Stenographisches Protokoll

665. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

Freitag, 26. Mai 2000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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665. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Freitag, 26. Mai 2000

Dauer der Sitzung

Freitag, 26. Mai 2000: 11.05 – 13.26 Uhr

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Tagesordnung

1. Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert werden und eine Werbeabgabe eingeführt wird

2. Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird

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Inhalt

Personalien

Krankmeldungen 4

Entschuldigungen 4

Bundesregierung

Schreiben des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend eine Nominierung für die Bestellung eines Generalanwaltes am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften 4

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse 4

Ausschüsse

Zuweisungen 5

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

(1) Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz


Bundesrat
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665. Sitzung / Seite 2

1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert werden und eine Werbeabgabe eingeführt wird (87 und 101/NR sowie 6106 und 6107/BR d. B.)

(2) Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird (102/NR sowie 6105 und 6108/BR d. B.)

Berichterstatter: Ludwig Buchinger 5

[Antrag, zu (1) keinen Einspruch zu erheben und zu (2), der Bundesrat wolle den Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen]

Redner:

Klaus Gasteiger 6

Georg Keuschnigg 9

Mag. Christof Neuner 12

Mag. Melitta Trunk 13

und (tatsächliche Berichtigung) 20

Hans Ager 15

Ulrike Haunschmid 17

und (tatsächliche Berichtigung) 29

Ferdinand Gstöttner 20

Friedrich Hensler 23

Dr. André d'Aron 24

Johann Grillenberger 26

und (tatsächliche Berichtigung) 30

Ludwig Bieringer 28

Stefan Prähauser (tatsächliche Berichtigung) 30

Mag. John Gudenus 30

Anna Elisabeth Haselbach 31

Johann Ledolter 32

Staatssekretär Dr. Alfred Finz 33

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (1) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 35

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu (2), der Bundesrat wolle den Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen (mit Stimmeneinhelligkeit) 35

Eingebracht wurden

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Frage der Bundesräte Jürgen Weiss, Ludwig Bieringer und Hans Ager (1567/AB-BR/00 zu 1692/J-BR/00)

der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen auf die Frage der Bundesräte Jürgen Weiss, Maria Grander und Ilse Giesinger (1568/AB-BR/00 zu 1694/J-BR/00)


Bundesrat
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665. Sitzung / Seite 3

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Frage der Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse Giesinger (1569/AB-BR/00 zu 1697/J-BR/00)

des Bundesministers für Inneres auf die Frage der Bundesräte Jürgen Weiss und Kollegen (1570/AB-BR/00 zu 1695/J-BR/00)

des Bundesministers für Inneres auf die Frage der Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen, Ilse Giesinger und Kollegen (1571/AB-BR/00 zu 1696/J-BR/00)

des Bundesministers für Finanzen auf die Frage der Bundesräte Albrecht Konecny und Genossen (1572/AB-BR/00 zu 1698/J-BR/00)


Bundesrat
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665. Sitzung / Seite 4

Beginn der Sitzung: 11.05 Uhr

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich eröffne die 665. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 664. Sitzung des Bundesrates vom 9. Mai 2000 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Krank gemeldet haben sich die Mitglieder des Bundesrates Hedda Kainz und Wolfgang Hager.

Entschuldigt haben sich die Mitglieder des Bundesrates Brunhilde Fuchs, Mag. Dietmar Hoscher, Peter Rodek, Gottfried Kneifel und Ing. Walter Grasberger.

Einlauf und Zuweisungen

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt sind sechs Anfragebeantwortungen, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und sind bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im Saal verteilte Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.

Eingelangt ist ein Schreiben des Herrn Bundeskanzlers und der Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend eine Nominierung für die Bestellung eines Generalanwaltes am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Ilse Giesinger:

"Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß Artikel 23c Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 2 B -VG darf ich Ihnen mitteilen, dass der Ministerrat, nach Durchführung von Konsultationen mit den im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien, in seiner Sitzung am 28. April 2000 beschlossen hat, die Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss des Nationalrates vorausgesetzt, Frau Dr. Christine Stix-Hackl als österreichische Kandidatin für den Posten eines Generalanwaltes am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ab 6. Oktober 2000 für eine Funktionsperiode von sechs Jahren zu nominieren.

Mit freundlichen Grüßen

der Bundeskanzler: Wolfgang Schüssel

die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten: Benita Ferrero-Waldner".

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Verlesung dieses Schreibens.

Der Ordnung halber darf ich Ihnen mitteilen, dass ein weiteres Mitglied des Bundesrates, nämlich Kollege Christoph Hagen, entschuldigt ist.

Eingelangt ist ein Beschluss des Nationalrates vom 18. März 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2000. Es ist dies das Bundesfinanzgesetz 2000 samt Anlagen.

Dieser genannte Beschluss unterliegt im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung des vorliegenden Beschlusses durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.


Bundesrat
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Eingelangt sind zwei Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Ich habe diese Beschlüsse dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Dieser Ausschuss hat seine Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe daher diese zwei Vorlagen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Behandlung der Tagesordnung

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich beabsichtige, die Debatte über die Punkte 1 und 2 unter einem abzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Es ist dies nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Daher gehen wir nunmehr in die Tagesordnung ein.

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert werden und eine Werbeabgabe eingeführt wird (87 und 101/NR sowie 6106 und 6107/BR der Beilagen)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird (102/NR sowie 6105 und 6108/BR der Beilagen)

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert werden und eine Werbeabgabe eingeführt wird, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 1 und 2 hat Herr Bundesrat Buchinger übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Ludwig Buchinger: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995,


Bundesrat
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665. Sitzung / Seite 6

das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert werden und eine Werbeabgabe eingeführt wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Mai 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Mai 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte beziehungsweise für die Antragstellungen.

Wir gehen in die Debatte ein, die, wie gesagt, über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gasteiger. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

11.12

Bundesrat Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte anwesende Damen und Herren! Eigentlich ist es zum Lachen, zumindest wenn man die "Tiroler Tageszeitung" von dieser Woche liest: Getränkesteuer: Touristiker verlassen den Wirtschaftsbund. Knalleffekt im Bezirk Landeck: Aus Protest gegen die Getränkesteuer-Ersatzlösung treten namhafte Hoteliers und Kammerfunktionäre aus dem Wirtschaftsbund aus.

Oder in der "Tiroler Krone" heißt es: Gastronomen verlassen Politbünde. – Ungefähr derselbe Inhalt.

Geschätzte Damen und Herren! Ich sage aber, es ist nur "eigentlich" zum Lachen, denn zum Lachen ist diese ganze Aktion selbstverständlich nicht. Was uns da die beiden Regierungsparteien ÖVP und SPÖ (Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen) – Entschuldigung – und FPÖ beschert haben ... (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Wir fühlen uns immer noch drinnen. (Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Wunschdenken!) Vielleicht kommt es schneller, als Sie glauben.

Warum ist diese Situation? – Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde die Getränkesteuer in der bisher bestehenden Form aufgehoben. Dadurch ergibt sich eine sehr kritische Situation für die Städte und Gemeinden, die noch dazu durch die Senkung der Werbeabgaben – ebenfalls ein enormer Einnahmenverlust! – bedeutend verschärft wird.

Diese neue Situation betrifft aber nicht nur Städte und Gemeinden. Sie betrifft insbesondere die Tourismusbranche, egal ob Wirt oder Hotelier. Sie betrifft letztendlich auch – und das nicht zuletzt und nicht zu wenig – die Konsumenten.

Es gibt eine Textzeile – ich glaube, aus dem "Zauberlehrling" –, die so ähnlich lautet: "Den Teufel, den ich rief, den bringe ich nicht mehr los". (Bundesrat Dr. d′Aron: Falsch! – Ruf bei der ÖVP: "Meister"!) Wer hat diesen Teufel gerufen?, frage ich jetzt einmal. Wer war es denn, der über Jahre schon die Getränkesteuer hätte abschaffen wollen und das gefordert hat? (Bundesrätin Haunschmid: Gott sei Dank!)  – Das waren die ÖVP-Wirtschaftsbündler! Sie, Frau Haunschmid, waren auch dabei, soweit ich mich erinnern kann, denn die freiheitlichen Gastronomen haben in der Vergangenheit immer wieder von Wettbewerbsverzerrung gesprochen.


Bundesrat
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Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt haben wir die Wettbewerbsverzerrung, jetzt ist sie da! Die Steuerlast steigt bei Speisen um 40 Prozent und bei warmen Aufgussgetränken sogar um 100 Prozent. Statt bisher zwei Steuersätze gibt es künftig drei, und bei zubereiteten Speisen werden wir künftig mit 20 Prozent Mehrwertsteuer zu rechnen haben, nicht mehr mit 10 Prozent. (Bundesrätin Haunschmid: Wem haben wir das zu verdanken?) Die ganze Litanei, diese ganze Liste ließe sich noch verlängern. (Bundesrätin Haunschmid: Wem haben wir das zu verdanken?)

Insgesamt ist die Tourismuswirtschaft der große Verlierer. Sie muss künftig die bisher verteilten Steuerlasten allein übernehmen. (Bundesrätin Haunschmid: Das ist ja zum Lachen!) Es gärt in der Tourismusbranche, Herr Staatssekretär! Es gibt Klagen über Wettbewerbsverzerrungen, es gibt bei den Betroffenen schlicht und einfach Unverständnis.

Wir Sozialdemokraten verstehen auch nicht, warum man einen Kompromiss sucht, der in Wirklichkeit keiner ist. Normalerweise sagt man, ein Kompromiss ist gut, wenn nachher jeder darüber jammert und lamentiert. (Bundesrätin Haunschmid: Tut ihr eh!) Aber in diesem Fall ist es nicht so, denn in diesem Fall ... (Bundesrätin Haunschmid: Zweischneidig! Mit Doppelzüngigkeit!) Sie kommen dann schon noch dran, Frau Haunschmid, warten Sie nur!

Das ist aber hier nicht der Fall, denn die Städte und Gemeinden bekommen weniger, die Konsumenten zahlen mehr, und die Tourismusbranche wird massiv belastet. Das ist die Realität.

Diese Regierung ist mit dem Anspruch angetreten, einen neuen Stil des Regierens zu pflegen. In der Diskussion über die Ersatzregelung der Getränkesteuer wird einmal mehr deutlich, was das neue Regieren eigentlich heißt. Es gilt nicht das, was geschrieben ist, es gilt nicht das, was ausgesagt wird, sondern etwas ganz anderes – und das beschließen wir dann!

Das jüngste Beispiel dafür stammt aus dieser Woche und ist der so genannte Kinderscheck. Herr Minister Grasser und sein Staatssekretär denken laut darüber nach, die Einführung des Kinderschecks ein bisschen hinauszuschieben. (Bundesrat Ing. Scheuch: Zum Thema!) Sie finden auch bei der ÖVP-Generalin Gehör, aber mit dem Einfluss eines einfachen Kärntner Parteimitgliedes hat natürlich keiner gerechnet. (Beifall des Bundesrates Ing. Scheuch. ) Dieser stellt die Koalitionsfrage, und flugs ist der Herr Bundeskanzler wieder auf Linie. So schaut die Situation aus, nachzulesen in allen Gazetten. (Bundesrat Ing. Scheuch: Würden Sie jetzt ...?)

Nun zurück zur Getränkesteuer, welche eigentlich das heutige Thema ist. Das Armutszeugnis der amtierenden Regierung ist noch durch mangelnde Gesprächsbereitschaft mit den Betroffenen gekennzeichnet. Manche Betroffene werden – obwohl man immer wieder von besonders intensiven Verhandlungen und Diskussionen hört – überhaupt nicht eingebunden, wie zum Beispiel der Städtebund. Im Vordergrund steht die schwierige Lage der Städte und Gemeinden, die man in die Diskussion nicht eingebunden hat, die aber jetzt diese versalzene Suppe auslöffeln dürfen.

Warum ist damals die Getränkesteuer überhaupt eingeführt worden? – Diese Frage stellt sich natürlich. Schade, dass der Herr Minister nicht persönlich anwesend ist; ich könnte ihm da ein bisschen auf die Sprünge helfen. Er ist doch noch recht jung, vielleicht weiß er es einfach nicht. Die Getränkesteuer wurde damals eingeführt, um die Maßnahmen im Bereich des Tourismus, also infrastrukturelle Maßnahmen in Städten und Gemeinden, finanzieren zu können.

Österreichweit fehlen in den Städten und Gemeinden 1,2 Milliarden Schilling – für das Land Tirol sind es 180 Millionen Schilling –, welche selbstverständlich nicht mehr in infrastrukturelle Maßnahmen für den Tourismus investiert werden können, geschätzte Damen und Herren!

Erlauben Sie mir noch, generell festzuhalten, dass Österreichs Städte und Gemeinden zu den größten Investoren zählten. Ich betone "zählten", weil sie sich jetzt auf Grund des fehlenden Kapitals natürlich sehr gut überlegen müssen, inwieweit die Investitionen noch getätigt werden können.


Bundesrat
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Ich persönlich lebe in einem sehr tourismusintensiven Bezirk, dem Bezirk Schwaz. In meinem Bezirk betrug das Getränkesteueraufkommen bisher 70 Millionen Schilling. Zum Bezirk Schwaz gehört auch das Zillertal, und dort lebe ich. Im Zillertal gibt es die berühmte Gemeinde Tux mit dem Tuxer Gletscher – ich glaube, sicherlich für viele ein Begriff. In Tux betrug die eingenommene Getränkesteuer 1999 rund 10,5 Millionen Schilling, was mehr als 50 Prozent des gesamten Steueraufkommens ausmachte. Bei einem ordentlichen Haushalt von rund 56 Millionen Schilling macht die Getränkesteuereinnahme also mehr als 20 Prozent aus.

Ich zitiere: Wir haben für 2000 einen Trainingsplatz für die Fußballer und andere sehr wichtige Projekte für den Tourismus geplant. Diesen müssen wir vorläufig ad acta legen, so der Tuxer ÖVP-Bürgermeister und -Landtagsabgeordnete Hermann Erler. (Es läutet das Mobiltelefon des Bundesrates Bieringer.) Ich glaube, da gibt es ein Bußgeld zu zahlen. (Bundesrat Bieringer holt das Mobiltelefon aus seiner Tasche und stellt es ab.)

In Gerlos – auch das ist eine Tourismusgemeinde im Zillertal – fehlen 5,9 Millionen Schilling, das sind ebenfalls zirka 50 Prozent, und in Mayrhofen fehlen 15,2 Millionen, ungefähr 41 Prozent, der eigenen Steuern. Dies sind die größten Gemeinden im Tal ... (Bundesrat Ing. Scheuch: Hat Herr Edlinger das vergessen? – Zwischenruf des Bundesrates Hensler. ) Langsam! Sie können nachher herausgehen und hier reden, aber lassen Sie mich jetzt ausreden. (Bundesrat Hensler: Das heißt, Sie stimmen heute zu? Sie stimmen der Ersatzlösung heute zu?)

Geschätzte Damen und Herren! Dies sind die größten Gemeinden im Tal. Kleinere Gemeinden wie meine Heimatgemeinde Kaltenbach kommen ebenso zum Handkuss. In meiner Gemeinde fehlen 2,2 Millionen Schilling, zirka 31 Prozent.

Zwei Drittel der Gemeinden des Bezirkes Schwaz müssen sich damit abfinden, dass sie nun weniger Geld für ihre Pflichtaufgaben zur Verfügung haben – und all das aufgrund der tollpatschigen Regelung der ÖVP/FPÖ-Bundesregierung im Zusammenhang mit der Getränkesteuer. (Es läutet abermals ein Handy.)

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Einen Moment bitte, Herr Kollege Gasteiger! Ich bitte alle Mitglieder des Bundesrates, ihre Handys auszuschalten. Bitte lesen Sie die Hausordnung! Es geht um die Hausordnung und nicht um eine Spinnerei meinerseits. Die Hausordnung besagt, in den Sitzungssälen sind keine Handys zu verwenden. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen.

Am Wort ist Kollege Gasteiger.


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Bundesrat Klaus Gasteiger
(fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin.

Ich zitiere: Ich sage euch ganz offen, dass das Urteil aus unserer Sicht nicht ganz eindeutig ist, da es für dieses verschiedene Interpretationsmöglichkeiten gibt. Das heißt, dass vom Verfassungsdienst sicherlich noch im Detail geprüft werden muss, was das Urteil des Europäischen Gerichtshofes tatsächlich bedeutet. – So Finanzminister Grasser im "Abendjournal" vom 9. März 2000.

