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746. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

Donnerstag, 21. Juni 2007

 

 


Stenographisches Protokoll

746. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Donnerstag, 21. Juni 2007

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 21. Juni 2007: 9.02 – 20.51 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geän­dert wird

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundes­präsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstim­mungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007)

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird

4. Punkt: Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007)

5. Punkt: Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 geändert wird (Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2007)

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007)

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs­gesetz geändert wird

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden (Hausbetreuungsgesetz – HBeG) und mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Öster­reichische ForschungsförderungsgesellschaftmbH-Errichtungsgesetz, das Garantiege-


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 2

setz 1977 und das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert werden (Forschungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovelle 2007)

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert wird

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2007)

15. Punkt: Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG)

16. Punkt: Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormengesetz – VNG)

17. Punkt: Jahresvorschau des BMLFUW 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates

18. Punkt: Bericht über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 2004 (Grüner Bericht 2005)

19. Punkt: Grüner Bericht 2006

20. Punkt: Bericht über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2006 gemäß § 9 LWG 1992

21. Punkt: Bericht über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2007 gemäß § 9 LWG 1992

22. Punkt: III. Bericht über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes

23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entschädigung von Verkehrsopfern (Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz – VOEG) erlassen wird sowie das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahr­zeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Versicherungs­aufsichtsgesetz und das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Euro­päischen Wirtschaftsraum geändert werden (Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz 2007 – KrÄG 2007)

24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird – Finanz­strafgesetz-Novelle 2007 (FinStrG-Novelle 2007)

25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatz­steuergesetz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Reisekosten-Novelle 2007 – RK-Novelle 2007)

26. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen

27. Punkt: Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Re­publik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppel­besteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll

28. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschafts­gesetz 1998 geändert wird


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 3

30. Punkt: Jahresvorschau des BMWF 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des Arbeitsprogramms des Rates

31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusam­menarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) geändert wird (EU-JZG-ÄndG 2007)

32. Punkt: Jahresvorschau des BMJ 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2007 sowie des operativen Achtzehnmonatsprogramms des deutschen, portugiesischen und slowenischen Rats­vorsitzes

33. Punkt: Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 2. Halbjahr 2007

*****

Inhalt

Bundesrat

33. Punkt: Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 2. Halbjahr 2007 ............................................................................................................................. 201

Schlussansprache des Präsidenten Manfred Gruber ............................................ 203

Personalien

Verhinderung .................................................................................................................. 15

Fragestunde (127.)

Inneres .......................................................................................................................... 15

Mag. Gertraud Knoll (1560/M-BR/07); Franz Wolfinger, Eva Konrad, Peter Mitterer

Dr. Franz Eduard Kühnel (1555/M-BR/07); Reinhard Todt, Stefan Schennach

Stefan Schennach (1559/M-BR/07); Peter Florianschütz, Franz Perhab, Ing. Siegfried Kampl

Peter Florianschütz (1561/M-BR/07); Josef Saller, Franz Breiner

Hans Ager (1556/M-BR/07); Helmut Wiesenegg, Eva Konrad

Monika Mühlwerth (1558/M-BR/07); Franz Breiner, Reinhard Todt, Karl Bader

Helmut Wiesenegg (1562/M-BR/07); Alfred Schöls, Elisabeth Kerschbaum

Ludwig Bieringer (1557/M-BR/07); Monika Kemperle, Stefan Schennach

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse .......................................................................... 36

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 36


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 4

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bun­desverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (94 d.B., 8/A, 212/A und 129 d.B. sowie 7685/BR d.B. und 7696/BR d.B.) ................................................................................................................. 36

Berichterstatter: Jürgen Weiss ..................................................................................... 37

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidenten­wahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstim­mungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahl­rechtsänderungsgesetz 2007) (88 d.B., 21/A und 130 d.B. sowie 7686/BR d.B. und 7697/BR d.B.)        ............................................................................................................................... 37

Berichterstatter: Jürgen Weiss ..................................................................................... 37

Redner/Rednerinnen:

Stefan Schennach .................................................................................................  37, 67

Albrecht Konecny .................................................................................................  40, 72

Franz Breiner (tatsächliche Berichtigung) .................................................................... 43

Monika Mühlwerth .................................................................................................. ..... 43

Karl Bader ................................................................................................................ ..... 45

Staatssekretärin Heidrun Silhavy ......................................................................... ..... 46

Eva Konrad .............................................................................................................. ..... 48

Bundesminister Günther Platter .......................................................................... ..... 51

Peter Mitterer .......................................................................................................... ..... 52

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ..... 53

MMag. Barbara Eibinger ........................................................................................ ..... 55

Erwin Preiner .......................................................................................................... ..... 57

Dr. Franz Eduard Kühnel ......................................................................................  60, 71

Josef Saller .............................................................................................................. ..... 62

Franz Wolfinger ....................................................................................................... ..... 63

Jürgen Weiss ........................................................................................................... ..... 64

Hans Ager ................................................................................................................ ..... 70

Entschließungsantrag der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Europäischen Rat am 21./22. Juni 2007 und die weitere Vorgangsweise in der Regierungskonferenz zum Vertrag über eine Verfassung für Europa – Ablehnung ...........................................  68, 73

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 1, 1. gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfas­sungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.................................................. 72

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 2, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 72

3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird (66 d.B. und 104 d.B. sowie 7687/BR d.B. und 7700/BR d.B.)         ............................................................................................................................... 73

Berichterstatter: Werner Stadler ................................................................................... 73


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 5

Redner/Rednerinnen:

Karl Bader ................................................................................................................ ..... 73

Johann Giefing ........................................................................................................ ..... 74

Franz Breiner ........................................................................................................... ..... 75

Peter Mitterer .......................................................................................................... ..... 76

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ..... 78

Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 80

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 81

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bun­desgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundes­gesetz 2007) (105 d.B. sowie 7688/BR d.B. und 7701/BR d.B.)        ............................................................................................................................... 81

Berichterstatter: Werner Stadler ................................................................................... 81

5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Inter­nationales Übereinkommen gegen Doping im Sport (44 d.B. und 106 d.B. sowie 7702/BR d.B.) ........................................ 81

Berichterstatter: Werner Stadler ................................................................................... 81

Redner/Rednerinnen:

Günther Köberl ....................................................................................................... ..... 82

Günther Kaltenbacher ............................................................................................ ..... 85

Franz Breiner ........................................................................................................... ..... 86

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ..... 87

Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 90

Ernst Winter ............................................................................................................ ..... 91

Ferdinand Tiefnig .................................................................................................... ..... 92

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 4, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 93

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 5, 1. gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 3. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die ver­fas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen und 4. gegen den Beschluss des Natio­nalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staats­vertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben        ............................................................................................................................... 94

6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 geändert wird (Jugendwohl­fahrtsgesetz-Novelle 2007) (87 d.B. und 103 d.B. sowie 7710/BR d.B.) ...................................................................................................... 94

Berichterstatterin: Christine Fröhlich ........................................................................... 94

Redner/Rednerinnen:

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ..... 95

Maria Mosbacher .......................................................................................................... 96

Sissy Roth-Halvax ........................................................................................................ 97

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ..................................................................... 99

Monika Mühlwerth ..................................................................................................... 101


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 6

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 103

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allge­meine Pensionsgesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007) (77 d.B. und 110 d.B. sowie 7691/BR d.B.)          ............................................................................................................................. 103

Berichterstatter: Harald Reisenberger ....................................................................... 104

8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (93 d.B. und 113 d.B. sowie 7692/BR d.B.) ............................................................................................................................. 103

Berichterstatter: Harald Reisenberger ....................................................................... 104

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gerald Klug .................................................................................................... ... 104

Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 106

Eva Konrad .............................................................................................................. ... 108

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................... 109

Alfred Schöls ........................................................................................................... ... 110

Bundesminister Dr. Erwin Buchinger .................................................................. ... 112

Sonja Zwazl ............................................................................................................. ... 113

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 7, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 114

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 8, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 114

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden (Hausbetreuungsgesetz – HBeG) und mit dem die Ge­werbeordnung 1994 geändert wird (78 d.B. und 117 d.B. sowie 7693/BR d.B.) .................................................................................................... 114

Berichterstatter: Harald Reisenberger ....................................................................... 115

10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (82 d.B. und 116 d.B. sowie 7694/BR d.B.)                        114

Berichterstatter: Harald Reisenberger ....................................................................... 115

Redner/Rednerinnen:

Stefan Schennach ................................................................................................... ... 115

Waltraut Hladny ...................................................................................................... ... 117

Eva Konrad .............................................................................................................. ... 118

Helmut Kritzinger ................................................................................................... ... 119

Ing. Siegfried Kampl ............................................................................................... ... 121

Bundesminister für Dr. Erwin Buchinger ............................................................ ... 123

Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 126


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 7

Gottfried Kneifel ..................................................................................................... ... 128

Staatssekretärin Christine Marek ......................................................................... ... 131

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 9, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 133

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 10, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 133

11. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (52 d.B. und 118 d.B. sowie 7695/BR d.B.)         ............................................................................................................................. 133

Berichterstatterin: Renate Seitner .............................................................................. 133

Redner/Rednerinnen:

Harald Reisenberger .............................................................................................. ... 133

Sonja Zwazl ............................................................................................................. ... 135

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 136

12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Österreichische For­schungsförderungsgesellschaftmbH-Errichtungsgesetz, das Garantiege­setz 1977 und das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert werden (For­schungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovelle 2007) (92 d.B. und 107 d.B. sowie 7698/BR d.B.)    ............................................................................................................................. 136

Berichterstatterin: Monika Kemperle ......................................................................... 136

Redner/Rednerinnen:

Franz Breiner ........................................................................................................... ... 137

Mag. Susanne Neuwirth ......................................................................................... ... 137

Franz Perhab ........................................................................................................... ... 139

Ferdinand Tiefnig .................................................................................................... ... 139

Staatssekretärin Christine Marek ......................................................................... ... 140

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 141

13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert wird (91 d.B. und 108 d.B. sowie 7699/BR d.B.)                        141

Berichterstatterin: Monika Kemperle ......................................................................... 141

Redner/Rednerinnen:

Mag. Susanne Neuwirth ......................................................................................... ... 142

Franz Perhab ........................................................................................................... ... 142

Franz Breiner ........................................................................................................... ... 143

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustim­mung zu erteilen ............................................................... 143


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 8

14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2007) (89 d.B. und 119 d.B. sowie 7689/BR d.B. und 7703/BR d.B.) ........................................................................................................ 144

Berichterstatter: Karl Boden ....................................................................................... 144

Redner/Rednerinnen:

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 144

Martin Preineder ......................................................................................................... 145

Maria Mosbacher ........................................................................................................ 146

Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustim­mung zu erteilen ............................................................... 147

15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bun­desgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (90 d.B. und 120 d.B. sowie 7704/BR d.B.) ............................................................................................................... 147

Berichterstatter: Karl Boden ....................................................................................... 148

Redner/Rednerinnen:

Elisabeth Kerschbaum .....................................................................................  148, 155

Maria Mosbacher .................................................................................................... ... 150

Franz Breiner ........................................................................................................... ... 151

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll .................................................................. ... 152

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 153

Martin Preineder ..................................................................................................... ... 154

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 156

16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bun­desgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeug­nisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormengesetz – VNG) (38 d.B. und 134 d.B. sowie 7711/BR d.B.) .... 156

Berichterstatter: Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg ............................................... 156

Redner/Rednerinnen:

Günther Kaltenbacher ............................................................................................ ... 157

Ferdinand Tiefnig .................................................................................................... ... 157

Franz Breiner ........................................................................................................... ... 158

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 159

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Jahresvorschau des BMLFUW 2007 auf der Grundlage des Legis­lativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahres­programms des Rates (III-315-BR/2007 d.B. sowie 7712/BR d.B.)   ............................................................................................................................. 159

Berichterstatter: Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg ............................................... 159


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 9

18. Punkt: Bericht der Bundesregierung über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 2004 (Grüner Bericht 2005) (III-286-BR/2005 d.B. sowie 7713/BR d.B.) ........................................... 159

Berichterstatter: Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg ............................................... 159

19. Punkt: Grüner Bericht 2006 der Bundesregierung (III-308-BR/2006 d.B. sowie 7714/BR d.B.)          ............................................................................................................................. 159

Berichterstatter: Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg ............................................... 159

20. Punkt: Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2006 gemäß § 9 LWG 1992 (III-287-BR/2005 d.B. sowie 7715/BR d.B.) ............................. 159

Berichterstatter: Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg ............................................... 159

21. Punkt: Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2007 gemäß § 9 LWG 1992 (III-309-BR/2006 d.B. sowie 7716/BR d.B.) ............................. 159

Berichterstatter: Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg ............................................... 159

Redner/Rednerinnen:

Günther Molzbichler ............................................................................................... ... 160

Reinhard Jany ......................................................................................................... ... 162

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 163

Ing. Siegfried Kampl ............................................................................................... ... 164

Johann Giefing ........................................................................................................ ... 168

Günther Köberl ....................................................................................................... ... 169

Martin Preineder ..................................................................................................... ... 171

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 17, den Bericht III-315-BR/07 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ......................................................................................................................... 173

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 18, den Bericht III-286-BR/05 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ......................................................................................................................... 173

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 19, den Bericht III-308-BR/06 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ......................................................................................................................... 173

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 20, den Bericht III-287-BR/05 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ......................................................................................................................... 173

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 21, den Bericht III-309-BR/06 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ......................................................................................................................... 173

22. Punkt: III. Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes (III-290-BR/2005 d.B. sowie 7717/BR d.B.) .............................................................................. 173

Berichterstatterin: Michaela Gansterer ...................................................................... 173

Redner/Rednerinnen:

Karl Boden ............................................................................................................... ... 174

Martin Preineder ..................................................................................................... ... 175

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 176


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 10

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, den Bericht III-290-BR/05 d.B. zur Kenntnis zu nehmen             ............................................................................................................................. 176

23. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entschädigung von Ver­kehrsopfern (Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz – VOEG) erlassen wird sowie das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraft­fahr­zeug­haftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Kraftfahr­ge­setz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Versicherungs­aufsichtsgesetz und das Bundesgesetz über internationales Versicherungs­vertrags­recht für den Europäischen Wirtschaftsraum geändert werden (Kraftfahr­rechts-Än­derungsgesetz 2007 – KrÄG 2007) (80 d.B. und 121 d.B. sowie 7705/BR d.B.) ........ 176

Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 176

Redner/Rednerinnen:

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 177

Renate Seitner ......................................................................................................... ... 178

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 178

Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 179

Günther Molzbichler ............................................................................................... ... 181

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 182

24. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird – Finanzstraf­gesetz-Novelle 2007 (FinStrG-Novelle 2007) (81 d.B. und 122 d.B. sowie 7706/BR d.B.) ...................................................................................... 182

Berichterstatter: Reinhard Todt .................................................................................. 182

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 183

25. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuer­gesetz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Reisekosten-Novelle 2007 – RK-Novelle 2007) (220/A und 123 d.B. sowie 7690/BR d.B. und 7707/BR d.B.) ........................................................ 183

Berichterstatter: Reinhard Todt .................................................................................. 183

Redner/Rednerinnen:

Stefan Schennach ................................................................................................... ... 183

Mag. Gerald Klug .................................................................................................... ... 184

Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 185

Peter Mitterer .......................................................................................................... ... 186

Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 186

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 188

Gemeinsame Beratung über

26. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Abkom­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 11

Republik Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zoll­sachen (41 d.B. und 125 d.B. sowie 7708/BR d.B.) .............. 188

Berichterstatter: Reinhard Todt .................................................................................. 189

27. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Überein­kommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll (64 d.B. und 126 d.B. sowie 7709/BR d.B.) ............................................................................................................... 189

Berichterstatter: Reinhard Todt .................................................................................. 189

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 26, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 189

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 27, 1. gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen .......................... 190

Gemeinsame Beratung über

28. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (75 d.B. und 132 d.B. sowie 7718/BR d.B.)                          190

Berichterstatterin: Michaela Gansterer ...................................................................... 190

29. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird (76 d.B. und 131 d.B. sowie 7719/BR d.B.) ............................................................................................................... 190

Berichterstatterin: Michaela Gansterer ...................................................................... 190

30. Punkt: Jahresvorschau des BMWF 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des Arbeits­programms des Rates (III-325-BR/2007 d.B. sowie 7720/BR d.B.) ............................................................................................................... 190

Berichterstatterin: Michaela Gansterer ...................................................................... 190

Redner/Rednerinnen:

Monika Mühlwerth .................................................................................................. ... 191

Peter Florianschütz ................................................................................................ ... 192

Peter Mitterer .......................................................................................................... ... 194

MMag. Barbara Eibinger ........................................................................................ ... 195

Eva Konrad .............................................................................................................. ... 196

Bundesminister Dr. Johannes Hahn .................................................................... ... 198

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 28, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 199

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 29, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 199

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 30, den Bericht III-325-BR/07 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ......................................................................................................................... 200


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 12

Gemeinsame Beratung über

31. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) geändert wird (EU-JZG-ÄndG 2007) (48 d.B. und 135 d.B. sowie 7721/BR d.B.)             ............................................................................................................................. 200

Berichterstatter: Ernst Winter ..................................................................................... 200

32. Punkt: Jahresvorschau des BMJ 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2007 sowie des operativen Achtzehnmonatsprogramms des deutschen, portugiesischen und slowenischen Ratsvorsitzes (III-317-BR/2007 d.B. sowie 7722/BR d.B.)                   200

Berichterstatter: Ernst Winter ..................................................................................... 200

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 31, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 201

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 32, den Bericht III-317-BR/07 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ......................................................................................................................... 201

Eingebracht wurden

Anfragen der Bundesräte

Karl Bader, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ÖBB Bahnlinien im Bezirk Lilienfeld (2516/J-BR/07)

Ana Blatnik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen der B 70 (2517/J-BR/07)

Ana Blatnik, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Polytechnische Schulen (2518/J-BR/07)

Martin Preineder, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau von Parkplätzen an Autobahnauffahrten (Initiative Park & Drive) (2519/J-BR/07)

Alfred Schöls, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend weiteren Ausbau der A 5 Trasse Nord/Schrick–Drasenhofen (2520/J-BR/07)

Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne gem. § 11a EStG 1988 (2521/J-BR/07)

Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Auswirkung der Reduzierung des Personalstandes des Stadtpolizei­kommandos im Stadtteil Linz-Urfahr (2522/J-BR/07)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betref­fend Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag (2523/J-BR/07)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) (2524/J-BR/07)


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Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Ausbau der politischen Bildung (2525/J-BR/07)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Verstärkung des Jugendschutzes im Bereich der Mobiltelefonie (2526/J-BR/07)

Ing. Reinhold Einwallner, Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend HPV-Impfung (2527/J-BR/07)

Ing. Reinhold Einwallner, Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend HPV-Impfung (2528/J-BR/07)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bekämpfung des Feuerbrandes im Obstbau (2529/J-BR/07)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau der Arlbergbahn (2530/J-BR/07)

Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwesen in Österreich (2531/J-BR/07)

Helmut Wiesenegg, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben im Bereich des Per­sonenstandswesens (2532/J-BR/07)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Asbest (2295/AB-BR/07 zu 2499/J-BR/07)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bun­desräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verkehrs­infra­struktur – Umsetzung des Regierungsprogramms (2296/AB-BR/07 zu 2491/J-BR/07)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend bürokratische Fallen und Hürden bei der Inanspruchnahme der Versicherungsleistung beim prak­tischen Arzt nach Einführung der e-card (2297/AB-BR/07 zu 2496/J-BR/07)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Bun­desräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Begünstigung bestimmter pauschalierter Aufwandsentschädigungen (2298/AB-BR/07 zu 2494/J-BR/07)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Bundesräte Günther Molzbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Äußerung von Landeshauptmann Dr. Haider zur Staatsanwaltschaft Klagenfurt (2299/AB-BR/07 zu 2493/J-BR/07)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ge­mein­same Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (2300/AB-BR/07 zu 2500/J-BR/07)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Bundesräte Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kasernenverkäufe für leistbaren Wohnraum (2301/AB-BR/07 zu 2495/J-BR/07)


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der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Bun­desräte Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Asbest (2302/AB-BR/07 zu 2498/J-BR/07)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Helmut Wiesenegg, Kolleginnen und Kollegen betreffend 4-Tageszustel­lung durch die Post? (2303/AB-BR/07 zu 2497/J-BR/07)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrich­tung eines zentralen Personenstandsregisters (2304/AB-BR/07 zu 2511/J-BR/07)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend Anti-Atom-Politik der österreichischen Bundes­regie­rung (2305/AB-BR/07 zu 2505/J-BR/07)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Anti-Atom-Politik der österreichischen Bundesregierung (2306/AB-BR/07 zu 2503/J-BR/07)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Bundesräte Wolf­gang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Benachteiligung regionaler Betriebe durch die Bundesbeschaffung GmbH (2307/AB-BR/07 zu 2502/J-BR/07)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Bun­desräte Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachteilige Auswirkungen einer Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen (2308/AB-BR/07 zu 2510/J-BR/07)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesräte Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Benachteiligung regionaler Betriebe durch die Bundesbeschaffung GmbH (2309/AB-BR/07 zu 2501/J-BR/07)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Atom-Politik der österreichischen Bundesregierung (2310/AB-BR/07 zu 2504/J-BR/07)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Helmut Wiesenegg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wetterkunde und Kriminalitätsanstieg in ganz Österreich (2311/AB-BR/07 zu 2509/J-BR/07)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufbau einer Alpentransitbörse (2312/AB-BR/07 zu 2508/J-BR/07)


09.02.15


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 15

Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

 


Präsident Manfred Gruber: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 746. Sitzung des Bundesrates – eine Sit­zung am längsten Tag des Jahres mit der wahrscheinlich umfangreichsten Tages­ordnung des ersten Halbjahres 2007.

Das Amtliche Protokoll der 745. Sitzung des Bundesrates vom 10. Mai 2007 ist auf­gelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet ist das Mitglied des Bundesrates Ana Blatnik.

09.02.54Fragestunde

 


Präsident Manfred Gruber: Wir gelangen nun zur Fragestunde. Bevor ich jetzt, um 9.02 Uhr, mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich die Fragestunde im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglich, bis zu 120 Minuten erstrecken werde.

Bundesministerium für Inneres

 


Präsident Manfred Gruber: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, 1560/M-BR/2007, an den Herrn Bundesminister für Inneres, den ich in diesem Zusammenhang recht herz­lich bei uns begrüße.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Mag. Knoll, um Verlesung ihrer Anfrage.

 


Bundesrätin Mag. Gertraud Knoll (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage lautet:

1560/M-BR/2007

„Wie viele Personen sind in der sogenannten Hooligan-Datei gemäß § 57 Abs. 1 Z 11a SPG gespeichert?“

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Geschätzte Bundesrätinnen und Bun­desräte! Die Hooligan-Datei ist eines von mehreren wichtigen Instrumenten, um Gewalt bei Sportveranstaltungen verhindern zu können. Besondere Bedeutung wird dieser Datei im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft im Jahre 2008 zukom­men. Im Laufe der nächsten Monate unterzeichne ich mit allen Staaten der Euro­päischen Union bilaterale Abkommen, um die Übermittlung der Hooligan-Daten der Teil­nehmerstaaten ebenfalls sicherzustellen. Man muss das so sehen: Wir werden Daten von Hooligans hier in Österreich haben, und darüber hinaus bekommen wir Hooligan-Daten auch vom Ausland. Deshalb bin ich momentan dabei, bilaterale Abkommen durchzuführen.

Ich bitte aber wirklich um Verständnis dafür, dass die Exekutive aus kriminaltaktischen und einsatztaktischen Überlegungen heraus die Zahl der in der Hooligan-Datei aus­gewiesenen Personen nicht bekannt gibt. Die Polizei will sich insbesondere im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft diesen Informationsvorsprung beibehalten. Das deshalb, weil sich das Stärkeverhältnis und die Taktik der Einsatzkräfte unter anderem nach der zu erwartenden Anzahl an Hooligans bemessen. Es ist uns sehr wichtig, dass wir nach außen keine Signale senden, denn wir müssen Sicherheit gewährleisten, wir


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 16

müssen positive Signale haben. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass wir das auch aus taktischen Gründen nicht machen können.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht, Frau Kollegin? – Bitte.

 


Bundesrätin Mag. Gertraud Knoll (SPÖ, Wien): Welche Konsequenzen hat eigentlich diese Speicherung für die betreffenden Personen ganz konkret gebracht? Ich denke jetzt zum Beispiel an Stadienzutrittsverbote oder Ausschluss von bestimmten Sport­groß­veranstaltungen et cetera.

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Es ist das so zu sehen, dass diese Hooligan-Datei auch eine präventive Maßnahme ist, um zu verhindern, dass bekannte Gewalttäter, wo Wiederholungsgefahr besteht, bei Sportgroßveranstaltungen dabei sein werden. Deshalb wird es analog dazu eine Gesetzesinitiative geben, die im Übrigen gestern im Ministerrat beschlossen wurde, um auch präventive Maßnahmen für die Exekutive in Aussicht stellen zu können. Falls die Beschlussfassung durch die Zustimmung hier im Bundesrat erfolgt, wird die Möglichkeit bestehen, Gewalttäter, die in der Hooligan-Datei eingetragen sind, anzuschreiben, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Dienststelle, in der Polizeiinspektion sein sollen, dass sie eine Beleh­rung bekommen, und wenn sich diese Leute der Belehrung widersetzen, wird auch die Möglichkeit einer präventiven Anhaltung bis hin zur Festnahme bestehen.

Es ist das ein Zusammenzuführen einerseits der Hooligan-Datei und andererseits der Maßnahmen für den Bereich der Exekutive, um zu erreichen, dass solche Leute, bei denen die Gefahr besteht, in Stadien gewalttätig zu werden, gar nicht erst in ein Stadion hineinkommen.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Wolfinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Bundesminister, Sie haben meine Frage zum Teil schon beantwortet, ich möchte sie aber trotzdem stellen: Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Eintragung in die Hooligan-Datei?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Da gibt es einige Punkte, die wichtig sind, um eine Person in die Hooligan-Datei übernehmen zu können: wenn der Betrof­fene im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum durchgeführt hat oder wenn ein Betretungs­verbot ausgesprochen worden ist und wenn zu befürchten ist, dass diese Person bei künftigen Sportgroßveranstaltungen gewalttätig sein könnte.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Konrad zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Zusatzfrage bezieht sich auf die bereits von Ihnen angesprochenen Belehrungen, zu denen Hooligans vorgeladen werden sollen. Es ist noch nicht festgeschrieben, wie lange diese für diese Belehrungen auf der Polizeistation verbleiben sollen. Wie soll das noch konkretisiert werden?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 



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Bundesminister für Inneres Günther Platter: Wir stehen sozusagen am Vorabend der Fußball-Europameisterschaft und sind dabei, alle Vorbereitungen zu treffen, um eine schöne, sportliche Europameisterschaft zu haben. Daher ist es notwendig, dass wir auch entsprechende gesetzliche Initiativen durchführen, die letztlich der Exekutive bestimmte Maßnahmen ermöglichen. Es ist meine Absicht, der Exekutive ähnliche Möglichkeiten zu geben, wie das in Deutschland bei der Weltmeisterschaft der Fall war – die ist im Übrigen hervorragend über die Bühne gegangen – und auch in der Schweiz.

Es ist wichtig, dass wir Gewalttäter daran hindern können, sich in Stadien aufzuhalten, während ein Fußballspiel stattfindet – und deshalb diese Möglichkeit der Belehrung. Die betreffenden Personen, die übrigens den szenekundigen Beamten bekannt sind, bekommen die Information, während eines Fußballspiels in der Inspektion zu bleiben, wo eine Belehrung durchgeführt wird. Dadurch wird verhindert, dass diese gewalt­tätigen Personen in ein Stadion kommen können.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mitterer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Österreich hat einen sehr, sehr guten Ruf, was die Sicherheit an­langt. Kärnten ist ja mit Austragungsort der EURO 2008 und hat natürlich großes Interesse daran, dass dieser gute Ruf nicht aufs Spiel gesetzt wird. Wir wundern uns deshalb: Warum haben Sie nicht die von Ihnen mehrfach angekündigte Präventivhaft, sondern nur eine höchst unklare Belehrungsmöglichkeit von Hooligans in Begut­achtung geschickt, die weder ein Fernhalten von der Veranstaltung, noch eine An­haltung ermöglicht?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Das stimmt nicht, und ich weise das eindeutig und klar zurück! Wir haben ähnliche Möglichkeiten wie Deutschland.

Man muss bei Einschreitungen immer wieder bestimmte Maßnahmen sehen. Man ver­sucht, zuerst ein gelinderes Mittel zu nehmen, und wenn es durch eine Belehrung möglich ist, dass ein Gewalttäter während eines Fußballspieles in einer Inspektion ist, dann ist damit alles erreicht, dann muss man keine weiteren Maßnahmen setzen. Aber wenn der Betreffende sich dieser Belehrung widersetzt oder nicht zur Inspektion kommt, dann gibt es Einschreitungsmaßnahmen bis hin zur Festnahme. Somit sind alle Maßnahmen getroffen worden.

Der wichtige Punkt, der Schlüssel, ist die Meldeauflage, und die ist gestern im Minis­terrat so beschlossen worden. Ich finde das absolut positiv, dass wir damit, falls das Parlament die Zustimmung erteilt, eine ähnliche Vorgangsweise ermöglichen, wie das in Deutschland und in der Schweiz der Fall ist.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 1555/M-BR/2007. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Kühnel, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Meine Frage lautet:


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1555/M-BR/2007

„Welche Erfahrungen in der Anwendung des Prümer Vertrages haben Sie gemacht?“

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Man könnte die Antwort mit nur einem Wort geben: Hervorragende!, aber ich werde natürlich noch weitere Informationen geben. Mit „hervorragend“ ist das aber wirklich auf den Punkt gebracht.

Man muss eines sagen: Wir sind sehr stark mit internationaler Kriminalität konfrontiert, und darauf gibt es eigentlich nur eine Antwort, nämlich: internationale Zusammenarbeit und Vernetzung. Nur durch internationale Zusammenarbeit und Vernetzung sind wir in der Lage, internationale Kriminalität zu bekämpfen.

Dieser Prümer Vertrag ist in Österreich und Spanien mit 1. November 2006 in Kraft getreten, und seither, seit diesem 1. November 2006, wurde dieser Prümer Vertrag auch in Deutschland, Belgien und Luxemburg ratifiziert, und Finnland und Slowenien sind ebenfalls diesem Vertrag beigetreten. Das heißt, bis Anfang August wird der Vertrag für sieben Staaten in Kraft sein.

Darüber hinaus – und das ist, glaube ich, sensationell – sind wir zwischen Deutschland und Österreich nun operativ tätig. Zwischen Deutschland und Österreich werden seit dem 5. Dezember DNA-Profile ausgetauscht. Wir haben bis zum 8. Juni 2007 insge­samt 4 060 Treffer gehabt; das heißt, wir haben eine unglaublich hervorragende Ver­brechensaufklärung ermöglichen können. Nur ein Beispiel: Wir haben in Wien eine Täterbande festgenommen, und aufgrund des Austausches der DNA-Datenprofile konnten wir feststellen, dass diese Tätergruppe in Teneriffa an einem Doppelmord beteiligt war. Das zeigt, welche Möglichkeiten bestehen, wenn dieser Datenaustausch durchgeführt wird.

Zum Zweiten darf ich darüber informieren, dass wir damit begonnen haben, auch die Fingerabdrücke zwischen Deutschland und Österreich auszutauschen. Wir haben ebenfalls schon innerhalb einer Woche 336 Anfragen gehabt, davon 45 Treffer und im selben Zeitraum 18 Treffer in Deutschland. Das bedeutet, dass wir in der Verbrechens­aufklärung unglaublich gut unterwegs sind. Ich möchte ganz klar feststellen, dass die internationale Kriminalitätsbekämpfung auch nur möglich ist durch eine absolut perfekte Vernetzung im Bereich des Datenaustausches innerhalb der Europäischen Union.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Bundesminister! Während der deutschen EU-Präsidentschaft wurde die Initiative ergriffen, den Prümer Vertrag auf EU-Ebene für alle Länder anzuheben. Wie weit sind diese Pläne fortgeschritten?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Wir haben in diesem Jahr beinahe bei jeder Ratssitzung der Innenminister über den Prümer Vertrag, über die Möglichkeiten des Prümer Vertrages debattiert. Es besteht ja nicht nur die Möglichkeit, DNA-Daten auszutauschen, sondern auch Fingerabdrücke und letztlich auch das Kfz-Register ab­zu­fragen, und auch die Möglichkeit, dass die polizeiliche Zusammenarbeit intensiviert wird. Es gab zu Beginn der Diskussion durchaus unterschiedliche Meinungen innerhalb der Europäischen Union. Österreich hat Vorbildwirkung, Österreich ist Vorreiter, weltweit Vorreiter, was Datenaustausch und die Möglichkeiten einer Datenbank betrifft, und durch diese Informationen und konkreten Beispiele unserer Erfolge ist es gelun-


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gen, dass beim letzten Rat im Juni alle Innenminister der 27 EU-Staaten beschlossen haben, ebenfalls diesem Prümer Vertrag beizutreten. Voraussetzung dafür ist, dass die Beschlussfassung in den Parlamenten der verschiedenen Nationen durchgeführt wird. – Absolut positiv!

 


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Todt zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister! Wie viele und welche strafbaren Handlungen konnten aufgrund des auf dem Prümer Vertrag basierenden vollständigen Datenaustausches zwischen Österreich und Deutschland bereits aufge­klärt werden?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Ich habe bereits erwähnt, dass wir in diesem halben Jahr 4 060 Treffer gehabt haben, wo man festgestellt hat, dass es gleiche DNA-Profile gibt. Das heißt, irgendeine Tätergruppe wird festgenommen, und wenn der Verdacht besteht, dass die Täter unter Umständen noch mehr Straftaten begangen haben, und in Österreich keine vergleichbaren Daten zur Verfügung stehen, tauscht man die Daten mit Deutschland aus – und wenn es einen Treffer gibt, dann wird diese Spur weiter verfolgt.

Ich darf Ihnen aber auch berichten: Falls kein Treffer erzielt wird, werden die per­sonenbezogenen Daten nicht abgefragt. Das ist eine Vereinbarung im Rahmen des Prümer Vertrages.

Ich habe bereits ein Beispiel erwähnt, und es gibt auch mehrere Beispiele, aber jetzt schon eine Statistik auflegen zu können, das ist derzeit nicht der Fall.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke sehr, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es wird immer über die Problematik des Europas der unterschiedlichen Geschwindig­keiten diskutiert. In diesen Schengen-3-Vertrag oder Prümer Vertrag sind derzeit sie­ben Länder inkludiert. – Gibt es konkrete Verhandlungen mit anderen EU-Mitglied­staaten, diesem Schengen-3-Vertrag beizutreten, und wenn ja, welche sind das?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Diese unterschiedlichen Geschwindig­keiten befürworte ich im Prinzip nicht, aber gerade in diesem Fall war es notwendig, dass Österreich aufgrund der Vorreiterrolle mit anderen Staaten diese Kooperation beginnt, diesen Vertrag letztlich auch ratifiziert hat, um eben den Innenministern Ergebnisse zu präsentieren. Wie ich bereits erwähnt habe, haben wir alle Innenminister davon überzeugen können, dass das eine ganz sinnvolle Möglichkeit der Zusam­menarbeit ist, dass wir damit die internationale Kriminalität hervorragend bekämpfen können. Alle Innenminister haben ja zum Prümer Vertrag gesagt, damit das in den Rechtsbestand der Europäischen Union übernommen wird, und sie werden sich auch darum bemühen, dass in den 20 EU-Staaten, die diese Beschlussfassung noch nicht durchgeführt haben, letztlich das Parlament die Zustimmung erteilen soll.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Bundesminister.

Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, 1559/M-BR/2007. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Schennach, um Verlesung der Anfrage.

 



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 20

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1559/M-BR/2007

„Welche Schritte werden Sie jetzt setzen, da sich bereits mehrere Landtage (zum Beispiel Oberösterreich, Steiermark, Burgenland) mit beeindruckenden Mehrheiten für eine Bleiberechtsregelung ausgesprochen haben?“

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Prinzipiell ist bei diesem Thema aus meiner Sicht zu beachten, dass nicht immer diese Vermischung zwischen Asyl und Zuwanderung erfolgt, denn gerade bei der Bleiberechtsdebatte orte ich immer wieder, dass die Dinge irgendwie verwechselt werden.

Asyl ist ein Recht für all jene, die Hilfe und Unterstützung benötigen. Es war in der Vergangenheit so, dass Österreich denjenigen, die in ihrem Heimatstaat die Todes­strafe, Folter oder politische Verfolgung zu erwarten haben, Asyl gewährt hat. Das ist ein Recht. – Aber andererseits, wenn man kein Asyl bekommt, ist es auch eindeutig und klar, dass der Aufenthalt in Österreich nicht gewährleistet werden darf. Das ist die eine Geschichte.

Zuwanderung – eben komplette Trennung! – hat mit Asyl nichts zu tun. Da geht es darum, dass wir eine kontrollierte Zuwanderung nur im Interesse unseres Arbeits­marktes haben wollen. Und das ist auch die Rechtslage unseres Fremdenrechts­pakets 2005.

Was das generelle Bleiberecht betrifft, ist meine Haltung eindeutig und klar. Ich kann mir ein generelles Bleiberecht nicht vorstellen, und zwar aus folgenden Gründen:

Einerseits würden wir wieder einen enormen Anstieg, was Asylanträge betrifft, zu erwarten haben. Ich darf Sie diesbezüglich informieren, dass wir innerhalb der Euro­päischen Union immer noch im Ranking ganz vorne liegen; wir sind an vierter Stelle, was Asylanträge betrifft, nach Malta, Zypern, Schweden liegt Österreich an vierter Stelle. Auch im Vergleich von 61 Industriestaaten sind wir weit vorne. In Amerika gab es im Jahr 2006 etwas über 50 000 Asylanträge, und in Österreich hatten wir im Jahre 2005 über 20 000 und jetzt 13 500. Also wir müssen schon schauen, dass wir hier auch die Balance halten. Das heißt, wenn wir wieder attraktiver werden, dann wer­den wir natürlich wesentlich mehr Asylanträge bekommen, als das derzeit der Fall ist.

Ich darf an dieser Stelle noch einmal eine statistische Zahl nennen: Wir haben auf­grund des neuen Fremdenrechtes im Jahr 2006 um 40 Prozent weniger Asylanträge gehabt, anstelle von etwas über 20 000 13 000. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass wir keinen zusätzlichen Zuzug brauchen, dass durch solch eine Regelung folgende Signale in die Öffentlichkeit gesendet werden: Ich versuche so lange wie möglich in Österreich zu bleiben, um letztlich das Recht zu bekommen, mich hier ständig aufzuhalten. – Deshalb ist das sicherlich nicht der richtige Weg. Der richtige Weg ist aus meiner Sicht – und so wird das derzeit auch gehandhabt –, dass eine Einzelfallprüfung durchgeführt wird, dass individuell beurteilt wird, ob jemand einen humanitären Aufenthaltstitel bekommen kann.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Wenn ich die Berichte der Volks­anwaltschaft über die Verfahrensdauer, von zum Beispiel mehr als zehn Jahren lese,


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 21

dann frage ich mich, ob damit nicht schon eine Form des Bleiberechts umgesetzt wurde.

Herr Bundesminister! Mit Stand 31. Mai sind 36 580 Verfahren in erster und zweiter Instanz anhängig. – Wie und in welchem Zeitraum wollen Sie diese Verfahren bewäl­tigen? Wenn ich das hochrechne, würde ich einmal sagen, diese fast 37 000 Men­schen werden eine Verfahrensdauer von den nächsten fünf, sechs Jahren haben.

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Wir haben jetzt erstmals eine Trend­umkehr; das bedeutet, dass wir über 3 000 Verfahren weniger offen haben als am 31. Dezember 2006. Wir haben diese Trendumkehr geschafft, es gibt weniger Asyl­anträge, und mehr Verfahren sind abgearbeitet worden, über 3 000 Verfahren weniger innerhalb von fünf Monaten. Wir sind hier auf einem wirklich ausgezeichneten Weg, und wir werden in der nächsten Zeit diesen Rucksack, den – wie ich zugeben muss – es gibt, abzubauen versuchen.

Andererseits ist es so, dass wir gerade im Fremdenrechtspaket 2005 beschlossen haben, dass die Verfahren rasch abgewickelt werden; das heißt: innerhalb eines halben Jahres in der ersten Instanz, innerhalb eines halben Jahres in der zweiten Instanz, und bei straffällig gewordenen Asylwerbern ist das verkürzte Verfahren über drei Monate anzuwenden.

Darüber hinaus sind wir derzeit dabei, eine Gesetzesinitiative im Rahmen der Staats­reform zu machen: Ein Asylgericht soll implementiert in einem Verwaltungsgericht sein, damit die Verfahren so rasch wie möglich abgeschlossen werden. Ziel ist es, dass kein Verfahren mehr länger als ein Jahr dauern wird.

 



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 22

Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Florianschütz zu Wort gemel­det. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Peter Florianschütz (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Was unternehmen Sie, um die Situation von gut integrierten und nicht straffälligen Familien oder Personen, deren Asylverfahren in Österreich seit Jahren nicht abge­schlossen ist und die ihre Integration im Herkunftsland verloren haben, zu verbessern?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: In erster Linie geht es darum, dass Verfahren abgeschlossen werden – und dann kommt die Entscheidung. Wir haben einen unabhängigen Senat, der die Entscheidung durchführt, ob ein Verfahren positiv oder negativ ist.

Bei den Asylberechtigten und auch jenen, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten zugewandert sind, ist es wichtig, dass die Integration funktioniert. Dort muss man sagen, es ist eine Verpflichtung für all jene, die in Österreich bleiben wollen, dass sie sich integrieren. Das bedeutet, dass sie die deutsche Sprache erlernen sollen, das bedeutet, dass sie die Lebensordnung in Österreich, die Rechtsordnung in Österreich akzeptieren müssen. Andererseits ist es auch notwendig, dass man diese interes­sierten Menschen im Bereich der Integration begleitet. Wir haben eine hervorragende Initiative mit dem österreichischen Integrationsfonds, mit der wir breite Unterstützung geben. Ich war erst diese Woche in Mödling beim Integrationswohnhaus – das wir übrigens jetzt Liese-Prokop-Integrationswohnhaus genannt haben –, wo großartige Arbeit mit Asylberechtigten gemacht wird, dass sie integriert werden und dass sie auch weiter begleitet werden, dass sie auf dem Arbeitsmarkt eine Möglichkeit haben.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Perhab zu Wort gemeldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Bundesminister, können Sie uns kurz berichten, wie das Bleiberecht in den anderen EU-Staaten zurzeit geregelt ist?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Nach meiner Information gibt es in Deutschland, aber auch in den Niederlanden irgendeine derartige Regelung. In Deutschland gibt es ein Bleiberecht. Das ist eine Altfallregelung für langjährig geduldete Fremde, bei denen keine Rückkehr in das Heimatland möglich ist. Dazu möchte ich sagen, dass wir in Österreich gerade für diesen Bereich eine andere Regelung haben, nämlich dass wir diesen Menschen subsidiären Schutz geben.

In den Niederlanden gibt es eine Generalamnestie für Langzeitasylwerber. Dazu möchte ich ganz klar sagen: Das ist für Österreich nicht machbar, denn man muss auch sehen, welche Zuwanderung – nicht nur Asyl, sondern auch Zuwanderung – es in den letzten Jahren und Jahrzehnten gegeben hat. Seit dem Jahre 1988 hatten wir eine Zuwanderung nach Österreich von zwei Millionen Menschen und zirka 750 000 sind in Österreich geblieben. Das heißt, Österreich hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten unglaublich viel getan im humanitären Bereich, und deshalb ist es notwendig, dass wir die Situation in Österreich nicht überfordern. Deshalb: klare Regelung, generelles Bleiberecht nein, aber individuelle Beurteilung ja.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Kollege Ing. Kampl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Präsi­dent! Geschätzter Herr Bundesminister, erlauben Sie mir, bevor ich meine Frage stelle, Ihnen einmal Dank zu sagen für das Menschliche gegenüber den Asylanten, aber auch für das Nationalbewusstsein der Österreicher.

Meine Frage: Das Modell der Grünen würde Asylmissbrauch und illegale Einwan­derung unabhängig davon belohnen, ob sich die Begünstigten voll in die öster­reichische Gesellschaft integriert haben. Das kann nicht sein! – Wie sehen Sie das grüne Modell?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Ich kenne kein grünes Modell, sondern ein rot-weiß-rotes Modell, und dieses rot-weiß-rote Modell ist, dass wir eine Offenheit zeigen für jene, die es brauchen. Ich glaube, es wäre der völlig falsche Weg, diese Hilfestellung nicht zu geben. Erinnern wir uns zurück! Uns wurde nach dem Zweiten Weltkrieg auch sehr geholfen, und wir sind sehr dankbar dafür gewesen. Jetzt kann Österreich etwas davon zurückgeben, und es wird auch in Zukunft so sein, dass jene Menschen, die wirklich Hilfe und Unterstützung brauchen, die wirklich schwierige Situationen in ihrem Heimatstaat zu erwarten haben, diese Hilfe und Unterstützung von uns auch bekommen.

Aber andererseits sei auch eines gesagt: Es braucht eine klare Regelung in Österreich im Bereich des Asyls. Es kann nicht sein, dass man eine Fülle von Wirt­schafts­flüchtlingen aufnimmt, die eigentlich kein Asyl brauchen. Wir würden damit Tür und Tor für Asylansuchen in Österreich öffnen, die letztlich nicht mehr bewältigbar sind.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 23

Das heißt, einerseits diesen humanitären Ansatz ja, was notwendig ist, aber anderer­seits braucht es auch eine gewisse Härte, damit bestimmte Maßnahmen nicht not­wendig und bestimmte Situationen in Österreich nicht sein werden.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wir gelangen nun zur 4. Anfrage, 1561/M-BR/2007. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Florianschütz, um Verlesung der Anfrage. – Bitte.

 


Bundesrat Peter Florianschütz (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage lautet:

1561/M-BR/2007

„Wie viele Personen haben in Österreich gegenwärtig einen Asylantrag gestellt, der gegenwärtig noch nicht rechtskräftig erledigt ist?“

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Mit Stand 31. Mai 2007 sind es 36 580 Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, der noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. An dieser Stelle der Zusatz, dass eben diese Trendumkehr, was den Abbau der offenen Verfahren betrifft, wie ich bereits erwähnt habe, ab dem 1. Jänner 2007 ge­schafft wurde.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte sehr.

 


Bundesrat Peter Florianschütz (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister, Sie haben sich kürzlich für die Einrichtung eines eigenen Senats für Asylangelegenheiten im Bundes­verwaltungsgericht erster Instanz ausgesprochen. – Wann kann Ihrer Ansicht nach dieser Senat seine Arbeit aufnehmen, um endlich den Rückstand bei den Asyl­verfahren abzubauen und die Dauer der Asylverfahren deutlich zu verkürzen?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Einerseits ist die Verkürzung der Asylverfahren schon durch das Fremdenrechtspaket 2005 eingeleitet worden, in dem auch die verkürzten Verfahren für straffällige Asylwerber berücksichtigt wurden: erste Instanz drei Monate, zweite Instanz drei Monate.

Zum Zweiten wird diese Gesetzesinitiative im Rahmen der Staatsreform durchgeführt werden, nämlich die Implementierung eines Asylgerichtes im Bundesverwaltungs­gericht, sodass die Verfahren noch schneller abgeschlossen werden.

Die Reformarbeit ist in Vorbereitung und im Abschluss begriffen, und ich gehe davon aus, dass die Begutachtung dieser Gesetzesinitiative, die ja mehr umfassen wird als das Asylgericht, über den Sommer erfolgen wird und dass wir aller Voraussicht nach mit der Beschlussfassung dieser Gesetzesinitiative im Herbst rechnen können.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Saller gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie haben sich die Asylantragszahlen seit Inkrafttreten des Fremdenrechtspakets 2005 entwickelt?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 24

Bundesminister für Inneres Günther Platter: Hier ist es so, dass wir im Jahr 2005 22 461 Asylanträge hatten, und eben durch dieses Fremdenrechtspaket 2005, in dem es doch Verschärfungen gibt, haben wir einen Rückgang von 40,6 Prozent. Das be­deutet, dass wir nur mehr 13 349 Asylanträge gehabt haben. Trotzdem sind wir im Ranking noch an vierter Stelle innerhalb der Europäischen Union. Darum dränge ich immer wieder darauf, dass hier eine Lastenverteilung gemacht wird.

Wir haben von Jänner bis Mai 2007 ebenfalls eine Reduktion von 10,9 Prozent, was die Asylanträge betrifft. Die positive Tendenz geht hier also weiter.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Franz Breiner gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Herr Minister! Bei Durchrechnung der abgearbeiteten Fälle heuer – 3 000 bis jetzt haben Sie gesagt, das gibt 6 000 im Jahr, 36 000 stehen an – ergibt das sechs Jahre, bis diese Fälle aufgearbeitet sind. Diese Menschen sind bei uns und dürfen – mit einer Ausnahme – keiner Beschäftigung nachgehen. Die Ausnahme ist Prostitution.

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um für diese Menschen, die fünf bis sechs Jahre auf das Ende ihres Asylverfahrens warten müssen, im Bereich Beschäftigung eine Möglichkeit zu finden, dieser nachzugehen?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Erster Punkt ist: Die werden nicht fünf bis sechs Jahre warten müssen, denn die Verfahren werden wesentlich schneller abgewickelt werden. Also ich möchte diese Äußerung von Ihnen zurückweisen, denn wir sind ja sehr daran interessiert, dass der Rucksack an Verfahren schneller abgebaut wird, dass also Asylanträge wesentlich schneller abgewickelt werden. Unser Ziel ist es, dass sie innerhalb eines Jahres abgewickelt werden, damit die Menschen letztlich auch Rechtssicherheit haben, ob sie in Österreich bleiben können oder ob sie nicht in Österreich bleiben können.

Der zweite Punkt betrifft die Beschäftigungsmöglichkeit. Wenn Sie sich einen inter­nationalen Vergleich anschauen, haben wir ohnehin sehr großzügige Regelungen. Es ist so, dass nach dem dritten Monat die Möglichkeit besteht, einer Beschäftigung im Bereich Erntehelfer und Saisoniers nachzugehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit – und ich würde auch sehr raten, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird –, dass in Gemeinden, Städten, auch am Land, gemeinnützige Tätigkeiten von Asylwerbern durchgeführt werden können. Ich glaube, wenn sie eine Tätigkeit haben, so ist letztlich auch eine bestimmte Zufriedenheit gegeben.

Das sind also die Regelungen, die wir in Österreich haben, und ich finde diese Regelungen sehr gut.

Warum jetzt keine gänzliche Beschäftigung? – Sie müssen sich eines vorstellen: Wenn man jetzt nach drei Monaten einem Asylwerber die Möglichkeit gibt, dass er irgendwo in einem Unternehmen beschäftigt wird, und dann in sechs Monaten oder acht Monaten ist auch die Entscheidung der zweiten Instanz da und diese Entscheidung ist negativ, so ist das der völlig falsche Weg. Der richtige Weg ist, dass wir hier Möglichkeiten schaffen, im Bereich Saisoniers Tätigkeiten durchzuführen. Und dann, wenn ein Bescheid negativ ist, müssen wir natürlich danach trachten, dass diese Menschen so rasch wie möglich wieder in ihren Heimatstaat zurückkehren.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 25

Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, 1556/M-BR/2007. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Ager, um Verlesung seiner Anfrage. – Bitte.

 


Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1556/M-BR/2007

„Inwieweit trägt das beschlossene Wahlrechtspaket den im Regierungsübereinkommen vereinbarten Absichten für Verbesserungen der Stimmabgabe durch im Ausland leben­de Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Rechnung?“

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Herr Bundesrat! Zum Ersten: Es ist das zweifellos ein großer Wurf, was dieses Demokratiepaket, diese Wahlrechtsreform betrifft. Wir werden ohnehin heute noch die Debatte über die Vorteile führen, die diese Wahlrechtsreform hat. Denn wenn man sich die Situation anschaut, so werden die Menschen immer mobiler und flexibler. Da braucht es auch klare Antworten dazu, dass wir so viele Wählerinnen und Wähler wie möglich begeistern können, dass sie sich an einer Wahl beteiligen, so auch die Auslandsösterreicher.

Bei den Vorbereitungen dieser Gesetzesinitiative haben wir mit den Vertretungen der Auslandsösterreicher einen sehr engen Kontakt gehabt, um hier gesetzliche Maßnahmen zu setzen, die es den Auslandsösterreicherinnen und Auslandsöster­reichern ermöglichen, so unkompliziert wie nur möglich vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Das heißt, es ist dieses komplizierte Procedere mit Zeugen und dergleichen mehr weggefallen, sodass nun mit einer eidesstattlichen Erklärung von diesem Wahl­recht Gebrauch gemacht werden kann.

Zum Zweiten wurde auch die Einführung der Briefwahl für die Auslandsösterreicher vorgesehen.

Zum Dritten wird automatisch eine Verständigung durchgeführt, bevor man aus einem Wählerverzeichnis ausgeschieden wird.

Zum Vierten wird man auch verständigt, was eine Wahl betrifft, also von dem gesam­ten Procedere werden die Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher aktiv verständigt.

Außerdem haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass wir ein Wahlkartenabo geben, womit bis zu zehn Jahren bereits ein Abo ausgestellt wird für jene Leute, die Interesse haben, sich in den folgenden Jahren an einer Wahl zu beteiligen.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Ich wollte ursprünglich über den Missbrauch fragen, aber das wurde jetzt schon schön beantwortet. – Danke.

 


Präsident Manfred Gruber: Wir kommen zu einer weiteren Zusatzfrage. – Herr Kollege Wiesenegg, ich bitte um die Frage.

 


Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben in der Beantwortung der Anfrage des Kollegen Ager dieses Problem, zu dem ich jetzt eine Frage stelle, bereits mitbesprochen. Aber was wichtig erscheint: Eine weitere Forderung der Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher war die Verlän­gerung der Frist für die Stimmabgabe. Diese Forderung wurde aus mir unerklärlichen Gründen – und Sie werden es mir gleich erklären – nicht erfüllt.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 26

Was werden Sie also in Zukunft in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten unternehmen, um den Auslandsöster­reicherin­nen und Auslandsösterreichern auch in entfernten Gegenden das Wahlrecht sicher zu garantieren?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Herr Bundesrat! Wir sind hier, wie bereits erwähnt, mit der Vertretung der Auslandsösterreicher sehr eng in Kontakt gewesen und haben eigentlich alle Punkte erfüllt, und es war Konsens, was dieses Paket betrifft. Aber trotzdem sind natürlich auch Fristen einzuhalten, und diese Fristen gelten auch für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher. Aber die Fristen sind zweifellos so gesetzt, dass jeder Auslandsösterreicher die Möglichkeit hat, von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Ich möchte aber, weil vorher diese Frage zwar gestellt wurde, ich aber keine Mög­lichkeit der Beantwortung hatte, noch etwas sagen, was den Missbrauch betrifft. Das wird ja immer wieder sehr breit diskutiert, auch im Zusammenhang mit der Briefwahl.

Erstens möchte ich feststellen, dass ich den Wählerinnen und Wählern traue. Ich möchte den Wählerinnen und Wählern nicht sofort Missbrauch unterstellen.

Zum Zweiten gibt man ja eine eidesstattliche Erklärung ab, und wenn hier tatsächlich ein Missbrauch gegeben ist, dann muss man natürlich damit rechnen, dass man eine Strafe bekommen wird.

Zum Dritten haben wir diese Art der Briefwahl bei den Auslandsösterreichern und Aus­landsösterreicherinnen seit 17 Jahren, und es gab in diesen 17 Jahren keinen einzigen Missbrauch. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir hier eine sehr, sehr vernünftige Regelung haben.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zu einer weiteren Zusatzfrage durch die Kollegin Konrad. – Ich bitte um die Frage.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Auch ich möchte nicht prinzipiell jemandem Missbrauch vorwerfen. Mich würde trotzdem inter­essieren: Wie kann denn sichergestellt werden, dass die Stimmabgabe tatsächlich am Wahltag und nicht irgendwann später passiert?

 


Präsident Manfred Gruber: Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Das ist durch eine eidesstattliche Erklärung sichergestellt. Es ist ja wichtig, dass man auch am Wahltag noch wählen kann. Wenn ich jetzt das Instrument der Briefwahl sehe und man müsste letztlich eine Woche vorher von der Briefwahl Gebrauch machen, dann ist das erstens für die Wählerinnen und Wähler völlig uninteressant, und zum Zweiten soll man ja den Wählerinnen und Wählern, wenn sie von der Briefwahl Gebrauch machen, auch die Möglichkeit geben, das auch am Wahltag tun zu können. Dort gibt es dann diese eidesstattliche Erklärung.

Und noch einmal: Wir haben ja genau diese Regelung bei den Auslandsösterreichern jetzt 17 Jahre gehabt – genau diese Regelung! –, dass man noch am Wahltag mit der Wahlkarte im Ausland wählen kann. Deshalb haben wir ja auch die Wahlkarten von den Auslandsösterreichern immer später bekommen. Und diese Regelung führen wir auch bei der Briefwahl ein, und es hat dazu in den 17 Jahren keinen einzigen Fall des Missbrauches gegeben.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Bundesminister.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 27

Wir kommen nunmehr zur 6. Anfrage, 1558/M-BR/2007. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Mühlwerth, um Verlesung der Anfrage. – Bitte.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Werter Herr Minister! Meine Frage an Sie lautet:

1558/M-BR/2007

„Wie viele vorbestrafte Asylwerber hatten mit 1. Juni 2007 ein offenes Asylverfahren in Österreich?“

 


Präsident Manfred Gruber: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Ich möchte eingangs zu straffälligen Asylwerbern Folgendes sagen: Ich glaube, dass wir hier in der Argumentation nach außen sehr vorsichtig sein müssen, denn es gibt Asylwerber, die sich ordentlich in Öster­reich aufhalten, und die dürfen wir niemals in eine Schublade hineingeben, dass automatisch alle Asylwerber straffällig sind. Das stimmt nicht. Das ist mir sehr wichtig, diese Botschaft zu vermitteln, und ich gehe auch davon aus, dass Sie das nicht meinen.

Aber es gibt natürlich auch Asylwerber, die straffällig geworden sind. Diese Gruppe gibt es ebenfalls. Aber wir haben keine Daten zur Verfügung. Eine Statistik von Asyl­werbern, die straffällig geworden sind, haben wir nicht, wir haben nur Aufschlüs­selungen, was Straftaten betrifft. Deshalb kann ich Ihnen diese Frage nicht beant­worten.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte sehr.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Selbstver­ständlich will ich keinem Asylwerber von vornherein unterstellen, dass er straffällig geworden ist. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: Aber geh!) Es wäre aber trotzdem interessant zu wissen, wie viele es gibt, und es wäre natürlich auch interessant zu wissen, ob es schon mehrere Straftaten bei einzelnen Asylwerbern gibt. Ich hoffe, wir können irgendwann einmal darüber eine Aussage bekommen.

 


Präsident Manfred Gruber: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Uns geht es insgesamt um die Ver­brechens­bekämpfung. Uns geht es darum, dass wir klare Informationen zur Verfügung haben, wie wir punktgenau die Verbrechensbekämpfung machen können.

Andererseits wird immer wieder kritisiert, dass die Exekutive viel zu viel Bürokratismus hat. Wenn wir anordnen, wegen jedes einzelnen speziellen Falles wieder neue Statistiken zu erstellen, dann passiert eines: dass die Exekutive nicht so viel auf der Straße sein kann, wie wir das wollen. Und dann muss man auch irgendwo Grenzen einziehen, denn es gibt genügend Fragen, was Statistiken betrifft, wo man noch zusätzliche und genaue Zahlen liefern soll. Also da möchte ich schon meine Exe­kutivbeamten schützen. Ich möchte nicht, dass sie nur am Schreibtisch sitzen und Daten eingeben, sondern mir ist lieber, wenn die Leute auf der Straße sind.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Franz Breiner gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Im Umgang mit straffällig gewordenen Asylanten zeigt sich zwischen den östlichen Bundesländern


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 28

und den westlichen Bundesländern, wie uns berichtet wurde, ein Unterschied, und zwar dahin gehend, dass im Osten auch bei kleineren Vergehen die U-Haft verhängt wird, während im Westen, so wie es ja eigentlich sonst üblich ist, mit der Ermittlung der Täter und mit der Anzeige der Täter das Auslangen gefunden wird. Wie erklären Sie sich diese Diskrepanz?

 


Präsident Manfred Gruber: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Meinen Sie Osten und Westen in Österreich? (Bundesrat Breiner: Östliche und westliche Bundesländer!) Das ist, glaube ich, in jedem Zusammenhang immer wieder so eine Darstellung, dass es ein Ost-West-Gefälle gibt, positiv oder negativ. Also so sehe ich das nicht. Es ist ja so, dass das Instrument der Schubhaft dann angewendet wird, wenn eine Abschiebung bevorsteht. Das ist das Instrument der Schubhaft. Andererseits, wenn ein Asylwerber straffällig geworden ist, ist das natürlich eine Angelegenheit der Justiz, die letztlich zu ent­scheiden hat, ob man eine Untersuchungshaft verhängt, ja oder nein. Das ist also ebenfalls wieder ganz klar zu unterscheiden.

Mein Interesse ist es – gerade deshalb ist auch die Zahl der in Schubhaft befindlichen Menschen gestiegen –, dass wir bei Dublin-Fällen einfach verhindern, dass diese Menschen in die Illegalität wandern, sodass wir wesentlich mehr Illegale in Österreich haben würden.

Aber was die straffälligen Asylwerber betrifft, gibt es verschiedenste Maßnahmen, die wir einleiten, und das möchte ich Ihnen ganz klar beantworten. Wenn ein Asylwerber straffällig geworden ist, so wird ein Ausweisungsverfahren eingeleitet.

Zum Zweiten haben wir dieses verkürzte Verfahren, dass bei straffällig gewordenen Asyl­werbern in der ersten Instanz in drei Monaten entschieden wird und in der zweiten Instanz in drei Monaten entschieden wird.

Zudem stellen rechtskräftige Verurteilungen wegen besonders schweren Verbrechens einen Asylausschlussgrund dar. Das heißt also, wenn schwere Verbrechen begangen werden – das ist Mord, das ist Vergewaltigung und dergleichen mehr –, werden diese Asylwerber dann automatisch abgeschoben.

Es ist aber auch wichtig, dass man nicht das Kind mit dem Bad ausschüttet, denn es sind da oder dort immer wieder Fragen gestellt worden, warum man jetzt einen Dieb nicht abschiebt, einen Taschendieb zum Beispiel. Wenn in seinem Heimatort die Folter oder Todesstrafe zu erwarten ist, kann man auch nach der Menschenrechtskonvention solche Leute nicht abschieben, weil sie einen Taschendiebstahl begangen haben. Deshalb ist immer wieder eine klare Differenzierung nach der Schwere der Verbrechen oder Vergehen nötig und danach die Beurteilung vorzunehmen.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zu einer weiteren Zusatzfrage. – Herr Bundesrat Todt, bitte sehr.

 


Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister! Sie haben ja bereits ausgeführt, den AsylwerberInnen ist der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt verschlossen. Vertreten Sie als Innenminister nicht auch die Meinung, dass ein Zugang von AsylwerberInnen zum Arbeitsmarkt die Kriminalitätsrate in dieser Personengruppe reduzieren könnte?

 


Präsident Manfred Gruber: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Sie stellen hier einen völlig falschen Zusammenhang her, der sehr, sehr eindeutig und klar zurückgewiesen werden muss. Kein einziger Asylwerber muss eine Straftat begehen, damit er seinen Unterhalt


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 29

ermöglichen kann. Deshalb haben wir die Grundversorgung. Und wissen Sie, was wir im Jahr für die Grundversorgung ausgeben? –180 Millionen €. Das heißt, jeder Asyl­werber, der im Verfahren ist, bekommt Geld, damit er Verpflegung hat, damit das Wohnen ermöglicht ist. Da sind wir in Österreich wirklich vorbildlich.

Ich habe diese Diskussion auch mit Ute Bock gehabt, die erst kürzlich bei mir war, weil irgendwo auch so eine Behauptung gemacht wurde im Fernsehen, dass Asylwerber kein Geld bekommen. Das ist völlig falsch. Wenn sich ein Asylwerber nicht nach unseren Gesetzen verhält, dann ja, aber sonst bekommt jeder Asylwerber, der in Österreich aufhältig ist, die Grundversorgung und braucht beileibe nicht eine Straftat zu begehen, damit er seinen Unterhalt letztlich abwickeln kann.

Also das ist ein Zusammenhang, der da hergestellt worden ist, der wirklich nicht zutreffend ist.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Bader gemeldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Diese Antwort, die Sie gerade gegeben haben, sollte man auch an die Dritte National­ratspräsidentin weiterleiten.

Aber zu meiner Anfrage: Welche Möglichkeiten sieht das Fremdenrechtspaket 2005 gegen­über straffällig gewordenen Asylwerbern vor?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte sehr, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Günther Platter: Wie bereits erwähnt, gibt es hier ganz klare Regelungen. Es gibt die Regelung des verkürzten Verfahrens, denn es ist wichtig, dass ein Verfahren dann so rasch wie möglich abgeschlossen ist, damit auch eine Abschiebung gemacht werden kann, wenn das Verfahren negativ ausgeht. Zum Zweiten gibt es die Einleitung eines Ausweisungsverfahrens, wenn es im besonderen öffentlichen Interesse ist. Darüber hinaus stellen rechtskräftige Verurteilungen bei ganz besonders schweren Verbrechen einen Asylausschlussgrund dar.

Also es gibt verschiedenste Möglichkeiten, die wir hier haben und die wir auch anwen­den.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Bundesminister.

Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, 1562/M-BR/2007. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Wiesenegg, um die Anfrage. – Bitte sehr.

 


Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Minister, lieber ehemaliger Bürgermeisterkollege! (Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: Na da gibt es Bündnisse!) Die Sicherheit muss nicht nur in Städten und großen Orten gewährleistet sein, sondern auch im ländlichen Raum, wie du natürlich besser beurteilen kannst als ich. Daher meine Frage:

1562/M-BR/2007

„Wie sieht die konkrete Entwicklung der Kriminalitätsstatistik mit 1. Juni 2007 aus?“

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte sehr, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Ich habe erst kürzlich eine Studie gelesen, die 61 Industriestaaten betroffen hat. Da ist abgefragt worden, wie das Sicher­heitsgefühl der Menschen in diesen weltweit 61 Industriestaaten ist. Wir liegen hier an


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dritter Stelle. Nach Hongkong und Dänemark liegt Österreich an dritter Stelle. Das heißt, dass exzellent gearbeitet wird und dass sich alle Polizistinnen und Polizisten tagtäglich unglaublich bemühen, dass wir diesen hohen Sicherheitsstandard weiterhin haben. Ich glaube, man kann hier wirklich allen Polizistinnen und Polizisten einen herzlichen Dank sagen. (Allgemeiner Beifall.)

Zum Zweiten: Wenn man sich die Statistik der letzten Jahre anschaut, so haben wir vom Jahr 2004 auf das Jahr 2005 einen Rückgang im Bereich des Kriminalitätsanfalles von 6 Prozent gehabt, vom Jahr 2005 auf das Jahr 2006 um 2,6 Prozent, also wieder einen Rückgang, wir haben aber am Beginn des Jahres 2007 einen leichten Anstieg feststellen können, was Kriminalitätsdelikte betrifft. Insbesondere haben wir im Bereich Vandalismus, Jugendkriminalität, Sachbeschädigungen Steigerungen feststellen kön­nen, punktuell da oder dort auch bei Einbruchsdiebstählen. Jetzt geht die Tendenz wieder in eine andere Richtung. In den letzten zwei Monaten haben wir wieder einen Rückgang, was den Kriminalitätsanfall betrifft. Das stimmt mich eigentlich sehr, sehr positiv, dass wir letztlich wieder eine gute Jahresbilanz 2007 aufweisen können.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Ich bitte darum. Selbstverständlich geht auch unser Dank an unsere Polizistinnen und Polizisten. Das steht außer Zweifel.

Meine Zusatzfrage: Wie ist die Entwicklung nach den Bundesländern?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte sehr, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Es gibt natürlich unterschiedliche Entwicklungen in den Bundesländern, nicht nur, was den Kriminalitätsanfall betrifft, sondern auch, was die Zahlen betrifft. Es wird monatlich von uns eine Kriminalitäts­statistik ausgesendet, in der auch eine Aufschlüsselung der verschiedenen Bundes­länder ausgedruckt und die Öffentlichkeit informiert wird. Ich lasse Ihnen diese Infor­mation zukommen.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Schöls gemeldet. – Bitte sehr.

 


Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Wie stellt sich die Situation der ausgeforschten Tatverdächtigen im Jahr 2007 gegenüber dem Vorjahr dar?

 


Präsident Manfred Gruber: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Ich bedanke mich für diese Frage, denn man muss immer wieder auch sehen, wie die Aufklärungsquote ist. Das ist ja ein entscheidender Punkt: Einerseits wie viele Kriminalitätsfälle gibt es, andererseits wie viele Verbrechen und Vergehen werden aufgeklärt. Wenn man sich gerade die letzten Monate genauer anschaut, so wurden unglaublich viele Verbrechen aufgeklärt. Ich meine, Stradivari war die eine Geschichte, die andere Geschichte war, dass wir jetzt 130 Dealer anzeigen werden durch die Tätigkeit der Polizei in Wien; 58 wurden festgenommen.

Ein dritter Punkt: Es ist eigentlich sensationell, dass man in Innsbruck bei diesem grausigen Fund der Babyleichen, den man gemacht hat, nach 30 Jahren einen Fin­gerabdruck auf einem Plastiksack sicherstellen konnte. Es ist unglaublich, wie diese Experten arbeiten. Wir haben dort einen zweiten Sachbeweis gehabt, ebenfalls eine DNA-Analyse. Deshalb ist ganz klar festgestellt, wer die Mutter der Babys ist. Also man sieht hier, dass exzellent gute Verbrechensaufklärung durchgeführt wird.


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Ich kann Ihnen erklären, wie die Entwicklung im Zeitraum Jänner bis Mai 2007 im Vergleich Jänner bis Mai 2006 ist. Jänner bis Mai 2006 konnten 96 074 Tatverdächtige ausgeforscht werden, im Vergleichszeitraum Jänner bis Mai 2007 99 048 Tat­verdächtige. Das heißt, wir haben hier eine Steigerung im Bereich der Aufklärungs­quote von 3,1 Prozent.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Kollegin Kerschbaum gemeldet. – Bitte sehr.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Wenn ich das vorhin richtig verstanden habe mit der Entwicklung der Kriminal­statistik, so war das mehr oder weniger eine positive Entwicklung bis Ende 2006, dann ein kurzer Einbruch und jetzt wieder eine positive Entwicklung. Könnte man daraus vielleicht auch schließen, dass Kriminalstatistik und Nationalratswahlen miteinander etwas zu tun haben? In dem Fall müsste man sagen, dass eine Verlängerung der Wahlperiode wahrscheinlich für die Kriminalstatistik eher negativ wäre. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Aber meine konkrete Zusatzfrage ist eigentlich: Mit welchen Maßnahmen wollen Sie die Aufklärungsquote verbessern?

 


Präsident Manfred Gruber: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Es ist sensationell, welche Schlüsse hier gezogen werden, dass die Länge der Legislaturperiode mit der Verbrechens­bekämpfung und Kriminalstatistik etwas zu tun hat. Ich ordne das als eine sehr lustige Bemerkung ein. In diese Schublade gebe ich das.

Was unsere Maßnahmen betrifft, so möchte ich zuerst als wichtigste Maßnahme die Prävention erwähnen. Denn wenn ein Verbrechen nicht stattfindet, so muss das in unserem absoluten Interesse sein, deshalb wird der kriminalpolizeilichen Beratung besondere Bedeutung beigemessen. Darüber hinaus sind wir gerade jetzt dabei, die Menschen zu informieren, bevor sie Urlaub machen, also sicheres Verreisen. Das bedeutet, dass man auch bestimmte Maßnahmen befolgen soll, denn das Schlechteste ist, wenn für jeden sichtbar ist, dass die Wohnung oder das Haus unbewohnt ist.

Deshalb bin ich auch sehr interessiert daran, in der Öffentlichkeit bestimmte Informationen zu geben, etwa dass es völlig falsch ist, wenn die Jalousien immer zu sind. Die müssen geöffnet und wieder zugemacht werden, und hier ist die Nach­barschaftshilfe sehr wichtig. Es ist notwendig, dass man gute Türen, aber auch gute Schlösser hat. Ich orte, dass das Interesse nicht groß zu sein scheint, was gerade Verbrechensvorbeugung, Prävention betrifft, was sicheres Wohnen betrifft und was jenen Bereich betrifft, wo Menschen gerade auf Urlaub gehen. Ich glaube, gerade Einbruchsdiebstähle sind für die Menschen etwas unglaublich Negatives. Deshalb bin ich bemüht, hier auch im Bundesrat zu sagen, welche Maßnahmen getroffen werden im Bereich der Prävention.

Zum Zweiten ist die Verbrechensbekämpfung und -aufklärung wichtig. Hier habe ich in allen Bundesländern Sicherheitsstrategiegespräche mit den Verantwortlichen der Bun­des­länder – mit Sicherheitsverantwortlichen bis hin auch zu den Bezirkshauptmän­nern – und des Bundes durchgeführt. Punktgenau werden hier Maßnahmen gesetzt und derzeit auch durchgeführt. Deshalb kann ich auch im Bereich der Aufklärungs­quote sagen, dass wir hier eine sehr, sehr positive Tendenz haben.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.


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Wir gelangen nun zur 8. und damit letzten Anfrage, 1557/M-BR/2007. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Kollegen Bieringer, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1557/M-BR/2007

„Welche Ziele beziehungsweise Leitlinien haben Sie für die Fußball-Europa­meisterschaft 2008 formuliert?“

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister. (Bundesrat Konecny: Öster­reich muss gewinnen!)

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Herr Kollege! Das Sicherheitsteam ist fit! – Wie es mit dem Fußballteam ausschaut, kann ich nicht beurteilen. (Heiterkeit des Redners.) Das müssen Sie den Bundeskanzler fragen, der für den Sport zuständig ist.

Unser absolutes Ziel ist, dass wir ein europäisches Fußballfest haben. Man muss wissen, dass diese Fußball-Europameisterschaft weltweit die drittgrößte Sportver­anstal­tung ist. Deshalb ist es unser Ziel, ein friedliches und völkerverbindendes europäisches Fußballfest zu gewährleisten.

Der zweite Punkt ist, dass unsere eingesetzten Kräfte, die Polizistinnen und Polizisten, den Fußballfans freundlich und hilfsbereit begegnen – das ist in Deutschland auch sehr positiv so gemacht worden –, dass wir eine freundliche und hilfsbereite Polizei vorfin­den werden.

Darüber hinaus werden wir das „3 D-Modell“ verfolgen, das sich auch schon sehr bewährt hat. „3 D-Modell“ heißt: Wenn irgendwelche schwierigen Situationen eintreten, zuerst Dialog, dann Deeskalation und dann erst Durchgreifen – dass man also nicht, wenn sich irgendwo ein Tumult ereignet, sofort durchgreift, und dann wird der Tumult noch größer. Das heißt, Dialog – auch nicht durch Menschen, die in Uniform sind; es ist oft gut, wenn Zivilpersonen hingehen und sagen: Geh, hört einmal auf! –, dann Deeskalation und letztlich Durchgreifen.

Der nächste Punkt ist, dass wir einheitliche Sicherheitsstandards zwischen der Schweiz und Österreich haben. Es hat bereits eine internationale Evaluierungs­kommission, die wir installiert haben, wo der Sicherheitsbeauftragte von Deutschland ebenfalls dabei ist – auch aus Großbritannien ist ein Sicherheitsbeauftragter dabei –, festgestellt, dass unser Sicherheitskonzept zu diesem Zeitpunkt so weit war, wie das noch nie der Fall war. Deshalb ist uns hier international, was das Sicherheitskonzept betrifft, ein gutes Zeugnis ausgestellt worden.

Darüber hinaus brauchen wir auch bestimmte präventive Maßnahmen, und deshalb ist diese Gesetzgebung von mir in Angriff genommen worden. Die Begutachtung wurde durchgeführt, und gestern eben dieser sehr positive Beschluss, was präventive Maßnahmen betrifft im Bereich der Belehrung, Meldeauflage, vorläufige Verwahrung, Anhaltung bis hin zur Festnahme – präventive Maßnahmen analog zu Deutschland, analog zur Schweiz.

Weiters ist die internationale Kooperation sehr wesentlich. Wir müssen unbedingt eines verhindern: dass Hooligans von anderen EU-Staaten nach Österreich oder in die Schweiz kommen und bei diesen Fußballspielen dabei sind. Man darf eines nicht unterschätzen: Wir werden zirka zwei Millionen Besucher haben, und nur 550 000 werden in den Stadien sein. Das bedeutet, dass zirka 1,5 Millionen Menschen auf der Straße sind: Public Viewing. Man wird also Veranstaltungen durchführen, auch Über-


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tragungen durchführen. Deswegen müssen wir auch danach trachten, dass wir unbe­dingt vermeiden, dass Hooligans vom Ausland nach Österreich kommen. Dies­bezüglich mache ich derzeit mit allen EU-Staaten bilaterale Abkommen, damit hier die entsprechende Hilfestellung gegeben wird.

Zum Zweiten wird es eine Fanbegleitung durch verschiedene Polizeien der Herkunfts­länder geben, sodass die Fans auch ihre heimische Polizei mit dabei haben, Ansprech­partner haben.

Und zum Dritten werden wir mit Deutschland eine sehr intensive Kooperation haben, im Rahmen derer wir Hunderte von Polizisten aus Deutschland in Österreich haben werden, die auch die auf Grund des Staatsvertrages zwischen Österreich und Deutschland bestehenden Möglichkeiten des Einschreitens haben – analog dazu, wie wir Deutschland geholfen haben, indem wir österreichische Polizisten bei der Welt­meisterschaft zur Verfügung gestellt haben.

Es ist also ein Bündel von Maßnahmen vorgesehen, damit wir eine gewaltfreie Fußball-Europameisterschaft gewährleisten können.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Herr Bundesminister! Die Maß­nahmen, die für die Sicherheit innerhalb der Stadien und um die Stadien vorge­schrieben sind, kenne ich zum Teil, weil ich als Bürgermeister eines Austragungsortes auch in so einer Arbeitsgruppe mitarbeite. Mein Problem, das ich ein bisschen sehe, wird die Verkehrsbelastung sein.

Da Sie auch für den Verkehr zuständig sind, darf ich Sie fragen: Wie weit sind hier die Vorbereitungen fortgeschritten, damit die anwohnende Bevölkerung nicht im Verkehr erstickt?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Was die Verantwortung betreffend den Straßenverkehr angeht, ist es so, dass natürlich Verkehrsminister Faymann Zustän­digkeit hat, und wir sind verantwortlich dafür, dass der Verkehrsfluss funktioniert, dass Anhaltungen durchgeführt werden, verkehrspolizeiliche Maßnahmen gesetzt werden.

Wir haben aber, was diese Verkehrsproblematik betrifft, eine Plattform, eine Verkehrs­plattform errichtet, im Rahmen derer die Schaffung eines Kombitickets, die Erstellung eines Wegeleitsystems, Verkehrsinformationen und Lotsungen erfolgen werden, denn es ist natürlich zu erwarten, insbesondere auch in Wien, dass wir auch Verkehrs­behinderungen haben werden. Wir müssen danach trachten, dass das nur punktuell und temporär sein wird, dass also nicht dann komplette Straßenzüge über Wochen gesperrt werden. Aber diesbezüglich sind wir in dieser Verkehrsplattform derzeit in Vorbereitung, damit wir die notwendigen Maßnahmen letztlich umsetzen können.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Kollegin Kemperle gemeldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister! In der Ausgabe „Österreich“ am Sonntag, dem 17. Juni 2007, wurde über die katastrophale Situation betreffend die Überstunden der Wiener Polizistinnen und Polizisten berichtet. So fielen im Jahr 2006 in Wien beinahe 500 000 Überstunden an, wobei sich der Personal­mangel auch auf den psychischen und physischen Zustand der Polizisten und Polizis­tinnen negativ auswirkt.


