BUNDESRAT
 
 
 
            Auf Grund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 40 Abs. 1 GO-BR findet die nächste (675.) Sitzung des B u n d e s r a t e s  am Freitag, dem 6. April 2001, 11 Uhr, statt.
 
 
 

T A G E S O R D N U N G
 
 
 

 

Beschluss des Nationalrates vom 2. April 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver-sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
(412/A sowie 6332/BR der Beilagen)
 

 

Wien, 2001 04 04
 
 
 
 

Hedda Kainz

Ing. Gerd Klamt

Schriftführung

Präsident


 
 
 
 
 
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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.