Was bedeutet dieser Scherbenhaufen tatsächlich? – Sie, Herr Minister, beziehungsweise Sie, Herr Staatssekretär, sind die Euthanasieärzte der Gemeindeautonomie. Sie sind diejenigen, die die Gemeinden kaputtmachen! (Beifall bei der SPÖ.) Bei den nächsten Wahlen werden sich die Gemeinden bei Ihnen bedanken. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir Sozialdemokraten haben immer den Standpunkt vertreten, dass es inakzeptabel ist, Städte und Gemeinden in eine veritable Problemsituation zu bringen. (Beifall bei der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Am Wort ist Kollege Gasteiger! Sie haben alle die Möglichkeit, dann zum Rednerpult herauszukommen.

Bundesrat Klaus Gasteiger (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin.

Wir Sozialdemokraten haben immer den Standpunkt vertreten, dass es inakzeptabel ist, Städte und Gemeinden in eine veritable Problemsituation zu bringen, sind doch die Städte und Gemeinden gerade jene Körperschaften, in denen wir alle wohnen, leben und unseren unmittelbaren Lebensinhalt verwirklichen. Und was tun wir? – Wir tun so, als ob all das nicht wichtig wäre. Zur Klarstellung: Mit "wir" meine ich all diejenigen, die heute dieses Gesetz beschließen werden. Damit meine ich alle im Saal anwesenden ÖVP-Wirtschaftsbündler, vielfach selbst Hoteliers und Gastronome, Kollege Ledolter, alle im Saal anwesenden ÖVP-Bürgermeister, wie zum Beispiel Herrn Kollegen Bieringer, aber selbstverständlich meine ich auch alle freiheitlichen Wirtschaftstreibenden, Frau Kollegin Haunschmid, selbst Gastronomin, und alle Freiheitlichen in den Gemeinden.

Wen ich nicht mit "wir" meine, das sind wir Sozialdemokraten (Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen), denn wir werden Punkt 1 sicher nicht die Zustimmung erteilen. Punkt 2, dem Verfassungsgesetz, werden wir die Zustimmung erteilen, weil wir nicht diejenigen sind, die die Städte und Gemeinden in Österreich in Schwierigkeiten bringen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.23

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Für alle diejenigen, die gemeint haben, Zwischenrufe müssen möglich sein: Auch ich bin der Meinung, dass Zwischenrufe möglich sein müssen. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.) Sie sollen aber natürlich so weit getätigt werden, dass die Damen und Herren, die das Protokoll führen, diese auch tatsächlich mitschreiben können. Denn ich nehme an, jeder Zwischenrufer will seinen Zwischenruf dann auch im Protokoll nachlesen können und will nicht, dass dann im Protokoll einfach steht: (Tumultartige Zwischenrufe bei ...) – Ich glaube nicht, dass das in Ihrem Sinne ist. (Bundesrat Prähauser: Manche würden ganz schön erschrecken, wenn sie das nachlesen!)

Wir kommen zur nächsten Wortmeldung. Es ist dies Herr Bundesrat Neuner, und ich darf ihn bitten, zum Rednerpult zu kommen. (Bundesrat Marizzi: Der hat es jetzt sehr schwer!)  – Entschuldigung, ich war schon eine Zeile zu weit. Kollege Keuschnigg ist am Wort. – Bitte. (Bundesrat Marizzi: Der hat es noch schwerer! – Heiterkeit bei der SPÖ.)

11.24

Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Hohes Haus! Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Vorweg vier kurze Bemerkungen zu meinem Vorredner. Er hat das Argument, oder vielleicht ist es nicht als Argument zu bezeichnen, den Begriff der Tollpatschigkeit verwendet. Da möchte ich schon kurz in Erinnerung rufen: Bis zum 3. Oktober haben die österreichischen Krankenversicherungen ausgeglichen bilanziert. Nach dem 3. Oktober weiß man nicht ganz genau, ob jetzt 5 Milliarden, 6 Milliarden fehlen oder ob es mehr als 8 Milliarden Schilling sind. (Ah-Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Da gibt es einen Finanzminister, der das mit dem Rechenstift offensichtlich auch nicht ganz beherrscht hat. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zweitens: Wenn ich mich richtig erinnere, ist es doch immer der SPÖ-Finanzminister gewesen, der behauptet hat, dass die Getränkesteuer vor dem Europäischen Gerichtshof halten wird. (Rufe bei der SPÖ: Nein! – Bundesrat Payer: Da sind Sie falsch informiert! – Bundesrätin Schicker: Bitte lesen Sie nach! – Bundesrätin Haunschmid: Da herinnen hat er es gesagt!) Also ich würde schon mit der Verwendung des Begriffes der Tollpatschigkeit vorsichtig sein.

Zum Dritten ist es, so glaube ich, verständlich, wenn ein Abgeordneter der Opposition über die Entlastungen, die durch dieses Gesetzespaket getroffen werden – es ist doch ein sehr beachtlicher Betrag von etwa 2,5 Milliarden Schilling –, kein Wort verliert. Allerdings ist es schon interessant, dass zum Beispiel über diese Entlastung bei der Alkoholabgabe – es war der jahrelange Versuch in der Jugendpolitik, die alkoholfreien Getränke für Jugendliche zu entlasten – von der SPÖ nichts kommt, und das finde ich ein bisschen schade. Ein bisschen ist schon auch das Erbe der SPÖ-Finanzminister schuld, dass in Summe die Gürtel so eng zu schnallen sind. (Bundesrat Thumpser: Dann gebt euer Geld zurück, weil ihr wart in den letzten Jahren an


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scheinend nicht vorhanden! – Bundesrat Marizzi: Wo wart ihr denn die letzten 13 Jahre? Auf Urlaub?)

Zur Sache, zum Thema selbst. Durch die Ersatzlösung für die Getränkesteuerregelung und die neue bundeseinheitliche Werbeabgabe werden sowohl die Besteuerung von Gastronomie und Hotellerie, aber auch beachtliche Teile der Gemeindefinanzierungen neu geregelt. In Summe kommt es bei diesem Paket zu einer Entlastung in der Höhe von 2,5 Milliarden Schilling, und ich glaube, das sollte man bei aller Strittigkeit des Themas doch auch immer wieder sagen. Es ist aber auch klar, dass die Leidensfähigkeit vieler Kollegen in allen Fraktionen hier im Hohen Haus strapaziert wird.

Vorweg muss man immer wieder betonen, dass das nicht eine Übung aus Jux und Tollerei, aus Übermut ist, sondern dass der Europäische Gerichtshof die Neuregelung erzwungen hat und dass auch aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes die Neuregelung der Ankündigungs- beziehungsweise Anzeigenabgabe erforderlich ist.

Grundsätzlich ist es wohl immer eine Gratwanderung, wenn einzelne Teile eines komplexen Gesamtsystems neu geregelt werden. Eine Gratwanderung ist es natürlich auch dann, wenn die Zahler und die Nutznießer nicht immer identisch sind. Ich denke zum Teil an die Anzeigen- und Werbeabgabe, bei der natürlich die Entlasteten ganz andere Wirtschaftsgruppen sind als jene, die in Summe durch dieses Paket belastet werden.

Eine Gratwanderung ist es natürlich auch dann immer, wenn ein Teil eines Gesamtsystems, das ineinander sehr verflochten ist, neu zu regeln ist. Ich weise darauf hin, dass bei den Verhandlungen über den Finanzausgleich die Materien in einigen Punkten natürlich weiter zu verfolgen sind.

In Summe, so glaube ich, ist dieses Gesetzespaket wie folgt zu bewerten.

Erstens ist es der einzige erreichbare Konsens und Kompromiss, der machbar ist. Es gibt dazu, wie die Verhandlungen zeigen, keine Alternative. Man muss allerdings auch dazu sagen, dass die Unzufriedenheit nicht gleichmäßig verteilt ist, was bei politischen Kompromissen oft als Qualitätsmerkmal gesehen wird.

Zweitens werden dadurch die Wirtschaft und die Konsumenten in Summe um 2,5 Milliarden Schilling entlastet, und das sind Summen, die im öffentlichen Bereich weitgehend erst hereinzubringen sind.

Zum Dritten muss man die Sorgen und Anliegen der Tourismuswirtschaft und auch der Gastronomie ernst nehmen, denn diese sind berechtigt. Unabhängig von dieser notwendigen und unvermeidlichen Reparatur muss an der Neupositionierung dieser Branche im Hinblick auf ihre Stellung im Wettbewerb und auch im Hinblick auf die administrative Praxis gearbeitet werden.

Viertens geht die Diskussion bei den Gemeinden fließend in die Verhandlungen über das Finanzausgleichsgesetz über, bei denen über die erforderliche Finanzausstattung der Gemeinden Fraktur zu reden sein wird.

So sehe ich die Sachlage und die vielen wirklich ehrlichen Schmerzen und politischen Probleme, die gegeben sind, aber ich glaube, in Summe gibt es keine Alternative, als diesem Paket zuzustimmen.

Einen Exkurs erlauben Sie mir aber doch noch zur Getränkesteuer, ist es mir doch ein Anliegen, das zu sagen. Es gibt zwei Typen von Gemeinden, die in besonderer Weise aus der Getränkesteuer schöpfen. Das sind zum Ersten die Tourismusgemeinden und zum Zweiten die Standortgemeinden der Handelszentren und Großmärkte. Bei den Tourismusgemeinden ist die Sachlage insofern eine völlig andere, als diese Gemeinden dazu, dass sie Umsätze machen, Steuererträge fließen, sehr viel beitragen müssen. Also eine Tourismusgemeinde muss von hoher Attraktivität gekennzeichnet sein, und diese hohe Attraktivität macht bedeutende Investitionen in die Infrastruktur, in die Werbung, in das Marketing und vieles andere notwendig. Diese Gemein


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den müssen sehr viel selbst dazu beitragen, dass all diese Dinge vorhanden sind. Ich halte es daher auch für gerechtfertigt, dass sie einen hohen Anteil – allerdings selbst – erwirtschaften.

Beim zweiten Gemeindetypus ist die Sachlage im Prinzip eine andere. Hier geht ein warmer Regen drüber, ohne dass man dafür allzu viel an Vorleistungen erbringen muss. (Bundesrat Payer: Na ja!) Man muss natürlich eine Anbindung an die Verkehrsströme haben und so weiter, das sind einmalige Investitionen, aber dann gibt es über viele Jahre einen warmen Regen.

Als Beispiel möchte ich den Bezirk Lienz in unserem Land anführen. Im Bezirk Lienz gibt es ein einziges bescheidenes Ballungszentrum, die Bezirkshauptstadt, und es gibt viele arme Gemeinden rundherum. Jetzt ist es eigentlich schon kurios, dass die Bürger der armen Gemeinden ihre Steuerleistungen letztlich in das Ballungsgebiet zahlen. Persönlich habe ich mich auch dazu bekannt, diese mit so vielen Konflikten befrachteten Verhandlungen jetzt nicht auch noch mit solch einem zusätzlichen Spezialeffekt zu belasten.

Ich komme aber jetzt zum abschließenden Thema, zu den Finanzausgleichsverhandlungen. Generell glaube ich aber schon, dass man diese Problematik in der Zukunft mit einbinden soll, denn sonst würde man eigentlich vor der Raumordnungspolitik kapitulieren.

Als Letztes zu den Finanzausgleichsverhandlungen, die nahtlos anschließen. Der Bauernbund hat jetzt eine Initiative für die kleineren Gemeinden lanciert. Ich möchte zwei kurze Begründungen dafür in diesem Hause nachliefern.

Zum Ersten, so glaube ich, geht es bei dieser angedachten Entlastung der ländlichen Gemeinden darum, eine in sich gerechtere Behandlung sicherzustellen. Zum einen ist es so, dass die Erwartungshaltung der Bürger an eine funktionierende Gemeinde, wo immer sie ist, auch im ländlichsten aller ländlichen Räume heute genau so hochgeschraubt ist wie in einem Ballungsgebiet, was den Strom betrifft, was das Wasser betrifft, was den Kanal betrifft, was die Kinderbetreuungseinrichtungen betrifft, was Freizeiteinrichtungen betrifft, selbstverständlich Verkehr, Arbeitsplätze und so weiter. Jetzt liegt schwarz auf weiß eine Studie der Österreichischen Raumordnungskonferenz vor, die nachweist, dass diese Versorgungsleistungen in vielen ländlichen Räumen bedeutend aufwendiger sind, als sie in den Ballungsgebieten erbracht werden können.

Zum Zweiten ist nach 50 Jahren ein wesentlicher Grund, warum es überhaupt zu diesem unseligen abgestuften Bevölkerungsschlüssel gekommen ist, nicht mehr vorhanden, nämlich die damalige Situation, dass schwere Kriegsschäden zu beseitigen waren und das enorme Kosten über viele Jahre verursacht hat. Dieses Argument ist jetzt endgültig weggefallen, und man kann unvoreingenommen an einer gewissen Systemkorrektur für die Zukunft arbeiten.

Das zweite Argument, warum man tatsächlich etwas tun muss, ist fernab jeder Parteipolitik. Die ländlichen Räume werden tendenziell zu Liberalisierungsverlierern. Überall dort, wo wir die Märkte freigeben, tritt das Prinzip in Kraft, dass die Märkte dort, wo mehr Personen auf wenig Platz versorgt werden können, besser spielen als dort, wo wenige Bürger bei langen Versorgungswegen versorgt werden müssen. (Bundesrat Thumpser: Wer ist denn für die Liberalisierung?) – Es ist ein internationaler Trend, Herr Kollege, ich glaube, darüber werden wir jetzt keine Debatte entfachen müssen, denn das liegt auf der Hand.

Nun zwei, drei Beispiele: Ob es jetzt darum geht, dass die Postämter geschlossen werden, ob es darum geht, dass Linien des öffentlichen Verkehrs eingestellt oder ausgedünnt werden ... (Bundesrat Thumpser: Da ist der Infrastrukturminister gesessen!) Ja selbstverständlich werden wir mit dem Infrastrukturminister an dieser Sachlage arbeiten, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Es ist aber ein Trend, der international ein hohes Tempo entwickelt hat und dem jetzt mit den Mitteln der Raumordnung und mit der Gesetzgebung, der Steuergesetzgebung, gegengesteuert werden soll.

Das, liebe Kollegen, wollte ich sagen. Das heißt, die nächsten Monate werden einigermaßen spannend werden, weil wir rundherum relativ wenig Geld haben. Darüber brauchen wir nicht zu jammern, das ist halt so, mit dieser Situation müssen wir leben. (Bundesrat Meier: So leicht geht


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das nicht!) Und trotzdem wäre es eine politische Kapitulation, notwendig und richtig erkannte Systemsteuerungen nicht anzugehen, weil rundherum wenig Geld vorhanden ist. Diesen Konflikt werden wir uns leisten müssen, und es ist ein Konflikt, der kein parteipolitischer ist, sondern ein ganzheitlicher, der über das gesamte Land geht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

11.37

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Mag. Neuner. – Bitte.

11.37

Bundesrat Mag. Christof Neuner (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde die Getränkesteuer in ihrer bislang bestehenden Form aufgehoben. Wenn wir jetzt etwas zurückblenden, dann erinnern wir uns, dass der sozialistische Finanzminister Ferdinand Lacina den Gemeinden schriftlich bestätigt hat, dass die Getränkesteuer EU-konform sei. (Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP: Hört! Hört! – Zwischenruf des Bundesrates Gasteiger.  – Bundesrat Marizzi: Jetzt ist Lacina schuld!)

Finanzminister Lacina hat den Gemeinden etwas bestätigt, was nicht einzuhalten war, weil allen Experten spätestens nach dem Eintritt Österreichs in die Europäische Union klar war, dass diese Steuer früher oder später aufgehoben werden wird und dass dieses Geld, das die Gemeinden verlieren, diesen im Endeffekt fehlen wird. (Bundesrat Payer: Eigentlich ist Karl IV. schuld, denn er hat die Getränkesteuer eingeführt!)

Schlussendlich war es der Europäische Gerichtshof, der nach jahrelangen Versäumnissen der sozialistischen Regierung das Gesetz des Handelns übernommen hat und diese Lösung der Getränkesteuerproblematik innerösterreichisch praktisch erzwungen hat. (Bundesrat Payer: Ich habe gedacht, wir haben eine Koalitionsregierung gehabt, aber bitte! – Bundesrat Marizzi: Die waren 13 Jahre auf Urlaub!)