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Was werden Sie daher unternehmen, damit durch die Europameisterschaft 2008, die den gesamten Juni über dauern wird, die Situation für die Polizisten und Polizistinnen nicht noch weiter verschärft wird?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Ich habe dieses Medium nicht gelesen, ich weiß nicht, was da drinnen gestanden ist, aber ich will Ihnen berichten, was Tatsache ist.

Tatsache ist, dass wir, gerade was das Überstundenbudget betrifft, im Jahr 2007 das gleiche Budget zur Verfügung haben wie im Jahr 2006. – Es wurde da oder dort kritisiert, dass weniger Budget zur Verfügung steht: Das stimmt nicht! Wir haben das gleiche Budget zur Verfügung.

Zum Zweiten gibt es natürlich unterschiedliche Tendenzen unter den Polizisten. Gerade jüngere Polizisten machen eher einige Überstunden mehr, was auch damit zu tun hat, dass sie auch mehr Ausgaben haben – wenn man eine Familie gründet, einen Haushalt einrichten will und so weiter.

Und zum Dritten kann ich Sie informieren, weil Sie fragen, welche Maßnahmen ergriffen werden: Wir werden heuer in Wien 275 neue Polizistinnen und Polizisten aufnehmen, gehen also einen sehr positiven Schritt, indem wir wesentlich mehr Aufnahmen durchführen, als es Pensionierungen gibt. Es ist letztlich auch so, dass wir, wenn die Schengen-Reife erreicht ist, wenn wir dann einen bestimmten Übergangs­zeitraum bewältigt haben, ab dem Jahre 2009 ebenfalls noch bestimmte Ausgleichs­möglichkeiten im Bereich des Personals haben. Und es wird auch im Jahr 2008 eine deutliche Zahl von Neuaufnahmen geben. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass wir hier einen sehr vernünftigen und richtigen Weg gehen.

Nur, in einem Punkt bitte ich auch um Verständnis – und das sage ich auch zu den Exekutivbeamten –: Es kann nicht sein, dass wir eine große Versetzungswelle machen. Ich brauche die Polizisten in Wien, damit die Arbeit bewältigt werden kann. Wenn wir dann im Rahmen der Schengen-Möglichkeit personelle Verteilungen machen können, dann ist es durchaus möglich, dass wir hier einigen Wünschen entsprechen können.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. – Ich bitte um die Frage.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Als letzter Fragesteller in dieser Fragestunde ein offenes Wort: Ich möchte mich bei Ihnen bedanken, dass Sie in dieser Stunde konsequent das rassistische und diskriminierende Wort „Asylanten“ geächtet haben. – Ich glaube, das ist beispielhaft.

Ich bedanke mich auch dafür, dass Sie nun von der Präventivhaft wegkommen. So wichtig präventive Maßnahmen zur Gewaltvermeidung sind, aber wir sind ja kein grundrechteloser Polizeistaat, und eine Präventivhaft wäre ja verfassungswidrig.

Nun habe ich Ihren Entwurf zum Sicherheitspolizeigesetz hier, und da stellt sich für mich die Frage: Wenn die Sicherheitsbehörden nun Bescheide erstellen, wo man dann bestimmte Personen zur Belehrung einlädt oder auffordert, wie wollen Sie das machen, wenn ein solcherart festgestellter gewaltbereiter Hooligan in Verdacht steht? Wollen Sie die Birmingham oder Liverpool zuerst zukommen lassen, wenn der am Tag des Matches erst einreist? Wie ist das technisch gedacht? (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer.) – Nun, wenn er hier auf einem Wachzimmer belehrt wird, Kollege


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 35

Bieringer, muss er irgendwie ins Land kommen, sonst kann er nicht am Wachzimmer belehrt werden!

Und – das ist jetzt schon die zweite Frage –: Wenn jemand zum Beispiel 16 Spiele beobachten will – so viele haben wir –, wird es dann 16 Mal Belehrungen geben? Oder wie oft wird dieses Instrument dann in Kraft gesetzt?


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Das Erste, was das Wort „Präventiv­haft“ betrifft: Das sind so diverse Wortklaubereien. Wichtig ist aber, dass als präventive Maßnahme letztlich auch die Festnahme durchgeführt werden kann, denn das Ziel ist ja, dass wir verhindern, dass Gewalttäter in den Stadien sein werden.

Zum Zweiten nehme ich sehr positiv wahr, dass die Partei der Grünen dieses Geset­zeswerk auch positiv sieht.

Zum Dritten, wie die Vorgangsweise sein wird: Wir haben analog zu dieser Gesetz­gebung szenekundige Beamte, die ganz genau wissen, welche Personen in der Hooligan-Datei sind, wie diese aussehen, was die tun. Da werden natürlich auch im Vorfeld insbesondere dieser Europameisterschaft entsprechende Beobachtungen durch diese szenekundigen Beamten durchgeführt. Die wissen auch, wenn diese Melde­auflage kommt, das heißt, dass der Betroffene informiert wird, dass er sich zu einem bestimmten Zeitpunkt, zum Beispiel vier Stunden vor einem Fußballspiel, dort in dieser Inspektion aufhalten soll oder dorthin kommen soll – und dann wird der Betroffene einige Stunden in der Inspektion bleiben. Wenn er sich widersetzt und nicht kommt, dann ist natürlich letztlich die Festnahme vorgesehen.

Das heißt, es ist eine dreiteilige Geschichte: die gesetzliche Maßnahme, dann die operativen Tätigkeiten der Polizei, und begleitend dazu dann die Maßnahmen der szenekundigen Beamten.

Es wird so sein, dass öfters diese Meldeauflage gegeben wird bei den verschiedenen Fußballspielen. – Na gut, wenn jemand im Ausland ist: Ich meine, es wird immer wieder Fälle geben, wo es dann nicht so leicht zu vollziehen ist. Aber trotzdem, die szenekundigen Beamten sind natürlich auch vor den Stadien unterwegs. Wenn dort dann ein österreichischer Hooligan auftaucht, der gerade vorher im Ausland war und sich dann vor dem Stadion befindet, dann wird diese Maßnahme ebenfalls durch­geführt.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, damit ist die Fragestunde beendet.

Ich begrüße Frau Staatssekretärin Silhavy, die zwischenzeitlich bei uns eingelangt ist. Herzlich willkommen! – Wir sehen uns noch, Herr Bundesminister.

10.12.58Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Manfred Gruber: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteil­ten Anfragebeantwortungen 2295/AB bis 2312/AB sowie jenes Verhandlungs­gegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographi­schen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 36

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 13)

*****

Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungsrecht des Bundesrates unterliegt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilitäts-Treuhandfonds (GEF 4) (72 und 124/NR der Beilagen)

*****

Präsident Manfred Gruber: Eingelangt sind die Petitionen 18/PET-BR/2007 betref­fend SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern des GRG Ettenreichgasse, überreicht durch Herrn Bundesrat Peter Florianschütz, und 19/PET-BR/2007 betreffend Ein­richtung eines Polizeiwachzimmers in Linz am Bindermichl, überreicht durch Herrn Bundesrat Wolfgang Schimböck, sowie 20/PET-BR/2007 betreffend Bleiberecht für gut integrierte Asylwerber/-innen, die von der Abschiebung bedroht sind, überreicht durch Herrn Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier, die dem Ausschuss für BürgerInnenrechte zur Vorberatung zugewiesen wurden.

Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet. Ich habe diese Verhandlungsgegenstände und die Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und Ordner für das zweite Halbjahr 2007 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Manfred Gruber: Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2, 4 und 5, 7 und 8, 9 und 10, 17 bis 21, 26 und 27, 28 bis 30 sowie 31 und 32 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

10.15.301. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (94 d.B., 8/A, 212/A und 129 d.B. sowie 7685/BR d.B. und 7696/BR d.B.)


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 37

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahl­gesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wäh­ler­evidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahlrechts­ände­rungsgesetz 2007) (88 d.B., 21/A und 130 d.B. sowie 7686/BR d.B. und 7697/BR d.B.)

Präsident Manfred Gruber: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 1 und 2 ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. Ich bitte um die Berichte. – Frau Kollegin Roth-Halvax ist nicht im Saal anwesend. Gibt es einen Ersatz? – Herr Vizepräsident Weiss vertritt sie.

 


10.16.23

Berichterstatter Jürgen Weiss: Ich berichte als Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus zunächst über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz geändert wird.

Ich verweise auf den schriftlich aufgelegten Ausschussbericht und stelle namens des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 den mit Stimmenmehrheit gefassten Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters berichte ich über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Wahlrechtsänderungsgesetz 2007.

Ich verweise auf den schriftlich vorgelegten Ausschussbericht und stelle den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Manfred Gruber: Danke schön für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

10.17.36

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Die Geschäftsordnung erfordert es, dass ich mich in dieser Debatte als erster Redner zu Wort melde, da ja der Bundesrat – wie wir immer und immer wieder diskutiert haben – keine Differen­zierungsmöglichkeiten in einer Willensbildung, in einer Gesetzesbeschlussfassung hat, sondern eigentlich nur ja oder nein zu einem gesamten Gesetzespaket sagen kann.

Die Fraktion der Grünen im Nationalrat hat diesem Paket zugestimmt, hat aber in zweiter Lesung, unter anderem durch Abänderungsanträge, ihre massive Kritik zum Aus­druck gebracht, die sie auch an diesem „Demokratiepaket“ – das mit einer „Werbechiffre“ so benannt wird – übt, aber in der Diskussion dann auch gesagt, warum, aus welchen prinzipiellen Gründen in dritter Lesung dann eine Zustimmung zu geben war.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 38

Meine Damen und Herren! In diesem Demokratiepaket sind Maßnahmen enthalten, die die volle Zustimmung der Grünen haben. Die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre in einer Gesellschaft, in der immer ältere Menschen die Geschicke jüngerer bestimmen, in der junge Menschen schon sehr früh für ihr Tun und Handeln Selbstverantwortung zu übernehmen haben, ist eine Selbstverständlichkeit. Junge Menschen sind im Prinzip – nicht jeder, aber im Prinzip – an Politik interessiert und wollen ihr Leben auch mitgestalten, in der Kommune, im Land, aber auch auf Bundesebene.

Junge Menschen zu bevormunden und sie zu vertrösten, wenn der Stichtag zu einer Wahl und ihr Lebensalter, das sie im selben Jahr erreicht haben, vielleicht allzu blöde auseinanderklaffen, sodass sie vielleicht schon ein Kind haben, vielleicht schon verheiratet sind, vielleicht 20 Jahre und älter sind, wenn sie zum ersten Mal ihre Stimme abgeben können, ist unerträglich. Eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist daher richtig!

Außerdem leben wir in einer Welt zunehmender Mobilität – Mobilität innerhalb Öster­reichs, Mobilität innerhalb Europas. Hier die Briefwahl zu ermöglichen, anzudenken, ist ein Gebot der Stunde! Aber die Stunde hätte schon vor fünf, sechs oder sieben Jahren sein können und sollen, denn die Briefwahl schafft auch eine größere Möglichkeit der Partizipation an den Wahlen, sodass wir nicht immer sagen müssen, um wie viel die Wahlbeteiligung gesunken ist – wenn wir selbst jenen, die wählen sollen, die Möglichkeiten dazu in einer Welt der Mobilität einschränken.

Es ist auch erfreulich, dass prinzipiell die erleichterte Stimmabgabe für Auslands­österreicher eingeführt ist. Und es ist auch gut, dass nun eine Ermächtigung an die Bundesländer vorliegt, in einer ähnlich liberalen Vorgangsweise Landesbürgern oder ehemaligen Landesbürgern, die zeitweise oder auch gänzlich ins Ausland übersiedeln, zu ermöglichen, die geistige Verbundenheit mit ihrem Bundesland dadurch zum Aus­druck zu bringen, dass sie die Geschicke mitbestimmen können, auch wenn ihr Wohnsitz, ihr Arbeitsplatz woanders ist.

Deshalb sind die Bedenken, die der Landeshauptmann von Tirol zu diesem Punkt dem Bundesrat gegenüber schriftlich zum Ausdruck brachte, meiner Meinung nach ein grundsätzliches Missverständnis der Tiroler Kanzlei – obwohl aus diesen Zeilen schon herauszulesen ist, dass der Landeshauptmann von Tirol kein Problem mit Aus­landstirolern hat, wohl aber mit Tirolern, die in anderen Bundesländern zeitweise oder gänzlich ihren Aufenthalt genommen haben. Aber das möge die Debatte in Tirol sein. Das ist eher fast eine anekdotenhafte Geschichte gewesen. (Bundesrat Kritzinger: Meiner Ansicht nach ist das ein Unsinn ..., aber bitte!)

Dann werden wir ja heute hier eine Gegenstimme aus dem Tiroler ÖVP-Lager haben – denn man sollte eigentlich zu Überzeugungen stehen, Herr Kollege! Wenn Sie der Meinung sind, das ganze Gesetz ist ein Unsinn, dann inkludieren Sie damit wahr­scheinlich auch das Wahlalter von 16 Jahren und die Briefwahl. – Gut. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Kritzinger.) – Das Outing des Herrn Kritzinger ist spannend, ja.

Meine Damen und Herren! Ich stehe hier als Kontraredner, weil eine Regelung dieses Gesetzes – und jetzt Spaß beiseite, meine lieben Kolleginnen und Kollegen –, nämlich die Verlängerung der Legislaturperiode hier hineinzupacken – und ich zitiere jetzt zum Beispiel Universitätsprofessor Rotter – eine „demokratiepolitische Chuzpe“ ist, oder, wie es Doron Rabinovici sagt, ein „Etikettenschwindel“, oder, wie es Hans Rauscher zum Ausdruck bringt, nämlich mit dem Begriff: „Lizenz zur Faulheit“.

Meine Damen und Herren! Die Verlängerung einer Legislaturperiode bei gleichzeitiger Senkung des Wahlalters konterkariert die Maßnahme! Wenn ich jetzt vergleiche: Wenn ein 16-Jähriger bei einer fünfjährigen Legislaturperiode wählen darf und, sagen wir,


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 39

80 Jahre alt wird, dann darf er um zwei Mal weniger oft wählen, als ein 18-Jähriger bei einer vierjährigen Legislaturperiode wählen kann. Das heißt, ich reduziere die Möglich­keit der Bürgerbeteiligung. (Bundesrätin Roth-Halvax: Das ist im Land und in der Gemeinde auch kein Drama!)

Frau Kollegin, es geht hier nicht um Dramen, es geht um Partizipation. Es geht darum, dass wir Politikmüdigkeit bekämpfen wollen, und es geht darum – und das ist jetzt vielleicht der Unterschied zur Gemeinde, Frau Kollegin –, dass ich keine Verlängerung einer Legislaturperiode beschließen kann, ohne die direktdemokratischen Rechte aus­zubauen. Wenn man aus irgendwelchen Gründen zu einer fünfjährigen Legislatur­periode übergehen will – übrigens: 20 EU-Staaten haben eine vierjährige Legislatur­periode, die Schweizer in einer Kammer sogar nur eine zweijährige! –, so kann man im Prinzip darüber diskutieren, aber nur, wenn man etwas anderes verstärkt: wenn man die direktdemokratischen Möglichkeiten verstärkt; zweitens, wenn man in eine solche Wahlrechtsreform tatsächlich Quantensprünge hineinbringt, wie etwa eine echte Zweitstimme! – Ich verstehe die Angst nicht, aufgrund derer man darauf beharrt, dass man eine Persönlichkeit nur aus derselben Partei wählen kann. Es könnte ja durchaus für Eva Konrad als Grüne in Tirol ein Bedürfnis sein, die Grünen zu wählen und Herrn Kritzinger als Persönlichkeit eine Stimme zu geben. (Heiterkeit.) – Das ist derzeit ausgeschlossen! Aber in Deutschland ist es möglich. (Bundesrat Konecny: Nein, so nicht!)

In Deutschland ist ein prinzipieller Unterschied zwischen Parteizugehörigkeit und einer Zweitstimme möglich! – Warum wir in Österreich das scheuen, das ist mir unver­ständlich. Das würde die Möglichkeiten unterschiedlicher Akzente in einer Wahl erhöhen.

Weiters: Es erfolgt eine Ausdehnung auf fünf Jahre ohne Ausbau zum Beispiel der Oppositionsrechte! – Meine Damen und Herren, das ist einfach eine Chuzpe, wie Rotter sagte.

Das Nächste ist, dass wir auch nicht in die Diskussion über erleichterte Möglichkeiten des Wahlrechts für Migranten und Migrantinnen eingetreten sind.

All diese Dinge kommen hier nicht vor, die in einem solchen Demokratiepaket, wenn ich die Legislaturperiode auf fünf Jahre ausdehne, unabdingbar sind. Und wenn Herr Minister Platter heute in der Fragestunde sagte: Ich traue den Wählern!, dann frage ich: Warum braucht er dann, wenn er den Wählern traut, eine auf fünf Jahre aus­gestreckte Legislaturperiode? – Offensichtlich ist das Vertrauen in die Wähler nicht in dieser Weise vorhanden.

Und es gibt – ich habe das als Tiroler übrigens, Herr Minister Platter, in Wien ken­nengelernt – ein interessantes Wienerlied, das heißt „Zizerlweis“. Ich habe jetzt das Gefühl, dass man genau „zizerlweise“ unterschiedliche Bereiche der Diskussion des Konvents ohne Volksabstimmung durch Verfassungsmehrheiten umzusetzen versucht. Und es war niemand Geringerer als der frühere Nationalratspräsident Khol, der gesagt hat, eine Volksabstimmung am Ende ist unabdingbar, eine Volksabstimmung hat statt­zufinden! – Wenn wir jetzt Gesetz für Gesetz kleine Elemente aus dem Konvent in Verfassungsrang heben – und damit tun Sie es heute bereits –, dann werden wiederum der Bürger und die Bürgerin, das Bundesvolk von dieser substantiellen Veränderung der Bundesverfassung ausgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich halte es für unabdingbar notwendig, dass die Verlän­gerung einer Legislaturperiode einer Volksabstimmung in einem gesamten Demo­kratiepaket zu unterwerfen ist. Und deshalb habe ich auch diese Kritik – die ich mit vielen teile! – an dieser Vorgangsweise, an diesem, wie Rabinovici sagt, Etiketten-


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schwindel, den Sie betreiben, in dieser Kontrarede hier zum Ausdruck gebracht. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

10.29

Präsident Manfred Gruber: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.

 


10.29.14

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich rechne mit der ausgedehnten Nachsicht des Präsidenten, wenn ich einleitend noch einige Sätze im Nachhang zur Fragestunde sage – nicht politisch, rein formal.

Herr Minister! Trotz meines Migrationshintergrundes liegt mir die deutsche Sprache sehr am Herzen. Weder der Duden noch das Österreichische Wörterbuch kennt das Wort „aufhältig“. Dieses Wort kommt lediglich im Biotop des Innenministeriums vor. Es klingt ein bisschen wie eine ansteckende Krankheit.

Es gibt keinen Grund – auch nicht den der Sprachverkürzung –, zu sagen: Menschen, die in Österreich aufhältig sind. Die korrekte deutsche Formulierung ist: Menschen, die sich in Österreich aufhalten. Das sind gleich viele Worte mit gleich vielen Buchstaben, und vielleicht könnten die zuständigen Dienststellen des Innenministeriums dieser Initiative zur Rettung der deutschen Sprache bei Gelegenheit beitreten. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: ... Karl Kraus!)

Also ich würde mich nicht mit Karl Kraus vergleichen, aber gelegentlich mache ich mir vis-à-vis der österreichischen Bürokratie um die Sprachentwicklung tatsächlich Sorgen – „aufhältig“ ist ein Beispiel. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Nun, wo ich am Rednerpult aufhältig bin, möchte ich mich aber dem Thema der Debatte zuwenden und ein wenig daran erinnern, wie die Wahlrechtsentwicklung in Österreich war. Es ist ein Zufall, aber ein durchaus charakteristischer Zufall, dass es fast genau 100 Jahre her ist, dass im damaligen Österreich die erste Wahl auf Grund eines allgemeinen und vor allem gleichen Wahlrechtes, wenn auch nur der Männer, stattgefunden hat. Erst die Republik hat dann den Frauen das Wahlrecht eingeräumt.

Wir haben als entwickelte Demokratie eine Vielzahl von Möglichkeiten – sei es bei den Nationalratswahlen, sei es bei den Landtagswahlen, sei es bei den Gemeinde­ratswahlen, sei es bei den Kammerwahlen der verschiedenen Kammern, sei es aber auch bei den Betriebsratswahlen – von Menschen, ihre Vertreter demokratisch und unbeeinflusst zu wählen. Und das ist das Grundprinzip unseres politischen Zusam­menlebens, dass wir uns als die, die gewählt werden, den Stimmen der Mehrheit, den Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger zu unterwerfen haben.

Wir haben in diesem Demokratiepaket eine Reihe von Maßnahmen, die das vervoll­ständigen. Und ich halte es für die wichtigste davon, dass wir das aktive Wahlalter auf 16 Jahre senken. Natürlich ist staatsbürgerliche Erziehung eine sinnvolle Angelegen­heit. Aber wie in so vielen Bereichen ist training on the job die beste Demokratie­erziehung. Und es bedeutet diese Wahlrechtsreform, dass sich eben – entsprechenden Wahltermin vorausgesetzt – 16-Jährige an der Wahl beteiligen können. Die Versuche, die es da und dort gegeben hat, haben gezeigt, dass diese Generation dieser Verantwortung, dieser neuen demokratischen Chance sehr wohl gerecht geworden ist, sich beteiligt hat, gewählt hat und sich darüber auch ein erhöhtes politisches Interesse manifestiert hat.

Ich glaube, das ist ein entscheidender Fortschritt, den man nicht wegreden und nicht verkleinern soll, denn es ist dies das Land der ganzen Bevölkerung, und die Grenze 16 ist etwas, was man mit voller Überzeugung vertreten kann. Wir verlangen von diesen


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Menschen in diesem Alter so viel, dass wir ihnen auch das Recht, an der politischen Willensbildung teilzunehmen, problemlos gewähren können, gerechterweise gewähren können.

Wir haben die Konsequenzen aus der Weiterentwicklung der Teilnahmemöglichkeiten an den Wahlen, sei es im Ausland, sei es im Inland, gezogen. Hier gibt es eine lange Tradition der Verfeinerung der Möglichkeiten, von den fliegenden Wahlkommissionen beginnend über die Wahlkarte, über die unbegründet ausgestellte Wahlkarte bis eben zu einer weitestgehenden Einführung der Möglichkeit der Briefwahl. Und ich unter­streiche vollinhaltlich das, was der Herr Bundesminister in der Fragestunde gesagt hat: Zu den Grundelementen der Demokratie gehört Vertrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Und natürlich ist klar, dass eine inkorrekte eidesstattliche Erklärung gegebenenfalls Folgen haben kann – das wird auch entsprechend zu betonen sein –, aber dieses Vertrauen, dass Menschen tatsächlich unbeeinflusst und selbst und recht­zeitig ihre Stimme abgeben und das auch mit ihrer Unterschrift bestätigen, ist etwas, was wir an Grundvertrauen dem Bürger und der Bürgerin entgegenbringen können und müssen.

Wir haben in der Gestaltung dieser Möglichkeit ein hohes Maß an Liberalität walten lassen – und das ist gut so. Die Demokratie soll sich nicht zieren. Die Demokratie soll es den Bürgerinnen und Bürgern nicht schwer machen, an ihr teilzunehmen. Und ich sage ganz ehrlich, dass dies sicher nicht das Ende der Entwicklung sein kann und wird. Mit veränderten technischen Möglichkeiten, mit veränderten Verhaltensweisen der Bevölkerung werden wir immer wieder darüber nachdenken müssen, wie wir die Teilnahme am demokratischen Leben, an der Wahl für die Bürgerinnen und Bürger einfacher handhabbar machen können. Das ist ein fortlaufender Prozess, und die Politik, die Gesetzgebung, sollte hier nicht hinterhertraben, sondern durchaus auch mutige Maßnahmen setzen.

Der Kollege Schennach hat auch – und das geht letztlich auf eine Initiative des Bun­desrates zurück, weshalb ich das hier noch einmal erwähne – darauf verwiesen, dass wir mit dieser Novelle auch eine Verfassungsermächtigung für die Bundesländer schaffen, für ihre sozusagen Auslandsbürger eine Wahlrechtsmöglichkeit zu schaffen. Ich betone: eine Möglichkeit, keine Verpflichtung. Es gibt und es hat Diskussionen darüber gegeben, und es erscheint mir sinnvoll, das aufzugreifen. Wir haben es durch einen entsprechenden Beschluss in diesem Haus getan. Ich kann die Meinung des Kollegen Schennach nur teilen, dass hier ein Missverständnis über die Auswirkungen dieser Verfassungsermächtigung in Tirol vorliegen muss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Problem für ein Bundsland darstellt, eine Regelung nicht in Anspruch zu nehmen, wenn es gute Gründe dafür gibt.

Wir haben heute schon unterschiedliche Gewährungen von Stimmberechtigungen bei Landtagen, weil eben eine Reihe von Bundesländern in Ostösterreich – und zwar ausschließlich in Ostösterreich, wo es ein hohes Maß an Verflechtung von Lebens­bereichen zwischen Wien, Niederösterreich und Burgenland gibt – das Wahlrecht auch den sogenannten Zweitwohnsitzern im Bereich der Landtage und der Gemeinderäte einräumt, weil es verständlicherweise ein Interesse dieser Menschen gibt, auch an diesem Wohnort, der für viele sehr wichtig ist, Mitbestimmung ausüben zu wollen.

Ich bekenne mich dazu, dass ich in meiner niederösterreichischen Zweitwohn­sitzge­meinde mit großer Begeisterung, allerdings mit vorhersehbarem Inhalt der Stimm­abgabe, dieses Recht sowohl bei Gemeinderatswahlen wie bei Landtagswahlen in Anspruch nehme.

Es gibt Kritik, diese wurde artikuliert, auch vom Kollegen Schennach, an der Verlän­gerung der Gesetzgebungsperiode. In guter demokratischer Tradition wird auch der


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Bundesrat diese Verlängerung in der vorliegenden Form beschließen. Die Versuchung, sich selbst die Amtszeit zu verlängern, hat naheliegenderweise der Nationalrat für sich nicht ausgeübt. Es ist also erst die nächste Gesetzgebungsperiode – wann immer sie beginnen wird –, die davon betroffen sein wird.

Wir haben fast in allen Landtagen die fünfjährige Periode, wir haben sie praktisch überall. Die einzige abweichende Periode ist länger, Kollege Schennach, nämlich sechs Jahre in Oberösterreich. (Bundesrat Bieringer: Da sind die Grünen aber nicht dagegen!) – Nein, denn die sitzen ja ganz gerne sechs Jahre mit euch in der Landesregierung.

Ich halte es auf der einen Seite für durchaus problematisch, wenn ein Bundesland verfas­sungsrechtlich korrekt in Ausübung seiner Verfassungsautonomie so vom öster­reichischen Mainstream abweicht. Ich halte es aber auf der anderen Seite für sinnvoll, wenn auch die Bundespolitik diese Periodenlänge annimmt und damit die Möglichkeit schafft – wie das in der Praxis funktionieren wird, ist herauszufinden –, zu so etwas wie einem konditionierten Ablauf von Wahlen oder einer Anberaumung von Wahlen zu kommen. Dieses Thema ist hier nicht berührt, aber es würde der öster­reichischen Politik gut tun, wenn wir bei gleichen Perioden und bei nicht allzu oft stattfindenden vorzeitigen Wahlen so etwas wie Mid-term Elections in den Bundes­ländern zusam­menbrächten, damit politische Entscheidungen und politische Debatten nicht per­manent unter dem Druck von anberaumten Wahlen, Testwahlen stehen.

Eine letzte Bemerkung, weil ich hier den Kollegen Schennach wirklich nicht verstanden habe: Wir haben in Österreich ein Wahlsystem, das ausschließlich auf den Proporz abstellt, also auf die Zuerkennung von Mandaten in drei Ermittlungsverfahren beim Nationalrat entsprechend der relativen Stärke von Parteien. Die Vorstellung, dass in diesem System jemandem, der eine andere Partei wählt, ein Mitbestimmungsrecht darüber gegeben werden sollte, wie die Kandidaten der Grünen gereiht sind, erscheint mir widersinnig, ausgesprochen widersinnig! Wenn ich die Grünen wähle, dann steht es mir als jemandem, der diese Stimme abgibt, zu, zu meinen, dass nicht jener Kann­didat, sondern dieser Kandidat in das Parlament, in den Nationalrat einziehen soll. Warum jemand, der die SPÖ wählt, über die Zusammensetzung der grünen Nationalratsfraktion mitentscheiden soll, kann ich nicht nachvollziehen.

Das Beispiel, das Kollege Schennach gebracht hat, geht völlig daneben. Deutschland hat ein anderes Wahlsystem. Der deutsche Wähler wählt mit zwei Stimmen den Wahl­kreiskandidaten – und hier wird er naheliegenderweise für eine der beiden Groß­parteien stimmen, weil die Wahrscheinlichkeit, dass ein Vertreter einer kleineren Partei ein Direktmandat erhält, außerordentlich gering ist; da gibt es Ausnahmefälle, aber im Wesentlichen ist es sinnlos –, während die Zusammensetzung der Parlamente genau­so nach dem Proporz erfolgt wie in Österreich, mit einigen Sonderregelungen, Überhangmandate, und daher diese direkt gewählten Kandidaten kein zusätzliches, kein anderes Mandat haben, sondern lediglich auf die Parteiliste anzurechnen sind. Wenn eine Partei sehr viele Direktmandate bekommt, dann kriegt sie nur mehr sehr wenige Listenmandate. Das ist einfach ein anderes System. Es hat vor Jahrzehnten Reformvorschläge gegeben, die in ähnlicher Art und Weise diese Trennung vornehmen wollten. Dagegen ist dogmatisch nichts einzuwenden, nur, die Wähler einer anderen Partei über die Zusammensetzung der Nationalratsfraktion einer konkurrierenden Partei entscheiden zu lassen ist kein demokratiepolitischer Fortschritt, sondern ein eindeutiger Rückschritt, Kollege Schennach.

Dieses Demokratiepaket bereichert – nicht abschließend, wie ich sagte – und entwickelt das österreichische Wahlsystem weiter im Interesse einer stabilen und von der aktiven Partizipation der Bürgerinnen und Bürger getragenen Beteiligung. Ja, Beteili­gung ist das zentrale Element einer Demokratie! Unsere Demokratie, jede


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Demokratie muss ständig darum ringen, die Legitimation der Bürgerinnen und Bürger zu erlangen, die sich auch und gerade in der Wahlbeteiligung manifestiert. Wir tun das im Wettstreit, in der Konkurrenz zwischen uns, aber mit dem gemeinsamen Ziel, diese Demokratie legitimiert zu erhalten (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

10.45


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Breiner gemeldet. – Bitte.

 


10.45.18

Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Der Herr Kollege Konecny hat gesagt, dass sich in Oberösterreich die Grünen auf sechs Jahre festgeschrieben hätten. – Wir sind jetzt natürlich sechs Jahre laut Verfas­sung in der Regierung, aber alle Initiativen, die in Richtung Demokratieveränderung gehen, die die Grünen setzen, gehen in Richtung einer Verkürzung dieser sechs Jahre auf – in unserem Fall – fünf Jahre. (Beifall bei den Grünen.)

10.46


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Mühlwerth das Wort. – Bitte.

 


10.46.03

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Minister, ein kurzes Wort an Sie: Ich hoffe, Sie haben sich die Belehrungen des Herrn Konecny jetzt wirklich zu Herzen genommen und achten künftig etwas mehr auf Ihre Sprache. Sonst haben wir nämlich jedes Mal so ein Belehrungsritual, und darauf können wir, glaube ich, alle verzichten.

Nun zur Tagesordnung. Grundsätzlich zu begrüßen ist die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, dass das endlich umgesetzt wird. Das ist auch eine langjährige Forderung der FPÖ, die im Hohen Haus schon 1999 zwei Mal einen diesbezüglichen Antrag gestellt hat, der aber damals keine Mehrheit gefunden hat. Wermutstropfen dabei ist ein wenig die Ankündigung mancher Vertreter der beiden Regierungsparteien, dass man diesem Umstand jetzt natürlich Rechnung tragen muss und auch im Fach Politische Bildung entsprechend tätig werden muss. Wermutstropfen deshalb, denn wer die politische Indoktrination mancher Lehrer an den Schulen kennt, kann so eine Aussage eigentlich nur als gefährliche Drohung betrachten.

Entgegen allen Lobes, das heute schon ausgesprochen wurde bezüglich der Briefwahl, halte ich sie trotzdem für bedenklich. Ich kann das nicht mittragen, dass die eides­stattliche Erklärung alles abdeckt. Und selbst wenn man immer an das Gute im Menschen glaubt und ihm in jedem Fall Vertrauen entgegenbringt, wissen wir doch auch, dass es immer wieder Situationen gibt, wo die Gefahr eines Missbrauchs besteht. Ich bin seit Jahren als fliegender Wahlbeisitzer bei Wahlen unterwegs, und ich kann Ihnen sagen, vor allem in den öffentlichen Einrichtungen, also Spitälern, Pflege­heimen und so weiter, verwundert es mich zumindest, wenn die Wahlkarten schon ausgefüllt, zugeklebt und im Pflegerzimmer deponiert sind. Ich möchte niemandem etwas unterstellen, und ich behaupte jetzt nicht, dass das die Pflegerin schon ausgefüllt hat, aber es ist einfach bedenklich. (Bundesrat Dr. Kühnel: ...! Da hätten Sie protestieren müssen!)

Das haben wir ja auch gemacht! Aber allein die Tatsache, dass das immer wieder vor­kommt, darf mich ja wohl bedenklich stimmen, und ich darf sagen, dass ich das nicht gutheiße. Und es hat auch die Wahlkommission dann gesagt, das können wir nicht


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gelten lassen, das ja. Aber der Mensch ist anfällig, wenn er ein Instrument in der Hand hat, das auch zu missbrauchen. Da brauchen wir uns keinen Illusionen hinzugeben.

Es heißt ja ausdrücklich, das geheime, unbeeinflusste, persönliche Wahlrecht muss ausgeübt werden. Auch der Verfassungsgerichtshof hat in den letzten Jahren immer wieder Bedenken gerade bei der Briefwahl angemeldet; das letzte Mal, glaube ich, 1985 in einem Erkenntnis.

Was heißt das: „ich erkläre an Eides statt“? Wer überprüft das? Wer kann das kon­trollieren? – Die „Presse“ hat einmal darüber geschrieben, das ist ungefähr so wie die Erklärung von Touristen, wenn sie in ein Land einreisen, wo eine solche Erklärung verlangt wird, dass sie kein Mitglied einer terroristischen Organisation sind. Selbst wenn es so ist, würde man wohl kaum zugeben, dass es so ist.

Die SPÖ selber hat ja auch immer Widerstand gegen die Briefwahl geleistet, denn die Forderung der ÖVP kommt ja nicht zum ersten Mal, und Sie haben offensichtlich gute Argumente dagegen gehabt, dass Sie das jahrelang nicht mitgetragen haben – und Sie hätten ja schon öfter die Gelegenheit gehabt, Sie waren ja schon oft genug in Koalitionen. Aber diesmal sind Sie leider einmal mehr in die Knie gegangen. Und wenn man es nicht besser wüsste, möchte man manchmal glauben, dass die ÖVP den Bundeskanzler stellt und nicht die SPÖ.

Sie bekommen ein Brockerl hingeworfen, das war offensichtlich das Wahlalter mit 16, und dafür wird das andere in Kauf genommen.

Mehr Minderheitsrechte, mehr direkte Demokratie, die immer wieder versprochen worden ist, davon findet sich in diesem Demokratiepaket überhaupt nichts. Dafür haben Sie sich jetzt die Wahlperiode verlängert. Sie haben den Bürgern die Möglichkeit genommen, Ihnen früher zu sagen, was sie von Ihrer Politik oder von Ihrer Regie­rungspolitik halten – positiv oder negativ, je nachdem. Und es tut Ihnen sicherlich nicht leid, dass Sie jetzt alle länger auf Ihren Posten sitzen können. (Bundesrat Konecny: Das ist falsch! Denn für die, die das im Nationalrat beschlossen haben, gilt das nicht! Und wie die nächste Regierung aussieht ...! Das ist einfach falsch, was Sie sagen!)

Ich bin jetzt weder pessimistisch noch optimistisch, ich sage nur, der Bürger muss jetzt einfach länger warten, bis er über die jeweilige Regierungspolitik befinden kann, in die eine wie in die andere Richtung. Wie es dann ausgeht, wird man ja sehen. Und das Argument, dass länger für den Bürger gearbeitet werden kann, ist wirklich nahezu rührend, denn es hat Sie ja bis jetzt auch niemand daran gehindert, länger zu arbeiten. Dass die Wahlperiode seit 1945 im Schnitt nur dreieinhalb Jahre gedauert hat, dafür kann keiner etwas außer den jeweiligen Regierungsparteien. Und dass damit wertvolle Zeit auch für die Arbeit verplempert worden ist durch Vorwahlen, durch Regierungs­bildungen und vieles andere mehr, ist für den Bürger ohnehin unverständlich, weil der erwartet von jeder Regierung zu Recht, dass sie die volle Zeit arbeitet.

Daher herzugehen und den Wählern zu sagen, weil wir so viel Zeit verplempert haben, brauchen wir jetzt ein bisschen mehr Zeit von euch und verlängern jetzt einfach die Periode auf fünf Jahre, ist eigentlich den Wählern gegenüber eine Zumutung.

Ich finde es wirklich schade, noch einmal, dass die Minderheitsrechte nicht gestärkt worden sind, weil Ihnen das offensichtlich kein Anliegen ist. Und dass Sie den Ausbau der direkten Demokratie, dass der Wähler während der Regierungsperioden direkt zum Ausdruck bringen kann, welche Meinung er hat, immer noch nicht geschafft haben, das finde ich sehr schade.

10.52


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Bader. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 45

10.52.59

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es eigentlich sehr unappetitlich, wie meine Vorrednerin hier heraußen argu­men­tiert hat, wenn sie von politischer Indoktrination der Lehrer spricht und damit pauschal alle Kolleginnen und Kollegen ... (Zwischenruf der Bundsrätin Mühlwerth.) – Sie haben gesagt: der Lehrer, nicht manche. Ich weise das wirklich auf das Schärfste zurück! (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist eine Tatsache!) – Ja, diese Unterschwellig­keit in Ihrer Wortmeldung ist ja in jedem zweiten Satz nicht zu überhören. Das ist auch eine Art, wie man Politik machen kann – meine ist es nicht.

Ich weise auch immer darauf hin, wenn dort und da über das Wählen mit 16 ge­sprochen wird, das Fach Politische Bildung in der Schule einzuführen. Ich komme selbst aus dem Lehrberuf und weiß daher genau und kann Ihnen das auch sagen, Politische Bildung war und ist seit vielen Jahren Unterrichtsprinzip in unseren Schulen und wurde bisher schon entsprechend unterrichtet und wertgeschätzt.

Es ist an sich auch sehr interessant, dass Sie argumentieren, der Mensch ist anfällig, wenn er ein Instrument in der Hand hat, irgendwelche Dinge auszunutzen. Ich möchte dazu nur anmerken, da gibt es ein Sprichwort, das heißt: Wie der Schelm denkt, ...! – und so weiter und so fort. Also wenn das Ihres ist, dann soll es mir recht sein.

Heute stehen einige sehr interessante Weiterentwicklungen demokratiepolitischer Natur auf der Tagesordnung und zur Beschlussfassung. Es wird die langjährige Forde­rung auch unserer Fraktion umgesetzt, bei Wahlen auch in Form der Briefwahl mit­entscheiden zu können, wie das in vielen anderen Ländern auch schon möglich ist. Und wir haben ja durchaus schon Erfahrungen mit dieser Briefwahl bei Kammer- oder auch Personalvertretungswahlen in Österreich.

Es ist also somit kein Neuland, das hier mit dieser Briefwahl betreten wird, und daher wundert mich dort und da auch die Skepsis mancher, steht es doch außer Zweifel, dass der mündige Bürger ganz einfach das Recht haben soll, mitzuentscheiden, und dieses Recht möglichst nicht eingeschränkt werden soll. Es ist also eine echte Weite­rentwicklung und daher auch zu erwarten und zu hoffen, dass sich dadurch die Wahlbeteiligung erhöhen wird.

Das Argument, dass das verfassungsrechtlich problematisch ist, ist nicht nachvoll­ziehbar, geradezu absurd, denn wir schaffen die Möglichkeit einer Briefwahl. Bisher hatten ja gerade bei Landtagswahlen und – als Bürgermeister weiß ich das – bei Gemeinderatswahlen viele Menschen keine Möglichkeit, an diesen Wahlen teilzu­nehmen. Waren sie bei Landtagswahlen im Ausland, war es möglich, mit einer Auslandswahlkarte zu wählen – waren sie am Wahltag in einem anderen Bundesland, war das Wählen nicht möglich.

Bei Gemeinderatswahlen das Gleiche: Auch hier wurden und waren viele Bürger ihres Wahlrechts beraubt, und es haben mir das auch sehr viele Bürger gesagt, dass sie damit sehr unzufrieden sind. Wenn auch in Niederösterreich die Möglichkeit besteht, an Tagen vor diesem Wahltag mittels Wahlkarte die Stimme abzugeben, gab es immer wieder zahlreiche Menschen, die keine Möglichkeit hatten, sich an der Wahl zu beteiligen. Daher ist es eine Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten für unsere Bürgerinnen und Bürger, mittels Briefwahl an den Wahlen teilzunehmen – keiner muss, jeder darf, und das sollte auch die Devise sein.

Eine zweite interessante, wichtige und auch teilweise umstrittene Thematik ist das Wählen mit 16. Wir haben heute ja sehr junge Gäste hier im Haus, Schülerinnen und Schüler, die demnächst davon profitieren werden, dass das Wahlalter in Österreich auf 16 Jahre gesenkt wird. Wir sind damit Vorreiter in Europa. Wir sind das erste Land, das


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die jungen Menschen mit 16 fragen wird, was sie zur Politik sagen, welche Meinung sie haben, wir werden sie einbinden.

Wenn man allerdings draußen bei den Menschen unterwegs ist, gibt es zu diesem Thema natürlich Skepsis, nicht nur bei den Älteren, die vielleicht sagen: Die Jungen sind viel zu jung, um zur Wahl zu gehen!, sondern es gibt teilweise auch unter den Jugendlichen Skepsis in diesem Zusammenhang. Ich glaube, dass es an uns Politikerinnen und Politikern liegen wird, daran, wie wir öffentlich auftreten, wie wir unsere Arbeit machen, dass die jungen Menschen von ihrem Wahlrecht entsprechend Gebrauch machen.

Ich freue mich als Bürgermeister in einer Gemeinde, die Kinder- und Jugendarbeit sehr hoch einschätzt und einen sehr hohen Stellenwert beimisst, auf jeden Fall darüber, dass wir nun den jungen Menschen die Möglichkeit geben, in dieses demokratische Gefüge unserer Republik hineinzuwachsen. Und wenn wir heute junge Menschen für unser Gemeinwohl, Land, Gemeinde, für den Staat interessieren wollen und die jungen Menschen ernst nehmen, dann dürfen wir eher aus meiner Sicht davon ausgehen, dass sich die Jugendlichen für Politik, für ihre Gemeinde, für ihr Bundesland, für ihren Staat später auch entsprechend engagieren und Verantwortung übernehmen werden. Niederösterreich wird mit diesen beiden Punkten Briefwahl und Wählen mit 16 das erste Bundesland sein, das bei der Landtagswahl im nächsten Jahr diese Möglichkeit anbieten kann. Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen werden noch rechtzeitig im Landtag gefasst.

Zur Verlängerung der Legislaturperiode noch eine kurze Anmerkung. Ich glaube, dass in dieser Frage, meine Damen und Herren, die Sie da skeptisch sind, mehr Realismus und weniger Skepsis angesagt ist. Wir haben auf Gemeindeebene ganz selbst­verständlich fünf Jahre Gemeinderatsperiode. Wir haben das ganz selbstverständlich in acht von neun Landtagen, beim Bundespräsidenten sind es sogar sechs Jahre. Und niemandem würde es einfallen, hier mangelndes Demokratiebewusstsein zu artiku­lieren. Niemand würde hier ein Demokratiedefizit orten.

Ich denke, dass da auch das Wort „Etikettenschwindel“ nicht angebracht ist. Und „Lizenz zur Faulheit“, also, lieber Kollege Schennach, das ist ... (Bundesrätin Konrad: Das ist ein Zitat!) – Ja, das mag vielleicht ein Zitat sein, aber ich kann das nicht orten. Es wird in den Gemeinden, es wird in den Landtagen intensiv gearbeitet für die Inter­essen der Menschen in unserem Land. Und wir haben Vertrauen in die Menschen und wollen dieses Vertrauen auch entsprechend ernst nehmen. Daher, glaube ich, ist das nicht das Problem, das hier geortet werden kann.

Insgesamt denke ich, dass die heutige Beschlussfassung der Gesetzesänderungen und dieser Wahlrechtsreform ein großer Wurf ist und ein Meilenstein in der Demo­kratiepolitik dieser Republik, und daher werden wir dieser auch zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.00


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Staatssekretärin Silhavy das Wort. – Bitte.

 


11.00.26

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Wahlrechtspaket schaffen wir die legistischen Voraussetzungen für eine Erhöhung der Partizipation an der politi­schen Willensbildung. Die Motivation für die Beteiligung an der politischen Willens­bildung muss von den politischen Parteien, von den Mandatarinnen und Mandataren, von allen gesellschaftlich relevanten Kräften in Österreich ausgehen. Das ist eine


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Aufgabe, die wir gemeinsam gesellschaftlich wahrzunehmen haben. Was wir heute machen, das ist die Schaffung der legistischen Grundlagen dafür.

Unbestritten ist, glaube ich – das konnte ich den Wortmeldungen entnehmen, denen ich sehr aufmerksam gelauscht habe beziehungsweise gefolgt bin –, das Bekenntnis von uns allen zur Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre. Ich denke, dass das die logische Konsequenz der Diskussion ist, die wir schon in den siebziger Jahren begon­nen haben, wo manche noch ein Eigeninteresse an den Tag gelegt haben, dass das umgesetzt wird. Mittlerweile ist aber das Eigeninteresse bei uns allen sozusagen geschwunden, würde ich sagen. Vielmehr gibt es jetzt ein Interesse daran, dass junge Menschen tatsächlich die Möglichkeit eingeräumt bekommen, ihren Willen kundzutun.

Ich denke, die konsequente Überlegung war dann die Senkung des passiven Wahl­alters auf 18 Jahre, die aus unserer Sicht eine logische Konsequenz dazu dargestellt hat.

Die Frau Bundesrätin Mühlwerth ist jetzt nicht im Raum. Dann erspare ich mir, jetzt darauf näher einzugehen. (Heiterkeit bei den Grünen.) Ich wollte nicht für Heiterkeit sorgen, aber es hat relativ wenig Sinn, jemandem zu antworten, wenn die betreffende Person nicht da ist. Das war nur meine Argumentation. (Zwischenruf bei den Grünen.)

Ich bin selbst lange genug Abgeordnete dieses Hauses gewesen, also ich weiß, wovon ich rede.

Ich wollte auch auf das Thema „Briefwahl“, das ja auch sehr unterschiedlich bewertet wird, eingehen. Gerade wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten – und das sage ich ganz offen – haben doch ein eher kritisches Verhältnis zur Briefwahl gehabt (Bundesrat Schennach: Ein gespaltenes Verhältnis!) – kein gespaltenes, sondern ein kritisches, Herr Kollege Schennach –, und ich denke, dass das auch gut und wichtig war, denn damit haben wir eine Lösung gefunden, mit der wir aus unserer Sicht sichergestellt haben, dass der Grundsatz der geheimen Stimmabgabe auch tatsächlich gewährleistet ist. Das ist überhaupt etwas, was auch zu Ihrem Sicherheitsbefinden beitragen kann, wenn wir uns jetzt auf etwas geeinigt haben, wo auch wir sagen können: Da können wir mitgehen!

Also es sollte eigentlich die Skeptiker und Skeptikerinnen unter Ihnen eher beruhigen, dass sich jemand, der ursprünglich kritisch dieser Thematik gegenübergestanden ist, jetzt zu einer Lösung bekennt, weil er meint, dass damit die kritischen Elemente aus dem Weg geräumt worden sind. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Nein, das war jetzt nicht auf Sie gemünzt. Sie sitzen hier in meinem Blickfeld, das hat nicht unbedingt eine persönliche Bedeutung. (Bundesrat Schennach: Sie schauen mich immer so streng an!) Ich bitte Sie, das nicht persönlich zu nehmen. (Bundesrat Schennach: Ja, gut!)

Aber jetzt, wo ich Sie schon persönlich anspreche, kommen wir natürlich zum Thema der Verlängerung der Legislaturperiode. Es ist ja schon mehrfach gesagt worden, auch von Bundesrat Konecny, dass es kein Beschluss des Nationalrates ist, der bedeutet, dass die Leute, die das beschlossen haben, jetzt länger in ihrer Funktion verbleiben, sondern es ist ein Beschluss für die Zukunft und in die Zukunft.

Ich denke, auch das Bekenntnis der grünen Fraktion zu einer fünfjährigen Legis­laturperiode – Sie haben ja das Beispiel Oberösterreich in einer tatsächlichen Berichtigung angesprochen und hier dezidiert die fünf Jahre genannt – ist ein Zeichen dafür, dass wir mit den fünf Jahren nicht ganz so falsch liegen können, und zwar auch dann, wenn wir in Europa schauen und andere Staaten heranziehen. Ich würde glauben, dass auch die grüne Fraktion diesen Staaten nicht ein Demokratiedefizit vorwerfen will. Davon gehe ich doch schon einmal aus.


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Aber ich verstehe es, es ist legitim, aus Ihrer Sicht die kritischen Punkte besonders hervorzuheben. Auch ich habe Zeiten erlebt, in denen wir in der Opposition waren, und da haben wir natürlich die Punkte, wo man sich unterscheidet, besonders hervor­ge­hoben. Das ist in einer Demokratie ein Recht, das wir haben, und es ist auch gut so, weil Demokratie von Gedankenaustausch und von Meinungsunterschiedlichkeiten lebt.

Was ich aber nicht entnehmen konnte, das ist die Entscheidung der Grünen. Ich gehe aber davon aus, dass die grüne Fraktion letztendlich auch im Bundesrat ihre Zustim­mung geben wird. Ich habe das aus Ihrer Wortwahl nicht entnehmen können. Sie haben gesagt, Sie machen hier kritische Anmerkungen, aber Sie haben diesen Punkt offengelassen. (Bundesrat Schennach: Frau Staatssekretär, wir wollen das bis zum Schluss spannend machen!) Ich wollte gerade sagen, dass da ein Spannungselement auf jeden Fall gegeben ist.

Wenn ich hier vor dem Bundesrat spreche, ist es mir wichtig, darauf zu verweisen, dass wir mit diesem Wahlrechtspaket auch eine Entschließung des Bundesrates umsetzen, nämlich was die Wahlmöglichkeit der Bundesländer anbelangt. Ich denke, dass es ein durchaus wichtiger Schritt ist, dass wir für die Wähler sozusagen eine flexiblere Möglichkeit geschaffen haben.

Aber ich bin durchaus der Meinung, dass wir uns auch in Zukunft – das Wahlrecht wird ja noch weiterentwickelt werden müssen – ernsthaft der Diskussion stellen sollen, wie sich Drittstaatenangehörige, die sich schon länger in Österreich aufhalten, zumindest einmal auf der kommunalen Ebene direktdemokratisch beteiligen können.

Das ist in diesem Wahlrechtspaket nicht enthalten, wie Sie wissen, aber wir reden, wie gesagt, von Weiterentwicklungen. Das Leben verändert sich, die Menschen verändern sich, die gesellschaftlichen Zusammenhänge verändern sich, und damit ist man in allen politischen Facetten gefordert, immer Dinge weiterzuentwickeln. Also wir werden auch hier noch nicht das Endergebnis des Wahlrechtes haben, sondern es wird auch da noch weitere Entwicklungen geben.

Ich bin zuversichtlich, dass wir alle miteinander daran interessiert sind, den Menschen mehr Partizipationsmöglichkeiten an demokratischen Entscheidungen einzuräumen. Ich bin überzeugt davon – nicht nur ich, sondern die Bundesregierung ist überzeugt davon –, dass wir mit diesem Wahlrechtspaket, das wir heute hier zur Abstimmung vorliegen haben, einen wesentlichen Schritt in diese Richtung getan haben und dass wir damit einen enormen Qualitätssprung für die Menschen zustande bringen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.06


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesrätin Konrad das Wort.

 


11.07.02

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Gäste! Ich freue mich sehr, dass wir heute zur Diskussion über die Wahlaltersenkung auch junge Gäste hier haben. Ich hoffe, die Diskussion wird auch zum Zuhören ein bisschen interessant. Das ist ja bei politischen Debatten leider nicht immer der Fall.

Bevor ich über die Wahlaltersenkung rede, einen Satz zu Oberösterreich: Die Grünen in Oberösterreich setzten sich für eine Reduktion der Gesetzgebungsperiode von sechs auf fünf Jahre ein. Und das ist das Wichtige: für eine Reduktion! Und wie der SPÖ, glaube ich, sehr gut bekannt sein sollte, kann man einen Koalitionspartner nicht überfordern. Das erlebt ihr ja selber täglich; die andere Seite vielleicht nicht so sehr. Das heißt: Hier geht es einmal um ein schrittweises Vorgehen von sechs auf fünf


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Jahre. Das ist jedenfalls ein Fortschritt. Vielleicht kann man ja in weiterer Folge dann eine Reduktion auf vier Jahre erreichen.

Nun zum Wahlalter. – Es ist mir eine sehr große Freude, dass auch die ÖVP jetzt endlich im 21. Jahrhundert angekommen ist und ihre Furcht vor unter 18-Jährigen über­wunden hat. Und es ist mir auch eine große Freude, dass die SPÖ sich einmal bei einem sehr wichtigen demokratiepolitischen Schritt gegen den kleineren Koalitions­partner durchsetzen konnte, auch wenn es dazu einen Kuhhandel brauchte, aber immerhin, es hat funktioniert.

Diese Regelung, die heute hier besprochen und beschlossen wird, hat ja auch Auswirkungen auf die Länder. Auch diese sollen ja dann bei Landtagswahlen eine Wahlaltersenkung auf 16 Jahre vornehmen. Da wird es allerdings noch spannend. In Tirol zum Beispiel stehen nächstes Jahr Landtagswahlen vor der Tür, und bisher gibt es keine Anzeichen, dass die schwarz-rote Koalition dort tatsächlich rechtzeitig Schritte setzen wird, um die Wahlaltersenkung schon für diese Landtagswahlen zu ermög­lichen. Vielleicht ist das ein Hintertürchen. Vielleicht sind doch noch nicht alle Ängste überwunden, auch Jugendlichen ein Wahlrecht zu geben. Ich bin gespannt, ob wir bis dahin so weit sein werden, dass das auch in Tirol für die Landtagswahlen zutrifft. (Bundesrat Schennach: Ich glaube, der Innenminister wird es dem Landeshauptmann berichten!) Das würde mich sehr freuen. Vielleicht können Sie sich da einsetzen, Herr Minister.

Die Frage „Wahlalter 16“ war interessanterweise eine, die ich sicherlich in den letzten Jahren am häufigsten diskutiert habe. Und ich habe da von Gegnern einer Wahlalter­senkung sehr viele Argumente gehört, allerdings keine, die mich überzeugt hätten, aber doch sehr viele, warum denn ein „Wahlalter 16“ eine schlechte Idee ist. Und wenn ich es mir genau überlege, war jedes dieser Argumente wirklich geprägt von einer gewissen Angst vor Jugendlichen und auch von der Ansicht, dass Politik eigentlich etwas Schmutziges ist.

Da gab es zum Beispiel das Argument, die Jugendlichen sollen doch unbeschwert ihre jungen Jahre genießen können und sollen sich nicht mit Politik belasten müssen. Deutlicher kann man doch nicht sagen, dass Politik etwas Schmutziges ist, vor dem Menschen, wenn es geht, beschützt werden müssen. Interessanterweise habe ich genau dasselbe Argument, nur nicht auf Jugendliche, sondern auf Frauen bezogen, gelesen in einem Text, der vor etwa 150 Jahren in Amerika verfasst wurde. Da ging es um die Frage, ob Frauen das Wahlrecht haben sollen oder nicht. Wir sehen, die Argumente bleiben dieselben, auch wenn sich die Themen ändern.

Ein weiteres Argument, das oft gekommen ist, war: Die Jungen wollen doch gar nicht wählen! Und da sehen wir ganz deutlich als Beispiel bei Kommunalwahlen, wo das Wahlalter schon gesenkt wurde, dass die Jugendlichen, wenn sie können, wenn sie das Recht dazu haben, sich genau im selben Ausmaß an Wahlen beteiligen, wie das die Erwachsenen tun.

Ein weiteres Argument: Junge Leute sind anfällig für Propaganda! – Es gibt Umfragen, die klar belegen, dass Jugendliche nicht mehr und nicht weniger als Erwachsene zu extremem Wahlverhalten neigen, dass extrem rechte oder extrem linke Gruppen bei ihnen auch nicht mehr Stimmenanteile haben, als das bei Erwachsenen der Fall ist. Und meine Erfahrung – und auch die wird von einigen Untersuchungen belegt – ist, dass gerade Jugendliche wirklich empfindlich reagieren, wenn es um plumpe Wahlversprechen oder um Propaganda geht.

Jugendliche wollen informiert werden, wollen sachliche Diskussionen und Infor­mationen haben, und sie fordern das auch ein. Und fast jede Diskussion mit Jugendlichen, bei der ich bisher gewesen bin, war eigentlich um einiges sachlicher und


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 50

ehrlicher als die meisten Diskussionen mit Erwachsenen. Das war für mich eine sehr positive Erfahrung.

Ein Argument fällt ein bisschen aus der Reihe, das kam auch sehr oft von den Jugendlichen selbst, nämlich das Argument, dass sie sich nicht genug informiert fühlen, um eine Entscheidung zu treffen. Das heißt für mich aber, dass wir mit einer Generation konfrontiert sind, die eine hohe Kompetenz im Umgang mit Medien hat. Das heißt: Wenn ich eine Frage habe, dann steige ich ins Internet ein und schaue, dass ich die Antwort darauf herausfinde.

Das tun Jugendliche auch! Wenn Jugendliche glauben, dass sie noch nicht genug informiert sind, dann werden sie sich wahrscheinlich die Information, die sie brauchen, auch besorgen. Von Erwachsenen hingegen habe ich diesen Satz nur sehr selten gehört. Ich glaube nicht, dass es daran liegt, dass Erwachsene per se besser informiert sind, sondern einfach daran, dass es ihnen vielleicht manchmal nicht so wichtig ist und dass sie diese Selbstkritik vielleicht nicht mehr haben, um den eigenen Informations­stand zu hinterfragen.

Für mich ist das ein sehr deutliches Zeichen dafür, dass Jugendliche sich der Verant­wortung, die mit dem Wahlrecht zusammenhängt, sehr, sehr bewusst sind und dass sie dann auch bewusste und verantwortliche Entscheidungen treffen werden. Und es ist auch ein Zeichen dafür, dass wir im Bereich politischer Bildung in Schulen einen massiven Schwerpunkt setzen müssen. (Beifall bei den Grünen.)

Die Jugendlichen sollen die Informationen, die sie brauchen und die sie haben wollen, auch in der Schule vermittelt bekommen. Auch wenn es jetzt schon ein Unterrichts­thema ist, ist es vielleicht oft eher theoretisch.

Ich kann mich noch an die eigene Schulzeit erinnern: Etwas, was mich direkt betrifft, ist interessanter, und das werde ich dann auch interessierter verfolgen als etwas, was in fünf, sechs, sieben Jahren vielleicht einmal auf mich zukommt. Also ich glaube schon, dass das Vor-der-Tür-Stehen von „Wählen mit 16“ für die Jugendlichen bedeutet, dass sie sich mehr für politische Bildung interessieren.

Die Furcht der Kollegin Mühlwerth vor der politischen Indoktrination mancher Lehrer – das ist, finde ich, schon ein starkes Stück. Erstens haben auch Lehrerinnen und Lehrer ein Recht auf eine eigene, auch politische Meinung. Zweitens ist das wieder so diese Ansicht, dass Jugendliche sehr leicht manipulierbar sind, was, glaube ich, nicht der Fall ist. Es geht in „politischer Bildung“ darum, Jugendlichen beizubringen: Wie funktioniert Demokratie? Was sind verschiedene politische Meinungen? Und dazu muss ich politi­sche Meinungen auch hören.

Also dass Politik immer nur wertfremd, neutral vermittelt werden kann, ist ja nicht möglich, sondern da geht es um ein Gegenüberstellen verschiedener Ansichten. Die Jugendlichen müssen dann entscheiden, welche Ansichten sie teilen können und für sich dann auch weitertragen wollen.

Eines ist für mich ganz zentral: Dass wir jetzt das Wahlrecht mit 16 Jahren einführen, ist nicht ein Geschenk an die Jugendlichen, weil wir endlich eingesehen haben, dass sie mindestens so gescheit sind wie wir und mindestens so verantwortungsvoll, son­dern es ist ein Gewinn für die Demokratie und es ist eine Herausforderung an uns Politikerinnen und Politiker, sich auf Jugendliche einzulassen und zu bedenken, dass das, was wir heute im Parlament beschließen, sich noch sehr lange Jahre gerade auf junge Menschen auswirken wird. Und umso wichtiger ist es, dass sie endlich mitreden dürfen. Ich freue mich, dass diese langjährige Forderung der Grünen endlich umge­setzt wird. (Beifall bei den Grünen.)

11.14



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 51

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Platter. – Bitte.

 


11.14.12

Bundesminister für Inneres Günther Platter: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe bereits in der heutigen Fragestunde einige Punkte beantwortet, was dieses Demokratiepaket betrifft, nämlich unsere Wahl­rechtsreform. Ich möchte hier und heute diese Gelegenheit auch dazu nützen, zumal dieses Paket ja sehr rasch über die Bühne gebracht wurde, weil es uns in der Regie­rung sehr wichtig war, hier ein ganz klares Signal zu setzen, den Beamtinnen und Beamten im Innenministerium für die exzellente Arbeit zu danken, die geleistet wurde, sodass wir nun schon die Beschlussfassung über dieses Demokratiepaket durchführen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf noch einige Ergänzungen vornehmen zu verschiedenen Punkten, die heute hier angesprochen wurden und wo es einerseits Lob und andererseits kritische Bemer­kungen gab. Aber gerade zur Wahlaltersenkung habe ich überall durchaus positive Stellungnahmen beziehungsweise Aussagen gehört, auch in der Öffentlichkeit. Das ist schon sehr erfreulich, weil Österreich schon in der Vergangenheit immer wieder im Bereich des Wahlrechts Vorreiter war. Und es ist gut so, dass wir auch jetzt wieder Vorreiter in Europa sind, nämlich dass die Wahlaltersenkung auf 16 Jahre durchgeführt wird, dass nicht nur darüber geredet wird, sondern dass letztlich auch die gesetzliche Beschlussfassung dazu erfolgt . (Bundesrat Schennach: In Tirol 2008! Wollen Sie da eine Prognose abgeben?)

Ich bin immer sehr, sehr interessiert daran, dass man die Zuständigkeiten einhält, dass hier die bundespolitischen Fragen beantwortet werden und dass im Interesse der Auto­nomie die Länder dann selbst die Entscheidungen treffen sollen, so wie das auch in Oberösterreich mit Beteiligung der Grünen derzeit so ist, nämlich dass die Legislatur­periode sechs Jahre dauert. Und ich kenne keinen Antrag, der zeigen würde, dass die Grünen daran interessiert wären, die Legislaturperiode dort auf vier Jahre zu senken. – Das nur nebenbei erwähnt. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Schennach: Aber die tatsächliche Berichtigung haben Sie schon mitbekommen!)

Geschätzte Damen und Herren! Da hier kritisiert wird, dass die Legislaturperiode auf fünf Jahre verlängert werden soll, muss man, glaube ich, schon eines dazu sagen: Es ist ja nicht so, dass sich diese Regierung das so richtet, sondern eine Verlängerung der Legislaturperiode soll es erst nach dem Jahre 2010 geben. Diese Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre muss aber vorher beschlossen werden.

Bei den Europawahlen geht es auch um eine fünfjährige Legislaturperiode. Auch in den meisten Landtagen gibt es eine fünfjährige Legislaturperiode – außer in Oberöster­reich, wie bereits erwähnt, mit Beteiligung der Grünen, wo die Legislaturperiode sechs Jahre dauert. In den Städten und in den Gemeinden gibt es vorwiegend fünf Jahre Legislaturperiode. Also wir können sagen, dass sich der Zeitraum der fünf Jahre bewährt hat. Und ich bin der Überzeugung, dass der Großteil der Bevölkerung es auch so sieht: dass die Regierung arbeiten soll, man nicht immer nur Wahlen hat, sondern dass innerhalb dieser fünf Jahre äußerst intensiv gearbeitet werden soll.

Ich möchte auch eine Zukunftsvision ansprechen. Wenn wir jetzt die Briefwahl ein­führen, was längst notwendig war, haben die Wählerinnen und Wähler endlich die Möglichkeit, den Briefkasten sozusagen als Urne zu benützen, denn wenn man unterwegs ist, hat man bis zum Wahltag die Möglichkeit, mit der Wahlkarte zu wählen. In Wahrheit ist es so: Der Briefkasten ist letztlich dann die Urne, und das ist eine unglaubliche Flexibilität.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 52

Weil ich gerade Seniorenvertreter sehe: Es ist oft so, dass Ausflüge gemacht werden, und daher ist es wichtig, dass man den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit gibt, sehr umkompliziert vom Wahlrecht Gebrauch zu machen, und das ermöglicht letztlich die Briefwahl.

Aber wir müssen auch in die Zukunft blicken. Und die technologischen Möglichkeiten sind natürlich in besonderem Maße gegeben, dass künftig auch Wählen über das Internet möglich gemacht wird. Deshalb werden wir unsere Experten darum ersuchen, diesbezüglich Erfahrungswerte einzuholen. Es gibt in Estland bereits die Möglichkeit des e-Votings, des Wählens via Internet. Und die Experten werden uns im Innen­ministerium Informationen geben, wie das funktioniert.

Eines ist schon interessant: Wenn man bedenkt, dass die Schweiz ja nicht immer ganz vorne ist, gerade was das Wahlrecht betrifft – so wurde erst im Jahre 1990 im Kanton Appenzell das Frauenwahlrecht eingeführt, was für uns eigentlich überhaupt nicht vorstellbar ist –, so ist es aber andererseits doch erstaunlich, dass es in der Schweiz einige Kantone gibt, wo Volksabstimmungen und dergleichen mit e-Voting gemacht werden. Und ich muss sagen: Auch ich halte es für gut, wenn man jetzt die Grundlagen dafür erarbeitet, wenn man überlegt, ob das nicht auch eine gute Variante für die Zukunft wäre, nämlich dass Wählen per Internet ermöglicht wird. Aber das gehört nicht zur heutigen Beschlussfassung, das ist eine Vision. Es geht darum, schon jetzt gute Grundlagen dafür zu erarbeiten.

Es ist heute das Wahlrecht für Migranten angesprochen worden. Hierzu auch ein klares Wort: Ich sehe das Wahlrecht als ein Staatsbürgerrecht. Und deshalb kann ich mir definitiv nicht vorstellen, dass auch Migranten eingeladen werden, bei uns zu wählen. Das soll letztlich ein Privileg der Österreicherinnen und Österreicher sein.

In diesem Sinne möchte ich abschließend sagen: Ich freue mich, dass ich einen großen Konsens zwischen den Parteien feststellen kann, was zeigt, dass das ein gutes Demokratiepaket ist. Und ich würde mich freuen, wenn wir auch hier im Bundesrat Einstimmigkeit darüber erzielen könnten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.20


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


11.20.15

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Was wir dazu beitragen kön­nen, dass dieser Beschluss heute einstimmig gefasst wird – damit meine ich Siegi Kampl und mich –, werden wir leisten, wenn wir auch meinen, dass es bei dieser Wahlrechtsreform doch einige Dinge gibt, die darin noch nicht enthalten sind. Aber da jene Dinge, die darin enthalten sind, nicht unseren Intentionen entgegenstehen, wer­den wir natürlich diesem Wahlrechtspaket zustimmen beziehungsweise dieses Gesetz nicht beeinspruchen.

Was die Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre anlangt, hat Kärnten schon jahrelange Erfahrung. Wir waren fast Vorreiter in dieser Causa, denn wir haben auf der Ebene der Kommunalwahlen das Wahlalter auf 16 Jahre bereits herabgesetzt. Und ich kann sagen: Wir haben positive Erfahrungen damit gemacht!

Was natürlich nicht passieren darf – und da ist natürlich für die politisch Verantwort­lichen die Versuchung sehr, sehr groß –, ist, dass letztlich dann auch in den Schulen aktive Wahlwerbung betrieben wird. Deshalb hat die Fraktion des BZÖ im Nationalrat einen Antrag eingebracht, in welchem die Bundesministerin aufgefordert wird, Maß­nahmen zu setzen, die sicherstellen, dass im Schulunterricht jedwede parteipolitische Propaganda verhindert wird. Ich glaube, diesem Antrag ist nichts hinzuzufügen.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 53

Es wurde heute dieses Thema auch schon behandelt und von einer Kollegin den Lehrern mehr oder weniger pauschal unterstellt (Bundesrätin Mühlwerth: Nicht pau­schal!), dass solche Dinge passieren werden. Es wird sich auch nicht ganz verhindern lassen. Aber man sollte nicht dazu animieren, sondern man sollte Maßnahmen dagegen setzen, und in diesem Sinne ist dieser Antrag im Nationalrat auch eingebracht worden.

Zur Briefwahl möchte ich sagen: Ich denke, dass diese einen Beitrag dazu leisten könnte, die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Man sollte unkompliziert, vereinfacht vor­gehen, und das ist so auch vorgesehen: der Abbau von Hürden, damit man diesen Schritt auch setzen kann, wobei die Einhaltung der Grundsätze des geheimen und persönlichen Wahlrechtes natürlich gewahrt werden muss.

Zur Verlängerung der Legislaturperiode des Nationalrates auf fünf Jahre sei gesagt: Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem jene von den Grünen, es gibt in den meisten Bundesländern eine fünfjährige Legislaturperiode. Wir haben in Kärnten damit keine Probleme. Wir haben in Kärnten bei Bürgermeister- und Gemeinde­ratswahlen schon jahrzehntelang eine Sechs-Jahres-Periode, und diese hat sich ebenfalls als Vorteil erwiesen. Also warum soll es nicht auch im Nationalrat eine fünfjährige Legislaturperiode geben?

Nun doch eine kritische Anmerkung – trotz des Dankes an die Beamten des Innen­ministeriums –: Es hat doch den Anschein gehabt, dass diese Wahlrechtsreform durchgepeitscht werden sollte. Das beweist der Umstand, dass die Länder und Gemeinden nur eine dreiwöchige Begutachtungsfrist erhalten haben. Das erscheint mir sehr, sehr kurz, zumal – und das ist der Beweis dafür, dass es relativ schnell gehen sollte – bereits nach zehn Tagen den Gemeinden und Ländern ein korrigierter Entwurf zugestellt worden ist, wobei die Begutachtungsfrist von insgesamt drei Wochen nicht verlängert wurde.

Das heißt, die Länder waren da sehr gefordert. Sie haben letztlich kaum noch fest­stellen können, in welchem Maße die Mehrkosten dieser Wahlrechtsreform von den Ländern und Gemeinden zu tragen sein werden. Und es wird so sein, dass gerade die Kommunen und Länder da zur Kasse gebeten werden.

Darüber hinaus glaube ich, dass es eine vertane Chance war, dass man nicht gleich­falls eine umfassendere Verfassungsreform durchgeführt hat. Wofür saßen wir denn monatelang im Österreich-Konvent zusammen, wofür brachten wir Anregungen ein, wenn das alles jetzt keinerlei Berücksichtigung in diesem Gesetz gefunden hat?

So wurde von unserer Fraktion im Nationalrat der Vorschlag eingebracht, dass es als Gegengewicht zur Verlängerung der Gesetzgebungsperiode auch eine Verbesserung der demokratiepolitischen Mitbestimmungsrechte geben sollte. Auf diese von uns erhobenen Forderungen wurde leider Gottes keinerlei Rücksicht genommen.

Da die drei Punkte in der vorliegenden Form unseren Intentionen entsprechen, werden wir selbstverständlich gegen dieses Gesetz keinen Einspruch erheben. (Beifall des Bun­desrates Ing. Kampl sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

11.25


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner.

 


11.25.27

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Dieses Wahlrechtspaket, das wir hier heute beschließen werden, wird bedeutende Veränderungen bringen, und es bringt uns aus meiner Sicht einen Schritt vorwärts. Die wichtigsten Punkte dieser Veränderungen wurden in der Debatte schon mehrmals


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 54

angesprochen, und zwar die Wahlaltersenkung auf 16 Jahre beziehungsweise auf 18 Jahre, die Einführung einer Wahlkartenbriefwahl und die Verlängerung der Legis­latur­periode. Ich möchte auf diese drei Punkte jeweils ganz kurz eingehen.

Ich begrüße die Wahlaltersenkung auf 16 Jahre ganz entschieden und deutlich. Und ich bin in diesem Zusammenhang auch sehr, sehr froh darüber, dass sich die ÖVP endlich bewegt hat und der Forderung, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken, auch nachkommen kann, sodass wir nun diesen wichtigen Schritt setzen können.

Wichtig wird aber in diesem Zusammenhang sein, dass es zu einem tatsächlichen Einbinden der Jugendlichen kommt. Und das wird in Zukunft noch viel wichtiger sein, als es jetzt schon der Fall ist.

Jugendbeteiligung darf und soll kein Schlagwort sein! Demokratie und Beteiligung müssen für die jungen Menschen spürbar und lebbar gemacht werden!

Interessant finde ich in diesem Zusammenhang einen Vorstoß des Salzburger Landtages, und ich würde ihn mir auch in Vorarlberg in dieser Form wünschen. Es gibt nämlich in Salzburg, wie in fast jedem Bundesland, Schülerparlamente, aber der Unterschied der Schülerparlamente in Salzburg ist der, dass die Anträge, die dort eingebracht werden, und die Beschlüsse, die dort gefasst werden, nicht einfach in einer Schublade landen – in Vorarlberg ist es so, dass die Beschlüsse des Schüler­parlaments auf dem Tisch des Landesrates landen, und dann wird jedes Mal besprochen, wie toll und wie gut die Sachen sind, aber de facto wird dort wenig bis gar nichts unternommen, und zwar von ÖVP-Landesrat Stemer, der in diesem Fall zuständig ist –, sondern dort hat man sich dazu entschlossen, diese Beschlüsse aufzunehmen und sie dem Petitionsausschuss des Landtages zuzuweisen.

Das halte ich für einen guten und wichtigen Schritt, denn dann hat man eine tat­sächliche Aufnahme der Beschlüsse des Schülerparlaments in den parlamentarischen Ablauf. Mein Vorschlag wäre, das auch in anderen Bundesländern durchzuführen und zu machen. Das würde ich durchaus gut finden, und ich glaube auch, dass es Sinn macht.

Der Punkt der Briefwahl, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, ist jener Punkt in diesem Paket, mit dem ich mich persönlich am schwersten tue, den ich mir am kritischsten angeschaut habe und den ich am stärksten hinterfragt habe.

Zum einen gibt es Vorteile, die unbestreitbar sind. Es gibt den Vorteil, dass es flexibler wird, die Stimme abzugeben, und es ist auch eine Maßnahme, die unserer Zeit angepasst ist.

Zum anderen glaube ich aber auch, dass wir in diesem Zusammenhang sehr achtsam sein müssen. Wir müssen achtsam sein beziehungsweise darauf schauen, dass es wirklich gesichert ist, dass das Wahlgeheimnis gewahrt ist. Natürlich sind die Bemühun­gen klar erkennbar mit der eidesstattlichen Erklärung, und man hat alles versucht, sicherzustellen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt wird. Aber dennoch glaube ich, dass man sich dann in der Praxis anschauen muss, wie es tatsächlich läuft, wie es funktioniert. Und wenn der Anschein erweckt wird, dass es nicht so läuft wie erwartet, erwarte ich mir auch, dass man das Procedere modifiziert und noch einmal verbessert. Also wenn uns die Praxis lehrt, dass es da Änderungen braucht, müssen wir rasch und sofort handeln und Verbesserungen durchführen.

Der Herr Bundesminister hat das Thema e-Voting angesprochen. Das ist eine weitere Form, die auf uns zukommen wird; eine technische Entwicklung, mit der wir uns früher oder später werden auseinandersetzen müssen. Ich bin der Meinung, dass es noch kein neues System gibt, das wirklich adäquat ist, um das Wahlgeheimnis sicher-


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 55

zustellen. Gut ist aber, dass die Regierung evaluiert und sich anschaut, in welchen Ländern es funktioniert, wo es Probleme gibt, was machbar und was durchführbar ist.

Meiner Meinung nach ist es aber auch sehr wichtig – und dazu gibt es einen Entschließungsantrag im Nationalrat –, dass wir, die Bundesräte, und der Nationalrat sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Überlassen wir es nicht nur der Regierung, zu evaluieren, wie ein e-Voting aussehen könnte, sondern schauen wir uns wirklich in Arbeitsgruppen auch hier im Haus an, welche Form der Einführung des e-Votings es geben kann.

Die Verlängerung der Legislaturperiode sehe ich, meine Damen und Herren, nicht so kritisch wie die Grünen. Ich glaube, dass sich die fünf Jahre auf anderen Ebenen bewährt haben und gut funktionieren, ich verwahre mich allerdings gegen falsche Darstellungen. Ich halte es für sehr fahrlässig, falsch darzustellen und den Eindruck zu erwecken, dass die jetzige Legislaturperiode verlängert wird. Da müssen wir als Bundesräte Verantwortung zeigen und richtig informieren, dürfen nicht mit Unwahr­heiten und Halbwahrheiten agieren. Das ist der Punkt, den wir im Rahmen unserer parlamentarischen Verantwortung wahrnehmen müssen. Wir dürfen die Bevölkerung nicht verunsichern und nicht in die Irre führen.

Es wäre interessant, zu wissen, ob es tatsächlich einen Antrag der Grünen in Ober­österreich gibt. Der Herr Minister sagt, er kennt keinen. Mich würde das interessieren. Das Argument ist halt ein bisschen schwach, wenn meine Partei in der einzigen Landesregierung, in der sie vertreten ist, zufrieden ist, obwohl es sechs Jahre sind, und keinen Antrag stellt, dann aber hier aufbegehrt und sagt, fünf Jahre seien viel zu lange.

Also: Gibt es etwas von Rudi Anschober – ja oder nein? (Bundesrat Kraml: Nein!) Das muss ganz klar und einfach beantwortbar sein. Gibt es diesen Antrag, dann ist das positiv, gibt es ihn nicht, dann hat Herr Landesrat Anschober Handlungsbedarf. (Bundesrat Kraml: Er hat unsere Forderung abgelehnt!) – Ich höre gerade, von Herrn Anschober wurde es sogar abgelehnt, dass es zu einer Verkürzung der Legislatur­periode kommt!

Lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen, dass ich glaube, dass es ein gutes Gesamtpaket ist. Wenn bemängelt wird, dass der weitere Schritt der Stärkung der direkten Demokratie darin nicht enthalten ist, muss ich sagen, das kann ja noch kommen, es muss ja nicht sein, dass das überhaupt nicht der Fall ist. Ich glaube auch, dass es hier das eine oder andere Instrument, das positiv wäre, noch geben könnte. Das Paket, das wir heute hier beschließen, ist aber eine positive, eine gute Weiter­entwicklung und ein richtiger Schritt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.32


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibin­ger. – Bitte.

 


11.33.07

Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe junge Besucherinnen und Besucher heute hier! Als junger Mensch und vor allem auch als Steirerin freue ich mich sehr über die Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, denn damit wird eine jahrelange Forderung der Jungen ÖVP Steiermark umgesetzt. Das ist eine Forderung, die schon seit Anfang der neunziger Jahre besteht, möchte ich hier betonen.

