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759. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

Freitag, 25. Juli 2008

 

 


Stenographisches Protokoll

759. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Freitag, 25. Juli 2008

Dauer der Sitzung

Freitag, 25. Juli 2008: 9.02 – 20.26 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird

2. Punkt: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Juni 1976 über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachter­kom­missionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird

7. Punkt: Kulturbericht 2004 der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kul­tur

8. Punkt: Kulturbericht 2005 der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kul­tur

9. Punkt: Kulturbericht 2006 der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

10. Punkt: Strategische Jahresplanung 2007 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kom­mission sowie des 18-Monatsprogramm der deutschen, portugiesischen und slowe­nischen Präsidentschaften

11. Punkt: Strategische Jahresplanung 2008 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kom­mission sowie des 18-Monatsprogramm der deutschen, portugiesischen und slowe­nischen Präsidentschaften


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 2

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Öko­strom­gesetz-Novelle 2008)

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz)

14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz erlassen und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert wird

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird

19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz, das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialver­siche­rungsgesetz geändert werden

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz – SMG und das Gesund­heits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG geändert werden (SMG-Novel­le 2008)

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 sowie das Lebens­mittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden

22. Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die polizeiliche Zusammenarbeit

23. Punkt: Bericht des Bundesministers für Inneres an das österreichische Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008 und zum Achtzehn­monatsprogramm des deutschen, portugiesischen und des slowenischen Vorsitzes

24. Punkt: Bundesgesetz über die Finanzprokuratur (Finanzprokuraturgesetz – ProkG)

25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Grundsteuergesetz 1955, das Alkohol­steuer­gesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabak­steuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995 und das IAKW-Finanzierungs­ge­setz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2008)

26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird

27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, das Arznei­mit­telgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden

28. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Grundrechte-Charta, weltweit zunehmende Verfolgungen von Christen und Sicherung der Religionsfreiheit (168/A(E)-BR/2008)

*****

Ergänzung der Tagesordnung ........................................................................................ 45


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 3

29. Punkt: Selbständiger Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Mag. Susanne Neuwirth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamen­ta­rischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Rahmenbedingungen und Er­fahrungen grenzüberschreitender regionaler Zusammenarbeit“ (170/A-BR/2008)

*****

Inhalt

Bundesrat

Antrittsansprache des Präsidenten Jürgen Weiss ................................................... 12

Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Mag. Susanne Neuwirth, Kolleginnen und Kollegen, den Selbständigen Antrag 170/A-BR/08 der Bundesräte Jürgen Weiss, Mag. Susanne Neuwirth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Rahmen­bedingungen und Erfahrungen grenzüberschreitender regionaler Zusammen­arbeit“ gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen – Annahme          45, 45

Antrag der Bundesräte Ing. Reinhold Einwallner, Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 19 Abs. 3 GO-BR, mit der weiteren Vorberatung der Petition betreffend „Taxi- und Mietwagenlenker/In Schlepper Ja – Nein“ (Ordnungsnummer 22) den Ausschuss für BürgerInnen­rechte und Petitionen zu betrauen – Annahme .........................................................................  46, 46

Personalien

Verhinderung .................................................................................................................. 12

Fragestunde (136.)

Soziales und Konsumentenschutz ............................................................................ 13

Erwin Preiner (1631/M-BR/08); Franz Wolfinger, Efgani Dönmez

Josef Saller (1627/M-BR/08); Juliane Lugsteiner, Monika Mühlwerth

Stefan Schennach (1634/M-BR/08); Walter Mayr, Christa Vladyka, Ing. Siegfried Kampl

Maria Mosbacher (1632/M-BR/08); Bettina Rausch, Stefan Schennach

Edgar Mayer (1628/M-BR/08); Ana Blatnik

Peter Mitterer (1630/M-BR/08); Elisabeth Grimling, Friedrich Hensler, Elisabeth Kerschbaum

Waltraut Hladny (1633/M-BR/08); Reinhard Jany, Werner Herbert

Martina Diesner-Wais (1629/M-BR/08); Harald Reisenberger, Peter Mitterer

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 4

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird (587 d.B. und 621 d.B. sowie 7985/BR d.B.)                   46

Berichterstatter: Harald Reisenberger ......................................................................... 46

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Über­einkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (564 d.B. sowie 7986/BR d.B.) ..................................... 46

Berichterstatter: Harald Reisenberger ......................................................................... 46

Redner/Rednerinnen:

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ..... 47

Gottfried Kneifel ..................................................................................................... ..... 48

Efgani Dönmez ........................................................................................................ ..... 50

Monika Kemperle .................................................................................................... ..... 51

Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 52

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 1, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 54

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 2, 1. gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z. 2 B-VG die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen und 3. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z. 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben ......................................................................................... 54

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (548 d.B. und 630 d.B. sowie 7980/BR d.B. und 7997/BR d.B.)           ............................................................................................................................... 55

Berichterstatterin: Elisabeth Grimling ......................................................................... 55

4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (606 d.B. und 636 d.B. sowie 7998/BR d.B.)                         55

Berichterstatterin: Elisabeth Grimling ......................................................................... 55

Redner/Rednerinnen:

Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 55

Mag. Wolfgang Erlitz .............................................................................................. ..... 58

Monika Mühlwerth .................................................................................................. ..... 61

Dr. Andreas Schnider ............................................................................................. ..... 63

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .............................................................. ..... 67

Ing. Siegfried Kampl ............................................................................................... ..... 69

Erwin Preiner .......................................................................................................... ..... 71

Bettina Rausch ........................................................................................................ ..... 74

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 3, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 76

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 4, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 77


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 5

5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird (577 d.B. und 638 d.B. sowie 7999/BR d.B.)               ............................................................................................................................... 77

Berichterstatterin: Elisabeth Grimling ......................................................................... 77

Redner/Rednerinnen:

Ana Blatnik .............................................................................................................. ..... 77

Dr. Andreas Schnider ............................................................................................. ..... 78

Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 80

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .............................................................. ..... 81

Juliane Lugsteiner .................................................................................................. ..... 83

Ferdinand Tiefnig .................................................................................................... ..... 83

Monika Mühlwerth .................................................................................................. ..... 84

Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 85

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 87

6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Juni 1976 über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hoch­schulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkom­missionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird (579 d.B. und 640 d.B. sowie 8000/BR d.B.) ................................................................................................................. 87

Berichterstatterin: Elisabeth Grimling ......................................................................... 87

Redner/Rednerinnen:

Dr. Andreas Schnider ............................................................................................. ..... 87

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .............................................................. ..... 89

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 89

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Kulturbericht 2004 der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (III-292-BR/2005 d.B. sowie 8001/BR d.B.) ...................................................................................................... 89

Berichterstatterin: Elisabeth Grimling ......................................................................... 90

8. Punkt: Kulturbericht 2005 der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (III-311 und Zu III-311-BR/2006 d.B. sowie 8002/BR d.B.) ................................................................................ 90

Berichterstatterin: Elisabeth Grimling ......................................................................... 90

9. Punkt: Kulturbericht 2006 der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur (III-333-BR/2007 d.B. sowie 8003/BR d.B.) ................................................................................................................. 90

Berichterstatterin: Elisabeth Grimling ......................................................................... 90

10. Punkt: Strategische Jahresplanung 2007 des Bundesministeriums für Unter­richt, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramm der deutschen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaften (III-322-BR/2007 d.B. sowie 8004/BR d.B.) ............................................................................................................................... 90

Berichterstatterin: Elisabeth Grimling ......................................................................... 90


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 6

11. Punkt: Strategische Jahresplanung 2008 des Bundesministeriums für Unter­richt, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramm der deutschen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaften (III-348-BR/2008 d.B. sowie 8005/BR d.B.) ............................................................................................................................... 90

Berichterstatterin: Elisabeth Grimling ......................................................................... 90

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Schimböck ............................................................................................. ..... 91

Gottfried Kneifel ..................................................................................................... ..... 93

Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 95

Albrecht Konecny ................................................................................................... ..... 98

Dr. Andreas Schnider ............................................................................................. ... 100

Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg ...................................................................... ... 102

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .............................................................. ... 104

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 7, den Bericht III-292-BR/05 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ......................................................................................................................... 107

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 8, den Bericht III-311 und Zu 311-BR/06 d.B. zur Kenntnis zu nehmen .................................................................................................... 107

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 9, den Bericht III-333-BR/07 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ......................................................................................................................... 108

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 10, den Bericht III-322-BR/07 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ......................................................................................................................... 108

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 11, den Bericht III-348-BR/08 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ......................................................................................................................... 108

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Ökostromgesetz-Novelle 2008) (553 d.B. und 643 d.B. sowie 7979/BR d.B. und 7987/BR d.B.) ........................................................................................................ 108

Berichterstatter: Günther Kaltenbacher .................................................................... 108

13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem Bestimmungen auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz) (554 d.B. und 644 d.B. sowie 7988/BR d.B.) ............................................................................... 108

Berichterstatter: Günther Kaltenbacher .................................................................... 108

14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geän­dert wird (589 d.B. und 645 d.B. sowie 7989/BR d.B.) ............................................................................................................................. 108

Berichterstatter: Günther Kaltenbacher .................................................................... 108

15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz erlassen und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird (853/A sowie 7984/BR d.B. und 7990/BR d.B.) ................................................... 108

Berichterstatter: Günther Kaltenbacher .................................................................... 108


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 7

Redner/Rednerinnen:

Elisabeth Kerschbaum .....................................................................................  110, 123

Reinhard Winterauer .............................................................................................. ... 113

Ing. Siegfried Kampl ............................................................................................... ... 114

Gottfried Kneifel ..................................................................................................... ... 116

Staatssekretärin Christine Marek ......................................................................... ... 119

Monika Kemperle .................................................................................................... ... 121

Franz Perhab ........................................................................................................... ... 124

Ferdinand Tiefnig .................................................................................................... ... 125

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 12, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............................................... 127

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 13, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............................................... 127

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 14, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............................................... 128

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 15, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............................................... 128

16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert wird (812/A und 646 d.B. sowie 7991/BR d.B.)                        128

Berichterstatter: Ing. Reinhold Einwallner ................................................................ 128

Redner:

Wolfgang Sodl ............................................................................................................ 129

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 130

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (591 d.B. und 619 d.B. sowie 7992/BR d.B.)    ............................................................................................................................. 130

Berichterstatter: Ing. Reinhold Einwallner ................................................................ 130

18. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird (588 d.B. und 620 d.B. sowie 7993/BR d.B.)              ............................................................................................................................. 130

Berichterstatter: Ing. Reinhold Einwallner ................................................................ 130

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gerald Klug .................................................................................................... ... 131

Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 132


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 8

Efgani Dönmez ........................................................................................................ ... 133

Waltraut Hladny ...................................................................................................... ... 134

Staatssekretärin Christine Marek ......................................................................... ... 134

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 17, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 136

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 18, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 136

19. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Tabakgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialver­siche­rungsgesetz geändert werden (610 d.B. und 656 d.B. sowie 7994/BR d.B.)              ............................................................................................................................. 136

Berichterstatterin: MMag. Barbara Eibinger .............................................................. 137

Redner/Rednerinnen:

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 137

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ... 138

Peter Mitterer .......................................................................................................... ... 140

Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 142

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ... 144

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 144

Günther Kaltenbacher ............................................................................................ ... 145

Franz Perhab ........................................................................................................... ... 146

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 148

20. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz – SMG und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG geändert werden (SMG-Novelle 2008) (590 d.B. und 657 d.B. sowie 7995/BR d.B.) .............................. 148

Berichterstatterin: MMag. Barbara Eibinger .............................................................. 148

Redner/Rednerinnen:

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 148

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ... 149

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 150

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 151

21. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 sowie das Lebensmittelsicher­heits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden (611 d.B. und 651 d.B. sowie 7996/BR d.B.) ............................................................... 151

Berichterstatterin: MMag. Barbara Eibinger .............................................................. 151

Rednerin:

Christa Vladyka .......................................................................................................... 151

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 152


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 9

22. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die polizeiliche Zusammenarbeit (456 d.B. und 592 d.B. sowie 8010/BR d.B.) ............................................................................................................... 152

Berichterstatter: Reinhard Jany .................................................................................. 152

Redner/Rednerinnen:

Maria Mosbacher ........................................................................................................ 153

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ... 154

Dr. Franz Eduard Kühnel ........................................................................................... 154

Christa Vladyka .......................................................................................................... 155

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 155

23. Punkt: Bericht des Bundesministers für Inneres an das österreichische Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008 und zum Achtzehnmonatsprogramm des deutschen, portugiesischen und des slo­wenischen Vorsitzes (III-345-BR/2008 d.B. sowie 8011/BR d.B.)                   155

Berichterstatter: Reinhard Jany .................................................................................. 156

Redner/Rednerinnen:

Josef Kalina ............................................................................................................. ... 156

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ... 160

Dr. Franz Eduard Kühnel ....................................................................................... ... 164

Ludwig Bieringer .................................................................................................... ... 166

Ing. Siegfried Kampl ............................................................................................... ... 167

Günther Molzbichler ............................................................................................... ... 168

Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-345-BR/08 d.B. zur Kenntnis zu nehmen             ............................................................................................................................. 169

24. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bun­desgesetz über die Finanzprokuratur (Finanzprokuraturgesetz – ProkG) (609 d.B. und 647 d.B. sowie 7982/BR d.B. und 8007/BR d.B.) ............................................................................................................... 169

Berichterstatterin: Christa Vladyka ............................................................................. 169

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Schimböck ............................................................................................. ... 169

Dr. Franz Eduard Kühnel ....................................................................................... ... 170

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ... 171


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 10

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 171

25. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grundsteuergesetz 1955, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabak­steuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995 und das IAKW-Finanzie­rungs­gesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2008) (586 d.B. und 648 d.B. sowie 8008/BR d.B.) ............................................................................................................... 172

Berichterstatterin: Christa Vladyka ............................................................................. 172

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Schimböck ............................................................................................. ... 172

Sonja Zwazl ............................................................................................................. ... 173

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 174

26. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird (837/A und 649 d.B. sowie 7983/BR d.B. und 8009/BR d.B.)                  174

Berichterstatterin: Christa Vladyka ............................................................................. 174

Redner/Rednerinnen:

Manfred Gruber ...................................................................................................... ... 175

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 176

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 177

Günther Molzbichler ............................................................................................... ... 177

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ... 178

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 179

27. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, das Arzneimittelgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (561 d.B. und 665 d.B. sowie 7981/BR d.B. und 8006/BR d.B.) ................................................. 179

Berichterstatter: Werner Stadler ................................................................................. 179

Redner/Rednerinnen:

Manfred Gruber ...................................................................................................... ... 180

Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 180

Efgani Dönmez ........................................................................................................ ... 182

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 183

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ... 184

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 186

28. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Grundrechte-Charta, weltweit zunehmende Verfolgungen von Christen und Sicherung der Religionsfreiheit (168/A(E)-BR/2008 sowie 8012/BR d.B.) .................................................................... 186

Berichterstatter: Walter Mayr ...................................................................................... 186

Redner/Rednerinnen:

Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg ...................................................................... ... 186

Staatssekretär Dr. Hans Winkler ........................................................................... ... 187

Reinhard Winterauer .............................................................................................. ... 188

Annahme des Antrages des Berichterstatters, die dem schriftlichen Ausschuss­bericht beigedruckte Entschließung anzunehmen (E 230-BR/08) ................................................................ 188

29. Punkt: Selbständiger Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Mag. Susanne Neuwirth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamen­tari­schen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Rahmenbedingungen und Erfahrungen grenzüberschreitender regionaler Zusammenarbeit“ (170/A-BR/2008) ....................................................................................................................................... 189

Annahme des Selbständigen Antrages 170/A-BR/08 .................................................. 189


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 11

Eingebracht wurden

Anfragen der Bundesräte

Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verletzung des Amtsgeheimnisses durch den ehemaligen Bundesminister Platter u.a. in der Causa Arigona Zogaj (2641/J-BR/08)

Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Ernennung des Donau-Limes zum Weltkulturerbe (2642/J-BR/08)

Ludwig Bieringer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung betreffend Abgeltung der Mehrdienstleistungen bei der EURO 2008 (2643/J-BR/08)


09.02.34


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 12

Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

 


Präsident Jürgen Weiss: Ich eröffne die 759. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 758. Sitzung vom 22. Juli ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet ist das Mitglied des Bundesrates Dr. Erich Gumplmaier.

09.02.40Antrittsansprache des Präsidenten

 


9.02.50

Präsident Jürgen Weiss: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundes­minister! Das Land Vorarlberg führt in diesem Halbjahr zum 17. Mal den Vorsitz im Bundesrat, und ich selbst nehme diese Aufgabe zum vierten Mal wahr. Eine solche Kontinuität ist unter den von Vorarlberg bisher gestellten Vorsitzenden aber eher die Regel und nicht etwa eine Ausnahme. (Heiterkeit.)

Gemeinsam mit Frau Vizepräsidentin Neuwirth und Herrn Vizepräsidenten Himmer werde ich mich bemühen, den Pflichten des Amtes in bestmöglicher Weise gerecht zu werden.

Zur Verbesserung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit des Bundesrates gibt es eigentlich nichts, was nicht schon gesagt worden wäre, aber wenig, das in der politischen Realität umsetzbar war oder wäre. Ich will es aus fol­gendem Grund nicht wiederholen: Sie alle kennen jene Geduldspiele, bei denen man verflochtene Schnüre oder Ringe entwirren sollte. Es gelingt in der Regel erst, wenn man eingefahrene Geleise des Zugangs verlässt und einen neuen, von den bisherigen Versuchen unbelasteten Zugang wählt.

Einen solchen Perspektivenwechsel sehe ich auch für den Bundesrat teilweise als zweckmäßig an. Das ist zunächst eine Besinnung darauf, dass uns neben absoluten und suspensiven Vetos auch Möglichkeiten der Vertretung der Länderinteressen zur Verfügung stehen, die weniger kontrovers und nicht so stark von Interessen der Par­lamentsklubs gesteuert sind.

Dazu zähle ich vor allem die Möglichkeit, im Begutachtungsverfahren Stellungnahmen der Länder zu Gesetzentwürfen Nachdruck zu verleihen. Ohne auf das von uns schon mehrfach urgierte Stellungnahmerecht gegenüber dem Nationalrat warten zu müssen, könnten wir das verstärkt zum Gegenstand von Entschließungen an die Bundes­regierung machen. In einzelnen Fällen, zuletzt beim Wahlrecht im letzten Jahr, haben wir das bereits getan, und der Effekt war durchaus ermutigend.

Auf diese und in vielfältiger anderer Weise – das kennen Sie alle selbst auch – könnte der Bundesrat für die Länder allein schon dadurch einen Mehrwert schaffen, dass er seine bestehenden Rechte mit mehr Leben erfüllt.

Ermutigend sind auch die Möglichkeiten, die das auch ohne Vertragsänderung faktisch bereits wirksam gewordene Subsidiaritätsprüfungsverfahren der Europäischen Union dem Bundesrat bietet. Hier sind wir nicht auf eingefahrene Geleise angewiesen und stehen auch nicht in unmittelbarer innenpolitischer Konkurrenz zum Nationalrat.

Die Landtage können sich zudem in diesem Verfahren gegenüber der EU nur im Wege des Bundesrates wirksam artikulieren. Ich habe mich gemeinsam mit den bisherigen Präsidenten, mit dem Vorsitzenden des EU-Ausschusses, den Fraktionsvorsitzenden und der Bundesratsdirektion schon bisher sehr darum bemüht, das Zusammenwirken mit den Landtagen maßgeblich zu verbessern. Dass das auch von der Frau National-


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ratspräsidentin und der Parlamentsdirektion sehr unterstützt wurde, möchte ich dank­bar hervorheben.

Ebenso wie die Landtage sind wir bei der Nutzung unserer Möglichkeiten naturgemäß noch am Anfang, aber auch im internationalen Vergleich auf gutem Wege. Andere Per­spektiven bedingen natürlich auch eine andere Art von Engagement, insbesondere hinsichtlich der Gewichtung unserer Prioritäten. Die gesetzgeberisch zwangsläufig et­was ruhigere Zeit der nächsten Monate bietet die Chance, die bisherigen Bemühungen so zu verdichten, dass sie den Nutzen des Bundesrates für die Landtage noch deut­licher sichtbar machen.

Was vor 100 Jahren das Selbstbewusstsein der Arbeiterschaft als Lied geprägt hat, gilt, in leicht gestraffter Form zitiert, auch für uns heute noch: „Es rettet uns kein höh’res Wesen, das können wir nur selber tun“. (Heiterkeit und Beifall.)

Wir haben derzeit die Situation, dass dem Bundesrat neben zwei großen Fraktionen von SPÖ und ÖVP insgesamt acht fraktionslose Bundesrätinnen und Bundesräte angehören, die vier verschiedenen Wahlvorschlägen entstammen. Nicht der Umstand, dass wir fraktionslose Bundesräte haben, ist etwas Neues, sondern die Breite und die Vielfalt, die das repräsentiert.

Es ist mir ein Anliegen, diese Bundesräte so gut als nach der Geschäftsordnung mög­lich und von der Mehrheit des Hauses getragen über die Plenumssitzungen hinaus in die Arbeit einzubeziehen, Transparenz zu gewährleisten und faire Arbeits­bedingun­gen zu ermöglichen. Ich begrüße es sehr, dass sich insbesondere hinsichtlich der Aus­schüsse eine Lösung abzeichnet, die auch den dort an sich nicht vertretenen Bun­desräten eine Beteiligung an den Beratungen ermöglichen wird.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen, welch wertvolle Arbeit der bisherige Fraktionsvorsitzende der Grünen, Stefan Schennach, in der Präsidial­konferenz fünf Jahre hindurch geleistet hat. Der Zusammenhang von Leistung und Ergebnis ist in der Politik zu sehr von unbeeinflussbaren Faktoren abhängig, als dass er immer in angemessener Weise wirksam werden könnte. Auch wenn man das in der Politik von vornherein weiß, fällt es manchmal schwer, es zu glauben. Das verstehe ich, und ich sage dir, lieber Stefan, herzlichen Dank! (Allgemeiner Beifall.)

Bei der Nationalratswahl am 28. September werden von den Wählerinnen und Wählern die politischen Gewichte für den Nationalrat neu verteilt. Unabhängig vom Ergebnis können wir davon ausgehen, dass wir uns im Herbst im Bundesrat in der im Großen und Ganzen selben Zusammensetzung wieder treffen werden. Das ist eine gute Vor­aussetzung dafür, dass ungeachtet der politischen Rahmenbedingungen die sachliche und einander wertschätzende Form unserer Debatten ihre Fortsetzung findet.

Arbeiten wir gemeinsam daran, dass es so bleibt! (Allgemeiner Beifall.)

9.09

09.09.07Fragestunde

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zur Fragestunde.

Bevor ich jetzt – um 9.09 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich die Fragestunde im Einvernehmen mit dem Vizepräsidenten und der Vizepräsidentin, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen, bis zu 120 Minuten erstrecken werde.


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Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, 1631/M, an den Bundes­minister für Soziales und Konsumentenschutz.

Ich bitte den Fragesteller, Herrn Bundesrat Preiner, um die Verlesung der Frage.

 


Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Herr Minister! Meine Fra­ge lautet:

1631/M-BR/2008

Was sind die dringlichsten sozialpolitischen Vorhaben für die nächste Legislatur­periode?“

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Herr Anfragesteller! Wir wissen, dass die laufende Legislaturperiode durch eine poli­tische Entscheidung ja auf weniger als die Hälfte verkürzt wurde. Daher sind einige zentrale Vorhaben, die wir uns im Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode vorgenommen haben, noch nicht endgültig abgearbeitet, und diese Vorhaben werden aus meiner Sicht selbstverständlich auch den Schwerpunkt der kommenden Legis­laturperiode in der Arbeit des Sozialministeriums bilden.

Insbesondere handelt es sich dabei um die Frage der Armutsbekämpfung. Ich brauche das hier vor Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte, nicht näher ausführen, denn Sie haben sich auch selbst wiederholt in Diskussionen mit dieser Materie beschäftigt. Es ist für ein reiches Land wie Österreich, das viertreichste Land der Europäischen Union, nicht befriedigend – viele sagen sogar, es ist eine Schande –, wenn immer noch knapp eine Million Menschen in unserem Land armutsgefährdet sind und über 400 000 tatsächlich von Armut betroffen sind.

Natürlich ist ein Teil davon durch die Entwicklung am Arbeitsmarkt bedingt, wo wir in den letzten beiden Jahren schon energisch gegensteuern konnten. Vollbeschäftigung, insbesondere auch gute Arbeit, ist ein Schlüssel, um Armut zu bekämpfen, aber nicht ausreichend, weil auch im sozialen Netz bestehende Lücken geschlossen werden müssen und die Armutsfestigkeit erst erreicht werden muss.

Sie wissen, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung als eines der wesent­lichen neuen Instrumente, um die Armutsbekämpfung auf ein höheres Niveau zu stellen, in langwierigen, aber sehr produktiven Verhandlungen mit den Ländern bis zur Unterschriftsreife gelangt ist. Es sind alle Details der Ausgestaltung der bedarfs­orientierten Mindestsicherung zwischen Bund und allen neun Ländern auf Ebene der Sozialreferenten verhandelt.

Da gibt es ein Konsenspapier. Ich habe dieses Konsenspapier in einer Artikel 15a-Vereinbarung, in einem Entwurf, legistisch formulieren lassen und habe Anfang Juli die Landeshauptleute angeschrieben mit der Bitte, sich dazu zu äußern, ob sie eine entsprechende 15a-Vereinbarung unterschreiben würden, weil ich erst dann vom Ministerrat ermächtigt werden kann, die Unterschrift vorzunehmen.

Dieser Prozess ist sehr weit gediehen. Ich bedanke mich ganz ausdrücklich bei jenen Ländern, die bereits formell und schriftlich darauf geantwortet haben. Vorarlberg, Herr Präsident, war das erste Bundesland, das schriftlich und formell seine Bereitschaft erklärt hat, aber auch die Bundesländer Salzburg, Burgenland, Wien und Steiermark haben das bereits getan, das Bundesland Oberösterreich im Grundsätzlichen, mit einer


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Detailfrage noch, und von Niederösterreich und Kärnten habe ich noch keine formelle Antwort. (Bundesrat Konecny: Der Haider ist anderweitig beschäftigt!) Ich hoffe und bitte, dass das noch kommt, denn dann könnte das Vorhaben dieser bedarfs­orien­tierten Mindestsicherung wirklich rasch zu einem Abschluss gelangen und noch im Jahr 2009 oder spätestens mit 1.1.2010 wirksam werden.

Ich habe deswegen so ausführlich auf diese Frage, Teil 1, bedarfsorientierte Min­dest­sicherung, geantwortet, weil das etwas ist, bezüglich dessen auch noch in den nächs­ten Wochen tatsächlich Beschlüsse gefasst und Umsetzungsmaßnahmen getätigt werden können.

Das zweite Bündel an sozialpolitischen Anliegen, wo es in der Problemwahrnehmung, denke ich, eine große Übereinstimmung zwischen allen politischen Kräften und auch hier im Hohen Haus gibt, ist die Weiterentwicklung der Pflegevorsorge über die Regelung der 24-Stunden-Betreuung hinaus, auch alle anderen Fragen betreffend: stationäre Betreuung, teilstationäre Betreuungsformen und die Frage der Finanzierung in einem neuen Finanzierungszusammenhang. Aufgrund der jetzigen Regeln der Sozialhilfe, die nach den Prognosen des Wifo in den nächsten 20 Jahren ja um mehr als 250 Prozent steigen wird, ist das aus Mitteln der Sozialhilfe schwer zu finanzieren und führt auch für die betroffenen Personen zu nicht vertretbaren Lösungen, wenn es etwa um Vermögen und Regress geht.

Da gibt es eine offene politische Diskussion, und die Herausforderung ist, dass in absehbarer Zeit, spätestens in zwei, drei Jahren, diese Fragen in der Weise geklärt werden müssen, dass sich die Betroffenen und auch die Gebietskörperschaften auf ein neues Finanzierungsmodell verlassen können. Da sind wir schrittweise in großen Arbeitsgruppen, mit sehr intensiver Beteiligung auch der Sozialpartner, der Gebiets­körperschaften, vorangekommen, aber noch nicht zu einem Abschluss gelangt. Das wird einen Schwerpunkt der kommenden Legislaturperiode bilden.

Ich nenne zum Dritten die Vorhaben im Bereich des Pensionsrechtes. Da ist einiges an Milderung der Härten der Pensionsgesetze der Jahre 2000 bis 2006 mit Ihrer Zustimmung auch im Hohen Haus bereits in den Jahren 2007 und 2008 gelungen. Das Pensionsrecht wurde damit doch sozialer und gerechter gestaltet. Es gibt aber auch hier noch drei, vielleicht sogar vier aus meiner Sicht dringend notwendige Reform­bedarfe:

Erstens ist es im Bereich der Transparenz des Pensionsrechtes – Stichwort Pensions­konto – so, dass die derzeitigen Regelungen nicht ausreichen, die die Vorgänger­regie­rung geschaffen hat, und es wird spätestens zum 1.1.2009 auch für die Versicherten sichtbar werden, wenn die entsprechenden Auszüge verstärkt angefordert werden, dass die Ergebnisse für die Versicherten unbefriedigend sind. Hier wäre, natürlich mit einem entsprechenden, aber überschaubaren finanziellen Aufwand, eine erhöhte Transparenz zu schaffen. Wir haben in dieser Legislaturperiode einen Anlauf dazu unternommen, es ist aber zu keiner Sozialpartnereinigung gekommen. Da muss noch zäh weitergearbeitet werden.

Oder denken Sie im Pensionsrecht an die Frage der weiteren Verlängerung der Lang­zeitversichertenregelung. Hier hat es in einem Gesamtpaket bereits einen Konsens gegeben, der dann nicht realisiert werden konnte. Es bestehen relativ wenig Chancen, dass die beiden großen Parteien, die derzeit noch die Regierung bilden, dieses Paket noch abschließen.

Ich hoffe, dass als Ergebnis der Regierungsverhandlungen nach den nunmehr anstehenden Nationalratswahlen hier Fortschritte erzielt werden können. Insbesondere geht es da um die weitere Verlängerung der Langzeitversichertenregelung zumindest bis zum Jahr 2013, weil aufgrund der Arbeitsmarktsituation, jedenfalls aus meiner


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Sicht, bis zum Jahr 2013 noch nicht damit gerechnet werden kann, dass ausreichend Arbeitsplätze für die Generation 60 plus zur Verfügung stehen. Ich glaube, es kann nicht geduldet werden, dass über 60-jährige Arbeitnehmer und über 55 Jahre alte Arbeitnehmerinnen als Alternative zu einer Pension, wenn sie lange gearbeitet haben und lange eingezahlt haben, dann auf Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sozialhilfe verwiesen werden.

Und nur ein kurzer Ausflug: Sie wissen, dass bei allen Erfolgen am Arbeitsmarkt, die gemeinsam gelungen sind in der Gruppe der über 60-Jährigen, auch in den letzten beiden Jahren die Arbeitslosigkeit noch zugenommen hat. Das bleibt also eine Herausforderung, die man vor allem arbeitsmarktpolitisch, aber auch pensionsrechtlich, sozialpolitisch abfedern muss.

Und das Dritte, das damit zusammenhängt im Bereich des Pensionsrechtes, ist die Frage der Nachhaltigkeit. Das hat ja eine Reihe von Diskussionen erregt, durchaus auch kontroverse, auch innerhalb der Parteien. Es ist kein Thema, das heute oder morgen gelöst werden muss, aber die Frage der Nachhaltigkeit des Pensionssystems ist ein Thema, das in den nächsten zehn Jahren unbedingt geregelt werden muss, weil wir aufgrund der Entwicklung, der demographischen Entwicklung, der Entwicklung der Belastung des Pensionssystems, doch sehen, dass in den Jahren 2016 bis 2035, langsam ansteigend, aber 2035 kumulierend, wahrscheinlich das Pensionssystem aus einem guten Grund – aus einem guten Grund für alle Betroffenen! – schwieriger als heute zu finanzieren sein wird: Weil wir älter werden und die einbezahlten Pensions­leistungen für einen längeren Zeitraum reichen sollten. Wenn sie nicht adäquat auf­gestockt werden können, wird man darüber reden müssen, diese Pensions­leistungen über einen längeren Zeitraum zu strecken.

Das führt natürlich auch zur Frage der Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Gene­rationen, innerhalb der Generation. Ich bin der festen Überzeugung, man kann vor diesen Fragestellungen der Nachhaltigkeit zwar kurzfristig noch die Augen ver­schließen, aber wir müssen uns der Diskussion in den nächsten Jahren mit großer Ernsthaftigkeit stellen, um unser hervorragendes Pensionssystem für alle Gene­rationen, auch für die der heute 20-, 30-, 40-Jährigen, so ausgestalten zu können, dass diese Vertrauen dazu haben und das System auf hohem Niveau leistungsfähig bleibt.

Und das Vierte im Bereich des Pensionsrechtes, wo es noch Gerechtigkeitslücken und Entwicklungsnotwendigkeiten gibt, sind die Fragen des Invaliditätspensionsrechtes. Hier liegt es mir fern, in den Chor jener einzustimmen, die unrichtigerweise immer wieder, vor allem auf so genannter Expertenebene, darlegen, dass das österreichische Recht der Invaliditätspension überbordend in Anspruch genommen würde, dass hier die Zahlen zunehmen und die Finanzierung nicht mehr gewährleistet wäre. Das ist alles nicht der Fall, aber mir fehlt die Zeit, es im Einzelnen darzulegen.

Das österreichische Invaliditätspensionsrecht ist vergleichsweise stabil, von den Anteilen, von den Zahlen, von den Kosten her – wir liegen auch im europäischen Vergleich hier sehr gut –, aber wir nützen nicht alle Möglichkeiten eines modernen Netzes der Verknüpfung von Invaliditätspension mit Fragen der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung, um den Grundsatz durch­zusetzen, dass eine Invaliditätspension, wenn sie notwendig ist, ohne großen Aufwand oder Schikane gewährt werden muss, dass aber vorher alle Möglichkeiten auszu­schöpfen sind, dass es gar nicht zu dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung kommt, sprich Prävention, oder dass, wenn es zu gesundheitlichen Gefährdungen kommt, das rechtzeitig erkannt wird und sekundärpräventiv gegengesteuert wird, und wenn auch das nicht zum Erfolg verhilft, dass vorrangig alle Maßnahmen der Rehabilitation auszuschöpfen sind.


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Wenn all das ausgeschöpft wurde, muss es aber einen guten, vernünftigen und gerechten Zugang zur Invaliditätspension geben, der derzeit nicht für alle Gruppen gegeben ist; etwa ungelernte Arbeiter und Arbeiterinnen oder Bäuerinnen ab 50 haben hier beim Zugang zur Invaliditätspension größere Hürden zu überwinden als andere Personengruppen.

Zum Abschluss möchte ich noch den Schwerpunkt Arbeit für behinderte Mitmenschen nennen. Bei aller erfreulichen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt – Sie wissen es aus den Statistiken, Sie wissen es ja wahrscheinlich auch aus vielen Interventionsfällen, die auch an Sie gelangen, meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte –: Men­schen mit Behinderungen haben es auch in einer Zeit der Hochkonjunktur schwer auf dem Arbeitsmarkt. Es ist gerade gelungen, die Arbeitslosigkeit ein bisschen zu redu­zieren. Wir alle müssen sehen, dass, wenn die Konjunktur nachlässt, behinderte Men­schen mit noch größeren Schwierigkeiten zu kämpfen haben und dann die große Gefahr besteht, dass die Arbeitslosigkeit zunimmt. Dem muss auch mit einem Bündel von Maßnahmen begegnet werden, und dafür gibt es im bestehenden Regierungs­übereinkommen Ansatzpunkte, von Unterstützung insbesondere von Klein- und Mittelunternehmen bis hin zu einer progressiven Gestaltung der Ausgleichstaxe und zusätzlichen Förderaktionen.

Sehr geehrter Herr Bundesrat, das werden aus meiner Sicht die vier Haupt­schwer­punkte der kommenden Legislaturperiode in meinem Ressort sein. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben schon einiges zur Pensionsrechtsänderung gesagt, ich möchte aber trotzdem die Frage stellen: Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit von Pensionsrechtsänderungen, Stichwort Pensionsautomatik, vor allem im Hinblick auf die Finanzierbarkeit unseres Pensionssystems?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Minister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Diese Frage muss tatsächlich ernsthaft und in aller Ruhe einer Antwort zugeführt werden. Natürlich ist all das, wo es um Nachhaltigkeit im Pensionssystem geht, auch anfällig dafür, dass es Menschen beunruhigen kann, dass man hier die maßvolle Gestaltung und unter Umständen auch die ruhige Hand verliert. Das könnte dann zu einer Situation führen, in der notwendige Verbesserungen beziehungsweise Adaptierungen nicht vorgenommen werden, und in der, wenn Finanzierungsprobleme auftreten, kurzfristig eine Überreaktion erfolgt und es zu harten Einschnitten kommt.

Ich bevorzuge hier eine transparente Politik und kleine Schritte, was Anpassungen angeht, um das System insgesamt tragfähig und nachhaltig zu gestalten.

Da gibt es eine Fülle von Möglichkeiten. Es hat da auch zwischen den beiden Regie­rungsparteien eine sehr weitgehende Annäherung gegeben. Wenn ich es auf den Punkt bringe, ist letztlich das Paket an der Frage gescheitert, ob die entsprechenden Adaptierungen im Pensionsrecht in Bezug auf die Nachhaltigkeit durch Verordnung des Sozialministers und des Finanzministers zu regeln sind oder ob hier auch ein parlamentarischer Prozess, in welcher Form auch immer, eingeleitet werden soll, um diese Veränderungen im Pensionsrecht, die ja grundsätzlich rechtlicher Natur sind, also Gesetzesform haben, auch demokratisch zu legitimieren.

Ich betone meine Überzeugung, dass es in der kommenden Legislaturperiode über diese Frage sicherlich wieder Verhandlungen – vielleicht auch schon im Rahmen des


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Regierungsprogramms – wird geben müssen. Das ist keine Frage, die in wenigen Wochen oder Monaten zu regeln ist, aber über die nächsten Jahre sollte diese Frage der Nachhaltigkeit des Pensionssystems so geregelt werden, dass viele Menschen, insbesondere jüngere, die heute das Vertrauen in das staatliche Pensionssystem weit­gehend erschüttert sehen oder sogar verloren haben, wieder Vertrauen fassen, weil nicht nur Vertrauen in die wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch Vertrauen in die Nachhaltigkeit der sozialen Entwicklung eine feste Grundlage für ein gedeihliches Zusammenleben und für die Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft sind. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Wolfinger.

 


Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Frage ist eigentlich hinfällig, denn der Herr Bundesminister hat in seiner ersten Anfragebeantwortung die Fragen zur Invaliditätspension aus­reichend behandelt. – Herzlichen Dank.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Dönmez.

 


Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer! Meine Frage: Herr Minister, warum sind Menschen mit einem Ein­kom­men unter 747 € von der 2-prozentigen Rezeptgebührenobergrenze ausge­nommen? Was werden Sie tun, um das zu korrigieren?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Herr Bundesrat Dönmez, die Frage der Rezeptgebührendeckelung mit 2 Prozent des Nettoeinkommens fällt grund­sätzlich in die Kompetenz der Frau Gesundheitsministerin, weil sie für die Krankenver­sicherung zuständig ist. Ich habe aber diese Frage der Rezeptgebührendeckelung als Spiegelressort, wir nennen das so, mit Frau Bundesministerin Kdolsky verhandelt und möchte auch die Verantwortung dafür nicht abschieben, sondern bekenne mich zum Verhandlungsergebnis, dass diese Frage, bis zu welcher Höhe oder ab welcher Höhe diese Rezeptgebührendeckelung als Fixbetrag greift, nicht so im Detail geregelt, sondern einer Verordnung des Hauptverbandes überlassen wurde.

