BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 142

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Ich komme aus Innsbruck, einer der teuersten Wohngegenden in Österreich – ich glau­be, es ist die drittteuerste. Was Menschen in Innsbruck für Mieten ausgeben – das be­ginnt bei WG-Zimmern und geht hin bis zu Wohnungen –, ist deutlich mehr, als es zum Beispiel in Wien der Fall ist. Es ist für viele Menschen schon wirklich ein Problem, sich das leisten zu können.

Wir werden dieser Änderung heute jedenfalls zustimmen, weil sie zumindest für einen Teil der Betroffenen tatsächlich eine Verbesserung darstellt. Wir werden uns allerdings genau anschauen, was bei der angekündigten Reform noch kommen wird. Es gibt gro­ßen Handlungsbedarf in vielen Bereichen, wobei ich jetzt als Stichwörter die Mietzins­obergrenzen, die Vergebührung von Mietverträgen und den Betriebskostenkatalog er­wähnen möchte. Da sind sehr viele Dinge mit eingerechnet, die die Mieterinnen und Mieter zu bezahlen haben, bei denen man aber diskutieren könnte, ob das nicht eigent­lich die Vermieter zu finanzieren hätten.

Unsere Zustimmung wird es jedenfalls geben. (Allgemeiner Beifall.)

16.07


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Berger. – Bitte.

 


16.07.44

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Da­men und Herren! Ich freue mich sehr, dass dieses Gesetz allseitige Unterstützung erfahren hat und erfahren wird. Es war tatsächlich ein erster Schritt im Rahmen eines Gesamtpaketes der Bundesregierung, mit dem wir Maßnahmen gegen die Folgen der Inflation – soweit das in der Macht der Bundesregierung beziehungsweise des Gesetz­gebers steht – setzen wollen. Es wurden auch im Ministerrat mittlerweile andere Maß­nahmen beschlossen. Der Punkt mit der neuen Valorisierung bei den Richtwertmieten war jetzt ein besonders dringender. Hätten wir jetzt nicht schnell gehandelt, wären die alten Regelungen mit 1. April zur Anwendung gekommen und der Dezemberwert der Inflationsrate, der ungerechtfertigt im Vergleich zum Jahresdurchschnitt hohe Anpas­sungen ergeben hat.

Es ist ein erster Schritt im Bereich des Komplexes Mietrecht-Wohnrecht. Es wird auch aus anderen Ressorts Beiträge geben. Konkret hat das Wirtschaftsministerium bereits einen Entwurf zur Begrenzung der Maklergebühren ausgesendet. Im Finanzministe­rium gibt es Vorbereitungen im Hinblick auf die Vergebührung der Mietverträge. Für den Herbst planen wir eine größere Novelle zum Mietrechtsgesetz, in der unter ande­rem die bereits vereinbarte Formel – nämlich fünfprozentige Anpassungen – auch bei den Richtwertmieten, so wie jetzt bei den Kategoriemieten, zum Tragen kommen soll, sowie einige andere Maßnahmen, wobei wir uns da auf eine Einigung der Sozialpart­ner stützen können.

Ich darf mich hier bei allen Fraktionen bedanken, die die schnelle Vorgangsweise im Nationalrat möglich gemacht haben, insbesondere bei Herrn Dr. Sonnberger, Bauten­sprecher der ÖVP, der mein Verhandlungspartner war, wobei wir in guter gemeinsamer oberösterreichischer Tradition diese Vereinbarungen in Linz in einer nächtlichen Sit­zung ausgehandelt haben.

Wir haben auch andere Modelle durchgerechnet, nämlich schon jetzt bei den Richt­werten auf einen fünfprozentigen Schwellenwert zu gehen. Das hätte allerdings heuer


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