Damit sind bei den bundesweiten Wahlen in Zukunft 180 000 junge Menschen zwi­schen 16 und 18 wahlberechtigt, und das ist gut so, denn es wird schließlich ihre Zukunft gestaltet. Es ist das auch ein wichtiger Schritt, um das Gleichgewicht zwischen


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 56

Jung und Alt in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten; Stichwort Generationen­gerechtig­keit.

Zum Thema Reife der jungen Menschen möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Psychologen immer wieder bestätigen, dass heute 16-Jährige bereits sehr wichtige Entscheidungen treffen und selbstverantwortlich handeln. Ich denke, sie sind auch reif genug, um zu wählen. Im Übrigen gibt es, wie wir heute schon gehört haben, bereits gute Erfahrungen bei Kommunalwahlen in Kärnten, aber auch bei uns in der Steiermark, nämlich bei den Wahlen zum Gemeinderat beziehungsweise zum Landtag.

Natürlich sind auch Begleitmaßnahmen gefordert, und zwar einerseits im schulischen Bereich, aber auch im außerschulischen Bereich, durch die die Jugendlichen einge­laden werden sollen, im demokratischen Prozess mitzugestalten und mitzuwirken.

Die Junge ÖVP fordert daher ein verpflichtendes Schulfach Politische Bildung, und zwar bereits in der Unterstufe.

Wir haben heute gehört, eben auch von Kollegin Mühlwerth und Kollegen Mitterer, dass hier eine Indoktrinierung befürchtet wird. Diese Angst kann ich nicht teilen. Ich habe selbst ein, zwei Jahre lang das Unterrichtsfach Politische Bildung in der Schule gehabt, und es wurde sehr objektiv unterrichtet. Ich appelliere hier wirklich, Vertrauen in die Lehrerinnen und Lehrer zu setzen.

Es sind aber gerade auch Jugendorganisationen gefordert, den Jugendlichen – wir sprechen von heute 13- bis 14-Jährigen, das darf man nicht vergessen – interessante Angebote zu machen. Das verstehe ich durchaus auch als Bringschuld und nicht nur als Holschuld seitens der Jugendlichen.

Zu dem Vorwurf, dass sich die Jungen nicht für Politik interessieren, möchte ich festhalten: Die Jungen sind nicht politik-, aber manchmal vielleicht Politiker-verdrossen, denn Jugendliche sind oft kritischer und sensibler als Erwachsene. Gerade uns hier im Hohen Haus kommt hier Vorbildwirkung zu. Die jungen Leute wollen Lösungen und keine sinnlosen Streitereien. Ich denke, wenn wir Lebensbereiche gestalten, die die Jugendlichen unmittelbar betreffen, dann werden sie sich auch dafür interessieren.

Was die Senkung des passiven Wahlalters betrifft, so hoffe ich, dass die Parteien das auch als Anstoß nehmen, vermehrt jungen Leuten Verantwortung zu übertragen, sprich: sie auch als Abgeordnete in die verschiedenen Ebenen zu entsenden, denn schließlich sollen alle Generationen auch bei uns hier im Hohen Haus repräsentativ vertreten sein.

Die ÖVP setzt ja bereits auf ihre jungen Leute. Wir haben ein sehr starkes Team von Jungabgeordneten, zu denen ich mich auch zählen darf. Aber ich lade natürlich auch die anderen Parteien ein, hier Unterstützung zu leisten.

Aus der Sicht der jungen Menschen begrüße ich auch die Briefwahl. Sie bedeutet mehr Flexibilität – natürlich, da man nicht vor Ort sein muss, um bei der Gemeinderats- oder Landtagswahl die Stimme abzugeben. Als Gemeinderätin und Wahlbeisitzerin ist mir diese Problematik durchaus bekannt. Gerade von den Jungen wird die neue Regelung, denke ich, geschätzt werden.

Die jungen Leute bestellen heute ihre Bücher im Internet, buchen ihre Urlaube über Internet, und dass sie bisher beim Wählen zu ganz bestimmten Zeiten an einem bestimmten Ort erscheinen mussten, ist bei ihnen oft auf Unverständnis gestoßen.

Auch die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre finde ich nicht schlecht, denn für mich steht das für mehr Kontinuität. Man hat mehr Zeit zum Arbeiten, es liegt ein größerer Zeitraum zwischen den Wahlkämpfen, und so kann man auch länger­fristigere Projekte umsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 57

Erlauben Sie mir hierzu eine Bemerkung als junge Abgeordnete, die noch gar nicht lange in diesem Haus tätig sein darf: Diese permanenten Wahlkämpfe, womöglich auch noch „Dirty Campaigning“, sind nicht das, was sich die Menschen von der Politik erwarten, schon gar nicht die jungen Menschen. Daher bitte ich um Ihr klares Ja zu diesem Demokratiepaket. (Beifall bei der ÖVP.)

11.38


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Erwin Preiner. – Bitte. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

 


11.38.25

Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Herr Kollege Schennach, darf ich kurz unterbrechen? – Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! (Bundes­rat Schennach: Ich war über diesen Selbstkritikansatz der ÖVP verblüfft!)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss (das Glockenzeichen gebend): Am Wort ist Herr Preiner!

 


Bundesrat Erwin Preiner (fortsetzend): Ein herzliches Willkommen meinerseits auch an die Jugendlichen hier im Hohen Hause!

Ich möchte eingangs betonen, dass ich mich an einen Entschließungsantrag erinnere, den ich mir erlauben darf anzusprechen, den ich im vorigen Jahr eingebracht habe betreffend Wählen mit 16. Ich erinnere mich daran, dass er nur von zwei Parteien, von zwei Fraktionen hier im Hause mitgetragen wurde, nämlich der grünen Fraktion und der SPÖ-Fraktion. So viel zu den vorangegangenen Ausführungen, was die Einführung von Wählen mit 16 betrifft.

Ich möchte weiters die Aussagen der Frau Kollegin Mühlwerth betreffend die Lehrer­schaft insgesamt auf das Schärfste zurückweisen! Auf Grund meiner 20-jährigen Dienstzeit in diesem einschlägigen Bereich steht mir das, glaube ich, auch zu.

Als wesentlichste Änderung im Wahlrechtsänderungsgesetz 2007 erachte ich daher die Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre und des passiven Wahlrechts auf das 18. Lebensjahr.

Das Regierungsprogramm für die laufende Gesetzgebungsperiode sieht im Kapitel Staats- und Verwaltungsreform unter dem Punkt Wahlrecht die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre dezidiert vor, weiters die bereits angesprochene Briefwahl und die Verlängerung der Gesetzgebungsperiode des Nationalrates auf fünf Jahre.

Es ist auch sinnvoll, das wurde von Professor Konecny auch schon angesprochen, dass der Entschließung des Bundesrates vom 10. Mai dieses Jahres insofern Rech­nung getragen wird, als Staatsbürger, die vor Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland einen Wohnsitz im Land hatten, für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes, bis maximal zehn Jahre, zum Landtag wahlberechtigt sind.

Weiters möchte ich darauf verweisen, dass sich der Bundesrat, wie bereits von mir angedeutet, ebenfalls mit der Senkung des Wahlalters auf das vollendete 16. Lebens­jahr beschäftigt hat, zuletzt bei der Einbringung des von mir vorhin angesprochenen Entschließungsantrages am 21. April des Vorjahres – gerichtet an die damalige Bundesregierung.

Es freut mich daher besonders, dass die Kollegen von ÖVP und BZÖ diesbezüglich in relativ kurzer Zeit einen Sinneswandel vorgenommen haben und wir sie anscheinend von der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit des Wählens ab 16 überzeugen konnten.

Geschätzte Kollegen! Das Wahlrecht an und für sich ist ein politisches Mitbestim­mungsrecht und soll daher möglichst vielen Bevölkerungsgruppen offen stehen. Die Gruppe der Jugendlichen wird im Verhältnis zu jener der über 60-Jährigen immer


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 58

kleiner, daher ist es meiner Meinung nach notwendig, die Gruppe der jungen Wähler zu vergrößern, um sicherzustellen, dass ihre Interessen in den gesetzgebenden Kör­perschaften gewahrt bleiben.

Jugendliche müssen, wir wissen das, schon weit früher, als das in der Vergangenheit der Fall war, Verantwortung für sich selbst und ihre Zukunft übernehmen. Man denke zum Beispiel daran, dass Jugendliche mit zirka 14 Jahren entscheiden müssen, ob sie eine Lehre beginnen oder eine weiterführende Schule besuchen wollen. Man ist mit 14 Jahren bereits strafmündig und kann mit 16 Jahren den Präsenzdienst beim Bundesheer ableisten. Daher ist es auch gerecht, Jugendlichen die politische Mitbestimmung einzuräumen. Die jetzigen politischen Entscheidungen bilden den Rahmen, in dem die Jugendlichen in Zukunft ihr Leben gestalten. Daher ist es, glaube ich, auch recht und billig, wenn sie mit 16 bis 18 Jahren am politischen Entscheidungs­prozess auch aktiv teilnehmen können.

Durch die Senkung des Wahlalters haben zirka 160 000 bis 180 000 Jugendliche die Möglichkeit der politischen Mitbestimmung auch bei Wahlen auf nationaler Ebene.

Wir sehen, dass sehr viele Jugendliche an Plenarsitzungstagen, sei es des National­rates oder des Bundesrates, das Hohe Haus besuchen.

Die Entwicklungspsychologie bescheinigt den Jugendlichen die notwendige Reife, politische Entscheidungen zu treffen. Man sieht auch bei diversen Exkursionen, wie schon von mir angesprochen, dass das Interesse der Jugendlichen am politischen Geschehen, am politischen Alltagsgeschehen in Österreich sehr stark ist.

Natürlich ist es notwendig, die Jugendlichen entsprechend vorzubereiten. Daher muss diese Wahlaltersenkung – das wurde auch von einigen meiner Vorredner bereits angesprochen – von entsprechenden Maßnahmen begleitet werden. Es ist nicht nur der Wunsch der Jugendlichen, sondern meiner Meinung nach auch eine Notwendig­keit, Politische Bildung in den Schulen als eigenes Fach einzuführen, zu verankern, nicht nur als Unterrichtsprinzip, um die Demokratie im Schulalltag erlebbar werden zu lassen.

Ich begrüße daher ausdrücklich die politischen Signale, die von Bundesministerin Schmied zur Verankerung dieses Erlernens der Demokratie im Unterricht ausgehen.

Durch den Beschluss im Nationalrat und, wie ich hoffe, einem auf breiter Basis stattfindenden Beschluss heute hier im Bundesrat wird Wählen mit 16 Jahren auch auf Bundesebene Realität. Dies ist, wie von mir vorhin bereits erwähnt, ein Meilenstein im Bereich der Jugendmitbestimmung, der durch das Burgenland bestätigt wird.

Das Burgenland hat mit seinem Vorpreschen in Sachen Wahlaltersenkung viele Vor­behalte abbauen können. Wir waren zum Beispiel das erste Bundesland, in dem die 16- und 17-Jährigen flächendeckend bei Kommunal- und Landtagswahlen ihre Stimme abgeben durften. Die gute Wahlbeteiligung hat uns, denke ich, Recht gegeben. So lag zum Beispiel bei den Gemeinderatswahlen im Jahr 2002 die Wahlbeteiligung der 16- bis 17-Jährigen weit über 80 Prozent, bei der Landtagswahl 2005 bei knapp 73 Pro­zent. Diese hohe Wahlbeteiligung zeigt aber auch, dass von Politikverdrossenheit, wie man global unter Umständen meint, keine Rede sein kann. Wenn Jugendliche ein faires Angebot zur Mitbestimmung bekommen, dann nutzen sie es auch.

Mit der bundesweiten Wahlaltersenkung macht die Politik einen großen Schritt auf die Jugend zu; damit sind wir, der Staat Österreich, auch europaweit Vorbild. Es wurde heute bereits von einem meiner Vorredner angesprochen, dass wir mit der Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre eine Vorreiterrolle nicht nur in der EU, sondern im gesamten europäischen Raum einnehmen.


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Die SPÖ hat damit aber auch ein weiteres Wahlversprechen umgesetzt, was nur durch den Kurswechsel auf Grund der letzten Nationalratswahlen möglich wurde. Es freut mich, dass entgegen der ehemaligen Argumentation mancher Bundesräte auch hier seitens der ÖVP, dass Wählen mit 16 zwar ein guter Gedanke ist, man aber warten sollte, bis fast alle Länder auf ihrer Ebene diesen Schritt gesetzt haben, jetzt – wie bereits bei Annahme eines diesbezüglichen Entschließungsantrages – dieser demokratiepolitisch wichtige Schritt gesetzt wird.

Ich möchte nun noch zu einigen anderen Inhalten des Wahlrechtsänderungs­gesetzes 2007 kurz Stellung nehmen.

In einigen Stellungnahmen der Länder zum Gesetzentwurf wurde bereits angemerkt, dass die Begutachtungsfrist für diese wichtige Materie zu kurz war – Kollege Mitterer hat auf drei Wochen verwiesen. Ich möchte daher appellieren – das ist auch die Erfahrung des Burgenlandes –, in Zukunft längere Begutachtungsfristen einzuräumen, um seitens der Länder inhaltlich fundiertere Stellungnahmen übermitteln zu können.

Als positiv sehe ich auch, dass auf blinde Wählerinnen und Wähler Bedacht genom­men wird.

Die Zulassung von OSZE-Wahlbeobachtern ist meiner Meinung nach sehr zu be­grüßen, hätte in einer entwickelten Demokratie aber schon vor etlichen Jahren erfolgen können und sollen.

Als weiteren positiven Punkt des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2007 möchte ich anmer­ken, dass nun auch andere Personen bei fliegenden Wahlbehörden ihre Stimme abgeben können, zum Beispiel Pflegepersonal oder Angehörige der Pflegenden zu Hause, die oftmals den Kranken nicht längere Zeit allein lassen können.

Weiters ist es ein Anliegen der meisten burgenländischen Gemeinden – aus der Stellungnahme der burgenländischen Landesregierung geht das auch hervor –, dass die Zahl der Beisitzer bei der Gemeindewahlbehörde von neun auf sechs reduziert werden sollte. Das ist natürlich auch ein Ergebnis dessen, dass es im Burgenland zwar 171 Gemeinden gibt, aber eine Vielzahl von sehr kleinen und Kleinstgemeinden, wo es Probleme gibt, die entsprechende Gesamtsumme an Beisitzern aufzubringen. Durch diese Reduktion von neun auf sechs Beisitzer würde es im Burgenland zu einer Harmonisierung mit der Landtags- und Gemeindewahlordnung kommen.

Des Weiteren haben wir festgestellt, dass die Einsichtsmöglichkeit in das Wählerver­zeichnis an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nur von sehr, sehr wenigen Wahl­berech­tigten genützt wird. Daher wäre anzudenken, ob man in Zukunft die Wochen­enden bei der Auflegung der Wählerverzeichnisse überhaupt noch mit einbeziehen soll, was natürlich eine entsprechende Kostenreduktion für die Gemeinden bedeuten würde.

Die Verlängerung der Gesetzgebungsperiode des Nationalrates ist meiner Meinung nach zu begrüßen. Auch das EU-Parlament, alle Landtage – außer Oberösterreich – haben fünfjährige Wahlperioden, und auch die meisten Kommunen wählen in fünf­jährigem Abstand.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Wahlrechtsreform ist ein Schritt zu mehr Demokratie und mehr Mitbestimmung in unserem Heimatland. Ich lade daher alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich ein, dem vorliegenden Wahl­rechtsänderungsgesetz 2007 auch hier im Bundesrat, der Vertretung der Länder, die Zustimmung zu erteilen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

11.49



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 60

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel.

 


11.50.24

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße auch ganz besonders die Schülerinnen und Schüler, die uns heute die Ehre geben, bei der Bundesratssitzung dabei zu sein – schließlich geht es heute um etwas, das euch interessieren sollte, nämlich die Herabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre.

Bevor ich aber auf den eigentlichen Teil meiner Rede eingehe, möchte ich mich noch kurz über die Äußerungen des Kollegen Schennach verbreiten.

Es ist hoch interessant, dass er uns das deutsche Modell anbietet, eventuell sagt, wir sollten das übernehmen – es ist schon einmal interessant, wenn man hört, dass man in Österreich von den Deutschen etwas übernehmen soll, aber sei es wie es sei.

Dieses Wahlrecht hat natürlich auch gewisse Tücken, die aber die Grünen sozusagen gerne auf ihre Mühle lenken wollen, nämlich das so genannte taktische Wählen, das es in Deutschland gibt. Man gibt zum Beispiel der CDU die Stimme, und die FDP nimmt dann gerne die Zweitstimme, um bestimmte Koalitionen zu erreichen.

Ehrlicher wäre meiner Ansicht nach etwas ganz anderes: wenn die Grünen bereit wären, Einerwahlkreise in Österreich zuzulassen und dort hervorragendste Persön­lichkeiten aufstellen und diese hervorragenden Persönlichkeiten sich dann im allge­meinen Wettkampf mit den anderen Parteien bewähren und dann gewählt werden.

Aber ich weiß natürlich genau, dass höchstens SPÖ und ÖVP bereit wären, dieses Wahlrecht zu übernehmen, seitens der kleineren Parteien wird das allerdings strikte abgelehnt.

Es ist meiner Ansicht nach etwas vordergründig, uns das deutsche System anzu­preisen.

Sie haben eine Volksabstimmung für die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre nach 2010 gefordert. Bitte, es wird Ihnen sicher möglich sein, im Zuge des Wahlkampfes 2010 dieses Argument einzubringen, und wir werden ja dann sehen, wie sich die Österreicher entscheiden werden. Denn auch Volksabstimmungen werden leider – das haben wir beim Verfassungsvertrag in Frankreich und in den Niederlanden gesehen – für bestimmte Themen verwendet, die eigentlich mit dem Inhalt der jeweiligen Volksabstimmung überhaupt nichts zu tun haben.

Das, was Frau Kollegin Mühlwerth gesagt hat, war bestenfalls für das Protokoll – ich möchte nicht weiter darauf eingehen.

Nun zu den anderen Sachen – ich werde kurz darüber sprechen –: Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre und Verlängerung der Legislaturperiode.

Zuerst zur Verlängerung der Legislaturperiode: Das hat doch zweifelsohne Vorteile, ich darf hier einige erwähnen, nämlich zum Beispiel, dass die Regierung länger arbeiten kann. Das ist doch etwas, was immer wieder gefordert wird! Realistischerweise müs­sen wir heute doch sagen: Wenn eine wirklich neue Regierung kommt – ich meine, wenn es zu einem entsprechenden Wechsel kommt, bei dem sämtliche Ministerinnen und Minister ausgetauscht werden –, dann braucht diese mindestens ein Jahr, um sich einzuarbeiten. Das ist heute auf Grund der Komplexität der Materien notwendig.

Dann hätte man die Möglichkeit, drei, dreieinhalb Jahre intensiv für die Österreicherin­nen und Österreicher zu arbeiten – und irgendwann setzt dann, das wissen wir auch, der Vorwahlkampf ein, und da tritt eine gewisse Lähmung in den Gemeinden, in den


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 61

Ländern, beim Bund ein. Daher ist die Verlängerung der Gesetzgebungsperiode auf fünf Jahre eine zutiefst vernünftige Maßnahme.

Eines sollte man auch nicht außer Acht lassen: Es gibt damit natürlich – theoretisch – 20 Prozent weniger Wahlkämpfe. Das führt zu einer Reduktion der Wahlkampfkosten – es wird ja auch immer geklagt, dass sie so hoch sind. Wenn wir in Zukunft alle fünf Jahre wählen, lassen sie sich bestens reduzieren.

Wenn ich mich an den letzten Wahlkampf erinnere, muss ich auch sagen: 20 Prozent weniger Schmäh kann man natürlich an den Wähler heranbringen, wenn man verlän­gert. Damit ist auch mehr Ehrlichkeit gegeben, und vielleicht gewinnt auch die Politik wieder mehr Ansehen bei der Bevölkerung.

Ich frage mich eines, weil die Grünen ja so gerne in Opposition sind – das ist ja Ihr Wunsch, das haben Sie auch letztes Mal wieder ganz deutlich gesagt –: Wollen Sie immer wieder in Frage stellen, in Opposition zu sein? Da kann man doch ruhig ein bisschen länger tätig sein. Also, Spaß beiseite. Ich meine, die Politiker, die nur in Opposition sein wollen, sollten eigentlich froh sein, dass andere regieren. (Bundesrat Schennach: Dass man überhaupt wählen darf, gell?) – Wählen tun Sie sowieso, das können Sie jederzeit, aber in Zukunft sind es auf Bundesebene fünf Jahre.

Eine weitere Partei ist sehr an der Opposition interessiert: die FPÖ. Und da bin ich persönlich auch sehr froh, wenn ich nicht alle vier Jahre diese Ausländer-Kampagnen über mich ergehen lassen muss, die die FPÖ macht, um die Wähler zu beeindrucken, sondern dass die Wahlen in Hinkunft alle fünf Jahre stattfinden werden.

Also: ein bisschen weniger Wahlkämpfe, etwas weniger Populismus und, was die Frei­heitlichen betrifft, etwas weniger Asylanten- und Ausländerhetze – das ist für die politische Hygiene des Landes zweifelsohne gut.

Wieder zur Legislaturperiode: Was wirklich die günstigste Zeit ist, ist schwer zu beur­teilen. Italien, Frankreich und Großbritannien haben fünf Jahre, Deutschland und Spanien haben vier Jahre. Schweden hat vor mehreren Jahren die Legislaturperiode von drei auf vier Jahre angehoben, also dort war man auch der Meinung, dass das unter Umständen zu kurz ist. Die USA haben das System 6/4/2. Und wie es in Öster­reich in den Landtagen ausschaut, wurde schon erwähnt. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Daher zusammengefasst: Eine allgemein gültige Wahrheit, wie lange eine Legislatur­periode dauern soll, gibt es nicht – das ist sehr oft im Leben so –, daher versuchen wir jetzt einmal die fünf Jahre. Wenn sie sich nicht bewähren sollten, können das ja die gesetzgebenden Körperschaften wieder ändern.

Zuletzt zur Herabsetzung des Wahlalters. Ich pflichte hier der Kollegin Konrad, dem Kollegen Preiner und allen anderen, die sich darauf verständigt haben, bei, dass hier unbedingt Begleitmaßnahmen für unsere Jugend notwendig sind. Ich appelliere daher insbesondere an die Bundesregierung – da kann ich im Moment nur an Sie, Frau Staatssekretärin Silhavy, appellieren und bitten, dass man das auch Bundesministerin Schmied sagt –, dass die politische Bildung ab dem Schuljahr 2007/2008 forciert wird, damit, wenn nächstes Jahr unter Umständen in den einzelnen Landtagen die Gesetze geändert werden (Zwischenruf) – die Bemerkung wäre nicht notwendig gewesen, aber bitte, tun Sie es trotzdem –, wir im Herbst sozusagen beginnen, diese zu intensivieren, und zwar auf zwei Ebenen: Es sollte wirklich überlegt werden, ob man einen Gegen­stand „politische Bildung“ nicht noch ausbauen könnte, dass man die entsprechenden Lehrinhalte vielleicht auch neu überlegt – und meiner Ansicht nach ab Beginn der 5. Schulstufe, egal, ob wir jetzt Gesamtschulversuche haben oder weiterhin die AHS-


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Unterstufe, denn je öfter man das wiederholt, desto besser ist es, und weiters könnte ich mir vorstellen, dass zwei Unterrichtseinheiten pro Wochen sinnvoll wären.

Aber eines möchte ich auch sagen – ob ich mir damit bei den Lehrern viel Sympathien hole, weiß ich nicht, macht nichts! –: Auch die Lehrer sollten in diesem Bereich ent­sprechend weitergebildet werden, denn ich habe früher als Kompaniekommandant festgestellt, die politische Bildung meiner Soldaten war gelegentlich mehr als traurig, und das ist schon irgendwie auf die Schule zurückzuführen.

Daher: die Aus- und Weiterbildung der Lehrer auf diesem Sektor.

Auf eines kann ich hinweisen: Im ersten Bezirk, der Inneren Stadt – auch wenn das manche aus der Sozialdemokratie nicht gerne zur Kenntnis nehmen –, haben wir das Schülerparlament. (Bundesrat Reisenberger: Glauben Sie, das gibt es nur im ersten Bezirk?! Der Weitblick ...!) Und beim Schülerparlament wird fraktionsübergreifend versucht, den Schülern gewisse demokratische Abläufe beizubringen, und das hat sich sehr bewährt.

Zuletzt möchte ich noch etwas zu dem Entschließungsantrag sagen, der in der letzten Sitzung beschlossen worden ist, am 10. Mai 2007. Ich freue mich, dass dieser Ent­schließungsantrag so schnell umgesetzt werden konnte. Dieser Entschließungsantrag, der eingearbeitet worden ist, enthält eine Kann-Bestimmung. Es ist für kein Bun­desland verpflichtend, dies zu übernehmen.

Zu guter Letzt: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ÖVP stimmt selbstver­ständlich dieser Novelle zu.

Kollege Einwallner ist momentan nicht im Saal – es kann sein, dass es noch zu einer weiteren Wortmeldung kommt. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Stadler: Einwallner ist schon da!)

11.59


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 


12.00.11

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es auf den Punkt zu bringen, könnte man feststellen: Das vorliegende Demokratiepaket macht Mitbestimmung in Österreich jün­ger und einfacher. Die Senkung des Wahlalters auf 16 und vor allem die Schaffung der Briefwahl sind geeignete Mittel, die direkte Demokratie in Österreich zeitgemäß zu gestalten – so wurde die, wie ich annehme, wohl richtigste Reform Österreichs einmal auf den Weg gebracht.

Was das Wählen mit 16 betrifft, ist Salzburg der Zeit voraus, denn dort wurde ja bereits in den Jahren 2004 und 2005 ein diesbezügliches Gesetz im Landtag beschlossen: Sowohl bei den Kommunalwahlen als auch bei den Landtagswahlen wird bereits 2009 ab 16 gewählt. Besonders wichtig war uns in Salzburg, mit diesem Beschluss auch ein Begleit­paket zu beschließen, das die Jugendlichen entsprechend auf ihr demo­kratisches Mitbestimmungsrecht vorbereiten soll und wird. In der damaligen Debatte wurde besonderes Augenmerk auf die politische Bildung, zusätzlich aber auch auf die Jugendbeauftragten in unseren Gemeinden gelegt, die ja installiert sind und deren Arbeit sehr gut floriert, auf dass im Speziellen auch sie hier tätig werden.

Ein Teil der Jugendlichen – das wissen wir – sagt ja, er habe kein Interesse an der Politik. – Das ist allerdings, so glaube ich, kein Jugendphänomen, sondern das ist generell ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, denn dieser Standpunkt ist auch in


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 63

vielen Köpfen Erwachsener vorhanden. Daher muss es in diesem Zusammenhang unser besonderes Ziel sein, kritik- und urteilsfähige junge Menschen heranzubilden.

Noch kurz zur Briefwahl: Ihre Einführung ist eine langjährige Forderung Salzburgs und auch des Seniorenbundes, und so hat sich der Salzburger Landtag in den vergan­genen Jahren auch mit der Briefwahl beschäftigt. Es gab einen Antrag an den Bund, die Stimmabgabe ohne, wie es heißt, dass die Bürger dabei vor einer Wahlbehörde zu erscheinen haben, zu ermöglichen. Dieser Antrag wurde am 28. September 2005 im Salzburger Landtag einstimmig beschlossen – einstimmig!

Die Briefwahl macht Wählen einfacher, schneller und flexibler: Es ist egal, ob Brief­kasten, Heimatgemeinde oder Wahlkartenlokal – mit der Briefwahl stehen alle Mög­lichkeiten offen, das wissen wir. Die Menschen sind mehr unterwegs, sie sind mobiler, richten ihre Urlaubs- und Wochenendplanungen nicht nach Wahlterminen, und diese profitieren dann ebenso davon wie jene Menschen, deren Mobilität eingeschränkt ist.

Demokratiepakete sind keine einfache Sache. Den einen gehen sie zu weit, den anderen zu wenig weit. – Das vorliegende Gesetz, glaube ich, ist ein guter, vernünf­tiger Mittelweg, der eigentlich alle langjährigen Forderungen erfüllt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.04


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Wolfinger. – Bitte.

 


12.04.18

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Vieles wurde ja bereits von meinen Vorrednern gesagt, und man kann auch vieles davon hier unterstützen. – Ich werde mich daher sehr, sehr kurz fassen.

Am 2. Mai hat die österreichische Bundesregierung ein Wahlrechtspaket verab­schiedet, das nicht nur die generelle Senkung des Wahlalters, sondern auch die Verlängerung der Legislaturperiode des Nationalrates auf fünf Jahre und die Vereinfachung des Wahlvorganges etwa durch die Briefwahl vorsieht.

Im Hinblick auf die Einführung der Briefwahl betritt man trotz Einholung von Infor­mationen aus Deutschland bezüglich deren Erfahrungen damit sicherlich Neuland, sodass gewisse Auswirkungen auf die Praxis und auch die Erhöhung der Wahl­beteiligung noch gar nicht abgeschätzt werden können. In vielen Ländern Europas funktioniert aber die Briefwahl problemlos – warum soll sie gerade bei uns nicht funktionieren? – Wir vom Seniorenbund haben seit vielen Jahren für die Einführung der Briefwahl gekämpft, und sie wird kommen.

Mit der Einführung der Briefwahl und der Herabsetzung des Wahlalters auf 16 erhofft man sich natürlich eine höhere Wahlbeteiligung als bisher. Wenn ich Ihnen die Wahl­beteiligung in Erinnerung rufen darf – hier ein paar Zahlen dazu –: Bei der National­ratswahl 2002 waren 5 912 592 Personen wahlberechtigt. Es wurden 4 982 261 Stim­men abgegeben; das sind 84,87 Prozent. Im Vergleich dazu die Nationalratswahl 2006: Es waren hier 6 107 892 Personen wahlberechtigt; abgegebene Stimmen: 4 793 780 – das sind nur mehr 78,49 Prozent. Wenn man sich die Wahlbeteiligung bei den Europa­wahlen anschaut, stellt man fest, dort ist der Rückgang am stärksten.

Ich glaube, dass das neue Wahlrecht einen einfacheren Zugang zur Wahl ermöglicht. Es ist ein moderner Ansatz, um den laufend schwindenden Wählerzahlen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene und vor allem bei den Europawahlen entgegen­zusteuern. Ich glaube, man will den mündigen Staatsbürger, aber nicht den wahlver­drossenen Staatsbürger!


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 64

Und noch ein weiterer Punkt betreffend die Briefwahl: Gerade für ältere Menschen bringt die Briefwahl wesentliche Erleichterungen. Wie war es bisher? – Viele konnten aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal gelangen. Wer die Praxis der „fliegen­den Wahlkommissionen“ und das Wählen in den Altenheimen und Kranken­häusern kennt, kann, glaube ich, den Fortschritt, der mit der Briefwahl kommt, gar nicht hoch genug einschätzen.

Wie schon der Herr Minister ausgeführt hat: Der nächste Postkasten wird zum Wahllokal werden. Die Einführung der Briefwahl ist daher eine Entscheidung zuguns­ten der Wähler und Wählerinnen, und wir hoffen alle, dass sie von vielen genützt wird.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Briefwahl vor allem bei bundesweit abzuhaltenden Wahlen ermöglicht. Mit der Einführung der Briefwahl wird bewirkt, dass keine Wählergruppe mehr von vornherein wegen ihrer Abwesenheit am Wahltag von der Stimmabgabe ausgeschlossen ist. Mit der im Gesetz vorgesehenen eidesstattlichen Erklärung wird auch sichergestellt, dass das Wahlrecht tatsächlich persönlich und geheim ausgeübt wird.

Es ist zu hoffen, dass die Neuerungen auf eine breite Zustimmung der Wähler stoßen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.07


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.

 


12.08.00

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Staatssekretäre! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde in der Debatte verschiedentlich Kritik an kurzen Begutachtungsfristen geübt. – Solche Kritik äußere ich selbst gelegentlich auch, im konkreten Fall halte ich sie allerdings für unzutreffend.

Dass das Wahlalter herabgesetzt wird, die Briefwahl eingeführt wird und dergleichen mehr, war jedem bekannt, der das Regierungsprogramm gelesen hatte – die Band­breite, das umzusetzen, ist technisch gesehen relativ schmal. Und in den anderen Fragen ist ja bekannt, dass das Innenministerium in kontinuierlichem Erfahrungs­aus­tausch mit den Landesregierungen und auch mit den Organisationen der Städte und Gemeinden steht, man weiß also, welche Probleme in der Gesetzeshandhabung bisher aufgetreten sind, welche saniert werden könnten beziehungsweise welche zu erwarten wären. Der Regelungsbedarf und der Regelungsinhalt sind also nicht, wie in anderen Fällen, vom Himmel gefallen, sondern es gab einen durchaus längeren Vorlauf, in dem eine Meinungsbildung und auch ein vorgängiger Erfahrungsaustausch zwischen den damit befassten Behörden möglich war.

Kollege Schennach hat Schelte dafür geerntet, dass er im deutschen Wahlmodell Vorteile gesehen hat. – Ganz abgesehen davon, dass es aus verschiedenen Parteien immer wieder Wortmeldungen dieser Art gegeben hat, muss man natürlich noch hinzufügen, dass das deutsche Wahlmodell sehr vielschichtig ist. Wir haben in der Regel das Bundestags-Wahlmodell im Auge, das für manche Österreicher auch seine guten Seiten hätte. Es gibt aber darüber hinaus – vor allem auf der kommunalen Ebene und auch in einzelnen Ländern – tatsächlich die Möglichkeit des parteiüber­greifenden Wählens, das unter dem Begriff „panaschieren“ bekannt ist. In der Schweiz ist dieses System überhaupt ganz allgemein gebräuchlich, sogar bei der National­ratswahl.

Es geht natürlich von einem ganz anderen Denkansatz aus: Wir sind gewohnt, in Listenwahlen zu denken. Da sitzt jemand in einer gesetzgebenden Körperschaft oder


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 65

in einem Gemeinderat, weil seine Partei nach ihrer Stärke 15 Mandate erhalten hat und er einer dieser 15 war. In den angesprochenen anderen Fällen verhält es sich umge­kehrt: Da hat der Wähler die Möglichkeit, Kandidaten verschiedener Parteien anzu­kreuzen – man wählt also in erster Linie nicht Parteien, sondern Kandidaten. Eine Partei hat also deshalb 15 Sitze in einer Körperschaft, weil sie 15 Kandidatinnen und Kandidaten, die vom Wähler ausreichend unterstützt worden sind, auf ihrer Liste hatte. – Das ist ein ganz anderer Zugang, es ist ein persönlichkeitsorientiertes Wahl­recht, das mir persönlich auch recht gut gefallen würde.

Nun zum eigentlichen Thema mit zwei Vorbemerkungen – weil das Bundeskanzleramt repräsentiert ist, zunächst etwas zu den legistischen Richtlinien –: Wir beschließen heute Änderungen des ASVG in zwei verschiedenen Gesetzesbeschlüssen und unter zwei verschiedenen Tagesordnungspunkten, nämlich im Sozialrechts-Änderungs­ge­setz unter Tagesordnungspunkt 7 und in der Reisekosten-Novelle, die auch einen Zugriff auf das ASVG macht.

Der Grund dafür ist, dass es drei verschiedene Regierungsvorlagen und zwei ver­schiedene Nationalratsausschüsse gab – der Sozialausschuss hat immerhin zwei Regierungsvorlagen zu einem Gesetzesbeschluss verdichtet. Es ist aber darauf hinzu­weisen, dass das regelmäßig vom Verfassungsgerichtshof kritisiert wird, weil es der Erkennbarkeit und der Verständlichkeit des Rechtes nicht sehr förderlich ist, wenn ein Gesetz unter zwei verschiedenen Titeln an ein und demselben Tag durch zwei Gesetze verändert wird.

Eine Vorbemerkung zu unserer Arbeit im Zusammenhang mit der EU – damit ich mich nachher nicht noch einmal zu Wort melden muss –: Wir erhalten von allen Ressorts zu Jahresbeginn Berichte über das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission mit der Intention, dazu Stellung nehmen zu können; wir nehmen sie allerdings nur sehr gemächlich in Behandlung. Vier Berichte haben es noch nicht auf die Tagesordnung geschafft, obwohl das erste Halbjahr bereits bald um ist. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass eine ernsthafte Diskussion von Arbeitsprogrammen wohl nur zu Beginn der Arbeit sinnvoll ist, und nicht, wenn sie bereits zur Hälfte durchgeführt ist.

Heute und morgen tagt der Europäische Rat. Obwohl neben dem Verfassungsvertrag auch das innenpolitisch bedeutsame Thema Migration auf der Tagesordnung steht, geht das im Gegensatz zum Nationalrat an unserer Mitwirkungsmöglichkeit spurlos vorüber. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass wir nicht erwarten können, dass unsere Arbeit von den Ländern und der Öffentlichkeit ernster genommen wird als von uns selbst.

Nun zum Inhalt der Verfassungsnovelle: Die BVG-Novelle enthält mit dem Wahlrecht für Auslandsösterreicher auch für die Landtagswahl eine Bestimmung, die auf eine Entschließung des Bundesrates zurückgeht, mit der wir – sozusagen als Testlauf für die Funktion eines späteren Stellungnahmeverfahrens – Anregungen aus dem Begut­achtungsverfahren aufgegriffen haben. Dass das Land Tirol nachträglich eine ab­weichende Meinung mitgeteilt hat, ist eine Bekräftigung der Skepsis daran, ob wir mit den bisherigen Strukturen für die Komplexität einer ausreichend verbindlichen Koor­dination der Länderstandpunkte in einem Stellungnahmeverfahren schon gerüstet sind.

Die von Tirol mitgeteilten Bedenken, die von anderen Bundesländern durchaus nicht geteilt werden, beziehen sich im Wesentlichen darauf, dass mit einer Ausweitung des Wahlrechtes eine Ausweitung der Landesbürgerschaft im Allgemeinen verbunden wäre – Tirol gehört ja zu den Ländern, welche die Landesbürgerschaft und damit das Landtagswahlrecht an den Hauptwohnsitz und nicht bloß an einen Wohnsitz knüpfen, wie das in anderen Ländern gemacht wird.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 66

Des Weiteren wird es als nicht verfassungskonform angesehen, das Wahlrecht auf zehn Jahre zu beschränken, während es für die Nationalratswahl zeitlich unbeschränkt gilt.

Schließlich wird eine verfassungsrechtliche Problematik darin gesehen, dass die Aus­weitung des Wahlrechtes nicht auch für Gemeindewahlen gilt – wobei gleichzeitig angeführt wird, dass eine solche Ausweitung kaum vollziehbar wäre.

In der Sache selbst haben wir dem brieflich mitgeteilten Ersuchen des Landes Tirol entsprochen und die von ihm dargelegten Überlegungen im Ausschuss für Verfassung und Föderalismus unter Beiziehung des Verfassungsdienstes ausführlich beraten. Dabei – das halte ich als Vorsitzender des Ausschusses fest – ergaben sich keine Anhaltspunkte, die von Tirol aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Bedenken für zutreffend zu halten.

Erstens, die in Rede stehende Bestimmung erweitert die Verfassungsautonomie der Länder: Sie sind künftig in der Lage, aber nicht verpflichtet, ins Ausland verzogenen Landesbürgern eine Beteiligung an der Landtagswahl zu ermöglichen. Artikel 6, der die Staatsbürgerschaft und die Landesbürgerschaft regelt, bleibt von dieser Regelung völlig unberührt. Es ist eine hinzutretende, aber nicht den Artikel 6 ersetzende Rege­lung. Es ist den Landtagen – das zur Sorge Tirols – also auch weiterhin möglich, die Landesbürgerschaft und damit das Wahlrecht zum Landtag vom Vorliegen eines Hauptwohnsitzes abhängig zu machen oder – wie andere Länder das tun – davon abzusehen.

Dass dann einer Person das Wahlrecht zu mehreren Landtagen zukommen kann – Kollege Konecny hat das aus eigener Erfahrung schon berichtet –, ist bereits heute in unangefochtener Weise möglich und kommt auch häufig vor. Die Ausweitung auf ins Ausland verzogene Staatsbürger trägt der unterschiedlichen Rechtslage in den Län­dern hinsichtlich der Landesbürgerschaft Rechnung, lässt aber im Übrigen die Bestim­mung unberührt, dass das Wahlrecht zum Landtag nur Landesbürgern zukommt, künftig allenfalls auch früheren Landesbürgern zukommen kann.

Die Frage, ob ein Land bei Inanspruchnahme der Ermächtigung verhalten wäre, ins Ausland verzogenen Staatsbürgern, die im betreffenden Land zwar einen Wohnsitz, nicht aber den Hauptwohnsitz hatten, dieses künftig zukommen lassen zu müssen – was die Optionsmöglichkeit des Landes natürlich einschränken würde –, wurde vom Vertreter des Verfassungsdienstes eindeutig verneint.

Dass das in Rede stehende Wahlrecht auf höchstens zehn Jahre des Auslands­aufenthaltes beschränkt wird, ist eine verfassungspolitische Entscheidung, die man unterschiedlich beurteilen kann, die aber keine Verfassungswidrigkeit erzeugt. Eine solche Beschränkung war zwar in unserer Entschließung nicht erwähnt, es wird aber eigentlich von niemandem sonst als ein hinreichender Grund gesehen, die Änderung abzulehnen.

Ich persönlich halte die Beschränkung zwar auch nicht für sachgerecht – wenn die Verbundenheit mit einem Land als Bedingung für die Teilnahme an einer Landtagswahl nach zehn Jahren geschwunden sein soll, stellt sich die Frage, wie stark diese bezüglich der Nationalratswahl bei solchen Auslandsösterreichern ist, die als Nach­fahren von Staatsbürgern überhaupt nie in Österreich gelebt haben –, das ändert aber natürlich nichts daran, dass zehn Jahre besser als null Jahre sind.

Dass sich die Neuregelung lediglich auf die Landtagswahlen und nicht auf die Gemein­deratswahlen bezieht, ergibt ebenfalls keine Verfassungswidrigkeit. Es wurde bisher nicht als verfassungswidrig angesehen – wenngleich etwas problematisch –, dass sich das Auslandsösterreicherwahlrecht nur auf die Nationalratswahl bezogen hatte und


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 67

damit die Grenzen des Wahlrechts für Landtags- und Gemeindewahlen enger gezogen waren – was eigentlich verboten wäre, aber das war durch die Bundesverfassung selbst verursacht. Für die Wahlen auf Gemeindebene ergibt sich durch die Neuregelung in dieser Hinsicht auch keine Änderung.

Es war mir als Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus angesichts des Ersuchens des Landes Tirol wichtig, die dort geführte Diskussion kurz darzulegen und sie nachvollziehbar zu machen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Schennach und Mitterer.)

12.18


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Kollege Schennach, bitte.

 


12.18.45

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Werte Kolleginnen und Kollegen! Keine Sorge, der zweite Redebeitrag bezieht sich im Wesentlichen auf die Verlesung eines Entschließungsantrages, aber trotzdem möchte ich zwei, drei Vorbemerkungen machen. – Wenn man eine solche Debatte, wie jene über dieses Demokratiepaket, mit einer Kontra-Rede beginnt, dann gibt es natürlich viele Redebeiträge, auf die ich jetzt auch nicht so eingehen möchte – mit Ausnahme von zwei, drei der letzten Phase.

Lieber Kollege Kühnel, eine Verlängerung der Legislaturperiode bringt nur Vorteile? – Vorteile nur aus der Sicht von Regierenden! Vorteile nur aus der Sicht von jemandem, der auf der anderen Seite steht, aber nicht aus Sicht der Wähler und Wählerinnen, denen hier ein Jahr der Mitbestimmung gestohlen wird (Zwischenrufe bei der ÖVP) – ein Jahr die Möglichkeit der Mitbestimmung gestohlen wird!

Ich kann es aber auch an die ... (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP. – Vize­präsi­dentin Haselbach gibt das Glockenzeichen.) – Gestohlen wird, ja.

Und ganz bedenklich finde ich eine Diskussion über Demokratie, die sich an Kosten­fragen aufhängt.

Demokratie kostet etwas. Wenn man sagt: Dann sparen wir Geld, wenn wir die Bürger nicht zu oft befragen!, dann kann ich sagen: Warum sind Sie dann nicht so mutig und sagen: Wählen wir alle zehn Jahre!? – Das kostet garantiert weniger, als alle fünf Jahre wählen zu lassen.

Ich finde das wirklich elendig, wenn man demokratiepolitische Fragen an Kostenfragen aufhängt, denn dann gibt es schon ganz andere Aussagen, die ja schon diskutiert wurden, wie etwa: 50 Nationalräte sind genug! Oder: Eine Regierung von sechs Leuten genügt! Und so weiter und so fort. All das kennen wir und wurde von bestimmten Leuten in der Politik schon in den Raum geworfen, immer mit dem Hinweis, Demo­kratie koste zu viel. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) – Nein, Herr Kollege Kühnel.

Oder: Kollege Hirschmann hat gesagt: Drei Bundesländer sind genug, denn wir brauchen nicht so viele Landtage, das kostet zu viel! – Auch das wollen wir nicht! Demokratie kostet etwas – und nun die Verlängerung der Legislaturperiode mit Kosten­gründen begründen zu wollen, das finde ich schlimm. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Außerdem, meine Damen und Herren: Schön ist es, wenn in einem Land eine lebendige Diskussion herrscht und nicht Ruhe.

Ich kann es aber auch mit Worten, die Kollege Konecny versteht, begründen. Lieber Herr Kollege Konecny, stellen Sie sich vor, ein Jahr länger eine Regierung Gorbach unter dem Motto „Außer Spesen nichts gewesen“! Oder ein Jahr länger eine Günst-


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lings­wirtschaft der Marke Karl-Heinz Grasser. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Heiterkeit bei der SPÖ.) Das inkludiert das. Ja, das inkludiert das. Gut, aber der Ruf nach Rückkehr des Karl-Heinz Grasser ist ja nur mehr beim Kollegen Bieringer da. (Bundesrat Bieringer: Das ist ja eine Zumutung!) – Nein, das ist keine Zumutung, das ist eine Realität. Das kann man auch nachlesen, das hört man ja auch, Herr Kollege.

Nun zum Herrn Innenminister: Herr Innenminister, ich habe die Aufgabe übernommen, als einer von drei Parlamentariern dieses Haus in der EU-MED, in der europäischen mediterranen Assembly, zu vertreten. Dort haben wir in einem dreistufigen Verfahren mit über Vierfünftelmehrheiten einen Beschluss gefasst, dass das Wahlrecht von MigrantInnen im kommunalen Bereich von der Staatsbürgerschaft gelöst wird. Dort, wo sie leben, sollen sie auch die Möglichkeit der Partizipation, der Integration und der Mitbestimmung haben. Wahlrecht auf verschiedenen Ebenen kann nicht immer an Staatsbürgerschaft gebunden werden, wenn wir wirkliche Integration und wirkliche Partizipation haben wollen.

Diese Diskussion ist eine moderne, die sich an die Wohnbürgerschaft statt an die Staatsbürgerschaft knüpft. Die Diskussion ist an sich eröffnet, das wird eine spannende Sache werden.

Kollege Konecny und auch andere haben gesagt, dass wir diese zwei Anträge des Bundesrates über den geschlechtsneutralen Aushang beziehungsweise über die Auslands­österreicher ... (Zwischenrufe.) Es ist also auch den Landesbürgern die Möglichkeit zu geben, an der Briefwahl teilzunehmen, wenn sie ihren Wohnsitz außerhalb ihres Bundeslandes haben.

Das waren zwei Initiativen, genau das macht Mut. Das macht Mut, aber wir können nicht immer die Präsidiale in eine Klausur schicken, damit wir uns dann wieder in Gesetzesanträgen finden, sondern wir müssen diese Änderung der Sitzungskultur so, wie wir es andiskutiert haben, auch tatsächlich durchziehen. Dann werden wir in solchen Gesetzen, wie wir sie heute diskutieren und beschließen, manchmal mehr Möglichkeiten sehen, dass dann drinsteht: auf eine Initiative des Bundesrates zurückgegangen.

Aber wir beschließen heute im Tagesordnungspunkt 2 unter anderem auch eine Änderung der Europawahlordnung und eine Änderung des Europa-Wählerevidenz­gesetzes. In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, bleiben wir am Ball.

Heute und morgen entscheidet sich eine wichtige Sache, nämlich die Verfassung Europas. Vor zwei Tagen haben wir den Fraktionen einen Entschließungsantrag, der nicht auf Kritik, sondern zum Teil sogar auf sehr interessierte Ohren gestoßen ist, übermittelt. Diesen Entschließungsantrag bringe ich Ihnen nun zur Kenntnis, und ich hoffe doch, dass wir die österreichische Position im Sinne einer Verfassungs­ver­tiefung – 16-Jährige dürfen jetzt auch bei Europawahlen wählen –darstellen. Es ist wichtig, dass es gerade hier zu einem Verfassungsvertrag kommt, wie er jetzt in diesen beiden Tagen errungen wird. Die unterfertigten Bundesräte und Bundesrätinnen stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Euro­päischen Rat am 21./22. Juni 2007 und die weitere Vorgangsweise in der Regierungs­konferenz zum Vertrag über eine Verfassung für Europa

Der Bundesrat wolle beschließen:


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 69

Der österreichische Bundeskanzler möge beim Europäischen Rat am 21./22. Juni 2007 klarstellen, dass für die Republik Österreich folgende Errungenschaften eine wesent­liche Grundlage für die Ratifikation des Verfassungsvertrages dargestellt haben und weiterhin darstellen:

die Aufnahme der Grundrechte-Charta und ihre Rechtsverbindlichkeit;

die Erweiterung der Handlungsfähigkeit der Union durch die doppelte Mehrheit, die Rechtspersönlichkeit der Union, die Ausdehnung der Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit sowie die im Verfassungsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung der Außenpolitik;

die Fortschritte bei der Ausgestaltung der europäischen Demokratie, der Transparenz und des Parlamentarismus, die Erweiterung der Mitentscheidungsverfahren, die Ein­führung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, die Öffentlichkeit der Gesetz­gebung, die Auflösung der Säulenstruktur, die Subsidiaritätsrechte der nationalen Parlamente, wie im Verfassungsvertrag vorgesehen, sowie die Bürgerinitiative.

*****

Meine Damen und Herren, es wäre schön gewesen, hätten wir diesen Entschließungs­antrag heute unserem Bundeskanzler quasi mit ins Gepäck geben können. Es ist aber heute nicht zu spät, aus der zweiten Kammer des österreichischen Parlaments an die Regierungskonferenz noch ein Zeichen zu senden. Deshalb ersuche ich Sie, dieses Zeichen in Richtung des Europäischen Rates zu setzen und mit uns zu stimmen.

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Sie haben in Ihrer Erwiderung an die Adresse der Grünen gefragt: Wie sieht denn nun Ihr Abstimmungsverhalten aus?, oder Sie haben gesagt, Sie hören die Kontra-Rede, und wie sieht nun das Abstimmungsverhalten aus? – Ich habe gesagt: Das wird bis zum Schluss spannend werden! (Bundesrat Bieringer: Ich weiß nicht: Soll ich dafür sein oder dagegen?)

Jetzt ist die letzte oder vorletzte Rede. Dieses Demokratiepaket wird hier im Bundesrat nicht eine 90-prozentige, sondern eine 95-prozentige Zustimmung erfahren. Aber es wird keine 100-prozentige Zustimmung erfahren, denn einerseits stehen wir Grünen zu Einigungen, andererseits müssen wir Widerspruch auch dort sichtbar machen, wo wir auf Grund der derzeit noch geltenden Geschäftsordnung gezwungen werden, nichts anderes außer ja oder nein zu sagen.

Insofern betrachten Sie es als eine Geste, dass wir jetzt im salomonischen Verfahren mit zwei Stimmen dafür und zwei Stimmen nicht dafür stimmen werden. (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Nein, die, die es wissen, wissen sehr wohl, was wir hiermit zum Ausdruck bringen werden. Ich weiß nicht, was da so besonders lustig ist. Ich finde die Erweiterung der Legislaturperiode auf fünf Jahre alles andere als lustig, Herr Kollege, und Sie werden sehen, dass die Diskussion der nächsten Jahre zeigen wird, dass das die Wählerinnen und Wähler auch als alles andere als lustig empfinden werden.

Noch argumentieren Sie das so irgendwie, vielleicht ein bisschen zu vollmundig. Aber Sie werden sehen, diese Diskussion hat sehr viele Wähler und Wählerinnen ins Herz getroffen. (Zwischenruf der Bundesrätin Roth-Halvax.) Da unterliegen Sie, glaube ich, einem Fehler, wenn Sie glauben, man kann den Österreicherinnen und Österreichern einfach alles zumuten, unter dem Motto: Hauptsache, es herrscht Ruhe im Land.

Ich hoffe, es herrscht viel Unruhe im Land, politische Unruhe. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.29



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 70

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der von den Bundesräten Schennach, Kollegen und Kolleginnen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend den Euro­päischen Rat am 21. und 22. Juni 2007 und die weitere Vorgangsweise in der Regierungskonferenz zum Vertrag über eine Verfassung für Europa ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ager. – Bitte.

 


12.29.48

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Liebe Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Da Tirol heute eigentlich den ganzen Vormittag lang in den Mittelpunkt gestellt wurde, habe ich mich bemüßigt gefühlt, mich auch noch zu Wort zu melden. Aber keine Angst, ich werde nicht ins Detail gehen – das hat unser Vizepräsident, Jürgen Weiss, in seiner bewährten Art und Weise als profunder Kenner gemacht –, ich möchte nur ein paar globale Dinge zu dem Thema sagen.

Das Land Tirol – das wissen, glaube ich, auch nicht alle – hat in einem Schreiben von Landeshauptmann van Staa und Landtagspräsident Mader an den Präsidenten des Bundesrates seine Bedenken über Teile des Beschlusses des Nationalrats vom 5. Juni betreffend das Bundes-Verfassungsgesetz zum Ausdruck gebracht.

Liebe Freunde! Sammelgesetze – und das ist halt wieder einmal eines –, die übrigens von der SPÖ früher, als sie noch in der Opposition war, immer kritisiert wurden, haben den Nachteil, dass man nur in Bausch und Bogen dafür oder dagegen sein kann. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Von der ÖVP allerdings nie!) Da es sich aber bei den Gesetzesnovellen, die das Land Tirol bedenklich findet, um Kann-Bestimmungen handelt, wie wir gehört haben, muss sie das Land Tirol nicht umsetzen, wie wir jetzt auch in den Ausschüssen besprochen haben, und das Land Tirol wird das auch nicht tun, nehme ich einmal an.

Kollege Schennach, weil Sie am Anfang gesagt haben, der Landeshauptmann habe ein Problem mit Auslandstirolern und mit Tirolern, die in einem anderen Bundesland wohnen: Da kann ich Sie beruhigen, der hat da keine Probleme, sondern pflegt sehr viele Kontakte und macht sehr viele Veranstaltungen. Aber weil ich gerade bei Dir bin, lieber Freund Schennach, die zwei Namen, die Du genannt hast – Gorbach und Grasser –, da hättest Du viele Gelegenheiten gehabt, die zwei Herren waren öfters bei uns im Bundesrat zu Gast. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Schennach: Das ist ja sehr interessant! – Bundesrätin Kerschbaum: Gorbach? Grasser? Die haben sich gut versteckt! Tarnkappe!) Da muss ich als Tiroler und persönlich sagen: Über Leute reden, die nicht da sind und die sich nicht verteidigen können, da sagt man in Tirol, das ist schäbig. Das sagt man ihnen ins Gesicht (Bundesrat Schennach: Das haben wir alles gemacht! – Bundesrätin Mag. Neuwirth: Ja!), wenn man Manns genug ist, aber nicht, wenn sie nicht da sind und sich nicht verteidigen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Satz noch zu meinem Thema: Ich denke, dass die ganze Geschichte vielleicht ein wenig ein Wettstreit zwischen den Verfassungsrechtlern im Land und im Bund war. Ich glaube, dass ich mich erinnern kann, dass so manches Gesetz, das der Bund in den letzten Jahren gemacht hat, den strengen Prüfungen des Verfassungsgerichtshofes nicht standhalten konnte. Also, vielleicht ist da auch das eine oder andere dabei, und dann ist die Kritik von Tirol nicht ganz unbegründet.

Aber da sonst viele brauchbare Elemente in diesen Gesetzen enthalten sind, werden wir drei Tiroler ÖVP-Bundesräte auch diesem Gesetz gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.33



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 71

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


12.33.33

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur ganz kurz: Kollege Einwallner aus Vorarlberg hat gemeint, die ÖVP hätte sich bewegt bei der Verfassungsnovelle, bei dem Kompromiss. (Bundesrat Konecny: Die ÖVP bewegt sich unter gar keinen Umständen!) – Bitte, lassen Sie mich ausreden, Herr Professor! Auf Sie komme ich später noch gerne zurück. (Allgemeine Heiterkeit.)

Herr Kollege Einwallner! In der Demokratie ist es üblich, dass sich beide bewegen müssen. Die ÖVP hat sehr lange für die Briefwahl gekämpft, und Sie haben für eine Herabsetzung des Wahlalters gekämpft. Man hat sich dann in der großen Koalition gefunden: Die ÖVP hat die Briefwahl bekommen, Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Sie – ein wunderschöner Kompromiss, wir stehen dazu. In meiner Rede habe ich auch darauf hingewiesen, dass ich das durchaus befürworte. Ich wollte das nur richtig­stellen, dass sich beide Parteien bewegt haben. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Ah, okay!)

Was Kollege Schennach gemeint hat, weil ich von einer erfreulichen Entwicklung durch die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre gesprochen habe, dass dadurch die Wahlkampfkosten etwas gesenkt werden können, das hier in die Richtung hoch­zustilisieren, dass die Demokratie nun in Gefahr sei – bitte, das ist schon massiv übertrieben. Aber wir wissen, wenn die Gutmenschen aus Tirol kommen, dann wird fest in den Schmalztopf gegriffen. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Und nun zu Ihnen, Herr Professor! Sofern ich mich an den Beginn Ihrer Rede richtig erinnere, so haben Sie sich ein bisschen darüber mokiert, dass der Herr Bundes­minister für Inneres ein bestimmtes Wort verwendet hat, nämlich das Wort „aufhältig“. In der Diskussion, die sich daraus ergeben hat, wurden Sie fast in den Olymp der deutschen Sprachkunst gehoben – zwar nicht ganz auf das Niveau des Karl Kraus (Bundesrat Schennach: Bei Musil ...! – Heiterkeit bei der ÖVP), aber vielleicht eine kleine Stufe darunter. Aber vielleicht werden Sie noch höher eingestuft werden, wenn Ihre durchaus interessanten Reden im Bundesrat weiter erfolgen.

Aber ich muss Sie leider ein bisschen enttäuschen. In der Zwischenzeit haben findige Geister herausgefunden, dass es ein Österreichisches Wörterbuch gibt. In diesem Österreichischen Wörterbuch ist das Wort „aufhältig“ enthalten. (Bundesrat Konecny: Schrecklich!) Als Österreicher müssen wir schon anerkennen, dass dieses Wörterbuch fast wie ein Bundesgesetzblatt ist. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei der ÖVP.) Daher darf ich bitten, dass man dem Herrn Bundesminister etwas Nachsicht gewährt, dass er durchaus korrekt gehandelt hat.

Sie wissen ja, bei Goethe heißt es: „Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.“ – Ich darf ich Ihnen daher das überreichen. (Bundesrat Dr. Kühnel übergibt Bundesrat Konecny eine Kopie der betreffenden Wörterbuch­seite. – Beifall bei der ÖVP.)

12.36


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 72

12.37.01

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Kollege! Berichtigungen sollten richtig sein. Genau das, was ich gesagt habe, wird hier vom Österreichischen Wörter­buch untermauert. Ich sagte, es handelt sich um ein Wort, das dem Biotop des Innen­ministeriums entspricht.

Hier, im Österreichischen Wörterbuch, steht: aufhältig – in Klammer – (Amtssprache). Das hat mit dem Volk relativ wenig zu tun. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei der SPÖ.)

12.37


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen. (Bundesminister Platter – den Sitzungssaal verlassend –: Ich bin nicht mehr aufhältig!)

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die über die beiden Beschlüsse getrennt erfolgt.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungs­gesetz geändert wird.

Da der gegenständliche Beschluss zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmungen enthält, bedarf dieser nach Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bun­desrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich jetzt noch einmal die verfassungsmäßig erforderliche Zwei­drittel­mehrheit fest.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrats vom 5. Juni 2007 betreffend ein Wahlrechtsänderungsgesetz 2007.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Schennach, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend den Europäischen Rat am 21./22. Juni 2007 und die weitere Vorgangsweise in der Regierungskonferenz zum Vertrag über eine Verfassung für Europa vor.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 73

Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

12.41.103. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird (66 d.B. und 104 d.B. sowie 7687/BR d.B. und 7700/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun kommen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Stadler übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


12.41.31

Berichterstatter Werner Stadler: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Sport­angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrats vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird.

Da der Bericht allen schriftlich vorliegt, komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Bader. – Bitte.

 


12.42.18

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes schreiben wir in unserer Republik wieder ein neues Kapitel einer Erfolgsgeschichte – eben dieses Gesetzes. Seit dem Jahr 2000 ist es gelungen, die Mittel im Rahmen dieses Gesetzes mehr als zu verdoppeln. Die Umsatz­erlöse der Österreichischen Lotterien haben sich in den letzten Jahren sehr, sehr positiv entwickelt, sodass der Sport und alle, die in Verbindung mit dem Sport stehen, sicherlich die Nutznießer dieser positiven Entwicklung sind.

So standen schon im Vorjahr über 60 Millionen € für die besondere Bundes-Sport­förderung zur Verfügung, im Jahr 2007 wird sich dieser Betrag noch um einiges erhöhen. Die Sportvereine können dadurch die notwendige Arbeit leisten, sodass wir die Kinder, die Vorschulkinder, Kindergartenkinder „in Bewegung bringen“, wenn ich das – unter Anführungszeichen – so sagen darf.

Das flächendeckende Vereinsnetz in unserem Land ist ein Garant dafür, dass wir unsere Angebote in der Gesundheitsförderung, Sportförderung direkt an den Mann und an die Frau bringen.

Was wollen wir? – Wir wollen nämlich, dass wir jene 60 Prozent der Menschen in unserem Land, die selbst nicht aktiv Sport betreiben, die passiv Sportkonsumenten sind, erreichen, und wir wollen diesen Menschen auch ein entsprechendes Angebot machen.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 74

Aus meiner Sicht sind dazu zwei Dinge erforderlich: Zum Ersten ist es notwendig, in der Bevölkerung ein Umdenken zu erreichen, das Bewusstsein zu schaffen und in die Richtung zu entwickeln, dass Bewegung ganz einfach gesund ist. Und wir müssen zum Zweiten auch dafür sorgen, dass wir ein Angebot schaffen, das die Menschen problemlos und überall flächendeckend annehmen können.

Der Sport hat in unserem Land traditionell eine riesengroße Bedeutung: auf der einen Seite der Spitzen- und Leistungssport, der zur nationalen Identifikation beiträgt, der Motor des Tourismus ist, der in einer besonderen Weise der Motor der Wirtschaft ist und der natürlich auch zur Sportausübung, zur Sportbetätigung motiviert.

Wir als politische Verantwortungsträger dürfen aber besonders den Breitensport nicht aus den Augen lassen. Dieser trägt nämlich ganz wesentlich zur Volksgesundheit bei und ist in jedem Fall ein Mittel der Prävention im Gesundheitsbereich.

Gerade die heutige Gesetzesänderung bringt für die Förderung des Breitensports eine gewaltige Verbesserung. Daher denke ich, dass wir hier mit dem Bundes-Sportför­derungsgesetz in unserem Land alles bestens im Griff haben und dass mit der Erhöhung dieser Mittel speziell die bewegungsfördernden Gesundheitsmaßnahmen bedacht werden. Das ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Daher werden wir dem auch zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.45


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Giefing. – Bitte.

 


12.45.43

Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! In einem gesunden Körper steckt ein guter Geist. (Bun­desrätin Roth-Halvax: Ein gesunder!) – In einem gesunden Körper steckt ein gesunder Geist. Unter dieses Motto könnten wir heute diesen Tagesordnungspunkt stellen.

Mit der Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes stellen wir in Zukunft mehr Geld in den Bereichen Schule und Kindergarten zur Verfügung. Wir vergrößern den Spielraum für Vereine und unterstützen dabei auch die weitere Aktivierung des österreichischen Vereinssportes.

Kinder möglichst früh für Bewegungsmaßnahmen zu interessieren, das ist an sich eine gute Sache. Wir wissen, dass Bewegungsmangel zu Übergewicht, zu Haltungs­schäden und anderen Gesundheitsschäden von Kindern und Jugendlichen führt. Dies wiederum wirkt sich negativ auf die Motorik und in der Folge auf die Seele der Kinder aus und belastet natürlich auch das Gesundheitssystem. Im ländlichen Raum können die Bedürfnisse nach Bewegung ja noch beliebig ausgelebt werden, im städtischen Raum ist es jedoch für Kinder nicht so einfach, den Bewegungsdrang zu stillen. Sie haben die Berichte der vergangenen Tage in den Medien, nehme ich an, gehört, wonach es Leute gibt, die auf Kinder, die ihren gesunden Bewegungsdrang zu stillen versuchen, mit Gewehren schießen. Das ist vielleicht mitunter eine Folge davon, dass Bewegungsarmut zu Krankheiten führt, die sich dann vielleicht im obersten Stock der Menschen wiederfinden.

Der heutige Beschluss, das Bundes-Sportförderungsgesetz dahin gehend zu ändern, dass die Mittel für Maßnahmen im Kindergarten- und Schulsport um 3 Prozent erhöht werden, ist ein wichtiger Beitrag für den Breitensport im Allgemeinen. 1,8 Millionen € werden also für bewegungsfördernde Maßnahmen freigegeben. Das bedeutet, dass den Jüngsten in unserer Gesellschaft sportliche Aktivitäten in der Freizeit ermöglicht werden, wenn die Schulen und Kindergärten, aber auch die uns sehr wichtigen Sport-


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 75

vereine und die ehrenamtlichen Mitarbeiter die Herausforderung der Zukunft an­nehmen. Strengen wir uns also im Sinne dieser Gesetzesänderung gemeinsam an, um dem Sport in Österreich wieder jenen Stellenwert zu geben, den er letztlich verdient!

Im Zusammenhang mit der uns in den letzten Wochen bekannt gewordenen Doping­affäre ist der Sport eigentlich in Verruf gekommen. Ich bin aber der Meinung, dass es sich hiebei um den Spitzensport gehandelt hat und nicht um den Sport, den wir heute in dieser Gesetzesänderung ansprechen.

Meine Fraktion stimmt hier natürlich dieser Gesetzesänderung gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

12.49


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Franz Breiner. – Bitte.

12.49.19

 


Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das mit den Sprich­wörtern, das hat so manchmal seine Tücken. Drehen Sie dieses Sprichwort bitte einmal um! Wie schaut es dann mit einem kranken Körper aus? (Bundesrat Mag. Himmer: Das hat sonst niemand gesagt! Das ist absurd!) Im Prinzip aber zum Thema: Wohnt in einem kranken Körper ein kranker Geist? – Das kann es nicht sein.

Der Sinn des Sprichwortes sollte ja sein, innerhalb einer Verallgemeinerung das darzu­stellen. (Bundesrat Mag. Himmer: Sie unterstellen in absurder Weise denen, die ...!) Nein, ich unterstelle hier gar nichts. Ich mache darauf aufmerksam, dass das nicht für alle Menschen gelten kann. Denn wenn jemand im Rollstuhl sitzt und dieses Sprich­wort hört, dann wird er sicher auch davon betroffen sein. (Bundesrat Mag. Himmer: Nur, wenn man so seltsam denkt wie Sie!) Nein, ich denke nicht seltsam; glauben Sie mir das! (Bundesrätin Roth-Halvax: Das ist ja nicht ...! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Bundesrat Mag. Himmer: Sie sind ein Gutmensch!)

Ja, dieses Wort kommt auch aus einer Zeit, die wir Gott sei Dank überwunden haben! Zwischen Gut- und Bösmenschen zu unterscheiden, liegt mir hier fern. (Bundesrat Mag. Himmer: Aber Sie sind auf jeden Fall ...!) Nein, darum geht es im Prinzip auch hier nicht. Es würde mich freuen, wenn Sie genau hinhören. (Bundesrat Mag. Himmer: Das machen wir ja! Deswegen habe ich einen Zwischenruf gemacht! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Bundesrätin Roth-Halvax: Vice versa!) Das freut mich. (Bundesrat Ager: Na eben! Sind wir zwei!) Das ist ja doch ganz nett, oder, Herr Kollege Ager? (Bundesrätin Roth-Halvax: Zur Sache!)

Zur Sache: Wir werden natürlich der Bundes-Sportförderung zustimmen. Zwei Punkte sind darin für uns wesentlich; ein Punkt heißt Förderung des Frauen- und Mädchen­sports, eine meines Erachtens gerade in Österreich auch sehr wichtige Erkenntnis!

Wenn man – und ich nehme hier absichtlich den Fußball her – Deutschland und die Schweiz anschaut, dann ist Frauenfußball dort nahezu so interessant wie Männer­fußball. Es wird ihm viel Bedeutung beigemessen, es wird dort viel Geld hinein­investiert. In Österreich ist Frauenfußball eine ganz kleine Sparte, in der mit viel Engagement gekämpft wird – aber natürlich nicht nur um die Punkte und Tore, sondern auch um Anerkennung!

Wenn man die Finanzmittel des ÖFB anschaut, so sind von den 15 Millionen €, die hier im Topf sind, 2 Millionen für den Frauenfußball vorgesehen. (Bundesrat Bieringer: Eh viel!) – Jetzt fehlt ja nur noch der Satz: Was sich 2 000 Jahre bewährt hat, sollte man nicht ändern. – Vielleicht liegt das manchmal im Wunschdenken von manchen Männern (Zwischenrufe bei der ÖVP), es ist aber eines Parlaments sicher nicht würdig.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 76

Machtpositionen im österreichischen Sport geben ebenfalls ein Bild davon, welche Bedeutung dem Frauensport zugemessen wird. Es gibt 65 wesentliche Funktionen; drei davon werden von Frauen besetzt. Ich denke, vielleicht sagen Sie jetzt auch: das ist gut so, aber ... (Ruf bei der ÖVP: Das ist zu wenig!) Es freut mich, das zu hören! (Bundesrat Mag. Himmer: Aber Sie könnten Ihr Mandat einer Frau abtreten!) – Wir haben unsere Mandate paritätisch besetzt. (Bundesrat Mag. Himmer: Ja, aber ich sage es nur!) Es wäre ja eine Möglichkeit, dass Sie das auch machen. (Bundesrat Mag. Himmer: ... die Möglichkeit aufzeigen!)

Die Bedeutung des Frauensports sollte im Wesentlichen auch in den Vereinen sicht­barer werden, in Funktionen in Vereinen, in der Medienberichterstattung und klarer­weise bei der Verteilung der Finanzen. Nur so kann es dazu kommen, dass mehr Frauen im öffentlichen Bereich des Sports auftreten, und ich glaube auch, nur so kann es dazu kommen, dass mehr Frauen am Sportgeschehen teilnehmen.

Der zweite Grund unserer Zustimmung sind die gesundheitsfördernden Bewegungs­maßnahmen im Kindes- und Volksschulalter. Das ist natürlich sinnvoll, da gibt es gar keine Frage: Bewegung heißt Gesundheit! Wir alle wissen, dass unsere Kinder an Bewegungsmangel leiden – in der Stadt mehr als auf dem Land, aber es ist auch dort so (Zwischenruf der Bundesrätin Roth-Halvax), dass Kinder in ihrer Bewegung, im Lärmen, im Tollen wesentlich behindert werden. Es ist ihnen vieles verboten, was früher selbstverständlich war: manchmal irgendwo drüberklettern, irgendwo hinein­gehen. Eltern sind oft hyperprotektiv; auch das ist ein Grund, warum Bewegung so ins Hintertreffen gerät.

Daher ist die Förderung eine wesentliche Aufgabe des Staates, auch in der Hinsicht, dass Sport einen Teil der Freizeit braucht. Dass Kinder bereits als Kleine lernen, was es heißt, ein Hobby zu haben, was es heißt, in Vereine zu gehen, kann hier nur als Vorteil angesehen werden. Sport ist eine der besten Beschäftigungen, die wir dann für Jugendliche und Erwachsene kennen.

Grundsätzlich sei zur Sportförderung aber gesagt, dass Transparenz und Offenlegung der Förderverteilung notwendig sind. Sichtbar zu machen, wer wie viel erhält und was damit geschieht, ist eine wichtige demokratische Maßnahme im Verteilungskonzept des Staates.

Wenn auch bei der Evaluierung – und hier ende ich wieder beim ÖFB – zurzeit sicher keine sehr erfreuliche Bilanz herauskommt, so können wir doch warten, was 2008 bei der Europameisterschaft der ÖFB zustande bringen wird. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Wahrscheinlich Europameister!)

12.56


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich darf vielleicht auch noch eine kleine Bemerkung machen, weil ja sehr viel über das Sprichwort gesprochen wurde.

Wir, die wir uns durchaus noch an das Lernen lateinischer Sprichwörter im Latein­unterricht erinnern, werden uns vielleicht auch daran erinnern, dass das Sprichwort damit beginnt, dass es sagt: „ein gesunder Geist“, und dann erst kommt der Körper. Daher würde ich sagen: Womit wir uns jetzt beschäftigen, ist sehr wohl das, dass eben der gesunde Geist, der auch hier herrscht, sich natürlich darüber Gedanken macht, wie ein Körper gesund erhalten werden kann. Ich würde meinen, in diesem Sinn wollen wir alle das Beste, und bitte daher, dass wir uns jetzt nicht gegenseitig bewerten.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


12.57.14

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Breiner! Der Zwischenruf von Bundesrat


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 77

Bieringer, in dem er gemeint hat, dass 2 Millionen für den Frauenfußball genug sind, hat schon etwas für sich. Es gibt in Österreich kein Gesetz, das es Frauen verbietet, sich zu einer Fußballmannschaft zu formieren. Es ist eben Fußball vermutlich nicht unbe­dingt ein Frauensport. Wenn man aber nun bedenkt, wie viele Fußballmann­schaften männlich sind und wie viele Frauen-Fußballmannschaften es gibt, dann sind, Herr Bundesrat Bieringer, die 2 Millionen im Verhältnis zu den 13 Millionen für den männlichen Fußballsport tatsächlich gut dotiert. (Bundesrätin Roth-Halvax: Dafür, dass die Männer nichts weiterbringen? – Heiterkeit bei der SPÖ.)

Wir werden diesem Sportförderungsgesetz ebenfalls die Zustimmung erteilen, weil wir darin richtige Ansätze sehen. Denn die verstärkte Umwidmung von Bundes-Sport­förderungsmitteln zugunsten von Bewegungsmaßnahmen im Bereich der Kinder und auch im Kindergartenbereich, also im Vorschulalter, ist der richtige Weg.

Es ist in dem Gesetz auch nicht enthalten, was vorher in den Medien laut angedacht wurde, nämlich Bestrafungen durchzuführen und eine so genannte Fettsteuer einzu­führen. Davon ist Gott sei Dank nichts zu bemerken. Es ist der richtige Weg, im Bereich der Bewegung und der Sportförderung mit Belohnungssystemen und nicht mit Bestrafungen zu agieren.

Beginnen wir aber auch mit einer Grundsatzdiskussion, um im Bereich der Sportför­derung als Lenkungsmaßnahme auch Förderungen beziehungsweise Reformen in anderen Bereichen anzudenken und durchzuführen, wie zum Beispiel im Fußball­bereich – um noch einmal auf das Beispiel zurückzukommen –, gerade in einem Jahr vor der EURO 2008! Was die Lizenzen für die Bundesligavereine betrifft – die Vereine der Bundesliga nominieren Senate, und diese entscheiden über die Lizenzen –, ist dies ein veraltetes System. Hier sollten wir über Reformen nachdenken.

Was ich mir im Bereich der Bundes-Sportförderung auch wünschen würde, wäre mehr Transparenz. Ich glaube, diese Forderung kann man von diesem Rednerpult aus selbstverständlich auch aufstellen.

Ich möchte zu dem Thema abschließend nur noch Folgendes sagen: Förderung ist nicht alles, es bedarf auch einer großen Anzahl von Funktionären, die den Breitensport in Österreich aufrechterhalten. Diese agieren meist unbezahlt und unbedankt zum Wohle unserer Volksgesundheit, und deshalb gilt mein Dank auch all diesen Funk­tionären.

Ich darf vielleicht noch zu den Punkten 4 und 5, die darauf folgen und denen wir ebenfalls die Zustimmung geben werden, einen Satz anhängen, um nicht noch einmal ans Rednerpult gehen zu müssen – obwohl das ja wiederum Bewegung und eigentlich eine sportliche Tätigkeit wäre. Aber ich bin nicht darauf aus, die Statistik der Rede­anzahl aufzubessern, sondern ich sage, dass die Maßnahmen, die im Bereich Doping gesetzt werden und die Gott sei Dank von allen Parteien im Hohen Hause, im Parlament, wahrscheinlich auch heute hier im Bundesrat, bestätigt werden, sehr, sehr gute Maßnahmen sind, mit denen mehr Ethik im Sport erreicht wird.

Eine Bitte an den Herrn Staatssekretär ist die, dass wir vielleicht gerade in diesem Vorzeige-Doping-Gesetz alles daransetzen sollten, um innerhalb der Europäischen Union dieses Gesetz zu harmonisieren. Denn es darf nicht so sein, dass ein Land vorbildlich ist und andere Länder schlampig hintennach bleiben.

Wir werden den Punkten 3, 4 und 5 die Zustimmung erteilen. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.01


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt nun Herr Staats­sekretär Dr. Lopatka.

 



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 78

13.01.23

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka: Frau Präsidentin! Ich korrigiere nicht gerne Präsidenten – das steht mir auch nicht zu –, und schon gar nicht Präsidentinnen. Aber wenn man zitiert, dann muss man ganz und richtig zitieren.

Es war der Satiriker Juvenal, der dieses Zitat gebracht hat. Dieser war ein eher beleibter Herr, der es nicht so mit dem Sport gehabt hat, und daher hat er gesagt: Orandum sit mens sana in corpore sano. Er hat gemeint: Es wird gesagt, es wird behauptet, dass bei jemandem, wo der gesunde Geist zu Hause ist, auch ein gesunder Körper vorhanden sein muss. Er selbst hat sich darüber lustig gemacht. – Also das nur zu diesem Zitat. (Beifall bei der ÖVP.) Aber wir haben hier Redefreiheit, und daher steht es jedem zu, das Zitat so zu sehen, wie er es sehen möchte.

Das Zweite – weil ich ja auf das eingehen möchte, was meine Vorredner angesprochen haben – betrifft den Frauenfußball. Es ist ein Wunschdenken, dass in Deutschland und der Schweiz der Frauenfußball nahezu die Bedeutung von Männerfußball hat. Aller­dings stimmt es hier wieder, dass in der Schweiz und in Deutschland der Anteil der Damen innerhalb der Fußballspielenden weit höher als bei uns ist: Bei uns sind 2 Prozent von den 550 000, die diesen Sport betreiben, Frauen; in Deutschland rund 10 Prozent, in der Schweiz 12 Prozent. Da haben wir eindeutig einen Aufholbedarf.

Am Wochenende ist übrigens das Cup-Finale im Horr-Stadion. Wer Zeit hat und einmal ein Frauenfußballspiel sehen möchte – um 17 Uhr beginnt das Spiel –, der wird sehen, dass hier auch hervorragender Fußball geboten wird. Bei Neulengbach zum Beispiel spielt eine brasilianische Legionärin, die zur Weltspitze gehört.

Aber wir sind hier schon gefordert, bei der Sportförderung insgesamt mehr für Frauen zu tun. Es stimmt, dass Frauen in diesem Bereich, stärker als in anderen Bereichen, bei Weitem noch nicht diesen Aufholprozess haben machen können wie zum Beispiel hier im Bundesrat, wo garantiert der Frauenanteil in den letzten Jahren gestiegen ist, oder auch im Nationalrat und in vielen anderen Bereichen.