Diese Verordnung des Hauptverbandes besagt nun, dass Pensionseinkommen unter 747 € fiktiv behandelt werden, als wären es Einkommen von 747 €, und zwar deshalb, weil beim Hauptverband die Idee dahintersteckt: Wer eine Pension von weniger als 747 € bezieht, hat entweder Anspruch auf Ausgleichszulage – dann kann diese geltend gemacht werden –, oder hat keinen Anspruch, weil sonstige Einkommen, über die der Hauptverband, über die der Pensionsversicherungsträger nicht verfügt, vorliegen.

Das ist die Grundannahme, und die hat Substanz und Berechtigung. Es wird aber geprüft, ob sie wirklich auf alle Fälle zutrifft. Nach meinem Wissen hat die Frau Bundesministerin den Hauptverband beauftragt, diese Richtlinie zu überdenken und allfällige Ergänzungs- beziehungsweise Korrekturvorschläge vorzunehmen.

Insgesamt – erlauben Sie mir diese Bemerkung – ist die Deckelung der Rezept­gebühren mit 2 Prozent des Nettoeinkommens nach meiner Überzeugung einer der ganz wesentlichen sozialpolitischen Meilensteine in der zu Ende gehenden Legislatur­periode, weil sie für viele Menschen, insbesondere für Pensionisten und Pensionis­tinnen, die Belastung durch Rezeptgebühren, die in Einzelfällen über 100 € pro Monat betragen konnte – ich hatte in Sprechstunden derartige Fälle –, auf einen Betrag von, im Regelfall, 20 €, wenn man ein 1 000-€-Nettopensionseinkommen hat, was in Österreich in etwa der Durchschnitt ist, reduziert.


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Im Zusammenhang mit Ihrer Fragestellung, Herr Bundesrat, bitte ich eines zu berück­sichtigen: Bedenken Sie, wenn hier eine Kleinstpension vorliegt von – nehmen wir das einmal an – 100 € – die gibt es, wir haben auch Kleinstpensionen, die niedriger sind als 100 € –, diese Person aber ein Zusatzeinkommen hat, nehmen wir an aus Vermietung und Verpachtung, dann wäre, wenn man das nur auf die Pensionshöhe abstellen würde, eine Rezeptgebühr von maximal 2 € im Monat fällig. Es ist nicht sachgerecht, wenn man nicht die anderen Einkommen hinzunimmt.

Die Aufgabe des Hauptverbands wird es sein, zu prüfen, wie denn hier in einer Gesamtschau von Einkommen sowohl im Allgemeinen, als auch im Einzelnen dann faire und gerechte Lösungen gefunden werden können. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zur 2. Anfrage, 1627/M, und ich bitte den Fragesteller, Herrn Bundesrat Saller, um die Verlesung der Frage.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Bundesminister, meine Frage:

1627/M-BR/2008

„Wie entwickelten sich die Anmeldungen für die legale Pflege zu Hause seit Jän­ner 2008?“

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus! Herr Bun­desrat Saller! Die Entwicklung der Anmeldungen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung ist äußerst erfreulich. Auch hier im Hohen Haus hat es ja zum Jahreswechsel viele Diskussionen darüber gegeben, wie die bedrückende Situation von Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf zu Hause verbessert werden kann. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen wurden eingeführt.

Zu dem Zeitpunkt, als die Diskussion am heftigsten war, auch hier im Hohen Haus, nämlich zum Jahreswechsel, Ende Dezember, hatten wir knapp unter 1 000 Anmel­dungen bei den Gewerbebehörden, zwischenzeitlich sind es laut Wirtschaftskammer Österreich – der letzte verfügbare Stand, den ich hier habe, ist der 18. Juli – 10 115 Anmeldungen zur selbständigen Pflege und Betreuung. Die unselbständigen Pflege-/Betreuungskräfte sind leider nicht per EDV, sondern nur über Handzählung und mit Unschärfen auswertbar. Laut Hinweisen der Sozialversicherungsträger sind es etwa 300, vielleicht knapp mehr, sodass insgesamt zum heutigen Zeitpunkt wahrscheinlich knapp unter 11 000 Legalisierungen in Österreich vorgenommen wurden.

Das ist die größte und erfolgreichste Legalisierungsaktion, die es in Österreich jemals gegeben hat, zumal es sich hier um eine Legalisierungsaktion unter schwierigsten Bedingungen, nämlich im Haushalt gehandelt hat. Wenn Sie das mit anderen Legali­sierungen vergleichen – Stichwort Dienstleistungsscheck –, werden Sie zugeben, das Ergebnis ist ein höchst Beeindruckendes.

Wenn Sie es mit den Zielsetzungen vergleichen, die die Regierung und auch ich persönlich im ersten Halbjahr, seit Jänner, Februar dieses Jahres formuliert haben, nämlich dass ich dann von einem Erfolg ausgehe, wenn es 5 000 Legalisierungen bis zur Jahresmitte gibt, dann können Sie sehen, dass wir mehr als das Doppelte erreicht haben.

Das ist natürlich immer auch im Vergleich zu den betroffenen Personen zu sehen. Es wird dann gerne verglichen: 40 000 Betreuungskräfte in Österreich, 10 000 Legalisie­rungen, das wären ja nur 25 Prozent. Aber da ist zu berücksichtigen, dass es hin­sicht-


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lich der Zahl der vorher illegal tätigen Betreuungskräfte überhaupt keine verlässliche Größenordnung gibt. Die Schätzungen lagen zwischen 5 000 und 40 000, und es ist mehr eine Glaubensfrage als eine Gewissheitsfrage, welcher Schätzung man ange­hangen ist.

Wenn man die Betreuungsvereine, die ja den Großteil der Arbeit im Bereich der 24-Stunden-Betreuung organisiert haben – die waren ja auch sehr in der öffentlichen Diskussion – anruft und fragt – und das haben wir getan –, kommt man zum Ergebnis, dass zwischen 75 und 80 Prozent der Tätigen in diesen sozialen Betreuungsvereinen – seien sie gewerblich, seien sie gemeinnützig – legalisiert worden sind. Ein Teil dieser Betreuungskräfte, das muss man zugestehen, hat die Legalisierung verweigert, ohne dass wir sie kennen. Das sind vor allem Menschen, die im Herkunftsland, etwa in der Slowakischen Republik, über Transferleistungen verfügen oder Angst haben, dass sie mit dem Einkommen in Österreich gemeinsam mit dem Einkommen in der Slo­wakischen Republik über eine Steuergrenze kämen.

Es gibt auch einen grauen Bereich, der nicht erfasst worden ist. Insgesamt aber bin ich von der Größenordnung her sehr zufrieden und denke auch, dass bis zum Jahresende noch mehrere hundert Legalisierungen dazukommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Bundesminister! Werden Sie sich bei den Ländern dafür einsetzen, die Vermögensgrenze bei der Förderung der 24-Stun­den-Pflege zu Hause abzuschaffen, wie Niederösterreich und Vorarlberg das schon getan haben?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Minister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Ja. Ich habe das bereits von Anfang an getan. Ich habe immer wieder betont, dass mir die Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung kein Herzensanliegen ist.

Da gibt es viele Argumente dafür, viele Argumente dagegen. Wir haben uns auch vorgenommen, im Rahmen der Evaluierung, die jetzt im Sommer 2008 stattgefunden hat, ein bisschen empirisch zu überprüfen, welche Auswirkungen diese Vermögens­grenze hat. Da gibt es doch deutliche Hinweise, dass die Vermögensgrenze etwa – Größenordnung – ein Drittel der Personen, die sonst eine Förderung beantragen würden, betrifft. Wir können das aus einem Vergleich der Zahlen von Vorarlberg mit jenen von Tirol herauslesen.

Das Problem war, dass ursprünglich alle Länder, als wir die Artikel-15a-Vereinbarung unterzeichnet haben, befürchtet haben, dass, wenn sie die Vermögensgrenze im Bereich der 24-Stunden-Betreuung aufheben, das dann auch ausstrahlen würde auf die stationäre Betreuung. Da geht es um viel Geld. Als dann Vorarlberg und Nieder­österreich aus eigenen Erwägungen diese Vermögensgrenze abgeschafft haben, habe ich auch dieser Abschaffung zugestimmt. Laut Artikel-15a-Vereinbarung ist es so, dass die Länder nicht allein etwas tun können, sondern eine Vereinbarung mit dem Sozial­minister brauchen. Diese Vereinbarung habe ich getroffen.

Ich habe bei der Landeshauptleutekonferenz im ersten Halbjahr in Tirol auch allen Lan­deshauptleuten gegenüber erklärt, dass ich jedes Bundesland, das die Vermögens­grenze abschaffen oder erhöhen will, mit der Zustimmung des Sozialministeriums unterstützen würde. Davon haben zwischenzeitlich ja auch weitere Bundesländer, insbesondere Tirol, Gebrauch gemacht. Salzburg hat angekündigt, das zu tun. Auch Oberösterreich gibt ein Signal in diese Richtung.


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Nachdem zwei Bundesländer es so gemacht hatten, zwei es angekündigt haben und Tirol eine Erhöhung wollte, meine ich, dass es Zeit ist, mit den Bundesländern Kontakt aufzunehmen, um wieder zu einer bundeseinheitlichen Lösung zu kommen. Das habe ich letzte Woche getan. Ich habe alle Landessozialreferenten angeschrieben und zu einem gemeinsamen Termin in der ersten Augustwoche eingeladen, mit der Frage, ob wir nicht in allen Bundesländern diese Vermögensgrenze abschaffen könnten. Das war mein Vorschlag gemeinsam mit einer Erhöhung der Förderung, um wieder zu einer österreichweit einheitlichen Lösung zu kommen. Diese kann nach dem heutigen Stand der Dinge nach meiner Überzeugung nur in einer Abschaffung der Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung liegen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Lugsteiner.

 


Bundesrätin Juliane Lugsteiner (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Kollegin­nen und Kollegen! Herr Minister! Meine Frage lautet: Wie hat sich das von Bundes­minister Bartenstein erarbeitete Hausbetreuungsgesetz in der Praxis bewährt?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Minister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das von Bundesminister Bartenstein erar­beitete und auch von Ihnen beschlossene Hausbetreuungsgesetz war Bestandteil eines Bündels von Neuregelungen zur 24-Stunden-Betreuung. Es hat die arbeits­rechtliche Grundlage geschaffen, damit 24-Stunden-Betreuung auch von Arbeit­nehmern und Arbeitnehmerinnen durchgeführt werden kann.

Sie wissen aufgrund der Zahlen, auch aufgrund dessen, was ich heute hier präsentiert habe – und das war auch von Anfang an bei der Regierungsvereinbarung klar –, dass es überwiegend die selbständige Pflege sein wird, die von den Personen genutzt werden wird, weil der Aufwand, der rein bürokratische und administrative Aufwand bei der selbständigen Pflege von den selbständigen Personen oder auch von einem Pflegeverein durchgeführt werden kann. Hingegen muss bei der unselbständigen Betreuung und Pflege die gepflegte Person als Arbeitgeber auftreten und hat damit eine Reihe von administrativen Verpflichtungen gegenüber dem Sozialversicherungs­träger, Dienstgeberkonto et cetera, und das scheuen verständlicherweise viele Men­schen. Daher wird das Selbständigenmodell noch stärker in Anspruch genommen, als wir es angenommen haben. Wir sind von einem Verhältnis von 80 Prozent selbständig zu 20 Prozent unselbständig ausgegangen. Tatsächlich ist es so, dass 97 Prozent das Selbständigenmodell und nur 3 Prozent das Unselbständigenmodell forcieren.

Das Hausbetreuungsgesetz, das dann einvernehmlich verabschiedet wurde, hat für die vergleichsweise wenigen unselbständigen Legalisierungen eine gute Grundlage ge­boten. Im Zuge der Evaluierung, die wir jetzt im Sommer vorgenommen haben, ergibt sich so wie auch beim Fördermodell eine Reihe von Adaptierungs­notwendig­keiten, die ich mit Minister Bartenstein am Dienstag kommender Woche auch be­sprechen werde.

Um ein Beispiel zu nennen, wo eine Adaptierung dringlich überlegt werden soll: Im Haus­betreuungsgesetz ist der Rhythmus eines zweiwöchentlichen Wechsels der Betreuungskräfte vorgesehen. Auch die Arbeitszeiten bauen auf diesem zwei­wöchent­lichen Wechsel auf. Nun gibt es aber Personen, die nicht alle zwei Wochen wechseln, sondern alle drei Wochen oder, wenn sie aus noch weiter entfernten Ländern, etwa aus Bulgarien oder Rumänien, kommen, sogar nur alle vier Wochen. Das erlaubt der­zeit das Hausbetreuungsgesetz nicht. Da wird eine ernsthafte Diskussion zu führen sein, ob es nicht gute Gründe gibt, diese starre Zweiwochenregel etwas zu flexibilisie­ren. Darüber muss man unaufgeregt diskutieren. Ich werde das nächste Woche tun. Vielleicht wird dem Hohen Haus auch hiezu bald ein Entwurf für eine Novelle zur Beschlussfassung vorgelegt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

 



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Präsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Mühlwerth.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Die 24-Stunden-Pflege, das wissen wir alle, muss auch leistbar sein. Jetzt hat es beim Pflegegeld seit seiner Einführung einen Wertverlust von 20 Prozent gegeben. Es wird nun darüber nachgedacht, das Pflegegeld um 5 Prozent zu erhöhen, bei den höheren Pflegestufen entsprechend mehr, was aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein kann.

Nachdem die Pensionsautomatik heute schon bemüht wurde, möchte ich Sie fragen: Können Sie sich eine Art Pflegeautomatik vorstellen, sodass das Pflegegeld auch entsprechend an die Inflation und an den Index angepasst wird, damit die Menschen nicht als Bittsteller jedes Mal zur jeweiligen Regierung kommen müssen?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Ich kann mir eine automatische Valorisierung des Pflegegeldes sehr gut vorstellen, aber ich bin auch Realist und sehe nicht nur jenen Bereich der Sozialpolitik, für den ich zuständig bin, sondern den gesamten Sozial­bereich, auch die Familienpolitik oder die Gesundheitspolitik, und da muss man festhalten, dass die wenigsten Sozialleistungen – wirklich die wenigsten Sozialleistun­gen! – einer automatischen Valorisierung unterlegen.

Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld, Familienbeihilfe, Kindergeld: Ganz wich­tige, ja elementare Sozialleistungen haben auch keine Valorisierungsautomatik, sodass es eine sehr schwierige Diskussion sein wird, in einem Sozialbereich eine Valorisierungsautomatik zu fordern und durchzusetzen und in den anderen Sozial­bereichen nicht.

Ich persönlich wüsste nicht, wie ich Müttern erklären sollte, dass wir zwar im Bereich des Pflegegeldes eine Valorisierungsautomatik einführen, nicht aber beim Kindergeld. Es wird also eine Diskussion darüber zu führen sein, ob man bei den Sozialleistungen generell eine Valorisierung einführt.

Sie können versichert sein, Frau Bundesrätin, bei Sozialpolitikern – und das gilt wahrscheinlich für die Sozialpolitiker aller Fraktionen – werden Sie da auf keinen Widerstand stoßen, sondern sicher Verbündete finden. Aus Sicht des Finanzministers geht es dabei allerdings um Größenordnungen, die im höchsten Ausmaß relevant sind. Ich verweise beispielsweise nur darauf, dass beim Pflegegeld Bund und Länder pro Jahr Zahlungen in einem Ausmaß von etwa 2 Milliarden € leisten. Da wäre, wenn wir jetzt den Wertverlust der letzten 15 Jahre ausgleichen würden, mit einem Schlag ein Betrag in der Größenordnung von 200 oder 250 Millionen € erforderlich, was auch für einen Sozialminister, gleich welcher Fraktion, eine gewaltige Herausforderung dar­stellen würde.

Ich meine aber, die Diskussion darüber sollte geführt werden. Ich persönlich unter­stütze diesen Vorschlag, habe aber bisher noch keine gesetzliche Initiative dazu gestartet, zumal es beim Regierungsübereinkommen nach langer Diskussion die Ver­ein­barung gab, das Pflegegeld einmal in dieser Legislaturperiode zu erhöhen, und diesem Auftrag bin ich nachgekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf, für den Ministerrat beschlussfertig, wurde von mir mehrfach einzubringen versucht. Diesem wurde allerdings vom Regierungspartner bisher noch nicht zugestimmt. In den Gesprächen mit Minister Bartenstein, die am Dienstag kommende Woche stattfinden werden, wird darüber noch einmal gesprochen werden.

Ich sage Ihnen ganz offen: Ich wäre schon sehr froh, wenn wir jetzt – auch wenn wir noch keine automatische Valorisierung durchsetzen – die einmalige Erhöhung des


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Pflegegeldes in der Höhe von 5 Prozent zum 1. November 2008 erreichen könnten. Dann sollten wir produktiv über eine automatische Valorisierung diskutieren. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Wolfinger.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zur 3. Frage, 1634/M. Ich bitte den Frage­steller, Herrn Bundesrat Schennach, um die Verlesung seiner Frage.

 


Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist bemerkenswert, dass es bei den wichtigsten sozial­politischen Fragestellungen bis auf eine Ausnahme nur um Pensionsfragen geht. (Bun­desminister Dr. Buchinger: Es sind mehrere: Armutsbekämpfung, Pflege et cetera!)

Es gab eine Ausnahme! Aber ich komme nun zu meiner Frage.

1634/M-BR/2008

„In welcher Form werden die Behörden nunmehr nach Auslaufen der zynischen ‚Schwamm-Drüber‘-Regelung gegen jene Menschen vorgehen, die Betreuung benöti­gen, sich aber die bürokratische und teure, aber gesetzeskonforme Lösung ihres Problems nicht leisten können und daher weiter sogenannte illegale Betreuungskräfte beschäftigen müssen?“

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Herr Bundesrat! Eine Korrektur: Ich habe vier Schwerpunktfelder genannt. Eines davon war der Bereich der Pensionen. Ich habe drei weitere genannt: Armutsbekämpfung an erster Stelle. Dann habe ich an zweiter Stelle die Pflegevorsorge genannt, an dritter Stelle, wie gesagt, die Pensionen und an vierter Stelle Arbeit für Menschen mit Beein­trächtigung. – Das als Korrektur, damit sich der bei Ihnen fehlerhaft entstandene Eindruck vielleicht noch verändert. (Rufe bei der SPÖ – in Richtung des Bundesrates Schennach –: Nicht zugehört!)

Zu Ihrer Fragestellung möchte ich auch eine Korrektur vornehmen, sehr geschätzter Herr Bundesrat: Die Amnestie-Regelung, die Sie „Schwamm-Drüber“-Regelung nen­nen, war keinesfalls zynisch. Sie war für die betroffenen Personen eine ganz wichtige Maßnahme, um Sicherheit zu erlangen in Bezug auf Kosten, die im Nachhinein entstehen und die nicht kalkulierbar und vor allem nicht bewältigbar sind.

Nach meiner Erinnerung – und die ist diesbezüglich sehr ausgeprägt – war es die Fraktion der Grünen, die diese „Pardonierungs-Regelung“ sogar als zu wenig weit­gehend kritisiert hat, und zwar im Ausschuss und auch im Nationalrat – beim Bun­desrat bin ich mir nicht sicher –, weil sie die arbeitsrechtlichen Ansprüche nicht beinhaltet hat. Also die Grünen haben nicht kritisiert, das es zu viel war – Zynismus ist gar nicht vorgekommen –, sondern sie haben beanstandet, dass diese Regelung zu wenig weit gegangen ist. Ich meine, wir haben mit dieser Regelung alles getan, was möglich war.

Was Sie in Ihrer Frage indizieren, nämlich, dass die Teuerung durch die Legalisierung für die Menschen nicht bewältigbar ist, möchte ich auch korrigieren, denn egal, ob legal oder illegal gepflegt und betreut wird, die Leistungen, die an die Pfleger und Betreuungspersonen zu gewähren sind, verändern sich in ihrer Höhe dadurch nicht, die bleiben gleich. Es wird nicht billiger, aber auch nicht teurer, was die Leistung an die Pfleger oder an die Betreuungspersonen betrifft, egal, ob eine Anmeldung zur Sozial­versicherung erfolgt oder nicht. Der Unterschied besteht in den jetzt bei der Legalisierung dazukommenden Sozialversicherungskosten.


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Die Sozialversicherungskosten sollten – das war Konsens bei den Regierungsparteien, als wir dieses Fördermodell entwickelt haben – nach unseren Vorstellungen zu 80 Pro­zent über die Förderung aufgefangen werden, sodass etwa 20 Prozent als Eigenleis­tung übrig bleiben, die sich aber – ich kann nicht sagen, für den Großteil, ich vermute aber, für den Großteil – jedenfalls für einen guten Teil der Betroffenen deswegen reduzieren, weil nunmehr mit der Legalisierung die Pflege- und Betreuungskosten von der Steuer abgeschrieben werden können, abgesetzt werden können, und zwar nicht nur von der Steuer für die pflege- und betreuungsbedürftige Person, sondern auch für jene Angehörigen, die aus einer rechtlichen und ersichtlichen Verpflichtung heraus derartige Kosten übernehmen.

Da wird oft gesagt, das spiele für Pensionisten und Pensionistinnen keine Rolle, weil die ja nicht in der Steuerpflicht sind. Es beginnt die Steuerpflicht bei den Pensionen bei knapp über 1 100 € brutto. Und Gott sei Dank haben wir sehr, sehr viele Pensionis­tinnen und Pensionisten – es ist fast die Hälfte, nicht ganz die Hälfte –, die über Pensionen in dieser Höhe verfügen. Also auch durch die Steuerentlastung ist da eine erhöhte Leistbarkeit gegeben.

Ich habe schon kurz auf eine stattgefundene Evaluierung hingewiesen, die vor wenigen Tagen erst abgeschlossen wurde, wo jetzt noch ein bisschen nachgearbeitet wird, und die in den nächsten Tagen mit einem Endbericht endgültig abgeschlossen sein wird. Aus dieser Evaluierung geht hervor, dass bei der Förderhöhe, um dieses Ziel der 80-prozentigen Abdeckung zu erreichen, Adaptierungen erforderlich sind. Ich habe diese Adaptierungen bereits zur Diskussion gestellt, insbesondere den Vorschlag, bei der selbständigen Pflege für zwei Betreuungskräfte den Fördersatz von 225 € auf 350 € monatlich zu erhöhen. In jenem Fall, wo Pflege- und Betreuungskräfte im Haushalt zwei Personen – auch das gibt es – betreuen, schlage ich vor, den Fördersatz sogar auf 530 € zu erhöhen. Bei der unselbständigen Pflege soll der Fördersatz für Be­treuungskräfte von derzeit 800 € auf 1 100 € erhöht werden, im Fall der Betreuung von zwei Personen auf 1 200 €.

Das ist natürlich, weil es eine Artikel-15a-Vereinbarung ist, mit den Ländern neu zu ver­handeln. Entsprechende Gespräche wird es in der ersten Augustwoche geben. Ich bin hoffnungsfroh, dass wir da zu einer Verbesserung kommen werden.

Mir ist es wichtig, dass diese Verbesserungen auf Basis von empirischen Werten erfolgen und nicht auf Zuruf oder aus sonstigen Erwägungen, die mit den betroffenen Personen und ihren Notlagen oftmals nicht in dem Zusammenhang stehen, wie das für eine sachgerechte Lösung erforderlich wäre. (Beifall bei der SPÖ.)

Eine weitere Verlängerung der „Pardonierungsregelung“ oder Amnestie-Regelung halte ich auf keinen Fall für angemessen, denn da muss man schon auch sehen – ich sage das auch in Richtung des einen oder anderen Kollegen von der Österreichischen Volkspartei, wo vereinzelt derartige Überlegungen angestellt werden –, dass die Amnestie-Regelung, die zweimal verlängert worden ist, den Hintergrund hatte, dass es noch kein Legalisierungsmodell gab oder dass das Legalisierungsmodell noch nicht ausreichend bekannt war und damit noch nicht in großem Umfang angenommen worden ist. Das war die Situation im Sommer 2007: Da war das Legalisierungsmodell weder bekannt, noch ist es angenommen worden.

Das war die Situation aber auch noch zum Jahreswechsel 2007/2008. Da war das Legalisierungsmodell zwar schon bekannt, aber es gab diesbezüglich noch viel Verunsicherung. Die Inanspruchnahme lag bei knapp über 900 Fällen, sie war also noch bescheiden. Aber jetzt, zur Jahresmitte 2008, wo wir über 10 000 Legalisierungen haben – das erfolgreichste Legalisierungsprojekt der Geschichte der Republik, soweit ich das überblicke –, von einer weiteren Verlängerung der Amnestie-Regelung zu


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sprechen, würde bedeuten, die über 10 000 Menschen, die jetzt die Pflege angemeldet haben, für dumm zu verkaufen – entschuldigen Sie diesen harten Ausdruck hier im Bundesrat –, indem man ihnen sozusagen nahelegt, zu sagen: Gescheiter wäre es gewesen, ich hätte die Pflege nicht angemeldet, dann wäre die Amnestie-Regelung noch einmal verlängert worden!

Ich halte das für unzumutbar gegenüber jener großen Zahl von Österreichern und Österreicherinnen, die sich rechtstreu verhalten haben. Es muss aber niemand fürch­ten, dass jetzt eine „Aktion scharf“ eingeleitet wird, dass mit der Lupe oder gar mit kriminalpolizeilichen Mittel in Haushalten gefahndet wird. Alle Sozialversicherungs­träger haben mir versichert, dass das nicht der Fall ist. Es wird, so wie in allen anderen Bereichen auch, auf Anzeige hin vorgegangen werden müssen, aber auch da lautet der Appell von allen Ministern, mit Augenmaß und unter Beachtung von sozialen Här­ten entsprechende Entscheidungen zu treffen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Schennach.

 


Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Herr Bundes­minister! Seit einigen Wochen – und demographische Zahlen deuten an, dass der Pflegebedarf wachsen wird, auch aufgrund der Veränderung der Gesellschaft – gibt es die Diskussion, eine Pflegeversicherung einzuführen. Was halten Sie davon, was ist Ihre Position dazu?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Ich stehe einer Pflegeversicherung skeptisch gegenüber und habe das auch wiederholt in Diskussionen geäußert. Ich bekenne mich uneingeschränkt zur Notwendigkeit, die Pflegevorsorge finanziell auf eine neue Grundlage zu stellen. Es ist vor allem für die Länder und Gemeinden unter Einsatz aller Kräfte jetzt noch möglich, die aus der demo­graphischen Entwicklung resultierenden Erhöhungen der Pflegekosten zu finanzieren. Aber wenn wir diese demographische Entwicklung für die nächsten zwanzig Jahre fortschreiben – und das ist wissenschaftlich durch das Wifo gemacht worden; es gab auch diesbezügliche Untersuchungen, deren Ergebnisse veröffentlicht worden sind –, dann ist es eindeutig, dass diese Last den Ländern und Gemeinden bereits in fünf oder in zehn Jahren nicht mehr aufgeladen werden kann, dann ist das von ihnen nicht mehr zu bewältigen.

Um nur eine Zahl zu nennen: Die Berechnungen des Wifo ergeben, dass bis zum Jahr 2030 die Pflegegeldleistung ohne Valorisierung allein aufgrund des demo­graphi­schen Effektes um knapp 50 Prozent höher wird ausfallen. Im Bereich der Sachleis­tungen der Länder, nämlich stationäre Pflege, mobile Pflege, die in den meisten Ländern durch Gemeinden co-finanziert wird, sind es 50 Prozent, 40 Prozent, 60 Pro­zent. Es wird die Erhöhung aber etwa 250 Prozent betragen. Und wenn man weiß, dass die jetzige Summe, die von allen Gebietskörperschaften aufgebracht wird, knapp 3,2 Milliarden € ausmacht, und wenn man da mehr als eine Verdoppelung annimmt, wird klar, dass das mit den bestehenden Finanzierungsinstrumenten nicht mehr mög­lich sein wird.

Zum Zweiten gibt es aus Sicht der betroffenen Personen eine Problematik, warum im Bereich der Langzeitpflege und -betreuung die Grundsätze der Sozialhilfe gelten – daraus folgt die Finanzierung der Länder und Gemeinden –, während das bei längeren Krankheiten beispielsweise nicht der Fall ist. Auch da gibt es Pro- und Kontra-Argumente, die man aber dann sozusagen leichter auflösen kann – und das ist nach meiner Überzeugung auch gerechter –, wenn man die Pflegevorsorge aus dem System der Sozialhilfe herausnimmt.


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Das bedeutet eine Systemumstellung. Es hat eine große Arbeitsgruppe des Sozial­ministeriums daran ein Jahr lang gearbeitet. Entsprechende Vorschläge liegen vor. Ich werde diese in den nächsten Wochen endredigieren und auch bald zur Diskussion stellen. Diese Überlegungen zielen darauf ab, die Leistungen für Pflege und Betreuung von Menschen in einen Pflegefonds überzuführen, der aus unterschiedlichen Mitteln gespeist wird, und so für die betroffenen Personen Sicherheit zu schaffen. Das soll in Anbetracht der Entwicklungen in den nächsten Jahren auch für die Gebietskör­per­schaften eine stabile Finanzgrundlage sichern.

Wie Sie wissen, gibt es ähnliche Vorschläge auch von unserem Regierungspartner. Es wird sicher eine produktive Diskussion in den nächsten Wochen und Monaten, wahr­scheinlich auch nach einer neuen Regierungsbildung, in welcher Zusammensetzung auch immer, darüber geben, ein neues Modell einer nachhaltigen Finanzierung der Pflegevorsorge zu entwickeln. Was wir jetzt an Vorarbeiten dazu leisten können, das tun wir bereits, und wir werden in wenigen Wochen das Ergebnis dieser Arbeit prä­sentieren.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Walter Mayr.

 


Bundesrat Walter Mayr (ÖVP, Niederösterreich): Wie viele Förderanträge für die 24-Stunden-Pflege zu Hause liegen mit heutigem Stichtag vor? Wie viele wurden be­willigt – getrennt, selbständig und unselbständig?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesrat, ich kann diese Frage zum Großteil, aber nicht im geforderten Detaillierungsgrad beantworten, werde das, was ich nicht be­ant­worten kann, aber schriftlich nachreichen.

Mit Stand 18. Juli, dem Erhebungstag, wurden 1 732 Anträge auf Förderung ein­gebracht. Fast alle diese Anträge betreffen zwei Personen. Das heißt, eine betreute Person, ein Haushalt, bringt einen Förderantrag ein, die Förderung ist aber für zwei Betreuungskräfte. Wenn Sie diese Zahl in Verbindung setzen wollen mit der Zahl der legalisierten Betreuungspersonen, müssen Sie die jetzt von mir genannten Zahlen jeweils verdoppeln, um diesen Vergleich darzustellen.

Also: Genau 1 732 Anträge wurden für etwa 3 000 Beschäftigte eingebracht. Davon wurden 897 Anträge für knapp 1 700 Beschäftigte positiv entschieden. 168 Anträge mussten aufgrund von Gründen wie Vermögen, Einkommen, Fehlen der 24-Stunden-Betreuung oder Ehegattin abgewiesen werden. Weitere 667 Anträge stehen in Bear­beitung.

Vor allem in den letzten Wochen sind sehr viele Neuanträge eingelangt. Im Juni und Juli waren es alleine 675 an der Zahl. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die För­deranträge erst dann gestellt werden können, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, auch jene von der Sozialversicherung. Meistens gibt es einen zwei­monatigen Abstand bis zur Legalisierung der Kräfte, bevor dann der Förderantrag gestellt wird.

Also derzeit sind für etwa ein Drittel, für nicht ganz ein Drittel der Betreuungskräfte Förderanträge gestellt worden. Wenn wir den Timelag dazurechnen, gehen wir davon aus, dass wir in den nächsten zwei, drei Monaten für etwa 5 000 Betreuungskräfte Förderanträge erhalten. In den Budgetkalkulationen gehen wir für den Jahres­wechsel 2008/2009 von etwa 10 000 geförderten Personen aus.

Eine Aufschlüsselung in selbständige und unselbständige Betreuung kann ich leider nicht vornehmen; diese Unterlagen liefere ich nach.

 



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Präsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Vladyka.

 


Bundesrätin Christa Vladyka (SPÖ, Niederösterreich): Geschätzter Herr Bundes­minister! Ist es dem für die Einhaltung arbeits- und gewerberechtlicher Vorschriften zuständigen Minister Bartenstein gelungen, die Menschen vor Ort über die not­wen­di­gen Schritte und Konsequenzen hinsichtlich der Anmeldung ausreichend zu infor­mieren?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Bundesrätin! Das ist deswegen eine sehr heikle Frage, weil die Abgrenzung von selbständiger Betreuung und unselbständiger Betreuung im Einzelfall eine nicht unkomplizierte Rechtsfrage ist, aus deren allfälliger falscher Beantwortung sich aber für die betroffenen Personen große Konsequenzen, auch in finanzieller Hin­sicht, ergeben können. Daher ist die Information, gerade zur Abgrenzung, zur richtigen Gestaltung, eine ganz, ganz wichtige Bringschuld der Politik und der Ministerien.

Nach meinem Wissensstand hat Minister Bartenstein zwei Informationsbroschüren vorgelegt, und zwar eine zum Hausbetreuungsgesetz und eine zur Gewerbeordnung. Diese Informationsbroschüren sind nach Überzeugung meiner Experten auf einem guten Niveau. Wir haben in beiden Ministerien auch eine Homepage, wo wir das auch verlinken. Dort gibt es Antworten auf die wesentlichen Fragen.

Die Breite des Informationsangebotes, wie es sie im Sozialministerium gibt, nämlich wirklich sehr umfassend, habe ich im Wirtschafts- und Arbeitsministerium bis jetzt nicht gesehen. Aber vielleicht ist im Hintergrund da mehr gelaufen, als von mir wahr­genommen werden konnte.

Ich halte es – das möchte ich wirklich betonen – in Bezug auf die arbeits- und gewer­berechtlichen Fragen, die sich für die einzelnen betroffenen Personen oft sehr diffizil darstellen, für sehr, sehr wichtig, ein Beratungs- und Informationsangebot möglichst hoher Qualität und großer Quantität zur Verfügung zu stellen, damit die betroffenen Personen nicht einmal vor bösen Überraschungen stehen.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Innerhalb der Bundesländer gibt es große Unterschiede für Regressforderungen von Familienangehörigen.

Meine Frage lautet: Wann werden Sie eine bundeseinheitliche Regelung zur Abschaf­fung der Regressforderung an Angehörige von Pflegebedürftigen vornehmen?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesrat Ing. Kampl! Die Frage des Regresses spielt derzeit in zwei großen Materien eine Rolle: im Bereich der Sozialhilfe und im Bereich der stationären Betreuung.

Im Bereich der Sozialhilfe ist es gelungen, mit der 15a-Vereinbarung, die jetzt zur Unterschrift bei den Landeshauptleuten vorliegt – der Kärntner Landeshauptmann hat noch nicht unterschrieben; ich hoffe, er tut es bald; ich lade ihn wirklich freundlich dazu ein! (Bundesrat Konecny: Der hat mit 15a-Vereinbarungen ein Problem! – Heiterkeit bei der SPÖ) –, den Regress von Sozialhilfebeziehern, wenn sie später zu Einkommen oder Vermögen gelangen, de facto abzuschaffen. Ich bedanke mich bei den Ländern dafür!


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 28

Das ist und war nur aufgrund einer Selbstverpflichtung der Länder in dieser 15a-Vereinbarung möglich, weil das landesgesetzliche Kompetenz ist, die nicht vom Bund ersatzweise vorgenommen werden kann.

In Bezug auf die stationäre Pflege und Betreuung ist die Situation noch einmal komplizierter. Es gibt da informelle Gespräche mit den Ländern. Wenn ich aber Herrn Präsidenten Bieringer und auch andere Damen und Herren hier im Hohen Haus anschaue, dann weiß ich, dass es gerade bei der stationären Betreuung die Kom­munen, die Gemeinden sind, die letztlich die finanzielle Last in einem großen Ausmaß tragen.

So ist das etwa in Oberösterreich. Dort sind die Betreuungskosten stationär nur von den Gemeinden zu tragen. Da gibt es keinen Zuschuss des Landes. In Salzburg ist es fifty-fifty. (Bundesrat Ing. Kampl: In Kärnten auch!) – In Kärnten auch! Da wären nicht nur die Länder die Vertragspartner, sondern auch die Gemeinden. Daher geht bereits aus dieser Faktenanalyse hervor, dass eine derartige umfangreiche Neuordnung der Finanzierung nur im Rahmen eines Finanzausgleiches vorgenommen werden kann.

Nach meiner persönlichen Überzeugung halte ich sehr viel davon. Mich würde es freuen, wenn es im Zuge eines Finanzausgleiches gelingt, zu einer österreichweiten einheitlichen Regelung zu kommen. Ich möchte auch alles tun, das zu unterstützen. Es gibt ja Länder, wo es eine Diskussion in diese Richtung bereits gibt. Ich kenne aber kein Bundesland, wo bisher tatsächlich bei der stationären Betreuung der Regress von Angehörigen abgeschafft worden ist. Auch der Zugriff auf das eigene Vermögen ist in allen Bundesländern nach meinem Wissensstand gegeben, freilich mit unter­schied­lichen Freibeträgen, die bis zu 10 000 € liegen.

Ich bin überzeugt davon, es wäre ein wesentlicher sozialpolitischer Fortschritt, wenn man hier zu Verbesserungen käme. Dazu braucht es etwas Geduld und vor allem wahrscheinlich einen Finanzausgleich.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zur 4. Frage, 1632/M.

Ich bitte die Fragestellerin, Frau Bundesrätin Mosbacher, bitte um Verlesung der Frage.

 


Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1632/M-BR/2008

„Was sind die wesentlichen sozialpolitischen Errungenschaften der letzten eineinhalb Jahre?“

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesrätin! Ich bedanke mich für diese Frage. Ich glaube, sie ist für uns alle wichtig. Ich möchte Sie hier nicht über Gebühr strapazieren, aber es gibt doch bei vielen Menschen in unserem Land die Haltung, die auch durch Medien verstärkt wird, dass in diesen letzten eineinhalb Jahren sozialpolitisch nichts oder zu wenig getan worden ist.

Jeder Mensch ist in der Beurteilung der Ergebnisse frei, sie höher oder niedriger einzuschätzen. Oftmals ist den Menschen aber nicht bewusst, was wirklich vor allem auch durch Ihre Arbeit – ein Großteil war ja legistisch veranlasst! – in eineinhalb Jahren sozialpolitisch an Fortschritt erreicht werden konnte.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 29

Sie gestatten, dass ich im Schnellzug nur die Überschriften im Bereich meines Ressorts diesbezüglich vorlese. Ich gehe jetzt nicht auf sozialpolitische Fortschritte ein, die es auch in anderen Ressorts gegeben hat. So ist etwa die zweiprozentige Deckelung der Rezeptgebühren ein ganz wichtiges sozialpolitisches Projekt gewesen, das im Gesundheitsressort nach Verhandlungen mit dem Sozialressort verwirklicht werden konnte.

Für die ganzen Entwicklungen im Bereich Arbeitsmarkt und Beschäftigung, die wir gemeinsam gestalten konnten, liegt die Hauptverantwortung beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit: etwa die Einbeziehung der freien Dienstnehmer und Dienst­nehmerinnen in die volle Arbeitslosenversicherung und vieles andere mehr.

Im Sozialressort nenne ich die Halbierung des doppelten Abschlages bei der Korridorpension, die Ausdehnung der abschlagsfreien Langzeitversichertenregelung bis zum Jahr 2010, die Erarbeitung bis zur Unterschriftsreife der Konzeption einer bedarfsorientierten Mindestsicherung, die Bekämpfung von Sozialbetrug auch auf Seite der Unternehmen – als schwarze Schafe – mit dem Gesetz zur Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn – das ist ganz, ganz wichtig! – oder mit dem neuen Auftraggeber, Haftungsmöglichkeiten am Bau.

Weiters nenne ich die Dynamisierung der allgemeinen Beitragsgrundlage für Kinder­erzieherInnen, was sicherstellt, dass sich auch in der Pension Kindererziehungszeiten nicht jährlich entwerten, sondern mit dynamisiert werden.

