BUNDESRAT


 
            Die nächste (691.) Sitzung des   B u n d e s r a t e s   findet am Donnerstag, dem 26. September 2002, 9 Uhr, statt.
 

T A G E S O R D N U N G


 
 

 1.

Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 - HWG 2002 erlassen wird und das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2002, das Umweltförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden
(1277 d.B. und 1285 d.B. sowie 6759/BR d.B.und 6761/BR d.B.)
 

 2.

Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem eine Gerichtgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe gewährt wird, eingeführt wird, das Glückspielgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden
(1286 d.B. sowie 6762/BR d.B.)
 

 3.

Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das Versicherungssteuergesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ-G) sowie ein Bundesgesetz, mit dem durch die Republik Österreich Garantien gegenüber dem Internationalen Olympischen Comitee (IOC) für die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2010 übernommen werden, errichtet werden
(754/A und 1289 d.B. sowie 6760/BR d.B. und 6763/BR d.B.)
 

 4.

Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich geändert wird
(1219 d.B. und 1290 d.B. sowie 6764/BR d.B.)
 

           
Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 unter einem zu verhandeln.
 

Wien, 2002 09 24
 
 

Ilse Giesinger

Ludwig Bieringer

Schriftführung

Präsident


 
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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.