Bei den Sportfunktionen ist es noch nicht so. Sie haben 63 wichtige Funktionen angeführt. Wahrscheinlich haben Sie die 59 Fachverbände in der Bundes-Sport­organi­sation gemeint, denn dort findet man die drei Frauen, die Sie angesprochen haben; der Rest sind – was den Vorsitz betrifft – tatsächlich Männer. Das hängt natürlich auch mit der Struktur des Sports in Österreich zusammen, weil ein Großteil der Arbeit ehren­amtlich geleistet wird.

Frauen haben schon andere Zusatz- und Vielfach-Belastungen, oftmals auch ehe­malige Sportlerinnen. Manchen ist zum Beispiel ihr zweites Kind – ich sehe das positiv – wichtiger als die Fortsetzung der Karriere; das hatten wir in den letzten Tagen bei unserer besten Sprinterin, Mayr-Krifka. Dann, wenn die kleinen Kinder da sind, noch eine Sportfunktion neben dem Beruf und neben kleinen Kindern auszuüben, das geht sich eben bei vielen nicht aus (Bundesrätin Roth-Halvax: ... hat einen Mann!) – außer sie hat einen entsprechenden Mann. Eine rare Ausnahme war hier eben Liese Prokop, aber sie war eine rare Ausnahme.

Zum nächsten Punkt, der angesprochen worden ist: Es wird ja niemanden geben, der sich irgendwo hinstellt und „Weniger Sport, weniger Bewegung!“ sagt. Jeder sagt das Gegenteil, nur kenne ich keinen Bereich in unserer Gesellschaft, in dem das, was wir sagen – und auch das, was wir wissen, nämlich dass es gesund ist –, so weit weg von dem liegt, was wir dann in der Politik tatsächlich zustande bringen. Die Kluft ist riesig! Die Kluft ist riesig zwischen dem, was wir wissen und was wir sagen, und dem, was wir dann imstande sind, umzusetzen.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 79

Faktum ist, dass immer mehr Kinder nicht nur dick, sondern auch fettleibig sind – und dann wird es gefährlich für die Gesundheit, wirklich gefährlich! Das hat nichts mit einer Frage der Ästhetik, des Aussehens zu tun, mit einem Idealbild – überhaupt nicht! –, sondern dann geht es schlichtweg um Gesundheitsfragen. Auch hier gelingt uns nicht das, was wir alle gern hätten.

Der erste Adipositas-Bericht aus dem Jahr 2006 ist alarmierend. Die WHO spricht hier weltweit bereits von einer Epidemie in den entwickelten Staaten, weil so viele von dieser Fettleibigkeit betroffen sind. Bei Volksschulkindern – wir haben 5 Prozent, die fettleibig sind – sagen WHO-Studien, dass das eine Verkürzung der Lebenserwartung um mindestens fünf Jahre bedeutet. Das ist dann schon etwas, dass man ernsthaft darüber diskutieren muss, was wir machen können.

Was also probieren wir jetzt mit unseren bescheidenen Mitteln? – Damit ich nicht zu lang bin: Erstens haben wir es erreicht, dass die Verbände damit einverstanden waren, dass wir Geld umschichten konnten. Wir haben zusätzliche Mittel für „Fit für Österreich“. Da geht es um den Breitensport, da geht es um Angebote gerade für jene, die keine Bewegung machen; das sind 60 Prozent der Österreicherinnen und Öster­reicher!

Da geht es nicht um Sport – deswegen verwende ich das Wort „Sport“ hier kaum –, sondern da geht es um Bewegung: dass man nicht mit dem Lift fährt, sondern auf Stiegen geht; dass man sich einfach regelmäßig bewegt. Da haben wir jetzt zusätzlich rund 2 Millionen € pro Jahr, die wir mit den Verbänden einsetzen können.

Wir haben in Österreich eine großartige Struktur, wir haben 14 500 Sportvereine. In der Vergangenheit hat aber ein Großteil davon nichts für den Breitensport gemacht, es war also nicht dieses niederschwellige Angebot vorhanden. Da gibt es bisher 2 300 Quali­tätsgütesiegel von „Fit für Österreich“, und das sind Gütesiegel mit jenen Angeboten, über die man leicht einsteigen kann.

Die Wiener Gebietskrankenkasse ist jetzt erstmals dazu bereit, dass, wenn jemand bei einer Gesundenuntersuchung ist und dort festgestellt wird, dass er mehr Bewegung machen müsste, dies aus Kassengeldern bezahlt wird. Das ist auch völlig neu, sozusagen in Richtung grüne E-Card, dass man nicht nur Medikamente verschrieben bekommt, sondern auch Bewegungseinheiten bezahlt werden.

Der zweite Punkt ist: Wir starten mit dem Budget 2008 in den Schulen – hierfür haben wir auch rund 2 Millionen €, ganztägige Betreuungsformen und ganztägige Schulfor­men werden zunehmen –, mit den Vereinen in den Schulen, um auch hier wieder Bewegung in die Schulen zu bringen, ein Programm, das aus diesem Budget finanziert wird.

Das Ganze ist vor dem Hintergrund zu sehen – damit möchte ich schließen –, dass es kaum einen Bereich gibt, in dem die finanzielle Absicherung so stark wie hier ist, solange wir das Glücksspielmonopol haben. Denn das Glücksspielmonopol sichert uns zur Sportförderung, im Vergleich zum Jahr 2000, jetzt schon eine dreifache Summe: Damals hatten wir 20 Millionen €; jetzt liegen wir bei 63 Millionen €, weil gerade im Internet das Spielen zugenommen hat. 3 Prozent dessen, was im Glücksspiel umgesetzt wird, fließt – ohne Deckelung nach oben – direkt dem Sport zu.

Wir setzen in den nächsten vier Jahren einen Schwerpunkt in Richtung Kinder, beginnen damit schon in den Kindergärten – man kann nicht früh genug damit begin­nen, wir haben dafür Modellfälle von Bewegungskindergärten –, setzen das in den Volksschulen fort und setzen hier hoffentlich einen Schritt dafür, dass eine Gegen­bewegung einsetzt. Diese Gegenbewegung ist notwendig, damit möglichst viele in


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 80

einem gesunden Körper ihr Leben führen können. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer.)

13.09


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Es liegt mir noch eine Wortmeldung vor: Herr Bundesrat Mayer, bitte.

 


13.09.23

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich habe leider das Attest meiner Gesundenuntersuchung nicht dabei. Aber ich hoffe, dass ich zumindest diese Rede hier ohne Probleme über die Bühne bringen werde.

Zu den Vorrednern kann ich feststellen, dass ich das in allen Aussagen unterstützen kann. Auch was Kollege Breiner über sein Frauenförderungsprogramm gesagt hat, kann man durchaus unterschreiben und unterzeichnen.

Bezüglich Frauenfußballs: In Vorarlberg gibt es ein derartiges Gesetz nicht. Wir haben sehr aktive Frauenfußballerinnen, die sich auch im Bodenseeraum sehr gut durch­setzen können.

Herr Staatssekretär! Vielleicht könnte man erreichen, dass der FC Nationalrat sozu­sagen mit Frauen bestückt wird beziehungsweise dass hier Frauen mitmachen und dass wir dann vielleicht einen Proporz einführen: fünf oder sechs Frauen; das lässt sich bei elf natürlich schwer managen. Aber es wäre zumindest ein Vorschlag, dass man das einbringen könnte. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Diese Bundes-Sportförderung ist also eine Erfolgsgeschichte. Wir prolongieren sie hiermit, und ich denke, es sind auch ganz wichtige Maßnahmen. Der Herr Staats­sekretär hat uns in sehr eindrucksvoller Art und Weise referiert, dass wir natürlich auch sehr froh darüber sind, dass die Erfolgsgeschichte der Österreichischen Lotterien in dieser Art fortgeschrieben wird: verdreifacht seit 2000! Wir haben so viel Geld wie nie für den Sport zur Verfügung, wir haben in den letzten Jahren wirkliche Impulse gesetzt, und das wird in dieser Art und Weise fortgesetzt.

Es ist ganz, ganz wichtig, dass diese Finanzierungsschiene erhalten bleibt und dass wir hoffentlich noch lange dieses Glücksspielmonopol haben, das so segensreich für unseren Sport ist. Das ermöglicht es unseren Sportverbänden, in den Vereinen Weichen für den Breitensport und damit für die Gesundheitsförderung zu stellen.

Der wesentliche Punkt, der bereits formuliert wurde, ist, dass wir die Kinder, unsere Jugendlichen, aber insbesondere die Kinder in den Kindergärten, in den Vorschulen, in den Volksschulen aktivieren, in Bewegung bringen und wieder für Sport begeistern, sie dafür begeistern, Bewegung zu machen, aktiv zu sein, und dass das auch in den Schulen umgesetzt wird, bei den Ganztagsbetreuungen und bei den Nachmittags­betreuungen, dass da sportliche Aktivitäten mit einfließen werden. Es ist auch ein ganz wichtiger Impuls – das wurde ja bereits gesagt –, dass 2 Millionen € in diese Projekte fließen.

Ich darf hier, sehr geehrter Herr Staatssekretär, wirklich größte Anerkennung aus­sprechen. Das ist eine richtige Investition in die Zukunft für unsere Kinder, und dafür kann man nicht genug Danke sagen! (Beifall bei der ÖVP.)

Es wurde auch schon angesprochen, dass mehr als die Hälfte, zirka 60 Prozent der Österreicher keine aktive sportliche Bewegung machen, dass sie sich zu wenig oder überhaupt nicht bewegen. Ich denke, auch hier sollte ein Umdenkprozess beginnen, sodass man jetzt Geld in die Hand nimmt und Aktivierungen durchführt. Diese Initiative „Fit für Österreich“ ist ein besonderes österreichisches Konzept, das bereits bei den


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Kleinsten im Kindergarten beginnt, in der Schule, wobei sich die Vereine und die Dachverbände bemühen, Sport für praktisch jede Altersklasse anzubieten.

Ich möchte jetzt noch folgenden Punkt ansprechen. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass im Nationalrat ein Entschließungsantrag beziehungsweise ein Abänderungs­antrag beschlossen wurde, dass auch ausreichende Mittel in Bezug auf den Doping-Missbrauch – wir kommen ja im nächsten Punkt zu den Doping-Gesetzen –, für den Ausbau und die Finanzierung der Anti-Doping-Agentur zur Verfügung gestellt werden. Wir brauchen härtere Kontrollen, wir brauchen mehr Kontrollen. Da wird 1 Prozent aus der Bundes-Sportförderung für diese Doping-Agentur sozusagen umgeleitet, dafür wird mehr als 1 Million € zur Verfügung gestellt.

Mit den vorliegenden Änderungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes treten wir, wie angekündigt, in ein neues Zeitalter der Sportförderung ein. Es ist dies ein Quanten­sprung, und es sichert den Organisationen für den Sport in Österreich in dankens­werter Weise die entsprechenden Mittel. Sportliche Betätigung wird sozusagen ver­schrieben, und wir haben damit auch eine gesicherte finanzielle Zukunft zur Steige­rung der Volksgesundheit. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer.)

13.14


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.

13.14.554. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007) (105 d.B. sowie 7688/BR d.B. und 7701/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport (44 d.B. und 106 d.B. sowie 7702/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Die Berichterstattung zu den Punkten 4 und 5 hat Herr Bundesrat Stadler über­nommen. Ich bitte um die Berichte.

 


13.15.19

Berichterstatter Werner Stadler: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Sport­angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 82

ein Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport, das Anti-Doping-Bun­des­gesetz 2007.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Es folgt der Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

erstens gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

zweitens dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

drittens dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen und

viertens gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die beiden Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

 


13.17.10

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben beim vorigen Tages­ordnungspunkt gerade gehört, wie wichtig, wie wertvoll und schön Sport sein kann. Doch gibt es auch eine so genannte dunkle Seite des Sports: das Thema Doping. Zu diesem Thema gibt es eben die Beschlüsse unter den Tagesordnungs­punkten 4 und 5, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 beziehungsweise das vom Bericht­erstatter er­wähnte Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport.

Gerade in den letzten Wochen hat sich das Thema Doping international und national wieder zum sportpolitischen Thema Nummer eins hochgeschaukelt, könnte man sagen. In Österreich waren der Anlass die Entscheidungen des IOC betreffend die Vorkommnisse rund um einige österreichische Athleten und Trainer im Rahmen der Olympischen Winterspiele 2006 in Turin.

International gesehen war es wieder einmal der Radsport, der für Schlagzeilen gesorgt hat, und zwar waren es die Geständnisse von Fahrern und Betreuern des deutschen Telekom-Teams. Wenn wir uns daran erinnern: Sogar der Klassiker des Radsports, die Tour de France, ist beinahe im Sumpf dieser Doping-Vorkommnisse – man könnte fast sagen: Drogen-Vorkommnisse – untergegangen. Ein Sportkommentator hat ge­schrieben, es wäre besser, nicht mehr von einer Tour de France, sondern von einer


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„Tour de Doping“ zu sprechen. Erinnernswert ist zum Beispiel, dass Jan Ullrich bezie­hungsweise der Sieger des Vorjahres, Ivan Basso, schon vor der Tour ausgeschlossen worden waren und dass der Sieger, Floyd Landis, in der 17. Etappe auch kontrolliert wurde, woraufhin ein zu hoher Testosteronwert nachgewiesen wurde.

Die Geschichte der Dopingfälle ist lang und beginnt wahrscheinlich schon in der Frühzeit des Leistungssports. Es gibt Berichte darüber, dass auch während der Olympischen Spiele der Antike bereits Sportler leistungssteigernde Substanzen zu sich nahmen; dort gab es wahrscheinlich einige Wundermittel, die auch nicht kontrollierbar waren. Trotzdem beginnt hier der Grundgedanke des Dopings: sich verbotener Substan­zen zu bedienen, um seine Leistung zu steigern.

Der erste wirkliche Dopingfall der neueren Geschichte des Sports war im Jahre 1960 zu verzeichnen und ist sehr tragisch ausgegangen. Der norwegische Radfahrer Knud Jensen ist nach einem harmlosen Sturz im Krankenhaus verstorben; an ihm wurden erstmals Amphetamine nachgewiesen.

Wir erinnern uns sicherlich alle an den Wundersprint des vermeintlichen Olympia­siegers Ben Johnson, der in 9,79 Sekunden nicht nur zu Olympia-Gold gelaufen war, sondern auch einen neuen Fabelweltrekord aufgestellt hat. Es hat sich herausgestellt, dass auch er gedopt war, und er musste seinen Titel zurückgeben. Nach einer neuer­lichen Verfehlung erfolgte eine lebenslange Sperre.

Oder: Fußballgott Diego Maradona; Ausschluss vom Turnier während der Fußball-WM 1994 in den USA. Wenn man sich seine Physis anschaut, dann, glaube ich, sieht man: Er die Einnahme verbotener Substanzen auch in den darauffolgenden Jahren fortgesetzt.

Es gibt aber auch eine Liste der besten Doping-Ausreden; in Vorbereitung für diese meine Rede habe ich mir das ein bisschen angesehen. Es sind abenteuerliche Geschichten: Saboteure, Kranke, Schwiegermütter, zu viel Sex, explodierende Asthma-Sprays, manipulierte Zahnpasta, Haustiere und vieles andere mehr.

Ab wann wird eigentlich gedopt? Es gibt eine lange Liste der verbotenen Mittel; vielleicht einige daraus, zum allgemeinen Thema passend – die nach mir zu Wort gemeldeten Kolleginnen und Kollegen werden sicherlich noch näher auf die Gesetzes­materie eingehen; ich habe mir diesen Teil herausgegriffen –:

Es sind zum einen sogenannte Stimulanzien, Amphetamine, Ephedrin und Koffein. Sie steigern die motorische Aktivität, das körpereigene Warnsystem wird ausgeschaltet, und die letzten vorhandenen Reserven werden aufgebraucht. Der Sportler selbst merkt das nicht – und das kann letzten Endes bis zur Ohnmacht und zum Tod führen.

Es sind zum anderen Narkotika. Morphin hat eine beruhigende Wirkung, wie wir wissen. Es wird vor allem von Sportschützen verwendet, um den Körper „herunter­zufahren“, um ganz ruhig zu sein.

Ein Problemfall, der immer wieder auftaucht und auch immer wieder genannt wird, ist der Umgang mit den sogenannten Erkältungsmitteln, dem berühmten Hustensaft. Es ist nachgewiesen, dass das darin enthaltene Codein zu einem gewissen Teil in Morphin umgewandelt wird.

Ein Klassiker im Doping-Bereich: Anabolika, Testosteron – mehr Muskelmasse, weni­ger Fett; mit gravierenden Nebenwirkungen: einer Verweiblichung der Männer und umge­kehrt einer Vermännlichung der Frauen. Wer sich so manche Erfolge der Athletinnen und Athleten aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und manchen anderen Ostländern aus der Zeit der siebziger Jahre angesehen hat, hat gewusst, dass da nicht alles mit rechten Dingen zugeht und zugehen kann.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 84

Speziell für meinen Kollegen Edgar Mayer – er hat gesagt, ich muss das sagen und ich darf es nicht als „Epo“ abkürzen –: Erythropoietin. Es erhöht die Anzahl der roten Blut­körperchen und ist förderlich vor allem dann, wenn es um die Ausdauer geht. Die Nebenwirkungen sind gravierend: Die Fließeigenschaft des Blutes wird verändert, Bluthochdruck bis hin zum Herzinfarkt ist die Folge.

Zuletzt eine der neuesten Formen: das sogenannte Eigenblut-Doping. Bei Aufenthalten in Höhentrainingslagern, wo das Blut mit sehr viel Sauerstoff angereichert wird, wird Blut entnommen, und zwar eine schöne Menge, und dieses Eigenblut wird vor dem Wettkampf wieder zugeführt. Es ist das kaum nachweisbar – es sei denn, man lässt das notwendige Werkzeug dafür liegen, was angeblich auch österreichischen Athleten schon bei Olympischen Spielen passiert ist. (Bundesrat Gruber: Öfter passiert ist!) – Öfter, Herr Kollege, da hast du recht.

Warum wird denn eigentlich gedopt? – Das hat einen ernsten Hintergrund, und dieser sollte einem schon auch zu denken geben. In der heutigen Zeit geht es im Sport, speziell im professionellen Spitzensport, nicht nur um ichbezogene und soziale Aspekte, sondern vorrangig um finanzielle Absicherung. Profisportler und Profi­sportlerinnen verdienen ihren Lebensunterhalt durch Siegprämien und durch Spon­sorenverträge. Diese Gelder sind jedoch von der Leistung abhängig. Dies bedeutet: Nur ein erfolgreicher Athlet/eine erfolgreiche Athletin kann sein/ihr Leben durch Sport finanzieren. Um Erfolg zu haben, ist intensives Training erforderlich; das wissen wir. Die Leistungsdichte in allen Bereichen wird immer größer – um zu siegen, sind manche, oft sind es frustrierte Sportlerinnen und Sportler, die in einer verzweifelten persönlichen Lage sind, auch bereit, verbotene Substanzen zu sich zu nehmen.

Dass das Doping-Problem besonders evident ist in Schnellkraft- und Ausdauer­sportarten, wie etwa Gewichtheben, Bodybuilding, Leichtathletik, Radsport oder Schi­langlauf, wissen wir. Technisch anspruchsvollere Sportarten sind bisher weniger davon betroffen gewesen, trotzdem ist es auch da ein Thema. Man darf es nicht vernach­lässigen, da bessere Fitness und psychologische Enthemmung – beides Bereiche, die durch Dopingmittel optimiert werden können – fast in jeder Sportart hilfreich sein können.

Völlig unverständlich ist aber der Einsatz von Dopingmitteln im Amateursportbereich. Gerade da, behaupte ich an dieser Stelle, gibt es noch immer eine hohe Dunkelziffer. In manchen Fitnessstudios gibt es die berühmten „Wunderpillen“, mit denen man das „nachholt“, was man eigentlich durch Training erreichen sollte. Gerade dieser unkontrollierte und unwissende Einsatz führt dazu, dass manche ihren Körper wirklich zugrunde richten.

Wer und wie wird kontrolliert? – Kontrolliert werden Sportler und Sportlerinnen, die mögliche Teilnehmer an nationalen und internationalen Wettkämpfen sind. Bei Wett­kämpfen wird die Kontrolle, meist ist es eine Urinprobe und eine Blutprobe, von aus­gebildetem Personal durchgeführt. Sollten Spitzensportler verreisen, haben sie sich beim Verband abzumelden – egal, ob sie auf Urlaub fahren oder in ein Trainingslager. Spitzensportler können – und dazu trägt auch dieses Gesetz bei; auf der einen Seite gut, dass es das gibt, aber was bedeutet das in menschlicher Hinsicht – an jedem Ort der Welt rund um die Uhr kontrolliert werden; rund um die Uhr heißt zum Beispiel auch um halb drei Uhr nachts.

Abschließend ein paar persönliche Anmerkungen zum Anti-Doping-Bundesgesetz: Ich freue mich darüber, dass es im Nationalrat Einstimmigkeit diesbezüglich gegeben hat, und ich gehe davon aus, dass es auch hier im Bundesrat Einstimmigkeit über den Allparteien-Antrag geben wird.


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Das Gesetz schafft Klarheit und kriminalisiert nicht den Sportler, sondern stellt das Umfeld unter Strafe. Das scheint mir auch ganz wichtig zu sein. Dort muss klar gesagt werden: Die Betroffenen, die verbotene Substanzen eingenommen haben, und die, die dazu beigetragen haben, gehören klar zur Verantwortung gezogen. Ich wehre mich aber gegen Pauschalverdächtigungen ganzer Sportarten und ganzer Sportverbände – im Interesse jener, die wirklich ehrliche und saubere Arbeit betreiben.

Dieses Gesetz ist ein klares Bekenntnis – wie ich schon gesagt habe – zum sauberen Sport mit klaren gesetzlichen Richtlinien. Doping schadet den Athleten, das wissen wir, es schadet den Verbänden, und es schadet letzten Endes auch der Öffentlichkeit. Vor allem in Diskussionen rund um den Sport-Standort Österreich wurde das, wie wir wissen, auch immer wieder genannt.

Das Internationale Übereinkommen schafft einheitliche Rahmenbedingungen, haben wir gehört. Österreich ist den Weg gegangen von einem – von manchen behaupteten – vermeintlichen Sündenfall zu einem Vorzeigeland in Europa mit den noch folgenden legistischen Maßnahmen. Es fließt mehr Geld in den Kampf gegen Doping: durch Information, Prävention und Kontrollen.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle als Steirer meinen Bundesland-Nachbarn, den Salzburgern, alles Gute für die Bewerbung für Olympia zu wünschen. Ich hoffe, dass beim IOC alles mit sauberen Mitteln zustande kommt – denn wenn es danach geht, müsste der Standort Salzburg sein. – Schauen wir uns das an!

Herzlichen Dank auch dir, Herr Staatssekretär Lopatka, nicht nur als Marathonläufer, sondern auch als Sport-Staatssekretär. (Beifall bei der ÖVP.)

13.28


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.

 


13.28.34

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits mein Vorgänger gesagt hat, beschließen wir heute ein Anti-Doping-Bundesgesetz beziehungsweise ein Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport.

Mit dem Bundesgesetz über die Bekämpfung des Dopings im Sport positioniert sich der Gesetzgeber klar und bringt damit zum Ausdruck, dass es wohl nicht sein kann, tatenlos zuzusehen, wenn Umstände und Fakten eintreten, die nicht nur dem Sport im Allgemeinen schaden, sondern in erster Linie den Athletinnen und Athleten, aber auch dem Ansehen eines ganzen Landes.

Mit 1. September 1991 ist die Anti-Doping-Konvention des Europarates in Österreich in Kraft getreten. Durch die im Juli 2005 in Kraft getretene Novelle zum Bundes-Sport­förderungsgesetz wurden Anti-Doping-Regelungen in die Anti-Doping-Konvention aufgenommen. Die Ratifizierung des von der Unesco angenommenen Inter­nationalen Übereinkommens gegen Doping im Sport und die bisher gemachten Erfah­rungen machten Anpassungen notwendig.

Zu erwähnen ist, dass dieses Gesetz, das wir heute beschließen, wirklich von allen Fraktionen inhaltlich sehr gut erarbeitet wurde, dass konstruktive Ideen eingebracht wurden und das von allen mitgetragen wird. (Präsident Gruber übernimmt den Vorsitz.)

Bereits erwähnt wurde die Blutbeutel-Affäre rund um unser Langlauf-Team 2002 in Salt Lake City; allen noch in Erinnerung. Bereits damals wurden wir verwarnt – wir haben nichts daraus gelernt; nicht wir als Politiker, sondern unbelehrbare Sportler.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 86

Dann die Doping-Affäre in Turin 2006 rund um unser Langlauf- und Biathlon-Team. – Die Konsequenzen daraus sind allen bekannt: Diesmal wurden die Athleten verurteilt; lebenslange Sperren für 13 Athleten, Trainer, Serviceleute und einen Arzt aus unserem ÖSV-Langlauf- und Biathlon-Lager und dazu noch 1 Million Dollar Strafe, Bußgeld. Noch wesentlich schärfere Maßnahmen waren angekündigt, konnten aber Gott sei Dank abgewandt werden. Ich hoffe, dass unsere Sportler die Lehren daraus gezogen haben.

Mit diesem neuen Anti-Doping-Bundesgesetz werden auch neue Wege hinsichtlich Sanktionen beschritten. Nicht mehr der Bundessportverband trifft Sanktionen und Disziplinarentscheidungen, sondern zukünftig wird eine unabhängige Doping-Kontroll­einrichtung, der eine unabhängige Rechtskommission zur Seite gestellt wird, diese Entscheidungen treffen.

Auch ein wichtiges Thema, das den Breiten- und Amateursport betrifft, wurde bereits von Kollegem Köberl erwähnt; ist in diesem Gesetz natürlich nicht berücksichtigt, aber man kann sich überlegen, wie man dem entgegenwirken kann. In einer Studie des internationalen Wissenschafters Alessandro Donati, die von der WADA in Auftrag gegeben wurde, werden besorgniserregende Zahlen über den Missbrauch von Doping-Substanzen bekannt gegeben. Weltweit werden 700 Tonnen anabole Steroide zu Dopingzwecken missbräuchlich verwendet. Der Markt wird auf etwa 15 Milliarden € geschätzt. Bei der Manipulation mit Steroiden stehen nach dem Bericht Bodybuilder, Kunden von Fitnessstudios – Hobby-Sportler also –, Türsteher und Bodyguards mit einem Gesamtanteil von 38 bis 40 Prozent aller Präparate ganz oben.

Zwischen 35 und 37 Prozent der Doper sind Sportler aus dem Amateurbereich; die restlichen Anteile betreffen Berufsgruppen wie Militär, Polizei und Personen aus dem Showbusiness.

Doping nimmt eine besorgniserregende Entwicklung. Gerade Sie, Herr Staatssekretär Lopatka, als Spitzen-Amateursportler und wir, die wir uns ein bisschen anders fort­bewegen, wissen, wie schädlich all diese Dinge sind. Wir müssen daher zukünftig darüber nachdenken, wie wir auch diesen Bereich entsprechend kontrollieren können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem Gesetzesbeschluss gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.34


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Kaltenbacher.

Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Breiner. – Bitte.

 


13.34.09

Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Umgang mit Doping in Österreich folgt einer Tradition, nämlich: Zuerst fällt man in die Opferrolle, wenn irgendetwas offenkundig wird. Dies ist aber nicht verwunderlich, wenn man den Begriff „Doping“ etwas ausweitet und schaut, wo überall menschliche Grenzen mit Hilfe von Medikamenten, mit Hilfe von Suchtmitteln verändert werden sollen. Denken wir nur an die Schule: Wir wissen, dass eine Schularbeit mitunter ausreicht, um irgendwelche Beruhigungspillen oder -Tropfen bei den Kindern in Einsatz zu bringen. Mit dieser Mentalität fällt es natürlich schwer, Doping als das zu sehen, was es ist: Es ist eine Tat, die geahndet werden muss – und in Wirklichkeit ist es eine Tat gegen den eigenen Körper. Das ist das Schlimmste, wenn ich daran denke, dass wir Sport mit Gesundheit in Verbindung bringen.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 87

Nach den Doping-Fällen, die jetzt bekannt geworden sind, war es notwendig, klare, deutliche Bestimmungen zu erstellen. Diese liegen nun vor im Anti-Doping-Bundes­gesetz. Es gibt Klarheit über medizinischen Einsatz, über Meldepflichten, über Melde­fristen. Es gibt Klarheit über den Begriff „Doping“, was alles dazu gehört, und es gibt auch Klarheit darüber, dass es keine Unterstützung der Doping-Sünder geben kann, dass nicht jemand, der des Dopings bereits überführt ist, noch bei den Athleten sozu­sagen herumkrebst, Dopingmittel dabei hat – oder auch nicht; das lässt sich dann ja immer schwer beweisen – und nachher noch lamentiert, dass da ohnedies nichts gewesen sei. Diese Verantwortung wurde in dem Gesetz sogar dem Sportler über­tragen. Der Sportler darf niemanden an sich heranlassen, der bereits in einen Dopingfall verwickelt war, der des Dopings überführt wurde.

Diese Klarheit des Gesetzes war notwendig, findet sich auch im Internationalen Abkommen. Die Strafen sind sehr streng – so ist es auch richtig –, und es ist auch klar, wie schon hervorgegangen ist, dass wir sowohl dem Abkommen als auch dem Anti-Doping-Bundesgesetz zustimmen.

Dieses Gesetz kann und hat für uns in Österreich, für die Reputation des Sportes große Bedeutung und sei auch in Richtung Europameisterschaft 2008 erwähnt, denn wegkommen von dem Makel, den wir uns eingeheimst haben, wäre wichtig auch im Hinblick auf die Europameisterschaft 2008. Österreich sollte ein Land des Sportes sein, dem Ansehen des Sportes gerecht werden, der Bedeutung des Sportes gerecht werden.

Ich denke, mit diesem Gesetz kommen wir da einen Schritt weiter. (Beifall bei den Grünen.)

13.37


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke, Herr Kollege Breiner.

Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Lopatka. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


13.37.57

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich war eines der ersten Länder in Europa – allerdings anlassbezogen, muss man fairerweise sagen –, das Anti-Doping-Regelun­gen auf gesetzlicher Ebene getroffen hat. Im Bundestag in Deutschland wird das gerade diskutiert. Man streitet dort in vielen Bereichen, vor allem was die Finanzierung betrifft. – Wir haben das jetzt mit diesem Gesetz meines Erachtens für die nächsten Jahre richtungweisend geregelt.

Die Ernsthaftigkeit in Anti-Doping-Bemühungen erkennt man einfach auch an den Mitteln, die bereitgestellt werden. Wir haben die Mittel vom Bund, ausgehend von den rund 200 000 €, 300 000 €, die bisher vom Bund aufgewendet wurden, dahin gehend erhöht, dass wir einen fixen Prozentsatz von der besonderen Bundessportförderung dazugeben. Konkret ist das 1 Prozent; das sind momentan bei 63 Millionen € schon 630 000 €, die dazukommen. Wir haben somit insgesamt schon zu Beginn über 1 Million € dafür zur Verfügung. Deutschland, das rund zehnmal so groß wie Österreich ist, wendet für den Anti-Doping-Bereich zurzeit 1,2 Millionen € auf. – An diesen Größenordnungen erkennt man die Ernsthaftigkeit unserer Bemühungen.

Zweiter Punkt, den man deutlich sagen muss: diese neue Konstruktion, die wir gewählt haben, indem wir die gesamten Anti-Doping-Maßnahmen aus den Sportverbänden herausgenommen haben, denn diese waren teilweise überfordert. Wenn ein Spitzen­sportler auch dopt, so ist er doch einer, der natürlich nur durch sehr hartes Training so weit gekommen ist und vorerst sicherlich auch Erfolge ohne Doping gehabt habt. Und


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diesen Spitzensportler, den auch Funktionäre mitverfolgt haben, dem sie mit zu seinem Erfolg verholfen haben, dann zu bestrafen, das hat eben zu Problemen geführt.

Wir haben das völlig losgelöst. In der nationalen Anti-Doping-Agentur, als GesmbH konstruiert, wird es nun zwei Instanzen geben, wo diese Verfahren stattfinden. Da haben wir Neuland betreten. Wie können wir das durchsetzen – wir haben ja die Autonomie des Sportes in Österreich? – Indem wir ganz klar bei den Förderrichtlinien festgelegt haben, dass jener Verband, der diese Entscheidungen der nationalen Anti-Doping-Agentur nicht umsetzt, automatisch seine Förderung verliert, und zwar die gesamte Förderung. Dadurch haben wir erreicht, dass in Österreich diese Verfahren auch tatsächlich 100-prozentig umgesetzt werden.

Bundesrat Köberl hat in seinen Ausführungen schon angeschnitten, dass Doping Hand in Hand mit Sport geht; wie in anderen Bereichen. Es ist so im Leben, dass nicht jeder ausschließlich mit fairen Mitteln sein Ziel zu erreichen versucht. Auch in der Wirtschaft wird versucht, wettbewerbsverzerrend vorzugehen – und so ist es auch beim Sport. Daher ist meine These: Solange es Sportveranstaltungen gibt, solange vor allem so viel Geld im Spiel ist, brauchen wir ganz strenge Regelungen gegen Doping, im Wissen, dass diese Arbeit nie ein Ende finden wird. Das ist meine tiefe Überzeugung.

Die Zahlen sind teilweise erschrecken, und zwar in doppelter Hinsicht: erschreckend wie wahrscheinlich –, wie hoch der Anteil derjenigen ist, die bei Olympischen Spielen, bei Weltmeisterschaften Spitzenplätze erreichen und Mittel nehmen, die verboten sind. Es wird für die Doping-Jäger immer schwieriger. Man ist jetzt schon – glaubt man – dort, dass zumindest Gen-Doping bereits wissenschaftlich erforscht wird. Wie vorhin schon gesagt wurde: Eigenblut-Doping kann man nur nachweisen, wenn man die entsprechenden Apparaturen findet. Im Körper kann man das im Nachhinein gar nicht mehr feststellen.

Es gibt immer neue Wege, zu dopen – umso konsequenter muss man daher sein! Da darf es kein Augenzwinkern geben, es muss strengstens vorgegangen werden. Es gibt erschütternde Studien, wie oft gedopte Athleten das mit ihrem Leben bezahlen. Es gibt auch eine dramatische Untersuchung von Mitgliedern des Olympia-Kaders der USA, wo Athleten befragt worden sind: Wenn Sie die Chance hätten, Olympiasieger zu werden, das aber nur mit Doping – würden Sie dopen, im Wissen, dass Sie eine Lebenserwartung von maximal zehn Jahren hätten? Eine Mehrheit der befragten Athleten hat gesagt, ja, sie würden das machen. Jetzt muss man sich vorstellen, wie hoch der Druck auf die Athleten ist, sowohl von den Sponsoren als auch von den Trainern, als auch von der gesamten Sportnation: Der Erfolg muss her!

Daher muss man die Athleten schützen, muss man die Jugend schützen, und da ist europaweit, weltweit bisher zu wenig geschehen. Es gibt Sportarten in den USA, wo Doping erlaubt ist. Da gibt es eine andere Kultur. Man sagt, das sind Profisportler, ihr Kapital ist quasi der Körper, und sie können mit ihrem Körper machen, was sie wollen, sie verdienen auch genug. – Ziemlich darwinistisch das Ganze. – Wir in Europa gehen da Gott sei Dank einen anderen Weg.

Europa ist angeschnitten worden. Der Sport führt ein kümmerliches Dasein innerhalb der Europäischen Union. Bis heute gibt es keine gesetzliche Regelung den Sport betreffend. Keine einzige; in der Verfassung wäre zum ersten Mal der Sport erwähnt gewesen. Wir werden ja sehen, was beim Europäischen Rat letztendlich herauskommt. Daher gibt es europaweit völlig unterschiedliche Regelungen, was den Kampf gegen Doping betrifft.

Drei Punkte, die ich noch anführen möchte, was unsere neue gesetzliche Regelung betrifft: unabhängige Anti-Doping Agentur – vorhin schon erwähnt –, mehr Geld, um Maßnahmen zu setzen, und wir wollen schon rechtzeitig ansetzen durch Aufklärung


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und Information. Ganz wichtig bei Aufklärung und Information ist, das auch verpflich­tend innerhalb der Verbände durchzuführen.

Wir brauchen eine Trias – wollen wir wirkungsvoll Doping bekämpfen –, die da mittun muss. An erster Stelle stehen die Athleten – man kann den Athleten nie die Verant­wortung nehmen – und deren engstes Umfeld. Daher halte ich es für richtig, dass wir in Zukunft gegen Ärzte – wir hätten das auf Grund der Rechtslage schon machen können, es ist nur nie geschehen; die Verbände haben das nie gemacht, um das direkt zu sagen –, die Dopingmittel einsetzen, vorgehen.

Wir müssen gegen das Umfeld der Sportler vorgehen, und zwar strafrechtlich vor­gehen. Für den Athleten selbst ist es die größte Strafe, wenn er seinen Sport nicht ausüben darf, denn das ist für die meisten mehr als nur ein Beruf, das ist eine Berufung. Der Sport ist das Leben rund um die Uhr für Spitzensportler, sonst haben sie keine Chance, weltweit vorne dabei zu sein. – Das ist der erste Bereich.

Der zweite: die Verbände. Die Verbände haben ihren Beitrag zu leisten.

Der dritte: die Politik. Ich glaube, wir haben unsere Aufgabe mit diesem Gesetz erfüllt. Wir werden drei Kommissionen einrichten; das halte ich für ganz wichtig.

Zum Ersten – Salzburg ist erwähnt worden –: Im Sport gibt es einen olympischen Geist, und diesen Geist des Sports soll man nicht ganz aus den Augen verlieren. Daher werden wir eine Ethik-Kommission schaffen, um nicht ganz aus den Augen zu verlieren, was den Sport ausmachen soll, was die Stärke des Sports ist.

Der zweite Bereich ist der medizinische Bereich mit einer medizinischen Kommission. Doping hat etwas mit Medizin zu tun, und je qualifizierter die medizinische Betreuung ist, desto wirkungsvoller war das Doping auch in der Vergangenheit.

Der dritte Bereich, der ganz wichtig ist: Die Verfahren müssen ordentlich durchgeführt werden. Bisher hat es bei den Verbänden völlig unterschiedliche Regelungen gegeben, nämlich vom Verfahrensrecht her. Einzelne Verbände haben Strafprozessverfahrens-Regelungen angewendet, andere Regelungen aus der Zivilprozessordnung, dritte, vor allem alte Verbände, hatten fast archaische, schiedsgerichtliche Regelungen, die weit in die Zeit zurückgehen, in die Vorkriegszeit, wo die Parteienrechte überhaupt nicht ausgeprägt sind.

Jetzt haben wir eine Rechtskommission nach einheitlichen rechtlichen Standards – das ist nämlich viel fairer allen Sportlern gegenüber – und eine Grundlage, um auf nationa­ler Ebene unseren Kampf gegen Doping wirkungsvoll führen zu können.

Der entscheidende Schritt ist aber, dass wir auf europäischer Ebene zu einem Gleich­klang kommen. Daher habe ich bereits der nächsten Präsidentschaft gegenüber, näm­lich der portugiesischen, eindringlich von unserer Seite her den Wunsch geäußert, dass wir uns massiv mit dem Thema Anti-Doping beschäftigen. Gestern übrigens ist das Weißbuch der Europäischen Union herausgekommen, in dem der Kampf gegen Doping als zweitwichtigster Punkt angeführt wird.

Ich hoffe sehr, dass es der portugiesischen Präsidentschaft gelingen wird, auf euro­päischer Ebene Strukturen aufzubauen, dass wir gemeinsam gegen Doping vorgehen können. Es ist das ein weltweites Problem des Sports, eines, das nur international gelöst werden kann, aber dazu bedarf es in jeder Nation, so auch in der Republik Österreich, entsprechender Anstrengungen.

Mit unserem neuen Gesetz haben wir die Grundlage geschaffen, um da gemeinsam wirkungsvoll vorgehen zu können. Ich danke allen Fraktionen, dass sie diese Bemühungen durch die Zustimmung zu diesem Gesetz im Nationalrat unterstützt


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 90

haben, und ich bitte auch hier im Bundesrat um Unterstützung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.48


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Staatssekretär.

Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Mayer. – Bitte.

 


13.48.51

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Vorausschicken möchte ich: Ich denke, dass es von essentieller Bedeutung ist, dass wir Parlamentarier gemeinsam die Auffassung vertreten, dass Doping im Sport nichts verloren hat, und dass wir auch nicht gewillt sind, Toleranzen einzubauen. Mit dieser Gesetzgebung haben wir eine sehr gute Handhabe für die Bekämpfung von Doping. Doping schadet nicht nur den Sportlern, nicht nur den Sportverbänden, sondern natürlich auch dem Image Österreichs als Sportnation.

Ich hoffe im Hinblick auf die Bewerbung für die Olympischen Spiele in Salzburg im Jahr 2014, dass es hier auch noch rechtzeitige Maßnahmen gegen die involvierten Skisportler in Turin gegeben hat und dass das IOC das auch bewusst ausklammert, damit es zu einem fairen Vergabeprozess kommt – obwohl ich bei den IOC-Vergaben nicht immer von Fairness sprechen möchte.

Die Chance lebt! Ich würde mir in diesem Zusammenhang vielleicht eine bessere Berichterstattung der Medien wünschen. Negativschlagzeilen – und das ist auch typisch österreichisch – haben wir genug gehabt, und ich denke, dass das Ausland, die Medien im Ausland unsere Werbung sehr, sehr positiv bewerten. Da könnten sich unsere Medien wirklich eine große Scheibe abschneiden.

Wir haben, wie der Herr Staatssekretär schon gesagt hat, mit diesem Anti-Doping-Gesetz auch eines der modernsten Gesetze in Österreich. Die EU ist also aufgefordert, da wirklich nachzubessern. Wir zeigen es sozusagen anderen europäischen Staaten, dass wir in Österreich für sauberen Sport eintreten.

Wir sind auch von diesem Grundsatz, den einige Länder – wie Spanien, Frankreich, Belgien, insbesondere auch Italien – praktizieren, weggegangen, nämlich die Sportler zu kriminalisieren, sie sozusagen mit ins Strafrecht hineinzunehmen, sondern wir stellen da das Umfeld unter Strafe. Ich kann damit sehr gut leben, wenn wir diesen Weg der Verfolgung des Umfeldes und nicht der strafrechtlichen Verfolgung des „Endverbrauchers“, sprich: des Sportlers, beschreiten.

Sollte sich der eingeschlagene Weg als nicht praktikabel erweisen und die Doping-Fälle zunehmen – was ich jetzt nicht glaube –, kann man ja immer noch evaluieren und dann vielleicht in der Folge sogar darüber nachdenken, ob es auch strafrechtliche Sanktionen geben könnte. – Aber das ist jetzt bewusst nicht angedacht. Und ich denke, damit ist auch der richtige Weg vorgezeichnet.

Wir haben also eine sehr gute, eine ausgezeichnete Handhabe, entsprechende Maß­nahmen zu setzen. Der Sportler erhält seine Strafe nicht durch eine Verurteilung durch den Strafrichter, sondern er wird quasi gesperrt, von den Wettkämpfen ausge­schlos­sen: für zwei Jahre gesperrt, und im Wiederholungsfalle dann lebenslänglich gesperrt. Und damit nehmen wir ihm sozusagen auch die Lebensgrundlage, und das lässt sich dann natürlich schon auch überdenken.

Nur: Wenn man die Schlagzeilen der letzten Wochen und Monate betrachtet, muss man feststellen, dass das offensichtlich trotzdem nicht allzu ernst genommen wird. Es gibt also nicht nur Doping-Sünder, sondern auch Wiederholungstäter, insbesondere wenn man an den Radsport denkt. Wenn man die Radfahrer so durch die Lande fahren


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sieht – dass man praktisch mit einem Motorrad nicht mithalten kann, so wird hier gefahren! –, dann muss man sich fragen, ob hier wirklich der Sport in diesem Umfang auch sauber ist. Nur: Der Internationale Radsportverband greift jetzt hart durch. Ge­dopten Profis droht künftig neben einer Sperre auch eine Geldstrafe in Höhe eines Jahresgehaltes. Und der Internationale Radsportverband UCI hat jetzt eine Anti-Doping-Deklaration aufgelegt, die alle Radfahrer unterschreiben müssen, freiwillig – und wenn Sie sie nicht unterschreiben, werden sie auf den Internet-Seiten der UCI sozusagen zur Schau gestellt.

Pat McQuaid, der Chef der UCI, hat da also endgültig Maßnahmen gesetzt. Ich denke, insbesondere im Radsport ist es wirklich höchst an der Zeit, dass Maßnahmen ergriffen werden. Auch verpflichten sich die Radsportler dann, ihre DNA herzugeben, damit endlich diese Sache mit dem spanischen Arzt Fuentes erledigt werden kann.

Es gibt da also ganz klare Tendenzen im Radsport – vorbildlich! –, aber es ist höchst an der Zeit, dass man endgültig aufräumt mit den Doping-Sündern. Wobei man schon auch anmerken muss: Wir sind mit diesen Doping-Geschichten immer sozusagen in der Defensive. Die Medizin ist uns da meistens einen Schritt voraus. Wo jemand gezielt dopt und das gezielt auch – wie früher mit dem Radsportler Fuentes – betreibt, dort wird wissenschaftliche Forschung betrieben, um diese Leute mit Doping zu „versorgen“.

Ich hoffe, dass wir mit diesem neuen Gesetz, auch mit unserer Nationalen Anti-Doping-Agentur weitere Verbesserungen erzielen können. Wir haben diese Nationale Anti-Doping-Agentur NADA geschaffen, die mit drei Kommissionen unterstützend unter­wegs ist: einer Rechtskommission, einer medizinischen Kommission und einer Ethik­kommission. Sie hat, wie wir gehört haben, auch entsprechende finanzielle Mittel. Es werden Mittel vom Bundes-Sportförderungsgesetz umgeleitet – mehr als 1 Million € zusätzlich. Man kann also mit zusätzlichen Doping-Kontrollen, mit zusätzlichen Hand­habungen im Sport entsprechend aktiv sein. Kollege Köberl hat eindeutig beschrieben, worum es hier geht.

In der Hoffnung, mit dieser Gesetzesvorlage einen wesentlichen Beitrag für die Sauberkeit und die Glaubwürdigkeit des Sportes in Österreich geleistet zu haben, richte ich die Forderung an die Sportverbände und natürlich auch an die Sportler, diese Vorgaben entsprechend umzusetzen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

13.55


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Mayer.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Kollege Winter. – Bitte.

Ich darf bei dieser Gelegenheit Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky sehr herzlich im Bundesrat begrüßen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


13.55.27

Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundes­minis­terin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Vorsitzender des Sportausschusses des Bundesrates ist es mir eine große Freude, heute zum Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 zu sprechen. Insbesondere ist es auch für Österreich als Sportnation von großer Bedeutung, dass dieses Gesetz heute einstimmig – so hoffe ich natürlich – vom Bundesrat abgesegnet wird und somit in Kraft treten kann.

Die Politik hat dadurch das deutliche Signal gesetzt, dass Doping im österreichischen Sport nichts zu suchen hat. Das ist auch ein Signal für Fairness im Sport und zum Schutz der Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler, die Tag für Tag beachtliche Anstrengungen unternehmen, um das Ansehen Österreichs in aller Welt zu stärken.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 92

Dieses Bundesgesetz ist unter Beiziehung interessierter Abgeordneter und Bundesräte erarbeitet worden und stellt daher auch dem österreichischen Parlamentarismus ein positives Zeugnis aus.

Eine Diskussion hat es darüber gegeben, dass die des Dopings überführten Sport­lerinnen und Sportler auch strafgerichtlich verfolgt werden sollen. Ich habe mich auch persönlich dagegen ausgesprochen, denn ich finde, dass harte Disziplinarmaßnahmen in Zukunft ausreichen werden, um die Sportlerinnen und Sportler vom Doping abzu­halten – denn jeder Sportler muss wissen, dass damit seine persönliche Karriere nachhaltig, ja sofort zerstört wird.

Die strafgerichtliche Verfolgung – wie Sie, Herr Staatssekretär, das schon ange­sprochen haben – soll natürlich jene treffen, die den SportlerInnen beim Doping helfen beziehungsweise sie dazu treiben. Davon sind also insbesondere Ärzte und Trainer betroffen, die auf die Gesundheit der von ihnen betreuten Sportler keinerlei Rücksicht nehmen.

Mit diesem Gesetz werden aber auch Institutionen eingerichtet, die präventiv im Bereich Doping tätig werden. Da wünsche ich mir, dass diese präventiven Aktivitäten nicht auf den Bereich des Spitzensports beschränkt sind, sondern auch Maßnahmen sind, um AmateursportlerInnen von der Einnahme von Doping-Präparaten abzuhalten.

Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die das Ergebnis brachten, dass im Ama­teur­sport weitaus mehr Dopingmittel eingenommen werden, als dies im Spitzen­sport der Fall ist. Vielen SportlerInnen ist offensichtlich nicht bekannt, welche gesund­heit­lichen Risken sie durch die Einnahme von Dopingmitteln auf sich nehmen. Diese Risken verschärfen sich natürlich, wenn Jugendliche zu Dopingpräparaten greifen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin aber überzeugt davon, dass durch eine kluge Aufklärungspolitik auch auf diese Personen eingewirkt werden kann, um sie in Zukunft von gesundheitsschädlichen Dopingmitteln fernzuhalten.

Lassen Sie mich noch einen letzten Appell aussprechen – es wurde auch schon von Kollegem Mayer erwähnt –: In einigen Medien wurde, mit negativer Konsequenz für Österreich, die Dopingaffäre in einen Zusammenhang mit der Olympiabewerbung von Salzburg gebracht. Das österreichische Parlament hat jedenfalls durch die Beschluss­fassung dieses Gesetzes ganz klar aufgezeigt, dass Doping in Österreich in Zukunft keine Chance hat.

In diesem Zusammenhang wünsche ich Salzburg das Beste für die anstehende Ent­scheidung betreffend die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2014. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

14.00


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Winter, für die guten Wünsche. Wir können sie brauchen.

Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Tiefnig. – Bitte.

 


14.00.46

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Bundesminis­terin! Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Anti-Doping-Gesetz, welches im Bundesrat heute hoffentlich einstimmig be­schlos­sen werden wird, soll der Sport – was seinen Stellenwert, die im Sport erbrachten Leistungen, aber auch die Glaubwürdigkeit des Sports betrifft – wieder dorthin gerückt werden, wo er eigentlich hingehört, und auch die Leistungen der Sportler, die in hartem Training daran arbeiten, diese anspruchsvollen Leistungen


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erbringen zu können, und nicht die Verzerrung, welche durch Doping auftritt, im Vordergrund stehen.

Der Bund, unsere Bundesregierung hat durch die Anti-Doping-Agentur, wie schon Herr Staatssekretär Lopatka gesagt hat, über 600 000 € in die Hand genommen, um dem Instrument des Dopings den Kampf anzusagen.

Es soll die Verzerrung der Leistungen in Zukunft weitestgehend eingedämmt werden. In Österreich hat man da einen sinnvollen Weg beschritten: dass nicht die Sportler strafrechtlich verfolgt werden, wie in manchen anderen Ländern, sondern dass sie aus den internationalen Bewerben ausgeschlossen werden, aber, wie schon der Herr Staatssekretär gesagt hat, auch die Verbände zur Verantwortung gezogen werden, indem ihnen in solchen Fällen eben die Förderungen entsprechend gestrichen werden.

Es ist im Sinne der Sportlerinnen und Sportler, auf die Gesundheit zu achten, wie auch schon meine Vorredner gesagt haben. Die Gesundheit muss im Vordergrund stehen! Es sollen keine neuen Gladiatoren heranwachsen, sondern es sollen Leistungssportler sein, die diesen Sport auch in Zukunft mit regulären Mitteln betreiben, um das Ansehen des Leistungssports weiter hochzuhalten.

Unseren österreichischen Sportlern wünsche ich auch in Zukunft, dass sie diesen Weg gehen: für ihre Gesundheit, aber auch besonders für unser Land Österreich, damit das Ansehen unserer Republik nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

Dem Land Salzburg wünsche ich als Nachbar, als Oberösterreicher, für die Olympia-Bewerbung alles Gute, weil ich glaube, Salzburg ist das Zentrum des Wintersports – auch von den Besucherrekorden her. (Bundesrat Schennach: Das gibt’s ja nicht, Kollege Tiefnig! Salzburg als Zentrum des Wintersports?! – Hans Ager, berichtige das, bitte!) Die Deutschen, die Schweizer, die Italiener, die Tschechen, alles strömt nach Salzburg, und somit hat es dieses Bundesland auch verdient, die Olympischen Spiele auszurichten!

In diesem Sinne sage ich ein Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit und stimme diesem Gesetzesbeschluss natürlich zu. (Beifall bei der ÖVP.)

14.03


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Kollege Tiefnig, für das Kompliment für Salzburg. Wir nehmen es gerne zur Kenntnis.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Anti-Doping-Bundesgesetz 2007.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Danke. Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 94

Der gegenständliche Beschluss regelt Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungs­bereiches der Länder, die der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz bedürfen.

Da dessen Artikel 34 Abs. 3 zudem verfassungsändernd ist, bedarf der vorliegende Beschluss ebenfalls der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stim­men.

Ich stelle nun die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Danke. Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Danke. Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Danke. Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Danke. Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

14.07.396. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 geändert wird (Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2007) (87 d.B. und 103 d.B. sowie 7710/BR d.B.)

 


Präsident Manfred Gruber: Nunmehr kommen wir zu Punkt 6 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Fröhlich. – Ich bitte um den Bericht.

 


14.07.56

Berichterstatterin Christine Fröhlich: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 95

das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 geändert wird (Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2007).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte sehr.

 


14.08.56

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Neuregelung im Jugendwohlfahrtsrecht besagt jetzt, dass jedes Organ der hoheitlichen Verwaltung künftig verpflichtet ist, Hinweise auf Beeinträchtigung des Kindeswohls an das Sozial­referat zu melden. Bis jetzt haben das all diese Organe schon dürfen, jetzt müssen sie es melden. Das ist der Unterschied zu vorher.

Diese Gesetzesänderung ist auf Grund der Vorfälle in Oberösterreich entstanden, über die wir schon am Jahresanfang diskutiert haben. Es war an und für sich sehr gescheit, sich zu überlegen: Was ist zu tun, um so etwas künftig hintanhalten zu können, damit so etwas nicht mehr passiert?

Das ist gut und legitim, das Problem ist nur: Diese Regelungsänderung, so, wie sie jetzt dasteht, hätte in dem Fall in Oberösterreich auch keine Änderung gebracht. In Oberösterreich war es nämlich so, dass die Organe der hoheitlichen Verwaltung – sprich, in dem Fall, die Lehrerinnen und Lehrer – sehr wohl ihre Meldungen abgegeben und gesagt haben: Achtung, da könnte etwas sein! – Es ist an ganz anderen Dingen gescheitert.

Die Organe der hoheitlichen Verwaltung, die mit Kindern zu tun haben, sind in erster Linie eben Lehrerinnen und Lehrer. Und diese Lehrerinnen und Lehrer haben bis jetzt die Vorgangsweise gehabt, sich zu besprechen: Es fällt ihnen etwas auf – andere Lehrer sagen auch, ob ihnen etwas auffällt, was denn das sein könnte. Man bespricht sich. Dann geht man zum Direktor, und dann kann die Schule sich an das Jugendamt oder an andere Ämter wenden und sagen: Da könnte etwas schieflaufen!

Jetzt wäre es laut diesem Gesetz mehr oder weniger so, dass jede Lehrerin von sich aus, sobald sie irgendeine Kleinigkeit bemerkt, sofort zum Sozialreferat gehen müsste.

Meine Bedenken gehen dahin, dass es ein gewisses Vertrauensverhältnis geben muss zwischen LehrerIn und SchülerIn und auch zwischen LehrerIn und den Eltern dieses Schülers oder der Schülerin, und ich bin mir eigentlich sicher, dass dieses Vertrauens­verhältnis durch so eine gesetzliche Vorgabe gestört wird.

Dazu kommt, dass die Lehrerin mit dieser Vorgabe natürlich auch einen gewissen Druck verspürt, denn sie müsste ja jetzt eigentlich melden, und sie sieht vielleicht, das Kind kommt drei Mal nicht in die Schule, und fragt sich: Muss ich jetzt schon das Sozialreferat anrufen? Oder kann es sein, dass das Kind vielleicht deshalb nicht in die Schule kommt, weil es mit einem Freund unterwegs ist, oder Sonstiges? – Also Jugendliche im Allgemeinen ... (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Na ja, so etwas kommt schon vor, würde ich sagen, ist schon vorgekommen und ist nicht immer nur ein Hinweis darauf, dass die Eltern die Kinder vernachlässigen. Es gibt auch andere Hinweise. – Ich gestehe, auch ich habe hin und wieder die Schule nicht


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ausgiebigst besucht (Ruf bei der ÖVP: Wer nicht? – Bundesrat Schennach: Schul­geschwänzt haben Sie!), und ich wäre, glaube ich, nicht glücklich gewesen, wenn meine Lehrerin dann beim Sozialreferat angerufen und gesagt hätte, möglicherweise wird dieses Kind von seinen Eltern vernachlässigt. (Bundesrätin Mühlwerth: So ist es nicht gemeint!)

Natürlich, es ist eine Gesetzesänderung, und wir haben auch im Ausschuss nach­gefragt: Was passiert, wenn die Lehrerin das nicht macht, also wenn sie nicht sofort nach dem ersten Hinweis – und das wäre ein Hinweis – beim Sozialreferat anruft? – Da wurde uns gesagt, es hat keine Konsequenzen. – Dann stellt sich nur die Frage: Wozu macht man dann diese Gesetzesänderung? – Es ist in letzter Konsequenz ein Placebo.

Das ist auch einer der Gründe, warum wir nicht zustimmen. Erstens einmal ändert es nichts an der Sachlage, und zweitens ist es so, dass die Lehrerinnen und Lehrer dadurch unter einen gewissen Druck kommen, und ich glaube nicht, dass dieser Druck förderlich ist. – Deshalb stimmen wir dem Gesetz nicht zu.

Ich möchte an dieser Stelle aber noch hinzufügen, was meiner Meinung nach wichtig wäre, wenn man Fälle wie jenen in Oberösterreich künftig vermeiden und verhindern will, in welche Richtung man da ansetzen müsste: Da müsste man Zeit schaffen, damit sich die Lehrer untereinander auch beraten können. Da müssten die Lehrer und Lehrerinnen Unterstützungen bekommen, und zwar von PsychologInnen, die mehr Erfahrung in so einem Bereich haben.

Und ein weiterer ganz wichtiger Punkt ist: Man müsste es irgendwie schaffen, der Zivilcourage mehr Platz einzuräumen – denn das Problem in diesem Fall in Ober­österreich war ja im Prinzip, dass es da um Eltern gegangen ist, die einen doch eher gehobenen sozialen Stand hatten, und dass es da eben offensichtlich nach wie vor nicht so einfach ist, solche Menschen auch anzugreifen. Ich denke, diese Unter­stützung der Zivilcourage, die müsste man langsam und ständig durchsickern lassen. Das ist die einzige Möglichkeit, dass man in solchen Fällen etwas ändert.

Dieses Gesetz wird in solchen Fällen leider nichts ändern, und darum werden wir auch nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

14.14


Präsident Manfred Gruber: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte sehr.

 


14.14.17

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen der Hohen Bundesrates! Die tragischen Fälle von Kindesvernachlässigung in Oberösterreich, aber auch in anderen Bundesländern haben dazu geführt, dass großer Handlungsbedarf besteht, das derzeit bestehende Jugendwohlfahrtsgesetz zu ändern.

Bei der heute zur Debatte stehenden Novelle geht es um die Ausdehnung der Mit­teilungspflicht. Neben den Personen, die bei der Jugendwohlfahrt tätig sind, sollen in Zukunft nicht nur Behörden, sondern alle Einrichtungen – wie Lehrer, Erzieher, Vereine und Organisationen –, die Minderjährige betreuen beziehungsweise unterrichten, verpflichtet sein, Beobachtungen und Anhaltspunkte von Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern zu melden. Die Frage, wo die Grenze für die Mitteilungspflicht ist oder wo die Verpflichtung, einzuschreiten, beginnt, wird nicht immer leicht zu beantworten sein, aber ich meine, eine Meldung zu viel, wo sich dann herausstellt, sie war unbegründet, ist besser als eine zu wenig. Es wird leider auch


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 97

Personen geben, die nun in die Meldungspflicht genommen werden, die in Situationen kommen, wo sie meinen, Wegschauen ist leichter als Hinschauen und Handeln.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Mitteilungspflicht geht es um ein Mehr an Schutz und Hilfe für Kinder, es geht um ein Mehr an Aufmerksamkeit und Sensibilität für jene Menschen, die mit Kindern zu tun haben, und so gesehen ist die Ausdehnung der Mitteilungspflicht sinnvoll. In Anbetracht der Gesamtproblematik ist diese Novelle ein erster, ein wichtiger Schritt.

Werte Frau Minister! Es besteht ja doch die dringende Notwendigkeit, die gesamte Jugendwohlfahrt – das Bundesgrundsatzgesetz, aber auch die Landesgesetze – zu durchleuchten und auf ihre Zeitgemäßheit und ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. Wir brauchen unbedingt einheitliche Standards, und zwar auf höchstem Niveau!

Für die Umsetzung – wenn auch gesagt wird, sie bleibt aufkommensneutral – wird es aber auch notwendig sein, für finanzielle Mittel Vorsorge zu treffen. Da werden alle gefordert sein, Bund, Länder und Gemeinden.

Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen alles daransetzen, unsere Kinder bestmöglich zu schützen, und dazu sind wir alle aufge­fordert. Meine Fraktion wird dieser Novelle selbstverständlich ihre Zustimmung er­teilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.17


Präsident Manfred Gruber: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. – Bitte sehr.

 


14.17.45

Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es bedarf nicht der UNO-Kinderrechtskonvention, wonach Kinder vor körperlicher und seelischer Form von Gewaltanwendung, Verwahrlosung und Vernachlässigung zu schützen sind. Ich denke, es ist Aufgabe jedes fühlenden Menschen, unsere Kinder verantwortungsvoll in ihr Leben zu begleiten.

Was ist mit dieser Novelle beabsichtigt? – Es ist ein verbesserter Informationsfluss, quasi ein Frühwarnsystem beabsichtigt, sodass Vernachlässigungen und Gefährdun­gen möglichst früh aufgezeigt werden können. Ich möchte nebenbei erwähnen – obwohl das nicht das Thema dieses Gesetzes ist –, dass auch jedes Kind, das eine Scheidung miterleben muss, psychischen Problemen ausgesetzt ist und damit auch selbst sein Leben lang gefährdet ist. Aber das ist nicht das Thema der heutigen Gesetzesnovelle.

Sie können jetzt natürlich einwenden, und die Skeptiker werden sagen: Das konnte ja bis jetzt auch schon erfolgen! Das war bisher auch schon möglich! – Natürlich konnten sich die Lehrer und betroffenen Personen auch jetzt schon an die Jugendwohlfahrt wenden. Aber das, was ich in unserer Gesellschaft vermisse, sind einfach Menschen – wie es heute auch schon angeschnitten wurde – mit Zivilcourage. Fahren Sie in der U-Bahn, sitzen Sie an einer Bushaltestelle und schauen Sie, wenn Kinder und Jugend­liche öffentliche Einrichtungen devastieren, beschädigen, beschmutzen: Wer hat den Mut und steht auf und spricht mit den jungen Leuten? – Das heißt jetzt nicht, sie maßzuregeln, sondern einfach mit ihnen zu sprechen – denn wenn ein Jugendlicher so etwas tut, dann hat er wahrscheinlich irgendein Problem, er hat einen Aggressionsstau. Hier geht es nicht um ein Maßregeln, sondern einfach nur darum, das Gespräch zu suchen.

Oder: Wenn zum Beispiel ein Nachbar hört, dass ein Partnerschaftsstreit nebenan von den verbalen Auseinandersetzungen in tätliche übergeht: Wer hat den Mut und läutet


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an und versucht, mit diesen Menschen zu sprechen, auf den Grund des Problems zu gehen und seine Hilfe anzubieten?

Ich vermisse das sehr, und ich denke, wir haben verlernt oder sehr viele haben verlernt, dass wir füreinander Verantwortung tragen. Das ist eventuell in den kleineren, überschaubaren Gemeinden noch gegeben, das ist sicher in einer Stadt schwerer, aber das ist leider in zunehmendem Maße im Abnehmen begriffen. Ich habe oft das Gefühl, dass wir uns in einer Liegestuhlgesellschaft befinden, wo sich sehr viele zurück­lehnen und den Politikern sagen, was sie tun sollten, welche Gesetze sie erlassen sollten. Aber bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen, das tägliche Leben lässt sich nicht durch Gesetze regeln, sondern es bedarf unseres Verantwortungsgefühles. Oder wenn ich mit Saint-Exupéry sprechen darf: Wir müssen wieder lernen, nicht nur mit den Augen, sondern auch mit dem Herzen zu sehen – und uns angesprochen fühlen, wenn wir irgendwo ein Problem sehen, und nicht müde werden, hier einzu­greifen und den Kontakt zu den Menschen zu suchen. Das ist leider nicht mehr der Fall.

Ich finde es also richtig, dass sowohl in den Kindergärten als auch in den Schulen und in den Betreuungseinrichtungen die Personen jetzt nicht nur die Möglichkeit haben, sondern verpflichtet sind, sich bei Verdachtsmomenten an die Jugendwohlfahrtsträger zu wenden. Die Befürchtungen der Grünen kann ich nicht ganz teilen, denn bitte wer soll es tun, wenn nicht die Personen, die ein Vertrauensverhältnis zu den Kindern und Jugendlichen haben. Sie sind oft die Einzigen, die die Möglichkeit haben, mit den Kin­dern zu sprechen, sie aufmerksam zu machen und, wenn sie sehen, wir können das Problem miteinander nicht mehr lösen, sich an Fachleute zu wenden. Man soll sich doch bitte nicht vorstellen, wenn sich ein Lehrer oder eine Kindergärtnerin an die Fürsorge wendet, dass die gefühllos reinpreschen und dazwischenfahren. Bitte, das sind Fachleute mit den besten Ausbildungen! Und die Lehrer werden das vorerst intern abklären und besprechen – das, was Sie nämlich in Frage stellen. Es verhindert ja nach wie vor niemand, dass Lehrer das vorher miteinander besprechen und sich dann an die Fürsorge wenden, dann mit den Sozialarbeitern das Thema behandeln und ihnen sagen, wo sie meinen, wo das Problem liegt, und diese können dann eingreifen.

Ich habe auch mit Fürsorgern und mit Sozialarbeitern gesprochen und habe die Rückmeldung bekommen, dass sie das eigentlich sehr gut finden, dass diese Möglichkeit jetzt schon früher gegeben ist, weil sie nicht erst dann gerufen werden, wenn es etwas zu reparieren gilt, sondern weil sie jetzt schon im Vorfeld präventiv verhindern, vermeiden und unterstützen können. Und das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Ansatz, dass sie nicht erst gerufen werden, wenn es bereits etwas zu reparieren gibt.

Ich weiß, dass Sie heute Ihr Abstimmungsverhalten nicht mehr ändern werden, ich appelliere nur an den Kollegen Breiner von den Grünen: Soweit ich in Erinnerung habe, haben Sie im Ausschuss mitgestimmt. Also es würde mich wundern, wenn Sie jetzt dagegen wären, das wäre ein bisschen komisch. Ich darf Sie an Ihr Abstim­mungs­verhalten im Ausschuss erinnern.

Es wird in einer weiteren Maßnahme auf die geänderten Verhältnisse der Familien- und Gesellschaftspolitik Rücksicht genommen. Es handelt sich hier um eine ganz wich­tige Maßnahme, nämlich die Unterstützung der Eltern- und Partnerbildung. Es haben sich eben die Familienverhältnisse verändert. Früher war es so – in meinem Fall zumindest –, es waren drei oder vier Generationen in einer Familie, dann hat man automatisch gelernt, wie Familie idealerweise läuft. Diese Strukturen gibt es heute nicht mehr in diesem Maße, sind aufgebrochen, und daher ist für mich das Instrument der Eltern- und Partnerbildung eine sehr, sehr wichtige Sache.


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Es geht nicht nur um die finanzielle Förderung, da liegt Österreich erfreulicherweise an der EU-Spitze, sondern es geht auch um die Unterstützung der Eltern bei ihren Prob­lemen und dass man ihnen Hilfe anbietet, wenn sie diese benötigen. Ich darf hinweisen auf die Website, die im Ministerium eingerichtet wurde: www.eltern-bildung.at. Es zeigt sich, dass das wirklich notwendig ist, sind doch monatlich über 25 000 Zugriffe zu verzeichnen. Ich glaube, das ist ein Zeichen, dass hier wirklich noch weitere Schritte gesetzt werden müssen, dass die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützt wer­den. Und ich danke, dass du, Frau Ministerin, das auch in den Budgetansätzen berücksichtigt hast und dafür Budget vorhanden ist.

Ich denke, dass das ein wichtiger Schritt ist, und bin mir bewusst, dass das ein erster Schritt der Modernisierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes ist und dass weitere folgen werden müssen – bei der Schnelligkeit, in der sich Familie und gesellschaftspolitische Gegebenheiten verändern. Und ich würde mir wünschen, dass bei den weiteren Neuerungen nicht nur die NGOs, sondern auch die Sozialarbeiter mit beigezogen werden, die hier eine sehr wichtige Rolle spielen.

Ich danke schön, es ist selbstverständlich, dass wir dieses Gesetz unterstützen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.25


Präsident Manfred Gruber: Ich begrüße Herrn Bundesminister Buchinger in unserer Runde sehr herzlich und darf Frau Bundesministerin Kdolsky das Wort erteilen. – Bitte.

 


14.25.31

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Als Familien­ministerin ist es mir natürlich ein großes Anliegen, das Jugendwohlfahrtsrecht, welches die Rahmenbedingungen für die Hilfsangebote an die Familien und die Sicherung des Kindeswohles durch die Jugendämter setzt, kontinuierlich weiterzuentwickeln, um einen umfassenden Schutz für Kinder und Jugendliche in Österreich zu etablieren.

Eine wesentliche Voraussetzung, damit wir Kinder schützen können und damit zielge­richtete Hilfsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen durch die Jugendwohlfahrt einge­leitet werden können, ist natürlich die Kenntnis der Jugendwohlfahrt von möglichen Kindeswohlgefährdungen. Dabei kommt der funktionierenden Kommunikation zwi­schen Fachleuten der Kinder- und Jugendbetreuung, wie es in den Schulen eben ist, und Lehrerinnen und Lehrern und natürlich den Verantwortlichen in der Jugend­wohlfahrt ein ganz wesentliches Augenmerk zu. Es geht darum, dass wir hier zwei Strukturen gehabt haben, die beide interessiert waren, für Jugendliche und für Kinder da zu sein und zu helfen, dass sie aber zu einem viel zu späten Zeitpunkt miteinander in Kontakt getreten sind. Das wurde mir auch mehrfach von den handelnden Personen entsprechend mitgeteilt.

Mit dem Ministerratsbeschluss Nummer 3/22 vom 14. Feber 2007 sind die Mitglieder der Bundesregierung daher übereingekommen, dass es mit einer Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes zu einem besseren Informationsfluss zwischen den zustän­digen Behörden und Einrichtungen kommen soll, einer Art Frühwarnsystem.

Sehr geehrte Bundesräte, eines möchte ich dazu sagen: Mir ist bewusst, dass dieses Jugendwohlfahrtsgesetz die letzte große Novelle 1989 und eine kleinere Novelle 1997 erfahren hat. Das sind zehn Jahre. Es ist dringend notwendig, dieses Gesetz zu novel­lieren. Und selbst der etwas – Sie verzeihen, wenn ich das so direkt sage – verstaubte Name „Jugendwohlfahrtsgesetz“ gefällt mir nicht. Wir haben gesagt, unter dem Thema „Chancengesetz für Kinderschutz und Jugendliche“ ist nicht nur ein, son­dern sind wahrscheinlich zehn bis 15 Punkte anzugehen. Nur ist das ein großer Wurf,


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der meines Erachtens in kürzester Zeit nicht zu schaffen ist und der vor allem – herzlichen Dank! – unter Einbeziehung aller Betroffenen stattfinden muss. Und ich glaube, je größer dieser Kreis, möglicherweise auch mit einer Enquete, möglicherweise auch mit Expertendiskussionen, ist, desto sicherer können wir garantieren, dass so ein Gesetz dann wirklich für die nächsten zehn Jahre eine gewisse Gültigkeit hat.

Ich denke also, dieses Frühwarnsystem – und nichts anderes war hier gedacht – ist ein ganz wesentlicher Faktor dieser sehr kleinen Novelle, dieses, wie hier erwähnt wurde, ersten kleinen Schrittes auf unserer langen Reise zu einem guten Kinderschutz- und Jugendschutz-Gesetz. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass Vernachläs­sigungen und sonstige Kindeswohlgefährdungen möglichst schnell offenbar werden.

Um dem Auftrag gerecht zu werden, wurde die gegenständliche Regierungsvorlage ausgearbeitet, damit diese Mitteilungspflicht zwischen den Behörden auch verpflich­tend auf die Schulen ausgedehnt wird. Außerdem werden neben den in der Jugend­wohlfahrt tätigen oder beauftragten Personen, die aufgrund berufsrechtlicher Vorschrif­ten zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, auch Berufsgruppen, die keiner berufs­rechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, im Falle des Verdachtes einer Kindes­misshandlung oder eines Kindesmissbrauchs verpflichtet werden, dem Jugend­wohlfahrtsträger Meldung zu erstatten.

Verzeihen Sie mir die Zwischenbemerkung: Natürlich ist das Lehrpersonal hier nun gefordert, aber auch in der heutigen Zeit – und ich spreche da jetzt als Ärztin – hat sich noch niemand darum gekümmert, welchem Druck Ärzte in den Ambulanzen obliegen, die immer schon verpflichtet gewesen sind, entsprechende Anzeigen zu machen, wenn Auffälligkeiten vorhanden sind.

Ich glaube, dass man in diesen Berufen eben das als einen Teil der Verpflichtung des Berufes sieht. Ich glaube nur auch, dass die Schulungen entsprechend ausgerichtet werden müssen, und ich denke, dass hier sicher nächste Schritte zu überlegen sind.

Mit dem Ministerratsbeschluss Nummer 12/23 vom 2. Mai hat die Bundesregierung beschlossen, diesen Gesetzentwurf dem Nationalrat zur verfassungsmäßigen Behand­lung zuzuleiten, und am 22. Mai 2007 wurden die Regierungsvorlage und ihre Auswir­kungen im Familienausschuss eingehend diskutiert. In dieser Debatte – das möchte ich überhaupt nicht beschönigen – wurden etliche der bereits gesagten Argumente begrüßt, auch wenn auf die Gefahr von Falschmeldungen hingewiesen und bezweifelt wurde, dass die Jugendwohlfahrtsbehörden derzeit genügend Ressourcen haben, um vermehrten Meldungen tatsächlich nachgehen zu können.

Selbstverständlich wird es auch Fehlmeldungen geben. Ich meine aber aus tiefster Überzeugung, dass wir diese in Kauf nehmen, um letztendlich in gravierenden Fällen sehr wohl Hilfe anbieten zu können. Außerdem – und das ist geknüpft an diese Gesetzesnovelle – werden wir in Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsressort über die Ziele und den Umfang der Meldepflicht informieren, um die Zahl der ungerechtfertigten Meldungen möglichst gering zu halten. Es geht, wie schon gesagt, um einen möglichst frühzeitigen Informationsfluss zwischen Schule und Jugendwohlfahrt.

Grundsätzlich sind von den Meldepflichten aber alle Betreuungseinrichtungen betrof­fen, so auch Horterzieher und -erzieherinnen oder Tagesmütter und Tagesväter. Dass gelegentliches Fernbleiben von Kindern vom Unterricht nicht gleich zu Meldungen an die Jugendwohlfahrt führen soll, setze ich einmal als anzunehmen voraus, und das werden wir auch in den entsprechenden Strukturen weiter verwenden. Lassen wir den Kindern ab und zu die Chance, auch schulzuschwänzen! (Heiterkeit.)

Es geht hier um monatelanges, nicht nachvollziehbares Fernbleiben vom Unterricht, und es geht vor allem um eines, und da darf ich Sie ein bisschen korrigieren im Fall


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Oberösterreich: Erstens ist es nicht nur der Fall Oberösterreich gewesen, aber selbst im Fall Oberösterreich setzen sie doch einfach viel früher an, dort, wo wir jetzt anset­zen wollen. Das Abmelden von der Schule ist in Österreich ungewöhnlich. Wir leben in einem Land, wo die Distanzen nicht so groß sind, dass der Heimunterricht wie in Kanada oder weiten Teilen von Alaska oder Australien eine übliche Vorgangsweise ist.

Das heißt, hier eine Überprüfung zu machen, warum nimmt jemand auf einmal seine Kinder aus einer öffentlichen Schule und unterrichtet diese alleine zuhause, halte ich für gut und effizient, denn wenn es in einer richtigen Art und Weise gemacht wird, hat ja niemand etwas zu befürchten. Ich glaube aber, dass gerade im Fall Oberösterreich viel früher als dann, als die Meldung an die Behörden gegangen ist, bereits Aktivitäten gesetzt worden wären oder die Möglichkeit dazu vorhanden gewesen ist. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es natürlich dann auffällig und möglich, es geht um den frühest­möglichen Zeitpunkt.

Das heißt, es ist ein erster Schritt, ich habe es bereits erwähnt, und die größere Novelle ist in Vorbereitung, nur möchte ich diese nicht über den Kopf der Betroffenen hinweg ausarbeiten und mich vor allem auch bemühen, dass wir uns hier alle gemein­sam artikulieren können und dass das nicht nur von einzelnen Gruppierungen ange­gangen wird. Denn: Kindeswohl ist letztendlich unser aller Verpflichtung, und daher glaube ich, dass wir uns hier über parteiliche und andere Grenzen hinaus gemeinsam in Enqueten, in Diskussionsrunden zu dieser Thematik äußern sollten, um ein gemein­sames Werk zu liefern, das für unsere Zukunft und für die Zukunft unserer Kinder ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.34


Präsident Manfred Gruber: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte sehr.

 


14.34.53

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, natürlich, trotz allem, es ist und bleibt eine Anlassgesetzgebung, da gibt es keinen Zweifel. (Bundes­rätin Roth-Halvax: Nicht nur!) – Aber vor allem. Der Fall Oberösterreich und die anderen beiden Fälle waren natürlich schon der Anlass. Ich bin ja sonst kein Freund von Anlassgesetzgebungen, aber in dem Fall finde ich es durchaus richtig, und ich werde dieser Novellierung auch zustimmen – obwohl, und da gebe ich natürlich der Kollegin Kerschbaum schon Recht: Der Fall Pöstlingberg wäre dadurch auch nicht verhindert worden.

Aber ich glaube, wir müssen zugeben, bei allem Bemühen und bei allem, was wir wollen, es wird uns nie gelingen, alle Fälle zu verhindern. Was wir tun können, ist, solche Vorkommnisse, so gut es geht, zu minimieren. Aber es wird immer irgendwo ein Fall auftreten, wo dann doch etwas passiert und wo wir uns wieder fragen: Wie konnte das passieren?

Im Fall Pöstlingberg hat es die Informationen schon gegeben, und das scheint mir auch entscheidend zu sein und ist ja auch gesagt worden. Das, was entscheidend ist: Wie ist die Vernetzung der Behörden untereinander? Wie schaut es mit der Verschwiegen­heitspflicht aus, die durchaus wichtig ist, die aber auch manchmal völlig unnötig sein kann? Immer dann, wenn es um das Wohl der Kinder und der Jugendlichen geht, muss man eine Abwägung treffen und sagen: Was ist jetzt wichtiger? Ist jetzt die Ver­schwiegen­heitspflicht wirklich das absolute Dogma, das in keinem Fall durchbrochen werden kann?