Die Freude über die Aufhebung der Getränkesteuer war nur von kurzer Dauer, daher auch unter anderem die Katerstimmung in der Tourismusbranche, nachdem der Nationalrat das Getränkesteuerpaket beschlossen hat. Ich zitiere Herrn Hans Kröll, Obmann der Sektion Tourismus in der Wirtschaftskammer: Wir haben alles gemacht, nur demonstriert haben wir nicht. Wir wollten uns nicht auf eine Stufe mit den anderen Demonstranten stellen, und außerdem wären Bilder von Demonstrationen schlecht für das Image von Österreich gewesen. – So begründet Kröll seine Haltung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Gasteiger: Sagen Sie einmal, wo Herr Kröll herkommt! Aus Mayerhofen! 40 Prozent minus!)

Zugegebenermaßen ist das Ersatzpaket, das in einer Zeit, in der Budgetkonsolidierung höchste Priorität hat, geschnürt wurde, ein Trapezakt, im wahrsten Sinne des Wortes, galt es doch, die unterschiedlichsten Interessen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. An dieser Stelle sei der Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzministerium ausgesprochen, die praktisch Tag und Nacht dazu bereit waren, an der Lösungsfindung mitzuwirken und ihr Fachwissen entsprechend einzubringen. Gerade jene Damen und Herren werden wahrscheinlich bestätigen können, wie schwierig es war und ist, eine faire zukunftsorientierte Lösung zu finden.

Aber, meine Damen und Herren, ein Vor-sich-Herschieben jener Reformen, die die Koalition jetzt vorhat, würde längerfristig zu noch dramatischeren Schritten führen. Dies wird uns bei jeder Gelegenheit aus Brüssel ausgerichtet. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Wir sind betreffend Schulden hinter Spanien und Portugal das absolute Schlusslicht in Europa. In der gestrigen "Presse" stand Folgendes zu lesen: Der Staat nütze Einsparungspotentiale zu wenig, das Budgetdefizit müsse viel schneller als geplant reduziert werden, die Regierung solle zusätzliche Ausgaben vergessen und bei Pensionen und Beamten noch tiefere Einschnitte vornehmen, sagte der Chef der diesjährigen Prüfungskommission Herr Hans Flickenschild. Regierung und Behörden täten gut daran, die Schlussfolgerungen des Internationalen Währungs


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fonds aufmerksam zu diskutieren. Die Prüfer des Internationalen Währungsfonds räumen ein, dass Finanzminister Karl-Heinz Grasser noch zu kurz im Amt sei, um für das von ihnen diagnostizierte Schlamassel verantwortlich zu sein.

Daran ist viel mehr die falsche Fiskalpolitik der rot-schwarzen Koalition der vergangenen beiden Jahre schuld, aber ab dem Budget 2000 sei Finanzminister Grasser in die Pflicht zu nehmen.

Unter diesen schwierigen Bedingungen hat die neue Regierung das Erbe der Sozialdemokratie aufzuarbeiten und gleichzeitig die Getränkesteuerproblematik zu lösen. Es ist das Ziel dieser neuen Bundesregierung unter der Voraussetzung der Budgetkonsolidierung, erstens die Finanzkraft der Gemeinden zu sichern, mit dem Signal: sparen – nicht bei den Investitionen, sondern durch Bürokratieabbau –, und zweitens mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft durch eine Entlastung, die in der Summe 1,4 Milliarden Schilling ausmacht, zu erreichen.

Drittens will sie durch die freiwillige Abschaffung der Getränkesteuer auf alkoholfreie Getränke ein Signal an die Jugend geben. Das ist auch gesundheitspolitisch eine richtige Maßnahme.

Viertens: Bürokratieabbau durch die Abschaffung einer kompletten Steuer, die jährlich mit rund 1,5 Milliarden Schilling allein an Einhebungs- und Kontrollkosten versehen war.

Meine Damen und Herren! Zum Schluss kommend möchte ich noch eines sagen: Diese österreichische Bundesregierung geht in diesem Punkt einen neueren, konstruktiveren und zukunftsorientierteren Weg im Sinne der österreichischen Steuerzahler. Bei einer insgesamt optimistischen Gesamtbeurteilung des Paketes werden meine Fraktion und ich dieser Novelle heute zustimmen, aber ich gebe gerne zu, dass es immer wieder Vorschläge zu diesem Paket gegeben hat, die aber nicht die demokratische Mehrheit gefunden hätten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Payer: Der letzte Satz war ein bisschen kryptisch! Den habe ich nicht ganz verstanden!)

11.43

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Trunk. – Bitte.

11.43

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sie erlauben mir eine ganz kurze Replik zu den Ausführungen des Kollegen Keuschnigg. Ich nehme durchaus das Wort, das er in der scheinbar guten Headline am Anfang seiner Rede verwendet hat, nämlich "Tollpatschigkeit", auf. Ich glaube, die Tollpatschigkeit ist mitten in den Gatsch gehupft. Herr Kollege Keuschnigg! Sie haben von einer Entlastung in der Höhe von 2,5 Milliarden Schilling gesprochen und dann auch die Profiteure genannt. Sie haben gesagt, das seien die Konsumenten und die Wirtschaft, und der Zahler sei der Finanzminister. Sie haben auch das Finanzministerium erwähnt. Ich denke jedoch, dass Ihr politisches Verständnis von Budget und Steuerleistung so weit reicht, dass Sie eigentlich die Verlierer genannt haben, denn das ist nicht ein abstraktes Finanzministerium, sondern das sind insgesamt die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Der höchste Anteil davon sind die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen mit mittleren und niedrigen Einkommen und insbesondere die unselbständig Erwerbstätigen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich hätte mir von Ihnen, aus Ihrer parteipolitischen Sicht, zumindest erwartet, dass Sie hier den Mut haben, Ihrer Wählerklientel oder jener Klientel, die Sie zu vertreten vermeinen, zu sagen, wer tatsächlich die Profiteure sind. Sie haben vergessen, das zu tun.

Zweiter Punkt: Ich meine, dass Ihnen und Ihrer Fraktion der Landtagsabgeordnete Hinterleitner aus der Handelskammer nicht unbekannt ist. Sie kennen nicht nur seine Wortmeldungen, sondern auch seine massiven Einwendungen seitens der Handelskammer Kärnten sehr genau. Ich kenne Herrn Kollegen Hinterleitner, der ein erfolgreicher Unternehmer, Gastronom und Hotelier ist, auch sehr genau und weiß, dass er sehr gut rechnen kann.


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Das heißt, die Einwendungen, dass nämlich genau jene Gastronomie und jene Hotellerie, der er angehört, die er vertritt, nicht zu den Profiteuren gehören, sondern ganz andere, haben Sie schlicht ad acta gelegt, haben dafür dann Finanzminister Edlinger zitiert, dem Sie bei aller Herzlichkeit, Geduld, Offenheit und Zulässigkeit wirklich nicht unterstellen können, dass er gesagt hat, da werde kein Problem entstehen. Genau das Gegenteil war der Fall! (Widerspruch bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesrätin Haunschmid: Sicher! So ein Blödsinn!) Finanzminister Edlinger hat angesichts der laufenden EU-Klage darauf verwiesen, dass man rechtzeitig Maßnahmen treffen wird müssen. (Ironische Heiterkeit der Bundesrätin Haunschmid. )

Jetzt komme ich wieder zur heutigen Causa, die wir zur Beschlussfassung vorliegen haben. (Bundesrätin Haunschmid : Lesen Sie einmal die Stenographischen Protokolle! – Zwischenruf des Bundesrates Ing. Scheuch. ) Vor exakt neun Jahren, Kollege Scheuch, ... (Bundesrat Ing. Scheuch: Das ist schon lange her!)  – Das ist eben schon lange her. Vor neun Jahren war es ein Abgeordneter der FPÖ im Kärntner Landtag mit Namen Mitterer, der einen Antrag einbringen ließ – ich gebe zu: nicht ganz unter dem Applaus der gesamten FPÖ-Fraktion (Bundesrätin Haunschmid: Das haben wir x-mal gemacht!)  –, durch den man damals die Abschaffung der Getränkesteuer über den Kärntner Landtag – man bedenke! – erreichen wollte. Wir haben anschließend im Finanzausschuss eine etwa zwei Jahre lange Auseinandersetzung gehabt, und selbst der letzte Freiheitliche – auch Abgeordneter Mitterer – ist zur Erkenntnis gekommen (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Scheuch ), dass diese Form der Klage nicht sehr sinnvoll wäre, wie es sich jetzt herausstellt.

Antragsteller und Kläger war meines Wissens damals – zumindest hat er sich öffentlich dazu bekannt – der jetzige EU-Abgeordnete der FPÖ Ilgenfritz. (Bundesrat Ing. Scheuch:  ... EU-Recht oder nicht?) Ich erspare mir weitere Ausführungen, aber ich sage: Die FPÖ und die ÖVP sollten eines daraus gelernt haben: Bevor man eine Klage gegen eine scheinbare Unrechtmäßigkeit erhebt, muss man darauf achten, ob das nicht ein Bumerang wird. Es ist Ironie des Schicksals, dass diese FPÖ-Klage jetzt auf dem Tisch des FPÖ-Finanzministers gelandet ist (Zwischenruf des Bundesrates Ledolter ), der sich nun mit diesen Maßnahmen auseinander zu setzen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich füge hinzu: Vielleicht ist es eine kleine Form der Gerechtigkeit des Schicksals, dass sich Kollege Grasser jetzt damit auseinander setzen muss. (Bundesrat Ing. Scheuch: Edlinger hat sich Gott sei Dank nicht mehr damit auseinander zu setzen!)

Der nächste Punkt ist, dass das Land, in dem die Causa begonnen hat, in der jetzigen Frage wiederum zu den extrem Benachteiligten gehört, nämlich das Bundesland Kärnten. In allen Bundesländern – dazu gratuliere ich den Bundesräten und Abgeordneten aller Fraktionen – habt ihr es geschafft, dass im Bereich der Landesabgabenordnung das Bereicherungsverbot verankert wurde. Das heißt, ihr habt eure Gemeinden geschützt. (Bundesrat Payer: Hört! Hört!)

In Kärnten hat die SPÖ im Kärntner Landtag am 11. November 1999, am 17. Februar 2000, am 22. Februar 2000 und am 29. Februar 2000 versucht, mittels eines Initiativantrages zum Schutz der Gemeinden, zumindest was die Fristen betrifft, dieses Bereicherungsverbot zu verankern. Die SPÖ-Kärnten ist aber an der Ablehnung von FPÖ und ÖVP und auch des Landeshauptmannes gescheitert. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) Dafür bedanke ich mich nicht, aber ich gratuliere anderen Bundesländern kollektiv.

Was bedeutet das weiters für die Gemeinden, und zwar für alle Gemeinden in Österreich, aber insbesondere für die Gemeinden in Kärnten? – Kollege Scheuch weiß es: Bürgermeister aller Fraktionen in Kärnten – auch die Bürgermeister Ihrer Fraktion – haben sich in Briefen an die Bevölkerung gewendet und formuliert (Bundesrat Ing. Scheuch: Weil sie Edlinger vertraut haben! Er hat sie angelogen!), was das für die Gemeinden bedeutet, welche Konsequenzen das hat. Abgesehen von sozialen und Kinderbetreuungseinrichtungen, die nicht mehr finanziert werden können, sind auch Infrastrukturmittel, insbesondere für den touristischen Bereich betroffen. Das heißt, die Kärntner sind in dreifacher Weise davon betroffen. Ich sage das nicht zynisch, sondern durchaus verbunden mit der Hoffnung, dass das Ministerium diese Malaise, in die uns FPÖ und ÖVP in Kärnten gebracht haben, zur Kenntnis nimmt und den Kärntnern hilfreich zur


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Seite steht, denn es ist eine Tatsache, dass die absolute Mehrheit der Gemeinden in Kärnten vor einem völligen Kollaps steht, wenn wir nicht einmal die Möglichkeit der Fristerstreckung haben.

Letzter Punkt, zu den Betroffenen: Ich denke, dass der Betrieb der Familie Karner, das Hotel Karnerhof, durchaus auch der Fraktion der ÖVP näher bekannt sein dürfte. Er ist ein hervorragender Vorzeigebetrieb der A-Klasse. Dieser Betrieb ist an die Öffentlichkeit gegangen, und seine Besitzer meinen, dass sich mit der jetzigen Regelung – es ist auch für solch ein großes Hotel nicht leicht zu wirtschaften und sich der touristischen Konkurrenz entgegenzustellen – jährlich eine Steuermehrleistung in der Höhe von 800 000 S ergeben wird, nicht zu reden von den infrastrukturellen Maßnahmen, die die Betriebe nun schaffen müssen, um dieser Form der Steuer gerecht werden zu können.

Weiters ist es ein Faktum, so meine ich, dass selbst die betroffenen Unternehmer und Unternehmerinnen – von Freude kann keine Rede sein – massiv dagegen protestieren. Es steht insbesondere mir zu, zu erklären, dass auch die Konsumenten nicht zu den Profiteuren gehören; das habe ich bereits am Anfang gesagt. Wissen Sie, wer nach dieser FPÖ-Ilgenfritz-Klage bis hin zur Malaise des FPÖ-Finanzministers jetzt und in Zukunft die einzigen Profiteure sein werden? – Das sind jene Betriebe, die ein Kärntner Landeshauptmann als die nicht fleißigen, die Schuldner, die Schmarotzer bezeichnen würde, jene Betriebe, die den Gemeinden über Jahre hinweg die Getränkesteuer schuldig geblieben sind. Das wären die einzigen Profiteure, und das ist nicht gerecht! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Payer: Hört! Hört!)

11.52

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ager. – Bitte.

11.52

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Ich möchte zu Beginn eines klar festlegen: Ich komme aus dem Tourismus. Der Tourismus ist mir wichtig. Er ist mir viel zu wichtig, um damit parteipolitisches Hickhack zu betreiben. Ich stehe hier als Vertreter der eher kleinen Touristikbetriebe, und um diese geht es letzten Endes auch vorrangig, weil sie die tragenden Säulen unseres Systems sind, ohne die überhaupt nichts mehr stattfinden würde. Aus diesem Grund möchte ich mich auch ein wenig zurücknehmen und auf die Fakten eingehen, ohne dass wir diesen "Kaugummi", den wir jetzt schon seit fünf Monaten hin- und herkauen, weiterkauen. Es sollen auch keine Schuldzuweisungen gemacht werden und "Haltet den Dieb" geschrien werden.

Eines möchte ich aber auch ganz klar sagen: Es gibt eine ganze Menge vernünftiger, anständiger, fleißiger und braver Wirtinnen und Wirte, die auch ein Anrecht darauf haben, hier in diesem Hohen Haus eine Vertretung zu haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Tagesordnungspunkte 1 und 2 – vereinfacht ausgedrückt –, die als Ersatzlösung für die Getränkesteuer zur Debatte stehen, berühren, wie wir gehört haben, insgesamt neun Bundesgesetze. Ich erspare Ihnen jetzt das Aufzählen dieser neun Bundesgesetze. Ich möchte nur eines klar machen: Wenn man irgendetwas verändern will, dann braucht man normalerweise ein Gesetz oder eine Novelle dazu. Hier tangieren wir neun Gesetze, und das macht das Ganze so schwierig. Seit einigen Jahren hängt dieses Damoklesschwert schon über unseren Köpfen. Mir kommt diese Situation so vor, als ignorierte man eine Sturmwarnung, und dann, wenn der Sturm da ist, sucht man verzweifelt am Dachboden das Ölzeug und die Schirme. So kommt mir das ein wenig vor.

Vieles ist in dieser Auseinandersetzung zwischen Wirten, Gemeinden und Bürgermeistern schon an Porzellan zerschlagen worden. Einiges wird mit Sicherheit noch zerschlagen werden, spätestens dann, wenn die Frage der Rückzahlung aufs Tapet kommt. Damit bin ich wieder beim Thema, dass es nämlich bei aller Liebe zu Gesetzen und Auseinandersetzungen eines geben muss: Das ist ein Miteinander! Und zu diesem Miteinander müssen wir wieder kommen. Selbstverständlich steht der Tourismus hinter der neuen Bundesregierung, und selbstverständ


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lich wird die Tourismuswirtschaft einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Budgetkonsolidierung beisteuern, wie übrigens auch schon in früheren Zeiten.