Wir haben im Zuge der Arbeitsmarktoffensive für Menschen mit Behinderung eine Aktion umgesetzt und zusätzlich 8 Millionen € in diesem Bereich in zwei Jahren bereit­gestellt. Wir haben das Fördermodell zur 24-Stunden-Betreuung, das jetzt evaluiert und noch einmal verbessert werden kann, zur Realität gemacht.

Wir haben für pflegende Angehörige Pensionszeiten ermöglicht, ab der Pflegestufe 5 gänzlich kostenfrei für die betreffenden Personen. Wir haben im Bereich der Beratung und Information für pflegende Angehörige wichtige Entwicklungsschritte gesetzt. Wir haben etwa im Bereich der Qualitätssicherung 20 000 Hausbesuche pro Jahr bei PflegegeldbezieherInnen geleistet, um zu unterstützen und zu informieren, was besser gemacht werden kann. Wir haben Projekte im Bereich angehöriger Demenzkranker durchgeführt.

Wir haben die Au-pair-Regelung im letzten Jahr ganz rasch einer guten Lösung zugeführt, und da gibt es jetzt auch keine Probleme mehr.

Wir haben im Bereich des Konsumentenschutzes eine Reihe von gesetzlichen Ver­besserungen auf EU-Ebene und nationaler Ebene erreicht, etwa auch im Bereich der Produktsicherheit.

Wir haben bei den Fremdwährungskrediten, bei der Verbraucherkreditrichtlinie Ver­besserungen durchgeführt. Wir haben im Bereich des UWG Verbesserungen in der Antragstellung und Klagslegitimation erreicht.

Wir haben auch auf der internationalen Ebene die Stärkung der sozialen Dimension der Europäischen Union mit unterstützen können. Ich habe für Österreich als erstes Land der Welt im Rahmen der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen die Unterzeichnung in New York vornehmen dürfen.

Wir haben im Bereich der Seniorenpolitik mit der Entwicklung eines österreichischen Seniorenplans, der auf einem guten Weg ist, eine Verbesserung geschaffen und bei der Förderung des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ zweimal eine Sonderrichtlinie verlängert, um für diese betroffenen jungen Menschen sicherzustellen, dass hier eine Förderung erfolgt.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 30

Im Bereich der Männerpolitik wurde Besuchsbegleitung flächendeckend in Österreich ausgebaut und wurde auch bei den Gender-Tagen – Stichwort „Boys’ Days“ – beson­ders Augenmerk auf Buben und junge Männer in Sozialberufen gelegt.

Das ist eine Vielzahl von Verbesserungen in diesen eineinhalb Jahren, die aber immer noch genügend Spielraum lassen für eine engagierte Sozialpolitik in der nächsten Gesetzgebungsperiode. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine Zusatzfrage: Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte sehr.

 


Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Minister! Welche Projekte können durch die Auflösung der Koalition durch die ÖVP nicht mehr realisiert werden?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Es sind insbesondere jene Projekte, die kurz vor Abschluss stehen, wie die bedarfsorientierte Mindestsicherung, ein Kern­projekt der Armutsbekämpfung, aber auch das Projekt Verbesserungen im Bereich der Invaliditätspension, wo ich diese Woche eine Präsentation vorgenommen habe. Es sind aber auch die Verbesserungen im Bereich der Pflege und Betreuung, wo in dieser Periode noch einiges hätte möglich sein können.

Ich bin aber zuversichtlich, dass eine kommende Bundesregierung, egal welcher Zusammensetzung sie sein wird, auf den Vorarbeiten, die in diesen eineinhalb Jahren geleistet wurden, aufbauen kann, weil die Probleme dadurch, dass sie jetzt nicht mehr in dieser Legislaturperiode gelöst werden können, ja nicht entschwinden, sondern weiter bestehen bleiben und einer Lösung zugeführt werden müssen.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Rausch. – Bitte.

 


Bundesrätin Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Auch für mich war es bemerkenswert, dass in der Diskussion bis jetzt gerade dem Thema Pflege so breiter Raum gegeben wurde. Ich gehe mit dem Kollegen Schennach konform, dass man auch andere Probleme thematisieren sollte. Das will ich auch tun, wiewohl ich weiß, dass die Pflege gerade in der Praxis organisatorisch und finanziell eine Herausforderung für alle Generationen einer Familie ist.

Zum Inhalt meiner Frage: Es geht um die Freiwilligenarbeit, die auch in Ihren Zustän­digkeitsbereich fällt. Sie ist oft Inhalt von Sonntagsreden, trotzdem und umso mehr praxisrelevant und lebensnah gerade für junge Menschen.

Daher meine Frage: Was haben Sie und Ihr Ministerium in den letzten eineinhalb Jahren dafür getan, gerade junge Freiwillige bei der Ausübung ihres Ehrenamtes zu unterstützen, vor allem hinsichtlich der Vereinbarkeit mit Job, Ausbildung, Existenz­sicherung und Familiengründung?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesrätin! Die Freiwilligenarbeit ist im Bereich der Gesamtproblematik und -koordination Aufgabe des Sozialministers in einer eigenen Abteilung. Das berührt nicht konkrete Aufgaben im Bereich von Einsatz und Organi­sation, die entsprechenden Ministerien zugeordnet sind.


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Im Bereich der allgemeinen Freiwilligentätigkeit waren es neben einer Vielzahl von Projekten, die wir in den Regionen unterstützt haben, zwei Schwerpunktprojekte, wo in diesen eineinhalb Jahren etwas erreicht werden konnte.

Das eine war sehr mühsam, das war die Sonderrichtlinie zur Förderung des „Frei­willigen Sozialen Jahres“, das in Vorarlberg und in Oberösterreich angeboten wird. Das ist sozusagen eine Ersatzmaßnahme in meinem Ressort mit vielen Mitteln aus dem Sozialressort, die eigentlich bei der Frau Jugend- und Familienministerin über die Familienbeihilfe einzuordnen wäre, weil das Problem darin liegt, dass für die Absolvierung des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ keine Familienbeihilfe gewährt wird und damit die betreffenden Personen um mehr als 100 € in eine finanzielle Problem­lage geraten.

Bereits meine Vorgängerin als Ministerin hat dafür die Sonderrichtlinie eingeführt, um in Höhe der Familienbeihilfe aus Mitteln des Sozialressorts diese freiwillige Tätigkeit fördern zu können, und hat Verhandlungen mit dem Familienministerium aufge­nommen, dass das in das Familienlastenausgleichsgesetz kommt.

Ich war sehr zuversichtlich, dass ich das in Verhandlungen mit meiner Kollegin Kdolsky, mit der ich eine gute Arbeitsgrundlage habe, erreichen kann. Bedauer­licherweise ist das nicht gelungen. In diesem Bereich ist Verantwortung nicht auf­gegriffen worden. Es gibt bis heute diese gesetzliche Änderung im Bereich des Familienlastenausgleichsgesetzes nicht erfolgt, die unbedingt erforderlich wäre und auch dem Bund insgesamt Kosten sparen würde.

Wenn das über die Richtlinien des Sozialressorts finanziert wird, so wie das derzeit gemacht wird, dann sind für diese entsprechenden Förderanteile auch Sozialver­sicherungsbeiträge zu zahlen. Wenn das aus dem Titel Familienbeihilfe gemacht wird, würden diese Anteile wegfallen. Es würde sich auch der Bund entweder Geld sparen oder könnte mehr für die betroffenen Personen leisten.

Insofern ist es enttäuschend, dass der Sozialminister mit seinen Mitarbeitern in die Bresche springen musste, und zwar das zweite Mal hintereinander! Ich würde mir ein ähnliches Engagement zur Freiwilligenarbeit, wie sie in meinem Hause gepflogen wird, auch von anderen Ministerien wünschen, wo das relativ leicht möglich wäre.

Das zweite Projekt, auf das ich hinweisen möchte, ist das Zentrum für die unabhängige Freiwilligenarbeit, das wir gemeinsam mit dem Land Oberösterreich im Sommer dieses Jahres, vor wenigen Wochen gegründet haben. Hier geht es darum, modellhaft in einer Region, in Oberösterreich, wo die Freiwilligenarbeit am weitesten entwickelt ist, zu zeigen, dass man mit organisationsübergreifender Koordination – und das ist hier das Entscheidende! – einen weiteren Schwung bringen kann. Ich bedanke mich beim Land Oberösterreich, das die Hauptfinanzierung dieses Projektes vorgenommen hat! Auch das Sozialministerium beteiligt sich daran.

Grundlage für all diese Aktivitäten ist ein drittes Projekt, das wir abschließen konnten, nämlich ein umfassender Freiwilligenbericht, eine Untersuchung als Teil eins, die wir vorgenommen haben, wo wir den Stand der Freiwilligenarbeit quantitativ und qualitativ untersucht haben. Diese Untersuchung ist nun die Grundlage für weitere Tätigkeiten.

In meiner persönlichen Arbeitsplanung und im Ressort wäre 2009 die Arbeit an einem Freiwilligengesetz angestanden. Ich bin nämlich überzeugt davon, dass es der Freiwilligenarbeit insgesamt einen Schub geben würde, wenn wir die Aktivitäten in einzelnen Ressorts auf unterschiedlicher gesetzlicher Grundlage in einem Freiwilligen­gesetz bündeln könnten. Ein ähnliches Gesetz gibt es in Deutschland, mit guten Ergebnissen, ebenso in Italien. Ich war in beiden Ländern – in Italien persönlich, in


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Deutschland mit einer Delegation aus dem Haus –, um die Erfahrungen dort zu sichten und auch für die österreichische Diskussion sichtbar werden zu lassen.

Das ist leider jetzt durch die vorzeitige Beendigung der Legislaturperiode nicht mehr möglich. Ich denke aber, dass es, egal in welcher Regierungszusammensetzung, für die neue Regierung eine wichtige Herausforderung sein wird, in einem derartigen Freiwilligengesetz sowohl sozialversicherungsrechtlich als auch in anderen Bereichen des Sozial- und Entgeltschutzes bestehende Regelungen zusammenzufassen und weiter auszubauen.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Herr Minister! Wir sind ja alle für die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Sie haben gerade vor ein paar Minuten gesagt, dass Sie das sehr bedauern, dass das durch die Regierungsauflösung nicht mehr realisiert werden kann.

Aber da habe ich schon eine Frage. Meine Tränen werden nicht zu Krokodilstränen, wenn ich zum Beispiel die Berechnungen für Wien anschaue. Diese werden fast durchwegs von Organisationen, die die soziale Betreuung durchführen – wie etwa die Evangelische Diakonie oder die Caritas –, erstellt. Diese sagen, in Wien sind das im besten Fall 10 €.

Wenn man sich die bedarfsorientierte Grundsicherung ansieht, was dazukommt, was weggenommen wird, so sind das in Wien im besten Fall 10 € mehr für einen Betroffenen. Halten Sie das wirklich für den großen Durchbruch?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Bundesrat Schennach! Ich kenne die Berechnungen, auf die Sie oder die Einrichtungen in Wien sich stützen, nicht. Ich kenne die Berechnungen nicht. Ich habe die Aussage gekannt, ich kenne aber die Berechnungen nicht. Dort, wo wir mit den Ländern verhandelt haben, ist als Grundlage genommen worden, dass eine Verbesserung in der Höhe von 50 bis 80 € pro Monat durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung erfolgt.

Aber selbst wenn es nur 10 € im Monat mehr wären, wenn wir diese Zahl nehmen und die Durchschnittshöhe von knapp unter 700 € netto an Sozialhilfe heranziehen, wäre das immerhin eine Verbesserung in einem Ausmaß, das auch nicht unbeachtlich wäre. Wenn es um Pensionen oder um andere Sozialleistungen geht, kämpfen wir lange, um Erhöhungen von 5 Prozent, 7 Prozent oder gar 10 oder mehr Prozent zu realisieren. Ich würde das nicht unterschätzen!

Ich würde aber auch gerne Ihre Aufmerksamkeit, Herr Bundesrat, auf die Tatsache lenken, dass es nicht nur die Höhe der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist, die eine Verbesserung mit sich bringt, sondern drei ganz wichtige andere Aspekte sind, von denen ich überzeugt bin, dass Sie sie aus Ihrer Haltung heraus wertschätzen.

Das eine ist: Mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung werden die Bezieher von der jetzigen Sozialhilfe – dann Mindestsicherung – voll in die gesetzliche Krankenver­sicherung einbezogen. Das ist nicht nur inhaltlich wichtig, das ist auch eine notwendige Entstigmatisierungsmaßnahme, weil damit jeder Bezieher von Mindestsicherung genauso wie alle anderen Versicherten mit der E-Card zum Arzt gehen kann, und nicht mit dem geradezu berüchtigten gelben Krankenbehandlungsschein, wodurch er von der Weite als Sozialhilfebezieher ersichtlich ist.


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Das Zweite – und auch das werden Sie, wie ich weiß, wertschätzen – ist der Wegfall des Regresses bei späterer Arbeitsaufnahme, gekoppelt mit dem Arbeitnehmer­freibetrag. Das ist ja jetzt etwas, was viele Bezieher und Bezieherinnen von Sozialhilfe abhält – ob vorwerfbar oder nicht vorwerfbar, das möchte ich gar nicht diskutieren –, eine Arbeit aufzunehmen, weil sie wissen, es wird ein Großteil dessen, was sie mehr verdienen, sofort wieder in die Kassen des Sozialhilfeträgers rückgeführt, um die entsprechende vorbezogene Sozialleistung zu regressieren.

Das wird wegfallen. Es war bisher – und ich bin jahrelang in dem Geschäft – nicht möglich, das mit den Ländern durchzusetzen. Als ich Landesrat in Salzburg war, habe ich die Diskussion auch schon geführt. Es war nicht möglich, diesen Regress bei der Sozialhilfe wegzubringen. Jetzt haben wir ihn weg. Und wenn Sie sehen, mit welcher Verve wir jetzt etwa den Regress im Bereich der Pflege diskutieren – wie wir wissen, wird es ein jahrelanger Prozess sein –, dann sage ich: Dass der Regress bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung fällt, ist ein ganz, ganz gewaltiger Fortschritt.

Das Dritte ist, dass die Einbindung der Bezieher und Bezieherinnen von bedarfs­orientierter Mindestsicherung in die aktive Arbeitsmarktpolitik des Arbeitsmarktservice ein ganz zentraler Fortschritt ist.

Ich bedauere es, dass nicht organisatorisch eine stärkere Vernetzung vorgenommen werden konnte, respektiere aber die Haltung von Vorarlberg und Niederösterreich – wenn ich sie auch nicht teile, ich respektiere sie –, und da es eine Vereinbarung mit den Ländern unbedingt gebraucht hat, war das dann die Möglichkeit, zu einem Kompromiss zu gelangen.

Aber wir haben keinen Kompromiss geschlossen bei der Einbeziehung der Bezieher und Bezieherinnen von Mindestsicherungsleistungen in aktive Arbeitsmarkt­maß­nah­men. Das ist aber das Entscheidende. Es genügt ja nicht, nur im Gesetz zu for­mulieren, diese Personen müssen arbeitswillig und arbeitsbereit sein, wenn wir wissen – und auch Sie wissen das, wie ich wiederum weiß –, dass ein Großteil der BezieherInnen von Sozialhilfe ohne Unterstützung, ohne Begleitung diesen Weg in den Arbeitsmarkt nicht schafft. Und daher ist es so wichtig, diese aktive Arbeitsmarktpolitik auch diesem Personenkreis zugänglich zu machen, und das ist aus meiner Sicht der dritte große Meilenstein. – Ich nenne andere, kleinere Verbesserungen, die aber auch für die betroffenen Personen von Bedeutung sind, nicht.

Und abschließend, Herr Bundesrat Schennach, zu der nun erfolgenden Koppelung der bedarfsorientierten Mindestsicherung an die Erhöhung der Ausgleichszulage. Auch das gibt den betroffenen Personen die Garantie, dass sich die Verbesserung der Lebens­haltung für sie stärker entwickeln wird als alle anderen Faktoren, die wir kennen, denn die Entwicklung der Ausgleichszulage über die letzten Jahre – vor allem die letzten beiden Jahre, aber auch schon vorher – war deutlich besser als die der generellen Pensionen, aber auch als die der Inflation. Auch das ist ein wichtiges Stück Errungen­schaft, wie ich meine.

Auch ich kann mir also die bedarfsorientierte Mindestsicherung noch besser vorstellen, als wir sie jetzt in der 15a-Vereinbarung haben, aber es ist ein Schritt, ein guter Schritt hin zu dieser richtigen Entwicklung, und es wird kein Hindernis sein, sondern eher eine Möglichkeit für weitere Verbesserungen auch in den kommenden Jahren bieten, weil die Systemumstellung – wenn wir es jetzt schaffen – einmal eine gute Grundlage darstellt.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zur 5. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mayer, um die Verlesung der Frage.

 



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Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sie haben heute wahrscheinlich schon sieben Mal zur Mindest­sicherung Stellung genommen. Ich möchte aber trotzdem meine Frage noch einmal in diese Richtung formulieren:

Sie haben diese 15a-Vereinbarung ausgeschickt. Es gibt Ihrer Aussage nach fünf Länder, die sich bereits mit dem auseinandergesetzt haben, positive Botschaften; vier Länder, wo es ...

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, die Frage zu verlesen.

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Die Frage zu verlesen? – Die Frage formuliert sich jetzt durch meine Vorbegründung, Herr Präsident. (Heiterkeit.)

Wie schaut es aus mit den restlichen vier Bundesländern? Gibt es hier positive Botschaften, sodass Sie also, wenn Sie auch dann vielleicht nicht mehr Sozialminister sind, ein positives Buchinger-Paket dem nächsten Sozialminister oder Ihnen selber sozusagen übergeben können? – Das war die Frage, Herr Präsident.

 


Präsident Jürgen Weiss: Ich möchte berichtigen: Die Frage, die eingereichte Frage hat gelautet ... (Lebhafte Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Edgar Mayer: Diese Frage wurde heute schon sieben Mal gestellt, deshalb ...!) – Dann bestünde die Möglichkeit, sie zurückzuziehen, aber nicht, sie umzuformulieren. – Die Frage lautet:

1628/M-BR/2008

„Wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen, die Sie als Vertreter des Bundes mit den Ländern zur Mindestsicherung führen?“

Bitte, Herr Bundesminister. (Neuerliche Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesrat Mayer! Ich werde natürlich die offizielle Frage beantworten, aber werde, so denke ich, bereits auch auf Ihre Zusatzfrage eingehen. (Bundesrat Gruber: Die vorweggenommene Zusatzfrage!)

Es ist so, wie Sie das auch dargestellt haben – und ich bin da wirklich auch den betroffenen Ländern sehr dankbar, dass sie trotz einer vielleicht möglichen Ver­suchung, jetzt in Vorwahlzeiten entsprechend anders zu agieren, die Mindestsicherung aus den Wahlkampfdiskussionen durch positive Erklärungen heraushalten, und das scheint mir der wichtigste Beleg dafür zu sein –, es ist so, dass Armutsbekämpfung in unserem Land allen politischen Gruppen ein Anliegen ist. Die beiden Regierungs­fraktionen haben eben – und das ist doch etwas, das sehr, sehr herzeigbar ist – aus diesem allgemeinen Bekenntnis gegen Armut und zur Armutsbekämpfung ein Paket geschnürt, das unter anderem die bedarfsorientierte Mindestsicherung umfasst und das jetzt realisiert werden kann.

Ich sehe bei zwei Bundesländern noch nicht die ausreichend positive Reaktion, aber ich sage das in der Hoffnung, dass diese bald noch kommen wird. Insbesondere was das Bundesland Niederösterreich betrifft, habe ich bereits aus meinem Büro ver­nommen, dass ein Schreiben bereits auf meinem Schreibtisch liegt. Ich habe es noch nicht öffnen können; ich hoffe, es ist ein positives Schreiben zur Mindestsicherung. Und was das Bundesland Kärnten betrifft, so werde ich mir erlauben, in den nächsten Tagen, also nächste Woche den Herrn Landeshauptmann anzurufen, um darum zu bitten, dass diese positive Antwort auch rasch erfolgt. Es wäre nämlich, glaube ich, ein sehr, sehr gutes Signal, wenn ich beim Ministerrat im August, der jetzt von 6. August eine Woche verschoben wurde, einen entsprechenden Ministerratsvortrag vorlegen


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könnte und dort beschlossen werden könnte, dass ich beauftragt werde, diese Artikel-15a-Vereinbarung zu unterschreiben und dann dem Nationalrat und Bundesrat zuzu­leiten. Das wäre, unabhängig von dem dann folgenden Wahlkampf, ein deutliches Signal, dass Armutsbekämpfung in jeder politischen Situation ein ernsthaftes Anliegen der politischen Parteien ist.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wird trotzdem noch eine Zusatzfrage gewünscht?

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, werde ich die Zusatzfrage etwas kürzer formulieren.

Herr Bundesminister! Die Vorarlberger Bundesräte haben eine Anfrage bezüglich Ein­beziehung der behinderten Menschen in die Mindestsicherung gestellt. Diese Anfrage wurde noch nicht beantwortet, deshalb geht meine Frage in diese Richtung:

Inwieweit sind Sie dafür, auch die behinderten Menschen in die Mindestsicherung einzubeziehen, damit sie dann auch in die Sozialversicherung mit einbezogen werden und so weiter?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Herr Bundesrat, die vollständige Einbeziehung behinderter Menschen in den umfassenden Sozialschutz in Österreich ist zwar auf der allgemeinen Ebene gesetzlich gegeben, es gibt auch ein Diskriminierungsverbot, aber dennoch wissen wir, dass insbesondere bei behinderten Menschen, die in Werkstätten, tagesstrukturierten Einrichtungen tätig sind, im Regelfall keine volle Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt, sondern ein Taschengeld gewährt wird und diese Personen daher später auch keinen Anspruch auf eine Pension haben.

Und ich denke, das ist ein Punkt, der wiederum zur Vervollständigung des Sozial­schutzes in Österreich in der kommenden Legislaturperiode angegangen werden muss. Ich habe in diesen eineinhalb Jahren bei zwei Sozialreferententagungen auch darüber Gespräche geführt. Es ist dazu eine Arbeitsgruppe der Sozialreferenten angeregt worden, die bislang noch keine Ergebnisse gebracht hat. Auch hier ist es ja so, dass die Zuständigkeit über die Landesbehindertengesetze unmittelbar bei den Ländern liegt. Die Möglichkeit, im ASVG eine Anmeldung von behinderten Menschen zur Sozialversicherung vorzunehmen, auch wenn die Arbeitsfähigkeit bei weniger als 50 Prozent liegt, ist grundsätzlich gegeben, aber es ist hier noch eine Reihe von Abstimmungen mit den Ländern vorzunehmen, damit sowohl in das gesamte System der Sozialversicherung als auch in das System der bedarfsorientierten Mindest­sicherung behinderte Menschen besser als bisher einbezogen werden können.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die nächste und gleichzeitig letzte Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Blatnik.

 


Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Geschätzter Herr Minister! Gospod minis­ter! Welche Vorteile – außer diesen drei Meilensteinen, die Sie schon genannt haben – würde die bedarfsorientierte Mindestsicherung für Betroffene bringen?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Es ist tatsächlich so, dass noch eine Reihe von Vorzügen mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung verbunden ist, etwa dass die Regelungen bei der Vermögensfreigrenze aus Sicht der Betroffenen nunmehr moderater gestaltet sind, nämlich ein Vermögensfreibetrag von 3 500 € und eine sechsmonatige Schonfrist bei verwertbarem Vermögen. Wir haben


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hier eine Lösung, die sich in Wien bewährt hat, nachgebildet, und alle Bundesländer sind damit einverstanden.

Oder: die Möglichkeit der Antragseinbringung beim Arbeitsmarktservice, um auch damit Hürden im Zugang abzubauen.

Die Besserstellung von Alleinerziehenden gegenüber dem bisherigen System ist auch ganz, ganz wesentlich, weil die Alleinerziehenden nun so gestellt sind, wie wenn sie als ein Bezieher von Sozialhilfe gewertet werden, und nicht mehr den verringerten Prozentsatz erhalten. Das wird also eine deutliche Verbesserung für Alleinerziehende bringen. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe bereits die automatische Anpassung der Mindeststandards an die Aus­gleichszulagengrenze genannt. Dazu kommen aber auch noch mehr Rechtssicherheit durch optimierte Verfahrensbestimmungen und eine Verkürzung der Entscheidungsfrist der Behörde von sechs Monaten auf drei Monate. Und auch die flankierenden Maß­nahmen, wie der Mindestlohn und der Ausbau der mindestsichernden Elemente im Arbeitslosenversicherungsgesetz, sind anzuführen, wo die entsprechenden Verbes­serungen für BezieherInnen von Notstandshilfe auch ein Ausmaß von mehreren Dutzend Euro im Monat ausmachen werden, weil die Nettoersatzrate erhöht wird und weil auch die Anrechnungsbestimmungen beim Familieneinkommen zumindest die bedarfsorientierte Mindestsicherung vom Familiensatz her zugrunde legen.

Ich bin darüber hinaus der Meinung, dass die Tatsache, dass wir nunmehr einheitliche Mindeststandards für alle Bundesländer in Österreich haben, auch gar nicht genug hervorgehoben werden kann, denn mir sind bislang nur eine Handvoll – es sind nicht mehr – Menschen in Österreich bekannt, die das gesamte Sozialhilferecht der Länder beherrschen. Das kann fast niemand, weil das so unterschiedlich und vielfältig ist. In Hinkunft aber wird in ganz Österreich relativ gleichartig beraten werden können, was denn die mindestsichernden Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung sind. Auch das ist ein wesentlicher Fortschritt, den wir mit aller Kraft anstreben und auch erreichen sollten. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zur 6. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mitterer, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich werde meine Frage nicht umformulieren, aber ich möchte eingangs Herrn Präsidenten Weiss und Frau Vizepräsidentin Neuwirth dafür danken, dass sie einen konkreten Vorschlag gemacht haben, dass die nun acht Mitglieder des Bundesrates ohne Fraktions überproportional bei den Zusatzfragen und sehr gerecht bei den Hauptfragen beteiligt worden sind. Das wird sicherlich zur Belebung der Fragestunde beitragen. Danke vielmals!

Herr Bundesminister, nun meine Frage:

1630/M-BR/2008

„Welche konkreten Maßnahmen werden Sie angesichts der bisher nur zirka 8 000 angemeldeten Betreuungs- und Pflegekräfte setzen, um die Betreuung und Pflege für pflegebedürftige Menschen endlich leistbar zu machen?“

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesrat! Erlauben Sie mir, außerhalb des Protokolls noch zu sagen: Ich wurde gerade von meinem Büro informiert, dass


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auch Landeshauptmann Pröll der 15a-Vereinbarung zur bedarfsorientierten Min­destsicherung zugestimmt hat. Ich bedanke mich beim Land Niederösterreich dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

Es fehlt also nur noch Kärnten. Vielleicht, Herr Ing. Kampl, ist ein Anruf auch bei Ihnen möglich? (Bundesrat Mitterer: Die Entfernung ist etwas weiter!)

Wir waren uns, als wir die Förderung der 24-Stunden-Betreuung gemeinsam in der Regierung beschlossen haben, dessen bewusst, dass eine Nachjustierung erforderlich sein wird, weil wir dieses Fördermodell ja ohne empirische Grundlagen über die Zahl der betroffenen Personen, über Einkommens- und Vermögensverhältnisse der betroffenen Personen und sonstige nähere Umstände formuliert haben. Daher haben wir auch bereits mit der Einführung dieses Fördermodells die Evaluierung im Som­mer 2008 mitbeschlossen. Diese ist jetzt weitestgehend abgeschlossen, und es ergeben sich aus dieser Evaluierung Hinweise für mögliche, ja notwendige Verbes­serungen, um die Leistbarkeit im Bereich der 24-Stunden-Betreuung noch weiter zu verbessern.

Dazu gehört, dass wir die Förderung bei der selbständigen und bei der unselb­stän­digen Betreuung erhöhen wollen. Einen entsprechenden Vorschlag an die Länder habe ich bereits gemacht, und ich werde darüber am Dienstag Verhandlungen mit meinem Regierungskollegen Bartenstein führen.

Zum Zweiten gehört dazu, die Vermögensgrenze in der 24-Stunden-Betreuung nach Möglichkeit in allen Bundesländern abzuschaffen. Dazu gibt es ermutigende Signale. Vielleicht gelingt es in den nächsten Wochen und Monaten noch, mit einer ent­sprechenden Vereinbarung – Sozialminister und die neun Länder – tatsächlich zu diesen vorgeschlagenen Verbesserungen zu kommen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht?

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Die Antwort auf meine Zusatzfrage war schon fast in die Beantwortung der Hauptfrage mit eingebaut, aber nicht, was die Höhe betrifft. Deshalb frage ich Sie, Herr Bundesminister: Werden Sie als konkrete Maßnahme die Förderung bei selbständigen Betreuungskräften auf zumindest 500 € erhöhen?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Der Vorschlag, den ich den Ländern gemacht habe, ist, die Förderung für selbständige Betreuungspersonen von derzeit 225 € auf 350 € zu erhöhen, und in besonderen Fällen, nämlich dann, wenn im Haushalt zwei betreuungs­bedürftige Personen gepflegt und betreut werden, auf 530 €. Das sind die Ergebnisse aus der Evaluierung, was denn die tatsächlichen Kosten der Sozialversicherung wären. Damit hätten wir nicht nur 80 Prozent, sondern die gesamten Kosten der Sozial­ver­sicherung durch diese Förderung abgedeckt und würden, wenn die Absetzungs­möglichkeit im Steuerrecht berücksichtigt wird, die es für einen Großteil der betroffenen Personen auch als Möglichkeit gibt, zu einer Verbilligung gegenüber der illegalen Situation vorher kommen. Und das ist, denke ich, ein sehr, sehr beachtliches Ergebnis.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Grimling, bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Warum wurde der von Ihnen vorgelegte Vorschlag zur Erhöhung des Bundes­pflegegeldes im Ministerrat nicht beschlossen, obwohl das Bundespflegegeld in den


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letzten Jahren gar nicht oder nur unzureichend erhöht wurde und die Betroffenen schon allein aufgrund der hohen Inflation eine Erhöhung dringend brauchen würden?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Frau Präsidentin! Frau Bundesrätin! Ich teile Ihre Feststellung, dass die Notwendigkeit einer raschen Pflegegelderhöhung aus Sicht der Betroffenen wirklich evident ist. Es gibt auch einen Beschluss sowohl der Landeshauptleute bei der Konferenz in Innsbruck als auch der Landessozialreferenten bei der Konferenz in Langenlois – beide aus dem heurigen Jahr –, dass diese Erhöhung des Pflegegeldes rasch, sprich noch 2009, und in einer großen Höhe erfolgen soll. Die Länder stellen sich hier eine zweistellige Erhöhung des Pflegegeldes vor.

Im Regierungsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP wurde nach langer Diskussion eine einmalige Anpassung, Valorisierung des Pflegegeldes selektiv nach Pflegestufen vereinbart. – Der Vorschlag, den ich in einem Gesetzentwurf gemacht habe, ist, das Pflegegeld generell, über alle Pflegestufen, um 5 Prozent zu erhöhen; und zwar des­wegen nicht selektiv, sondern generell einmal um 5 Prozent, weil die Inflation – und als Ausgleich für diese Entwertung ist ja diese Erhöhung gedacht – ja alle Pflegegeld­bezieherInnen, unabhängig von der Einstufung, trifft. Also diese Abgeltung um 5 Pro­zent sollte nach meiner festen Überzeugung für alle gleichermaßen erfolgen. Das wird auch von den Behindertenverbänden und den anderen betroffenen Verbänden in höchstmöglichem Ausmaß unterstützt.

Dennoch meine ich, dass dem Auftrag des Regierungsübereinkommens nach selek­tiver Erhöhung insofern Rechnung getragen wird, als für demenzerkrankte Personen – und das sind in Österreich nach den vorliegenden Schätzungen etwa 100 000 – eine besondere Erhöhung vorgenommen werden soll, nämlich eine Zusatzbelastung abgegolten werden soll, die im Regelfall oder bei 50 Prozent und mehr zu einer Verbesserung der Einstufung um eine Pflegestufe führt, und weitere Verbesserungen bei schwerbehinderten Kindern und Jugendlichen erfolgen sollen.

Die Hauptargumente des Koalitionspartners bisher, dem nicht zuzustimmen, waren zum einen, dass diese Differenzierung nicht selektiv genug ist, dass für die Pflege­geldstufen 6 und 7 noch eine Sondererhöhung vorgenommen werden sollte. – Darüber werde ich am Dienstag mit Minister Bartenstein verhandeln. Aus meiner Sicht ist das vorstellbar. Nur braucht es dann auch zusätzliche Mittel. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir die Sondererhöhung für die Pflegestufen 6 und 7 zu Lasten der Pflege­stufen 1, 2 oder 3 vornehmen, denn das würde bedeuten, dort die Inflationsabgeltung nicht in einem angemessenen Ausmaß durchzuführen. Aber darüber wird zu ver­handeln sein.

Der zweite Grund, warum der Koalitionspartner – genauer gesagt: der bisherige Koalitionspartner – bisher nicht zugestimmt hat, ist darin zu sehen, dass der von mir vorgeschlagene Zeitpunkt 1.11.2008 – entsprechend der vorgezogenen Pensions­an­passung – aus Sicht der Österreichischen Volkspartei bislang auf den 1.1.2010 hätte verschoben werden sollen. Ich halte das nicht für angemessen. Wir haben zwar im Regierungsübereinkommen keinen Zeitpunkt genannt, aber wenn die Legislatur­periode, wie geplant, vier Jahre gedauert hätte, dann wäre der 1.1.2009 gerade die Mitte der Legislaturperiode gewesen, und das wäre aus meiner Sicht fair und gerecht gewesen. Vielleicht kommt es bei den Verhandlungen in der kommenden Woche hier zu einer Einigung.

Und das dritte – von Seiten des Finanzministeriums und des Wirtschaftsministeriums vorgebrachte – Argument war, dass die Erhöhung von 5 Prozent, wie ich sie vorgeschlagen habe, im Budget keine Deckung findet. Da, denke ich mir, ist es


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zwischenzeitlich gelungen, die beiden Regierungskollegen davon zu überzeugen, dass das im Budgetfahrplan doch eine Deckung findet und hier keine zusätzliche Dotierung erforderlich ist, sondern diese Pflegegelderhöhung aus der Dotierung des Sozial­budgets, wie wir es uns im Regierungsfahrplan vorgenommen haben – sprich 400 Mil­lionen im Jahr 2010, 285 Millionen im Jahr 2009 an zusätzlichen Mitteln –, auch be­deckt werden kann.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Hensler gemeldet. Ich bitte um die Frage.

 


Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Meine Frage lautet: Treten Sie wie die Österreichische Volkspartei für eine Erhöhung der Förderungen für Pflegekräfte im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung ein?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Ja, eine derartige Erhöhung der Förderungen für die 24-Stunden-Betreuung habe ich in den letzten Tagen auch mit Schreiben an die Sozialreferenten und -referentinnen der Länder vorgeschlagen, und ich habe auch zu einem Treffen eingeladen.

Im Unterschied zu den Vorschlägen, die aus politischen Parteien oder aus ver­schiedenen Einrichtungen in den letzten Wochen und Monaten gekommen sind, war es für mich wichtig, das Ergebnis der Evaluierung abzuwarten, um eine solide empirische Grundlage zu haben, um eine Erhöhung vorzunehmen. Denn wir dürfen ja nicht übersehen: Die jetzige Förderhöhe bei der selbständigen und bei der unselbständigen Betreuung wurde einvernehmlich zwischen den beiden Regierungsparteien vereinbart. Das war auch die Grundlage für die Beschlüsse im Nationalrat und im Bundesrat; es sollte hier mit der entsprechenden Sorgfalt eine Änderung durchgeführt werden.

Jetzt, nach den vorliegenden Evaluierungsergebnissen, laufen die Gespräche mit den Ländern. Ich hoffe – und unterstütze das mit aller Kraft –, dass es zu einer Erhöhung der Förderung kommen wird. Die betroffenen Personen haben – das war ein Ergebnis der Evaluierung – den Eindruck, dass die Förderhöhe, die derzeit gewährt wird, 225 € und 800 €, nicht den Bedürfnissen entspricht, zumal die Verbesserungen aus dem Steuerausgleich erst mit einem Jahr oder eineinhalb Jahren Verzögerung wirksam werden und für die betroffenen Personen jetzt eben noch nicht wirksam sind.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte gerne wissen, welche Maßnahmen Sie gesetzt haben, um andere Formen der Pflege zu forcieren, wie zum Beispiel die mobile Pflege oder „Betreubares Wohnen“ bis hin zur stationären Pflege.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesrätin Kerschbaum! Die von Ihnen genannten Pflegeformen fallen grundsätzlich in die Kompetenz der Länder und Gemeinden. Dennoch versucht das Sozialministerium, auch hier im Sinne einer Entwicklungs- und Koordinationsarbeit zu Verbesserungen zu kommen. Ich nenne an erster Stelle im Bereich der stationären Betreuung die Initiative, die wir in Abstimmung mit den Ländern gestaltet haben, um zu Qualitätssicherung in der stationären Betreuung zu kommen.


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Wir haben seit nunmehr zwei Jahren gemeinsam mit dem Dachverband der Alten- und Pflegeheime ein Projekt aufgesetzt, das wir in allen Bundesländern in Pilotversuchen, die entweder schon seit wenigen Wochen laufen oder in Bälde beginnen werden, auch erproben. Dabei geht es darum, in einer Fremd- und Selbstbewertung die Qualität der Leistungserbringung aus Kundensicht laufend zu evaluieren und zu verbessern.

Im Bereich der teilstationären Betreuung haben wir jetzt in der Novelle zum Bundes­pflegegeldgesetz, die im Ministerrat noch nicht beschlossen wurde, wo auch die Pflegegelderhöhung beinhaltet ist, eine Möglichkeit, in § 21a Bundespflegegeldgesetz stärker auch bei der teilstationären Pflege und Betreuung Unterstützung zu gewähren, auch finanzielle Unterstützung. Das wird aber erst nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten – das Ganze wird sich durch das Scheitern der Koalitionsregierung natürlich verzögern – 2009/2010 realisiert werden können, weil ja ein Budget 2009/2010 vorerst jedenfalls nur als Provisorium zur Verfügung stehen wird.

Insgesamt geht es im Rahmen der Gesamtneukonzeption der Pflegevorsorge auch in neuen Finanzierungsmodellen, Stichwort „Pflegefonds“, darum, die Möglichkeiten zu nutzen, die Qualität, die Leistungserbringung, die Förderhöhen in den Ländern weiter zwar nicht zu vereinheitlichen – das wird nicht möglich sein –, aber näher aufeinander hinzubewegen und nicht eine weitere Auseinanderentwicklung einzuleiten. Das ist mit den Ländern meistens nur dann möglich, wenn der Bund eine zusätzliche finanzielle Leistung und auch andere Leistungen anbietet. Das sind die Erfahrungen, die nicht nur ich, sondern auch meine Vorgänger und Vorgängerinnen gemacht haben. Aber im Zusammenhang mit der generellen Neukonzeption der Pflegevorsorge sollte es auch hier zu Verbesserungen kommen können.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bevor wir zur 7. Anfrage kommen, weise ich darauf hin, dass wir für die beiden noch offenen Fragen samt Zusatzfragen 16 Minuten Zeit haben, da ich die Fragestunde um 11 Uhr zu beenden gedenke.

Wir kommen nun zur 7. Anfrage. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Hladny, um die Anfrage. – Bitte.

 


Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister!