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 102

Die Sensibilisierung der Gesellschaft, ja, die gibt es aber zum Teil schon, denn gerade in dem angeführten Fall haben sich auch Menschen gemeldet, die überhaupt nicht berichts­pflichtig sind, nämlich Nachbarn – was bis jetzt nicht immer so selbstver­ständlich war. Wir kennen unzählige Fälle, wo alle Nachbarn sich die Ohren und Augen zugehalten und so getan haben, als wäre nichts. In diesem Fall haben sich die Nachbarn gemeldet und haben gesagt, wir glauben, da stimmt etwas nicht.

Dritter Punkt ist, dass sich die Behörde nicht abschrecken lassen darf, vor allem dann nicht, wenn man Angehörigen einer offensichtlich gut situierten, gebildeten Schicht gegenübersteht und man sich denkt, das kann nicht sein, denn was nicht sein darf, auch nicht sein kann, und sich dann damit zufrieden gibt, dass die Eltern sagen, es ist eh alles in Ordnung. Die drehen dann am Absatz um und gehen wieder, und in Wirklichkeit spielen sich Dramen hinter den verschlossenen Türen ab. Also da muss man die Menschen, die das durchsetzen sollen, stärken, damit sie sich nicht gleich abweisen lassen, sondern der Sache wirklich auf den Grund gehen.

Aber natürlich ist eine gewisse Zivilcourage von uns allen gefragt. Ich habe solche Situationen schon öfter erlebt in U-Bahn und Straßenbahn, und ich bin auch nicht immer – ich gebe es zu – eingeschritten. Ich glaube, es reicht manchmal nicht, nur zu sprechen, manchmal muss man auch Maßnahmen setzen. Es geht nicht anders, denn jede Aktion hat auch eine Reaktion zur Folge. Wenn in der Straßenbahn hinten Jugendliche oder Kinder zu raufen beginnen, dann muss man, ehrlich gesagt, dazwischengehen, da reicht es nicht zu sagen, tut das nicht, denn da kriegt man normalerweise eine Antwort, die man vielleicht nicht so gerne hören möchte.

Das Jugendwohlfahrtsgesetz, ein zehn Jahre altes Gesetz, wo sich so viele Rahmen­bedingungen geändert haben, so viel in dieser Zeit passiert ist, muss eigentlich von Grund auf durchforstet und geändert werden mit einer möglichst breiten Einbindung aller daran beteiligten Personen. Der Name ist mir da, ehrlich gesagt, als Allerletztes wichtig, ich kann einstweilen mit „Jugendwohlfahrtsgesetz“, auch wenn es ein bisschen veraltet klingt, ganz gut leben. Wenn wir das Maßnahmenbündel geschnürt haben, kann man immer noch über den Namen nachdenken. Vielleicht findet man irgendetwas Griffiges – wenn nicht, dann würde ich den alten Namen einfach beibehalten.

Wichtig ist, dass es einen möglichst breiten Konsens gibt. Das wird wichtig sein. Positiv finde ich auch die Anregung einer Enquete, wo alle eingebunden werden und sich äußern und auch ihren Beitrag dazu liefern können, der dann vielleicht auch im Gesetz Berücksichtigung finden wird. Es soll manchmal vorkommen, dass auch Vorschläge der Opposition aufgegriffen werden. Das halte ich für eine gute Sache und für durchaus zielführend, weil wir ja auch noch andere Probleme haben.

Die Familien zu stärken halte ich wirklich für eine ganz wichtige Sache, auch die Ver­antwortung der Eltern. Wenn sich ein 10-Jähriger ins Koma säuft und das zu Hause passiert, während die Eltern oder ein Elternteil da ist, und man sie dann fragt, ob sie nichts mitbekommen haben, bekommt man als Antwort: Wir wollten nicht die Fete unseres Kindes stören. – Also eine gewisse Kontrolle über die Kinder muss man schon haben.

Der ganze Themenkreis Gewalt an den Schulen gehört auch vernetzt: Polizei–Schule–Jugendwohlfahrt. Es wäre auch sehr sinnvoll, in dem Zusammenhang darüber nachzu­denken, ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz zu machen, anstatt dass in jedem Bundesland andere Regelungen gelten. Ich halte das wirklich für richtig und zielführend.

Ich sehe es auch so: Der Familienverband, wo man sich noch über die Generationen hinweg abschauen konnte, wie macht das die Großmutter, wie macht das die Mutter, wenn mehrere Geschwister da sind: wie geht man damit um, wenn es einen Konflikt


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 103

gibt, was machen die Eltern – Kinder beobachten ja ganz besonders, und die kriegen auch unheimlich viel mit –, das ist mittlerweile alles nicht mehr vorhanden.

Das Erziehungsgen gibt es aber auch nicht! Viele Eltern sind überfordert, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt, weil sie nicht wissen, wie sie mit gewissen Situationen umgehen sollen. Daher hielte ich es auch für gescheit – ich weiß, es gibt schon so eine Art Eltern-Schule/-Beratung –, so eine Art Elternschule zu etablieren. So eine Eltern­schule, die in einem Mehrstufensystem funktioniert, haben andere Länder schon, und sie haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht. (Bundesrätin Roth-Halvax: Nieder­österreich hat es auch!) Auch außereuropäisch, Australien zum Beispiel hat so etwas. Es kann damit im Bedarfsfall ein Angebot gemacht werden, und das wäre, glaube ich, auch eine ganz wesentliche Sache.

Und zu dem Abmelden vom Unterricht möchte ich nur kurz anmerken: Das ist jetzt auch nicht so einfach. Im Grunde genommen müsste sich der Bezirksschulinspektor davon überzeugen, dass die Qualität des Heimunterrichts adäquat zur Schule ist. Passiert natürlich so gut wie nie in der Praxis, das wissen wir eh, aber laut Gesetz müsste das auch jetzt schon so sein.

Wir gehen natürlich nicht von den Schulschwänzern aus. – Meine Kinder haben das natürlich auch gemacht! Mein mittlerer Sohn hat zwei Tage geschwänzt, ohne dass ich es wusste. Da hat aber die Schule schon angerufen und gesagt: Ihr Sohn ist den zweiten Tag nicht da, was ist mit dem los? Über den Rest breite ich jetzt Schweigen. Aber da ist die Schule aktiv geworden. Wenn es aber wochenlange Absenzen gibt, dann muss man nachfragen, dann muss man sich darum kümmern. Und daher finde ich diese Novelle gut und unterstütze sie auch. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

14.42


Präsident Manfred Gruber: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.43.337. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­siche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pen­sions­gesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007) (77 d.B. und 110 d.B. sowie 7691/BR d.B.)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (93 d.B. und 113 d.B. sowie 7692/BR d.B.)

 


Präsident Manfred Gruber: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 104

Berichterstatter zu den Punkten 7 und 8 ist Herr Bundesrat Reisenberger. Ich bitte um die Berichte.

 


14.44.02

Berichterstatter Harald Reisenberger: Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­siche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Bundespflegegesetz geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form auf, und ich darf daher auf dessen Verlesung verzichten.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form auf, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Manfred Gruber: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Mag. Klug. – Bitte.

 


14.45.24

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behan­deln unter dem Tagesordnungspunkt 7 das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007, letzt­lich ein Gesamtkonstrukt aus der Zusammenführung der 67. und 68. ASVG-Novelle in ihrer ursprünglichen Form. Und würde man die heutige pensionsrechtliche Materie ein bisschen blumig in medizinischer Sprache zu bewerten versuchen, so könnte man meines Erachtens mit Fug und Recht durchaus sagen, wir versuchen – und es wird letztlich auch gelingen – am heutigen Tag den Pensionsreformen 2003 und 2004 die Giftzähne zu ziehen.

Ich habe versucht, die Einleitung in der ersten Spur so zu legen. Ich hätte eigentlich nach meinen eigenen Erfahrungen bei allen politischen Auseinandersetzungen zum Thema Pensionsreform in diesem Haus mit etwas mehr Protest gerechnet, wenn ich den Begriff der Giftzähne in den Mund nehme. Und insofern hätte ich eine zweite Spur vorbereitet, um auch eine Einleitung zu liefern. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Jetzt sind sie munter geworden!) – Ich habe gewusst, es gelingt. – Die zweite Spur hätte dann so gelautet: Die Pensionsreformen aus den Jahren 2003 und 2004 werden korrigiert, nicht maßgeblich, aber punktuell, und auch nicht überwiegend. Sie werden sicherlich verstehen, dass ich wieder auf die erste Spur zurückkehre, weil sie mir auch inhaltlich lieber ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz vielleicht noch zum Sozialausschuss. Das war eine äußerst interessante Erfahrung und auch sehr, sehr angenehm. Für all jene Kolleginnen und Kollegen, Bundesrätinnen und Bundesräte, die im Sozialausschuss


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 105

nicht waren, darf ich vielleicht zur Information weitergeben: Die inhaltlichen Bewertun­gen der jetzt vorliegenden Materie wurden zum Beispiel so festgehalten: Sinnvolle und vernünftige Neuregelungen. – Das ist an sich keine Überraschung; die Überraschung wird vielleicht erst dann groß, wenn ich Ihnen sage, dass diese Feststellung nicht von SPÖ-Bundesrätinnen und -Bundesräten gekommen ist. Ich sage aber auch, es war sehr, sehr angenehm zu hören.

Mindestens ebenso angenehm, liebe Kolleginnen und Kollegen, war das Gefühl, diese Materie auch mit unserem Sozialminister diskutieren zu können. Wir alle wissen, es ist keine Selbstverständlichkeit in einem Ausschuss des Bundesrates, eine Materie inhaltlich mit der zuständigen Ressortministerin oder dem Ressortminister ausreichend diskutieren zu können. Meines Erachtens handelt es sich dabei auch um ein Signal unseres Sozialministers, dass diese Materie, nämlich das Pensionsrecht, wie wir es heute beschließen wollen, ihm persönlich ein inhaltlich wichtiges Anliegen ist. Und ich möchte die heutige Gelegenheit ergreifen und dafür auch ein herzliches Dankeschön sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir, aus dem umfangreichen Paket zwei Schwerpunkte herauszugreifen. Im Leistungsrecht des pensions­versicherungs­rechtlichen Teils geht es mir persönlich um zwei Punkte. Punkt 1: die Reduzierung der Abschläge bei der Korridorpension. Ich gebe zu, das klingt technisch; vielleicht ein bisschen deutlicher klingt es, wenn ich sage, dass wir die Abschläge von 4,2 auf 2,1 Prozentpunkte reduzieren, und wahrscheinlich noch deutlicher klingt es, wenn wir dazusagen, dass wir davon ausgehen können, dass wir dadurch mit Beträgen von 50 bis 80 € pro Pension und pro Monat rechnen können.

Zweiter Punkt: die Verlängerung der Hacklerregelung, sprich neu: Langzeitversicher­ten­regelung. Ich hoffe nicht, dass jetzt der Protest wieder allzu groß wird: Ein zentrales Wahlversprechen der SPÖ wird heute umgesetzt: 45 Jahre sind genug! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Schöls: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen!)

„45 Jahre sind genug!“ – liebe Kolleginnen und Kollegen, das mag auch technisch klingen. Wir sollten als Politikerinnen und Politiker auch daran denken, wie sich solche Regelungen in der Praxis auswirken. Und es ist auch angenehm, zu wissen: 7 000 Männer pro Jahr, 8 000 Frauen pro Jahr werden bis 2010 diese neue Regelung in Anspruch nehmen können, also sprich: abschlagsfrei mit 60 Jahren beziehungsweise mit 55 Jahren in Pension gehen können.

Der zweite Aspekt, der mir auch wichtig ist – immer, wenn man sagt, eine Kollegin ist jetzt nicht da, löst das ein Gemurre aus; ich habe bewusst in ihre Richtung geschaut, aber die Kollegin Zwazl ist jetzt nicht da; das ist jetzt keinesfalls vorwurfsvoll gemeint, sondern es war ein bewusstes Signal in diese Richtung –, ist die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsaufnahme.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich könnte man das kurz bewerten und einen Satz sagen: Was lange währt, wird endlich gut! Sie wissen, dass wir diese Neuregelung dringend brauchen, um einen funktionierenden Wettbewerb auch in der Wirtschaft garantieren zu können. Wir wollen und brauchen keine Wettbewerbsverzerrung auf Grund von Regelungen, die im Bereich des Sozial­betruges möglich waren. Aber wir schaffen damit auch zentrale Vorraussetzungen, die einen funktionierenden und starken Sozialstaat ermöglichen.

Wir wollen auch keine Aushöhlung von Sozialversicherungssystemen, nur deshalb, weil die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt und rechtzeitig abgeführt werden. Ein ausdrückliches Dankeschön – und ich möchte nicht anstehen beziehungsweise diese Gelegenheit nicht vorbeigehen lassen, das an dieser Stelle auch zu erwähnen; da werden Sie jetzt wahrscheinlich überrascht sein, dass das von einem SPÖ-Politiker


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kommt –, also ein ausdrückliches Dankeschön an die vielen Tausenden Unternehmer, die bis heute die Meldevorschriften im Sozialversicherungswesen immer eingehalten haben und damit letztlich auch zu einem Funktionieren des Sozialstaates beigetragen haben.

Aber wir setzen auch ein deutliches Signal, dass bei jenen, die das bisher nicht gemacht haben, in Zukunft ein deutlicher Riegel vorgeschoben wird. Es hat sich eben in der Praxis herausgestellt, dass sich die Möglichkeit, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zuerst einmal arbeiten zu lassen und dann erst nach Tagen zur Sozialver­sicherung anzumelden, im Laufe der Zeit als nicht besonders praktikabel, als nicht besonders fortschrittlich und letztlich als der Wirtschaft nicht besonders dienlich herausgestellt hat. Es ist aber auch wichtig, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem neuen System ab dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme völlig vom Sozial­versicherungsschutz erfasst sind.

An dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ein herzliches Dankeschön an alle Wirtschafts- und Sozialpartner in diesem Land. Sie haben in diesem Bereich durch ihre Vorbereitungsarbeiten wesentlich den Grundstein dafür gelegt, dass diese Neu­regelung heute möglich ist.

Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident, Frau Bundesminister, Herr Bundesminister: Es ist ein sehr, sehr angenehmes Gefühl, in einem reichen Land wie Österreich zu leben (Bundesrat Ing. Kampl: Dafür haben wir sechs Jahre fest gearbeitet!) und eine Pensionsreform mitzubeschließen, bei der eine Pensionsreform auch wieder eine Pensionssicherung wird. Insofern ist es nicht überzogen, zum Schluss festzustellen: Soziale Korrekturen werden in diesem Land wieder sichtbar! Ein herzliches Dankeschön unserem Minister. Glückauf! (Beifall bei der SPÖ.)

14.54


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Kollege Klug.

Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Mayer. Bitte.

 


14.54.39

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An und für sich bin ich ja fast sprachlos: Herr Kollege Klug lobt Unternehmerinnen – 21. Juni, 14.54 Uhr. Hervorragend!

Liebe Frau Präsidentin Zwazl, Kollege Klug hat ausdrücklich die Unternehmerinnen und Unternehmer Österreichs gelobt, und das in einer besonderen Art und Weise. Ich bedanke mich sehr dafür, Herr Kollege Klug!

Zum vorliegenden Sozialrechts-Änderungsgesetz, zur 67. ASVG-Novelle: Es gibt tat­sächlich einige gewichtige Verbesserungen und Weiterentwicklungen der Sozialgesetz­gebung.

Aber wenn der Kollege Klug von „Giftzähne gezogen“ gesprochen hat, dann kann ich nur sagen: Wir haben jetzt einen Zahn überkront, mit einer Goldkrone, das gebe ich zu, und einige Zähne haben wir ein bisschen abgeschliffen. Aber Giftzähne waren es im eigentlichen Sinn nicht, denn die Verlängerung der Langzeitversicherungsregelung, die wir früher „Hacklerregelung“ bezeichnet haben, ist eine Forderung aller Arbeitneh­merIn­nenvertreter, quer durch alle Zuordnungen und alle Parteien. Es haben nämlich die christlichen wie auch die sozialdemokratischen Gewerkschafter und auch der ÖAAB – der ist auch nicht zu vergessen – die Forderung aufgestellt: 45 Jahre sind genug! Das ging, wie gesagt, quer durch alle Parteien. (Bundesrat Schennach: Eine Quälgeburt!)


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Eine Quälgeburt? – Quälgeburten gibt es bei uns in der ÖVP nicht. Das müsste man in dieser Form eher bei den Grünen ansiedeln, Herr Kollege.

Ich habe auch mit Freude aufgenommen – da möchte auch noch erwähnen und unter­streichen, was der Kollege Klug gesagt hat –, dass der Bundesminister Buchinger im Sozialausschuss des Bundesrates war. Das hatte für mich eine besondere Qualität, und das bedeutet auch Wertschätzung des Bundesrates. Das möchte ich auch hier noch einmal unterstreichen. Da sind wir heute schon wieder einmal gleicher Meinung. Es ist einfach schön, gemeinsam in diesem Haus zu sitzen, Herr Kollege Klug. Danke schön! (Beifall bei der ÖVP und des Bundesrates Mag. Klug.)

Diese Verlängerung der Hacklerregelung soll es bis zum Jahr 2010 geben. Und ich habe mit Freude vernommen, dass wir das auch darüber hinaus werden verlängern können, dass es klare Tendenzen in diese Richtung gibt, weil auch ich glaube, 45 Jahre sind genug. Das soll auch noch viele Jahre so bleiben.

In diesem Zusammenhang kommt es natürlich auch, wie schon bereits angesprochen, zu einer Minderung bei den Abschlägen zur Korridorpension, zu einer besseren Bewer­tung von Kindererziehungszeiten und der Zeiten des Zivildienstes und des Präsenz­dienstes. Und da erwähne ich gerne, dass es dabei nicht nur einen höheren Betrag geben wird, der aufgewertet wird, sondern dass das auch noch rückwirkend mit dem Jahr 2006 gewährt wird.

Das kommt insbesondere den Frauen zugute. Wir haben heute einen besonderen Tag für Frauen. Frauenförderung gibt es in allen Bereichen, vom Sport bis zum Sozialem. Es gibt auch erhöhte Anrechnungszeiten für Kindererziehung. Und auch die Pensions­ansprüche steigen dadurch.

Wir ändern mit dieser Gesetzesvorlage, wie auch bereits gehört, die ArbeitnehmerIn­nenanmeldung, die nun vor Arbeitsantritt an die Krankenversicherung, selbstverständ­lich auch an die Pensionsversicherung, sprich: an die Sozialversicherung zu erfolgen hat. Bei der Anmeldung zur Krankenversicherung gibt es fünf Tage lang die Möglich­keit, Daten nachzureichen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Schwarzarbeit zu bekämpfen. Ich hoffe, dass sich das Ganze auch auf die Arbeitslosigkeit positiv aus­wirken wird.

Sehr geehrte Herr Bundesminister! Ich möchte, so wie im Sozialausschuss des Bundesrates schon angesprochen, nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir bei der Anrechnung von Krankenstandszeiten bei der Langzeitversicherungsregelung einen Sanierungsbedarf haben. Dabei geht es darum, dass Beschäftigte nach langen Krankenständen keinen Entgeltanspruch mehr hatten. Auch für die Beschäftigten in der Landwirtschaft, in der elterlichen Landwirtschaft, und für Personen, die in einem kleinen Gewerbebetrieb gearbeitet haben, die keine Gelegenheit hatten, bis zum 18. Lebensjahr einzuzahlen, sollte der Nachkauf von Versicherungszeiten möglich werden.

Herr Minister, Sie haben uns wohl erklärt, dass es sich bei einem derartigen Rückkauf um zirka 200 000 an Erlösen für die Pensionsversicherung handeln werde und der Kostenaufwand 2 Millionen sein werde. Das nehmen wir schon zur Kenntnis. Trotzdem ist es im Sozialbereich – und das wissen wir – nicht immer möglich, alles kosten­deckend hereinzubekommen, und deshalb hat natürlich dann auch der Staat seinen entsprechenden Obolus zu leisten.

Wir werden in diesem Sinne diesen Gesetzesmaterien gerne unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.59



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 108

Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Mayer.

Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte, Frau Kollegin.

 


14.59.58

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Diese großkoalitionäre Idylle, die wir heute hier erleben dürfen, erinnert mich fast ein bisschen an ein Familienweihnachtsfest, wo alle wahnsinnig gut miteinander auskommen und wo dann zu späterer Stunde doch die Sticheleien wieder durchkommen.

Auch ich habe mich gefreut, dass der Herr Bundesminister Buchinger bei uns im Ausschuss war. Es ist eine Seltenheit. Es hat der Diskussion jedenfalls gut getan, weil es eine derartige inhaltliche Diskussion leider recht selten gibt, auch im Sozialaus­schuss. Ich war mir nicht ganz sicher, ob das ein Zeichen der Hochachtung gegenüber dem Bundesrat war oder ob es vielleicht doch ein bisschen in die Richtung ging, diese großkoalitionäre Idylle zu unterstützen und auch sozusagen zu begleiten. (Zwischen­rufe bei der ÖVP. – Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Ich sehe, ich habe ins Schwarze getroffen. Gut.

Bei diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz, das wir heute hier behandeln, handelt es sich im Prinzip um zahlreiche Materien, die zusammengefasst sind, weitgehend um die unstrittigen Teile des Regierungsprogrammes, die dort angekündigten Maßnahmen, die jetzt umgesetzt werden sollen. Auch wir werden diesem Punkt unsere Zustimmung erteilen, wie auch schon im Ausschuss.

Ich möchte kurz zu einzelnen Punkten unsere Position erläutern. Zum Ersten zur Sozial­versicherungsanmeldung vor Arbeitsantritt.

Diese Maßnahmen sehen auch wir als positiv an. Allerdings wird diese Meldung auch in einem zweistufigen Verfahren möglich sein. Das haben wir auch schon im Aus­schuss diskutiert. Es gab einen Testlauf im Burgenland, der zum Ergebnis hatte, dass gerade etwas weniger als vier Prozent aller Meldungen letztendlich auf Grund dieses zweistufigen Verfahrens passiert sind. Das sind sehr wenige, verursachen aber einen wirklich hohen Verwaltungsaufwand.

Es hat uns der Bundesminister dann im Ausschuss vorgerechnet, wie viele das in absoluten Zahlen seien – die Prozentzahl klingt sehr gering, die absolute Zahl war dann schon etwas beeindruckender –, und dass diese vier Prozent vor allem Klein­betriebe seien, die man nicht dadurch überfordern möchte, dass es jetzt eine neue Regelung gibt. Und er hat auch in Aussicht gestellt, dass es in einigen Jahren, wenn man sich daran gewöhnt hätte, hier eine Änderung geben könnte.

Das ist schon ein Argument! Ich denke mir allerdings, dann müssen diese Klein­betriebe doppelt umplanen, jetzt einmal und dann wieder, und es ist die Frage, ob das für die Kleinbetriebe wirklich die Situation so erleichtert. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

Applaus von ungewohnter Seite. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Danke.

Zur Valorisierung der Pensionsversicherungsbeitragsgrundlagen für die Zeiten von Kinderbetreuung, Kriegsdienst und Zivildienst: Das geht in die richtige Richtung, ist aber unserer Meinung nach noch nicht ausreichend, denn die Bewertung der ehe­maligen Ersatzzeiten im Pensionsrecht mit 1 350 € zwölf Mal im Jahr liegt ganz deutlich unter dem Median des Bruttoeinkommens für 2005. Und dadurch verstärken sich tendenziell auch geschlechterspezifische Unterschiede. Positiv ist allerdings, dass die Valorisierung bereits mit 2006 ansetzt.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 109

Zur Verlängerung der Hacklerregelung: Auch das sehen wir grundsätzlich als positiv an, aber diese Regelung greift zu kurz. Das ist jetzt bereits die zweite Verlängerung der Hacklerregelung, die wir hier erleben, und es wird wahrscheinlich nicht die Letzte sein, nehme ich an.

Eine grundlegende Lösung, die den Menschen auch eine Planungssicherheit dafür gibt, wie sie ihre Pensionen gestalten und was sie davon erwarten können, ist nicht in Sicht und wird auch durch diese Verlängerungen nicht in die Nähe rücken.

Ähnliches muss ich auch über die Halbierung der doppelten Abschläge in der Korridor­pension sagen: Auch hier eine momentane Verbesserung, allerdings ohne Aussicht auf eine grundlegende Lösung und Regelung.

Solche kleinen Schritte und Übergangslösungen verbauen im Prinzip den Weg hin zu einer pensionsrechtlichen Gesamtlösung, und sie machen es für die betroffenen Per­sonen sehr undurchschaubar, wie das dann wirklich für sie in der Pension ausschaut, welche Möglichkeiten sie haben. Unser Sozialrecht ist leider genau für jene, die es anwenden und die davon profitieren sollen, schwer durchschaubar, schwer lesbar und schwer verständlich. Das sollte nicht Sinn vom Sozialgesetzgebung sein. Man sollte darauf hinarbeiten, hier klare und nachvollziehbare Regelungen zu finden. Ich bin gespannt, wie sich das Sozialrecht weiterentwickeln wird.

Weil mein Vorredner Klug gemeint hat, es seien jetzt die Giftzähne gezogen worden und es sei jetzt alles wunderbar: Durch diese Schritte, die heute hier beschlossen werden, ist sicher noch nicht alles behoben, was auch die SPÖ in den letzten Jahren kritisiert hat. Wir werden uns sehr genau anschauen, was auch von der SPÖ noch kommt, um das Sozialrecht zu verbessern, zu vereinfachen und gerechter zu machen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Schennach.)

15.04


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky das Wort.

 


15.04.46

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordneten des Bundesrates! Mit der gegenständlichen Sozialversicherungsnovelle des Bundesministeriums für Gesund­heit, Familie und Jugend, womit vor allem einige Anpassungen und Repa­raturen auf Grund von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes erfolgen, werden im Wesentlichen folgende Punkte geregelt:

Auf der einen Seite ist es – und ich denke, das ist ein wesentlicher Schritt – die Einbeziehung der Funktionäre der Österreichischen Zahnärztekammer in die Teil­versicherung der Unfallversicherung. Damit erhalten diese Personen erstmalig einen Unfallversicherungsschutz bei Ausübung dieser Tätigkeit. Und ich glaube, dass das einen notwendigen Schritt darstellt.

Mit der Reparatur des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses zur Festsetzung der ein­heitlichen Grundsätze für die EDV-Abrechnung zwischen Vertragsärzten und Kranken­versicherungsträgern wird sowohl dem Verfassungsgerichtshof als auch dem vertragspartnerlichen Prinzip zwischen Ärztekammern und Krankenkassen Genüge getan, indem sich die Vertragspartner bis 31. Dezember 2007 auf die Grundsätze der EDV-Abrechnung einigen müssen. Widrigenfalls hat sie der Hauptverband unter Weisungsbindung an die Gesundheitsministerin festzusetzen.

Mit der Reparatur des Verfassungsgerichtshofserkenntnisses zum Anfall und Wegfall einer bäuerlichen Betriebsrente nach dem BSVG wird das entsprechende Verfas­sungs­gerichtshoferkenntnis vom Juni 2006 umgesetzt, wobei die Abfindung von


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Betriebsrenten nach landwirtschaftlichen Unfällen bei Anfall einer Invaliditätspension nach dem ASVG verfassungskonform geregelt wird und Änderungen im Zusammen­hang mit dem EU-Vertragsverletzungsverfahren im Bereich des Erstattungskodex erfolgen.

Wir haben hier in diesem Konvolut natürlich auch einen wesentlichen Faktor aus dem Gesundheitsbereich, nämlich die Sicherstellung der Impfung der österreichischen Bevölkerung mit dem für den Fall einer Influenzapandemie zu entwickelnden Impfstoff im Rahmen der Pandemievorsorge. Diese Sicherstellung, dass es für die österreichi­sche Bevölkerung für den Fall, dass die WHO eine Pandemie ausruft, die Impfung mit dem Influenzapandemie-Impfstoff gibt, erfolgt durch Erweiterung der Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit. Der Krankenversicherung wird nur – und das möchte ich an dieser Stelle betonen, weil es manchmal fälschlich vorgetragen wird – die Impfung mit dem Impfstoff übertragen, nicht jedoch die Bevorratung. Diese Maßnahme ist ein wesentlicher Schritt zu einer aktiven staatlichen Vorsorge für den Fall, dass eine Pandemie eintreten sollte.

Erst vor wenigen Wochen wurde Österreich bei einer Sitzung der WHO in Genf auch dafür gelobt, dass wir in hervorragender Art und Weise bei der Pandemievorsorge vorgegangen sind und dass viele unserer Projekte auch von anderen europäischen Staaten übernommen wurden.

Zur weiteren Umsetzung des Regierungsprogrammes im Bereich der Sozial­versiche­rung halte ich fest, dass ich bezüglich des Effizienzpaketes, das im Bereich der Krankenversicherung 150 Millionen € bringen soll, noch auf Vorschläge von Seiten der Sozialpartner warte und hier dann nach entsprechenden Einigungsverhandlungen auch mit dem im Querschnitt damit beschäftigten Ressort, mit Minister Buchinger, und den zuständigen Sozialpartnern in Gespräche bezüglich der Deckelung im Zweiprozent­bereich des Apothekenbereiches eintreten werde. Und hier werden wir, glaube ich, die wesentlichen Schritte, die geplant sind und die auch im Regierungsübereinkommen festgeschrieben sind, gemeinsam in die richtigen Wege leiten können.

Ich glaube, dass wir hier Reparaturen gemacht haben, die notwendig waren, und damit in jedem einzelnen Fall Vorteile für die betroffenen Menschen geschaffen haben. Und das ist letztendlich unsere Aufgabe. – Ich danke Ihnen herzlich. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)

15.09


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schöls.

 


15.09.22

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Kollege Klug, das ist halt ein Problem, wenn man zwei Spuren legt und dann auf einmal feststellt: Es fährt ein Zug nach nirgendwo!

Eines hat sich auch heute wieder in Ihrer Wortmeldung gezeigt – und das ist auch schon ein bisschen im Sozialausschuss durchgekommen –: die Kampfbereitschaft und die Kampfesfreude, weil man anscheinend noch immer glaubt, dass man mitten im Wahlkampf ist oder weil vielleicht der Frust noch immer so groß ist.

Denn: Es ist ja lustig, wenn Sie sich heute freuen, dass ein zentrales Wahlversprechen, nämlich „45 Jahre sind genug!, eingelöst wurde, und dafür alle Arbeitnehmer­institu­tionen für die SPÖ reklamieren, obwohl, wie Edgar Mayer schon gesagt hat, die Fraktion Christlicher Gewerkschafter, der ÖAAB und viele andere Organisationen und, soweit ich informiert bin, auch die Freiheitlichen Arbeitnehmer dafür eingetreten sind.


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Wie gesagt, es ist lustig, dass Sie heute hergehen und sagen: Die SPÖ hat ein zen­trales Wahlversprechen umgesetzt!

Dafür, dass Sie vielleicht, wenn in wenigen Wochen die Frage der Abfangjäger geklärt ist, da ein bisschen sozusagen unter den Teppich gehen, habe ich Verständnis. In der Frage der Studiengebühren haben wir ja Ähnliches feststellen können. Die Frage der Grundsicherung ist ja auch so ein Thema. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Aber wenn man sich hier herausstellt und zündelt, dann darf man sich nicht wundern, dass man darauf gar nicht mehr reagiert, denn den Kalauer mit den Giftzähnen kann in Wahrheit niemand mehr hören, da habt ja nicht einmal Ihr selbst geglaubt, dass es so ist, weil in der Regierungsvereinbarung dezidiert festgeschrieben ist, dass Österreich eines der besten Pensionssysteme hat.

Und ich bekenne mich dazu, dass wir in der Regierung unter Bundeskanzler Schüssel die Verantwortung wahrgenommen haben, die Pensionssicherung über Generationen zu garantieren, und zwar mit verschiedenen Problemfeldern. Das ist überhaupt keine Frage! (Zwischenruf des Bundesrates Todt.)

Gut, dann spielen wir das Spiel, liebe Freunde! – Wo sind denn die sozialistischen Vorschläge? (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wie schaut es denn aus im jahrelang sozialistisch regierten Deutschland? Wie ist denn dort die Pensionsraub­maschine drübergefahren? Wie schaut es denn aus beim Tony Blair im sozialistisch regierten England? Wie sind denn dort Pensionsreformen gemacht worden?

Also jetzt herzugehen und zu sagen: Danke, Österreich, wir haben die Genossen und haben damit ein sicheres Pensionssystem!, ist schon gewagt. Also ein bisschen besser hättet Ihr Euch schon briefen lassen können, wenn Ihr zu diesem Thema das Wort ergreift. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Diese Sozialrechts-Änderungsgesetz-Novelle bringt im Nachjustieren tatsächlich viele Verbesserungen, wenn ich etwa an die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten und an die Verbesserungen in diesem Zusammenhang denke, die lange Zeit ein „Gott-sei-bei-uns-Thema“ in der linken Reichshälfte waren.

Ich bekenne mich dazu, dass wir in der Frage der Langzeitversicherung, wo der unglückliche Begriff der „Hacklerregelung“ geprägt wurde, weitergekommen sind. Der Abgeordnete Max Walch war lange Zeit mein Sitznachbar im Nationalrat, der hat sich darüber gefreut; ich war immer über den Begriff „Hacklerregelung“ unglücklich.

Wir sind für „45 Jahre sind genug!“. Aber ich hoffe, dass der Termin 2010 jetzt nicht so angesetzt ist, dass manche im linken Eck glauben, damit wieder eine Wahlkampf­munition für die nächste Nationalratswahl zu haben. Ich würde mich freuen, wenn wir hier früher zu einer Verlängerung kommen könnten.

Herr Minister, jetzt sind ohnehin bald die 5 000-€-Geschichten vorbei – auch kein Ruh­mesblatt für einen sozialistischen Sozialminister. Aber vielleicht haben wir dann Zeit, dass wir die Dinge endlich angehen. Wir haben ja bei der Au-Pair-Regelung auch eine vernünftige Lösung gefunden.

Daher sage ich: Alles in allem können wir froh darüber sein, dass die Polemik mit den Giftzähnen niemand mehr kratzt, Herr Kollege Klug. Wenn Sie glauben, ich würde mir den Kopf darüber zerbrechen oder Sie könnten uns damit hinter dem Ofen hervor­holen, dann irren Sie. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bun­desrates Mag. Klug.) Nein! Ich sage es Ihnen nur! Sie können damit niemand mehr hinter dem Ofen hervorholen, weil die Wirtschaftsdaten für sich sprechen, über die sich jetzt Gott sei Dank auch Sie freuen.


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Es wird Ihnen niemand glauben, dass das in einer Zeit war, wo der Herr Gusenbauer gerade Weine und Kommissionsfunktionäre miteinander verwechselt hat, und dass die kurze Zeit Eurer Mitwirkung zu den guten Wirtschaftsdaten geführt hat.

Es ist das gute Fundament, das in den letzten Jahren gelegt wurde, dafür ausschlag­gebend, dass wir heute gute Wirtschaftsdaten haben, dass wir heute gute Beschäf­tigtendaten haben und daher auch eine vernünftige Weiterverbesserung im Pensions­system machen können. (Beifall bei der ÖVP.)

15.15


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Buchin­ger.

 


15.15.12

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Regierungskollegin Kdolsky! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich freue mich ja, dass die Emotionen – leider Negativ­emotionen – zu Tage getreten sind, als die Vergangenheit beurteilt worden ist, denn es kann nicht wirklich überraschen, dass es zu diesem Thema unterschiedliche Auffas­sungen gibt.

Ich freue mich aber mindestens genauso, dass die positiven Emotionen bei der Beur­teilung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes, das Sie heute zur Beschlussfassung vorliegen haben, nicht nur überwogen haben, sondern einstimmig waren.

Kollege Schöls, ich denke, so viel Zeit sollte sein, um zu wissen, dass der Herr Gusenbauer Bundeskanzler ist und dass die neue Regierung unter der Führung von Bundeskanzler Gusenbauer diese Gesetzesvorlage in das Parlament gebracht hat, die tatsächlich für viele Menschen Verbesserungen bringt und in dieser Richtung auch eine Kurskorrektur darstellt, weil in den letzten sieben Jahren, wenngleich es auch punk­tuelle Verbesserungen gegeben hat – das sollte nicht in Abrede gestellt werden –, der Grundtenor in der Sozialpolitik, insbesondere in der Pensionspolitik, doch auf Ein­sparun­gen und Kürzungen gelegen war. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Teil – ich betone: ein Teil! – dieser Einsparungen und Kürzungen wird jetzt von den beiden Regierungsparteien zurückgenommen, in der Einsicht, dass hier in der einen oder anderen Form überzogen wurde, dem sozialen Ausgleich, der sozialen Symmetrie nicht jenes Augenmerk geschenkt wurde, das wir jetzt diesem Punkt zumessen.

Das ist ein Signal, das vom Parlament heute mit der Beschlussfassung ausgehen kann: dass die neue Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften in einer differenzierten Art und Weise ein Sozialsystem als Beitrag zur Produktiv­kraft­entwicklung betrachten, weil tatsächlich ein ausgewogener sozialer Ausgleich ein guter Beitrag ist, um Sicherheit und Rahmenbedingungen zu schaffen, die es auch ermög­lichen, wirtschaftlich mit Engagement und mit Einsatz die Produktivität zu entwickeln.

Ich möchte das Hohes Haus darauf hinweisen, dass nicht nur im Bereich des Pensions­rechtes und im Bereich der Bekämpfung des Sozialbetruges, sondern auch bei dem wichtigen Thema der Pflege und Betreuung, das uns beim übernächsten Tagesordnungspunkt beschäftigen wird, mit diesem Sozialrechtspaket eine sehr wichtige Neuerung beziehungsweise ein bedeutender Ausbau geschaffen worden ist.

Ich sage das deswegen, weil wir beim nächsten und beim übernächsten Tagesord­nungspunkt ein Gesetzesbündel diskutieren, wo die professionelle Betreuung, die 24 Stunden-Betreuung, im Vordergrund steht, wo mir aber auch ganz wichtig ist, dass es ein Beitrag zur Sicherstellung und zum weiteren Ausbau der Pflegesicherung in Österreich ist, dass auch für die pflegenden Angehörigen, die die Hauptlast der Pflege und Betreuung in unserem Land tragen, die Situation verbessert wird.


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Mit der heutigen Beschlussfassung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes tragen Sie dazu bei, dass pflegende Angehörige, wenn Sie Personen ab Pflegestufe 5 betreuen, zur Gänze von der Bezahlung der Pensionsversicherungsbeiträge freigestellt sind – diese wird von der Republik übernommen –, und dass bei der Pflege von Angehörigen der Pflegestufe 4 auch der Diestnehmerbeitrag jetzt zur Hälfte übernommen wird.

Das ist über die Anerkennung und Wertschätzung hinaus, die wir pflegenden Ange­hörigen zu Recht in unseren Ansprachen und Reden immer wieder entgegenbringen, auch ein sehr handfester materieller Beitrag, um die Situation pflegender Angehöriger zu verbessern.

Ich möchte auch gerne die verschiedenen Hinweise von allen Fraktionen, die hier geboten wurden, aufgreifen, nämlich, dass diese Verbesserungen im Sozialrecht damit noch nicht abgeschlossen sein können, dass es noch Notwendigkeiten gibt, etwa im Bereich der Langzeitversichertenregelung den Ausbau, die Verlängerung weiterzu­führen, weil Planbarkeit und Sicherheit gerade im Pensionsrecht wichtige Punkte sind.

Aber auch die Hinweise vom Kollegen Schöls möchte ich aufgreifen, dass im Bereich der Bäuerlichen Pensionsversicherung noch Überlegungen für größere Gerechtigkeit anzustellen sind, und zwar bei jenen Zeiten, die bisher nicht pensionsversicherungs­rechtlich erfasst wurden. Hier eine Nachkaufmöglichkeit zu schaffen, das kann in einem Paket, etwa auch mit der Einbeziehung von Krankenstandszeiten in die Lang­zeitversicherung, einer insgesamt guten Lösung zugeführt werden.

Ich bin überzeugt davon, sehr geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus, dass wir in den nächsten Monaten eine Reihe von Novellen vorlegen werden und zur Beschlussfassung bringen werden, wo Sie dem Bedürfnis, den Sozialstaat weiter zu festigen und punktuell ausgewogen und angemessen auszubauen, auch Rechnung tragen können. Was ich dazu beitragen kann, auch in kommenden Initiativen – das kann ich Ihnen zusagen –, das werde ich leisten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

15.20


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Kollegin Zwazl.

 


15.21.00

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als Ver­treterin der Wirtschaft muss ich mich zu einem Thema melden, nämlich zur Anmeldung vor Arbeitsantritt.

Man hat es ja heute schon gesehen: Edgar hat gesagt, vor Arbeitsantritt. Gott sei Dank haben Sie gesagt, am ersten Tag der Arbeit. – Das ist eine Sozialpartnerregelung, und es wäre ganz einfach wichtig, dass man nicht vor Arbeitsantritt anzumelden hat.

Wir wissen, dass es im Jahr 1,5 Millionen Arbeitsplatzwechsel gibt und ungefähr 8 bis 10 Prozent zum ausgemachten Beginn die Arbeit nicht antreten. Das wäre also eine unnotwendige Bürokratie und würde vielfach unsere kleinen Betriebe, die die Lohn­verrechnung nicht selbst machen, überfordern.

Man glaubt, dass die Anmeldung am ersten Tag notwendig ist, um die Schwarzarbeit einzudämmen, was ich nicht glaube, denn wenn jemand vorhat, einen Betrug zu machen, dann wird er sich davon nicht abhalten lassen.

Wir in der Wirtschaft sind gegen Wettbewerbsverzerrungen. Wir stehen dahinter, dass unsere Leute angemeldet werden. Aber ich fürchte, dass das eine unnotwendige Bürokratie für unsere kleinen Betriebe und ein ungeheurer Verwaltungsaufwand ist.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 114

Darum bitte ich, vielleicht könnten wir uns – da geht meine Bitte eigentlich in Richtung Sozialpartner – wenigstens darauf einigen, dass die Anmeldung nicht vor Arbeitsantritt zu erfolgen hat, sondern bei Arbeitsantritt. Ich denke, dass es da Ausnahmen für fallweise Beschäftigungen geben muss, im Speziellen für unsere Gastronomie, weil es ganz einfach so ist, dass man, wenn ein Gastronomieunternehmen am Sonntag über­raschend einen Autobus voll Gäste bekommt, anrufen muss, dass jemand kommt, und dann kann die Anmeldung nicht vor Arbeitsantritt erfolgen; vielleicht erfolgt sie dann erst am Abend oder am nächsten Tag.

Ich bitte, in diesem Zusammenhang auf die Gegebenheiten der Wirtschaft Rücksicht zu nehmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.23


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen diesen Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stim­meneinhelligkeit. (Rufe: Mehrheit!) – Entschuldigung! Stimmenmehrheit. – Danke für den Hinweis. – Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-, Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen diesen Beschluss keinen Einspruch zu erheben, wieder um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

15.24.119. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden (Hausbetreuungsgesetz – HBeG) und mit dem die Gewerbe­ordnung 1994 geändert wird (78 d.B. und 117 d.B. sowie 7693/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (82 d.B. und 116 d.B. sowie 7694/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Reisenberger.

 


15.25.00


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 115

Berichterstatter Harald Reisenberger: Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem die Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden und mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Ver­lesung.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


15.26.04

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Es ist schon inter­essant: Die Vorgängerregierung Schüssel konnte keinen Pflegenotstand orten, hat einen solchen jahrelang hartnäckig geleugnet. Über Nacht wurden dann auf einmal 20 000 bis 40 000 illegale Pfleger im Land entdeckt, und nur mühsam konnte man sich durchringen, diesen Pflegenotstand in Österreich zumindest einzugestehen. Dass er evident ist, liegt auf der Hand.

Die große Koalition sagt ja für sich, sie sei so stark, um die großen Themen anzu­gehen, aber wir haben erst vor ein paar Minuten wieder gesehen, wie hauchdünn das Häutchen ist, das diese Koalition umschließt. Eine kurze Rede des Kollegen Schöls bewirkt schon, dass dieses Häutchen an die Grenze seiner Haltbarkeit kommt. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Aber die Klosterneuburger sind möglicherweise so aufmüpfige Geister. (Bundesrätin Zwazl: Was war mit Klosterneuburg? Sagen Sie es noch einmal!) – Gar nichts. Ich hatte ja ursprünglich gesagt, diesen Namen nie wieder in den Mund zu nehmen.

Aber die Lösungskompetenz, Herr Bundesminister, dass man sagt, die große Koalition kann nun tatsächlich die großen Themen angehen – und das ganz große Thema, das wirklich nicht lustig ist, ist der Pflegenotstand in Österreich –, ist nicht in Sicht.

Das, was uns heute hier als Hausbetreuungsgesetz vorliegt, zeugt von Nichtlösungs­kompetenz. Dieses Hausbetreuungsgesetz verdient seinen Namen nicht!

Herr Bundesminister, in allen Ehren, und ich freue mich, dass Ihr Erscheinen im Ausschuss so viele Glücksgefühle ausgelöst hat, ich finde es auch toll, dass Sie gekommen sind, keine Frage, aber dieses Gesetz ist erbärmlich! Es betrifft 20 000


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Menschen von 370 000 – möglicherweise sind es sogar mehr. 20 000 von 370 000! Brauchen wir dazu eine große Koalition? Ist das der große Wurf?

Rund 300 000 Pflegegeldbezieher bekommen gar nichts! Und es gibt eine generelle Verunsicherung – bei den Familienmitgliedern, bei jenen, die der Pflege bedürfen, und auch bei jenen, die die Pflege leisten.

Die Klärung der Finanzierbarkeit ist hinausgeschoben.

Die Frage der Amnestie schwebt im Raum. – Der Herr Minister will keine Verlän­gerung. Wir alle wissen, ohne Verlängerung geht gar nichts.

Werner Vogt sagt, die „böhmische Lösung“, die ja durch dieses Gesetz abgelöst werden sollte, wird bleiben und wird enorm an Kunden dazugewinnen.

Die Caritas meint: maximal ein erstes Schrittchen.

Die Pensionistenverbände sprechen von einem kleinen Steinchen in einem riesigen Mosaik.

Jetzt sind sogar Infostellen notwendig – das Land Niederösterreich zum Beispiel hat eine eingerichtet –, weil die Verunsicherung über diesen rot-schwarzen Pallawatsch dermaßen groß ist.

Das ist kein sozialpolitischer Meilenstein, Herr Bundesminister, als den Sie es darstel­len. Das ist am ehesten ein Stolpern auf die politische Bühne; ein Stolpern – dafür können Sie nichts! Es ist schon gruppendynamisch eine schwierige Konstellation, wenn die Chemie nicht stimmt. Wenn ich mir vorstelle, auf der einen Seite der bemühte Minister Buchinger, auf der anderen Seite Minister Bartenstein. Da müsste man schon an Gerda Rogers die Frage stellen: Welche Sternenkombination ist überhaupt denkbar, dass aus diesem Duo bei dieser Schräglage von Chemie irgendetwas Gescheites herauskommt?

Nur: Es geht hier um Menschen, die am Ende ihres Lebens oder in einer ganz beson­deren Lebenssituation keinen Pallawatsch verdienen, sondern gesellschaftliche Soli­darität, soziale Wärme. Und wir müssen und sollen ihnen für ihr lebenslanges Arbeiten zum Beispiel einfach jene Wertschätzung entgegenbringen, die notwendig ist; aber nicht diese Verunsicherung, nicht diese – ich sage es Ihnen ganz ehrlich, Herr Minister – kleinliche Debatte, dass nur Vermögen unter 5 000 € unangetastet bleibt. Jeder normale Bausparvertrag, den vielleicht jemand abgeschlossen hat, ist am Ende höher – und dann fällt diese Person raus?

Oder, um mit den Worten von Herrn Schenk von der Diakonie zu sprechen: Müssen wir denn Sozialfälle produzieren, damit sie hier Unterstützung bekommen? Muss man wirklich erst ein Sozialfall sein, dass man Pflegegeld bekommt? – Das ist ein unwür­diges Spiel. Es ist auch ein unwürdiges Spiel, Herr Bundesminister, auf ein kleines Vermögen von Pflegebedürftigen zu schielen.

Wenn man die Aussagen jener hernimmt, die in diesem Bereich Kompetenz auf Grund ihrer Tätigkeit haben, dann sind diese, egal, wen man hier zitiert, eigentlich erschüt­ternd!

Die Armutskonferenz sagt: Das Ganze ist inakzeptabel!

Der ehemalige ÖVP-Sozialsprecher Feurstein sagt: Das ist eine Null-Lösung, das ist inakzeptabel!

Um noch einmal Schenk zu zitieren – und das, Herr Bundesminister, würde ich Sie schon bitten, auch jetzt in Ihrer Reaktion auf die ganze Debatte hier zu berück­sichtigen –: Ist es so – und das ist der Geist dieses Gesetzes –, dass Pflege als


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privates Risiko betrachtet wird? Darauf stellt dieses System ab: Pflege ist ein privates Risiko!

Nirgendwo im gesamten Sozialbereich sind die Selbstbehalte höher und größer als im Bereich der Pflege. Nirgendwo ist allerdings die Belastung für Familienangehörige größer, als wenn Sie zum Beispiel Demenzkranke zu betreuen haben. Es ist großartig, dass von diesen 370 000 derzeit rund 70 000 in Heimen betreut werden und noch immer ein solch hoher Anteil in häuslicher Gemeinschaft betreut wird. Hier eine so unwürdige und kleinliche Debatte zu führen, das verstehe ich nicht.

Im Zusammenhang mit der nicht gelösten Finanzierungsfrage meint Landau von der Caritas: Bund und Länder streiten, und die Betroffenen bleiben im Regen stehen.

Selbst wenn wir zu Ihrer Partei kommen, Herr Bundesminister, und den Auftritt des Pensionistensprechers der SPÖ, Karl Blecha, hernehmen: Er hat gesagt, dieses Gesetz ist untauglich.

Der Präsident des Dachverbandes für die Alten- und Pflegeheime, Herr Wallner, meint: Schluss mit lustig!, und bezieht sich natürlich hier auch auf eine Bemerkung des Bundeskanzlers, der zu der Pflegeregelung oder zu der Hausbetreuungsregelung gemeint hat: Wie Sie wissen, sind alle Vorwürfe gegen mich unberechtigt! – Es ist wirklich Schluss mit lustig, Herr Bundesminister.

Wie wird das nun weitergehen? Alle, die Seniorenverbände, die Caritas, die Volkshilfe, all jene, die in den Betreuungen stehen, erwarten, dass es, nachdem Sie das jetzt für die 20 000 vorlegen, auch für den restlichen Bereich – und das ist der überwiegende – zu einer akzeptablen Lösung kommt; zu einer akzeptable Lösung mit den unwilligen Ländern – das müssen wir hier in der Länderkammer sagen. Die Länder sind allesamt unwillig, da gebe ich Ihnen völlig Recht, dass Sie da von den Ländern im Regen stehen gelassen werden. Aber wenn die große Koalition schon so eine hohe Lösungs­kompetenz hat und acht von neun Landeshauptleuten geistig und physisch mit dieser großen Koalition verbunden sind, dann müssen Sie doch endlich für diese 370 000 Menschen in diesem Land eine anständige Regelung schaffen und nicht das, was Sie uns heute hier vorlegen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

15.36


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Hladny. – Bitte.

 


15.36.24

Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zur Pflegediskussion, die uns in den letzten Wochen intensiv beschäftigt, darf vorangestellt werden, dass wir in der Person unseres Sozialministers Dr. Erwin Buchinger einen Fachmann haben, der die Problematik erkannt hat, der den Mut hat, dieses schwierige Thema anzusprechen und zu einer guten, für alle Beteiligten akzeptablen, menschlichen Lösung zu bringen.

Wir sprechen hier von jener Generation, die nach dem Krieg Österreich aufgebaut hat, die es ermöglichte, uns ein Land zu übergeben, in dem Friede und Wohlstand herrschen, in dem wir ein gutes Leben führen können.

Darum ist es auch unsere Pflicht, dieser Generation ein Alter in Würde und Sicherheit zu bieten, ohne Ängste um ihr persönliches Wohlergehen und ohne Ängste, allein gelassen zu werden.

Zusätzlich zur 24-Stunden-Pflege in öffentlichen Einrichtungen soll ein Angebot für die Pflege zu Hause erarbeitet werden. Dafür wäre ein einheitliches Sozialhilfegesetz vonnöten, denn es ist nicht einzusehen, dass der Hilfebedarf in Wien anders gewertet


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wird als in der Steiermark, dass die Regressforderungen in allen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden.

Es ist daher dringend erforderlich, dass sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen, um eine langfristig tragbare Lösung zu finden, um eine solide Finanzierungsform auszu­arbeiten wie etwa ein steuerfinanziertes Modell oder eine solidarische Pflegeversiche­rung.

Es ist aber auch hoch an der Zeit, die Verunsicherungsdebatte in der Öffentlichkeit zu beenden, denn das hochsensible Thema Pflege darf im Interesse der älteren Generation, der pflegenden Angehörigen sowie aller in diesem Bereich beschäftigten Menschen nicht dem Zufall oder gar dem Schwarzmarkt überlassen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.38


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


15.39.00

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Die öffentliche Diskussion in den letzten Wochen und Monaten zum Thema Pflege hat, glaube ich, sehr viele pflegebedürftige Menschen selbst sowie deren Verwandte sehr verunsichert. Auch jetzt sind wir noch nicht in der Lage, zu sagen, wie im Pflegebereich die Situation wirklich weitergehen wird. Das heißt, diese Situation der Verunsicherung besteht auch weiterhin für die Betroffenen.

Der Zuschuss, der laut Gesetzentwurf zum Bundespflegegeldgesetz gewährt werden soll, soll nur jenen gewährt werden, die Pflegestufe 5 oder eine höhere haben. Das sind nach Schätzungen von Trägerorganisationen nur etwa 5 Prozent aller Pflege­bedürftigen. Das heißt also, der überwiegende Teil der Betroffenen – denn es sind ja nicht nur die Menschen in Pflegestufe 5 und höheren, die eine 24-Stunden-Betreuung haben – wird nicht in den Genuss dieses Zuschusses kommen.

Darüber hinaus muss man auch noch sagen, dass der Zuschuss nach der Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Mittel gewährt wird. Das heißt also, die Betroffenen haben keine Rechtssicherheit, keinen Rechtsanspruch und können im Vorhinein auch nicht fix davon ausgehen, dass sie diesen Zuschuss bekommen. Wenn man eine Pflegekraft anstellen möchte, ist das allerdings eine ganz wichtige Voraussetzung, um die Situation in der Familie einschätzen zu können, denn die Familie muss sich ja darauf einstellen, ob sie selbst den Verwandten pflegen muss, ob sie Personal hat, das das macht, wie der Alltag organisiert wird. Diese Sicherheit ist auch mit dieser Regelung noch in weiter Ferne.

Es gibt noch weitere Punkte der Unsicherheit in diesem Gesetz, die wir kritisieren. Eine Voraussetzung, dass der Zuschuss gewährt wird, ist nämlich die Feststellung des Bedarfs einer 24-Stunden-Pflege. Wie dieser Bedarf festgestellt werden soll, ist im Gesetz aber nicht geregelt. – Eine weitere Unsicherheit.

Ebenfalls unklar: Der Gesetzestext spricht von einer angemessenen Beteiligung der Länder, definiert aber nicht, was „angemessen“ ist. Herr Bundesminister Buchinger hat auf meine Nachfrage im Ausschuss gemeint, für ihn wäre eine Aufteilung Län­der : Bund 40 : 60 angemessen.

„Angemessen“ heißt für jeden etwas anderes. Ich weiß nicht, was die Länder zu diesem Vorschlag sagen werden, ich bin mir aber sicher, dass es eine lange Debatte über diesen Finanzierungsschlüssel geben wird, was eine Lösung für die betroffenen Personen in die Ferne rückt.


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Zusammenfassend: Diese Regelung betreffend eine Änderung des Bundespflegegeld­gesetzes betrifft also nur einen kleinen Teil jener, die tatsächlich einen Zuschuss bräuchten. Sie strotzt nur so vor Unsicherheiten und schwammigen Formulierungen. Weitere Verunsicherungen bei den Betroffenen sind damit garantiert.

Noch ein paar Sätze zum Hausbetreuungsgesetz – da richte ich mich jetzt vor allem an die SPÖ, insbesondere an die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter –: Dieses Hausbetreuungsgesetz wird es ermöglichen, dass in 14 Tagen 128 Stunden bei täglich drei Stunden Ruhepause gearbeitet wird, und das, was über die drei Stunden Ruhepause hinausgeht, muss am Arbeitsplatz in Arbeitsbereitschaft verbracht werden. Und das alles zu einem Mindestlohntarif.

Wir alle wissen, dass das schlechte Arbeitsbedingungen sind, dass das schlecht bezahlt ist. Das sind Arbeitsbedingungen, die vor allem – wenn nicht fast aus­schließ­lich – Frauen betreffen; in Pflegeberufen sind kaum Männer zu finden.

Ich frage mich schon, wie die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter hier im Saal einer solchen Regelung zustimmen können. Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die im Pflegebereich tätigen Personen sind sehr schlecht, und ich glaube nicht, dass es auf Dauer zielführend ist, wenn im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Pflege ein Ausspielen der Interessen der zu Pflegenden gegen jene, die diesen Job anneh­men und dann die Personen pflegen, erfolgt, sondern es sollte hier wirklich Regelun­gen geben, die auch zu zufriedenstellenden arbeitsrechtlichen Bedingungen für die pflegenden Personen führen. (Beifall bei den Grünen.)

15.42


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kritzinger. – Bitte.

 


15.43.00

Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Das Thema Pflege und Betreuung wird uns noch jahrelang begleiten, das können wir sicher nicht in einem Gesetzentwurf und in ein, zwei Jahren lösen. Der Grund dafür ist die Bevölkerungsentwicklung: dass wir länger leben, dass immer weniger Kinder geboren werden und vor allem, dass die Finanzierung immer schwieri­ger wird.

Das Hausbetreuungsgesetz und die Änderung des Bundespflegegeldgesetzes sind jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Die Ausweitung der Förderung auf die Pflegestufen 3 und 4 war auch für uns ein teilweise neuer Aspekt, der finanziert werden muss, weil dadurch wesentlich mehr Betroffene Unterstützung erhalten. Ab 1. Juli wird es diese Unterstützung voraussichtlich geben.

Neben der unselbständigen Pflege soll auch die selbständige Pflege künftig gefördert werden. PflegerInnen aus dem Ausland können sich dann in ihrem Heimatland als Selbständige anmelden und in Österreich legal arbeiten. Das ist ein Novum und, wie ich glaube, ein guter Einfall, der die Konkurrenz fördert und vielleicht den ganzen Pflegebereich motiviert und preiswerter macht.

Die Finanzierung ist nämlich das Problem. (Bundesrat Schennach: Jetzt sind wir eh schon bei 2 € die Stunde!) Heuer trägt der Bund die gesamten Mehrkosten, ab dem kommenden Jahr sollen die Länder 40 Prozent der Kosten übernehmen. Voraus­sichtlich findet man eine Einigung im Finanzausgleich, schwierige Verhandlungen sind jedoch zu erwarten, auch weil die Kosten durch die Ausweitung der Förderung auf die Pflegestufen 3 und 4 noch höher liegen werden – allerdings muss in diesen Fällen, das haben viele Leute, die verunsichert sind, nicht bedacht, eine 24-stündige Betreuung nachgewiesen werden. Ich glaube, es werden in der Pflegestufe 4 wohl sehr viele sein,


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bei weitem aber nicht 370 000, in der Pflegestufe 3 weniger. Wir werden sehen, wie sich das entwickelt.

Ich möchte aber daran erinnern, dass auch die Einführung des Pflegegeldes damals aus Gründen der Finanzierbarkeit auf große Widerstände gestoßen ist. Heute stellt die Errungenschaft des Pflegegeldes niemand mehr in Frage.

Unter allen Umständen ist etwas inakzeptabel, nämlich eine Vermögensbegrenzung von 5 000 € als Voraussetzung einer Förderung, wie Minister Buchinger in seinen Richtlinien vorgesehen hat. Es handelt sich dabei nämlich um Personen, die zu Hause gepflegt werden und nicht in einem Heim – das ist ein wesentlicher Unterschied. In Heimen gibt es ein durchschnittliches Alter von 88 Jahren. Ich verstehe, dass man da eine Begrenzung eingeführt hat. Die anderen aber werden zu Hause gepflegt, und da muss man großzügiger sein, denn wir wollen ja, dass ältere Leute möglichst lange zu Hause gepflegt werden können. Wir müssen diese Alternative, die sich jetzt bietet, nämlich die Pflege zu Hause, nützen.

Eine Chance sehe ich in der Ehrenamtlichkeit; auch da braucht es mehr Unterstützung. Die Sorge um den Mitmenschen aus humanitären Gründen ist ein besonders hohes Gut. Von kurzen regelmäßigen Hausbesuchen angefangen über die Nachbarschafts­hilfe bis zur Mitarbeit in Freiwilligen-Organisationen werden diese Tätigkeiten zusam­mengefasst unter dem Begriff „Ehrenamtlichkeit“, aber sie werden zu wenig geschätzt. Oft reichen ein paar aufmunternde Worte und ein paar Handgriffe, um einen Menschen wieder neue Motivation und Lebensfreude zu schenken.

Auch im Bereich der pflegenden Angehörigen müssen Unterstützungen geschaffen werden. Laut einer Umfrage, ich habe das schon einmal gesagt, die wir in Innsbruck durchgeführt haben, pflegen 92 Prozent – und nicht 80 Prozent! – Familienangehörige und Bekannte. Pflegen ist unter Umständen auch putzen, kochen, Arbeiten, die man als ganz selbstverständlich anschaut, aber es sind unverzichtbare Tätigkeiten für einen Menschen, der zu Hause bleiben will und diese Arbeiten nicht verrichten kann.

Ein Problem, das weniger bekannt ist und kaum erwähnt wird, betrifft die Pflege­ausbildung an sich. Viele Menschen, die die Pflegeausbildung abgeschlossen haben, werden anschließend nicht in der Altenpflege, sondern in der Intensivpflege tätig. Der Beruf des Intensivpflegers ist in der Regel besser bezahlt als der des Altenpflegers. Es gilt jedenfalls, die Bezahlung der Altenpfleger zu verbessern und auch Anpassungen in der Ausbildung vorzunehmen.

Man müsste auch daran denken: Haushaltsdienste junger Frauen wären eine Schule des Lebens und würden wahrscheinlich auch viel Verständnis für den hilfsbedürftigen Menschen schaffen – nicht verpflichtend, aber doch auf freiwilliger Basis. (Bundesrat Schennach: Für die Schwiegertöchter verpflichtend!) – Jawohl, auch für die Schwie­gertöchter! Ganz richtig, jawohl. Auch für die Schwiegertöchter, ja. (Bundesrat Todt: Jetzt ist es heraus! – Weitere Zwischenrufe.)

Im Bereich der Pflegeheime müsste vielleicht doch einmal eine einheitliche Regelung getroffen werden, was die Kostenersatzpflicht anlangt, aber Unterschiede gibt es auch bei der Regelung der Kostenersatzansprüche oder der Geschenkannahme. Es wäre meiner Meinung nach gerecht, all diese Ungleichheiten zu beseitigen und bundesweit eine einheitliche Regelung für den Kostenersatz zu schaffen.

Einen Vergleich in dem Bereich, der mir erst kürzlich erzählt wurde, möchte ich doch anführen: Was die Pflegeversicherung anlangt, hat Deutschland, unser Nachbarstaat, eine Regelung getroffen: Die Versicherung wurde um 0,25 Prozent erhöht. – Das lehnen wir ab! Ich würde sagen, als Seniorenvertreter würden wir strikt dagegen sein.


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Eine andere Regelung wurde auch eingeführt – die wäre überlegenswert, gerade weil es auch sehr viele Demenzkranke gibt, die meinetwegen in der Pflegestufe 4 ange­siedelt sind –, nämlich dass man jenen Menschen, die jemanden in diesem Krankheits­zustand pflegen, die Möglichkeit gibt, sechs Monate lang unbezahlten Urlaub mit Rückkehrrecht zu nehmen. Das wäre auch eine überlegenswerte Lösung.

Abschließend möchte ich sagen, dass wir heute dieser Lösung zustimmen werden. Es ist ein positiver Schritt. Es mag vielleicht auch einmal das Wort „kleines Steinchen“ gefallen sein (Bundesrat Schennach: Stolperstein!), Kollege, ein kleines Steinchen. Aber oft sind gerade die kleinen Steinchen jene, die am meisten halten, weil sie einen großen abstützen.

Es ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung für die Zukunft – nichts wäre schlimmer, als in diesem Bereich nichts zu tun.

Ich glaube – weil manchmal die Emotionen ziemlich hochgehen; es wird da immer von Verunsicherung und so weiter gesprochen –, manche glauben, dass der Kitt in der Koalition langsam zu bröseln anfängt. Ich glaube das nicht. Ich möchte, dass die Koalition erfolgreich ist, Herr Minister! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

15.53


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


15.53.28

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Frau Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Wenn wir heute diese Materie behandeln, wissen wir, dass der größte Budgetansatz für soziale Leistungen in Öster­reich jedes Jahr zur Verfügung stehen muss – 15 Prozent des Budgets oder 9,5 Milliar­den. Ich sage das heute aus einer bestimmten Überlegung: Für uns alle ist das eine große Verpflichtung, nicht nur moralisch, sondern auch, so glaube ich, weil wir uns glücklich schätzen, eines der reichsten Länder der Welt zu sein – und doch haben wir hier großen Nachholbedarf.

Herr Minister! Es wird unsere Aufgabe sein, diesen Nachholbedarf so abzubauen, dass die Mittel wirklich zu jenen Menschen kommen, die sie brauchen, und nicht zu denen, die sie unbedingt wollen. Sie haben heute gesagt, es gibt verschiedenste Gründe, warum man da so vorsichtig ist: weil es eben genug Fälle gibt, wo diese Ziele nicht erreicht worden sind, die schon eine Bundesregierung zuvor – und vielleicht alle Bundesregierungen – gewillt waren zu erreichen.

Der Pflegebedarf des Personenkreises, den wir ansprechen, schwankt ja sehr – da danke ich der Caritas, der AVS, dem Hilfswerk, dem Roten Kreuz und so weiter für die erfolgreiche Arbeit –, denn zwei Drittel der zu pflegenden Personen sind in den Pflegestufen 1 bis 3. – Zielsetzung ist die 24-Stunden-Betreuung der Betroffenen.

80 Prozent der Hilfsbedürftigen werden zu Hause gepflegt – großartig! Darüber sollten wir sehr froh sein! Vielleicht sollten wir, Herr Bundesminister, noch ein bisschen mehr und immer wieder auf die Moral hinweisen: dass das eigentlich unsere ureigenste Verpflichtung war – es war seit Menschengedenken immer so! –, dass die Jungen für die Eltern und die Eltern für die Großeltern Sorge getragen haben. Aber das ist verloren gegangen, und vielleicht sollte man, Herr Minister, doch auch einmal den Appell an die jungen Leute richten, sich daran zu erinnern, dass das Leben nicht nur aus Konsum und Wohlstand besteht, sondern auch aus Verantwortung. Und dieser Verantwortung sollten wir uns nicht entziehen.


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Da gehe ich eigentlich ein Stück des Weges mit Ihnen, aber dann komme ich auf einen Teil, auf dem man eben nicht mit Ihnen gehen kann. Für die betroffenen Personen muss das eine klare Vorgabe sein, Herr Minister, und das scheint in dieser Vorlage derzeit nicht der Fall zu sein.

Sehr starke Bedenken und Kritik kommen aus einem fachlich damit befassten Personen­kreis – den sollten Sie vielleicht ein bisschen ernster nehmen –, und das sind die Caritas, der Städte- und Gemeindebund. Warum haben sie Bedenken? – Ich glaube, man sollte die ganze Sache wirklich noch einmal mit ihnen diskutieren.

Offen ist bis heute die Frage, wer – Land, Bund, Gemeinden – wie viel zahlt. Das ist auch noch offen. Und gerade wir Bürgermeister sind ja unmittelbar bei den betroffenen Menschen. Wir wissen, welche Probleme wir in den einzelnen Regionen und bei uns in den Gemeinden haben. Wir wollen helfen, aber die Gemeinden sind überfordert! Hier, glaube ich, sollten wir einmal zu einer Grundlage kommen, die wir gemeinsam verant­worten können.

Ab welcher Stufe wird gefördert? – Auch das ist bis heute nicht geklärt.

Offen, Herr Minister, ist die Schuldigkeit gegenüber unserer Kriegs- und Nachkriegs­generation, wie heute schon von meinen Vorrednern gesagt wurde. Wir haben sonst keine Möglichkeit, als den alten Menschen mit Geld und Respekt entgegenzutreten, aber das muss sein. Wir haben für die ganze Welt Geld – wir tun das gerne –, wir sind die willigsten Spender für alle sozialen Maßnahmen, überall in der Welt, aber auch bei uns, Herr Minister – auch bei uns! – ist der erste Grundsatz, jenen Menschen Hilfe angedeihen zu lassen, die sie brauchen.

Bekannt ist, dass sich Herr Vizekanzler Molterer als Finanzminister freut. – Herr Bun­desminister, hoffentlich freut er sich nicht deswegen, weil er weniger zahlen muss. Das wäre eigentlich das, weswegen ich auch an die Kollegen von der ÖVP appellieren möchte: Bitte schön, so kann es nicht sein! (Bundesrat Mayer: Nein, er freut sich über die gute Zusammenarbeit!) – Es ist immer gefährlich, lieber Kollege, wenn sich ein Finanzminister freut, denn da hat er einen Hintergedanken! (Bundesrat Mayer: Er freut sich über die gute Zusammenarbeit mit Minister Buchinger!) – Na ja, na gut. Darüber lässt sich reden.

Wie schnell die ÖVP mit einem anderen Partner alles vergisst, was man vorher gemeinsam gemacht hat! (Bundesrat Schennach: Ja, das geht schnell! – Weitere Zwischenrufe.) – Das ist leider so! Das ist nämlich das ureigenste Prinzip der ÖVP: dass sie keine ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Nein, die ÖVP kennt keine Treue zum Partner, das ist einmal klar! Nein, das ist so! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine lieben Kollegen, bitte, ich bin am Wort! – Der oberösterreichische Soziallandes­rat möchte ein Pilotprojekt haben. Herr Bundesminister, in Kärnten und in der Steier­mark funktioniert ein Pilotprojekt mit einem Scheck, vielleicht sollten Sie sich das einmal anschauen. Ich glaube, mit diesem Scheck besteht die Möglichkeit, dass die Familienangehörigen und alle, die mit der Pflege betraut sind, wirklich jene Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.

Wichtig ist, Herr Bundesminister, dass die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden raschest einen Modus finden, dass es für die Betroffenen eine saubere, nachvollziehbare Regelung gibt. – Herr Bundesminister, ich und wir hoffen darauf.

Sie haben gute Ansätze, Herr Bundesminister, und Sie haben heute wieder einmal gesagt, dass Sie alle guten Vorschläge aufnehmen werden. Herr Bundesminister, nehmen Sie alle, wirklich alle, auf, nicht nur die des Koalitionspartners! Vielleicht werden Sie da so manche wichtige Erneuerung, die man brauchen könnte, miterleben


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und mitkriegen. Ich würde Sie bitten, Herr Bundesminister, über die ganze Sache noch einmal nachzudenken.

Im Zusammenhang mit diesen 5 000 €: Herr Bundesminister, das ist etwas Unaus­gereiftes, das kann es nicht sein. Sie können mit allen Leuten reden, Sie werden kaum Unterstützung finden. Ich weiß nicht, woher Sie das nehmen. Haben Sie so viel Erfahrung als Landesrat von Salzburg gewonnen? – Ich glaube, dass das nicht zielführend ist. Überlegen Sie sich das noch einmal! – Danke schön. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)

16.01


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Dr. Buchin­ger. – Bitte.

 


16.01.02

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Hohen Haus! Frau Kollegin Staatssekretärin Marek! Ich möchte auf die aufgeworfenen Fragen in aller gebotenen Kürze, aber doch auch Ausführlichkeit, im ehrlichen Bemühen um Beantwortung eingehen.

Herr Bundesrat Schennach hat einen Widerspruch festgestellt – und das natürlich kritisch – zwischen 380 000 betroffenen Personen als Pflegegeldbezieher und –bezie­herinnen und der nunmehr zur Beschlussfassung anstehenden Neuregelung im Hausbetreuungsgesetz und im Bundespflegegeldgesetz, von der nur 20 000 Haushalte betroffen sind.

Gestatten Sie, bei allem Respekt, Herr Bundesrat, Sie vergleichen hier Äpfel mit Birnen, denn es brauchen nicht alle 380 000 PflegegeldbezieherInnen des Bundes und der Länder eine 24-Stunden-Betreuung. 70 000 von denen – Sie haben es selbst gesagt – sind in stationärer Betreuung. Es wäre widersinnig, diesen eine 24-Stunden-Betreuung anzubieten. Weitere 40 000 sind mit den bestehenden Angeboten der ambulanten und mobilen Dienste sehr zufrieden, weil sie einen geringen Bedarf haben. Da macht es keinen Sinn, eine 24-Stunden-Betreuung anzubieten. Und auch für den großen Rest, der mit der Betreuung in der Familie gut versorgt ist, braucht es nicht zwanghaft eine 24-Stunden-Betreuung. Der harte Kern, der eine 24-Stunden-Betreu­ung braucht, ist der, der sie bisher illegal in Anspruch genommen hat – die Schät­zungen belaufen sich auf 5 000 bis 20 000 Haushalte. Das ist nach Ihren eigenen Schätzungen genau der Personenkreis, der für die Neuregelung, die Sie heute bitte beschließen mögen, in Frage kommt.

Ich bitte dennoch – wenngleich die Zahl so gering erscheint –, die Problemlösung, die wir in beiden Ressorts damit vorbereitet haben, nicht als gering zu erachten. Denn diese 5 000 bis 20 000 betroffenen Haushalte sind bisher vor existenziellen Nöten gestanden, weil es bislang eben keine legale Möglichkeit gegeben hat, diese Betreu­ung zu leisten. Da ist allein die Tatsache, dass wir jetzt eine legale Möglichkeit schaffen – noch unabhängig von der Förderung –, ein ganz gewaltiger Fortschritt ange­sichts dessen, was diese Personen in der Betreuung für die Angehörigen leisten; die das noch dazu im Bewusstsein machen müssen, dass täglich ein Kontrollor vor der Tür stehen könnte, dass man hier eigentlich mit einem Fuß im Kriminal – überspitzt, das ist verwaltungsstrafrechtlich, nicht strafrechtlich ahndbar – stehen könnte. Das haben wir über die letzten sieben Monate durch eine Amnestie-Regelung ausgeräumt und das räumen wir jetzt mit 1. Juli durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage aus.

Wenn Sie – für mich unverständlicherweise – kritisieren, dass jetzt eine breite Info­kampagne über Inserate, über eine eigene Website – daheimpflegen.at –, über eine


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Hotline, die kostenlos ist, über Infostellen in den Ländern und Gemeinden gestartet wird, so kann ich diese Kritik überhaupt nicht nachvollziehen. Es ist ja wichtig, dass gerade aufgrund des Informationsmangels und der Verunsicherung der letzten Tage und Wochen die betroffenen Personen Sicherheit erhalten; und der erste Schritt zur Sicherheit ist Informationssicherheit. Diese Information und Beratung bieten wir an, und ich danke allen Einrichtungen, allen Gemeinden und Ländern, die sich an der Infor­mationsarbeit beteiligen.

Kollege Schennach, Sorge um die Beziehung Buchinger und Bartenstein brauchen Sie sich nicht zu machen. Wir haben nicht vor, miteinander in die Flitterwochen zu fahren (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP – Zwischenruf bei der ÖVP), aber wir haben vor, gemeinsam gute Arbeit für Österreich und für die Menschen in diesem Land zu leisten. Wie Sie sehen, gelingt das immer wieder. Ich bin auch nicht über jede Reibung erfreut, die als Verlust zu bewerten ist, aber letztlich schaffen wir Lösungen, die für die Menschen etwas Gutes bedeuten.

Sie haben Herrn Schenk von der Armutskonferenz zitiert, nämlich: Muss man ein Sozialfall sein, um eine Förderung zu erhalten? – Zitatende. – Wiederum mit allem Respekt, Herr Schennach: Ich kenne viele tausend Sozialfälle aus meiner Tätigkeit als Landesrat in Salzburg. Ich habe keinen einzigen Sozialfall kennengelernt mit einer Einkommenshöhe von 2 500 € netto, mit einem Eigenheim oder einer Eigentums­wohnung und einem Vermögen von 5 000 € – und gerade das sind die Bedingungen, die wir für die Förderung festschreiben. Das ist ganz weit weg von einem Sozialfall. Ich bitte Sie, sich über die Lebensrealität von Sozialfällen ein bisschen zu erkundigen, dann werden auch Sie zu dem Schluss kommen, dass dieser Vorwurf – ob von Herrn Schenk oder von Ihnen – ein demagogischer ist, der sachlich nicht gerechtfertigt werden kann.

Pflege ist kein privates Risiko. Gerade das ist der Grund dafür, dass sowohl die Länder als auch der Bund – über das Bundespflegegeld und jetzt auch über diese Sach­leistungen – für viel Geld Unterstützung leisten. Ich darf Ihnen die Größenordnungen nennen: Das Bundespflegegeld hat ein Volumen von jährlich 1,6 Milliarden €, die Lan­despflegegeldleistungen und die Leistungen der Länder und Gemeinden im Bereich der Pflege haben ein Volumen von etwa 1,4 Milliarden €. Die öffentliche Hand leistet also Pflegesicherung für 3 Milliarden €. Das wäre bei einem privaten Risiko nicht der Fall, das ist die Anerkennung, dass diese Pflege solidarisch abgehandelt werden muss.

Die bislang bestehenden Instrumente haben weitgehend ausgereicht – quantitativ, qualitativ nicht immer – in der aktuellen Situation. Wir alle wissen, dass über die kom­menden Jahre zusätzliche Instrumente und auch zusätzliche Finanzierung erfor­derlich sind. Daran wird auch in Arbeitsgruppen gearbeitet. (Bundesrat Schennach: Darf ich eine Zwischenfrage stellen?) – Bitte gerne, Herr Schennach. (Bundesrat Schennach: Was halten Sie von dem Vorschlag, einen Pflegelastenausgleichsfonds ... 200 Mil­lionen wie beim Familienlastenausgleichsfonds?) – Ich hielte es für einen guten Vor­schlag, zusätzliche Mittel in das Pflegesystem zu führen. Ob man das Pflegelasten­ausgleichsfonds nennt oder ob man zusätzliche Mittel über eine Pflegeversicherung oder über eine bedarfsgewidmete Vermögensteuer, eine zweckgewidmete Vermögen­steuer, zuführt, ist sekundär. Das wird auch in den Arbeitsgruppen, die tagen, analysiert, bewertet und dann auch zur Entscheidung vorgelegt.

Eine Bemerkung möchte ich zum Verhältnis Bund und Länder machen: Wenn Sie sagen, Bund und Länder streiten, die Pflegebedürftigen aber bleiben im Regen stehen ... (Bundesrat Schennach: Das habe nicht ich gesagt, ich habe nur zitiert!) – Sie haben zitiert und haben dieses Zitat, wie Sie selbst gesagt haben, in eigene Worte gekleidet. Auch hier, denke ich, muss es die Fairness gebieten, dass gerade Sie heute hier im Hohen Haus zwei Gesetze beschließen, die dafür sorgen, dass, obwohl Bund


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und Länder über die Finanzierung noch uneins sind, die rechtlichen Grundlagen auf Bundesseite geschaffen werden und auch die Finanzierung für ein halbes Jahr aus­schließlich zu Lasten des Bundes sichergestellt wird. Das ist, denke ich, mehr als nur streiten, das ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung einer positiven Lösung.

