BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 137

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Das neue Gesetz sieht vor, dass jederzeit eine Kontrolle durchgeführt werden kann. Das ist wichtig, weil das sonst ja sinnlos wäre. Auch das Landwirtschaftsministerium muss jährlich die Rohstoffmenge als Reserve nachweisen, das ist auch neu.

Die Zukunft braucht viel Energie, und das wollen wir ja haben, das ist positiv, denn sonst gibt es einen Stillstand. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kontrollen und die Reservesicherung, das ist etwas, was wir brauchen. Geschätzte Frau Staats­sekretärin, die Frage ist ja: Ist es die Menge? Ist es nicht auch ein Zeitplan, dass man sagt, es müssen mindestens drei Monate oder fünf Monate oder sechs Monate an Re­serven vorhanden sein?

Die Aufforderung richtet sich auch an die zuständigen Minister: Das Wirtschaftsministe­rium und das Landwirtschaftsministerium sind für die Statistikführung verantwortlich und haben jederzeit die Unterlagen zu liefern.

Sechs Ziele sind dafür die Grundlage, und das finde ich sehr positiv: Einbeziehung
der als Mischkomponenten zu Benzinen Verwendung findenden Energieträger in die Pflichtnotstandsreserve, Einbeziehung der – auf Grundlage des österreichisch-italieni­schen Staatsvertrages zur Nutzung von Einrichtungen des Ölhafens Triest errichte­ten – Tanklager der Transalpinen Ölleitung GmbH, Anpassung der gehaltenen Pflicht­notstandsreserve an die Marktstruktur wird gefordert, Anpassung der Aufgaben der Kontrollorgane an das neue Gesetz, und Aufnahme der Biokraftstoffe und Rohstoffe zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen in die statistischen Erhebungen für die Pflichtnotstandsreserve.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist positiv. Wir sollten alle dem Gesetz die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall des Bundesrates Mitterer sowie bei der ÖVP.)

15.52


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird.

Da der gegenständliche Beschluss zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmungen enthält, bedarf dieser nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

 


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