Eines möchten wir aber in der nächsten Zukunft nicht mehr sein – da wird mir die Kollegin Recht geben –: die unbedankten und ungeliebten Inkassanten einer wettbewerbsverzerrenden Steuer für die Gemeinden. Das wollen wir ganz einfach nicht mehr sein. Und das, so glaube ich, hat sich die Tourismusbranche in diesem Zusammenhang auch nicht verdient. Sie hat seit Generationen mit Wirtinnen und Wirten, mit ihren fleißigen Mitarbeitern den Wohlstand in unserem schönen Österreich mit aufgebaut. Das möchte ich auch einmal sagen, weil das immer unter den Tisch fällt.

Wie ich schon erwähnt habe, meine ich, dass es ein Miteinander geben muss. Man soll aufhören mit Schuldzuweisungen. Es gibt nicht eine Front, da sind die Bürgermeister, und da sind die Wirte, sondern wir sind alle mittendrin. Die Wirtshäuser stehen in den Gemeinden, sehr viele Wirte und Wirtinnen sind auch in den Gemeinderäten vertreten und in diese ganze Angelegenheit involviert.

Sollte dieses Gesetz, so wie es ausschaut, auch den Bundesrat passieren – der Nationalrat hat es schon beschlossen –, so hoffe ich, wie bei vielen anderen Gesetzen, dass es schon bald vernünftig novelliert wird. Ich sage das hier in aller Offenheit. (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: Bravo! Die neue Regierung wird das machen! – Bundesrätin Schicker: Warum stimmen Sie dann nicht dagegen, wenn Sie jetzt schon von Novellierung reden?)  – Warten Sie noch einen Moment, Frau Kollegin! Aber das werden Sie dann wahrscheinlich überhören, wenn Sie weiter Zeitung lesen. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Ansonsten wird sich der Tourismus mit allen Mitteln zur Wehr setzen. Wir möchten dann aber auch in den frommen Sonntagsreden vieler Politiker – aller Couleurs, möchte ich sagen –, die immer wieder betonen, wie wichtig der Tourismus für unser Land ist, auch nicht mehr vorkommen. Das möchte ich hier auch einmal festhalten. Verlierer bei dieser Ersatzsteuer sind hauptsächlich – das wissen Sie alle – die traditionellen Wirtshäuser mit großem Speiseanteil, für die es von Haus aus schon schwieriger ist, etwas zu erwirtschaften. Ich muss sagen, ich habe in letzter Zeit sehr viele Tourismusexperten kennen gelernt – auch heute wieder –, die aber den Tourismus nur von einer Seite her kennen, nämlich von der Seite des Gastes her. Das ist eher die einfache Seite, meine Damen und Herren! Aber die schwierigere ist es, auf der anderen Seite des Pultes zu stehen und tagaus, tagein den Anforderungen der Gäste, der Kunden gerecht zu werden. Schwierig ist es auch deswegen, weil es aufwendige Dienstleistungen sind. Verlierer sind auch traditionelle Kaffeehäuser. Diese hat man überhaupt ein bisschen vergessen, würde ich meinen, nicht wahr?

Während vor nicht allzu langer Zeit das Argument des Schutzes der Volksgesundheit zulasten der Gastronomie betreffend 0,5 Promille-Grenze beinahe überstrapaziert wurde – das darf ich hier auch noch einmal sagen –, gilt nunmehr das Gegenteil: Alkohol wird ent lastet, Speisen und Aufgussgetränke werden be lastet. Aber das wissen Sie ohnehin alle, das brauche ich Ihnen nicht zu sagen.

Abschließend noch Folgendes: Während der Handel und die Getränkeindustrie noch mit einem blauen Auge davongekommen sind und die Bauern, unsere Freunde, durch die Erhöhung der Negativsteuer bei der Pauschalierung vielleicht nicht profitiert haben, aber auch ungeschoren davongekommen sind – ich gönne es den Bauern, ich bin kein neidiger Mensch; ich meine, der Tourismus und die Landwirtschaft brauchen einander –, wurde die Gastronomie wieder gehörig belastet.

Noch einmal: Dieses Gesetz kann nur ein erster Schritt und eine Übergangslösung sein, um den Gemeindefinanzen wieder Spielräume zu verschaffen, und das finde ich auch wichtig.

Die Institution Bundesrat – gestatten Sie mir, das zum Schluss zu sagen – ist für mich kein Brutofen, in dem vom Nationalrat gelegte Eier ausgebrütet werden. Jeder Mandatar hier in diesem Hohen Haus hat ein freies Mandat.


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Bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes am 1. Juni – das ist auch noch ein eigenes Thema –, also in drei Tagen, liebe Freunde, sollen alle Registrierkassen der Branche auf die neuen Sätze umgestellt sein. (Bundesrat
Konecny: Ja!) Das schaue ich mir dann auch gerne in Tirol an. Aus diesem Grund, liebe Freunde, werde ich diesem Gesetz nicht zustimmen. (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Schicker: Super! – Bundesrat Gasteiger:  ... die Wahrheit gesagt!)

12.01

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Haunschmid zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.02

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! 30 Jahre unfähige sozialistische Wirtschaftspolitik sind diesem Gesetz (Rufe bei der SPÖ: He!), das wir heute nach dieser Debatte verabschieden sollen, vorangegangen. (Bundesrat Dr. d′Aron: Das ist die Wahrheit!) 30 Jahre sozialistische Wirtschaftspolitik (Bundesrat Payer: Frau Haunschmid!), die in den letzten Jahren leider auch von der österreichischen Wirtschaftspartei, der ÖVP, mitgetragen wurde. Es gibt keine Entschuldigung dafür, dass dieses Thema nicht schon längst vom Tisch ist. (Bundesrat Konecny  – in Richtung ÖVP –: Das war aber ein Kompliment: Ihr seid die Wirtschaftspartei!)

Seit 1989 hat gerade und nur die Freiheitliche Partei in unzähligen Anträgen im Nationalrat und im Bundesrat die Abschaffung der Getränkesteuer gefordert. Zuerst, weil Österreich das einzige Land mit solch einer Steuer war und dadurch selbstverständlich, wie Sie bereits betont haben, Herr Kollege Gasteiger, der Wettbewerb mit anderen Ländern im Tourismus viel schwieriger war, und später, weil diese Steuer überhaupt nicht den EU-Richtlinien entsprach und sich als EU-widrig entpuppte. Aber gerade die Sozialisten waren dagegen (Bundesrat Grillenberger: Sozialdemokraten!), dieses unleidliche Thema zu beseitigen, und die so genannte Wirtschaftspartei – ich sage das bewusst, denn wir hatten uns damals gefragt (Bundesrat Konecny: Ich hoffe, dass Sie nicht unbewusst daherreden!), warum die ÖVP nicht handelt –, die ÖVP, befand sich damals fest in den Klauen und der Geiselhaft der Koalitionsregierung (Zwischenrufe und ironische Heiterkeit bei der SPÖ), sodass sie der Abschaffung der Getränkesteuer nicht zustimmen konnte. (Beifall des Bundesrates Dr. Böhm sowie demonstrativer Beifall bei der SPÖ.) Wenn man schon damals auf die Freiheitlichen gehört hatte, wäre nämlich die Regierungsbeteiligung gefährdet gewesen. (Bundesrat Payer: Gefährden Sie nicht Ihre neue Koalition!)

Bei den EU-Verhandlungen war das für einen Kanzler Vranitzky und dessen Regierungsmannschaft sowieso kein Thema. Hätten wir schon damals auf die Einhebung dieser einzigartigen und für die österreichischen Gemeinden so wichtigen Steuer hingewiesen, wäre es vielleicht möglich gewesen, im Zusammenhang mit der Summe der Beitragszahlungen diesen bevorstehenden Verlust der Gemeinden zu berücksichtigen. Später war sogar die Wirtschaftskammer am Zug und bewarb mit groß angelegter Werbung die Abschaffung der Getränkesteuer, aber leider nur bis zum Plenum – dann verließ man den Saal.

Erinnern Sie mich nicht an die Blamage, als man sogar einen Wirt von Eferding zu Fuß nach Wien schickte, um die Resolution für die Abschaffung der Getränkesteuer einzubringen. Gerade an diesem Tag – meine Damen und Herren, das sollten Sie nicht vergessen – saßen wir hier herinnen und besprachen mit dem damaligen Finanzminister Edlinger seine Visionen einer Steuerreform – es war damals das letzte Mal, dass er uns die tatsächliche Höhe des Budgetdefizits verheimlichen konnte –, und Ihnen, meine Damen und Herren von den damaligen Regierungsparteien, war völlig egal, dass dieser Wirt unverrichteter Dinge nach Hause musste. Sie lehnten hier herinnen einen Entschließungsantrag der Freiheitlichen betreffend die Abschaffung der Getränkesteuer und einen Ersatz der Getränkesteuer für die Gemeinden ab.

Daher möchte ich mich heute hier auf das Schärfste gegen Aussagen verwahren, in denen dem Finanzminister ein Akt der Willkür bezüglich der Getränkesteuerersatzlösung vorgeworfen wird – auch von einem designierten Wirtschaftskammerpräsidenten Christoph Leitl. Gerade er hätte es


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als Wirtschaftslandesrat von Oberösterreich in der Hand gehabt, schon längst eine Lösung herbeizuführen. (Bundesrat Payer: Jetzt bin ich neugierig, ob die ÖVP applaudiert!)

Ich entschuldige mich heute hier an dieser Stelle als Oberösterreicherin für einen Oberösterreicher dafür, dass er am Sonntag in der Sendung "Zur Sache" den Finanzminister in so unverschämter Art zitiert hat. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Beifall des Bundesrates Dr. Nittmann.  – Bundesrat Payer: Wo ist der Beifall der ÖVP?)

Ich kann auch nicht mehr hören, dass der Konsument den Erlös von dieser Steuer ... (Anhaltende Zwischenrufe.)

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Am Wort ist Frau Kollegin Haunschmid. – Bitte. (Bundesrat Konecny: Sie soll einen besseren Gebrauch davon machen!)

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (fortsetzend): Ich kann auch nicht mehr hören (Bundesrat Konecny: Wir Sie auch nicht!), dass der Konsument die Erhöhung der Steuer von 10 Prozent auf 14 Prozent zu tragen hat, wie Sie, Frau Kollegin Schicker, in der letzten Sitzung angeschnitten haben. Sie reden nämlich immer mit zwei Zungen: Auf der einen Seite sagen Sie: Die armen Gemeinden müssen das tragen!, und auf der anderen Seite sagen Sie als Gewerkschafter: der arme Konsument, der das zu tragen hat! (Bundesrat Payer: Der zahlt es ja auch!) Was stimmt also?

Haben Sie an den Bürger gedacht, als Sie Regierungspartei waren? – Ein striktes Nein zur Abschaffung der Getränkesteuer und damit zur Reduzierung der Preise war die Antwort eines Finanzministers. Wie so üblich ignorierte man einfach auch ein vorläufiges Urteil des Europäischen Gerichtshofes, ja man verabschiedete noch im Jänner auf Anraten der Sozialisten in den Gemeinden eine Zweckbindung für die Getränkesteuer! (Bundesrat Thumpser: Das ist falsch!) – Das ist nicht falsch. Ich selbst war bei der Abstimmung dabei! (Bundesrat Thumpser: Das war schon im Vorjahr!) – Nein, das war im Jänner! Bei uns in Pettenbach war es im Jänner, auch in Oberösterreich!

Edlinger und seine Genossen wussten, wie es um den Haushalt Österreich stand. Sie wussten, dass keine Ersatzlösung möglich war, weil kein Geld dafür vorhanden war. – Dann war das rechtskräftige Urteil da – und auch eine neue Regierung. Niemand von den Freiheitlichen ahnte, welch prekäre budgetäre Lage der neue Finanzminister zu übernehmen hatte. (Zwischenruf der Bundesrätin Mag. Trunk. ) Das schmerzliche Erbe des sozialistischen Finanzministers verursachte überhaupt erst ein Nachdenken über einen Ersatz für den Wegfall der Getränkesteuer.

Es tut uns allen weh, dass der Ersatz nicht auf Grund einer breit angelegten Quellensteuerbasis möglich war. (Beifall des Bundesrates Dr. Böhm. )

Bei dieser Ersatzlösung handelt es sich leider nur um den kleinsten Nenner. Es sind wieder einmal die Wirte, die hiedurch zum Handkuss kommen (Zwischenrufe bei der SPÖ), denn, meine Damen und Herren der sozialistischen Partei (Bundesrat Payer: "Sozialdemokratischen" bitte!), es wird durch den starken Wettbewerb für den Wirt nicht möglich sein – wie Sie es uns jetzt schon ankreiden –, diese 4 Prozent Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen an den Konsumenten weiterzugeben.

Da man uns Wirten vorwirft, dass wir die Abschaffung der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke nicht weitergegeben haben, muss ich sagen: Erstens hatten wir im Jänner eine massive Bierpreiserhöhung, die kein Wirt an den Gast weitergegeben hat, weil wir von der bevorstehenden Abschaffung der Getränkesteuer wussten. Zweitens hat noch keine Gemeinde die Wirte in einem eigenen Erlass offiziell davon in Kenntnis gesetzt, dass keine Getränkesteuer für alkoholische Getränke mehr zu zahlen ist.

Aber die Lustbarkeitssteuer, meine Damen und Herren, wird in vielen Gemeinden weiterhin frisch-fröhlich zu Unrecht eingefordert und einkassiert – das wäre, bitte, zu überprüfen, Herr Finanzstaatssekretär! (Bundesrat Gasteiger: Wollen Sie die auch abschaffen?)


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Die Anschuldigungen des Gemeinde- und Städtebundes sind auf das Schärfste zurückzuweisen. Auch die Gemeinden müssen den Sparstift ansetzen. Mehr als 300 Millionen Schilling fielen ausschließlich der Administration, der Einhebung der Getränkesteuer zu! Wenn die Gemeinden also ein bisschen einsparen, dann wird es auch gehen. (Bundesrätin Schicker: Sie wissen nicht, wovon Sie sprechen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Wir alle sind gefordert, meine Damen und Herren!

Ich weise den Vorwurf, der gegenüber den Wirten erhoben wurde, zurück, nämlich dass immer weniger und zu wenig Getränkesteuer gezahlt wurde. Sie, Frau Kollegin Trunk, bezichtigen uns immer wieder, dass wir Steuerhinterzieher sind. (Bundesrätin Schicker: Erkundigen Sie sich einmal, damit Sie wissen, wovon Sie sprechen! – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie zitieren mir Herrn Kollegen Hinterleitner, den ich sehr gut kenne, aber ich verwahre mich entschiedenst dagegen, dass Sie noch einmal hier in diesem Haus – ich ersuche Sie, das nicht mehr zu machen – sagen, dass wir Steuerhinterzieher sind. Das möchte ich nie mehr hören! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich möchte auch nicht haben, dass wir in den Verdacht des Schwarzverkaufs kommen!

Wir Wirte hatten die 0,4-Promille-Grenze zu schlucken. (Rufe bei der SPÖ: 0,5!) – Die 0,5-Promille-Grenze. (Bundesrat Konecny: Sie haben "0,4" gesagt!) Gerade die Bürgermeister haben die Vereinslokale forciert, die auch einen Wegfall der Getränkesteuer bedeuten, meine Damen und Herren! (Zwischenruf bei der SPÖ.) Vorwiegend sozialistische Bürgermeister haben das forciert und gesagt, das seien die Vereinslokale – auch ein Wegfall der Getränkesteuer.

Gerade im ländlichen Raum wird vermehrt, ja überwiegend bei öffentlichen Gemeindeveranstaltungen der Bauernmarkt als Partyservice verwendet (Bundesrat Thumpser: Und dort sind nur sozialdemokratische Bürgermeister, ja?), ohne an die Wirte zu denken. – Auch ein Wegfall der Getränkesteuer.

Wir Wirte schlucken! Wir werden diese bittere Pille schlucken: die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen von 10 auf 14 Prozent und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für Aufgussgetränke. Wir sind aber froh über die Abschaffung der Getränkesteuer. Dies ist erstmals eine totale Abschaffung einer Steuer, und zwar mit 1. 1. 2001, und bringt damit auch eine Erleichterung für den Wegfall zum Beispiel einer Prüfung. (Bundesrat Payer: "Wegfall einer Prüfung"! – Bundesrätin Schicker: Dieser Satz war sehr wichtig!)

Ich werde mich aber auch weiterhin für die Durchsetzung von Steuergerechtigkeit einsetzen. Wir haben es versprochen, und wir Freiheitlichen werden das halten, was wir versprochen haben!