Ich verstehe schon, in der Politik muss man ab und zu auch ein bisschen demagogisch sein, aber hilfreich wäre für die Menschen auch eine konstruktive Darstellung und das Gute auch als Gutes zu benennen, auch wenn das Bessere der Feind des Guten ist. Aber das Schlechte oder nichts zu tun, das ist der allergrößte Feind des Guten, das möchte ich Ihnen auch noch sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die geschätzte Frau Kollegin Konrad hat darauf hingewiesen, dass die arbeits­recht­lichen Bedingungen in der Hausbetreuung auf dem unteren Niveau – Sie haben es noch schärfer formuliert – angesiedelt sind. Das ist richtig. Ich glaube, das braucht und soll man nicht beschönigen. Herangezogen werden im Wesentlichen die Bestimmun­gen des Hausangestelltengesetzes und die darin abgeschlossenen Mindestlohntarife. Das ist eines der niedrigsten – nicht das niedrigste – Niveaus, die es in Österreich gibt. Wir haben lange diskutiert, und es gibt auch Stellungnahmen von Arbeiterkammer und ÖGB, die zu Recht einiges an dem kritisieren. Aber ich bitte Sie, auch zu sehen, dass wir hier auch in einem Widerspruch stehen: Auf der einen Seite die Leistbarkeit für die Betroffenen und auch für die öffentliche Hand kurzfristig zu realisieren, auf der anderen Seite dennoch Bedingungen zu schaffen, die dem geltenden Arbeitsrecht nicht fremd sind, sondern entsprechen.

Dieser Widerspruch ist in einer Art und Weise aufgelöst worden, dass der Nationalrat dem mit großer Mehrheit zustimmen konnte. Ich würde auch das Hohe Haus bitten, dem die Zustimmung zu erteilen, im Bewusstsein, dass das eine Materie, eine Rechts­regelung ist, die leben wird. Die Marktbedingungen werden dafür sorgen, dass sich die Löhne entwickeln. Die Marktbedingungen werden dafür sorgen, dass sich auch die Arbeitsbedingungen entwickeln. Es ist bereits ein erster Antrag einer Gewerkschaft im Laufen, einen Mindestlohntarif nach dem Hausbetreuungsgesetz zu erhalten, der auch bereits einen ersten Schritt für diese Besserstellung bringt.

Frau Kollegin Konrad hat auch die Bedarfsprüfung angesprochen. – Richtig ist, im Gesetz ist sie nur mit einem Wort genannt. Aber, Frau Kollegin, in der Richtlinie, die wir in der Begutachtung ausgesandt haben und die nunmehr auch als Richtlinie erlassen wird, ist das schon ein bisschen genauer umschrieben, nämlich dass eine Bestätigung eines Facharztes – nicht Chefarztes, nicht Amtsarztes – erforderlich ist, um glaubhaft zu machen, dass eine dauernde Betreuung oder Beaufsichtigung – das ist wichtig, das genügt, weil damit auch Demenzkranke erfasst werden, die keine Betreuung brauchen, aber Beaufsichtigung – notwendig ist. Ich denke, hier haben wir eine gute sachliche Lösung gefunden. Wir haben auch vor, nach sechs Monaten eine Zwischenevaluierung zu machen, nach einem Jahr zu evaluieren und können dann auch im Bereich der Richtlinie nachjustieren.

Kollege Kritzinger und auch viele Vorredner (Bundesrat Schennach: Die Schwieger­töchter!) – das ist eher eine Angelegenheit für die Frau Staatssekretärin, denke ich, aber ich unterstütze da gerne – haben die Vermögensgrenze von 5 000 € unakzep­tabel genannt. Ich gestehe zu, diesbezüglich kann man verschiedener Meinung sein – auch kritischer.

Aber ich bitte, zwei Argumente zu bedenken, ein sachliches und ein politisches: Das sachliche ist, diese Grenze liegt höher als die Grenzen in den meisten Landesgesetzen in Bezug auf Schonvermögen, stationäre Betreuung.

Sie haben gesagt – ich habe mitgeschrieben und gut aufgepasst, geschätzter Herr Bundesrat Kritzinger –, dass das nicht vergleichbar sei, denn in den stationären Ein-


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rich­tungen wäre das Alter 88 Jahre und bei der Betreuung zu Hause sei es bei 70 und 80. – Diese Frage der Vermögensanrechnung kann doch keine Frage des Alters sein! Würden Sie im Altersheim beim 75-Jährigen eine Vermögensanrechnung machen, beim 80-Jährigen jedoch nicht mehr? – Das kann nicht eine Frage des Alters sein, sondern eine Frage, ob eine vollständige – unter Anführungszeichen – „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ erfolgt. Das ist nämlich die Gemeinsamkeit zwischen stationärer Betreuung und Betreuung zu Hause.

Für uns, für beide Koalitionsparteien, ist die Betreuung zu Hause eine Alternative im Sinne eines Wahlrechtes zur Betreuung im Heim. Daher versuchen wir, so steht es im Regierungsübereinkommen, auch in der Punktation des Ministerrates vom 14. Februar, hier ähnliche Finanzierungsregeln zu finden. (Bundesrat Kritzinger: Die Motivation würde ...!)

Das verstehe ich, da gebe ich Ihnen Recht. Aber bitte, Herr Kritzinger, bedenken Sie, die Motivation würde auch größer sein, in eine stationäre Betreuung zu gehen, wenn die Vermögensgrenze dort höher wäre. Es gibt viele Angehörige, die mit dem Gang in das Heim warten, bis fünf Jahre vergangen sind, weil in diesem Zeitraum das Ver­mögen aufzubrauchen ist.

Also mein Vorschlag ist – so habe ich es auch mit dem Herrn Vizekanzler vereinbart, der mich in dieser Frage unterstützt; das wissen Sie vielleicht noch nicht, Herr Vize­kanzler Molterer unterstützt mich in der Frage der 5 000 € –: Vereinbart ist, dass wir diese Frage gemeinsam mit den Ländern lösen. Wir wollen das Schonvermögen sowohl bei den stationären Betreuungen in den Ländern als auch in der 24-Stunden-Betreuung gemeinsam diskutieren. Und wenn es gelingt, das gemeinsam quasi zu heben, dann wäre das auch ein Schritt, den ich bereits für sinnvoll erachtet habe. Vordergründig geht es aber jetzt in diesem ersten Schritt um die Harmonisierung.

Ich komme zum Schluss. Herr Bundesrat Kampl sagte, dass es Bedenken von allen Seiten gibt, daher muss die Lösung schlecht sein. – Ich sage dazu: Ja, es gibt Bedenken von vielen Seiten, aber die meisten Bedenken sind widersprüchlich. Der Gemeinde- und Städtebund kritisiert gerade das Gegenteil von dem, was die Caritas kritisiert. Die einen wollen mehr, die anderen weniger. Und wenn so unterschiedliche, gegensätzliche Kritiken von allen Seiten kommen, ist das meistens – in der Sozial­partnerschaft weiß man das – ein Zeichen dafür, dass ein guter Kompromiss gelungen ist, der allen ein bisschen wehtut, aber vor allem allen nützt.

Letzter Satz: Verunsicherung ist in den letzten Tagen und Wochen zu viel passiert. – Das sehe ich auch so. Aber natürlich ist die Methode „Haltet den Dieb!“ ein bisschen problematisch, daher meine ich, wir alle, alle Fraktionen, sollten gemeinsam nach vorne schauen und nicht überlegen, was wir tun können, um zur Verunsicherung beizu­tragen, sondern überlegen, was wir tun können, um zur Aufklärung und zur Ver­sicherung der Menschen beizutragen, dass hier ein guter Schritt in die richtige Richtung getan und beschlossen wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.14


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


16.15.05

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wurde auf dem Weg zum Rednerpult schon aufgefordert, mich kurz zu halten, es sei alles gesagt, aber natürlich nicht von jedem.

Ich möchte trotzdem Herrn Kampl am Anfang noch eine kleine Klarstellung gönnen. Mit unserer Koalition ist es ja leider zu Ende, und das ist wie in einer Ehe. Wenn der


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Partner nicht mehr da ist, irgendwann hört sich die Liebe auf. – Also das ist ein alter Hut, lieber Herr Kollege! (Heiterkeit.)

Das muss ich leider in aller Form hier erwähnen, oder? Das hat auch nichts mit der Pakttreue der ÖVP zu tun. Wir haben euch ja sozusagen 24 Stunden gepflegt, das wäre ja ein ÖVP-Hauspflegegesetz. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wie heute bereits mehrfach angeklungen, Betreuung und Pflege sind wirklich eine der ganz großen Herausforderungen der nächsten Jahre. Wir diskutieren heute eines der ganz wichtigen und aktuellsten sozialpolitischen Themen, dem ich noch fast mehr Stellenwert gebe als unserer „Giftzähne-Partie“ ... (Bundesrat Konecny: Wer ist die „Giftzähne-Partie“?) – Herr Kollege Klug hat das hier schon strapaziert.

Für eine mittelfristige Lösung sind wir hier angetreten, um gesetzliche Lösungen zu erarbeiten, insbesondere im 24-Stunden-Bereich, was natürlich in arbeits-, sozial- und berufsrechtliche Vorschriften mündet. Und diese Änderungen des Hausbetreuungs­gesetzes, die Novellierung der Gewerbeordnung sind in gute Bahnen gelenkt. Das ist eine solide, tragfähige Grundlage, zu der ich gratulieren darf.

Etwas mehr Sorge oder Mühe haben wir Vorarlberger, wie im Sozialausschuss schon diskutiert, mit dem Bundespflegegeldgesetz. Ich möchte aber trotzdem noch erwähnen, dass wir mit dem Kompromiss, der mit Vizekanzler Molterer erzielt wurde, einver­standen sind. Wenn wir jetzt aber diese 5 000-€-Grenze akkordiert haben, davon weiß natürlich mein Landeshauptmann noch nichts. Ich denke, dass man mit unserem Landeshauptmann in dieser Sache nicht gesprochen hat, denn es geht in weiterer Folge auch um die Finanzierbarkeit des Systems, worüber dann in den Finanzaus­gleichsverhandlungen diskutiert werden sollte. Neben den ganzen Organisationen, die dagegen sind, wie wir heute schon gehört haben, hat natürlich auch das Land Vorarl­berg massive Bedenken gegen diese 5 000-€-Grenze des Schonvermögens einge­wendet, wie dies angesprochen worden ist.

Wir haben im Ausschuss über diese Situation diskutiert, was denn dem Vorarlberger diese 5 000 € wert seien. Das gehört bei uns mit zur Vorsorge, zur Vorsorge, die ein älterer Mensch selbstverständlich macht, weil er sich auch die Begräbniskosten anspart. Die sind in Vorarlberg höher als diese 5 000 €. Jetzt weiß ich schon, wir sind ein Land, in dem vieles teurer ist als im Osten Österreichs. Bei uns kostet ein Begräb­nis schon 2 000 €, nur vom Bestatter her. Dann haben Sie Kosten für die Kirche, für den Pfarrer, für den Ministranten, für das Grab, für den Grabstein und so weiter, um jetzt nicht alles aufzählen zu müssen – und das geht über die 5 000 € hinaus.

Ich habe ich wirklich Sorge, und unsere Leute haben Probleme – Kollegin Hladny hat es schon angesprochen –: Das sind die Leute aus der Kriegsgeneration, die Österreich wiederaufgebaut haben, als der Schilling damals noch sehr viel wert war, den man zweimal umgedreht und den man wirklich mit viel Mühe angespart hat. Und meistens sind es auch jene, die nicht hohe Pensionen haben, also wo das Geld nicht in diesem Umfang oder diesem Ausmaß vorhanden ist. Deshalb würde ich schon darum bitten, wenn man diese Grenze mit 5 000 € zieht, dass man das vielleicht recht bald evaluiert, dass man sich das recht bald anschaut, sodass es mit dieser Schonvermögensgrenze von 5 000 € nicht zu Problemen kommt.

Ich habe natürlich auch, was diese Argumentation mit der 5 000-€-Grenze anbelangt, schon noch etwas hinzuzufügen. Im Heim fallen diese Beträge in einer anderen Form an. Sie haben schon angedeutet, dann wird halt so lange Geld in die Hand genommen, bis man kein Geld mehr hat, und dann kommt man ins Pflegeheim. In Vorarlberg werden 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause gepflegt. Das ist in Vorarlberg und natürlich auch in anderen Bundesländern ein hohes Gut, dass der


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Mensch zu Hause bleiben kann. Da sprechen wir nicht nur von Pflege, sondern auch von 24-Stunden-Betreuung.

Es gibt natürlich schon einiges anzumerken zwischen dem Im-Heim- und dem Zu-Hause-Pflegen. Bei einer Heimpflege hat man Vollpension beziehungsweise eben volle Verpflegung; alles ist sozusagen geregelt und geordnet. – Bei der Pflege zu Hause sind natürlich auch noch sämtliche Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Das ist schon ein weiterer Punkt, den man in diesem Zusammenhang erwähnen muss.

Aber, Herr Minister, es ist nicht so, dass wir Vorarlberger nur kritisieren würden – ich möchte nicht, dass dieser Eindruck entsteht –, sondern wir haben natürlich sehr viele Modelle auf diesem Gebiet. Insbesondere ist in Vorarlberg angedacht, dass ein Betreuungspool zwischen den mobilen Hilfsdiensten und den Krankenpflegevereinen gebildet wird. Das ist bei uns ein hohes Gut, hat einen hohen Wert; in jeder Ortschaft gibt es einen Krankenpflegeverein; überdies gibt es auch noch viele mobile Hilfs­dienste.

Wir in Vorarlberg bilden also jetzt einen Betreuungspool, um eine Betreuung auch über diese Betriebe, über diese „Dienstleistungsbetriebe“ – unter Anführungszeichen –, über mobile Haushilfedienste und Krankenpflegevereine in diesem Pflegepool zu organi­sieren. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Impuls, dass sich eben diese ambulanten Dienste vernetzen, um Pflege- und Betreuungsdienste zusätzlich anbieten zu können.

Auch das AMS hat darauf reagiert: Es gibt bei uns in Vorarlberg ein Ausbildungsmodell für arbeitslose Frauen, wobei durch eine Schulungsmaßnahme einige zu Betreuerin­nen ausgebildet werden. Da konnten wir schon sehr gute Erfolge erzielen, aber wir können damit natürlich niemals den Bedarf für zirka 600 bis 800 Betreuungsfälle, die jetzt im Rahmen der Osthilfe organisiert werden, abdecken.

Jenes „Modell“, das Kollege Kritzinger angedeutet hat, werden wir in Vorarlberg wahr­scheinlich nicht so einfach umsetzen können; das ist ein eher schwieriges „Modell“, das Sie da Frauen gegenüber angesprochen haben. Aber ich kann sagen: Wir sind in Vorarlberg auf sehr gutem Wege und haben das sehr gut organisiert, um zusätzliche solcher Möglichkeiten schaffen zu können.

Insgesamt ist das vorliegende Pflegemodell ein wichtiger erster Schritt. Wir werden diesen Gesetzesbeschlüssen unsere Zustimmung geben. Herr Minister, ich möchte Sie aber wirklich auffordern – Sie haben heute schon gesprochen von Informationen, davon, dass Informationsveranstaltungen in den Ländern stattfinden werden, was aber in Frage gestellt wurde –, das zu intensivieren, und zwar nicht nur über das Internet, sondern auch diese Medienkampagne zu intensivieren.

Ich hielte es für wichtig und mir wäre es recht, wenn man jedem Pflegegeldbezieher einen Brief schreiben und ihm sagen würde: Das hat sich im Pflegegesetz geändert, das ist neu; das ist zu beachten! Dann hätten wir eine Informationsschiene, wo jeder Pflegegeldbezieher Informationen bekommt, was ist in diesem neuen Pflegegeldgesetz beziehungsweise mit dieser 24-Stunden-Betreuung vorgesehen.

Das, Herr Minister, sind Schritte, die Sie umzusetzen haben. Das, denke ich, wäre ein ganz wichtiges Service für die Mitbürgerinnen und Mitbürger, damit Verunsicherung in diesem Zusammenhang sehr bald abgebaut wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.23


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

 


16.23.37

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Mit dem sogenannten Hausbetreuungs-


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gesetz wird ein wesentliches Kapitel des Koalitionsübereinkommens vom 11. Jänner 2007 in die Tat umgesetzt. ÖVP und SPÖ haben sich darin verpflichtet, bis zum Sommer dieses Jahres die Rechtsgrundlagen für eine leistbare Pflege und Betreuung zu Hause zu schaffen. 90 Prozent der Bevölkerung wollen möglichst lange zu Hause gepflegt und betreut werden.

Ich war erst vor vier Wochen im Seniorenheim meiner Heimatstadt Enns, und ich habe dort den Leiter dieser Einrichtung gefragt, wie lange die durchschnittliche Verweildauer eines Menschen in diesem Hause ist. Worauf er gesagt hat: Raten Sie einmal! – Darauf ich: Na ja, fünf, sechs Jahre. – Ich bin aus allen Wolken gefallen, als mir der Heimleiter gesagt hat: Im gesamten Bezirk Linz-Land – ich glaube, in anderen Ländern ist das ähnlich – beträgt die durchschnittliche Verweildauer in einem Altenheim ein Jahr. Manche kommen nur hinein, um dort zu sterben, um das Leben abzuschließen. Solche, die fünf oder sechs Jahre dort sind, sind eher die Ausnahme.

Man kann verstehen, dass sich der Mensch danach sehnt, möglichst lange im gewohnten familiären Umfeld zu bleiben und in diesem Kreise bestmögliche Pflege zu erhalten.

Es geht darum, humane Bedingungen für ein würdiges Altern zu sichern und den Betrof­fenen und ihren Angehörigen zu einer größtmöglichen Wahlfreiheit zu ver­helfen – und nicht, dass verordnet wird: Du musst diesen Pfleger nehmen! Du hast keine andere Wahl! Auch da sollte also Wahlfreiheit bestehen. Wer seinen Lebens­abend in den eigenen vier Wänden und in der vertrauten Umgebung verbringen will, wer – trotz Hilfsbedürftigkeit – ein selbstbestimmtes Leben führen will, soll dabei mit sozialer Unterstützung und Förderung auch mobiler Dienste rechnen können.

Herausforderungen in diesem Zusammenhang an die Gesetzgebung, aber auch an unser Pflegegeldsystem sind enorm. Die vorliegende Regelung enthält noch immer, wie die jüngste Diskussion um die Verlängerung der Amnestie und die Gestaltung der Richtlinien zur Förderung durch Bund und Länder gezeigt haben, viel Zündstoff. Die freien Wohlfahrtsverbände, wie „Hilfswerk“, Rotes Kreuz, Caritas, Diakonie, aber auch Behinderten- und Seniorenvertretungen sowie Patientenanwälte befürchten Rechts­unsicher­heit, bürokratischen Aufwand und steigende Kosten. Manche Wortmeldungen in diesem Zusammenhang schießen jedoch weit über das Ziel einer sachlichen Kritik im Ringen um eine bestmögliche Lösung hinaus.

Daher: Es ist höchst an der Zeit, korrekt zu informieren und das Zündeln in dieser Sache einzustellen!

Daher danke ich Ihnen, Herr Bundesminister Buchinger, auch für den Hinweis, den Sie vor wenigen hier Minuten gemacht haben, dass wirklich alle beteiligten Institutionen, die Ministerien und so weiter, alles unternehmen, um bestmöglich zu informieren, um ein Beratungsnetz aufzubauen, um Hotlines einzurichten, Leitfäden zu erstellen, und so weiter. Nochmals: Ich glaube, dass da wirklich ein großer Bedarf an sachlicher Information besteht.

Aus der Sicht von Arbeit und Wirtschaft möchte ich betonen, dass dieser erste Schritt zur Überwindung der seit Jahren geduldeten illegalen Zustände eine riesige Chance zur Ausweitung des Angebotes an Arbeitsplätzen auf dem weiten Feld haushaltsnaher Dienstleistungen darstellt.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat bereits 2002 eine Studie beim bekannten Linzer Volkswirtschaftsprofessor Dr. Friedrich Schneider in Auftrag gegeben, um den Umfang der Schattenwirtschaft in der Altenpflege abzuschätzen. Die Zahlen sind bekannt und durch zahlreiche Recherchen bestätigt worden: Über 40 000 Touristinnen, vorwiegend aus den östlichen Nachbarländern, sichern Pflege, Betreuung und Versorgung hilfs-


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 130

bedürftiger Menschen; zumindest ebenso hoch ist die Zahl einheimischer Kräfte in diesem Bereich.

Die Ursache liegt, wie im Vorjahr in einem Artikel im „Standard“ herausgearbeitet wurde – ich glaube, Herr Dr. Harald Steindl hat diesen geschrieben –, nicht nur im Ausländerbeschäftigungsrecht. Nach Meinung von Dr. Steindl könnten durch Abbau von Fehl- und Überregulierung über 100 000 Arbeitsplätze geschaffen werden, und zwar legale Arbeitsplätze – und rund 10 000 neue Betriebe in diesem Bereich gegrün­det werden.

Die vorliegende Novelle zur Gewerbeordnung schafft dafür die Basis. Die Ausübung des freien Gewerbes der Personenbetreuung ist nicht nur die kostengünstigere Varian­te, sondern diese bildet auch die rechtliche Grundlage dafür, um in Zukunft eine Vielzahl von Leistungen unterschiedlicher Berufe kombinieren und so eine umfassende Betreuung für eine größere Gruppe in mobiler Form anbieten zu können. In diesem Zusammenhang denke ich etwa an „Essen auf Rädern“, Hauszustellungen, Hilfe­stellung bei Behördenwegen, Arzt-, Friseur-, Kosmetikbesuche et cetera.

Am Ende der Entwicklung könnte ein Netz lokaler Betreuungszentren stehen, wie uns das ja auch mein Kollege Edgar Mayer betreffend Vorarlberg berichtet hat – und wie wir das ja auch aus Deutschland und der Schweiz kennen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Die Einführung eines reglementierten Gewerbes – nicht eines freien, sondern eines reglementierten Gewerbes – der pflegewissenschaftlichen Beratung in Verbindung mit der Organisation sozialer Dienste ist sinnvoll, und ich hoffe, dass diese Erweiterung der Befugnisse im Interesse der Pflegevorsorge und der Beratung der Angehörigen, aber auch im Sinne einer Qualitätssicherung dieser Dienstleistungen noch kommen wird.

Die Gesundheitswirtschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, zählt zu den dynamisch wachsenden Sektoren unserer Volkswirtschaft. Derartige Dienstleistun­gen – insbesondere die Kombination aus Altenpflege und Altenbetreuung – stoßen nicht nur im Inland, sondern auch im angrenzenden Ausland auf hohe Nachfrage. Deutsch­land verfügt bekanntlich über eine staatliche Pflegeversicherung, deren Leis­tungen auch im europäischen Ausland konsumiert werden können. Für deutsche Heim­träger ist es durchaus verlockend, entsprechende Einrichtungen in Österreich zu betreiben. Marktanalysen gehen von einem Potential von rund 500 000 Bundesbür­gerInnen aus, die ihren Lebensabend gerne in Österreich verbringen wollen: in Altenstiften, in betreuten Wohnanlagen und Seniorenresidenzen, die auch im privaten Bereich errichtet werden.

Die berufsrechtlichen Regelungen im Hausbetreuungsgesetz sind deshalb mehr als Notlösungen für die 24-Stunden-Betreuung, denn dadurch wird Beschäftigung auch in Tourismus- und Gesundheitsberufen gesichert.

Wer in diesen Tagen vor Scheinselbständigkeit und Missbrauch warnt, Ausbeutung, Qualitätsmängel oder auch Vernachlässigung unterstellt, der sollte offen erklären, dass ihm die Verankerung der Gewerbeordnung aus ideologischen Gründen nicht passt, dass er den Aus- und Aufbau privater, das heißt, gewerblicher Angebote verhindern will.

Fragen des Arbeits- und Sozialrechtes liegen eindeutig in der Zuständigkeit des Bun­des – und selbstredend auch die unternehmerischen Formen der Ausübung. Offen bleibt allerdings noch die Frage der ungleichen Förderung der Selbständigen- und der Unselbständigenvariante, diese Differenz zwischen 225 € und 800 €, wie dies der Herr Bundesminister in seiner Richtlinie vorsieht. – Ich halte diese Staffelung für nicht


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 131

entsprechend und hoffe, dass in den kommenden Verhandlungen zum Finanzaus­gleich eine neutrale Lösung gefunden wird.

Mit diesem Gesetz allerdings helfen wir den Betroffenen und ihren Angehörigen, maß­geschneiderte Lösungen nach ihren individuellen Bedürfnissen zu finden und Vertrauenspersonen ihrer Wahl in ihrer Privat- und Intimsphäre zu beschäftigen. Niemand soll ausschließlich von Zuteilungen oder Zuweisungen öffentlicher Einrichtun­gen abhängig sein.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, halte ich dieses Hausbetreuungs­gesetz für einen großen und guten Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

16.33


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Marek. – Bitte.

 


16.33.32

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist vieles auch über die Details dieses Gesetzes schon gesagt worden. Ich glaube, es ist müßig, das noch einmal zu wiederholen, aber ganz grundsätzlich möchte ich das, was mein Kollege Erwin Buchinger gesagt hat, unterstreichen: Es handelt sich hiebei erstmals um einen legalen Rahmen für Betreuung zu Hause.

Ich möchte Sie auch dringend bitten, gerade auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, die hiezu immer so kritische Worte äußern, das zu akzeptieren und dem vorliegenden Entwurf eine Chance zu geben. Was arbeitsrechtliche Bedingungen und Standards betrifft, die gerade von Ihnen immer wieder sehr, sehr kritisiert werden, bin ich mir als langjährige Arbeitnehmervertreterin da natürlich eines gewissen Span­nungsfeldes durchaus bewusst: einerseits die Interessen arbeitsrechtlicher Standards der Beschäftigten in diesem Bereich, andererseits aber auch der Notwendigkeit der zu Pflegenden und der zu Betreuenden gerecht zu werden.

Ich meine – mein Kollege Erwin Buchinger hat das ja auch schon gesagt –, dass wir in diesem Spannungsfeld gemeinsam mit den Sozialpartnern und Trägerorganisationen einen gerechten Kompromiss finden konnten, einen Kompromiss, der ja im Wesent­lichen auf dem schon lange geltenden Hausangestelltengesetz aufbaut, wo es vergleichbare Regelungen gibt.

Minister Erwin Buchinger hat ja gesagt, dass bereits ein Antrag einer Gewerkschaft vorliegt, kollektivvertragliche Anpassungen vorzunehmen, wobei ich meine, dass da die Herausforderung sein wird, dass wir, was jetzt speziell die Ruhezeiten beziehungs­weise die Zeiten der Bereitschaft betrifft, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Bereich zufriedenstellende Lösungen finden.

Meiner Überzeugung nach bauen wir hiemit ein gutes Gerüst, einen guten Rahmen auf. Wir werden relativ bald das Gesetz evaluieren: in Zusammenarbeit mit den Träger­organisationen und den Betroffenen in diesem Bereich. Wir haben ja einerseits die Selbständigenlösung, die ich sehr, sehr begrüße, und andererseits die Angestellten­lösung. Beides finde ich sehr wichtig – und das war ja auch von beiden Seiten gewünscht und gefordert, eben einerseits von den Personen, die betreut werden, und andererseits von den in diesem Bereich Tätigen.

Von vielen wird – das konnte ich im Zuge zahlreicher Gespräche erfahren – die Selb­ständigen-Lösung als sehr komfortabel empfunden und war deshalb natürlich auch nachgefragt. Darum begrüße ich es, dass wir jetzt auch eine Fördermöglichkeit für die Selbständigen-Lösung in dieser gemeinsamen Einigung, die wir finden konnten, haben.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 132

Was mir auch ganz wichtig ist – was in der Debatte jetzt immer wieder vermischt wurde –, ist der Ausdruck Betreuung. Es wird nach wie vor leider immer wieder von Pflege gesprochen. Ich möchte betonen, es handelt sich hiebei nicht um „Pflege“, denn der Ausdruck „Pflege“ bringt doch automatisch ein Missverständnis mit sich und führt auch zu missverständlichen Interpretationen. Daher: Der gesamte Gesundheits­bereich ist davon nicht betroffen, und ich finde, dass es wichtig ist, das festzuhalten, weil das ja von der Qualitätssicherung her eine ganz andere Herausforderung in sich birgt. Gerade auf die Qualitätssicherung, und zwar sowohl im Unselbständigen- als auch im Selbständigenbereich, wurde in diesem Gesetz Wert gelegt. In den ver­schiedensten Bereichen sind ganz genaue qualitätssichernde Aspekte normiert, auch was das Bundespflegegeldgesetz mit den Förderungen betrifft.

Qualitätssichernde Aspekte – nochmals sei dies gesagt – waren uns ganz besonders wichtig, und deswegen ist es so wichtig, festzuhalten: Es geht nicht um Pflegetätigkeit, es geht nicht um Tätigkeiten, wo es besondere Ausbildungen betrifft, sondern es geht um Tätigkeiten wie: Unterstützung im Haushalt, in der Lebensführung, in der Gesell­schaft. Das sind andere Herausforderungen, aber es gibt da auch andere Möglich­keiten, den entsprechenden Rahmen hiefür zu schaffen.

Gesundheits- und Krankenpflegegesetze bleiben in diesem Zusammenhang unange­tastet; das möchte ich betonen. Und ich würde auch Sie als Repräsentantinnen und Repräsentanten der Politik ersuchen, diesbezüglich sehr sorgfältig in der Argumen­tation nach außen zu sein, und ich denke, dass wir alle – Sie ebenso wie wir von Seiten der Bundesregierung – eine besondere Verantwortung haben, was die Sensi­bilisierung, was ein sensibles Umgehen mit Begriffen betrifft, sodass es eben zu keiner Verunsicherung kommt.

Daher – genau das Gegenteil –: Sicherheit geben in diesem sensiblen Bereich, und zwar wir alle miteinander, die Verantwortung im politischen Bereich tragen. Und ich glaube, dieser Verantwortung sollte man sich seitens der Opposition mehr als bewusst sein.

Abschließend noch einmal die Bitte: Geben Sie diesem Gesetz eine Chance!

Meinem Klubkollegen Kritzinger möchte ich noch sagen: Auch die Männer haben viel Positives davon, wenn sie im Haushalt Tätigkeiten, die anfallen, übernehmen (de­monstrativer Beifall bei Bundesrätinnen aller Fraktionen), ebenso in der Betreuung der Familie. Das ist sehr wichtig auch für die Männer, denn das ist etwas sehr Positives. Und ich bitte auch, das in der Argumentation mitzunehmen, und zwar noch viel mehr, als das bisher der Fall war. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesrätinnen von SPÖ und Grünen.)

16.39


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die über die beiden Beschlüsse getrennt erfolgt.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hausbetreuungsgesetz erlas­sen und mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 133

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.40.2911. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (52 d.B. und 118 d.B. sowie 7695/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Seitner übernommen. Ich darf um den Bericht bitten.

 


16.40.47

Berichterstatterin Renate Seitner: Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutzes über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie das Bauarbeiter-Schlechtwet­ter­entschädigungsgesetz 1957 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstel­lung.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Reisenberger. – Bitte.

 


16.41.55

Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Staats­sekre­tärin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich glaube, ich kann mich bei diesem Punkt doch relativ kurz fassen, da das eine Sache ist, die, glaube ich, nicht von verschie­denen Seiten betrachtet werden kann und die – so hoffe ich zumindest – auch nicht davon gekennzeichnet sein kann, dass man junge Mädchen, junge Männer zu Arbeiten einteilt oder nicht, sondern dass es da ganz einfach um Dinge geht, die wichtig sind.

Ein paar Worte möchte ich jetzt über die Bedeutung der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse sagen, weil das geschichtlich gewachsen ist und eine doch, aus der „normalen“ Arbeitswelt herausgegriffen, eigene Situation darstellt, die mit anderen Bereichen nicht so unbedingt in Verbindung zu bringen ist.

Die meisten von uns wissen ja, dass die Bauarbeiter-Urlaubskasse unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, und zwar im Jahre 1946, gegründet wurde; im Jahre 1987 ist


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 134

bekanntlich auch der Bereich Abfertigung da involviert worden, sodass es eben zur Bezeichnung Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse gekommen ist; eine wichtige Sache sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in diesem Bereich.

Wichtig ist, meine Damen und Herren, zu sagen, dass auf Grund dieser Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse die Kolleginnen und Kollegen am Bau die Möglichkeit haben, einen gerechten und verdienten Urlaub anzutreten, und auch die Möglichkeit haben, in den Genuss einer Abfertigung zu kommen. Warum betone ich das hier so? – Gerade in dieser Branche ist es nicht so selbstverständlich, dass man zehn, 15 oder 20 Dienstjahre zusammenbekommt, sondern es gibt da sehr „zerrissene“ Arbeitszeiten, mit vielen Unterbrechungen. Daher ist diese Möglichkeit als ganz wichtig zu sehen.

Man hat in dieser Branche die Möglichkeit, bereits nach einer Tätigkeit von 47 Wochen einen Urlaub von fünf Wochen zu absolvieren. Nach einer gewissen Beschäftigungs­dauer – darauf muss man auch hinweisen, weil das wichtig, aber nicht selbstver­ständlich ist –, besteht die Möglichkeit, dass mehrere oder alle Dienstverhältnisse bei den unterschiedlichsten Arbeitgebern zusammengerechnet werden, und zwar von insgesamt 1 150 Wochen, wobei da ein Urlaubsanspruch von sechs Wochen exis­tiert. – Da gibt es natürlich Annäherungen und Vergleichbares zu anderen Gesetzen, aber das musste, eben auf Grund anderer Voraussetzungen, neu gemacht werden.

Eine, wie ich meine, auch sehr wichtige Sache ist, dass die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse in Zukunft die Möglichkeit hat, von der Gebietskrankenkasse Abfragen zu machen. Dieses Thema ist mir insofern besonders wichtig, als ich denke, dass wir damit auch einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung von Illegalität und Schwarzarbeit leisten können. – Frau Präsidentin Zwazl, nicht mit dem Kopf wackeln, denn das ist doch im Sinne von beiden! (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) – In Wirklichkeit können Sie doch genauso gut wie ich diese Firmen mit Namen aufzählen, denn das sind doch immer wieder dieselben, die sich in diesem Bereich „hervortun“. (Bundesrätin Zwazl: Nein, das kann ich nicht! Legen Sie mir vor ...!) – Dann fragen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sie sicherlich davon informieren können, welche Firmen das sind!

Meine Damen und Herren! Das Leistungsvolumen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfer­tigungskasse kann sich sehen lassen. Allein im Sachbereich Urlaub werden pro Jahr Leistungen von über 700 Millionen € erbracht. Die Abfertigungsleistungen nach dem alten Abfertigungsrecht haben im vergangenen Jahr 62 Millionen € erreicht; die Leistungen nach dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 35 Millionen € und die Leistungen für die Winterfeiertage 32 Millionen €.

Seit September 2005 sind in die Urlaubsregelung der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfer­tigungskasse auch Arbeitnehmer, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sondern nach Österreich entsandt werden, einbezogen. Dies ist eine sozialpolitisch sehr wichtige Sache, wie ich meine; das ist aber auch sehr wichtig in Bezug auf Wettbe­werbs­gleichheit, was die Unternehmen im Baubereich anlangt.

Zum Abschluss eine kurze Zusammenfassung des Inhaltes, um den es uns da geht. Vier Themen sind es, die in der gegenständlichen Novelle, glaube ich, den Schwer­punkt des Ganzen darstellen.

Erstens: die Zusammenfassung der Verwaltungsorgane. Mit dieser Novelle werden Verwaltungsorgane für die Urlaubs-und Abfertigungsregelung zusammengefasst. Damit wird eine Straffung der Struktur erreicht, was ich für durchaus sinnvoll halte.

Zweitens: die Einrichtung von Organisationseinheiten auf regionaler Ebene. Auch da ist vorgesehen, dass nur mit einer Zweidrittelmehrheit die Landesstellen beziehungsweise der Ausschuss entscheidet, wie die Zukunft der regionalen Betreuung ausschauen soll.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 135

Drittens: die Erweiterung der Zugriffsmöglichkeiten der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfer­tigungskasse auf Daten der Sozialversicherungsträger, was auch sehr wichtig ist.

Der letzte Bereich betrifft schließlich eine befristete Neuregelung der Ausfallshaftung des Bundes für den Sachbereich Schlechtwetterentschädigung der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.

Dass hiebei im Hintergrund sicherlich auch noch steht, dass mit dieser Regelung eine drohende Erhöhung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen wahrscheinlich in den Griff zu bekommen ist, ist als zusätzlich positiv zu betrachten, was mit dieser Verordnung erwirkt wird.

Meine Fraktion wird dem daher selbstverständlich die Zustimmung erteilen. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

16.47


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet: Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte.

 


16.47.38

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Änderung des Bau­arbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes betrifft, wie wir schon gehört haben, die Organisationsreform der Verwaltungsorgane der Bauarbeiter-Urlaubskasse sowie der regionalen Verwaltungseinheiten.

Es ist das eine Neuregelung, die sinnvoll und kostenbewusst ist, weil dabei getrennte Sachbereiche für Urlaub und Abfertigung zusammenlegt werden: Es wird in Zukunft nur mehr einen Vorstand, einen Ausschuss und einen Kontrollausschuss geben.

Entsprechend der Sozialpartnereinigung vom Dezember 2006 sieht diese Vorlage eine Erweiterung der Zugriffsmöglichkeiten der Bauarbeiter-Urlaubskasse auf die Daten der Krankenversicherungsträger vor. Auch ich möchte unterstreichen, dass es wichtig ist, dass eine direkte Abfrage sämtlicher Beschäftigungsverhältnisse eines Arbeitgebers möglich sein wird. Damit wird die Bauarbeiter-Urlaubskasse in die Lage versetzt, zu überprüfen, ob der Arbeitgeber die Arbeitnehmer auch korrekt bei der Bauarbeiter-Urlaubskasse gemeldet hat.

Da geht es aber nicht um Schwarzarbeit, sondern da geht es um Arbeiten, für die ganz einfach die Bauarbeiter-Urlaubskasse-Beiträge zu bezahlen sind, so zum Beispiel bei Dämmarbeiten. Es stellt ja einen Wettbewerbsvorteil für andere Betriebe dar, wenn diese – im Gegensatz zu normalen Betrieben – Arbeitnehmer nicht anmelden. Da geht es nicht darum, einen Schwarzarbeiter zu haben, sondern dass eine Arbeit ausgeführt wird, für die man ganz einfach Zuschläge zu bezahlen hat. Wir von der Wirtschaftskammer treten stets dafür ein, dass es, auch was Abgaben betrifft, Gerech­tigkeit geben muss.

Wenn Sie, Herr Kollege Reisenberger, solche Betriebe, wie Sie gesagt haben, kennen und deren Namen nur so aus dem Ärmel schütteln können, dann werde ich dann zu Ihnen kommen und Sie bitten: Geben Sie mir diese Gebeutelten, denn ich werde die dann weiterbeuteln!

Erfreulich, meine Damen und Herren, ist die Maßnahme, dass für die nächsten drei Jahre 2,5 Millionen € für die Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung aus den Mitteln der Arbeitsmarktpolitik geleistet werden.

Es ist eine andere Vorgangsweise. Eine Erhöhung der Lohnnebenkosten im Bau­bereich würde nämlich sicherlich vor allem unsere Klein- und Mittelbetriebe treffen.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 136

Jetzt besteht ausreichend Zeit für die Sozialpartner, eine entsprechende Lösung für die Zeit nach dieser Übergangsregelung zu finden.

Hinsichtlich der Auflösung der Landesstellen und Konzentration auf Regionalzentren habe ich aufgrund der Struktur der Bauarbeiter-Urlaubskasse Verständnis. Dies ist ja ein direkter Vorschlag der Bauarbeiter-Urlaubskasse. Mir sind jedoch entsprechende Landesstrukturen immer wichtig. Diese sind aber nicht gefährdet, denn wir brauchen in diesem Bereich ganz einfach die Nähe zum Kunden. Darum halte ich auch die Beibehaltung der Beiräte in den Bundesländern für ein gutes und wichtiges Signal.

In diesem Sinne befürworten wir dieses Gesetz, und ich bitte Sie noch einmal, Herr Kollege Reisenberger, mir die Namen zu geben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mühlwerth.)

16.51


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Mir liegen dazu keine weiteren Wortmel­dungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Daher gelangen wir zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.52.1212. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Österreichische Forschungs­för­de­rungsgesellschaftmbH-Errichtungsgesetz, das Garantiegesetz 1977 und das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert werden (For­schungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovelle 2007) (92 d.B. und 107 d.B. sowie 7698/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Ich bitte um den Bericht.

 


16.52.44

Berichterstatterin Monika Kemperle: Werte Frau Präsidentin! Werte Frau Staats­sekretärinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Wirt­schaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Österreichische ForschungsförderungsgesellschaftsmbH-Errichtungsgesetz, das Ga­ran­tie­gesetz 1977 und das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert werden – For­schungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovelle 2007 –, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich nehme daher von einer Verlesung Abstand und komme gleich zum Antrag:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 137

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Breiner. – Bitte.

 


16.54.07

Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Diese Novellierungen, über die jetzt letztendlich abgestimmt wird, sind eine Folge der Regierungsverhandlungen und eine Folge von geänderten Bundesministeriengesetzen.

Alle Fachleute und Expertinnen, der Rat für Forschung und Technologieentwicklung, der Wissenschaftsrat und die Rektorenkonferenz haben kritisiert, dass statt einer Bündelung der Forschungsinteressen in einem Ressort – oder vielleicht auch in zwei –das Gegenteil passiert ist: Es sind jetzt vier Ressorts geworden, allenfalls kommt vielleicht sogar noch ein fünftes dazu, wenn man die Gelder des Landwirtschafts­ministeriums, die für Forschung zur Verfügung gestellt werden, dazurechnet.

Sieht man, dass diese vier Ressorts von Bundesminister Hahn über Faymann, Bartenstein und das Finanzressort natürlich um ihre Budgets und um Zuständigkeiten kämpfen, kann man einem Normalbürger nicht mehr einsichtig machen, warum das besser gehen sollte, als es bisher war.

Betrachtet man das Austria Wirtschaftsservice, so sieht man, dass sich Bartenstein, Faymann und Molterer letztlich die Agenden teilen. In der Forschungsförderungs­gesellschaft sind das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und Bartenstein vertreten, also Minister Faymann und Minister Bartenstein bestellen jeweils drei Aufsichtsratsmitglieder, wobei noch im Gesetzestext steht, die Bestellung des Aufsichtsrates erfolgt in Analogie und in der Vorsitzführung spiegelverkehrt zum Austria Wirtschaftsservice. – So stellt man sich eine Vereinfachung vor?

Ich meine, „spiegelverkehrt“ in einem Gesetzestext ist ein poetischer, Aufmerksamkeit erregender Ausdruck, aber es ist skurril, wenn man jetzt auch noch durch spiegel­verkehrte Bestellung – vielleicht auch noch nach oben oder unten wie bei alten Diaprojektoren – eine Patt-Situation herstellt. – Man sieht dann auch alles verkehrt, und das ist sicher nicht das Richtige, nicht das, was man sich in der Forschung wünscht.

Ich komme zum Schluss. Ich habe nichts dagegen, wenn Ministerien oder die Republik in Wahrnehmung ihrer Verantwortung und auch ihrer Finanzierungsmöglichkeiten Auf­sichtsräte bestellen, aber es soll nicht so kraus sein und es sollen sich nicht vier Ministerien dreimal spiegelverkehrt die Macht teilen – und das zu Lasten von For­schung und Wissenschaft.

Sie können sich vorstellen, dass wir diesem Gesetzesbeschluss unsere Zustimmung nicht geben werden. (Beifall bei den Grünen.)

16.57


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.

 


16.57.41

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist richtig: Die vorliegende Novelle des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes wurde durch die Kompetenzver­schiebung aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle notwendig.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 138

So vertreten also in Zukunft das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit – statt wie bisher das Bundesministerium für Finanzen – die Republik in der Generalversammlung der Austria Wirtschaftsservicegesellschaft.

Es handelt sich im Übrigen, Herr Kollege Breiner, um drei Ministerien, nicht um vier. – Ich weiß nicht, woher Sie immer das Vierte nehmen. Die Zuständigkeit des Bun­desministers für Finanzen hinsichtlich der finanziellen Angelegenheiten der Verwaltung von Anteilsrechten des Bundes bleibt nämlich dadurch unberührt.

Ebenso erfolgen mit der Novelle natürlich Anpassungen im Bereich des Entsendungs­rechtes in den Aufsichtsrat und bei der Bestellung der Geschäftsführung. Ob „spiegelverkehrt“ ein „poetischer“ Ausdruck ist, lasse ich als Germanistin dahingestellt.

Darüber hinaus bekommt die AWS die Möglichkeit, gegen Entgelt Leistungen des Bundesrechenzentrums in Anspruch zu nehmen, was sicherlich sehr sinnvoll ist.

Die bei der AWS nunmehr festgeschriebene Doppelzuständigkeit zwischen diesen beiden Ministerien im Förderbereich spiegelt sich natürlich auch beim Forschungs­förderungsgesellschaftmbH-Errichtungsgesetz wider beziehungsweise natürlich auch beim Forschungs- und Technologieförderungsgesetz.

Da wird ebenfalls die von Ihnen angesprochene Neuregelung bei der Bestellung des Aufsichtsrates vorgenommen. Was nun das Garantiegesetz betrifft – das regelt die Haftung, wenn Schadensfälle der AWS eintreten –, so wird da die Kompetenz der Erlassung von Richtlinien für die Garantievergaben, die bisher von der AWS mit Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen ausgeübt wurde, direkt auf dieses Bundesministerium übertragen, allerdings mit einem Anhörungsrecht der beiden ande­ren Ministerien. – Das sind die grundlegenden Dinge, die in dieser Novelle beschlos­sen werden sollen.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist ja wohl selbstverständlich, dass eine neue Regierung auch Zuständigkeiten und Eigentümerbefugnisse neu regelt. Das wird mit diesem Gesetz gemacht. – Darin sehe ich nichts Unlauteres. (Bundesrat Schennach: Auch nichts Spiegelverkehrtes!)

Dadurch soll nämlich ein Zeichen gesetzt werden, werte Kolleginnen und Kollegen, dass das derzeit durchaus erfreuliche Wirtschaftsklima in Österreich positiv verstärkt wird.

Die Wettbewerbssituation Österreichs – und darum geht es eigentlich, wenn man sich die Inhalte, die da dahinterstecken, anschaut – wird in Zukunft noch viel stärker als bisher von Technologieinhalten abhängen.

Wenn wir also von der derzeitigen Aufschwungphase unserer Wirtschaft zu einer wirklich strukturellen Aufschwungphase kommen wollen, müssen gerade in diesen Bereichen, in denen das AWS tätig ist, die nunmehr agierenden Ministerien noch verstärkt zusammenarbeiten. – Dieses Gesetz bildet dafür unter anderem eine gute Grundlage.

Wirtschaftsförderung und Forschungsförderung sind wichtige Bausteine einer aktiven Wirtschaftspolitik, die ja auch durchaus im Sinne aller hier Anwesenden ist und auch im Koalitionsübereinkommen festgeschrieben ist.

Aktive Wirtschaftspolitik ist aber nicht Selbstzweck, wie auch diese beiden Gesellschaf­ten nicht Selbstzweck sind, sondern zielt auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe ab – gerade auch der kleinen und mittleren Betriebe, für die wir uns besonders einsetzen.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 139

Viele kreative Ideen und Innovationen wurden und werden gefördert und sind somit wichtige Bausteine für das Ziel, einen möglichst hohen Beschäftigungsgrad in Öster­reich zu erreichen und – was mir persönlich ganz besonders wichtig ist – Jugend­arbeits­losigkeit zu vermeiden. Dies sind auch die hauptsächlichen Gründe, warum wir diesem Gesetzesbeschluss heute gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

17.02


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.

 


17.02.11

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch unsere Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen, und zwar nicht nur, weil sich das Bundesminis­terium für Finanzen zugunsten der beiden anderen Ministerien von der Verwaltung der Anteilsrechte zurückzieht, was wir von der Kompetenzlage her als durchaus sinnvoll erachten.

Herr Kollege Breiner, es hätte mich ja gewundert, wenn die Grünen dafür gewesen wären. Nein-Sagen kann ja ein Prinzip werden; es kann auch ein Dogma werden. Ich denke aber, keine Volkswirtschaft ist durch das Prinzip des Verhinderns zu Vermögen und Reichtum gelangt, und ich glaube, es ist gut so, dass Sie in Opposition sind. (Bundesrat Breiner: Auch die, die zustimmen, verhindern etwas!)

Österreich ist ein kleines Land mit großer Innovationskraft. Ich darf Sie darauf hin­weisen, dass Österreich im Jahr 2007 nach einer Globalschätzung insgesamt 6,84 Mil­liarden € für Forschung und Entwicklung aufgewandt hat.

Wie auch in den letzten Jahren sind die gesamten Forschungsausgaben stärker als das Bruttoinlandsprodukt gewachsen, wodurch sich auch die Forschungs- und Ent­wick­lungsquote von 2,47 Prozent des BIP im Jahre 2006 auf 2,54 Prozent im Jahre 2007 erhöhen wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind damit auf dem Weg zum Barcelona-Ziel von 3 Prozent, das die Europäische Union gemeinsam erarbeitet hat.

Der Lissabon-Prozess ist im Gange, und ich darf als steirischer Bundesrat mit Stolz vermerken, dass die Steiermark als eines der wenigen Bundesländer die 3 Prozent bereits erreicht hat. Ich darf auch erwähnen, dass Graz mit AVL List einen Weltmarkt­führer in Bezug auf Entwicklung und Forschung hat, und ich bin stolz darauf. Ich meine, Österreich ist insgesamt auf einem guten Weg, dieses Ziel in Bälde zu erreichen. Um Österreich noch näher daran heranzuführen, bedarf es auch der Entwicklung einer Exzellenzstrategie. Ich glaube, der Masterplan für das Exzellenz­institut in Maria Gugging ist fertig. Es wird 2008 – so hoffen wir alle – in Betrieb gehen und ein weiterer Meilenstein in der österreichischen Forschungspolitik sein. (Beifall bei der ÖVP.)

17.04


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte.

 


17.04.45

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Frau Staatssekretär! Frau Präsidentin! Geschätzter Bundesrat! Österreich im Forschungsbereich an die Spitze zu bringen, ist das Ziel dieser Forschungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovelle.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 140

Wir bewegen uns in Richtung der 3 Prozent im Sinne der Lissabon-Strategie, wie schon Kollege Perhab gesagt hat, und das ist eine richtige Entwicklung. – Da sind wir auf dem richtigen Weg.

Als Innviertler sehe ich diesen Bereich in Deutschland: In den letzten zehn Jahren ist da sehr viel versäumt worden. Bei uns in Österreich haben wir hingegen fortschrittlich und zukunftsorientiert gearbeitet, weil viel Geld und auch viele Ideen in Forschung und Entwicklung geflossen sind.

Das bedeutet, den Wirtschaftsstandort zu sichern und Arbeitsplätze für unsere Bür­gerin­nen und Bürger bei immer härteren Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Weiters soll aber auch berücksichtigt werden, dass durch diese Forschungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovelle bei der Abwicklung auch Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Erfahrung einbringen, um diese Mittel unbürokratisch und schnell auszahlen und zur Verfügung stellen zu können.

Genauso wichtig ist es, dass die Klein- und Mittelunternehmen Geld aus diesem Topf lukrieren können. Ich bin sicher, dass es auch im Bereich der Klein- und Mittelunter­nehmen nicht an klugen Köpfen und Ideen mangelt, um Gelder aus dem Forschungs­förderungstopf zu lukrieren. Lasst uns daher nach dem heutigen Tag mit Energie an die Kooperation zwischen Universitäten und Forschungsförderung sowie KMUs und der Industrie herangehen, um diesen Topf anzuzapfen und zu leeren, sodass auch in Zukunft Qualität und Innovation an vorderster Stelle steht, und das mit einem großen „A“. – Darum stimmen wir dieser Novelle mit Freude zu. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.06


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Staatssekretärin Marek. – Bitte.

 


17.06.54

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es geht heute – das kann man ganz konkret sagen – um eine weitere Effizienzsteigerung neben den notwen­digen Anpassungen, die wir einfach auf Grund der Änderungen des Bundes­ministeriengesetzes durchzuführen haben.

Es geht um zwei hocheffiziente Förderinstrumente von Seiten des Bundes – einerseits die Austria Wirtschaftsservice GmbH, die ja jetzt schon einige Jahre als die Wirt­schaftsförderungsbank arbeitet, die Bank und das Instrument, mittels dessen die Republik die Unternehmen und einen dynamischen Prozess fördert.

Auch der ERP-Fonds ist ja in die AWS eingegliedert, schüttet das Geld sehr effizient aus und leistet auf vielen Ebenen ausgezeichnete Arbeit, genauso wie es ja auch die Forschungsförderungsgesellschaft tut, wo die wichtigsten Forschungsförderungsgrund­lagen und -instrumente des Bundes entsprechend zusammengeführt wurden, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und einfach auch von Seiten der Republik ent­sprechend effizient fördern zu können.

Herr Bundesrat Breiner, Sie haben den Ausdruck „spiegelverkehrt“ angesprochen. Das bezieht sich – nur zu Ihrer Erklärung; ich habe mir das übrigens selbst auch jetzt gerade sagen lassen – auf die Bestellung der jeweiligen Aufsichtsratsvorsitzenden von AWS und FFG. Diese spiegelverkehrt zu bestellen, macht durchaus Sinn: Wenn der Aufsichtsratsvorsitzende der einen Institution vom BMWA entsandt wird, wird der Auf­sichtsratsvorsitzende der anderen vom BMVIT entsandt, und, vice versa dann eben, der Stellvertreter/die Stellvertreterin. – Das kann man mit Sicherheit erklären und durchaus auch der Bevölkerung entsprechend klarmachen.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 141

Effizienzsteigerung erfolgt auch deswegen, weil wir in der AWS korrespondierend mit den FFG-Regelungen schon jetzt den Aufsichtsrat verkleinern, straffen – von zwölf auf zehn Mitglieder – und effizienter gestalten. Was mir wichtig ist: Wir haben nicht die Sozialpartner-Aufsichtsräte reduziert, sondern es geht bei der Reduzierung um jene Aufsichtsräte, die von den Eigentümervertretern entsandt werden.

Für mich ist es auch – gerade weil ich aus der Privatwirtschaft komme – eine wichtige Regelung, dass zumindest einer der von den Eigentümern entsandten Aufsichtsräte unternehmerische Erfahrung haben muss. Ich glaube, dass das in Zukunft auch eine ganz wichtige Verbesserung für die Arbeit sein wird, die im Aufsichtsrat geleistet wird.

Alles andere ist im Wesentlichen gesagt. – Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

17.09


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.10.1213. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert wird (91 d.B. und 108 d.B. sowie 7699/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat wieder Frau Bundesrätin Kemperle übernommen. Ich darf sie um den Bericht bitten.

 


17.10.29

Berichterstatterin Monika Kemperle: Werte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bau­arbeiten­koordinationsgesetz geändert wird, liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 142

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.

 


17.11.31

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Gesetzesänderung wurde aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom September 2006 notwendig und bewirkt ja keine materielle Änderung des Gesetzes, sondern verfolgt lediglich den Zweck, die kompetenzrechtlichen Voraussetzungen für die Erlassung und Vollziehung dieses Gesetzes durch den Bund auf eine neue, verfassungskonforme Grundlage zu stellen. Dies ist zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie not­wendig. Dafür ist die Schaffung einer Kompetenzdeckungsklausel für den Bund hinsichtlich Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der Bauarbeitenkoor­dination erforderlich.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Beschluss wird das Gesetz zwar verfassungsrechtlich geändert – es handelt sich um eine Verfassungsbestimmung –, inhaltlich bleibt aber alles beim Alten. Dabei wäre es durchaus die Gelegenheit gewesen, auch über eine inhaltliche Abänderung zu beraten, vor allem, was die Frage des ArbeitnehmerInnenschutzes betrifft, der ja oft bei den Verantwortlichen für Bau­stellenkoordination und Planungskoordination eine eher untergeordnete Rolle spielt. Zum Beispiel könnte man ja eine obligatorische Vorschreibung einer Mindestaus­bildung auf dem Gebiet des ArbeitnehmerInnenschutzes für Planungs- und Baustellen­koordination einführen.

Seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 1999 ist zwar die Anzahl der Unfälle auf Baustellen zurückgegangen, und glücklicherweise auch der Durchschnitt der tödlichen Arbeitsunfälle. 120 000 Arbeitsunfälle – davon 140 mit tödlichem Ausgang – im Jahr sind aber immer noch zu viel. An diesen Unfällen sind zumeist sicherheitswidrige Zu­stände schuld. Deshalb sollte auch über eine verstärkte Haftung grundsätzlich einmal nachgedacht werden.

Wir werden natürlich dem Gesetzesvorschlag heute zustimmen, hoffen aber auf eine inhaltliche Debatte in absehbarer Zeit. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

17.13


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.

 


17.14.00

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorrednerin hat schon eindrucksvoll dargelegt, warum wir diesem Gesetz zustimmen sollten. Es ist eine formale Berichtigung. Die Folge wäre nämlich sonst, dass wir in den Landtagen neun Landesbaukoor­dinations­gesetze beschließen müssten. Ich glaube, gerade da wir das Wort „Verwaltungsreform“ immer in den Mund nehmen, wäre das in jeder Beziehung kontraproduktiv.

Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, aus wirtschaftlicher Sicht schon darauf hinzu­weisen, dass wir diese Gesetze nicht überziehen sollten. Mir sind Zahlen zu Ohren gekommen, wonach die Planungs-, Überwachungs- und Koordinationskosten bei öffentlichen Bauten – Spitälern, Schulen und so weiter – 26 Prozent der Bausumme betragen. Wenn Sie sich das als privater Häuslbauer vorstellen, dann brauchen Sie gar nicht zu bauen anzufangen, sondern dann ist die Finanzierung von Haus aus wahr­scheinlich nicht gesichert.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 143

Ich denke, bei der Zweckmäßigkeit der Verwendung von Steuermitteln müssen wir auch immer die andere Seite der Medaille betrachten, dass wir nicht überhaupt das Gesamtvorhaben des öffentlichen Bauens überfordern.

Ich meine, unsere Professionisten und Gewerbebetriebe können es nicht sein, die in erster Linie die Preise diktieren, denn da sind die Ausschreibungsmodalitäten beinhart, und es wird der Bestbieter genommen, ganz ohne Wenn und Aber. Daher sollten wir immer im Auge behalten, dass diese Gesetze auch andere, nämlich negative Auswir­kungen haben könnten. (Beifall bei der ÖVP.)

17.15


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Breiner. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: ... wieder spiegelverkehrt ...? Bundesrat Breiner auf dem Weg zum Rednerpult : Wie sehen Sie sich im Spiegel, Herr Kollege?)

 


17.15.42

Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Werte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich kann mich dem Prinzip nur anschließen, Herr Kollege Perhab. Wir Grünen sind dafür, dieses Gesetz mit zu bestimmen. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Oh! Toll! Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) – Sie sehen, wie schnell Ihre Kritik wirkt.

Nichtsdestotrotz schließe ich mich meiner Vorrednerin an: Das Gesetz selbst gehört überarbeitet, der Anlass war aber vermutlich zu nichtig. Föderalismus ist ja etwas Schönes, aber nicht bei allem. – Wir stimmen zu. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

17.16


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss eine zustimmungspflichtige Verfassungsbestim­mung enthält, bedarf dieser nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bun­desrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Ein­spruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr stimmen wir über den Antrag ab, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 144

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch bei dieser Abstimmung ist Stimmeneinhelligkeit gegeben. Der Antrag ist angenommen.

Ich stelle noch einmal ausdrücklich fest, dass die Erfordernisse, die für diesen Be­schluss notwendig waren, erfüllt waren. Es war die entsprechende Anzahl der Mitglieder des Bundesrates im Hause anwesend.

17.18.0114. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2007) (89 d.B. und 119 d.B. sowie 7689/BR d.B. und 7703/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nunmehr zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat ursprünglich Herr Bundesrat Breiner übernommen. Er ist aber leider nicht anwesend. Ich ersuche daher den Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Bundesrat Boden, uns den Bericht zu bringen.

 


17.19.38

Berichterstatter Karl Boden: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antrag­stellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmen­mehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Ich möchte noch kurz mitteilen – Sie hören ja alle das Donnergrollen –: Es sind nicht nur die Wiener Linien etwas beeinträchtigt in ihrem Betrieb, sondern auch der Herr Bundesminister steckt im Verkehr fest und wird sich etwas verspäten. Ich danke der Frau Staatssekretärin Marek, dass sie bei uns ausharrt. Er wird so bald wie möglich da sein.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


17.20.56

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes erfolgt aus mehreren Gründen. Einerseits gibt es eine Verbringungsverordnung der EU, die wir umsetzen müssen, andererseits wird das elektronische Datenmanagement ausgebaut. Das ist ein sehr positiver Punkt, das schafft mehr Transparenz und Klarheit. Und es gibt auch mehr Transparenz und Klarheit bezüglich der Kompetenzen von Bund und Land, weil jetzt nur mehr der Landeshauptmann für Deponien zuständig ist.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 145

Was in der Gesetzesvorlage allerdings fehlt oder was ich zumindest nicht gefunden habe, ist, wie es jetzt weitergeht mit der Kontrolle der Deponien und der Kontrolle im Abfallwirtschaftsgesetz allgemein. Das ist für mich weiterhin etwas unklar.

Prinzipiell gibt es sehr positive Regelungen, neue Regelungen mit dieser Änderung, wir werden sie aber trotzdem ablehnen müssen, und zwar deshalb, weil durch diese Neuregelung eine quasi Monopolstellung der ARA verfestigt wird. Laut diesem Gesetz müssen Sammelbetreiber eine Sicherstellungsleistung erbringen, und zwar eine Sicher­stellungsleistung in der Höhe von der Hälfte der Kosten, die in einem Jahr so anfallen, und das können bis zu 150 Millionen € sein. Die ARA hat ohnehin schon ein quasi Monopol. Wenn jetzt ein neuer Betrieb anfangen wollte, müsste er eben diese Sicherstellungsleistung erbringen, und das ist eine massive Beschränkung des Markt­eintrittes.

Diese Kritik haben nicht nur wir, sondern diese Kritik hat auch die Bundeswett­bewerbs­behörde in ihrer Stellungnahme festgehalten, und ich denke, man sollte das vielleicht wirklich noch überdenken, bevor es Probleme mit der EU gibt, weil das einfach eine Wettbewerbsverzerrung darstellt.

Zusätzlich zu dieser Sicherstellungsleistung gibt es noch einen weiteren Bereich, einen weiteren Punkt, der ein bisschen in Richtung Monopolverfestigung der ARA geht, und zwar geht es darum, dass die Gewerbebetriebe bisher in erster Linie extra entsorgen mussten. Also es gibt Gewerbemüllentsorgung und Haushaltsmüllentsorgung, und diese Haushaltsmüllentsorgung ist mehr oder weniger in fester Hand der ARA, während im Gewerbebereich nach wie vor ein, zwei andere Anbieter vorhanden waren. Wenn nun die Müllentsorgung für Gewerbebetriebe in Richtung Haushalt verschoben wird, wird das wieder eine Verfestigung dieser Monopolstellung. Die diesbezügliche Kritik der Bundeswettbewerbsbehörde können wir nur vollinhaltlich unterstützen, und deshalb lehnen wir auch diese Gesetzesänderung ab.

Des Weiteren möchten wir noch darauf hinweisen, dass es einiges gibt, was fehlt. Es gibt zwar eine Änderung des Betriebsanlagenrechts im AWG, aber die Änderungen, die wir gerne hätten, die wir uns gewünscht hätten, nämlich dass relativ große Abfall­behandlungsanlagen künftig auch einem normalen Genehmigungsverfahren unterlie­gen und deshalb auch Nachbarn Rechtsschutz genießen, sind leider nicht durchgeführt worden. Es fehlt auch nach wie vor eine Entsorgerbilanzverordnung; diese hätte schon 2006 wirksam sein sollen.

Insgesamt gesehen: einige gute Punkte in diesem Gesetz – aber leider auch einige Fehler. (Beifall bei den Grünen.)

17.24


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Preineder. – Bitte.

 


17.24.48

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Öster­reich ist ein Umweltland, der Schutz von Boden, Luft und Wasser ist uns wichtig, und deshalb ist es für uns auch wichtig, diese Anpassungen im Abfallwirtschaftsgesetz vorzunehmen.

Frau Kollegin Kerschbaum hat gemeint, es fehlen einige Dinge – es sind aber auch viele sehr positiv zu beurteilen. Positiv zu beurteilen ist, dass es eine klare Regelung über die Verbringung von Abfällen gibt, auch wenn das über Grenzen durchgeführt wird. Ich glaube, das ist im europäischen Raum auch wichtig.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 146

Eine Änderung ist erfolgt, indem es zwei Abfalllisten geben wird, eine für notifizierungs­pflichtige und eine für nicht notifizierungspflichtige Abfälle. Auch wird, wie Sie gesagt haben, Frau Kollegin Kerschbaum, eine Sicherstellungsleistung von Unternehmen, die Abfälle verbringen, notwendig sein. Dass das zu einer Monopolstellung führt, kann ich mir nicht vorstellen. Wenn eine kleine Firma beginnt, dann wird sie wahrscheinlich eine kleinere Sicherstellungsleistung zu erbringen haben.

Ich glaube, auch ein elektronisches Datenmanagement, wo Abfälle in ihren Strömen erfasst werden, ist etwas, das der Sicherung der Abfallströme dienen kann. Wir hoffen, dass dieses System auch entsprechend funktionieren wird, weil es wieder einmal einer erhöhten Sicherheit dienen wird.

Ich glaube, mehr Sicherheit ist auch mehr Schutz für unsere Lebensgrundlagen – und deshalb stimmen wir dieser Vorlage zu. (Beifall bei der ÖVP.)

17.26


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


17.26.35

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Die Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 2007 legt fest, welche Überwachungs­verfahren für die verschiedenen Arten von Abfällen anzuwenden sind.

Klare Regelungen gelten künftig auch für die Sicherheitsleistungen, die für den Fall vorzulegen sind, wo eine Verbringung, eine Verwertung oder Beseitigung nicht ord­nungs­gemäß abgeschlossen werden kann.

Weiters soll das elektronische Datenmanagement bei verbesserten Datenschutzregeln verstärkt als Werkzeug für Meldungen, Anträge und Anzeigen genutzt werden.

Die Anpassung des Abfallwirtschaftsgesetzes an die EU-Regelungen und Ergänzun­gen sowie Klarstellungen bewirken in Zukunft eine verstärkte Rechtssicherheit.

Neben den Anpassungen des Abfallwirtschaftsgesetzes an das Gemeinschaftsrecht enthält die Novelle auch folgende Änderung: Sammel- und Verwertungssysteme trifft aufgrund von Vorgaben in ihren Genehmigungsbescheiden bereits jetzt die Ver­pflichtung, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu fördern. Mit dieser Novelle wird nun im Gesetz ein Anteil von 3 Promille der Einnahmen, konkret der eingenommenen Entgelte, für Maßnahmen zur Abfallvermeidung festgeschrieben. Künftig werden demnach von dem System verpflichtend rund 500 000 € pro Jahr für Maßnahmen der Abfallvermeidung eingesetzt.

Neu geregelt werden auch die Pflichten und Rechte bei Beendigung eines Sammel- und Verwertungssystems. Die im Begutachtungsverfahren noch vorgesehene finan­zielle Sicherstellung im Ausmaß der halben Jahreskosten für Sammlung und Verwertung ist aufgrund massiver Kritik gefallen und abgeschafft worden. Die nun getroffene Regelung gilt, obwohl der Anlassfall im Bereich der Elektrogeräte zu suchen ist, für das gesamte System der Abfallbewirtschaftung: für die Verpackungsindustrie, für Elektrogeräte, Altfahrzeuge und so weiter.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich verursachen diese Neuerungen im Bun­deshaushalt zunächst einmalige Kosten. Jedoch bereits ab dem Jahr 2010 werden jährliche Einsparungen von zirka 1 Million € erwartet.

Mit den Anpassungen, den Ergänzungen, mit der verstärkten Rechtssicherheit und mit den Vereinfachungen sind positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Öster­reich und indirekt auch auf die Beschäftigung zu erwarten. Wir werden dieser Novelle


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 147

des Abfallwirtschaftsgesetzes unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.29


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen mittlerweile alle, dass zurzeit starke Unwetter herrschen, und ich denke, es ist an dieser Stelle durchaus angebracht, an jene Menschen zu denken, die durch diese starken Unwetter Schaden nehmen, vor allen Dingen an diejenigen, die Ernteausfälle zu erwarten haben. Ich meine, dieses Mitgefühl sind wir allen schuldig. Wir können nur hoffen, dass es nicht allzu schlimm wird. Wir erwarten die aktuellen Nachrichten, die Bundesratskanzlei wird sich über die APA informieren.

*****

Es liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich frage: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht der Fall.

Daher gelangen wir zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmungen enthält, bedarf dieser nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustim­mung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr stimmen wir darüber ab, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch hier ist Stimmenmehrheit gegeben. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Noch einmal stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehr­heit fest.

17.32.3515. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (90 d.B. und 120 d.B. sowie 7704/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zum 15. Punkt der Tagesordnung.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 148

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Erwin Preiner übernommen. – Ich darf wieder den Vorsitzenden des Ausschusses bitten, den Bericht zu erstatten, da Herr Kollege Preiner nicht anwesend ist.

 


17.33.00

Berichterstatter Karl Boden: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auch hier auf die Antragsformulierung beschränken kann.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


17.33.45

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Da ich als Erste zu diesem Punkt spreche, wird man gleich erkennen: Wir lehnen dieses Klima- und Energiefondsgesetz ab, und zwar aus drei Gründen – ich mache es kurz, weil es schon so spät ist –:

Erstens ist er uns zu gering dotiert (Zwischenruf bei der ÖVP): 50 Millionen € heuer, 150 Millionen € im Jahr 2008. Allein die Kosten bei Überschreitung der Kyoto-Ziele – es gibt eine Wifo-Studie, die uns ein CO2-Defizit von 20 bis 30 Millionen Tonnen prophezeit; eine Tonne wird mindestens 10 € kosten, und somit kommt man auf 200 bis 300 Millionen € jährlich – machen mehr aus, als man jetzt in diesen Klima­schutzfonds hineinsteckt. Von den Folgekosten eines Klimawandels ist da noch gar keine Rede. – Der Fonds ist also eindeutig zu gering dotiert.

Zweiter Punkt, weshalb wir das Gesetz ablehnen, ist die intransparente Verwaltung, die meiner Meinung nach sehr intransparente Verwaltung. Im Präsidium sitzen vier Minister, zwei rote, zwei schwarze, und dieses Präsidium wird im Prinzip alle wichtigen Entscheidungen treffen, bis hin zur Vergabe der einzelnen Projekte. Daneben gibt es eine Expertengruppe. – Expertengruppe, gut und schön und toll, das Problem ist nur, es sitzen in Wirklichkeit nur vier Experten drin und jeder Minister darf sich einen aussuchen. Wenn man bedenkt, dass es sehr viele Bereiche gibt, die mit CO2-Einsparungen zu tun haben, so sollten doch mehr Experten in dieser Kommission sitzen; vor allem sollten die Experten mehr Gewicht haben und nicht nur empfehlen, sondern vielleicht auch in irgendeiner Form mitstimmen und mitentscheiden dürfen. (Ruf bei der ÖVP: Manchmal ist weniger mehr!)

Des Weiteren – das habe ich auch schon im Ausschuss kritisiert –: Es steht eigentlich nirgendwo, welche Qualifikation diese Experten haben sollen, in welchen Bereichen sie tätig sein sollen. Das ist bedenklich, denn wenn dann vier Wirtschaftsexperten drinsitzen, ist das vielleicht für einen Klimaschutzfonds auch nicht wirklich günstig. – Natürlich – das wurde mir auch im Ausschuss gesagt – können wir dem Herrn Minister vertrauen, er wird das Beste machen. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: So ist es!) Ich habe ihn nicht gewählt, und ich muss ihm nicht so vertrauen.

Der dritte Grund für unsere Ablehnung ist die Aufgabenstellung des Fonds, die in gewisser Weise sehr vermischt ist. Es gibt drei Aufgaben, die sich der Fonds vorge-


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 149

nommen hat. Die erste Aufgabe ist die Forschung im Bereich von Energietech­nologien. – Das ist prinzipiell einmal eine sehr löbliche Aufgabe, ich denke aber, sie würde besser erfüllt werden, wenn man in anderen Forschungsförderungsfonds einfach das Geld aufstocken und es zweckbinden würde. Das würde wahrscheinlich auch schneller abgewickelt werden können.

Um die erneuerbaren Energietechnologien zu pushen, gäbe es eine Möglichkeit, die man sehr rasch umsetzen sollte, und das ist Änderung beziehungsweise Rückän­derung zumindest des Ökostromgesetzes. Inzwischen hat Tschechien schon ein bes­seres Ökostromgesetz als wir. Da wäre dringender Handlungsbedarf gegeben. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ja, die haben auch Atomkraft, aber immerhin tun sie jetzt auch bei den erneuerbaren Energietechnologien etwas, und schön langsam müssen wir darauf achten, dass wir nicht hinterherhinken.

Zweite Aufgabenstellung dieses Fonds ist der öffentliche Verkehr. – Der öffentliche Verkehr ist ein ganz wichtiger Bereich zur CO2-Einsparung, nur verstehe ich nicht, warum das diesem Fonds zugedacht wird. Wir haben ein tolles Infrastrukturpaket mit 11 Milliarden €, das ohnehin angeblich nur der Schiene zugute kommt – nein, in Wirklichkeit wird es hauptsächlich der Straße zugute kommen. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Vor allem in Niederösterreich!) Ja, in Niederösterreich gibt es viele Straßenbauprojekte, die die CO2-Bilanz eher verschlechtern werden.

Es gibt, wie gesagt, das Infrastrukturpaket Verkehr mit 11 Milliarden €. Es gibt – wir haben das in der letzten Sitzung beschlossen – die Mineralölsteuererhöhung mit diesen Länderanteilen, die zweckgewidmet sein sollten für den öffentlichen Verkehr. Im Land Niederösterreich dürfte man das noch nicht ganz so erkannt haben. Ich habe gehört, im Land Niederösterreich wurde wieder ein Klimafonds eingerichtet, und ein Teil dieses Klimafonds wird finanziert durch die Mineralölsteuereinnahmen, und ein Teil davon geht auch in den öffentlichen Verkehr, nur: Da geht es um 5 Millionen €, und das kann nicht alles sein! Und sonst ist im Budget nichts zu finden betreffend Aufstockung öffentlicher Verkehr.

Prinzipiell gäbe es Quellen, die für den öffentlichen Verkehr zuständig sind. In Wirk­lichkeit müsste man endlich etwas tun und sich vielleicht einmal dazu überwinden, Bahnen zu eröffnen, anstatt immer nur zu schließen.

Die dritte Aufgabenstellung dieses Fonds ist: Marktdurchdringung für klimarelevante Technologien. – Auch ein sehr tolles Ziel, ich denke aber, das könnte man auch über andere Förderungsfonds, die schon bestehen, erreichen. Ein wichtiges Anliegen dabei wäre mir, dass die öffentliche Hand hier wieder ein bisschen Vorreiterrolle übernimmt. Würde zum Beispiel das Umweltministerium seine Fahrzeuge im Fahrzeugpark durch Elektroautos ersetzen – ich glaube, das gibt es noch nicht –, dann würde es vielleicht auch bei uns in Österreich Elektroautos zu kaufen geben. Derzeit ist das nicht der Fall. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Man bekommt kein Elektroauto in Österreich. Besorgen Sie mir eines, dann kaufe ich es Ihnen ab! (Allgemeine Heiterkeit.) Ein Leistbares.

Diese Vorbildwirkung der öffentlichen Hand fehlt mir. Ich kann nur sagen, in unserer Gemeinde – ich bin Stadträtin in Korneuburg – wird auf Klimaschutzmaßnahmen aus Kostengründen leider sehr wenig Rücksicht genommen. Gerade dafür müsste Geld zur Verfügung stehen, um wirklich eine Marktdurchdringung zu erreichen, denn was in der Gemeinde oder im Land oder beim Bund geschieht, das schauen sich die Leute an und das würde auch eine Marktdurchdringung mit sich bringen.

Die Aufgabenstellungen des Fonds sind, wie gesagt, an und für sich hehre Ziele. Ich würde nicht bestreiten, dass sie ganz wichtig sind, aber ich glaube, diese Ziele könnte man einfacher, unbürokratischer und transparenter erreichen, wenn man erstens einmal ausreichend Mittel zur Verfügung stellt und eben nicht nur die 200 Millionen


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 150

oder vielleicht doch irgendwann einmal 500 Millionen €, und wenn man sie nachhaltig zur Verfügung stellt, denn was mir bei diesem Fonds auch sehr fehlt, ist eine Zweck­bindung. Bei der Mineralölsteuer könnte man sagen, ein Teil dieser Steuer geht immer in diesen Klimaschutzfonds; damit ist er nachhaltig gesichert.

Jetzt ist es einfach so: Der Fonds ist für die nächsten zwei Jahre dotiert – und was danach kommt, werden wir dann sehen. Das ist keine besondere Sicherheit für Leute, die sich daraus Geld erwarten.

Wichtig wäre auch, dass die Abwicklung über vorhandene Strukturen laufen sollte; das empfiehlt übrigens auch der Rechnungshof.

Im Übrigen wäre es ganz, ganz wichtig und dringend, das Ökostromgesetz endlich zu reformieren. Das hat jetzt endlich auch das Land Niederösterreich eingesehen und eine Resolution verabschiedet. Ich denke, das ist wirklich die erste dringend notwen­dige Maßnahme.

Das alles zusammen wäre jedenfalls besser als solch ein Luftballon, wie ihn dieser Klima­schutzfonds darstellt. (Beifall bei den Grünen.)

17.41


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


17.41.10

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Damen und Herren! Der Klima- und Energiefonds wird ein relativ wichtiges Instrument im Kampf gegen die Klimaerwärmung werden. 500 Millionen €, die in den nächsten dreieinhalb Jahren dem Fonds zur Verfügung stehen, werden vor allem in die Bereiche Forschung und Entwicklung, in den Bereich nachhaltiger Energietechnologien und in die Klimaforschung fließen, aber auch für die Forcierung von Projekten zur Attraktivierung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs und für die Einsetzung von neuen Technologien zur Verfügung stehen.

Es wird notwendig sein, gerade für den Nahverkehr, der, wie wir wissen, sehr viel CO2-Ausstoß verursacht, aus dem Fonds entsprechend Geld zu investieren – nicht als Alibiför­derung, sondern in intelligente neue Verkehrssysteme, die dann auch zukunfts­orientiert den Menschen entsprechend attraktiv angeboten werden können.

Mit diesem Fonds wird eine Reihe von wichtigen Zielen gesetzt. Es wird die Produktion der erneuerbaren Energien im Gesamtverbrauch deutlich ansteigen, von derzeit 23 Prozent auf 45 Prozent, also beinahe um das Doppelte, es wird einen verbesserten Klimaschutz geben, und aufgrund der finanziellen Möglichkeiten und Anreize, die die­ser Fonds schaffen wird, wird es ganz sicher möglich sein, nachhaltigst die Energie­versorgung von Österreich zu sichern. Dieses Thema wird eine der wichtigsten und bedeutsamsten Herausforderungen im kommenden Jahrzehnt sein, und dieser Fonds wird beweisen, dass eine vernünftige Energiepolitik nicht Arbeitsplätze kosten, sondern Arbeitsplätze schaffen wird.

Wir wissen, um Kyoto zu erfüllen, ist noch ein wesentliches Mehr an Geld, an Anstrengungen, an politischem Willen und an Entscheidungen notwendig, und es muss noch vieles in Richtung Bewusstseinsbildung getan werden, in Richtung bewusstes Umgehen mit Energie, sowohl mit Strom als auch mit allen anderen Energieformen. Die Errichtung dieses Fonds ist ein wichtiger, ein richtiger Schritt in Richtung Kyoto.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion wird dem Klima- und Energiefonds­gesetz ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.43



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 151

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Breiner. – Bitte.

