Stenographisches Protokoll

722. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

 

Mittwoch, 25. Mai 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stenographisches Protokoll

722. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Mittwoch, 25. Mai 2005

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 25. Mai 2005: 13.19 – 22.10 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie­rung der Republik Belarus über Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes samt Anlage

2. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

3. Punkt: WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996)

4. Punkt: WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) Genf (1996)

5. Punkt: Weltgesundheitsorganisation (WHO); Änderung von Art. 7 der Satzung; Annahme

6. Punkt: Weltgesundheitsorganisation (WHO); Annahme eines arabischen Textes und Änderung von Art. 74 der Satzung

7. Punkt: Weltgesundheitsorganisation (WHO); Änderung der Art. 24 und 25 der Satzung; Annahme

8. Punkt: Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitglied­staaten der Europäischen Union über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Verteidigungsagentur und ihrer Bediensteten

9. Punkt: Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Hondu­ras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits samt Anhang

10. Punkt: Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andenge­meinschaft und ihren Mitgliedstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Vene­zuela) andererseits samt Anhang

11. Punkt: Außenpolitischer Bericht 2003 der Bundesregierung

12. Punkt: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hin­sichtlich des Schulwesens geändert wird


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722. Sitzung / Seite 2

13. Punkt: Protokoll aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur Änderung dieses Übereinkommens

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz, die Einführungsverordnung zum Hypothekenbank- und zum Pfandbriefgesetz, das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen, das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichts­behördengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Invest­mentfondsgesetz, das Börsegesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EG-Amts­hilfegesetz, das EU-Quellensteuergesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2005 und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden

19. Punkt: Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande – für Aruba

20. Punkt: Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande – für die Niederländischen Antillen

21. Punkt: Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und Guernsey

22. Punkt: Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und Jersey

23. Punkt: Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Isle of Man

24. Punkt: Abkommen – in Form eines Briefwechsels – zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Anguilla über die Besteuerung von Zins­erträgen

25. Punkt: Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der British Virgin Islands

26. Punkt: Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Cayman Islands

27. Punkt: Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und dem Überseeischen Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreiches Montserrat

28. Punkt: Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Turks and Caicos Islands


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722. Sitzung / Seite 3

29. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Kam­bodscha über die Förderung und den Schutz von Investitionen

30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird

31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

32. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz, das Bundesgesetz vom 27. Jänner 1976 über die Behördenzuständigkeit und die Ahndung von Verwaltungs­übertretungen in Angelegenheiten der Schifffahrt auf dem Bodensee sowie über die Änderung des Schifffahrtspolizeigesetzes und das Seeschifffahrtsgesetz geändert wer­den (Schifffahrtsrechtsnovelle 2005)

33. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen

34. Punkt: Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen

35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) geändert wird (21. StVO-Novelle)

36. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einfüh­rungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz und das Sor­tenschutzgesetz 2001 geändert werden (Biotechnologie-Richtlinie-Umsetzungsnovelle)

37. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird

38. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisations­gesetz geändert wird

39. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2005 – AußHG 2005 erlassen und das Kriegsmaterialgesetz geändert wird

40. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden

41. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeits- und Sozialge­richtsgesetz geändert werden

42. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das land- und forstwirtschaftliche Berufsausbil­dungsgesetz geändert wird

43. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen geändert wird

44. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz, das Impfschaden­gesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Bundesberufungskommissionsgesetz geändert werden (Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2005 – VRÄG 2005)

45. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe

46. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz) geändert wird

47. Punkt: Bundesgesetz, mit dem im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch das Zessionsrecht geändert wird (Zessionsrechts-Änderungsgesetz – ZessRÄG)


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722. Sitzung / Seite 4

48. Punkt: Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung; Beitritt Bulgariens, Estlands, Lettlands und Litauens; Annahme durch Österreich

49. Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutsch­land über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten

50. Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung

*****

Inhalt

Bundesrat

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung:

Albrecht Konecny ........................................................................................................ 68

Stefan Schennach ........................................................................................................ 69

Dr. Peter Böhm ............................................................................................................. 69

Ludwig Bieringer .......................................................................................................... 69

Unterbrechung der Sitzung .......................................................................................... 70

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 17

Fragestunde (112.)

Auswärtige Angelegenheiten ..................................................................................... 17

Hans Ager (1426/M-BR/05); Engelbert Weilharter, Stefan Schennach, Günther Prutsch

Ewald Lindinger (1431/M-BR/05); Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger, Engelbert Weilharter, Stefan Schennach

Engelbert Weilharter (1425/M-BR/05); Eva Konrad, Manfred Gruber, Herwig Hösele

Mag. Harald Himmer (1427/M-BR/05); Engelbert Weilharter, Eva Konrad, Harald Reisenberger

Wolfgang Schimböck (1432/M-BR/05); Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, Engelbert Weilharter, Dr. Ruperta Lichtenecker

Stefan Schennach (1430/M-BR/05); Angela Lueger, Edgar Mayer, Roland Zellot

Sissy Roth-Halvax (1428/M-BR/05); Dr. Peter Böhm, Elisabeth Kerschbaum, Adelheid Ebner

Karl Boden (1433/M-BR/05); Martina Diesner-Wais, Ing. Siegfried Kampl, Dr. Ru­perta Lichtenecker


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722. Sitzung / Seite 5

Helmut Kritzinger (1429/M-BR/05); Dr. Peter Böhm, Dr. Ruperta Lichtenecker, Günther Kaltenbacher

Helmut Wiesenegg (1434/M-BR/05); Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger, Roland Zellot, Stefan Schennach

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 17

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse .......................................................................... 38

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 38

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkom­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes samt Anlage (796 d.B. und 929 d.B. sowie 7247/BR d.B.) ................................................................................................................. 38

Berichterstatter: Karl Bader .......................................................................................... 39

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die ge­genseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (807 d.B. und 930 d.B. sowie 7248/BR d.B.) ......................................... 38

Berichterstatter: Karl Bader .......................................................................................... 39

3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996) (806 d.B. und 931 d.B. sowie 7249/BR d.B.) .............. 38

Berichterstatter: Karl Bader .......................................................................................... 39

4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend WIPO-Urhe­berrechtsvertrag (WCT) Genf (1996) (843 d.B. und 932 d.B. sowie 7250/BR d.B.)                                                                     38

Berichterstatter: Karl Bader .......................................................................................... 39

5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesund­heitsorganisation (WHO); Änderung von Art. 7 der Satzung; Annahme (844 d.B. und 933 d.B. sowie 7251/BR d.B.)                            38

Berichterstatter: Karl Bader .......................................................................................... 39

6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesund­heitsorganisation (WHO); Annahme eines arabischen Textes und Änderung von Art. 74 der Satzung (845 d.B. und 934 d.B. sowie 7252/BR d.B.) ................................................................................................................. 39

Berichterstatter: Karl Bader .......................................................................................... 39


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722. Sitzung / Seite 6

7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesund­heitsorganisation (WHO); Änderung der Art. 24 und 25 der Satzung; Annahme (846 d.B. und 935 d.B. sowie 7253/BR d.B.)          ............................................................................................................................... 39

Berichterstatter: Karl Bader .......................................................................................... 39

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 1, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 40

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 2, 1. gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen und 3. den in Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 und 2 enthaltenen verfassungsändernden Bestimmungen gemäß Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen                41

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 3, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 41

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 4, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 41

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 5, 1. gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ................. 42

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 6, 1. gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ................. 42

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 7, 1. gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ................. 42

8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend einen Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Verteidigungsagentur und ihrer Bediensteten (863 d.B. und 936 d.B. sowie 7254/BR d.B.)   ............................................................................................................................... 43

Berichterstatter: Karl Bader .......................................................................................... 43

Redner/Rednerinnen:

Mag. Susanne Neuwirth .............................................................................................. 43

Edgar Mayer .................................................................................................................. 44

Stefan Schennach ........................................................................................................ 45

Roland Zellot ................................................................................................................. 45

Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik ...................................................................... 46

Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 47


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722. Sitzung / Seite 7

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkom­men über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits samt Anhang (866 d.B. und 937 d.B. sowie 7255/BR d.B.) ......................................................................................................................................... 47

Berichterstatterin: Sissy Roth-Halvax .......................................................................... 47

10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkom­men über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) ande­rerseits samt Anhang (867 d.B. und 938 d.B. sowie 7256/BR d.B.) ............................. 47

Berichterstatterin: Sissy Roth-Halvax .......................................................................... 49

Redner/Rednerinnen:

Eva Konrad ................................................................................................................... 48

Johann Giefing ............................................................................................................. 49

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 9, 1. gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ................. 50

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 10, 1. gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ................. 51

11. Punkt: Außenpolitischer Bericht 2003 der Bundesregierung (III-264-BR/2004 d.B. sowie 7257/BR d.B.)     ............................................................................................................................... 51

Berichterstatter: Mag. Harald Himmer ......................................................................... 51

Redner/Rednerinnen:

Albrecht Konecny ........................................................................................................ 51

Hans Ager ..................................................................................................................... 54

Mag. John Gudenus ..................................................................................................... 55

Stefan Schennach ........................................................................................................ 57

Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik ...................................................................... 59

Ewald Lindinger ........................................................................................................... 60

Helmut Kritzinger ......................................................................................................... 62

Engelbert Weilharter .................................................................................................... 64

Dr. Franz Eduard Kühnel ............................................................................................. 65

Helmut Wiesenegg ....................................................................................................... 67

Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Außenpolitischen Be­richt 2003 (III-264-BR/2004 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen ...................................................................................................... 68

12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bun­desverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich des Schulwesens geändert wird (847 d.B., 531/A und 945 d.B. sowie 7244/BR d.B. und 7258/BR d.B.) ......................................................................... 70

Berichterstatter: Herwig Hösele ................................................................................... 70


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722. Sitzung / Seite 8

Redner/Rednerinnen:

Eva Konrad ................................................................................................................... 71

Bundesministerin Elisabeth Gehrer .......................................................................... 72

Karl Bader ..................................................................................................................... 73

Elisabeth Kerschbaum ................................................................................................ 75

Mag. Susanne Neuwirth .............................................................................................. 77

Stefan Schennach ........................................................................................................ 79

Dr. Peter Böhm ............................................................................................................. 81

Andrea Fraunschiel ...................................................................................................... 83

Ana Blatnik .................................................................................................................... 84

Josef Saller ................................................................................................................... 86

Dr. Andreas Schnider .................................................................................................. 86

Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen............................................................ 88

13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend das Proto­koll aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur Änderung die­ses Übereinkommens (691 d.B. und 880 d.B. sowie 7259/BR d.B.)              ............................................................................................................................... 88

Berichterstatter: Ing. Hermann Haller .......................................................................... 88

Redner/Rednerinnen:

Stefan Schennach ........................................................................................................ 88

Johann Höfinger ........................................................................................................... 89

Stefan Schennach (tatsächliche Berichtigung) ............................................................ 90

Johann Giefing ............................................................................................................. 91

Roland Zellot ................................................................................................................. 91

Dr. Franz Eduard Kühnel ............................................................................................. 92

Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 93

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 93

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz, die Einführungsverordnung zum Hypothekenbank- und zum Pfandbriefgesetz, das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen, das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (795 d.B. und 893 d.B. sowie 7260/BR d.B.)         ............................................................................................................................... 93

Berichterstatter: Franz Wolfinger ................................................................................. 94

15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehörden­gesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (819 d.B. und 894 d.B. sowie 7261/BR d.B.) ..................................... 93

Berichterstatter: Franz Wolfinger ................................................................................. 94

16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investment-


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722. Sitzung / Seite 9

fondsgesetz, das Börsegesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden (895 d.B. sowie 7262/BR d.B.)   ............................................................................................................................... 93

Berichterstatter: Franz Wolfinger ................................................................................. 94

17. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird (854 d.B. und 896 d.B. sowie 7263/BR d.B.)                            93

Berichterstatter: Günther Prutsch ................................................................................ 94

Redner/Rednerinnen:

Johann Kraml ............................................................................................................... 94

Sonja Zwazl ................................................................................................................... 96

Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 97

Staatssekretär Dr. Alfred Finz .................................................................................... 98

Engelbert Weilharter .................................................................................................... 99

Günther Molzbichler .................................................................................................... 99

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 14, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 100

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 15, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 100

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 16, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 100

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 17, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 100

18. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EG-Amtshilfegesetz, das EU-Quellensteuergesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanz­ausgleichsgesetz 2005 und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden (848 d.B. und 897 d.B. sowie 7264/BR d.B.) ................................... 100

Berichterstatter: Hans Ager ........................................................................................ 100

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 101

Gemeinsame Beratung über

19. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkom­men – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande – für Aruba (808 d.B. und 898 d.B. sowie 7265/BR d.B.) .................................................................................................... 101

Berichterstatter: Helmut Wiesenegg .......................................................................... 102

20. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkom­men – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande – für die Niederländischen Antillen (809 d.B. und 899 d.B. sowie 7266/BR d.B.) ............................................................... 101

Berichterstatter: Helmut Wiesenegg .......................................................................... 102


Bundesrat
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722. Sitzung / Seite 10

21. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkom­men – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und Guernsey (811 d.B. und 900 d.B. sowie 7267/BR d.B.)                101

Berichterstatter: Helmut Wiesenegg .......................................................................... 102

22. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkom­men – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und Jersey (812 d.B. und 901 d.B. sowie 7268/BR d.B.)                       101

Berichterstatter: Helmut Wiesenegg .......................................................................... 102

23. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkom­men – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Isle of Man (813 d.B. und 902 d.B. sowie 7269/BR d.B.)      ............................................................................................................................. 102

Berichterstatter: Helmut Wiesenegg .......................................................................... 102

24. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkom­men – in Form eines Briefwechsels – zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Anguilla über die Besteuerung von Zinserträ­gen (885 d.B. sowie 7270/BR d.B.) ................................... 102

Berichterstatter: Helmut Wiesenegg .......................................................................... 102

25. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkom­men – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der British Virgin Islands (888 d.B. sowie 7271/BR d.B.) ..................... 102

Berichterstatter: Helmut Wiesenegg .......................................................................... 102

26. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkom­men – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Cayman Islands (886 d.B. sowie 7272/BR d.B.) ........................................................................ 102

Berichterstatter: Helmut Wiesenegg .......................................................................... 102

27. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkom­men – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und dem Überseeischen Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreiches Montserrat (887 d.B. sowie 7273/BR d.B.)              ............................................................................................................................. 102

Berichterstatter: Helmut Wiesenegg .......................................................................... 102

28. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkom­men – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Turks and Caicos Islands (889 d.B. sowie 7274/BR d.B.) ............................................................ 102

Berichterstatter: Helmut Wiesenegg .......................................................................... 102

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 19, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 104


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 11

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 20, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 104

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 21, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 104

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 22, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 104

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 23, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 104

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 24, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 104

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 25, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 105

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 26, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 105

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 27, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 105

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 28, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 105

Gemeinsame Beratung über

29. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkom­men zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Kambodscha über die Förderung und den Schutz von Investitionen (810 d.B. und 903 d.B. sowie 7275/BR d.B.) ............................................................................... 105

Berichterstatter: Günther Molzbichler ....................................................................... 106

30. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird (522/A und 905 d.B. sowie 7276/BR d.B.)                     105

Berichterstatter: Günther Molzbichler ....................................................................... 106

31. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (527/A und 906 d.B. sowie 7277/BR d.B.)               105

Berichterstatter: Günther Molzbichler ....................................................................... 106

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 29, 1. gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............... 106

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 30, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 107

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 31, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 107


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 12

32. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz, das Bundesgesetz vom 27. Jän­ner 1976 über die Behördenzuständigkeit und die Ahndung von Verwaltungs­übertretungen in Angelegenheiten der Schifffahrt auf dem Bodensee sowie über die Änderung des Schifffahrtspolizeigesetzes und das Seeschifffahrtsgesetz geändert werden (Schifffahrtsrechtsnovelle 2005) (814 d.B. und 907 d.B. sowie 7278/BR d.B.) ........... 107

Berichterstatter: Ing. Reinhold Einwallner ................................................................ 107

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 107

Gemeinsame Beratung über

33. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Ab­kommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen (841 d.B. und 908 d.B. sowie 7279/BR d.B.) ...................................... 107

Berichterstatter: Ing. Reinhold Einwallner ................................................................ 108

34. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bun­desgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen (860 d.B. und 909 d.B. sowie 7280/BR d.B.)                     108

Berichterstatter: Ing. Reinhold Einwallner ................................................................ 108

Redner/Rednerinnen:

Elisabeth Kerschbaum .....................................................................................  108, 113

Sissy Roth-Halvax ...................................................................................................... 109

Staatssekretär Mag. Eduard Mainoni ...................................................................... 111

Günther Prutsch ......................................................................................................... 112

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 33, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 114

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 34, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 114

35. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) geändert wird (21. StVO-Novelle) (859 d.B. und 910 d.B. sowie 7245/BR d.B. und 7281/BR d.B.) ................................................................................. 114

Berichterstatter: Ing. Reinhold Einwallner ................................................................ 114

Redner/Rednerinnen:

Elisabeth Kerschbaum .............................................................................................. 114

Staatssekretär Mag. Eduard Mainoni ...................................................................... 116

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 117

Gemeinsame Beratung über

36. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungs­gesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz und das Sor-


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722. Sitzung / Seite 13

tenschutzgesetz 2001 geändert werden (Biotechnologie-Richtlinie-Umsetzungs­novelle) (615 d.B. und 921 d.B. sowie 7282/BR d.B.) ............................. 117

Berichterstatter: Edgar Mayer ..................................................................................... 118

37. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (922 d.B. sowie 7283/BR d.B.) ... 117

Berichterstatter: Günther Kaltenbacher .................................................................... 118

Redner/Rednerinnen:

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................... 118

Ing. Hermann Haller ................................................................................................... 119

Staatssekretär Mag. Eduard Mainoni ...................................................................... 120

Elisabeth Kerschbaum .............................................................................................. 121

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 36, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 123

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 37, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 123

38. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird (852 d.B. und 920 d.B. sowie 7284/BR d.B.) ............................................................................................................................. 123

Berichterstatter: Günther Kaltenbacher .................................................................... 124

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 124

39. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2005 – AußHG 2005 erlassen und das Kriegsmaterialgesetz geändert wird (798 d.B. und 923 d.B. sowie 7285/BR d.B.) ............................................................................... 124

Berichterstatterin: Michaela Gansterer ...................................................................... 124

Redner/Rednerinnen:

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................... 124

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg ....................................................................................... 125

Stefan Schennach ...................................................................................................... 126

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein .................................................................. 127

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 128

40. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgelt­sicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (853 d.B. und 924 d.B. sowie 7286/BR d.B.) ................................... 128

Berichterstatter: Günther Kaltenbacher .................................................................... 128

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 128


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722. Sitzung / Seite 14

41. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeits- und Sozial­gerichtsgesetz geändert werden (856 d.B. und 925 d.B. sowie 7287/BR d.B.) .......... 128

Berichterstatter: Dr. Karl-Heinz Dernoscheg ............................................................ 129

Redner/Rednerinnen:

Angela Lueger ............................................................................................................ 129

Herta Wimmler ........................................................................................................... 131

Eva Konrad ................................................................................................................. 132

Elisabeth Kerschbaum .............................................................................................. 133

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein .................................................................. 134


Bundesrat
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722. Sitzung / Seite 15

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 137

Gemeinsame Beratung über

42. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird (683 d.B. und 864 d.B. sowie 7288/BR d.B.) ............................................................................................................................. 137

Berichterstatter: Günther Kaltenbacher .................................................................... 137

43. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen geändert wird (865  d.B. sowie 7289/BR d.B.)                                                                                                                      137

Berichterstatter: Günther Kaltenbacher .................................................................... 137

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 42, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 138

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 43, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 138

44. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz, das Impfschadengesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Bundesberufungskommissionsgesetz geändert werden (Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2005 – VRÄG 2005) (671 d.B. und 868 d.B. sowie 7290/BR d.B.) .......................................... 138

Berichterstatterin: Ana Blatnik .................................................................................... 138

Redner:

Albrecht Konecny ...................................................................................................... 138

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, 1. gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.......................................................... 139

45. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe (779 d.B. und 869 d.B. sowie 7291/BR d.B.) ............................................................................................................... 140

Berichterstatter: Dr. Erich Gumplmaier .................................................................... 140

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 140

46. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Presse und andere publizis­tische Medien (Mediengesetz) geändert wird (784 d.B. und 874 d.B. sowie 7292/BR d.B.) ...................................................................................... 140

Berichterstatterin: Angela Lueger ............................................................................... 140

Redner/Rednerinnen:

Herwig Hösele ............................................................................................................ 141

Albrecht Konecny ...................................................................................................... 142

Dr. Peter Böhm ........................................................................................................... 143

Stefan Schennach ...................................................................................................... 143

Bundesministerin Mag. Karin Miklautsch ............................................................... 145

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 146

47. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch das Zessionsrecht geändert wird (Zessionsrechts-Änderungsgesetz – ZessRÄG) (861 d.B. und 882 d.B. sowie 7293/BR d.B.) ............................................. 146

Berichterstatterin: Angela Lueger ............................................................................... 146

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 147

48. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte interna­tionaler Kindesentführung; Beitritt Bulgariens, Estlands, Lettlands und Litauens; Annahme durch Österreich (831 d.B. und 875 d.B. sowie 7294/BR d.B.)      ............................................................................................................................. 147

Berichterstatterin: Angela Lueger ............................................................................... 147

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 147

Gemeinsame Beratung über

49. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenab­wehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten (816 d.B. und 877 d.B. sowie 7295/BR d.B.) ............................................................................................................... 147

Berichterstatterin: Johanna Auer ................................................................................ 148

50. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Straf­sachen in der Fassung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung (842 d.B. und 879 d.B. sowie 7296/BR d.B.) ............................................................................................................... 147

Berichterstatterin: Johanna Auer ................................................................................ 148


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 16

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 49, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 148

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 50, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 149

Eingebracht wurden

Anfragen der Bundesräte

Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissen­schaft und Kultur betreffend fehlende Bildungsforschung in Österreich (2313/J-BR/05)

Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissen­schaft und Kultur betreffend Einsparungen beim Schulsport (2314/J-BR/05)

Roswitha Bachner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend unvorstellbaren Sonder­vertrag für die ehemalige FPÖ-Generalsekretärin, nunmehrige BZÖ-Landtagsabgeord­nete Theresia Zierler durch das Sozialministerium (2315/J-BR/05)

Ana Blatnik, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissen­schaft und Kultur betreffend Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz (2316/J-BR/05)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verkauf der ÖBB-Bodenseeschifffahrt (2317/J-BR/05)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Besteuerung von Flugzeugtreibstoff (2318/J-BR/05)

Sissy Roth-Halvax, Karl Boden, Engelbert Weilharter, Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über den Grenz­übertritt auf touristischen Wegen und über den Grenzübertritt in besonderen Fällen einschließlich einer Durchführungsvereinbarung (2319/J-BR/05)


13.19.26


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 17

Beginn der Sitzung: 13.19 Uhr

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich eröffne die 722. Sitzung des Bundesrates.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Theodor Binna und Anna Elisabeth Haselbach.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich gebe bekannt, dass das Bundeskanzleramt über die Entschließung des Bundespräsidenten die Mitteilung gemacht hat, dass innerhalb des Zeitraumes vom 24. bis 27. Mai 2005 der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll durch die Bundesministerin für Inneres Liese Prokop und am 24. und 25. Mai sowie am 2. und 3. Juni 2005 der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Vizekanzler Hubert Gorbach durch die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch vertreten wird.

13.20.01Fragestunde

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen zur Fragestunde.

Bevor ich jetzt – um 13.20 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich dar­auf hin, dass die Fragestunde im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen, bis zu 120 Minuten er­streckt werden kann.

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir kommen zur 1. Anfrage, 1426/M, an die Bundes­ministerin für auswärtige Angelegenheiten.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Ager, um die Verlesung der Anfrage. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

1426/M-BR/2005

„Wie sehen Sie die Chancen auf eine Integration der Länder des Westbalkans in die Europäische Union?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Bun­desrat! Ich sehe diese Chancen positiv. Sie gehen zurück auf die Erklärung von Feira – das war im Frühjahr 2000 – und wurden beim Westbalkan-Gipfel von Zagreb im No­vember 2000 bekräftigt. Die einzelnen Länder des Westbalkans sind in unterschied­lichem Tempo unterwegs auf ihrem Weg in die europäische Integration, aber ich sehe hier durchaus positive Perspektiven.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Herr Bundesrat, wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 



Bundesrat
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722. Sitzung / Seite 18

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Wie entwickeln sich die bilateralen Beziehungen zwischen Bosnien-Herzegowina und Österreich? – Das würde mich noch interessieren.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Die bila­teralen Beziehungen entwickeln sich sehr positiv. Ich habe vor kurzem auch einen Besuch in Sarajevo gemacht, wo ich mich von diesem Stand überzeugen konnte. Es gibt eine Fülle von verbindenden Faktoren sowohl im politischen als auch im sicher­heitspolitischen Bereich. Wir wirken dort an der gemeinsamen europäischen Mission im Bereich Sicherheit mit, wir haben auch eine Vielzahl von humanitären Projekten, die durchgeführt werden, die von der Zivilbevölkerung getragen werden, und wir unter­stützen Bosnien-Herzegowina in seiner europäischen Perspektive.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Weilharter gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Bundesminister! Wie beurteilen Sie diese Integrationschancen im Lichte der Abspaltungstendenzen Montenegros von der serbisch-montenegrinischen Föderation?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Es ist unter Vermittlung des Hohen Beauftragten für Außenpolitik gelungen, eine verfas­sungsmäßige Regelung zu ermöglichen, die die Staatenunion Serbien-Montenegro weiterhin auf eine solide juristische Basis stellt. In dieser Regelung ist auch vorgese­hen, dass es zu Unabhängigkeitsreferenden kommen kann. Das ist im Augenblick eine Zielsetzung der Regierung auf montenegrinischer Seite. Von EU-Seite wird bei den Verhandlungen im Handelsbereich konkret mit dem bekannten Dual-Track Approach vorgegangen, der es ermöglicht, auf die spezifischen Gegebenheiten der beiden Teile der Union entsprechend einzugehen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Schennach gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Derzeit haben in Südosteuropa nur Mazedonien und Kroatien einen offiziellen Kandi­datenstatus, und das bedingt ja auch eine eingeschränkte Zugänglichkeit zur Regional­förderung, die nämlich durch den Stabilitätspakt nicht gedeckt ist, etwa in der Landwirt­schaft. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass mit 1.1.2007 alle Länder Südosteuropas diesen Kandidatenstatus erhalten?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Bundesrat! Die Problematik ist uns bewusst. Man hat versucht, im Rahmen des Thes­saloniki-Prozesses entsprechende Instrumente zu entwickeln, die für die Gesamtregion in Anspruch genommen werden können. Die Kommission und auch wir arbeiten an der Fortführung dieses Thessaloniki-Prozesses. Das wird auch während der österreichi­schen Präsidentschaft eine wichtige Rolle spielen.

Es ist richtig, was Sie gesagt haben, es gibt im Augenblick zwei Beitrittskandidaten. Wir arbeiten an der Eröffnung auch der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien. Zu Mazedo­nien erwarten wir im November den Avis der Kommission.

Wie der spezifische Weg der einzelnen anderen Staaten verläuft, hängt in erster Linie davon ab, wie sie ihre Bemühungen zur Verwirklichung der gemeinsam gesetzten Ziele


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 19

gestalten. Aber wir sind uns durchaus der Problematik auf der finanziellen Seite, auf der Seite der Unterstützung bewusst und arbeiten daran.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Prutsch gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Günther Prutsch (SPÖ, Steiermark): Werte Frau Bundesminister! Zehn neue Mitgliedstaaten traten im letzten Jahr bei, Bulgarien und Rumänien stehen bereits vor der Tür, und mit der Türkei sollen Verhandlungen begonnen werden. Nach Ihrer Auffassung sollen neben Kroatien auch Serbien, Montenegro, Kosovo, Bosnien-Herze­gowina, Mazedonien und Albanien in zehn Jahren folgen.

Frau Bundesminister, meine Frage lautet daher: Wie soll bei diesem Tempo der innere Zusammenhalt der EU gewährleistet bleiben?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Bun­desrat! Ich sehe keinen Widerspruch zwischen der Konsolidierung und Vertiefung der Europäischen Union einerseits und der Stabilitätsbringung, der Sicherheitsschaffung im Bereich Südosteuropas, insbesondere im Bereich des Westbalkans andererseits. Hier geht es um ureigenste Sicherheitsinteressen der Europäischen Union und auch Öster­reichs. Wir setzen uns deshalb dafür ein, die europäische Perspektive für diese Länder Schritt für Schritt zu konkretisieren, selbstverständlich unter Wahrung der Bedingungen und der konkreten Kriterien, die wir in der Europäischen Union für diesen Prozess ausgearbeitet haben.

Ich habe mich im Übrigen nicht auf einen bestimmten Zeitrahmen festgelegt. Es gibt Berichte von internationalen Konsulenten oder NGOs, die von einem derartigen Zeit­rahmen sprechen, aber ich glaube, es ist verfrüht, darüber jetzt konkrete Angaben zu machen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 1431/M.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Lindinger, um die Verlesung der An­frage. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

1431/M-BR/2005

„Werden die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ungeachtet der zuletzt aufgetre­tenen Probleme im Menschenrechtsbereich wie geplant im Oktober 2005 beginnen?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Es gibt eine entsprechende Beschlusslage auf der Ebene des Europäischen Rates vom De­zember 2004. Im Augenblick ist vorgesehen, am 5. Oktober die Verhandlungen zu beginnen, und daran ist aus heutiger Sicht festzuhalten.

Es gibt eine Reihe von Themen, die wir intensiv bearbeiten, zuletzt in dem Ende April abgehaltenen Assoziationsrat. Da haben wir auch die schwierigen Punkte im Verhältnis mit der Türkei, insbesondere im Bereich der Menschenrechte, entsprechend angespro­chen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 



Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 20

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Bundesministerin! Was wer­den Sie unternehmen, um Menschenrechtsprobleme in der Türkei hintanzuhalten?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Österreich hat sich seit längerer Zeit und kontinuierlich in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe dafür ausgesprochen und hat dort die einzelnen Themen, die insbesondere unsere Be­sorgnis erregen, angesprochen. Wir tun das auch weiterhin, etwa in der Vorbereitung des Assoziationsrates. Ich selbst habe vor kurzem ein Gespräch mit dem zuständigen Kommissionsmitglied Olli Rehn geführt und habe ihn auf diejenigen Gesetze auf­merksam gemacht, bei denen aus unserer Sicht noch Defizite bestehen. Diesen Weg werden wir auch weiterverfolgen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Bogensperger gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger (ÖVP, Steiermark): Frau Bundesminis­terin! Welche Möglichkeiten sieht der besondere Verhandlungsrahmen mit der Türkei vor, um auf problematische Entwicklungen während der Verhandlungen zu reagieren?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Wir haben in der Beschlussfassung auf der Ebene des Europäischen Rates eine Fülle von In­strumenten entwickelt, um im Prozess der Beitrittsverhandlungen immer wieder die Möglichkeit zu genauen Überprüfungen zu haben. Wir haben hier etwa als strengste Möglichkeit die Aussetzung der Verhandlungen im Fall einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der Werte, auf die sich die Union gründet. Das kann von der Kommission ausgehen, es kann aber auch von einem Drittel der EU-Mitgliedstaaten beantragt werden.

Im Weiteren und in der Praxis sehr relevant geht es um die Benchmarks und die Er­füllung von Grundvoraussetzungen, die von Seiten der Türkei gewährleistet werden müssen, etwa im Bereich der Rechtsetzung, aber auch der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Weilharter gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Bundesminister! Welche Haltung vertreten Sie im Zusammenhang mit dem Völkermord an der armeni­schen Bevölkerung vor 90 Jahren?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Die Mas­saker, die während des Ersten Weltkrieges auf dem Gebiet des damaligen Osmani­schen Reiches stattfanden, und zwar an einer enormen Anzahl von Opfern der armeni­schen Bevölkerung, gehören zweifellos zu den tragischsten Ereignissen des letzten Jahrhunderts. Daher unterstütze ich und unterstützen wir alles, was zu einer Versöh­nung zwischen den Armeniern und Türken führen kann. Ich sehe in diesem Licht mit Befriedigung, dass sich auf Seiten der türkischen Regierung eine Öffnung der Haltung und eine grundsätzlich stärker gegebene Dialogbereitschaft zu etablieren scheint.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Schennach gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Neben der Integration Südosteuropas gehören sicherlich die Beitrittsverhandlungen mit


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 21

der Türkei zu den ganz, ganz großen, schweren Brocken und Herausforderungen, die natürlich von kulturellem Unverständnis und zum Teil auch von Ängsten geprägt sind.

Werden Sie Austausch- und Informationsprogramme zwischen Österreich und der Tür­kei zu einer Verbesserung des Verhältnisses zwischen den Bevölkerungen beider Teile und zu mehr Verständnis in Gang setzen?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Wir alle haben ein strategisches Interesse daran, die Partnerschaft mit der Türkei – das heißt auch mit der türkischen Zivilbevölkerung – in allen Bereichen zu entwickeln. Ich werde daher alles, was an Programmen und Vorhaben in diesem Bereich geschieht, unter­stützen. Ich selbst habe etwa den türkischen Außenminister für nächste Woche nach Österreich zu einem Symposion eingeladen.

Ich glaube, es ist wichtig, dass man einander offen und ernsthaft begegnet – dort, wo es notwendig ist, in einem durchaus kritischen Sinn unterstützend, wenn es darum geht, die gemeinsame europäische Zukunft im Sinne gemeinsamer Verbundenheit mit europäischen Werten zu gestalten.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nunmehr zur 3. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Weilharter, um die Verlesung der An­frage. – Bitte.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Bundesminister! Meine Frage lautet:

1425/M-BR/2005

„Was wird Österreich unternehmen, damit die Aufnahme Kroatiens in die EU schneller vonstatten geht?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Bun­desrat! Österreich ist innerhalb der Europäischen Union bekannt dafür, dass wir uns insbesondere für Kroatien einsetzen. Das hat gute Gründe. Die Möglichkeit für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen wurde ja vom Europäischen Rat beschlossen. Es gab auch bereits ein Datum – den 16. März –, zu dem diese Beitrittsverhandlungen hätten beginnen können. Eine der Vorbedingungen war aus der Sicht mehrerer Mit­gliedstaaten zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt.

Wir sind seitdem sehr bemüht, aus dieser Blockadesituation eine nach vorn gerichtete Strategie zu entwickeln und zu unterstützen. Ich selbst bin Teil einer Task Force, die speziell zu diesem Zweck eingerichtet wurde und die sich bemüht, möglichst rasch in eine Situation zu kommen, in welcher der Außenministerrat – denn er ist dafür zustän­dig – einstimmig die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen beschließen kann.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Bundesminister! Welche Ergebnisse der anlässlich des Europäischen Rates vom März dieses Jahres eingerichteten Task Force zur Evaluierung der Kooperation von Kroatien mit dem ICTY gibt es bis dato, beziehungsweise bis wann ist mit solchen zu rechnen?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 



Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 22

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Diese Task Force besteht aus dem Außenminister des derzeitigen Vorsitzlandes Luxemburg, meinem Kollegen Jean Asselborn, dem britischen Außenminister Jack Straw, dem Hohen Vertreter für Außenpolitik Javier Solana und dem zuständigen Kommissionsmit­glied Olli Rehn.

Wir haben uns in Luxemburg einmal getroffen. Wir haben Gespräche mit der Chefan­klägerin des Kriegsverbrecher-Tribunals, Frau Carla del Ponte, und mit dem kroati­schen Premierminister geführt. Während Frau Carla del Ponte ihre bekannten Einwän­de hinsichtlich einer vollen Kooperation Kroatiens mit dem Kriegsverbrecher-Tribunal vorgebracht hat, hat Premierminister Sanader einen konkreten Aktionsplan vorgelegt, den wir begrüßt haben und an dessen Umsetzung im Augenblick gearbeitet wird. Es haben auch letzte Woche in Wien Gespräche mit Frau Carla del Ponte, wieder zu diesem Thema, stattgefunden.

Wir gehen davon aus, oder wir hoffen, dass bis zum nächsten Bericht von Frau Carla del Ponte an die Vereinten Nationen – dieser Bericht ist am 13. Juni fällig – entspre­chende positive Entwicklungen in Kroatien auch von ihr festgestellt werden können.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundes­rätin Konrad gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Frau Bundesministerin! Was hat die EU-Task-Force im Falle des flüchtigen ehemaligen Generals Gotovina konkret heraus­gefunden? Und was hat die kroatische Regierung nach Verschiebung der Beitrittsver­handlungen am 16. März getan, um ihn ausfindig zu machen?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Es ist nicht Aufgabe der Task Force, in einer Tribunalsituation in irgendeiner Funktion – entweder als Ankläger, Verteidiger oder Richter – tätig zu werden. Es ist ausschließlich Aufgabe der Task Force, zu einer Deblockierung der Situation mit Kroatien insgesamt zu führen.

Das heißt, die Zusammenarbeit zwischen dem Kriegsverbrecher-Tribunal und den kroatischen Behörden sowie der kroatischen Regierung läuft davon unabhängig. Wir unterstützen unsere kroatischen Freunde dabei, zur vollen Kooperation mit dem Kriegsverbrecher-Tribunal beizutragen, sich dafür aktiv einzusetzen und die entspre­chenden Maßnahmen durchzuführen, die dort empfohlen werden.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Gruber gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Frau Bundesministerin! Welche EU-Mitgliedstaaten unterstützen die Position der österreichischen Bundesregierung hin­sichtlich des raschen Beitrittes Kroatiens zur EU?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Bun­desrat! Wir haben anlässlich der letzten Sitzung der Außenminister auch des Euro­päischen Rates feststellen können, dass alle Nachbarstaaten Kroatiens unsere Linie mittragen. Das hat, glaube ich, auch ein entsprechend klares Signal an diejenigen Mitgliedstaaten gegeben, die hier zögerlich sind. Aber es sind alle Nachbarstaaten.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Hösele gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 



Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 23

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Erstens möchte ich Ihnen ganz persönlich herzlich danken für das große Engagement für das europäische Kernland Kroatien!

Meine Frage schließt an Ihre letzte Antwort an: Kann sich Österreich auch im Rahmen der regionalen Partnerschaft stärker für Kroatien einsetzen? Oder wie sieht die regio­nale Partnerschaft die Frage Kroatiens?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Bun­desrat! Wir haben da auch innerhalb der regionalen Partnerschaft ein großes Einver­nehmen. Wir haben uns insbesondere mit unseren slowenischen, ungarischen und slowakischen Kollegen eingesetzt, um zu einer für alle akzeptablen und zufrieden stellenden Lösung zu gelangen. Wir hoffen, dass dies demnächst Früchte tragen wird.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mag. Himmer, um die Verlesung der An­frage.

 


Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Frage lautet:

1427/M-BR/2005

„Wie sehen Sie nach Ihren Gesprächen mit dem Generalsekretär der Vereinten Natio­nen Kofi Annan in New York und mit dem Spezialbeauftragten Ahern in Wien den Verhandlungsstand in der Reform der Vereinten Nationen?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Ich habe in der letzten Woche in New York Gelegenheit gehabt, mich mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu unterhalten. Dabei war es mir ein Anliegen, nach immerhin einem halben Jahrhundert österreichischer Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir ein aktiver Mitgliedstaat der Vereinten Nati­onen sind, mit einem, wie ich glaube, sehr großen und dort auch sehr geschätzten Beitrag.

In diesem Sinne leisten wir auch unseren Beitrag zur Erreichung der Reformziele, die sich der Generalsekretär besonders in seinem Reformbericht „In größerer Freiheit“ ge­setzt hat, und zwar in institutioneller Hinsicht etwa durch Unterstützung der Peacebuil­ding Commission, die er vorschlägt – ein wichtiger Bereich des Post-Conflict Manage­ment, aber auch bei der Umgestaltung des Menschenrechtsbereichs der Vereinten Nationen, wobei es darum geht, durch Umwandlung in einen Menschenrechtsbeirat zu einer stärkeren Operationalisierung und Fokussierung der Menschenrechtskommission zu kommen. Es war mir aber auch besonders wichtig, die substantiellen Anliegen des Generalsekretärs, die er speziell im Bereich Sicherheit, Entwicklung, Menschenrechte vertritt, zu unterstützen. Darüber habe ich ihn informiert, darüber haben wir Gespräche geführt.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Wie schätzen Sie die Möglichkeiten für einen Sitz der EU im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ein?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 



Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 24

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Ein ge­meinsamer Sitz der Europäischen Union im Sicherheitsrat ist ein langfristiges Anliegen; darüber sind wir uns vollkommen im Klaren. Es scheint mir jedoch eine logische Schlussfolgerung auch aus dem heute angenommenen neuen Verfassungsvertrag zu sein, der ja im außenpolitischen Bereich vom Bestreben gekennzeichnet ist, zu einer Intensivierung der Gemeinsamkeit zu kommen, verstärkt mit einer Stimme zu spre­chen. Wenn man dafür institutionelle Voraussetzungen schafft oder entwickelt, dann ist es nur logisch, dafür einzutreten, dass Europa auch innerhalb der Vereinten Nationen mit einer Stimme spricht.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Weilharter gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Bundesminister! Bedeutet Ihre Forderung nach einer ständigen Vertretung der EU im Sicherheitsrat, dass Sie die Forderung Deutschlands nach einem eigenen ständigen Sitz in diesem Gremium nicht unterstützen?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Bun­desrat! Bekanntlich gibt es mehrere Staaten, die einen Sitz im Sicherheitsrat anstre­ben, darunter zwei unserer Nachbarn. Von einem Expertenpanel wurden verschiedene Modelle ausgearbeitet. Derzeit sind die Verhandlungen im Rahmen der Vorbereitung der Generalversammlung unter der Führung des Chefs der Generalversammlung, Herrn Ping, im Laufen. Die einzelnen Staaten bringen hier ihre Beiträge ein.

Mir ist wichtig, dass die kleinen und mittleren Staaten wie Österreich auch im Sicher­heitsrat eine angemessene Vertretungsmöglichkeit erhalten. Auf Grund dieser Haltung, mit der wir selbstverständlich nicht alleine sind, sind bereits Adaptionen der vorlie­genden Modelle erfolgt. Derzeit befindet sich all dies in New York in einem intensiven Verhandlungsprozess.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundes­rätin Konrad gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Würde es nicht Sinn machen, anstelle einer Erweiterung des Kreises der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats den Wechsel durch wechselnde Mitgliedschaften stärker auszu­bauen?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Eine Wechselmöglichkeit ist ja auch jetzt im Bereich der nicht-ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats vorgesehen. Es gibt eben unterschiedliche Modelle dafür, wie in Zu­kunft der Sicherheitsrat und seine Mitgliedschaft gestaltet werden sollen. Es ist ein­leuchtend, dass der Sicherheitsrat in seiner jetzigen Zusammensetzung die politischen Realitäten des 21. Jahrhunderts nicht hinreichend widerspiegelt.

Noch einmal: Für uns ist die angemessene Zugangsmöglichkeit auch der kleinen und mittleren Staaten zum Sicherheitsrat wichtig. Für uns ist auch wichtig, dass es zu keiner Ausweitung der Vetorechte kommt, denn das würde die Erreichung der ohnehin schon nicht sehr leicht zu erzielenden Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit des Sicherheitsrats nur noch mehr erschweren.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Reisenberger gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 



Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 25

Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Frau Bundesminister! Konnten Sie bei Ihrem jüngsten Besuch beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York hin­sichtlich der Ansiedelung weiterer UN-Organisationen in Wien konkrete Erfolge erzie­len?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Es war selbstverständlich auch ein Teil meiner Anliegen, die ich mit dem Generalsekretär, mit der stellvertretenden Generalsekretärin, aber auch mit anderen hohen Funktionären der Vereinten Nationen diskutiert habe, auf die Bedeutung des UNO-Standortes Wien hinzuweisen, der ja der einzige UNO-Standort innerhalb der Europäischen Union ist, der gleichzeitig Standort für die OSZE ist. Es gibt hier eine Vielzahl von überschnei­denden, gemeinsamen Interessen, die auch in der öffentlichen Wahrnehmung in Öster­reich, aber auch in den Vereinten Nationen besser zum Tragen kommen sollten. Mein Vorschlag war deshalb, zusammenfassend den Sicherheitsaspekt herauszustellen, denn hier in Wien, in den hier ansässigen Organisationen und Organisationseinheiten geht es um die Sicherheit des Bürgers im Alltag, ob es um die Thematik der nuklearen Sicherheit etwa in der IAEO oder um die Problematik Drogenkontrolle, um die The­matik Terrorismusbekämpfung oder etwa auch um die Verifikationsmechanismen bei Abrüstungs- und Rüstungskontrollkonventionen geht.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Schimböck, um die Verlesung der An­frage. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Meine Frage lautet:

1432/M-BR/2005

„Tritt die österreichische Bundesregierung für eine Streichung des Herkunftslandprin­zips bei der umstrittenen Dienstleistungsrichtlinie ein?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Das Her­kunftslandprinzip ist ein wesentlicher Baustein der Dienstleistungsrichtlinie. Die Dienst­leistungsrichtlinie befindet sich derzeit wie bekannt in Überarbeitung. Worum es im Kern geht: Österreich ist ein Dienstleistungsexporteur und hat daher auch ein beson­deres Interesse daran, die Möglichkeiten, die sich im Dienstleistungsbereich ergeben, entsprechend auszuschöpfen.

Andererseits ist klargestellt, dass es zu keinem Lohn- und Sozialdumping kommen darf. Das ist eindeutig. Hier gibt es Zusicherungen von Seiten des Kommissions­präsidenten. Auch das Europäische Parlament wird im Rahmen des Mitentschei­dungsverfahrens seine Rolle zu spielen haben. Wir treten für Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie im Bereich sensibler Dienstleistungen, etwa im Be­reich der Daseinsvorsorge, insbesondere im Gesundheits- und Sozialsektor ein und entsprechend auch für eine Abgrenzung von der Entsenderichtlinie, die ja ihrerseits die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Aufnahmelandes vorschreibt, wobei auch die Kontrolle dem Aufnahmeland zukommt.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich bitte um Ihre Zusatzfrage.

 



Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 26

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sind bei den Ausnahme­bestimmungen auch Regelungen für die Bauwirtschaft und das Baunebengewerbe vorgesehen?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Noch ein­mal: Die Dienstleistungsrichtlinie befindet sich derzeit in Überarbeitung. Es geht genau um die Frage, in welchen Bereichen und Sektoren entsprechende Ausnahmebestim­mungen gewährleistet werden sollen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Dernoscheg gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Dr. Karl-Heinz Dernoscheg (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die hochrangige Expertengruppe unter der Leitung von Wim Kok hat in ihrem Bericht empfohlen, die Dienstleistungsrichtlinie rasch umzusetzen, weil hierin große Wachstums- und Arbeitsplatzchancen für Europa liegen. Was würde das für Österreich, das einen großen Exportüberschuss bei Dienstleistungen hat, bedeuten?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Österreich ist wie bereits gesagt Dienstleistungsexporteur. Betrachtet man etwa das Jahr 2003, zeigt sich eine positive Dienstleistungsbilanz von 1,6 Milliarden €. In diesem Bereich gibt es sicherlich noch Potential sowohl für Beschäftigung als auch für Wachstum. Das ist einer der Ansätze im Rahmen der Lissabon-Strategie. Noch einmal: Es kommt dar­auf an, in diesem Bereich ein ausgewogenes Ergebnis zu erzielen, das auf keinen Fall Lohn- oder Sozialdumping zulässt.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Weilharter gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Bundesminister! ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch hat den Wim-Kok-Bericht mitverfasst und die Umset­zung der Dienstleistungsrichtlinie empfohlen. Meine Frage: Warum polemisiert die SPÖ in Österreich gegen einen Vorschlag, den sie selbst in Brüssel gemacht hat? (Bundes­rat Gruber: Red doch keinen Blödsinn!)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Ich denke, ich habe die Haltung, die von unserer Seite, von Seiten der Regierung, von Seiten des fachlich zuständigen Wirtschaftsministers vertreten wird, hinreichend dargelegt. (Bun­desrat Gruber – in Richtung Fragesteller –: Eine Unterstellung ist das!)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundes­rätin Dr. Lichtenecker gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Frau Bundesminis­terin! Die Dienstleistungsrichtlinie, die entsprechende sozial- und umweltrechtliche Standards einhält beziehungsweise auf hohem Niveau festlegt, ist Teil der Strategie, einen europäischen Binnenmarkt zu realisieren. Welche Schritte in diese Richtung sind aus Ihrer persönlichen Sicht noch nötig?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Der Binnenmarkt ist prinzipiell ein work in progress, in dessen täglicher Praxis sich in ver­schiedensten Bereichen Handlungsnotwendigkeiten ergeben, um zu einem wirklichen


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 27

Binnenmarkt zu gelangen. Hindernisse, Hemmnisse werden entsprechend bearbeitet, sobald sie in den unterschiedlichen Bereichen auftauchen. Im Augenblick sehe ich jedoch keinen spezifisch herauszugreifenden Einzelbereich, in dem erhöhter Hand­lungsbedarf bestünde.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nunmehr zur 6. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Schennach, um seine Anfrage. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Da Sie auch für die Entwicklungszusammenarbeit zuständig sind, darf ich Ihnen folgende Frage stellen:

1430/M-BR/2005

„Welche internationalen und nationalen Programme wirken der Tatsache entgegen, dass nach wie vor jährlich 11 Millionen Kinder an heil- beziehungsweise vermeidbaren Krankheiten wie Diarrhoe sterben?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Ich bitte, Sie, Herr Bundesrat, die nationalen Beiträge von der Gesundheitsministerin in Er­fahrung zu bringen. Auf internationaler Ebene beteiligen wir uns sehr aktiv an den einschlägigen Programmen der WHO. Die Gesundheit von Kindern steht auch im Mittelpunkt der Millennium Development-Ziele der Vereinten Nationen, über die der Re­formgipfel der Vereinten Nationen im Herbst verhandeln wird. Von den acht Millen­niumszielen betreffen drei die Gesundheit von Kindern: Die Sterblichkeitsrate von unter fünfjährigen Kindern soll um zwei Drittel reduziert werden, die Bekämpfung von HIV, Malaria und anderen Krankheiten ist eines der wesentlichen Themen ebenso wie die Bekämpfung von Armut und Hunger.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte um Ihre Zusatzfrage.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Schätzen Sie diese Maßnahmen der WHO als ausreichend ein, wenn man bedenkt, dass im Grunde – umgerechnet – jeden zehnten Tag ein Kindersterben im Ausmaß der Tsunami-Katastrophe stattfindet?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Es ist in der Tat ein erschütterndes Wissen, mit dem wir umzugehen haben. Ich kann nur einige Details aus den WHO-Programmen erwähnen. Die WHO hat bereits 1978 mit einem Programm gegen Durchfallerkrankungen begonnen. Seit 1977 werden koordinierte Impfprogramme gegen Krankheiten, speziell Kinderkrankheiten wie Masern, auch TBC, Tetanus, Kinderlähmung und Diphtherie durchgeführt. Die Malariaausrottungspro­gramme laufen seit über 40 Jahren, und die UNDP hat gemeinsam mit der Weltbank und der WHO seit 1998 das „Roll Back Malaria“-Programm laufen. Was jetzt auch im Rahmen der Millenniumsziele zum Ausdruck kommt, ist, dass man neben neuen Impf­stoffen eben auch mit einfacheren Mitteln, einfacheren Methoden versuchen soll, ent­sprechend positive Effekte zu erzielen. So sollen etwa bis zum Jahr 2010 80 Prozent der betroffenen Bevölkerung mit Moskitonetzen ausgestattet und 60 Prozent mit einer entsprechenden Therapie erfasst werden.