1633/M-BR/2008

„Wie ist Ihre Bilanz bezüglich der Tätigkeit als Konsumentenschutzminister?“

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesrätin Hladny! Der Konsumentenschutz ist, wie Sie wissen und wie ich auch nicht müde werde, immer wieder zu betonen, eine Quer­schnittangelegenheit, wo die unmittelbare legistische Kompetenz des Konsumenten­schutzministers eine sehr bescheidene ist, nämlich Produktsicherheit in einem grenz­überschreitenden Bereich. Ansonsten ist die Tätigkeit des Konsumentenschutzes Beratungs-, Informationstätigkeit auf der einen Seite, Klagstätigkeit durch den VKI und das Aufzeigen und Verhandeln mit Partnerministerien auf der anderen Seite, um in deren Gesetzen zu Verbesserungen zu kommen.

Das ist auf der rechtlichen Ebene in diesen eineinhalb Jahren in einigen Bereichen gelungen. So ist etwa mit einer Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wett­bewerb, dem UWG-Gesetz, eine Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken erfolgt, wo insbesondere Auskunftsansprüche seitens klagsbefug­ter Verbände verbessert worden sind.


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Wir hätten auch von Seiten des Konsumentenschutzes eine Abschöpfung unrecht­mäßig erzielter Gewinne der Unternehmen vorgeschlagen, aber da sind wir leider bislang noch zu keinem Ergebnis gekommen. Das wird noch mit dem Wirtschafts­minis­ter verhandelt. Aus Sicht des Justizministeriums haben wir hier eine Unter­stützung durch das Bauträgervertragsgesetz. Durch eine Novelle dazu wurden Vorauszahlun­gen der Konsumenten für die Schaffung von Eigenheimen besser abgesichert in der Weise, als nunmehr die entsprechenden Zahlungen nur nach Baufortschritt zu erfolgen haben, wodurch das Risiko der Insolvenz oder eines Baustopps erheblich abgesichert wird.

Im Bereich der Personenbetreuung haben wir über Verordnung Mindestkonsumenten­schutzstandards für betreuungsbedürftige Personen festlegen können. Auch verbes­serte Rechte für behinderte Flugreisende konnten auf europäischer Ebene erreicht werden.

Bei der Produktsicherheit habe ich selbst zwei Verordnungen zum verbesserten Kinderschutz von Feuerzeugen in Kraft setzen können. Es gibt nunmehr auch eine Bewegung in Bezug auf Magnetspielzeug. Hier ist freilich die Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend zuständig.

Zu den laufenden Vorhaben gehört auch eine Verbesserung im Bereich des Privat­konkursrechts. Da gibt es von den letztjährigen Wilhelminenberg-Gesprächen ganz interessante Entwicklungen gemeinsam mit dem Justizministerium. Aber hier ist auch von Seiten der Wirtschaft eine Interessenabwägung gegeben, die sehr zähe Verhand­lungen indiziert. Es werden etwa Änderungen im Bereich von Inkassokosten und Verzugszinsen leichter erreichbar sein und auch ein erleichterter Zugang von Personen zum Privatkonkurs gegeben sein.

Verbesserungen der kollektiven Rechtsdurchsetzung sind vorderhand an Bedenken der Wirtschaft gescheitert. Hier geht es um die so genannte Gruppenklage, wo die Zahl der Personen, die unbedingt erforderlich sind, noch sehr strittig ist. Aus Sicht des Konsumentenschutzes wären 50 eine sinnvolle Grenze. Die Wirtschaft hat bei 200, 250 angesetzt. Wir diskutieren jetzt zwischen 80 und 150. Vielleicht kommt es in der nächsten Legislaturperiode noch zu einer Verbesserung.

Neben dieser Rechtsetzung gewinnt die Durchsetzung und Information über Möglich­keiten der Konsumenten und Konsumentinnen zunehmend an Bedeutung. Es ist in den abgelaufenen eineinhalb Jahren gelungen, eine Reihe von teils spektakulären höchst­gerichtlichen, aber auch erstinstanzlichen Urteilen in unterschiedlichen Bereichen von Heimverträgen bis zu Versicherungsverträgen zu erreichen. Das ist für viele tausende, ja zehntausende Konsumenten und Konsumentinnen dann der Ansatz für eine ver­besserte Rechtsposition für Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sodass ich insgesamt mit der Bilanz auch im Konsumentenschutzbereich durchaus zufrieden bin und mein Hauptaugenmerk in einer Folgelegislaturperiode vor allem auf die Verbesserungen in der kollektiven Rechtsdurchsetzung und beim unlauteren Wettbewerb legen möchte.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Was sind die wichtigsten Vorhaben in der nächsten Zeit? – Sie haben diese Frage teilweise schon beantwortet.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Im Bereich der Rechtsetzung ist es wirklich die kollektive Rechtsdurchsetzung, Grup­penklagen, Sammelklagen. Da gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, wie ich sie bereits angedeutet habe, aber auch beim unlauteren Wettbewerb. Auf europäischer Ebene


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sind die Normen der EU weiter zu unterstützen, damit sie sich verbrauchergünstig weiterentwickeln.

Im Bereich der Rechtsdurchsetzung werden wir die bestehenden Klagsprojekte weiter­führen und überlegen auch eine Ausweitung in Bereichen, die konsumentenschutz­politisch besonders relevant sind. Das hängt aber auch mit der Budgetierung des Ressorts in den nächsten Jahren zusammen. Da muss man nach dem Budgetpro­visorium auch ein bisschen die neuen Budgetverhandlungen abwarten.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Jany gemeldet. Ich bitte darum.

 


Bundesrat Reinhard Jany (ÖVP, Burgenland): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet: Erachten Sie die Kompetenzen als Konsumentenschutzminister für aus­reichend?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Herr Bundesrat! Sie fragen mich offen, ich antworte Ihnen offen: Nein. (Heiterkeit.) Ich würde mir als Konsumentenschutzminister, egal, wer diese Funktion in Folge bekleiden wird, eine stärkere Position wünschen – wenn schon nicht in der alleinigen Norm­setzung, so doch in der verbesserten Mitwirkung bei Gesetzen und bei Verordnungen. Es ist natürlich auf der einen Seite ein durchaus auch angenehmer Zustand, weil man überall kritisieren und hinweisen kann, aber unbefriedigend wird es dann, wenn aus dieser Kritik und aus diesen Hinweisen keine Verbesserungen resultieren und man auch als Konsumentenschutzminister oder -ministerin keine Möglichkeit hat, diese Verbesserungen selber einzuleiten.

Daher ein klares Ja auf diese Frage. Vielleicht kann in einer kommenden Legislatur­periode diese Zuständigkeit des Konsumentenschutzministeriums ausgeweitet werden.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Herbert gemeldet. Ich bitte darum.

 


Bundesrat Werner Herbert (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Sie haben es in der Beantwortung der Hauptfrage teilweise schon angerissen: Es gibt derzeit zwei Hauptproblemfelder, so genannte Dauerbrenner für die Konsumentenschützer, über Jahre hinweg schon. Das eine sind Probleme bei Vertragsrücktritten im Dienstleistungsbereich, das andere ist ein eindeutiger Ver­besserungsbedarf bei Rückgabe- und Umtauschrechten für Konsumenten.

Daher meine Frage: Welche konkreten Maßnahmen haben Sie zur Verbesserung für die Konsumenten in dieser Situation angestrebt? Und: Welche zukünftigen Maß­nahmen sind in diesem Bereich noch beabsichtigt?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Werte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesrat! In diesem Bereich sind einige Verbesserungen gelungen, wie ich in der ersten Anfragebeantwortung dargelegt habe. Es gibt hier noch einen breiten Spielraum für Verbesserungen, der freilich – dazu bekenne ich mich – vor allem auf EU-Ebene einzufordern ist, weil diese Rücktritts­rechte national sehr verstreut und unterschiedlich geregelt sind. Es wäre ein großer Fortschritt, wenn es da EU-weit zu einer Harmonisierung kommen könnte. Das wird ein Schwerpunkt der internationalen Tätigkeit, der EU-Tätigkeit eines kommenden Kon­sumentenschutzministers sein.


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Die entsprechenden Signale, die es von Brüssel gibt, sind grundsätzlich ermutigend und geben Anlass, hier auf weitere Verbesserungen zu hoffen. Auf nationaler Ebene sehe ich keine großen Vorhaben in diesem Bereich. Der Schwerpunkt wird auf der EU-Ebene liegen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zur 8. und letzten Anfrage. Ich bitte nun die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Diesner-Wais, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister!

1629/M-BR/2008

„Was machen Sie als Konsumentenschutzminister konkret gegen die Teuerung, nachdem der Finanzminister und der Wirtschaftsminister bereits ein Entlastungspaket für die Konsumenten vorgelegt haben (Pendlerpauschale, Erhöhung des km-Geldes, Arbeitslosenversicherungsbeitragssenkung)?“

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesrätin! Ja, es hat die Bundesregierung insge­samt und es haben dann auch Nationalrat und Bundesrat nach intensiven Verhand­lungen eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen zur gestiegenen Teuerung vorgenom­men. Wir wissen aber alle, dass diese Ausgleichsmaßnahmen noch unzu­reichend sind, dass weitere Schritte folgen müssen. Es hat zuletzt auch Vorschläge der Wirtschafts­kammer dazu gegeben. Es wird in den nächsten Wochen intensive Gespräche und Verhandlungen geben, die vielleicht auch noch zu raschen Ergeb­nissen führen können – etwa das Vorziehen von Teilen der Lohn- und Einkommen­steuerreform 2010 auf das Jahr 2009. Möglichkeiten und Ansatzpunkte dazu gibt es.

Als Konsumentenschutzminister bin ich in der Situation, die ich bereits in mehreren Beantwortungen hier dargelegt habe, keine direkten Möglichkeiten zu haben, mit Ausnahme von Produktsicherheit und im grenzüberschreitenden Bereich. Ich habe aber einen Auftrag, den wir auch im Osterpaket vereinbart haben, aus dem Regie­rungsübereinkommen erfüllt, nämlich seit Juni ein Lebensmittel-Preismonitoring einzurichten, wo regelmäßig die Preisentwicklung bei wichtigen Grundartikeln des täglichen Lebens erhoben wird. Freilich: Das Einschreiten aufgrund dieser Entwicklung obliegt nicht dem Konsumentenschutzminister, sondern dem Wirtschaftsminister, der entsprechend auch darum ersucht worden ist. Es hat auch die Arbeiterkammer einen Antrag nach dem Preisgesetz gestellt, der hoffentlich rasch zu entsprechenden Maßnahmen führen wird.

Dort, wo ich unmittelbar Kompetenz habe, auch legistisch als Sozialminister, habe ich erfreulicherweise mit der Unterstützung der gesamten Regierung und auch der gesetzgebenden Körperschaft eine Reihe von raschen und wirksamen Maßnahmen einleiten können. Ich nenne hier insbesondere die vorgezogene Pensionsanpassung, die ja das zweite Mal in der Geschichte der Zweiten Republik nicht nur zum 1. Jänner eines Jahres, sondern zusätzlich zum 1. November 2008 für über 2 Millionen Pen­sionisten und Pensionistinnen eine Verbesserung in Höhe von monatlich im Durch­schnitt 30 € brutto für netto bringen wird. Eine entsprechende gesetzliche Bestimmung wurde bereits beschlossen. Die Verordnung über die Höhe dieser vorgezogenen Pensionsanpassung wird im Oktober zu erlassen sein.

Aber auch meine Vorlage für die Erhöhung des Bundespflegegeldes in Höhe von 5 Prozent linear mit Sonderverbesserungen für demenzerkrankte Personen und


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schwerbehinderte Kinder und Jugendliche hat natürlich den Hintergrund, rasch den Inflationsausgleich auch für diesen Personenkreis zu verbessern. Das ist auch mein Motiv, diese Pflegegelderhöhung vom 1. Jänner 2009 nach Möglichkeit auf den 1. November 2008 vorzuziehen.

Ansonsten werde ich nicht müde, dort, wo ich die Kompetenz habe, hinzuweisen, zu mahnen, zu informieren, etwas zu tun etwa auch im Bereich Agrardiesel, wo zwar im Regierungsübereinkommen eine Erhöhung des Beimischungsgrades angesprochen ist, ich als Konsumentenschutzminister jedoch auch im Hinblick auf die Preis­ent­wicklung angeregt habe, das noch einmal zu überdenken und vielleicht noch zu anderen Ergebnissen zu kommen.

Insgesamt glaube ich, dass die Aufgabe, entsprechende Maßnahmen gegen die Teuerung zu setzen, vor allem auch darin besteht, die Teuerung zum Teil fundamental direkt über die Maßnahmen zu mildern, die der Wirtschaftsminister in der Hand hat, zum anderen aber über Ausgleichsmaßnahmen, die die gesamte Regierung in der Hand hat, und dass der Spielraum noch weiter verbessert und genützt werden muss. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes leiden unter dieser starken Teuerung und erwarten sich von der Politik auch handfeste und rasch wirksame Maßnahmen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Herr Bundesrat Reisenberger, bitte.

 


Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Vieles davon wurde schon beantwortet.

Halten Sie diese Regelung des so genannten Teuerungsausgleiches für ausreichend, oder sehen Sie sie ebenso wie die Arbeitnehmervertretung, ÖGB und Arbeiterkammer, als einen ersten Schritt? Halten Sie es für denkbar und möglich, dass ein echter Teuerungsausgleich noch vor den Nationalratswahlen zustande kommt?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Minister, ich bitte um eine kurze Antwort.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Ja, ich halte die bisher beschlossenen Maßnahmen nur für einen ersten Schritt. Ich denke, dass weitere folgen müssen. Es hat sich auch die Inflationsentwicklung als nachhaltiger erwiesen als erhofft. Bei gutem Willen aller Beteiligten könnte es möglich sein, noch in dieser Legislaturperiode entsprechende gesetzliche Maßnahmen einzu­leiten. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer letzten Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mitterer gemeldet. Ich bitte darum.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Warum führen Sie nicht umgehend das Kärntner Modell des Teuerungsausgleiches auf Bundesebene ein? (Heiterkeit.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Minister, ich bitte ebenfalls um eine kurze Antwort.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesrat! Sie wissen ja, dass ich mit dem so genannten Gusi-Hunderter eine Maßnahme vertreten habe, die in Teilbereichen als Aufgreifen dieses Kärntner Modells gesehen wurde. Ich habe dann immer ergänzt: Das ist deswegen etwas völlig anderes, weil es der Nachteil des Kärntner Modells – das darf ich mit allem Respekt sagen – ist, dass dieses tatsächlich Züge einer Almosen­gewährung hat, und teilweise zahlen hier auch die Polit-Repräsentanten direkt aus.


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Das Modell, das wir vorgeschlagen haben, war eines mit Rechtsanspruch, wobei automatisch mit der Grundleistung Sozialhilfe, Notstandshilfe und anderem dieser Betrag zur Auszahlung gelangt. Im Osterpaket der beiden Regierungsparteien wurde eine andere Form des Teuerungsausgleiches gewählt, die ich auch sehr begrüßt habe, nämlich die Reduzierung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages.

Ich habe mit Interesse vernommen, dass der Präsident der Österreichischen Wirt­schaftskammer, Leitl, jetzt auch diesen „Gusi-Hunderter“ vorschlägt. Ich freue mich darüber, weil das, als ich es damals vorgeschlagen habe, auch von der Wirtschaft ein bisschen kritisiert wurde. Aber ich finde – ich meine das nicht zynisch –, Lernprozesse sollten wir alle einander nicht zur zugestehen, sondern auch nach Möglichkeit täglich üben.

Daher: Vielleicht gelingt auch in diesem Bereich noch eine gemeinsame Einigung. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Die Fragestunde ist somit beendet. – Danke, Herr Minister.

11.01.37Einlauf

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind jene Beschlüsse des Nationalrates sowie jene Berichte beziehungsweise jener Entschließungsantrag 168/A, über welche die Ausschüsse ihre Vorberatungen abge­schlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet haben. Ich habe diese Verhand­lungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Ich gebe bekannt, dass von den Bundesräten Jürgen Weiss, Mag. Susanne Neuwirth, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Selbständige Antrag 170/A auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Thema „Rahmenbedingungen und Erfahrungen grenzüberschreitender regionaler Zusammenarbeit“ eingebracht wurde.

11.02.22Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Des Weiteren wurde gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag ohne Ausschussberatung in Verhandlung zu nehmen.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesrätinnen und Bundesräte Jürgen Weiss, Mag. Susanne Neuwirth, Kolleginnen und Kollegen, den gegenständlichen Antrag 170/A auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittel­bar in Verhandlung zu nehmen, abstimmen. Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag der Bundesrätinnen und Bundesräte Jürgen Weiss, Mag. Susanne Neuwirth, Kolleginnen und Kollegen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stim­meneinhelligkeit. Der Antrag, den Antrag 170/A ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich ergänze daher die Tagesordnung um den Antrag 170/A, der den 29. und somit letzten Tagesordnungspunkt bildet.


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11.03.30Antrag gemäß § 19 Abs. 3 GO-BR

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich gebe weiters bekannt, dass mir ein Antrag der Bundesräte Einwallner, Spiegelfeld-Schneeburg, Kolleginnen und Kollegen vorliegt, gemäß § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung den Ausschuss für Bürger/innen, Rechte und Petitionen mit der weiteren Vorberatung der Petition 22 betreffend „Taxi- und Mietwagenlenker/In Schlepper Ja – Nein“, überreicht von Bundesrat Wolfgang Schimböck, zu betrauen.

Ich lasse über diesen Antrag sogleich abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

11.04.11Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Aufgrund eines mir zugekommenen Vor­schlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2, 3 und 4, 7 bis 11, 12 bis 15 sowie 17 und 18 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

11.04.291. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird (587 d.B. und 621 d.B. sowie 7985/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (564 d.B. sowie 7986/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Reisenberger. Ich bitte um die Berichte.

11.05.02

 


Berichterstatter Harald Reisenberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumen­tenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird. Die schriftlichen Unterlagen liegen Ihnen vor.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


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Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über Rechte von Menschen mit Behinderungen. Auch hier liegen Ihnen die schriftlichen Unterlagen vor.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z. 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.06.36

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister, Sie haben das Thema in der Fragestunde schon ganz kurz gestreift: dass Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit die Möglichkeit hatten, dieses Abkommen, das wir hier debattieren und über das wir heute sprechen, in New York zu unterzeichnen. Genau dieses Unterzeichnen des Abkommens und das Ratifizieren haben zur Folge, dass es zu einer Änderung des Bundesbehindertengesetzes kommt.

Österreich hat sich im Rahmen der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen verpflichtet, einen zusätzlichen und weiteren Über­wachungsmechanismus einzurichten. Diese zusätzliche Aufgabe wird durch eine Ausweitung der Befugnisse des Bundesbehindertenbeirates erreicht. Dies ist eigentlich der wesentlichste Teil der heutigen Änderung des Behindertengesetzes.

Ich bin der Meinung, dass es ein ganz wichtiger und richtiger Schritt ist, diese UN-Konvention zu beschließen und zu ratifizieren. Mit diesem Übereinkommen wird in vielen Ländern der Erde der Zugang zu elementaren Grundrechten, zu Bürgerrechten und zu Menschenrechten für Menschen mit Behinderungen sichergestellt. Diese vorliegende UN-Konvention bedeutet einen sehr, sehr wichtigen und entscheidenden Paradigmenwechsel: Menschen mit Behinderungen werden nicht länger als Hilfs­empfänger oder als Bevormundete behandelt, sondern haben jetzt Rechte, die sie selbst ausüben können.

Ich glaube auch, dass man bei solch einer Gelegenheit, wenn man über ein inter­nationales Abkommen spricht, darauf hinweisen darf und soll, dass in Österreich schon sehr viele Initiativen über die Parteigrenzen hinweg gesetzt wurden. Die Initiative „Licht für die Welt“ ist eine davon, die sich mit den Rechten von Behinderten auseinan­dergesetzt hat.

Im Entwicklungszusammenarbeitsgesetz wurde verankert, dass man in der Entwick­lungsarbeit auch Wert darauf legt, dass Projekte, mit denen es zu Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen kommt, entsprechend berücksichtigt werden. Weltweit gibt es zirka 650 Millionen behinderte Menschen, 80 Prozent von ihnen leben in sogenannten Schwellenländern; deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass wir in unserer Entwicklungsarbeit auch zukünftig auf diese Projekte sehr viel Wert legen und


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dass es zu einer weiteren Stärkung der Rechte für Menschen mit Behinderungen kommt.

In Summe halte ich diese Gesetzesänderung für eine Weiterentwicklung und auch eine dadurch gegebene Stärkung des Behindertenbeirates sowie die Einführung des Monitoring-Ausschusses für sehr begrüßenswert. Diesem Monitoring-Ausschuss ge­hören neben den Vertretern der Behindertenorganisationen auch Vertreter von NGOs und Experten der Entwicklungszusammenarbeit an.

Die vorgeschlagene Änderung des Bundesbehindertengesetzes und die Ratifizierung des UN-Übereinkommens haben unsere vollste inhaltliche Zustimmung. Wir werden beiden Punkten selbstverständlich zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.10


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

 


11.10.31

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Die in diesem Gesetz festgelegte Ausweitung der Befugnisse des Bundesbehindertenbeirates sowie die Einsetzung eines Monitoring-Ausschusses werden im Allgemeinen nicht in Zweifel gezogen. Wir haben uns richtigerweise zur Umsetzung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet und müssen daher die entsprechenden Vorkehrungen treffen.

Ich glaube, das tun wir auch selbstverständlich und sehr gerne. Es ist nämlich recht und billig, wenn wir mithelfen, Menschen mit Behinderungen ihr unterschiedlich eingeschränktes Leben so gut wie möglich zu erleichtern. Ich glaube, es ist eine der wichtigsten Aufgaben des Gesetzgebers, Menschen mit Behinderungen ein Höchst­maß an Lebensqualität, ein Höchstmaß an Komfort und normalem Leben angedeihen zu lassen, damit sie ohne Unterschiede oder praktisch ohne Unterschiede leben können. Barrierefreiheit ist ein Aspekt von mehreren.

Es geht dabei aber auch um die Integration der Menschen mit Behinderungen, weil Arbeit und Beschäftigung ein Grundrecht des Menschen ist. Es ist mehr als nur Broterwerb, es ist auch Sinnerfüllung und wichtiger Lebensinhalt, auch für Menschen mit Behinderungen.

Österreichweit handelt es sich dabei um eine Gruppe von rund 100 000 Personen, die begünstigt behindert sind; wir sprechen dabei von einer Behinderung von mehr als 50 Prozent. Von diesen 100 000 Personen sind 72 Prozent erwerbstätig. In diesem Zusammenhang kommt natürlich der Schnittstelle, an der die Beschäftigung stattfindet, nämlich den Betrieben und Unternehmungen in Österreich eine ganz besondere Rolle zu.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die Wirtschaftsvertretung, mit Präsident Dr. Leitl an der Spitze, sehr darum bemüht ist und dieses Thema zu einem zentralen Anliegen der Wirtschaftsvertretung gemacht hat. Ich kann auf mehrere Beispiele aus meinem Bundesland verweisen. Wir haben schon vor mehreren Jahren den Verein INTEGRATIO gegründet, mit dem AMS, mit Behindertenverbänden und mit der Wirt­schaftskammer. Dieser Verein dient als Anlaufstelle, Beratungsstelle und Förderstelle, er zeigt, wie man als Mensch mit Behinderung am schnellsten zu einem sinnvollen Arbeitsplatz und zu einer Beschäftigung kommen kann. Diese Initiativen sind, glaube ich, nicht nur zu loben, sondern auch zu fördern und weiterzubetreiben.


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Wir können dabei – ich sage das ganz offen – nicht nur auf humanitäre Gründe und humanitäre Zwecke pochen, auf soziale Intentionen oder auf Chancengerechtigkeit, sondern es geht hier einfach auch um eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit, weil wir auf kein Talent verzichten können, auch auf kein Talent eines Menschen mit einer Behinderung. Diese Menschen sind oft noch viel engagierter und viel einsatzbereiter bei ihrer Beschäftigung und bei ihrer Arbeit! Ich habe das bei vielen Betriebsbesuchen auch in Oberösterreich kennen und schätzen gelernt.

Ich glaube, die Sensibilisierung von Unternehmen und Betrieben für die besonderen Bedürfnisse der Behinderten und von Menschen mit Behinderungen hat sich auch bereits zu einem zentralen Anliegen der Allgemeinheit entwickelt. Wir sollen nur etwas dafür tun, dass dieses Ziel noch besser erreicht werden kann. Ich glaube, da dürfen wir nicht erlahmen.

Ich glaube, dass diese Intentionen erfolgreich sind, weil jeder vierte Betriebskontakt positiv verläuft. Jedes vierte Ersuchen des Vereins INTEGRATIO ist erfolgreich, man kann Menschen mit Behinderungen unterbringen und ihnen einen sicheren Arbeitsplatz verschaffen. Jede dritte Begleitung eines Menschen mit Handicap führte zu einem neuen oder gesicherten Dienstverhältnis. In den vergangenen Jahren waren es in Oberösterreich mehr als 1 200 Menschen mit Behinderungen, die einen sicheren Arbeitsplatz und ein dauerhaftes Dienstverhältnis bekommen haben. Das ist gar nicht wenig; man muss sich das vor Augen führen.

Ich habe vorhin gesagt, man soll in den Bestrebungen fortfahren, auch das Terrain und das Bewusstsein der Betriebe und der Unternehmungen aufzubereiten, dass sie noch stärker davon überzeugt sind, Menschen mit Behinderungen aufzunehmen. Da ist die Abschaffung des Kündigungsschutzes eine zentrale Forderung. Der Kündigungsschutz erweist sich nach wie vor als Handicap für Menschen mit Behinderungen!

Denn natürlich überlegen es sich manche Unternehmer, wenn jemand sechs Monate beschäftigt ist, entsprechend ihrer Auftragslage. Wenn man eine Auftragsgarantie hat, kann man das machen; aber welches Unternehmen hat heute in der internationalen und nationalen Wirtschaft schon eine Auftragsgarantie? – Es wäre wünschenswert, dass es so wäre, auch für die anderen Beschäftigten. Aber ich glaube, es ist unfair, wenn man diesen Kündigungsschutz aufrechterhält, unfair insbesondere den Behin­derten gegenüber, weil man ihnen Chancen nimmt!

Ich möchte hier keinem Kahlschlag von sozialen Rechten das Wort reden, darum geht es nicht, sondern es geht um mehr Chancen, um mehr faire Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess einzugliedern. Es haben mehrere Unter­suchungen ergeben, dass manche Betriebe dieses Risiko, weil sie natürlich auch eine Verantwortung diesen Menschen gegenüber haben, nicht auf sich nehmen wollen.

Ein zweiter Vorteil wäre: Es gibt die sogenannte Einstellungspflicht für Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich kenne einige Betriebe, die sagen: Ich bin gerne bereit, einen Menschen mit einer Behinderung aufzunehmen, das Tor steht offen, aber es gibt in der Umgebung niemanden, es gibt in dieser Region keinen, der einen Arbeitsplatz sucht! – Das Pendeln spielt ja bei einem Menschen mit Behin­derung auch eine Rolle.

Da würde ich dafür eintreten, dass man diese Unternehmen von der Bezahlung dieses Betrages erlöst und sagt: Wenn es durch Jahre hindurch nicht möglich ist, einen Menschen mit Behinderung einzustellen, warum verlange ich dann von diesen Unter­nehmen die Ersatzzahlung entsprechend dem Behinderteneinstellungsgesetz? – Die Ausgleichstaxe ist damit gemeint.


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Das wären zwei ganz konkrete Vorschläge dafür, wie wir das Ziel, Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess, in ein Dauerarbeitsverhältnis einzugliedern, noch besser erreichen könnten. Darum sollten wir uns meiner Ansicht nach bemühen, auch wenn es um diese Novellierung des Behindertengesetzes in Österreich geht. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.18


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


11.18.56

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Lieber Kollege Kneifel, ich bin selbst Sozialarbeiter in Oberösterreich, wie Sie wissen, bei einer sehr großen NGO. Ich würde Sie wirklich ersuchen: Lassen Sie mir die Liste der Firmen zukommen, die keine Leute finden! Ich werde schauen, dass ich das an meine Kolleginnen und Kollegen weiterleite, damit diese Firmen geeignete Personen bekommen. – Darum habe ich vorhin ein bisschen skeptisch geschaut, weil ich mir das, ehrlich gesagt, nicht vorstellen kann.

Aber nichtsdestoweniger möchte ich bei diesem Gesetz, dem Bundesbehinderten­gesetz, nicht von Menschen mit Behinderungen sprechen – nicht, weil ich ein i-Tüpferl-Reiter bin, sondern weil es gerade für mich als Sozialarbeiter auch wichtig ist, in Form der Sprache zum Ausdruck zu bringen, dass diese Menschen eigentlich besondere Bedürfnisse haben und aufgrund der Lebensumstände behindert werden, weil sie keinen oder mangelhaften Zugang zur Kommunikation, zu Gebäuden, zum öffentlichen Verkehr haben.

In Oberösterreich hatten wir neulich eine heftige Diskussion mit den ÖBB, weil in bestimmten Bahnhöfen der Zustieg für Rollstuhlfahrer seit Kurzem nicht mehr möglich ist, weil die Entfernung zur Oberkante über 35 (Bundesrat Kneifel: 38 Zentimeter!) – pardon –, über 38 Zentimeter liegt, und das kann es doch wohl nicht sein!

Wenn wir den Umgang mit Benachteiligten, seien es Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Schutzbedürftige wie Asylsuchende, als Indikator für die Entwick­lung einer Gesellschaft heranziehen, dann haben wir, glaube ich, noch sehr viel vor uns, da können wir noch die Ärmel hochkrempeln. Wir haben schon sehr viel erreicht, aber ich glaube, da gibt es noch sehr viel Handlungsbedarf. Menschen, die ein selbst­bestimmtes Leben führen möchten, sollen dabei unterstützt werden, weil das ein Menschenrecht ist.

Gerade in Oberösterreich – Herr Minister, Sie haben das in Ihren Ausführungen vorhin gebracht – haben wir eine sehr gute Arbeitsmarktlage, fast Vollbeschäftigung, eine Arbeitslosenquote von nur 2,6 Prozent, aber jene Menschen, die Beeinträchtigungen haben, partizipieren nicht an diesen positiven Entwicklungen. Der Druck steigt immer mehr. Je schwieriger es im sozusagen „normalen“ Arbeitsmarktsektor wird, umso größer wird auch der Druck auf Menschen mit Beeinträchtigungen. Deshalb müssen wir Mechanismen entwickeln, mit denen Vorurteile abgebaut werden.

Viele potenzielle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen schrecken davor zurück, Menschen mit Beeinträchtigungen einzustellen. Das ist auch kein Wunder, denn bis vor Kurzem hatten wir diese Menschen in Sonderanstalten untergebracht. Wir hatten diese Men­schen weder in den Kindergärten noch in den Schulen. Natürlich ist das ein gesell­schaftlicher Prozess, da muss sich noch einiges in unseren Köpfen verändern, um diesen Menschen die Möglichkeit zu geben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 51

In unserer Gesellschaft sind Arbeit und der soziale Status, der damit verknüpft wird, ein sehr wesentlicher Bestandteil. Menschen mit Beeinträchtigungen sind doppelt so stark von Verarmung, Benachteiligung, Marginalisierung und Gettoisierung betroffen.

Ich denke, wir müssen Signale dahin gehend setzen, dass diese Menschen nicht nur Nachteile, sondern auch Fähigkeiten und Potenziale haben, die es zu nutzen gilt. Diese Menschen haben – Kollege Kneifel hat es schon angesprochen – Potenziale, Ressourcen und Fähigkeiten, und jede brachliegende Ressource und Fähigkeit in diesem Land ist Stillstand. Das können und dürfen wir uns nicht leisten! (Beifall des Bundesrates Schennach sowie Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

Auch die Ausgleichstaxe haben Sie angesprochen, lieber Kollege Kneifel! Die Sätze sind doch sehr gering. Viele Arbeitgeber neigen dazu, sich freizukaufen – das höre ich von meinen Kollegen und Kolleginnen aus der Praxis. Darum habe ich die Bitte an Sie: Schicken Sie mir die Liste! Ich werde sie an meine Kolleginnen und Kollegen weiterleiten, und vielleicht finden wir dann doch für ein paar Leute einen potenziellen Arbeitgeber.

Letztendlich fordern wir Grüne die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen aller Altersgruppen, von der Krabbelstube bis zum Altersheim. Wir müssen noch gemeinsam daran arbeiten, dass für diese Bevölkerungsgruppe das Bestmögliche erreicht wird. – Danke vielmals. (Allgemeiner Beifall.)

11.24


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kem­perle. – Bitte.

 


11.25.00

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Es ist ja schon einiges gesagt worden, sowohl zum Behinderteneinstellungsgesetz als auch zu dem Übereinkommen, das sich mit den Rechten behinderter Menschen befasst.

Ein wesentlicher Teil dessen, was das Übereinkommen betrifft, besteht darin, dass die UN-Charta in dieses Übereinkommen Eingang gefunden hat, was für die Rechte der Behinderten einen wesentlichen Bestandteil darstellt.

Für Behinderte ist es natürlich wesentlich, dass sie Zugang zu allen kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Belangen haben. Hiezu habe ich ein kleines Ersuchen an dich, lieber Erwin (in Richtung des Bundesministers Dr. Buchinger): Ich weiß, du bist zwar nicht dafür zuständig, allerdings habe ich, glaube ich, keinen unwesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass „football 4 all“ zustande gekommen ist, und ich ersuche nun, sehr darauf zu achten, dass die Stadien nicht rückgebaut werden, sondern weiterhin der Zugang für Rollstuhlfahrer beziehungsweise Behinderte ermöglicht wird.

Bei Menschen mit Behinderungen herrscht die große Sorge, dass ein Rückbau erfolgt und sie wieder von Alltagsereignissen, die für die meisten von uns selbstverständlich sind, ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt natürlich auch im Zusammenhang mit Bauten mit barrierefreien Zugängen. Ich weiß selbst, wie kompliziert es ist, hiezu tatsächlich Unterlagen und Zugänge zu barrierefreiem Zugang für Behinderte zu finden.

Ich selbst bin damit befasst, ein Haus, in das wir – unter Anführungszeichen – „ein­gemietet“ werden, barrierefrei zu gestalten, und weiß daher, welche Auseinander­setzungen es gibt. In diesem Fall ist nämlich die Erteilung der Baubewilligung 2001 erfolgt. Damit hätte das neue Gesetz, das mit 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist, hinsichtlich des barrierefreien Zugangs in diesem Fall eigentlich keine Wirksamkeit.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 52

Jetzt kommt es ständig zu Diskussionen mit den jeweiligen Architekten und Verant­wortlichen, damit barrierefreie Zugänge gefunden und als solche erhalten werden. Ich weiß, wie mühsam solche Diskussionen sind, halte diese Bemühungen aber für sehr wichtig, damit auch behinderte Menschen am – zwischen Anführungszeichen – „nor­malen“ Leben teilhaben können.

In diesem Zusammenhang ist es für uns sehr wichtig, dass in diesem Übereinkommen nicht nur die körperliche Behinderung allein berücksichtigt wird – sie gilt als Grundlage in diesem Übereinkommen –, sondern auch Mehrfachbehinderungen durch Sprache, Rasse und Geschlecht ausdrücklich angesprochen und berücksichtigt werden. Das soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass diese Menschen mit berücksichtigt werden.

Für uns stellt dieses Gesetz eine Grundlage dar. Tatsache ist aber, dass sowohl das Gesetz als auch das Übereinkommen nur dann funktionieren können, wenn wir alle unseren realen Teil dazu beitragen. Daher geben wir gerne unsere Zustimmung zu diesem Teil des Übereinkommens und zur Ratifizierung sowie zum Bundes­behin­dertengesetz. Gleichzeitig bekunden wir auch das aktive Wollen, dieses auch in der Realität umzusetzen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

11.29


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Edgar Mayer. – Bitte.

 


11.29.30

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vorweg: Bei allen Diskussionen, die sich hier im Rahmen dieser Änderung des Bundesbehindertengesetzes und der damit verbundenen Umsetzung der UNO-Konvention bisher ergeben haben, dürfen wir, meine ich, auch den tatsächlichen Ansatz, um den es heute geht, nicht vergessen.

Wir machen mit der Umsetzung dieser Konvention einen wichtigen Schritt, um behinderten Menschen beziehungsweise Menschen mit Benachteiligungen, oder wie immer man sie nennen möchte, Herr Kollege Dönmez, das Leben zu erleichtern. Es gibt verschiedene Termini, um diese Menschen zu bezeichnen. Ich sage als Vertreter der Lebenshilfe Vorarlberg und als Obmann einer Lebenshilfe-Organisation ganz bewusst, dass wir mit diesen verschiedenen Bezeichnungen, unter Anführungszeichen, „leben“. Ich denke, wir stellen also sicher, dass behinderte Menschen den Zugang zu Grundrechten, zu Bürgerrechten und zu Menschenrechten sichergestellt bekommen.

Österreich – Herr Minister, das möchte ich auch erwähnen – hat sich bei diesem Thema sicher verdient gemacht und hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle. Es wurde für behinderte Menschen in den letzten Jahren sehr vieles zum Positiven verändert, obwohl wir, wie wir gehört haben, in einigen Bereichen noch Aufholbedarf haben. Insbesondere was die Barrierefreiheit betrifft – da kann ich sicher beipflichten –, wird oft noch ein Kampf gegen Windmühlen geführt.

Ich möchte deshalb bei dieser UNO-Konvention, die ich sehr begrüße, kurz auf Artikel 10, „Recht auf Leben“, eingehen, in dem das Grundrecht auf Leben für behinderte Menschen manifestiert ist:

„Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass jeder Mensch ein angeborenes Recht auf Leben hat, und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um den wirksamen und gleich­berechtigten Genuss dieses Rechts durch Menschen mit Behinderungen zu gewähr­leisten.“

Das klingt sehr plausibel, obwohl wir in diesem Bereich momentan eine diskriminie­rende Diskussion haben, auf die ich kurz eingehen möchte. Vielen dürfte noch das


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 53

Urteil des Obersten Gerichtshofes bekannt sein – sicher auch Ihnen, Herr Minister –, ich meine das Urteil, mit dem den Eltern eines Kindes mit Spina bifida nicht nur der behinderungsbedingte Mehraufwand, sondern der gesamte Unterhalt für das Kind zugesprochen wurde. Das hat in weiten Kreisen der Bevölkerung für Unverständnis gesorgt.

Die Richter bejahten die Arzthaftung wegen Wrongful birth. Der Arzt hatte der schwangeren Frau zwar eine Abklärung in der Risikoambulanz empfohlen, aber nicht dezidiert auf die mögliche Behinderung des ungeborenen Kindes hingewiesen. Das hat unserer Meinung nach die Grenzen der Diskriminierung überschritten. Es darf nicht sein, dass das Leben eines Kindes, egal, ob behindert oder nicht behindert, als Schaden bewertet wird. Auch wenn ein Behandlungs- oder Diagnosefehler eines Arztes nachgewiesen wird, so darf nur der behinderungsbedingte Mehraufwand schadenersatzfähig sein, niemals das Kind als Person.

Die diskriminierende Botschaft, die damit verbunden ist, wirkt sich fatal aus. Was sollen sich Menschen mit Behinderung und deren Familien denken, wenn in unserem Staat ein solches Urteil möglich ist? Hiezu gibt es jetzt aus Vorarlberg eine Initiative, und zwar eines, unter Anführungszeichen, „ungeborenen Kindes“, das jetzt per Gerichts­beschluss einen Kurator bekommen hat. Der noch nicht geborene Emil aus Lochau am Bodensee möchte nun gegen die Republik Österreich eine Feststellungsklage einbringen, weil er sich durch das oben genannte OGH-Urteil in seiner Ehre und Menschenwürde verletzt fühlt.

Aufgrund pränataler Untersuchungen steht fest, dass Emil mit derselben Behinderung, nämlich Spina bifida, zur Welt kommen wird. Seine Eltern appellieren bei ähnlich gelagerten Schwangerschaftskonflikten für ausreichend Zeit und Unterstützung, um Kurzschlussreaktionen zu verhindern, die man später bereuen könnte.