 

 


17.43.58

Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Noch bevor der Klima- und Energiefonds eingerichtet ist, gibt es scharfe Kritik des Rechnungshofes an der Struktur dieses Fonds. Ich habe hier die Stellungnahme des Rechnungshofes dazu: „Die beim Fonds anfallenden Verwal­tungs­kosten (...) könnten dadurch eingespart werden, so dass höhere finanzielle Mittel für die Förderungsvergabe und die Auftragserteilung zur Verfügung stehen.“, sagt er dazu, wenn man vorhandene Strukturen verwenden würde.

Im Bereich des Güterverkehrs, Regionalverkehrs und Personennahverkehrs sagt er Ähnliches dort, wo es um die CO2-Reduktion geht: „Dies ist nur bei konkreten Projekten mit einem klar bezifferbaren CO2-Einsparungspotential gewährleistet. Eine eigene Förderschiene für Infrastrukturprojekte im Rahmen des vorliegenden Entwurfs erscheint dem Rechnungshof daher nicht zweckmäßig.“

Über Abwicklungsstellen und Mittelübertragung: „Diese Bestimmung sieht vor, dass die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (...) mit den Abwicklungsagenden des Fonds ohne vorherige Ausschreibung betraut wird. Da die Vergabe von öffentlichen Dienst­leis­tungs­aufträgen an gemischtwirtschaftliche Unternehmen ohne Ausschreibung nach der Rechtsprechung des EuGH den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien widerspricht (...), regt der Rechnungshof an, diese Frage nochmals eingehend zu prüfen.“

Herr Minister, wie sieht das nach der ersten Rechnungshofprüfung aus, wenn die Kritik schon in der Begutachtung doch meines Erachtens sehr heftig ist? – Wir werden das dann sehen.

Wir von der grünen Fraktion fordern Sie und die Bundesregierung auf, den Fonds in der Höhe von 200 Millionen € pro Jahr für die kommenden acht Jahre aufzustocken – das ist durchaus günstig, wenn man sich die Strafsumme ansieht, die 1 Milliarde € ausmachen soll –, um die Finanzmittel langfristig sicherzustellen. 500 Millionen € haben Sie im Gesetz festgeschrieben, aber natürlich noch nicht wirklich sichergestellt. Es soll sie geben – wie, das weiß man noch nicht.

Weiters fordern wir die Erarbeitung und Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform. Wir fordern die Entschlackung der Organisationsstruktur des Fonds, klare Hauptver­antwortung beim Bundesminister, stärkere Einbindung von KlimaexpertInnen. (Zwi­schen­bemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) – Entschuldigung, vielleicht wird es einmal soweit kommen. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Heiterkeit des Redners.) – An meiner Stimme werden Sie sicher nicht verzweifeln.

Wir fordern eine starke Einbindung von KlimaexpertInnen – wir behaupten, dass dies viel zu wenig geschieht –, wir fordern eine umfassende Energieforschungsoffensive, und außerdem – und das ist schon erwähnt worden – fordern wir eine Totalreform des Ökostromgesetzes nach dem Vorbild des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Wir halten all diese Maßnahmen für höchst notwendig, um eine Energiewende in Österreich herbeizuführen. Dies halten wir für wichtig – für so wichtig, dass wir sagen: Mit diesem Gesetz, das uns vorliegt, können wir das nicht erreichen. Wir stimmen daher nicht zu. (Beifall bei den Grünen.)

17.48


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, Sie haben das Wort. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 152

17.48.25

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Zum Klima- und Energiefonds – in Kritik stehend, aber es gibt auch Zustimmung dafür – möchte ich nur ganz kurz ein paar Eckpunkte erläutern, bezüglich derer mir eine Argumentation wichtig zu sein scheint.

Erstens stelle ich fest: Es kennt kein anderes Land der Europäischen Union einen derartigen Fonds in diesem Ausmaß: 500 Millionen € bis 2010, 200 Millionen € davon in dieser Budgetperiode durch das Doppelbudget bereits sichergestellt. Der Rest kommt; es gibt ein klares politisches Commitment dazu.

Es stimmt, dass wir die Ausgaben in drei großen Linien platzieren wollen. Wir wollen etwas für den Nahverkehr tun, wir wollen etwas für Klimaforschung und Energie­entwicklung tun, und wir wollen etwas für Marktdurchdringung tun.

500 Millionen € – das ist kein Pappenstiel; man kann natürlich davon träumen, dass auf acht Jahre noch einmal 200 Millionen € dazugelegt werden und was auch immer. Es gibt kein vergleichbares Element und keinen vergleichbaren Fonds in ganz Europa, der so viel Geld, frisches Geld, aus öffentlichen Budgets für alle drei Bereiche, die ich genannt habe, zur Verfügung stehen hat.

Zweiter Punkt – und dem muss ich heftig entgegentreten, weil wir uns natürlich auch angeschaut haben, wie wir diesen Fonds organisieren –: Wenn der Vorwurf kommt, hier würde ein Fonds und ein Beamtenapparat aufgebläht, so kann ich Ihnen sagen, es ist genau das Gegenteil der Fall. Wir haben ganz bewusst ein Präsidium geschaffen, von Ministerien zugeordnet, nur zwei Geschäftsführer und vier Experten im Experten­beirat. Und wir haben bewusst darauf verzichtet, eine eigene Organisationsstruktur zu implementieren, die die Förderungen, die Unterstützungen für diese Projekte, die kommen werden, abwickeln soll, sondern wir bedienen uns der Kommunalkredit und der FFG. Das sind hervorragende Förderabwicklungsstellen in Österreich, die in der Forschung und Entwicklung Hervorragendes leisten und wie die KPC, also die Bank selbst, in der Umweltinvestitionsförderung Hervorragendes geleistet haben. Zwei Geschäfts­führer, extrem schlanke Führungsstruktur, keine Durchführung und Abwick­lung der Projekte, sondern die werden von Profis gemacht und ausgelagert. – Was kann noch schlanker sein als solch eine Fondsstruktur, die 500 Millionen € punktgenau für den Klimaschutz und für die Wirtschaft und für all jene, die als Projektträger kommen, auch abwickeln kann?

Zur Rechnungshofkritik: Mit dieser haben wir uns sehr bewusst auseinandergesetzt, und wir sind davon überzeugt, dass wir nun mit diesem Gesetz auch strukturell die Antworten für den Rechnungshof in die richtige Richtung gegeben haben.

Wenn Sie darüber hinaus noch andere Politikbereiche der Klima- und Energiepolitik ansprechen, so ist klar, dass der Klima- und Energiefonds nur ein Mosaikstein ist, um unser Ziel zu erreichen. Wir werden in den nächsten Wochen in der Bundesregierung sehr intensiv darüber beraten, wie ein Ökostromgesetz für die Zukunft, das mehr Ökostrom für Österreich bringen kann, aussehen kann. Ich muss aber in diesem Zusammenhang auch hier klar die Karten auf den Tisch legen: Umsonst wird das nicht sein, sondern Ökostrom wird uns alle – die Konsumentinnen und Konsumenten und auch die Wirtschaft, uns alle! – zusätzliches Geld kosten, muss aber ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz sein.

Und was die Frage der Ökologisierung des Steuersystems betrifft: Gehen Sie davon aus, dass ich mich als Umweltminister ganz aktiv in dieser Frage, die ja in den nächsten Monaten und Jahren zu diskutieren ist, einbringen werde, um auch diesen Mosaikstein entsprechend hinzuzufügen, um das Klimaschutzziel zu erreichen.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 153

Der Klima- und Energiefonds ist einmalig in Europa: 500 Millionen € frisches, neues Geld für den Klimaschutz und den Umweltschutz! Zeigen Sie mir einen vergleichbaren Fonds, einen vergleichbaren Ansatz in Österreich oder in Europa! – Sie werden ihn nicht finden.

Und darauf können wir stolz sein – wir haben ihn gemeinsam entwickelt, und ich freue mich, dass er offensichtlich auch die mehrheitliche Zustimmung in diesem Haus findet. (Beifall bei der ÖVP.)

17.52


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bun­desrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


17.52.48

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Wenn Frau Kollegin Kerschbaum vorher gesagt hat, dass ein neues Ökostromgesetz oder eine Abänderung des Ökostromgesetzes gut wäre, und auch der Herr Minister das jetzt angesprochen hat, so stimme ich ihnen da zu und bin der gleichen Meinung. Wenn Sie, Frau Kollegin Kerschbaum, aber dieses Gesetz heute ablehnen, weil, wie Sie sagen, die Dotierung zu gering wäre, so stimme ich Ihnen da nicht zu, denn ich denke, heute ist zwar der „Tag des Schlafes“, aber trotzdem: Hier dürfen wir nichts ver­schlafen, und jeder Schritt, der in diese Richtung geht, ist ein guter Schritt, und wir brauchen ihn! (Ruf: Der „Tag des Schlafes“?) – Ja, habe ich heute früh gehört! (Bundesrat Schennach: Heute ist doch der längste Tag im Jahr! – Wieso sitzen wir noch hier?)

Daher glaube ich, wir sollten in diese Richtung wirklich etwas machen. Wir haben die warnenden Hinweise der Wissenschaftler ja im Ohr, von der Erderwärmung und deren Folgen, die eintreten werden, sprich: das Schmelzen der Gletscher, Überflutungen, Unwetter, Dürre, starke Winde. Gerade wir in der Landwirtschaft konnten das in den letzten Jahren wirklich hautnah spüren. Daher bin ich auch froh, dass unser Lebens­minister dieses Thema stark forciert hat, weil gerade die Bauern jene sind, die die Auswirkungen als Erste spüren und die davon auch wirklich betroffen sind.

Aber natürlich hat auch die Landwirtschaft, glaube ich, die einmalige Chance, in die Produktion erneuerbarer Energie einzusteigen, egal ob es jetzt die Biomasse, das Biogas, Ethanol oder die Solarenergie ist. Und dass wir diesen Energiefonds, nachdem Wolfgang Schüssel ihn im Wahlkampf angekündigt hat, heute verwirklichen können, freut mich als Mandatarin der ÖVP natürlich besonders.

Die Erreichung des Kyoto-Ziels 2012 rückt immer näher. Österreich hat sich das ambitionierte Ziel von 13 Prozent weniger CO2-Ausstoß gegenüber 1990 vorgenom­men. Daher ist es wichtig, dass wir in vielen Bereichen CO2-Einsparungen erzielen.

Weil Klimaschutz und Energieversorgung auch wirklich in engem Zusammenhang stehen, ist dieser Klima- und Energiefonds der richtige Weg. So wollen wir in Zukunft den Anteil der erneuerbaren Energie am Gesamtverbrauch auf 25 Prozent bis zum Jahr 2010 und auf 45 Prozent bis zum Jahr 2020 anheben. Dieses Anheben des Anteils der erneuerbaren Energie löst uns auch aus der Abhängigkeit von den Krisen­regionen, ist eine nachhaltige Lösung für unsere Umwelt, lässt die Wertschöpfung bei uns im Land und sichert natürlich auch gleichzeitig Arbeitsplätze, was ein sehr wichtiger Punkt ist.

Der Klima- und Energiefonds wird von 2007 bis 2010 mit 500 Millionen € dotiert, wie wir bereits gehört haben, heuer vorerst mit 50 Millionen und im nächsten Jahr mit 150 Millionen. Das bringt verschiedene Möglichkeiten für den Fonds mit sich: Erstens


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 154

den Ausbau unserer Technologien durch Forschung und Entwicklung – dies wird, glaube ich, in Zukunft ein wichtiger Bereich, denn ökologische Ziele können auch öko­nomisch wertvoll sein. Zweitens: Unsere Firmen haben sehr viele innovative Projekte schon entwickelt, jedoch fehlt oft die Marktdurchdringung. Hiezu bietet dieser Fonds dann entsprechende Möglichkeiten.

Ein großes Problem ist der Verkehr. In diesem Bereich ist der CO2-Ausstoß rapid angestiegen, und deshalb soll hier der öffentliche Nahverkehr gestärkt werden.

Bei der Klimadiskussion darf auch der gesamte Bereich des energieeffizienten Bauens und der energieeffizienten Gebäude nicht vergessen werden, denn eine nachhaltige Energie­versorgung beinhaltet natürlich einerseits die Erschließung von neuen Energiequellen, andererseits aber auch den effizienten Umgang mit der Energie, die vorhanden ist. Daher denke ich, dass in Zukunft der Passivhausstandard vor allem im Neubau Einzug halten wird, wenn es ökologische Förderungen gibt, aber über kurz oder lang auch in die thermische Sanierung Eingang finden muss. Das sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich.

Wir freuen uns sehr über das neu geschaffene Gesetz, über den Klima- und Energie­fonds, da er ein großer Beitrag für die nachhaltige Energieversorgung in unserem schönen Land Österreich ist, da damit die Wertschöpfung in unserem Land bleiben wird und die Eigenständigkeit gefördert wird – und dies mit einem geringen Aufwand auf bürokratischer Ebene. Dies gibt uns auch die Möglichkeit, für unsere Umwelt etwas zu tun und für die Zukunft zu arbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

17.58


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bun­desrat Preineder. – Bitte.

 


17.58.22

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Der Klimawandel und die Probleme, die damit auf uns zukommen, das ist die Herausforderung unserer Zeit, die wir global zu bewältigen haben. Die Schaffung eines Klima- und Energiefonds als Wahlversprechen der Österreichischen Volkspartei war ein klares Signal, hier etwas zu tun, hier gegen­zusteuern. Es ist wichtig, die Treibhausemissionen zu reduzieren und auch die Eigenversorgung mit Energie sicherzustellen.

Unser hochgestecktes Ziel ist es, 45 Prozent unseres Energiebedarfs selbst zu decken. Dazu sind Forschung und Innovation notwendig, und die 500 Millionen € dieses Fonds werden dazu dienen. Wer davon ausgeht, dass 500 Millionen € wenig Geld ist, der hat die Umstellung auf den Euro verschlafen. Ich denke, dass mit diesem Geld sehr, sehr viel bewegt werden kann – auch deshalb, weil es schlanke Strukturen gibt, weil es Strukturen gibt, die begrenzt gehalten werden mit einem kleinen Experten­beirat, einer kleinen Geschäftsführung und einer Abwicklung über die Forschungsför­derungs­gesellschaft und über die Kommunalkredit. Ich glaube nicht, dass es, wie es die Grünen fördern, der richtige Weg sein kann, mehr Geld für mehr Experten und mehr Kontrolle und unbürokratischere Umsetzung einzusetzen. Das geht für mich in Summe nicht zusammen.

Geschätzte Damen und Herren! Es ist wichtig, dass wir im Bereich von Forschung und Entwicklung, im Bereich des Nahverkehrs, im Bereich der Marktdurchdringung von bestehenden Technologien etwas tun. Und ich glaube, hier ist auch eine entsprechen­de Chance für die österreichische Wirtschaft gegeben, weil wir in vielen Bereichen Vorreiter bei Umwelttechnologien sind. Ich denke nur etwa an die Kesselbauer, die Hackschnitzel-Kessel, Pellets-Kessel bauen! Oder: Bei einer Exkursion in Schweden,


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 155

wo wir uns Biogasanlagen mit Aufbereitung, mit Verdichtung und Einspeisung ins Netz angeschaut haben, bin ich dann draufgekommen, dass diese Verdichtungsanlagen eine Firma aus Leobersdorf, aus Niederösterreich, weltweit und auch dort in Schweden errichtet! – Hier sind Chancen für unsere Firmen und für die Wertschöpfung unserer Wirtschaft gegeben, und es wird geschätzt, dass in etwa 8 000 bis 12 000 Personen in diesem Bereich zusätzlich einen Arbeitsplatz finden werden.

Dieser Klima- und Energiefonds kann aber nur ein Teil der Klimapolitik sein, und das Regierungsprogramm gibt auch sehr viele Maßnahmen zusätzlich vor. Ich glaube, es gilt – und das war auch heute hier in diesem Saal schon Thema –, auch bestehende Möglichkeiten entsprechend auszuschöpfen. Eine der bestehenden Möglichkeiten ist das Ökostromgesetz, das 2006 novelliert wurde mit dem Ziel, 10 Prozent des Strom­bedarfes aus erneuerbarer Energie zu decken, das aber im Prinzip zu einem Stillstand geführt hat – zu einem Stillstand deshalb, weil einfach die Rohstoffpreise in der Landwirtschaft, in der Forstwirtschaft gestiegen sind und gestiegene Rohstoffpreise auch gestiegene Einspeisetarife erfordern. (Bundesrätin Kerschbaum: Das habt ihr voriges Jahr noch nicht geahnt?)

Man konnte die Entwicklung auf den Märkten nicht wirklich voraussagen; das wird wahrscheinlich niemand können. Man kann aber entsprechend reagieren, und man sollte entsprechend reagieren, nämlich mit dem Anheben der Einspeisetarife, um zum einen bestehende Anlagen entsprechend abzusichern, um zum anderen wieder Neu­anlagen zu ermöglichen und um vielleicht auch Anlagen, die in dem alten Regime sind, aus diesem Regime herausfallen, auch weiter betreiben zu können, um hier den Selbstversorgungsgrad wieder zu steigern, weil Österreich mittlerweile zum Strom­importland geworden ist. (Präsident Gruber übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wir stimmen diesem Klima- und Energiefonds zu, weil er einfach wichtig ist für unsere Klimapolitik, weil er wichtig ist für die Sicherheit unserer Energieversorgung und weil er wichtig ist für die Wertschöpfung in unserem Land. (Beifall bei der ÖVP.)

18.02


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Kollege Preineder.

Zum zweiten Mal zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Kerschbaum. – Bitte sehr.

 


18.02.53

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Ich möchte nur Folgendes klarstellen: Frau Kollegin Martina Diesner-Wais hat gemeint, wir nähern uns dem Kyoto-Ziel. – Das ist etwas Neues! Bisher haben wir uns immer noch weiter davon entfernt! Es wäre natürlich ganz super und toll, wenn wir uns mit den 500 Millionen € jetzt wirklich dem Kyoto-Ziel wenigstens nähern würden. Ich glaube nur, du glaubst diesbezüglich an den Sommerschlussverkauf: Um dieses Geld gibt es das nicht! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Um 500 Millionen € wird es das nicht geben, jedenfalls nicht in dieser Form!

Zum Kollegen Preineder wollte ich noch Folgendes sagen: Es gibt schon die Mög­lichkeit, dass wir sowohl mehr Kontrolle als auch mehr Experten, als auch mehr Effizienz haben und weniger Verwaltungsaufwand: indem man ganz einfach die Mittel, die da zu vergeben sind, in die vorhandenen Strukturen steckt! Es gibt ja Strukturen für den öffentlichen Verkehr, es gibt Strukturen, wo eine Wohnbauförderung ausbe­zahlt wird – nur könnten wir vielleicht an diesen Strukturen auch noch ein bisschen arbeiten. Aber an und für sich gibt es das alles, was da besprochen wurde.

Und was Hackschnitzelheizungen betrifft: Das ist der Bereich des Ökostromgesetzes! – Ich glaube, da wird sehr viel miteinander vermischt, und das ist genau das, was an


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diesem Gesetz zu kritisieren ist. – Es gibt all diese Strukturen, man müsste nur mehr Geld hineinstecken.

Es erfreut mich natürlich, wenn Sie künftig über das Ökostromgesetz wieder nach­denken wollen. Es ist ja noch nicht so lange her, dass es meiner Meinung nach beschädigt – um nicht zu sagen, fast ruiniert – worden ist. Aber ich hoffe, dass dieses Gesetz dann annähernd so wird wie das deutsche und nicht wieder hunderttausend Beschränkungen eingebaut werden – denn es sind im Vorjahr Beschränkungen in das Ökostromgesetz eingebaut worden, und da haben alle ÖVP-Bundesrätinnen und -Bundesräte zugestimmt, auch die aus Niederösterreich, die jetzt eine Resolution abgeben. – Es ist erfreulich, dass ihr jetzt klüger geworden seid. Ich hoffe, dass das neue Ökostromgesetz dann wirklich eines ist, dem wir auch einmal zustimmen können. (Beifall bei den Grünen.)

Zu guter Letzt möchte ich dann nur noch Folgendes feststellen: Es ist nicht so, dass wir das frische Geld nicht für CO2-Einsparungsmaßnahmen verwenden wollen. Wir würden auch altes Geld dafür verwenden, CO2 einzusparen. Aber es gibt einfach Strukturen, wo es leichter und schneller einzusetzen wäre, und man müsste nicht neue Strukturen schaffen, die dann vom Rechnungshof kritisiert werden. – Ich glaube, die Kritik ist nicht ganz ausgeräumt, dass es EU-rechtlich ein bisschen bedenklich ist, wenn man ohne Ausschreibung Aufgaben an Gesellschaften weitergibt. Das war unter anderem auch die Kritik des Rechnungshofes, und ich sehe sie mit diesem Gesetz nicht ausgeräumt. (Beifall bei den Grünen.)

18.05


Präsident Manfred Gruber: Danke, Frau Kollegin Kerschbaum.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Danke. Ich stelle die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

18.06.3816. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormengesetz – VNG) (38 d.B. und 134 d.B. sowie 7711/BR d.B.)

 


Präsident Manfred Gruber: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. Ich bitte um den Bericht.

 


18.06.50

Berichterstatter Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich darf aus dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasser­wirtschaft berichten. Der Ausschuss hat sich mit einem Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Vermarktungsnormengesetz beschäftigt.


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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Berichterstatter.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte sehr, Herr Kollege.

 


18.07.39

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute ein meiner Meinung nach wichtiges Gesetz, welches den Konsumenten zu unseren heimischen Produkten hinlenken soll.

Der vorliegende Gesetzesbeschluss trägt dem Umstand Rechnung, dass das derzeit geltende Qualitätsklassengesetz 1967 in den letzten Jahren sehr oft novelliert wurde. Insbesondere die gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Qualitäts­normen, Handelsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen von landwirtschaft­lichen Erzeugnissen erforderten eine grundlegende Aktualisierung der nationalen Rechtsbestimmungen. Aus Gründen der Klarheit und der Bereinigung war daher eine Neuerlassung notwendig. Außerdem kam es dabei zu einer weitgehenden Harmoni­ierung der Kontrollbestimmungen mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

Diese Vermarktungsnormen sind grundsätzlich von immenser Bedeutung. Sie fördern inländische wettbewerbsfähige Qualitätserzeugnisse. Sie erleichtern den Waren­verkehr zwischen den einzelnen Handelsstufen im Handel und fördern und erleichtern den Wettbewerb zwischen inländischen und ausländischen Waren.

Genau diesen Wettbewerb brauchen wir nicht zu scheuen. Unsere heimischen Bauern erzeugen hochqualitative Produkte und Waren. Als Konsumenten sind wir auch bestrebt, Produkte zu kaufen, von denen wir wissen, wer sie erzeugt und woher sie kommen.

Ich glaube daher, dass dieses Gesetz völlig in Ordnung ist. Wir werden ihm unsere Zustimmung gerne geben. (Beifall bei der SPÖ.)

18.09


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Kollege Kaltenbacher.

Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Tiefnig. – Bitte sehr, Herr Kollege.

 


18.09.35

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Minister! Herr Präsident! Liebe Kollegen! Herr Kaltenbacher hat, was dieses Gesetz betrifft, eigentlich schon sehr viel vorweggenommen. Für mich ist es noch sehr wichtig, dass hier die Transparenz der Abläufe auch am Hof aufgezeigt wird und dadurch auch die Qualität entsprechend gesichert ist und der Konsument davon ausgehen kann, dass dort, wo Rot-Weiß-Rot draufsteht, auch Rot-Weiß-Rot drinnen ist.

Ich will nur dem Minister noch danken, weil er einfach auch jener ist, der das Genuss­land Österreich und den Geschmack der Heimat immer herausstreicht, ebenso Fritz Grillitsch als Präsident des Bauernbundes, die zur Imagebildung unserer agrarischen Produkte in den letzten Jahren viel beigetragen haben. Dafür gebührt ihnen großer Dank, weil es Österreich geschafft hat, auch im agrarischen Bereich einen Außen­handels­überschuss zu erzielen. Ich glaube, das bringt den landwirtschaftlichen


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 158

Betrieben in Österreich Sicherheit und garantiert auch die Vermarktung von hochwer­tigen Lebensmitteln.

Auch dieses Vermarktungsnormengesetz trägt wiederum dazu bei. Es löst, wie mein Vorredner bereits gesagt hat, das Qualitätsklassengesetz aus dem Jahr 1967 ab und regelt Qualitätsnormen, Handelsklassen, Verkaufs- und Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse.

In diesem Sinne mein herzliches Dankeschön für dieses Gesetz. Auch den zustän­digen Beamten sei dafür gedankt, dass damit nicht allzu viel Bürokratie für die kleins­ten landwirtschaftlichen Betriebe anfällt und diese auch weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Produkte ab Hof zu verkaufen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

18.11


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Tiefnig.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Kollege Breiner. – Bitte sehr.

 


18.11.42

Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem Bundes­gesetz zustimmen. Es gibt in diesem Gesetz sehr viele positive Dinge, die uns Grünen sehr wichtig sind. Es werden darin der Ab-Hof-Verkauf geregelt, die Bauernmärkte, der Fahrverkauf. Es werden in diesem Gesetz weiters die Kontrolle, die Schulung der Kontrollorgane und auch die Schnittstelle zum Lebensmittelsicherheits- und Ver­braucher­schutzgesetz geregelt.

Die Ursprungs- und Herkunftsbezeichnungen haben wir ständig eingefordert. Auch sie kommen in diesem Regelwerk vor.

Grundsätzlich sehen wir, dass diese eine Seite der Europäischen Union, nämlich die Normengesetzgebung, sehr wichtig ist, um den Markt zu vereinheitlichen, auf der anderen Seite aber auch Auswirkungen hat, Auswirkungen auf Bäuerinnen und Bauern in der Dritten Welt, auf Ernährungssicherheit weltweit.

An einem konkreten Punkt, nämlich der Vermarktungsnormen, sieht man, was die inter­nationale Implikation dieser Gesetze ist, nämlich dass wir uns in Europa, und gerade aus bäuerlicher Sicht, verstärkt für ökologische und soziale Standards im Warenverkehr mit Lebensmitteln und mit landwirtschaftlichen Rohstoffen einsetzen müssen.

Beim Beispiel Bioenergie stellt sich die Frage, ob auch in Ländern der Dritten Welt nachhaltig und gentechnikfrei produziert wird, ob auch die Kleinbauern und Land­arbeiter in Brasilien soziale Standards haben, sich gewerkschaftlich organisieren können oder ob dort sozusagen soziales Dumping herrscht. – Das heißt, eine Gesetz­gebung auf europäischer Ebene ist dann gut und recht, wenn wir einen qualifizierten Außenschutz mitdiskutieren.

Das heißt: Freier Handel ja – aber nur unter den gleichen Bedingungen, nämlich mit sozialen und ökologischen Standards! Das ist die Herausforderung unserer Tage. (Beifall bei den Grünen.)

18.14


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Kollege Breiner.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 159

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Damit ist der Antrag angenommen.

18.14.3417. Punkt

Jahresvorschau des BMLFUW 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates (III-315-BR/2007 d.B. sowie 7712/BR d.B.)

18. Punkt

Bericht der Bundesregierung über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 2004 (Grüner Bericht 2005) (III-286-BR/2005 d.B. sowie 7713/BR d.B.)

19. Punkt

Grüner Bericht 2006 der Bundesregierung (III-308-BR/2006 d.B. sowie 7714/BR d.B.)

20. Punkt

Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2006 gemäß § 9 LWG 1992 (III-287-BR/2005 d.B. sowie 7715/BR d.B.)

21. Punkt

Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2007 gemäß § 9 LWG 1992 (III-309-BR/2006 d.B. sowie 7716/BR d.B.)

 


Präsident Manfred Gruber: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 bis 21 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 17 bis 21 ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. Ich bitte um seine Berichte.

 


18.15.24

Berichterstatter Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg: Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich darf aus dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft berichten:

Wir haben beraten über die Jahresvorschau des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates.

Wir haben beraten über den Grünen Bericht 2005.

Wir haben beraten über den Grünen Bericht 2006.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 160

Wir haben beraten über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2006 gemäß § 9 Landwirtschaftsgesetz 1992 und ebenfalls über den Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2007.

Die Berichte liegen Ihnen alle in schriftlicher Form vor, und ich darf jetzt zum Stellen der Anträge kommen.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 den Antrag, die Jahresvorschau des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des operativen Jahres­programmes des Rates zur Kenntnis zu nehmen.

Weiters hat der Ausschuss bei der Abstimmung mit Stimmeneinhelligkeit beschlos­sen – und ich stelle hiermit jeweils den entsprechenden Antrag –, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des Grünen Berichtes 2005 und des Grünen Berichtes 2006 zu empfehlen.

Weiters wurde bei der Abstimmung mit Stimmenmehrheit beschlossen – und ich stelle hiermit wiederum die entsprechenden Anträge –, dem Bundesrat die Kenntnisnahme der Berichte der Bundesregierung über die Maßnahmen für die Land- und Forst­wirtschaft im Jahre 2006 und im Jahre 2007 zu empfehlen.

Danke sehr.

 


Präsident Manfred Gruber: Alle fünf Berichte wurden entgegengenommen.

Die Debatte ist damit eröffnet.

Ich darf Herrn Kollegem Molzbichler das Wort erteilen.

 


18.18.33

Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bezug nehmend auf den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung, das sogenannte Vermarktungsnormengesetz, haben meine Vorredner eigentlich vieles schon gesagt.

Fest steht, dass das bisherige Qualitätsklassengesetz 1967 durch das Vermarktungs­normengesetz ersetzt wird. Die angeführten Gründe sind sehr gut nachvollziehbar und auch unterstützenswert.

Meine Damen und Herren! Ich möchte jedoch näher auf den Grünen Bericht 2006 eingehen. In diesem Bericht ist zu lesen, dass im Jahre 2005 die österreichischen Bäuerin­nen und Bauern ein leichtes Einkommensplus erreichen konnten. Jedoch gilt dieses Einkommensplus nicht für alle, denn laut Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gibt es, wenn wir uns etwa die Bergbauernbetriebe ansehen, unterschiedliche Entwicklungen bei der Ertragslage.

Während etwa die Bergbauernbetriebe der Stufe 3 ein Plus von 19 Prozent, die der Stufe 2 einen Zuwachs des Einkommens von 15 Prozent und die der Stufe 1 von 8 Prozent aufweisen, gab es keine Steigerung des Einkommens bei den Berg­bauernbetrieben der Stufe 4. Und das, obwohl gerade diese Gruppe bereits 2004 einen Rückgang des Einkommens verzeichnen musste.

Meine Damen und Herren! Zirka 10 Prozent der Bergbauernbetriebe sind Betriebe mit extremer Erschwernis und daher in Gruppe 4 einzuordnen, was auch aus dem Be­richt 2002 hervorgeht. Und vor allem diese Betriebe sind abhängig von der Ausgleichs­zulage, die erheblich zum Einkommen beiträgt.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 161

Einer der erfreulichsten Bereiche im Grünen Bericht ist die Feststellung, dass die Bio­betriebe ein günstigeres Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag aufweisen und sich auch über ein Einkommensplus freuen können. Insgesamt bewirtschafteten 2005 in Österreich 20 310 Biobetriebe eine Fläche von zirka 360 000 Hektar. Das heißt, was die Dichte der Biobetriebe betrifft, ist Österreich sicherlich Spitzenreiter in der Euro­päischen Union.

In Kärnten beispielsweise gab es im Jahre 2005 1 380 Biobauern, die rund 24 500 Hektar, davon zirka 16 000 Hektar Grünland, nach den Richtlinien des biologischen Landbaus bewirtschafteten. Jedoch ist die Zahl der Biobetriebe in den letzten Jahren trotz der Förderungen zurückgegangen. Im Jahr 2000 waren in Kärnten noch fast 1 600 Biobetriebe registriert. Mittlerweile sind es, wie schon erwähnt, unter 1 400.

Noch deutlicher ist der Rückgang in Tirol ersichtlich, wo in den vergangenen Jahren fast 900 Betriebe der Biolandwirtschaft den Rücken gekehrt haben.

Erwähnenswert ist auch, dass ausschlaggebend für die insgesamt höheren Einkünfte im Bereich der Landwirtschaft 2005 die zur Verfügung gestellten öffentlichen Gelder waren, vor allem auf Grund der einheitlichen Betriebsprämie, die im Jahre 2005 ihre ersten Früchte getragen hat. Aber auch die Vergütung für den Agrardiesel und die stärkere Inanspruchnahme des Agrarumweltprogrammes ÖPUL trugen natürlich dazu bei.

Das einheitliche Betriebsprämienmodell wird jedoch von vielen Betroffenen kritisiert, da es vor allem jene Landwirtschaftsbetriebe unterstützt, die bereits zuvor viel erhalten haben. Hingegen werden vor allem Kleinbäuerinnen und Kleinbauern beziehungsweise Biobauern, die dringend Unterstützung und Förderung benötigen, bei diesem Betriebs­modell benachteiligt.

Die Sozialdemokratie tritt für ein gerechtes System ein, und zwar für das Regional­modell, bei dem der tatsächliche Arbeitsaufwand der Bäuerinnen und Bauern berück­sichtigt wird.

Derzeit, meine Damen und Herren, in aller Munde ist der Grüne Pakt beziehungsweise dessen Verhandlung mit EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer. Selbst Bundesminis­ter Pröll ist bezüglich dieses Förderprogramms für die ländliche Entwicklung 2007 bis 2013 besorgt. – Gehe ich recht in der Annahme, Herr Minister?

Schwierig könnte dies vor allem für die Bäuerinnen und Bauern werden, die von den Förderungen und Subventionen seitens der Europäischen Union in Österreich leben und ihre Anbaupläne bereits auf Grund des Grünen Paktes für die kommenden Jahre festgelegt, teilweise schon gesät und geerntet haben. Jedoch hängt nun die gesamte Finanzierung meiner Meinung nach in der Luft. Sollte es zu keinem Ergebnis kommen oder sollte es zu einer empfindlichen Kürzung seitens der Europäischen Union kom­men, drohen bereits für diesen Sommer Einschränkungen der Subventionen.

Die Dotierung des Grünen Paktes beträgt insgesamt 3,9 Milliarden €. Derzeit ist jedoch dieser Pakt mit einem schwarzen Mascherl keineswegs abgesichert.

Nicht nur die Kommission hat diesbezüglich große Bedenken, auch österreichische Bauern und Bäuerinnen sowie NGOs haben bereits ihren Unmut über diesen Grünen Pakt geäußert.

Meine Damen und Herren! Ein Ernstnehmen der Kritikpunkte und eine bessere Zusam­menarbeit wären bereits im Vorfeld wünschenswert gewesen. Laut „Standard“ findet die Kommission, dass die vorgeschlagenen Umweltförderungen wenig bis gar keine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand darstellen, und teilweise werden sogar


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 162

höhere als die zugelassenen Umweltbelastungen als ökologisch förderungswürdig erachtet.

Auch die Gesamtfördersumme für Bildungs- und Informationsmaßnahmen – man höre und staune: lediglich 0,7 Prozent der Gesamtmittel – erscheint der Kommission als zu gering und unrealistisch angesetzt.

Zudem hat die Kommission den Eindruck, dass manche Maßnahmen zur Verbes­serung der Wirtschaftskraft nur Großbetrieben zugute kämen, weil eine Investitions­untergrenze von 250 000 € Voraussetzung für eine Förderung wäre, und die Agrar­subventionen im Allgemeinen wären zu wenig umweltgerecht.

Besonders verwunderlich für mich ist der Umgang mit der Nitratrichtlinie. Hier galt bis dato die Regelung der Zulässigkeit des maximalen Wirtschaftsdüngeranfalles von bis zu 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar. Im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen soll nun jedoch ein höheres Niveau erlaubt werden, und zwar, Herr Minister, 210 Kilo­gramm Stickstoff pro Hektar.

Laut Gewässerschutzbericht 2006 muss hiebei erwähnt werden, dass 22 Prozent der zusammenhängenden Grundwasserkörper in Österreich mit Nitrat belastet sind. 13,5 Pro­zent der österreichweit gemessenen Wasserproben im Grundwasser liegen über dem Schwellenwert, 11 Prozent sogar über dem gesetzlichen Grenzwert von 50 mg/Liter. Obwohl die Nitratwerte im Grundwasser in den letzten Jahren rückläufig sind, finde ich nach wie vor die Zahlen sehr bedenklich. Außerdem gibt es in diesem Bereich ein sichtbares Ost-West-Gefälle. In Vorarlberg, Tirol treten keine Werte über dem Grundwasserschwellenwert auf. Im Burgenland liegen hingegen rund 19 Prozent, in Niederösterreich rund 23 Prozent und in Wien fast 60 Prozent aller gemessenen Werte über dem Grenzwert. Hier eine Steigerung der Nitratwerte festzulegen, Herr Minister, ist meines Erachtens sehr problematisch.

Abschließend möchte ich noch kurz allgemein auf die Förderung des ländlichen Raumes zurückkommen.

Für die Sozialdemokratie bedeutet die Förderung des ländlichen Raumes weitaus mehr als eine reine Förderung der Landwirtschaft. Damit meinen wir Förderungsmaßnahmen etwa im Arbeitsmarktbereich, Strategien zur Berufsausbildung im ländlichen Bereich, stärkere Förderungen und Anerkennung der Bäuerinnen und Bauern sowie aller Frauen, die in den ländlichen Regionen Österreichs leben. Das heißt, ihre Forderungen ernst zu nehmen und auch zu unterstützen. Das bedeutet für mich Erwachsenen­bildungsangebote, Fortbildungsmöglichkeiten, Ausbau und Hilfe bei alternativen Tourismus­konzepten, Förderung von Maßnahmen im Pflege- und besonders auch im Gesundheitsbereich. Es gilt die Devise, mit den Menschen, die es betrifft, zu sprechen und ihre Vorschläge ernst zu nehmen, für sie Konzepte auszuarbeiten und diese auch in der Praxis umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

18.28


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Molzbichler.

Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Reinhard Jany. – Bitte sehr.

 


18.28.09

Bundesrat Reinhard Jany (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die Landwirtschaft steht vor der ständigen Heraus­forderung, die Ansprüche der Gesellschaft zu erfüllen. Die Menschen wünschen sich sichere, gesunde Nahrungsmittel, sie wollen eine schöne, intakte, gepflegte Land­schaft, um sich vom Alltagsstress zu erholen. Sie erwarten ein sauberes Trinkwasser


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 163

und versorgen sich immer mehr mit Strom, Wärme und Treibstoffen aus biologischen, nachwachsenden Rohstoffen.

Ein agrarpolitisches Ziel dieser Bundesregierung ist die Erhaltung der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft und ihrer Mehrfachfunktionen wie Ernährung, nach­wachsende Rohstoffe, Kulturlandschaft und Dienstleistungen sowie die Bereitstellung und Absicherung der dafür benötigten Mittel.

Die agrarpolitischen Konsequenzen aus dem Grünen Bericht sind für die Maßnahmen eine wichtige Basis. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch die EU, den Bund und die Länder. Die Bereitstellung dieser Förderungen für die land- und forst­wirtschaftlichen Betriebe ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung einer flächen­decken­den Landwirtschaft und zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum.

Ein landwirtschaftlicher Betrieb sichert drei bis vier Arbeitsplätze laut einer Wifo-Studie von Herrn Dozenten Schneider. Der Agrarbereich sichert Arbeitsplätze in der Industrie, im Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Die Land- und Forstwirtschaft investiert zum Beispiel laut Grünem Bericht im Jahr 2005 insgesamt 6,2 Milliarden bis 6,5 Milliar­den; davon kommen der Industrie und dem Gewerbe 2,9 Milliarden beziehungsweise 47 Prozent zugute.

Mit der finanziellen Sicherstellung der nationalen Schwerpunkte, des Umweltpro­gramms für naturnahe Landwirtschaft, der Bergbauernförderung für Österreichs Land­wirtschaft und einer Investitionsoffensive für den ländlichen Raum zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, damit können Österreichs Bauern auf drei starke Säulen bauen. Das bedeutet Planungs- und Rechtssicherheit für unsere bäuerlichen Betriebe. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

18.30


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Jany.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte sehr, Frau Kollegin.

 


18.30.43

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Molzbichler hat mir in vielen Punkten schon aus der Seele gesprochen, darum kann ich mich kurz halten.

Ich erkläre jetzt nur mehr, warum wir wo wie stimmen. Es gibt zwei Grüne Berichte: 2005 und 2006. Wir haben im Ausschuss zwar auch darüber gesprochen, warum diese Grünen Berichte gar so spät kommen. Ich glaube, das liegt aber nicht am Ministerium, sondern eher an den Tagesordnungen des Bundesrates. Also diesen Berichten aus der Vergangenheit werden wir natürlich zustimmen, denn Bericht ist Bericht.

Wo wir nicht zustimmen werden, das sind die Maßnahmen für Land- und Forstwirt­schaft aus den Jahren 2006 und 2007, wobei – das ist auch schon im Ausschuss angesprochen worden – es eigentlich besonders peinlich ist, wenn wir jetzt über Maßnahmen im Jahr 2006 sprechen oder diese vorberaten, denn 2006 ist vorbei. Wir lehnen diese beiden Maßnahmenkataloge aber auch insofern ab, als es da drinnen auch Empfehlungen einer § 7-Kommission gibt. Diese Empfehlungen finde ich alle sehr interessant. Wenn man sich aber die zwei hintereinander kommenden Jahrgänge anschaut, sieht man, dass diese Empfehlungen nicht immer umgesetzt werden.

Zum Beispiel wäre da eine sehr spannende Empfehlung eine Energiebilanz und Ökobilanz beim Einsatz von Pflanzen aus landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 164

Produktion für erneuerbare Energiequellen. Es gibt insgesamt neun offene Empfehlun­gen im Bericht 2007. Wenn man dann hinten weiterschaut bei den Maßnahmen, die geplant sind, kommen diese Schlagworte von den Empfehlungen dort nicht weiter vor. Wenn es eine Kommission gibt, die Empfehlungen abgibt, die sicher sinnvoll sind und die man sich anschauen sollte, dann kann man zumindest unten dazuschreiben: machen wir, oder: machen wir nicht, oder: wollen wir machen, oder: ist für uns schon erledigt. Oder man setzt es um und schreibt es dann ein Stückerl weiter hinten in den Maßnahmenkatalog hinein. Das ist nicht der Fall. Darum werden wir diesen Maßnahmenkatalogen auch nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

18.33


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Frau Kollegin Kerschbaum.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kampl. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.33.02

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Ich möchte die Gelegenheit nützen und sagen, dass zwei Vorredner der sozialistischen Fraktion – das sind Kollege Kaltenbacher und Kollege Molzbichler, die keine Bauern sind, und ich habe inzwischen festgestellt, dass in der SPÖ-Fraktion kein Bauer ist – heute sachliche Beiträge gebracht haben. Das tut unserer Politik gut. Ich hoffe, dass sie ihre Verantwortlichen in der Bundesregierung auch davon überzeugen können, und ich danke euch im Namen aller österreichischen Bauern dafür.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor wir in die Diskussion überhaupt ein­gehen, sollten wir einmal eine Standortbestimmung machen: Wie schaut es in Österreich aus? Herr Bundesminister! Von 1950 bis 2000 haben wir 217 000 österreichische bäuerliche Familien verloren, die ihre Betriebe aufgegeben haben. Das sind jährlich 4 500 Betriebe oder täglich 12 Betriebe. In Kärnten haben im gleichen Zeitraum 14 000 bäuerliche Familien ihren Hof aufgegeben. Derzeit gibt es in Österreich nur mehr 180 000 bäuerliche Betriebe, davon 72 340 Bergbauernbetriebe, 20 310 Biobetriebe, was sehr, sehr positiv zu verzeichnen ist.

Große Unterschiede innerhalb der Betriebe durch die innere und äußere Verkehrslage sind für uns alle, die wir die Struktur kennen, eine sehr, sehr große Belastung. Viele verstehen die finanzielle Situation vor allem der äußeren Verkehrslage eigentlich nicht.

Eine große Mitgestaltungs- und Aufbauarbeit hat die Landwirtschaft beim Wieder­aufbau in der Ersten Republik geleistet und auch nach dem Zweiten Weltkrieg in der Zweiten Republik. Aber wie schnell wurde diese Anerkennung, wie zum Beispiel die Sicherung des täglichen Brotes, mit dem Erreichen des Wohlstandes vergessen! Lebensmittel aus allen Ecken und Enden der Welt zu bekommen ist heute innerhalb von Stunden möglich.

Herr Bundesminister! Das ist keine Selbstverständlichkeit. Darauf sollten Sie, und das möchte ich Sie bitten, in den Schulen und überall, wo Sie die Möglichkeit haben, die Bevölkerung aufmerksam machen, weil es zeichnet sich am Horizont schon vieles ab, was sich da in Zukunft ändern könnte.

Durch die Situation rückt der eigene Bauernstand immer mehr in den Hintergrund. Und die heutige Strukturreform trifft auch sehr stark die Bauern – Landflucht beziehungs­weise Abwanderung bis 20 Prozent in Randregionen ist jedes Jahr die Folge. Problematisch sind: Abbau des Nahverkehrs in der ländlichen Region, Abbau der Post, Abbau der Polizeistation, Reduzierung des Nahverkehrs, Unterbesetzung im Fach­ärzte­bereich in der ländlichen Region, Verteuerung im Energiekostenbereich, Pendler-


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situation, zusätzlich komplizierte Förderungsabwicklung. – Herr Bundesminister! Das sind Dinge, die wir alle gemeinsam überdenken sollten.

Der ländliche Raum, wenn er funktioniert, besteht aus allen Bereichen der Mitarbeit, der Verantwortlichen im Gewerbe, der Arbeiter, der geistigen Vertreter, wie wir sie im ländlichen Bereich auch haben.

Mit betroffen sind die kleinen Landgemeinden sehr stark. Im Vergleich zu Wien bekommen kleine Gemeinden aus dem Finanzausgleich pro Person und Jahr nur 50 Prozent. Das heißt, Herr Bundesminister, dass die Bürger in Österreich unter­schiedlich bewertet werden: Bürger in kleinen Städten und Gemeinden sind nur 50 Prozent dessen wert, was ein Städter in größeren Gemeinden wert ist. Das ist in einer Zeit, nach dem Wiederaufbau in der Nachkriegszeit und der Gestaltung, die sich inzwischen vollzogen hat, nicht mehr berechtigt.

Herr Bundesminister! Ich bitte Sie, da einmal wirklich hinter die Kulissen zu schauen, was da alles nicht in Ordnung ist.

Die Universität Innsbruck hat diese Situation im Auftrag des Kärntner Gemeindebundes geprüft und hat dieses Nachkriegserbe als verfassungswidrig festgestellt. Aber leider, die politische Verantwortlichkeit lässt dieses Recht nicht gelten, und es wurde abgelehnt. Leider hat der Städtebund dafür kein Verständnis, und der Gemeindebund bleibt mit zwei Dritteln der Bevölkerung und 2 200 Gemeinden gegenüber 150 städtischen Gemeinden auf der Strecke.

Viele Gemeinden sind nicht in der Lage, den Bauern eine Unterstützung für ihre Probleme und Hilfe für ihre Werkstatt unter freiem Himmel zu geben. Erst wenn es in der Gemeinde keinen Bauern mehr gibt, dann weiß man, dass die kostenlose Land­schaftspflege abhanden gekommen ist.

Im gemeinsamen Europa sind große Unterschiede von Natur aus gegeben. Das ist zur Kenntnis zu nehmen. In den verschiedenen Landwirtschaften bestehen unterschied­liche Interessen. Eine große Aufgabe ist diese Verantwortung für die europäische Landwirtschaft, alle einer gerechten Lösung zuzuführen.

Ich verstehe Sie schon, Herr Bundesminister, und wir können über die Medien auch feststellen, dass Sie sich im Europaparlament und bei den europäischen Kommissaren recht gut und tapfer für Österreich schlagen, und ich glaube, diese Anstrengung lohnt sich. Herr Bundesminister, die österreichische Landwirtschaft ersucht Sie, sich in dieser Frage unabdingbar für die Bauern und für den ländlichen Raum einzusetzen. Die österreichische Landwirtschaft beweist mit ihrer täglichen Arbeit, dass wir in Europa den höchsten Selbstversorgungsgrad bei Grundnahrungsmitteln haben.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mit einem jährlichen Produktionswert von 5,4 Mil­liar­den gibt es im Interesse der bäuerlichen Menschen und der Strukturerhaltung eine gute gesetzliche Grundlage. Ob sie immer genützt wird? – Herr Bundesminister, viele Bauern zweifeln daran, und mir kommt es oft auch vor, alles wird nicht nach dem Gesetz, wie es eigentlich sein sollte, vollbracht.

Der jährliche Grüne Bericht, der heute zum Teil schon diskutiert wurde und sicher noch weiter diskutiert wird, lässt vieles offen, wie etwa die § 7-Kommission, die Gott sei Dank paritätisch zusammengesetzt ist und in der alle politischen Parteien mitgestalten und sehen können, wie es in der Landwirtschaft wirklich ausschaut. Wir haben ein hervorragendes Landwirtschaftsgesetz, und hier ist die Frage, Herr Minister, ob das wirklich alles so angewendet wird, was im Gesetz steht. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ja, auf Punkt und Beistrich!) – Nein, das glaube ich nicht, Herr Bundesminister! Das kann ich Ihnen nicht abnehmen, denn wäre es so, hätte es nicht passieren


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können, dass wir in den letzten 40 bis 50 Jahren mehr als 50 Prozent der öster­reichischen Bauern wegradiert haben. Das stimmt mit dem Gesetz nicht überein.

Dann haben wir eine Präsidentenkonferenz. Dann haben wir eine Landwirtschafts­kammer. Dann haben wir Agrarreferenten. Dann haben wir die Genossenschaften und ein sehr gutes landwirtschaftliches Hoch-, Mittelschul- und Fachschulsystem. Wenn aber Empfehlungen aller dieser Fachexperten dieser paritätisch zusammengesetzten Kommission nicht umgesetzt werden, dann wird das für die Betroffenen zu einem Problem.

Herr Bundesminister! Zum Beispiel: Am 13. Juli 2006 war die 67. Sitzung der § 7-Kom­mission. Neun Empfehlungen wurden schriftlich deponiert. Was geschieht mit den Empfehlungen, Herr Bundesminister? Die neun Empfehlungen sind: in Zukunft eine bessere Ökobilanz durch verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, eine bessere Studie für den landwirtschaftlichen Arbeitsbedarf, eine Empfehlung zum Schutz der österreichischen Berggebiete, zur Entbürokratisierung der gemeinsamen Agrarpolitik Europas, eine Empfehlung zur gentechnikfreien biologischen Landwirtschaft und deren Bewirtschaftung. Die qualifizierte Mehrheit in der WTO muss unter allen Umständen beibehalten werden, denn da können wir in Zukunft große Probleme bekommen. Weitere Empfehlungen sind: Förderung der Geschlechtergleichstellung im ländlichen Raum – offen –, Erweiterung der Binnenmarktentwicklung in der EU – sehr vieles offen –, Verminderung der Grundwasserbelastung, auch eine Sorge.

Ein sehr, sehr hohes Verantwortungsprofil für die betroffenen Bundesminister, für Sie, Herr Minister. Und wenn Sie uns brauchen, dann sind wir für Sie da. Nach den Anregungen der Kollegen heute ist anscheinend der gesamte Bundesrat bereit, Ihnen dabei den Rücken zu stärken. Und das ist sehr angenehm, wenn man als Minister so viel Vertrauensvorschuss bekommt, weil man da mit sehr starken Aktionen arbeiten kann. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das tu’ ich eh!)

Aber, Herr Bundesminister, es gibt auch ein paar Probleme. Was werden Sie zum Beispiel tun gegen die Ausweitung der Fungizide und der Insektizide? Der Einsatz dieser Mittel hat sich in Österreich sehr ausgeweitet, und das sollte nicht sein, denn wenn wir auf der anderen Seite den biologischen Landbau und dessen positive Aktionen fördern und sie gut ankommen, dann ist das eigentlich ein Widerspruch.

Seit dem EU-Beitritt im Jahr 1995 bis heute hat Österreich 50 000 Bauern verloren – in den letzten 10 Jahren! Weitere 40 000 Betriebe sind ohne Hofnachfolger. Riesige Konzerne beherrschen den Agrarmarkt. Herr Bundesminister! Da haben wir, glaube ich, ein großes Problem. Wir sehen, dass es dann, wenn unsere Produkte den Hof verlassen, nicht mehr den bäuerlichen Einfluss gibt, dann haben sie plötzlich einen großen Wert, und der Konsument weiß nicht, wie er das bezahlen soll. Ein Beispiel ist der Getreidepreis: Seit dem EU-Beitritt Österreichs ist er um 61 Prozent gesunken. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Jetzt steigt er wieder!) Ja, jetzt steigt er wieder, aber er ist gesunken! Und der Brotpreis ist im gleichen Zeitraum um 34 Prozent gestiegen. Ich habe das aus Ihren Unterlagen herausgelesen. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ausgleichszahlungen!) Aber es hat jemand weniger bekommen. Wer hat denn da dazwischen verdient? Dazwischen hat jemand gut abgeräumt, wie man so sagt im bäuerlichen Jargon. Herr Bundesminister, da müssen wir hinter die Kulissen schauen! Das zu tun wäre unsere Aufgabe.

Biobetriebe sind eine Alternative und im Steigen begriffen. Genussregionen zeigen sich positiv. Ich kenne einige von den 25 Genussregionen Österreichs, da merkt man, dass die ländliche Struktur dadurch einen Aufschwung bekommt. Das ist sehr gut, und da sind Sie sehr aktiv, und da würde ich Sie bitten, dass Sie diese Aktionen und diese Förderungen weiter machen, um diese Region dorthin zu bringen, wo eigentlich die


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Menschen und die Probleme hingehören: in eine positive Zukunft, die wir gemeinsam haben wollen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte noch einige offene Fragen ansprechen, die uns noch in der Land- und Forstwirtschaft Verbliebenen interessieren würden. Herr Bundesminister! Es gibt in Österreich 80 000 Kilometer ländliches Wegenetz. Zwei Bundesländer sind in der Lage, die Wege für die betroffenen Betriebe, die ganzjährig bewohnt, bewirtschaftet werden, zu 100 Prozent im Bau und zu 100 Prozent bei der Erhaltung zu sichern. Herr Bundesminister! Und ich frage mich eigentlich: Wie ist das möglich? (Präsident Gruber macht den Redner auf seine Redezeit aufmerksam.)

Nein, ich werde heute nicht so schnell aufhören. Ich halte sie sonst immer genau ein, aber heute höre ich nicht auf. Ich werde das ein andermal einhalten und werde einmal nicht reden. Aber heute ist der Herr Bundesminister da, und es ist notwendig, ihm das zu sagen.

Herr Bundesminister! 80 000 Kilometer ländliches Wegenetz – und zwei Bundesländer sind in der Lage, die Entlastung für diese Menschen zu übernehmen, und in den anderen Bundesländern müssen die Bauern bis zu 15 Prozent mitfinanzieren. Ja, wie kommen die dazu? Jedermann darf die Wege benützen. Jeder Gast, der zu uns kommt, darf die Wege benützen. Zu 80 Prozent haben die Bauern kostenlos den Grund abgetreten, das kommt ja auch noch dazu. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Mit den Gästen machen sie wieder ein Geschäft!) – Ja, aber bitte schön, der Städter zahlt ja auch nichts dazu! Der Wiener zahlt doch nichts dazu! Der Wiener könnte aus Solidarität wohl einen Groschen dazuzahlen, so wie der Klagenfurter oder der Salz­burger, sodass wir dem draußen die gleichen Chancen geben wie dem in der Stadt. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das zahlt er ja mit ...!) – Herr Bundesminister! Vielleicht gibt es einmal eine Klausur, das wäre nämlich sehr gut.

Herr Bundesminister! Das Zweite ist die Mineralölsteuer. Ja, sie ist positiv, aber 91,3 Prozent bekommt der Bund, 6,6 Prozent die Länder, und nur 2,13 Prozent bekommen die Gemeinden. Und das ist das Problem bei der Mineralölsteuer für die Gemeinden. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ah so, bei der Aufteilung!) Bei der Aufteilung, ja, das ist ja das Entscheidende! Es nützt uns ja nichts, was weiter oben ist. Es geht darum: Was bekommen denn wir? Was bekommt die Gemeinde? Was bekommen die Bürgermeister? Mit wie viel können sie operieren? (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: ... Finanzausgleich ...!) Herr Bundesminister! Aber ich glaube, Ihre Aufgabe als Land­wirtschaftsminister, als Minister für uns, für die Region, für den ländlichen Raum – und ich setze ein gewisses Vertrauen in Sie, auch die Bevölkerung – ist es, diese Mög­lichkeit zu nützen. Heute haben wir ja gesehen, dass alle voll hinter Ihrem Konzept stehen, und wir gemeinsam werden das schon schaffen.

Herr Bundesminister! Ein weiteres Problem ist der abgestufte Bevölkerungsschlüssel, ich habe Ihnen das schon einmal gesagt. Wenn ich jetzt das alles zusammenzähle und daran denke, dass da noch die Kommunalsteuer dazukommt, dass eine ländliche Gemeinde auch den abgestuften Bevölkerungsschlüssel verkraften muss, große Prob­leme mit der Wegefinanzierung hat, wo die betroffene Bevölkerung noch mitfinanzieren muss, und dann kommt noch die Kommunalsteuer dazu, die im Zentralraum abge­schöpft wird – und da soll der Pendler zu uns heimfahren und bei uns wohnen?! Daher gehört auch die Kommunalsteuer aufgeteilt: 50 Prozent dort, wo die Arbeit anfällt, und 50 Prozent dort, wo die Menschen wohnen.

Herr Bundesminister! Ich habe heute versucht, Ihnen von meiner Warte aus meine Wünsche und die Wünsche der bäuerlichen Menschen aus der ländlichen Region – es sind nicht allein meine – an Sie heranzutragen. Bitte, nehmen Sie diese ernst! Sie haben eine große Unterstützung von den österreichischen Bauern. Sie sind ein starker


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Minister innerhalb der Koalition. Und wenn Sie da auch noch große Unterstützung haben ... (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) Ja, ja, das wissen wir schon, Herr Minister.

Herr Minister, ich würde Sie bitten, sich in diesem Bereich für die Bauern, für den ländlichen Raum, für die kleinen Gemeinden und für die Menschen, die täglich diese Sorgen haben und die nicht die gleichen guten Ausgangsbedingungen wie die städ­tischen Bereiche haben, voll einzusetzen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)

18.50


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Kampl.

Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Giefing. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.50.31

Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Lieber Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich habe mich außertourlich zu Wort gemeldet, weil ich meinen Kollegen Kampl in seinen Aussagen sehr unterstützen möchte, und ich möchte dem Herrn Minister heute Folgendes noch zur Kenntnis bringen:

Die Phase der Güterwegbauangelegenheiten war in den sechziger/siebziger Jahren. In der Folge hat es dann, als wir noch nicht in der EU waren, Förderungen mit insgesamt 70 Prozent gegeben. Ich mache aber darauf aufmerksam, dass es das in Nieder­österreich schon lange nicht mehr gibt. Maximal bekommt man jetzt in Niederösterreich für die Güterwegerhaltung 50 Prozent, und wenn es gut geht, vielleicht bis zu 60 Prozent.

Im Raum der Buckligen Welt – Herr Bundesminister, die ist Ihnen ja bekannt – gibt es eine kleinstrukturierte Landwirtschaft. Wenn wir jetzt diese 20 Prozent – diese 50 Pro­zent, den verbliebenen Rest, zahlen die Gemeinden – von den sogenannten Interes­senten verlangen, dann hat der bestenfalls eine neue Straße dorthin, aber sonst ist er sozusagen ausradiert, sonst ist er wirtschaftlich tot.

Über dieses Problem müsste man einmal ernsthaft nachdenken, denn ich glaube nicht, dass wir jetzt die LEADER-Programme von der EU hernehmen und hier verstärkt fördern.

Vor zirka 20 Jahren hat es noch die sogenannte Sonderförderung gegeben, die sich an das bäuerliche Einkommen angepasst hat. Wenn man ein geringes Einkommen hatte, hat man mehr Förderung erhalten. Da haben wir gewusst, wie man das dann gemeinsam mit der Gemeinde finanziert. Das gibt es aber leider jetzt nicht mehr.

Ich gebe dir, Kollege Kampl, vollkommen Recht: Man hört zwar dauernd, dass der ländliche Raum gefördert wird und gefördert gehört, aber wenn man das mit dem städtischen Raum vergleicht, dann sieht man, dass der Städter, wenn er eine Fabrik baut oder was auch immer, null zahlt – vielleicht etwas im Zusammenhang mit Auf­schließungskosten, das gebe ich schon zu –, aber die Landwirtschaft weit mehr zahlt. Aber es bringt uns nichts, wenn die Landwirtschaft nachher eventuell tot ist, es hilft dem Landwirt die neue Straße nichts, wenn er dann seine Landwirtschaft nicht mehr betreiben kann.

Da gibt es einen großen Nachholbedarf, Herr Minister, und ich hoffe, dass wir das doch einmal gemeinsam angehen. Es kann nicht sein, dass man das alles über einen Kamm schert, sondern man muss Bedacht nehmen auf das Einkommen der Landwirtschaft und auf die landwirtschaftliche Struktur. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

18.53



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Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Giefing.

Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Köberl. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.53.24

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Das Thema Landwirtschaft beherrscht die Diskussion. Gestatten Sie mir als einem, der von einem Bauernhof kommt, der viele Jahre eine Landwirtschaft geführt hat, zu ein paar Punkten auch einige Worte zu sagen.

Zunächst möchte ich sagen, dass es sehr erfreulich ist, dass uns hier in diesem Haus die Meinung eint, dass es eine Unterstützung für die Landwirtschaft geben soll, und ich hoffe, dass das auch in Zukunft so sein wird. Es hätte mich gefreut, wenn das auch in der Vergangenheit immer so gewesen wäre, als es um die Mittel für den ländlichen Raum gegangen ist.

Aber lassen Sie mich ein paar Worte zu dem sagen, was der Kollege Kampl ange­sprochen hat – ich unterstütze das –, als er von dem breiten Feld der Landwirtschaft gesprochen hat; da ist sehr viel enthalten.

Die Frage, warum so viele Landwirte mit ihrem Hof aufhören, ist nicht mit einem Satz zu beantworten. Aber wir wissen, dass sich viele europäische Nationen in der gleichen Situation befunden haben. Vor rund 100 oder 150 Jahren waren 80 Prozent der Bevöl­kerung in der Landwirtschaft tätig. Heute sind es um die 5 Prozent, wenn es gut geht. Da ist Österreich kein Einzelfall, sondern befindet sich da in Gesellschaft vieler anderer bekannter Länder.

Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. So geht auch aus dem Grünen Bericht hervor, dass sich zwar die Zahl der Betriebe verringert hat, dass viele mit der Land­wirtschaft aufgehört haben, dass aber die Flächen annähernd gleich groß geblieben sind. Das heißt, diese Flächen werden nach wie vor landwirtschaftlich bewirtschaftet. Und ich danke von dieser Stelle aus einmal allen österreichischen Bäuerinnen und Bauern für ihre Arbeit.

Diese Arbeit bedarf nicht nur einer Förderung und gesetzlicher Rahmenbedingungen, sondern an Tagen wie heute muss man auch sagen: ein bisschen der Bedingungen, die von ganz oben kommen. Und wenn wir hören, dass im Raum Mürzzuschlag und in der Steiermark und in Oberösterreich bis hin nach Vorarlberg derzeit Unwetter gigan­tischen Ausmaßes über das Land ziehen (Bundesrat Ing. Kampl: Auch in Kärnten!) – in Kärnten detto, Herr Kollege; leider in Kärnten auch, muss man sagen –, dann weiß man, dass in Sekunden und Minuten oft zerstört werden kann, was über Jahre und Jahrzehnte aufgebaut wurde. Ich bitte daher, auch diesen Aspekt nicht außer Acht zu lassen.

Ich habe als mein eigentliches Thema einen kleinen Bereich herausgenommen, der mir sehr am Herzen liegt, das ist der Bereich Milch und Milchproduktion.

Die Weltmilchproduktion beträgt rund 620 Millionen Tonnen. 514 Millionen Tonnen ent­fallen auf die Kuhmilch. Viele werden sich fragen: Woher kommt denn die andere Milch? Es ist ganz interessant: Es gibt 76 Millionen Tonnen an Büffelmilch und 21 Mil­lionen Tonnen an Schaf- und Ziegenmilch. Andere Tiere werden sozusagen auch noch gemolken: Kamele mit 1 Million Tonne Milch. Das habe ich auch nicht gewusst. Das ist für Sie vielleicht auch neu.

In der EU spielt natürlich die Kuhmilch die größte Rolle. Wir produzieren rund 28 Prozent der gesamten Weltproduktion. In Nordamerika sind es 18 Prozent.

Die österreichische Molkereiwirtschaft hat im Jahr 2005 – und das sind die Daten, die im Grünen Bericht 2006 enthalten sind – rund 2,62 Millionen Tonnen Milch produziert.


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Die Qualität dieser Milch ist eine sehr hohe. Rund 98,5 Prozent der angelieferten Milch beträgt der Anteil an Milch ohne Qualitätsabzüge. Der Milchpreis ist einer, der immer wieder in Diskussion steht. Nach einem Auf und Ab in den letzten Jahren hat es zuletzt Gott sei Dank wieder eine Bewegung nach oben gegeben: Wir lagen im Jahr 2005 bei 27,95 € je 100 kg angelieferter Milch bei einem Fettgehalt von 3,7 Prozent und einem Eiweißgehalt von 3,4 Prozent. 2005 lag der Milchpreis in Österreich erstmals über dem Niveau von Bayern und auch von Deutschland, das immer wieder als beispielgebend herangezogen wurde.

Gestiegen ist auch die Erzeugung von flüssigen Milchprodukten und die Erzeugung von Käse- und Topfenprodukten. Rückläufig war die Erzeugung von Butter. Wir haben auch schon gehört: Bioprodukte spielen immer mehr eine Rolle. So wurden rund 220 000 Tonnen Biomilch angeliefert. Ein Drittel davon, Kollege Saller, kommt aus Salzburger Betrieben, die auf diesem Sektor führend sind. Der Großteil davon wird als Trinkmilch vermarktet.

Nun zur Produktion und Vermarktung von Rindern. Von der Kuh kann man nicht nur die Milch trinken, sondern es gibt auch Teile, die man anders verwerten kann. Da hat es weltweit eine Produktion von rund 64,2 Millionen Tonnen gegeben. Die größten Zuwächse bei der Produktion von Rindfleisch gibt es in Brasilien und in China. Und für den internationalen Verbrauch von Rindfleisch wird – etwas, was auch interessant ist – eine positive Entwicklung erwartet.

Es hat sich da sehr viel getan: Das Kräfteverhältnis hat sich verändert, und man kann sagen, dass frühere Exportnationen wie die EU heute nicht mehr in der Lage sind, ihren Eigenbedarf zu decken. Vor allem Südamerika, vor allem Brasilien, begünstigt durch die Kostenvorteile in der Produktion, forciert weiterhin den Export ganz stark.

Wie schaut es auf dem österreichischen Rindermarkt aus? – Der österreichische Rinder­markt hat im Jahr 2005 566 000 Rinder sozusagen der Verwertung zugeführt, sprich: sie wurden geschlachtet. Das sind um zwei Prozent weniger als im Jahr davor. Bedingt durch das geringere Angebot und durch die größere Nachfrage ist es aber zu einem wünschenswerten Effekt auch für die Produzenten gekommen: Es sind die Produzentenpreise gestiegen, sie waren annähernd auf einer Rekordhöhe. Da gab es den höchsten Preis bei Stieren beziehungsweise bei Kühen seit dem Beitritt zur Europäischen Union, seit 1995.

Nun zur Rinderzucht. Wie ist die Rinderzucht organisiert? – Kurz ein paar Stichworte: Die Rinderzucht ist in den Landestierzuchtgesetzen geregelt. Es werden heute vor­wiegend Rinder mit kombinierter Nutzungsrichtung – das heißt: Milch und Fleisch – gezüchtet. Die Milchleistung – das dürfte auch interessant sein – stieg im Jahr 2005 um 12 kg. Das macht zwar nur 0,2 Prozent aus, aber durchschnittlich gibt jede öster­reichische Kuh, die auch geprüft wird, im Jahr rund 6 507 kg Milch. Das ist ein enormer Wert, wo sich in den letzten Jahren sehr, sehr viel getan hat.

Neben der Verbesserung von Milch- und Fleischleistung sowie der Fleischqualität wird im Rahmen der Zuchtprogramme insbesondere auch auf Merkmale der Langlebigkeit und der Fruchtbarkeit geachtet. In den letzten Jahren hat es auch eine zusätzliche Sparte gegeben: Es wurden vermehrt reine Fleischrinderrassen, vor allem als Mutter­kuhhaltung, gezüchtet.

Ein Bereich, der untrennbar mit der Viehwirtschaft verbunden ist, ist die Grünland- und Almwirtschaft. Nur kurz ein paar Zahlen: Das Dauergrünland nimmt in Österreich rund 1,44 Millionen Hektar ein. Bezogen auf die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche sind das 55 Prozent.


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Ertragssituation 2005: Nach den beiden trockenen Jahren 2002 und 2003 ist die Situation sozusagen wieder ein bisschen ins rechte Lot gekommen. Dennoch wissen wir aus den Beobachtungen und Werten von heuer, dass es ein extrem frühes Jahr ist, was sich natürlich nicht nur auf die Menge, sondern vor allem auch auf die Qualität auswirkt. Es ist auch ein Anstieg der Weidehaltung festzustellen.

Abschließend darf ich zu einem Bereich kommen, der mir auch anlassbezogen besonders am Herzen liegt, das ist die Almwirtschaft. Rund 9 100 Almen gibt es in Österreich. Diese werden mit rund 10 000 Pferden, 270 000 Rindern und Mutterkühen, knapp 60 000 Milchkühen sowie 90 000 Schafen und 6 000 Ziegen bestoßen, wie es im Fachjargon heißt.

Im ÖPUL wurde die Maßnahme „Alpung und Behirtung“ von mehr als 8 000 Betrieben in Anspruch genommen.

Gestatten Sie mir noch einen Auszug aus der „ALP Austria“, dem Programm zur Stärkung der Almwirtschaft. Da heißt es:

„Almen sind ein zentraler Bestandteil der alpinen und subalpinen Kulturlandschaft und können nur durch Bewirtschaftung mit Tieren erhalten werden. Die strukturellen Umbrüche in der Landwirtschaft seit Mitte des 19. Jahrhunderts haben die traditionelle Bewirtschaftung großen Veränderungen unterworfen, die sich auch auf die (sub)alpine Kulturlandschaft auswirken. Das ‚Wachsen und Weichen’ der Höfe im Tal setzt sich in der Almenlandschaft fort. Tendenzen wie Auflassung unzureichend erschlossener Almen, Umwandlung von Milch- zu Galtviehalmen oder Rückgang von Almpersonal sind österreichweit zu beobachten.“

Ein Fall, der leider auch traurige Gewissheit hat, ist einer aus unserer Region, wo es immer wieder Einschränkungen in der Almwirtschaft durch naturschutzrechtliche Auf­lagen gibt. Besonders heuer, nach einer Windkatastrophe im Salzkammergut, ist es den Bauern nicht möglich, das Holz, das dort auf den Weideflächen liegt, rechtzeitig wegzubringen, weil eine entsprechende Erschließung mit einer Anlage eines Traktor­weges zur Alm – sozusagen eine Aufwertung, weil das Holz dort weggebracht werden soll – nicht geschaffen werden darf. Da bitte ich dich, Herr Minister, vielleicht kannst du uns da helfen.

In diesem Sinne noch einmal danke allen Mitstreitern und danke den österreichischen Bäuerinnen und Bauern und danke vor allem dir, Herr Minister, für deine Bemühungen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.03


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Köberl.

Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Preineder. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.03.52

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Hoher Bundesrat! Wir diskutie­ren hier heute den Grünen Bericht 2005/2006 und die Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft, und es freut mich, dass diese Diskussion so einen breiten Anklang findet. Das zeigt, dass Landwirtschaft wirklich ein Thema ist, das alle angeht. Und deshalb ist es auch wichtig, sich diese Berichte gemeinsam anzusehen: Wie entwickelt sich die Einkommenssituation in der Landwirtschaft? Welche Maßnahmen sind zu setzen? Und wenn wir die Berichte durchschauen, dann können wir feststellen, dass ein Pro-Kopf-Einkommen innerhalb der Landwirtschaft im Jahr 2004 leicht gestiegen, im Jahr 2005 wieder leicht gefallen ist.

Positiv zu bewerten ist, dass sich die Zahl der Haupterwerbsbetriebe stabil hält, weniger stabil jene der Nebenerwerbsbetriebe. Und es wurde heute schon gesagt: Ein


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besonderes Highlight der österreichischen Landwirtschaft ist der Anteil der Biobauern, der in Europa sehr, sehr hoch ist und der auch noch im Steigen begriffen ist, nämlich durch eine Zunahme von 2,7 Prozent in der Zahl der Betriebe und von 5 Prozent in der Fläche, sodass wir mit Abschluss des Jahres 2006 bei etwa 13 Prozent an Bio­betrieben waren, einer Größenordnung, die sich auch noch ausbauen lässt, wenn der Markt mitspielt, wenn die Konsumenten Bioprodukten entsprechend den Vorzug geben.

Das Einkommen je Betrieb ist im Jahr 2004 um 5 Prozent, im Jahr 2005 um 2,3 Pro­zent gestiegen. Ursache waren höhere Markterlöse im Bereich von Rind und Schwein, aber auch agrarpolitische Maßnahmen wie die Einführung der Milchprämie und auch die Einführung des Agrardiesels. – Ich darf dafür unserem Herrn Bundesminister recht herzlich danken, weil das eine Maßnahme war, die die Bauern in ihrer Kostenstruktur entsprechend entlastet hat.

Es geht um die Sicherung unserer Landwirtschaft, und ein Teil dieser Sicherung besteht in der österreichischen Marktordnung. Und wenn wir hier so einen breiten Konsens zum Thema Sicherung der Landwirtschaft haben, dann darf ich auch alle Par­teien hier in diesem Haus einladen, die Marktordnungsverhandlungen entsprechend abzuschließen.

Die Einkommensentwicklung war auch deswegen positiv, weil viele Betriebe am ÖPUL, am Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft, teilgenommen haben. Und auch da gilt es, den „Grünen Pakt“ entsprechend weiterzu­verhandeln und hier die offenen Punkte, wie etwa Maßnahmen bei Begrünungspro­grammen, wie die Mahd der Steilhangflächen, entsprechend umzusetzen. – Ich darf dir, Herr Bundesminister, zu den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission viel Erfolg wünschen.

Es war aber auch etwas Besonderes, was die Entwicklung der Agrarwirtschaft in den letzten Jahren mit sich gebracht hat, nämlich jene, dass wir als klassisches Importland die Importe zwar nicht reduzieren konnten, aber die Exporte wesentlich steigern konn­ten. So ist es uns gelungen, im Jahr 2006, nachdem wir im Jahr 2004 in etwa 0,5 Milliarden € Exportunterdeckung hatten und im Jahr 2005 nur mehr 0,3 Milliar­den €, einen Überschuss von 0,2 Milliarden € zu erzielen. Ich glaube, das ist ein Erfolg der österreichischen Bauern, und das ist ein Erfolg der österreichischen Agrar­wirt­schaft!

Die österreichischen Konsumenten schätzen die Qualität der heimischen Produkte, weil sie wissen, dass bei uns umweltgerecht produziert wird, weil in Österreich regionale Produkte auf den Markt kommen, regionale Spezialitäten auf den Markt kommen, und zwar mit kurzen Transportwegen, und weil es in Österreich kontrollierte Qualität gibt.

In diesem Sinn sind die Aussichten für die Landwirtschaft positiv zu bewerten, weil Lebensmittel in der Qualität gefragt sind, weil Energieproduktion ein Teil der Landwirt­schaft ist und weil wir Landschaft für den Fremdenverkehr produzieren. Die öster­reichische Landwirtschaft schafft Lebensqualität! Österreich ist ein Genussland! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.08


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Kollege Preineder.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 173

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates bezie­hungs­weise die gegenständlichen Berichte erfolgt getrennt.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über die Jahresvorschau des BFLUW 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Grünen Bericht 2005.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Grünen Bericht 2006 der Bundes­regierung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Des Weiteren gelangen wir zur Abstimmung über den Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2006 gemäß § 9 LWG 1992.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2007 gemäß § 9 LWG 1992.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. –Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.10.5222. Punkt

III. Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was­serwirtschaft über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Voll­ziehung des Umweltmanagementgesetzes (III-290-BR/2005 d.B. sowie 7717/BR d.B.)

 


Präsident Manfred Gruber: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Gansterer. Ich darf um den Bericht bitten.

 


19.11.14

Berichterstatterin Michaela Gansterer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasser­wirtschaft über den III. Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes.

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag:


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 174

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 den Antrag, den III. Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes zur Kenntnis zu nehmen.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Frau Kollegin, für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Boden. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.12.09

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Im § 28 des Umweltmanagementgesetzes wird verfügt, dass der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Was­serwirtschaft alle vier Jahre über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes zu berichten hat.

Im vorliegenden Bericht wird die Anwendung der EMAS-Verordnung im Berichts­zeitraum 2001 bis 2005 mit der Entwicklung des Gemeinschaftssystems EMAS in Österreich dargestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Was ist EMAS? – EMAS ist eine Abkürzung, und ich werde versuchen, EMAS zu beleuchten. EMAS, „eco-management and audit scheme“, ein Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem hilft Unternehmen und Organisationen, Emissionen zu reduzieren, die Umweltbilanz zu verbessern, und Ressourcen sparsam einzusetzen.

Natürlich habe ich mich schlau gemacht auf der EMAS-Homepage, und dort findet man auch, warum es diese EMAS-Verordnung gibt. Das Ziel von EMAS ist die kontinuier­liche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Mit Hilfe von EMAS können ökologische und ökonomische Schwachstellen in Organisationen beseitigt sowie Material, Energie und damit Kosten eingespart werden.

Wie wird man ein EMAS-Betrieb? – Nach der Gültigerklärung der Umwelterklärung durch den Umweltgutachter übermittelt die Organisation die Umwelterklärung der zuständigen Stelle, nämlich dem Umweltbundesamt, und beantragt die Eintragung des betreffenden Standortes in das EMAS-Register.

Notwendige Voraussetzung für die Registrierung ist die Erfüllung aller Bestimmungen der EMAS-Verordnung. Weiters dürfen keine rechtswidrigen beziehungsweise kein Verstoß gegen geltende Rechtsvorschriften vorliegen.

Der nun im Register eingetragene Betrieb, mit geführter Registernummer, ist nunmehr berechtigt, das EMAS-Logo zu führen und für standortbezogene Werbezwecke zu verwenden.

Wie funktioniert EMAS? – Um am EMAS teilzunehmen, sind folgende sieben Schritte erforderlich: 

Durchführung einer Umweltprüfung zur Bestandsaufnahme der Umweltauswirkungen des eigenen Unternehmens,

Festlegung einer Umweltpolitik, Umweltziele und eines Umweltprogramms zur Erreichung dieser Ziele,

Einführung eines Umweltmanagementsystems zur Festlegung der Aufgaben, Verant­wortlichkeiten und Befugnisse sowie zur Sicherstellung der Überprüfung und Er­reichung der Umweltziele und der Fortführung des Umweltprogramms,


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 175

Durchführung einer internen Umweltbetriebsprüfung und Bewertung des UMS und der Umweltleistung,

Erstellung der Umwelterklärung für die Öffentlichkeit zur Information über das UMS und Umweltleistung,

Gültigkeitserklärung eines EMAS-Gutachters,

Übermittlung der Umwelterklärung an das Umweltbundesamt und Eintragung in das EMAS-Organisationsverzeichnis. Dadurch erhält der Unternehmer das Recht zur Führung des EMAS-Logos, das in der gesamten EU verwendet wird.

Wem nützt eigentlich EMAS?

Den Unternehmen durch Kostensenkung, Image- und Kundengewinn, Risikominimie­rung und erhöhter Rechtssicherheit,

natürlich auch den Kunden durch den Kauf sicherer, sauberer und qualitätsvoller Produkte und Dienstleistungen,

auch den Anrainern durch erhöhtes Vertrauen in das Unternehmen, dank der guten Kommunikation,

der Verwaltung durch Arbeitserleichterung und Zeitersparnis bei Kontrollen, Projekt­einreichungen und Genehmigungen durch bessere Kommunikation zwischen Behör­den und Unternehmen,

uns allen, denn durch EMAS wird die Lebensqualität in Österreich nachhaltig ver­bessert.