Wenn diese Pille jetzt zur Gesundung des Staatshaushaltes beiträgt, dann ist auch der bisher noch günstig ausgestiegene Bauernbund dazu aufgerufen, seinen Obolus beizutragen. Die Schere zwischen Wirt und Bauer, zwischen Wirt und Most- und Weinschank klafft immer weiter auseinander. Im ländlichen Raum ist das nicht mehr wettzumachen. Entweder helfen wir mit, die österreichische Wirtshauskultur zu erhalten, oder unser großes Aushängeschild, der Feinkostladen Österreich, ist doch ein bisschen gefährdet, denn die Wirte werden dann, wie ich fürchte, gezwungen sein, billigere Produkte aus dem Ausland zu kaufen. Der Bauer darf nicht vergessen, dass nicht nur wir Wirte das gute bäuerliche Produkt und den Bauern brauchen, sondern er auch uns. (Bundesrat Payer: Hört! Hört, ÖVP! Bauernvertreter hört euch das an! Hört euch das an!)

Wir ersuchen heute schon, über gleiche Rechte, aber auch gleiche Pflichten nachzudenken.

Ich verwahre mich gegen Aussagen wie solche von Landesrat Leitl, der behauptet, jetzt nicht mehr Politiker zu sein. Es wäre angebracht, er würde sich an die Zeit seiner politischen Aktivitäten erinnern, als einiges buchstäblich in Sachen Getränkesteuer den Bach hinunterrann. Es ist nicht richtig, sich jetzt die jahrelange gute freiheitliche Wirtschaftspolitik selbst als Feder auf den Hut zu stecken. Es ist falsch, dem Finanzminister jetzt die Verantwortung für den Getränkesteuerersatz zuzuschieben und diesen als Akt der Willkür oder Husch-Pfusch-Aktion zu bezeichnen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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Ich halte nichts von Abstimmungszwängen, daher sehe ich es auch völlig ein, dass mein Vorredner der Meinung ist, dass er dieser Sache nicht zustimmen kann. Was wäre aber – haben Sie darüber nachgedacht? –, wenn der Finanzminister nicht innerhalb kürzester Zeit ein Budget 2000 erstellt hätte? Wäre Ihnen ein Konkurs Österreichs lieber? – Auch mir als Wirte-Sprecherin wäre eine andere Lösung lieber – gerade weil ich sehr wohl das lebe, wovon ich spreche, und auch aktiv mitarbeite.

Ich bitte von dieser Stelle aus alle Wirte-Kollegen, den Tatsachen ins Auge zu schauen und nicht zu vergessen, dass wir alle gefordert sind, um das zurechtzurücken, was uns und unserem Land 30 Jahre sozialistische Regierung gebracht haben. In all diesen Jahren fand man es nicht der Mühe wert, an die Wirtschaft Österreichs zu denken.

Gerade Ihnen, Frau Kollegin Schicker, als Gewerkschafterin muss ich sagen (Bundesrätin Schicker: Ich bin Gewerkschaftsmitglied!): Es sind auch Arbeitsplätze damit verbunden.

Wir müssen jetzt gemeinsam für das Wohl dieses wunderbaren Landes sorgen und hoffen, dass wir es in diesen Jahren schaffen, auch für die Wirte und damit für das österreichische Wirtshaus bessere Lösungen zu finden.

Sollte diese Krankheit, die durch den Virus der sozialistischen Parteipolitik in Österreich als fast unheilbar bezeichnet werden muss, doch durch das Schlucken einer oder mehrerer solcher bitteren Pillen ausgeheilt werden können, dann hat es sich gelohnt, dass die Wirte diese Pille geschluckt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Vergessen Sie nicht: Die Freiheitlichen werden jedenfalls am Ball bleiben. Wir hoffen, mit Unterstützung der Österreichischen Volkspartei Erleichterungen für die heimischen Tourismusbetriebe, die wir anstreben, auch umsetzen zu können. So soll es zu einem Abbau von bürokratischen Hürden und Vorschriften kommen, außerdem sollte die volle steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsessen wieder eingeführt werden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Die heimischen Tourismusbetriebe, meine Damen und Herren, gehören zu den wichtigsten Botschaftern dieses Landes, und es gebührt ihnen eine Politik, die ihnen Platz zum Überleben lässt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Bundesrates Ing. Gruber. )

12.17

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu den Ausführungen von Frau Kollegin Haunschmid hat sich Frau Mag. Melitta Trunk gemeldet. 

Ich teile mit, dass die tatsächliche Berichtigung die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten darf. – Bitte.

12.18

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Haunschmid hat behauptet – ich zitiere sie –: Ich verbiete Trunk hier heute ein für allemal, zu behaupten, dass wir Steuern hinterziehen. – Zitatende.

Das entspricht nicht der Richtigkeit! Ich habe hier gesagt, dass die einzigen Profiteure des Entfalls der Getränkesteuereinnahmen und der Ersatzleistung jene sind, die bisher ihre Steuern schuldig geblieben sind, nämlich die Getränkesteuer-Schuld gegenüber den Gemeinden. Ich hoffe nicht – wenn Sie sich auch betroffen gefühlt haben –, dass Sie zu jener Gruppe der Steuerschuldner gehören. (Beifall bei der SPÖ.)

12.18

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gstöttner. – Bitte.

12.19

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Bundesratssitzung habe ich im Zusammenhang mit der Getränkesteuer meine Gedanken, meine Bedenken und meine


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Befürchtungen zum Ausdruck gebracht. Inzwischen fand die damals angekündigte Tagung des Oberösterreichischen Gemeindebundes in Gmunden statt. Es waren gut 70 Prozent der oberösterreichischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister anwesend – aller politischen Farben –, und es wurde die Situation rund um die Getränkesteuer besprochen und sehr sachlich abgehandelt.

Es wurden Forderungen aufgestellt, die lauteten:

Erstens: Nachverhandlungen sind unbedingt erforderlich, ein voller Ersatz muss stattfinden.

Zweitens: Die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke muss unbefristet bestehen bleiben.

Drittens: Eine klare Regelung für das Jahr 2000 ist erforderlich.

Viertens: Rückzahlungen werden zur Bundessache erklärt, da die Gemeinden nach Treu und Glauben gehandelt haben. An den Stabilitätspakt sind alle Vertragspartner gebunden.

Fünftens: Wenn die Punkte 1 bis 4 nicht erfüllt werden, müssen seitens des Gemeindebundes Protestmaßnahmen ergriffen werden.

Das Letztere war das, was keinem von uns geschmeckt hat, weil es nicht unbedingt die Aufgabe von Bürgermeistern ist, mit Protestkundgebungen vorzugehen, sondern es ist ihre Aufgabe, in sachlicher Form Argumente vorzubringen, die den Kern der Sache treffen.

Inzwischen ist das alles Vergangenheit. Tatsache ist, dass die Getränkesteuer in der bisher bestehenden Form aufgehoben worden ist. Die Getränkesteuer ist gefallen. Durch den Einnahmenausfall ist eine sehr schwierige und für die Gemeinden sehr kritische Situation entstanden. Ein Kompromiss liegt vor, der eigentlich kein Kompromiss ist.

Tatsache ist, die Städte und Gemeinden bekommen weniger, die Tourismusbranche wird belastet, die Konsumenten zahlen mehr. An die Jugendlichen hat man eigentlich nicht gedacht.

Tatsache ist – darauf habe ich auch am 9. Mai hingewiesen –, dass wir vor einem Dilemma stehen, wenn die Finanzkraft der Gemeinden weiter angeknabbert wird. Es darf zu keinen Investitionskürzungen kommen, der Finanzspielraum für die direkten Aufgaben in den Gemeinden darf nicht in Frage gestellt werden. Es trifft nicht nur Aufgaben, die die Gemeinden unmittelbar haben, sondern es geht letzten Endes auch um touristische Einrichtungen, die von der Gemeinde mitgestaltet, miterhalten werden, und Freizeiteinrichtungen, deren Erhalt nur dann sichergestellt werden kann, wenn die entsprechenden Einnahmen vorhanden sind.

Für viele Gemeinden war die Getränkesteuer ein Grundpfeiler der Gemeindefinanzierung und ein verlässlicher Anteil am Finanzaufkommen, mit dem nicht nur die Wünsche und Vorstellungen der Gemeinden und ihrer Bürger, sondern auch gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben der Gemeinden finanziert werden konnten.

Es wird immer wieder angeführt, dass rechtzeitig Vorsorge getroffen hätte werden müssen. Wenn ich daran erinnern darf: Der Vorschlag des damaligen Regierungspartners SPÖ war einfach, hätte aber Chance auf Erfolg gehabt, und zwar lautete er dahin gehend, dass die Einnahmen, die die Gemeinden aus der Getränkesteuer bekommen, für bestimmte Aufgaben der Gemeinden zweckgebunden sein sollten. Dieser Vorschlag – er war übrigens nicht nur vom damaligen Bundesminister für Finanzen Edlinger und der SPÖ, sondern von fast allen österreichischen Gemeinden – ist nicht durchgegangen. Die ÖVP und auch die FPÖ konnten sich nicht entschließen, zuzustimmen.

Die jetzt vorliegende Ersatzlösung, die kaum jemanden, schon gar nicht die Gemeinden zufrieden stellt, ist ein schlechter Kompromiss. Unsere ganz große Sorge – ich habe es schon erwähnt – ist, wie es mit den Rückzahlungen aussehen würde, wenn sie tatsächlich zu leisten wären. Das wäre der Ruin für alle Gemeinden, da müssten wir buchstäblich in Konkurs gehen. Letztlich sind die Gemeinden die Verlierer, das möchte ich auch festhalten, damit aber auch die


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Bevölkerung, besonders aber – das sei unterstrichen – die Wirtschaft und auch der Tourismus. Denn wenn man nicht begreift, dass das Räder sind, die miteinander laufen müssen, was nur dann möglich ist, wenn die finanziellen Mittel vorhanden sind, dann sitzen wir im verkehrten Dampfer. Es gibt auch einen Raddampfer, um das richtig zu stellen.

Je mehr man die Gemeindefinanzen aushöhlt, desto schwieriger wird es nicht nur für die Gemeinden, nicht nur für die eben genannten Bereiche der Wirtschaft und des Tourismus, sondern auch für die Arbeitnehmer, denn letzten Endes sind auch Arbeitsplätze in Frage gestellt. Ich meine, dass man das hier sehr deutlich sagen soll.

Frau Kollegin Haunschmid! Ich verstehe nicht, dass du immer wieder davon sprichst, dass die Gemeinden den Sparstift verstärkt ansetzen sollten. Die Gemeindevertreter hier im Bundesrat können es bestätigen: Der Stift wird ständig angesetzt, und zwar schon seit Jahren, weil es eben schwieriger und enger geworden ist. Wir wissen schon gar nicht mehr, wie wir ihn spitzen sollen, das ist nämlich das Problem bei der Sache. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn da oder dort jemand sagt, er sei froh über die Abschaffung, dann zitiere ich einige meiner Wirte, Kollegin, die gesagt haben: Wäre doch die alte Steuer geblieben, die neue ist wesentlich ungünstiger von der Umsetzung und vor allem auch von der Auswirkung her, denn letzten Endes ist es eine Belastung vor allem für die Konsumenten. Und wenn man in einer Tourismusgemeinde wie der unseren tätig ist, dann weiß man, dass sie wissen, wovon sie sprechen.

Du hast gesagt, es sei wichtig, die Wirtshauskultur zu erhalten. – Das kann ich zu 200 Prozent unterstreichen. Das ist nämlich die Eigenart Österreichs, die vor allem von den Gästen aus Bayern geschätzt wird, aber auch von anderen ausländischen Gästen, die immer noch kommen. Das ist unsere Qualität, die wir erhalten müssen, aber auf Grund dieser Maßnahme ist sie sehr stark in Frage gestellt.

Wie ich schon sagte, die vorliegende Regelung ist für die Gemeinden nicht zufriedenstellend, auch nicht für die Gastronomiebetriebe, das möchte ich nochmals betonen, und schon gar nicht für die Konsumenten.

Ich darf hier zitieren, was bei dieser gemeinsamen Tagung des Oberösterreichischen Gemeindebundes zum Ausdruck gebracht worden ist, und darf das einfach auf den Punkt bringen: Enttäuschung. Die Fragen, die dort gestellt worden sind, darf ich auch wiederholen, weil sie so wichtig sind: Wie soll der Entfall für das Jahr 2000 beglichen beziehungsweise ersetzt werden? Die jetzige Regelung ist zu wenig. Ein voller Ersatz ist das Einzige, was für die Gemeinden in Zukunft eine Grundlage darstellen würde. Alles andere geht in die falsche Richtung.

Zweite Frage: Wer haftet für die Rückforderungen ab 1995, oder sollen die kleinen Gemeinden oder überhaupt die Gemeinden, die betroffen sind, letzten Endes zusperren? – Das ist unverantwortlich, wir müssen hier eine Lösung finden, sonst geht es wirklich in den Graben.

Dazu sei noch bemerkt: Der Oberösterreichische Gemeindebund hat wirklich alles getan, was möglich war. Es sind einstimmige Resolutionen im Bund und im Gemeindebund gefasst worden. Es gab Vorsprachen beim Land, welches dankenswerterweise ein Bereicherungsverbot beschlossen und in einer Resolution die Erhaltung der Finanzkraft vom Bund gefordert hat. Es wurde ein Forderungskatalog – ich habe ihn schon erwähnt – in der Viertelkonferenz der Bürgermeister beschlossen. Es wurde also alles unternommen, um in die richtige Richtung zu marschieren, nämlich in Richtung Erhaltung der Getränkesteuer.

Der Getränkesteuer-Entfall ist wirklich eine Katastrophe für die Gemeinden. Das, was in den nächsten Jahren auf uns zukommt, ist finanziell nicht verkraftbar. Die SPÖ-Bundesräte können daher diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.27


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665. Sitzung / Seite 23

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach:
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hensler. – Bitte.

12.27

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Bundesräte! Auf der heutigen Tagesordnung finden sich wichtige Steuergesetze, im Besonderen meine ich damit die Getränkesteuer. Gestatten Sie mir, dass ich als kleiner Kommunalpolitiker, als einer, der bereits 25 Jahre in der Kommunalpolitik tätig ist und dort viele Jahre schon die Verantwortung trägt, einige Sätze dazu sage.

Es gab Diskussionen und, meine sehr geehrten Damen und Herren, berechtigte Diskussionen über die Getränkesteuer. Dies betrifft zweifelsohne jeden Einzelnen von Ihnen und vor allem, wie aus den einzelnen Redebeiträgen hervorgegangen ist, jeden Einzelnen in der Kommune. Wir leben alle in Städten oder kleinen Gemeinden. 5,6 Milliarden Schilling ist das Volumen, um das es bei diesem wichtigen Faktor geht. Zweifelsohne konnte der Diskussion schon entnommen werden, dass die Gemeinden wichtige Auftraggeber sind und somit auch der Bereich der Arbeitnehmer und auch sehr viele andere Bereiche tangiert werden.

Ich möchte hier etwas sagen, was mir persönlich sehr am Herzen liegt: Die Getränkesteuer im Bereich der kleinen Kommunen stellt sich verzerrt dar. Ich behaupte, dass die Getränkesteuer in sehr vielen Fällen den reichen Gemeinden zugute gekommen ist. Ich sage es hier bewusst, ich komme aus einer kleinen Gemeinde, in der es fast kein Geschäft mehr gibt. Die Bewohner kaufen in den Großmärkten in den Städten ein, wo auch Getränke gekauft werden. Die Getränkesteuer geht also in diesen Bereich. Es gibt sicher große Schwankungen in diesem Bereich. Ganz wertfrei verweise ich auf den Handel und die Großmärkte, etwa auf Vösendorf in Niederösterreich. Herr Staatssekretär! Da gibt es ein wesentliches Manko. Ich möchte das bei dieser Gelegenheit besonders hervorheben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verzerrung hin oder her, der Grundgedanke ist, es musste eine Lösung gefunden werden, die in sehr vielen Bereichen die Wichtigkeit der Gemeinden hervorstreicht. Diesbezüglich wurde die neue Bundesregierung aktiv.