 


Im Bereich Kinderlähmung ist es das erklärte Ziel des WHO-Generaldirektors Lee, die­se Krankheit in den kommenden drei bis vier Jahren überhaupt vollständig auszurotten.


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 28

Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundes­rätin Lueger gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sie ha­ben jetzt erklärt, wie viele Programme Österreich unterstützt. Ich komme jetzt aber zu meiner konkreten Frage: Können Sie auch einen konkreten finanziellen Betrag nennen, mit dem Österreich diese Programme unterstützt?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Ich habe jetzt die konkrete Budgetzahl, die wir hier als Beitrag über unser Budget leisten, nicht im Kopf, aber ich werde Ihnen gern dann später die Höhe dieses Beitrags mündlich mitteilen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mayer gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Bundesministerin! Auch von mir eine konkrete Frage: Die Christoffel-Blindenmission, jetzt „Licht für die Welt“, engagiert sich sehr erfolgreich für die Ärmsten der Armen, die Blinden in der Dritten Welt. Welche Programme gibt es hier?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Die Chris­toffel-Blindenmission leistet aus unserer Sicht sehr wertvolle Arbeit im Bereich der Integration von Menschen mit Behinderung. Dieses entwicklungspolitische Ziel, der spezifische Akzent zugunsten von Menschen mit Behinderung, ist auch in unserem EZA-Gesetz seit 2003, wie im Übrigen auch die spezifischen Bedürfnisse von Kindern, ausdrücklich verankert worden.

Wir vom Außenministerium arbeiten mit der Christoffel-Blindenmission sehr partner­schaftlich und, wie ich meine, auch erfolgreich zusammen. Um Ihnen auch einige Beispiele auf Projektebene zu geben: In Äthiopien etwa arbeiten wir zusammen an der Errichtung einer Augenklinik und einer Ausbildungsstätte, in Burkina Faso gestalten wir ein gemeindenahes Rehabilitationszentrum zusammen mit der Erzdiözese Koupela. In Sarajevo unterstützen wir eine Integrationsschule von blinden und sehbehinderten Kindern und Jugendlichen. Ich weiß auch von meiner kürzlich erfolgten Reise nach Bhutan, dass es auch dort ein gemeinsames Projekt gibt.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Zellot gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Frau Bundesminister! Im Gesetz zur Entwicklungszusammenarbeit wurde zuletzt auch die besondere Bedachtnahme auf die Bedürfnisse von Kindern verankert. Sie haben auf Grund eines Nationalratsbe­schlusses als internationales Zeichen die SOS-Kinderdorfvereinigung für den Friedens­nobelpreis vorgeschlagen. Die Grünen haben dagegen gestimmt. Frau Bundesminis­ter! Verstehen Sie das? (Heiterkeit bei allen Fraktionen.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Das SOS-Kinderdorf ist aus meiner Sicht ein ganz besonderer und auch spezifisch österreichi­scher Beitrag zugunsten von benachteiligten Kindern. Die SOS-Kinderdorfbewegung ist eine weltweit sehr geschätzte und auch erfolgreiche NGO, und in 132 Ländern der Welt gibt es mittlerweile insgesamt 1 700 SOS-Kinderdorfeinrichtungen. Es wäre schön gewesen, wenn wir bei der Nominierung für den Friedensnobelpreis eine einhellige


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 29

Unterstützung des SOS-Kinderdorfgedankens erzielen hätten können. Das war nicht möglich. Auch andere Projekte haben selbstverständlich wertvolle Aspekte. Ich habe trotzdem das SOS-Kinderdorf für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, und ich bitte Frau Bundesrätin Roth-Halvax um die Verlesung.

 


Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Minister! Meine Frage lautet:

1428/M-BR/2005

„Wie gedenken Sie die österreichische Entwicklungszusammenarbeit in Zukunft zu gestalten?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: In der gebotenen Kürze: Auf nationaler Ebene haben wir mit dem österreichischen Entwick­lungszusammenarbeitsgesetz eine ausgezeichnete gesetzliche Basis für diese Zusam­menarbeit. Wir haben auch im Außenministerium unsere Ressourcen entsprechend reorientiert. Wir haben jetzt mit der Austrian Development Agency eine ausgelagerte Organisationsform gefunden, die uns die konkrete Projektarbeit mit unseren Partnern in der Entwicklungszusammenarbeit noch besser, effizienter und Kosten sparender ermöglicht.

Die internationalen Zielsetzungen, an deren Formulierung wir mitarbeiten und an deren Umsetzung wir uns sehr aktiv beteiligen, erfolgen im Rahmen der Europäischen Union. Wir haben etwa gerade gestern hier über den europäischen Beitrag zum UNO-Reform­gipfel Beschlüsse gefasst. Mir ist sehr wichtig, dass es gelungen ist, eine österreichi­sche Verpflichtung auf das Ziel von mindestens 0,51 Prozent des BIP bis 2009/2010 zu erzielen. Dieser Beitrag, den wir auch auf EU-Seite leisten, wird es uns ermöglichen, unser Profil als solidarischer Partner der Dritten Welt noch stärker zu schärfen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, um die Zusatzfrage.

 


Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Können Sie mir sagen, wie hoch der Betrag aus öffentlichen Mitteln, der nächstes Jahr für die Entwicklungszusam­menarbeit eingesetzt wird, sein wird?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Für 2005 aus dem laufenden Budget sind es 1 072 Millionen €. Das heißt, wir liegen für 2005 bei einer Rate von 0,45 Prozent des BIP.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Professor Dr. Böhm gemeldet. – Bitte schön.

 


Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Welche Einsparungen versprechen Sie sich durch die Auslagerung diverser Agenden in die österreichische Entwicklungshilfeagentur Austrian Development Agency?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Die Erzie­lung von Einsparungen im administrativen Bereich ist für uns ein wesentliches Anlie­gen, denn damit erhöhen wir sozusagen automatisch den operativen Anteil unseres Budgets. Die bisherigen Erfahrungen mit der Austrian Development Agency sind gut. Es ist uns gelungen, die administrativen Overhead costs von 16 Prozent auf 12 Pro-


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zent zu senken, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass natürlich in der Anfangs­phase einer derartigen Organisation auch die administrativen Kosten noch verhältnis­mäßig hoch sind. Es ist damit zu rechnen, dass sie noch zurückgehen werden.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundes­rätin Kerschbaum gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Kurz nur zum Herrn Kollegen Zellot: Wir haben einen anderen Vorschlag gemacht für den Friedensnobel­preis, nicht nur die SOS-Kinderdörfer abgelehnt.

Frau Ministerin, ich habe eine Frage an Sie, und zwar: Österreich hat sich dafür einge­setzt, dass die gesamten ODA-Mittel der alten EU-Mitgliedstaaten nicht auf 0,58 Pro­zent, sondern nur auf 0,51 Prozent des Bruttonationaleinkommens angehoben werden. Ist damit ein Erreichen des UN-Ziels von 0,7 Prozent noch möglich?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Zur Auf­klärung: Innerhalb der Europäischen Union gibt es unterschiedliche sozusagen Sub­gruppen hinsichtlich der Entwicklungshilfe mit offiziellen Entwicklungshilfegeldern. Den neuen, wohlstandsärmeren Mitgliedstaaten zum Beispiel werden 0,17 Prozent empfoh­len, das heißt doch erheblich weniger als denen, die einen höheren Wohlstand haben. Es gibt innerhalb der Europäischen Union insgesamt vier Länder, die bereits jetzt das Ziel von 0,7 erreichen, das wir uns als EU insgesamt für 2015 setzen, also für einen längeren Zeitrahmen. Es ist durch diese Disparitäten und die Festlegung von 0,51 für die anderen EU-Mitgliedstaaten zu einem Schnitt von 0,56 gekommen. Das ist sozusa­gen das, was die Europäische Union als Gesamtheit in die Reformarbeit der Vereinten Nationen in diesem Bereich einbringt.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundes­rätin Ebner gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Die Frage ist bereits beant­wortet. Es ist um den Stufenplan für das Entwicklungsprogramm gegangen, und das hat die Frau Ministerin bei der ersten Frage schon beantwortet. – Danke schön.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Damit kommen wir zur 8. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Boden, um die Verlesung der Anfrage. – Bitte schön.

 


Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Frau Bundesminister! Meine Frage an Sie lautet:

1433/M-BR/2005

„Kann die österreichische Bundesregierung mit ihrer Forderung nach einem Festhalten an einer EU-Ausgabengrenze von 1 Prozent des BNE sicherstellen, dass es zu keiner Einschränkung der Regionalförderung, insbesondere der Ziel-2-Förderungen (Wett­bewerbsfähigkeit und Beschäftigung), für Österreich kommen wird?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Einleitend möchte ich festhalten, dass auch bei einer Formulierung des Zieles von 1 Prozent doch ein Wachstum der zur Verfügung stehenden EU-Mittel von insgesamt 6,5 Prozent statt­findet. Das heißt, es werden so oder so in etwa 50 Milliarden € mehr zur Verfügung stehen.


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Die Kohäsionspolitik, auf die Sie mich angesprochen haben, wird im Augenblick um­gestaltet. Zu Ihrer Information: Mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Ko­häsionsmittel sind im Augenblick für die alten Mitgliedstaaten vorgesehen. Unser Herangehen österreichischerseits war, bei aller Sparsamkeit doch diejenigen unter den neuen Mitgliedstaaten am stärksten zu unterstützen, die auch die größten Wohlstands­differenzabstände haben.

Wir setzen uns aber selbstverständlich weiterhin dafür ein, dass auch für die Zielset­zung regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, also die Ziel-2-Thematik, ent­sprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Und das wird für Österreich auch der Fall sein.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte schön.

 


Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Wie weit sind die Verhandlungen bezüglich der Regionalförderungen?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Die Ver­handlungen in diesem Bereich haben sich auf Außenministerebene am letzten Wo­chenende in der Form des so genannten Konklaves abgespielt. Das ist eine Veranstal­tung, bei der die Außenminister im engsten Kreis direkt miteinander über die verschie­denen Zielsetzungen debattieren, und hier haben wir uns für unsere Zielsetzungen entsprechend eingesetzt. (Die Rednerin versucht, einen Hustenanfall zu unterdrücken.)

Der nächste Schritt wird ein weiteres Konklave der Außenminister Mitte Juni sein.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage – ich bemühe mich, das Wort nur in entsprechendem Tempo weiterzugeben – hat sich Frau Bundesrätin Dies­ner-Wais gemeldet. Aber ich denke, dass wir Ihnen gerne einige Momente Zeit ge­ben. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Die SPÖ hat im Europa-Unterausschuss des Nationalrates beantragt, dass die EU-Förderungen für den länd­lichen Raum und für die Landwirtschaft gekürzt werden sollen. Gleichzeitig unterstützt die SPÖ den Vorschlag, dass die EU-Beiträge und damit die Nettobeiträge Österreichs angehoben werden sollen.

Ist dieser Zickzackkurs eine gute Unterstützung für die Vertretung der österreichischen Interessen für den ländlichen Raum in Brüssel?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Im Inter­esse des österreichischen Steuerzahlers treten wir in Brüssel für einen möglichst spar­samen Umgang mit österreichischem Steuergeld ein. Das tun wir in Österreich, das tun wir auch auf der EU-Ebene. Auch dort – das beweist ja die Vorlage des luxemburgi­schen Vorschlages vor einigen Tagen – gibt es durchaus Potential zu Einsparungen.

Davon zu unterscheiden ist natürlich die Frage der Rückflüsse für Österreich. Wir sind auch hier bemüht, im Interesse auch des europäischen ländlichen Raumes entspre­chende Rückflüsse für Österreich sicherzustellen. Wir glauben, dass es nicht nur ein österreichisches Anliegen ist, sondern ein europaweites Anliegen, eine umweltbewuss­te, eine landschaftspflegende, eine landschaftsbewahrende Entwicklung im ländlichen Raum sicherstellen zu können. Das ist für uns auch ein wesentlicher volkswirtschaft­licher Faktor, wenn Sie etwa an den Tourismus denken.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Ing. Kampl gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 



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Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Bun­desminister! Welche Vorteile könnten von welchen österreichischen Bundesländern aus der Regionalförderung erzielt werden?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Grund­sätzlich gibt es für die österreichischen Bundesländer sozusagen zwei Töpfe oder Möglichkeiten, das ist auf der einen Seite die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, Ziel 2, und auf der anderen Seite im Bereich der Grenzregionen, wo wir uns dafür einsetzen, dass das Fördergefälle mit den neuen Mitgliedstaaten nicht zu hoch wird, nicht exzessiv wird, und wo wir uns auch im Rahmen der europäischen Wettbewerbspolitik dafür einsetzen, dass es weiterhin innerstaatliche Förderungsmög­lichkeiten geben kann, ohne dass sie gegen europäisches Wettbewerbsrecht versto­ßen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundes­rätin Dr. Lichtenecker gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche hat diese Woche in einer Studie festgestellt, dass eine Reduktion des EU-Haushaltes mit negati­ven Folgen für die österreichische Wirtschaft einhergeht.

Ist es denkbar, dass die österreichische Regierung die Position mit der Beschränkung der Nettozahlungen auf 1 Prozent des BIP überdenkt beziehungsweise relativiert?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Frau Bun­desrätin! In dieser Pauschalität glaube ich nicht, dass die Bemerkung zutreffend ist. Es ist nicht nur eine Frage der Höhe der eingesetzten Mittel, sondern auch eine Frage der Qualität, der Zielgerichtetheit der einzelnen Maßnahmen. Wir treten dafür ein, dass hier verschärft das Profil dessen, was man in den einzelnen Bereichen erreichen möchte, auch herausgearbeitet wird. Wir glauben, dass die Vorschläge, die Luxemburg jetzt vorgelegt hat, durchaus in die richtige Richtung weisen, aber wir wissen, dass hier noch ein harter und möglicherweise langer Verhandlungsweg vor uns liegt.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir kommen damit zur 9. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Kritzinger, um die Verlesung der An­frage. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Frau Bundesminister! Meine Frage an Sie lautet:

1429/M-BR/2005

„Wie sieht Ihre Bilanz ein Jahr nach der Erweiterung der Europäischen Union aus?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Ich glaube nicht, dass es sich hier um eine persönliche Bilanz handelt. Wenn Sie die wirtschaft­lichen Fakten und die entsprechenden Analysen anschauen, dann wird eindeutig klar, dass im Bereich der wirtschaftlichen Impulse die Erweiterung der Europäischen Union für uns ein außerordentlich positives Ereignis war.

Ich sehe es aus der außenpolitischen Sicht auch als die Möglichkeit, jetzt auf der Ebene einer gleichberechtigten Partnerschaft mit unseren Nachbarn umgehen zu kön-


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nen. Das bewährt sich in vielerlei Hinsicht im Rahmen der Europäischen Union, auch im Rahmen der regionalen Partnerschaft bei gemeinsamen Initiativen, die wir hier erar­beiten, etwa im Bereich Ukraine oder in der Frage Kosovo, in der Frage Westbalkan. Hier ist es ganz eindeutig, dass wir als Nachbarn einen Mehrwert in die Europäische Union, in die außenpolitische Diskussion einzubringen haben.

Aber es geht mir auch um andere Aspekte der Erweiterung. Es ist auch eine deutliche Verbesserung im Bereich der inneren Sicherheit festzustellen. Es sind auch viele Befürchtungen, die es im Bereich Arbeitsmarkt gegeben haben mag, nicht eingetreten. Auch das verdient es, festgehalten zu werden.

Also insgesamt glaube ich, dass es für die Österreicherinnen und Österreicher eine sehr erfreuliche, sehr begrüßenswerte Entwicklung ist.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Ältere Menschen sind besorgt, dass plötz­lich viele Menschen aus den neuen Mitgliedstaaten nach Österreich kommen. Wie sehen Sie die Situation?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Bun­desrat! Es ist ja so, dass die neuen Mitgliedstaaten noch nicht Mitglied des Schengen-Raumes sind. Das heißt, die Personenkontrollen an der Grenze sind entsprechend aufrecht geblieben oder bleiben aufrecht. Das heißt, die hohen Standards des Schut­zes an den Außengrenzen bleiben unverändert.

Im Übrigen ist es arbeitsmarktpolitisch und rechtlich zur Vereinbarung der bekannten siebenjährigen Übergangsfrist gekommen – wir haben uns dafür gemeinsam mit Deutschland eingesetzt –, die sich in der Praxis durchaus bewährt hat. Das heißt, wir arbeiten – und darauf möchte ich schon hinweisen – im Bereich Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Bekämpfung der Korruption in vielfacher Weise mit unseren neuen Partnern zusammen, um sozusagen das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt in der Bilanz eindeutig eine Verbesserung der Sicherheitslage. Die Zahlen bewei­sen das auch.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Böhm gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wie ist Ihre Haltung zur feierlichen Enthüllung einer Beneš-Statue vor dem Außen­ministerium in Prag, insbesondere im Lichte der österreichischen Haltung zur Frage der Sudetendeutschen?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Gerade im Lichte der von Ihnen heute beschlossenen gemeinsamen neuen europäischen Verfas­sung halte ich es für sehr wichtig, dass man sich auch in einem europäischen Geist mit schwierigen Fragen beschäftigt und in gutnachbarlicher Art und Weise auseinander setzt. Das ist für mich das Prinzip, das auch über dieser Frage steht.

Konkret: Die Errichtung der Beneš-Büste vor dem Außenministerium in Prag ist aus meiner Sicht nicht gerade eine vertrauensbildende Maßnahme. Auf der anderen Seite: Wirksame Vergangenheitsbewältigung muss aus dem Inneren kommen. Der gemein­same europäische Weg wird uns hier Möglichkeiten und Hilfe bieten.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundes­rätin Dr. Lichtenecker gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 



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Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wie sehen Sie die kulturellen und ökonomischen Auswirkungen ein Jahr nach der EU-Erweiterung?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Entschul­digung, ökonomisch oder ökologisch? (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Ökonomisch, obwohl ökologisch auch wichtig wäre!)

Ja, auch das ist ein wichtiger Bestandteil, den ich in meiner Bilanz nicht erwähnt habe, der aber nicht unerwähnt bleiben soll. Denn mit der Erweiterung handelt es sich ja auch darum, dass unsere Umweltstandards der Europäischen Union für unsere Nach­barn im Osten und Südosten zur Anwendung kommen. Auch das ist ein Fortschritt, auch hier wird mehr Rechtssicherheit geschaffen.

Ich erwähne im Zusammenhang mit dem bevorstehenden bulgarischen Beitritt oder auch dem Beitritt anderer Länder immer wieder die Erfolge, die wir auch bei der er­höhten sicherheitsmäßigen Ausstattung von Kernkraftwerken oder den Stilllegungen einzelner Reaktoren erzielt haben. Auch das ist ein Teil des europäischen Integrations­prozesses, auf den wir keinesfalls verzichten wollen.

Die ökonomische Bilanz ist nach allen vorliegenden Informationen eindeutig positiv. Da gibt es keine Stimme, die im Kern anderes behaupten würde. Natürlich bedeutet das in manchen Bereichen auch einen erhöhten Wettbewerbsdruck, aber das liegt in der Natur der Dinge. Die Länder entwickeln sich sehr dynamisch, und wir haben mit ihnen als Partner, aber auch als Konkurrenten zu rechnen.

Im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit sind wir schon seit langem sehr bemüht, die Zusammenarbeit über die neuen Mitgliedstaaten hinweg auszudehnen. Gerade die südosteuropäischen Länder, aber auch der Balkanbereich stehen hier im Mittelpunkt. Ich möchte hier insbesondere die vielen Initiativen erwähnen, die Bundesministerin Gehrer und Staatssekretär Morak immer wieder in diesem Bereich ergreifen. Hier gibt es eine mittlerweile bewährte und praktisch schon institutionalisierte Form der Zusam­menarbeit mit den Kulturministern, mit den für Kunst- und Kulturfragen zuständigen Regierungsmitgliedern beziehungsweise Behörden.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Kaltenbacher gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Bundesminister! Steht zum heutigen Zeitpunkt fest, welche finanziellen Kosten die EU-Erweiterung von 10 auf 25 Mitgliedstaaten über das Jahr 2007 hinaus verursachen wird?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Über das Jahr 2007 hinaus arbeiten wir eben derzeit an der finanziellen Vorschau, die den Zeit­raum 2007 bis 2013 abdecken soll. Wir haben bis zum Jahr 2009 Vorsorge getroffen in etwa durch Bereitstellung entsprechender Mittel für Bulgarien und Rumänien. Wir haben auch im jetzigen Budget schon entsprechend Vorsorge getroffen für die neuen Mitgliedstaaten.

Das ist ein kontinuierlicher Prozess, aber die Integration oder das graduelle Heran­führen Schritt für Schritt an die diversen Förderungsmaßnahmen im Bereich der Euro­päischen Union ist voll im Laufen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir kommen zur 10. Anfrage.

 


Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Wiesenegg, um Verlesung der Anfrage. – Bitte, Herr Bundesrat.


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Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Frau Bundesministerin! Sie haben ja eine hohe Fachkompetenz, daher werden Sie mir diese Frage bestens beantworten.

1434/M-BR/2005

„Werden Sie in der EU dafür plädieren, dass der Beitritt Bulgariens und Rumäniens um ein Jahr verschoben wird?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: In den Beitrittsverträgen, die ich vor einigen Wochen gemeinsam mit dem Herrn Vizekanzler in Luxemburg unterzeichnen durfte, ist sowohl für Bulgarien als auch für Rumänien die Möglichkeit vorgesehen, den Aufnahmetermin 1. Jänner 2007 noch um ein Jahr zu ver­schieben. Es geht dabei insbesondere um die Bereiche Rechtsstaatlichkeit, also den Kampf gegen das organisierte Verbrechen, gegen Korruption, um den Umbau der Jus­tizsysteme, also die volle Herbeiführung dessen, was wir als ein reguläres rechtsstaat­liches System betrachten würden. Das ist eine der Zielsetzungen, an denen wir derzeit sehr intensiv arbeiten, eine gemeinsame Arbeit, eine gemeinsame Verantwortung.

Österreich beteiligt sich diesbezüglich auch an vielerlei Projekten, etwa im Bereich der Twinning-Projekte, sehr erfolgreich. Wir haben hier viel Know-how einzubringen, nicht nur bei Bulgarien und Rumänien, sondern auch am Westbalkan, wo etwa die Justiz­ministerin bei einem derartigen Projekt federführend ist.

Die Kommission führt jetzt in sehr strenger Art und Weise die Überprüfung dieser Arbeit durch. Es ist vorgesehen, dass die Kommission im November 2005 einen ent­sprechenden Bericht vorlegt. Ich habe vorgestern mit dem zuständigen Kommissions­mitglied Franco Frattini, der sehr aktiv und mit hohem Fachwissen an dieser Thematik arbeitet, ein längeres Gespräch auch über diese Fragen geführt. Das heißt, die Euro­päische Union ist sich der noch bestehenden Defizite absolut bewusst. Wir werden im Interesse der beiden Länder, aber auch im Interesse der Europäischen Union gemein­sam daran arbeiten, diese Defizite schnellstmöglich zu beheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Sehr geehrte Frau Minister! Welche Mindestanforderungen, also welche Schmerzgrenze hat die österreichische Bundesre­gierung definiert, um auf der Basis des nächsten Fortschrittsberichtes der EU-Kommis­sion zu entscheiden, ob von der Möglichkeit, den Beitritt von Bulgarien und Rumänien um ein Jahr zu verschieben, überhaupt Gebrauch gemacht wird?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Bun­desrat! Ich glaube, dass es einfach noch zu früh ist, um hier eine sozusagen katego­rische Aussage zu treffen. Die Entwicklung ist im Gange, wir bringen uns hier sehr aktiv ein. Ich glaube, dass wir in einem halben Jahr gemeinsam mit der Kommission bessere Angaben und einen besseren, umfassenderen Eindruck davon haben werden; diesen werde ich selbstverständlich mit meinen Kolleginnen in den Ressorts Inneres und Justiz diskutieren, um dann zu einer österreichischen Gesamtbeurteilung der Situ­ation zu kommen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Bogensperger gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Ministerin! Arbeitsplätze in Österreich werden auch durch das große Engagement der


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österreichischen Wirtschaft in Rumänien und Bulgarien gesichert. Können Sie uns dafür schon Beispiele nennen?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Bundesrat! In der Tat sind wir in beiden Ländern, also sowohl in Rumänien als auch in Bulgarien, größter Auslandsinvestor, ich darf Ihnen einige Beispiele dafür geben.

Die OMV – und das ist ja ein bekanntes Beispiel – hat Ende letzten Jahres, und zwar im Dezember, 51 Prozent des rumänischen Ölkonzerns Petrom übernommen. Das ist die bislang größte Auslandsinvestition, die je ein österreichisches Unternehmen getä­tigt hat.

Ich möchte darüber hinaus beispielhaft auch noch einige andere Unternehmen erwäh­nen, die im Interesse einer wirtschaftlichen Entwicklung in diesen Ländern, aber auch im Interesse der Sicherung österreichischer Arbeitsplätze hier wirtschaftlich sehr erfolg­reich tätig sind, etwa die Brau Union, Agrana, VA Tech; eine Reihe von Unternehmen auf dem Bausektor, die österreichische Tochter der Firma Siemens, Strabag, Alpine, Wienerberger, Bramac, Tondach, Baumit, Lasselsberger, Greiner, eine Reihe von Un­ternehmen im Bereich der holzverarbeitenden Industrie wie etwa Schweighofer, FB&C und Kaindl oder auch im Umweltbereich, im Versicherungsbereich und im Banken­sektor. – All das betraf jetzt Rumänien.

In Bulgarien liegen die Schwerpunkte österreichischer Investitionen im Handel, also Elektrizitäts-, Treibstoff-, Lebensmitteldistributionen, im Dienstleistungssektor – hier besonders Banken und Versicherungen. Auch dazu einige konkrete Beispiele: Die EVN hat im letzten Jahr die Stromverteilungsgesellschaften in Stara Zagora und Plovdiv erworben, die OMV betreibt mittlerweile mehr als 70 Tankstellen in Bulgarien, Eurobilla 14 Supermärkte; die Bank Austria, HVB und die Raiffeisenbank gehören zu den bedeu­tendsten Geschäftsbanken in Bulgarien.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Zellot gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Frau Bundesminister! Sie haben sehr viele Dinge über die Wirtschaft erwähnt. Nun zur Sicherheit der beiden Länder: Eine wirksame Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität muss auch und besonders in den Herkunftsländern ansetzen. Wie entwickelt sich die Polizei­kooperation mit Rumänien und Bulgarien?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Bundesrat! Die Zusammenarbeit im polizeilichen Bereich hat sich in den letzten Jahren mit beiden Ländern sehr positiv entwickelt. Wir haben mit Bulgarien ein Polizei­kooperationsabkommen aus dem Jahr 2002, es wurde dann auch noch ein Memo­randum of Understanding unterzeichnet. Besonders eng arbeiten wir zusammen im Be­reich Datenaustausch zur Migrationskontrolle, in Asylangelegenheiten, hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung sowie – und das ist auch ein wichtiger Bereich – bei der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten, denn langfristig ist ja das Ziel, dass in Bulgarien wie auch in Rumänien die notwendigen Aufgaben selbständig wahrgenommen werden können.

 


An der österreichischen Botschaft in Sofia gibt es seit April einen polizeilichen Verbin­dungsbeamten; in Bukarest haben wir das schon seit einigen Jahren. Auch da gilt es zu erwähnen, dass wir im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit durchaus eng kooperieren.


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Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Schennach gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Herr Präsident! Wenn Sie mir aus­nahmsweise einen Satz „außer Konkurrenz“ erlauben, da das Informationsbedürfnis so hoch ist: Als ehemaliger Mitarbeiter des Kinderdorfes Imst kann ich Ihnen berichten, dass die Anerkennung dieser Einrichtung weltweit gegeben ist. Wir haben damals aus symbolischen Gründen ein israelisch-palästinensisches Versöhnungsprojekt von Eltern gefallener Kinder unterstützt. Deswegen gab es hier mehrere Anfragen.

Frau Bundesministerin! Zur gegenständlichen Hauptfrage möchte ich Sie – einmal um­gekehrt und positiv formuliert – fragen: Worin sehen Sie derzeit bereits erfolgte Leis­tungen Bulgariens und Rumäniens, sodass der Beitrittstermin auch gehalten werden kann?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Die Bei­trittsverhandlungen laufen ja nach einem bekannten Muster nach den Vorgaben des gemeinschaftlichen Besitzstandes ab. Das heißt, es wird in Verhandlungen sehr ge­nau, Kapitel für Kapitel geprüft. An all diesen Verhandlungsrunden hat sich Österreich natürlich sehr aktiv beteiligt.

Kapitel für Kapitel – über 30 sind es jeweils – wird die gesamte Materie der EU-inter­nen Zusammenarbeit überprüft und dort, wo notwendig, werden entsprechende Adap­tationen angeregt beziehungsweise empfohlen oder Übergangsregelungen geschaffen. Diese Arbeit ist positiv abgeschlossen worden.

Dies bedeutet einen enormen Transformationsprozess dieser Gesellschaften, und ich glaube, das sollten wir auch anerkennen! Es gibt Probleme, es gibt Defizite, das ist auch den Regierungsmitgliedern außerordentlich bewusst. Ich habe engen Kontakt so­wohl mit meinen bulgarischen Kollegen Solomon Passy als auch mit Mihai Ungureanu und mit beiden, wie gesagt, eine sehr offene Gesprächsbasis. Es kommen auch immer wieder Impulse von ihrer Seite, dass sie mehr Zusammenarbeit, mehr Expertise, mehr Fachwissen brauchen – von der Verteilung der EU-Strukturmittel, angefangen etwa bei den Organisationen im Bereich der Landwirtschaft, wo es vieles aufzubauen gibt, wo die entsprechenden Strukturen noch nicht so geschaffen sind, wie das bei unserem EU-Beitritt selbstverständlich war.

Aber ich glaube, auch hier es ist sinnvoll, unser Fachwissen zur Verfügung zu stellen, gemeinsam mit Rumänien und Bulgarien zu arbeiten, denn gute rechtliche Bedingun­gen, Rechtssicherheit ist auch eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Wirken nicht nur der österreichischen Wirtschaft, sondern aller, die mit diesen Ländern zu tun haben, in welchen Bereichen auch immer. Es ist hier eine neue Kultur im Entstehen – es ist ein dornenvoller Weg, das ist allen durchaus bewusst, aber es ist ein Weg, den man mit gemeinsamem Elan, glaube ich, positiv bewältigen kann.

Wenn Sie gestatten: Ich habe inzwischen die Information bekommen, um die mich Frau Bundesrätin Lueger gefragt hat, nämlich wie hoch der finanzielle Beitrag war, der vom Außenministerium für die Thematik Krankheiten und dabei spezifisch für Kinder zur Verfügung gestellt wird. – Dieser Beitrag kommt aus dem Gesundheitsministerium, er hat 2004 3,7 Millionen US-Dollar betragen, davon sind für direkt für Kinder entwi­ckelte Programme 1,5 Millionen US-Dollar verwendet worden.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Es sind damit tatsächlich alle Fragen beantwortet wor­den. – Ich danke Ihnen, Frau Bundesministerin.

Die Fragestunde ist beendet.


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14.31.13Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zuge­wiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates sowie jene Vorlagen der Bundesre­gierung, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Soweit die Ausschüsse ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet haben, habe ich diese Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Auf Grund eines mir zugekommenen Vorschlages be­absichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 7, 9 und 10, 14 bis 17, 19 bis 28, 29 bis 31, 33 und 34, 36 und 37, 42 und 43 sowie 49 und 50 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Auch das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

14.32.151. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes samt Anlage (796 d.B. und 929 d.B. sowie 7247/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (807 d.B. und 930 d.B. sowie 7248/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996) (806 d.B. und 931 d.B. sowie 7249/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend WIPO-Urheberrechts­vertrag (WCT) Genf (1996) (843 d.B. und 932 d.B. sowie 7250/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesundheitsorga­nisation (WHO); Änderung von Art. 7 der Satzung; Annahme (844 d.B. und 933 d.B. sowie 7251/BR d.B.)


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6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesundheitsorga­nisation (WHO); Annahme eines arabischen Textes und Änderung von Art. 74 der Satzung (845 d.B. und 934 d.B. sowie 7252/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesundheitsorga­nisation (WHO); Änderung der Art. 24 und 25 der Satzung; Annahme (846 d.B. und 935 d.B. sowie 7253/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durch­geführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 1 bis 7 ist Herr Bundesrat Bader. – Ich bitte Sie um Ihre Berichte.

 


Berichterstatter Karl Bader: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich darf die Berichterstattung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 7 vor­nehmen. Alle Berichte liegen Ihnen in schriftlicher Form vor, daher kann ich mich auf die Verlesung der jeweiligen Anträge an das Plenum beschränken.

Bericht zum Tagesordnungspunkt 1, 7247 der Beilagen:

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht zum Tagesordnungspunkt 2, 7248 der Beilagen:

Da der vorliegende Staatsvertrag Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 letzter Satz B-VG. Die in dessen Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 und 2 enthal­tenen Bestimmungen sind zudem verfassungsändernd und bedürfen daher gemäß Artikel 50 Absatz 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Absatz 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. den in Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 und 2 enthaltenen verfassungsändernden Bestimmungen gemäß Artikel 50 Absatz 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Bericht zum Tagesordnungspunkt 3, 7249 der Beilagen:

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht zu Tagesordnungspunkt 4, 7250 der Beilagen:

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


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722. Sitzung / Seite 40

Nun zu Tagesordnungspunkt 5, 7251 der Beilagen:

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd beziehungsweise gesetzeser­gänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Nunmehr zu Tagesordnungspunkt 6, 7252 der Beilagen:

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd beziehungsweise gesetzeser­gänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Und schließlich zu Tagesordnungspunkt 7, 7253 der Beilagen:

Auch der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Da auch in diesem Fall Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist auch hier eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.

Daher stellt der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für diese Berichte.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Öster­reich und der Regierung der Republik Belarus über Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes samt Anlage.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der


Bundesrat
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722. Sitzung / Seite 41

Republik Kroatien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen.

Der gegenständliche Beschluss regelt Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­bereiches der Länder, die der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz bedürfen.

Da die in dessen Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 und 2 enthaltenen Bestimmungen zudem verfassungsändernd sind, bedürfen diese gemäß Artikel 50 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit Artikel 44 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz ebenfalls der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebe­nen Stimmen.

Ich stelle nun die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nati­onalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz des Bundes-Verfassungsgesetzes die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag, den in Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 und 2 des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates enthaltenen ver­fassungsändernden Bestimmungen gemäß Artikel 50 Absatz 3 Bundes-Verfassungs­gesetz in Verbindung mit Artikel 44 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichti­gung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend WIPO-Urheberrechtsvertrag.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesundheitsorganisation; Änderung von Art. 7 der Satzung; An­nahme.


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722. Sitzung / Seite 42

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ebenfalls ange­nommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesundheitsorganisation; Annahme eines arabischen Textes und Änderung von Art. 74 der Satzung.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Ab­satz 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ebenfalls ange­nommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesundheitsorganisation; Änderung der Art. 24 und 25 der Sat­zung; Annahme.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Ab­satz 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen nun zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Ich lasse nunmehr über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ebenfalls ange­nommen.


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722. Sitzung / Seite 43

14.45.528. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend einen Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Euro­päischen Union über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Verteidi­gungsagentur und ihrer Bediensteten (863 d.B. und 936 d.B. sowie 7254/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Bader. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Karl Bader: Ich komme zum Bericht zum gegenständlichen Tages­ordnungspunkt und weise darauf hin, dass dieser allen in schriftlicher Form vorliegt. Ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte, Frau Bundes­rätin.

 


14.47.15

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Außenministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungs­punkt geht es um den Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Vorrechte und Immunitäten der Euro­päischen Verteidigungsagentur und ihrer Bediensteten.

Der Europäischen Verteidigungsagentur werden im vorliegenden Beschluss die für das reibungslose Funktionieren erforderlichen Privilegien und Immunitäten, insbesondere die Immunität von der Gerichtsbarkeit und staatlichen Zwangsmaßnahmen in Bezug auf ihre Vermögenswerte, die Unverletzlichkeit der Archive und die Befreiung von Steu­ern unter den im Beschluss festgelegten Bedingungen und Erleichterungen für den Nachrichtenverkehr gewährt. Die Bediensteten genießen funktionelle Immunität und Steuerbefreiung für ihre Gehälter und andere Bezüge unter den im Beschluss fest­gelegten Bedingungen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das mag ja prinzipiell alles durchaus sinnvoll und auch notwendig sein. Im Zusammenhang mit dieser Vorlage gab es allerdings im Nati­onalrat eine grundsätzliche Debatte über die Teilnahme Österreichs an der Euro­päischen Verteidigungsagentur. Es ging vor allem um die mangelnde Information, was die Teilnahme Österreichs an dieser Europäischen Verteidigungsagentur betrifft, und auch um die Tatsache, dass diesbezüglich im Nationalrat keinerlei Beschlüsse gefasst wurden.

Sehr geehrte Frau Außenministerin! Sie konnten oder wollten dem Außenpolitischen Ausschuss nicht im Detail darlegen, auf welcher rechtlichen Basis die Teilnahme Österreichs an der Europäischen Verteidigungsagentur überhaupt erfolgt. Sie be­schränkten sich damals auf die Feststellung, dass sich die Teilnahme Österreichs aus dem Beschluss des Rates zur Einrichtung der Europäischen Verteidigungsagentur


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722. Sitzung / Seite 44

quasi automatisch ergäbe, konnten aber in diesem Zusammenhang nicht beantworten, weshalb sich nicht alle Mitgliedstaaten der EU an dieser Agentur beteiligen.

Tatsache ist aber, dass die Europäische Verteidigungsagentur die Aufsicht über die ge­meinsamen Rüstungsprojekte der Mitgliedstaaten übernehmen wird und auch Beschaf­fungsaufträge erteilt. Die Agentur wird systematisch militärische Anforderungen und natürlich auch entsprechende Mängel erfassen und Empfehlungen abgeben an die Verteidigungsminister der EU.

Diese Fragen sind unserer Meinung nach von großer Bedeutung. Deshalb erwarten wir – wie wir glauben, auch zu Recht – auch umfassende Informationen zu dieser The­matik.

Die von der SPÖ und den Grünen im Nationalrat beantragte Vertagung der Vorlage, um diese Fragen zu klären – der Nationalrat sollte die Möglichkeit haben, zunächst die grundsätzliche Frage der Beteiligung Österreichs zu erörtern –, wurde leider von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Die Klärung ist bis heute nicht erfolgt. Deshalb sehen wir uns auch heute außer Stande, diesem Beschluss unsere Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

14.50


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


14.50.49

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Außenministerin! Liebe Kollegin Neuwirth, Sie haben uns den Inhalt dieser Vorlage bereits ausreichend zur Kenntnis gebracht. Ich darf daher nur noch ganz kurz auf die Situation im Einzelnen eingehen, was mit dieser EDA umgesetzt wird.

Die EDA dient der Zusammenarbeit der europäischen Staaten im Bereich der For­schung und Beschaffung, sichert damit bessere Verhandlungspositionen und versucht, im Rüstungsbereich gemeinsame Entwicklungen zu fördern.

Die European Defence Agency hat ihre Arbeit bereits am 1. Jänner aufgenommen und befindet sich derzeit in der Aufbauphase. Im Endausbau werden dort dann zirka 80 Mit­arbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt sein.

Was auch wichtig ist: Die EDA setzt keine militärischen Maßnahmen und entsendet kein Militärpersonal. Durch den Staatsvertrag entstehen für Österreich auch keine Ver­pflichtungen, die verfassungs- oder neutralitätstechnisch bedenklich sind. Dies hat eine Prüfung der Völkerrechtsexperten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt ergeben.

Frau Kollegin Neuwirth! Wir haben heute beinahe einstimmig, zumindest mit großer Mehrheit die EU-Verfassung beschlossen, und man kann daher, wenn es wie im Fall dieser Agentur um eine EU-Behörde, um eine EU-Institution geht, nicht in eine Grund­satzdiskussion einsteigen, wenn es darum geht, dass diese Agentur ihre Arbeit aufneh­men kann. Das ist nicht nachzuvollziehen.

Es ist durchaus sinnvoll, dass sich Österreich so wie alle anderen EU-Staaten – aus­genommen Dänemark, zugegeben – an der EDA beteiligt, weil damit gewährleistet ist, dass unser Land voll integriert und in die gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungsstruktur aufgenommen und mit eingebunden ist. Es ist deshalb auch sinnvoll, dass Österreich als Mitglied der EU einer EU-Institution und deren Beschäf­tigten entsprechende Rechte und Immunitäten zuerkennt, die sie in anderen Ländern der Europäischen Union auch haben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.53



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722. Sitzung / Seite 45

Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


14.53.20

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Außenministerin! Lieber Kollege Mayer! Ja, wir haben heute mit großer Mehrheit dem Fundament dieser Europäischen Verfassung zugestimmt. Diese impli­ziert aber auch Transparenz, lieber Kollege Mayer!

Das heißt, es geht in dieser Debatte jetzt gar nicht um die Frage der Vorrechte für Be­schäftigte dieser Verteidigungsagentur – das sollen im Vergleich zum Regelfall, wie wir gehört haben, sogar eher geringfügig ausgestattete Rechte sein; daher müsste man eigentlich nicht dagegen stimmen –, sondern das Grundproblem ist die Transparenz. Über die Europäische Verteidigungsagentur gab es bisher im Nationalrat keine Diskus­sion, keine Auskünfte, keine Information zum Beispiel über die Stellungnahme seitens des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, und der hatte ja verfassungsrecht­liche Bedenken, und so weiter und so fort.

Ich glaube, wir hätten auch den nun vorliegenden Beschluss des Nationalrates in gro­ßer Einstimmigkeit bestätigen können, wenn diese Grundsatzdiskussion vorab erfolgt wäre. Ich weiß nicht, warum man diese Diskussion verweigert, ich verstehe es nicht.

Es geht um Forschung und Beschaffung im Rüstungsbereich, und ich meine auch, dass hier keine großartigen Immunitäten fällig werden, aber es gibt doch noch das Neutralitätsgesetz, und vor dem Hintergrund des Neutralitätsgesetzes ist im Bereich von Synergien in der Rüstung und deren Beschaffung möglicherweise auch in Rich­tung Präjudizierung der gesamten Verteidigungsstruktur eine Diskussion zu führen. Nichts anderes fordern wir ein!

Ich habe kein Problem damit, dass die künftigen 80 Beamten mit diesen Immunitäten ausgestattet werden, sondern das Nein seitens der Opposition hängt nur mit der Ver­weigerung einer Grundsatzdiskussion über diese Europäische Verteidigungsagentur zusammen. Das ist es, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

14.55


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Zellot. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


14.56.00

Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Meine Vorrednerin Kollegin Neuwirth hat in Grundzügen schon erklärt, worum es bei dieser Europäischen Ver­teidigungsagentur und dem Schutz für deren Bedienstete geht. Es ließe sich lange darüber diskutieren, ob Österreich als EU-Mitgliedstaat dieser Europäischen Verteidi­gungsagentur beitreten beziehungsweise darin mitarbeiten soll. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir haben heute der EU-Verfassung zuge­stimmt, und mich interessiert in diesem Zusammenhang insbesondere die Verteidi­gungs- und Sicherheitspolitik. Wir haben Rechte und auch Pflichten, und seit unserem EU-Beitritt ist es für mich wichtig, dass vor allem dann außerordentlich gewissenhaft vorgegangen wird, wenn es um die Sicherheitspolitik innerhalb und auch außerhalb der Europäischen Union geht – ob nun im Verantwortungsbereich des Innenministeriums, des Außenministeriums oder des Verteidigungsministeriums.


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Meine geschätzten Damen und Herren! Sicherheitspolitisch und auch wirtschafts­politisch, nämlich zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich, ist es unbedingt notwendig, dass wir nicht nur Pflichten haben, sondern auch mitreden können, mitdis­kutieren können, um so auch wirtschaftliche Beziehungen zur Stärkung des Wirt­schaftsstandortes Österreich über diese Europäische Verteidigungsagentur aufbauen zu können.

Es ist notwendig und, wie ich meine, für Österreich auch positiv, wenn wir nicht nur unsere Pflicht in der Europäischen Union erfüllen, sondern dort auch österreichisches wirtschaftliches Know-how unterbringen. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.58


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Dr. Plassnik das Wort. – Bitte.

 


14.58.40

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Präsident! Um nicht den Vorwurf im Raum stehen zu lassen, es hätte hier eine Art von Diskussions- oder Informationsverweigerung gegeben: Frau Bundesrat Neuwirth ist leider nicht mehr anwesend ... (Bundesrat Konecny: Oh ja, drehen Sie sich um! – Bun­desrätin Mag. Neuwirth hat in der Zwischenzeit in Ausübung ihrer Funktion als Schrift­führerin auf dem Präsidium Platz genommen.) – Entschuldigung! Frau Bundesrätin, diesen Vorwurf möchte ich verständlicherweise nicht im Raum stehen lassen.

Wir haben uns zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bekannt, zu der auch die gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik gehört, und im Rah­men dieser auch rechtlichen Basis hat eine gemeinsame Aktion stattgefunden. Mittels dieser gemeinsamen Aktion – und das ist europarechtlich das erforderliche Rechts­instrument – wurde am 12. Juli 2004 diese zwischenstaatliche Agentur zu Zwecken, die schon entsprechend dargestellt worden sind, gegründet.

Das ist der Grund dafür, dass eine rechtliche Befassung des österreichischen Parla­ments hier weder vorgesehen noch erforderlich ist.

Es sind allerdings alle Dokumente gemäß Artikel 23e dem Parlament zur Verfügung gestellt worden. Ich habe hier eine Liste von insgesamt sechs Dokumenten, die allein im Zeitraum zwischen dem 16. Juni 2004 und dem 15. Juli 2004 dem österreichischen Parlament übermittelt wurden. Das heißt, in diesem Bereich hat tatsächlich volle Information stattgefunden.

Die Arbeit wurde, wie schon erwähnt, am 1. Jänner 2005 aufgenommen.

Es ist auch zutreffend: Sämtliche Mitglieder der Europäischen Union sind Teilnehmer der Europäischen Verteidigungsagentur, mit einer einzigen Ausnahme, nämlich Däne­mark. Dänemark hat bekanntlich im sicherheitspolitischen Bereich ein dauerhaftes Opt-out.

Das heißt, die gewählte Vorgangsweise war rechtlich genau so, wie sie von den ver­fassungsrechtlichen, europarechtlichen Voraussetzungen her geboten war. Unserer Informationspflicht gegenüber dem österreichischen Parlament sind wir vollumfänglich nachgekommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.01


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.


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Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend einen Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regie­rungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Vorrechte und Immuni­täten der Europäischen Verteidigungsagentur und ihrer Bediensteten.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Ab­satz 1 zweiter Satz B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. (Bundesrat Gruber hebt als einziger der Fraktion der SPÖ die Hand. – Heiterkeit sowie Rufe bei der ÖVP: Gruber!) – Es ist dies Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen. – Es wäre auch sonst die Mehrheit gewesen. (Bundesrat Gruber: Kein Problem!)

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nati­onalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. (Rufe bei der ÖVP: Gruber! – Bundesrat Gruber: Das nächste Mal!) – Das ist ebenfalls Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

15.03.019. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemein­schaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Re­publik Nicaragua und der Republik Panama andererseits samt Anhang (866 d.B. und 937 d.B. sowie 7255/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemein­schaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) ande­rerseits samt Anhang (867 d.B. und 938 d.B. sowie 7256/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 und 10 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 9 und 10 ist Frau Bundesrätin Sissy Roth-Halvax. Ich bitte sie, beide Berichte zur Kenntnis zu bringen.

 


Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits samt Anhang.


Bundesrat
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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verle­sung.

Ich möchte noch erwähnen, dass der Nationalrat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen hat, dass gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG die fremdsprachigen Fassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Ministerium aufliegen.

Ich komme zum Antrag:

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. Ich erteile ihr das Wort.

 


15.05.27

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Prinzipiell ist es ja sehr sinnvoll, den Dialog mit den Staaten des Andenpaktes auszuweiten, deshalb mag es Sie verwundern, dass die Grünen diesem Abkommen nicht zustimmen werden. Ich möchte daher kurz ausführen, welche unsere Gründe sind, diese Abkommen nicht anzunehmen.

