dazu geführt, dass wir den Mietern wahrscheinlich ausgerechnet vor Weihnachten eine entsprechende Erhöhung hätten zumuten müssen. Ich denke daher, dass diese kleineren Schritte – also 2,2 Prozent jetzt – besser sind, als jetzt auf eine Erhöhung zu verzichten, dann aber ausgerechnet im Dezember eine fünfprozentige Erhöhung durchführen zu müssen.
Da keine Redezeitbeschränkung vorgesehen ist, möchte ich hier noch etwas zum nächsten Punkt sagen. Die Kollegin aus Tirol hat gemeint, dass es immer um die ersten Wohnungen geht. (Bundesrätin MMag. Eibinger: Ich komme aus der Steiermark!) – Aus der Steiermark, Entschuldigung. Ich glaube, Sie haben sich auf eine Tagung der Jungen ÖVP in Tirol bezogen und erwähnt, dass besonders die finanzielle Situation von Jungfamilien zu berücksichtigen ist, und zwar sowohl bei Mietwohnungen, aber auch zum Beispiel beim Kauf von Eigentumswohnungen oder beim Hausbau. Auf genau diese Situation zielt unser Bauträgervertragsgesetz.
Die Novellierungen, die wir hier vorsehen, sollen insbesondere Käufer von Wohnungen besser sichern. Sie sollen sichern, dass für die Raten, die sie zahlen, auch die Gegenleistung erbracht wird, dass übergebenes Geld sorgsam gehütet wird und dass für Gewährleistungsfälle nach Abnahme der Wohnung durch einen Haftrücklass noch Geld vorhanden bleibt.
Es handelt sich da meistens um die größte Investition, die Familien tätigen. Wir wissen ja alle von sehr vielen Fällen, dass es hier zu großen Problemen kommen kann, die die jungen Leute um ihre Ersparnisse bringen beziehungsweise um das Geld, das sie vielleicht von den Eltern dazubekommen haben. Ich denke, auch dieses Bauträgervertragsgesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Wohnbedürfnisses, insbesondere von jüngeren Familien. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
16.12
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke, Frau Ministerin.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauträgervertragsgesetz geändert wird (432 d.B. und 469 d.B. sowie 7898/BR d.B.)
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