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Ich möchte schon darauf hinweisen, unter welchen Voraussetzungen die neue Bundesregierung, das Finanzministerium und unser Staatssekretär aktiv wurden, gab es doch ein katastrophales Budget, meine geschätzten Kollegen von der sozialistischen Partei! (Zwischenruf des Bundesrates Grillenberger. )

Herr Bürgermeister! Weit über 100 Milliarden Schilling, nahezu 109 Milliarden Schilling. (Bundesrat Gasteiger: Grasser hat sich verrechnet!) Nein, nein.

Ich erinnere daran, dass ein Finanzminister noch im Jahre 1997 erklärt hat: Diese Getränkesteuer wird nicht so arg werden, das werden wir schon irgendwie schaffen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr geehrten Freunde von der sozialistischen Partei! (Bundesrat Grillenberger: Sozialdemokratischen!) Das ist die Politik, die Sie betrieben haben! Deswegen haben wir dieses Fiasko. Auf Grund dieser Überlegung haben wir diese großen Probleme bekommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Kollegin Trunk – sie ist momentan nicht im Saal – hat gesagt: Man sollte in diesem Bereich Vorkehrungen treffen, hat der sozialistische Finanzminister Edlinger gesagt. Nein, es wurden keine Vorkehrungen getroffen. Darüber hat man sich keine Gedanken gemacht. Gerade diese neue Bundesregierung – ich sage es ganz wertfrei –, der Finanzminister und der Staatssekretär haben versucht, eine Lösung zu finden, die zwar nicht zu Luftsprüngen Anlass gibt, aber zweifelsohne eine Lösung ist, mit der wir leben können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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665. Sitzung / Seite 24

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es musste eine Kompromisslösung gefunden werden. Für mich als Konsumenten, der in der Kommune lebt, ist ein Kompromiss folgende Lösung: das Machbare unter den möglichen Voraussetzungen zu schaffen. Mit den 4,3 Milliarden Schilling, die jetzt den Gemeinden berechtigterweise zugute kommen, wurde meiner Ansicht nach eine Lösung gefunden, und zwar – ich sage es hier bewusst – eine einheitliche Lösung. Es haben sehr viele gesetzgebende und gleichzeitig davon betroffene Körperschaften daran mitgearbeitet. Mit dieser Lösung ist sicher die Finanzkraft der Gemeinden in sehr vielen Bereichen gestärkt worden, und zwar auch, Herr Kollege und Bürgermeister aus Großhöflein, der sozialistischen Gemeinden. Auch diese brauchen diese 4,3 Milliarden Schilling. Ich lade auch die sozialistischen Bürgermeister in diesem Hohen Haus ein, mitzustimmen, denn auch sie brauchen die Unterstützung in diesem Bereich.

Ich möchte jetzt noch abschließend einige Sätze zu dem sagen, was mein Kollege Keuschnigg zu den Finanzausgleichsverhandlungen gesagt hat. Hoher Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist zweifelsohne unbestritten, es fehlen den Gemeinden in diesem Bereich 1,1, 1,2 Milliarden Schilling, Herr Staatssekretär! Ich habe im Ausschuss mit den Beamten gesprochen, die mir gesagt haben, es gebe Überlegungen im Hinblick auf einen eigenen Schlüssel, nämlich dahin gehend, die fünf Jahre von 1993 bis 1997 heranzuziehen, vielleicht auch mit einer aliquoten Aufteilung, damit es eine gewisse Unterstützung für die Gemeinden in Zukunft gibt. Aber mein persönliches Anliegen ist – das möchte ich heute bei dieser Gelegenheit klar und deutlich deponieren – die Heranziehung des Bevölkerungsschlüssels in diesem Bereich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anforderungen an die Gemeinden, auch an die kleinen Kommunen, werden zweifelsohne von Tag zu Tag größer. Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Staatssekretär, das in Zukunft mit in Erwägung zu ziehen und in den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen auch Überlegungen im Hinblick auf die kleinen Gemeinden anzustellen.

Wir brauchen eine neue Infrastruktur. Es wurde schon erwähnt, welch wichtige Aufgaben wir zu bewältigen haben. (Bundesrat Gasteiger: Womit sollen wir das bezahlen?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Abschließend möchte ich noch einmal sagen: Diese Ersatzlösung für den Entfall der Getränkesteuer ist, wie ich gesagt habe, eine Lösung, gegen die wir alle gewisse Vorbehalte haben, aber auch eine Lösung, von der wir in Zukunft gewisse Akzente erwarten. Dass man gewisse Überlegungen für die Zukunft anstellt, ist eine Grundvoraussetzung. In diesem Sinne wird meine Fraktion diesem Gesetzesbeschluss ihre Zustimmung geben. (Rufe bei der SPÖ: Nicht alle! – Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.35

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dr. André d'Aron das Wort. – Bitte.

12.36

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Ich bedanke mich für die Worterteilung.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte doch einiges, was hier im Rahmen der Diskussion besprochen wurde, klarstellen. Das erinnert mich ein bisschen an die Diskussion, die seitens der Sozialdemokratie derzeit über die Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehaltes geführt wird. Da wird nämlich so getan, als würde das diese Regierung wollen. Es werden Fehlinformationen verbreitet, und man hofft, dass die Wähler darauf hereinfallen.

Es scheint mir schon sehr notwendig zu sein, dass man auf bestimmte Fehlinformationen, die Sie auch hier in diese Diskussion einbringen, weil Sie hoffen, dass Sie die Wähler durch Fehlinformationen auf Ihre Seite ziehen können, eingeht und diese klarstellt.

Es ist sicherlich nicht so, dass man jetzt wehmütig der Getränkesteuer nachblicken und sagen muss, es wäre viel einfacher gewesen mit der Getränkesteuer, sondern die Wahrheit ist wohl


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Folgende: Der ehemalige Bundesminister für Finanzen Edlinger hat genau gewusst, dass der EuGH entscheiden wird, dass die Getränkesteuer aufgehoben wird. Das war bekannt, das war mehrere Jahre bekannt. Was war das Ergebnis? – Österreich wie den "Konsum" führen. Wurscht, wir warten das bis zum letzten Augenblick ab. Der Steuerzahler soll am Ende draufzahlen. Wir brauchen keine Alternativkonzepte. Ich brauche mit niemandem zu reden. Das wird alles laufen, genauso wie bei den Sozialversicherungen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Herr Kollege, genauso wie bei den Sozialversicherungen. Diese haben keine Schulden. Dann kommt verschämt: Es könnte schon eine Milliarde Schulden da sein. Jetzt, beim Kassasturz: 7 Milliarden Schilling. Österreich wie den "Konsum" führen, und da sind wir heute. (Bundesrat Boden: Das ist so wie beim Semmeringtunnel, wo man sich aus der Verantwortung stiehlt!)

Unser Bundesminister für Finanzen, der Freiheitliche Grasser, und der Herr Staatssekretär haben sich bemüht, in dieser Situation, in dieser Verschlampungssituation von Budgetzahlen und budgetären Entwicklungen rasch etwas auf die Beine zu stellen, und das ist auch gelungen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Ich bedauere, dass Frau Kollegin Trunk nicht da ist. Man hat im Rahmen dieser Diskussion schon gesehen, worum es hier in Wirklichkeit geht: auf der einen Seite um statische Prinzipien, Fortschreibungen, ohne Berücksichtigung, dass es dynamische Veränderungen der Wirtschaft gibt (Bundesrat Konecny: Es gibt dynamische Mehrbelastungen!), auf der anderen Seite um die Beschimpfung, die de facto Beschimpfung einer Unternehmergruppe, nämlich jener des Gastgewerbes, der man offensichtlich – das kann man dann im Protokoll auch nachlesen, ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie das tun – grundsätzlich Steuerhinterziehung unterstellt. Bitte so geht das nicht!

Das Gastgewerbe in Österreich ist ein wesentlicher Teil der österreichischen Volkswirtschaft, und es schafft jene Arbeitsplätze, die Sie immer verlangen, die Sie in der Vergangenheit immer verlangt haben. Diese Leute beschimpfen Sie. Wir werden das kommunizieren und einmal klarstellen, wie Sie in Wirklichkeit zu der Schaffung von Arbeitsplätzen stehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben über den Entfall von Steueraufkommen, das nicht mehr zwischen den einzelnen Kommunen verteilt werden kann, gesprochen. Wir haben auf der anderen Seite heute nicht die Diskussion darüber, welche Einsparungen in der Verwaltung auf Grund des Entfalls der Einhebung der Getränkesteuer möglich sind, geführt. Sie wissen, da gibt es unterschiedliche Zahlen. Diese Zahlen bewegen sich zwischen 0,5 und 1 Milliarde Schilling. Das entspricht fast dem tatsächlichen Entfall.

Um wen geht es in Wirklichkeit? – Das wurde überhaupt außer Acht gelassen. Es wundert mich, dass Sie als Funktionäre das nicht gebracht haben. Es geht um den Steuerpflichtigen, es geht um den Steuerpflichtigen und Bürger.

Auch Sie von der SPÖ haben sehr gut herausarbeiten können, dass es letztlich insgesamt, also im gesamten eingehobenen Steuervolumen, zu einer Entlastung der Steuerpflichtigen kommt. Es kommt tatsächlich – das wurde hier schon mehrfach diskutiert – zu einem Entfall von Steuereinkommen in der Höhe von 1,4 Milliarden Schilling! Wer ist denn der Steuerpflichtige? – In diesem Fall der Konsument, derjenige, der endbesteuert, der es zahlen muss.

Der Steuerpflichtige wird also um 1,4 Milliarden Schilling entlastet! Wir sind damit bei den Kostenstrukturen unserer Wirtschaft angelangt, dazu müssen wir nämlich auch kommen. Die makroökonomischen Strukturen haben wir bereits ein bisserl diskutiert, jetzt reden wir über die mikroökonomischen Strukturen.

Wie können wir aus diesem Staat etwas machen? – Wir wollen nämlich aus diesem Staat etwas machen: Wir wollen nicht das fortschreiben, was Sie uns eingebrockt haben, sondern wir wollen eine funktionierende Touristik haben, wir wollen ordentliche Produkte haben, wir wollen ordentliche, und zwar segmentorientierte Preise haben. Wir wollen eine ordentliche Distribution haben,


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wir wollen die Clusterbildung auch in der Touristik haben, wir wollen ordentliche Vertriebswege, wir wollen die Reisebüros fördern. Sie haben sich immer dagegen gewehrt, etwas zu machen!

Wir wollen, geschätzte Kollegen von der Sozialdemokratie, in der Touristik eine ordentliche Kommunikation nach außen. Was heißt das? – Grundsätzlich einmal, dass man sein eigenes Land nicht "anmacht", würde ich sagen. Das ist ordentliche Kommunikation nach außen, das holt uns die Leute in unser Land hinein. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Gasteiger: Sagen Sie das Ihrem einfachen Parteimitglied!)

Ich möchte nun zu einem Schluss finden: Es wird in diesem Zusammenhang um zwei große Fragen gehen, die gelöst werden müssen, um zu einer Förderung des Tourismus zu kommen. Auf der einen Seite muss diese verschlampte Finanzlage der österreichischen Republik auf gleich gebracht werden, die letztlich Ihr Finanzminister – jahrzehntelang haben Sie von der SPÖ den Finanzminister gestellt – diesem Land eingebrockt hat. Auf der anderen Seite wird es dazu kommen müssen, dass wir gewerberechtliche Innovationen für das Tourismusgewerbe schaffen, dass wir die Gewerbeordnung flexibilisieren.

Wir Freiheitlichen jedenfalls werden diese zwei Punkte massiv betreiben! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Drochter: Nicht mehr lange!)

12.42

Vizepräsident Jürgen Weiss : Nächster Redner ist Herr Bundesrat Johann Grillenberger. Ich erteile ihm das Wort.

12.42

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich spreche als Bürgermeister, wenn ich sage: Diese Vorlage trifft uns Bürgermeister wirklich sehr hart! Und ich möchte – fast ironisch – sagen: Das lang erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat alle Befürchtungen der Gemeinden bestätigt. (Bundesrat Dr. d′Aron: Warum hat der Edlinger nichts gemacht?) Wir nehmen es zur Kenntnis. Mit der sofortigen Aufhebung der Steuer auf die alkoholischen Getränke wird sicherlich vielen Kommunen ein empfindliches finanzielles Loch in die Budgets, speziell ins Budget 2000 gerissen.

Meine Damen und Herren! Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes und seine Begründung ist allen bekannt. Die Auswirkungen werden – da sind wir, glaube ich, uns alle einig – die Gemeinden zu spüren bekommen. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass schon im Sommer des Jahres 1999 seitens der SPÖ und des Österreichischen Gemeindebundes ein Vorschlag für eine neue bundesgesetzliche Regelung vorgelegt worden ist. Damals ist man von Seiten der ÖVP und auch der Freiheitlichen mit dem Argument gekommen: Na ja, das soll der Herr Finanzminister bezahlen, alles nur der Herr Finanzminister! Ich glaube, das sollte man auch erwähnen!

Ich muss auch ganz offen und ehrlich dazu sagen: Dazumal war ein Wahljahr, es sind die Wirtschaftskammerwahlen vor der Türe gestanden, das muss man dabei auch erwähnen. Da heißt es dann: Da kann man doch nicht, und das müssen wir so tun! (Beifall bei der SPÖ.) Übrig bleiben dann die Gemeinden!

Der vorliegende Getränkesteuerersatz ist, so muss ich sagen, mehr als schmerzlich. Ich brauche all diese Maßnahmen, die zu Erhöhungen führen, weil der Bund die Getränkesteuer, die dann letztendlich an die Gemeinden übermittelt wird, anheben wird, nicht extra zu betonen. Sie sind heute schon des Öfteren gesagt worden.

Diese Ersatzregelung für die bisherige Getränkesteuer ersetzt dem Bund in Zukunft einen Teil jener Mittel, die er für die Gemeinden bereitzustellen hat. Für das laufende Finanzjahr werden 4,5 Milliarden Schilling von der Umsatzsteuer lukriert. Aber im Jahre 2000 sind es für die Gemeinden mit der Frist der sieben Monate durch diese 2,5 Milliarden schon ein bisserl wenig.

In Zukunft werden an die Gemeinden auch um jeweils 1,2 Milliarden Schilling weniger aus der Getränkesteuer abgeführt. Das ist nur eine grobe Schätzung, da jene 5,6 Milliarden Schilling aus der verlorenen Getränkesteuer nicht zu 100 Prozent ersetzt werden.


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Ich möchte aber auch etwas Positives dazu sagen: Es ist zunächst festzuhalten, dass die künftige Getränkesteuer an die Umsatzsteuer gebunden und damit dynamisiert wird. Da damit die Einnahmen der Gemeinden in der Höhe fixiert sind, kann man auch dementsprechend budgetieren. Auch werden den Gemeinden dadurch keinerlei Kosten für die Einhebung der Steuer entstehen, und es ist eine Regelung, die einem eine gewisse Rechtssicherheit gibt. All das ist positiv zu erwähnen.

Die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden wird nach dem Durchschnitt der Jahre 1993 bis 1997 errechnet, und meines Wissens nach werden davon 80 Prozent refundiert. Als Bürgermeister möchte ich festhalten, dass mit dem Wegfall der Getränkesteuer als reine Gemeindesteuer auch ein kleines Stück Gemeindeautonomie verloren geht, denn das haben die Gemeinden bis jetzt autonom machen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Mit dieser neuerlichen finanziellen Einbuße haben die Gemeinden sicherlich eine Schmerzgrenze erreicht, da sie schon, wie ich als Bürgermeister weiß, bei der letzten Steuerreform, die sicherlich positiv ist, ihren Beitrag geleistet haben. Durch diese können sie nämlich um 3 Milliarden Schilling weniger an Einnahmen lukrieren. Da heute auch noch die Werbe- und Ankündigungsabgabe auf der Tagesordnung steht, möchte ich bemerken, dass mich diese als Bürgermeister ganz besonders stark betrifft, weil es in meiner Gemeinde einen Privatsender gibt und wir dadurch Mittel lukrieren, die nun ebenfalls entfallen. Wenn ich dem heute zustimme, dann nur, indem ich mir auf die Zunge beiße und sage: Okay! Solidarität muss sein!

Zurück zur Getränkesteuer: Über diese künftige Aufteilung wird es sicherlich nochmals eine Diskussion geben, denn man wird sich die Gemeinden genau anschauen müssen – das wurde heute auch schon erwähnt. Mein Vorredner, Herr Dr. d'Aron, hat gesagt: Na ja, da müssen wir eben alles lukrativer machen! – Dazu muss ich sagen: Die Dinge im Tourismus – und da ist etwas passiert – passieren draußen in den Gemeindestuben. Dafür sind die Gemeinden zuständig. (Bundesrätin Haunschmid: Auch die Wirte!) – Ja, die machen das mit den Wirten zusammen. Da müssen die Infrastruktur passen und die finanziellen Voraussetzungen stimmen. (Bundesrätin Haunschmid: Da müsst ihr aber auch für die Wirte da sein!)