Das erste Problem, das wir sehen, ist: Die vorliegenden Vorschläge sind im Prinzip eine Fortführung schon bestehender Abkommen, die Freihandelsabkommen vorberei­ten sollen, ohne dass dabei jedoch eine nachhaltige Entwicklung ausreichend berück­sichtigt wird.

Ich möchte dafür einige Beispiele bringen. Genannt wird zum Beispiel als Ziel ein höheres Wirtschaftswachstum, allerdings nicht höhere Beschäftigung. Der Bergbau soll gefördert werden, auf die Arbeitsbedingungen der Menschen im Bergbau in Zentral­amerika wird allerdings nicht eingegangen. Die Zusammenarbeit im Bildungsbereich zielt nur auf technologische Fachkräfte ab, die Frage der Qualifizierung und Alphabeti­sierung der Bevölkerung wird nicht in Angriff genommen. Auch die Situation der indi­genen Gesellschaften ist nicht ausreichend berücksichtigt.

Darüber hinaus finden sich zwar Maßnahmen zur Verringerung des Angebotes an illegalen Drogen, allerdings keine Maßnahmen zur Verringerung der Nachfrage – auch das ist ein sehr schwerwiegendes Problem, dessen Lösung in Angriff genommen wer­den sollte.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Erfahrungen betreffend bisherige negative Auswir­kungen von alten vergleichbaren Abkommen zu wenig berücksichtigt werden. Nun ist schon klar, dass die Abkommen, von denen wir heute reden, nicht mehr so hart sind, wie es frühere Assoziierungsabkommen waren, aber es sind, wie schon angeführt, unserer Meinung nach einfach viele Punkte nicht berücksichtigt, die für die Bevöl­kerung sehr, sehr wichtig wären. Alte Abkommen haben sehr negative Auswirkungen mit sich gebracht, zum Beispiel die Zerstörung der lokalen Landwirtschaft und den Verlust von vielen Arbeitsplätzen.

Durch das Abkommen zwischen der EU und Mexiko gab es für einen Großteil der Bevölkerung negative Erfahrungen, die unserer Meinung nach, wie schon ausgeführt, nicht ausreichend berücksichtigt wurden.


Bundesrat
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Das zweite Problem, das wir mit diesem Abkommen haben, ist, dass die Spezifika der einzelnen Länder, um die es hier geht, nicht ausreichend berücksichtigt werden, zum Beispiel die Bürgerkriegsvergangenheit von Guatemala und El Salvador oder die Tat­sache, dass es in Kolumbien jahrelangen Krieg gibt.

Aus diesen Gründen werden wir den Abkommen nicht zustimmen, hoffen aber, dass in Zukunft auch der politische Dialog mit diesen Staaten weiter ausgebaut wird. (Beifall bei den Grünen.)

15.08


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, wird die Berichterstatterin den vorhin übersehenen Bericht zum Tagesordnungspunkt 10, der ja mit verhandelt wird, nachtragen. – Bitte.

 


Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Ich berichte weiters über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits samt Anhang.

Der Bericht des Ausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd beziehungsweise gesetzeser­gänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Arti­kels 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. – Danke.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den zweiten Bericht.

Nächster Redner ist Herr Bundesrat Giefing. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.10.03

Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die beiden Abkommen, welche jetzt zur Diskus­sion stehen, verfolgen das Ziel, den politischen Dialog und die Kooperation in zahlrei­chen Bereichen mit den lateinamerikanischen Staaten sowie den Mitgliedstaaten der Andengemeinden zu vertiefen – wieder einmal Gesetze, welche ihren Ursprung in der Europäischen Union, sprich in Brüssel, haben. Auf der einen Seite soll die wirtschaft­liche Kooperation zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika ausgebaut werden, auf der anderen Seite werden jedoch weitere wichtige Fakten – Drogenbe­kämpfung, Terrorbekämpfung, Migration und Menschenrechte – in diesen Dialog auf­genommen.

Die politische und soziale Stabilität soll mit Hilfe dieses Abkommens gefördert, die Armut im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung eingedämmt und die regionale In­tegration vertieft werden.


Bundesrat
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722. Sitzung / Seite 50

Lateinamerika hat jedoch noch eine Vielzahl von sozialen und wirtschaftlichen Proble­men zu lösen. Die politische und soziale Stabilität im Zusammenhang mit gelebter Demokratie sowie die Achtung der Menschenrechte sind noch lange nicht auf jenem Niveau, wie es die Menschen dort gerne hätten.

Hohe Defizite in den Staatshaushalten und wirtschaftliche Depression machen eine Kooperation wie diese zu einem sehr wichtigen Schritt. Eine Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen und der Folgekriminalität sowie eine Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der damit zusammenhängenden Straftaten sind sowohl für die Europäische Union als auch für Österreich ein wichtiger Schritt.

Die Durchführung des vorliegenden Abkommens soll zur Schaffung dieser Voraus­setzungen beitragen, indem die politische und soziale Stabilität gefördert, die regionale Integration vertieft und die Armut im Rahmen nachhaltiger Entwicklung Zentralameri­kas eingedämmt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten sehen in diesen bei­den Abkommen einen begrüßenswerten Ausbau eines dauerhaften und intensiven Dialogs und werden diesen daher zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.13


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Offenkundig auch nicht.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse erfolgt getrennt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Republiken Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama andererseits samt Anhang.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, den vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zu­stimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits samt Anhang.


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Da auch der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reiches der Länder regelt, bedarf er ebenfalls der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

15.15.2611. Punkt

Außenpolitischer Bericht 2003 der Bundesregierung (III-264-BR/2004 d.B. sowie 7257/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Himmer. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Mag. Harald Himmer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der Außenpolitische Bericht 2003 der Bundes­regierung ist dem Bundesrat am 8. November 2004 zur geschäftsordnungsgemäßen Behandlung unterbreitet worden; er liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zum Ausschussantrag.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai dieses Jahres den Antrag, den Außenpolitischen Bericht 2003 der Bundes­regierung zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Professor Konecny.

 


15.16.20

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Für Außenpolitische Berichte gibt es – wie bei anderen Berichten der Bundesregie­rung – zwangsläufig eine gewisse Frist, innerhalb derer sie erstellt werden müssen. Wir haben daher jetzt den Außenpolitischen Bericht 2003 vorliegen. Das hat zwei Seiten: Auf der einen Seite kann man das, worüber berichtet wird, mit mehr Abstand und mehr Ruhe betrachten und manche Einschätzung, die man vielleicht damals vorgenommen hat, durchaus auch ehrlicherweise als vorschnell relativieren.

Auf der anderen Seite ist natürlich auch der Berichtersteller – in diesem Fall das Außenministerium; konkreter gesagt: die damalige Außenministerin Ferrero-Waldner – mit den Feststellungen und Festlegungen, die darin getroffen wurden, der historischen Beurteilung unterworfen. Das macht sich bei diesem Bericht in besonderem Maße deutlich.

Ich möchte mich jetzt im Wesentlichen darauf konzentrieren, diese, wie ich meine, Fehleinschätzungen noch einmal in Erinnerung zu rufen.


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Selbstverständlich ist es richtig, vorweg einmal mehr, wie alljährlich, dieses Werk in seiner ganzen Nützlichkeit für den, der außenpolitisch tätig ist, zu loben und zu unter­streichen, wie viel sinnhafte Arbeit da dahinter steckt, und auch zu loben, dass der Ver­such, Wiederholungen zu vermeiden und durch Verknappungen den Umfang zu redu­zieren, gelungen ist.

Der Außenpolitische Bericht bleibt – wie seit Jahrzehnten – ein wertvolles Arbeitshilfs­mittel und ein Stück Register der österreichischen Außenpolitik.

Zu diesem Bericht ist festzuhalten – und darauf komme ich jetzt zurück –, dass mit dem Jahr 2003 unter anderem ein ganz zentraler, die gesamte demokratische Welt in eine ernste, emotional und sachlich geführte Diskussion verwickelnder Vorgang ver­bunden war – und das wird in Wirklichkeit in diesem Bericht nicht ansatzweise deutlich.

2003 – ich darf daran erinnern – war das Jahr des Irak-Krieges. Ich lade Sie ein, den Außenpolitischen Bericht zum Thema UNO aufzuschlagen und die dürren Angaben zu Sicherheitsratsresolutionen, die dort vermerkt sind, Revue passieren zu lassen.

Nichts davon, was damals die Welt bewegt hat – und das zu Recht –, wird in diesem Bericht deutlich gemacht. Und ich halte das für keinen Zufall.

Jene verhängnisvolle Selbstpositionierung der österreichischen Außenpolitik im Jahr 2003, die mit dem unsäglichen Ausdruck der Politik der Mitte umschrieben wurde, als ob es zwischen der Einhaltung von UN-Resolutionen und ihrer Missachtung einen Mittelweg gäbe, jene unsägliche Positionierung wird hier noch einmal in ihrer ganzen Jämmerlichkeit deutlich.

Meine Damen und Herren! Das ist die Schwäche dieses Berichtes, und zwar die ganz zentrale Schwäche, dass er nicht wertet, dass er keine Rangordnung bildet und dass er nicht deutlich macht, welche Lehren österreichische Außenpolitik aus diesem Krieg, aus dieser Auseinandersetzung um den Krieg zu ziehen hätte, wenn wir – ich persön­lich bin dieser Meinung, und es gibt viele Ansätze in der Arbeit des Außenministeriums, die mich dazu verleiten, zu meinen, das könnte auch ein gemeinsamer Nenner wer­den – davon ausgehen, dass es so etwas wie Global Governance geben soll, wenn wir davon ausgehen, dass wir leidenschaftlich daran festhalten, dass das einzige Instru­ment, das wir für internationale Konflikte zur Verfügung haben, so unvollkommen es ist und sein mag, nämlich die UNO, genützt und geschützt werden muss gegen den Zugriff der Mächtigen, die sich halt einfach nicht darum scheren, wenn sie meinen, die politischen und militärischen Bedingungen für ein einseitiges Vorgehen herbeigeführt zu haben.

Dass dies nicht deutlich gemacht wird, dass dies nicht reflektiert wird, dass daraus für das Heute und das Morgen keine Konsequenzen gezogen werden, das halte ich für die Schwäche dieses Berichtes, aber es muss nicht eine Schwäche der Außenpolitik sein. Ich würde die Frau Bundesministerin einladen, hier oder bei jeder anderen Gelegen­heit – das soll nicht inquisitorisch sein – das Gespräch darüber weiterzuführen, wel­chen Beitrag unser Land gemeinsam mit seinen EU-Partnern dazu leisten kann, hier zu einem effizienteren System der UNO zu kommen, und welchen Beitrag es dazu leisten kann, den Beschlüssen der UNO mehr Geltung zu verschaffen und dafür zu sorgen, dass jene, die auf Handeln drängen, aufhören, sich um das Nichtvorhandensein von Beschlüssen nicht zu scheren.

Ich halte das für außerordentlich wichtig und für das zentrale Versäumnis dieses Be­richtes.

Aber ich will ein zweites Thema anschneiden, weil es genauso wichtig ist und weil hier auch ein Scheitern seit 2003 zumindest im ursprünglichen Ansatz erkennbar ist.


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Im Vorwort, das die damalige Frau Außenministerin zu verantworten hat, wird die Ein­schätzung vorgenommen, dass sich das, was damals als „Regionale Partnerschaft“ bezeichnet wurde, bestens bewährt habe. – Das kann man so zweifelsfrei nicht sagen.

Der Ansatz, Österreich mit seinen Nachbarstaaten, die nunmehr allesamt Mitglieder der Europäischen Union sind, in einen fruchtbaren Dialog zu bringen, zu einer Interes­senabstimmung zu kommen von Staaten, die manches Gemeinsame, aber zweifelsfrei auch viele unterschiedliche Interessen haben, ist unbestritten. Aber jener – und ich ge­statte mir das – ein bisschen hochmütige Ansatz – zunächst hat man das „Strategische Partnerschaft“ genannt –, diese neuen EU-Mitglieder hätten sich gewissermaßen, nachdem sie sich so ein bisschen zurechtgefunden haben, unter der österreichischen Flagge wieder in die alte Schlachtordnung einzureihen, ist naturgemäß gescheitert, und er musste scheitern, weil er halt nicht einkalkuliert hat, dass die Summe der Inter­essen dieser Staaten mehr Übereinstimmung hat, als sie sie mit uns haben, und dass das Am-Handerl-Nehmen ab einem bestimmten Punkt der politischen Entwicklung nicht mehr als freundschaftlich, sondern als arrogant empfunden wird.

Ich halte den Ansatz auch zwei Jahre später für im Prinzip immer noch richtig, eine Partnerschaft zu entwickeln, die nicht auf der Behauptung aufbaut: Wir wissen, wie es geht, wir wissen, was gut für euch ist!, sondern die ehrlich herausarbeitet, wo es Inter­essengegensätze gibt. Dass wir bei der Dienstleistungsrichtlinie etwa nicht so ganz einer Meinung mit unseren östlichen Nachbarstaaten sind, ist ja nicht weiter über­raschend. Aber dass wir uns in anderen Bereichen, wo es um Infrastrukturinvestitionen geht, wo es auch um gemeinsame inhaltliche, politische Initiativen geht, sehr wohl verständigen könnten, das halte ich für einen wertvollen Ansatz.

Aber es muss dabei auch eines klar sein – und daher ist das eben so gescheitert –: Die EU, gerade die größere EU ist nicht das Feld von Blockbildungen. Es funktioniert bekanntlich das viel zitierte Herz der EU schon nicht mehr, weil in einer Gemeinschaft von 25 Staaten nicht zwei oder vier die Richtung angeben können. Die Entscheidungs­findung ist schwieriger geworden, aber sie ist auch disperser geworden. Wir haben uns viele neue Möglichkeiten für Bündnisse, seien es Sachbündnisse in Einzelfragen oder für das berühmte Stück des Weges, das man gemeinsam gehen kann, eröffnet, aber es wird in anderen Fällen andere solche Interessengruppen geben.

Damit bin ich beim dritten und letzten Punkt, den ich anschneiden will. Frau Bundes­ministerin, das haben Sie nicht zu verantworten, Sie vertreten hier diesen Bericht, weil ein Regierungsmitglied halt hier sein muss, aber ich hoffe doch sehr, dass das, was sowohl im Nationalrat als auch hier im Bundesrat anlässlich Ihrer Bestellung zur Bun­desministerin auch und gerade von Sprechern der Opposition gesagt wurde, nicht nur wishfull thinking von unserer Seite war. Was in diesem Bericht auch zum Ausdruck kommt, ist jene geradezu journalistische Haltung zu europa- und weltpolitischen Ent­wicklungen, die für dieses Jahr und die Jahre davor charakteristisch war.

Niemals ist sichtbar geworden, weder im Bericht noch in der damaligen Berichterstat­tung, wo Österreich steht oder ob es überhaupt für etwas steht. Wir haben vielfältig – das tut auch der Bericht – Einschätzungen der Aktionen anderer geliefert bekommen. Nun weiß ich schon und jeder von uns weiß, wie groß oder wie limitiert das politische Gewicht dieses Landes ist, aber wenn es wahr ist, dass die kleinen Flinken die besten Chancen haben, dann sollten wir uns bemühen, nicht nur klein, sondern eben auch flink und initiativ zu sein, dann sollten wir uns bemühen, mit initiativen Vorschlägen den Diskussionsprozess in der Union, aber auch jenen in anderen internationalen Foren voranzutreiben. Nur zuzuschauen, was die anderen tun, nur zu sagen: Wir stehen in der Mitte!, das ist keine Außenpolitik!


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So betrachtet ist dieser Außenpolitische Bericht ein Resümee einer Außenpolitik, die unserem Land nicht viel gebracht hat. Es ist eine neue Außenpolitik anzudenken, in der wir wieder zu einem Akteur werden, zu einem Akteur mit limitierter Reichweite, das ist klar, aber einem Akteur, der durch Initiative und Originalität das ersetzt, was ihm an Größe fehlt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie Beifall des Bundes­rates Mag. Gudenus.)

15.29


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ager das Wort.

 


15.29.34

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Frau Außenministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Punkt 11 der Tagesordnung behandelt den Außenpolitischen Bericht der Bundesregierung, wie wir gehört haben. Dieser Bericht, verfasst und vorbereitet von Ihrer Vorgängerin Benita Ferrero-Waldner, wird nun von Ihnen, liebe Frau Außenministerin, in Ihrer bewährten Art und Weise erfolgreich umge­setzt.

Lieber Herr Kollege Konecny! Als Sie mit Ihrer Rede begonnen haben, war ich mir sicher, dass wir den gleichen Bericht gelesen haben. (Bundesrat Konecny: Nachher nicht mehr!) Mit mehr Abstand, mit mehr Ruhe die Dinge betrachten, loben, die sinn­hafte Arbeit unterstreichen – da habe ich mir gedacht, heute ist ein Tag, da sind wir einmal einer Meinung, das wird schön.

Als Sie dann Ihre Ausführungen fortgeführt haben, haben Sie mich in die Situation ge­bracht, dass ich mir gedacht habe: Ich glaube, wir haben doch nicht den gleichen Be­richt gelesen! Sie haben anscheinend einen anderen Bericht gelesen als ich. Der Be­richt, den ich gelesen habe, ist ein Erfolgsbericht, und ich werde das auch begründen.

Alles ist immer eine Frage der Sichtweise. Die ganze Geschichte Irakkrieg steht näm­lich schon im Vorwort Ihrer Vorgängerin. Und wenn irgendetwas ganz vorne steht, dann ist das für mich ein Zeichen dafür, dass das besonders wichtig ist. Ich habe mir meine Dinge herausgenommen und bin sehr wohl der Meinung, dass diese Geschichte zwar den Herrn Professor nicht mehr interessiert (Bundesrat Konecny: Ich bin schon da, ich habe nur etwas nachgeschaut!) – wohl, er ist noch da –, aber sehr wohl in die­sem Bericht enthalten ist.

Jetzt können wir natürlich darüber diskutieren, ob es auf Seite 3 oder Seite 27 hätte sein sollen. Herr Professor, das, glaube ich, werden wir uns schenken. (Bundesrat Ko­necny: 52 ist es!)

„2003 war außenpolitisch ein sehr bewegtes Jahr“, steht im Vorwort, „in dem in Europa die Weichen für die größte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union ... gestellt wurden.“ – Das ist das eine. Und das Zweite: Gleichzeitig wurde uns durch den Krieg im Irak vor Augen geführt, wenn kriegerische Handlungen anstelle von diploma­tischen Verhandlungen und Vermittlungen gesetzt werden, dann gibt es nur noch Verlierer. – Das wissen wir alle.

Österreich ist aber durch die Erweiterung der Union nicht nur geographisch ins Zent­rum Europas gerückt, sondern hat auch viel an Bedeutung im Schnittpunkt zwischen Ost und West dazugewonnen. Wir leben in einer Zeit, in der der Terrorismus eine besondere Rolle spielt und der Erfolg der Außenpolitik daran gemessen wird, wie viel Sicherheit wir den Menschen bieten können, und das ist ein sehr zentrales Thema.

Geschätzte Frau Außenministerin! Ein Schwerpunkt von Ihnen ist Südosteuropa. Da haben Sie meiner Meinung nach die richtigen Signale und die richtigen Weichen gestellt, denn es ist eine unserer vordringlichsten Aufgaben, mitzuhelfen, Stabilität,


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Wachstum, Wohlstand und einen dauerhaften Frieden auf den Balkan zu bringen, auch in unserem ureigensten Interesse.

Ich darf Ihnen nur einige Eckpfeiler einer breit gefächerten Außenpolitik mit Herz und Verstand hier zu Gemüte führen. Die Mitarbeit in der Wirtschafts- und Währungsunion definiert die Ziele für mehr Beschäftigung, Bildung und Jugend, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Mitarbeit in der OSZE, internationale Friedensbemühun­gen für den Nahen Osten, viele Entwicklungshilfsprojekte. Da können wir schon ver­schiedener Meinung sein, Herr Professor, aber zu wenig Geld ist immer da und mehr Unterstützung für Länder soll es immer geben, aber wir müssen uns auch irgendwo nach unserer Decke strecken.

Wichtig ist auch der transatlantische Dialog mit den Vereinigten Staaten von Amerika, auch zum Thema Irak. Eines darf ich als Tiroler mit Freude sagen und darauf hin­weisen: dass wir immer noch Schutzmachtstatus für Südtirol haben. Das sehen die Südtiroler auch so und sind mit uns sehr zufrieden.

Nicht zuletzt erwähnt sei die Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshochkommissariat UNHCR und den NGOs, die besser funktioniert, als viele von Ihnen das immer sagen, zum Schutz von Flüchtlingen und zur Lösung von Flüchtlingsproblemen, um nur einige dieser Themen zu streifen.

Ein weltumspannendes Netz von Botschaften und Konsulaten vertritt Österreichs Inter­essen in hervorragender Art und Weise. Viele konnte ich auch schon selber kennen lernen und besuchen. Da sind wir, glaube ich, in der Welt sehr gut aufgestellt.

Für die Durchführung all dieser Aufgaben, die in der Zukunft mit Sicherheit nicht ein­facher werden, stehen in Ihrem Ministerium, liebe Frau Ministerin, hochkarätige Mitar­beiter zur Verfügung, an der Spitze Generalsekretär Kyrle, auch sein Stellvertreter, bei denen ich mich heute einmal sehr herzlich bedanken möchte. Es ist bei den Aus­schusssitzungen immer wieder ein Erlebnis, mit welcher Akribie und mit welchem Fachwissen diese Leute uns Rede und Antwort stehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Liebe Frau Außenministerin! Sie haben sich nahtlos in die Reihe erfolgreicher Außen­ministerinnen und Außenminister gestellt und genießen eine hohe Wertschätzung nicht nur in unseren Nachbarländern, sondern in ganz Europa. Dafür danke ich Ihnen hier von dieser Stelle aus sehr herzlich. Arbeiten wir gemeinsam an diesem Friedensprojekt Europa und helfen wir all jenen neuen Partnern, die unsere Starthilfe benötigen, mit Respekt und auf gleicher Augenhöhe! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie Beifall des Bundesrates Konecny.)

15.36


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.36.21

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Kollegen und Kolleginnen! Es wurde von meinem Vorredner, Professor Konecny, schon ausgedrückt, dass es bedauerlich ist, dass dieser Bericht 2003 erst jetzt hier zur Behandlung kommt. Die Frage ist, wann kommt der Bericht 2004? Kommt er noch heuer oder kommt er erst nächstes Jahr?

Ich schließe mich den Vorrednern natürlich an. Das, was Kollege Ager gesagt hat, ist völlig zutreffend, dass hier Weichen gestellt werden, Signale richtig gestellt werden, dass es ein nützliches und ein gelungenes Arbeitshilfsmittel ist. All das ist zutreffend. Es ist die Frage, ob alles immer so klar herauskommt. Die Frau Außenminister hat natürlich die große und schwere Aufgabe – und das kritisiere ich jetzt hier auch –, dass


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eine Grätsche zwischen den Interessen der Europäischen Union und den österreichi­schen Interessen gefunden werden soll.

Frau Bundesminister! Ich habe manchmal den Eindruck, dass die Interessen der Euro­päischen Union vor den Interessen der österreichischen Bevölkerung rangieren. Si­cherlich, 450 Millionen Einwohner, die die Europäische Union jetzt hat, bedürfen natür­lich auch einer verbalen und inhaltlichen Zuwendung durch unsere Bundesregierung. In erster Linie jedoch ist die Bundesregierung für die Österreicher da. Und ich bitte, dass der Österreichbezug und die Tatsache, dass Österreich im Mittelpunkt zu stehen hätte, in Zukunft mehr in der Politik auch dieses Ministeriums hervortritt.

Dieser Außenpolitische Bericht ist natürlich wie jedes Jahr, wenn ein außenpolitischer Bericht behandelt wird, ein Anhalt einer Tagesordnung, und es steht nichts im Wege, die Politik der letzten Jahre oder jene in den letzten Wochen mit einfließen zu lassen. So erkenne ich also, dass in die vorangegangenen Berichte nie die Idee einer Volks­abstimmung über Österreich und die EU eingeflossen ist. Es war in der Staatsdoktrin einfach nicht vorhanden, dass eine Volksabstimmung über dieses wesentliche Verfas­sungsvorhaben der Republik vorgesehen wäre. Und ich meine, gerade in der Außen­politik wäre es wichtig gewesen, zu zeigen, dass dieses Ministerium in erster Linie für Österreich und nicht für die EU da ist.

Frau Außenminister! In den letzten Tagen konnte man hören, Sie fordern höhere Beträge für die Entwicklungszusammenarbeit. Welches Ministerium fordert nicht für irgendwelche Anliegen höhere Geldbeträge? Ich als Seniorensprecher kann nur sagen, hier kann ich nicht mithalten. Wir brauchen das Geld auch in Österreich!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass wegen erhöhter Beiträge im Bereich Entwicklungs­zusammenarbeit, die in weiterer Folge in insgesamt höheren EU-Beitragszahlungen resultieren, Steuererhöhungen vorgenommen werden sollen. So kann es doch wohl nicht sein!

Ich lehne jede Steuererhöhung ab und bin dafür, dass das Geld, das die Österreicher an Steuern zahlen müssen, in erster Linie für österreichische Anliegen verwendet wird und dass man nicht darüber spekuliert, auf einmal auf Grund nötigender interna­tionaler Absprachen in der EU Beitragserhöhungen beziehungsweise eine Erhöhung der Entwicklungshilfe vorzunehmen, von denen dann der österreichische Steuerzahler erst im Nachhinein erfährt, dass dies zu irgendwelchen Erhöhungen im steuerlichen Bereich und bei den Abgaben oder zu Minderungen im Sozialbereich führen kann.

Was die Menschenrechte anbelangt, wäre bei Gott viel zu tun. Ich denke da im beson­deren Maße an die US-amerikanischen Gefangenen in den mehr oder minder gehei­men – oder manchmal nicht einmal mehr geheimen – Gefängnissen – das eine auf Kuba, die anderen im Irak und weitere in Afghanistan. Da wäre ein lauter Aufschrei der Frau Außenministerin notwendig, um die Menschenrechte endlich auch auf diese mut­maßlichen Kriegsverbrecher – abgeurteilt ist keiner von ihnen, und solange gilt auch für diese Personen die Unschuldsvermutung – anzuwenden. Dieser Aufschrei fehlt mir, Frau Außenminister!

Bei den Medienberichten und Informationen fehlt die Ausgewogenheit: Medienberichte und Informationen erfolgen im Zusammenhang mit einer EU-lastigen Politik und einer vorauseilenden EU-Verfassungstreue. Ich meine, der österreichische Steuerzahler hat das Recht, ausgewogen über die österreichische Außenpolitik informiert zu werden und nicht nur schöne Berichte zu lesen, in denen der Außenpolitik Rosen gestreut wer­den, während man weiß – ohne dass das böswillig gemeint ist –, dass die Wirklichkeit eben anders ausschaut.


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Im Bericht wird erwähnt, dass die österreichische Wirtschaft einer der größten Ge­winner dieser Erweiterung ist. Frau Bundesminister! Aus heutiger Sicht haben wir die höchsten Arbeitslosenzahlen seit Jahren. Wir sind damit nicht alleine: Auch Deutsch­land ist davon betroffen, und andere auch. Aber ich stehe hier als österreichischer Patriot und österreichischer Parlamentarier, und daher stören mich natürlich solche Bemerkungen, dass die EU eine reine Erfolgsstory sei.

Auch die Bauern werden in den nächsten Jahren große Einkommenseinbußen über sich ergehen lassen müssen, weil sich die Subventionszuteilung total ändern wird – wahrscheinlich ändern wird müssen!

Auch bei den Klein- und Mittelbetriebe ist die Situation ähnlich: Es sind die großen Betriebe, die es sich richten können, indem sie Arbeitsplätze verlagern. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass Österreicher den Arbeitsplätzen ins Ausland nachlaufen. – Das ist ja nicht möglich. Wir müssen doch schauen, dass die Arbeitsplätze in Öster­reich vorhanden sind. Es genügt nicht, wenn es sie in der EU gibt!

Das sind nur drei Punkte, die mich an der Erfolgsmeldung, österreichische Betriebe seien die größten Gewinner der EU-Erweiterung, besonders irritieren. Das kann nicht wahr sein, Frau Bundesminister! Da stimmt etwas nicht in der Berichterstattung.

Es wird auch die Wichtigkeit des Beitritts Kroatiens erwähnt. Das nehme ich Ihnen ab, Frau Bundesminister – auch wenn es ein Bericht Ihrer Vorgängerin ist –: Jawohl, das ist wichtig. Ich verstehe aber noch immer nicht, wie man dieses Land Kroatien in Gei­selhaft eines – wie man international sagt – Kriegsverbrechers stellen kann, den man nicht findet. Er ist nicht einmal abgeurteilt, aber allgemein gilt er als Kriegsverbrecher.

Andererseits haben wir einen Staat mit in die EU aufgenommen, nämlich Tschechien, in dem die Vertreibung der Deutschen mit etwa 250 000 Toten stattgefunden hat. Da­gegen haben wir wenig unternommen und nichts gesagt, und wir wehren uns auch nicht dagegen, dass jetzt in Prag ein Beneš-Denkmal aufgestellt wird.

Frau Bundesminister! Das sind Punkte, die mich an der Außenpolitik zweifeln lassen. Da müsste man doch irgendwo bemerkbar machen können: Dieses Österreich hat auch seinen Stolz, es weiß, wo seine Alliierten sind, es weiß, wo seine Mitstreiter sind, und es weiß, wo die Schwachpunkte seiner Nachbarn liegen, auch wenn diese Schwachpunkte – diese fast verbrecherischen Schwachpunkte – schon historisch sind und sechzig Jahre zurückliegen!

Ich kann daher diesem Bericht meine Zustimmung nicht geben und werde daher mit „Nein“ stimmen.

15.45


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.

 


15.45.30

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Außenministerin! Es ist ein bisschen eine schwierige Situation: Ich habe an­gesichts des Beschlusses und des Ersuchens des Wiener Landtages nicht die Absicht, den Redebeitrag meines Vorredners zu kommentieren, nehme aber an, dass die For­derung der Frau Außenministerin nach Verstärkung der Entwicklungszusammenarbeit von der Erkenntnis getragen ist, dass sich die eine Hälfte der Welt ohne die andere Hälfte weder weiterentwickeln noch überleben kann und dass die eine Hälfte der Welt in historischer Hinsicht eine Verantwortung gegenüber der anderen Hälfte der Welt hat. – Davon ist Österreich nur ein Teil.


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Gewünscht hätte ich mir im Rahmen des Berichtes zu diesem Kapitel allerdings nicht nur eine Erhöhung der EZA-Mittel – die an sich ein Erfolg und positiv zu bewerten ist – gemessen an den mageren Vorjahren, sondern an der Nicht-Erreichung des eigentlich gemeinsamen Zieles. – Das fehlt hier gänzlich.

Das heißt, die Mittel wurden zwar erhöht, aber man hat das eigentliche Ziel in dem Bericht aus den Augen verloren. Frau Außenministerin! Wir werden dem Bericht unsere Zustimmung geben, denn er dokumentiert die Arbeit Ihres Ministeriums bezie­hungsweise vieler Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Er ist ein Nachschlagewerk in Sachen Außenpolitik und könnte durchaus neben dem Fischer-Weltalmanach nicht nur in die Bibliotheken von jenen Politikern, die ins Ausland oder umgekehrt nach Österreich reisen, gestellt werden, sondern ist auch generell für jene interessant, die zum Beispiel internationale Beziehungen studieren und sich damit näher beschäftigen, weiters auch für die Medien und so weiter.

Ich möchte aber – trotz der Anerkennung dieses Berichtes und der Leistung, die dahin­ter steht – nicht verhehlen, dass mich einiges daran befremdet, Frau Bundesministerin. Befremdend ist sicherlich, dass ich nicht in der Lage bin, die generellen Zielsetzungen österreichischer Außenpolitik herauszulesen.

Es ist – ich glaube, Kollege Professor Konecny hat das schon gemeint – eine sehr jour­nalistische Arbeit, eine Art berichtende Arbeit. Von einem Außenpolitischen Bericht erwarte ich mir, dass das Außenministerium sagt: Das sind unsere Ziele zu Bereich A der Außenpolitik, das wurde 2003 nicht geschafft, aber auf Grund von Überlegungen, diese und jene Instrumente in Kraft zu setzen, oder mittels dieser oder jener Zusam­menarbeit versuchen wir, das in den nächsten beiden Jahren zu erreichen. – Das wäre für mich quasi eine Kommentierung außenpolitischer Ziele, Vorhaben und Positionen.

Ich bin ja sehr froh, dass sich zum Beispiel das Kapitel Südtirol mittlerweile auf zwei Seiten erschöpft. Viel ist dazu ja nicht zu sagen. Trotzdem hält der Bericht fest – ich sage das für die, die es nicht gelesen haben –, wie die Wahlen ausgegangen sind, wer wie viel Prozent bekommen hat, wie die Regierungsbildung und die Schwierigkeiten dabei ausgeschaut haben und so weiter. Aber auch da würde ich fragen: Was ist jetzt die Politik Österreichs in dieser Sache? Gibt es sie überhaupt, ist noch ein Bedarf da? Man könnte ja sagen, es ist eigentlich kein Bedarf in der Form mehr da bezie­hungsweise es hat sich das durch die innere Vertiefung der EU in den letzten Jahren erledigt. – Das wäre eine Kommentierung. So scheint mir also zum Beispiel gerade das Kapitel Südtirol einfach eine rein journalistische Darstellung zu sein.

Zum nächsten Punkt, dem Kulturabkommen: Es ist erfreulich, dass wir weitere Kultur- und Wissenschaftsabkommen mit der Ukraine und Kroatien schließen, aber es ist im Bericht kein Wort darüber zu finden, welcher Zielsetzung oder welcher Strategie das folgt beziehungsweise mit welchen weiteren Ländern wir vorhaben, ebenfalls solche Abkommen zu schließen. Das ist wichtig, denn wir sind ja nicht allein auf der Welt.

Es geht nicht darum, zu berichten, ob das Land Vorarlberg einmal einen kurzen, hüb­schen Besuch in Brüssel absolviert hat. – Das mag interessant sein, hat aber keine wirkliche Relevanz für dieses Thema, obwohl Vorarlberger natürlich reisen sollen, wo­hin sie wollen, wie auch Vertreter anderer Bundesländer. – Diese innerösterreichischen Aktivitäten kann man ja alle darstellen. (Bundesrat Bieringer: Vorsicht! Ein Vorarl­berger ist zurzeit Präsident!) – Ich weiß. Dann bekomme ich wieder einen Ordnungsruf, wie schon einmal, weil ich Vorarlberg beleidigt habe. – Das will ich nicht tun.

Es ist gut darzustellen, wie sich die österreichischen Regionen in Brüssel präsentieren. Das ist okay. Aber es geht ja um mehr: Es geht um die Strategien österreichischer Außenpolitik – über die Europäische Union hinaus –, und da wäre es zum Beispiel bei


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Kultur- und Wissenschaftsabkommen interessant zu wissen, nach welcher Strategie das erfolgt.

Sehr klar und sehr deutlich kommt im Bereich der internationalen Entwicklungszusam­menarbeit der Schwerpunkt Afrika heraus. Österreich ist afrikaorientiert – sogar mit detaillierter Unterscheidung in Ostafrika, Westafrika und das südliche Afrika. Ich bin darüber sehr froh, dass diese wirklich eindeutige Afrikaorientierung im Bericht auch sichtbar wird.

Wenn man in diesem Bericht jedoch sucht, was denn jetzt die österreichische Außen­politik ist und wie das Ministerium und die Ressortverantwortlichen sie sehen, dann bleibt einem nur das Vorwort, das auf sechs Seiten beschränkt ist. Es ist halt eine Geschmacksfrage: Kollege Ager hat ja, glaube ich, gesagt, es ist immer die Frage, von welcher Seite man etwas betrachtet. Ich bin einfach weniger an Tagebuchaufzeichnun­gen interessiert, und diese Ichbezogenheit stört mich enorm: „Ich“ mit den Geiseln, und „ich“ habe dort und „ich“ bin dort und so weiter.

Ich hoffe, unsere neue Frau Außenministerin tritt da sozusagen hinter das Amt zurück und legt Leitlinien vor. Dass nämlich zum Beispiel im Jahr des Irak-Krieges in einem Vorwort der österreichischen Außenministerin das Wort „USA“ nicht vorkommt, ist irgendwie seltsam oder zumindest auffallend. Dass 2003 in diesem selben Vorwort – man bedenke, was davor war – das Wort „Afghanistan“ nicht vorkommt, ist ebenfalls seltsam.

Dass zum Beispiel die Südosteuropa-Politik Österreichs mit der einzigen Feststellung kommentiert wird, dass man ohnehin immer den Beitritt Kroatiens unterstützt hat und dass man das auch weiterhin nachdrücklich aktiv tut, ist für mich keine Stellungnahme zu Südosteuropa, sondern nur eine sehr eingeschränkte Sichtweise.

Herr Kollege Ager! Wir haben denselben Bericht vor Augen. (Bundesrat Dr. Kühnel ans Rednerpult tretend und ein Exemplar des Außenpolitischen Berichtes vorzei-
gend 
: Da kommt Afghanistan schon vor! Schauen Sie einmal, wie oft Afghanistan vorkommt!) – Ja, aber ich rede vom Vorwort der Frau Außenministerin. Ich rede nicht vom lexikalischen Teil, wo steht, wer Botschafter ist und so weiter, sondern von jenem Teil, in dem es um Politik geht. Ich rede nicht vom „Fischer-Weltalmanach“ hinten, sondern von jenen Stellen, an denen ich die Politik erkennen kann, Herr Kollege Kühnel! (Bundesrat Dr. Kühnel: Seite 49 bis 53!) – Das sind die römischen Zahlen, Herr Kollege: Römisch IX bis römisch XIII. (Bundesrat Dr. Kühnel: Weiter sind Sie mit dem Lesen nicht gekommen!)  Nein, aber dort ist die Politik niedergeschrieben. Alles andere ist etwas anderes, Herr Kollege Kühnel. Ich kann Ihnen das aber gerne ausein­ander setzen.

Nichtsdestotrotz, lieber Herr Kollege Kühnel, werden wir diesem Bericht unsere Zustim­mung geben, auch wenn Sie nicht gesehen haben, wie die einzelnen Teile zu bewerten sind. Ich habe große Hoffnung, dass der Bericht 2004 doch mehr Auskunft über österreichische außenpolitische Positionen, Strategien und Absichten gibt, soweit sie in der Form offen gelegt werden können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.55


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr. Plass­nik. – Bitte.

 


15.55.22

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Prä­sident! Hoher Bundesrat! Wir haben jetzt eine Debatte über den Außenpolitischen Be­richt 2003 geführt, also jenen Zeitraum, in dem meine Vorgängerin, die jetzige Außen-


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kommissarin der Europäischen Union, Benita Ferrero-Waldner, das Ressort geleitet hat.

Wir haben darin verschiedene Punkte beleuchtet. Mir sind zwei Dinge ein Anliegen: Erstens möchte ich den Mitarbeitern des Hauses danken – das ist ja auch in einigen Redebeiträgen schon zum Ausdruck gekommen –: Es ist ein hervorragendes, wenn auch verhältnismäßig kleines Team, das mit einem kleinen Budget ein weltweites Netz aufrechterhält und mit diesem weltweiten Netz immer wieder hoch qualifizierte Dienst­leistungen zur Verfügung stellt – nicht nur für die einzelnen österreichischen Staatsbür­ger, die sich auf Reisen oder auf einem sonstigen Aufenthalt im Ausland befinden, son­dern auch für dieses Haus, für die österreichischen Regierungsstellen und Behörden. – Danke, Außenministerium! (Allgemeiner Beifall.)

Es wurden heute verschiedene Ereignisse des Jahres 2003 beleuchtet. Ich möchte nur in Erinnerung rufen, dass es in der Frage der Ereignisse im Irak eine gemeinsame Vier-Parteien-Position gegeben hat, einen einstimmigen Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates.

Ich möchte aber auch zwei Punkte herausgreifen, die nicht erwähnt worden sind, die wir aber in der Fragestunde debattiert haben und wo die Kontinuität der österreichi­schen Außenpolitik sehr deutlich wird: die Arbeit meiner Vorgänger, meiner Vorgänge­rin, und wie das Resultat nach zwei Jahren aussieht.

Ich möchte auf den 16. April 2003 Bezug nehmen: Das war der Tag, an dem wir die Beitrittsverträge mit den zehn neuen Mitgliedstaaten unterzeichnet haben.

Wie sich diese Entwicklung dann weiter gestaltet hat, darüber haben wir vorher schon diskutiert; und ich glaube, wenn man die Entwicklung in Österreich und auch in den Bundesländern betrachtet – vor allem in den Bundesländern mit Grenzen zu diesen neuen Nachbarn –, dann ist das wahrscheinlich der beste Beweis dafür, dass es da­mals ein richtiger Schritt war, am Ende von ausführlichen Verhandlungen diesen Bei­trittsvertrag zu unterschreiben und zum neuen Europa – zum wiedervereinigten Euro­pa – zu kommen, dessen ersten Geburtstag wir am 1. Mai gefeiert haben.

Der zweite Punkt beziehungsweise das zweite Datum, das ich hervorheben wollte, ist der 18. Juli 2003. Das war der Tag des Abschlusses der Arbeiten des EU-Verfassungs­konvents. Ich glaube, dieser Hinweis ist gerade am heutigen Tag ein angebrachter: Auch da sehen wir eine Kontinuität, sehen wir, wie die österreichischen Prioritäten innerhalb der Europäischen Union richtig gesetzt wurden.

In diesem Sinne danke ich auch noch einmal für die Annahme, für diesen wichtigen Teil des Ratifikationsverfahrens der neuen Europäischen Verfassung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm.)

15.59


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Lindinger. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.

 


15.59.15

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Geschätzte Damen und Herren! Die Motivation dafür, dass die Sozialdemokra­ten heute diesem Außenpolitischen Bericht keine Zustimmung geben, ist eine wesent­lich andere als die des Kollegen Gudenus, die ich heute hier nicht kommentieren will.

Meine Damen und Herren! Dieser Außenpolitische Bericht 2003 mit seinen 406 Seiten ist von Beamten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten mit großer Mühewaltung erstellt worden. – Herzlichen Dank dafür!


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Für uns Parlamentarier ist dies ein Nachschlagewerk für die Außenpolitik mit verschie­denen Berichten und Statistiken. Der Bericht beschreibt die gesamten österreichischen außenpolitischen Aktivitäten in mehr oder weniger großem Umfang. Verantwortlich hier im Plenum sind Sie, Frau Bundesministerin, inhaltlich jedoch ist noch zur Gänze Ihre Amtsvorgängerin verantwortlich.

Als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg, ge­meinsam mit meinen Kollegen Himmer und Ager, habe ich mir diesen Teil ganz besonders angeschaut, und ich muss als sehr positiv feststellen, dass ein Österreicher, der bis zum heurigen Jänner Präsident des Europarates war, nämlich Peter Schieder, in diesem Bericht sehr wesentlich erwähnt wird. Hier heißt es:

„Präsident Schieder setzte 2003 wichtige Akzente, durch welche das Profil des Euro­parates und der Parlamentarischen Versammlung und deren Themenführerschaft im Bereich globaler Gerechtigkeit (internationaler Strafgerichtshof, weltweite Abschaffung der Todesstrafe, Garantie der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung, Men­schenrechte im Bereich der Steuerung legaler Migration) sowie ihre Rolle bei der Förderung demokratischer Stabilität im großen Europa (Tschetschenien und andere Regionalthemen) und betreffend die Stärkung der Rechte und Interessen von Minder­heiten und Randgruppen in nachhaltiger Weise unterstrichen wurden.“

Es wurde also auch besonders auf die Präsidentschaft von Peter Schieder eingegan­gen, und diesen Ausführungen können wir uns nur anschließen, denn wir konnten uns von den Leistungen Peter Schieders als Präsident der Parlamentarischen Versamm­lung überzeugen. (Bundesrat Ager: ... und Generalsekretär Walter Schwimmer!) – Das ist auf der nächsten Seite!

Geschätzte Damen und Herren! Dieser Bericht beinhaltet auch die Entwicklungen in der Europäischen Union und auf der gesamten Welt sowie die Aktivitäten anderer Organisationen, in denen Österreich Mitglied ist. Die außenpolitischen Positionen Österreichs lassen sich jedoch nur am Rande erkennen. Im Vorwort von Frau Bun­desministerin Benita Ferrero-Waldner geht diese auf die Regionale Partnerschaft ein. – Kollege Konecny hat schon erwähnt, dass die Regionale Partnerschaft die Aufgabe hat, neben den wirtschaftlichen Verschränkungen auch das geistige und kulturelle Zusammenwachsen in Mitteleuropa zu fördern.

Sie schreibt: „Die von mir schon vor einige Jahren ins Leben gerufene ,Regionale Part­nerschaft hat sich hierbei bereits bestens bewährt.“

Im eigentlichen Berichtsteil findet man auf Seite 118 nur eine kurze Anmerkung zu dieser „bewährten“ Partnerschaft. Es wird hier wohl ein wenig übertrieben bezüglich dessen, wie sich diese Partnerschaft bewährt hat.

Unzufrieden sind wir sowohl mit dem Vorwort der Ministerin als auch mit jenem Berichtsteil, der sich mit den Geschehnissen in der Europäischen Union anlässlich des Irak-Krieges und der österreichischen Haltung dazu beschäftigt. Die tiefe Spaltung der EU-Länder in dieser Frage bis hin zur unabgesprochenen Unterstützung des Allein­gangs der USA durch einige EU-Mitgliedstaaten wird in diesem Bericht nicht erwähnt. Die von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang vertretene Politik der Mitte wird nicht erörtert.

Es wird auch auf einen Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates verwiesen. Dieser wurde ja nur einberufen, weil SPÖ und Grüne von ihrem Recht Gebrauch gemacht hatten, diesen einzuberufen, um die Haltung der österreichischen Bundesregierung zu erfahren.


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Die Statistik am Ende dokumentiert, dass die Beiträge an internationale Organisatio­nen, Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit und Ostförderung in Summe gesun­ken sind.

Geschätzte Frau Ministerin! Genau beobachten werden wir die Stellungnahmen zu den seit 2004 gestiegenen Mietkosten des Außenministeriums, die hier ja noch nicht enthalten sind, in den nächsten Berichten. Diese Kosten stiegen von 2,3 Millionen € auf 5,5 Millionen € im Jahr 2005. Wir werden sehen, was in den Berichten dazu ausgeführt werden wird.

Meine Damen und Herren! Sie haben nun in kurzen Worten von den Defiziten im Außenpolitischen Bericht der Bundesministerin gehört. Aus all diesen Gründen werden wir diesem nicht die Zustimmung erteilen und hoffen auf einen inhaltsreichen Außen­politischen Bericht 2004 mit mehr österreichischen Positionen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.06


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kritzinger. Ich erteile ihm das Wort.

 


16.06.09

Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Bericht ist von meinem Vorredner, Herrn Kollegen Lindinger, sehr ausführlich diskutiert worden. Auch Herr Kollege Schennach hat vorgestern bei der Ausschusssitzung den Bericht als etwas ganz Posi­tives bezeichnet. Das muss ich auch sagen, ich bin ja neben ihm gesessen und habe das gehört. (Bundesrat Schennach: Habe ich auch wiederholt!)

Dieser Bericht ist ein so wertvolles Nachschlagewerk, dass man ihn sich wirklich besor­gen müsste, wenn man ihn noch nicht hat. Wenn man wissen will, was in der Welt geschieht, welche Beziehungen Österreich zu den verschiedenen Ländern hat, sollte man sich diesen Bericht besorgen. Ich kann dazu nur gratulieren. Es sind darin über 120 Themenpunkte enthalten, ebenso Tausende von Stichwörtern; man kann sich also sofort entsprechend informieren.

Ich kann diesem Bericht nur höchstes Lob aussprechen und wünsche mir, dass der Bericht für das Jahr 2004 bald gedruckt wird. – Frau Außenministerin, ich würde das sehr begrüßen.

Wir haben ja in Österreich einige hervorragende Außenminister gehabt. Ich denke da an Schwarzenberg, ich denke aber auch an Bruno Kreisky. Mein Sohn ist vor 20 Jah­ren als junger Student quer durch Afrika gefahren. Man hat Österreich dort nicht gekannt, aber in jedem Winkel hat man den Namen Bruno Kreisky gekannt. Er ist ganz begeistert zurückgekommen. (Bundesrat Schennach: Und du bist dann zur ÖVP gegangen, oder? – Heiterkeit.) – Nein, aber Ehre, wem Ehre gebührt! Das muss man auch sagen, und ich bin stolz, dass es diesen Mann gegeben hat.

Wir haben heuer ja eine entscheidende Phase auch in unserer Geschichte. Eine Außenministerin präsentiert das Land und knüpft Verbindungen. Das ist heute wichti­ger denn je. Das Geld hat sich anonymisiert, möchte ich sagen. Heute wissen wir nicht, welche Banken im Besitz Amerikas oder wem auch immer sind. Das Geld hat sich anonymisiert, aber der Mensch nicht. Deswegen will man Personen an der Spitze haben, mit denen man Gedanken und auch Aussagen verknüpft.

In diesem Jubiläumsjahr ist immer noch ein wichtiges Kapitel – ich komme dann später auf die Aussage des Kollegen Schennach zurück – das Kapitel Südtirol. Anfangs der sechziger Jahre hat es dort einige Bombenanschläge gegeben – wir wissen das alles noch –, Strommasten sind in die Luft geflogen. Warum ist es dazu gekommen? – Weil


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Italien mit Österreich nicht verhandeln wollte. Italien hat das als eine inneritalienische Angelegenheit bezeichnet und wollte nicht verhandeln.

