Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Debatte ein. Ich begrüße die Frau Justizministerin in unserer Runde.
Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich erteile ihm dieses.
15.56
Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin! Frau Präsidentin! Das Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz ist – es ist mir wichtig, das zu Beginn zu betonen – aus meiner Sicht und aus unserer Sicht eine sehr gelungene Maßnahme, um die Belastungen, die inflationsbedingt entstanden sind und viele Österreicherinnen und Österreicher treffen, zu lindern. Sie müssen bedenken, dass neben Lebensmittel- und Energie- die Wohnkosten in den letzten Jahren am erheblichsten gestiegen sind.
Das Steigen der Wohnkosten ist bei genauer Betrachtung natürlich wesentlich facettenreicher: Neben der Miete kommen in den letzten Jahren natürlich auch die steigenden Betriebskosten dazu. Diese Betriebskosten sind, kann man beinahe sagen, teilweise fast zu einer zweiten Miete angewachsen. Die Ursachen sind vielfältig; einen Teil habe ich schon genannt, das sind die gestiegenen und steigenden Energiekosten.
In einer unserer letzten Bundesratssitzungen haben wir – und ich denke, auch zu Recht – reklamiert, dass die Gesetze so schnell durch das Parlament durchgegangen sind. In diesem Fall, Frau Ministerin, bin ich Ihnen aber dankbar, dass wir es hier wirklich sehr rasch abwickeln haben können, weil es den Menschen jetzt und sofort hilft und eine wichtige Maßnahme für die Menschen ist, die diese Entlastung jetzt brauchen.
Worum geht es denn ganz konkret? – Bisher erhöhten sich die Richtwertmieten einmal jährlich, entsprechend dem Verbraucherpreisindex vom Monat Dezember, der herangezogen wurde. Der Dezember-Index ist aber in der Regel und im Durchschnitt gesehen meistens einer der höchsten Indices, und es kam daher eigentlich zu einer relativ starken Erhöhung.
Die neue Berechnung wird so funktionieren, dass es einen Durchschnittswert des ganzen Jahres gibt. Diese neue Regelung ergibt jetzt sofort bei den Richtwertmieten ab Mai, dass es nicht zu einer Erhöhung um 3,6 Prozent kommt, sondern nur zu einer Erhöhung um schwach 2,2 Prozent.
Wer sind die Profiteure dieser Regelung? – Zum einen all jene, die in Altbauten wohnen, konkret in jenen, die nach dem 1. März 1994 vermietet wurden. Das sind immerhin 350 000 Haushalte. Weiters profitieren indirekt auch all jene, die in Wohnungen von gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften leben und wohnen. Auch hier treffen wir mit dieser Maßnahme über 300 000 Haushalte, die betroffen sind.
Ich bin froh, Frau Ministerin, dass Sie diese Thematik so konstruktiv und rasch mit unserem Koalitionspartner angegangen sind und hier eine gemeinsame und, so meine ich, gute Lösung gefunden haben, die all jenen direkt hilft, die vom Ansteigen der Preise in den letzten Monaten besonders betroffen waren.
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