Da sind wir für die Wirte da! (Bundesrätin Haunschmid: Warum haben Sie das nicht dem früheren Finanzminister gesagt?) Ich möchte aber betonen – ich bitte, das nicht persönlich zu nehmen –: Dort, wo ich seit 9. März 2000 meine Getränke konsumiert habe, habe ich für kein Getränk weniger bezahlt als vorher, als noch Getränkesteuer abgeführt worden ist. Ich möchte da niemandem etwas unterstellen, aber wer hat denn den Rest von den 10 Prozent dann genommen? – Das möchte ich nur erwähnen! (Beifall bei der SPÖ.) Das muss man auch ganz offen und ehrlich sagen!

Weiters möchte ich betonen, dass die Gemeinden die Budgetmittel für Investitionen zurücknehmen müssen. Ich habe selbst in meiner Gemeinde schon einiges zurückgenommen, weil es uns, wie schon angesprochen, doppelt trifft, nämlich durch die Werbe- und Ankündigungsabgabe und auch durch die Getränkesteuer. (Zwischenruf des Bundesrates Schöls. ) Die Einnahmen, Herr Kollege, sind dadurch ganz sicher weniger geworden. Wir, die Gemeinden, sind auch darauf hingewiesen worden, dass wir alles, was im Budget bereits budgetiert ist, zurücknehmen sollen, weil es keine Deckung dafür gibt. Also so ehrlich müssen wir die Diskussion schon miteinander führen!

Ich möchte aber auch noch die aus der Vergangenheit resultierenden zukünftigen Probleme erwähnen. Die Causa Getränkesteuer wird uns nicht nur in der von mir geschilderten Form betreffen, sondern auch durch die vielen Berufungen gegen die Getränkesteuer. Ich kenne das von Kollegen und auch aus meiner Gemeinde.

Diesbezüglich ist mein Optimismus nicht sehr groß, weil man immer auf das europäische Urteil bezüglich der Rechtsbeihilfe hinweist. Das ist aber bis heute noch nicht geklärt. Wenn man heute schon meint, der Steuerberater ist die Rechtsbeihilfe, dann werden die Gemeinden übrig bleiben und zurückzahlen müssen.


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Dieses Desaster, um dieses Wort einmal zu verwenden, möchte ich weder herbeireden noch herbeiahnen, denn dann sind manche Gemeinden am unteren Limit und können ihren finanziellen Leistungen in Zukunft nicht nachkommen. Da müssen wir ganz ehrlich sein.

Meine Damen und Herren! Ich glaube daher, wir werden uns noch in Zukunft mit dieser Vergangenheit beschäftigen. Die Causa Getränkesteuer ist also mit dem heutigen Beschluss meiner Meinung nach noch nicht abgeschlossen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.51

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ludwig Bieringer. Ich erteile ihm das Wort. (Bundesrätin Haunschmid: Tatsächliche Berichtigung!)

Am Wort ist jetzt Herr Bundesrat Bieringer. Anschließend kann die tatsächliche Berichtigung erfolgen.

12.51

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Hoch geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich wollte mich an und für sich nicht zu Wort melden, obwohl ich Bürgermeister bin und obwohl für meine Gemeinde alle hier angezogenen Aspekte zutreffen.

Doch die Ausführungen des Kollegen Gasteiger fordern mich als Fraktionsobmann der ÖVP auf, dazu Stellung zu nehmen. – Herr Kollege Gasteiger! Ich werde es im Namen der ÖVP-Fraktion niemals zulassen, dass Sie Mitglieder der österreichischen Bundesregierung als "Euthanasieärzte der Gemeinden" beschimpfen. Das werde ich niemals zulassen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Bundesrates Gasteiger. ) Für mich ist Euthanasie etwas aus der Vergangenheit, und Sie haben hier von diesem Rednerpult aus gesagt, dass Herr Bundesminister Grasser und Herr Staatssekretär Finz die Euthanasieärzte der Gemeinden seien.

Ich bitte den Präsidenten, das im Protokoll nachzulesen. Sollte das wirklich zutreffen, dann erwarte ich, dass Herrn Bundesrat Gasteiger in der nächsten Sitzung ein Ordnungsruf erteilt wird. (Bundesrat Gasteiger: Für was? Für die Wahrheit? – Ruf bei der ÖVP: Das ist ja unglaublich!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe lediglich zu etwas Stellung genommen, was mir bei Ihrer Rede aufgefallen ist, Herr Gasteiger! Wenn Sie nun allen Ernstes noch einmal behaupten, dass das die Wahrheit ist, dann ist das in meinen Augen eine Ungeheuerlichkeit, die es in diesem Haus noch nie gegeben hat. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich bin nicht bereit, für die Mehrheitsfraktion dieses Hauses solche Wortmeldungen und Wortspenden in diesem Haus zur Kenntnis zu nehmen. (Bundesrat Mag. Strugl  – in Richtung des Bundesrates Gasteiger –: Entschuldigen Sie sich! – Bundesrat Payer: Da müssen Sie aber viele Entschuldigungen anbringen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zurück zur Getränkesteuer kommen beziehungsweise zu deren Abschaffung und dem, was heute zu beschließen ist. Meine Gemeinde ist eine Gemeinde, die sowohl Tourismus- als auch Ballungszentrum ist und sehr viele Supermärkte und große Diskotheken aufweist. Täglich fehlen in meinem Gemeindesäckel 54 800 S, seit es die Getränkesteuer nicht mehr gibt. Daher ist es für mich als Bürgermeister unbedingt notwendig, dass dieser Kompromiss, der ausgehandelt wurde, auch tatsächlich verwirklicht wird.

Julius Raab, der große österreichische Freiheitskanzler, hat einmal gesagt: Ein Kompromiss ist dann gut, wenn er allen ein bisschen wehtut. – Dieser Kompromiss tut zweifelsohne jedem ein bisschen weh. Er tut den Wirten weh, er tut der Tourismuswirtschaft insgesamt weh, und er tut auch den Gemeinden weh. (Bundesrat Payer: Aber nicht den Weinbauern! – Bundesrat Dr. d′Aron  – in Richtung des Bundesrates Payer –: Sind Sie gegen die Weinbauern?)  – Selbstverständlich auch den Weinbauern.

Aber, Herr Kollege Präsident Payer, auch den Weinbauern tut dieser Kompromiss weh. Er tut allen weh. Ich meine, man sollte mit Aufrechnen und dergleichen aufhören. Es wird auch immer


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wieder hier behauptet, dass die Wirte ihre Ersparnis auf Grund dieser Getränkesteuerabschaffung nicht an den Konsumenten weitergegeben haben. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, in meiner Gemeinde haben alle Wirte unisono die Getränkepreise zurückgenommen! Sie haben das in der Zeitung inseriert (Bundesrat Payer: Du wirst es kontrolliert haben!) und selbstverständlich tatsächlich auch gemacht, sonst würde ich das hier nicht sagen. Das muss man bitte der Ehre halber auch festhalten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich kann – das sei auch noch gesagt – einen Satz, der immer wieder gesagt wird, nicht mehr hören, der lautet: Die Gemeinden sollen zu sparen anfangen! (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ.) Es gibt Vertreter einer gewissen Gruppe (Bundesrätin Schicker: Sagen Sie Namen! – Bundesrat Konecny: Haben die Namen auch?), die meinen, die Gemeinden sollen bei den Feuerwehrhäusern sparen und sollen nicht überall Aufenthaltsräume und dergleichen fördern.

Meine Damen und Herren! Am vergangenen Donnerstag wurde ich um null Uhr von meinem Ortsfeuerwehrkommandanten telefonisch zu einem Unfall gerufen. Da mussten Zwanzigjährige einen Bürger unserer Gemeinde nach einem furchtbaren Verkehrsunfall mit der Bergeschere aus dem Auto herausholen. Dem Mann wurden beide Füße abgetrennt. Er war bei diesem Verkehrsunfall auf der Stelle tot.

Diese Feuerwehrmänner, die ihren Dienst freiwillig versehen, sollen dann so als ob nichts gewesen wäre, nach Hause fahren und sich womöglich niederlegen? (Zwischenruf der Bundesrätin Haunschmid. )  – Ja, Frau Kollegin, das ist schon richtig, aber wir sollen doch den Feuerwehrleuten keine Aufenthaltsräume bereitstellen. Es ist jedoch in meinen Augen wichtig, dass sie sich dort zusammensetzen und darüber diskutieren können. (Beifall bei der ÖVP, der SPÖ und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Ich habe einige gefragt, wie sie diesen Unfall überstanden haben. Fünf oder sechs haben mir gesagt, sie hätten kein Auge zugemacht, sie hätten immer wieder diesen Bekannten gesehen.

Daher kann man doch all das, um Gottes Willen, nicht verallgemeinern. Ich bitte Sie um Verständnis – sowohl hüben wie drüben –, man sollte wieder eine Sprachregelung findet, die verständlich ist, eine Sprachregelung, die nicht verteufelt und die das Miteinander in diesem unserem Österreich wieder hervorhebt. Denn hätten unsere Vorgänger – ich habe mir schon erlaubt, Julius Raab zu zitieren – ebenfalls diese Sprache gewählt, wie sie heute hier von jemandem gewählt wurde, dann hätte dieses Österreich niemals das erreichen können, was es bis heute erreicht hat. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.58

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Haunschmid gemeldet.

Ich machen Sie auf die Formvorschriften, die Ihnen bekannt sind, aufmerksam. – Bitte.

12.59

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Ich verwahre mich entschieden gegen jegliche globale Beschuldigung meiner Branche. Es ist eine Verdammung einer Branche, die ich nicht zulassen kann. Wenn man diese immer wieder global beschuldigt, und auch Sie, Herr Kollege, vorher behauptet haben ... (Bundesrat Prähauser: Was ist das für eine Berichtigung? – Bundesrat Konecny: Sie können sich jederzeit zu Wort melden, aber das ist keine Berichtigung!)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Eine tatsächliche Berichtigung muss die Darstellung des zu berichtigenden Sachverhaltes und den nach Ihrer Meinung richtigen Sachverhalt beinhalten. (Bundesrat Prähauser: Und muss vor allem stimmen!) Ich bitte, sich daran zu halten.

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (fortsetzend): Es ist Folgendes passiert: Sie haben erklärt, dass durch die Getränkesteuerprüfungen eine Steuerhinterziehung von Wirten sehr wohl bestätigt wird. Gerade Sie, Herr Kollege aus Salzburg (die Rednerin wendet sich an Bundesrat


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Prähauser), haben mir zugeflüstert, es sei erwiesen, dass 90 Prozent von jenen restlichen 10 Prozent der Getränkesteuer einbehalten werden.

Bitte, ich weise das auf das Entschiedenste zurück! Ich ersuche Sie, das richtig zu stellen. (Bundesrat Konecny: Das haben wir nicht gehört! – Bundesrat Meier: Ist nicht gesagt worden!) Kollege Grillenberger hat es gesagt, und ich möchte ersuchen, nicht immer wieder global "unsere Kollegen" zu sagen. (Bundesrat Meier: Das ist keine Berichtigung!)

Aber zu Ihrem letzten Punkt möchte ich noch etwas sagen, da es sich wirklich um eine tatsächliche Berichtigung handelt, Herr Bürgermeister! Ich habe mich nicht an Feuerwehren und nicht an Aufenthaltsräumen gestoßen. Sie haben mich darauf angesprochen. (Bundesrat Konecny: Was ist das jetzt? – Bundesrat Grillenberger: Herr Präsident! – Bundesrat Payer: Herr Präsident!) Ich habe gesagt, Vereinslokale sind sehr stark gefördert worden, etwa auch Tennislokale. Sie wissen genau, dass das auch eine Minderung der Getränkesteuer bedeutet. Das war meine Darstellung.

13.01

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich möchte nur darauf hinweisen, Frau Kollegin: Was Ihnen jemand zugeflüstert hat, ist aus meiner Sicht nicht berichtigungsfähig, weil es nicht Gegenstand der Debatte war. (Bundesrätin Haselbach und Bundesrat Prähauser melden sich zu Wort.)

Was wünschen Sie, eine Wortmeldung oder eine tatsächliche Berichtigung? (Bundesrat Prähauser: Eine tatsächliche Berichtigung! – Präsidentin Haselbach: Eine ganz kurze Wortmeldung!)  – Zuerst kommt die tatsächliche Berichtigung des Herrn Prähauser. Ich erteile ihm das Wort.

13.01

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Ich möchte festhalten, dass ich in keiner Art und Weise hier im Plenum zu den Sachen, die unterstellt worden sind, Stellung genommen habe, wenngleich ich auch der Meinung des Kollegen Grillenberger bin, dass viele Wirte die 10 Prozent nicht weitergegeben haben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.02

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich weiters Herr Kollege Grillenberger gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

13.02

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich habe hier meine persönlichen Erfahrungen geschildert und keine Globalbeschuldigung erhoben. Ich habe dazugesagt, alle machen es vielleicht nicht. Ich persönlich habe dort, wo ich etwas konsumiert habe, festgestellt, dass diese Verbilligung tatsächlich nicht eingetreten ist. Aber ich habe keine Beschuldigung erhoben, dagegen möchte ich mich verwahren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Haselbach meldet sich zu Wort.)

13.03

Vizepräsident Jürgen Weiss: Was wünschen Sie? (Bundesrätin Haselbach: Eine ganz kurze Wortmeldung!)  – Da müssen wir in der Reihenfolge vorgehen.

Zu Wort gemeldet hat sich als Nächster Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile ihm das Wort. (Bundesrat Payer in Richtung Bundesrat Bieringer: Ludwig, ist das mit dir abgesprochen?)

13.03

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wenn ich Herrn Bürgermeister Grillenberger jetzt zitiere, dann hoffe ich, dass es nicht wieder zu einer Berichtigung kommt. Ich habe nicht die Absicht, den lieben Kollegen falsch zu zitieren. Er hat einleitend in etwa gesagt: Die Erwartungen wurden durch die heutige Gesetzgebung bestätigt.

Nun frage ich Sie: Sind wir von diesen Erwartungen oder dem Erwarteten überhaupt überrascht worden? – Das ist schon längere Zeit im Gespräch. Nichts hat uns daran gehindert, etwas zu


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machen. Kollege Ager sprach davon, dass die Sturmwarnungen missachtet worden sind. Warnungen wurden in den Wind geschlagen.

Die Härte der Problematik trifft uns deshalb, weil die Erkenntnisse des Europäischen Gerichtshofes sofort wirksam werden – im Gegensatz zu Erkenntnissen oder Aufhebungen des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, welche meistens großzügige Übergangsfristen zugestanden haben.

Wenn wir heute diese Novelle besprechen, die rund neun Gesetze betrifft, so trifft das natürlich nicht unerwartet zu. Es werden also die Erwartungen nicht mit einer Überraschung beantwortet, sondern wir haben gewusst, dass etwas kommt. Es ist dieses Gesetz nur eines von mehreren Gesetzen, die auf Grund der achselzuckenden Politik und der Dickfelligkeit der vorangegangenen Bundesregierung – diese hat natürlich aus zwei Parteien bestanden – notwendig geworden sind, was für manche, die betroffen sind, zum europäischen Opfer wird.

Welche Gesetze fallen denn noch darunter, welche werden denn noch auf Grund der Verzögerungstaktik, des Aufschiebens und des Sich-nicht-einigen-Könnens der vorangegangenen Bundesregierung notwendig? – Es fallen darunter die Frühpensionen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Es fällt darunter die Anonymität des Sparbuches. Es fällt darunter die Brennermaut. Für manchen Niederösterreicher wird es schmerzlich sein, dass auch das St. Pöltner Regierungsviertel unserer Gleichgültigkeit der Brüsseler Verordnungen gegenüber zum Opfer fällt. – Und es gibt noch weitere Bestimmungen, die großzügig und gleichgültig von der vorangegangenen Regierung nicht beschlossen worden sind.