Das Blatt hat sich dann gewendet. Es ist durch diese Freiheitskämpfer der sechziger Jahre ein Durchbruch erzielt worden, und man hat dann sehr wohl mit Österreich ge­sprochen. Bruno Kreisky wusste von dieser Entwicklung und wusste auch, dass es ein bestimmtes Druckmittel braucht, um jemanden zum Verhandlungstisch zu zwingen.

Auch Silvius Magnago wusste es, und ich zitiere hier eine wörtliche Aussage von ihm, die er vor einigen Jahren getätigt hat:

Wir alle haben mit ihnen gelitten und mit ihnen gehofft, auch wenn wir es nie zuge­geben haben. Sicherlich sollten Probleme nie mit Gewalt gelöst werden, doch ich habe diese Südtiroler verstanden, ihre Verzweiflung und ihren Idealismus. Heute können wir ganz offen sagen, dass diese Landsleute grundlegend dazu beigetragen haben, den friedlichen Weg in Richtung Südtirol-Paket zu öffnen. Sie haben dafür einen hohen Preis gezahlt. – Zitatende. (Bundesrat Schennach: Heißt das, der Zweck heiligt die Mittel, oder was?) – Nein, Moment!

Es ist auch von Bundesrat Schennach gesagt worden, es gebe keinen Bedarf mehr, was Österreich in puncto Südtirol macht. – Dieser Ansicht bin ich nicht! Es ist sehr wohl Bedarf da – Kreisky hat das damals vor die UNO gebracht –, und auch heute noch müssen wir Obacht geben, was in diesem Bereich geschieht und vor sich geht.

Denken wir gerade an die Wahl des Bürgermeisters von Bozen vor etlichen Tagen: Mit zehn Stimmen Mehrheit ist ein Bürgermeister, der ziemlich aus der rechten Ecke kommt, gewählt worden. Und Salghetti-Drioli, der damals diese Volksabstimmung initi­iert hat, dass das Siegesdenkmal in Friedensdenkmal umbenannt wird, wurde abge­wählt!

Einen zweiten Fall möchte ich jetzt auch noch bringen, wo Südtirol sehr wohl Öster­reich gebraucht hat, wo Österreich sehr wichtig war (Bundesrat Schennach: Und was macht die Außenpolitik jetzt?), als nämlich eine Gruppe von Rechtsanwälten aus Bozen Klagen eingebracht beim EU-Rat, beim Landesgericht in Bozen und bei der EU-Kommission hat; und zwar haben sie darüber Beschwerde geführt, dass die Sprachzu­gehörigkeitsklausel – bitte hören Sie genau zu! – angeblich den Datenschutz verletzte.

Die Sprachzugehörigkeitsklausel stellt ja einen ganz wichtigen Faktor bei der Beset­zung von Stellen in Südtirol dar. Wäre diese Beschwerde von Erfolg gekrönt, so würde das bedeuten, dass Hunderte von deutschsprachigen Beamten keine Stelle mehr bekämen, wenn diese Klausel fallen würde.

Die EU hat uns Recht gegeben, aber es hat da sehr wohl der Intervention Österreichs bedurft; das österreichische Außenministerium hat sehr wohl interveniert!

Ich will damit also sagen: Es braucht die ständige Wachsamkeit Österreichs, damit die österreichische Minderheit in Südtirol nicht den Kürzeren zieht. (Bundesrat Schenn­ach: Ja, Südtirol ...!) – Ich beschränke mich jetzt auf dieses Thema! (Bundesrat Schennach: Dann verstehst du auch die ständige Wachsamkeit der Slowenen be­züglich der Vorgänge in der Kärntner Politik!) – Ich meine, die Unterwanderung der Slowenen im Kärntner Bereich ist nicht zu vergleichen mit der Situation der Südtiroler! (Bundesrat Schennach: Der Zweck heiligt aber nicht die Mittel!)

Sie müssen wissen, dass in den Jahren 1935 und 1936 – das liegt schon lange zurück – Mussolini innerhalb von nur einem Jahr 50 000 Italiener nach Südtirol versetzt hat; Häuser und Fabriken ließ er bauen. – Heute hat Bozen folgende Bevölkerungszu­sammensetzung: 80 000 Italiener und 25 000 Deutschsprachige. Das ist bewusst und gezielt! Damals gab es keine italienischsprachigen Menschen in Bozen. Heute hinge-


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gen stellen die Italienischsprachigen die überwiegende Mehrheit in Bozen dar! – Das ist doch ein ganz gewaltiger Unterschied zur Situation in Kärnten; das kann man doch nicht vergleichen! (Bundesrat Konecny: Hat es da nicht so etwas gegeben wie den Hitler-Mussolini-Pakt?)

Sehr geehrte Frau Außenministerin, ich wollte damit sagen: Wir vertrauen darauf, dass sich die österreichische Außenpolitik mit Südtirol befasst – und die Südtiroler vertrauen da ganz auf Österreich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Es ist ehrenwert, sich für die eigene Bevölkerung einzusetzen, und daher freue ich mich, dass auch in puncto Amnestie für jene rund ein Dutzend Südtiroler, die noch nicht unbehelligt nach Südtirol fahren dürfen, Ihre Bemühungen und Bestrebungen, Frau Bundesministerin, gegeben sind und diese hoffentlich von Erfolg gekrönt sein werden. Dafür danke ich Ihnen, Frau Bundesminister.

Heute geht es ja uns allen recht gut; auch den Südtirolern geht es verhältnismäßig gut. Wenn es aber einmal schlecht geht in einem Land, wird sofort nach dem Staat gerufen: Staat, wo bist du?, heißt es dann. Wir sehen das ja jetzt auch in Deutschland. Egal, ob Ideen, ob Menschen schuld an einer Situation sind: Es wird dann immer nach dem Staat gerufen. Es kommt doch auch immer auf die Spitze eines Staates an! Sehr oft – ich möchte sagen: beinahe immer – kommt es darauf an, wie wer reagiert.

Das Wichtigste für ein Volk sind schon immer die jeweiligen Persönlichkeiten, und daher würde ich bitten, Kanonikus Michael Gamper, der sich bahnbrechend für die österreichische Minderheit in Südtirol eingesetzt hat, doch wenigstens einmal eine Briefmarke zu widmen. Um Ihre Unterstützung in dieser Sache würde ich bitten, Frau Außenministerin.

Überall wird von Selbstbesinnung und Solidarität gesprochen, aber: Auch ein Staat braucht ein bisschen Patriotismus, wie er ja in anderen Ländern auch praktiziert wird. Bei uns allerdings trauen sich manche das Wort „Patriotismus“ geradezu nur ängstlich zu verwenden.

Patriotismus ist unschätzbar viel wert, wenn es darum geht, Begeisterung bei Men­schen zu aktivieren und den Zusammenhalt zu stärken. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

16.16


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Weilharter. Ich erteile ihm das Wort.

 


16.16.38

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark):Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Werte Damen und Herren! Dass der vorliegende Außenpolitische Be­richt wohl nur mehr als Nachschlagewerk anno 1993 bezeichnet werden kann, wurde ja heute bereits gesagt. Mir tut das, meine Damen und Herren, in zweierlei Hinsicht Leid.

Einerseits haben die Verfasser dieses Berichtes gute Arbeit geleistet: in über 400 Sei­ten, in 13 Hauptkapiteln und acht Anhängen einen Bericht geliefert, der jetzt – leider sehr spät – in Verhandlung und zur Debatte steht. Es kann daher so vielleicht auch die Arbeit der Verfasser von dem einen oder anderen – und auch von der Öffentlichkeit – falsch beurteilt werden.

Zweitens: Es tut mir Leid, dass für viele Kapitel, die in diesem Bericht enthalten sind, keine inhaltliche Aktualität mehr gegeben ist. Ich hätte mich gerne bei dieser Debatte sehr positiv zu den Inhalten geäußert, wie zum Beispiel dazu, dass das nationalpoli-


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tische Verhalten, aber auch das außenpolitische Agieren und Handeln Österreichs in der Irak-Frage richtig und gut war.

Weiters: dass 2003 die Weichen für die EU-Erweiterung gestellt wurden – auch das ist bereits Realität –, oder dass eben 2003 das Geburtsjahr der Europäischen Verfassung war, über die wir heute debattiert und befunden haben – somit ist es auch bereits Ge­schichte – und dass vor allem im Jahre 2003 die Demokratieentwicklung europaweit, also auch in den Reformländern, massive Quantensprünge gemacht hat.

Dazu nur ein Stichwort: In den so genannten jungen Demokratien gab es zahlreiche Bemühungen in Richtung Demokratie, wurden demokratische Wahlen durchgeführt; so beispielsweise in Georgien.

All das sind Themen, die wichtig und die in diesem Außenpolitischen Bericht beinhaltet sind, die jedoch zeitgerecht behandelt und debattiert gehören.

Meine Damen und Herren! Heute, zwei Jahre danach, ist natürlich die Außenpolitik mit anderen Themen befasst. Ich betrachte daher für mich und meine Fraktion diesen Bericht, wie ich bereits gesagt habe, als Nachschlagewerk. Wir nehmen in unserer Fraktion diesen Bericht mehrheitlich zur Kenntnis – nicht, weil wir damit die inhaltliche Außenpolitik 2003 beurteilt haben wollen, sondern deshalb, weil wir diesen Bericht als Ganzes als Nachschlagewerk zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.19


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich erteile ihm das Wort.

 


16.19.46

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Außen­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist heute schon sehr vieles über Außenpolitik gesprochen worden, manches zweifelsohne sehr Gescheites, aber sicherlich nicht alles von der gleichen Qualität.

Bevor ich mit meiner eigentlichen Rede beginne, möchte ich mich sehr herzlich dafür bedanken, dass nun dieser Außenpolitische Bericht 2003 erstens vorliegt und dass er zweitens qualitativ äußerst hoch stehend ist. Er ist eine Fundgrube, aber gleichzeitig auch ein Handbuch für die österreichische Außenpolitik.

Es ist aber auch nur dann möglich, einen derartig qualitativ hoch stehenden Bericht zu erarbeiten, wenn in einem hervorragend geführten Ministerium die entsprechenden Beamten zur Verfügung stehen – wobei die Beamten im weitesten Sinne gemeint sind. Und weil Herr Botschafter Dr. Mayr-Harting da ist, darf ich auch ihm für seinen Beitrag, den er in diesem Zusammenhang geliefert hat, danken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte mich aber auch bei der Frau Außenministerin dafür bedanken – und das passt ja auch durchaus zu einer außenpolitischen Rede –, dass sie im Zusammenhang mit der Tsunami-Katastrophe dieses Problem, das viele, viele Österreicher betroffen hat, ruhig und effizient gemeistert hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Damit wir nicht nur in die Vergangenheit, nämlich in das Jahr 2003 – ich komme dann später noch darauf zu sprechen – zurückblicken, möchte ich auf eine Rede hinweisen, die die Frau Außenministerin am 27. April 2005 in der Österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik im Haus der Industrie gehalten hat und in der sie darauf hingewiesen hat, wie in Zukunft die österreichische Außenpolitik unter ihrer entscheidenden Füh­rung abgewickelt werden soll. Sie hat bei dieser Rede vier Gedanken eingebracht – die sie dann auch entsprechend ausgeführt hat –, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:


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Das ist einerseits, dass Österreich ein Partner sein soll; dann die hohe Kunst der guten Nachbarschaft; die Vernetzungszentrale des Außenministeriums, das mit seinen über 1 300 Bediensteten richtig dazu geschaffen ist; und dass es auch darum geht, all diese Grundsätze dann in eine entsprechende konkrete Außenpolitik einfließen zu lassen.

Diese Rede ist lesenswert! – In diesem Zusammenhang darf ich darum bitten, dass man vielleicht Grundsatzreden wie Ihre, Frau Bundesministerin, eventuell aber auch andere, die im Rahmen der Österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik und im Rah­men der Österreichischen Liga für die Vereinten Nationen gehalten werden, in Kurzfas­sung in das Jahrbuch 2005 aufnimmt.

Ein weiters Anliegen ist es mir – und das würde auch in Ihre Rede hineinpassen –, dass sich die echten Demokratien der Welt bemühen sollten, intensiv zusammenzu­arbeiten, um das demokratische Modell auch auf andere Länder zu übertragen.

Das Zweite ist, dass Ländern, die die Absicht haben, sich zu demokratisieren, dabei eine entsprechende Hilfestellung geleistet wird, denn die Demokratie ist im Endeffekt auch die einzige Chance für uns, dass die Menschenrechte in der Welt zum Durch­bruch kommen.

Was für die Menschenrechte auch ganz besonders wichtig ist, ist, dass der Rechts­staat entwickelt wird. Es kann nicht sein, dass ein Richter in Richtung Justizminister oder noch höher schielt, wenn es um die Frage geht, wie er in einem bestimmten Fall entscheiden soll. Ich darf nur kurz das Chodorkowski-Urteil in Russland erwähnen. Ich hoffe, dass das tausendseitige Urteil inzwischen zur Endverlesung gekommen ist.

Erwähnen möchte ich im Zusammenhang mit der österreichischen Außenpolitik aber auch die Ukraine.

Es ist einerseits bekrittelt worden, dass man vorsichtig vorgehe; andere haben wieder gesagt, man sei zu schnell. In der Ukraine hat eine bewundernswerte Revolution statt­gefunden – bewundernswert in Bezug darauf, dass es gelungen ist, ohne Blutver­gießen ein meiner Ansicht nach korruptes und sehr autoritäres Regime mit einem demokratischen Mäntelchen zu beseitigen.

Allerdings muss sich in der Ukraine erst herausstellen, ob man diese hehren Ziele – die voriges Jahr im Dezember auch durch eine Resolution des Bundesrates unterstützt wurden –, in die Tat umsetzen kann.

Ich stelle nach 100 Tagen Juschtschenko und Timoschenko nur fest, dass gewisse Spannungen offen auftreten, so zum Beispiel bezüglich der Liste jener Unternehmen, die einmal privatisiert worden sind – unter möglicherweise dubiosen Umständen –, die jetzt wieder reverstaatlicht werden sollen, um in weiterer Folge dann wieder privatisiert zu werden. Ich muss schon sagen: Der eine sagt, es gibt eine Liste, die andere sagt, es gibt keine Liste. Also hier ist wirklich abzuwarten.

Eines ist nämlich für eine außenpolitische Lagebeurteilung – nicht nur für Österreich, sondern auch für die EU – außerordentlich wichtig: dass klares Wasser vorhanden ist, denn eine Furt im trüben Wasser zu beurteilen, ist äußerst schwierig. Man möge mir das glauben.

Einen Punkt möchte ich auch noch anführen: EU – China/Taiwan. Es gibt das Waffen­embargo der EU seit dem Massaker am Tiananmen-Platz, und die EU bemüht sich auf Grund der diesbezüglich vor allem von Chirac und Schröder vertretenen Position, dieses Waffenembargo zu beseitigen. Was dieses Waffenembargo betrifft, so muss ich feststellen: Das sollte aufrechterhalten bleiben! Wenn nämlich das Waffenembargo auf­gehoben wird, so muss ich fragen: Wem nützt das? – Zweifelsohne Festland-China. Aber ob es für Japan, das eine echte Demokratie ist, und Taiwan, das, bitte, auch eine


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ordentliche Demokratie hat, sinnvoll ist, wage ich einmal dahingestellt zu lassen. (Präsident Mag. Pehm übernimmt wieder den Vorsitz.)

Daher – und ich komme damit auch auf meinen vorherigen Appell zurück –: Die Demo­kratien sollen sich bemühen, zusammenzuarbeiten.

Als Letztes: Die EU sollte bemüht sein – und Österreich auch –, zu versuchen, die Be­ziehungen zu den Vereinigten Staaten zu verbessern; denn Amerika, die USA sind ein Vorbild an Demokratie – sicher nicht auf allen Gebieten, aber auf sehr vielen. Und weil auf europäischer Ebene ein gewisser Antiamerikanismus – vor allem getrieben von Chirac und Schröder – aufgetreten ist, muss Österreich versuchen, vielleicht auf der Ebene der mittleren Länder, hier eine Verbesserung zu erreichen.

Eine Verbesserung der Beziehungen zu den USA ist sicher auch dann möglich, wenn die Verfassung, über die wir heute am Vormittag abgestimmt haben, in Kraft gesetzt wird, denn dann wird die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, aber auch die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik wesentlich erleichtert.

Nun noch eine Bemerkung zu Herrn Professor Konecny bezüglich Sicherheitsrat: Dass der Sicherheitsrat nicht das Nonplusultra eines politisch immer weise handelnden Gre­miums ist, ist uns bekannt. Es ist aber auch bekannt, dass Generalsekretär Annan bemüht ist, die UNO zu reformieren – und da vor allem auch den Sicherheitsrat, damit etwa ein Veto, das erteilt wird, auf Grund einer Schweizer Ausarbeitung entsprechend begründet werden muss.

Ich bitte aber, nicht zu blauäugig zu sein: Es kann in einer Weltsituation immer wieder eintreten, dass der Sicherheitsrat sich selbst lahm legt. Es sind daher entsprechende Modelle zu entwickeln, was zu geschehen hat, denn eines kann nicht sein – und hier verweise ich auf den Sudan –: dass China da ein Veto eingelegt oder zumindest ange­droht hat und in Darfur erst relativ spät eingeschritten worden ist.

Zuletzt darf ich mich noch einmal bei Ihnen, Frau Außenministerin, herzlich für den Bericht bedanken, ebenso auch bei allen Beamten, die ihn erstellt haben, und ich wünsche Ihnen weiterhin sehr viel Erfolg in Ihrer neuen Tätigkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

16.29


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Wiesen­egg. – Bitte.

 


16.29.07

Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Sehr geehrte Frau Minister! Herr Prä­sident! Kollege Kritzinger hat in seiner Wortmeldung über Südtirol angemerkt, dass die Bombenleger – wenn ich es richtig verstanden habe – von 1980 Freiheitskämpfer sind.

Ich bin jetzt ein wenig irritiert in der ganzen Geschichte, Frau Außenminister, und hätte gerne gewusst, wie sich dies aus der Sicht der Außenpolitik darstellt: Sind das Frei­heitskämpfer oder Terroristen? – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.29


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher ge­schlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.


Bundesrat
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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung. (Bundesrat Konecny: Zur Ge­schäftsbehandlung!)

Zur Geschäftsbehandlung: Bitte, Herr Fraktionsvorsitzender.

 


16.30.40

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident dieses Hauses hat heute in der Früh – und das nicht, ohne zuvor in der Sache das Einvernehmen mit der Präsidial­konferenz hergestellt zu haben – zu zwei Mitgliedern dieses Hauses klare Aussagen getroffen, die die große Mehrheit der Mitglieder des Bundesrates mit Applaus quittiert hat, und zwar zumindest rechts und links vom Mittelgang; nicht überall rechts vom Mittelgang.

Der Herr Präsident hat in diesem Zusammenhang auch Kollegen Kampl angespro­chen, der schriftlich seinen Rücktritt erklärt hatte.

Es ist unerträglich – und ich sage es so, wie ich es meine –, dass ein Mitglied dieses Hauses außerhalb dieses Sitzungssaales eine Auseinandersetzung mit dem Präsiden­ten führt und dem Präsidenten über die Medien ausrichten lässt, was er von dieser Stellungnahme – von der ich nochmals sage: es handelt sich um eine, über die wir uns in der Präsidialkonferenz einig waren – hält!

Ich glaube nicht, dass es eine Form der demokratischen Auseinandersetzung ist, wenn sich jemand, der die Verantwortung für seine Aussagen gefälligst selbst zu überneh­men hat – und das scheinbar auch getan hatte –, durch eine Feststellung des Präsi­denten provoziert fühlt und daraufhin seinen Rücktritt in Zweifel zieht.

Ich halte es für unerträglich, dass von diesem Mitglied die Rede des Präsidenten als „Provokation“ bezeichnet wird und inhaltlich jene Behauptungen, wie etwa, dass Deser­teure „Mörder“ gewesen seien und dass es nach 1945 eine „Nazi-Verfolgung“ gegeben habe, bekräftigt werden!

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mir nicht vorstel­len, dass es diesem Hause gut tut, wenn, wie das jetzt in diesem Augenblick geschieht, Kollege Kampl in Erklärungen, die er draußen vor dem Sitzungssaal abgibt, seinen Rücktritt relativiert, was rechtlich vermutlich möglich ist. Die Vorstellung, dass jemand, der das zum Ausdruck gebracht hat, als Mitglied des Bundesrates ab 1. Juli zum Vor­sitz berufen wäre, muss jedem, der dieses Jahr und das, was wir zu bedenken und woran wir zu gedenken haben, ernst nimmt, den kalten Schauer über den Rücken jagen!

Herr Präsident Pehm hat seinen Respekt dafür bekundet, dass Herr Kollege Kampl seinen Rücktritt erklärt hat. – Wenn Kollege Kampl das relativiert, hat er nicht nur den Respekt des Präsidenten, sondern den Respekt dieses Hauses verloren!

Ich glaube, dass wir gut daran tun, aus dieser offensichtlich irrtümlichen Respektbe­kundung die klare Aufforderung zu machen, dass Kollege Kampl bei seiner Absicht bleiben und es diesem Hause ersparen soll, dass er ihm vorsitzen könnte.

Meine Damen und Herren! Ich halte das für eine wirkliche Attacke auf das demokra­tische Selbstverständnis des Bundesrates – und ich bitte Sie, völlig unabhängig davon, was wir sonst an politischen Kontroversen austragen, in diesem klaren Bekenntnis zum


Bundesrat
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demokratischen und aus dem Antifaschismus geborenen Charakter unserer Republik zusammenzustehen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der Grünen.)

16.34


Präsident Mag. Georg Pehm: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist sozu­sagen Tradition, dass bei Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung allen Fraktionen diese Möglichkeit eingeräumt wird.

Ich frage daher, ob es eine weitere Wortmeldung gibt. – Herr Kollege Schennach, bitte.

 


16.35.16

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe eine Abschrift dieses Interviews gelesen. – Präsident Pehm hat hier im Auftrag der Präsidiale gehandelt. Die Kritik erfolgte außerhalb dieses Saales, außerhalb der Sitzung. Ich beantrage daher – und es ist üblich, dass einem solchen Antrag einer Fraktion Rechnung getragen wird – eine Sitzungsunterbrechung.

Da die Präsidiale den Herrn Präsidenten ersucht hat, eine Stellungnahme hiezu abzu­geben, diese Stellungnahme des Präsidenten erfolgt ist, diese kritisiert wird – mit den Implikationen, die Professor Konecny eben genannt hat –, beantrage ich eine kurze Sitzungsunterbrechung und die Einberufung einer Präsidiale. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ.)

16.36


Präsident Mag. Georg Pehm: Herr Bundesrat Dr. Böhm, bitte.

 


16.36.23

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte nur insoweit berichtigend Stellung nehmen, als in der Präsidiale Herr Präsident Pehm seine Absicht bekundet hat, hier aus seiner Sicht klarstellende Worte zu finden – und ich das respek­tiert habe.

Es kann jedoch keine Rede davon sein, dass es eine Aufforderung etwa von meiner Seite dazu gegeben hätte – oder dass diese Formulierungen im Detail abgesprochen gewesen wären. Das ist jetzt eine wertneutrale Aussage.

Im Gegenteil: Nachdem ich das – pflichtgemäß – in meiner Fraktion berichtet hatte, hat es gewissen Unmut gegeben, und wir haben noch einmal versucht, mit Herrn Präsi­denten Pehm Kontakt aufzunehmen, um ihn zu ersuchen, solche Worte der Distan­zierung zu finden – die ihm ja unbenommen sind –, die keine weiteren Reaktionen hervorrufen, weil das nicht im Sinne der Würde des Hauses gelegen sein kann.

Das nur zur Klarstellung, aber wir werden das sicherlich in einer Präsidiale – dieser Bitte schließe ich mich natürlich gerne an – entsprechend erörtern. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Gruber: Auf gut Deutsch: Er hätte sich bedanken sollen! Es ist „bedauerlich“, dass keine Dankesrede war vom Präsidenten!)

16.37


Präsident Mag. Georg Pehm: Herr Bundesrat Ludwig Bieringer gelangt zu Wort. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


16.37.55

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gestehe, dass mir jetzt fast die Worte fehlen, denn ich halte diese Debatte für überflüssig. Wenn man immer vom freien Mandat spricht, dann muss es doch auch gestattet sein, dass ein Mitglied des


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Hauses außerhalb des Hauses Kritik an einer Entscheidung des Präsidenten oder der Präsidiale übt. Das ist die Entscheidung des Herrn Kampl, der, für mich offiziell, seinen Rücktritt mit 31. Mai erklärt hat. – Wenn Kollege Kampl jetzt erklärt, er wolle diesen Rücktritt relativiert sehen, so ist das sein Problem.

Der Präsident des Kärntner Landtages hat jedenfalls dem Präsidenten des Bundes­rates mitgeteilt, dass Herr Kollege Kampl seinen Rücktritt per 31. Mai bekannt gegeben hat. Das ist aktenkundig und liegt auf.

Es wurde vom Kollegen Schennach der Wunsch nach Abhaltung einer Präsidiale vor­getragen. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Es war bisher immer üblich, dass wir das machen, aber ich bitte auch alle anderen, wieder zur Sachlichkeit zurückzukehren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.39


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Wortmeldungen.

Ich stelle nur klar, dass es keinen Antrag auf Abhaltung einer Präsidialkonferenz geben kann, komme aber dem Ersuchen, eine Präsidialkonferenz abzuhalten, gerne nach.

Ich unterbreche hiemit die Sitzung; sie wird voraussichtlich um 17.15 Uhr fortgesetzt werden.

16.40.00(Die Sitzung wird um 16.40 Uhr unterbrochen und um 17.30 Uhr wieder aufgenom­men.)


Präsident Mag. Georg Pehm: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Hohes Haus! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund aktueller öffentlicher Berichte über Äußerungen von Bundesräten hat sich die Präsidialkonferenz neuerlich mit diesen Äußerungen auseinander gesetzt.

Die Präsidialkonferenz bekräftigt, dass in der Erklärung des Präsidenten die Inten­tionen und Meinungen der Präsidialkonferenz in entsprechender Art und Weise zum Ausdruck gekommen sind. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie der Bundesrä­tin Zwazl.)

17.30.4712. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich des Schulwe­sens geändert wird (847 d.B., 531/A und 945 d.B. sowie 7244/BR d.B. und 7258/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Hösele. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Herwig Hösele: Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den Be­schluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich des Schulwesens geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf die Verlesung der Antragsformel des Ausschusses beschränke.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben


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2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Soweit der Bericht und Antrag.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


17.32.21

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Debatte, die in den letzten Wochen über die Abschaffung der Zweidrittelmehrheit für Schulgesetze stattgefunden hat, hat auf jeden Fall eine Verän­derung erzielt, nämlich: Die Definition des Wortes „Kompromiss“ dürfte inzwischen eine andere als früher sein. Bisher hat ja das Wort „Kompromiss“ eigentlich bedeutet, in der Verhandlung bewegen sich beide Parteien ein bisschen weg von ihrer eigenen Position und finden eine gemeinsame Position, mit der nicht jeder hundertprozentig einverstan­den ist, aber mit der man zumindest leben kann. Inzwischen scheint jedoch das Wort „Kompromiss“ eher zu bedeuten: Man einigt sich zwar auf eine Formulierung, aber nicht auf die Bedeutung derselben.

Ich kann es mir nämlich nicht anders erklären, dass jetzt die ÖVP das Ergebnis fol­gendermaßen interpretiert: „Es wird auch in Zukunft keine gemeinsame Schule für Sechs- bis Fünfzehnjährige geben“, und die SPÖ es als genau das Gegenteil inter­pretiert. Aber das ist eigentlich ein Punkt, der schon klar ausverhandelt werden sollte. Es ist eine zentrale Frage, ob es diese gemeinsame Schule geben kann und geben wird oder nicht. Das ist eine Frage, die meiner Meinung nach die Politik und nicht der Verfassungsgerichtshof klären muss! (Beifall bei den Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion, die hier in den letzten Wochen poli­tisch abgelaufen ist, war in sich sehr, sehr widersprüchlich. Da hat man sich jeden Tag aufs Neue überraschen lassen können, wer jetzt gerade für die Abschaffung der Zwei­drittelmehrheit und wer dagegen ist, wer gerade wofür eine Garantie fordert, dass es ausgenommen wird. Wenn eine Diskussion so widersprüchlich verläuft, dann ist es eigentlich kein Wunder, wenn auch das Ergebnis ein klein wenig widersprüchlich inter­pretiert wird.

Die Abschaffung der Zweidrittelmehrheit finde ich im Prinzip für eine gute Sache. Sie ist ein Schritt vorwärts, sie löst aber in der Form, wie sie jetzt gemacht wird, die tat­sächlichen Probleme nicht, denn, wie gesagt, politische Entscheidungen sind von den politisch Verantwortlichen zu treffen und nicht an Verfassungsgerichtshöfe oder Ähnli­ches zu delegieren.

Das Fallen der Zweidrittelmehrheit für Schulgesetze ist eine Voraussetzung für Verbes­serungen im Schulsystem, aber keinesfalls eine Garantie dafür. Auch in den letzten Jahren war im Prinzip per Verordnung vieles möglich und ist auch viel passiert. Die Frage ist natürlich, in welche Richtung Veränderungen vorgenommen werden.

Es ist auch nicht das bisherige Erfordernis der Zweidrittelmehrheit schuld daran, dass sich Österreich schulpolitisch, bildungspolitisch in einer Sackgasse befindet, sondern vielmehr das Fehlen von Visionen, was die Schulpolitik betrifft, und in gewisser Weise auch das Familienbild, das die ÖVP vertritt, das nämlich meistens nicht mehr den Lebensrealitäten entspricht, sondern eher eine Wunschvorstellung darstellt. Vor allem von Seiten der ÖVP passiert es schon sehr oft, dass Schule und Familie gegenein­ander ausgespielt werden. Da wird also diese Gleichung aufgestellt: Mehr Schule würde gleich weniger Familie bedeuten, und alle Menschen, die dafür sind, dass es ein


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Angebot an Ganztagsschulen gibt, wären gleichzeitig dafür, dass die Kinder nicht mehr Zeit mit ihrer Familie verbringen könnten. Das ist absolut nicht der Fall.

Mit dieser unzulässigen Verkürzung und Verdrehung von Tatsachen wurde ja sehr oft versucht, die Diskussion über Ganztagsschulen abzuwürgen, und wenn diese Taktik nicht funktioniert hat, dann wurde eben abgelenkt, dann wurde zum Beispiel plötzlich über Nachmittagsbetreuung diskutiert, was eine Sache ist, was aber sicher nicht einen bildungspolitischen Fortschritt darstellt, sondern eben höchstens die Frage der Betreu­ung von Kindern am Nachmittag klären kann. Dies als Ausrede zu verwenden, warum man nicht über bildungspolitisch und sozialpolitisch sinnvolle Maßnahmen wie eine Ganztagsschule diskutieren kann, das finde ich traurig.

Was es brauchen würde, dass sich die Schulpolitik in Österreich wieder weiterbewegt und in die Zukunft bewegt, ist der Wille zur Veränderung. Das ist auch ein neues Ver­ständnis von dem, was Schule kann und was Schule soll. Es ist auch nötig, dass es einmal eine Diskussionsbereitschaft gibt, abseits von den inzwischen schon inflationär gewordenen Gipfeln, die ja allerorts stattfinden.

Die Ministerin vermittelt das leider nicht, vor allem nicht die Diskussionsbereitschaft. Die Debatte, die jetzt über die Abschaffung des Zweidrittelerfordernisses stattgefunden hat, konnte zwar kurzfristig davon ablenken, aber ich bin mir sicher, dass spätestens mit den Ergebnissen der nächsten PISA-Studie die Diskussion darüber, was sich ver­ändern muss, wieder aufflammen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

17.37


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Gehrer. – Bitte.

 


17.37.10

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zuerst klar feststellen, dass mit der heutigen Be­schlussfassung eine Zeit in der Schule zu Ende geht, in der alles und jedes mit Zweidrittelmehrheit bestimmt wurde. Ich freue mich darüber. Das bedeutet frischen Wind in den Schulen, es bedeutet offene Fenster, es bedeutet die Möglichkeit für Wei­terentwicklungen.

Die Schulqualität hängt nämlich auch von den vielen Dingen ab, die wir jetzt ohne Zweidrittelmehrheit weiterentwickeln können. Dazu gehören Schulzeitregelungen, dazu gehören Ferienzeitregelungen, dazu gehören Umbenennungen von Gegenständen, Lehrplanvorgaben, Schulsprengelregelungen, Angelegenheiten der Schulpartnerschaft, Grundlagen für Schulversuche, Weiterentwicklungen der Schulaufsicht, Qualitätssiche­rung – all diese Fragen können jetzt mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Ich glaube, das ist seit 1962 – seit wir dieses grundlegende Schulgesetz geschaffen ha­ben – ein ganz, ganz großer Fortschritt!

Ich meine, dass wir unsere guten Schulen, die gute Arbeit unserer Lehrer und Lehre­rinnen immer wieder in den Vordergrund rücken sollen, dass wir aber eines ganz klar sehen sollen: Wir brauchen Weiterentwicklungen, wir brauchen es, dass wir die neuen Herausforderungen annehmen. Die Diskussionsbereitschaft ist gegeben. Ich möchte daran erinnern, dass wir in einem freien Land leben, in dem jeder frei entscheiden soll, ob er seine Kinder den ganzen Tag in der Schule haben möchte oder ob er seine Kinder am Vormittag in der Schule haben und am Nachmittag selbst betreuen möchte. (Bundesrätin Konrad: ... Nachmittag! Das ist das Angebot!)

Wissen Sie, zu sagen, dass nur die Ganztagsschule das wahre pädagogische Konzept ist – da muss ich Ihnen sagen: Es gibt nicht nur einen Stein der Weisen, es gibt meh-


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rere Steine der Weisen. (Bundesrätin Konrad: Genau!) Es gibt mehrere Möglichkeiten, und deswegen bin ich dafür, mehrere Angebote zu schaffen und immer die Wahlfreiheit der Eltern in den Vordergrund zu stellen. Das ist mir ganz besonders wichtig! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Diese Diskussion über die Abschaffung der Zweidrittel­mehrheit war eine spannende Diskussion. Es war eine Diskussion, die gezeigt hat, dass viel diskutiert wird, dass viel geredet wird, dass viele Gespräche stattfinden, dass viele Formulierungsversuche gemacht werden. Ich möchte da in besonderem Maße meinen Partnern im Parlament herzlich danken, den Fraktionen, die jetzt mit uns diese Abschaffung der Zweidrittelmehrheit beschließen, der Opposition, den Regierungspar­teien.

Ich möchte aber auch meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der legistischen Sektion, die unzählige Formulierungen gemacht haben, herzlich danken. Ich bitte Herrn Mag. Bitterer dies in unsere legistische Abteilung weiterzutragen. Es haben alle hart gearbeitet, wir haben eine gute Lösung gefunden, und ich sage allen, die uns unterstüt­zen, ein herzliches Danke! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.39


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Bader. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


17.40.06

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Vielleicht gleich vorweg ein paar Anmerkungen zu den Ausführungen von Kollegin Konrad. Ich teile ihre Meinung zum Kompromiss natürlich nicht. Ich denke, dass Diskussion wichtig und richtig ist und auch gut ist und dass die Diskussion sehr wohl stattgefunden hat. Der Frau Bundesministerin in diesem Zusam­menhang Diskussionsbereitschaft abzusprechen, das ist sicherlich auch nicht etwas, das den Tatsachen entspricht, weil gerade in diesem Bereich sehr viel diskutiert wurde und ja auch über die Internetplattform „klasse:zukunft“ eine breite Möglichkeit dazu geschaffen wurde.

Ich halte es auch für sehr, sehr überzogen, von einer bildungspolitischen Sackgasse zu sprechen. Das ist für mich eine klassische Fehleinschätzung, weil Schule weiterentwi­ckelt wird und positiv weiterentwickelt wird. Eine völlige Verkennung von Tatsachen ist auch, dass Schule und Familie gegeneinander ausgespielt werden. Ich komme später noch ein bisschen darauf zurück, weil wir ja nicht bei diesem heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes über das Schulwesen stehen bleiben wollen, mit dem die Zweidrittelmehrheit abgeschafft wird, sondern es auch schon für die Zukunft entspre­chende Vorschläge gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heutige Tag hier im Hohen Haus ist ein guter Tag, ein großartiger Tag für Europa gewesen mit dem Beschluss der Verfassung für Europa. Ich denke aber auch, dass dieser heutige Tag ein guter Tag für das öster­reichische Schulwesen insgesamt ist und damit für die Schülerinnen und Schüler, für die Eltern und auch für die Lehrer. Daher auch gleich vorweg ein herzlicher Dank an alle, die sich eingebracht haben, positiv eingebracht haben, dass wir zu diesem Ergeb­nis gekommen sind, allen voran natürlich an unsere Frau Bundesministerin. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Mit dieser Einigung über die Abschaffung der Zweidrittelmehrheit, eine Einigung auf breiter Basis, kommt ganz einfach Bewegung in die Schule, und das brauchen wir für unsere Schule, und das ist auch gut so. Ich hoffe aber andererseits auch, dass damit das Gesülze und die Herumeierei um die PISA-Studie ein Ende gefunden hat, weil


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PISA nämlich nicht wirklich alles ist und viele Dinge auch schwer vergleichbar sind. Tatsache ist, dass wir in Österreich ein ausgezeichnetes Bildungssystem haben, und das bestätigen auch internationale Vergleiche immer wieder, wenn ich beispielsweise nur an die OECD-Studie erinnern darf. Wir wollen dieses Bildungssystem entspre­chend absichern und auch weiterentwickeln. Unser Weg ist nicht der jener, die krank­jammern, die schlechtreden. Das ist der falsche Weg, und das haben sich leider Gottes manche zum Markenzeichen ihrer Politik gemacht. Die Initiative zur Abschaffung dieser Zweidrittelmehrheit ist auch nicht, wie manche vielleicht meinen könnten, wegen PISA entstanden, sondern es ist schon vor einiger Zeit, vor gut zwei Jahren von unserer Bundesministerin mit der Einsetzung der Zukunftskommission ein Prozess in Gang gesetzt worden, und verschiedene Anregungen und Vorschläge dieser Zukunftskom­mission werden ja in Zukunft auch umgesetzt werden.

Wir von der ÖVP jammern, wie gesagt, nicht und schätzen unser System. Wir schätzen auch die Arbeit derer, die in diesem System tätig sind, vor allem der Lehrerinnen und Lehrer, und sind uns auch bewusst, dass wir auch eine entsprechende Weiterentwick­lung vorantreiben werden und wollen. Wir haben aber auch immer klar gesagt, was wir wollen, wofür wir stehen in der Bildungspolitik, und das ist ganz einfach ein differen­ziertes Schulsystem. Vielfalt ist hier gefragt und nicht ein Eintopf, das kann es nicht sein. Es ist sicherlich so, wie das die Frau Bundesministerin schon gesagt hat: Es ist nicht das eine das einzige Wahre und das andere wahrscheinlich auch nicht.

Wir stehen aber auch zu einem hervorragenden berufsbildenden Schulsystem. Wir stehen ganz entschieden – und das ist wirklich ein Eckpunkt unserer Bildungspolitik – zur Wahlfreiheit der Eltern bei der Tagesbetreuung, für eine qualitativ gute Tages­betreuung dort, wo sie tatsächlich auch gebraucht wird, aber auf freiwilliger Basis. Die Entscheidung ist bei den Erziehungsberechtigten anzusiedeln. Wir dürfen die Erzie­hungsberechtigten nicht entmündigen und wir dürfen sie auch nicht aus ihrer Verant­wortung, die sie haben, entlassen. Bildung ist nicht eine Sache der Schule alleine! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir stehen aber auch für eine Aufrechterhaltung kleiner Schulstandorte, und ich darf hier auch daran erinnern, dass gerade Niederösterreich derzeit einen Vorstoß in diese Richtung unternimmt, damit auch im ländlichen Raum Schulstandorte abgesichert wer­den können, und zwar mit der Schaffung von 5 Bildungsregionen in Niederösterreich gegenüber 21 Einheiten derzeit, mit der Einsetzung von Direktorinnen und Direktoren für mehrere, kleinere Schulen, um den Schülern die Möglichkeit zu geben, auch in den Gemeinden die Schule zu besuchen.

Wir stehen auch für eine moderne Schule, die auf Grundsätzen beruht. Daher findet sich auch in dieser heutigen Beschlussvorlage die Zielformulierung für das Schul­wesen, mit der die wesentlichen Aufgaben begründet sind, dies aber mit dem nötigen Bewegungsspielraum für Veränderungen, für Weiterentwicklungen, für notwendige Re­formen. Daher ist für uns klar: Weg mit der Zweidrittelmehrheit für rund 90, 95 Prozent der Schulgesetze. Jetzt wird sich tatsächlich auch zeigen – davon bin ich überzeugt –, wer wirklich Interesse an einer positiven Weiterentwicklung der österreichischen Schule hat.

Mit dem heutigen Beschluss bleiben jedoch wesentliche Eckpunkte, wesentliche Grundsätze auf einem breiten Konsens beruhend gewährleistet und abgesichert. Ich denke, ich brauche jetzt nicht mehr zu wiederholen, welche Punkte weiterhin einer Zweidrittelmehrheit bedürfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erfolgreich ist, wer umsetzt. Für uns ist klar, dass diese Entscheidung heute, die Beschlussfassung nicht das Ende der Arbeit für die Schule ist. Wir wollen handeln, um gute Qualität an den Schulen weiter abzu-


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sichern, und dafür gibt es auch ein klares Programm für das nächste Jahr, um eine entsprechende Weiterentwicklung zu gewährleisten.

Wir haben bisher konsequent an Entwicklungen in der Schule gearbeitet. Wir haben bisher konsequent die Schule in Bewegung gehalten, und wir wollen das auch in den nächsten Jahren weiter tun, um die Unterrichtsqualität zu verbessern, und zwar im Interesse der Schülerinnen und Schüler, derer, die in der Schule arbeiten, der Lehre­rinnen und Lehrer und natürlich auch im Interesse der Eltern. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.47


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


17.47.09

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Bader! Wenn ich in Ihrer Partei sitzen würde, würde ich auch nicht jammern, denn ich habe schon den Eindruck, dass die ÖVP ziemlich alle ihre Vorstellungen in dieser Zweidrittelmehrheitsabschaffung untergebracht hat. Dagegen sind jene Varianten, die die Grünen, aber auch die SPÖ, für neue Projekte ins Auge fassen, eben nicht so gut untergebracht worden und werden daher auch in Zukunft nicht so leicht möglich sein. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Bader.)

Nein! Wenn du sagst, dass wir jammern und dass du nicht jammern würdest, dann kann ich das gut verstehen. Es war ein Ausdruck meines Verständnisses für dein Nichtjammern. Wenn du sagst: Kein Eintopf, wir wollen Wahlfreiheit!, würde ich dich schon bitten, dass du auch dazusagst, wo man jetzt zum Beispiel in Niederösterreich die Wahlfreiheit hat, sein Kind in eine richtige Ganztagsschule zu stecken (Rufe bei der ÖVP: Irgendwo hinstecken will sie also die Kinder! – Wir stecken die Kinder nirgendwo hin!) – zu bringen.

In Niederösterreich gibt es meines Wissens nicht sehr viele Möglichkeiten, wo eine Ganztagsschule angeboten wird. Deshalb würde ich mal sagen: Die Wahlfreiheit ist in diesem Sinn nicht gegeben, denn es müsste dafür schon auch ein entsprechendes Angebot vorhanden sein. (Beifall bei den Grünen und der Bundesrätin Ebner.)

Die Diskussion um die Zweidrittelmehrheit beziehungsweise die Abschaffung der Zweidrittelmehrheit ist ja in den Medien in den letzten Monaten sehr präsent gewesen. Ausschlaggebend war meines Wissens schon die vorjährige PISA-Studie. Die hat dann mehr oder weniger auch auf Seiten der ÖVP zur richtigen Erkenntnis geführt, dass es im österreichischen Schulwesen doch einiges zu ändern gibt. Nach dem überraschen­den Vorpreschen der Frau Ministerin zur Aufhebung der Zweidrittelmehrheit kam dann der überraschende Einwand von der SPÖ, dass es vielleicht doch nicht so gut wäre, die Zweidrittelmehrheit komplett aufzuheben, weil damit dann der Weg zur Einhebung von Schulgeld geebnet werden könnte. Ich bin auch der Meinung, dass weitere finan­zielle Belastungen für die Eltern von Schulkindern nicht wirklich produktiv sind, sondern eher kontraproduktiv, wenn wir wollen, dass sich ÖsterreicherInnen auch noch Kinder „leisten“ können.

Aber wie ist es denn nun jetzt mit der Schulgeldfreiheit? – Wenn ich mein Kind in einer Ganztagsschule, in einer richtigen verschränkten Ganztagsschule unterbringen kann, so selten sie ist, kostet das die Eltern einen Beitrag von 80 € pro Monat. Gerechtfertigt oder nicht, darüber kann man diskutieren, aber letztlich ist es eine Art von Schulgeld. Wenn Eltern beziehungsweise in erster Linie Alleinerzieherinnen mit mehr als einem Kind, mit zwei oder drei Kindern ihre Kinder so betreuen lassen wollen und wenn das


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Einkommen vielleicht nicht so hoch ist wie bei unsereinem, dann sind diese 80 € pro Kind schon eine Größenordnung, die nicht so leicht tragbar ist.

Für die Einhebung dieses Beitrags hat aber die Frau Ministerin keine Zweidrittelmehr­heit gebraucht, sondern das ist mit einer Verordnung festzulegen, und wenn dieser Beitrag erhöht werden soll, dann braucht es dafür auch keine Zweidrittelmehrheit, son­dern das ist auch mit einer Verordnung zu machen. Ob also für die Einhebung von Schulgeld die Zweidrittelmehrheit ein Hindernis gewesen ist oder nicht, das bleibe dahingestellt.

Der Einwand von der SPÖ ist also ins Leere gegangen, und mit dem jetzigen Kompro­missvorschlag zur nur teilweisen Aufhebung der Zweidrittelmehrheit sind die Bedenken der SPÖ sicher nicht ausgeräumt.

Dass jetzt in der Bundesverfassung festgeschrieben werden soll, dass die Schule Werte wie Demokratie, Humanität, Solidarität, Frieden, Gerechtigkeit vermitteln, dass sie bestmögliche Qualität auf höchstmöglichem Niveau bieten und unsere Kinder zu selbstbewussten, glücklichen, leistungsorientierten, sozial und religiös verantwortungs­bewussten, kreativen und musischen Menschen heranziehen soll, klingt wirklich toll. Ob das mit dem Musischen immer so funktioniert, weiß ich nicht – meine Lehrer haben sich damals sehr bemüht, es hat aber nicht wirklich geholfen, aber vielleicht funktioniert das ja in Zukunft.

Aber: Ohne Geld wird es auch in Zukunft keine Musi geben. Und für die letzten Kür­zungen im Budget für die PflichtschullehrerInnen – das waren immerhin 2 500 bis 3 000 Dienstposten – hat man ebenfalls keine Zweidrittelmehrheit gebraucht. Die Bil­dungsausgaben insgesamt sind zwar im letzten Jahr nominell gestiegen, aber ihr Anteil am BIP ist trotzdem gesunken.

Für diverse Stundenkürzungen und Streichungen von ZusatzlehrerInnen-Posten für Förderunterricht und sonderpädagogische Maßnahmen, aber auch für Begabtenförde­rung, für das alles hat die Frau Ministerin bisher keine Zweidrittelmehrheit gebraucht, und sie wird sie auch künftig nicht brauchen.

Natürlich: Wir haben jetzt weniger Kinder ... Bitte? ... (Bundesrat Dr. Kühnel: Hören Sie doch endlich auf zu jammern!) – Ich höre nicht zu jammern auf, nein! Solange es etwas zu jammern gibt, werde ich das auch hier vortragen, wenn Sie gestatten!

Meine Meinung ist, dass wir in den letzten Jahren das Geld auch auf Kosten der Eltern eingespart haben, denn schuleigene Förderangebote gibt es immer weniger bis gar nicht mehr, und viele Kinder müssen dann zur Nachhilfelehrerin gehen, die dann wieder die Eltern zu bezahlen haben. Laut Arbeiterkammer waren das im letzten Jahr 57 Millionen €, die man mehr oder weniger auf Kosten der Eltern im Schulsystem ein­gespart hat. (Beifall bei den Grünen.)

Doch zurück zum eigentlichen Kern der Diskussion: Die Grünen waren ja immer für die Aufhebung der Zweidrittelmehrheit für Schulgesetze, um wirkliche Reformen durchfüh­ren zu können. Allerdings – und ich denke, da sind wir uns einig –: Reformen, die sich die ÖVP wünscht, und Reformen, die sich die Grünen und die SPÖ wünschen, sind nicht unbedingt immer die gleichen. (Ruf bei der ÖVP: Gott sei Dank! Das wäre ja furchtbar!)

Was wir jetzt haben, ist ein Kompromiss, nämlich die Zweidrittelmehrheit für Schulge­setze nicht umfassend – also nicht komplett – aufzuheben, sondern nur teilweise. So ist zum Beispiel diese angemessene Differenzierung bei Sekundarschulen weiterhin mit Zweidrittelmehrheit festgeschrieben. Ob diese angemessene Differenzierung nun die Einführung einer Gesamtschule erlaubt, das dürfte wohl ebenfalls im Auge des Be­trachters liegen, und wer das dann letztendlich entscheidet, sei dahingestellt. Während


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SPÖ-Chef Gusenbauer auch mit dieser Formulierung eine Gesamtschule für möglich hält, tun Sie, Frau Ministerin, das nicht. Ganz so einig dürften Sie sich also bei der Auslegung dieser Reform, die Sie heute gemeinsam beschließen werden, nicht sein. Die Diskussion scheint nicht ganz ausgestanden zu sein, und wer entscheiden wird, werden wir, wie gesagt, erst sehen.