Das ist sicher ein besonderer Fall in der österreichischen Rechtsgeschichte, aber ich denke, dass wir hier auch aus Sicht des Vorarlberger Landtages und unserer Vize­präsidentin Dr. Gabriele Nussbaumer initiativ werden und diesen Antrag per Landtags­beschluss entsprechend unterstützen werden. Ich denke, dass dies vielleicht auch ein erster Tagesordnungspunkt für den heute zu beschließenden Monitoring-Ausschuss ist; das könnte man durchaus in einem derartigen Ausschuss diskutieren.

Ich möchte noch einen Satz zur Pflegegelddiskussion ins Spiel bringen: Mir ist durch­aus bewusst, dass man diese fünfprozentige Erhöhung, die von Ihnen, Herr Minister, vorgeschlagen wurde, betragsmäßig sicher sehr begrüßen kann. Allerdings haben wir jetzt durch die hohe Inflationsrate das Problem, dass es praktisch eine Inflations­abgeltung ist, dabei wollten wir ursprünglich etwas zur Substanz des Pflegegeldes beitragen.

Wobei ich ausdrücklich erwähnen möchte: Es gefällt mir sehr gut, dass hier auch Demenzkranke und natürlich auch die schwerstbehinderten Kinder mit eingebunden werden sollen. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt und auch ein großer Fortschritt, Herr Minister.

Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch zur Anfrage der Vorarlberger Bun­desräte Weiss, Mayer und Einwallner kommen. Herr Minister, ich darf in diesem Zusammenhang ersuchen, bezüglich der Anfrage zum Thema Behindertenausweis nach § 29b StVO rasch Abhilfe zu schaffen, weil wir sonst wirklich unglaubwürdig werden. In Vorarlberg sind noch über 800 derartige Ansuchen anhängig. Wir können nicht einerseits der UNO-Konvention zustimmen und das Bundesbehindertengesetz ändern, andererseits aber Probleme bei der Umsetzung haben, wenn es nämlich darum geht, Behindertenpässe für unsere behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger auszustellen.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 54

Ich habe bereits festgestellt und möchte wiederholen, dass im Behindertenbereich in Österreich in den letzten Jahren zwar sehr viel geschehen ist, es aber noch viel zu tun gibt. Ich darf Sie ersuchen, sehr geehrter Herr Bundesminister, in diesem Sinne weiter fortzufahren und behinderte Menschen in Österreich zu unterstützen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.36


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nom­men.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behin­derungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­bereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z. 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Weiters lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z. 3 Bundes-Verfassungsgesetz den gegen­ständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 55

Ich bedanke mich beim Herrn Minister und wünsche ihm eine angenehme, wahr­scheinlich kurze Sommerpause.

11.38.253. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (548 d.B. und 630 d.B. sowie 7980/BR d.B. und 7997/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (606 d.B. und 636 d.B. sowie 7998/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 3 und 4 ist Frau Bundesrätin Grimling. Ich bitte um die Berichte. – Ich begrüße Frau Bundesministerin Dr. Schmied in unserer Mitte. Herz­lich willkommen!

 


11.39.02

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor. Daher verzichte ich auf die Verlesung und komme gleich zum Antrag:

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf den nächsten Bericht bringen: Der Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor. Daher verzichte ich auf seine Verlesung und komme gleich zum Antrag:

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich bedanke mich.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.

 


11.41.10

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Es ist wohltuend zu sehen, wie eine Amtsführung im Bereich Unterricht aussehen kann, und ich mache dieses Kompliment, obwohl ich hier als Kontraredner stehe. Kontraredner bin ich aber nur zu


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einem Punkt, und diesen einen Punkt will ich mit meiner Kontrarede in Erinnerung rufen, damit er bei einer der nächsten Änderungen beziehungsweise Novellierungen nicht übersehen wird, denn wahrscheinlich ist er bei dieser übersehen worden und war mit Sicherheit von den Initiatoren nicht so gedacht. Prinzipiell hat aber die Amtsführung von Frau Ministerin Gehrer zu viele Baustellen offen gelassen und zu viele Probleme weiter vor sich hergeschoben.

Wir haben hier ein ganzes Bündel von Maßnahmen, mit dem wir dieses Schulorgani­sationsgesetz verändern und verbessern. Unsere Kritik geht nun in die Richtung, dass es zwar zu einer Senkung der Klassenschülerhöchstzahl kommen soll, dass aber „der Hund“ hier vielleicht doch im Detail „begraben liegt“, und zwar wenn ich sage: Wir führen jetzt einen Richtwert von 25 ein!, gleichzeitig bleibt aber der Sollwert 20 aus einer früheren Bestimmung bestehen. – Das bedeutet, dass ich, wenn ich eine Klasse mit 36, 38 oder 39 Schülern habe, diese gar nicht teilen kann, weil ich ja einen Sollwert von 20 habe. Somit hätte ich eine Klasse mit 38 Schülern, obwohl ich die Klassen­schülerhöchstzahl gerne senken will.

Es stimmt schon, Frau Bundesministerin, und Sie werden das auch so sagen: Lieber Herr Schennach, das war schon bisher so etwas wie totes Recht! (Bundesrat Bieringer: Woher weißt du, dass die Frau Bundesministerin „lieber Herr Schennach“ sagen wird?! – Bundesministerin Dr. Schmied: Abwarten!) – Okay, dann sagt sie also: Herr Schennach, es war schon bisher schon so etwas wie totes Recht, aber jetzt führen wir den Richtwert 25 ein und lassen das tote Recht weiter existieren, und es kann bei bestimmten Diskussionen auch in dem Sinne, wie es hier im Gesetz steht, angewandt werden.

Also ich glaube nicht, dass es die Intention der Frau Bundesministerin ist, bei 38 Schü­lern in einer Klasse eine Klassenteilung zu verhindern – ich glaube, das Gegenteil ist der Fall –, nur im Gesetzestext ist es anders.

Sprachförderkurse: Jetzt komme ich auf die positiven Dinge zu sprechen. – Nein, vielleicht noch zur Senkung der Klassenschülerhöchstzahl.

Hier bleibt natürlich ein Punkt, der schmerzt, das sind die Oberstufen und die berufs­bildenden Schulen. Das ist nicht so einfach zu handhaben, aber wir haben da 30 plus fast als Regel. Irgendwann müssen wir auch in diesen Bereichen zu einer Senkung der Klassenschülerhöchstzahl kommen, ohne den Zutritt zu den Oberstufen zu verhindern oder durch strengere Aufnahmebestimmungen zu limitieren. Und bei den berufs­bildenden Schulen brauchen wir sie umso mehr, weil die Pädagogik sagt, dass es, gerade wenn es um berufsbildende Schulen geht, auch um Motivation geht, es auch darum geht, ganz speziell die individuellen Fähigkeiten der einzelnen Personen ganz stark herauszuholen, und dafür brauchen wir kleinere Klassen.

Ob nun immer und überall der Finanzausgleich darüber ist und es auch in der Praxis zu einer echten Senkung der Klassenschülerzahl kommt, werden wir sehen. Derzeit sind ja dafür keine zusätzlichen Mittel vorgesehen, aber ich gehe hier einmal positiv denkend davon aus, dass das so kommen wird.

Positiv ist auch, dass wir Expositurklassen führen können, ohne dass es dadurch zu einem großen Verwaltungsaufwand kommt.

Ich wurde in einem Bezirk in Tirol geboren, in dem wir in den Seitentälern des Lechtals mit Klassen mit zwischen zwei und fünf Kinder die kleinsten Klassen und überhaupt die kleinsten Schulen Österreichs haben, und hier, als Bezirkspolitiker in Wien, befinden sich in meinem Bezirk wahrscheinlich auch wiederum die kleinsten Schulen, nämlich mit drei Volksschulklassen an einem Schulstandort und bei einem anderen, wieder einer Volksschule, haben wir jetzt gerade irgendwie eine vierte Klasse eröffnet.


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Da geht es mir darum – und das sollte man sich wahrscheinlich auch für die Zukunft anschauen –, dass wir auch hier dieses Prinzip „Dezentral ist wichtig!“ mit Leben erfüllen, dass wir in den kleinen Vororten Wiens, wie zum Beispiel jenen im Wiener­wald, schauen, ob wir dort nicht ganz spezielle Qualifizierungen bieten, zum Beispiel eine Musik-Volksschule, für die der Bedarf ohnedies sehr groß ist.

Genau an solchen Standorten – eine Volksschule wurde durch einen Montessori-Schwerpunkt gerettet; die hat jetzt Gott sei Dank wieder vier Klassen – sollten wir versuchen, diese kleinen, dezentralen Volksschulen, wie wir sie auch am Stadtrand Wiens haben, zu halten, indem wir betreffend die Pädagogik ganz bewusst sagen: Wir gehen hier spezielle Wege und schaffen ein Angebot, das eine normale Volksschule nicht hat.

Zu den Sprachförderkursen: Ich bin froh, dass die bestehenden befristeten Sprach­förderkurse in der Volksschule weitergeführt werden, aber, Frau Bundesministerin, ich sage Ihnen hier auch Folgendes ganz deutlich: Sie und ich haben in einem Buch, das Kollege Schnider dankenswerterweise publiziert hat, einen Beitrag abgeliefert – also eine ganz gemischte Zusammenarbeit, wie Sie sehen –, und ich habe damals die Gelegenheit genutzt, in diesem Buch etwas niederzuschreiben, von dem ich wirklich zutiefst überzeugt bin.

Wenn wir das Wort „Integration“ in Österreich ernst nehmen – ich will da gar nicht von flächendeckend reden, ja nicht einmal sagen, in einem Bundesland flächendeckend –, dann müssen wir für diese Integration – und das ist meine Überzeugung – bereits in einer verpflichtenden Vorschule den Kindern muttersprachlichen Unterricht anbieten, damit sie eine Integrationschance und eine Karrierechance in der Schullaufbahn haben, denn nur wenn ich meine Muttersprache beherrsche, kann ich auch eine Fremdsprache lernen. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

Der ehemalige Kollege aus Tirol, Herr Bundesrat Wiesenegg, hat ja in Reutte in Tirol eine ganz besondere Situation, da ein Drittel seiner Bevölkerung einen Migrations­hintergrund hat, und das ist in einer kleinen Marktgemeinde in Tirol mit 9 000 Ein­wohnern eine gar nicht so einfache Lage. Und er hat dort immerhin eingeführt, dass dieses muttersprachliche Angebot in der Volksschule bereits vorhanden ist.

Ich habe mir erlaubt, schon mehrmals auf Folgendes hinzuweisen: In den sechziger und siebziger Jahren, in den fünfziger und sechziger Jahren haben wir Österreicher Büros in der Türkei eröffnet, um Gastarbeiter zu holen, und wir haben Facharbeiter ins Land bekommen. Aus den Kindern dieser Facharbeiter haben wir durch unser Schul­system Hilfsarbeiter gemacht. Und derzeit sind wir dabei, für die Kinder der Hilfs­arbeiter prekäre Arbeitsverhältnisse zu schaffen beziehungsweise sie zu Arbeitslosen zu machen. – Das kann ja keine Integration sein!

Der Angelpunkt all dieser Bemühungen ist die Schule – die Schule, die zur Integration befähigen muss, eine Tür zu unserer Kultur ist, Frau Kollegin Mühlwerth, diese Kinder aber durch Erlernen einer Sprache auch dazu befähigt, dass ihre Schullaufbahnen ähnlichen erfolgreich sind wie jene österreichischer Kinder.

Was ich sehr begrüße – ich merke das immer wieder: das sind die ganz großen Heraus­forderungen; Kollege Todt, so habe ich gehört, war unlängst in einer Schulklasse zu einer Diskussion eingeladen, ich durfte dann zwei, drei Wochen nach ihm kommen –, ist, wenn man im Rahmen des Unterrichts betreffend politische Bildung zu Diskussionen an Schulen eingeladen wird.

Ich kann Ihnen nur sagen: Die jungen Menschen einer siebten oder achten Klasse stellen Fragen – nicht Fragen nach Rot, Grün, Schwarz oder irgendetwas dergleichen,


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 58

sondern generelle und prinzipielle Fragen grundsätzlichen politischen Denkens. – Das ist harte Arbeit! Die bleiben in ihren Wahlfächern von 4 bis 6 Uhr nachmittags und noch länger in der Schule, weil sie das wollen, weil sie das nützen und weil sie in diesen Bereichen diese Diskussion wollen. Umso besser und umso wichtiger ist es, dass das jetzt auch mit Geschichte und politischer Bildung durch dieses Schulorganisations­gesetz festgehalten wird.

Frau Bundesministerin! In diesem Sinne – trotz der Kontrarede, was den Sollwert und den Richtwert betrifft – begrüßen wir diese Reformen und hoffen, dass sie auch so greifen, wie sie intendiert waren. – Danke. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

11.51


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Erlitz. – Bitte.

 


11.51.48

Bundesrat Mag. Wolfgang Erlitz (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das letzte beziehungsweise das vorletzte Mal haben wir hier im Bundesrat darüber diskutiert, ob es sich beim Hochschulstudienberechtigungsgesetz um einen Baustein oder einen Meilenstein handelt. Ohne Diskussion, so meine ich, kann man das vorliegende Schulpaket – SchOG-Novelle, SchUG-Novelle und das Bundesgesetz über die Berufs­reifeprüfung – mit Fug und Recht als Meilenstein österreichischer Schulpolitik bezeich­nen.

Übereinstimmend mit Herrn Bundesrat Schennach kann ich sagen: eine wohltuende Amtsführung der Frau Bundesministerin. – Ohne Zweifel ist das eben das Verdienst von Frau Bundesministerin Schmied, was umso höher zu bewerten ist, als diese schulpolitischen Erfolge nicht gerade auf dem Boden konsensualer Koalitionspolitik entstanden sind, sondern doch eher unter schwierigeren Bedingungen.

Die SchOG-Novelle enthält zwei eminent wichtige Maßnahmen zur Qualitätssicherung an unseren Schulen: die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl – darauf komme ich noch einmal zurück – und die Fortführung der Sprachförderkurse für außerordentliche Schüler/Schülerinnen sowie deren Ausweitung auf die Hauptschule und die PTS, also die Polytechnische Schule, und damit eine unverzichtbare Maßnahme für eine erfolg­reiche Integration.

Kollege Schennach hat auch angesprochen, dass mit der Unbenennung des Faches „Geschichte und Sozialkunde“ in „Geschichte und Politische Bildung“ zumindest in der achten Schulstufe einer langjährigen Forderung zumindest teilweise Rechnung ge­tragen und natürlich auch auf die Senkung des Wahlalters reagiert wird – sicherlich ein wesentlicher Beitrag für die Schaffung und Festigung eines demokratischen Grundver­ständnisses –, ich meine aber – ich glaube, auch in Übereinstimmung mit der Frau Kollegin –, dass man auf ein eigenes Fach „Politische Bildung“ nicht verzichten kann. Ich spreche da auch ein bisschen als Historiker: Das ist notwendig, denn es sind ja andere methodische, didaktische Zugänge notwendig als zum Fach „Geschichte und Sozialkunde“ und man überfrachtet das Fach „Geschichte“ damit. – Das heißt, ich glaube schon, dass wir ein eigenes Fach „Politische Bildung“ weiterhin im Auge haben müssen.

Und ich stelle auch – zumindest aus der Sicht der Steiermark – fest, dass genuine Inhalte der politischen Bildung bei der Reifeprüfung eigentlich nicht auftauchen, obwohl die gesamte achte Klasse, also die 12. Schulstufe, ausschließlich der politischen Bildung gewidmet ist! (Bundesrat Schennach: Das stimmt!) Trotzdem kommt sie


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eigentlich in der Reifeprüfung nicht vor – ich sage das nur. Deswegen glaube ich, man soll weiterhin am Fach „Politische Bildung“ festhalten. Natürlich gehört hier auch die Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung entsprechend neu ausgeformt.

Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 als Richtwert mit 20-prozentiger Überschreitungsmöglichkeit für die Volksschule, die Hauptschule und die PTS bezie­hungsweise an der AHS-Unterstufe wurde bereits im abgelaufenen Schuljahr begon­nen und auch durch die gesetzliche Verankerung langfristig abgesichert. – Ein richtiger Schritt, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der, wie ich glaube, von allen Beteiligten der Schulgemeinschaft ja auch als solcher gesehen wird.

Ein richtiger Schritt auch schon deshalb: Nicht, damit die Frau Lehrerin oder der Herr Lehrer jetzt weniger arbeiten oder Hefte korrigieren müssen, sondern weil er eine notwendige Voraussetzung dafür schafft, das Zauberwort der Individualisierung des Unterrichts jetzt auch in die Tat, in die Schulwirklichkeit umsetzen zu können.

Die Umstellung vom Frontalunterricht zu schülerorientierten und zu alternativen Unter­richtsformen wird damit nicht nur erleichtert, sondern nach meinem Geschmack logischerweise auch eingefordert, denn das Ziel aller dieser Maßnahmen kann ja nur sein, Rahmenbedingungen für die Schüler und Schülerinnen zu schaffen, die die Entfaltung der vorhandenen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Potenziale ermöglichen und fördern. Schulen sind nun einmal dazu da, jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin – egal, welcher Herkunft: egal, welcher sozialer und egal, welcher regionaler Herkunft – bestmöglich zu fördern und zu den höchstmöglichen Schulabschlüssen zu führen. Und die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl ist ein erster und notwen­diger – wahrscheinlich noch kein hinreichender, aber ein notwendiger erster – Schritt.

Die Inbetriebnahme der Neuen Mittelschule – ich spreche hier auch aus steirischer Sicht – ist jedenfalls ein weiterer und ein mindestens ebenso wichtiger Schritt, um die Schule in eine neue schulpolitische Ära zu führen. Ich bin überzeugt davon, dass diese Neue Mittelschulen – ich spreche wieder vom steirischen Modell, da ich vor allem dieses kenne – zu Treibhäusern der Zukunft werden und nicht bloß Qualifizierungs­agenturen, in denen nur Wissen vermittelt und Zertifikate vergeben werden.

Alles in allem sind das jedenfalls sehr erfreuliche Maßnahmen, wenn ich auch – wie so oft in diesem Bereich – im Zusammenhang mit der Senkung der Klassenschülerzahl auf einen Wermutstropfen hinweisen muss, der nicht von der Frau Bundesministerin, sondern vom Finanzminister in diesen Schul-Cocktail gemixt wurde: Das ist ein Wer­mutstropfen von einem durchaus entsprechenden Ausmaß, denn für den Vollausbau der Senkung der Klassenschülerzahl wurde von ihm ja sofort wieder eine Deckelung mit 4 500 Planstellen in diesen vier Jahren eingeführt, ohne aber auf die tatsächlichen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.

Eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl kann nur dann zielführend sein, wenn auf die tatsächlichen Erfordernisse Rücksicht genommen wird und die entsprechenden Personalressourcen im Stellenplan der Länder verankert werden. Warum der Finanz­minister da auf der Bremse steht, lässt sich wohl nur dadurch erklären, dass er einer mutigen und zukunftsorientierten Unterrichtsministerin nicht den ganzen Erfolg ver­gönnt, der ihr aufgrund dieser Maßnahmen eigentlich zusteht.

Wenn er meint, es sei nur der Spargedanke, der ihn zu diesen restriktiven Maßnahmen greifen lässt, kann ich nur sagen: Wer im Schulbereich zum Rotstift greift, der spart am falschen Platz! Da geht es um die Zukunft unseres Landes – nicht nur in Sonntags­reden! (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.) Da geht es um die Jugend, da geht es um unsere Kinder und da geht es um Österreich, letztlich auch um Österreich als Wirtschaftsstandort. Also wer hier spart, spart sicher am falschen Platz.


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Ich glaube – Kollege Schennach hat es angesprochen –, als eigentlicher Hemmschuh für schulische Weiterentwicklung vor allem im Pflichtschulwesen erweist sich immer mehr der Finanzausgleich, der nämlich die Lehrerzahl an die Schülerzahlen koppelt. (Bundesrat Schennach: Das habe ich gemeint!)

In der Steiermark zum Beispiel bedeutet diese Bindung, diese Koppelung der Lehrer­zahl an die Schülerzahl Folgendes: Wir haben im kommenden Jahr 3 500 Schü­ler/Schülerinnen weniger, das heißt, minus 320 Dienstposten! – Das hätte dramatische Auswirkungen, wenn die Frau Bundesministerin nicht entsprechende Gegenmaß­nah­men ergriffen hätte. Sie hat Gegenmaßnahmen getroffen, sodass wir wieder 126 Pos­ten für die Senkung der Schülerzahl bekommen, 100 Posten für den SPF-Bereich und noch 22 Posten durch die Neue Mittelschule, wodurch wir wieder 246 dazu bekommen und nur mehr ein Minus von 274 entsteht, so heißt das enorm reduziert, was bei Frau Ministerin Gehrer übrigens nicht der Fall war.

Einerseits werden den Schulen also immer mehr Aufgaben aufgehalst und auf­gelas­tet – ich denke jetzt an Erziehungsaufgaben, die in der Familie nicht mehr wahr­ge­nommen werden, Gewaltprävention, Gesundheitsförderung und so weiter –, ande­rer­­seits nimmt man der Schule das nötige Personal durch diesen leidigen Finanz­aus­gleich, durch diese leidige Koppelung der Lehrerzahl an die Schülerzahl. Das bedeutet, die Schere zwischen der Anforderung an die Schule und der tat­sächlichen Umset­zungsmöglichkeit öffnet sich immer weiter, die Kluft wird immer größer und natürlich auch die Zahl der unzufriedenen Lehrer/Lehrerinnen und Eltern.

Erschwerend kommt hier noch der SPF-Bereich, der sonderpädagogische Förder­bereich, hinzu, der ebenso mit 2,7 Prozent gedeckelt wurde. Tatsächlich aber liegt der Anteil dieses Segments weit darüber – vor allem für die Kinder mit psychischer Behinderung, ADHS und was auch immer –, weil verhaltensauffällige Kinder da mit hinein subsumiert werden. Der tatsächliche Anteil liegt ja schon weit darüber, in der Steiermark etwa bei 4 Prozent. Wie gesagt, die Frau Bundesministerin hat dieses Problem erkannt und durch Gegenmaßnahmen, durch Gegensteuerungen, dieses Problem enorm entschärft.

Ich meine aber, man braucht eigentlich keine Gegensteuerungsmaßnahmen, wenn man das Übel gleich bei der Wurzel anpackt und die im Finanzausgleich fest­geschrie­benen Koppelungen zwischen Lehrerzahl und Schülerzahl beseitigt. Das wird wohl eine der großen Herausforderungen der künftigen Regierung sein, diesen – quasi gor­dischen – Knoten zu lösen; einer Regierung, so hoffe ich, der auch die Frau Bun­desministerin Schmied wieder angehören wird.

Zu – wenn ich das noch sagen darf – den Bildungsstandards, SchUG-Novelle: In der vorliegenden Novelle des Schulunterrichtsgesetzes wird die rechtliche Grundlage für die Einführung von Bildungsstandards geschaffen, wodurch im Jahr 2012 erstmals österreichweite Überprüfungen, also schulische Qualitätschecks, durchgeführt werden. Vor der Einführung dieser Standards sollten aber klare Rahmenbedingungen geschaf­fen werden, die vor allem zwei Punkte anlangen: Erstens: eine klare Definition, eine klare Festlegung, von Funktion und Zielen, damit Missverständnisse über Sinn und Nutzen dieses Konzepts ausgeschlossen werden. Zweitens: Die Standards müssen in pädagogisch wertvoller Weise gestaltet werden, damit sie weder zu schematischem Lernen verleiten noch zur oberflächlichen Steuerung eines bloß auf Wissen und Fer­tigkeiten oder nur auf Tests ausgerichteten Unterrichts führen. Richtig eingesetzt wer­den sie sicherlich für eine nachhaltige Qualitätsentwicklung an unseren Schulen sor­gen. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Letzte Bemerkung: Da diese Bildungsstandards auch die Reifeprüfungen in Zukunft österreichweit vergleichbar machen sollen, was ja absolut begrüßenswert ist – ich bin


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schon froh, wenn die Reifeprüfungen innerhalb einer Schule vergleichbar werden –, darf ich noch hinzufügen, man darf und soll nicht alles dem Fetisch absoluter Mess­barkeit opfern. Schulische Autonomie, individuelle Zugänge zu Fachbereichen und schulische Schwerpunksetzungen müssen auch in der zukünftigen Reifeprüfung ihren Platz finden beziehungsweise darf durch diese Standardisierungen die mündliche Reifeprüfung nicht marginalisiert werden.

In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie den Bundesräten Mitterer, Ing. Kampl, Mühlwerth und Herbert.)

12.03


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


12.03.14

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Ein Wort noch zu meinem Kollegen Erlitz: Herr Kollege Erlitz, den von Ihnen vielbeklagten Finanzausgleich oder das, was nicht erreicht worden ist, hat auch Ihr Landeshauptmann mitverhandelt und gerade Sie als Landesschulratspräsident hätten in dem Fall ja positiv Einfluss auf ihn nehmen können. (Bundesrat Mag. Erlitz: Nur darf die Kritik nicht ausgeschlossen sein!)

Die Änderungen im Schulorganisationsgesetz sehen wir auch mit einem gewissen Wermutstropfen – ich stehe hier ja auch als Kontrarednerin. Es ist klar, dass mein Vorredner das Gesetz seiner Ministerin lobt. Was soll er sonst tun? – Selbst wenn er anderer Meinung wäre, was ich ihm jetzt nicht unterstelle (Bundesrat Molzbichler: Es ist auch gut!), aber ich sehe es nicht als Meilenstein (Bundesrat Mag. Erlitz: Ehre, wem Ehre gebührt!) und trotz Kontrarede durchaus als guten Baustein. (Bundesrat Mag. Erlitz: Ah, sehr gut! Das ist ein Einser! – Allgemeine Heiterkeit.)

Die Sprachförderung ist durchaus zu begrüßen, wiewohl ich es schon kritisch anmerken muss, dass sie leider nur an den Pflichtschulen stattfindet. Gerade in Wien ist es aber leider an den allgemeinbildenden höheren Schulen und auch an den koope­rativen Mittelschulen so, dass es eine ganze Zahl von Schülern gibt, die nicht aus­reichend Deutsch und daher auch dem Unterricht nicht folgen können. Daher wäre es sehr begrüßenswert gewesen, dies auch auf die AHS-Unterstufe auszudehnen. Grundsätzlich aber ist gerade die Freiheitliche Partei der Meinung, dass eine Sprach­förderung vor dem Schuleintritt erfolgen sollte. Es sind nicht alle Querein­steiger.

Zum muttersprachlichen Unterricht, den mein Vorredner, Kollege Schennach, so beschworen hat: Auch hier sind sich die Sprachforscher nicht ganz einig, ob das wirklich das Gelbe vom Ei ist. Daher bleiben wir bei unserer Forderung: Erst Deutsch, dann Schule. Wir haben ja hier eine ganze Reihe von Kindern, und das sind nicht die Kinder der Facharbeiter, die in den fünfziger und sechziger Jahren nach Wien gekom­men sind und jetzt zu Hilfsarbeitern degradiert worden sind, über die unterhalten wir uns nicht, sondern über jene, die im Rahmen des Familiennachzugs hierher gekom­men sind, hier geboren sind, hier aufgewachsen sind, und trotzdem bei Schul­eintritt nicht ein Wort Deutsch sprechen. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. (Beifall des Bundesrates Herbert.)

Im Vorblatt der Regierungsvorlage steht zur Klassenschülerhöchstzahl, dass eine Schülerzahl von 30 bis 36 den modernen pädagogischen Erfordernissen nicht mehr entspricht. Trotzdem haben wir jetzt einen Richtwert von 25, der um 20 Prozent über­schritten werden kann. Das heißt, wir stehen wieder bei 30 Schülern, wenn es sein muss, und in Wien gibt es Schulen, die dermaßen überlaufen sind, dass die Zahl 25 als


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Klassenschülerhöchstzahl bestenfalls ein Traum sein kann. Die werden weiterhin mit 30 Kindern ihr Auskommen finden müssen. Daher wäre hier ein absoluter Wert – auch wenn ich weiß, dass es eine gewissen Flexibilisierung, vor allem im Bereich der Klein- und Kleinstschulen geben muss – doch der bessere Weg gewesen.

Natürlich fehlt das jetzt gerade in den berufsbildenden höheren Schulen. Ich habe auch in der Regierungsvorlage gelesen, dass man hier die Sorge hat, dass dann viele Schüler nicht mehr an die berufsbildenden höheren Schulen gehen können. Wir haben aber jetzt schon das Problem an den berufsbildenden höheren Schulen – und ich kann hier wirklich immer nur im Besonderen von Wien sprechen, das ist in ländlichen Regionen sicher ganz anders –, dass die polytechnische Schule in Wien nicht oder nur ungenügend angenommen wird.

AHS- und BHS-Lehrer sprechen ja ganz offen davon, dass sie sagen, das ist quasi die einjährige Aufnahmsprüfung, die die Schüler bei uns machen, und es gibt eine Vielzahl von Kindern in Klassen, die über 30 Schüler haben – und da werden auch die Teilungsziffern, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, nicht unbedingt Abhilfe schaffen. Es gibt also genügend Schüler, die in der BHS sitzen, wissend, dass sie diese Schule nie fertig machen werden. Da sitzen Schüler drinnen, die wissen, sie wollen eine Lehre machen, aber um sich das polytechnische Jahr – wie es ja im Volksmund immer noch heißt – zu ersparen, gehen sie an die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Hier wäre es natürlich auch wichtig gewesen, eine Begrenzung der Klassenschülerhöchstzahlen zu erreichen.

Noch ein Wort zur politischen Bildung: Ich sehe durchaus ein, dass wir, wenn wir das Wahlalter auf 16 senken, auch bei der politischen Bildung etwas tun müssen. Es wäre wirklich wichtig, dass die Schüler auch über den Aufbau des Staates, das demo­kratische Gesamtsystem und die Entstehung von Parteien unterrichtet werden – also über das, was man früher eigentlich in der Staatsbürgerkunde gemacht hat –, aber – und das erlebe ich leider immer wieder – was nicht sein darf, ist, dass Lehrer ihre persönliche Meinung zum Gradmesser für Schüler machen. Und jeder, der diese Meinung nicht nachbetet oder nicht mitzieht, wird ausgegrenzt. Ich will hier keine Pauschalverurteilung vornehmen, aber das passiert leider öfter, als uns lieb sein kann. Da muss unbedingt gegengesteuert werden. Insgesamt geht diese Regierungsvorlage aber in die richtige Richtung, auch wenn wir bei der Klassenschülerhöchstzahl nicht mitstimmen werden.

Im Gegensatz zu den Bildungsstandards, über die wir uns ja schon seit sieben Jahren unterhalten, wird das jetzt endlich einmal beschlossen. Es ist positiv, dass Lernergeb­nisse vergleichbar sind und meine Hoffnung setze ich darin, dass Qualitätsunter­schiede, die es an den einzelnen Schulen gibt, zumindest vermindert werden. Wir werden diese wahrscheinlich nie ganz aufheben können, aber zumindest vermindern.

Was ich wieder schade finde – als kleine Kritik am Rande – ist, dass diese Messungen erst in der vierten und achten Schulstufe erfolgen. Beim Schulpartnergipfel war es der allgemeine Wunsch aller Schulpartner, dieses früher zu machen. Das halte ich erstens für unterstützenswert und zweitens durchaus für sinnvoll. Denn, was wollen wir denn erreichen? – Wir wollen eine Weiterentwicklung des Unterrichtssystems erreichen und wir wollen eine Verbesserung des Lernerfolgs erreichen.

Wenn sich aber herausstellt, dass das nicht so funktioniert oder dass das, was mit dieser Regierungsvorlage gewollt oder gewünscht wird, nicht erreicht wird, dann kann man in einem entsprechend früheren Jahr auch gegensteuern; und das ist im Sinne der Schüler. Dass es eine Rückmeldung an die Schulstandorte geben soll, ist ganz wichtig, wobei es aber ebenso wichtig wäre, dass die Lehrer das auch diskutieren. Es soll schon eine Art Rückmeldung an die Lehrer geben, damit auch sie bei sich selber


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schauen können. Ich meine, obwohl ich die Lehrer sonst wirklich unterstütze, auch ein Lehrer kann – wie jeder von uns – etwas falsch machen. Es ist richtig, eine Rück­meldung zu bekommen und dann für sich selber zu überlegen, was man besser machen könnte, weil nicht das Finanzielle, wie es immer kolportiert wird, das Aus­schlaggebende ist, warum ein Schüler versagt. Es hängt schon auch damit zusammen, wie die Einstellung zur Bildung im Allgemeinen ist.

Sie werden es wahrscheinlich auch schon gehört haben, aber ich höre es bei Dis­kussionen wirklich sehr oft, dass die Frage kommt, wofür muss mein Kind das eigentlich lernen, das braucht man in seinem späteren Leben nie wieder. Erstens wissen wir in einer Zeit, wo lebenslanges Lernen eine zentrale Forderung ist, nicht, was wir später irgendwann einmal brauchen werden; und Bildung ist ja nicht nur Wissenserwerb an sich, sondern Bildung sollte den gesamten Menschen, die gesamte Persönlichkeit des Kindes, mit all seinen Stärken und Schwächen und mit all seinen Talenten umfassen. Da müssen wir auch die Lehrer ihren Beruf machen lassen.

Ich schätze Schulpartnerschaft wirklich sehr, aber ich habe auch schon oft erlebt, dass dann Elternschaften kommen und dem Lehrer sagen, so geht das nicht; und das sind jetzt nicht die schlechten Lehrer. Leider hat das System es über Jahrzehnte verab­säumt, schlechte Lehrer wegzuloben und gute Lehrer zu befördern. Da sind auch Schwierigkeiten im System. Ich will nicht sagen, dass das System daran krankt, aber hier gibt es Schwierigkeiten. Ich denke, so wie wir anderen Berufsgruppen nicht erklären, wie sie ihre Arbeit zu tun haben, sollten wir auch die Lehrer bis zu einem gewissen Grad – außer, es stellt sich heraus, dass sie es schlecht machen – ihre Arbeit machen lassen.

Und wir müssen auch – und das sage ich nicht zum ersten Mal – die Eltern mit einbeziehen, weil der mangelnde Zugang zur Bildung oder das Nichterkennenwollen, dass Bildung für das Fortkommen des Kindes ein äußerst wichtiger Faktor ist, oft auch im Elternhaus begründet liegt. Hier müssen wir die Eltern mit hineinnehmen, damit wir alle in das Bildungsboot bekommen. Denn, dass 150 Millionen € pro Jahr an Nachhilfe gezahlt werden müssen, muss auch der Vergangenheit angehören. Daher ist es wichtig, dass Eltern und Lehrer an einem Strang ziehen. Und daher ist es auch weiters zu begrüßen, dass die Ergebnisse auch an Schüler und deren Eltern rückgemeldet werden, weil hier doch die Möglichkeit besteht, dass sich auch mangelnde Erfolge verbessern können.

Der Erfolg dieser Regierungsvorlage wird aber nicht unwesentlich davon abhängen, wie diese Verordnung – und es geht ja nur im Wege der Verordnung – formuliert sein wird. Hier wird einer künftigen Bildungsministerin oder einem künftigen Bildungs­minis­ter, wer immer es sein wird – Sie selbst oder jemand anderer –, eine sehr verant­wortungsvolle Aufgabe zukommen. (Beifall der Bundesräte Herbert und Ing. Kampl.)

12.14


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Dr. Schnider. – Bitte.

 


12.14.12

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ungefähr sieben Monaten haben wir hier ein erstes, wichtiges Paket beschlossen, das heute schon kurz angesprochen worden ist, bei dem es um diese Mittelstufe gegangen ist, um das, was wir im Arbeitstitel Neue Mittelschule nennen. Heute, ein bisschen mehr als ein halbes Jahr später, ein weiteres Paket, das meines Erachtens sehr, sehr wichtig ist, um diese Puzzlesteine auch wirklich Schritt für Schritt, Gedanke für Gedanke, Gesetz für Gesetz zusammenzulegen und zusammenzubringen. Das heißt, da haben wir alle gemeinsam


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etwas zusammengebracht. Und ich bitte jetzt schon alle, dass wir uns auch in den nächsten Wochen so manches, was wir hier im Parlament gemeinsam beschlossen haben, nicht zunichte machen lassen.

Denn gerade – und ich sage es hier auch mit großer Überzeugung – hier in dieser, wie ich es ja seit neuestem nenne, Bildungskammer, wo wir seit einigen Jahren immer wieder daran waren, uns mit diesen Themen zu beschäftigen, haben wir einiges gemeinsam, über alle Fraktionen hinweg geschafft. Warum ich das hier auch an den Anfang stelle, ist, weil sich das in den europaweiten Vergleichen aller Länder zeigt, dass dort etwas im Bereich von Schule, Bildung und Unterricht weitergeht, wo man wirklich nationale Konsense anstrebt, wo man gemeinsam, über die Fraktionen hinaus wirklich versucht, gemeinsam etwas weiterzubringen. Und ich denke, da ist etwas gelungen, beim ersten Paket und heute hier beim weiteren ebenfalls.

Kurz zu diesen Punkten, die wir heute hier gemeinsam – was heißt hier beschließen?, sagen wir besser – sanktionieren, weil wir ja nur das Recht haben, etwas wieder zurückzuschicken. Aber letztlich sind wir ein wesentlicher Punkt vor dem Bundes­präsidenten, dass wir sagen, ja, das ist etwas, mit dem wollen wir uns auf die Reise machen.

Denken wir an die Klassenschülerzahl: Ja, ich glaube, es ist halt wie überall bei einem Gesetz, beziehungsweise bei Gesetzesformulierungen. Auf der einen Seite gibt es eine sehr klare Regelung was die AHS-Unterstufe betrifft, auf der anderen Seite aber auch eine Regelung, wo ich jetzt ehrlich sagen muss, dass ich ihr sehr viel abgewinnen kann; eine, wo es Richtwerte gibt, wenn man an die Hauptschule denkt und wenn man ans Polytechnikum denkt. Nicht nur deshalb, weil das auch Landessache ist, sondern auch, weil dahinter ein paar Überlegungen stecken wie, wenn es heute in einer Hauptschule Musik als Schwerpunkt gibt, dann hat es schon einen Sinn, vielleicht auch diese 25er-Regelung ein Stück weit zu überschreiten, weil man sonst schon bei 27 oder 26 Schülerinnen und Schüler zurückweisen müsste, weil man vielleicht eben nicht eine zweite Musikklasse aufmachen kann. Oder – das wurde auch heute schon ein Stück weit angesprochen –, ich glaube, gerade dort, wo es darum geht, auch kleinere Einheiten ein Stück zusammenzulegen.

Es steht im Rahmen dieses Gesetzes gerade auch bei den Erläuterungen sehr gut ausgeführt, was jetzt im Prinzip alles möglich ist, was teilweise schon jetzt an Sonderschulen und Polys möglich war, nämlich sogenannte angeschlossene Klassen. Das heißt, wir haben hier ja immer wieder die Diskussion mit den kleinen Schulen im ländlichen Umfeld und ich glaube, das sind zumindest ein paar Stückwerke, über die wir in Zukunft weiter nachdenken müssen, die ja mit zwei Schlagworten in den Erläute­rungen stehen, das eine heißt angeschlossene Klasse und das andere heißt Expositur­klasse. Das heißt, wo es sehr wohl möglich ist, auch eine Klasse wo zu führen, nicht als quasi eigene Schule, aber angeschlossen an eine andere Schule. Damit gibt es den Vorteil, dass wir vor Ort diese Klasse sehr wohl erhalten können, weil es noch in diesem Richtwert genügend Schülerinnen und Schüler gibt und auch in dem Sinne, wie auch heute schon kurz andiskutiert worden ist, vielleicht dort einen bestimmten Schwer­punkt hineinbringen können. Das heißt, gerade was Verwaltung, Administration, was die Direktion betrifft, erspart man sich etwas und trotzdem kann man regional vor Ort hier etwas Gutes erhalten.

