BUNDESRAT
 
 
            Die nächste (677.) Sitzung des   B u n d e s r a t e s   findet am Mittwoch, dem
23. Mai 2001, 9.30 Uhr, statt.
            Die Sitzung beginnt mit einer Fragestunde. Zum Aufruf gelangen Fragen an den Bundesminister für Justiz.
 
 

T A G E S O R D N U N G
 
 

 1.

Wahl eines Vizepräsidenten des Bundesrates für den Rest des 1. Halbjahres 2001
 

 2.

Wahl eines Schriftführers für den Rest des 1. Halbjahres 2001
 

 3.

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Entsendung von Soldaten zur Hilfeleistung in das Ausland (Auslandseinsatzgesetz 2001 - AuslEG 2001)
(535 d.B. und 560 d.B. sowie 6355/BR d.B.)
 

 4.

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990, das Heeresgebührengesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 1994, das Munitionslagergesetz, das Sperrgebietsgesetz 1995 und das Militär-Auszeichnungsgesetz geändert werden (Auslandseinsatzanpassungsgesetz - AuslEAG)
(536 d.B. und 561 d.B. sowie 6354/BR d.B. und 6356/BR d.B.)
 

 5.

Beschluss des Nationalrates vom 10. Mai 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial und das Waffengesetz 1996 geändert werden sowie ein Truppenaufenthaltsgesetz erlassen wird
(428 d.B. und 555 d.B. sowie 6353/BR d.B. und 6357/BR d.B.)
 

 

 

 6.

Beschluss des Nationalrates vom 10. Mai 2001 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)
(421 d.B. und 556 d.B. sowie 6358/BR d.B.)
 

 7.

Beschluss des Nationalrates vom 10. Mai 2001 betreffend eine Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen samt Erklärungen
(437 d.B. und 576 und Zu 576 d.B. sowie 6359/BR d.B.)
 

 8.

Wahl von Ausschüssen
 

 
Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 3 und 4 unter einem zu verhandeln.
 
Weiters soll ein gemeinsamer Antrag der drei Bundesratsfraktionen auf Abhaltung einer Enquete „Föderale Mitwirkungsrechte in der österreichischen EU-Politik“ am Mittwoch, dem 27. Juni 2001 ohne Vorberatung durch den Ausschuss gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR unmittelbar in dieser Sitzung in Verhandlung genommen werden. Sofern dieser Antrag die entsprechende Mehrheit findet, soll er den letzten Punkt der Tagesordnung bilden.
 

Wien, 2001 05 21
 

Hedda Kainz

Ing. Gerd Klamt

Schriftführung

Präsident


 
 
 
 
 
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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.