Die Grünen wollen, dass echte Reformen im Schulwesen keine Zweidrittelmehrheit brauchen; Sie wollen das offenbar nicht. Und dass die SPÖ jetzt auf diesen Kompromiss eingeht, kann ich nicht verstehen, denn damit werden echte Reformen sicher wieder für einige Jahre auf Eis gelegt werden.

Dass Sie, Frau Minister, die – na ja, Schlappe ist jetzt ein bisschen übertrieben –, aber den Abfall der Leistung laut der letzten PISA-Studie mit allem Möglichen begründen wollen, nur nicht mit dem Schulsystem, ist ja bekannt. Von der SPÖ hätte ich mir aber mehr Reformwillen gewünscht und nicht das Eingehen eines doch etwas unklaren Kompromisses. (Beifall bei den Grünen.)

Wir wollen nicht, dass Gerichte entscheiden, was eine angemessene Differenzierung bei Sekundarschulen ist, wir wollen, dass echte Reformen im Schulwesen ermöglicht werden, und deshalb lehnen wir diesen Kompromiss ab. (Beifall bei den Grünen.)

17.54


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


17.55.04

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Herr Kollege Bader! Auch unserer Meinung nach wird mit dem heutigen Beschluss ein ganz wesentlicher Schritt gesetzt, die wirklich dringend notwendigen Reformen im Schulwesen zu beschleu­nigen, um so rasch Schritte setzen zu können, die das österreichische Schulsystem hoffentlich wieder zu einem der besten in Europa machen werden.

Dass mit der Abschaffung der Zweidrittelmehrheit für 90 Prozent der Schulgesetze, werte Kolleginnen und Kollegen von der grünen Fraktion, natürlich auch Kompromisse verbunden sind, die nun einmal dazu geführt haben, dass diese Mehrheit – diese Zwei­drittelmehrheit – weiterhin für fünf Bereiche gilt, liegt eben im Wesen eines Kompro­misses, und so habe ich auch immer Kompromisse verstanden, und ich weiß auch nicht, wieso Sie jetzt urplötzlich Kompromisse anders verstehen. Wichtig ist jedoch, was dieser Kompromiss bedeutet – und da haben schon alle Recht, die über diesen Kompromiss immer noch diskutieren, sage ich einmal – streiten nicht! –, die daran Kritik üben und die leider auch nicht aufhören, heute daran Kritik zu üben, und die das auch zum Anlass nehmen, dieser Abschaffung der Zweidrittelmehrheit heute nicht zu­zustimmen, was dann wirklich für 90 Prozent aller Schulgesetze gelten wird. Das be­dauere ich, ehrlich gesagt, denn wichtig ist ja: Was bedeutet dieses Gesetz in Zukunft für die Schülerinnen und Schüler? Was bedeutet es für die Eltern? Was bedeutet es für die Lehrerinnen und Lehrer?

Meine Damen und Herren! Gut an dieser Debatte war, dass einige ideologische Schranken, die wir zugegebenermaßen alle gehabt haben, ad acta gelegt werden mussten, denn sonst hätten ja solche Kompromisse nicht gefunden werden können. Gut ist auch, dass für alle, die an diesem Kompromiss beteiligt waren und in Zukunft natürlich auch noch beteiligt sind, ein Ziel im Vordergrund gestanden ist – und das war wirklich so –, nämlich die Zukunftschancen unserer Kinder zu verbessern und die Sor­gen, die viele Eltern mit ihren Kindern in der Schule haben, zu verringern. Das war unser wichtigstes Anliegen.


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Bei objektiver Betrachtung wird man feststellen, dass der Hauptzweck, um den sich diese Debatte gedreht hat, erreicht worden ist! Es können jetzt nämlich beispielsweise alle 33 Punkte, die von der Zukunftskommission in ihrem Endbericht vorgeschlagen wurden, mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, und davon wäre vor dem heuti­gen Beschluss doch ein guter Teil nur mit einer Zweidrittelmehrheit zu beschließen ge­wesen. Dazu gehören neben den Maßnahmen, die die Frau Ministerin schon genannt hat, auch Maßnahmen, die wirklich kurzfristig umzusetzen sind, darunter ein mir sehr wichtiger Punkt, nämlich die sprachliche Frühförderung schon im Vorschulalter, Lese­förderung, die Modernisierung des Mathematikunterrichts, die Verstärkung der individu­ellen Förderung, unbedingt notwendig: die Senkung der Klassenschülerzahlen, – auch mich betreffend – verpflichtende Lehrerweiterbildung für alle Pädagoginnen und Päda­gogen, die Erstellung von Schulentwicklungs- und Qualitätsprogrammen, die Ein­schränkung des Sitzenbleibens durch Kurssysteme in der Oberstufe und auch der Aus­bau der Ganztagsbetreuung in einer anderen Form und noch einiges mehr – ich will das jetzt gar nicht alles aufzählen –, Ziele also, die mittelfristig, kurzfristig und manche eben auch längerfristig erreichbar sind, und zwar dann, wenn man den politischen Willen dazu hat und natürlich auch die nötigen budgetären Mittel, das versteht sich von selbst.

Sehr geehrte Damen und Herren, vor allen Dingen Kolleginnen und Kollegen von der grünen Fraktion! Die Passage, die sich dem gegliederten Schulsystem widmet – Sie haben sie schon zitiert –, spricht von Sekundarschulen, bei denen eine weitere ange­messene Differenzierung vorzusehen ist. Unserer Meinung nach ist es völlig klar, was das bedeuten soll, denn dieser Passus eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und ist gerade in dieser nicht bis in jedes Detail ausgeführten Formulierung natürlich für die Zukunft sinnvoll, denn jede Festschreibung verhindert oder erschwert Verän­derungen, und die werden nicht nur jetzt notwendig sein, sondern natürlich auch in Zukunft, denn die Anforderungen an unser Bildungssystem, die werden sich selbstver­ständlich auch in den nächsten Jahren ändern.

Der Gesetzgeber kann also, und zwar je nach politischer Vorstellung und Mehrheit – und das ist ja wohl klar, welche politischen Vorstellungen welche Fraktion hat und welche Mehrheiten jeweils die Wahlen entscheiden –, das bisherige System mit der jetzt wirklich sehr großen, mannigfachen Differenzierung beibehalten. Das ist eine Möglichkeit. Man kann neue Schulformen errichten – das steht auch da drinnen –, man kann natürlich genauso die heute äußere Form der Differenzierung zusammenfassen und stattdessen eine innere Differenzierung vorsehen. Auch das beinhaltet dieser Pas­sus, das schließt er nicht aus. Man kann bei einzelnen Schulformen neue Fächer, neue Fächerkombinationen vorsehen. Man kann mit dieser Formulierung zum Beispiel auch eine echte modulare Oberstufe einrichten – ein Wunsch, den wir haben und, ich glaube, auch Sie.

Also es gibt ganz, ganz viele Möglichkeiten mit dieser Formulierung, und wir sind ehr­lich gesagt mit dieser Formulierung durchaus zufrieden, weil wir wissen, dass wir auch unsere Vorstellungen damit werden durchsetzen können. Außerdem kann sich die Schule jetzt leichter an die gesellschaftlichen Erfordernisse und Bedürfnisse anpassen, was eben notwendig ist, um allen Kindern die besten Chancen bieten zu können, um auch der Chancengleichheit näher zukommen, die wir ja nicht haben und die wir drin­gend brauchen, um alle Kinder je nach ihrer Begabung zu fördern oder zu fordern und die Schule an die Bedürfnisse der SchülerInnen und natürlich auch der Lehrerinnen und Lehrer und der Eltern anzupassen, und das kann, so meinen wir, mit diesem Beschluss durchaus gelingen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer mehr Eltern – das ist auch schon angespro­chen worden – wollen und brauchen ganztägige Schulformen, denn sie bringen einmal


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a priori, in welcher Form auch immer, das, was wir zur Qualitätssicherung und zur Lernentlastung brauchen, nämlich dass Kinder, wenn sie aus der Schule hinausgehen, mit den Eltern nicht weiter lernen und üben müssen und dass sich die Eltern viel Geld für teure Nachhilfestunden ersparen. Das ist auch eines dieser gemeinsamen Ziele.

Allerdings ist natürlich die Frage der Kosten zu klären, denn es kann auch nicht sein, dass alle Kosten für Ganztagsbetreuung oder Ganztagsschulen auf die Länder und in weiterer Folge natürlich auf die Gemeinden und schlussendlich auf die Eltern abge­wälzt werden und somit wieder neue finanzielle Barrieren geschaffen werden.

Dass wir von Seiten der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aus pädagogi­schen und bildungspolitischen Gründen weiterhin die verschränkte Form ganztägiger Schulen mit der sinnvollen Abwechslung zwischen Schulzeit, Projektzeit, Freizeit, Lern­zeit, Förderzeit bevorzugen, versteht sich natürlich von selbst. Natürlich wird es auch dafür eine Nachfrage geben, nämlich von Eltern, die eben genau dieses Modell Ganz­tagsschule wollen. Dafür, Frau Ministerin, wird es auch genügend Angebote geben müssen. Das wird mit Sicherheit auch eines der Ziele sein, die wir verfolgen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Bader! In Bezug auf die PISA-Studie kann ich Ihnen sagen, dass ich als HTL-Lehrerin für Deutsch quasi eine Leidtragende der Defizite unserer Schülerinnen und Schüler bin, wie sie eben auch in der PISA-Studie deutlich geworden sind. Ich könnte Ihnen wirklich viele Ge­schichten dazu erzählen, glauben Sie mir, oder ich bräuchte Ihnen nur einmal eine der vielen Schularbeiten mitzubringen, die ich korrigieren muss, dann wüssten Sie, wie schlimm das manchmal ist und welche Defizite unsere Schülerinnen und Schüler nach acht, neun Jahren Schule haben. Das hat die PISA-Studie auch festgestellt, und da herrscht größter Handlungsbedarf. (Beifall bei der SPÖ.)

Heute allerdings stimme ich allen zu, die sagen: Das ist kein Endpunkt, das ist ein An­fang, ein Anfang, bei dem wir gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen müssen, denn es geht schließlich um die Chancen und die Möglichkeiten unserer Kinder für die Zukunft! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.04


Präsident Mag. Georg Pehm: Zum Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


18.04.08

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­schätzte Frau Minister! Sie haben jetzt quasi eine Sonderinformationsstunde in Sachen Schulpolitik. Aber es ist ja im Einverständnis aller Fraktionen. Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Neuwirth! Da Sie einen Teil Ihrer Rede uns, der grünen Frak­tion, gewidmet haben, widme ich einen Teil meiner Rede der sozialdemokratischen Fraktion. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ja, ihr könnt euch entspannt zurücklehnen. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

Ich verstehe eines nicht, meine lieben Kollegen und Kolleginnen der sozialdemokra­tischen Opposition (Bundesrat Konecny: Noch!), ja, sozialdemokratischen Opposition (Heiterkeit bei den Grünen und der ÖVP) – ich bin eh völlig richtig im Text, ich lasse mich jetzt auch nicht verwirren –: Warum braucht man einen Kompromiss, wenn die zuständige Ministerin und die Bundesregierung erklären, wir streichen die Zweidrittel­mehrheit? – Das ist doch das Ziel aller vier Fraktionen gewesen. Warum braucht man auf einmal einen Kompromiss?

Sie haben jetzt gerade gesagt: Liebe Grüne, versteht doch, es war ein Kompromiss mit der Regierung hier herauszuholen, und wir haben das Beste herausgeholt. Aber die Regierung hat gesagt, wir streichen einfach die Zweidrittelmehrheit. Warum muss man,


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wenn kein Kompromiss notwendig ist, einen Kompromiss machen? Ich meine, ich bin ja fassungslos vor dem Schulterschlussfernsehen gesessen, als ich den Kardinal und den Gusenbauer gesehen habe. Was ist der Kompromiss? – Religionsunterricht ge­sichert. Bravo, Alfred Gusenbauer! Das Schuldgeld ist weg vom Tisch, ist aber über­haupt nirgendwo gefragt worden. Also was ist jetzt der Kompromiss? Jetzt heißt der Kompromiss: Wir haben doch wieder ein bisschen die Zweidrittelmehrheit gerettet. Das ist der Kompromiss. Das verstehe ich nicht. Das verstehe ich nicht, tut mir Leid. Deshalb werde ich, wenn ich irgendwann einmal meine politische Laufbahn beenden werde, mit dieser offenen Frage noch immer ratlos herumgehen. (Allgemeine Heiter­keit.) Was ist ein Kompromiss, wenn eine Regierung sowieso bereit ist, das zu strei­chen? Warum muss ich dann als Opposition etwas wieder zurückverhandeln, was die Regierung eigentlich gar nicht mehr wollte?

Sie hat es früher nicht gewollt, das stimmt schon. Aber es bedurfte eines Bildungs­gipfels, es bedurfte PISA 1, PISA 2, es bedurfte – ich schaue da hinüber (der Redner blickt in Richtung ÖVP) – der dankenswerterweise ergriffenen Schnider-Initiative einer Bildungsenquete des Bundesrates. Das soll man ja bei dieser Gelegenheit nicht vergessen. All dessen hat es bedurft. – Gut.

Ich bin ja kein pessimistischer Mensch. Das wissen langsam alle, die hier sitzen. Ges­tern saß ich im Auto – auch ein Grüner fährt manchmal Auto (Oh- und Ah-Rufe bei ÖVP und SPÖ) – und voll Faszination hörte ich die Nachrichten. Ich hörte ... (Anhal­tende Zwischenrufe.) Na, ist das jetzt so schlimm? Mein Gott! Wenn man es sinnvoll verwendet, ist alles gut. (Beifall der Bundesrätin Dr. Lichtenecker.) Da hörte ich in den Nachrichten eine gewisse Landesrätin Ploder-Edlinger. Da habe ich mir gedacht, sei doch optimistisch, es ist ja interessant, eine Landesrätin hat jetzt diese – ich glaube, die Frau Neuwirth hat es gesagt – offene Tür offensichtlich durchschritten.

Aber es ist eine Hoffnungsgeschichte, meine Damen und Herren. Hätten wir diesen lauen Kompromiss nicht, wäre die Türe ohnedies offen gewesen. Jetzt bin ich neu­gierig, ob wir weitere acht solche Erklärungen haben werden, wie wir sie hier aus der Steiermark gehört haben. Ich vermute, dass der Bildungsrebell der ÖVP – ich deute da hinüber (der Redner schaut in Richtung des Bundesrates Dr. Schnider) – ein bisschen dafür ausschlaggebend war. Auf jeden Fall Kompliment, dass die Landesrätin das ge­sagt hat.

Natürlich geht es darum, aber ich habe im Ausschuss auch gesagt – Kollege Hösele kennt diese Diskussion –: Bitte, eure angemessene Differenzierung erinnert mich als Mediensprecher fatal an das „anspruchsvolle Programm“ zur Hauptsendezeit des ORF. Wer versteht was unter „anspruchsvollem Programm“? Die einen sagen, der „Musikan­tenstadl“ ist das Nonplusultra des Anspruchsvollen, die anderen sagen, nein, „Rex“, weil man da sieht, wie man einen Hund dressiert und welche Dinge ein Hund tun kann, und die anderen wollen nur „Universum“. Also jetzt können Sie es sich aussuchen: Ist es der Krimi, ist es das „Universum“, ist es der „Musikantenstadl“? Alles geht unter dieses Dach, alles fällt da hinein, alles ist anspruchsvoll. Wir leben nur in einem anspruchsvollen ORF-Medienzeitalter.

Und so wird es auch hier werden. Liebe Leute, ich habe auch im Ausschuss gesagt, wenn wir es in diesem kleinen Ausschuss zustande bringen, dass zumindest nur vier unterschiedliche angemessene Differenzierungsformen herauskommen, dann werde ich mit meiner Fraktion reden, ob wir nicht sagen könnten, mein Gott, wir wollen ja die Abschaffung der Zweidrittelmehrheit, 90 Prozent – ich glaube nicht einmal, dass es 90 Prozent sind – oder 80 Prozent sind weg. Aber es wird nicht stattfinden.

Okay, Kollege Schnider, ich habe dir sehr gut zugehört. Du sagst genau das, was zu erwarten ist. Du siehst es als positiv. Ich habe gesagt, es wird uns nichts anderes übrig


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bleiben, die Schule wird ständige Debatte. Kollege Schnider sagt vom Pädagogischen her, es ist ja positiv, wenn Schule in Debatte ist, wenn Schule ins öffentliche Bewusst­sein gerückt wird angesichts des Nichtgenügends für die österreichische Bildungs­politik durch PISA 1 und 2. Selbstverständlich ist es wichtig, aber es wird hier wahr­scheinlich auf einer Klein- und Kleinstebene gezankt werden.

Ich wünsche mir, dass es nicht so ist. Ich sage es ganz ehrlich, ich wünsche mir, dass es nicht so ist, dass es vielleicht doch dieser positive Weg ist. Nur eines: Trotz der Möglichkeiten von Begabtenförderungen, trotz all der verschiedenen Programme, die bisher an der Schule schon möglich waren, hat das Schulwesen an einer unendlichen Lähmung gelitten. Und ich frage mich, ob es nicht niederschwellig diese Lähmung auch weiterhin geben wird, nämlich deshalb, weil es nun zu den unterschiedlichsten Aus­legungen kommen wird. Ich freue mich schon auf die Schulausschüsse, ich freue mich schon darauf, wenn die Eltern und die Lehrer und die Lehrer und die Direktoren versuchen werden, die angemessene Differenziertheit ihres Hauses, ihres spezifischen Schulstandortes zu definieren. Da sagt dann zum Beispiel eine Landesrätin, ich will es so haben, und dann sagt irgendein Schuldirektor, der noch in der Vergangenheit lebt, ich will es aber so.

Liebe Leute, das kann es ja nicht gewesen sein! Aber trotzdem, lieber Kollege Schni­der, wir sind ja alle für lebenslanges Lernen, und vielleicht ist das auch ein Lernpro­zess, der damit im Schulwesen beginnt. Ich würde mich freuen, denn ich sage ganz ehrlich, ich wünsche mir nicht, dass das, was ich sage, Realität wird. Ich wünsche, dass die Lähmung bewältigt wird, ich wünsche, dass die Vielfalt in der Einheit des ös­terreichischen Schulsystems Einzug hält, ich wünsche mir, dass es mutige Lehrer und Lehrerinnen, Direktoren und Direktorinnen gibt, die sagen, wir nützen die Chance, wir tun es. Aber ich befürchte, wie das meine Kollegin Konrad schon gesagt hat, es wer­den sich auch Gerichte mit der Auslegung befassen müssen. Und das wäre schade.

Und noch einmal an die Adresse der sozialdemokratischen Fraktion: Wenn es irgend­wie eine Möglichkeit gibt, dann fragt ihr doch, ich kann es nicht, den Herrn Alfred Gusenbauer, was im Himmel ihn geritten hat, ein großes Angebot zu reduzieren, einen vollen Teller zu einem Vorspeisenteller zu machen. Das ist nämlich das, was dadurch herausgekommen ist. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.13


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Böhm. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.13.17

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Die prinzipielle Abschaffung der Zweidrittelmehrheit für zirka 90 Prozent der Schulge­setze wird von meiner Fraktion vorbehaltlos begrüßt. Dies umso mehr, als das eine langjährige Forderung auch von uns Freiheitlichen war. Denn damit wird die jahrzehn­telange wechselseitige Blockadepolitik von ÖVP und SPÖ und vice versa, die zu einem weitgehenden Stillstand der Schulpolitik und der gebotenen Schulreformen geführt hat, endlich beendet.

Die Kritik daran, dass wesentliche Eckpunkte des Schulsystems und der Schulverfas­sung und -organisation weiterhin der qualifizierten Parlamentsmehrheit unterworfen bleiben, teilen wir indes durchaus nicht. Über die Schulpflicht als solche und die Schul­geldfreiheit mag ohnehin parteiübergreifender politischer Konsens bestehen. Auch der im Konkordat mit der katholischen Kirche verankerte Religionsunterricht wird wohl von keiner Seite mehr ernsthaft in Frage gestellt werden. Anders war es freilich noch, als


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das Liberale Forum dagegen polemisierte, aber dessen parlamentarische Existenz ist ohnehin bereits Geschichte. (Bundesrat Ing. Einwallner: Es gibt würdige Nachfolger!)

Was hingegen den Bestandsschutz für ein differenziertes, also gegliedertes Schulwe­sen auf allen Ebenen, also auch in der Unterstufe, anlangt, treten wir eindeutig dafür ein. Offen spreche ich aus, weshalb wir dafür plädieren. Ich räume schon ein, dass das BZÖ darüber nicht glücklich war und dass vor allem die von ihm geprägte Schulpolitik in Kärnten zwar nicht gerade die undifferenzierte Gesamtschule, aber doch eine gemeinsame Schule für alle Sechs- bis Vierzehnjährigen favorisiert. Wir Freiheitlichen denken hier aber ganz anders. Nicht nur unser langjähriger Bildungsreferent, Professor Grillmayer, hat die Gesamtschule stets entschieden abgelehnt, Gleiches gilt für unser Partei- und unser Bildungsprogramm. Bis heute hält die FPÖ Wien und jetzt auch die Bundes-FPÖ daran fest. Das kommt vornehmlich in den klaren Stellungnahmen unse­rer Stadtschulratsvizepräsidentin Monika Mühlwert, unserer ehemaligen Bundesrats­kollegin, klar zum Ausdruck.

Gewiss ist die als politischer Kompromiss gefundene Formulierung – da gebe ich Vor­rednern schon Recht – einer angemessenen Differenzierung des Sekundarschulwe­sens ein so genannter unbestimmter Rechtsbegriff. Das heißt, die so umschriebene normative Vorgabe ist konkretisierungsbedürftig. Das könnten und sollten aber gerade jene Kritiker akzeptieren – und da verstehe ich die Kollegen von der grünen Fraktion nicht ganz –, die für eine Ausweitung von Schulversuchen eintreten, die in die Richtung der gemeinsamen Schule oder gar der Gesamtschule gehen.

Umgekehrt wäre es aus meiner Sicht durchaus problematisch gewesen, hätte man es dem einfachen Gesetzgeber ohne weiteres freigestellt, je nach wechselnder Regie­rungskonstellation und parlamentarischer Mehrheit mit einem Federstrich die verpflich­tende Gesamtschule einzuführen und – ich sage es fairerweise dazu – gegebenenfalls auch wieder abzuschaffen. Sollten sich entsprechende Schulversuche in der Praxis tatsächlich als erfolgreiches Modell bewähren, müsste man ernsthaft überdenken, in­wieweit sie in das Regelschulsystem aufzunehmen sind.

Ich will da gar keine ideologischen Barrieren aufrichten oder heilige politische Kühe pflegen, aber eines werden mir alle Verfechter der Gesamtschule zugestehen müssen: Nicht nur als für die dort erlangte Bildung höchst dankbarer Absolvent eines huma­nistischen Gymnasiums, sondern weit mehr als langjähriger Universitätslehrer in einem Fachbereich, der sowohl zutiefst sprachgebunden ist als auch historischer und ethisch-philosophischer Perspektiven bedarf, weiß ich um den Wert der AHS. Deren Qualität kann aber meines Erachtens nicht voll ausgeschöpft werden, wenn sie sich auf die Oberstufe beschränkt. Eine vollwertige AHS-Unterstufe scheint mir daher ebenso unentbehrlich zu sein. Will man auf den hohen Kulturwert des altsprachlichen Zweiges des Gymnasiums nicht gänzlich verzichten – es mag ein Minderheitenprogramm
sein –, so kann man sinnvoll mit dem Lateinunterricht wohl nicht erst in der 5. oder einer noch höheren Schulklasse beginnen. Von Griechisch rede ich erst gar nicht, um nicht als reines Fossil und reaktionäres Relikt zu gelten. Nicht zuletzt in einem zusam­menwachsenden Europa, hier als Sprach- und Kulturraum verstanden, müsste Latein geradezu als Grundlage und als das einigende Band gewürdigt werden. Hierin könnte man auch von der katholischen Kirche in ihrer geschichtlich wohl kaum überbietbaren Tradition lernen, wie immer man sonst zu ihr stehen mag.

Mit diesem Plädoyer für ein auf allen Ebenen und Stufen, äußerlich wie auch innerlich differenziertes, gegliedertes Schulwesen beschließe ich meine Darlegungen unserer bildungspolitischen Motive, diesem bahnbrechenden Gesetzesvorhaben aus voller Überzeugung zuzustimmen. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.19



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722. Sitzung / Seite 83

Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fraunschiel. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


18.20.00

Bundesrätin Andrea Fraunschiel (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Wichtige Eckpunkte sind fixiert, aber es ist auch Platz für wichtige Reformen. Ich glaube, darüber sind wir uns alle einig.

Wo ich nicht zustimmen kann, ist, wenn Kollegin Konrad sagt, erst die PISA-Studie habe bewirkt, dass darüber diskutiert wird. (Bundesrätin Konrad: Habe ich nicht gesagt!) – Entschuldigung, dann habe ich es falsch verstanden. (Bundesrätin Konrad: Ich habe gesagt, bei der nächsten wird wieder diskutiert werden! – Heiterkeit des Bun­desrates Konecny.) – Okay, aber es gibt sehr wohl auch die Meinung, dass erst die PISA-Studie Anlass zu Diskussionen gegeben hat; was schlicht und einfach nicht stimmt!

Frau Ministerin Gehrer hat schon im Frühjahr 2003 die Zukunftskommission eingerich­tet. Und die Internet-Plattform „klasse:zukunft“ mit ihren mehr als 500 000 Beiträgen zeigt, wie wichtig dieses Thema allen ist und wie groß die Diskussionsbereitschaft ist. Die Pisa-Studie hat natürlich auch in den Medien vermehrt zu Diskussionen geführt.

Von Schule sind wir alle betroffen, als Schüler, als Eltern, als Lehrerinnen und Lehrer, auch als Schulerhalter, wenn wir Gemeindevertreter sind. Es ist uns allen klar, dass sich die Schule den Anforderungen immer wieder anpassen muss. Gutes muss erhal­ten bleiben, wir müssen uns aber den neuen sozialen, wirtschaftlichen und unterrichts­methodischen Anforderungen anpassen.

Die Umwelt für die Kinder hat sich geändert, die Umwelt für die Lehrerinnen und Lehrer hat sich geändert. Wenn ich an die Arbeitswelt denke: Gerade für Frauen – es wird auch immer wieder die allein erziehende Mutter genannt – ist es wichtig, ihre Kinder gut betreut zu wissen. Heute wurde immer wieder von vielen Kollegen hier gesagt, dass die Ganztagsschule die beste Lösung sei.

Ich selbst kann nur sagen, in Eisenstadt bieten wir schon seit acht Jahren eine Nach­mittagsbetreuung an. Anfangs waren es 30 Kinder, inzwischen haben wir 130 Kinder. Ich sehe sehr viele Vorteile darin, dass die Kinder nicht von Montag bis Freitag in der Schule sein müssen, sondern dass sie von Montag bis Freitag in der Schule sein kön­nen, wenn es erforderlich ist. Und für mich steht die Wahlfreiheit hier an erster Stelle. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

Wir versuchen ganz besonders, an die Arbeitsbedingungen der Eltern anzuschließen. Es ist durchaus möglich, dass die Kinder nur einen Tag ins Tagesheim gehen, sie können auch drei Tage gehen. Wir sind flexibel innerhalb des Schuljahres, und es gibt genauso sozial abgestufte Tarife. Ich halte das für eine sehr, sehr wichtige Aufgabe.

Daher ist es meiner Ansicht nach auch eine unzulässige Verkürzung, zu sagen, die ÖVP spiele Familie und Schule immer wieder gegeneinander aus! Wir wollen vielmehr den Eltern Wahlfreiheit bieten, wir wollen den Eltern auch die Möglichkeit bieten, mit ihren Kindern gemeinsam zu lernen. Ich halte es für eine Verkürzung, Hoffnungen darauf zu wecken, dass die Kinder von acht bis fünf in der Schule sind und man dann als Elternteil mit den Kindern Freizeit genießen kann. So wird das nicht gehen! Dann werden nämlich die Schüler in der HTL nach wie vor Probleme haben.

Lernen ist ein Prozess des Wiederholens. Erstens bin ich davon überzeugt, dass Eltern auch sehr gerne mit ihren Kindern lernen. Es kommt natürlich auf die Menge an, aber Erziehung und Bildung sollen und dürfen nicht allein in der Schule stattfinden! Das ist meine Überzeugung. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

18.24



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Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


18.24.21

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Frau Ministerin! Gospod president! Gospa ministrica! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Dragi kolegi, drage kolegice! Erlauben Sie mir, dass ich, bevor ich zum eigentlichen Tagesordnungspunkt Stellung beziehe, dem Kollegen Kritzinger eine Informations- beziehungsweise Auf­klärungsfrage stelle. Er hat in seiner Rede von der Unterwanderung der Kärntner Slowenen gesprochen. – Ich will Ihnen nichts unterstellen, ich möchte nur Aufklärung darüber, was Sie damit meinen.

Jetzt zum eigentlichen Tagesordnungspunkt. Reformen im österreichischen Schulwe­sen waren und sind dringend notwendig. Es ist bewiesen, dass jede fünfte Schülerin, jeder fünfte Schüler im Alter von 15 Jahren weder ausreichende Kenntnisse im Lesen noch im Rechnen hat.

Es ist leider so, dass das österreichische Schulsystem die Effekte der sozialen Her­kunft noch verstärkt und nicht verkleinert. Das heißt, dass das österreichische Schul­system nicht gleiche Chancen für alle Schüler und Schülerinnen unabhängig von der Herkunft und vom finanziellen Hintergrund der Eltern schafft. Unser Schulsystem ist in vielen Bereichen den Anforderungen der modernen Arbeitsgesellschaft, in der beide Elternteile arbeiten, bei weitem nicht gewachsen.

Bei der letzten Nationalratssitzung ist die Zweidrittelmehrheit bei Schulgesetzen, die eine Blockade für die notwendigen Schulreformen darstellte, gefallen. Jede parlamen­tarische Mehrheit ist nun für die Qualität im Schulsystem verantwortlich! Die Ausreden der Zweidrittelmehrheit gelten nicht mehr. Alle Schulreformen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Diese Voraussetzungen sind keine Garantie – ja, das wissen wir –, aber diese Voraussetzungen können eine Chance sein, die wir nützen sollen.

Wir brauchen einen Kompromiss, um diese Chance nützen zu können und vielleicht die Lähmung in der Schulreform zu durchbrechen. Folgende Punkte sind jetzt in der Verfassung verankert worden – und diese Punkte, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten von ganz besonderer Bedeutung –: die Schulgeldfreiheit, die Schulpflicht, das öffentliche Schulwesen, das Verhältnis Kirche-Schule sowie Ziele und Aufgaben der Schulen.

Zur Schulgeldfreiheit wäre zu sagen, dass der Zugang zur Bildung nichts kosten darf! Von den Regierungsparteien wurde den Universitäten versprochen, dass keine Stu­diengebühren zu zahlen sind, trotzdem ist das geschehen. Wir haben uns immer dagegen ausgesprochen.

Zum zweiten Punkt, meine Damen und Herren, der Schulpflicht, zähle ich auch die Berufsschulpflicht. Dadurch ist eine Absicherung der Berufsschulen gegeben, und das ist sehr, sehr wichtig. Die Berufsschulen sind eine wichtige Ergänzung der Ausbildung für jene Jugendlichen, die in einer beruflichen Ausbildung stehen. In den Berufsschulen werden neben beruflichen auch allgemein bildende Kenntnisse vermittelt.

Zum nächsten Punkt, dem öffentliches Schulwesen. Die Schule soll eine öffentliche Angelegenheit sein. Dadurch ist Chancengleichheit für alle Schüler, für alle Schülerin­nen gegeben. Wir lehnen alle Privatisierungstendenzen ab, denn nicht alle können sich eine Privatschule leisten.

Ziel der österreichischen Schule soll es sein, dafür zu sorgen, dass es Chancengleich­heit für alle Schülerinnen und Schüler gibt und dass die Schulen unabhängig von der Herkunft, der sozialen Lage und dem finanziellen Hintergrund der Eltern ein best- und


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höchstmögliches Bildungsniveau sichern. Dies, meine Damen und Herren, soll frei sein, das heißt, ohne Schulgeld dafür bezahlen zu müssen!

Bildung muss den Staat auch etwas kosten. Bei der Bildung zu sparen ist nicht unser Weg. Wir wollen der Schule wieder jene Mittel geben, die sie braucht, um das Beste für die Schülerinnen und Schüler leisten zu können.

Heute werden wir auch einen Punkt beschließen, bei dem es um die integrative Berufs­ausbildung geht. Die Rahmenbedingungen für diese Änderung der Berufsausbildung im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Schulen sind damit gegeben. Wir werden dieser Änderung selbstverständlich zustimmen. Um dies jedoch auch bestmöglich in die Praxis umzusetzen, wäre es sehr notwendig, einige offene Fragen zu klären.

Ich bin Berufsschullehrerin und unterrichte in solch einer Klasse mit integrativer Berufs­ausbildung. Stellen Sie sich vor, wie solch eine Klasse mit integrativer Berufsausbil­dung zusammengesetzt sein könnte! Eine Lehrerin muss folgende Schülerinnen und Schüler unterrichten: eine Schülerin oder einen Schüler mit negativem Hauptschulab­schluss, einen ohne Hauptschulabschluss, zwei Schüler, die HAK-Abgänger sind, das heißt, die die HAK nicht zur Gänze abgeschlossen und kein Lehrverhältnis haben, einen geistig Behinderten, eine Schülerin mit Lernschwierigkeiten, einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und zwei körperlich Behinderte.

Das ist der Personenkreis, der in so einer Klasse unterrichtet werden soll. Ich frage mich: Wie soll das gehen – so viel Leistungsunterschiede in einem Klassenzimmer? – Man verlangt von einem Lehrer oder von einer Lehrerin, die in so einer integrativen Klasse unterrichtet, etwas fast Undurchführbares.

Welche Möglichkeiten hat ein Lehrer oder eine Lehrerin in solch einer Klasse, den zu Recht erwarteten Leistungsstandard der Ausbildung zu bieten und ihn nicht zu ver­nachlässigen?

Der Ausbildungsvertrag, der für die behinderte Schülerin oder den behinderten Schüler von Personen, wie zum Beispiel vom Verein „autArK“, von einer Berufsausbildungs­assistentin, von den Landesschulräten, erstellt wird, ist nicht mit dem allgemeinen Lehrplan identisch.

Wir sagen ja zum Berufsausbildungsassistenten beziehungsweise zur Berufsausbil­dungsassistentin. Aber wir müssen uns dessen bewusst sein, meine Damen und Herren, dass diese nicht mit den behinderten Jugendlichen arbeiten, sie sind nur Vermittler.

Der nächste wichtige Punkt beziehungsweise die nächste offene Frage betrifft die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung, in den Betrieben, in den Schulen, in den Klassen. Wie schaut es mit der Bewusstseinsbildung aus?

Weiters: Die Abschlussprüfung ist einer Fachprüfung gleichzustellen! – Es soll keinen Unterschied zwischen Lehr- und Ausbildungsvertrag geben.

Wenn all diese offenen Fragen geklärt sind, dann können wir den Jugendlichen, die be­sonders unterstützt und gefördert werden, helfen – ja wir müssen ihnen auf dem Weg in das selbstbestimmte Leben helfen. (Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowe­nischer Sprache fort.)

Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.34


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 



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18.34.02

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die gegenseitige Blockademöglichkeit in der Entwicklung der Schule und in der Bildungspolitik ist weit­gehend zu Ende. Daher kann man, glaube ich, wirklich von einem besonderen Meilen­stein in der Schulgeschichte reden!

Das bedeutet aber nicht, das möchte ich schon auch sagen, dass es in der Schulpolitik der vergangenen Jahre keine ständige Weiterentwicklung gegeben hat. Ich denke da an den Ausbau der Schulautonomie, die Schaffung von Schwerpunktschulen oder die Verstärkung der Schulpartnerschaft. Diese Liste ließe sich noch weiter fortsetzen.

Die Bildungspolitik braucht auf der einen Seite Beständigkeit, Verlässlichkeit, Bere­chenbarkeit, Kontinuität – auf der anderen Seite aber Kreatives, Neues, Veränderung.

Ein dynamischer Arbeitsmarkt stellt neue Anforderungen an die Schule, verlangt von der Bildungspolitik oft ein Eingehen auf neue Situationen. Ein Wettbewerb neuer Ideen ist daher besonders zu begrüßen. Anzustreben ist ein modernes, vielfältiges und flexib­les System. Das bedeutet aber keine schulischen Experimente, kein Herumdoktern oder Zwangsbeglücken.

Im Rahmen der neu geschaffenen Möglichkeiten zur Veränderung in Bildung und Schule möchte ich noch besonders auf die Bedeutung der Schulpartnerschaft hin­weisen. Die Motivation der Lehrer, Eltern und Schüler ist als Ganzes zu betrachten. Gerade durch die Lockerung beziehungsweise Abschaffung der Zweidrittelmehrheit kommt der Schulpartnerschaft besondere Bedeutung zu. Diese Schulpartnerschaft hat bereits in den vergangenen Jahren viele Bewährungsproben bestens bestanden, und diese Partnerschaft darf künftig ganz besonders nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss auch gelebt werden.

Wenn in der Bildungspolitik neue Wege beschritten werden, müssen Lehrer, Eltern und Schüler den Weg gemeinsam gehen. Zusätzlich ist eine Koordination von Bund, Land und Gemeinde besonders wichtig. Einzelne Vorreiter werden das Ziel einer sinnvollen Bildungspolitik nicht erreichen. Begeben wir uns also gemeinsam auf neue Bildungs­wege! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

18.37


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Schnider. – Bitte.

 


18.37.04

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir vorgenommen, mich, da ich mich ja zusätzlich erst gemeldet habe, an zwei Minuten zu halten.

Erstens: Ich muss der Fraktion der Grünen zustimmen, was so unterschiedliche Schul­terschlüsse – eigentlich reden wir nur vom Schulterschluss – betrifft, denn es hat mich, letztlich uns alle etwas gewundert, dass so manche Dinge in die Debatte kamen, die nie zur Debatte gestanden sind, weder der Religionsunterricht noch das Schulgeld noch das Konkordat. Wir alle hier wissen, dass diese Punkte rechtlich ganz anders abgesichert sind. Und davon ist auch unsere Bundesministerin Gehrer ausgegangen. Deshalb: Schulterschluss verlangt, dass man unterschiedliche Schlüsse zieht. – Da gebe ich Ihnen und euch Recht.

Zweitens: Ich bin jedoch sehr froh darüber, dass wir uns zu einer Begrifflichkeit durch­gerungen haben, die von einer alten, festgefahrenen, ideologisierten endlich Abschied nimmt, und nun von einer „angemessenen Differenzierung“ reden.


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Warum sage ich das? – Weil damit erstmalig ein Wort Eingang findet, das pädagogi­sches Format hat. Und es stimmt, es wurde so gesagt, von unterschiedlichen Fraktio­nen. Es geht um Differenzierung, innen und außen. Und „angemessen“ ist das, was man als angemessen betrachtet.

Nun würde ein Jurist – und ich bin kein Jurist, sondern ein Pädagoge – natürlich fra­gen: Was fange ich jetzt damit an? Aber als Pädagoge ist es hoch spannend, noch dazu, wenn man in der Politik tätig ist, weil es sich hier um einen Sachbestand handelt, der erstmalig nicht damit gelöst werden kann, dass ich als Politikerin und Politiker sage: Was für ein Gesetz gibt es? – und wir ziehen uns hinter den Vorhang des Geset­zes zurück. – Nein! Wir müssen vor den Vorhang und müssen über diesen Begriff mit­einander debattieren, wenn wir daran und in ihm und um ihn herum etwas verändern wollen! Das halte ich für eine spannende Geschichte.

Dritter Punkt: Ich lade Sie herzlich ein, unser neu herausgekommenes Programm zu lesen. „Zukunft: Steiermark“ ist seit Samstag auf dem Markt. (Zwischenruf des Bun­desrates Konecny.) Auf Seite  183 – ich hoffe, ich habe das richtig im Kopf – reden wir sehr wohl auch von einer „inneren Differenzierung“ und von einer Diskussion, einem spannenden Diskurs – nicht über eine Schule, die Gesamtschule heißt, sondern die Frage ist, ob man nicht auch dort Begriffe ändern müsste und vielleicht von einer „Schule des Miteinander“ reden und ganz andere Dinge hineinbringen sollte, als her­kömmlicherweise in diesem Zusammenhang diskutiert wurden.

Abschließend: Hören wir auf mit Reizbegriffen, fangen wir an, pädagogisch Wertvolles in die Debatte einzubringen! Wir haben das in der Steiermark versucht und versuchen es auch weiterhin; die verantwortliche steirische Landesrätin ist in der Debatte erwähnt worden.

Die steirische Tagesschule bietet die komplette Bandbreite, was ganztägige Formen betrifft. Das fangt an – wie bereits von Kollegin Fraunschiel angesprochen – bei den unterschiedlichen Möglichkeiten während der Woche und geht bis hin zur verschränk­ten Ganztagsschule im urbanen Bereich, wie etwa im Bezirk Liebenau in Graz.

In diesem Sinne stelle ich mir vor, dass hier Neues entstehen und Neues werden kann.

Ich denke, wir als Bundesrat haben bewiesen, dass wir der Pisa-Studie voraus waren, denn wir haben genau an dem Tag, an dem Ergebnisse der Pisa-Studie laut gewor­den sind, unsere parlamentarische Enquete abgehalten. Wir können uns freuen: Wir waren einen Schritt voraus! (Beifall bei der ÖVP.)

18.41


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher ge­schlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? Herr Kollege Hösele? (Bundesrat Hösele: Nein!) – Danke, das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz hinsichtlich des Schulwesens geändert wird.

Der gegenständliche Beschluss bedarf gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.


Bundesrat
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Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichti­gung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

18.42.4413. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend das Protokoll aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäi­schen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur Änderung dieses Überein­kommens (691 d.B. und 880 d.B. sowie 7259/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Haller. – Ich bitte um den Bericht, Herr Bundes­rat.

 


Berichterstatter Ing. Hermann Haller: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend das Protokoll aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur Änderung dieses Übereinkommens.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher zum Antrag kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat. (Bundesrat Dr. Kühnel: Der Hüter der Grundfreiheit!)

 


18.44.00

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Richtig, und es ist auch erfreulich, dass derartige Dinge durchsickern und sie mit größtem Selbstverständnis gleich ausgespro­chen werden. Ich habe überhaupt nichts dagegen, Herr Kollege, Sie können immer sagen: der Hüter der Grundfreiheit! Super! Ich danke für dieses Kompliment.

Herr Präsident! Frau Innenministerin! Lieber Kollege Kühnel, es wäre fast nicht notwen­dig gewesen, dass ich jetzt hier stehe – beinahe wären Sie der Erste gewesen –, aber dieser Kompromiss ist, und Sie, Frau Bundesministerin, sind Kronzeugin dieser Sache, wirklich fünf Sekunden vor der Kurve gescheitert. Nicht an der Frau Bundesministerin,


Bundesrat
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die nämlich im Ausschuss des Nationalrates sehr wohl das, was ich jetzt sage, akzep­tiert und sogar gesagt hat, dass das aufscheinen wird, sondern es ist leider am ÖVP-Parlamentsklub gescheitert, frei nach dem Motto: Jetzt haben wir das schon formuliert, geändert wird nichts mehr! Das war letztlich das Ergebnis nach dem Innenausschuss des Parlaments, wo die Frau Bundesministerin gemeint hat, sie habe das Problem zur Kenntnis genommen und sie werde sich – und jetzt, lieber Herr Kollege Kühnel, das Stichwort – für die Vollprotokollierung einsetzen.

Aber gehen wir einen Schritt zurück, meine Damen und Herren! Wir haben heute der europäischen Verfassung hier unsere Zustimmung gegeben. Und selbstverständlich brauchen wir, wenn wir eine europäische Verfassung haben, eine die Grenzen spie­lend überspringende Bekämpfung zum Beispiel der organisierten Kriminalität, der die Grenzen bislang ohnehin egal waren. Nur die Exekutive war in der Verfolgung der organisierten Kriminalität durch die Grenzen behindert. Hier ist nun ein Fortschritt er­zielt worden.

Natürlich brauchen wir diese grenzüberschreitende Bekämpfung insbesondere – sage ich jetzt einmal – der organisierten Kriminalität. Jeder und jede hier in diesem Saal wird bestätigen, dass gerade die organisierte Kriminalität eines jener Verbrechen ist, deren Bekämpfung in einem gemeinsamen Europa in ganz besonderer Weise Aufmerksam­keit und Effizienz zuzugestehen sind.

Dieses Gesetz bringt – keine Frage! – Erleichterungen im Bereich der Datenüber­tragungen, Erleichterungen im Bereich der Schnittstellen. Dass die Polizeibehörden nun in der Zusammenarbeit unkomplizierter, nahezu spielend die Grenzen überwinden können, ist positiv, Herr Kollege Kühnel! Ich halte auch fest, dass ich im Grunde dem Beabsichtigten positiv gegenüberstehe, aber – auch weil Kollege Kühnel mir die Ehre erwiesen hat, mich als Hüter des Datenschutzes und der Grundrechte zu bezeichnen – das Problem, das die EU nicht verstanden hat, ist, dass es nur eine auszugsweise und stichprobenartige Protokollierung gibt.

Meine Damen und Herren! Es geht um den europäischen Datenschutz. Es geht darum, dass die Kontrolle umfassend und gänzlich nachvollziehbar ist, und das ist jetzt nicht gewährleistet. (Bundesrat Dr. Kühnel: ... Pilz!) – Kollege Pilz hat alles versucht, das wird auch die Frau Bundesministerin bestätigen. Es war letztlich ein Übereinkommen zwischen der Frau Bundesministerin und allen Fraktionen, dass wir die Vollprotokollie­rung aufnehmen. Dass das dann in der letzten Textversion wieder nicht enthalten war, weil es nicht gewünscht war, seitens des ÖVP-Klubs, ist bitter. Dass ein Klubbeschluss quasi einen parlamentarischen Prozess overruled hat, das ist bitter!

Ich danke Ihnen noch einmal für die Ehre, die Sie mir haben zuteil werden lassen, Herr Kollege, und wiederhole: Es geht um den europäischen Datenschutz, es geht darum, dass diese mangelhaften Bestimmungen, wie die Daten verarbeitet werden, keiner Vollprotokollierung, sondern nur einer auszugsweisen unterliegen. Deshalb unsere mahnende Nein-Stimme zu diesem Vorgang – und zwar tatsächlich erst fünf vor zwölf. Es hätte eine Einigung im Sinne des europäischen Datenschutzes erzielt werden kön­nen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.48


Präsident Mag. Georg Pehm: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Höfinger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.48.58

Bundesrat Johann Höfinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, ich habe mich zunächst sehr gefreut, als ich vom Berichterstatter gehört habe,


Bundesrat
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dass im Ausschuss mit Stimmeneinhelligkeit der Bericht beantragt wurde. Leider ist das aber wahrscheinlich nur darauf zurückzuführen, dass kein Vertreter der Grünen im Ausschuss anwesend war, wie ich jetzt leider feststellen musste.

Es wäre natürlich schön gewesen, wenn wir auch diesen Gesetzesbeschluss ein­stimmig verabschieden hätten können, denn es ist ein sehr wichtiger Beschluss. Herr Kollege Schennach, Sie haben es erwähnt: Die international organisierte Kriminalität hat eine Dimension erreicht, die wir mit allen Mitteln einzudämmen versuchen müssen.

Im Vordergrund dieser heutigen Beschlussfassung steht eben der Schutz der Bürger vor dieser internationalen Kriminalität. Es ist daher notwendig, dieser Kriminalität auch mit organisierten Strategien entgegenzuwirken und die Zusammenarbeit durch Europol und Interpol wirklich zu forcieren, um dieser Kriminalität entgegenzutreten.

Die heutige Beschlussfassung über die Änderung des Europol-Übereinkommens ist ein wichtiger Schritt zur besseren Bekämpfung. Europol soll in Zukunft seine Rolle bei der Verbrechensbekämpfung besser wahrnehmen können. Das ist an und für sich der Hintergrund dieses Übereinkommens.

Neben den bisherigen Aufgabengebieten wie illegaler Drogenhandel, Menschenhan­del, Kfz-Kriminalität, Terrorismus sowie illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen soll das Aufgabengebiet um die Verhütung und Bekämpfung der Geld­wäsche erweitert werden. Das heißt, es soll auch in Zukunft möglich sein, die abstrakte Geldwäsche gezielt zu bekämpfen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht aber auch um die Frage der Datenabgleiche. Die Datenabfrage war bisher nur einem eingeschränkten Kreis von Europol-Mitarbei­tern erlaubt. Nun wird dieser Datenabgleich bei allgemeinen Anfragen auch nationalen Behörden möglich sein. Bei inhaltlichen Anfragen und Abfragen jedoch dürfen auch weiterhin nur Beamte von Europol eingesetzt werden.

Es stimmt, es ist momentan nicht vorgesehen, alle Datenabfragen zu protokollieren. Wir haben das auch im Ausschuss diskutiert, und aus unserer Sicht ist es daher wich­tig, dass von Seiten Europol ein Instrument geschaffen wird, um die Rechtmäßigkeit dieser Datenabfragen zu gewährleisten. Es bleibt aber auch der Wunsch aufrecht, eine – wie in Österreich schon bisher üblich – Vollprotokollierung zu erreichen.

Hoher Bundesrat! Die Umsetzung dieser Änderung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes ist im Sinne der Prävention von internatio­naler Kriminalität sowie der Aufklärung und Zerschlagung der organisierten Kriminalität und dient dem Schutz unserer Bevölkerung. Daher werden wir dieser Gesetzesände­rung gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.52


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. Ich weiß, dass Sie die Bestimmungen der Geschäftsordnung kennen. – Bitte.

 


18.52.42

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich werde mich kurz fassen. – Lieber Herr Kollege Höfinger, Ihre Ausführungen sind ange­tan, einen falschen Eindruck zu erwecken, weshalb ich sie berichtigen will.