Ich denke auch, dass der Passus mit den Praxisschulen an den Pädagogischen Hochschulen ganz wichtig ist. Ich freue mich sehr, dass hier wirklich trotz einer Nicht-Vollrechtsfähigkeit diesen Pädagogischen Hochschulen große Autonomie gelassen wird, dass das Rektorat Bestimmungen, auch Sonderbestimmungen, treffen kann, was die Größen und die Richtwerte für solche Klassen betrifft. Weil gerade dort, wo man etwas probieren soll, dort, wo man sich auch auf Experimentierfelder einlassen sollte,


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ist es doch wohl auch wichtig, dass man gerade auch über solche organisatorischen Fragen selbst entscheiden kann. Das halte ich für sehr, sehr wichtig.

Ein weiterer Punkt – und da bin ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Minis­teriums sehr dankbar für die Auskünfte, die wir auch in der Ausschussarbeit bekom­men haben –, nämlich ein ganz wichtiger: Wenn, und ich glaube, Wolfgang (in Richtung des Bundesrates Mag. Erlitz), wir haben das so richtig verstanden, dass selbst in einer Hauptschule, sagen wir, wenn man bei 25 oder 26 noch die Klasse erhält und sie nicht teilt, bleiben trotzdem die Personalressourcen an der Schule.

Ich habe nichts gegen Landesschulräte, aber da bin ich sehr froh, dass die Personal­ressourcen dann nicht in den großen Topf des Landesschulrates zurückfallen, sondern dass sie an der Schule bleiben. Ich glaube, da habe ich das ganz richtig verstanden. (Bundesrat Mag. Erlitz: Glaubst du wirklich, dass das Personal in einen Topf kommt? – Heiterkeit bei der SPÖ.) – Vielleicht eine Liste, Herr Präsident, eine Liste vielleicht. Aber du weißt, wie ich das meine.

Ich bin deshalb sehr froh, weil es auch für die autonome Gestaltung der Lehrerinnen- und Lehrerkollegen und ihrer Direktorinnen und Direktoren eine gute Geschichte ist, dass man hier sagt, es ist nicht so, dass, weil du mit einer größeren Klasse arbeitest, das Personal wegfällt, sondern man hat dann andere autonome Möglichkeiten, hier etwas zu machen.

Ein weiterer Punkt sind die Sprachförderkurse. – Wunderbar, großartig! Ich weiß, das liegt nicht in Ihrer Kompetenz, aber ich möchte schon gerade uns in Richtung Länder­kammer etwas mit auf die Reise geben. Es handelt sich hier um Sprachförderkurse, nicht um Frühförderung. Da müssen wir uns, was Kindergärten und was Vorschul­einrichtungen betrifft, sehr wohl einiges überlegen. Das ist schon ein bisschen auch an unsere eigene Adresse zu richten, und wir haben uns zu fragen: Wie ist das jetzt in den Ländern? Haben wir da etwas geschafft? Oder – ein ganz wichtiger Punkt, den wir auch nicht ganz lösen konnten –: Wie ist das mit den Übergängen?

Wir haben das hier schon x-mal diskutiert. Hier geht mir einiges ab, und ich glaube, da müssten wir uns in der nächsten Periode einige Gedanken machen, nämlich gerade was diese Vorschulförderung betrifft.

Das, was Stefan Schennach angesprochen hat, hätte ich sonst zu einem späteren Zeitpunkt noch bei einem anderen Punkt gesagt, aber ich sage es jetzt, nehme es vorweg, vielleicht sage ich es dann nur noch in einem Punkt. (Bundesrat Schennach: Die Berufsreifeprüfung?) – Nein, zu dem, wo es um die strategischen Programme der EU geht. Denn das, was du bezüglich der Muttersprache gesagt hast, steht dort im Grünbuch wortwörtlich drinnen. Das ist, gerade wo es um Migration geht, wesentlich zu beachten, und das kann ich nur unterstreichen. Eine reine Frühsprachförderung, was die Zweitsprache, wenn ich so sagen darf, betrifft, ist zu wenig. Es muss uns sehr wohl auch um die Mutter- und Vatersprache gehen, um diese auch dementsprechend als den Träger, als das Fundament mitzuziehen. Das ist pädagogischer Level, keine Frage.

Vielleicht auch einen Punkt, was die Fort- und Weiterbildung im Zusammenhang mit der politischen Bildung betrifft. Auch hier halte ich es für sehr wichtig, dies zu erwähnen. Natürlich wäre es auch wünschenswert – da danke ich vor allem den Jungen, und ich denke, das wird heute noch einmal angesprochen, die sich gerade auch in unserer Fraktion sehr stark dafür gemacht haben –, dass es ein eigenes Fach dafür gibt. Ich möchte nur einen Punkt in diesem Zusammenhang ansprechen, und zwar: Die Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer muss gewährleistet sein. Ich glaube, das ist insofern gegeben, weil das Ministerium einen 35-Prozent-Anteil – ich glaube, hier ist es wirklich ein Topf – hat, den es sich für die Pädagogischen


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Hochschulen im Prinzip einbehalten hat, um das dann auch für solche Sonder­geschichten einzusetzen. Ich bitte diesbezüglich, gerade diesen Prozenttopf dafür zu öffnen.

Aber wir brauchen in Zukunft – und das wäre auch eine Aufgabe für die Päda­gogischen Hochschulen – eine wirkliche Ausbildung für diese Lehrerinnen und Lehrer, denn es kann sich die politische Bildung nicht nur bei Aristoteles erschöpfen. Bei aller Wertschätzung für Aristoteles und für all das, was griechisch ist – gerade wenn wir uns das Haus hier anschauen, was sich alles hier abspielt –, glaube ich doch, dass wir wirklich einen Umgang mit Realpolitischem pflegen müssen, und denke, ein pädago­gischer Hochschullehrgang wäre hier eine wunderbare Geschichte.

Bildungsstandards. Darüber könnte man jetzt noch sehr viel reden, aber es leuchtet hier schon das rote Licht, aber ein bisschen überziehe ich, so wie meine Vorredner, weil das ein ganz wichtiges Thema ist. Nur – darüber bin ich ein bisschen traurig, aber das ist eben so, wie es jetzt ist, und ich hoffe, dass die neue Regierung das dann fortführt, das ist auch angesprochen worden –: Was ist mit der Matura? – Gerade diese Standards zielen auf etwas hin, dass es letztlich auch einen Abschluss gibt, der auch ein Stück standardisiert ist. Ich sage aber auch, so wie Wolfgang Erlitz: Bitte schön, es muss schon die Autonomie erhalten bleiben! Auf der anderen Seite bin ich aber auch wieder froh, dass wir es nicht husch, husch gemacht haben, sondern dass wir da schon noch eine Zeit brauchen, gerade auch in diese Richtung noch ein Stück zu debattieren.

Und was ich schon auch feststelle – ich habe es bei der Ausschussarbeit auch ein­gebracht; aber das ist im deutschen Sprachraum überhaupt in dieser Art, auch wenn man sich die Evaluierungen in Deutschland anschaut, viel stärker gegeben –: Bei den Bildungsstandards geht es mir zu sehr noch nur um die kognitiven Bildungs­stan­dards.

Wenn wir heute Standards anschauen – wobei das Wort „Standard“ in Übersetzung „Maßstab“ heißt –, dann gibt es für mich wirklich einen großen Pädagogen, den ich hier gerne erwähne, nämlich Hartmut von Hentig, der klar sagt, es darf uns in Zukunft nicht so stark um irgendwelche Definitionen für Bildung gehen, sondern um klare Maßstäbe. Nur, er bezieht bei seinen Maßstäben sehr wohl sehr klar Dinge ein, die weit über den kognitiven Bereich hinausgehen, die weit in den sozialen Bereich hineingehen, die weit in den Bereich des Kommunikativen hineingehen. Er nennt einige Standards, wo sich die Bildung zu bewähren hat: Abscheu und Abwehr von Unmenschlichkeit, Wahr­nehmung von Glück, Fähigkeit und Wille, sich zu verständigen, Wachheit für die letzten Fragen und, und, und.

Ich glaube, in diese Richtung haben wir noch sehr viel zu tun, denn im Schulorgani­sationsgesetz steht immer noch – und das wird wohl hoffentlich auch drinnen stehen bleiben –, es geht uns schon um die Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen.

Deshalb war es auch sehr gut, dass es einen Arbeitskreis zum Thema Ethik gibt, der halt einmal angefangen hat zu tagen. Ich hoffe, das wird auch fortgesetzt.

Ich sage hier noch einmal: Es gibt viele tolle Dinge, die hier gemeinsam passiert sind. Ohne dieses Parlament würde es nicht gehen, und ohne Regierung geht es selbst­verständlich nicht. Und ich hoffe auch, dass wir in den nächsten Wochen gemeinsam dafür eintreten, dass wir uns diese tollen Dinge, die wir gemeinsam durchgebracht haben, nicht zerlegen lassen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)

12.26



BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 67

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste ist Frau Bundesministerin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.26.45

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesräte! Ich darf Ihnen sagen, ich bin sehr froh, dass die beiden Regierungsvorlagen, vor allem auch das Berufsreifeprüfungsgesetz, jetzt noch vor dem Sommer hier behandelt werden können. Wir haben ja alle gemeinsam nicht gewusst, dass es jetzt doch so rasch zu Ende geht, doch ich denke, diese gesetzlichen Grundlagen sind für die Entwicklung der Schule, sind für unsere Kinder, unsere Jugendlichen ganz wichtig. Ich freue mich sehr, dass diese Maßnahmen durch die gesetzliche Grundlage, durch das gesetzliche Moment und Fundament in dem Sinn auch dauerhaft und jetzt nicht unmittelbar von Einzelpersonen abhängig sind.

Wenn ich kurz auf die Regierungsvorlage Schulorganisationsgesetz zu sprechen kommen darf, dann ist mir bei dieser Novelle eines ganz besonders wichtig: dass durch die kleineren Klassen mehr Aufmerksamkeit und mehr Zuwendung für unsere Kinder möglich wird. Es ist ja unbestritten – ich konnte in den 17 Monaten sehr, sehr viele Schulen besuchen, vor allem auch im städtischen Bereich –, die Anforderungen an die Lehrerinnen und Lehrer nehmen extrem zu, nicht nur deshalb, weil vor allem im Pflichtschulbereich sehr viele Kinder mit Migrationshintergrund sind, sondern weil immer mehr auch Aufgaben der Erziehung an die Schule herangetragen werden und es ganz stark auch um die Vermittlung von Werten geht, um Respekt, um Integrität, auch um Disziplin.

Da, denke ich, ist die Beziehungsarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Schülern und Schülerinnen ganz entscheidend für den Bildungserfolg. Darum bin ich so froh, dass wir jetzt die kleineren Klassen nicht mehr von Einzelvereinbarungen der Bedarfs­zuweisung eines Ministers, einer Ministerin abhängig machen. Jetzt haben wir die gesetzlichen Grundlage, und diese gesetzliche Grundlage verpflichtet letztlich auch einen zukünftigen Finanzminister, die entsprechenden Ressourcen bereitzustellen.

Wir haben, lieber Herr Bundesrat Schennach, das Thema sehr intensiv diskutiert, die Frage, Richtwerte für die einzelnen Punkte festzuschreiben. Gerade im Pflichtschul­bereich, wo wir ganz eng mit den Ländern zusammenarbeiten und auch die Kom­petenz bei den Ländern – Stichwort Schulerhalter – verankert ist, halte ich es für not­wendig, diese Variabilität einzubauen, gleichzeitig aber sicherzustellen – Herr Bundes­rat Schnider hat auch auf die Ausschussdiskussion hingewiesen –, dass selbstver­ständlich die Ressourcen bereitgestellt werden, nämlich dann eben für Teamunterricht, mehr Ressourcen für Individualisierung.

Zum Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen – Sie, Frau Bundes­rätin Mühlwerth, haben dieses Thema angesprochen –: Für mich ist das ein erster Schritt, dass wir jetzt in der 9. Schulstufe – und sie ist ja in der Tat der neuralgischste Punkt in unserem Bildungssystem – mit Kleingruppen arbeiten, mit dem Ziel, die Drop-out-Quoten zu senken. Selbst wenn es die finanziellen Ressourcen gegeben hätte, darf ich aber sagen, es wäre mit September 2008 eine Einführung von 25 – egal, ob jetzt als Richtwert oder Fixwert formuliert – einfach nicht durchführbar gewesen, weil dann 2 500 oder 3 000 Schüler und Schülerinnen vor den Toren der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen gestanden wären.

Ich sehe das als ersten Schritt. Wir haben hier eine zweijährige Beobachtungsphase vorgesehen, ob sich nämlich die Kleingruppen auch entsprechend auf die Drop-out-Zahlen auswirken, und ich denke, dass wir hier entsprechend – das muss aber auch mit baulichen Maßnahmen begleitet werden – konsequent weitere Schritte setzen müssen.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 68

Bei der Sprachförderung hat diese Bundesregierung unter anderem im Kindergarten mit der Sprachförderung für die Fünfjährigen angesetzt. Wir werden sehen, wie das im Pilotjahr 2008/2009 zu greifen beginnt. Hoffentlich erreichen wir auch die, die es ganz besonders notwendig haben und brauchen. Das wird das Jahr 2008/2009 zeigen. Das BIFIE hat von mir den Auftrag, hier auch wissenschaftlich begleitend diesen Prozess zu evaluieren, aber wahrscheinlich, sage ich jetzt, wird man um ein verpflichtendes Kindergartenjahr, Vorschuljahr, wie immer es dann ausgestaltet wird, wohl nicht herumkommen.

Eines ist für mich ganz klar: Jedes Kind, das in Österreich in die Schule geht, muss die deutsche Sprache beherrschen, sonst kann es dem Unterrichtsgeschehen nicht folgen. Wir können es nicht hinnehmen, dass überdurchschnittlich viele Kinder mit Migrations­hintergrund dann in Sonderschulen landen, weil sie aufgrund der mangelnden Sprach­kenntnisse nicht entsprechend mitkommen. Ich denke, das können und dürfen wir uns sozial nicht leisten und sollten wir uns auch ökonomisch nicht leisten. Wir können nicht auf ein Drittel der jungen Menschen verzichten. (Allgemeiner Beifall.)

Betreffend politische Bildung darf ich Sie informieren – das war jetzt alles in einem sehr engen Zeitkorsett zu bewerkstelligen –, dass wir auch den Lehrplan neu gestaltet haben, auch in Richtung Kompetenzorientierung, sodass hier das Fach „Geschichte und Politische Bildung“, 8. Schulstufe, mit September starten kann.

Was mir auch persönlich sehr wichtig ist, ist, dass wir mit diesen Maßnahmen – Herr Bundesrat Erlitz hat darauf hingewiesen – doch auch wesentliche Beschäftigungs­effekte erreichen. Es gelingt ein Gegensteuern zu den demografischen Entwicklungen und dem demografisch bedingten Abbau der Lehrerbeschäftigung. Wir können mehr Lehrer und Lehrerinnen beschäftigen. 2007/2008 war es ein Plus von 1 500, im kom­menden Schuljahr, 2008/2009, wird es ein Plus von 800 Lehrerinnen und Lehrern sein. Das ist nicht nur wichtig, weil das auch motivatorisch jetzt im Bildungssystem einfach positiv wirkt, sondern es ist auch vor dem Hintergrund der Alterspyramide, die wir im Lehrberuf zu beobachten haben, essentiell. Denn im Zeitraum 2012 bis 2020 werden 50 Prozent unserer Mitarbeiter in Pension gehen. Es ist daher notwendig, dass wir schon jetzt auch junge Menschen in diesen Beruf bringen und damit auch Beiträge für die Zukunft leisten.

Zum Thema Schulunterrichtsgesetz: Dieses Gesetz ist in meiner Wahrnehmung viel­leicht überhaupt das entscheidendste, wenn wir die Gesetze hinsichtlich ihrer Wirk­samkeit für die Schulentwicklung betrachten. Dieses Projekt mit den Bildungs­standards – ich darf Sie einfach auch darüber in Kenntnis setzen – wurde erstklassig vorbereitet. Seit dem Jahr 2001 wird daran gearbeitet, an 140 Pilotschulen, an 60 assoziierten Schulen mit 500 Lehrerinnen und Lehrern. Das heißt, das ist kein For­schungsprojekt irgendwo im Elfenbeinturm, sondern angewandte Forschung am Schul­standort, konzipiert an der 4. und 8. Schulstufe, eben als Kompetenzprüfung an diesen Punkten.

Es wird jetzt ganz entscheidend davon abhängen, ob dieses Projekt ein Erfolg wird, ob es uns auch gelingt, die Kultur an den Schulen ein Stück zu verändern, nämlich dahin gehend – wir haben im Nationalrat auch intensiv mit der Frau Abgeordneten Zwerschitz darüber diskutiert –, dass es uns gelingt, auch zu einem Rückmeldesystem zu kom­men, dass auch in den Lehrerkollegien darüber diskutiert wird und dass nicht das Spiel „Wer ist schuld?“ gespielt wird, wenn etwas nicht so gut läuft, sondern dass man in proaktive Maßnahmendiskussionen kommt: Was können wir machen, damit es in Zukunft besser geht?

Deshalb ist es notwendig, dass wir intensiv mit den Lehrerinnen und Lehrern, mit den Schulpartnern diskutieren. Wir haben daher auch eine ganze Serie von Informations-


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veranstaltungen geplant, um diesen Prozess, wenn das Gesetz dann endgültig beschlossen ist, zu begleiten. Erstmals wird es ja erst 2012/2013 der Fall sein, dass die Standards flächendeckend zum Einsatz kommen, aber ich denke, dass wir, da man Kultur, Kulturveränderungen leider nicht verordnen und erlassen kann, diese Entwick­lungsarbeit auch noch brauchen, um an den Haltungen, an den Einstellungen gemein­sam zu arbeiten.

Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal für die erstklassige Zusammenarbeit bedanken. Es war – auch darüber darf ich berichten – im Nationalrat zu diesem Thema eine durchaus über die Parteigrenzen hinweg wertschätzende und konstruktive Dis­kussion. Auch ich hoffe, dass wir uns dieses Klima nicht in den Tagen und Wochen vor dem 28. September selbst und mutwillig zerstören. Es sind ganz, ganz wichtige Schritte.

Abschließend möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Ihnen, vor allem aber auch Ihnen, Frau Stourzh, herzlich für die intensive Kooperation danken. Es war, so hat sich im Nachhinein herausgestellt, ganz wichtig, das noch jetzt vor dem Sommer durchzubringen. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

12.37


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


12.38.02

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr ge­schätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Liebe Kollegen und Kolle­ginnen des Bundesrates! Bevor ich zu meinem Thema komme, möchte ich ganz kurz auf die Reden der Herren Kollegen Schennach und Dr. Schnider eingehen.

Meine lieben Kollegen! Sie sagen – für mich verständlich von Ihrer Seite her –, die Asylanten sollen die Muttersprache ihrer Heimat bei uns angewendet bekommen. Meine Damen und Herren! Von unserer Jugend, von unseren Kindern haben an­scheinend schon viele die deutsche Muttersprache und das deutsche Rechtschreiben verloren. Und da, glaube ich, sollten wir zuerst den Hebel ansetzen.

Meine Kollegen! Es gab vor 60 Jahren viele, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden, ob das die Sudetenländer sind, die Gottscheer, die Siebenbürger oder die Donau­schwaben. Sie haben nichts gehabt, sie waren froh, dass sie bei uns aufgenommen worden sind. Trotzdem haben sie sich voll und ganz bei uns integriert, und das war gut so, und sind gute Staatsbürger geworden.

Daher: Volle Integration in allen Lebenslagen, volle Möglichkeiten der Bildung, selbst­verständlich, aber die Sonderstellung, liebe Kollegen, das sollten wir uns überlegen.

Nun zum Thema Schulorganisationsgesetz. – Wir alle haben eine hohe Verantwortung für unsere Jugend zu tragen, hohe Verantwortung vor allem im Bildungsbereich. Ich freue mich, wenn ich mich hier ein bisschen unter den Kollegen umschaue und sehe, dass es im Bundesrat sehr viele Lehrer gibt. Wir haben sogar einen Landes­schul­präsidenten in unserer Mitte. Daher ist auch, wie die Frau Bundesminister gemeint hat, bei den entsprechenden Vorarbeiten das gemeinsame Interesse für unsere Jugend zum Ausdruck gekommen.

Frau Bundesminister, ich bin überzeugt davon, dass vieles getan wurde, aber es wird noch vieles getan werden müssen, um mit unserer Jugend dorthin zu kommen, wo wir sie haben möchten, wo wir unseres Erachtens stehen sollten, wo unsere Heraus­forderung auch in Zukunft gegeben sein wird.


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Das Einvernehmen mit den Ländern, die Klassenschülerhöchstzahl mit 25 festzulegen, ist sehr positiv. Die Senkung der Klassenschülerzahl allgemein ist sehr positiv, ebenso die Ausweitung der Sprachförderung, die Einführung des Pflichtgegenstandes „Politi­sche Bildung“. Und auch die Stellenpläne müssen selbstverständlich neu erstellt werden. Neu ist natürlich auch die Sprachförderung im Umfang von elf Wochen­stunden, etwas, was auch als sehr positiv hervorzuheben ist, bei Nichtkenntnis der deutschen Muttersprache. Auch das ist notwendig.

Zu den Sprachförderkursen. – Geschätzte Frau Bundesminister, vielleicht können Sie noch sagen, wie das möglich sein soll, wenn es erst ab acht Schülern vorgesehen ist. Im ländlichen Raum gibt es Gemeinden mit einem Schüler für Sprachförderung, solche mit zwei, mit drei Schülern, die zusammenzuführen wir schon versuchen, um dort Nachhilfe zu geben. Aber ich glaube, hier sollten wir wirklich schauen, dass sich diese Benachteiligung in Zukunft nicht tatsächlich nachteilig auswirkt.

Das Land Kärnten bezahlt derzeit schon 500 Lehrer, weil wir der Meinung sind, dass die Bildung einen besonderen Vorrang haben muss, wobei für die Landeslehrer und Fachexperten sowie die entsprechende Abwicklung vom Bund die Mehrkosten über­nommen werden sollen. Das zu ermöglichen, ist die Forderung des Landes Kärnten.

Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich habe noch nie gesagt: Mehr Geld!, aber ich glaube, Bildung wird in Zukunft mehr kosten. Ich habe heute schon ein Gespräch mit dem Landesschulpräsidenten der Steiermark gehabt, und wir sind diesbezüglich einer Meinung: Wenn wir wollen, dass wir europaweit nicht im Mittelfeld liegen, was die Bildung angeht, sondern dass wir uns der Spitze anschließen, wird dazu auch mehr Geld notwendig sein.

Bezüglich Schulunterrichtsgesetz, Frau Bundesminister, haben wir auch noch sehr, sehr viel zu tun, vor allem auch im Hinblick auf Qualitätssicherung. Unsere Aufgabe sollte es ja sein, wie ich schon gesagt habe, Österreich in diesem Bereich an die europäische Spitze zu bringen.

In diesem Zusammenhang ist die Einführung der Bildungsstandards auf gesetzlicher Grundlage ebenfalls als sehr positiv zu erwähnen.

Und wenn bei berufsbildenden höheren Schulen wieder Schulnachrichten eingeführt werden sollen, so muss ich sagen: Das geht ja gar nicht anders. Ich kann sagen, da hat es Probleme bei Lehrstellen und in der Weiterbildung gegeben. Wenn da nicht die entsprechende Schulnachricht vorhanden ist, führt das zu negativen Diskussionen.

Ja zur Verbesserung des Berufsreifeprüfungsgesetzes, zu einer erfolgreichen Lehre mit Matura! Wir haben das in Kärnten, und – Gott sei Dank – nehmen das sehr viele in Anspruch. Es ist sehr, sehr positiv, dass Menschen, die eine Lehre machen und dann auch noch Matura dazu machen, hochqualifizierte Mitarbeiter in einem Betrieb oder Führungspersonen werden. Die Kärntner Wirtschaft und das Land Kärnten zahlen dafür 546 € pro Person und Jahr.

Unsere Aufgabe und unsere Verpflichtung ist, die Jugend zu führen. Ohne Eltern kann das, wie heute schon gesagt wurde, nicht funktionieren. Da müssen die Eltern ein­gebunden werden, um die Leistungen der Schüler zu heben.

Es gibt aber auch große Unterschiede im Leistungsbereich der Lehrer. Auch hier, geschätzte Frau Bundesminister, glaube ich, gibt es Möglichkeiten, um den Standard zu heben. Wir wollen, dass unsere jungen Menschen in Zukunft auch das tägliche Leben „verstehen“ und auch mehr Verantwortungsgefühl für das allgemeine Leben mitbekommen. Es gibt in Österreich hochqualifizierte pensionierte Schuldirektoren, die ein hohes Ansehen genießen. Vielleicht könnte man mit diesen eine Diskussion dies­bezüglich einer Verbesserung führen.


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Ich bin in eine Schule mit 45 Kindern gegangen, und für den Weg zur Schule brauchte man zwei Stunden – denn diejenigen, die keine Eltern mehr hatten, hat man auf den höchsten Berg von den Nockbergen hinaufgeschickt –, und dann zwei Stunden Heimweg! Frau Bundesminister, da hat es keine Schonung gegeben. Wir mussten lernen! Ob daheim die Arbeit zu erledigen war oder nicht, das hat man nicht gefragt. Das Lehrziel musste erfüllt werden!

Wir haben auch in Kärnten ein kostenloses Vorschuljahr. Ich kann denjenigen, die das noch nicht haben, nur sagen: Das ist sehr positiv. Es wird gerne angenommen und trägt sicher dazu bei, die Kinder auf den Schulbeginn vorzubereiten.

Sehr geehrte Frau Bundesminister, unsere Sorge gilt auch Schlagzeilen wie jenen in der „Presse“ vom 11. Juli, die da lauten: Immer mehr Fünfzehnjährige können nicht lesen. Analphabetentum nimmt zu. Die EU steckt tief in der Bildungskrise. Fünfzehn­jährige können nicht lesen. Fünfzehnjährige verstehen nicht, was sie lesen. – Zitat­ende.

Laut EU haben wir hier eine große Streuung: von minus 4,8 Prozent Leseschwäche in Finnland bis 53,5 Prozent in Rumänien. Wir liegen im Mittelfeld.

Im EU-Schnitt gibt es 15 Prozent Schulabbrecher, in Österreich sind es 11 Prozent. Kolleginnen und Kollegen, das sind unsere Problemkinder! Wenn wir das analysieren, können wir genau feststellen, dass dort die Probleme liegen. Das sollte uns Sorgen machen, und das darf es nicht geben. Frau Bundesminister, da müssen wir etwas tun!

Erfreulich ist in Österreich die Lehre mit Maturaabschluss. Mit 84,9 Prozent liegen wir da weit über dem europäischen Durchschnitt.

Noch einmal: Die Absenkung der Schülerzahl auf maximal 25 ist sehr positiv. Ebenso ein Ja zur zusätzlichen Einstellung von Lehrern, ein Ja zur Lehre mit Matura, ein Ja zum lebenslangen Lernen. Und es sollen auch die allgemeinen täglichen Aufgaben des Lebens in das Lernziel aufgenommen werden, Frau Bundesminister. Dann wäre unsere Jugend, glaube ich, für die Zukunft gut gerüstet.

Und wenn wir all das machen, und wenn wir der Jugend diesen Stellenwert geben, zu dem auch wir heute hier einen positiven Beitrag geleistet haben, dann sind wir auf dem richtigen Weg, denn die Jugend ist unser größtes Kapital.

Frau Bundesminister, ich bin gerne bereit, Sie in dieser Frage voll zu unterstützen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)

12.49


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Preiner. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


12.49.24

Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die vorliegende geplante Änderung des Schulorganisations- und -unterrichtsgesetzes ist hundertprozentig zu unterstützen. Es wurde von einem meiner Vorredner heute bereits angesprochen, dass nur dann, wenn gemeinsam gearbeitet wird, auch das optimale Ergebnis zustande kommt. Ich würde mir auch wünschen, dass in vielen anderen Bereichen, über den Bildungs­bereich hinaus, gemeinsam gearbeitet wird. Dann würde auch für den gesamten öster­reichischen Staat Positives herauskommen.

Eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert 25 ist schon eine jahre­lange Forderung auch der Gewerkschaften FSG und FCG, wie wir wissen. Im Plenum befassten wir uns auch schon einige Male damit. Im Pflichtschulbereich haben bereits viele Bundesländer die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 vorgenommen.


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Das ist auch ein wesentlicher Garant dafür, dass Unterricht für alle Beteiligten, also für Lehrer und Schüler, effektiver und nachhaltiger gestaltet werden kann.

Unter Unterrichtsministerin Gehrer hat es in dieser Frage, wie wir wissen, einen Stillstand gegeben. Sie lehnte eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl einfach ab, mit der Begründung, dass der Bund hiefür keine Finanzmittel zur Verfügung hat und dass das auch ausnahmslos Angelegenheit der Länder ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Herr Kollege, mittlerweile ist das, wie wir wissen, ja schon Geschichte.

Im Bildungsbereich ist – und das möchte ich ebenfalls feststellen – in den letzten eineinhalb Jahren dank Frau Bundesministerin Schmied viel geschehen. Man könnte durch die Umsetzung vieler Inhalte zweifelsohne von einem Reformschub sprechen, den es in den letzten neun Jahren davor eben nicht gegeben hat.

Nach einigen Bremsversuchen unseres Koalitionspartners liegt nun – mit etwas Ver­spätung, aber doch – zu drei bildungspolitischen Kernanliegen, wie ich meine, ein entsprechendes Ergebnis vor. Das Wichtigste: die Senkung der Klassenschüler­höchst­zahl im Pflichtschulbereich, auch was die Unterstufe der AHS betrifft, auf den Richtwert 25. In der AHS-Unterstufe kann der Wert um 20 Prozent überschritten werden, um Abweisungen zu vermeiden. Hier sehe ich aber eine teilweise Ungleichbehandlung auch gegenüber den Schulerhaltern. Bei Pflichtschulen sind das hauptsächlich die Gemeinden.

Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl ist meiner Meinung nach zweifelsohne ein wesentlicher Schritt in Richtung eines modernen, qualitätsorientierten Unterrichts­geschehens. Der Bund stellt den Ländern auch zusätzliche Planstellen trotz Schüler­rückgangs zur Verfügung, bis zum Schuljahr 2010/11 in Summe voraussichtlich 4 500 im Pflichtschulbereich. In Burgenland werden zum Beispiel durch die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 in der zweiten und sechsten Schulstufe im kom­menden Schuljahr zusätzliche 42 Klassen geschaffen, was ich sehr positiv finde.

Sprachförderkurse, auch ein wichtiges Thema, dienen ebenfalls der Sicherung des Unterrichtsertrages. Dabei geht es um die Fortsetzung der befristeten Sprachförder­kurse für Schüler mit mangelnden Kenntnissen in der Unterrichtssprache, aber nicht nur um Migrantenkinder, sondern auch um Kinder deutscher Muttersprache, die eben eine zusätzliche sprachliche Förderung benötigen. Die Sprachförderkurse sind auch eine wesentliche Maßnahme zur sozialen Integration für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache und werden auch auf die Hauptschule und polytechnischen Schule ausgeweitet.

Ich möchte in Erinnerung rufen, dass es bereits eine sprachliche Frühförderung gibt. Vor dem Jahr 2006 standen für die sprachliche Frühförderung im Kindergarten und in der Vorschulklasse 500 000 € zur Verfügung. Dank unserer Frau Bundesminister sind es gegenwärtig 5 Millionen € pro Jahr.

Die finanziellen Mittel für diese sprachliche Frühförderung im Pflichtschulbereich be­laufen sich gegenwärtig in Summe auf zirka 30 Millionen €, die der Bund zur Verfügung stellt.

Weiters ist die Einführung eines Pflichtgegenstandes „Geschichte und Politische Bil­dung“ in der achten Schulstufe vorgesehen. Dies hängt vor allem auch mit der Herab­setzung des Wahlalters auf 16 Jahre zusammen. Ziel ist, dass die Jugendlichen rechtzeitig für ihre demokratische Mitbestimmung fit gemacht und in ihrer demo­kratiepolitischen Kompetenz gestärkt werden. In der polytechnischen Schule ist „Polit­ische Bildung“ bereits als separater Pflichtgegenstand vorgesehen.

Ich würde auch einen eigenen Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung“ in der achten Schulstufe sehr begrüßen, auch aus dem Grund, weil ich 2006 hier im Bundesrat einen


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Entschließungsantrag einbrachte, der auch beinhaltet hat, dass es neben der Herab­setzung des Wahlalters auf 16 in der achten Schulstufe einen eigenen Unterrichts­gegenstand „Politische Bildung“ geben soll. Ich weiß aus eigener Erfahrung, auch aus Erzählungen von vielen Kollegen und aus Erzählungen von den eigenen Kindern, dass in der achten Schulstufe im Unterrichtsgegenstand Geschichte sehr wohl auf die Entwicklung der Parteien eingegangen wird (Zwischenruf der Bundesrätin Mühl­werth) – Frau Kollegin Mühlwerth, das ist sehr wohl der Fall! –, aber meiner Meinung nach viel zu wenig intensiv. Daher bräuchte man da eine Intensivierung und Erweite­rung.

Kolleginnen und Kollegen! Manche behaupten auch, dass die Jugendlichen politik­verdrossen und an politischen Vorgängen nicht interessiert sind, was sicherlich zum Teil stimmt. Laut einer SORA-Studie war die Wahlbeteiligung der Jugendlichen bei diversen Gemeinderats- und Landtagswahlen in der Vergangenheit ähnlich hoch wie die Beteiligung der Erwachsenen. Auch ist das Interesse an allgemeinen politischen Vorgängen, denke ich, seitens der Jugendlichen sehr wohl gegeben.

Kritik gibt es aber sehr wohl an politischen Parteien, was meiner Meinung nach auch mit dem Umgang der Parteien miteinander zu tun hat und mit der nicht besser werdenden politischen Kultur zusammenhängt. Hier sind wir alle gemeinsam gefordert (Zwischenrufe bei der ÖVP), zur Verbesserung der politischen Verhältnisse, des politischen Klimas, im Lande beizutragen und den Schmutzkübel zu Hause zu lassen. Ziel kann daher nur sein, Sachpolitik vermehrt in den Vordergrund zu stellen. Dann können wir Politiker vielleicht wieder Vorbild für die Jugendlichen in unserem Lande sein.

Ein positiver Schritt in Richtung praktischer politischer Bildung wird aber auch durch die Demokratiewerkstatt hier im Hohen Haus, im Parlament selbst, gesetzt. Viele Schüler machen davon Gebrauch und können so auch mit uns Bundesräten in Kontakt treten.

Zu den Bildungsstandards – das betrifft jetzt das Schulunterrichtsgesetz – ist zu sagen, dass sie bereits viele europäische Länder als fixen Bestandteil in ihre Bildungssysteme aufgenommen haben. Sie stellen auch ein wesentliches Instrument der Qualitäts­sicherung dar und sind selbstverständlich auch im Regierungsprogramm vorgesehen. Durch die Einführung von Standards werden regelmäßig und, soweit das möglich ist, objektiv Kompetenzen von Schülern erhoben, was für die weiteren Planungsschritte auch im methodisch-didaktischen Bereich notwendig ist.

Diese Standards haben das Ziel, Lehrpläne und Curricula in eine auf das Lernergebnis orientierte Form zu bringen. Wesentlich ist auch, denke ich, dass diese Bildungsziele für alle Beteiligten, für Eltern, Schüler und Lehrer, entsprechend transparent gestaltet werden und vor allem auch die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen in Zukunft hoffentlich besser gegeben ist, als das in der Vergangenheit der Fall war. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man zum Beispiel Maturaergebnisse selbst in einem kleinen Gymnasium mit zwei, drei Klassen nicht vernünftig vergleichen kann. Wie soll das dann erst innerhalb eines Bundesgebietes möglich sein?

Um die Umsetzung der Bildungsstandards zu gewährleisten, ist es meiner Meinung nach auch notwendig, dass sich hier das BIFIE entsprechend einbringt. Ich denke, und die Frau Ministerin hat es angesprochen, dass das BIFIE auch eine zentrale Rolle, was das Bildungsmonitoring betrifft, übernehmen wird.

Pilotschulen leisten bereits jetzt sehr gute Vorarbeiten dafür, dass die bundesweit einheitliche Gestaltung und das erste Ranking der Bildungsstandards im Jahr 2012 flächendeckend in ganz Österreich durchgeführt werden kann. Für den finanziellen Mehraufwand kommt unser Unterrichtsministerium auf. Dieser Aufwand beläuft sich


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nach jetziger Prognose für den ersten Vollbetrieb, der im Jahr 2012 stattfinden wird, auf zirka 6 Millionen €.

Kolleginnen und Kollegen! Diese Investitionen, sowohl was die Sprachförderung, aber auch was die Bildungsstandards betrifft, sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes, Investitionen in die Jugend. Ziel sozialdemokratischer Bildungspolitik ist daher, dass jedes Kind entsprechend seinen Talenten gefördert werden soll. Bildungsqualität und Chancengleichheit müssen daher für alle Schülerinnen und Schüler in Österreich auch langfristig gesichert sein. Ich sehe das als die wesentlichste Aufgabe, vor der wir stehen, und hoffe, dass wir diese Aufgabe in Hinkunft auch in gemeinsamer Arbeit entsprechend bewältigen werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

12.59


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Rausch. – Bitte.

 


13.00.23

Bundesrätin Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass ich meine erste Rede hier im Hohen Haus zu einem Thema und Gesetz halten darf, das gerade für uns Junge und somit für mich als Jugend- und Schülervertreterin sehr wichtig ist.

Ich erspare mir an dieser Stelle – ich bitte dafür um Verständnis – jeden Kommentar zur Amtsführung von Ihnen, Frau Bundesminister, vor allem auch, weil mir aufgrund der kürzeren Zeit meiner politischen Tätigkeit auch die Vergleichsmöglichkeit fehlt und weil ich aufgrund meines Selbstverständnisses als Jugend- und Schülervertreterin zu allen Unterrichtsministern/Unterrichtsministerinnen eine kritische Distanz brauche. Im Lichte dessen sind auch meine folgenden Statements zu sehen.

Wir haben in letzter Zeit viele öffentliche Diskussionen über die Schule und unser Schulsystem geführt und erlebt. Natürlich haben gerade wir Jungen, die, die noch in der Schule sind, und die, die noch vor relativ kurzer Zeit in der Schule waren, sehr intensiv diskutiert.

Mir haben viele Gespräche gezeigt: Es geht den Schülerinnen und Schülern, aber auch vielen, vor allem jungen Lehrerinnen und Lehrern nicht darum, wie die Schule, in der sie sind, heißt, was auf der Schule draufsteht, sondern vielmehr darum, was sich drinnen abspielt, sodass letztlich für alle auch etwas Gescheites herauskommt.

Somit sind alle Maßnahmen, die uns heute zur Beschlussfassung für eine Änderung des Schulorganisationsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes vorliegen, wert­voller, davon bin ich fest überzeugt, als all die ideologisch motivierten, totalen Umkrem­pelungsversuche der letzten Zeit – vielleicht schlägt da in mir auch der viel zitierte Pragmatismus der heutigen Jungen durch.

Zu den einzelnen Bereichen des vorliegenden Änderungsvorhabens.

Politische Bildung. – Es wurde – sicher auch von Mitgliedern dieses Hauses – sehr darüber geklagt, dass sich Junge politisch zu wenig einbringen. Dies geschieht aber, das wurde von Vorrednern bereits gesagt, nicht aus mangelndem Interesse, was durch Befragungen und Studien hinlänglich bewiesen ist. Vielmehr liegt das daran, dass sich viele junge Menschen zu wenig über politische Vorgänge und politische Beteiligungs­möglichkeiten informiert fühlen.