Wir werden natürlich diesem Bericht unsere Zustimmung geben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.16


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Boden.

Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Preineder. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.16.49

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hoher Bundesrat! Nachdem Herr Kollege Boden das EMAS-System sehr gut erklärt hat, dass es hierbei um ein Umweltmanagement- und Betriebs­prüfungs­system geht, das aus einer EU-Verordnung hervorgeht, bleibt, glaube ich, nur zu sagen, dass wir froh sein können, dass in diesem Zeitraum 266 Organisationen an 344 Standorten an diesem Managementsystem teilgenommen haben. In Niederösterreich sind – und darauf können die Niederösterreicher stolz sein –die meisten Betriebe und Organi­sationen zu finden, vor Wien, vor der Steiermark und vor Oberösterreich.

Ich glaube, dass es in Zukunft notwendig ist, dieses System verstärkt zu unterstützen, die Information darüber verstärkt zu transportieren, damit der Grüne Bericht 2009, der als nächster zur Debatte ansteht, diesbezüglich positiv ausfällt, dass darin viele Betriebe und Einrichtungen, vor allem Einrichtungen der öffentlichen Hand, zu finden sind. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.17


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Preineder.

Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Kol­legin.

 



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 176

19.18.07

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich für den Bericht bedanken. Er ist ausgesprochen informativ und interessant. Ich meine auch, dass es wichtig ist, dass man die Strukturen in den Betrieben stärkt, dass man möglichst viele Betriebe dazu bewegt, Umweltmanagementsysteme zu instal­lieren. Was mich etwas beunruhigt oder was ich schade finde, ist, dass die Zahl der Organisationen und auch die Zahl der Standorte zurückgegangen ist. Vielleicht hilft es doch auch, wenn man nicht nur auf Information setzt, sondern auch die Implemen­tierung eines solchen Systems finanziell fördert. Es ist ja so, dass es seit dem Jahr 2000 diese Förderung, diese Starthilfe nicht mehr gibt.

Wir haben im Umweltausschuss schon festgestellt – der Herr Preineder hat es auch schon gesagt –, dass es sehr löblich ist, dass das Umweltministerium und auch das Umweltbundesamt, soviel ich weiß, EMAS installiert haben. Es wäre schön, wenn auch noch andere Ministerien, die Gemeinden und auch Ämter dieses System installieren würden, weil dieses System auch sehr viel zur Bewusstseinsbildung beiträgt und auch sehr viel dazu beiträgt, dass man lernt, dass Umweltschutz sich lohnen und rechnen kann. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.19


Präsident Manfred Gruber: Danke, Frau Kollegin Kerschbaum.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.20.1623. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entschädigung von Verkehrsopfern (Verkehrs­opfer-Entschädigungsgesetz – VOEG) erlassen wird sowie das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaft­pflicht­gesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichs­haft­pflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum geändert werden (Kraftfahrrechts-Änderungs­gesetz 2007 – KrÄG 2007) (80 d.B. und 121 d.B. sowie 7705/BR d.B.)

 


Präsident Manfred Gruber: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sodl. Ich bitte um den Bericht.

 


19.20.40

Berichterstatter Wolfgang Sodl: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entschädigung von Verkehrs­opfern erlassen wird sowie das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 177

Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Kraft­fahr­gesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Versiche­rungs­aufsichtsgesetz und das Bundesgesetz über internationales Versicherungs­vertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Kollege.

Die Debatte ist eröffnet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Kerschbaum. – Bitte.

 


19.21.55

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dieser Geset­zesänderung geht es wieder einmal um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Wir reden über die Erhöhung der Kfz-Haftpflichtversicherung, die wir laut EU-Verordnung von 3 Millionen auf 5 Millionen anheben müssen.

Wir sind der Meinung, 5 Millionen sind zwar in den meisten Fällen genug, aber nicht in allen. Es gibt sehr viele Kraftfahrzeuglenkerinnen und -lenker, die sich ihr Kfz freiwillig auf 10 Millionen versichern lassen – das hat auch einen guten Grund.

Wie gesagt, bei einem „normalen“ Verkehrsunfall – unter Anführungszeichen – fällt das nicht ins Gewicht, da kommt man sicher mit 5 Millionen oder 3 Millionen auch durch, aber es gibt doch hin und wieder Verkehrsunfälle, die immensen Schaden verur­sachen, sei es bei einem Tunnelunglück oder wenn zum Beispiel ein Mineralölfahrzeug darin verwickelt ist. Es kann jedenfalls vorkommen, dass man mit einem Kfz einen Schaden verursacht, der mehr als 5 Millionen ausmacht – und dann wird es unan­genehm, denn dann muss man persönlich für den Schaden haften, was Menschen in den Ruin treiben kann. Und jene, die zu entschädigen sind, sind dann von der öffentlichen Hand zu entschädigen. Wenn das nicht reicht, dann muss die öffentliche Hand den Restbetrag bezahlen.

Das ist auch der Grund dafür, dass wir fragen: Warum stocken wir nur auf 5 Millionen auf, 10 Millionen wären genauso gut möglich. Versicherungsgesellschaften bieten zum Teil schon Polizzen an, bei denen 3 Millionen genauso viel wie 10 Millionen kosten, denn dieser Unterschied macht das Kraut nicht fett. Es ist ja nicht so oft der Fall, dass Unfälle mit einer derartigen Schadenssumme vorkommen. Wenn ein Unfall mit solch hohem Schaden auftritt und einen Einzelnen trifft, dann ist das besonders hart. Wenn solch ein Unfall auftritt und der Schaden nicht durch die Versicherungssumme gedeckt ist, muss die öffentliche Hand einspringen, was dann eine Quersubventionierung bedeutet, bei der meiner Meinung nach nicht ersichtlich ist, warum wir sie machen sollten.

Es würde die Kfz-FahrerInnen nicht oder kaum mehr kosten, die Versicherungssumme anzuheben, und deshalb sind wir der Meinung, es wäre sinnvoller, gleich auf 10 Millionen zu erhöhen und nicht nur auf 5 Millionen.

Der zweite Punkt, warum wir dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen, ist eigentlich eine Kleinigkeit, es geht um die Entschädigung von Unfallopfern bei Fahrerflucht. Es ist so: Wenn man Opfer eines Unfalls wird, in den ein Kraftfahrzeug verwickelt ist und wo der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht, dann hat man als Unfallopfer die Mög-


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lichkeit, von der öffentlichen Hand eine Entschädigung zu erhalten. Wenn jedoch ein Radfahrer einen Unfall verursacht und Fahrerflucht begeht, dann hat man diese Möglichkeit nicht.

Nachdem es inzwischen Kraftfahrzeuge gibt, die in ihrer Auswirkung und in ihrem Einsatz den Fahrrädern sehr ähnlich sind, zum Beispiel Elektromopeds – die sind dann schon Kraftfahrzeuge, während das Fahrrad eben keines ist –, ist da ein gewisses Ungleichgewicht gegeben, das relativ leicht zu beseitigen wäre, indem man in diese Regelung die Fahrräder mit hineinnehmen würde.

Diese beiden Fehler sind der Grund dafür, dass wir diesem Gesetz heute nicht zustim­men. (Beifall bei den Grünen.)

19.25


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Frau Kollegin Kerschbaum.

Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Seitner. – Bitte.

 


19.25.49

Bundesrätin Renate Seitner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Kollegin Kersch­baum hat es schon gesagt: Bei diesem Gesetz handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Österreich muss bis zum 11. Juni des Jahres die 5. Kraftfahr­versicherungs-Richtlinie umsetzen.

Im Wesentlichen sieht diese Richtlinie einen höheren Schutz der Opfer von Straßen­verkehrsunfällen vor. Dazu ist es notwendig, die Mindestversicherungssumme für Kfz-Haftpflichtversicherungen von 3 Millionen auf 6 Millionen zu verdoppeln.

Es ist möglich, dass durch die höhere Mindestversicherungssumme die Prämien der Kfz-Versicherung erhöht werden, die Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungs­prämien sollten sich allerdings in Grenzen halten, da gerade im Kfz-Bereich regel­mäßig ein Verschulden zumindest eines Unfallbeteiligten vorliegen wird.

Weiters werden bei Fahrerfluchtunfällen künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch Sachschäden ersetzt. Die Selbstbeteiligung des Geschädigten für Sachschäden bei Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen entfällt.

Im Zuge der notwendigen Anpassungen wurde das Verkehrsopferschutzgesetz neu kodifiziert, da es durch zahlreiche Novellierungen bereits unlesbar geworden ist. Ich glaube, dass es notwendig und auch wichtig ist, diese Richtlinie umsetzen. Meine Fraktion wird dem zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.27


Präsident Manfred Gruber: Danke, Frau Kollegin Seitner.

Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Kollegin Diesner-Wais. – Bitte.

 


19.27.39

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Wir setzen heute die 5. Kraftfahrversicherungs-Richtlinie der EU mit diesem Gesetz um und nehmen gleichzeitig auch eine Neukodifizierung des Verkehrsopferschutzes vor.

Es ist zu begrüßen, dass der Schutz der Verkehrsopfer, wie wir heute schon gehört haben, in diesem Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz wesentlich verbessert wird. Ein Beispiel dafür haben wir auch schon gehört, nämlich, dass künftig bei Unfällen mit Fahrerflucht auch Sachschäden ersetzt werden können.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 179

Der Hauptpunkt dieses Gesetzes ist die Erhöhung der Mindestversicherungssumme von 3 Millionen auf 6 Millionen, also eine Verdoppelung. Dies ist aber bei uns in Österreich, denke ich, nichts Besonderes, denn die meisten Kraftfahrzeug-Versiche­rungsverträge gehen ohnehin von höheren Summen aus, und zwar drei Viertel aller Verträge. Bei uns in Österreich wird fast keine Versicherung mit der Mindestdeckungs­summe angeboten. Daher wird dieses Gesetz für die Autofahrer nur relativ geringe Erhöhungen mit sich bringen. (Bundesrat Schennach: Warum lässt die ÖVP den ÖAMTC im Stich? Flammender Appell des ÖAMTC, auf 10, 15 Millionen zu erhöhen – an jeden Abgeordneten ergangen!)

Wie ich schon gesagt habe, sind in Österreich drei Viertel aller Versicherungssummen eigentlich höher. Also ist das, glaube ich, nicht wirklich eine Grundsatzfrage.

Ich möchte aber einen anderen Aspekt zur Verkehrssicherheit und Unfallvermeidung einbringen. Wir haben die Verkehrssicherheitswesten verpflichtend bei den Auto­fahrern. Und ich bin schon sehr oft darauf angesprochen worden, dass Fußgänger, wenn sie abends auf Freilandstraßen unterwegs sind, oft sehr schwer sichtbar sind. Wir könnten darauf einwirken, dass auch die Fußgänger, wenn sie abends auf Freilandstraßen unterwegs sind, Verkehrssicherheitswesten tragen. Das wäre zu ihrem eigenen Schutz und auch zum Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer.

Zusammenfassend: Dieses Gesetz bringt eine deutliche Verbesserung des Opfer­schutzes und eine Erhöhung der Mindestversicherungssumme und ist daher zu begrüßen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.30


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Frau Kollegin Diesner-Wais.

Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Kollege Molzbichler. – Kollege Molzbichler ist nicht im Saal. Dann darf ich den Herrn Staatssekretär recht herzlich begrüßen und ihm auch gleich das Wort erteilen. – Bitte.

 


19.30.38

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz auf die aufge­worfenen Punkte eingehen.

Kollegin Kerschbaum vermutete, dass nur auf 5 Millionen € erhöht wird. Wie Frau Bundesrätin Seitner gesagt hat, sind es 6 Millionen. (Bundesrat Schennach: Ja, fünf plus eins!)

Ich darf dazu ausführen, dass bei der Gesetzwerdung natürlich darüber diskutiert wurde, ob eine Anpassung an jene Summen vorgenommen wird, die heute schon gängige Praxis bei jedem Neuvertrag sind. Es gibt nach den Erhebungen derzeit keine einzige Versicherung in Österreich, die Neuabschlüsse mit weniger als 10 Millionen € durchführt. Allerdings sind, wie vorhin richtig ausgeführt wurde, zirka ein Viertel der Versicherungsverträge noch Altverträge, die zur Anpassung anstehen.

Wir stehen hier bei der Gesetzgebung vor der Schwierigkeit, wie weit wir mit den Vorschriften gehen – gerade bei einer Pflichtversicherung ist das doch ein sehr weit gehender Eingriff, den wir vornehmen – und um wie viel weiter wir gehen, als die Union uns vorschreibt.

Man muss Folgendes bedenken: Sich zu versichern ist prinzipiell eine Angelegenheit, die jede Bürgerin/jeder Bürger selbst vorzunehmen und zu bedenken hat, weil er ja im Falle der Nichtversicherung oder Unterversicherung für den übersteigenden Schaden unbeschränkt haften kann.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 180

In dieser Situation muss man eine Abwägung vornehmen: Wie weit schreibt man es vor, und wie weit lässt man es sozusagen in Eigendisposition?

Man darf nicht vergessen, dass der Kraftfahrverkehr in Österreich auch davon geprägt ist, dass wir eine Vielzahl ausländischer Kraftfahrzeuge haben. Die Vorschriften, die Sie heute hier beschließen oder nicht beschließen, können aber nur die öster­reichischen Zulassungsnehmer zu entsprechenden Versicherungssummen bringen, nicht aber jene, die aus anderen EU-Staaten kommen und je nach Umsetzung derselben Richtlinie in dem Mitgliedstaat geringere Summen haben, vor allem auch nicht Kraftfahrteilnehmer, die aus Ländern außerhalb der EU kommen, wo nach den internationalen Abkommen ebenfalls nicht diese Summen erreicht werden. Ich möchte das nur zu bedenken geben.

Das Finanzministerium vermutet, dass sich insgesamt keine Änderungen bei den Prämien ergeben werden, bedingt durch den Umstand, dass eben alle Neuverträge und alle wesentlichen Verträge bereits deutlich höher liegen.

Zur zweiten von der Bundesrätin Kerschbaum aufgeworfenen Frage, inwieweit bei Fahrrädern eine Deckung aus dem Versicherungsbestand im Fall der Fahrerflucht möglich wäre, ist Folgendes auszuführen:

Erstens: Es ist nicht so, wie vermutet, dass die öffentliche Hand jene Entschädigungen auszahlt, sondern es zahlt die Versichertengemeinschaft aus. Das bedeutet aber, dass nur dann, wenn eine Versichertengemeinschaft grundsätzlich vorhanden ist, jene mit ihrer Prämie, wenn Sie so wollen, das Verhalten von Versicherten, die Fahrerflucht begehen, mitzahlen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Bei der Gemeinschaft der Fahrradfahrer haben wir keine Pflichtversicherung, sodass dort keine Versichertengemeinschaft da ist, die auch den Umstand, dass einzelne Mitglieder dieser Versichertengemeinschaft Fahrerflucht begehen, sozusagen ver­sichern kann. (Bundesrätin Kerschbaum: Bei den Elektrofahrrädern ...!)

Ich weiß, dass es in der Vergangenheit Länder gab – ich glaube, auch in Österreich gab es das in der Vorkriegszeit –, in denen man Nummernplaketten auf Fahrrädern hatte – in schönen alten Filmen ist das zu sehen –, sodass man bei Vorliegen eines Haftpflichtversicherungstatbestandes die Personen identifizieren konnte.

Ganz ehrlich, meine Damen und Herren: Wollen wir in diese Richtung gehen? – Vorhin kam zu Recht der Einwurf: Was wollen wir den Leuten noch alles vorschreiben? Ich halte es daher in diesem Zusammenhang für sinnvoll, nicht überschießend weitere Regelungen einzuführen.

Bei allem Kompliment für die Qualität der österreichischen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist die Fahrerflucht mit dem Fahrrad doch um einiges schwieriger als mit einem motorisierten Fahrzeug, weil Geschwindigkeiten, die mit diesen erreichbar sind, mit dem Fahrrad im Wege der Flucht nicht so einfach zu erzielen sind.

Außerdem – das müsste vor allem die grüne Fraktion hier einbringen – ist ein Fahrrad auf Grund der geringen Masse, die es hat, weniger geeignet, Großschäden zu verursachen. In diesem Sinne ist das Gefährdungspotential bei den Personenschäden zum Glück geringer und bei den Sachschäden, obwohl wir jetzt diese Neuregelung hier machen, vielleicht doch nicht so groß.

Letzter Punkt – ich möchte nur ganz kurz darauf eingehen –: die Frage, ob man weiter­gehende Vorschriften für Fußgänger erlässt. Ganz ehrlich, Frau Bundesrätin Diesner-Wais: Den Bürgern vorzuschreiben, was sie anhaben müssen, ist verständlich für eine Baustelle, wo das Risiko besonders groß ist, auch für die Autobahn, wenn eine Panne vorliegt, wenn jemand am Auto auf der Fahrbahn hantiert, aber gehen wir doch nicht so


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weit, jedem Bürger, der Fußgänger ist, was jeder von uns täglich ist, auch noch zu sagen, was er anhaben muss. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

In diesem Sinne: Versuchen wir, die Verkehrserziehung zu verbessern – das tun wir. Es gibt große Anstrengungen aller Straßenerhalter, von der Gemeinde bis zu den Erhaltern der Bundesstraßen und Autobahnen, die Straßen sicherer zu machen. Da brauchen wir unser Licht nicht unter den Scheffel zu stellen. Österreich hatte in den sechziger Jahren über 3 000 Verkehrstote. Wir alle haben in den letzten Jahrzehnten gemeinsam wirklich etwas zusammengebracht: Bei einer so deutlichen Steigerung des Verkehrsaufkommens eine solch starke Reduktion herbeizuführen, bedeutet, dass diese Maßnahmen greifen. Versuchen wir lieber, für die Fußgänger die Situation zu schaffen, dass sie als Fußgänger in sicherer Form Verkehrsteilnehmer sein können, als auch noch vorzuschreiben, was sie anhaben müssen.

In diesem Sinne appelliere ich an Sie, keinen Einspruch gegen dieses Gesetz zu erheben, sondern ihm so wie im Nationalrat zuzustimmen, und es so zu ermöglichen, dass es in Kraft tritt. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl. – Bundesrat Schennach: Hat die Frau Justizministerin zugestimmt?)

19.36


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zum Wort gelangt nun Herr Bundesrat Molzbichler. – Bitte.

 


19.36.51

Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz bietet grund­sätzliche Verbesserungen für den Schutz der Opfer von Verkehrsunfällen. Zwar sind nach wie vor bestimmte Fahrzeuge, etwa Elektrofahrräder, Kettenfahrzeuge des Bundesheeres oder landwirtschaftliche Fahrzeuge, von der Versicherungspflicht ausgenommen, hier übernimmt jedoch der Garantiefonds die Schadenshaftung.

Was sich jedoch wesentlich verändert, ist die Erhöhung der Mindestversiche­rungs­summen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Da findet eine Neuregelung statt. Gemäß der im Juni 2005 veröffentlichten 5. Kraftfahrversicherungs-Richtlinie der EU muss die Mindestversicherungssumme bei Sachschäden bei 1 Million € und bei Per­sonenschäden bei 5 Millionen € liegen. Diese Mindestanforderungen werden nun umgesetzt. Zuvor betrug die Mindestdeckungssumme 3 Millionen €, also lediglich die Hälfte der nun vorgeschlagenen Änderung.

In diesem Zusammenhang möchte ich zwei Aspekte ansprechen, meine Damen und Herren. Zum einen geht es um die Frage, wie wir mit Opfern von Fahrradunfällen, Unfällen mit Inlinern, Rollschuhen oder Skateboards umgehen. Da gibt es einen Grau­bereich, der von der Gesetzgebung nicht befriedigend abgedeckt ist und wo nach­gebessert werden sollte. Es sollte aber keine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Fahrräder eingeführt werden.

Zum anderen geht es um die Erhöhung der Beiträge bei den Haftpflichtversicherungen. Die Erhöhung der Mindestversicherungssumme bei der Haftpflichtversicherung kann vor allem für jene teuer kommen, die bis dato einen Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme von 3 Millionen € abgeschlossen haben. Branchenschätzungen zufolge dürfte ein Viertel bis ein Drittel der Haftpflichtversicherten von den Verteuerun­gen betroffen sein. Laut Medienberichten wird die Verteuerung bei den Versicherungs­anbietern 3,5 bis 4 Prozent ausmachen.

Seitens der Versicherungsanbieter ist zu hören, dass die neue gesetzliche Regelung wichtig sei, da auch die Kosten der Verkehrsunfälle in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 182

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die 600 000 Pendlerinnen und Pendler in Österreich hinweisen, die auf ihr Auto angewiesen sind, da sie etwa mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur sehr schwer ihren Arbeitsplatz erreichen können.

Auf Grund der jüngsten Mineralölsteuererhöhung zahlen die Pendlerinnen und Pendler mehr. Laut den zuvor genannten Einschätzungen von Experten ist zu erwarten, dass auch die Haftpflichtversicherungsbeiträge erhöht werden. Gerade Wenigverdiener zahlen dabei empfindlich mehr, da sie keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale haben. Es ist gut, dass die Pendlerpauschale angehoben wird.

Besser wäre es jedoch, dass die Pendlerpauschale auch jenen zugute käme, die weniger als 1 130 € brutto verdienen, das heißt vor allem teilzeitbeschäftigten Frauen. Diese Betroffenen könnten jedoch von der Pendlerpauschale profitieren, indem die Möglichkeit eines Absetzbetrages mit Negativsteuerwirkung eingeräumt wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.40


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

19.40.4824. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird – Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 (FinStrG-Novelle 2007) (81 d.B. und 122 d.B. sowie 7706/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. – Ich bitte um den Bericht.

 


19.41.01

Berichterstatter Reinhard Todt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanz­strafgesetz geändert wird – Finanzstrafgesetznovelle 2007.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 183

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

19.42.0025. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden – (Reisekosten-Novelle 2007 – RK-Novelle 2007) (220/A und 123 d.B. sowie 7690/BR d.B. und 7707/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. – Ich bitte um den Bericht.

 


19.42.16

Berichterstatter Reinhard Todt: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz geändert werden – Reisekosten-Novelle 2007.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


19.43.16

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich habe mit dem Berichterstatter Reinhard Todt im Ausschuss eine Wette abgeschlossen, dass er innerhalb von zwei Jahren dem Aus­schuss wiederum berichten wird, dass der Verfassungsgerichtshof diese heute beschlossene Regelung aufgehoben hat und dass es zu einer Neuregelung kommt.

Das ist auch der Hauptgrund für die Verweigerung unserer Zustimmung: Wenn der Verfas­sungsgerichtshof eine Verfassungswidrigkeit behauptet – in der alten Form im Einkommensteuergesetz unter § 26 – und man das jetzt an einen anderen Ort verschiebt – nämlich auf den § 3 – und behauptet, dass es jetzt verfassungskonform ist, ohne etwas an der Substanz zu ändern, dann stehen wir vor derselben Situation, dass es wahrscheinlich in einer Art Fallentscheidung des Verfassungsgerichtshofes wieder aufgehoben wird.

Das ist jetzt nicht nur die simple Meinung des Bundesrates Schennach, sondern Herr Professor Werner Doralt hat unlängst beide Punkte untersucht und ebenfalls festgestellt, dass es sich um eine Transferierung verfassungswidriger Bestimmungen an eine andere Gesetzesstelle handle, die nur durch die Behauptung, sie seien nun verfassungskonform, begleitet sei. Weiters hat Professor Doralt gemeint, dass die wettbewerbsverzerrenden Punkte dieser Regelung, die ebenfalls vom Verfassungs­gerichtshof kritisiert wurden – diese Branchengeschichten –, weiterhin bestehen.

Meine Damen und Herren! Das ist keine Regelung. Generell brauchen wir – aber ich glaube, da sind wir wieder einer Meinung – einmal eine große Reform des Einkom­mensteuergesetzes, denn 3 Milliarden € Reisekosten pro Jahr sind eine erkleckliche


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 184

Sache. Diese Reisekosten gehören im Rahmen einer Gesamtnovellierung neu auf­gestellt.

Herr Staatssekretär! Ich denke, dass da einiges kommen wird. Bei dieser Reparatur, die in unseren Augen keine Reparatur ist, machen wir nicht mit. Sie werden es ver­schmerzen. Ich werde mir bei Reinhard Todt den gewonnenen Wetteinsatz spätestens in zwei Jahren dann abholen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.45



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 185

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


19.46.00

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schennach, ganz so schlimm wird es wohl nicht werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausgangslage ist klar, es handelt sich um ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Es geht um Reisekostenregelungen und deren steuerliche Behandlung. Das Ergebnis vorweggenommen: Die Steuerfreiheit der Reisekosten bleibt jetzt einmal gesichert. Das ist im Ergebnis eine wichtige Sache, die sowohl den Arbeiternehmerinnen und den Arbeitnehmern dient – nicht nur den Mon­teuren –, aber im Wesentlichen auch der Wirtschaft. Insofern ist es eine zweckmäßige Lösung.

Ich möchte aber trotzdem die Gelegenheit ergreifen – sie hat sich kurzfristig ergeben, da Kollege Schennach für eine Gesamtlösung des Einkommensteuerrechtes plädiert – und hier dafür eintreten, bei dieser Gesamtlösung auch eine Regelung zu treffen, die unseres Erachtens noch nicht ganz zufriedenstellend gelöst wurde.

Ich möchte das wie folgt kurz skizzieren: Die Aufwendungen und Fahrtkosten für die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer zur Arbeitstätte – und zwar nicht nur für Monteure – sind ja klassische Werbungskosten. Der derzeitige Gesetzgeber aner­kennt dies auch mit der Pendlerpauschale und ähnlichen Bereichen. Aber sie sind eben nicht kostendeckend.

In diesem Zusammenhang wäre es aus unserer Sicht zweckmäßig, diese nicht kosten­deckenden Aufwendungen einer vernünftigen steuerlichen Gesamtlösung zuzuführen. Wenn wir die Grünen für diese Gesamtlösung gewinnen könnten, wäre das natürlich eine schöne Sache.

Würden wir dies auf neue Beine stellen, kämen wir zu folgendem Ergebnis für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Kollege Schennach, ja, wenn dies zumutbar ist; wenn dies eben nicht zumutbar ist, dann gibt es dafür einen Fahrtkostenersatz in der Höhe des Kilometergeldes als Werbungskosten, und zwar unabhängig davon, ob jemand Monteur ist oder nicht.

Insofern würden wir bei einer Gesamtlösung auch für die Lösung dieses Detail­problems plädieren. Für den Fall, das die Grünen Bedenken hätten, dass wir damit steuerlich den Individualverkehr fördern: Ich glaube, dass es realistisch eingeschätzt so ist, dass der Druck auf die Zurverfügungstellung von öffentlichen Verkehrsmitteln wesentlich erhöht werden würde, wenn es zu einer Verpflichtung für die Arbeitgeber auf Basis des Kilometergeldes kommen würde, und wir hätten im Ergebnis eine vernünftige Gesamtlösung.

Unsere Fraktion wird der derzeitigen neuen Regelung selbstverständlich gerne die Zustimmung erteilen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.49



BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 186

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


19.49.34

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Klug hat ja bereits ausgeführt, dass die Bestimmung vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde. Es geht da also um die Reisekostenvergütung.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen konnten Taggelder auch dann als steuerfreier Kostenersatz an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden, wenn nach den allgemeinen Vorschriften der Einsatzort bereits den Mittelpunkt der Tätigkeit dargestellt hat. Ebenso verhielt es sich mit den Fahrtkostenersätzen, die auch steuerfrei aus­bezahlt wurden.

Es ist wesentlich, bei der vorliegenden Sanierung des Gesetzes anzumerken, dass es dadurch zu keiner finanziellen Schlechterstellung der ArbeitnehmerInnen kommt. – Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Lieber Herr Kollege Schennach! Wir waren ja gemeinsam im Ausschuss. Ich bitte kurz um deine Aufmerksamkeit. Der Experte des Finanzministeriums hat uns auf wirklich eindrückliche Art und Weise erklärt, dass diese neuen Bestimmungen mit dem Verfas­sungsdienst ausgearbeitet worden sind und dass es da sicher zu keiner Aufhebung kommen wird. (Bundesrat Schennach: Nein! Hat er nicht gesagt!)

Ich möchte den Herrn Staatssekretär bitten, am Tag des Schlafes vielleicht beruhigend auf Herrn Schennach einzuwirken – nicht, dass er sich zu sehr aufregt. (Bundesrat Schennach: ... Fallentscheidung!)

Außerdem würden wir uns alle gerne an dieser Wette beteiligen. (Bundesrat Schennach: So viel kann ich nicht essen!) Da gibt es, glaube ich, gutes Geld zu verdienen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir steigen, glaube ich, alle gemeinsam in diese Wette mit ein.

Es bestand nämlich Handlungsbedarf, das gebe ich schon zu. Ich bedanke mich bei den Sozialpartnern für den Schulterschluss, denn bei einem völligen Verzicht auf eine verfassungskonforme Regelung hätte für die Arbeitnehmer und für die Arbeitgeber gewisser Branchen die Gefahr einer völligen Veränderung der historisch entwickelten Lohnsysteme bestanden, die erhebliche Nettolohneinbußen beziehungsweise Mehr­belas­tungen im Bereich des Personalaufwandes nach sich gezogen und damit auch den Wirtschaftsstandort im Bereich dieser Branchen gefährdet hätte.

Wesentlich ist auch, dass es, wie gesagt, zu keinen Lohnnebenkostensteigerungen für unsere Wirtschaft kommt und die Nettoeinkünfte der Betroffenen erhalten bleiben. Bei diesen Branchen handelt es sich im Wesentlichen um Dienstleistungssektoren, wo Monteure, Kolleginnen und Kollegen aus dem Service, dem Kundendienst und dem Sicherheitsbereich tätig sind, die mit hoher Flexibilität und flexiblen Arbeitszeiten für uns unterwegs sind, um unseren Lebensstandard zu sichern.

Wenn wir von diesen Taggeldern sprechen, dann geht es um steuerfreie 26,40 €. – Reich­tum lässt sich damit keiner begründen (Bundesrat Schennach: Wenn nicht kollektivvertraglich ...!) – wenn es nicht kollektivvertraglich geregelt ist. Das führen wir der Richtigkeit halber an, weil es stimmt. Danke, Herr Kollege Schennach.

In diesem Sinne sind wir für diese wichtige und praktikable Lösung für unsere Unter­nehmerInnen und ArbeitnehmerInnen und werden dieser Reisekostennovelle – das empfehle ich Ihnen auch, Herr Kollege Schennach – gerne die Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Mitterer.)

19.53


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


19.53.11

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Eigentlich würde sich meine Wortmeldung erübrigen, denn ich beziehungsweise wir sind auch der Meinung, dass wir uns keine Nettolohneinbußen und auch keine erhöhten Personalaufwendungen für die Wirtschaft leisten sollen.

Ich möchte im Sinne der Solidarität nur noch eine Bitte vorbringen: Es gibt nach wie vor Berufsgruppen mit verschiedenen Abrechnungsmodi und Gebührensätzen, sowohl im Reise- und Verköstigungsbereich als auch bei den Übernachtungs-Kostenersätzen.

Die Sozialpartnerschaft wäre hier gefordert, gemeinsam mit der Regierung Modelle für einheitliche Sätze auszuarbeiten, denn das Reisen ist nun einmal für jeden, der beruflich unterwegs ist, gleich teuer. Es sollte also in diesem Bereich eine Harmoni­sierung stattfinden.

Wir werden dieser Reisekostennovelle selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

19.54


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nun gelangt Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort. – Bitte.

 


19.54.11

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz auf die Befürchtung eingehen, dass da eine verfassungswidrige Regelung beschlossen würde.

Ich darf zuerst einmal darauf hinweisen, dass sich die bisherige und vom Verfassungs­gerichtshof aufgehobene Bestimmung unter den Werbungskosten im § 26 des Einkommensteuergesetzes gefunden hat.

Was sind Werbungskosten? – Werbungskosten sind jene Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger zur Sicherung und zum Erhalt seiner Einkunftsquelle aufbringen muss. Diese Bestimmung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit tatsächlichen Kosten, die für seine berufliche Tätigkeit anfallen.

Der zweite Teil ist die Regelung in § 3 des Einkommensteuergesetzes. Da werden nach den verschiedensten Tatbeständen bestimmte Formen von Vermögens­zuwäch­sen für einkommensteuerfrei erklärt. Die Grundlage dafür ist eine gänzlich andere. § 3 umfasst zum Beispiel soziale Beihilfen oder Dinge wie Auslandsmontagen und ihre Begünstigung. Darin ist eine Fülle von Bestimmungen enthalten, wo der Gesetzgeber aufgrund von bestimmten Kriterien sozusagen den Begriff „Steuern“ dadurch erfüllt, dass er ganz bewusst bestimmte Zuflüsse nicht der Einkommensteuer unterwirft.

Die Regeln für eine verfassungsmäßige Zulässigkeit sind dort völlig andere, weil es um die Behandlung von Aufwendungen geht, die mit dem Erwerb und der Sicherung der Einkommensquelle in Zusammenhang stehen.

Daher sind mit Sicherheit die Begründungen, die für die Aufhebung in § 26 gesprochen haben, in dieser Form beim § 3 nicht gegeben. Wenn der Verfassungsgerichtshof im Rahmen des § 3 zur Auffassung käme, dass dort ein sehr strenger Maßstab der Gleichbehandlung anzusetzen ist, hätten wir ganz andere Probleme als die Reise­kosten, weil in § 3 eine Fülle von Dingen geregelt ist, bei denen der Gesetzgeber ganz bewusst bestimmte Vermögenszuwächse oder Einkünfte nicht besteuern wollte.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 187

Wir müssten in solch einem Fall – nämlich Sie als Gesetzgeber – gravierende Änderungen vornehmen, weil da ein ganzes System – ein sehr lange Zeit gewach­senes System – ins Wanken käme. – Das vorweg.

Der zweite Punkt, den ich in diesem Zusammenhang feststellen möchte: Wir haben es mit zwei unterschiedlichen Tatbestandsmerkmalen zu tun. Das eine ist der Ersatz der Kosten für eine dienstliche Fahrt mit dem Kraftfahrzeug – das sind die sogenannten Kilometergelder. Das Zweite aber sind, und das war in diesem Zusammenhang das Entscheidende, die sogenannten Tagesgelder und Nächtigungsgelder – in dem Fall ging es nur um die Tagesgelder.

Was ist das? – Das sind jene Kosten, die für einen Steuerpflichtigen zusätzlich des­wegen entstehen, weil er nicht an einem Ort arbeitet, an dem er sich schon darauf einstellen konnte, wo er am günstigsten essen kann. Also wenn man regelmäßig an einem Arbeitsplatz ist, weiß man, wo man am günstigsten einkaufen kann, wo eine Gastwirtschaft ist, die ein günstiges Menü hat, wo es einen günstigen Lebens­mittelhändler gibt. Wenn man neu an einen Ort kommt, dann weiß man das nicht und hat daher höhere Aufwendungen als am Heimatort oder am bekannten Arbeitsort.

Die unterschiedliche Behandlung für Berufsgruppen, die sich nach dem Kollektivvertrag in einem, wenn man so will, Dauerausnahmezustand befinden, vor allem in der Bau­wirtschaft, bei Monteuren und anderen, ist durchaus nicht völlig sachlich unbegründet. Es steht mir nicht zu, den Verfassungsgerichtshof zu kritisieren, aber es ist eine Situation, die in der besonderen Situation durchaus auch ihre Rechtfertigung finden kann.

Man überlege sich die Situation von Menschen, die bei Baufirmen beschäftigt sind und die daher oft disloziert an einem Ort arbeiten, der gar nicht mit einem Ort wie ein normales Büro oder eine andere Fabrikhalle vergleichbar ist, wo auch die Infrastruktur mitgewachsen ist. Aber auch da gilt die typisierte Betrachtungsweise. Man wird es nicht immer erfassen.

Die Arbeiter auf einer Baustelle in einem Einkaufszentrum haben genug Möglichkeiten einzukaufen, aber die, die zum Beispiel Hochspannungsleitungen montieren oder irgendwo am Land Bauarbeiten verrichten, sind weit entfernt und können sich dort unter Umständen gar kein Essen kaufen. Ich sage das bewusst so, um klarzumachen, wie komplex eine Neuregelung ist.

Ich treffe hier aber dieselbe Feststellung wie schon im Plenum des Nationalrates: Es ist völlig unbestritten, dass pauschalierte Regelungen, bei denen sehr unterschiedliche Besteuerungsgrundlagen herauskommen, nicht zufriedenstellend sind. Dies ist ja mit ein Grund, warum der Nationalrat in § 124b für den § 26 Z 4 lit. a letzter Satz eine weitere Begünstigung bei den Fahrten zur Baustelle nur bis zum 31. Dezember 2009 vorgesehen hat. Warum? – Am 1.1.2010 tritt die Steuerreform in Kraft, und bis zu diesem Zeitpunkt besteht für die Sozialpartner die Gelegenheit zu einer Neuregelung für diese Fahrtkosten.

Meine Damen und Herren! Folgender Grundsatz muss aber gelten: Es ist für Hundert­tausende Dienstnehmer Nettobestandteil geworden. Ich darf an dieser Stelle auch meine persönliche Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass eine Bundes­regierung bereit ist, in solch einer Situation einen Gesetzesvorschlag zu machen, auch wenn es schwierig ist – und die beiden Häuser des Parlaments ihn auch hoffentlich so beschließen –, der verhindert, dass eine drastische Nettoschlechterstellung für diese Menschen eintritt, weil das Bestandteil ihres Lohnes ist und eine Änderung der Verhältnisse nicht von einem Tag auf den anderen möglich ist.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 188

Die Sozialpartner sind von uns aber aufgefordert, in den nächsten Jahren ein Pro­gramm zu entwickeln, sodass wir aus dieser Situation, ein wesentlicher Bestandteil des Nettolohnes ist die Steuerfreiheit in bestimmten Branchen, herauskommen und es in Zukunft echte Kostenersätze für alle gleich gibt. Das wird sicherlich nicht in zwei, drei Jahren gehen, aber dass wir uns eben auf den Weg dorthin machen.

Mein Appell auch hier: Es wird Aufgabe der Arbeitgebervertreter in den Lohnver­handlungen auch sein, neben der normalen Lohnerhöhung bereit zu sein, sich sozusagen aus der Regelung zu Lasten des Steuerzahlers – das ist es teilweise – langsam herauszuentwickeln und durch höhere Lohnzahlungen für eine Arbeit, die schwerer ist, für den notwendigen Nettolohn zu sorgen.

Entschuldigen Sie, meine Damen und Herren, meine längeren Ausführungen, aber: Wir alle werden in Diskussionen auf der politischen Ebene darauf zu achten haben, dass dieser Prozess, dass dieser Weg in den nächsten Jahren gegangen wird. – Klar ist schon: Bei der Supermarktkassierin, die nach dem Handelsangestellten-Kollektiv­vertrag entlohnt wird, setzt die Steuerpflicht bei 1 130 € brutto ein. Die hat aber nicht 26,40 € 20 Tage im Monat – jeder möge das für sich multiplizieren – steuer- und sozialversicherungsfrei.

Das einfach zum Nachdenken – und um alle Anstrengung zu unternehmen, da zu einer Gleichwertigkeit, zu Gerechtigkeit zu kommen.

Die angebotene Wette – wenn mir diese Anmerkung gestattet ist – wird Herr Bundesrat Schennach vermutlich verlieren. Aus meiner Erfahrung als Wirtschaftstreuhänder – ich habe Fälle selbst vor dem VfGH vertreten – kann ich sagen: Es geht sich das nicht aus, denn die Abgabenbehörde erster Instanz hat zirka ein Jahr Zeit, die zweite Instanz zirka ein halbes Jahr – und, trotz allen Bemühens des Verfassungsgerichtshofes, geht es unter einem halben Jahr nicht. – Ich glaube also, Herr Bundesrat Todt hat die Chance auf ein bezahltes Essen! (Heiterkeit.) – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

20.02


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

20.02.2726. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen (41 d.B. und 125 d.B. sowie 7708/BR d.B.)


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 189

27. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Re­publik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll (64 d.B. und 126 d.B. sowie 7709/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zu den Punkten 26 und 27 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Todt. Ich bitte ihn um die Berichte.

 


20.03.07

Berichterstatter Reinhard Todt: Hohes Haus! Ich bringe beide Berichte des Finanz­ausschusses. Die Unterlagen liegen Ihnen in schriftlicher Form vor, ich kann mich daher auf die Antragstellung beschränken.

Ich bringe zuerst den Antrag zum Übereinkommen mit Albanien:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Als Zweites stelle ich den Antrag betreffend Doppelbesteuerungsabkommen:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte. – Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betref­fend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik und weiterer Republiken zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Fall von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll.

Der gegenständliche Beschuss regelt, wie erwähnt, Angelegenheiten des selbstän­digen Wirkungsbereiches der Länder und bedarf somit der Zustimmung des Bundes­rates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 190

Wir kommen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem entsprechenden Antrag zustim­men, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

20.05.5228. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (75 d.B. und 132 d.B. sowie 7718/BR d.B.)

29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird (76 d.B. und 131 d.B. sowie 7719/BR d.B.)

30. Punkt

Jahresvorschau des BMWF 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des Arbeitsprogramms des Rates (III-325-BR/2007 d.B. sowie 7720/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 28 bis 30 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu allen drei Punkten ist Frau Bundesrätin Gansterer. – Bitte.

 


20.06.33

Berichterstatterin Michaela Gansterer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 191

Schließlich erstatte ich den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Jahresvorschau des BMWF 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des Arbeitsprogramms des Rates.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 den Antrag, die Jahresvorschau des BMWF 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des Arbeitsprogramms des Rates zur Kenntnis zu nehmen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


20.08.40

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Das Studienförderungsgesetz beinhaltet ja durchaus einige positive Punkte. Vor allem, dass das ERASMUS-Programm inten­siviert wird, finde ich sehr positiv; auch dass es zusätzliche Stipendien für jene gibt, die sich ein Studium aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse oder der Einkommensver­hältnisse der Eltern nicht so ohne Weiteres leisten könnten, finde ich sehr begrüßens­wert.

Es ist natürlich so, dass die Opposition immer sagt: Das ist zu wenig! Es könnte natürlich immer ein bisschen mehr sein, denn es gibt auch Standorte in Europa, wo die Lebenshaltungskosten dermaßen hoch sind, sodass es selbst für die, die vielleicht nicht ganz zu den Armen gehören, auch schon ein bisschen schwierig wird, dort ihr Studium zu absolvieren.

Unser Ziel muss es natürlich sein, dass jeder Student im Laufe seines Studiums wenigstens einmal für ein Semester ins Ausland gehen kann, um zu sehen, wie es anderswo ist, und dort dazuzulernen. So etwas ist immer positiv, so etwas ist immer zu begrüßen, und daher werde ich dieser Gesetzesvorlage auch gerne meine Zustim­mung geben.

Der zweite Punkt ist das Hochschülerschaftsgesetz, wo ja im Wesentlichen eine Anpassung erfolgt, da die Pädagogischen Akademien jetzt in Pädagogische Hoch­schulen umgewandelt worden sind und daher eine entsprechende Anpassung erforderlich ist.

Das ist gleichzeitig aber auch mein erster Kritikpunkt: Nach meiner Auffassung hätte man die Lehrerausbildung in die Universitäten eingliedern sollen – wohl in einem stufigen System, aber es wäre auf jeden Fall dort besser gewesen, man hätte sich in diesem Gesetz dann auch einiges erspart, und es wäre auch für die betroffenen künftigen Lehrer wesentlich besser gewesen.

Ein zweiter Punkt meiner Kritik ist, dass es mit diesem Gesetz nicht gelungen ist, zurückzukommen zu mehr Demokratie – für die unsere Vorväter sich zum Teil blutige Köpfe holen mussten –, sondern dass eine Art Kammernsystem weiter beibehalten wird und nicht ein aktives und geheimes Wahlrecht für die Bundesstudienvertretung geschaffen wird. Das finde ich wirklich sehr bedauerlich. Am Logistischen kann es nicht gelegen sein, denn einen zweiten Zettel hinzulegen, auf dem der Student seine Bundesvertretung gleich mitwählen kann, kann ja wohl nicht das Problem gewesen sein.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 192

Bei jeder Hochschülerschaftswahl sinkt die Wahlbeteiligung, was eigentlich uns allen zu denken geben sollte; allerdings resultiert, wie ich sehe, daraus nichts.

Es wäre an der Universität einmal ganz wesentlich, dass es einen leichteren Zugang zu den einzelnen Lehrveranstaltungen gibt. Das ist eine wirklich mühsame Sache, denn entweder man steht um 6 Uhr in der Früh an der Uni, oder man kreist mit dem Finger über der Tastatur seines PCs, um ihn dann um 7 Uhr, wenn das Portal aufgeht, schnell runterfahren zu lassen, damit man sich für ein Seminar noch anmelden kann. Geschieht das einige Sekunden zu spät, kann es einem passieren, dass man in dem Seminar nicht mehr drinnen ist. Das führt zu ungewollten Studienzeitverlusten, und das kann nicht in unserem Sinne sein!

Der zweite auch wesentliche Punkt – das bestätigen auch viele Studenten – ist: Es muss eine bessere Vereinbarungsmöglichkeit der Prüfungstermine mit den einzelnen Professoren geben! Ich kenne Studenten, die schon ein Semester verloren haben, weil es nicht möglich war, in dem einen Semester noch einen Termin zustande zu bringen, weil der Professor gesagt hat: Da bin ich leider nicht da, und da müssen Sie eben warten!, und dann war aber das Semester leider schon zu Ende. Und dafür muss ja auch die Studiengebühr gezahlt werden!

Das wären also wirklich Dinge, die man dringend abschaffen sollte. Es kann ja nicht sein, dass man sagt, ein Studium ist überlaufen, die Lehrveranstaltungen bleiben aber in etwa so, wie es früher einmal war, und die, die nicht reinkommen, haben halt leider Pech gehabt! Dann muss man sich dazu durchringen, entweder zu sagen, es gibt generell Zugangsbeschränkungen zu den Studien, oder man bekennt sich aber zum freien Zugang zur Hochschule, wie wir es tun, dann muss aber auch gewährleistet sein, dass ein Studierender auch wirklich studieren kann.

Was ich auch gut gefunden hätte – auch wenn das jetzt mit dem vorliegenden Gesetz an sich nichts zu tun hat –: wenn die Zwangsmitgliedschaft in der Österreichischen Hochschülerschaft fiele, der Zwangsmitgliedsbeitrag abgeschafft würde. Wenn nämlich die Studentenvertreter ihre Klientel, sprich: die Studenten, entsprechend ihren Bedürf­nissen vertreten und weniger Parteipolitik machen würden, dann hätten sie sicher Zulauf und würden auch zu ihren Beiträgen kommen. – Das sollte jetzt noch eine Bemerkung zum Schluss sein. 

20.13


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Florianschütz.

 


20.13.49

Bundesrat Peter Florianschütz (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war jetzt kurz verwirrt über die Linie – aber es hat sich am Schluss wieder eingependelt, um es einmal so zu sagen. (Bundesrätin Mühlwerth: Was hat Sie denn verwirrt?) Ich habe immer geglaubt, Sie seien für die Abschaffung der HochschülerInnenschaft, und dann waren Sie kurzfristig für die Direktwahl, aber ganz am Schluss waren wir dann ohnedies wieder ... (Bundesrätin Mühlwerth: Wenn es sie gibt, dann soll es so sein!)

Gut. Es wird so bleiben (Bundesrätin Mühlwerth: Was ich nicht haben will, ist die Zwangsmitgliedschaft, ...!), denn die Pflichtmitgliedschaft in der Österreichischen HochschülerInnenschaft ist eine wichtige Frage.

Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novelle zum Studienförderungsgesetz ist erfreulich. Sie ist deshalb erfreulich, weil es zu einer beträchtlichen Erhöhung der Höchststudienbeihilfen in der Größenordnung von 12 Prozent kommen wird.

Wobei ich dazu sagen muss: Nicht nur die Opposition kann sagen, es ist immer zu wenig, das kann auch die Regierung! Denn wenn ich mir anschaue, wie sich die


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 193

Verbraucherpreisindices entwickelt haben, wäre eine Erhöhung um 15 Prozent logi­scher und sinnvoller gewesen.

So gesehen, kann man sagen, es ist erfreulich, dass um 12 Prozent erhöht wird. Wir werden dem selbstverständlich zustimmen, gehen aber davon aus, dass beim nächsten Schritt die Indexanpassung nachgeholt wird.

Insgesamt kann man sagen: Die letzte Erhöhung der Beihilfen nach dem Studien­för­derungsgesetz erfolgte im Jahr 2000. Man kann also sagen: Sozialdemokratisch geführte Bundesregierung – Studienbeihilfenerhöhung! Nicht sozialdemokratisch ge­führte Bundesregierung, Sozialdemokraten nicht in der Regierung – keine Erhöhung der Studienbeihilfe! Sozialdemokratisch geführte Bundesregierung kommt wieder – deutliche Erhöhung der Studienbeihilfe!

Das muss man ganz deutlich sagen, da sehe ich schon einen Zusammenhang, und in diese Richtung sollte man weitergehen. Und ohne mich als Cato aufspielen zu wollen, muss ich in dem Zusammenhang sagen, dass wir nach wie vor für die Abschaffung der Studiengebühren sind. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei Bundesräten der ÖVP.) – Sie werden mich nicht beirren: Wir sind dafür, dass die Studiengebühren abgeschafft werden!

Zum Bericht des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung ist nicht viel zu sagen. Er liegt vor, er ist überblickbar. Es findet sich im Bericht allerdings ein span­nendes Detail, auf Seite 3, zum Thema nationaler Qualifikationsrahmen, meine Damen und Herren, und das ist eine zu wenig beachtete Frage.

Die Frage der europäischen Qualifikationsrahmen und in Folge der nationalen Qualifikationsrahmen sind ja Empfehlungen, in welche von etwa acht bis neun Kategorien welche Ausbildungseinrichtung eingereiht werden sollte. Das hat Empfeh­lungscharakter, momentan jedenfalls, ist aber wichtig in der Frage des Wettbewerbs der Volkswirtschaften.

Österreich ist ja in der Situation, dass wir im Gegensatz zu nahezu allen anderen Ländern – außer der Bundesrepublik Deutschland und ein bisschen der Schweiz – zwei Formen der beruflichen Bildung kennen: Wir kennen die berufliche Bildung im dualen Berufsausbildungssystem, und parallel dazu kennen wir die berufliche Bildung in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.

Da stellt sich die spannende Frage der Kompatibilität dieser beiden Ausbildungsgänge. Also beispielhalber: Was ist eine Absolventin/ein Absolvent einer Handelsschule im Vergleich zu einer Absolventin/einem Absolventen des Lehrberufes Bürokauf­mann/Büro­kauffrau? – Eine Regelung dafür haben wir in Österreich momentan nicht, jedenfalls keine saubere.

Und wenn man auf europäischer Ebene hergeht und beginnt, Bildungsabschlüsse zu vergleichen, dann wird auf Grund der Tatsache, dass diese Bildungsabschlüsse im Wesentlichen überall schulisch angeboten werden, der Vergleich zwischen schulischen Ausbildungszweigen gewählt werden, also zwischen fachschulischen Ausbildungs­zweigen, auch im nahegelegenen Ausland. Und dann ist es schon von entscheidender Bedeutung, dass die Absolventinnen und Absolventen der dualen Berufsausbildung auf denselben Levels angesiedelt werden wie die AbsolventInnen der einschlägigen Fachschulen, weil sich sonst bei internationalen Ausschreibungen nach ISO-Zertifi­zierungsnormen die Frage stellt: Wo ist wer?

Und wenn sich dann ein österreichischer Betrieb, der Lehrlinge ausgebildet hat – wofür wir ihm ja dankbar sind –, international um eine Ausschreibung bewirbt und in Konkurrenz steht zu einer Firma, die Fachschülerinnen und Fachschüler beschäftigt, und die AbsolventInnen des Lehrberufes sind auf einem tieferen Niveau als die


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 194

Absolventinnen und Absolventen der Fachschule, dann kann das unter Umständen dazu führen, dass er in diesem Wettbewerb zum Beispiel den Zuschlag nicht erhält, weil er ja geringer qualifizierte Arbeitskräfte beschäftigt.

Und das wäre natürlich desaströs, insbesondere die völlige Unterminierung des dualen Berufsausbildungssystems! Auf das muss man ... (Bundesrätin Mühlwerth: Aber deswegen schaffen wir es nicht ab, das duale Ausbildungssystem?) – Nein, überhaupt nicht! Ich versuche es gerade zu stützen und zu stärken, wenn Ihnen das auffällt. – Das heißt, auf das muss man aufpassen.

Das gilt natürlich auch auf der höheren Ebene im tertiären Bereich: Man muss auf­passen, dass man in der jetzigen Dreigliedrigkeit unserer Bildungsabschlüsse Augenmerk darauf hält, dass unsere dreigliedrigen Bildungsabschlüsse auf den etwa vergleichbaren Niveaus der anderen europäischen Länder liegen.

Das heißt, man muss Aufmerksamkeit dafür zeigen, dass im Bologna-Prozess die Kompatibilität unseres Systems gegeben ist, weil es sonst auf zwei Ebenen zu Problemen führen wird: Erstens in der Frage der nachfolgenden Auslandsstudien und der Anrechnung unserer Abschlüsse auf Folgestudien im Ausland; und zweitens auch auf der wirtschaftlichen Ebene. Die Frage ist nämlich: Was ist was in welchen Abschlüssen?, wenn Firmen Qualifikationen, zum Beispiel bei Diplomingenieuren, nachweisen müssen.

Wir haben das bei der Frage der Einführung der Fachhochschulen schmerzhaft mit­erlebt. Als wir das gemacht haben, ist man draufgekommen – später –, dass im Grunde die HTL-Ausbildung entwertet worden ist. Klar: Weil bei den internationalen Ausschreibungen Bachelor-Abschlüsse und Fachhochschulabschlüsse vorgeschrieben worden sind, und diese HTL-Abschlüsse sind diesen nicht gleichgestellt! Das hätte man machen müssen!

Das heißt, Siemens hat zum Beispiel das Problem gehabt, dass die Ingenieure von Siemens bei ISO-2000-Zertifizierungs-Ausschreibungen nicht berücksichtigt worden sind, und das hat sich negativ ausgewirkt. Und das, bitte schön, bei einem Schulsystem, das weltweit anerkannt ist als eines der besten, die es gibt, nämlich dem HTL-Schulsystem! – Da muss man also aufpassen!

Und da würde ich – und darum sage ich es so deutlich und so lang – Sie bitten, Herr Bundesminister, das zu tun, weil das ein in der Öffentlichkeit wenig beachtetes Problemfeld ist, das aber in Folge große Auswirkungen haben kann auf die Wett­bewerbsfähigkeit des Standortes Österreich. Und diese sollten wir uns erhalten! –Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.20


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


20.20.41

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Bei diesen drei Punkten werde ich zumindest ein differenziertes Abstimmungsverhalten an den Tag legen. Wir werden zum Tagesord­nungs­punkt 29, zum Hochschülerschaftsgesetz, entschieden nein sagen – nicht wegen der Anpassungen, die darin enthalten sind, sondern das BZÖ kann Maßnahmen zur Förderung der derzeitigen Interessenvertretung nicht unterstützen.

Die geringe Wahlbeteiligung bei der ÖH-Wahl hat gezeigt, dass sich die Zwangs­mitgliedschaft – sie wurde schon angesprochen – in diesem Konstrukt überholt hat. (Rufe bei der ÖVP: Pflichtmitgliedschaft!) Es sind hier Reformen gefragt – die Bundesregierung ist hier stark gefordert –, vielleicht über die Einsetzung eines Studien-


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 195

mentors vor Ort oder andere Möglichkeiten. Die wollen wir heute am Ende dieses langen Tages nicht mehr diskutieren.

Wofür wir sehr wohl sind, das ist die Erhöhung, die Anpassung der Studiengebühren, denn das sind Investitionen in die Bildung und sind gleichzeitig auch Investitionen in die Zukunft. (Bundesrat Konecny: Sie meinen die Studienbeihilfen?) – Die Studien­beihilfen natürlich, Entschuldigung. (Bundesrat Konecny: Denn sonst hätte ich nicht gewusst, ob ich zustimmen kann!) – Die Studiengebühren sind ja laut unserem Bun­deskanzler im Begriff, abgeschafft zu werden.

Herr Kollege Florianschütz hat auch die verschiedenen Wege angesprochen und die Unterschiede, die da bestehen. Wir haben nach wie vor einen riesigen Unterschied zwischen dem Bereich des dualen Ausbildungssystems und jenem der Beihilfen für Studierende. Der Steuerzahler zahlt sehr viel für die Studierenden und gibt fast nichts aus für die Lehrlinge, die eine Facharbeiterausbildung machen.

Kärnten geht hier neue Wege, und es gibt bereits die ersten Erfolge: Es gibt in Kärnten auf Kosten der Kärntner Steuerzahler – leider noch nicht des Bundes; wir warten da noch auf eine Zusage – die sogenannte Lehre mit Matura, wo ein Lehrjahr dazu­gehängt wird, wo der Lehrling zusätzlich zu seiner dualen Ausbildung auch die Matura abschließen kann – und das kostenlos! Das bedeutet eine Gleichstellung mit all jenen, die heute Fachschulen oder höhere Schulen besuchen. Ich glaube, das ist eine Chance, die man österreichweit ergreifen sollte, denn: Wenn man sowohl einen erlernten Beruf hat als auch die Matura gemacht hat und damit weiterstudieren oder in seinem Beruf arbeiten kann, so erhöht dies die Chancen, nach Abschluss der Ausbildung auch einen Arbeitsplatz zu haben. – Denn viele studieren ja und warten dann jahrelang auf eine Anstellung und auf einen Erwerb.

Ich hoffe, dass diese Botschaft aus Kärnten, wie auch so viele andere Botschaften, auch auf Bundesebene gehört wird und der Karriereweg „Lehre mit Matura“ auch österreichweit eingeschlagen wird.

20.23


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibin­ger. – Bitte.

 


20.23.37

Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie zu Beginn beruhigen: Ich werde mich auch auf die Tagesordnung beschränken und kein weiteres Universalreferat über die Lage an Österreichs Universitäten halten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben es kurz gehört: Der Verbraucherpreisindex ist seit dem Jahr 2002 um 12,8 Prozent angestiegen, die Studienbeihilfe aber seit dem Jahr 2000 unverändert geblieben. Und daher ist es höchste Zeit, auch diese Beiträge anzugleichen und anzuheben, denn die Studienförderung ist ein sehr wichtiges Element in der Univer­sitätspolitik, gerade um schwache beziehungsweise auch leistungsorientierte Studen­ten zu fördern.

Warum diese Rundung auf 12 Prozent, Herr Kollege Florianschütz? – Nun, in einem zweiten Teil soll auch der Bezieherkreis ausgeweitet beziehungsweise eine leichtere Zugänglichkeit ermöglicht werden. Und im Hinblick auf diesen zweiten Schritt hat man sich darauf geeinigt, hat man es auf diese 12 Prozent gerundet.

Ich möchte auch betonen, dass in den letzten sechs Jahren die Studienförderung bereits sehr gut ausgebaut wurde. Im Zeitraum vom Jahr 2000 bis 2006 wurde die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von 34 000 auf 48 000 gesteigert, und mittlerweile


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erhält jeder dritte Studierende an einer Fachhochschule beziehungsweise jeder fünfte Studierende an einer Universität eine Studienförderung.

Und dabei handelt es sich durchaus um stattliche Summen: Die Höchststudienbeihilfe beträgt monatlich 424 € oder jährlich 5 100 €, und unter besonderen Umständen, zum Beispiel für Selbsterhalter, für Verheiratete oder Erziehungsberechtigte, ist diese sogar höher, nämlich bis zu 626 € monatlich oder 7 272 € jährlich. Daneben kann man auch noch 7 000 € steuerfrei dazuverdienen. Also durchaus beachtliche Größenordnungen! Zum Glück ist es Bundesminister Hahn gelungen, dass das Budget für sein Ressort relativ stark angehoben wurde, denn das kommt der Infrastruktur, den Lehrenden, dem Lehrangebot, aber eben auch den Studierenden zugute, und zwar an den Univer­sitäten, Fachhochschulen und auch Pädagogischen Hochschulen.

Mit dieser Steigerung der Beihilfen um 12 Prozent soll es den jungen Menschen ermöglicht werden, dass sie sich auch weiter auf ihr Studium konzentrieren und dadurch auch rascher zu einem Studienabschluss kommen. Sie haben dadurch die Chance, dass sie rascher eine Arbeit ergreifen beziehungsweise, wenn sie das wün­schen, rascher eine Wissenschaftskarriere einschlagen. Das ist gerade in Österreich sehr wichtig, denn wir zählen leider Gottes noch immer zu den Ländern mit den längsten Studienzeiten. Diese Anhebung der Studienbeihilfe ist daher nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Studienförderung, sondern auch in Richtung rascherer Studienabschlüsse und Anhebung der Akademikerquote.

Das, meine Damen und Herren, ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes, denn dieser Bonus wird ja durch das erworbene Wissen unserer Studierenden wieder in die Gesellschaft zurückfließen. Und gerade in Österreich, wo Humankapital meiner Meinung nach der größte Rohstoff ist, den wir haben, ist das besonders wichtig.

In diesem Zusammenhang begrüße ich auch das im Bericht des Bundesministeriums dargestellte EU-Programm „Lebenslanges Lernen“ und auch die schon bisher erfolgreich durchgeführten ERASMUS-Programme, also Auslandsaufenthalte für Studierende. Gerade für Österreich als Exportland ist es nämlich sehr wichtig, dass die Österreicherinnen und Österreicher auch über den Tellerrand hinausblicken. Mehr als 40 000 Studierende haben dieses Angebot bereits wahrgenommen, und ich würde mir wünschen, dass die Zahl weiter steigt.

Insgesamt daher volle Zustimmung meiner Fraktion beziehungsweise auch Kenntnis­nahme des Berichtes des Bundesministeriums. (Beifall bei der ÖVP.)

20.28


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


20.28.11

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Fast hätte ich heute hier die Schlussworte, aber ich nehme an, dass sich der Herr Bundesminister noch zu diesem Punkt äußern wird.

Ich muss gleich zu Beginn meiner Vorrednerin widersprechen, wenn sie der Meinung ist, dass die Erhöhung der Studienbeihilfen in gewisser Weise zu einer Beschleunigung der Studienabschlüsse führen würde. Wir haben gehört, die Studienbeihilfe wird jetzt um 12 Prozent erhöht – das ist erfreulich für alle, die davon profitieren; es klingt aber besser, als es dann bei genauem Hinsehen wirklich ist, denn die geplante Erhöhung liegt deutlich unter der Inflation. Die letzte Anpassung gab es im Jahre 1999. Bei vollständiger Inflationsanpassung müsste auch dieses Jahr als Referenzzeitpunkt verwendet werden. Das tut die Regierung aber nicht, sondern sie nimmt hier das


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Jahr 2000 her. Die tatsächliche Inflation seit 1999 beträgt 16,7 Prozent. Es wird also durch diese Studienbeihilfenerhöhung nicht einmal die tatsächliche Inflation abge­golten. Ich glaube daher auch nicht, dass es dadurch zu einer Beschleunigung bei den Studienabschlüssen kommen wird, auch wenn das für manche durchaus erfreulich wäre.

Wenn man weiß, wie wenig Geld Studierende in Österreich zum Leben haben, und wenn man weiß, wie teuer das Leben und auch das Studieren sein kann und dass in Österreich gerade einmal 17 Prozent aller Studierenden Studienbeihilfe beziehen, dann kann man nur sagen, dass in diesem Bereich auf jeden Fall mehr nötig ist, als eine Einmal-Anpassung, die noch dazu unter der Inflationsrate liegt. Nur zum Vergleich: EU-weit sind die Raten von Studienbeihilfenbezieherinnen und -beziehern von 50 Prozent bis hin zu 85 Prozent in Großbritannien. Das sind schon andere Zahlen. Hier sind wir mit 17 Prozent wirklich nicht gerade gut dran. Eine Indexanpas­sung wäre unserer Meinung nach auch eine Voraussetzung, denn es alle paar Jahre dann zu erhöhen, wenn man es gerade beschließen will, ist nicht dasselbe wie eine automatische Anpassung.

Nun noch ein paar Worte zur Änderung des Hochschülerinnen- und Hochschüler­schaftsgesetzes. – Da ging es mir ganz ähnlich wie dem Kollegen Florianschütz: Auch ich war etwas überrascht und nicht sicher, ob ich jetzt im richtigen Universum bin oder ob sich hier etwas ganz drastisch verschoben hat, denn ich war immer der Meinung, dass Ihre Fraktion (in Richtung Bundesrätin Mühlwerth) – oder die Vorgänger­organisation, ich weiß nicht, wie ich sagen soll – eigentlich nicht für eine Direktwahl der Bundesvertretung war, sondern für eine Abschaffung der Bundesvertretung. Mich hat es jetzt daher sehr überrascht, hier von Ihnen einen Appell für mehr Demokratie zu hören.

Wenn ich mich richtig erinnern kann, war es auch die besagte Vorgängerorganisation, die bei einer Regierungsbeteiligung beschlossen hatte, dass genau diese Direktwahl abgeschafft wurde. – Gut, niemand hindert Sie daran, zu lernen und klüger zu werden. Das ist ja durchaus schön, aber es hat mich jetzt einfach nur verwirrt.

Sie haben inhaltlich durchaus viele Punkte genannt, die wichtig wären, was Verbes­serungen im Studienalltag betrifft. Mir würden auch viele Punkte einfallen, aber diese kann ich leider nicht im HochschülerInnenschaftsgesetz reklamieren, sondern die würden ins Universitätsgesetz fallen – auch wieder etwas, wo die „Vorgänger­organi­sation“, ich bleibe bei diesem Wort, zugestimmt hat bei den entsprechenden Ver­schlechterungen für Studierende damals.

Inhaltlich geht es bei dieser Änderung um eine terminologische Anpassung an das Hochschulgesetz 2005, eben um die Erfassung der Pädagogischen Hochschulen und um ein Eingehen auf diverse Spezifika, die die Pädagogischen Hochschulen betreffen. Das sind rein sachliche, sprachliche Anpassungen, denen werden wir auch zustimmen.

Wenn man schon dabei ist, dieses Gesetz zu ändern, hätte ich natürlich wieder einige Wünsche, besonders an die Adresse der SPÖ: Wir haben wieder keine Wieder­einführung der Direktwahl der Bundesvertretung. – Es ist ja noch ein bisschen Zeit bis zur nächsten Wahl. Vielleicht gehen Sie in sich, vielleicht können Sie sich hier doch noch überwinden und dann die ÖVP überzeugen. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Das tun wir uns nicht an!) Das wäre sehr schön.

Was wir auch wieder nicht haben, ist eine Einführung des passiven Wahlrechts für ausländische Studierende. Herr Minister! Ich glaube, mich richtig zu erinnern, dass Sie


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bei unserer letzten Diskussion über dieses Thema angedeutet haben, da wäre doch vielleicht etwas möglich. – Es ist jetzt leider wieder nicht enthalten.

Es gäbe viel zu sagen. In Anbetracht der Zeit werde ich es aber dabei belassen, mit einer Ausnahme. (Ruf: Wir haben noch Zeit!) – Wir haben noch Zeit, ja. – Ich möchte nur zum Abschluss sagen: Im Übrigen, Herr Bundesminister, bin ich der Meinung, dass Studiengebühren abgeschafft werden sollten. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

20.32


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Hahn. – Bitte.

 


20.32.43

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Herr Präsident! Ich werde mich hier nicht in die Catos einreihen und „im Übrigen“ irgend­etwas fordern, sondern ich wollte nur ein paar Hinweise machen.

Zum einen: Die Wahlbeteiligung bei der eben zu Ende gegangenen Hochschüler­schaftswahl war eine niedrige – darüber brauchen wir nicht zu diskutieren –, aber sie war nicht die niedrigste aller Zeiten, sondern wir hatten von 1997 bis 2001 eine niedrigere Wahlbeteiligung. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir uns alle eine höhere wünschen. Deswegen werde ich mich auch, wenn die technischen Voraus­setzungen gegeben sind, und da bin ich sehr hoffnungsfroh – und ich hoffe, wer immer die künftige Exekutive der Hochschülerschaft stellt, wird das auch mit unterstützen –, sehr dafür einsetzen, dass wir bei der nächsten Hochschülerschaftswahl in zwei Jahren tatsächlich zumindest im Bereich der Hochschülerschaft das E-Voting ein­setzen können, ein Instrument, das, so würde ich meinen, gerade Studentinnen und Studenten im wahrsten Sinne des Wortes auf den Leib geschrieben ist. Dort könnten wir es einmal ausprobieren, ob das funktioniert. Und wenn nicht gerade im studen­tischen Bereich dadurch eine höhere Wahlbeteiligung zustande kommt, dann weiß ich nicht, wo durch E-Voting eine höhere Wahlbeteiligung zustande kommen könnte! Ich denke daher, das ist eine günstige Gelegenheit, es auszuprobieren.

Die Erhöhung der Studienbeihilfe um 12 Prozent ist, glaube ich, insgesamt eine beachtliche Größenordnung. Vielleicht tun wir uns leichter, wenn wir das in absoluten Zahlen bemessen: Da geht es für ein ganzes Jahr um 16 bis 17 Millionen € mehr. Wir haben ja in der Koalition vereinbart, dass etwa ein Betrag von 20 bis 25 Millionen € mehr für Studienbeihilfe zur Verfügung steht, und es war die gemeinsame Absicht, zwei Drittel in eine Erhöhung zu geben, was jetzt eben gerade stattfindet, und ein Drittel im nächsten Jahr in eine qualitative Verbesserung des Systems, die nicht so einfach umzusetzen ist wie eine simple lineare Erhöhung.

Beide Maßnahmen zusammen in der Endausbaustufe 2009 werden eben diese knapp 25 Millionen € ergeben, womit wir dann bei den Studienbeihilfen deutlich über 200 Millionen € pro Jahr angelangt sein werden, was auch im internationalen Vergleich eine durchaus beachtliche Größenordnung ist, weil wir im Gegensatz zu manch anderen Ländern „nur“ – unter Anführungszeichen – Studienbeihilfen kennen. Es gibt andere Länder, die auch Studienfinanzierungen anbieten, die dann allerdings auch zurückgezahlt werden müssen. Da stellen sich dann unter Umständen die Parameter etwas anders dar. Aber nur von der Studienbeihilfenseite betrachtet, können wir uns auch im internationalen Vergleich anschauen lassen, und zwar im guten Sinne.

Was die Novelle zum Hochschülerschaftsgesetz anbelangt, darf ich noch einmal das Wesentliche herausarbeiten: Es geht hier darum, dass ab Herbst die Pädagogischen


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Akademien zu Hochschulen geworden sein werden, und da diese Pädagogischen Hochschulen auch in der Form der Hochschule einen Weiterbildungsauftrag für die Pädagogen haben, wird es auch sehr viele Lehrerinnen und Lehrer geben, die sozu­sagen während ihrer beruflichen Tätigkeit hier Fortbildungsmaßnahmen ergreifen. Und hier war es allen einsichtig, dass die zu dieser Gruppe zählenden Personen, die nur wenige Tage während eines Semesters an der Hochschule sein werden, dafür nicht Studiengebühren zu entrichten haben und damit aber auch nicht Mitglieder der Hochschülerschaft im klassischen Sinn sein werden. Und daher war es notwendig, hier eine entsprechende Ausnahmeregelung zu treffen, die eigentlich von allen als recht und billig empfunden wurde.

Was sozusagen die künftige inhaltliche Weiterentwicklung der Pädagogischen Hoch­schulen anbelangt, wird es sicherlich noch eine Reihe von Diskussionen geben beziehungsweise werden solche zu führen sein über die Frage, wo sinnvollerweise die didaktischen Ausbildungen stattfinden, auch jene der AHS-Lehrer. Und ich verhehle nicht, auch die Hochschullehrer würden das eine oder andere mehr – denn jetzt haben sie gar nichts – an pädagogischer Ausbildung vertragen. – Insgesamt wird hier also gerade im Bereich AHS, BHS und vor allen Dingen Hochschulen eine zusätzliche pädagogisch-didaktische Ausbildung vonnöten sein. Darüber, wo und wie wir das ansiedeln, sollten wir noch diskutieren.

Ich danke auch, Herr Kollege Florianschütz, für den Hinweis betreffend Standards und Qualifikationen. Das betrifft zwar im Wesentlichen Kollegin Schmied, ich werde sie auch davon informieren – das war jetzt, bitte, nicht zynisch gemeint, in dem Bereich sind wir durchaus gut akkordiert –, es ist auch Teil einer gemeinsamen Arbeitsgruppe beider Ministerien im Rahmen dieser Qualifizierungsprozesse auf europäischer Ebene.

In Summe, glaube ich, zwei Gesetzesmaterien, die es wert wären, eine große Zustim­mung zu finden. Nochmals vielen Dank für Ihr Mitdiskutieren, für Ihr Sich-Mitenga­gieren, und herzlichen Dank auch für die Diskussion heute. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie der Bundesräte Schennach und Mitterer.)

20.38


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Offenbar auch nicht.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hoch­schülerschaftsgesetz 1998 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 200

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die Jahresvorschau des Bundes­ministeriums für Wissenschaft und Forschung 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des Arbeitsprogramms des Rates.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

20.39.2431. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) geändert wird (EU-JZG-ÄndG 2007) (48 d.B. und 135 d.B. sowie 7721/BR d.B.)

32. Punkt

Jahresvorschau des BMJ 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeits­programms der Europäischen Kommission für 2007 sowie des operativen Achtzehnmonatsprogramms des deutschen, portugiesischen und slowenischen Ratsvorsitzes (III-317-BR/2007 d.B. sowie 7722 d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 31 und 32 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Winter.

 


20.40.05

Berichterstatter Ernst Winter: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geändert wird.

Es liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor. Ich darf mich daher auf die Antrag­stellung beschränken.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf weiters den Bericht des Justizausschusses über die Jahresvorschau des Bun­des­ministeriums für Justiz 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitspro­gramms der Europäischen Kommission für 2007 sowie des operativen Achtzehn­monats­programms des deutschen, portugiesischen und slowenischen Ratsvorsitzes bringen.

Auch hier liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 den Antrag, die Jahresvorschau des Bundesministeriums für Justiz 2007 zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 201

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über die Jahresvorschau des Bundesminis­teriums für Justiz 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2007 sowie des operativen Achtzehnmonatsprogramms des deutschen, portugiesischen und slowenischen Ratsvorsitzes.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

 

20.42.2133. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 2. Halbjahr 2007

 


Präsident Manfred Gruber (den Vorsitz übernehmend): Wir gelangen nun zum 33. Punkt der Tagesordnung.

Da mit 1. Juli 2007 der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Steiermark übergeht und gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der an erster Stelle ent­sendete Vertreter dieses Bundeslandes, Herr Bundesrat Mag. Wolfgang Erlitz, zum Vorsitz berufen ist, sind die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.

Wahl der Vizepräsidenten

 


Präsident Manfred Gruber: Ich werde die Wahl der beiden Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.

Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.

Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu. Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Jürgen Weiss lautet.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 202

Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.

20.43.59

 


Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Ich danke allen für das Vertrauen und nehme die Wahl an. (Allgemeiner Beifall.)

 


Präsident Manfred Gruber: Ich gratuliere dem Kollegen Weiss zur Wahl.

Wir kommen nunmehr zur Wahl des zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.

Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu. Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach lautet.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.

Ich frage die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt.


20.45.20

Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach (SPÖ, Wien): Ich danke für das Vertrauen und nehme die Wahl an. (Allgemeiner Beifall.)

 


Präsident Manfred Gruber: Ich gratuliere zur Wahl.

Wahl der Schriftführer

 


Präsident Manfred Gruber: Wir kommen nun zur Wahl der Schriftführer.

Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Sissy Roth-Halvax, Mag. Susanne Neuwirth, Josef Saller, Ernst Winter für das zweite Halbjahr 2007 zu Schriftführern beziehungsweise Schriftführerinnen des Bundesrates zu wählen.

Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich diese Wahl unter einem vor. – Es gibt keinen Einwand.


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 203

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustim­mung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvor­schlag ist somit angenommen.

Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.

(Die Bundesrätinnen Roth-Halvax und Mag. Neuwirth sowie die Bundesräte Saller und Winter nehmen die Wahl an. – Allgemeiner Beifall.)

Wahl der Ordner

 


Präsident Manfred Gruber: Wir kommen nunmehr zur Wahl der Ordner.

Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Karl Boden, Dr. Franz Eduard Kühnel und Eva Konrad für das zweite Halbjahr 2007 zu Ordnern des Bundesrates zu wählen.

Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich auch diese Wahl unter einem vor. – Es wird kein Einwand erhoben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustim­mung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvor­schlag ist somit angenommen.

Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.

(Die Bundesräte Boden und Dr. Kühnel sowie Bundesrätin Konrad nehmen die Wahl an. – Allgemeiner Beifall.)

20.46.57 Schlussansprache des Präsidenten

 


Präsident Manfred Gruber: Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Keine große Abschiedsrede. Es haben schon alle eilig. Aber es geht heute nicht nur der längste Tag des Jahres allmählich zu Ende, sondern auch das erste Halbjahr 2007 neigt sich seinem Ende zu.

Erlauben Sie mir trotz vorgerückter Stunde ein kurzes Resümee: Mein Ziel war es, die sehr praxisbezogenen Vorschläge des Herrn Bundespräsidenten für den Bundesrat in Gesprächen mit den Landtagspräsidenten sowie bei einer Präsidiumsklausur mit Experten so weit voranzutreiben, dass dieser Prozess im zweiten Halbjahr fortgesetzt werden kann.

Kollege Erlitz als Nachfolger war bei sämtlichen Verhandlungen und Gesprächen dabei. Und ich würde mich sehr freuen, wenn dieser Prozess in dieser Form fortgesetzt werden würde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich geht ein interessantes, aber auch ein sehr intensives Halbjahr zu Ende. Neben unseren planmäßigen Sitzungen, in denen wir die Regierungserklärung sowie die Erklärung der Landeshauptfrau von Salzburg ent­gegen­nahmen, gab es zahlreiche Gespräche mit Botschaftern, Besuche der bel­gischen Senatspräsidentin Lizin, des rumänischen Senatspräsidenten Vacaroiu sowie den Besuch des deutschen Bundesratspräsidenten Ringstorff. Das ist nur ein kleiner Teil jener Verpflichtungen, die mit dem Amt des Vorsitzenden verbunden sind.

Darüber hinaus gab es Diskussionen mit Maturaklassen, Staatsbesuche von Putin und Mesić, einen Brüssel-Besuch zum Thema EU-Verfassung und Reduzierung des CO2-Ausstoßes.

Dass ich am 4. Mai anlässlich der gemeinsamen Gedenkveranstaltung einen Rede­beitrag leisten durfte, macht mich sehr stolz.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit in den Ausschüssen und im Plenum recht herzlich bedanken. Bedanken möchte ich mich auch bei den beiden Vizepräsidenten für die Unterstützung in der Tätigkeit als Präsident sowie bei den Klubvorsitzenden. Danke noch einmal für die gute Zusammenarbeit!

Bedanken möchte ich mich beim gesamten Bundesratsteam unter der Führung von Frau Bundesratsdirektorin Dr. Bachmann und ihrer Stellvertreterin Dr. Alsch-Harant. Sie waren mir eine große Stütze.

Zum Schluss noch alles Gute meinem Nachfolger, dem Kollegen Mag. Wolfgang Erlitz, und der Steiermark! Das halbe Jahr der Mozartkugeln geht zu Ende. Ich weiß nicht, ob das zweite Halbjahr von Kürbiskernen besetzt sein wird. (Allgemeiner Beifall.)


BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 204

20.49.52Einlauf

 


Präsident Manfred Gruber: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungs­weise in der heutigen Sitzung insgesamt siebzehn Anfragen, 2516/J bis 2532/J, eingebracht wurden.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Freitag, 20. Juli 2007, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Diese Sitzung ist geschlossen.

20.50.42Schluss der Sitzung: 20.51 Uhr

 

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