Es ist richtig, dass bei der Sitzung des Innenausschusses die grüne Fraktion nicht ver­treten war. Das hängt aber mit der nicht mit unserer Zustimmung erfolgten Ausschuss­terminplanung zusammen. Zu dem Zeitpunkt, als der Innenausschusses seine Beratungen aufgenommen hat, war die Sitzung des Außenpolitischen Ausschusses, dem ich ebenfalls angehöre, noch in Gang, und ich kann mich nicht zweiteilen.


Bundesrat
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Ich werde Ihre Ausführungen zum Anlass nehmen, dass eine derartige Terminplanung für Ausschüsse, wie sie für diese Sitzung des Bundesrates erfolgt ist – der Finanz­ausschuss etwa, in dem allein die Vorlesung der Tagesordnungspunkte eine Stunde in Anspruch genommen hat, war mit 30 Minuten terminisiert –, nicht mehr vorkommt, weil wir uns damit selbst nicht mehr ernst nehmen.

Noch einmal: Die Sitzung des Innenausschusses konnte von den Grünen nicht wahr­genommen werden, da parallel dazu der Außenpolitische Ausschuss in einer Overtime von mehr als einer halben Stunde tagte.

18.53


Präsident Mag. Georg Pehm: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Giefing. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.54.11

Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Inhalt dieses Übereinkommens ist die größt­mögliche Zusammenarbeit der Behörden bei der Bekämpfung schwerer internationaler Verbrechen wie etwa Menschenhandel, Drogenhandel, Falschgeldhandel und terroris­tische Verbrechen. Bisher allerdings war das Europäische Polizeiamt, Europol, eine Station, die einige Mitgliedstaaten genutzt haben, einige Mitgliedstaaten eben nicht.

Bei dieser Gesetzesvorlage geht es im Wesentlichen um den Schritt in die operative Tätigkeit. In Zukunft können Mitgliedstaaten und auch Europol auf die notwendigen Daten bei der Verbrechensbekämpfung zugreifen.

Ich nehme an, dass alle hier in diesem Saal Anwesenden für die bestmögliche Sicher­heit der Bevölkerung eintreten. Europol wird in Zukunft die nationalen Polizeibehörden unterstützen und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten verbessern.

Bei Durchsicht der Unterlagen für die heutige Sitzung dachte ich ursprünglich, wir hätten dieses Gesetz bereits im Jänner des Vorjahres diskutiert und beschlossen. Ein Jahr später diskutieren wir neuerlich darüber. Ist im Vorjahr etwas vergessen worden oder handelt es sich tatsächlich um ein sehr dynamisches Projekt, welches immer wieder Adaptierungen erfordert und nach sich zieht?

Im Großen und Ganzen stimmen wir diesem Gesetz zu. Ein möglicher Schwachpunkt in diesem Übereinkommen könnte allerdings der Datenschutz sein. Der Datenschutzrat hat in seiner Begutachtung eine acht Seiten lange Stellungnahme verfasst und darauf hingewiesen, dass es sich um ein sehr sensibles Thema, um sehr sensible Daten han­delt. Eine Vollprotokollierung der Abfragen sollte daher oberstes Ziel unserer Bestre­bungen sein.

Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustim­men, will aber Folgendes anmerken: Internationale Entwicklungen auf dem Sektor der Verbrechensbekämpfung sind sehr wichtig. Verlieren wir jedoch bei nationalen Anliegen im Zusammenhang mit Sicherheit nicht das Augenmaß! Stärken wir auch im Inland die Schlagkraft der Polizei und der Gendarmerie! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.57


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Zellot. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.57.15

Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Meine geschätzten Damen und Herren des Bundesrates! Damit Europol seine zentrale Rolle im Rahmen der europäischen polizeilichen Zusammenarbeit effizient


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wahrnehmen kann, müssen natürlich Bedingungen festgelegt werden, welche die ope­rative Unterstützungsfunktion von Europol gegenüber den nationalen Polizeibehörden, die von meinen Vorrednern schon erwähnt wurde, stärken, wodurch die Zusammen­arbeit mit den Mitgliedstaaten natürlich verbessert wird.

Ebenfalls schon betont haben meine Vorredner, dass der Schutz unserer Bürger – ganz egal, in welche Verbrechenskategorie oder in welche Art der Kriminalität das hineinfällt – für uns natürlich sehr wichtig ist, und das möchte ich noch einmal unter­streichen.

Da auch die Problematik des Datenschutzes angesprochen worden ist, möchte ich Folgendes sagen: Wir müssen uns natürlich im Klaren darüber sein, dass ohne Daten keine ordnungsgemäße Ermittlungsarbeit von den zuständigen Behörden durchgeführt werden kann. Das muss uns klar sein. Wenn wir wollen, dass eine vollständige Auf­klärung möglich ist, dass eine effiziente und wirkungsvolle Bekämpfung zum Beispiel der Geldwäsche – ein neuer Aufgabenbereich – möglich ist, dann müssen den zustän­digen Behörden auch die entsprechenden Daten zur Verfügung stehen, damit die Bekämpfung dieser Verbrechen Erfolg verspricht.

Ich glaube, der anstehende Gesetzesbeschluss ist ein wichtiger Schritt für die Sicher­heit in unserem Land. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

18.59


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Kollege Kühnel.

 


18.59.30

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte mich nicht zu Wort gemeldet, aber auf Grund der Ausführungen des Kollegen Schennach sehe ich mich mehr oder weniger gezwungen, das zu tun.

Als Vorsitzender des Innenausschusses – und das wurde auch zugegeben – kann ich bestätigen, die Grünen haben an der Sitzung nicht teilgenommen. Nun ist uns aber doch allgemein bekannt, dass jedes Vollausschussmitglied ein Ersatzmitglied hat. Und da zur selben Zeit nur ein zweiter Ausschuss parallel getagt hat, frage ich mich, wo das Ersatzmitglied gewesen ist.

Es gibt ja theoretisch immer noch die Möglichkeit, dass man, wenn das Ersatzmitglied auch nicht teilnehmen kann, kurzfristig jemand anderen nominiert, der an der Sitzung teilnimmt. Daher ist diese Begründung eher als fadenscheinig einzustufen.

Das zeigt nämlich das Interesse der Grünen, wie zum Beispiel bei mir im 1. Bezirk in der Kommunalpolitik. (Bundesrat Konecny: Nein, bitte nicht!) Sowohl zu Sitzungen des Bauausschusses als auch der Bezirksentwicklungskommission kommen die Grünen öfters überhaupt nicht, gelegentlich entschuldigen sie sich. (Bundesrätin Dr. Lichten­ecker: Das ist Polemik!) Sie können sehen, wie das im 1. Bezirk ist, da das protokol­liert ist. In den Sitzungen aber treten sie dann immer als die Hüter der Menschenrechte und so weiter auf. (Bundesrätin Konrad: Wir sind schon in Wien, aber im Bundesrat!)

Gegen diese teilweise – sagen wir es einmal so – ambivalente Haltung möchte ich mich schon verwahren. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Ruf bei der ÖVP: In Oberösterreich sind sie eh da!)

19.01


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldung: Frau Kollegin Dr. Lichten­ecker. – Bitte.

 



Bundesrat
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722. Sitzung / Seite 93

19.01.13

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Eine kurze Klarstel­lung zu den Ausführungen des Herrn Dr. Kühnel: Wir sind vier Fraktionsmitglieder, und das Ersatzmitglied war zu diesem Zeitpunkt aus Krankheitsgründen verhindert, die beiden anderen Fraktionsmitglieder waren in anderen Ausschüssen. Deswegen, denke ich, ist es nur mehr als verständlich, dass es in einer kleinen Fraktion passieren kann, dass ein Ausschuss einmal nicht wahrgenommen wird. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

19.01


Präsident Mag. Georg Pehm: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.02.1814. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz, die Einführungsverord­nung zum Hypothekenbank- und zum Pfandbriefgesetz, das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen, das Bankwesengesetz und das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (795 d.B. und 893 d.B. sowie 7260/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (819 d.B. und 894 d.B. sowie 7261/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Börsegesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Pensions­kassengesetz geändert werden (895 d.B. sowie 7262/BR d.B.)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird (854 d.B. und 896 d.B. sowie 7263/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 14 bis 17, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


Bundesrat
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Berichterstatter zu den Punkten 14, 15 und 16 ist Herr Bundesrat Wolfinger. – Herr Bundesrat, ich bitte, die Berichte in einem zu erstatten.

 


Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypo­thekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz, die Einführungsverordnung zum Hypothe­kenbank- und zum Pfandbriefgesetz, das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldver­schreibungen, das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antrag­stellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Börsegesetz, das Betriebliche Mitarbeitervor­sorgegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden, liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Berichterstattung.

Berichterstatter zu Punkt 17 ist Herr Bundesrat Prutsch. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Berichterstatter Günther Prutsch: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheide­münzengesetz 1988 geändert wird, liegt schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


19.05.46

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man in die Schutzmechanismen des Finanz- und Versicherungsmarktes eingreift, sollte man besonders sensibel vorgehen. Diese Gesetze sollten mit einer möglichst breiten Mehr­heit beschlossen werden.


Bundesrat
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722. Sitzung / Seite 95

Bei den vorliegenden Gesetzen ist das leider nicht möglich, weil zum Beispiel bei einem Gesetz die Verfassungsbestimmung entfernt wurde und bei einer Reihe von Punkten zu Änderungen beim Einlegerschutz gekommen ist.

Meine Damen und Herren! Mit den vorliegenden Änderungen betreffend Hypotheken­bankgesetz und Pfandbriefgesetz soll die Hebung der Attraktivität des Pfandbriefes erreicht werden. Der internationale Kapitalmarkt und die Rating-Agenturen sollen durch die Neuregelung davon überzeugt werden, dass insbesondere die zeitgerechte Bedie­nung der österreichischen Pfandbriefe im Konkursfall einer Hypothekenbank rechtlich sichergestellt ist. Die Novelle enthält auch nähere Vorschriften über die Abwicklung der Deckungsmasse im Falle der Insolvenz einer Hypothekenbank. Dasselbe gilt für jene Kreditinstitute, die Pfandbriefe nach dem Pfandbriefgesetz ausgeben.

Zur Herstellung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für alle gedeckten Schuldver­schreibungen wird das Gesetz betreffend die fundierten Bankschuldverschreibungen entsprechend angepasst.

Die Verbesserung der Attraktivität des Pfandbriefes und der Qualität der Deckung im Interesse der Pfandbriefgläubiger und der österreichischen Kreditwirtschaft sind positiv zu sehen. Das, was uns an der Sache nicht gefällt, ist der verminderte Anlegerschutz, da die strafrechtlichen Sanktionen zum Nachteil von Anlegern in Verwaltungsstrafen der Finanzmarktaufsicht umgewandelt wurden. Diese Verminderung des Anlegerschut­zes lehnen wir ab.

Beim Finanzmarktaufsichtsgesetz und beim Bankwesengesetz geht es vor allem um die Reparatur auf Grund eines OGH-Urteils, nach dem Klärungsbedarf bestand, ob und wann Bankprüfer als Organe der Aufsicht anzusehen sind und daher von Bankprüfern verursachte Schäden vom Bund im Wege der Amtshaftung abgegolten werden müs­sen.

Grundsätzlich ist hier zu fragen: Baue ich mit diesem Gesetz die Stellung der Einleger aus oder schütze ich die Institute oder schütze ich mich als Staat selbst vor eventuellen Ansprüchen bei Konkursverfahren?

Wenn die Änderungen in einem vernünftigen Rahmen liegen und das Risiko etwas gleicher verteilt gewesen wäre, hätte man sicherlich mit uns reden können. Das war aber nicht der Fall.

Wenn man sich die Änderungen genauer ansieht, stellt man fest, dass sich mit dem vorliegenden Gesetz die Situation der Einleger verschlechtert. Es wird einfach das Risiko vergrößert, aber es gibt keine Verbesserung der Aufsicht, es gibt keine Verbes­serung bei der Höhe der maximalen Versicherung. Und auch bei einigen anderen Punkten hat man nicht das Gefühl, dass ein besserer Einlegerschutz an erster Stelle gestanden wäre.

Meine Damen und Herren! Es geht hier einfach darum, dass sich der Staat nicht aus der Verantwortung stehlen kann, wenn die Bankenprüfung durch die Prüfer der Finanz­marktaufsichtsbehörde fahrlässig erfolgt und dann Schäden, die über die Einlagen­sicherung hinaus auftreten, nicht mehr gedeckt sind.

Sie versuchen, das hier einfachgesetzlich zu beschließen – es wird allerdings wieder so sein, dass zum Verfassungsgerichtshof gegangen werden muss, aber Sie haben ja schon Übung darin, dass Ihnen Gesetze aufgehoben werden.

Meine Damen und Herren! Es wurde zwar mit uns gesprochen, es wurde verhandelt, wir haben bei diesen Verhandlungen auch Vorschläge gemacht, zumal die Erhöhung der Einlagensicherung von 20 000 € auf 30 000 € je Anleger als gewisse Entschädi­gung für den Wegfall der Haftung der Republik bei schuldhaft-rechtswidrigem Ver-


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halten gesorgt hätte, und wir haben auch ein zeitgemäßes Einlagensicherungssystem angeregt. Unsere Vorschläge wurden aber leider nicht angenommen, und damit gibt es von uns auch keine Zustimmung zu dieser Gesetzesmaterie. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! In weiterer Folge geht es beim Bankwesengesetz im Zu­sammenhang mit den neuen Eigenmittelvorschriften für Kreditinstitute um die Basel-II-spezifischen Erfassungen von Kreditrisken. Wir alle wissen, dass Basel II mit Sicher­heit zu einer Verteuerung der Kredite für die Klein- und Mittelbetriebe führen wird.

Ein Weiteres kommt dazu: dass eine ganze Menge von Daten bei den Kreditinstituten gesammelt werden. Und wir alle wissen, je mehr Daten jemand hat, umso gefährlicher ist es, dass die Daten gerade zu einem Zeitpunkt auftauchen, zu dem man sie absolut nicht brauchen kann. Daher sind wir auch damit nicht einverstanden.

Es gibt noch einen weiteren Bereich, mit dem wir auch nicht einverstanden sind, näm­lich damit, dass Kreditinstitute bis zu einer Bilanzsumme von 150 Millionen € oder, wenn sie einer Institutsgruppe angehören, von 1 Milliarde € keine interne Revision mehr zu haben brauchen. Ich meine, dass eine interne Revision noch keinem Institut geschadet hat.

Meine Damen und Herren! Zu einer funktionierenden Bankenaufsicht gehört natürlich auch, dass, wenn es bei einem Kreditinstitut gravierende Mängel gibt, diese auch gemeldet werden. Und da zieht man jetzt eine Dreimonatefrist ein. Das ist, glaube ich, der falsche Ansatz. Da heißt es: „kurzfristig behebbare, geringfügige Mängel“.

Weiters heißt es auch noch: ... wenn anzunehmen ist, dass die sofortige Erfüllbarkeit dieser Mängel das Kreditinstitut in seiner Existenz gefährden würde, man aber anneh­men könne, dass die Angelegenheit in der erwähnten Dreimonatsfrist behoben werden kann. – Das verstehe ich nicht ganz: Wie soll ein Mangel einerseits kurzfristig beheb­bar und geringfügig sein, andererseits gleichzeitig den Bestand des Kreditinstitutes oder die Erfüllung der Verpflichtungen gefährden?

Wir als SPÖ sind der Meinung, dass bei derart gravierenden Gefährdungen sofort Mel­dung gemacht werden muss.

Meine Damen und Herren! Insgesamt gesehen stellen einige Punkte in den vorliegen­den Gesetzen eine Verbesserung dar – ich habe das auch gesagt –, eine ganze Reihe von Änderungen betreffen allerdings die Einleger, also die Kunden dieser Institute, und bieten jetzt weniger Schutz als vorher.

Wir werden daher bei den Tagesordnungspunkten 14, 15 und 16 nicht zustimmen. Dem Punkt 17, Scheidemünzengesetz, stimmen wir zu. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

19.13


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Zwazl. Ich er­teile ihr das Wort.

 


19.13.25

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Novellierungsentwurf zum Hypothekenbank- und Pfandbriefgesetz ist zu befürworten, da damit die Attraktivi­tät österreichischer Pfandbriefe deutlich verbessert und die Sicherheit damit erhöht wird.

Durch die dringend notwendige Modernisierung, mit der man den Voraussetzungen internationaler Finanzmärkte und Rating-Gesellschaften entspricht, wird auch die zeitgerechte Bedienung von Pfandbriefen im Insolvenzfall sichergestellt. Damit wird


Bundesrat
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auch eine Entwicklung, die in vielen anderen europäischen Staaten stattgefunden hat, nachvollzogen, wo in den letzten Jahren ebenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Pfandbriefqualität getroffen wurden.

Neben den Bestimmungen zur Verbesserung der Pfandbriefqualität ermöglicht das Gesetz die Zeichnung von großvolumigen Emissionen, so genannten Jumbo-Pfand­briefen, wie in Deutschland.

Um das ein bisschen besser zu veranschaulichen: In Deutschland werden durch diese Bankenzusammenarbeit Pfandbriefe in der Höhe von 1 Milliarde € gezeichnet. Daher geht es auch darum, hier den österreichischen Standort im internationalen Geflecht zu verbessern.

Im Zusammenhang mit der Amtshaftung für Bankprüfer war man ursprünglich der Meinung, dass man dieses Gesetz nur mit Zweidrittelmehrheit beschließen kann oder beschließen muss. Das stimmt aber nicht, es reicht die einfache Mehrheit (Bundesrat Kraml: Wer sagt das?), wie der Verfassungsdienst bestätigt.

Mit dieser Novelle erfolgt nun einmal eine klare Trennung der Abschlussprüfung und der amtshaftungsrelevanten Bankenaufsicht. Für uns ist der gewählte Weg richtig, und wir begrüßen daher das Gesetz.

Beim Scheidemünzengesetz geht es um eine EU-Anpassung zum Schutz des Euro vor Verwechslung mit Medaillen und Münzstücken. Ich glaube, da kann wirklich niemand dagegen sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.15


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Lichten­ecker. Ich erteile ihr das Wort.

 


19.15.47

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Die vier nun vorliegenden Punkte betreffen Materien im Bereich der Finanzen. Dem Hypotheken­bankgesetz und dem Scheidemünzengesetz werden wir Grünen zustimmen. Wobei ich an Herrn Staatssekretär Finz noch eine Frage habe – ich ersuche ihn, das heute noch zu klären.

Die Frage: Kann man 100-prozentig davon ausgehen, dass mit der vorliegenden Rege­lung zum Hypothekenbankgesetz sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten als auch für den Bund die optimalste Lösung gefunden wurde und nicht nur auf den Druck aus der Wirtschaft, aus dem Bankenwesen reagiert wurde?

Die beiden Bereiche Investmentfondsgesetz und Bankwesengesetz finden nicht unsere Zustimmung, und zwar auf Grund der Aufsicht. Im Speziellen: Die Abschlussprüfer von Banken sind mit dieser Vorlage nicht mehr automatisch Organe des Bundes bezie­hungsweise der Aufsicht. Damit wird das Amtshaftungsrisiko des Bundes reduziert.

Von Seiten der Finanzmarktaufsicht wird nun befürchtet, dass es auf Grund der Neu­regelung zu einem Informationsdefizit im Bereich der Bankenaufsicht kommen wird. Und es stellt sich natürlich die Frage, inwieweit auch die von der Finanzmarktaufsicht vorgeschlagenen flankierenden Maßnahmen berücksichtigt wurden, um diesem be­fürchteten Informationsdefizit entgegenzuwirken.

Die zweite Frage: Warum wurde dem Wunsch der Finanzmarktaufsicht, mittels einer Verfassungsbestimmung einen Amtshaftungsausschluss zu regeln, nicht Rechnung getragen?


Bundesrat
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Wie gesagt: Zwei Tagesordnungspunkte finden unsere Zustimmung, zwei nicht. – Das ist ja schon mehr, als wir in der Regel im Finanzbereich sozusagen an Kompromiss zustande bringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Bundesra­tes Dr. Kühnel.)

19.18


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Dr. Finz das Wort.

 


19.18.05

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Wir haben einen Verfassungskonvent, einen Österreich-Konvent gehabt, dessen Ziel es war, eine schlanke, ranke Verfassung zu schaffen und mög­lichst wenige Bestimmungen in den Verfassungsrang zu bringen, weil diese natürlich nur schwer zu ändern sind. Heute wurde zum Beispiel die Schulmaterie großteils von Verfassungsbestimmungen befreit. Daher bin ich eigentlich verwundert, dass man, wenn man eine einfachgesetzliche Regelung finden kann – und wir konnten eine solche mit Hilfe des Verfassungsdienstes finden –, das dann kritisiert. Es ist ja ideal, wenn man nicht alles, jede einzelne Bestimmung des Bankwesengesetzes – es han­delt sich ja um wirklich detaillierte Regelungen –, wie etwa die Finanzmarktaufsicht, in den Verfassungsrang hebt. In der Verfassung sollen ja nur die Grundbaugesetze gere­gelt werden. Es muss das Ziel eines jeden Gesetzgebers sein, so wenig wie möglich in die Verfassung aufzunehmen.

Der zweite Grund: Natürlich hätte sich die Finanzmarktaufsicht eine bessere Absiche­rung gewünscht, denn in dem Urteil ist es darum gegangen, dass der von der Bank be­stellte Prüfer als Amtsorgan gewertet wurde, also eine sehr weitgehende Auffassung.

Sie sagen, jetzt ist der Einleger der Arme. – Meiner Ansicht nach nicht. Erstens haben wir eine Einlagensicherung, und diese beträgt immerhin 20 000 €; früher waren es 200 000 S, also durch die Euroumstellung ist schon eine Verbesserung eingetreten. Dann entsteht ja nur zwischen dem Einleger und der Bank ein Vertragsverhältnis. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Forderungen oder Gegenforderungen sollen auch in diesem bleiben.

Warum muss für jedes Risiko der Steuerzahler einspringen? Es wird immer so getan, als wäre der Staat eine große Kasse. Das ist der Steuerzahler, das sind wir alle! War­um müssen wir für jedes Risiko haften?

Weiters möchte ich schon erwähnen, dass wir über ein Jahr lang versucht haben, mit der Sozialdemokratie – ich habe selbst die Verhandlung geführt – einen Kompromiss zu erzielen. Ein solcher war nicht zu erzielen, denn da wurden Forderungen hinsichtlich Umgestaltung des ganzen Bankenapparates mit verknüpft, die für uns nicht vertretbar waren. Daher haben wir dann auch den Weg einer einfachgesetzlichen Regelung gefunden. Ich habe überhaupt keine Angst, dass das angefochten wird. Selbstver­ständlich besteht jederzeit die Möglichkeit, dass wieder einmal etwas aufgehoben wird. Keiner weiß das im Vorhinein. Es gibt immer wieder Juristen, die eine unterschiedliche Auffassung vertreten. Aber wir haben die größtmögliche Absicherung erreicht, und ich glaube, das ist eine gute Sache. (Bundesrat Kraml: Elf aufgehobene Gesetze!)

Zum Hypothekenbankgesetz: Diese Änderung ist auf Grund der fortschreitenden Glo­balisierung der Kapitalmärkte notwendig geworden. Sie dient der Erhöhung der Attrak­tivität des österreichischen Pfandbriefs. Das ist, wie ich meine, nicht nur im Sinne des Staates, sondern das ist vor allem für jene, die in Pfandbriefe investieren, eine sehr gute Regelung.

Zur Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht. – Das Finanzministerium ist, wie ich meine, dar­an interessiert, dass es eine starke Finanzmarktaufsicht gibt und hat auch speziell


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beim Bankwesengesetz dafür gesorgt, dass die Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht klar umrissen wird und dass vor allem im Hinblick auf Basel II auch alle Möglichkeiten von Meldungen und Einsichten gewahrt bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.21


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Weilharter. Ich erteile ihm das Wort.

 


19.21.58

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! In aller Kürze, in wenigen Sätzen erläutert, worum es beim Hypothekenbankgesetz geht. Einerseits ist es das Ziel – es wurde schon gesagt –, die Attraktivität und die Bonität von Pfandbriefen anzuheben. Auch Kollege Kraml hat erwähnt, dass dies durchaus positiv und vernünftig ist.

Der zweite Punkt in dieser Gesetzesänderung ist aber, dass eben Pfandbriefe im Kon­kurs von Hypothekenbanken anders und, wie ich meine, besser für den Gläubiger als bisher behandelt werden. Das heißt eben, dass Hypotheken und Pfandbriefe bei Kon­kurs einer Hypothekenbank nicht mehr vorzeitig fällig gestellt werden. Das gibt ja für den Pfandbriefgläubiger ein gutes Maß mehr an Sicherheit.

Meine Damen und Herren! Selbstverständlich ist auch in Ordnung und gut, dass eben bei einem Konkurs die Forderung aufrecht bleibt. Vor allem gilt diese Regelung analog für Kreditinstitute, die mit Pfandbriefen handeln. Das ist eine durchaus positive Sache, die den Pfandbriefgläubigern mehr Sicherheit gibt. Ich verstehe die Position der SPÖ nicht, die meint, dem nicht zustimmen zu können.

Zu einem weiteren Punkt dieser Tagesordnung, zur Änderung des Bankwesenge­setzes. – Auch das kann man in wenigen Sätzen erläutern. Die Änderung zielt darauf ab, dass in Hinkunft die Kompetenzen des Prüforganes klar definiert und geregelt wer­den. Man könnte das ganz einfach in einem Satz sagen, denn in Hinkunft wird es bei der Bankprüfung so sein: Wer anschafft, der zahlt. Beim Bankprüfer handelt es sich um ein Organ der Finanzmarktaufsicht, das ist vollkommen klar definiert, und da gilt die Amtshaftung. Handelt ein Bankprüfer im Auftrag des Kreditinstitutes, so quasi als Abschlussprüfer, dann liegt natürlich die Verantwortung beim Auftraggeber, beim Kre­ditinstitut, und es haftet natürlich dieses. Ich bin der Meinung, es kann nicht sein, dass für private Aufträge die öffentliche Hand die Haftung übernimmt.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird keine der Gesetzesvorlagen beein­spruchen, sondern wir sehen darin einen Schritt in Richtung Konsumentenschutz, in Richtung Weiterentwicklung der österreichischen Bankenwirtschaft, und das ist gut so. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.24


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Molzbichler. Ich erteile ihm das Wort.

 


19.24.40

Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Auf Grund der vorgeschrittenen Zeit und nachdem die Kollegen aus meiner Fraktion vieles schon vorweggenommen haben, möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat 10 Minuten meiner Redezeit schenken. Ich würde bitten, dass sich auch die nachfolgenden Redner ein Beispiel daran nehmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP sowie den Freiheitlichen.)

19.25



Bundesrat
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Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

19.26.5418. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EG-Amtshilfegesetz, das EU-Quel­lensteuergesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzausgleichs­gesetz 2005 und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden (848 d.B. und 897 d.B. sowie 7264/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ager. Ich bitte ihn darum.

 


Berichterstatter Hans Ager: Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuerge­setz 1988, das EG-Amtshilfegesetz, das EU-Quellensteuergesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2005 und das Kunstförderungsbei­tragsgesetz 1981 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher zum Antrag kommen:


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Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. Wir gehen in die Debatte ein, wobei ich anmer­ken möchte, dass in der schriftlichen Ausfertigung, die mir vorliegt, von Stimmenein­helligkeit im Ausschuss die Rede ist.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Schimböck das Wort. (Bundesrat Schimböck: Ich habe diese Wortmeldung zurückgezogen!) – Diese Wortmeldung ist zurückgezogen.

Als nächste Wortmeldung wäre vorgemerkt: Dr. Dernoscheg. Bleibt die aufrecht? – Auch zurückgezogen.

Als nächste Wortmeldung ist vorgemerkt: Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. (Bundes­rätin Dr. Lichtenecker: Auch zurückgezogen!) – Auch zurückgezogen.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

19.29.0219. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vor­läufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande – für Aruba (808 d.B. und 898 d.B. sowie 7265/BR d.B.)

20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vor­läufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande – für die Niederländischen Antillen (809 d.B. und 899 d.B. sowie 7266/BR d.B.)

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vor­läufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und Guernsey (811 d.B. und 900 d.B. sowie 7267/BR d.B.)

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vor­läufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und Jersey (812 d.B. und 901 d.B. sowie 7268/BR d.B.)


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722. Sitzung / Seite 102

23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vor­läufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Isle of Man (813 d.B. und 902 d.B. sowie 7269/BR d.B.)

24. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Anguilla über die Besteuerung von Zinserträgen (885 d.B. sowie 7270/BR d.B.)

25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der British Virgin Islands (888 d.B. sowie 7271/BR d.B.)

26. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Cayman Islands (886 d.B. sowie 7272/BR d.B.)

27. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und dem Überseeischen Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreiches Montserrat (887 d.B. sowie 7273/BR d.B.)

28. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Turks and Caicos Islands (889 d.B. sowie 7274/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 19 bis 28 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu all diesen Punkten ist Herr Bundesrat Wiesenegg. Ich bitte ihn darum.

 


Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Geschätzte Damen und Herren! Ich erstatte nun den Bericht über die Tagesord­nungspunkte 19 bis 28. Alle Berichte liegen Ihnen in schriftlicher Form vor, ich beschränke mich daher auf die Formulierung des jeweiligen Antrages an das Plenum und die rechtlich relevanten Teile.


Bundesrat
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Da die Textierung, wie Sie selbst feststellen können, völlig identisch ist, der Herr Präsident das ebenfalls bereits zitiert hat und nur die betreffenden Staaten jeweils ausgewechselt werden, komme ich nun zum Bericht über Tagesordnungspunkt 19 in 7265 der Beilagen:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ebenfalls der Bericht zu Tagesordnungspunkt 20 in 7266 der Beilagen:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Dasselbe gilt für den Tagesordnungspunkt 21 in 7267 der Beilagen:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht zu Tagesordnungspunkt 22 in 7268 der Beilagen:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht zu Tagesordnungspunkt 23 in 7269 der Beilagen:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Dasselbe gilt für den Bericht zu Tagesordnungspunkt 24 in 7270 der Beilagen:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht zu Tagesordnungspunkt 25 in 7271 der Beilagen:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht zu Tagesordnungspunkt 26 in 7272 der Beilagen:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Dasselbe gilt für den Tagesordnungspunkt 27 in 7273 der Ihnen vorliegenden Beila­gen:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Als Letztes: Bericht zu Tagesordnungspunkt 28 in 7274 der Beilagen. Ebenfalls:

 


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


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Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Be­steuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwi­schen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande – für Aruba.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Be­steuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwi­schen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande – für die Nieder­ländischen Antillen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und Guernsey.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.


Bundesrat
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722. Sitzung / Seite 105

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und Jersey.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Isle of Man.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Anguilla über die Besteuerung von Zins­erträgen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der British Virgin Islands.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Cayman Islands.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und dem Überseeischen Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreiches Montserrat.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhellig­keit.

Wir kommen abschließend zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Turks and Caicos Islands.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

19.38.5129. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und dem Königreich Kambodscha über die Förderung und den Schutz von Investitionen (810 d.B. und 903 d.B. sowie 7275/BR d.B.)

30. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird (522/A und 905 d.B. sowie 7276/BR d.B.)

31. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (527/A und 906 d.B. sowie 7277/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 29 bis 31, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


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Berichterstatter zu all diesen drei Punkten ist Herr Bundesrat Molzbichler. Ich bitte ihn darum.

 


Berichterstatter Günther Molzbichler: Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Kambodscha über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai dieses Jahres mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Der nächste Bericht betrifft den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird.

Die vorliegende Änderung des Tabakmonopolgesetzes hat vor allem zum Ziel, einer­seits den Tabaktrafikanten ein gesichertes Einkommen zu gewährleisten, andererseits aber auch aus Gründen der Gesundheitspolitik und des Jugendschutzes den Verkauf von Zigaretten unter einer bestimmten Preishöhe zu verhindern.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der nächste Bericht betrifft den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte. Wortmeldungen liegen keine vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die getrennt erfolgt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betref­fend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Kambod­scha über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse weiters über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustim­mung zu erteilen.


Bundesrat
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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem zustimmen, um ein Handzei­chen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ebenfalls angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

19.43.3532. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz, das Bundesgesetz vom 27. Jänner 1976 über die Behördenzuständigkeit und die Ahndung von Verwaltungsübertretungen in Angelegenheiten der Schifffahrt auf dem Bodensee sowie über die Änderung des Schifffahrtspolizeigesetzes und das Seeschifffahrtsgesetz geändert werden (Schifffahrtsrechtsnovelle 2005) (814 d.B. und 907 d.B. sowie 7278/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 32. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz, das Bun­desgesetz vom 27. Jänner 1976 über die Behördenzuständigkeit und die Ahndung von Verwaltungsübertretungen in Angelegenheiten der Schifffahrt auf dem Bodensee sowie über die Änderung des Schifffahrtspolizeigesetzes und das Seeschifffahrtsgesetz ge­ändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich zum Antrag:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

19.44.2333. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die Erleichte-


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rung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen (841 d.B. und 908 d.B. sowie 7279/BR d.B.)

34. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen (860 d.B. und 909 d.B. sowie 7280/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 33 und 34 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte.

 


Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowe­nien über die Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme somit zum Antrag:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Tagesordnungspunkt 34 behandelt den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flug­häfen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher zum Antrag:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.

 


19.46.04

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der Erleichterung von Ambulanz-, Such- und Rettungs­flügen werden wir natürlich zustimmen.

Beim Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen ist das allerdings anders. Ich sehe eigentlich keinen Grund, dieser Gesetzesvorlage zuzustim­men, denn schon in den Erläuterungen steht:

„Wesentlich ist, dass die genannte Richtlinie (und somit auch der Gesetzentwurf) auf Grund des Verkehrsaufkommens zum Zeitpunkt dieses Entwurfes (2004) ausschließ­lich den Flughafen Wien-Schwechat betreffen.

Für diesen Flughafen wurden jedoch bereits im Jahr 1972 Betriebsbeschränkungen aufgetragen, welche die Anforderungen der genannten Richtlinie erfüllen. Gemäß Artikel 7 der EU-Richtlinie (...) ist daher dieses Gesetz für diese Betriebsbeschränkung nicht anzuwenden.“


Bundesrat
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Das heißt, im Prinzip ist dieses Gesetz auf keinen unserer Flughäfen anzuwenden, und es wird auch kein einziges Dezibel Lärm verringern oder vermeiden. – Ganz im Gegen­teil, denn in den Erläuterungen steht weiter:

„Der Ausbau der Flughafeninfrastruktur soll im Hinblick auf eine langfristig tragbare Entwicklung des Luftverkehrs erleichtert werden. Es wird gestattet, die derzeitigen flughafenspezifischen Lärmschutzmaßnahmen fortzusetzen und bestimmte technische Änderungen an partiellen Betriebsbeschränkungen vorzunehmen.“

Das heißt, auf Grund dieses Gesetzes können wir jetzt den Ausbau der Flughafeninfra­struktur forcieren, damit wir irgendwann einmal einen weiteren Flughafen haben, bei dem dann vielleicht auch die Lärmbeschränkungen greifen können.

Unter der Umsetzung einer Fluglärmbeschränkungsrichtlinie hätte ich mir etwas ande­res vorgestellt. Ich hätte mir gedacht, dass darin zum Beispiel steht, was das BMVIT konkret für fluglärmgeschädigte Menschen in Österreich machen will und kann, um eine Verbesserung ihrer Situation herbeizuführen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich hätte mir auch gewünscht, dass darin Lärmgrenzwerte enthalten sind, die annä­hernd etwas mit denen der WHO zum Schutz der Gesundheit zu tun haben. Prinzipiell stimmt es schon: Jeder fliegt ganz gern ab und zu einmal auf Urlaub. Manche Flüge lassen sich auch für Geschäftsreisen nicht vermeiden. Oft sind heutzutage jedoch die Alternativen zum Flug – vor allem im Vergleich zu Billigflügen – so teuer, dass sie unattraktiv sind.

Ich glaube, dass da das Problem liegt: dass Flüge immer billiger werden und die Alter­native – zum Beispiel die Bahn – auf Kurzstrecken immer unattraktiver gemacht wird.

Dann frage ich mich auch noch, wo die europaweite Flugbenzinbesteuerung bleibt, die da vielleicht auch ein wenig entgegenwirken würde. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Höfinger.)

Letztendlich tut man dann so, als wäre die Erhöhung des Verkehraufkommens eine Naturkatastrophe, gegen die man nichts tun kann und die man nicht beeinflussen kann, und als müssten die Umgebung und die Menschen, die unter diesem Verkehr leiden, halt mit den Auswirkungen dieser Naturkatastrophe leben.

Ich bin nicht dieser Meinung. Ich bin der Meinung, EU-Richtlinien müssen nicht immer nur eins zu eins im Mindestausmaß umgesetzt werden. Minister dürfen auch kreativ sein. Aber ein Fluglärmbeschränkungsgesetz zu machen, bei dem kein Dezibel Lärm eingespart wird und dafür der Wille kundgetan wird, künftig die Flughafeninfrastruktur auszubauen, ist nicht die Kreativität, die ich mir da vorgestellt hätte. (Beifall bei den Grünen.) Auf diese Form der Kreativität kann ich gerne verzichten! (Neuerlicher Beifall bei den Grünen.)

19.49


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. Ich erteile ihr das Wort.

 


19.50.00

Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsi­dent! Herr Staatssekretär! Wir haben heute über das Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen zu befinden. Es handelt sich um eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und Rates, die bis September 2003 umzusetzen war.

Von dieser Richtlinie ist lediglich, wie schon die Frau Kollegin ausführte, der Flughafen Wien-Schwechat betroffen, für den bereits vor 30 Jahren diese Auflagen vorgeschrie­ben wurden. Die Richtlinie basiert auf einer langfristig tragfähigen und tragbaren


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Entwicklung des Luftverkehrs und zielt auf die Reduzierung der Lärmbelästigung durch Flugzeuge im Nahbereich von Flughäfen hin.

Ich kann mich in vielem dem, was Sie gesagt haben, anschließen, aber es ist eine sehr vereinfachte Sicht der Dinge. Vor fünf Jahren wurde für eben diesen Zweck ein Media­tionsverfahren gestartet, um die Interessenkonflikte des wichtigen Arbeitgebers in der Region südlich von Wien mit 14 000 Arbeitsplätzen und andererseits die Bedürfnisse der betroffenen Anrainer und die ökologischen Aspekte ausgleichend zu behandeln.

Außer Frage stand von Beginn an, dass die Region Wien-Niederösterreich einen inter­nationalen Flughafen erhalten will. Wie jedoch die Entwicklung der Region, des Flug­hafens, der Gemeinden und ihrer Bewohner in Zukunft aussehen soll, das war offen.

Der Grundkonflikt ist der Ausgleich zwischen vielfältigen ökonomischen Interessen und dem Bedürfnis nach Lebensqualität, die sich nur in beschränktem Maß mit ökonomi­schen Maßnahmen kompensieren lässt.

Die Mediation war geprägt durch den Versuch, mit diesen Spannungen umzugehen. Miteinander Lösungen zu suchen ist eine schwere Aufgabe. Sie verlangt von den Beteiligten, bei den eigenen Interessen zurückzustecken, um im Interesse der Allge­meinheit gemeinsam Lösungen zu finden.

Das Prinzip war Kooperation statt „St. Florian“. Das zweite Prinzip lautete, dass stärkste Belastung die größte Aufmerksamkeit verdient. Das heißt, es war sowohl der Konflikt zwischen Ökonomie und Ökologie zu bearbeiten als auch natürlich ein gewis­ses Problempotential zwischen Wien und Niederösterreich: In Wien sind wesentlich mehr Leute in geringerem Ausmaß von Lärm betroffen, während in den umliegenden niederösterreichischen Nachbargemeinden ein kleineres Ausmaß von Menschen in wesentlich stärkerem Maß betroffen ist. Da einen Ausgleich zu finden war die Proble­matik dieses Verfahrens.

So drücke ich meinem Kollegen Heuber, dem Bürgermeister einer der am stärksten be­troffenen niederösterreichischen Gemeinden, meine Achtung für seine Haltung aus. Er sagte, man müsse das Gesamtergebnis des Mediationsverfahrens beurteilen und nicht Einzelergebnisse, auch wenn damit einzelne Parteien nicht zufrieden gestellt werden konnten.

Gleiches gilt auch für den Landtagsabgeordneten Fasan von den niederösterreichi­schen Grünen. Er war ein harter Verhandler, aber er war immer bereit, Lösungen im Gesamtkontext zu sehen, und nicht nur einzelne Aspekte zu beurteilen. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: So sind die Grünen! Ruf bei der ÖVP: Ah geh!) – Nicht alle! Ich komme noch darauf.

In über 500 Arbeitssitzungen wurden in den letzten Jahren tragfähige Kompromisse erarbeitet, und sie behandeln wirklich einen komplexen Themenbereich, und zwar: Nachtflugregelungen, Deckelung der Nachtflugbewegungen, technischer Lärmschutz, Lärmzonendeckelung, Installierung eines Umweltfonds, Gründung des Vereines „Dia­logforum“, ein Kooperationsvertrag dieses Vereines mit der ACG beziehungsweise mit der AUA, der Abschluss eines Mediationsvertrages zwischen dem Flughafen einerseits und den Ländern, Gemeinden und dem Dachverband der Bürgerinitiativen anderer­seits, ein Schiedsvertrag und letztendlich ein Vertrag zwischen dem Flughafen und den betroffenen Gemeinden – dieser beinhaltet die Fluglärmzonendeckelung, die Sied­lungsgrenzen, die Grenzen der Fluglärmzonen für technischen Lärmschutz – das zu erläutern würde den Rahmen des heutigen Abends sprengen – und auch den Boden­lärm.

In dieser letzten Sitzung des Mediationsforums verließ die FPÖ Wien ohne Wortmel­dung vor der Abstimmung die Sitzung und teilte der Presse mit, dass sie das bisherige


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Ergebnis ablehne. Die Vertreterin der Wiener Grünen war kurzfristig anwesend, stimmte aber ebenfalls nicht mit. – So viel zum Thema Verantwortung!

Die Verantwortung der Vertreter und Vertreterinnen der beteiligten Verfahrensparteien ist nicht leicht zu tragen. Sie sind nicht nur für die Interessen ihrer Gruppierung verant­wortlich, sondern in den gemeinsamen Ergebnissen auch für die Interessen einer allgemeinen Öffentlichkeit. Diese Verantwortung wiegt umso schwerer, als es nicht nur Erfolge zu verzeichnen gibt. – Und auch jeder Erfolg beinhaltet gleichzeitig ein gewis­ses Maß an Verzicht. Auch sind nicht alle gleich erfolgreich gewesen.

So möchte ich abschließend meine Überzeugung zum Ausdruck bringen, die für viele zu treffende Entscheidungen gilt: Das Bewusstsein über die Unvollkommenheit der Ergebnisse lässt sich als erster Schritt in eine gemeinsam zu gestaltende Zukunft begreifen, denn das gemeinsame Suchen nach Lösungen ermöglicht laufend Verbes­serungen.

Die ÖVP wird daher diesem Antrag zustimmen, wiewohl ich persönlich der Meinung bin, dass diese komplexen Materien nur durch Verfahren wie eben ein Mediationsver­fahren zu bearbeiten und zu behandeln sind. – Das war mein Beitrag zu dem Bericht.

Nun sei mir noch ganz kurz gestattet zu erwähnen, dass ich den zu Recht erhaltenen Verweis des Herrn Präsidenten natürlich voll akzeptiere, denn es ist nicht statthaft, in diesem Haus Emotionen auch durch körperliche Äußerungen Ausdruck zu verleihen. Ich bedauere auch sehr, dass mein Verhalten Fehlinterpretationen ermöglichte.

Was mich jedoch zu großem Erstaunen veranlasste, war die Tatsache, dass das rechtsstaatliche Grundprinzip „audiatur et altera pars“ nicht berücksichtigt wurde. Ich gab daher eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung ab und bedauere, dass diese keine Berücksichtigung fand. Dadurch wurde es ermöglicht, dass Fehlinterpretationen auch heute wieder perpetuiert wurden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bun­desräten der Freiheitlichen und der Grünen.)

19.56


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Mag. Mainoni das Wort. – Bitte.

 


19.56.54

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich darf wieder auf dieses Bundesgesetz zurückkommen, das bei den Grünen tatsächlich Interpretationen zulässt, die ich korrigieren muss.

Im Wesentlichen ist dieses Gesetz nichts anderes als eine Verordnungsermächtigung im Bedarfsfall, nämlich für eine detaillierte Formulierung von lärmbedingten Betriebs­beschränkungen für bestimmte Luftfahrzeuge für den Flughafen Wien – also pro futuro.

Erwartet man jetzt, dass mit der Umsetzung der EU-Richtlinie sofort eine Einschrän­kung geschieht, so ist das eben nicht der Fall, sondern es ist sozusagen ein Werkzeug, mit dem man dann in Zukunft arbeiten kann.

Gestatten Sie mir aber schon noch einige Worte zu dem Spannungsfeld, das es natür­lich immer wieder gibt, nämlich einerseits zwischen den Anrainern des Flughafens, die lärmgeplagt sind, und andererseits den wirtschaftlichen Aspekten.

Die Tatsache, dass die Fluggastzahlen und natürlich damit auch die Flugbewegungen so rasant gestiegen sind, liegt darin begründet, dass die so genannten Low-cost-Carrier – das heißt, insbesondere Fluggesellschaften, die zu Billigsttarifen fliegen – natürlich auch sehr gut angenommen werden.


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Das ist also auch ein Zeichen des Wohlstandes und der Akzeptanz des Luftverkehrs, die neue Personengruppen erschlossen haben. Dadurch ist eben auch die Anzahl der Flugbewegungen gestiegen, was zweifellos auch zu einer erhöhten Lärmbelästigung führt.

Ich darf aber auch dazusagen – und das sage ich immer wieder sehr gerne als Staats­sekretär, der für Forschung zuständig ist –: Wenn man sich im Vergleich die Techno­logie der Düsentriebwerke der vergangenen Jahrzehnte und die heutige Technologie anschaut, dann muss man schon sagen, dass Forschungsergebnisse dazu geführt haben, dass Flugzeuge wesentlich leiser geworden sind. – Ich glaube, diesen Umstand sollte man doch auch erwähnen und ihm Rechnung tragen.

Letztendlich sollte die Tatsache – die Frau Kollegin hat es bereits erwähnt –, dass ge­rade der Flughafen Wien-Schwechat rund 15 000 Arbeitsplätze bedeutet, berücksich­tigt werden. Wir wissen sehr wohl, dass für Anrainer die Belastung durch Fluglärm eine außerordentliche ist, aber wir wissen auch, dass die Flughäfen einen wirtschaftlichen Aspekt darstellen, und – das muss ich schon auch dazu sagen – eine Betriebspflicht haben.

Wenn ein Flughafen geöffnet hat, dann hat er Starts und Landungen unter Bedingun­gen, die natürlich vorher definiert sind – da sind die Chapter-3-Flugzeuge –, auch zu­zulassen. Es gibt da nicht die Möglichkeit, zu unterscheiden beziehungsweise gewisse Fluggesellschaften landen zu lassen und andere nicht.

Ich gebe auch zu bedenken: Es wird schon längst in Slots gearbeitet. Das heißt, Flug­zeuge dürfen sowieso nur mehr in bestimmten Zeitfenstern landen, weil einfach auch der Luftraum bereits überfüllt ist.

Wir wissen, dass das Thema Fluglärm ein sehr wichtiges ist, und wir bemühen uns auch, in diesem wichtigen Thema den Anrainern entgegenzukommen. Wir wissen aber auch ganz genau, dass Flughäfen erstens Arbeitsplätze sichern und zweitens einen sehr großen wirtschaftlichen Aspekt darstellen.

Zu guter Letzt darf ich schon noch erwähnen, dass sich dieses Gesetz nicht eignet, Flugbenzin zu besteuern. – Danke schön.

20.00


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Prutsch. Ich erteile es ihm.

 


20.00.18

Bundesrat Günther Prutsch (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Im Katastrophenfall sowie bei schwe­ren Unfällen ist die gegenseitige Hilfeleistung mit Fluggerät mit allen Nachbarstaaten bereits geregelt. Es wurden also entsprechende Abkommen bereits abgeschlossen. Anders sieht die Situation aber bei kleineren Alltagsereignissen aus: Für Flüge im Such- und Rettungsdienst sowie für Ambulanz- und medizinische Versorgungsflüge gibt es derzeit erst mit zwei Staaten, nämlich mit Ungarn und Italien, ein entsprechen­des Abkommen beziehungsweise entsprechende Verträge.

Ich denke, es ist höchst notwendig und an der Zeit, mit allen Nachbarstaaten entspre­chende Abkommen abzuschließen. Als unmittelbarer Grenzlandbewohner finde ich es daher sehr erfreulich, dass nun dieses Abkommen mit Slowenien abgeschlossen wird. Ich denke, es ist ein kleiner, aber nicht unwesentlicher Schritt zur Verbesserung unseres gemeinsamen Lebensraumes.

Zur Frage der lärmbedingten Betriebsbeschränkung auf Flughäfen noch eine kurze Anmerkung. Es ist von meiner Vorrednerin, aber auch vom Herrn Staatssekretär schon


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sehr viel gesagt worden. In Umsetzung einer schon angesprochenen EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 sollen mit diesem Bundesgesetz zusätzliche Maßnahmen zur Minde­rung von Lärmemissionen auf Flughäfen möglich werden. Es ist daher zu hoffen, dass damit positive Ansätze geschaffen werden. Eine Lösung – so haben wir auch schon gehört – ist aber noch keineswegs in Sicht. Das Thema ist einfach zu komplex.

Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen sind nur für Flughäfen mit über 50 000 Flug­bewegungen vorgesehen; auch das war bereits Thema in den Ausführungen meiner Vorredner. Damit ist lediglich der Flughafen Wien-Schwechat betroffen.