Man kann also ruhig sagen, die vergangene Koalitionsregierung, die alte Koalitionsregierung, hat uns viel Geröll auf dem Weg in die Zukunft hinterlassen. Jetzt sind wir unter Zeitnot und müssen das Geröll wegschaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich stimme Herrn Kollegen Grillenberger auch insofern zu, als die Gemeindeautonomie eingeschränkt wird, und ich persönlich leide darunter – wenn ich das Wort "leide" sage, ist das vielleicht zu pathetisch –, ich nehme das sehr ernst und vertrete immer, dass mehr Subsidiarität auch in der Finanzhoheit geschaffen werden muss. (Bundesrat Grillenberger: Bravo!) Mehr zu den Gemeinden, mehr in die Länder! Ich hoffe, das wird kommen. Aber das wird heute nicht besprochen.

Herr Kollege Gstöttner hat richtig empfunden, als er sinngemäß gesagt hat: alte Steuer – gute Steuer, neue Steuer – schlechte Steuer. Wenn die nächste Novelle kommt, werden wir beklagen, dass die Gesetzesnovelle von heute abgeschafft wird, weil sie "ach so gut" war. Aber so ist das halt in der Gesetzgebung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.07


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Vizepräsident Jürgen Weiss:
Ich erteile nunmehr Frau Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach das Wort. – Bitte.

13.07

Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich war am Präsidium, als angeblich die Worte von den Euthanasieärzten gefallen sind. – Ich muss gestehen, ich war offensichtlich nicht aufmerksam genug, es ist mir nicht aufgefallen. Aber wenn wir das Protokoll in der Hand haben, werden wir darüber entscheiden, ob ein Ordnungsruf zu erteilen ist oder nicht.

Ich möchte aber diesen Moment dazu benützen, um Sie wirklich inständig zu bitten, Vergleiche, die mit den Grauenhaftigkeiten der Zeit von 1933 bis 1945 zu tun haben (Bundesrat Mag. Gudenus: Julius Tandler zum Beispiel, Frau Kollegin!), bitte nicht zu verwenden. Hier ist jedes Wort auf die Waagschale zu legen. Mit derartigen Vergleichen werden Menschen in einer Art und Weise gekränkt und beleidigt, die wir nicht zulassen dürfen! (Allgemeiner Beifall.) Ich würde bei aller Härte der politischen Auseinandersetzung doch darum bitten, sich sehr genau zu überlegen, welchen Vergleich man zieht. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

13.09

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat Ledolter.

13.09

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! An sich habe ich nicht vorgehabt, mich in diese Debatte einzubringen, weil ich glaube, dass da einer Sache eine sehr hohe Bedeutung zugemessen wird, die letztendlich auf viele Protagonisten aufzuteilen ist. Ich möchte nicht außer Acht lassen, auch hier noch einmal darauf hinzuweisen, dass es sehr wohl Sache des Herr Finanzministers Edlinger gewesen wäre, in dieser Angelegenheit Vorsorge zu treffen. Aber so, wie er es beim Gesamtbudget und beim Gesamthaushalt unterlassen hat, ordentlich zu wirtschaften, ist es auch in dieser Frage unterblieben.

Von diesem Pult aus habe ich mir etwa vor einem Jahr erlaubt, eine dringliche Anfrage an den Herrn Finanzminister zu richten. Er hat diese Anfrage damals sehr lapidar dahin gehend beantwortet, indem er gemeint hat: Na, dann werde ich mich dann darauf verlassen, die Kreativität der Gemeindevertreterverbände zu strapazieren. Diese sollen sich dann etwas einfallen lassen. – Auf meine Zusatzfrage, als ich erklärt habe, Herr Finanzminister, Sie haben doch die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, sich in dieser Frage den Kopf zu zerbrechen!, hat er sinngemäß nur gemeint: Wir werden es erwarten. Das hat noch Zeit.

Es bewegt mich aber noch ein anderes Thema, meine Damen und Herren, und zwar die Frage, wie hier mit Vergleichen und mit Untergriffen gearbeitet wird. Den Vergleich der "Euthanasie-Ärzte" für Regierungsmitglieder habe ich mit einem Zwischenruf sofort und unverzüglich quittiert, und zwar, wie ich meine, auch laut genug. Aber es scheint manchmal doch so zu sein, dass es immer eine Frage ist, aus welcher Ecke eben diese Zwischenrufe kommen beziehungsweise aus welcher Ecke die Untergriffe kommen.

Zweitens möchte ich für einen gesamten Berufsstand in Anspruch nehmen, dass man etwas seriöser und etwas fairer in der Argumentation sein möge. Denn auch wenn Dinge expressis verbis immer wieder in Berichtigungen und tatsächlichen Berichtigungen – scheinbar – vom Tisch zu bringen sind, in Wahrheit bleibt bestehen, dass ständig und unterschwellig ein Berufsstand, eine ganze Branche, in einer Art und Weise in Misskredit gebracht wird, wie es viele nicht verdienen, die in dieser Branche sehr schwer arbeiten und weit weniger Privilegien genießen als manche andere (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen), und die im Übrigen an ihrem Platz auch sehr verantwortungsbewusst einen Beitrag zum Erscheinungsbild dieser Republik leisten – und nicht nur zum Erscheinungsbild, sondern auch zur materiellen Absicherung dieser Republik.

Der Tourismus ist, wie heute schon gesagt wurde, in Sonntagsreden immer sehr beliebt und ein dankbares Metier, um staatstragend und auch gesellschaftspolitisch gut da zu stehen. Letztendlich wird aber, wie das heute gerade vorexerziert wurde, auf dem Rücken dieser kleinen Gruppe, die unter schweren Rahmenbedingungen zu arbeiten hat, Klassenkampf der übelsten Sorte praktiziert! Und das möchte ich in aller Deutlichkeit zurückweisen.

Ich möchte aber auch noch darauf verweisen, dass jene, die glauben, so salopp über Wirtshäuser, über nicht herabgesetzte Preise und über die Rahmenbedingungen im Allgemeinen reden zu können, sich einmal überlegen sollten, wie konsequent über Jahre und Jahrzehnte gerade in dieser Branche mit Eingriffen von außen gearbeitet wurde, wie man konsequent und über lange Zeit gemeint hat, gerade in dieser Branche mit Kontrollen, mit Mechanismen, ja, ich würde fast sagen, mit Quälereien einer Gruppe das Leben schwer zu machen. (Widerspruch bei der SPÖ. – Bundesrat Payer: Quälereien nicht!)  – Herr Kollege! Zum Unterschied von Ihnen weiß ich, wovon und worüber ich rede. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesrat Payer: Brau AG! – Bundesrat Konecny: Das ist schlicht und einfach eine Anmaßung!)

Ich getraue mich aber auch, die Beweisführung anzutreten, weil es wohl ein Unterschied ist, ob man in einer Branche aktiv tätig ist oder nicht. Und das nehme ich wohl für mich in Anspruch, so wie ich es für die gesamte Branche in Anspruch nehme. Auch wenn es Ihnen nicht passt, Herr


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Kollege Konecny! Ich sage es trotzdem: In diese Branche wurde massivst eingegriffen, und man hat gemeint, dass es dieser Branche so – ach! – besonders gut gehe und dass es so leicht wäre.

Ich möchte all jenen empfehlen, die das heute immer noch glauben, dass sie sich eines der vielen sterbenden oder schon geschlossenen Wirtshäuser liebevoll wieder nehmen mögen. Sie können dort all das praktizieren, was, ach, so verboten ist oder unterstellt wird. Und wenn sie dann daraufkommen, dass sich der Erfolg doch nicht einstellt, dann werden sie wissen, dass es dieser Branche nicht mit Übermut, sondern mit Anteilnahme und mit Sensibilität zu begegnen gilt, die ich hiemit mit allem Nachdruck noch einmal reklamieren möchte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.15

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Dr. Finz das Wort. – Bitte.

13.15

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte nochmals auf die Ausführungen des Herrn Bundes-rates Gasteiger zurückkommen, aber nicht wegen des erwähnten Ausdrucks – diesen habe ich überhört –, sondern wegen einer Behauptung, die meiner Ansicht nach falsch ist.

Herr Bundesrat! Sie haben behauptet, dass der Städtebund nicht in die Verhandlungen eingebunden gewesen wäre. Ich zitiere aus der "Österreichischen Gemeindezeitung" vom Mai. Darin schreibt ein Vertreter des Städtebundes:

Es wurde auch umgehend reagiert. Nach einem ersten Gipfel im Finanzministerium noch am 9. März fanden am 10. März erste Gespräche im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und anschließend im Finanzministerium statt. Am 15. März folgte ein erster politischer Schlagabtausch beim Bundesminister für Finanzen, am 28. März ein zweiter, mit intensiven Gesprächen auf Beamtenebene zwischendurch. – Zitatende. – Wieso war der Städtebund nicht eingebunden? – Sie können das hier nachlesen.

Es wurde heute auch behauptet – Herr Bundesrat Gstöttner hat das gesagt –, dass an die Jugendlichen nicht gedacht wurde. Ich möchte betonen, wir haben bewusst die nichtalkoholischen Getränke von der neuen Besteuerung ausgenommen (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen), weil wir gesagt haben, es soll in der Disco nicht mehr die Ausrede geben, dass man sich ein Bier kaufen muss, weil das Coca-Cola zu teuer ist. Das war ein ganz bewusster Akt. Dadurch haben sich natürlich insgesamt neue Verteilungsprobleme ergeben.

Es wurde richtigerweise gesagt, dass das bisherige Gesamtaufkommen ungefähr 5,6 Milliarden Schilling betrug; allerdings mit sinkender Tendenz, weil jedem schon klar war – wenn auch nichts vorbereitet war, das muss ich auch richtigerweise sagen, es war nichts vorbereitet für eine Ersatzlösung, also wir konnten in keine Schreibtischlade greifen und sofort eine Ersatzlösung auf den Tisch legen –, dass es zu einer Änderung kommen würde. Das bisherige Aufkommen betrug also rund 5,6 Milliarden Schilling – mit sinkender Tendenz, weil es schon Zahlungsverweigerungen, Einsprüche und so weiter gegeben hat.

Da uns die Finanzkraft der Gemeinden auf Grund ihrer Aufgaben sehr wichtig ist, mussten wir umgehend auf eine Ersatzlösung drängen und eine solche suchen und haben – dem Konsultationsmechanismus entsprechend – den Gemeindebund und den Städtebund eingeladen, einen Vorschlag zu liefern. Dieser wurde geliefert und beinhaltete eine Art neue Umsatzsteuer. Dies hätte aber bei einem Aufkommen in Höhe von 5,6 Milliarden einen Erhebungsaufwand in Höhe von 1,2 Milliarden Schilling bedeutet.

Es ist auch die berühmte Zweckbindung keine Lösung. Zweckbindungen werden in der Finanzwissenschaft immer abgelehnt, weil sie einschränken, weil sie keine Flexibilität zeigen und weil sie auf die Vielfältigkeit der Gemeindeaufgaben im Vorhinein nicht so umfassend eingehen können, dass eine derartige Zweckbindungsregelung dann auch hält.


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665. Sitzung / Seite 34

Wir haben daher eine Lösung gesucht, die in etwa denselben Kreis betrifft wie bisher, die aber berücksichtigt, dass es ein geringeres Verwaltungsaufkommen als bisher geben soll. Die Aufgabe lautet daher: Aufsetzen auf bestehenden Steuerregelungen, keine neue Steuer erfinden, damit der Verwaltungsaufwand sinkt.

Das sollte man auch einmal berücksichtigen: Es ist zwar beklagt worden, dass das keine Kommunalsteuer mehr ist, sondern eine Bundessteuer, aber dafür haben wir als Ausgleich den gesamten Erhebungsaufwand, und das kommt indirekt den Kommunen wieder zugute.

Wir gehen jetzt von einem Gesamtaufkommen in der Höhe von 4,2 Milliarden Schilling aus. Frau Bundesrätin Trunk hat gefragt: Wer ist der Betroffene? – Ich nehme einmal an, grundsätzlich der Konsument. Ich gebe zwar zu, dass die Steuer nicht in allen Fällen überwälzbar ist und auch in der Kalkulation vom Wirt mitgetragen werden muss, aber grundsätzlich ist der Konsument der Betroffene.

Wenn nun ein geringeres Aufkommen gegeben ist, dann wird, wenn die Erleichterung weitergegeben wird – ich kenne im gastronomischen Bereich in Wien viele Betriebe, wo sie weitergegeben wurde; zum Beispiel im "Schweizerhaus", einem sehr populären Lokal, ist das Krügel um 3 bis 4 S billiger geworden –, der Konsument wiederum der Nutznießer sein, weil insgesamt eine Verringerung der steuerlichen Belastung um 1,4 Milliarden eingetreten ist.

Da uns die Finanzkraft der Gemeinden wichtig ist, haben wir gesagt: Egal, was tatsächlich hereinkommt, wir garantieren den Gemeinden – das ist eine nachhaltige Sicherung – 4,5 Milliarden Schilling des Aufkommens. Das kommt, egal wie die Umsatzsteuer läuft, in den Kuchen. Da muss man natürlich die Ersparnis aus dem Verwaltungsdienst berücksichtigen. Selbstverständlich kann Sparen nicht nur beim Bund erfolgen, sondern da sind alle Gebietskörperschaften eingebunden. Bei den derzeit laufenden Finanzausgleichsgesprächen haben auch alle Gebietskörperschaften, alle Beteiligten gesagt: Ja, wir müssen auch sparen, und wir sehen auch Einsparungspotenziale, zum Beispiel bei den Gemeinden den gemeinsamen Einkauf und die gemeinsame Benützung von Freizeiteinrichtungen. Es ist überall, wenn man will, ein Einsparungspotenzial vorhanden, wobei ich zugebe: Es ist hart.

Nun kurz zu den Zahlen: Wem kommt jetzt die Verringerung um diese 1,4 Milliarden Schilling zugute? – Unseren Ermittlungen und Berechnungen nach verteilen sich die 1,4 Milliarden mit 800 Millionen auf die Gastronomie und rund 600 Millionen auf den Handel. Jetzt gibt es eine Studie aus dem heurigen Jahr – das ist bei Studien immer so, dass da ein Schnitt herauskommt, aber vielleicht ist es da oder dort auch anders –, die besagt, dass von der Umsatzstruktur eines Gastgewerbebetriebes ungefähr 56 Prozent auf Getränke und 39 Prozent auf Speisen entfallen. Wenn ich diesen Prozentsatz jetzt auf einen Gastronomiebetrieb mit einem Jahresumsatz von 5 Millionen Schilling umlege, dann bedeutet dies in absoluten Zahlen eine Steuerersparnis in der Höhe von 60 000 S.

Jetzt ist das berühmte Jahr 2000 zitiert worden und dass die Gemeinden weniger bekommen. Ich stelle jetzt folgende Rechnung auf: Der Mehrertrag der neuen Besteuerung bringt ein Volumen von 1,35 Milliarden. Dazu kommt das Auslaufen der bestehenden alten Getränkesteuer – sie ist nicht aufgehoben auf nichtalkoholische Getränke und Speiseeis –, und dazu kommt weiters ein Volumen von 1,4 Milliarden. Bundesminister Molterer hat auch zugestimmt, dass Mittel aus der Siedlungswasserwirtschaft für die Gemeinden umgewidmet werden, das bringt weitere 350 Millionen.

Was Sie vielleicht noch nicht wissen, ist: Wir rechnen bei den Ertragsanteilen mit einem Mehr von insgesamt 1 Milliarde, Wien allein bekommt zusätzlich 700 Millionen, sodass im heurigen Jahr nicht 4,5 Milliarden Schilling zur Verfügung stehen werden, sondern nach unseren Berechnungen 4,8 Milliarden Schilling. Es wurde also auch an das Jahr 2000 gedacht.

Ich hoffe, dass ich mit diesen nackten Fakten und Zahlen etwas zur Entkrampfung und Entflechtung beigetragen habe, weiß aber, dass eine neue Steuer noch nie als angenehm empfunden wurde. Aber es muss uns allen die Finanzkraft der Gemeinden ein Anliegen sein, und das haben auch die Vertreter der Wirtschaft von Haus aus immer wieder betont. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.24


Bundesrat
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665. Sitzung / Seite 35

Vizepräsident Jürgen Weiss:
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert werden und eine Werbeabgabe eingeführt wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird.

Der gegenständliche Beschluss enthält in den §§ 15a Abs. 1 und 2 sowie 23b Verfassungsbestimmungen, die nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedürfen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Mittwoch, der 21. Juni 2000, 9 Uhr in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Montag, den 19. Juni 2000, ab 14 Uhr vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 13.26 Uhr