Dazu habe ich auch Zahlen: Exakt drei Viertel der im Rahmen einer von der Donau-Universität durchgeführten Studie befragten 14- bis 24-Jährigen beziehen politische Informationen nur aus Massenmedien. Dass das in einer Zeit des um sich greifenden


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 75

Populismus, der sich vor allem in dem österreichischen Massenmedium schlechthin niederschlägt, vielleicht nicht unbedingt so gescheit ist, ist das eine. Das andere und für mich viel Entscheidendere ist, dass sich die jungen Menschen selbst politische Bildung wünschen. Und auch das ist durch diese Studie, die auch von Ihrem Ministerium, Frau Bundesministerin, in Auftrag gegeben ist, belegt.

Ganze 71 Prozent sagen deutlich, sie wünschen sich ein eigenes Fach, das sich mit politischer Bildung beschäftigt, sie nennen das „Demokratie lernen“. Und obwohl dieser Wunsch bekannt ist, dass sich die jungen Menschen ein eigenes Fach politische Bildung wünschen, auch den Ministerien – ich glaube, auch vom Wissenschafts­ministerium wurde diese Studie in Auftrag gegeben –, und obwohl von SchülerInnen und JugendvertreterInnen aller politischer Richtungen dieser Wunsch bekräftigt wurde, immer wieder unterstrichen wurde, sieht die vorliegende Änderung wieder nur ein gemischtes Fach vor.

Klar ist es eine Errungenschaft, vor allem die Errungenschaft, dass wir das Unter­richtsfach jetzt schon früher haben und dass wir damit der Wahlaltersenkung Rech­nung tragen. Schade ist aus meiner Sicht jedoch – ich möchte das sehr stark betonen –, dass man aus den bisherigen Erfahrungen, nämlich dass im Misch­gegen­stand „Politische Bildung und Geschichte“, den auch ich schon erleben durfte, die politische Bildung regelmäßig zu kurz kommt, nicht die richtigen Konsequenzen zieht.

Auch wenn ich heute gemeinsam mit meiner Fraktion dem Gesetz meine Zustimmung geben werde, ist für mich Folgendes klar – ebenso wie für viele Mitstreiter in der Schüler- und Jugendvertretung und, wie ich heute erfreulicherweise gehört habe, auch für die Lehrervertretung unter Kollegem Erlitz –: Wir wollen den jungen Menschen ihren Wunsch erfüllen, und wir wollen ein eigenes Fach politische Bildung weiterhin als Ziel verfolgen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)

Es gibt vorerst keinen eigenen Unterrichtsgegenstand, aber damit es nicht bloß bei dieser Umbenennung bleibt, darf ich an Sie, Frau Bundesminister, einen Wunsch, eine Bitte formulieren, die heute schon mehrmals zum Ausdruck gekommen ist, nämlich die Lehrerinnen und Lehrer in dieser spannenden, aber auch sehr herausfordernden Aufgabe nicht allein zu lassen, und den Wunsch, dass es klare Rahmenbedingungen gibt für die politische Bildung, da die Aufgabe komplex und vielleicht mit sehr vielen Vorurteilen oder sehr vielen Schwierigkeiten, auch persönlichen, verbunden ist.

Denn nur wenn die Lehrerinnen und Lehrer wissen, was sie zu tun haben, können sie, glaube ich, die Schülerinnen und Schüler optimal auf das Teilnehmen an demo­kra­tischem Handeln vorbereiten.

Ich darf in dieser Runde auch eine Botschaft an uns alle richten: Ich glaube, dass wir als Mandatarinnen und Mandatare besonders gefordert sind, den Praxisaspekt der politischen Bildung entsprechend zu unterstützen, indem wir mit Schulen, mit Lehrerin­nen und Lehrern, aber vor allem mit Schülerinnen und Schülern in Kontakt treten und uns bereit erklären, beispielsweise Diskussionen und Schulprojekte zu unterstützen und daran teilzunehmen.

Ich weiß und ich spüre das, wenn ich unterwegs bin: Junge Leute wollen ins Gespräch kommen, aber nur dann, wenn das aufrichtig und ernst gemeint ist. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)

Gemäß der von mir bereits zitieren Umfrage, die von den beiden Ministerien für Unterricht und Wissenschaft in Auftrag gegeben wurde, beklagen sich rund zwei Drittel der befragten 14- bis 24-Jährigen darüber, dass sich Politikerinnen und Politiker nicht um die Meinung junger Menschen kümmern. Ich glaube, dass das nicht der Fall ist.


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Aber vielleicht sollten wir das auch stärker zeigen und sehr aktiv und aufrichtig auf die jungen Menschen zugehen.

Abschließend noch etwas zur Klassenschülerhöchstzahl. Wenn man unterwegs ist – viele von Ihnen wissen das sicher auch –, weiß man, was die Menschen denken. Die Menschen denken, diese Senkung der Klassenschülerhöchstzahl ist längst überfällig. Es gibt auf der einen Seite immer weniger Schüler, weil es immer weniger Kinder gibt, und auf der anderen Seite gibt es viele Junglehrerinnen und -lehrer, die auf Jobs warten. Außerdem wird uns immer wieder gesagt, dass es gerade heute sehr wichtig ist, individuelle Talente und Fähigkeiten ganz bewusst zu fördern, damit sie auch gezielt eingesetzt werden können.

In Niederösterreich haben wir diesen Schritt, die Senkung der Klassenschüler­höchst­zahlen, in den Pflichtschulen schon vorgezogen. Und es hat sich bewiesen, dass das ein Erfolg ist, letztlich auch, weil viele junge Lehrer damit die Chance auf einen Job bekommen haben – es könnten natürlich noch mehr sein.

Eines möchte ich dazu anmerken, weil es mir selbst auch wichtig ist: In einer Anfrage­beantwortung an den Nationalrat haben Sie, Frau Bundesminister, im vergangenen Jahr erklärt, dass die für die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl vorgesehen Ressourcen auch im Rahmen der Entwicklungsarbeit zur Neuen Mittelschule einge­setzt werden können.

Ich möchte es jetzt nicht Etikettenschwindel nennen, das liegt mir fern, aber ein biss­chen merkwürdig ist es für mich schon, dass man das eine zuerst sagt und dann mit dem Geld etwas anderes macht, als man den Menschen vorher erklärt hat.

Ich möchte der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass nun, da wir die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl für alle Schulen beschließen, die dafür vorgesehenen Mittel tatsächlich so eingesetzt werden, wie es draufsteht. Das haben sich die Schülerinnen und Schüler, glaube ich, auch verdient.

Zum Abschluss ein Satz zu den Bildungsstandards: Wenn diese Bildungsstandards – das hat die heutige Diskussion auch gezeigt – ein Stück zur Kulturänderung beitragen und somit auch ein Stück in Richtung Lehrer-Feedback oder Stimmung für Lehrer-Feedback gehen, dann ist das etwas, was den Schülerinnen und Schülern und mir als Jugendvertreterin sehr entgegenkommt. In diese Richtung unterstützen wir weiterhin gerne und bringen uns auch ein. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Schennach, Mitterer, Ing. Kampl und Herbert.)

13.08


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geän­dert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 77

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.09.385. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird (577 d.B. und 638 d.B. sowie 7999/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nunmehr zum Punkt 5 der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Grimling. Ich bitte um den Bericht.

 


13.09.52

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des National­rates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor. Daher verzichte ich auf die Verlesung und komme sogleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


13.11.08

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Gospa minister! Ich bin Berufsschullehrerin, und zwar eine begeisterte Berufsschullehrerin, die sehr gerne mit ihren Schülerinnen und Schülern arbeitet. Sie sind sehr kreativ, sie sind bildungswillig, und sie müssen ganz einfach die Möglichkeit bekommen für die besten Chancen für die Weiter- und Aus­bildung, um dadurch auch ein breites Spektrum beruflicher Perspektive zu bekommen.

Ich arbeite in der Berufsschule I in Villach, wo die Möglichkeit der Berufsmatura zwar erst nach dem Abschluss der Lehrabschlussprüfung gegeben ist, aber ich glaube, gerade diese Berufsmatura, liebe Kolleginnen und Kollegen, ermöglicht unseren Lehrlingen die für die Zukunft so wichtige Weiter- und Fortbildung, die sie ganz einfach brauchen, denn durch den Erwerb der Berufsmatura ist den Lehrlingen der Zugang zu den Universitäten und Fachhochschulen ermöglicht.

Was ändert sich jetzt? – Die Berufsmatura ist eigentlich nichts Neues, aber dieses Gesetz der Berufsreifeprüfung – ich möchte mich wirklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei Ihnen, geschätzte Frau Bundesministerin, dafür bedanken – schreibt fest, dass die Berufsmatura erstens kostenlos sein wird. Das war bis jetzt nicht der Fall.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 78

Die Bildungsanbieter erhalten eine Förderung vom Bund in der Höhe von 6 000 € für jene Lehrlinge, die sich für diesen Weg entscheiden. Dieses Geld kann für die Vor­bereitungskurse, für die Materialien und für die Prüfung verwendet werden.

Eine zweite wichtige Verbesserung ist, dass die Trägerorganisationen – seien es bfi, WIFI, aber auch die Berufsschulen selbst –, die für jedes Bundesland von der jewei­ligen Landesregierung nominiert werden, länderspezifische Ausbildungsmodelle koor­di­nieren, die mit dem Bundesministerium abgestimmt werden müssen. Das heißt konkret, dass dadurch österreichweit hohe Qualität gewährleistet ist.

Ich habe schon am Anfang erwähnt, dass es bisher so ist, dass die Berufsmatura erst nach der Ablegung der Lehrabschlussprüfung möglich ist. Jetzt kommt die nächste Verbesserung, und zwar dass die Berufsmatura während der Berufsschulzeit möglich ist. Drei der vier Teilprüfungen – Deutsch, Lebende Fremdsprache, Mathematik und ein Fachbereich aus dem jeweiligen Lehrberuf – für diese Berufsmatura können schon vor der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dieses Gesetz startet im Herbst 2008 als Pilot­projekt. Im Vollausbau werden zirka 1 600 Lehrlinge pro Jahrgang von diesem Angebot Gebrauch machen und auch profitieren. Die Förderungsmittel der öffentlichen Hand werden zirka 9,6 Millionen € betragen. Das ist Geld, das sehr, sehr gut investiert ist. Das ist Geld für unsere Jugend. Das ist Geld, durch das die jungen Menschen mehr Chancen für die Zukunft haben werden. Das ist Geld, das den Jugendlichen, den Lehrlingen zu mehr Bildung und besseren Jobchancen verhilft.

Es ist das eine Maßnahme für soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit, und es ist das nicht nur ein Baustein, sondern ein Meilenstein zur Verbesserung des dualen Ausbildungssystems. Die Kombination von Lehre und Reifeprüfung ist ein Mehrwert für unsere Lehrlinge. Die Lehre wird attraktiver, und die Chancen auf Höherqualifizierung nach Abschluss der Lehre werden steigen – und davon profitieren wir alle: die Gesell­schaft, die Unternehmen und die gesamte Wirtschaft.

Selbstverständlich werden wir dieser Gesetzesänderung unsere Zustimmung geben. (Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.) – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.16


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Dr. Schnider. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.16.39

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich dem anschließen, was meine Vorrednerin gesagt hat. Ich glaube, es ist eine ganz wichtige Einrichtung, dass es die Möglichkeit der Lehre mit Matura gibt, was ja schon 2005 hier in diesem Haus Gesetz geworden ist. Jetzt erfährt dieses Gesetzesstück eine Erweiterung, nämlich insofern, als auch Personengruppen mit anderen Bildungs- und Lernbiografien hier einen Zugang bekommen; ob das jetzt die öffentlich-rechtlich oder vertragsrechtlich Bediensteten des Bundes sind, ob das Personen mit zumindest dreijähriger Berufs­tätigkeit mit Abschluss sind, ob das diejenigen sind, die einen dritten Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule gemacht haben, ob das die Absolventen des vierten Semesters von berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige, und, und, und sind.

Ich meine, damit wird ein wichtiger Schritt in die Richtung gesetzt, dass wir Verant­wortung gerade auch für diejenigen haben, die andere Lern- und Bildungsbiografien haben, und wir uns nicht damit zufriedengeben können, zu sagen: Na ja, das ist eben die Drop-out-Quote! Denn gerade durch solche Impulse und durch solch ein Trans-


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parentmachen, Zugänglichmachen wird auch anderen Personengruppen einiges ermög­licht. – Das eine.

Das Zweite ist – ich halte das auch für wichtig; das hat meine Vorrednerin schon angesprochen –, dass man auch schon vor Abschluss der Lehre Teilprüfungen machen kann. Wichtig dabei ist allerdings, dass man niemanden überfordert, sondern dass das einfach als Möglichkeit gegeben ist, denn ich glaube, dass eine vollwertige Lehre sehr, sehr viel Arbeitsaufwand bedeutet und aufgrund des dualen Schulprinzips auch sehr viel mit schulischem Umfeld, mit Bildung und Schule zu tun hat. Darauf möchte ich schon hinweisen.

Ein weiterer Punkt ist, dass nun, gerade was die deutsche Sprache betrifft, dem Mündlichen große Bedeutung zukommt. Das halte ich für ganz wichtig. Ich glaube, dass das auch in Richtung von Projektarbeit ein richtiger Schritt ist. Denken wir an unsere veränderte Matura! Ich habe heuer bei meiner Tochter gesehen, mit welcher Begeisterung die Schüler die Fachbereichsarbeiten angegangen sind und wie sie sich hineingesteigert haben. Ich habe auch gemerkt, dass eigentlich von all dem, was rund um die Matura gelernt und gemacht worden ist, da am meisten übrig geblieben ist.

In diesem Zusammenhang ist es sehr wohl wichtig, dass wir zumindest ein bisschen darüber nachdenken – das ist im Nationalrat angesprochen worden, ist vor allem vonseiten der Vorarlberger auch eingebracht worden; wenn ich das hier mit herein­nehmen darf – und beachten, dass damit nicht das Niveau gesenkt wird.

Das heißt, es geht schon auch um Qualität. Ich sehe aber im Gesetz einen Passus, der mich da schon ein Stück hoffen lässt und wo ich auch darum bitte, dass man ihn wirklich ganz oben hineinschreibt, nämlich verordnete Curricula. Ich glaube, dass das schon wichtig ist.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir viele Zugänge schaffen, so wie ich es im ersten Teil meiner kurzen Rede hier gesagt habe, aber dass man gewisse Dinge auch sehr klar eingrenzt und auch begrenzt und klar sagt: Das sind unsere Zielverein­barungen, das sind unsere Standards, indem man auch sehr klare Curricula festlegt, und zwar – und darüber bin ich besonders froh, und deswegen glaube ich auch, dass der Punkt heute wunderbar in dieses Paket passt – keine Curricula, wo es in erster Linie darum geht, irgendwelche Ziele oder irgendwelche Inhalte inputorientiert zu steuern – das ist ja genau der Unterschied! –, sondern wo es um Kompetenzen geht.

Das heißt, wenn wir heute von Curricula reden, dann reden wir immer auch von kompetenzbasierten Unterlagen – und sonst von gar nichts! Ich glaube, dass das zum ersten Punkt auch nachzutragen ist. Daher bin ich sehr, sehr froh. Aber ich will das jetzt auf gar keinen Fall kleinreden, sondern ich meine, dass wir solche Bedenken ernst nehmen und in die Evaluierung auch mit hineinnehmen müssen.

Ein weiterer Punkt, für den ich sehr, sehr dankbar bin, betrifft die Finanzierung. Schon im Ausschuss wurde gesagt, das alles sei kostenfrei. Moment, wir stehen jetzt auch hier im Wahlkampf! Ich sage lieber „Wahlbewegung“, aber sagen wir, wir stehen im Wahlkampf. – Wenn ich das gesetzlich richtig mitbekommen habe, so hat die Frau Bundesministerin Mittel bereitgestellt, sodass im Grunde, wenn der Bund – ich glaube, dass ich es richtig gelesen habe – 6 000 € pro Person, die diese Matura macht, zur Verfügung stellt und es eine gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gibt, so ein kostenfreies Angebot möglich ist.

Aber wenn das nicht der Fall ist, das heißt, wenn die neue Regierung sagt: Nein, das war schön und gut, aber jetzt machen wir alles wieder anders, dann könnte da schon auch etwas sozusagen umfallen. Bitte mich zu berichtigen, wenn ich hier jetzt etwas


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Falsches sage! Deshalb halte ich es für ganz wichtig und bin auch sehr froh darüber, dass die Frau Bundesministerin das jetzt eingestellt hat.

Aber ich sage jetzt schon – und das meine ich nicht polemisch; da sollen mir meine Kollegen aus der Steiermark nicht böse sein –: Ich bin etwas verwundert darüber, dass bei uns im Land der zuständige Landesrat Kurt Flecker mit 1. Jänner 2008 genau die Mittel für diese Matura um 50 Prozent reduziert hat, und zwar mit dem Argument, es gebe einen Geldmangel im Ressort. Aber es stehen – und das hat mich wirklich erstaunt – für sogenannte 70 Praktikantinnen- und Praktikantenstellen 2 Millionen € aus dem Budget zur Verfügung, und man kann offensichtlich – und das soll man jetzt auch nicht polemisch sehen – auf alle Studiengebühren der FH Joanneum – das sind ungefähr 2 Millionen – mit einem Schlag verzichten.

Wenn wir hier etwas beschließen, wo alle sagen: Das ist großartig, das ist wichtig!, und aus dem Gesetz herauszulesen ist, dass die Kostenfreistellung für diese Angebote nur dann möglich ist, wenn der Bund und das Land zusammenarbeiten, wir aber in manchen Ländern – ich rede jetzt nur von meinem Bundesland; ich weiß nicht, wie es in den anderen ist – die Mittel auf 50 Prozent reduzieren, dann frage ich mich, ob wir uns da ganz ernst nehmen.

Ich bitte, dass die Kollegen und Kolleginnen, vor allem die Bundesräte von der Sozial­demokratischen Partei, das noch einmal überdenken, ob Sie nicht doch ... (Bundesrat Schimböck: Sie sind für Studiengebühren an der Fachhochschule!) – Ja, bin ich. Ich glaube, dass wir viel stärker im primären und auch im vorschulischen Bereich, im Kindergarten, Gratisangebote machen oder Kostenfreiheit anbieten sollen. Gerade was den tertiären Bereich betrifft, sind wir da auf einem sehr guten Weg.

Ich bitte, noch einmal darüber nachzudenken, ob wirklich Geldmangel gerade für dieses Ansinnen ein Grund sein kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.24


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.24.31

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Man muss sich eigentlich die Frage stellen: Warum mussten wir so lange auf diese Möglichkeit warten? Irgendwie ist es nur mehr verwunderlich, dass wir heute, 2008, diese Möglichkeit endlich öffnen und endlich anbieten.

Kollege Schnider! Ich glaube, das Zauberwort, das über dem Ganzen steht, heißt Durchlässigkeit – Durchlässigkeit, die wir einfach brauchen, damit wir nicht in Sack­gassen ausbilden. Wir müssen Übertritte ermöglichen. Es muss, wenn aus geographi­schen Gründen nur eine Hauptschule da ist und diese ein gutes Niveau hat, der Übertritt in die Oberstufe möglich sein, wie es zum Beispiel beim Herrn Willi Molterer geglückt ist. Diese Möglichkeit muss prinzipiell im Schulsystem enthalten sein.

Es muss möglich sein, zu einem Zeitpunkt, zu dem sich jemand für eine Lehre entschieden hat, zu sagen: Ich will eine zusätzliche Qualifizierung erwerben, und zwar nicht irgendwann, sondern parallel zu meiner beruflichen Ausbildung!

Durch dieses Gesetz wird es nun auch möglich sein, dass auch Personen in Lehr­berufen mit weniger als vier Ausbildungsjahren beziehungsweise Schulabbrecher und -abbrecherinnen von BMS und BHS eine Berufsreifeprüfung machen.

Die Diskussion, die meine Vorrednerin und mein Vorredner – die Kollegin Blatnik war der Meinung, es koste gar nichts; Kollege Schnider sagte, es koste gar nichts, wenn –


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geführt haben, hätten wir uns leichter machen können, denn eine diesbezügliche Initiative hat es sehr wohl im Nationalrat gegeben. Wenn ihr beide das wollt, dann frage ich mich, warum es nicht gelungen ist, denn derzeit kostet es schon etwas. Das sollte man hier nicht verschweigen. Man sollte hier nicht sagen, dass es nichts kostet. (Bundesrätin Zwazl: In Niederösterreich! Bei uns ist es gratis!)

Frau Präsidentin Zwazl, danke für diese wichtige Information. Die baue ich gerne sofort ein. Es ist toll, dass die Niederösterreicher das gemacht haben. Es wäre gut, wenn wir das generell machen würden.

Ich meine, die jungen Leute, die eine Lehre machen, stehen da in einer Situation, wo sich die Frage stellt: Ist die Schulter der Gesellschaft freundlich, die wir den jungen Menschen zeigen, oder versteht die Gesellschaft es nicht? Wie reagiert die Gesell­schaft an einem bestimmten Punkt? Das Schlimmste ist, wenn Menschen, die aus irgendwelchen Gründen die Schule abgebrochen haben, aus einer individuellen Entwicklung heraus, keine Möglichkeit zu einer Reintegration haben.

Ich bin sehr, sehr froh darüber, dass es in Wien eine ganz kleine Schule im Wiener­wald gibt, die jungen Leuten, die wiederholt mit der Schulpflicht in Konflikt geraten sind – und hier ist bei extremen Verwahrlosungssyndromen immer die Frage, was die Bestrafung von Eltern, die in einer sozialen Falle leben, bringt –, die Möglichkeit gibt, den Hauptschulabschluss zu machen, und zwar auch als 18-Jährige.

Genauso wichtig ist es, dass Schulabbrecherinnen und Schulabbrechern von BMS und BHS durch diese Möglichkeit neue Chancen eröffnet werden. Darum geht es!

Dass nun eine gemeinsame Note aus schriftlich und mündlich in Deutsch gebildet wird, kann keinesfalls schaden. Ich glaube, die Richtigkeit der Bedenken, dass es hier zu einer Abwertung kommt oder dass die mündliche Prüfung dann eine sehr schlechte schriftliche „overruled“, müssen die Praxis und der Alltag erst beweisen. Ich habe da keine Bedenken, dass das nicht von jenen, die das betreiben, in einem guten Maße gestaltet wird.

Herzlichen Dank, dass wir das endlich haben. Es ist für die jungen Leute, egal, ob sie in einer ordentlichen Lehre stehen oder ob sie eine „Schulabbrecherkarriere“ haben, eine ganz wichtige und große neue Chance. – Danke. (Beifall des Bundesrates Dönmez sowie Beifall bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

13.29


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Schmied. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


13.29.32

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesräte! Diese Novelle zum Berufsreifeprüfungsgesetz ist – und das wurde von den Vorrednern schon betont – ein ganz wichtiger Schritt. Es geht nämlich dabei darum, dass kein Bildungsweg zur Bildungssackgasse wird und dass wir immer wieder Chancen und Möglichkeiten zur Weiterbildung, zur Weiter­qualifikation bieten. In diesem Sinne ist das, was wir heute beschließen, ein wichtiger Schritt für die Lehrlinge, unter dem Aspekt der Fairness. Es ist aber auch ein wichtiger Schritt für die Wirtschaft, im Sinne der Aufwertung der dualen Ausbildung.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass diese Leistung, nämlich diese Novelle, durch die intensive Zusammenarbeit mit dem Regierungspartner zustande gekommen ist – klar bei einer Regierungsvorlage! Vor allem aber maßgeblich war die erstklassige Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und mit der Wirtschaft, denn nur im Verbund und im Zusammenwirken kann dann auch deren Umsetzung gelingen, denn, wie Herr Bundesrat Schnider schon gesagt hat, das bedeutet natürlich einen gewaltigen Auf-


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wand und Einsatz für die jungen Menschen. Es ist ganz wichtig, dass auch von Unternehmerseite hier entsprechend mitgeholfen wird, hier auch immer wieder auch Unterstützung gegeben wird, wenn es um Vorbereitungszeiten, um Lernzeiten geht. (Präsident Weiss übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wir werden im Jahr 2008/2009 mit diesem Pilotprojekt beginnen. Vielleicht ein paar Sätze zum Thema Förderung, weil das wirklich ganz zentral ist: Wir wollen – Sie haben darauf hingewiesen – österreichweit hohe Qualität. Wir wollen, dass es österreichweit auch Curricula gibt. Das können wir nur dann erreichen, wenn der Bund hier ent­sprechende Qualitätskriterien vorgibt. Das Modell sieht so aus, dass der Bund 6 000 € pro Lehrling an Fördermitteln bereitstellt. Damit aber muss sichergestellt werden, dass die Ausbildung für den Lehrling kostenfrei ist. Die Vereinbarung im Hintergrund ist aber auch ein klares Bekenntnis zu den vom Bund vorgegebenen Qualitätsstandards. Das ist der Hintergrund!

Wenn es uns in den nächsten Monaten gelingt, auch die notwendigen Schritte in Richtung teilstandardisierte Reifeprüfung zu setzen, Bildungsstandards zu etablieren, dann gelingt uns auch das, was Herr Bundesrat Schnider angesprochen hat, nämlich hier auch besonders auf die Qualität zu achten, um all jenen, die jetzt vielleicht Niveaueinbußen befürchten, wirklich handfeste Argumente entgegenhalten zu können.

Ich darf jetzt noch ein paar allgemeine Sätze sagen, weil ich mich dann beim Prüfungs­taxengesetz, das eher allgemeiner und formeller Natur ist, nicht mehr zu Wort melden möchte.

Bei uns im Ministerium gilt die Devise, gilt das Motto: Die Arbeit geht weiter! Es wird auf der Basis auch der heutigen Beschlüsse intensiv an der Umsetzung gearbeitet, denn die meisten Maßnahmen sollen im September im Klassenzimmer auch erlebbar sein. Wir bereiten jetzt gerade die Verordnung zu den Bildungsstandards vor. Ich möchte diese noch im September in Begutachtung schicken. Es sind ja alle Vor­bereitungen getroffen worden, es ist ja alles da, wozu jetzt abwarten? Ich glaube, dass es durchaus verantwortungsvoll ist, dieses Begutachtungsverfahren jetzt einzuleiten.

Wir führen schon jetzt Gespräche mit den einzelnen Bundesländern, was Lehre und Matura betrifft. Wir müssen ja hier die Trägerschaft klären. Wir müssen sicherstellen, dass in ganz Österreich und möglichst für alle Lehrlinge, die das wollen, auch das Angebot da ist, sodass wir dann im September starten können. Ich darf hier berichten, dass die Vorgespräche sehr, sehr gut verlaufen und wir auf vielen guten Beispielen – Niederösterreich wurde genannt; aber auch Kärnten oder Oberösterreich gehören dazu – aufbauen können.

Was die Finanzmittel betrifft, so gilt für die derzeitige Bundesregierung ein bisschen – unter Anführungszeichen – das Zauberwort „Bildungspfad“. Wesentlich ist – aber da sind, denke ich, die Gesetze dann doch eine handfeste Grundlage –, dass all das, was wir hier jetzt gemeinsam beschließen und in die Welt bringen, letztlich auch in den Budgets seinen Niederschlag findet, denn all diese Maßnahmen kosten natürlich Geld. Sie haben in den Erläuternden Bemerkungen auch die Detailangaben dazu.

Es ist ganz, ganz wichtig – und das möchte ich betonen –, dass wir nicht beginnen, ein Projekt gegen das andere auszuspielen, etwa Neue Mittelschule gegen kleinere Klas­sen oder Lehre mit Matura gegen Bildungsstandards. Wir brauchen alles, wir brauchen alles gemeinsam, und all das kostet mehr Geld, aber Ausgaben für Bildung sind Investitionen in die Zukunft. Und da vertraue ich auch ganz stark auf Sie, dass Sie sich bei den Budgetbeschlüssen besonders für den Bildungsbereich stark machen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)


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Zum Schluss möchte ich mich sehr, sehr herzlich für die gerade hier bei Ihnen immer konstruktiven Gespräche und Beiträge bedanken. Großen Dank auch im Namen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! (Allgemeiner Beifall.)

13.35


Präsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich erteile ihr das Wort.

 


13.35.42

Bundesrätin Juliane Lugsteiner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verbesserung der Chancengleichheit war für diesen Beschluss des Nationalrates die Zielsetzung. Ich darf dir, liebe Frau Ministerin, herzlich danken: Hier ist dir wirklich ein Meilenstein in der dualen Ausbildung gelungen.

Die Chance, Matura zu machen, ist aufgrund von sozialen Verhältnissen sowie auch von Schulungsstätten entfernt gelegenen Wohnungen bei unserer Jugend nicht überall selbstverständlich. Daher ist dieser kostenlose Bildungsweg für unsere Jugend so wichtig. Lehre mit Matura vereint zwei Ausbildungen: Lehre mit gleichzeitiger Möglich­keit zur Berufsreifeprüfung.

Die Vorbereitung unserer Lehrlinge auf die Berufsreifeprüfung ist für diese eine Riesen­herausforderung. Ein ausgewogenes Modell von Unterricht, Beratung und Coaching-Phasen hat einen Umfang von mindestens 900 Unterrichtseinheiten, wovon min­destens 15 Einheiten Coaching-Stunden sein müssen.

Ab Herbst beginnt – das hat die Ministerin schon angeführt – diese österreichweite Phase. Neben dem kostenlosen Zugang haben die Lehrlinge bereits die Möglichkeit, mit 19 Jahren die letzte Prüfung abzulegen. Da der Zugang zur Lehre mit Matura kostenlos ist, ist das auch für jene möglich, denen es aus sozialen Gründen nicht möglich war, eine berufsbildende Schule oder eine AHS zu besuchen.

Österreich profitiert von diesem Innovationsschub, und die Lehre wird noch attraktiver. Gleichzeitig wird unsere Jugend auf ein lebenslanges Lernen vorbereitet. Mit der Berufsmatura erwerben Lehrlinge die Voraussetzung für den Zugang zu höherer Bildung an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie haben dadurch den vollen Zugang zur Weiterbildung und zum lebensbegleitenden Lernen.

Die Berufsmatura wird in Deutsch, Mathematik, einer lebenden Fremdsprache und einem Fachbereich abgelegt. Aber auch die bisherige Form der Berufsreifeprüfung bleibt als Angebot vor allem für Lehrlinge, die bereits eine Lehre abgeschlossen haben, bestehen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.38


Präsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Tiefnig das Wort.

 


13.38.16

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Die Erneuerung der Berufsreifeprüfung ist eine Aufwertung der Lehre und eine Qualitätsverbesserung der Ausbildung. Besonders für die Wirtschaft ist es ein wichtiger Punkt, das Thema des Facharbeitermangels wieder durch eine bessere Qualität der Ausbildung der Lehrlinge besser abzudecken.

Lehre mit Matura und die Abschlussprüfung schon mit 19 Jahren sind ein ganz zen­traler Punkt dieser neuen Reform. Ich muss sagen: Hier ist es auch sehr wichtig, dass die Summe von 6 000 € von der kommenden Bundesregierung zur Verfügung gestellt wird. Oberösterreich ist da Vorreiter, besonders auch mit dem Bildungskonto des


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Landes Oberösterreich, welches sich mit 50 Prozent bei der Berufsreifeprüfung betei­ligt. Damit stellt es für die anderen Bundesländer auch ein Vorzeigebundesland dar.

Die Berufsreifeprüfung haben seit dem Jahre 1997 über 12 000 Personen absolviert. Das zeigt eigentlich das hohe Interesse der Menschen in diesem Lande an einer höheren Ausbildung. Es ist die Politik auch in Zukunft verpflichtet, diese Ausbildung auf verschiedenen Wegen möglich zu machen.

Wenn es auch Personen gibt, die der Meinung sind, dass das eine Verwässerung der Qualität der Berufsreifeprüfung darstellt, so glaube ich das nicht. Es wird vom Ministerium ein dementsprechendes Programm erstellt, dass die Qualität des Lern­stoffs ausschlaggebend ist, um in Zukunft den Weg in die Universität, in die Hoch­schulen zu ermöglichen. Wenn die Qualität niedrig ist, haben die Absolventen kaum Möglichkeiten, den höheren Bildungsweg, welcher durch die Berufsreifeprüfung ermög­licht wird, weiterzugehen.

Ich sage ein herzliches Dankeschön allen Mitarbeitern im Ministerium, die dieses Gesetz geformt haben. Es ist eine Chance und eine Zukunftsmöglichkeit, die „Karriere mit Lehre“ weiterzuentwickeln.

Ich wünsche allen, die diesen Weg einschlagen, viel Erfolg auch für die Zukunft, denn die Wirtschaft braucht gut ausgebildetes Personal und gut ausgebildete Menschen in unserem Land, damit die Arbeitslosigkeit gering bleibt. – In diesem Sinne noch einmal ein Dankeschön an Sie, Frau Minister! (Beifall bei der ÖVP.)

13.41


Präsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


13.41.10

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Es wurde heute schon von meinen Vor­rednern ausführlich darüber gesprochen, was die Novelle zum Gesetz alles beinhaltet. Zum Teil hat es fast so geklungen, als ob man bisher die Matura außerhalb der normalen Schullaufbahn nicht machen konnte. Das ist natürlich völlig falsch. Man konnte auch bisher, sollte einem später der Knopf aufgegangen sein, die Matura machen, wenn auch nicht kostenfrei.

Das war aber die Berufsreifeprüfung bislang auch nicht. Man konnte eine Maturaschule machen, man konnte über den Weg einer Studienberechtigungsprüfung ein Studium beginnen. Man musste halt bis jetzt dafür bezahlen. Das wird sich, wenn man die außerschulischen Angebote hernimmt, auch nicht ändern.

Das heißt, das System war durchlässig. Es ist jetzt nicht durchlässiger geworden, es ist einfacher geworden. (Bundesrat Mag. Klug: Durchlässiger!) Es ist für jene einfacher geworden, die wahrscheinlich an diesen finanziellen Hürden gescheitert sind. (Bun­desrat Mag. Klug: Organisatorisch!) Und das ist durchaus zu begrüßen.

Eine Maturaschule kostet schon ganz schön viel Geld. (Bundesrat Mag. Klug: Aber nicht nur finanziell, organisatorisch auch!) – Es ist oft die finanzielle Hürde eine durch­aus nicht zu unterschätzende, sage ich jetzt einmal. (Bundesrat Mag. Klug: Einigen wir uns auf beides!)

Es ist positiv, dass die Berufsreifeprüfung einer neuen Personengruppe nunmehr auch zur Verfügung stehen wird und – wie es schon meine Vorredner gesagt haben – dass man sie jetzt auch schneller machen kann, dass die Altersgrenze der ersten Teil­prüfung fällt und dass man sie begleitend zur Lehre in der Schule machen kann.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 85

Das alles sind Dinge, wo leistungsstarken Schülern die Möglichkeit gegeben wird, hier ihre Arbeitschancen zu verbessern, ihr Bildungsniveau zu heben und sich insgesamt in der Wirtschaft besser zu positionieren.

Wir waren uns bezüglich des Jugendausbildungssicherungsgesetzes einig darüber, wie wichtig die Lehre und „Karriere mit Lehre“ ist und dass wir gut ausgebildete Facharbeiter brauchen, die uns, wie wir immer hören, an allen Ecken und Ende fehlen. Es ist also schön, wenn wir höhere Qualifikationen für jene erreichen können, die es wollen und die es können.

Man muss immer aufpassen, wie es Kollege Schnider schon gesagt hat, dass man diese Bildungserweiterung allerdings nicht am untersten Limit möglich macht.

Ja, ich sehe das auch so, es wird auch unseren Wirtschaftsstandort selbstverständlich verbessern, weil gut ausgebildete Kräfte allemal noch ein Anziehungspunkt auch für internationale Konzerne sind, sich hier anzusiedeln.

In diesem Sinne begrüße ich diese Novelle, wir werden sie mittragen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

13.44


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


13.44.27

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich habe heute schon sehr lobende Worte gehört, Frau Ministerin: wohltuende Amtsführung und so weiter. Sie waren auch in Vorarlberg, haben sich dort mit einer sehr bemer­kens­werten Rede bei der Eröffnung der Bregenzer Festspiele von Ihrer besten Seite gezeigt. Ich hoffe, auch die Vorarlberger haben sich von der besten Seite gezeigt.

Jetzt fällt es mir an und für sich doch schwer, aus Sicht des Landes Vorarlberg noch die eine oder andere kritische Bemerkung anzufügen. (Bundesrat Mag. Klug: Oje, Edgar! Sei vorsichtig! – Unruhe im Saal.)

Wir Vorarlberger haben doch einiges zum vorliegenden Berufsreifeprüfungsgesetz eingewendet und haben auch eine entsprechende Stellungnahme übermittelt, die keinen Eingang in dieses Gesetz gefunden hat.

Wir begrüßen die Intention der vorliegenden Novelle, nämlich Lehre und Matura näher zusammenzuführen, um die Attraktivität der Berufsreifeprüfung zu steigern, grund­sätzlich. Allerdings bestehen gegen geplante Änderungen insofern Bedenken, als im Vergleich zum bestehen Berufsreifeprüfungsgesetz gesamt betrachtet – das hat auch der Herr Kollege Schnider schon angesprochen – dieser Niveauverlust doch erwartet wird. Wir waren der Auffassung, dass wir uns doch einige begleitende Maßnahmen und Korrekturen gewünscht hätten.

Ich darf deshalb auf die einzelnen Bestimmungen kurz eingehen: Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es, die Berufsreifeprüfung in Bezug auf die damit verbundenen Berech­tigungen der Reifeprüfung einer höheren Schule gleichzustellen. Bisher mussten die Anforderungen erfüllt werden, die sich an der regulären Matura beziehungsweise Hochschulreife orientierten, wobei ein wesentlicher Qualitätsfaktor und Voraussetzung für den Zugang zur Berufsreifeprüfung unter anderem eine abgeschlossene schulische und Berufslehrausbildung war.

Der Zugang zur Berufsreifeprüfung soll nunmehr auch mit dem erfolgreichen Abschluss des dritten Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule, der dritten Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung oder Abschluss des vierten Semes­ters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten möglich sein.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 86

Es werden auch so genannte Schulabbrecher – lieber Kollege Schennach, wir haben hier eine andere Meinung! – ohne erfolgreichen Berufs- beziehungsweise Ausbildungs­abschluss zur Berufsreifeprüfung zugelassen werden.

Dies könnte unserer Meinung nach zu einer Senkung des Niveaus der Berufs­reife­prüfung führen und andererseits vielleicht auch ein falsches Signal an Regelschüler sein, nach drei Jahren berufsbildender höherer Schule aus der Schule auszusteigen, um dann – ich sage das bewusst; unter Anführungszeichen – auf die vermeintlich „einfachere“ Berufsreifeprüfung umzusteigen.

Auch der Entfall der Mindestaltersgrenze von 17 Jahren sowie die Schaffung der Möglichkeit der drei Teilprüfungen vor Ablegung der Lehrabschlussprüfung erscheint uns in diesem Ausmaß nicht sehr sinnvoll. Den Jugendlichen wird signalisiert, Lehre und Berufsreifeprüfung parallel und gleichzeitig absolvieren zu können.

Es ist absehbar, dass vielleicht viele Lehrlinge verfrüht mit Vorbereitungskursen begin­nen werden, zu denen auch jene gehören, die aufgrund der Kostenfreiheit ohne ernsthafte Abschlussabsichten schnuppern. Es ist hiermit auch eine höhere Dropout­rate zu erwarten.

Mit der Neuregelung wird, wie bereits erwähnt, das Prinzip aufgegeben, dass sich Lehrlinge zunächst auf ihre Berufsausbildung konzentrieren sollen und die Berufsreife­prüfung als Ansporn zur Weiterbildung nach der erfolgreichen Berufsausbildung sehen.

Auch erscheint es im Hinblick auf das Ausbildungsniveau der Lehre und die Belastung für die Lehrlinge unrealistisch, schon während der Lehrzeit zusätzlich drei Berufsreife-Teilprüfungen abzulegen.

Allerdings: Die Möglichkeit, die Teilprüfung über den Fachbereich im Rahmen jeder Lehrabschlussprüfung absolvieren zu können, begrüßen wir hingegen sehr.