Meine Damen und Herren! Meiner Meinung nach wurde das gegenständliche Problem in den letzten Jahren nicht wirklich ernsthaft angegangen, und das Wachstumspotential der Luftfahrt ist ein außerordentlich großes. Unbestritten ist aber auch die Erkenntnis, dass damit die Umwelt- beziehungsweise Lärmbelastung, wie schon angesprochen, naturgemäß weiter steigen wird. Es gibt auch – und das wird klar, wenn man an die Menschen denkt, die in diesem Raum leben – die Forderung nach einer Limitierung von Flugbewegungen. Auch dieses Thema wurde schon angesprochen. Daher „galop­piere“ ich in meinen Redeunterlagen gleich weiter und sage abschließend:

Es ist höchste Zeit, eine Lösung betreffend Fluglärm zu finden, zumal wir die Bedeu­tung der Luftfahrt für den Wirtschaftsstandort Österreich auch nicht übersehen dürfen. Sowohl die Lösung der Kompetenzprobleme in der Raumordnung als auch die Aus­arbeitung eines eigenständigen Fluglärmgesetzes haben höchste Priorität, und ich denke, dass man, wie bereits angesprochen, das Begonnene auch zielstrebig fortset­zen muss. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

20.03


Vizepräsident Jürgen Weiss: Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor, und zwar von Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.

 


20.03.44

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Nur eine ganz kurze Wortmeldung.

Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich glaube, wir sind uns einig, dass es durch die vielen Billigfluganbieter zu zusätzlichen Flugbewegungen kommt. Ich glaube, wir sind uns auch einig darin, dass der Flugverkehr diejenige Art und Weise der Fortbewegung ist, die die Umwelt am stärksten belastet. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Nein, nicht das Auto, es ist nach wie vor der Flugverkehr.

Nicht einer Meinung sind wir bezüglich der Tatsache, dass Sie das einfach feststellen und sagen: So ist es, da müssen wir eben die Flughafen-Infrastruktur ausbauen. – Ich bin der Meinung, hier müsste lenkend eingegriffen werden, und zwar insofern umlen­kend, als die Schienen-Infrastruktur im Hinblick auf eine langfristig tragbare Entwick­lung verbessert werden soll. Mein Wunsch wäre, dass man Anstrengungen unter­nimmt, um diese zusätzlichen Flugbewegungen zu vermeiden, ohne jetzt die Leute davon auszuschließen und zu sagen: Du darfst nicht mehr fliegen, auch wenn es so billig ist!, sondern man sollte eine attraktive Alternative dazu bieten. Das würde ich mir wünschen, um Fluglärm zu reduzieren. (Beifall bei den Grünen.)

20.05


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.


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Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betref­fend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, wenn Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker auch aufgezeigt hat. (Bundesrätin Kerschbaum: Ja!) Ja.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

20.06.0735. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) geändert wird (21. StVO-Novelle) (859 d.B. und 910 d.B. sowie 7245/BR d.B. und 7281/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 35. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist wieder Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich bitte ihn um seinen Be­richt.

 


Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile Frau Bundesrätin Kerschbaum das Wort. (Ruf bei der ÖVP: Und wieder
sind wir nicht einer Meinung! – Bundesrätin Kerschbaum – auf dem Weg zum Redner­pult –: Woher wissen Sie das?)

 


20.07.04

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es stimmt, wir sind auch bei der Straßenverkehrsordnung nicht ganz einer Meinung. Ich sehe schon einige Verbesserungen gegenüber dem Status quo durch die neue Regelung – die Einfüh­rung von Alkoholvortestgeräten, mehr und gezieltere Kontrollen. Aber ich frage mich, wie diese mehr und gezielteren Kontrollen funktionieren sollen, wenn es nicht mehr Personal gibt. Selbst diese tollen neuen Alkoholvortestgeräte werden nicht alleine testen, sondern man wird jemanden brauchen, der sie bedient. Ich denke, dass betrun-


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kene Autofahrer sich nicht selbst testen werden, sondern dass man sehr wohl auch Personal dazu braucht, um diese Tests durchzuführen.

Weiters positiv ist die Erweiterung des Kreises der Ärzte, die Alkoholbeeinträchtigun­gen untersuchen dürfen.

Die Verwaltungsvereinfachung bezüglich der Zuständigkeit für Verkehrsregelungen bei Autobahnbaustellen ist ebenfalls positiv zu bewerten.

Positiv ist in erster Linie, dass das, was geplant war, dann zum Glück nicht in die Gesetzesvorlage hineingekommen ist: etwa die Verpflichtung zum Links-Gehen auch im Ortsgebiet, die lange Liste der zusätzlich geplanten Ausnahmen vom Wochenend-Fahrverbot, die Überprüfungspflicht bezüglich der Notwendigkeit von Verkehrszeichen, die von zwei auf fünf Jahre hätte erstreckt werden sollen, obwohl gerade in letzter Zeit sehr häufig Beschwerden über den wachsenden Schilderwald kommen und dass man sich vor lauter Verkehrsschildern nicht mehr auskennt. – Es wäre eher kontraproduktiv gewesen, die Sinnhaftigkeit von Verkehrsschildern dann nur mehr alle fünf Jahre zu überprüfen.

Das Positivste an der Gesetzesänderung ist, dass sie nicht ganz so schlimm ausge­fallen ist wie geplant.

Auf der Negativliste gibt es aber auch einiges, weshalb wir heute nicht zustimmen werden: Die Ausnahmen vom Wochenend-Fahrverbot wurden zwar wieder gestrichen, aber Tiertransporte auf Autobahnen sind am Wochenende jetzt erlaubt. Die Begrün­dung mit dem Tierschutz erscheint mir etwas fraglich. Letztendlich geht es darum, dass die Tiere eben am Wochenende nicht über die Autobahn gefahren werden sollten – und ob es jetzt besonders „tierschützerisch“ ist, wenn es dennoch getan wird, sei da­hingestellt.

Der Transport von verderblichen Lebensmitteln wird auf Anhänger ausgeweitet. Auch das ist für uns ein Minuspunkt.

Zusatztafeln sollen künftig auch bei Ampeln angebracht werden können, was mög­licherweise auch eine Vorleistung für das Rechtsabbiegen bei Rot sein könnte. Das wiederum wäre eine Maßnahme, die Fußgänger massiv gefährden kann.

Was bei den Alkoholkontrollen einleuchtet, nämlich die Erweiterung des Kreises der­jenigen, die die Beeinträchtigung überprüfen können, ist bei der Suchtgiftkontrolle mög­licherweise etwas unseriös. Ich denke, dass die Suchtgiftkontrollen ja noch nicht so üblich und quasi Standard sind, sodass zum Beispiel jeder Arzt in einem Landkranken­haus diese Kontrollen durchführen kann.

Auch die Einführung der Suchtgift-Speichelvortests ist eher fragwürdig. Das sagt sogar der ÖAMTC, obwohl ich mit dem ÖAMTC nicht so oft übereinstimme. Und die Negativ­liste wird für mich besonders lang durch die Liste der nicht umgesetzten Maßnahmen.

Im Nationalrat wurden allein im Anschluss an die StVO-Änderung neun Anträge der Opposition abgelehnt, die auch Änderungen der StVO verlangt hätten. Nicht alle dieser neun Anträge hätten unsere Zustimmung erfahren, doch immerhin ein Großteil davon.

Uns fehlt in dieser Änderung vor allem die Novellierung und Überarbeitung rechtlicher Rahmenbedingungen zugunsten von Radfahrern und Fußgängern in der Straßen­verkehrsordnung. Diese Überarbeitung wäre in der österreichischen Klimastrategie vorgesehen gewesen. Ich habe im Verkehrsausschuss nachgefragt, ob irgendwelche Maßnahmen in dieser Änderung drinnen sind, die sich für Fußgänger oder Radfahrer besonders positiv auswirken. Das wurde verneint. Vielleicht könnte man da die einzel­nen Ministerien ein bisschen aufeinander abstimmen, damit der eine Minister weiß, was der andere tun sollte.


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Dass Fußgänger und Radfahrer die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind und deshalb mehr geschützt werden müssen, geht wohl auch aus den Unfallstatistiken hervor.

Uns fehlt das bundesweite Nachtfahrverbot für alle LKW mit mehr als 7,5 Tonnen. Das funktioniert in der Schweiz seit 1934 – und dass das auch bei uns dringend notwendig wäre, ist spätestens seit dem Auslaufen der Ökopunkteregelung bekannt.

Uns fehlt eine tatsächliche Erhöhung der Mindesthöhe von Verkehrszeichen auf 2,2 Meter über Gehsteigniveau.

Uns fehlen Verbesserungen im Bereich der Tiertransporte, mehr Kontrollen, Haftung, Strafbarkeit des Unternehmens et cetera.

Alles in allem kann bei dieser Änderung der Straßenverkehrsordnung meiner Meinung nach von einem großen Wurf nicht die Rede sein. Im Hinblick auf die großen Ziele einer Senkung der Unfallzahlen, die sich das Bundesministerium vorgenommen hat, und auch im Hinblick auf die steigenden Belastungen durch den motorisierten Indivi­dualverkehr wäre aber ein großer Wurf längst überfällig. (Beifall bei den Grünen.)

20.12


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Mainoni das Wort. – Bitte.

 


20.12.17

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte ganz kurz zu dieser Novelle der Straßenverkehrsord­nung Stellung nehmen, insbesondere weil auch Kritik von den Grünen gekommen ist, wobei ich das nicht ganz verstehe.

Wenn es in dieser Novelle eine lange Liste von positiven Aspekten gibt, man aber sagt: Ich stimme nicht zu, weil mir etwas fehlt in der Novelle!, so ist diese Argumentation für mich nicht ganz nachvollziehbar. Wahrscheinlich hätten Sie gewollt, dass wir eine umfassende StVO-Novelle gemacht hätten, die aber möglicherweise in Teilbereichen auch wieder Ihre Zustimmung nicht gefunden hätte. (Bundesrat Schennach: Sie zah­len auch kein Schnitzel mit Pommes frites, wenn Sie die Pommes frites nicht ...!)

Ich darf aber jetzt doch inhaltlich Stellung nehmen, weil das Thema Planquadrat bezie­hungsweise diese Alkohol- und Suchtgift-Vortestgeräte zur Sprache gekommen sind.

Gerade die Exekutive hat mitgeteilt, dass, um bei Planquadraten wirklich alle Fahr­zeuglenker zu erfassen, Vortestgeräte notwendig sind. Diese Vortestgeräte tun nichts anderes, als vorab zu prüfen, ob der Verdacht einer Alkoholisierung besteht oder nicht. All jene, bei denen der Verdacht nicht besteht, können sozusagen sofort wieder in den Verkehr entlassen werden. So gesehen ist das also nichts anderes als eine Verbesse­rung, damit man konsequenter überprüfen kann, ob Alkohol am Steuer zur Beeinträch­tigung und somit in der Folge auch zu einer Führerscheinabnahme führt.

Das Gleiche – und da berufen wir uns immer auf Aussagen von Experten, vor allem aber auch von Praktikern, die täglich die Kontrollen durchzuführen haben – gilt für Suchtgiftkontrollen. Bei Suchtgiftkontrollen war die Exekutive sehr oft in der Situation – in Wien nicht, muss ich dazu sagen, aber insbesondere in ländlichen Bereichen Öster­reichs –, dass sie nicht wusste, wo sie Fahrzeuglenker, die offensichtlich beeinträchtigt waren, bei denen aber der Alkoholtest negativ verlaufen ist, hinbringen sollte, damit tatsächlich eine Überprüfung nach einem Vergehen im Zusammenhang mit Suchtgift durchgeführt werden kann.

Da ist es eben erstens durch einen Ärztepool und zweitens auch durch diese Vortest­geräte möglich, bei den verdächtigen Personen, die offensichtlich beim Steuern eines


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Fahrzeuges beeinträchtigt sind, vorab prüfen zu können, ob der Verdacht auf Sucht­giftkonsum besteht. Wenn das der Fall ist, muss der Betreffende sofort zum nächsten Arzt oder in das nächste Krankenhaus, wo dann der eigentliche Test durchgeführt wird.

Lassen Sie mich noch einige Worte zum Wochenend-Fahrverbot sagen, einer ver­meintlichen Aufweichung, die geplant gewesen sei. Es ist um nichts anderes gegan­gen, als dass uns im Ministerium insbesondere die Landesregierungen bekniet haben, wir sollen das, was sie schon jahrelang durch Erteilung von Ausnahmegenehmigungen geregelt haben, doch endlich in die StVO aufnehmen. Das heißt, die Landesregie­rungen wollten die Ausnahmegenehmigungen nicht mehr erteilen und haben gesagt: Nehmt das in die StVO auf, dann brauchen wir das nicht mehr so zu machen!

Ich freue mich aber sehr darüber – und das ist gelebter Parlamentarismus –, dass man sich doch noch einigen konnte, insbesondere auch mit der Fraktion der Sozialdemo­kraten, die gesagt hat: Wir sind in der Lage, zuzustimmen, wenn diese Änderungen wieder zurückgenommen werden.

Zu guter Letzt noch ein Thema: die Tiertransporte. Tiertransporte können ja jetzt schon an Wochenenden auf den Bundes- und Landesstraßen durchgeführt werden. Wir sind der Meinung, dass es eine Erleichterung ist, Tiertransporte auch im über­geordneten Straßennetz zu erlauben, weil das einfach schneller ist und das letztendlich dem Tierschutz zugute kommt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

20.15


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

20.16.0936. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Ge­brauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz und das Sortenschutzge­setz 2001 geändert werden (Biotechnologie-Richtlinie-Umsetzungsnovelle) (615 d.B. und 921 d.B. sowie 7282/BR d.B.)

37. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (922 d.B. sowie 7283/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 36 und 37, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

 


Berichterstatter zu Punkt 36 ist Herr Bundesrat Mayer. Ich bitte ihn darum.


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Berichterstatter Edgar Mayer: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutz­gesetz und das Sortenschutzgesetz 2001 geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Punkt 37 berichtet Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.

 


Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des National­rates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürger­liche Gesetzbuch geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zum Antrag:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich erteile ihm das Wort.

 


20.18.33

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Ich werde zur Biotechnologie-Richtlinie Stellung nehmen – und kann es gleich vorwegnehmen: Wir werden dieser vorliegenden Umset­zung der Biopatent-Richtlinie nicht zustimmen. Wir werden sie ablehnen, aber nicht deshalb, weil wir diese Richtlinie nicht umsetzen wollen, sondern weil wir mit der Form der Umsetzung nicht einverstanden sind.

Es handelt sich hiebei um eine Richtlinie, die bereits 1998 auf europäischer Ebene beschlossen wurde. In der Zwischenzeit hat es einige technische Weiterentwicklungen gegeben, und man hat vor allem auch in der Praxis gesehen, dass diese Richtlinie Schwächen hat.

In Österreich hat man mit der Umsetzung dieser Richtlinie sehr lange zugewartet und hätte somit die Möglichkeit gehabt, die Erfahrungen aus der Praxis in die Umsetzung einfließen zu lassen. Das ist aus unserer Sicht nicht im erforderlichen Ausmaß ge­schehen.

Ich werde mich jetzt auf einen der Kritikpunkte aus unserer Sicht konzentrieren. Dabei geht es um den so genannten absoluten Stoffschutz. Der absolute Stoffschutz ist aus unserer Sicht ein Hemmnis für Forschung und Entwicklung und für die heimische Wirt­schaft.

Ganz kurz zur Erklärung: Der absolute Stoffschutz bedeutet im Prinzip Folgendes: Wird eine DNA-Sequenz in der Patentanmeldung angeführt und eine einzelne Funktion da­für benannt, dann können alle weiteren Funktionen dieser DNA-Sequenz und alle Ver­wendungen beansprucht werden. Das können im Prinzip, meine Damen und Herren, unendlich viele sein. Die Folge davon könnte sein, dass sich mit diesem Thema in erster Linie Patentanwälte auseinander setzen werden, und es wird das die Wirtschaft wahrscheinlich sehr viel Geld kosten, und es wird auch der Forschungsverwertung nicht förderlich sein, es wird diese eher verzögern. – Das ist ein negativer Aspekt, den


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ich gerade aus Sicht der Wirtschaft kritisieren möchte. Das hätte man berücksichtigen sollen.

Wir sind für einen eingeschränkten Funktionsschutz, wie er auch in anderen EU-Staa­ten umgesetzt wurde. Es gibt in Deutschland und auch in Frankreich ein Modell, in dem es eine Zweckbeschränkung beziehungsweise eine Funktionsbeschränkung gibt. Das hätte wesentlich mehr Klarheit gebracht – und hätte unsere Zustimmung gefunden.

Daher sind wir der Meinung, dass es dringend notwendig gewesen wäre, eben diesen eingeschränkten Stoffschutz im Gesetz stärker zu verankern. Das wurde verabsäumt, und daher gibt es von unserer Seite auch keine Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

20.21


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Haller. Ich erteile ihm das Wort.

 


20.21.28

Bundesrat Ing. Hermann Haller (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Herr Abgeordneter Krainer von der SPÖ hat im Nationalrat einen Antrag auf Rückverweisung der Biotechnologie-Richt­linie-Umsetzungsnovelle an den Wirtschaftsausschuss gestellt. Wir haben diesem Rückverweisungsantrag selbstverständlich nicht zugestimmt, weil wir der Meinung sind, dass es höchste Zeit ist, in Österreich endlich diese Richtlinie umzusetzen. Es ist Ihnen wahrscheinlich auch bekannt, dass mittlerweile von 25 EU-Staaten 19 diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Würden wir diese Richtlinie nicht bald umsetzen – Herr Kollege Einwallner hat ja gesagt, dass das schon so lange am Tableau ist –, müssten wir pro Tag Strafe in Höhe von 150 000 € zahlen. Das ist zwar nicht wenig, aber noch schwerer wiegt, dass wir der heimischen Wirtschaft einen Wettbewerbsnachteil zufügen würden.

Zu der Einschränkung in zwei Ländern, die von der SPÖ, konkret von Herrn Einwallner, hier gerade angesprochen wurde, wäre zu sagen, dass Sie zwar, was den funktions­bezogenen Stoffschutz betrifft, Recht haben, dass in zwei Ländern Unsicherheiten ent­standen sind; in Wirklichkeit ist es aber so, dass man damit zu noch mehr Unsicherheit, anstatt zur Klarstellung, beiträgt. Das zeigt die Praxis.

Daher sind wir der Meinung, dass die österreichische Umsetzung, weil sie eben eine Klarstellung bringt, der richtige Weg ist. Sie müssen auch sehen, dass, wenn von 19 Ländern 17 die Richtlinie exakt so umgesetzt haben, das nicht der falsche Weg sein kann. Die Patentierbarkeit von Leben ist eben nicht gegeben. Sie sollten das auch aus­einander halten.

Auch gewährt ein Patent kein Eigentumsrecht an biologischem Material, Pflanzen und Tieren. Patente verleihen insbesondere keine unmittelbare Verfügungsgewalt über die patentierten Gegenstände. Vielmehr beschränkt sich das Patent auf das Recht, be­stimmte andere Verwertungsmöglichkeiten zu verbieten.

Meine Damen und Herren – dies ist vor allem an die Adresse der SPÖ gerichtet –, Sie reden immer von Arbeitsplätzen, wir reden immer davon, dass wir die Lissabon-Ziele einhalten und erreichen sollten. Wenn Sie sehen, dass wir im Biomedizin-Bereich am europäischen Standort gegenüber Amerika im Nachteil sind, dann werden Sie endlich erkennen, dass dieser Weg eindeutig der richtige ist. Einerseits vom Wirtschaftsstand­ort zu sprechen und andererseits die Möglichkeit, bestraft zu werden, in Kauf zu nehmen, ist kein gerechtes Anliegen. Andererseits: Berechtigte Anliegen betreffend Lebenspatentierbarkeit, die Sie auch angesprochen haben, teilen wir auch mit Ihnen, was das Recht betrifft; dies wurde auch berücksichtigt.


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Daher ist dies eben der richtige Weg, und wir geben diesem Weg die entsprechende Unterstützung. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm.)

20.24


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Mainoni das Wort. – Bitte.

 


20.24.23

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich darf schon darauf verweisen, dass es höchst an der Zeit war. Deshalb war es für mich auch unverständlich, als im Nationalrat ein Rückverweisungs­antrag von Seiten der Sozialdemokraten eingebracht wurde, was doch wiederum dazu geführt hätte, dass es noch länger dauert.

1998 sind die Richtlinien erlassen worden, am 28. Oktober 2004 hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil festgestellt, dass die Republik Österreich gegen ihre Verpflichtun­gen aus der Biotechnologie-Richtlinie verstoßen habe. Die Europäische Kommission hat am 3. Dezember 2004 dem Bundeskanzleramt das Urteil in Erinnerung gerufen und für den Fall, dass dem Urteil nicht entsprochen werde, die Einleitung eines Ver­tragsverletzungsverfahrens angedroht. Es war also höchst an der Zeit, und wir haben es gerade noch geschafft, eine drohende Bestrafung – wie mein Vorredner bereits erwähnt hat – abzuwenden.

Ich darf letztendlich schon noch darauf hinweisen, dass wir uns sehr wohl Gedanken darüber machen, weil es eine sehr heikle Materie ist. Als gelernter Jurist darf ich aber dazusagen, dass es hiebei nur um eine Umsetzung im rechtlichen Bereich handelt. Im inhaltlichen Bereich sind es das Tierschutzgesetz und andere Materien, die inhaltlich problematische Dinge abwenden können.

Und zuletzt darf ich Ihnen noch sagen: Wir haben die Bioethikkommission noch einmal mit diesem Thema befasst, und sie hat uns keine weiter gehenden Wünsche und kei­nen Wunsch nach weiteren Restriktionen mitgeteilt. Das heißt, die Bioethikkommission ist genau mit diesem Gesetzesvorschlag einverstanden. Und die Bioethikkommission, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein Expertengremium, das übergreifend die ganze Materie bewertet hat. Zu ihren Mitgliedern gehören – die Leitung obliegt unter anderem Prof. DDr. Huber – zahlreiche führende Mediziner, aber auch Theologen wie zum Bei­spiel der Moraltheologe Günter Virt.

Aber nicht nur das: Wir haben auch noch – und das war für uns auch sehr wichtig, damit es zu keiner missbräuchlichen Entwicklung in der Anwendung dieser Richtlinien kommen kann – ein Monitoring-Kommitee eingebaut, in dem sich ÖVP und die SPÖ – allerdings im Jahr 1998, nämlich mit der Gründung dieses Komittees – bereits akkor­diert haben. Dieses Monitoring-Kommitee soll darauf achten, dass die Umsetzung auch tatsächlich den Richtlinien entsprechend erfolgt.

Sie sehen also: Es war erstens zeitlich dringend notwendig, rein rechtlich gesehen voll­kommen richtig, und es gibt zwei Kontrollgremien, die das bewertet haben: einerseits die Bioethikkommission, auf der anderen Seite das im Entstehen begriffene Monitoring-Kommitee. Ich kann Ihnen versichern, dadurch wird es möglich sein, dass es zu keinen missbräuchlichen Anwendungen kommt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.27

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.

 



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20.27.15

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Staatssekretär, Sie haben schon Recht: Es ist höchst an der Zeit, und es ist auch notwendig, eine Gentech-Richtlinie umzusetzen. Es gab ja sehr viele Diskussionen, und Sie wussten ja, welche Punkte die Opposition anders sieht und welche Punkte sie gerne anders ausgelegt hätte. Wenn Sie jetzt eine Vorlage erstellt hätten, die diesen Punkten entsprochen hätte, dann wäre vielleicht auch diese Richtlinien-Umsetzung durchgegangen – im Sinne von „bei der Opposition durchgegangen“, denn durchgehen wird sie ja voraus­sichtlich trotzdem.

Dieser Rückverweisungsantrag im Nationalrat hatte schon auch damit zu tun, dass die Vorlage einfach inhaltlich nicht das war, was wir uns vorgestellt haben. Ob es jetzt höchst an der Zeit ist oder nicht: Ich denke, ein bisschen nachdiskutieren hätte man schon noch können. Manche Dinge, die eben unserer Meinung nach ein Fehler in dieser Vorlage sind, hätten noch geändert werden können.

Natürlich ist es wichtig, dass wir europaweit eine kompatible Lösung in diesem Bereich finden. Aber gerade bei dem heiß diskutierten Thema „Patent auf Leben“ sind wir eben nicht der Meinung, dass durch diese Richtlinie dieses Patent auf Leben ausgeschlos­sen ist. Sie haben nicht alle Spielräume genutzt, die möglich gewesen wären, um das Gesetz im Sinne der 1,2 Millionen ÖsterreicherInnen, die das Gentechnik-Volksbegeh­ren unterschrieben haben, umzusetzen. Ganz im Gegenteil: Auch wenn die Richtlinie sagt, dass der menschliche Körper an sich nicht patentierbar ist, ist es so, dass der menschliche Körper aus Genen und Gensequenzen besteht; und wenn jetzt diese Gensequenzen und Gene uneingeschränkt patentierbar sind, so ist das meiner Über­zeugung nach indirekt ein Patent auf Leben.

Im Patentgesetz gilt im Allgemeinen die Devise: Entdeckungen sind keine Erfindungen. Wenn es sich nun um ein Gen oder um eine Gensequenz handelt, so kann man ein Gen oder eine Gensequenz ja nicht erfinden, denn diese ist schon im Körper oder in der Pflanze drinnen; man kann sie nur „herausnehmen“. Das ist aber keine Erfindung, sondern eben eine Entdeckung. – Damit gibt es für die Gentechnologie eine Ausnahme aus dem Patentgesetz, nämlich dass ich etwas entdecken und mir das patentieren lassen kann. Wenn dann jemand auf Grund dieser Entdeckung etwas erfinden will, dann muss er mir Patentgebühren dafür bezahlen.

Das sehe ich nicht ein. Es stimmt schon, dass Forschung Patente braucht – dieser Meinung sind wir auch –, aber es braucht Patente auf die Ergebnisse einer Forschung und nicht auf ihre Grundlagen.

Wenn wir nun erlauben, dass Gene und Gensequenzen uneingeschränkt patentiert werden können, nämlich inklusive aller noch nicht einmal im entferntesten bekannter Anwendungsformen, dann ist die Gefahr doch sehr groß, dass strategische Patente angemeldet werden. Das wird langfristig gesehen die Forschung eher einschränken – und sicher nicht fördern. (Präsident Mag. Pehm übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es gibt auch eine Reihe von Studien, die darauf hinweisen, dass diese strategischen Patente Forschungsblockaden hervorrufen können. Das reicht von Publikations­verzögerung über Geheimhaltungspolitik bis hin zur potentiellen Verzerrung von For­schungsergebnissen. Das heißt letztendlich, diese „Abhängigkeitspyramide“, nämlich: der Erste, der das Gen einmal isoliert, und der Zweite, der dann mit diesem Gen Proben durchführt und eine Anwendungsmöglichkeit erfindet, und der Dritte, der dann auf Grund dieser Erfindung wieder etwas erfindet – und alle müssen Patentgebühren bezahlen! Diese „Abhängigkeitspyramide“ wird sicherlich die Produktentwicklung viel


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mehr behindern als fördern. Und damit verkehrt sich der Sinn und Zweck des Patent­rechtes meiner Meinung nach ins Gegenteil.

Sie haben die EU-Richtlinie so umgesetzt, wie natürlich auch einige andere EU-Län­der. Aber die EU-Richtlinie schreibt diesen absoluten Stoffschutz nicht vor, und die Europäische Kommission hat auch signalisiert, dass da den Mitgliedstaaten Flexibilität zugestanden wird, insbesondere beim Schutzumfang der DNA-Sequenzen. Andere Länder wie Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Portugal haben diesen Frei­raum ausgenutzt. Sie haben viel restriktivere Gesetze beschlossen als das, das jetzt hier vorliegt, und sie haben den Stoffschutz in ihrem Umfang eingeschränkt. Es ist nämlich so: Wenn ich ein Gen isoliere und dann sage, dieses Gen ist verwendbar für dieses und jenes, dann ist damit der Stoffschutz eingeschränkt. Das ist meiner Ansicht nach gerade noch verständlich. Was für mich nicht verständlich ist, ist, dass man eben dieses Gen patentieren lassen kann, und alles, was man mit diesem Gen machen kann, ist damit patentiert. Und jeder, der irgendetwas anderes damit machen will, muss dann Patentgebühren zahlen.

Wir könnten also zumindest den Stoffschutz umfangseitig ebenfalls beschränken, aber Sie wollen das offensichtlich nicht, und Sie wollen auch nicht in der Kommission einen Vorstoß zur Änderung dieser Richtlinie wagen. Und letztendlich ist es so, dass diese Richtlinie seit 1998 besteht. Es hat sich herausgestellt, das sie nicht unbedingt das Gelbe vom Ei ist – und davon sind nicht nur die Grünen überzeugt.

Inzwischen hat sich gerade im Bereich der Gentechnologie einiges getan. Inzwischen gibt es Erfahrungen über die Auswirkung solcher Patente, auch von Patenten des Europäischen Patentamtes. In Deutschland wurde deshalb die Regierung aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission für eine Verbesserung der Richtlinie einzu­setzen. Auch im luxemburgischen Parlament hat man die Regierung gebeten, eine Neuverhandlung der Richtlinie zu fordern. Und das EU-Parlament hat selbst die Kom­mission aufgefordert, klarzustellen, dass isolierte Sequenzen vom Patentschutz ausge­nommen sind.

Sie haben zuerst gesagt, die Bioethikkommission hat mehr oder weniger keine Ein­wände gegen diesen Gesetzentwurf gehabt.

Der Internationale Bioethikausschuss der UNESCO hat am 14. September 2001 ein­stimmig die Ansicht geäußert, dass es starke ethische Gründe für einen Ausschluss des menschlichen Genoms von der Patentierbarkeit gibt. In der Bioethik-Konvention des Europarates ist in Artikel 21 festgehalten: „Der menschliche Körper und Teile davon dürfen als solche nicht zur Erzielung eines finanziellen Gewinns verwendet wer­den.“

Auch das Umweltbundesamt und das Umweltministerium haben in einer Stellung­nahme zum Gesetzentwurf 2000 in Frage gestellt, ob die österreichische Regierungs­vorlage mit den relevanten Artikeln der Konvention über die biologische Vielfalt, die von Österreich ratifiziert wurde, kompatibel ist, denn diese Konvention verlangt eine ausge­wogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressour­cen ergebenden Vorteile.

Ein Patent ist aber nicht eine gerechte Aufteilung dieses Nutzens, sondern es überträgt seinem Inhaber ein exklusives Monopolrecht. Eine vom Europarat 1999 verabschie­dete Empfehlung hält fest, „dass weder Gene, Zellen, Gewebe oder Organe, die von Pflanzen, Tieren oder Menschen stammen, als Erfindung angesehen werden, noch unter die durch Patente garantierten Monopole fallen können“.


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Es gibt also sehr viele Kommissionen und Konventionen, die ebendiesen absoluten Stoffschutz in Frage stellen. Die österreichische Bioethikkommission ist offensichtlich eine der wenigen, die das nicht tun.

Diese Genpatente sind eine Gefahr für die biologische Vielfalt. Sie führen zur Reduzie­rung der biologischen Vielfalt und zur Verstärkung wirtschaftlicher Monopolstellungen. Durch den Patentschutz ist es wirtschaftlich lohnend, alle wichtigen Nutzpflanzen und Nutztiere gentechnologisch zu verändern und dann zu patentieren, um so in den Ge­nuss von Eigentumsrechten zu kommen. Dadurch besteht die Gefahr, dass natürlich durch die zunehmende Industrialisierung der Landwirtschaft besondere Hochleistungs­sorten und -rassen entwickelt und traditionell und regional angepasste Sorten weiter zurückgedrängt werden.

Nutznießer dieses absoluten Stoffschutzes sind Konzerne, die sich große Investitionen in strategische Patente leisten können. Nutznießer des absoluten Stoffschutzes sind sicher nicht die Landwirte: weder die österreichischen und schon gar nicht die in den Entwicklungsländern.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die kleineren heimischen Forschungsbetriebe so besondere Nutznießer dieses absoluten Stoffschutzes sind. Deshalb frage ich mich, für welche Klientel Sie diesen absoluten Stoffschutz so sehr verteidigen.

In jedem Fall ist dieses Gesetz nicht im Sinne der 1,2 Millionen ÖsterreicherInnen, die das Gentechnik-Volksbegehren unterschrieben haben. Und es ist sicher auch nicht im Sinne der Grünen, und deshalb werden wir nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

20.36


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend Biotechnologie-Richtlinie-Umsetzungsnovelle.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

20.37.5438. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird (852 d.B. und 920 d.B. sowie 7284/BR d.B.)

 



Bundesrat
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Präsident Mag. Georg Pehm: Nun gelangen wir zum 38. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

20.39.2039. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2005 – AußHG 2005 erlassen und das Kriegsmate­rialgesetz geändert wird (798 d.B. und 923 d.B. sowie 7285/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Nun gelangen wir zum 39. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Gansterer. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Berichterstatterin Michaela Gansterer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2005 erlassen und das Kriegsmaterialgesetz geändert wird.

Es liegt Ihnen dieser Bericht in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zum Antrag:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


20.40.31

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Mi­nister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich werde aus unserer Sicht einige Worte zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes sagen und auch unsere Ablehnung begründen. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Außenhandelsgesetz!) Ja, es handelt


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sich hiebei um ein Gesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz erlassen und das Kriegs­materialgesetz geändert wird.

Eingangs möchte ich feststellen, dass das Außenhandelsgesetz 2005 deutliche Ver­besserungen gegenüber dem Außenhandelsgesetz 1998 bringt. Insbesondere wird der gegenwärtige EU-Verhaltenskodex integriert. Hervorzuheben ist, dass die Ausfuhr auf telefonischem und elektronischem Weg nun erfasst wird – und auch zu begrüßen ist, dass ein Kontrollinstrument für den Handel mit anderen EU-Staaten eingeführt wird. Man muss dazu allerdings auch sagen, dass es sich dabei um ein sehr schwaches Kontrollinstrument handelt.

Es gibt aus unserer Sicht Mängel, auf die ich hier noch einmal hinweisen möchte. Es ist nicht eindeutig, ob auch militärisch-technisches Wissen vom Außenhandelsgesetz erfasst wird. Wenn das nicht der Fall ist, wäre dies ein Rückschritt gegenüber dem Außenhandelsgesetz 1998. Es fehlt bei den Überwachungsbestimmungen die Rege­lung, welche Daten bezüglich der Ausfuhrverweigerung im Rahmen des EU-Mittei­lungsmechanismus übermittelt werden. Es fehlt auch die Normierung einer nationalen Berichtspflicht.

Wir sind außerdem der Auffassung – und das ist einer der zentralen Kritikpunkte –, dass die Bundesregierung als bewilligende Behörde bei Regierungsgeschäften den gleichen Kriterien unterliegen soll, wie sie für jeden privaten Unternehmer gelten.

Kritisch sehen wir auch die mangelnde Transparenz, die da vorhanden ist. Das Bewilli­gungsverfahren ist ein nicht-öffentliches Einparteienverfahren. Rechtsmittel gegen Bescheide in diesem Verfahren können somit lediglich von der antragstellenden Partei ergriffen werden. Damit gibt es also nur Rechtsmittel gegen verweigerte Bewilligungen, nicht aber gegen Bewilligungen, die unter Umständen zu Unrecht erteilt wurden. Auf Grund dieser Kritikpunkte werden wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.43


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Dernoscheg. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


20.43.13

Bundesrat Dr. Karl-Heinz Dernoscheg (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Minister! Wenn ich da eine kurze Stellungnahme abgebe, dann auch auf Grund der Wortmeldung vom Herrn Kollegen Einwallner, die jetzt ein bisschen Un­verständnis und Nachdenklichkeit bei mir hervorgerufen hat. Auf der einen Seite lobt er das Außenhandelsgesetz – und dem Lob wollte ich mich anschließen, ich habe gedacht, wir können die ganze Sache verkürzen –, und auf der anderen Seite geht er auf ein paar Punkte ein, die er kritisiert.

Erster Punkt: die europäische Abstimmung. Diese ist sehr wohl damit gegeben, das Ganze basiert ja auf einer europäischen Vorschrift. Der zweite Kritikpunkt war, dass die Bundesregierung nicht kontrolliert wird. Dafür haben wir demokratische Instanzen, und auch wir zum Beispiel kontrollieren die Bundesregierung mit. Und dass Sie ein öffent­liches Verfahren in einem wirtschaftlich sensiblen Bereich wünschen, wenn ich Sie richtig verstanden habe, das kann es ja wohl nicht sein, denn vor allem im Dual-Use-Bereich kann es ja auch um zivile Dinge gehen. Und das würde einem Wirtschafts­treibenden nicht sehr gefallen, wenn die ganze Konkurrenz mitschauen kann.

Worum geht es wirklich? Das Außenhandelsgesetz regelt den Verkehr mit so genann­ten Dual-Use-Gütern. Das sind Güter – und das ist eine sensible Angelegenheit, vor allem in Österreich –, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Da gibt es ein paar eindeutige Aussagen dazu, und dann gibt es ein paar – wie soll ich sa-


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gen? – sehr heikle Punkte. Ein Beispiel: Ein starker Lastkraftwagen kann sehr wohl für einen sozialen Zweck, für einen Menschenrechtszweck genutzt werden. Darauf können Zelte für Militärspitäler oder auch zivile Hütten für Kindergärten transportiert werden. Auf diesem starken Lastkraftwagen können aber auch schwere Waffen transportiert werden. Eine heikle Geschichte!

Gerade die Wirtschaft, vor allem in Österreich, bekennt sich wirklich dazu, dass alles, was mit Terrorismusbekämpfung, alles, was mit der Vermeidung der Verbringung von Kriegsmaterial in sensible Gebiete zusammenhängt, voll und ganz zu unterstützen ist. Auf der anderen Seite sagt aber die Wirtschaft auch: Es kann ja nicht so sein, dass Unternehmen, die in diesem Bereich sehr gut arbeiten, die in diesem Bereich auch Arbeitsplätze sichern, dann plötzlich von allen Lieferungen ausgeschlossen sind.

Deswegen glaube ich, dass dieses Außenhandelsgesetz, das sich mit den Dual-Use-Gütern befasst, sehr gelungen ist. Es ist ausgewogen, es bringt klare Regelungen – Sie haben selbst gesagt, es stellt eine Verbesserung gegenüber 2004 dar –, und es ist darin auch, wie Sie es auch erwähnt, aber kritisch angemerkt haben, die technische Unterstützung im Sinne von Know-how mit berücksichtigt worden. Es sind auch mit berücksichtigt worden die Vermittlung von solchen Gütern sowie der Bereich der Soft­ware. Also es handelt sich hier um eine ziemlich klare, allumfassende Regelung.

Der zweite Bereich, den Sie angesprochen haben, ist das Kriegsmaterialgesetz. Das heute zur Beschlussfassung stehende Gesetz beinhaltet eine Novelle dazu, die auch die Vermittlung mit einbezieht. Ich glaube, eine sehr klare, wichtige Sache auch für die Zukunft.

Ich darf das noch einmal betonen: Selbstverständlich wird alles, was mit der Verhinde­rung von Terrorismus und Ähnlichem zu tun hat, auch von der Wirtschaft unterstützt. Was wir bedenken müssen, ist: Wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und so strenge Gesetze verlangen, dass man dann überhaupt nichts mehr exportieren darf, was auch nur annähernd die Möglichkeit in sich birgt, dass es auch für militä­rische Zwecke verwendet werden kann.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, sich das noch einmal zu überlegen und im Sinne einer klaren Aussage Österreichs diesem Gesetz zuzustimmen. – Danke schön. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

20.47


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


20.47.05

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Lieber Kollege Dernoscheg, ich könnte mich jetzt so quasi als Vermittler, Mediator zwischen Ihnen und dem Herrn Einwallner anbieten, denn ich habe schon verstanden, was er meint – Sie haben es nicht verstanden. Aber man kann sich hier fragen, wie es Kollege Ager des Öfteren hier tut: Ist jetzt das Glas halb voll oder halb leer? Sieht man darin ein Problem? Wir stimmen trotz derselben Kritik, die Kollege Einwallner vorgebracht hat, dem Gesetz zu – trotz der Kritik, Herr Minister; Sie lachen –, weil dieses Außenhandelsgesetz tatsächlich eine Verbesserung bringt.

Aber wir sehen auch die Kritikpunkte, die man nicht unter den Tisch kehren darf, näm­lich dass es tatsächlich einen Bedarf gibt, mit dem Kriegsmaterialgesetz im Hinblick auf die Verbesserung des Außenhandelsgesetzes nachzuziehen und die Bestimmungen anzugleichen. Wir erleben jetzt nämlich ein bissel eine paradoxe Situation. Ich bin sehr froh, dass das Außenhandelsgesetz im Bereich jener Güter, Herr Kollege, die Sie jetzt genannt haben, Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Sport- oder Jagdwaffen,


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sehr strenge Regelungen hat. Aber diese strengen Regelungen – und das ist jetzt irgendwie eine perverse Situation – gibt es beim schweren Gerät, bei den schweren Waffen nicht, weil das Außenhandelsgesetz jetzt wesentlich klarer und fortschrittlicher diese Sache regelt und das Kriegsmaterialgesetz hier eigentlich einen Nachziehbedarf hat.

Während man von der Logik her eigentlich sagen müsste, schwere Waffen regle ich noch strenger, ist es jetzt so, dass gerade im Dual-Use-Bereich und bei den leichteren Waffen eine strengere Regelung gegeben ist. Deshalb unser Appell hier, das Kriegs­materialgesetz diesem Außenhandelsgesetz nachzuziehen.

Jener Punkt, den Kollege Einwallner noch angesprochen hat, ist tatsächlich unklar, nämlich – das, was Sie mit Software, glaube ich, bezeichnet haben –: Wie ist das jetzt mit militärtechnischem Wissen, mit dem Export militärtechnischen Wissens bezie­hungsweise dem Transfer dieses Wissens? Das ist nicht so klar geregelt. Aber in dem Fall ist das Glas halb voll, und wir fordern, mit dem Kriegsmaterialgesetz nachzuzie­hen. Das ist nicht die Sache des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, son­dern das ist an die Adresse des Innenministeriums gerichtet. Aber dieses Außen­handelsgesetz ist eine sehr, sehr gute Verbesserung, deshalb stimmen wir zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP. )

20.50


Präsident Mag. Georg Pehm: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Barten­stein. – Bitte.

 


20.50.05

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Wenn kurz vor meiner ersten Wort­meldung Herr Bundesrat Schennach zu einer Gesetzesvorlage von uns sagt – und das ist keine einfache, diese ist technisch sehr komplex –, das ist eine „sehr, sehr gute Verbesserung“ – ich zitiere Sie wörtlich –, so freut mich das.

Glas halb voll/halb leer – ich habe mir das noch einmal angeschaut; ich habe es im Nationalratsausschuss auch schon argumentiert: Es ist jedenfalls in den Definitionen unter § 1 Abs. 2, und zwar unter Technologie, auch technisches Wissen angeführt. Technische Unterstützung ist dann noch einmal in § 1 Abs. 13 in den Definitionen ent­halten. Also dass das Gesetz das auch umfasst, davon gehen meine Leute und ich aus.

Es ist mehrfach gesagt worden, auch seitens der Opposition, dass das Kriegsmaterial­gesetz novelliert gehört. Sei’s drum: Wir haben uns verständlicherweise – ich hoffe es – darauf beschränkt, nur dort, natürlich im Einvernehmen mit dem BMI, eine Novel­lierung herbeizuführen, wo wir eine solche für das Außenhandelsgesetz brauchen. Alles andere ist – Sie haben das ja auch gesagt, Herr Bundesrat Schennach – Sache des Innenressorts, jedenfalls was die Ressortzuständigkeit anlangt.

Ich glaube, mehr ist dazu nicht zu sagen. Zur Frage Kontrolle des BMWA hat Bundes­rat Dernoscheg schon sehr gut Stellung genommen; dem ist wenig hinzuzufügen. – Ich bedanke mich für die Erteilung des Wortes, Herr Präsident. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

20.52


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.


Bundesrat
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Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

20.52.2040. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungs­gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (853 d.B. und 924 d.B. sowie 7286/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 40. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.

Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

20.53.5641. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG) erlassen wird sowie das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (856 d.B. und 925 d.B. sowie 7287/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nunmehr zum 41. Punkt der Tages­ordnung.

 


Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Dernoscheg. – Bitte.


Bundesrat
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Berichterstatter Dr. Karl-Heinz Dernoscheg: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Dienstleistungsscheckgesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, sodass ich auf die Verlesung verzichten kann; ich darf daher gleich zum Antrag kommen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Lueger. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


20.55.24

Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der geplante Dienstleistungsscheck ist zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen worden, dazu, Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen – und vor allem um Schwarz­arbeit zu bekämpfen.

Personen in privaten Haushalten soll es möglich sein, haushaltsnahe Dienstleistungen bis zur Geringfügigkeitsgrenze unbürokratisch, eben mit diesem Dienstleistungs­scheck, zu entlohnen.

Einkommensmäßig gut situierte Familien haben sicherlich die Möglichkeit der Inan­spruchnahme einer Haushaltsgehilfin, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können – einkommensschwache Familien jedoch, alleinerziehende Väter oder Mütter, ältere Menschen, die mit einer geringfügigen Pension leben, werden sicherlich nicht die Möglichkeit haben, sich mittels Dienstleistungsscheck eine Haushaltshilfe zugute kommen zu lassen.

Um eine höhere Erwerbstätigkeit vor allen Dingen bei Frauen zu erreichen, sind meiner Ansicht nach mehrere Maßnahmen notwendig, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

Erstens die Schaffung von flächendeckend mit hoch qualifiziertem Personal versehene Kindertagesheime mit bedarfsorientierten Öffnungszeiten, zweitens das Recht auf Teilzeit, auch in Betrieben, wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 20 arbeiten, und drittens eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldmodells, was im Augenblick nur dazu förderlich ist, dass Frauen länger aus der Berufszeit aussteigen.

In den Erläuternden Bemerkungen wird davon ausgegangen, dass der Dienstleistungs­scheck zu mehr Beschäftigung führen wird. Eine Erklärung dafür, warum es zu einem solchen Anstieg kommen soll, wird jedoch nicht gegeben.

Meiner Ansicht nach birgt der Dienstleistungsscheck eher die Gefahr, qualifizierte Arbeitsplätze zu verdrängen.

Im Gesetzentwurf ist zwar vorgesehen, dass nur jene Tätigkeiten mit dem Dienstleis­tungsscheck entlohnt werden dürfen, für die keine spezielle Ausbildung erforderlich ist. Diese Bestimmung, meine Damen und Herren, läuft jedoch in der Praxis ins Leere. Wer kann kontrollieren, welche Arbeiten im privaten Haushalt durchgeführt werden?


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Und was ist die Folge? – Das führt wieder dazu, dass man qualifizierte Arbeitskräfte durch unqualifizierte verdrängt und dass man von voll versicherten Beschäftigungsver­hältnissen zu prekären, nicht existenzsichernden Arbeitsverhältnissen kommt. 90 Pro­zent derer, die davon betroffen sind, sind Frauen!

Eine der Hauptkritiken ist die Zulässigkeit der Aneinanderreihung von befristeten Ket­tenverträgen. Damit schließt man die Beschäftigten von einer Reihe von arbeitsrecht­lichen Ansprüchen – so zum Beispiel Entgeltfortzahlung, Krankheit, Pflege, Urlaub und Abfertigung – aus.

Die Aneinanderreihung von Befristungen widerspricht auch der EU-Richtlinie über befristete Arbeitsverhältnisse. Die Judikatur zu Kettenarbeitsverhältnissen geht davon aus, dass eine sachliche Rechtfertigung im Einzelfall zu prüfen ist. Eine gesamte Bran­che an Beschäftigten – wie dieser Dienstleistungsscheck ja zusammengefasst wird – vom Verbot auszunehmen widerspricht diesem Prinzip der Einzelfallprüfung.

Am nächsten Punkt stelle ich meine Behauptung, dass es sich um ein einfaches, unbürokratisches Modell handelt, in Frage. Warum? – Vor der erstmaligen Entlohnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin darüber zu unter­richten, dass mit dem Dienstleistungsscheck nur Arbeiten entlohnt werden dürfen, die unregelmäßig durchgeführt werden.

Meiner Ansicht nach aber handelt es sich im Regelfall dabei, speziell bei haushalts­typischen Tätigkeiten, die jetzt genau in den Erläuterungen angeführt sind, und zwar: Reinigen der Wohnung oder des Hauses, des Geschirrs oder der Wäsche oder Garten­arbeit wie zum Beispiel Rasenmähen, um regelmäßige Tätigkeiten. Was bedeutet das in der Folge? Dürfen die Herrschaften, die diese Arbeiten verrichten, den Dienstleis­tungsscheck nicht übernehmen?

Ein weiteres Ziel des Dienstleistungsschecks ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Der Arbeitgeber muss sich von der Arbeitsberechtigung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin überzeugen. Laut einer Mikrozensus-Sondererhebung dürften derzeit in etwa 400 000 Haushalten einmal oder mehrmals wöchentlich Haushaltsgehilfen ein­gesetzt werden. Offiziell – und das lassen Sie sich bitte auf der Zunge zergehen! – sind 3 500 voll versichert und 7 000 nur geringfügig beschäftigt. Nach meiner Hochrech­nung ergibt sich daraus eine Dunkelziffer von 389 500 Beschäftigten.

Da der Dienstleistungsscheck nur für Personen gilt, die auch zur Beschäftigung in Österreich berechtigt sind, kann man somit das Problem der Schwarzarbeit nicht lösen. Die illegale Ausländerbeschäftigung ist natürlich auch für den Arbeitgeber ein beson­derer Fall, den man sich auch anschauen muss. Bei der erstmaligen Übertretung ist der Arbeitgeber nur mittels Bescheid zu ermahnen, von einer Strafe ist jedoch abzu­sehen. Erst bei einer Wiederholung kann es zu einer Geldstrafe bis zu 200 € kommen. An der Situation der Schwarzarbeit wird dadurch aber nichts geändert.

Äußerst bedenklich ist meiner Meinung nach die fehlende Transparenz der Entloh­nungsbestimmungen. Da die Mindestlohntarife der Bundesländer die Basis für die Ent­lohnung sind, die je nach Tätigkeit variieren, ist für die ArbeitnehmerInnen nicht nach­vollziehbar, was sie pro geleistete Stunde zu erhalten haben. Es ist daher unabdingbar, auf dem Dienstleistungsscheck die Entlohnung und auch die Art der Tätigkeit anzufüh­ren, denn – noch einmal! – die Abgrenzung dorthin, wo es zu kontrollieren ist, ist nicht real.

Die einfache haushaltstypische Tätigkeit kann bis zur Geringfügigkeitsgrenze – und diese beträgt im Jahr 2005 323,46 € – abgewickelt werden. Und dann? – In der Regel werden diese Leute weiterhin schwarz bezahlt werden. Für die Arbeitnehmer handelt es sich nicht um ein unbürokratisches Modell. Sie müssen den Scheck, den sie vom


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Arbeitgeber erhalten, im Nachhinein innerhalb eines Monats bei der nächsten Gebiets­krankenkasse ihres Wohnortes beantragen. Erst dann erfolgt nach der Prüfung die Auszahlung des Geldes.

Die Beschäftigten sind mit dem Dienstleistungsscheck bis zur Geringfügigkeit unfallver­sichert und haben die Option für eine zusätzliche Kranken- oder Pensionsversicherung. Die ArbeitnehmerInnen müssen aber im Vorfeld mitrechnen, wann sie die Geringfügig­keitsgrenze überschreiten, denn ab der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze ist automatisch eine Pflichtversicherung gegeben.

Da das für den Arbeitnehmer nicht nachzuvollziehen und im Vorfeld zu berechnen ist, möchte ich eine Parallele dazu herstellen: Das ist die Berechnung des Zuverdienstes beim Kinderbetreuungsgeld, wo auch erst im Nachhinein die Höhe festgestellt und im Nachhinein kassiert wird. Eine solche Regelung ist weder fair noch gerecht.

Die grundsätzliche Idee des Dienstleistungsschecks ist zwar positiv zu bewerten, je­doch ist er in der jetzigen Form nicht durchdacht und unzureichend. Er löst auch die Probleme nicht. Aus diesem Grund werden wir dieser Vorlage nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

21.05


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Wimmler. – Bitte.

 


21.05.53

Bundesrätin Herta Wimmler (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Wissen Sie, Frau Kollegin, manchmal verstehe ich die Welt doch nicht. Da wird etwas gemacht, womit Schwarzarbeit hinterfragt und bekämpft wird – und ich rede nicht einmal von Schwarzarbeit im eigentlichen Sinn, sondern das ist bisher Nach­barschaftshilfe mit finanzieller Abgeltung gewesen (Bundesrätin Lueger: Das ist ein Abschreiben der ...!) –, und jetzt sind Sie dagegen beziehungsweise stimmen Sie dem nicht zu, obwohl das endlich einmal ein Anfang ist, um die Arbeit von Haushaltshilfen gesetzlich verankert zu legalisieren.

Ich kann Ihnen Folgendes sagen: Ich komme aus einer Gemeinde, in der es das Pro­jekt Dienstleistungsscheck bereits ein Jahr lang gegeben hat. Und diese Gemeinde ist bei Gott keine ÖVP-Gemeinde. Ich kann Ihnen hier sagen, dass dieser Dienstleistungs­scheck dort außerordentlich gut angenommen worden ist. Er wird über den integrierten Sozial- und Gesundheitssprengel vertrieben. Warum dort? – Weil die Leute am meis­ten im ISGS anrufen und sagen: Ich brauche momentan eine Haushaltshilfe, ich brau­che momentan für zwei Stunden jemanden, der zu Hause ist, weil mein Kind oder ein Angehöriger krank ist. Ich brauche jemanden, der dringend eine notwendige Garten­arbeit verrichtet.

Für diese Leute ist dieser Dienstleistungsscheck gedacht. Ich kann Ihnen sagen: Der Sozialreferentin unserer Stadt, mit der ich erst gestern gesprochen habe, tut es Leid, dass dieses Projekt im vorigen Jahr ausgelaufen ist. Aber das Land Steiermark sub­ventioniert nun diesen Dienstleistungsscheck so lange, bis er durch das Gesetz legali­siert sein wird. Das Land ist froh und wir sind froh, dass wir das machen können.

Ich kann Ihnen noch etwas erzählen. Schon zu einer Zeit, bevor unsere Ruth Feldgrill-Zankel Ministerin geworden ist und noch ÖAAB-Frauenchefin in der Steiermark war, war ihr das ein Anliegen, den Status der Haushaltshilfen zu legalisieren. Natürlich hat sie damals am besten gewusst, dass das reine Schwarzarbeit ist. Damals ist das nicht durchgegangen, sei es, dass die Zeit noch nicht reif war, sei es, dass es einen sozial­demokratischen Arbeitsminister gegeben hat. Ich weiß es nicht. Auf jeden Fall bin ich froh, dass es jetzt so weit ist. (Beifall bei der ÖVP.)


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Ich kann Ihnen nur von meiner Seite aus sagen: Ich habe auch eine Frau, die einmal in der Woche zu mir kommt. Ich bin froh, dass sie jetzt unfallversichert sein wird. Was ist, wenn sie beim Fensterputzen herunterfällt? Sie sagt dann zwar, das sei in ihrer Woh­nung passiert. Was ist aber, wenn sie einen bleibenden Schaden davonträgt oder es zu einer Anzeige kommt? – Da bin ich froh, dass diese Frau unfallversichert ist. (Bun­desrätin Lueger: Wenn sie angemeldet gewesen wäre, wäre sie unfallversichert!)

In weiterer Folge ist es aber auch notwendig, dass wir diese Leute aufklären, dass wir ihnen sagen, was wichtig ist. Ich denke, man muss ihnen sagen – das ist nicht überall üblich und bekannt –, dass man sich auch um knapp über 45 € selbst versichern kann.

Sie sagen, dass die Haushaltshilfen ja mehrere Dienstleistungsarbeitgeber haben. Ja natürlich, aus der Praxis weiß ich: Die Frau, die bei uns im Haus wohnt, wird halt von der einen oder anderen Frau für eine Tätigkeit gebraucht. Ich würde es ihr wünschen, wenn sie so weit käme, dass sie dann geringfügig beschäftigt wäre. So weit kommt sie aber sowieso nicht. (Bundesrätin Lueger: Sie können sie ja anmelden!)

Jeder Arbeitnehmer – ich bringe nur Ihre Argumente – bekommt ja nicht das Geld auf die Hand. Er bekommt es nicht alle Tage auf die Hand, auch wenn er woanders arbei­tet. Die Regelung mit einem Monat später finde ich völlig richtig. Das ist natürlich ein Problem, das gebe ich zu, denn diese Arbeit im Haushalt machen meist Frauen, die das Geld unbedingt brauchen, die es rasch auf die Hand brauchen und die damit auch ihre Haushaltskasse aufbessern. Ich kann Ihnen versichern, ich rate jeder Frau, die solche Arbeiten macht, sich zusätzlich versichern zu lassen, denn niemand weiß, was passiert und welches Schicksal auf einen zukommt.

Ich brauche über den Dienstleistungsscheck an und für sich überhaupt nichts zu sa­gen. Ich bin froh darüber, dass er auch eine Evaluierung beinhaltet, dass man schaut, wie es läuft und wie er in nächster Zeit angenommen wird. Ich hoffe, dass es viele ArbeitgeberInnen mit schlechtem Gewissen gibt, denen die Legalität das wert ist, und viele ArbeitnehmerInnen, die ein Mehr an Schutz begrüßen. (Bundesrätin Lueger: Sie konnten Ihre Haushaltshilfe jetzt auch schon anmelden!)

Deswegen halte ich es für unbedingt notwendig, dass es diesen Dienstleistungsscheck gibt. Ich freue mich darüber, wenn ich ihn jetzt wieder meiner Haushaltshilfe geben kann – und sie wird nur mit dem Dienstleistungsscheck putzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.11


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


21.11.12

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat meine Vorbe­halte gegen dieses Gesetz keinesfalls entkräftet, sondern eher farbenprächtig illustriert, würde ich sagen. Sie hat zu Beginn gemeint, durch diesen Dienstleistungsscheck würde nun endlich das Problem der Schwarzarbeit gelöst.

Tatsächlich ist es aber so, dass Schwarzarbeit vor allem dort ein Problem ist, wo Menschen keine Arbeitsbewilligung in Österreich haben. Und für die ändert sich durch dieses Gesetz genau gar nichts am Zugang zum Arbeitsmarkt. Für diese Menschen ist also eine legale Beschäftigung auch weiterhin nicht möglich. Ich glaube, dass der zah­lenmäßige Effekt, was damit wirklich an Schwarzarbeit bekämpft werden kann, relativ gering sein wird.

Auch mit ihren Ausführungen ganz zum Schluss hat sie im Prinzip bestätigt, dass dieser Dienstleistungsscheck ein eigenes Arbeitsmarktsegment auftut und vor allem einzementiert, das auf niedrig qualifizierte Frauen abzielt. Das heißt, anstatt sich zu


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überlegen, wie man denn die Situation dieser Frauen verbessern könnte, sagt man: Das ist so! Die sollen über das Bisschen froh sein, was sie jetzt damit verdienen kön­nen. Und angemeldet sind sie auch! – Das ist nicht die Art von Frauenpolitik, wie ich sie mir vorstelle. Das ist auf keinen Fall ein tatsächlicher Fortschritt für Frauen. Das ist eine Arbeitsmarkt-Segregation und ein Einzementieren des Niedriglohnbereichs! (Bei­fall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

Auch das System der Sozialversicherung wird durch dieses Gesetz unterlaufen, da nämlich der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen hat. Das wird durch diesen Scheck umgangen und bringt die Sache keinesfalls weiter.

Es ist zwar von Mindestlöhnen die Rede, aber die Kontrolle über den Stundenlohn ist ja völlig ausgeschaltet. Es kann mir niemand sagen, wer überprüfen würde, wie viel denn den Personen, die über diesen Scheck angestellt sind, bezahlt wird. Das ist absolut unkontrollierbar und führt weiterhin zu Lohndumping. Und auch die Höhe des Schecks sagt, wie gesagt, nichts über den Stundenlohn aus.

Alle Personen, die diesen Dienstleistungsscheck in Anspruch nehmen können, verblei­ben im Prinzip in prekären Dienstverhältnissen. An ihrer tatsächlichen Situation ändert sich nichts, ändert sich schon gar nicht langfristig etwas. Es wäre viel wichtiger, wenn man mehr in Fortbildung und Weiterbildung investieren würde und darin, dass man Frauen zum Beispiel ermöglicht, dass sie „richtige“ Berufe annehmen und nicht nur ein paar Stunden nebenbei putzen gehen. Man muss Rahmenbedingungen schaffen, die es allen Frauen ermöglichen, berufstätig zu sein.

Personen, die mittels Dienstleistungsscheck beschäftigt sind, sind auch künftig von wichtigen sozialrechtlichen Standards ausgeschlossen. – Das kann auch nicht so sein! Dieses Modell bietet zwar die eine oder andere Vereinfachung für den Dienstgeber – das schon! –, aber die bürokratischen Belastungen fallen nicht weg, sondern sie wer­den auf den Dienstnehmer – die Dienstnehmerin in den meisten Fällen – abgeschoben werden.

Kurz und gut: Dieser Dienstleistungsscheck ist teuer und schwer kontrollierbar. Er hat negative Effekte vor allem für Frauen. Wir Grüne können diesem Entwurf daher nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

21.15


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


21.15.56

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich bin der Meinung, dass dieser Dienstleistungsscheck nicht wirklich eine Chance bietet, zusätzliche Jobs zu schaffen, sondern ganz im Gegenteil! Es wäre doch viel wichtiger, wenn man zusätzliche Jobs dadurch schaffen würde, indem man Rahmenbedingungen schafft, diese Tätigkeiten auch als reguläre Jobs ausüben zu können.

Institutionen wie das Hilfswerk oder die Volkshilfe bieten auch Haushaltshilfen an. Genau diesen Institutionen wird mit diesem Dienstleistungsscheck entgegengewirkt. Durch ihn wird es weiterhin einfacher und billiger sein, eine Bekannte oder irgend­jemanden aus dem Bekanntenkreis dafür anzustellen, für ein paar Stunden putzen zu kommen. Das wird billiger kommen, als diese Leistung über eine Institution zu organi­sieren. (Unruhe im Saal.)

 


Was das jetzt jeweils für die Frauen bedeutet, ist eh schon häufig erwähnt worden: Es bedeutet, dass sie lediglich unfallversichert sind, aber keine ...


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Präsident Mag. Georg Pehm: Entschuldigen Sie, Frau Kollegin! Ich möchte darum bitten, die Zwiegespräche ein wenig einzustellen, damit man den Ausführungen folgen kann.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (fortsetzend): Beim Dienstleistungsscheck gibt es nur die Unfallversicherung, es gibt keine Arbeitslosenversicherung, es gibt keine Sozialversicherung, es gibt keine Pensionsversicherung.

Es wird auch nicht dazu kommen, dass dadurch viele neue Jobs legalisiert werden, denn sehr viele von diesen Haushaltshilfen haben keine aufrechte Arbeitsbewilligung. Sie werden auch diesen Dienstleistungsscheck nicht übernehmen können.

Was mir in der Vorlage noch besonders aufgefallen ist, ist, dass dort steht, dass dieser Dienstleistungsscheck so einfach und unbürokratisch sei. – Kollegin Lueger hat das schon erwähnt: Es ist alles andere als einfach und unbürokratisch, wenn man vorher zur Gebietskrankenkasse gehen muss, wenn dann nur über die Gebietskrankenkasse ausbezahlt wird, wenn man überprüfen muss, ob es eine Versicherungskarte gibt et cetera.

Auch für die Verwaltung kann es doch nicht so sein, dass das wirklich einfach und unbürokratisch ist. Insgesamt sind 2 Prozent des Dienstleistungsschecks für Verwal­tungskosten und für die Unfallversicherung vorgesehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass durch diese 2 Prozent des Dienstleistungsschecks die Verwaltungskosten auch für die Krankenkasse abgedeckt sind, denn die Abwicklung ist eine komplizierte Vor­gangsweise.

Es wäre sicher sinnvoller, Rahmenbedingungen zu schaffen, diese Menschen regulär anstellen zu können, anstatt mit diesem Dienstleistungsscheck Sozialdumping für Frauen zu betreiben. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

21.18


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Barten­stein. – Bitte.

 


21.18.51

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Danke, Herr Präsident! – Wäre es so leicht und auch bezahlbar, Haushaltshilfen und andere Dienst­leistende zu völlig normalen Bedingungen anzustellen, dann würde das, meine Damen und Herren des Bundesrates, öfter geschehen. Das ist zwar keine Hochrechnung, son­dern aus meiner Sicht eine Subtraktion, aber wenn diese Schätzung der Frau Kollegin Lueger ergibt, dass in rund 390 000 Haushalten gelegentlich Menschen tätig sind, die offensichtlich nicht angemeldet sind, dann zeigt das schon, dass – da stimme ich Ihnen zu, das wissen wir auch – der überwiegende Teil dieser haushaltsnahen Dienstleistun­gen nicht im offiziellen Bereich erfolgt.

Ich bin jedoch nicht der Meinung, dass Schwarzarbeit vor allem ein Problem von Aus­ländern ist – abgesehen davon, dass man schön langsam zwischen Ausländern aus der Europäischen Union der 15, weil es ja im Moment vor allem Zuzug aus Deutsch­land, Italien und von anderswoher gibt, und jenen aus der Europäischen Union der 25 und so weiter zu differenzieren beginnen muss. Zweifellos gibt es ausländische Bürger, die in Österreich nicht arbeitsberechtigt sind. Dieses Problem ist mit dem Dienstleis­tungsscheck natürlich nicht sanierbar, das war aber auch nie beabsichtigt. Das geht auch gar nicht.

Aber Hand aufs Herz: Ich habe schon einmal gehört, dass es auch Österreicher oder sonst wie arbeitsrechtlich Österreichern Gleichgestellte geben soll, die, ohne ange­meldet zu sein, in Österreich im Haushalt oder sonst wo tätig sind. Also so sehe ich das ganz sicherlich nicht.


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Frau Bundesrätin Lueger! Sie haben gesagt, der Dienstleistungsscheck sei prinzipiell etwas Positives, aber in dieser Form nicht durchdacht, falsch et cetera. – Vielleicht wissen Sie es nicht, aber jener, der aus meiner Sicht als Erster in den letzten zwei, drei, vier Jahren hörbar den Terminus „Dienstleistungsscheck“ in die Diskussion ge­bracht hat, war nicht jemand, der hier im Saale sitzt, sondern Herr Dr. Gusenbauer, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei, und zwar in einem Koalitionsgespräch (Oh-Rufe bei der ÖVP) mit uns, und ist auch ... (Bundesrätin Bachner: Aber unter anderen Vorzeichen, Herr Minister!) – Bitte? (Bundesrätin Bachner: Das stimmt ja, was er sagt! Das kann man bestätigen! Aber unter anderen Vorzeichen! Das waren andere Vorzeichen!) Die Vorzeichen, sehr geehrte Frau Bundesrätin, haben Sie ja nie benannt. Sie üben Kritik, aber sagen nicht, wie Sie es besser machen wollen.

Ich konzediere, das ist ein Pilotprojekt, das ist ein Versuch. Eine Evaluierung wird uns zeigen, wie gut das ankommt. Es ist schon die Rede davon gewesen, dass diejenigen Arbeitgeber, diejenigen Haushaltsvorstände und -vorständinnen, die bisher mit einem ein wenig schlechten Gewissen haushaltsnahe Dienstleistungen schwarz honoriert ha­ben, in Zukunft diese Leistungen sehr, sehr leicht und mit gutem Gewissen in Anspruch nehmen können, und dasselbe gilt auch für die Arbeitnehmer. Im Übrigen: Zu sagen, dass qualifizierte Beschäftigung verdrängt wird, ist für mich absolut nicht nachvollzieh­bar.

Zu der Kritik von Frau Bundesrätin Konrad, dass hier keine Sozialversicherung vom Arbeitgeber bezahlt würde: Der sozialversicherungsrechtliche Rahmen zu den gering­fügig Beschäftigten stammt nicht von mir, sondern von einer sozialdemokratischen Vor­gängerin von mir. Auch dort bezahlt der Arbeitgeber lediglich die Unfallversicherung. Und wenn es um Kranken- und Pensionsversicherung geht, so gibt es ein Optionsmo­dell, das zu bezahlen erst ab eineinhalb Beschäftigungsverhältnissen ... (Zwischenruf der Bundesrätin Bachner.) – Ja, Sie wissen es, Frau Kollegin, das ist damals mit Frau Ministerin Hostasch vereinbart worden.

Wir haben uns nach der Begutachtung ganz bewusst sehr nahe an die sozialversi­cherungsrechtliche Umgebung der Geringfügig-Beschäftigten-Verhältnisse angenähert, um da möglichst wenig Neuland zu betreten. Also wir haben das dort schon, das ist keinesfalls etwas Neues, und das ist auch keinesfalls der Dammbruch in Richtung zu Sozialdumping.

Ich bin auch nicht der Auffassung, dass nur sozial besonders gut situierte Familien sich das leisten können. Das ist ein breiter Mittelstand. Der Nennwert des Dienstleistungs­schecks von 10 € ist ein Vorschlag, das heißt nicht, dass es für eine Stunde sein muss. In Wien ist das zwar der übliche Reinigungsfrauentarif, wie ich höre, aber das muss nicht so sein, sondern das sind dann die jeweiligen Mindestlohntarife. Sehr wohl sind dann Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Remuneration, all dies dann aufzuaddieren und kommt man trotzdem zum Beispiel mit 10 € pro Stunde deutlich über diese Grenze. Man bewegt sich also innerhalb des jeweiligen Mindestlohntarifs. Die sind leider Gottes in allen Bundesländern ziemlich verschieden, aber wir sind – was muss ich dem Bundesrat sagen? – ja Gott sei Dank ein föderal strukturiertes Land, und da gilt dann manches mal neun oder mal zehn.

Die Zulässigkeit von Kettenarbeitsverträgen ist breit diskutiert worden. Wir haben das geprüft. Wir sind der Auffassung, dass wir sehr wohl von der sachlichen Rechtfertigung und damit von der Ausnahmemöglichkeit in der EU-Richtlinie Gebrauch machen kön­nen. Wir sehen das nicht so wie Sie, sonst hätten wir diese Vorlage auch nicht ge­macht.

Besonders interessant ist, dass Sie zwar auf der einen Seite die Bürokratie kritisieren, sehr geehrte Frau Bundesrätin Lueger, aber dann zwei Zeilen weiter meinen, es seien


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die Art der Tätigkeit und die Entlohnung auf dem Dienstleistungsscheck auch noch zusätzlich anzuführen. Dass dieser Dienstleistungsscheck wie jeder Scheck irgendwo einlösbar sein muss und dass das erst ex post, im Nachhinein, geschehen kann, nicht im Vorhinein, ist auch klar. Ob ich es dann bei einer Bank, beim AMS oder bei der Gebietskrankenkasse tue, sollte wiederum gleich sein.

Daher meine ich, Sie suchen hier das Haar, mehrere Haare in der Suppe und glauben auch, sie gefunden zu haben. Wir haben hier nach bestem Wissen und Gewissen etwas vorgelegt, wovon wir meinen, es ist eine Einladung, ein Offert an diejenigen, die haushaltsnahe Dienstleistungen erbringen, respektive an die, die sie in Auftrag geben, in Zukunft die Geschichte legal zu machen, damit mehr Menschen die Möglichkeit in Richtung legaler Arbeitsverhältnisse zu geben und mehr Menschen Sozialversiche­rungschancen zu geben.

In Wirklichkeit ist ja – und Sie wissen das auch, Frau Bundesrätin Lueger – die Alterna­tive zum Dienstleistungsscheck natürlich nicht das reguläre Vollarbeitsverhältnis, deren es im Haushaltsbereich ohnehin nur 3 000 oder 3 500 gibt. Das sind die wirklich gut gestellten Österreicher, die sich das leisten können; Sie kennen den Kollektivvertrag: mal 15 und, und, und. Jene, die von dieser Möglichkeit des Dienstleistungsschecks Gebrauch machen werden, sind die mittelständischen Familien. Die Alternative zum Dienstleistungsscheck ist die Schwarzarbeit, und gegenüber der Schwarzarbeit ist so gut wie alles eine Verbesserung, auch eine Unfallversicherung, selbstverständlich auch eine Kranken- und Pensionsversicherung dann, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird oder wenn vom Optionsrecht Gebrauch gemacht wird – übrigens zu einem Okkasionspreis. Aber auch den haben nicht wir erfunden, sondern dieser Okka­sionstarif für Pensions- und Krankenversicherung stammt aus dem bestehenden Recht der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse.

So gesehen hoffe ich, zumindest einige der Punkte ausgeräumt zu machen oder zumindest eine Gegenposition dargestellt zu haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, dass – wie bei jedem Pilotprojekt – Optimierungen und Verbesserungen notwendig sein werden. Wir werden den Österreichern zum Jahreswechsel mit einer entsprechenden Informations­kampagne dieses Angebot sehr wohl noch einmal verdeutlichen. Es gibt diesen Dienst­leistungsscheck bereits, er ist ja auch grafisch vom Allerfeinsten, entworfen von Herrn Kalina – nicht von demjenigen, der bei Ihnen, nachdem er rund um den Bundeskanzler Klima schon einiges an Leistungen erbracht hat, jetzt wieder tätig ist, sondern von demjenigen, der die Euro-Banknoten grafisch entworfen hat. Dieser Herr Kalina hat auch den Dienstleistungsscheck entworfen, und ich halte ihn für ausgesprochen gut gelungen. Dann schauen wir uns das einmal an; ich denke, jede Größe ... (Bundesrat Konecny: Sie meinen, er nützt nichts, aber er ist wenigstens schön? – Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrätin Bachner: Vielleicht hat er irgendwann einen Sammelwert! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Warten wir es einmal ab! Vielleicht ergeht es dem Dienstleistungsscheck so, sehr geehrter Herr Professor, wie dem Euro: Der ist nicht nur schön, sondern nützt auch noch etwas. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

21.27


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher ge­schlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.


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Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

21.27.2142. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird (683 d.B. und 864 d.B. sowie 7288/BR d.B.)

43. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für Land- und forstwirtschaft­liche Berufsschulen geändert wird (865 d.B. sowie 7289/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 42 und 43, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 42 und 43 ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. Ich bitte ihn, beide Berichte vorzutragen.

 


Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staats­sekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme weiters zum Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grund­sätze für Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor, sodass sich dessen Verlesung er­übrigt.

Ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die beiden Berichte.

Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.


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Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grund­sätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.30.2244. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz, das Impfschadengesetz, das Heeresversor­gungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Bundesberufungskommissionsgesetz geändert werden (Versorgungs­rechts-Änderungsgesetz 2005 – VRÄG 2005) (671 d.B. und 868 d.B. sowie 7290/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu Punkt 44 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte, Frau Kollegin.

 


Berichterstatterin Ana Blatnik: Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Gospod president! Gospod minister! Gospod državni sekretar! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz, das Impfschadengesetz, das Heeresversorgungs­gesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Bundesberufungskommissionsgesetz geändert werden – Versorgungsrechts-Ände­rungsgesetz 2005.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zum Antrag.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Professor Konecny. – Bitte, Herr Kollege.

 


21.32.09

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich habe mich nicht zu Wort gemeldet, um zur Vorlage Substanzielles auszusagen, son­dern deshalb, weil sie mir als die geschäftsordnungsmäßig relativ korrekteste Gelegen­heit erschienen ist, an eine wichtige Beratung der letzten Sitzung zu erinnern.


Bundesrat
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Wir haben, wenn ich Sie daran erinnern darf, in der letzten Sitzung ausführlich über die Wehrmachtsdeserteure, ihre rechtliche und sozialrechtliche Behandlung gesprochen. Die beiden Oppositionsparteien haben einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordern wollte, die nach unserer Meinung notwendigen recht­lichen und sozialrechtlichen Konsequenzen zu ziehen.

Es hat, während die Debatte lief, intensive Konsultationen zwischen zahlreichen Mit­gliedern auch der ÖVP-Fraktion und den Oppositionsfraktionen gegeben, und wir, Kollege Schennach und ich, haben hier dann mitgeteilt, dass wir unseren Entschlie­ßungsantrag zurückziehen, nicht weil wir ihn für falsch halten, sondern weil in der Kürze der im Couloir zur Verfügung stehenden Zeit eine gemeinsame Meinungsbildung nicht möglich war.

Wir haben angekündigt, dass wir uns bis zur heutigen Sitzung um eine gemeinschaft­liche Formulierung bemühen werden, um allenfalls heute einen solchen Entschlie­ßungsantrag zu beschließen – Ludwig, das ist der Punkt, an dem ich um dein Nicken bitte (Bundesrat Bieringer nickt zustimmend) –, und Kollege Bieringer hat namens der Regierungsfraktionen zugesagt, dass es dann, wenn es zu keiner Einigung kommt, trotzdem zur Behandlung eines allfälligen Entschließungsantrags der Oppositionspar­teien kommen könne.

Es wird jedem aufgefallen sein: Ein solcher Entschließungsantrag liegt nicht vor. Das hat einen Grund, und zwar einen guten Grund. Es sind in diesem Haus, letztmalig ges­tern Abend, Parteienverhandlungen in der Sache im Gang, und es geht uns nicht um eine leere Demonstration und daher irgendeinen Text, sondern es geht uns um eine Lösung. Es wird aus diesen Verhandlungen berichtet, dass sie nicht zu einem Ergebnis geführt haben, aber dass sie auf gutem Weg sind und dass es durchaus möglich erscheint, zu einer einvernehmlichen Lösung zu finden. Wir würden das außerordent­lich begrüßen. Ich sage jedoch als Fußnote dazu: Wenn aber nicht, dann werden wir dieses Thema als Bundesrat autonom weiterzubehandeln haben.

Daran wollte ich erinnern. Sie entschuldigen meine so gestaltete Anknüpfung am gegenständlichen Tagesordnungspunkt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

21.35


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2005.

Der gegenständliche Beschluss bedarf gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Bundesrat
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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung und der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

21.36.5445. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreu­ungsberufe (779 d.B. und 869 d.B. sowie 7291/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Nunmehr kommen wir zum 45. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Gumplmaier. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Berichterstatter Dr. Erich Gumplmaier: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbe­treuungsberufe.

Der Inhalt der Vereinbarung liegt schriftlich vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zum Antrag.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht. – Wortmeldungen hiezu lie­gen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.38.3546. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Presse und andere publizistische Medien (Medi­engesetz) geändert wird (784 d.B. und 874 d.B. sowie 7292/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 46. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lueger. – Bitte.

 


Berichterstatterin Angela Lueger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär – wer auch immer! Werte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht


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des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz) geändert wird.

Da Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, erübrigt sich dessen Verlesung.

Ich darf sogleich zum Antrag kommen,

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Hösele. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


21.40.01

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der ersten Sitzung des heutigen Tages den Verfassungsvertrag, die Ratifikation Ös­terreichs für den europäischen Verfassungsvertrag beschlossen, der auch die Grund­rechte-Charta enthält, deren Artikel 68 dem Schutz personenbezogener Daten und deren Artikel 71 der Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit gewidmet sind. In diesem Spannungsverhältnis bewegen sich alle wichtigen medienrechtlichen Fragen, Persönlichkeitsschutz versus freie Meinungsäußerung, Freiheit der Medien, Pluralität, die wohl entscheidenden Grundrechte insgesamt und auch insbesondere die entscheidenden Grundrechte einer demokratischen, rechtstaatlichen Entwicklung. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen der – und wir haben das insbesondere in den letzten Jahrzehnten nicht nur in Europa, sondern auch in asiatischen Entwicklun­gen und in lateinamerikanischen Entwicklungen erleben dürfen – grenzenlosen Infor­mations- und Meinungsfreiheit, die in ganz positivem Sinne viele Mauern zu Fall ge­bracht hat und im Globalisierungsprozess sozusagen die Demokratien quantitativ und qualitativ gestärkt hat, und den Gefahren, die durch missbräuchliche Verwendung von Medien möglicherweise ausgehen können. Ich möchte jetzt nicht Kinderpornographie, Rufmord-Kampagnen und Ähnliches ansprechen, aber in diesem Spannungsverhältnis bewegen wir uns.

Die vorliegende Novelle geht insbesondere darauf ein, dass in den letzten Jahren – und auch das ist ein Teil dieses Dynamisierungsprozesses gewesen – durch das Inter­net und durch die neuen Medien insgesamt ein noch wesentlich größerer und weiterer Dynamisierungsschub in die grenzenlose Informationsfreiheit gegeben wurde, dass das aber auch nach Regelungen verlangt, und zwar analog zu jenen Möglichkeiten des Persönlichkeitsschutzes und der Entgegnung, die es im Printmedienbereich in jedem Falle gibt. So bin ich froh, dass durch diese Gesetzesnovellierung im Bereich der Rundfunkmedien, aber auch des Internets nunmehr die Möglichkeit gegeben ist – man kann jetzt eine Zeitung, das ist bei uns ein Anachronismus, eigentlich ganz selten beschlagnahmen, erfreulicherweise, sage ich –, die Löschung von Dingen und, was viel wichtiger ist, was im Printmedienbereich auch möglich ist, Gegendarstellungen und Entgegnungen zu erreichen. Das ist nun auch im elektronischen Bereich, so meine ich, in einem ersten Schritt sehr, sehr gut gelungen. Deswegen werden wir – und ich denke, wir alle einhellig – diesem neuen Gesetzesschritt gerne zustimmen, wenn­gleich – und da bin ich durchaus auch bereit, den Überlegungen, die die Abgeordnete Stoisits angestellt hat, näher zu treten – wir in den letzten Jahren eine ganze Reihe von wesentlichen Schritten der Modernisierung im gesamten Medienbereich gehabt haben, sodass es durchaus einmal sinnvoll sein könnte, eine noch größere Systematik im


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Medienrecht insgesamt zustande zu bringen. Ich denke jedoch, das heute hier vorliegende Gesetz ist ein sehr, sehr guter Schritt, und wir werden dem gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen sowie des Bundesra­tes Schennach.)

21.44


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Professor Konecny. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


21.44.38

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wie Kollege Hösele schon richtig ausgeführt hat, geht es im Wesentlichen darum, medienrechtliche Vorschriften, und das heißt natürlich auch Schutz des zum Gegenstand der Medienberichterstattung Werdenden, auch auf ein Medium, das eine wachsende Bedeutung hat, auf die im Internet verbreiteten Inhalte auszudehnen.

Das ist richtig und notwendig, auch wenn in Wirklichkeit niemand sagen kann – ich will gar nicht besserwisserisch behaupten, dass der Ansatz falsch ist –, inwieweit diese doch relativ schematische Übernahme von printmedialen Vorschriften in den Internet-Bereich funktionieren wird. Nach einem anfänglich unserer Einschätzung nach ziemlich verkorksten Entwurf, der sich dann bis zur letztendlichen Vorlage im Nationalrat er­freulicherweise und überraschenderweise noch ziemlich fundamental verändert hat, können wir zumindest davon ausgehen, dass es eine Chance gibt, dass sich diese Regelungen bewähren, wo es eben wie im Printmedienrecht um das Problem der Einziehung, der Löschung, der Urteilsveröffentlichung geht, wo es auch um den Ersatz der Veröffentlichungskosten geht, womit der ganze Zielkonflikt zwischen Medienfreiheit und Persönlichkeitsrechten angesprochen ist.

Es ist das aber – und da würde ich gerne die frohen Worte des Kollegen Hösele auf­greifen – sicherlich keine fundamentale Lösung für den Bereich. Wir sollten uns – diese Einschätzung teile ich – sowohl den Gesamtkomplex des Medienrechts in guter Zeit, mit viel Ruhe und mit einer ruhigen Hand vornehmen, weil es uns auch darum gehen muss, diese Materie doch so weit, wie es nur irgend möglich ist, aus dem Strafrecht herauszulösen – dies auch deshalb, weil nur dann, wenn wir das aus dem Strafrecht herauslösen, der Zugang zum Verfassungsgerichtshof denkbar ist.

Ich weise noch auf einen weiteren Gesichtspunkt hin: Es geht natürlich auch um die Frage – und das hat nicht nur beweissichernde Aspekte hinsichtlich allfälliger Medienverfahren, sondern da geht es im Wesentlichen auch um das Gedächtnis einer Nation –, welche Ordnungsvorschriften bezüglich einer regelmäßigen Speicherung der gesamten Internetinhalte notwendig sind, nicht nur, um Beweise zu sichern – das kann sich ja minütlich ändern, und wenn man es nicht heruntergeladen hat, kann man es nie wieder beweisen –, sondern auch, um die Frage der Archivsicherung zu klären. Das, was in unzähligen Zeitungen, Publikationen, Zeitschriften, Gesetzblättern, Akten ver­öffentlicht und erfasst wurde, ist, sofern die Papiermotten nicht zuschlagen und die Papierrestauratoren ihrer Aufgabe nachkommen, für alle Ewigkeit gespeichert. Mit den elektronischen Inhalten ist das eindeutig nicht so. Es gibt eine Reihe von Ländern, die mit einer periodischen Quasizwangsspeicherung versuchen, jetzt gar nicht für straf­rechtliche Tatbestände Beweise zu sichern, sondern einfach dafür zu sorgen, dass in einer vergleichbaren Form, wie es bei gedruckten Belegstellen selbstverständlich ist, auch ein solches Gedächtnis auf allen Ebenen sichergestellt wird. Ich will das nur als eine Anregung erwähnen, weil das in der Nationalratsdebatte nicht vorgekommen ist.

Was vorliegt, ist ein Versuch, der zustimmenswert ist. Es ist aber auch zugleich aus diesem Anlass richtig, darüber nachzudenken, wie ein nächster Schritt ausschauen


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könnte, der sinnvollerweise auch auf breiter Basis mit zahlreichen Experten vorbereitet werden könnte und sollte. Vielleicht finden wir uns einmal bei einer Enquete, wer immer sie veranstaltet, im parlamentarischen oder im ministeriellen Bereich.

Wir haben hiemit eine kleine Lücke geschlossen. Das ist besser, als wenn diese Lücke offen geblieben wäre, aber wir haben noch viel zu tun, um eine Entwicklung, deren gewaltige Dimension wir gerade zu ahnen beginnen, in unsere Rechtsordnung und in andere Aspekte unseres gesellschaftlichen Lebens einzupassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

21.49


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Professor Böhm. – Bitte, Herr Professor.

 


21.49.39

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Da ich zwei Vorredner hatte und noch einen Redner nach mir habe, die alle im Gegen­satz zu mir wirkliche Experten des Medienwesens sind, kann ich mich auf wenige, knappe Ausführungen beschränken.

Wir haben schon gehört, dass das heutige Gesetzesvorhaben dazu dient, das Medien­gesetz zu adaptieren, um auch den Erfordernissen seiner Anwendbarkeit auf das Internet als neues Medium gerecht zu werden.

Was mir noch an zwei Punkten besonders wesentlich scheint, ist, dass die Einziehung und die Urteilsveröffentlichung künftig dann ausgeschlossen sein werden, wenn es sich um die wahrheitsgetreue Wiedergabe der Äußerung eines Dritten handelt. Auch das ist, so meine ich, ein rechtsstaatlicher Fortschritt im Sinne der Medienfreiheit. Die Veröffentlichungskosten sowie die Kosten einer ungerechtfertigten Beschlagnahme werden künftig zwischen den Parteien je nach dem Ausgang des Verfahrens verteilt und nicht mehr wie bisher teilweise vom Staat zu ersetzen sein.

Da wir alle diese Anliegen sehr begrüßen, wobei ich mich auch dem Wunsch anschlie­ßen würde, hinkünftig das Medienrecht aus dem tradierten Konnex des Strafrechts herauszulösen, werden wir diesem Vorhaben sehr gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie der Bundesräte Konecny und Schennach.)

21.51


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


21.51.23

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich bin sehr erfreut, dass der Gedankengang, dass wir jetzt mit dem Mediengesetz nur einen kleinen Teil des Medienrechts behandeln und regeln, weithin gleich ist. Viele Dinge sind ganz woanders geregelt. So ist zum Beispiel alles, was den ORF betrifft, im ORF-Gesetz geregelt. Weiters gibt es das Medien­kartellrecht, den Komplex Ehrenbeleidigung/Gegendarstellungen, die Presseförderung und so weiter. So wie wir, wie ich hier schon öfters gesagt habe, generelle Regelungen im Medienwesen finden müssen, etwa nicht mehr die singuläre Presseförderung, son­dern eine Medienförderung, die ähnlich wie zum Beispiel in Bayern, die elektronischen Medien umschließt, die die Gratismedien umschließt, die das Internet umschließt, die überhaupt neue Entwicklungen umschließt, so bedarf es dessen auch im Medienrecht insgesamt.


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Wir haben hier jetzt Adaptierungen vorzunehmen, die sich im Spannungsfeld des Schutzes des Einzelnen, der Pressefreiheit und der rasanten Modernisierung bewe­gen. Die rasante technologische Entwicklung in diesem Bereich ist atemberaubend.

Diesem Mediengesetz, mit dem wir heute nachziehen – Kollege Konecny hat gesagt, mit dem wir Lücken schließen –, werden wir unsere Zustimmung geben, obwohl ich, wie ich es auch im Ausschuss gesagt habe, eigentlich überrascht bin, dass es von Seiten der Bevölkerung in den letzten Monaten zwei wahre Reaktionslawinen gegeben hat, und zwar eine Reaktionslawine zur Europäischen Verfassung und eine wesentlich stärkere zu diesem heute zu beschließenden Mediengesetz. Ich hatte da allerdings das Gefühl, dass die AbsenderInnen einem Irrtum aufsitzen. Es geht natürlich um das Inter­net, eine hochsensible Materie. Es geht darum, ähnlich wie bei Printprodukten Absen­der dann, wenn sie geeignet sind, mit dem, was sie veröffentlichen, eine öffentliche Meinung zu beeinflussen respektive auch gewerblich etwas zu bewirken, zu ver­pflichten, das mit einem Impressum zu versehen. Der vorherrschende Irrtum ist – ich denke gerade an eine Aussendung, die heute in der Früh gekommen ist, in der sich jemand beschwert –, dass der, der eine Homepage macht, weil sein Kind Geburtstag hat, auf die alle zugreifen können, ein Impressum mit allen Daten dazusetzen müsste. Das ist ein Irrtum! Ich weiß nicht, wer das in die Welt setzt. Wenn es im absolut privaten Bereich ist, bewirkt das keine Beeinflussung der öffentlichen Meinung und gehört daher da auch nicht hinein.

Mit dieser Anpassung werden auch ein paar andere Dinge vereinfacht, zum Beispiel wertangepasste Entschädigungssummen, die wir noch nicht hatten und bei denen durch die Euro-Umrechnung besonders lustige Zahlenkombinationen entstanden sind. All das wird jetzt vereinfacht, und das ist auch wichtig.

Nun aber zu dem, was auch Professor Böhm angesprochen hat – ich habe das im Ausschuss auch schon gesagt –, was der wirkliche Wermutstropfen ist. Frau Bundes­ministerin, ich bin Ihrem Ministerium sehr dankbar für das, was Professor Konecny bereits angesprochen hat. Beim Mediengesetz, vor allem im Bereich dieser neuen Technologien handelt es sich um eine so hoch komplizierte Materie, und Sie haben darauf mit dem Einsatz einer Expertengruppe reagiert. Durch sie und die verschiede­nen Stellungnahmen, die gekommen sind, ist das, was heute hier vorliegt, zu einem sehr brauchbaren Gesetz für eine gewisse Zeit, auf Grund der Entwicklungen, die wir haben, geworden.

Was ich wirklich bedauere, ist, dass es einfach im völlig falschen Bereich geregelt ist. Mediengesetz ist, weil es immer so war und weil es eine Geschichte der österreichi­schen Rechtssprechung gibt – das hat aber andere Ursachen –, im Strafrecht geregelt. Bitte, das ist anachronistisch und es schränkt den Rechtszugang der Betroffenen dramatisch ein, denn in der zweiten Instanz ist Ende. Das heißt, jeder der sich in der zweiten Instanz nicht gerecht beurteilt fühlt, hat nur mehr einen sündteuren Weg, und das ist der nach Strassburg, das heißt, zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Sie alle werden wissen, dass zum Beispiel die Einführung privater Radios nur so mög­lich war, dass man sich an Strassburg wandte.

Meine Damen und Herren! Dazu kommt noch, dass wir mit jedem Gesetz, das wir ver­abschieden, eigentlich Rechtssicherheit schaffen sollten. Aber genau das passiert mit dieser zweiten Instanz eben nicht, da es die Möglichkeit einer Wahrungsbeschwerde der Generalprokuratur gibt. Die ist jedoch eine Ermessenssache, das ist Glückslotterie, ob es eine solche Klage gibt oder nicht. Hier haben wir eine ganz unterschiedliche Praxis, und das lebt fort. Gerade wenn wir bedenken, dass im Medienrecht – schließen Sie die Augen und denken Sie an die letzten „glamourösen Fälle“ – Einigungen, Ver­gleiche erzielt wurden, die im Strafrecht nicht vorgesehen sind – es wurden im Rahmen des Strafrechts Vergleiche gemacht, die es rein rechtlich gesehen gar nicht geben


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kann –, dann müssen wir sagen: Das geht nicht! Trotzdem wird es gemacht, und es ist letztlich auch sinnvoll, es so zu machen.

Deshalb, meine Damen und Herren: Medienrecht ist immer eine Frage des Grundrech­tes des Einzelnen. Dieses Grundrecht verlangt die Möglichkeit eines Instanzenzuges dorthin, wo das Grundrecht am meisten beschützt wird, nämlich zum Verfassungsge­richtshof, und das geht nur über das Zivilrecht.

Letztlich müssen wir es schaffen, ein neues Mediengesetz ins Zivilrecht hineinzu­platzieren, also allumfassend und innerhalb des Zivilrechts, und dadurch den Öster­reicherInnen, die sich geschädigt fühlen, die Möglichkeit eines Instanzenzuges zum Verfassungsgerichtshof einzuräumen und sie nicht erstens in die Rechtsunsicherheit zu schicken und ihnen zweitens nicht den sündteuren Umweg nach Strassburg zuzu­muten.

Trotzdem: Das ist jetzt ein Lückenschluss, und wir werden diesem Lückenschluss, diesem Gesetz auch auf Grund der Bemühungen des Ministeriums, hier wirklich auf die Kritik, die gekommen ist, zu antworten, zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

21.59


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Mag. Mik­lautsch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


22.00.00

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ganz grundsätzlich ist es so – das wurde auch von meinen Vorrednern bereits mehrfach angesprochen –, dass wir hier nun wirklich einen Lückenschluss gemacht haben.

Ich darf als bekannt voraussetzen, dass die Judikatur, aber auch die Lehre die Anwendbarkeit des Mediengesetzes praktisch auch für Internetmedien schon seit dem Jahr 2000 zirka immer bejaht hat und dass es jetzt durch diese Novelle gelungen ist, praktisch diese Lücke zu schließen und damit auch bundesweit für Rechtssicherheit zu sorgen, nämlich dadurch, dass es nunmehr bundesweit eine einheitliche Regelung für die Anwendbarkeit des Mediengesetzes auch im Bereich der Internetmedien gibt und man jetzt nicht mehr von den einzelnen Gerichten abhängig ist, wie die Auslegung erfolgt.

Also ich sehe das auch so, dass das ein ganz wesentlicher Schritt in die richtige Rich­tung war. Wir sind ja bis dato in der Praxis vor dem Problem gestanden, dass einzelne Bestimmungen des Medienrechtes zwar anwendbar waren, aber das Ergebnis komplett praxisfremd war. Auf der anderen Seite hat es im Bereich des Medienrechtes Bestimmungen gegeben, die eindeutig nicht anwendbar waren, was im Ergebnis auch wieder sinnlos war.

Durch diese Novelle ist es nunmehr gelungen, diesen Lückenschluss herbeizuführen, und es freut mich ungemein, dass dieser Lückenschluss auf breite Zustimmung stößt – auch hier im Bundesrat. Ich bedanke mich auch recht herzlich dafür.

Ich möchte mich auch bei meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bedanken, die, auch im Zusammenwirken mit der Expertengruppe, nunmehr einen praktikablen Ent­wurf vorgelegt haben.

Frau Abgeordnete Stoisits hat im Justizausschuss eine abweichende persönliche Stellungnahme eingebracht. Diese habe ich sehr aufmerksam gelesen, und ich glaube auch, dass es – jetzt ganz unabhängig von der abweichenden persönlichen Stellung-


Bundesrat
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nahme der Frau Abgeordneten Stoisits – jedenfalls notwendig sein wird, den Bereich des Medienrechtes umfassender zu diskutieren.

Wie der Herr Professor schon ausgeführt hat, kann das aber sicherlich kein Hüftschuss werden. Das ist sicherlich ein Themenbereich, der langsam gewachsen ist, der jetzt immer rasanter wächst, gerade wenn wir uns die Internetmedien anschauen, und ich bin gerne bereit, hier weitere Diskussionen zu führen. Wir müssen jetzt nur noch über­legen, in welcher Form wir diese Diskussion führen werden, aber ich bin aus der Sicht des Justizministeriums sehr gerne bereit, eine Plattform zu bilden oder allenfalls noch­mals im Rahmen einer parlamentarischen Enquete darüber zu beraten, aber es wird hier sicherlich weitere Gespräche geben.

Ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für die – so wie es sich für mich jetzt abzeichnet – Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben. – Danke. (Allge­meiner Beifall.)

22.02


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstatterin ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

22.02.3847. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch das Zessionsrecht geändert wird (Zessionsrechts-Änderungsgesetz – ZessRÄG) (861 d.B. und 882 d.B. sowie 7293/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 47. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lueger. – Bitte.

 


Berichterstatterin Angela Lueger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Damen und Herren! Ich darf den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch das Zessionsrecht geändert wird (Zes­sionsrechts-Änderungsgesetz) bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verle­sung.

Ich darf sogleich zum Antrag kommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.

Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.


Bundesrat
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Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

22.04.0048. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend Haager Übereinkom­men vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kin­desentführung; Beitritt Bulgariens, Estlands, Lettlands und Litauens; Annahme durch Österreich (831 d.B. und 875 d.B. sowie 7294/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 48. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lueger. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatterin Angela Lueger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Damen und Herren! Ich darf nun den letzten Bericht des Justizaus­schusses bringen über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte in­ternationaler Kindesentführung; Beitritt Bulgariens, Estlands, Lettlands und Litauens; Annahme durch Österreich.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verle­sung.

Ich komme sogleich zum Antrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort. – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

22.05.4249. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenz­überschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in straf­rechtlichen Angelegenheiten (816 d.B. und 877 d.B. sowie 7295/BR d.B.)

50. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des Euro­päischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung


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des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung (842 d.B. und 879 d.B. sowie 7296/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 49 und 50, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Tagesordnungspunkten 49 und 50 ist Frau Bundesrätin Auer. Ich bitte um beide Berichte.

 


Berichterstatterin Johanna Auer: Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Ich bringe zunächst den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Ös­terreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusam­menarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verle­sung.

Ich komme sogleich zum Antrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Zweiten bringe ich den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkom­men über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zum Antrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die getrennt erfolgt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundes­republik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betref­fend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
722. Sitzung / Seite 149

in der Fassung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um eine Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.08.53Einlauf

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten bezie­hungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt sieben Anfragen, 2313/J bis 2319/J, eingebracht wurden.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 23. Juni 2005, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 21. Juni 2005, ab 14 Uhr vorge­sehen.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.09.33Schluss der Sitzung: 22.10 Uhr

 

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