Zu den Kosten: Den Vorarlbergern geht es natürlich auch immer um die Kosten und ums Geld. Die Heranführung von Lernenden zu jeder Art von Reifeprüfung fällt unter die Kompetenz des Bundes, steht also nicht den Ländern zu. Der Bund hat daher die einschlägigen Kosten zu tragen, insbesondere wenn Gebührenfreiheit für die Lernen­den erreicht werden soll.

Frau Ministerin! Ich hoffe, Sie nehmen die Bedenken des Landes Vorarlbergs doch ernst. Ich darf Sie zumindest ersuchen, Vorkehrungen dahingehend zu treffen, dass man diese Berufsreifeprüfung doch sehr rasch evaluiert und dass man, wenn es zu Problemen kommen sollte, rasch, unter Umständen auch mit einer Gesetzesänderung, darauf einwirken kann, so dass man, was die Intention dieses Gesetzes auch sein soll, den Titel „Karriere mit Lehre“ verwenden kann und dass dieser auch eine ent­sprechende Berechtigung hat. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

13.49


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung das Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 87

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

13.50.256. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Juni 1976 über die Abgeltung von Prüfungs­tätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird (579 d.B. und 640 d.B. sowie 8000/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Grimling. – Ich bitte um den Bericht.

 


13.50.52

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Juni 1976 über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher verzichte ich auf dessen Verlesung und komme sogleich zum Antrag:

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung vom 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Dr. Schnider. – Bitte.

 


13.52.14

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Das ist eine sehr wichtige Angelegenheit, weil ja gerade im Rahmen des­sen, was die Pädagogischen Hochschulen betrifft, da oder dort wirklich Dinge nach­justiert werden müssen. Und das ist auch so ein Punkt. Ich möchte das rundweg begrüßen: großartig, bestens!

Ich glaube auch, dass das, so wie es aufgesetzt ist, eine gute Sache ist, dass man sagt: 110 € pro Studierenden. Ich habe mich auch in den Hochschulen ein wenig erkundigt, warum es hier überhaupt zu einem Einsparungspotenzial von knapp über 150 000 € kommt. Das ist auch sehr interessant, so etwas im Gesetz zu lesen, dass es trotz einer Vergütung zu Einsparungspotenzialen kommt!

Das kommt – und ich finde, das sollte man auch ein bisschen bedenken! – auch durch die Modularisierung zustande, weil zunehmend Bereiche zusammengeschlossen wer­den und auch in einem geprüft werden und dadurch weniger Prüfungstaxen anfallen, als es in der Vergangenheit der Fall war.


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Doch ich möchte auf zwei Dinge hinweisen; das hat vielleicht auch etwas mit Gesetzesformulierung zu tun. Ich habe mich sehr wohl bei uns im Klub und auch darüber hinaus erkundigt, wie denn das ist und ob es da wohl auch Gespräche gegeben hat. Mir als großem Verfechter für private Einrichtungen – wie auch private Pädagogische Hochschulen – ist natürlich schon aufgefallen, dass hier weder im Gesetzestext noch in den Erläuterungen noch sonst irgendwo das Wort „privat“ fällt. Es steht überall ausdrücklich – und da bitte ich, mich ein bisschen aufzuklären! –, überall nur drinnen: „Öffentliche Pädagogische Hochschulen“.

Wir wissen aber sehr wohl, dass von den Gesetzestexten der letzten Jahre, gerade im Zusammenhang mit den Pädagogischen Hochschulen, immer sehr klar von Päda­gogischen Hochschulen gesprochen wurde. Mir ist beim ersten Durchlesen – und das war eigentlich mit ein Grund dafür, dass ich mich jetzt zu Wort gemeldet habe – aufgefallen, dass hier ausdrücklich nur von den öffentlichen Pädagogischen Hoch­schulen gesprochen wird und nicht auch von den privaten.

Noch dazu – und das möchte ich hier auch sagen – spreche ich da nicht nur das Wort für die konfessionellen, die kirchlichen Pädagogischen Hochschulen, die jetzt in Österreich ja eine sehr große Gruppe sind.

Überhaupt müssen wir, was die Schule betrifft – und ich glaube, das ist auch ein Stück Zukunftsmelodie – schauen, dass auch die privaten Schulerhalter möglichst eine Gleichstellung in der Bezahlung mit den öffentlichen und auch mit den konfessionellen erhalten.

Ich sage ganz betont, dass private und konfessionelle Initiativen diesbezüglich auch eine Gleichstellung erfahren müssen! Ich habe gehört, dass das ja von Ihrer Seite geplant war.

Ich glaube, da sollten wir unbedingt weitergehen. Deshalb bin ich da ein bisschen verwundert gewesen, dass hier nur „öffentlich“ steht.

Der zweite Punkt, der sich ganz typisch dann in den Erläuterungen dieses Gesetzes widerspiegelt, macht uns auch für die Zukunft bereit, nachzudenken. Es geht um folgende Problematik: Wir sehen jetzt mittlerweile, dass alles auf Hochschul-, Universitäts- und Fachhochschulebene ist. Sogar die Sozialarbeit ist in einer Fach­hochschule angesiedelt.

Es gibt nur mehr zwei Bereiche – und das merkt man bei der Formulierung des Gesetzes, da musste man dann einen gesonderten Punkt hineinnehmen –, und zwar die Kindergartenpädagogik und die Sozialpädagogik, wo das nicht zutrifft. Ich glaube, das wäre Zukunftsmelodie: dass wir endlich hergehen und diesbezüglich ein bisschen EU-konform werden, indem wir diese beiden Richtungen – sowohl die Sozialpädagogik als auch die Kindergartenpädagogik – in den tertiären Bereich bringen.

Das heißt, es wäre die Möglichkeit, in den Pädagogischen Hochschulen – in den öffentlichen und in den privaten – das zu schaffen, noch dazu, wo es ja schon dementsprechend in dem einen Bereich starke Kollegs gibt. Ich glaube, da ist es nicht mehr zeitgemäß – noch dazu bei all den Punkten, die wir jetzt gerade in dieser Periode auch in Paketen Gesetz werden ließen –, dass wir da, was die Ausbildung betrifft, nachhinken.

Ich hörte von einigen Rektoren und Rektorinnen, dass all diejenigen, die Kindergarten­pädagogikabschlüsse haben, oder diejenigen, die Sozialpädagogikabschlüsse haben, ein bisschen Probleme haben, in die Lehrgänge der Pädagogischen Hochschulen hineinzukommen. Damit schießen wir uns, wie ich meine, selbst ins Knie, wenn wir das nicht Richtung Hochschule und Universität aufwerten.


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Ich weiß ja nicht, wie das alles dann bei der nächsten Regierung verteilt sein wird, so sage ich jetzt einfach ins Blitzgrüne, Blaue, Rote, Schwarze, Violette hinein: Ich glaube sehr wohl, dass der Hochschulbereich ein Bereich ist und dass er ineinander vernetzt sein muss. Und ich bin da sehr, sehr dankbar dafür, dass auch in den Gesetzen nicht nur etwas von Soll-Bestimmungen steht, sondern auch von Muss-Bestimmungen, dass es Kooperationen geben muss.

Ich glaube, das sind die ersten Schritte, dass es auch gemeinsame Ausbildungen gibt, was Lehrerinnen und Lehrer betrifft, dass es eine gemeinsame pädagogische Aus­bildung auch für die Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen und für die Sozial­pädagoginnen und -pädagogen gibt. Ich denke, da sind wir auf einem guten Weg.

Nur dürfen wir das Ziel nicht aus dem Blick verlieren. Ich habe mich vor allem wegen dieser einen Formulierungsanmerkung und wegen dieser Geschichte gemeldet. Ich glaube, das wäre eine spannende Geschichte für die nächste Legislaturperiode. Da sollten wir uns, glaube ich, auch wieder fraktionsübergreifend vor allem in dieser Bildungskammer wieder treffen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schen­nach.)

13.57


Präsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Dr. Schmied das Wort. – Bitte.

 


13.58.03

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Herr Bundesrat Schnider, jetzt haben Sie noch eine Wortmeldung von mir provoziert.

Ich möchte nur auf den einen Punkt hinweisen, warum öffentliche Pädagogische Hoch­schulen und nicht private.

Am 5. Juni 2008 ist die Novelle zum Hochschulgesetz wirksam geworden. Diese sieht im § 7 Abs. 4 Hochschulgesetz einen Subventionsanspruch für die privaten konfes­sionellen Pädagogischen Hochschulen hinsichtlich des Personalaufwandes vor. Das ist für uns auch die rechtliche Grundlage, um anfallenden Prüfungsaufwand abzugelten. Das ist der Grund, warum es in dieser Novelle und Vorlage nicht drinnen ist. – Danke, Herr Präsident!

13.58


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung das Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

13.59.117. Punkt

Kulturbericht 2004 der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (III-292-BR/2005 d.B. sowie 8001/BR d.B.)


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 90

8. Punkt

Kulturbericht 2005 der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (III-311 und Zu III-311-BR/2006 d.B. sowie 8002/BR d.B.)

9. Punkt

Kulturbericht 2006 der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur (III-333-BR/2007 d.B. sowie 8003/BR d.B.)

10. Punkt

Strategische Jahresplanung 2007 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kom­mission sowie des 18-Monatsprogramms der deutschen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaften (III-322-BR/2007 d.B. sowie 8004/BR d.B.)

11. Punkt

Strategische Jahresplanung 2008 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kom­mission sowie des 18-Monatsprogramms der deutschen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaften (III-348-BR/2008 d.B. sowie 8005/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zu den Punkten 7 bis 11 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 7 bis 11 ist Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.

14.00.00

 


Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Kulturbericht 2004 der Bundes­ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher verzichte ich auf dessen Verlesung und komme gleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 den Antrag, den Kulturbericht 2004 der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Kenntnis zu nehmen.

Ich darf den nächsten Bericht bringen, den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Kulturbericht 2005 der Bundesministerin für Bildung, Wis­senschaft und Kultur.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich verzichte daher auf dessen Verlesung und komme sogleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 den Antrag, den Kulturbericht 2005 der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Kenntnis zu nehmen.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 91

Ich darf den nächsten Bericht bringen: Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Kulturbericht 2006 der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher verzichte ich auf dessen Verlesung und komme sogleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 den Antrag, den Kulturbericht 2006 der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur zur Kenntnis zu nehmen.

Ich darf zum nächsten Bericht kommen: Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über die Strategische Jahresplanung 2007 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der deutschen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaften.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher verzichte ich auf dessen Verlesung und komme sogleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 den Antrag, die Strategische Jahresplanung 2007 des Bundes­minis­teriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeits­programms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der deutschen, portu­giesischen und slowenischen Präsidentschaften zur Kenntnis zu nehmen.

Jetzt komme ich zum letzten Bericht: Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über die Strategische Jahresplanung 2008 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der deutschen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaften.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich verzichte daher auf dessen Verlesung und komme sogleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 den Antrag, die Strategische Jahresplanung 2008 des Bundes­ministe­riums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeits­programms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der deutschen, portu­giesischen und slowenischen Präsidentschaften zur Kenntnis zu nehmen.

 


Präsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck.

 


14.04.55

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich im Kulturberichtsbereich einem Gebiet zuwenden, das oft ein bisschen wenig medial beachtet wird – im Gegensatz zum Beispiel zu den Bundestheatern, wo verschiedene Darsteller, aber auch Direktoren und so weiter viele Themen für die


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Medien hergeben –, und zwar dem Gebiet der Museen. Und hier möchte ich den Bogen spannen, Frau Bundesministerin, zur Wirtschaft. Wenn ich mir nämlich die Besucherzahlen der Museen ansehe, dann sind das eigentlich ganz tolle Highlights unseres Kulturwesens, und ich habe mir da aus den verschiedenen Berichten, die mir zur Verfügung standen, einiges herausgesucht.

Wenn hier – das ist der Bericht 2006 – von 153,7 Millionen € Gesamtausgaben die Rede ist, dann glaube ich, wenn ich mir die Besucherzahlen ansehe, Frau Bundes­ministerin, dass dort jeder Euro gut angelegt ist, denn es waren dort, wenn ich mir die einzelnen Institutionen ansehe, immerhin 3,44 Millionen Besucherinnen und Besucher. Wenn ich hier jetzt quasi ein bisschen querlese und mir die beiden großen Unter­suchungen, die das Bundesministerium für Wirtschaft zu dem Bereich der Kultur­reisenden aus China und aus Russland gemacht hat, ansehe, dann sehe ich, dass das eigentlich ganz, ganz tolle Resultate sind.

Aber auch en détail betrachtet ist das wirklich sehr eindrucksvoll, wenn man sich die Zahlen des Kunsthistorischen Museums, des MUMOKs, des Belvederes, der Öster­reichischen Nationalbibliothek ansieht, die hier ganz besonders hervorzuheben ist und die ja viele einzelne Juwele birgt, die oft vielen Österreicherinnen und Österreichern leider gar nicht in diesem Ausmaß bekannt sind wie unseren Kulturtouristen. Ich denke nur an die ganz tolle Globensammlung, die in einem Seitentrakt untergebracht ist und die ich mir auch selbst sehr gerne angesehen habe. Was das Museumsquartier betrifft, so konnte dieses im vergangenen Jahr 3,2 Millionen Besucher verzeichnen.

Hier ist, glaube ich, auch noch ein bisschen eine Ehrenrettung für die Albertina vorzu­nehmen, weil wir gerade den Bericht für das Jahr 2006 vorliegen haben, denn diese wurde nämlich ein wenig voreilig von den Medien ins Minus geschrieben. Das ist, glaube ich, hier wirklich zu berichtigen. Es hat nämlich dort eine Ausstellung unter dem Titel „Mozart. Experiment Aufklärung.“ gegeben, als deren Durchführende die Stadt Wien quasi eingemietet war, und würde man diese Ausstellung, die von 17. März bis 20. September 2006 stattfand, hier korrekterweise hineinrechnen, dann hat sogar die Albertina ein saftiges Plus bei den Besucherzahlen beschert.

Wenn man im Ausland fragt, dann werden eigentlich – abgesehen jetzt von den Zahlen betreffend den Wintertourismus – bei den potentiellen Tourismusgästen immer wieder die Bereiche der Musik, der Bühne, aber vor allen Dingen auch die vielen musealen Bereiche genannt. Ich habe mir jetzt extra die Zahlen aus dem Jahr 2007 heraus­gesucht, den Sommertourismus betreffend, der natürlich zu einem Gutteil vom Städte­tourismus und damit wiederum vom Kulturtourismus abgedeckt wird. Wir konnten dort 2007 ein Plus von knapp 4 Prozent schreiben, und ich glaube, dass das wirklich sen­sationell ist. Auch Gottfried Kneifel kommt ja aus einem Tourismusland, aus Ober­österreich, und in Oberösterreich wurde im Landestourismusbereich ein eigener Arbeitskreis eingerichtet, der sich ganz verstärkt eben um die Kulturtouristen kümmert. Wenn man bedenkt, dass etwa 16 Milliarden unseres BIP vom Tourismus erwirtschaft werden, dann weiß man ungefähr, welchen Stellenwert das hat.

Ich würde Sie auch bitten, Frau Bundesministerin, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern in diesem Bereich mein Dankeschön namens der Tourismuswirtschaft weiter­zugeben, die in den Museen, in den verschiedenen Kultureinrichtungen einen tollen Partner hat, der uns wirklich viele Highlights beschert und damit wieder wesentlich auch zum Erfolg der Tourismuswirtschaft beiträgt.

Unsere Fraktion wird diesen Berichten im Bereich der Kultur zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)

14.09


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

 



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14.09.41

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Kulturberichte, die dem Hohen Haus zugeleitet werden, geben traditionsgemäß ein gutes Bild der Kulturförderarbeit des Bundes in dieser Republik und einen Überblick über die Aktivitäten und Aktionen in diesem Bereich – was nicht heißt, dass in Österreich außerhalb dieser berichtens­werten Dinge nichts in Kultursachen passiert, sondern es werden auch darüber hinaus sehr viele Initiativen gesetzt, auch von den anderen Körperschaften, also von den Ländern und Gemeinden, aber auch von Privaten und so weiter. Ich möchte mich hier herzlich bedanken für den Überblick, den wir durch diese Berichte bekommen, und ersuche Sie, diesen Dank auch an das Redaktionsteam weiterzuleiten.

Ich möchte aber heute – Kollege Schimböck kommt ja aus Linz – einen kurzen Blick auf das nächste Großereignis in Sachen Kultur in Österreich werfen, auf die Euro­päische Kulturhauptstadt Linz. In 159 Tagen ist es so weit, dass Linz Europäische Kulturhauptstadt ist, gemeinsam mit Vilnius. Ich glaube, dass es Bereiche gibt, die die Menschen verbinden, wie zum Beispiel der Sport, die Wirtschaft und die Kultur: Diese verbinden Menschen, Völker, Regionen und Staaten. Und ich glaube, dass das ein Musterbeispiel dafür ist, wie verbindend und integrativ die Europäische Union wirken kann. Man merkt in Linz bei den Vorbereitungsarbeiten überhaupt nichts von einem Euroskeptizismus, sondern da sind alle unterwegs, alle ziehen an einem Strang, damit dieses tolle Kulturprojekt „Europäische Kulturhauptstadt“ gelingt und damit wir vor den BesucherInnen und vor den Gästen möglichst gut dastehen und mit diesem Projekt eine möglichst nachhaltige Wirkung auch über das Ereignis hinaus erzielen können.

Es ist wirklich so, dass jemand, der sich kulturell verständigt, der wirtschaftlich partner­schaftlich miteinander umgeht, Geschäfte macht und Handel treibt, jemand, der in Verbindung steht mit einem Thema, das beide interessiert, auch keine Kriege führt. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt: diese völkerverbindende Funktion der Kultur, die im Thema „Kulturhauptstadt“ ganz toll zum Ausdruck gebracht wird. Ich finde es auch sehr gut, dass das eine gemeinsame Anstrengung der Landeshauptstadt Linz, des Landes Oberösterreich und des Bundes ist. Ich bedanke mich auch für die Mittel, die aus Ihrem Bereich bereitgestellt werden, damit dieses ehrgeizige Projekt im Bereich der Kultur gelingt.

Der europäische Vertrag entspricht ja diesem Grundgedanken. Es heißt dort: „..., den Reichtum und die Vielfalt sowie die Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen herauszustellen und einen Beitrag zu einem besseren Verständnis der Bürger Europas füreinander zu leisten.“ – Das ist das Thema, das uns beschäftigt, und dazu kann Kultur sehr viel beitragen und auch sehr viel füreinander bewegen. In diesem Geist hat sich eben die oberösterreichische Landeshauptstadt Linz als Kulturhauptstadt 2009 beworben.

Linz hat sich – da wird mir Kollege Schimböck, der aus Linz kommt, zustimmen – wirtschaftlich, sozial und kulturell sehr gut entwickelt. Linz hat sich einen hervor­ragenden Platz in unserer intakten Kultur- und Informationsgesellschaft erworben. Beispiele dafür sind die bekannten Ars Electronica Festivals für Kunst, Technologie und Gesellschaft, die „voestivals“ und andere tolle Ereignisse, die bereits Jahre vor der Ernennung oder vor der Bewerbung zur Kulturhauptstadt aktiviert wurden und die Menschen in ihren Bann gezogen haben.

Der Prozess der europäischen Integration – und das ist mir ein ganz besonderes Anliegen – ist eine Herausforderung, die nicht allein ökonomisch, politisch oder durch internationale Verträge gewährleistet werden kann. Das wird zu kurz greifen, wenn wir uns da nur auf die Ökonomie, auf die Politik und auf rechtliche Belange beschränken. Da werden wir die europäische Integration nicht bewältigen und nicht zustande brin-


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 94

gen – oder nicht so, wie wir es uns wünschen. Es müssen auch sozialpolitische und kulturpolitische Projekte vorangetrieben werden, damit wir hier besser reüssieren können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass es die Europäische Kultur­hauptstadt Linz verdient, im nächsten Jahr auch besucht zu werden. Ich glaube, dass wir mit dieser Institution und mit diesem Projekt wirklich eine einigende, eine euro­päisch einigende Aktion starten und bewegen können. Das möge wirklich gelingen in gemeinsamer Arbeit mit der Landeshauptstadt Linz, mit den kulturellen Kräften auch des Landes und des Bundes. Das ist mir ein großes Anliegen, das ich bei der Behandlung dieses Kapitels heute hier im Hohen Haus vorbringen will.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Frau Ministerin! Ich muss noch auf ein anderes Kapitel zu sprechen kommen, das mir am Herzen liegt. Wir haben nämlich genau vor einem Jahr in diesem Haus gemeinsam mit allen Fraktionen – Herr Kollege Todt ist, glaube ich, gerade nicht im Saal – eine Entschließung gefasst, eine Entschließung betreffend Ernennung des Donau Limes als Weltkulturerbe. Frau Bun­desministerin, ich gehe davon aus, dass Ihnen dieser einstimmig beschlossene Antrag, diese einstimmige Willensbildung dieses Hauses auch zur Kenntnis gebracht wurde. Es geht dabei darum, dass, während der römische Donau-Limes, was den trockenen Teil betrifft, also oberhalb der Donau von Hessen bis Bayern, bereits zum Weltkultur­erbe ernannt wurde, der anschließende Teil, der sogenannte nasse Limes, der Donau-Limes, noch immer auf diese Prädikatisierung wartet – aber genau diese auch verdient, denn wenn das für die Bundesrepublik Deutschland gilt, gilt das ebenso für unser Österreich. Ich glaube daher, es wäre sinnvoll, dieses Projekt in Österreich voranzu­treiben.

Wir haben uns eingehend damit beschäftigt, und es heißt in diesem Antrag – ich zitiere wörtlich –:

„Vor wenigen Jahren wurde die ehemalige Limes-Nordgrenze des Römischen Reiches von Großbritannien bis Bayern von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt. Obwohl die Donau zur Zeit des Römischen Reiches auch in den Bundesländern Oberöster­reich, Niederösterreich und Wien diese Funktion als Nordgrenze des Römischen Reiches erfüllt hat, wurde die österreichische Donau noch nicht bei der UNESCO für diese Prädikatisierung eingereicht. Von den Landeshauptleuten aller drei betroffenen Bundesländer liegen eindeutige Willenserklärungen für dieses Projekt vor. Bessere wissenschaftliche, kulturelle, touristische und wirtschaftliche Chancen für die betrof­fenen Bundesländer sind damit verbunden.“

Weiters heißt es in diesem Entschließungsantrag, der vor einem Jahr einstimmig beschlossen wurde:

„Es geht dabei noch um viel mehr: Nämlich aus der ursprünglich militärischen Anlage Limes ein ,Friedensdenkmal für Europa‘ zu machen. Ein Weltkulturerbe Limes soll für die Friedensidee als größte Sehnsucht der Menschheit Bewusstsein bilden. Damit soll ständig an den Frieden erinnert und durch konkrete Aktionen die Friedensidee erleb­bar, nachvollziehbar und deutlich gemacht werden: Die Donau – von der ehe­maligen Militärgrenze zum Europa-umspannenden Friedensdenkmal.“

Wir haben damals die Entschließung gefasst:

„Die Bundesregierung wird ersucht, innerhalb eines Jahres das Projekt ,Weltkulturerbe Donaulimes‘ vorzubereiten und bei der UNESCO um Aufnahme in die Welterbe-Liste anzusuchen.“

Mir ist das deshalb ein Anliegen, weil es, glaube ich, auch um das Selbstverständnis dieses Hauses geht: dass wir nicht nur ein Papier beschließen, sondern dass zumin-


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dest auch eine Antwort von der betroffenen Stelle kommt und dass wir informiert werden. Es können ja auch Gründe dafür vorliegen, dass das in dieser Zeit noch nicht möglich war. Das ist ja auch verständlich. Aber ich glaube, es geht darum, wie wir miteinander umgehen und dass wir uns gegenseitig informieren, im Bewusstsein, an diesem gemeinsamen großen Ziel zu arbeiten.

Ich füge noch hinzu: Mich hat eine Presseaussendung beunruhigt, die mir vor einem Monat zugekommen ist und wonach das ungarische und das slowakische Denkmalamt jetzt schon diese Nominierung und Prädikatisierung des römischen Donau-Limes als UNESCO-Weltkulturerbe vorbereiten – und wir dann quasi als eine Lücke übrig bleiben. Ich möchte eigentlich dann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass wir hier säumig waren. Die anderen, die neuen europäischen Staaten sind schon drauf und dran, uns hier zu überholen und die entsprechenden Einreichungen vorzu­bereiten – und uns ist das nicht gelungen?!

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich ersuche Sie, dieses Projekt, das mit einer wirklich über alle Parteigrenzen hinausgehenden Einstimmigkeit hier beschlossen wurde, mit mehr Druck zu verfolgen, damit wir uns nicht von anderen überholen lassen, die sich erst wesentlich später in diesen Prozess eingeschaltet haben. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

14.20


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


14.20.40

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es ist jetzt ein bisschen eine kuriose Situation, nicht wegen der Themen „Donau-Limes“ und „Linz als Europäische Kulturhauptstadt“, sondern es liegen drei Kulturberichte vor, die Sie, Frau Ministerin, nicht zu verantworten haben. Gleichzeitig ist das auch das Ende dieser Bundes­regierung. Auch beim letzten Kulturbericht haben Sie schon darauf hingewiesen, dass Sie das Vorwort zu einem Bericht über einen Tätigkeitszeitraum geschrieben haben, der in der Verantwortung Ihrer Vorgängerin lag. Aber nichtsdestotrotz kann man hier doch ein paar Bemerkungen machen.

Ich meine, wir können jetzt auch einmal über Ihre kurze Ära sprechen: Da fallen schon zwei sehr mutige Entscheidungen auf, zu denen ich Ihnen auch von dieser Stelle aus gratuliere. Die eine war Ihre doch etwas ungewöhnliche oder beeindruckende Vor­gangsweise – so meine ich nämlich „ungewöhnlich“ – bei der Ernennung der neuen Direktion an der Staatsoper, die andere bei der neuen Leitung des Kunsthistorischen Museums.

Das sind zwei Dinge, die von dieser kurzen Ära jetzt, über die wir ja auch reden können, auf jeden Fall bleibend sind. Dazu, Frau Bundesministerin, kann ich Ihnen nur gratulieren. Das war schon eine sehr beachtliche Handschrift.

Generell: Ihr Zugang, den Sie in diesen 17 Monaten zum Thema „Kultur“ gezeigt haben, hätte Lust auf mehr gemacht. Aber wir wissen ja nicht, wie das aussehen wird, wenn der Wähler und die Wählerin die Karten neu gemischt haben werden.

Was mir bei den Kulturberichten generell immer wieder abgeht, ist Folgendes: Sie sind zwar interessante Dokumente über das, was in den einzelnen Institutionen und Häusern ist, aber ich würde mir wünschen, dass es bei den Kulturberichten auch eine Diskussion über Entwicklungen, Kulturentwicklungen gibt. Und auch bei der Kultur gibt es so etwas wie Verteilungsgerechtigkeit und Verteilungswirkung: Wo wirkt was wie in welchem Raum und wohin? – Das ist schön zu sehen. Ich glaube, Kultur lässt sich nicht nur mit den verkauften Tickets von Ausstellungen messen, wie mir generell bei


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Kunst und Kultur diese Messgrößen, die immer wieder herangezogen werden, nicht zusagen. Es ist immer wieder das Suchen, diese Landesausstellung habe die letzt­jährige übertrumpft und so weiter und so fort. Man macht halt fünf Standorte mehr, und wenn man den Ticketverkauf bei jedem Standort zählt, wird natürlich die vorher­gehende übertrumpft werden, weil ja dort vielleicht die Besucher nur ein Haus besichtigt haben. Da sind sie gezwungen, fünf zu besichtigen, und schon hat man mal fünf übertrumpft.

Das bringt irgendwie keine qualitative Debatte. Und eine Debatte, die wir halt in Österreich beobachten, ist sicherlich – da gibt es große Sorgen, und viele leiden darunter –, dass die Großen immer mehr Anteil des Budgets bekommen und jene, die im nichtinstitutionellen Rahmen, in der freien Szene, in den freien Bereichen sind, eigentlich immer weniger. Dazu kommt – und meine Fraktion hat hier wahrscheinlich dasselbe Scherflein beizutragen wie die derzeitigen beiden Regierungsparteien –, dass es in Österreich keine qualitative Diskussion darüber gibt, dass wir dort, wo sich quasi öffentliche Budgets zurückziehen, in bestimmten Bereichen das private Sponsoring und das private Mäzenatentum brauchen.

Ich rede hier von Kunstrichtungen wie zum Beispiel der Bildhauerei und der Malerei, denen es ganz schlecht geht. Die Musik und das Theater schaffen es noch, da gibt es immer wieder Möglichkeiten, aber die Malerei und die Bildhauerei sind extrem darauf angewiesen, dass es Private gibt, die helfen. Wir haben nach wie vor ein System, wo wir anders als zum Beispiel im benachbarten Deutschland einfach die Ohren ver­schließen und die Entwicklung der Zeit nicht wahrnehmen, nicht sehen und es keine Möglichkeiten gibt, das auch steuerlich abzuschreiben. Es ist ja eine Leistung, die Private erbringen – eine Leistung für öffentliches Schaffen, für kulturelles Schaffen in einem Land.

Das stimmt mich irrsinnig traurig, weil ich sehe, welche Möglichkeiten diesbezüglich woanders vorhanden sind, während es in Österreich seit zwei Jahrzehnten eine Debatte darüber gibt, die sich immer und immer im Kreis dreht und wo dann immer Schluss ist. Gleichzeitig zieht sich die öffentliche Hand gerade in Bezug auf die Szene, die es betrifft und die es braucht, zurück.

Dabei muss man sagen: Mich würde in einem Kulturbericht – hier in der föderalen Kammer – auch die Verteilung innerhalb der Bundesländer interessieren. Es gibt Bundesländer, die sehr viel Lärm mit dem machen, was sie tun, obwohl sie eigentlich das kleinste Budget haben. Es gibt wiederum Bundesländer, wo die Werbewirkung größer ist als das, was tatsächlich ausgeschöpft wird. Und dann gibt es ein Bun­des­land –  aus diesem kommt zum Beispiel der Kollege Kneifel –, das nicht einmal jenes Geld einnimmt, das es einnehmen könnte, das aber sein eigenes Kulturbudget sogar immer wieder erweitert. Letztlich steht das Land Oberösterreich, was zum Beispiel die Musikausbildung betrifft, einsam in ganz Österreich da. Wenn Sie heute schauen, werden Sie sehen: Alle Orchester in diesem Land sind letztlich abhängig davon, wer in Oberösterreich im Musikschulwesen ausgebildet wird.

Was ich hier so elegant gemeint habe, ist Folgendes: Obwohl Oberösterreich, so wie übrigens auch Vorarlberg, diesen Teil auf die ORF-Gebühren nicht einhebt, wird trotzdem dort aus eigener Kraft dieses Musikschulwesen weitergetrieben.

Ich muss sagen: Die Wiener Philharmoniker, die Wiener Symphoniker, das RSO, all diese Orchester können sich bei Oberösterreich dafür bedanken, dass es seit 30 Jahren die Musikgrundausbildung Österreichs aus eigenen Mitteln macht. Das ist großartig. Und das sollte man auch einmal sagen. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)


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Diese Debatte fehlt mir ein wenig im Kulturbericht. Natürlich haben Sie das zu verantworten, was Bundeskulturaktivitäten betrifft. Aber man kann ja in so einem Kulturbericht solche Entwicklungen und Tendenzen auch hineinschreiben. Ich kenne andere Berichte über andere Bereiche, die wir sehr wohl und sehr genau studieren und wo das auch wichtig ist, wo eine Diskussion einen Schritt weitergeht, wo man sich fragt: Was sehen wir an Entwicklungen?

Da Kollege Kneifel Linz hier als Europäische Kulturhauptstadt zusammen mit Vilnius erwähnt hat, muss ich sagen: Wir hatten erst – das ist noch nicht so lange her – Graz als Kulturhauptstadt. Und auch da hat man Erfahrungen gemacht. Wir haben ja gesehen, dass zum Beispiel die freie Szene in der Steiermark und in Graz auf zwei Jahre sozusagen ausgetrocknet war. Das alles sind Dinge, die man mitberücksichtigen muss. Es ist wichtig, dass wir im Wettbewerb stehen, im Kulturwettbewerb, im Wett­bewerb der Städte in ihren Darstellungen, aber man muss natürlich auch berück­sichtigen: Was bedeutet das für die anderen? – Man kann nicht sagen, dass es in Linz nicht auch diese Diskussion gibt. Es gibt ja auch welche, die sagen: Wir machen auf Grund dessen nicht mit! Die stehen in Opposition zu den Kulturschaffenden.

Es sind immer wieder unterschiedliche Versuche gestartet worden. Das ist für mich eine Diskussion, die zu einer Kulturpolitik eines Landes gehört – unabhängig davon, dass ich dafür bin, dass solche Kandidaturen und solche Bewerbungen und auch solche Großprojekte wie in Linz oder in Graz durchgeführt werden. Das ist wichtig, das ist ein wichtiges Signal.

Aber was ich auch immer wieder sehe, ist, dass wir in Österreich im Grunde genom­men noch ganz, ganz weit hinten stehen, wenn österreichische Kulturschaffende versuchen, in Europa etwas zu machen. Letztlich ist Kulturschaffen im eigenen Lande auch ein Kulturexport, weil Kulturschaffende im eigenen Lande nur etwas schaffen – die können davon auch nicht leben –, wenn es um internationale Anerkennung geht. Wenn wir uns in anderen Staaten anschauen, mit wie viel Geld die ihre eigene Kultur in unterschiedlichen Bereichen fördern, dann sehen wir, dass eben diese Kultur in anderen Ländern, in anderen Städten gezeigt wird!

Ja, wir haben die Auslandskultur, das ist auch wichtig. Aber die Dotierung ist letztlich niedrig, verglichen zum Beispiel mit den Niederlanden oder mit Belgien, um nur zwei etwa gleich große Staaten zu nennen: Da können wir nur schauen, welche Mög­lichkeiten hier die Künstlerinnen und Künstler vor Ort vorfinden! Und dann verzerrt das natürlich wiederum ein bisschen die Situation. Sie verzerrt das, weil Kunstschaffende, Kulturschaffende sich in einem gewissen Konkurrenzverhältnis auf dem gesamten Markt befinden.

Einen Punkt sind wir in einer sehr bemerkenswerten Enquete hier im Hohen Haus angegangen, das ist die ganze Frage der Musik und der Musikausbildung und auch ihrer Transportmittel. Wenn der öffentlich-rechtliche Sender zum Beispiel die Musik dieses Landes und die Musik der Musikschaffenden dieses Landes, egal, aus welchem Genre, nicht entsprechend transportiert und einfach das, was auf dem Markt aus dem angelsächsischen Raum kommt, den Vorrang hat, dann ist das ein Nachteil.

Das ist, so glaube ich, bei dieser Parlamentarischen Enquete ziemlich deutlich heraus­gekommen. Ich bin froh, dass es derzeit innerhalb des ORF eine entsprechende Überprüfung gibt. Ich bin sehr neugierig auf die Ergebnisse, die da herauskommen werden, insbesondere für jene, die zeitgenössische Musik machen, die Pop machen, die Rock machen, ein Kulturschaffen, das einfach nicht transportiert wird.

Wenn es einen öffentlich-rechtlichen Sender gibt, dann hat er diese Musikrichtungen auch zu transportieren. Aber ich bin gegen Quoten. Ich bin dagegen, dass man sagt, 35 Prozent von Ö3 muss österreichische Musik sein. Da würden wir uns selber


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Schranken in den Kopf setzen. Aber das prinzipielle Bewusstsein, dass wir mit den Möglichkeiten, die wir in unserem kleinen Land haben, alles tun müssen, um heimi­sches Kulturschaffen zu fördern, egal, ob das der eigene ORF ist, egal, ob das unser Steuersystem ist, halte ich für essentiell und wichtig.

Für Wien halte ich für wichtig, dass wir wegkommen von einem Musikschulwesen, das nach Aufnahmeprüfungen funktioniert. Es ist eine Blamage für Österreich, dass es so eine geringe Zulässigkeit zur Musikausbildung im Kleinen gibt. Ich halte es für ganz wichtig, dass gut ausgebildete VolksschullehrerInnen Musikunterricht machen, denn unausgebildete Lehrerinnen und Lehrer in der Volksschule können mehr an der musikalischen Entwicklung eines Kindes kaputtmachen, als sie manchmal Gutes brin­gen. Viele Talente werden dort gestoppt, wo sie auf schlechte Pädagogen treffen.

Sie waren selber anwesend, Frau Bundesministerin, Sie haben diese sehr lebhafte und, wie ich finde, auch offene und beeindruckende Debatte selbst miterlebt. Ich glaube, wir müssen diesen Talenteschuppen, den wir in Österreich in vielen Volks­schulen haben, schon viel früher erkennen.

Ich würde mir wünschen, Frau Bundesministerin, sollten Sie wieder in dieses Amt berufen werden, dass wir diese Kulturberichte auch ein Stück mehr kulturpolitisch gestalten, dass wir Tendenzen diskutieren können. Es ist schön, zu sehen und auch zu hinterfragen, warum zum Beispiel bei den Bundesmuseen die vollen Eintrittspreise dermaßen schwanken.

Zum Beispiel im Belvedere zahlen 47 Prozent den vollen Eintrittspreis – das ist doch interessant –, in der Albertina nur mehr 35 Prozent, im Kunsthistorischen Museum nur mehr 30 Prozent, im MUMOK nur mehr 20 Prozent – so geht das –, und im MAK sind wir dann bei 9,6 Prozent angelangt.

Das alles steht in diesem Bericht, das alles kann man hier herauslesen. Das ist eine Sache, die man fachorientiert diskutieren muss: Was ist es, wie ist die Politik der Häuser, wie ist die Politik des Ausstellungswesens? Und so weiter.

Ich sage es einfach so, Frau Bundesministerin: Ich wünsche mir ein bisschen mehr in diesen Kulturberichten der Bundesregierung! Doch wir werden alle drei Berichte zur Kenntnis nehmen. – Danke. (Beifall bei den Bundesräten Dönmez und Kerschbaum sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

14.35


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.

 


14.35.44

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe die Absicht, mich nur mit einem Teilaspekt, der naturgemäß in allen Kulturberichten entsprechend vertreten ist, zu beschäftigen.

Ich möchte eingangs an den Kollegen Kneifel anknüpfen, der an einen Beschluss dieses Hauses erinnert hat, Bemühungen zu unternehmen, auch die österreichische Limesgrenze in entsprechender Weise von der UNESCO bewerten zu lassen.

Ich glaube, das ist ein demonstratives Anliegen, das auch eine touristische Kom­ponente hat – das soll und muss man nicht verschweigen –, das einem Kulturland gut ansteht. Und es ist tatsächlich an der Zeit, dass hier Schritte unternommen werden – notabene, weil in den Gemeinden und in den Regionen, die in diesem Bereich liegen, sehr viele lokale Initiativen unternommen wurden und werden, um dieses Erbe auch sichtbar zu machen.

Die SPÖ-Bundesratsfraktion hat, was purer Zufall ist, gerade gestern einen Besuch bei einer ehemaligen Kollegin, der Kollegin Seitner gemacht und hat in diesem Zusam-


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men­hang das Römermuseum in Mautern besichtigt – eine sehr eindrucksvolle, mit überwiegend lokaler Kraft unternommene Darstellung jenes wichtigen geschichtlichen Abschnitts, der mit der Limesgrenze in Verbindung steht.

Ich glaube, dass nach großartigen Anfängen, die allerdings wirklich lange zurückliegen, nicht nur in diesem einen Fall, nicht nur in diesem konkreten Fall der Denkmalschutz, die Denkmalpflege ein bisschen aus dem Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit verschwunden ist, und das ist schade.

Natürlich ist es schön – und jede Gemeinde, die etwas anzufärbeln hat, tut es –, wenn wir hier touristisch nutzen können, was uns unsere Vorfahren hinterlassen haben. Aber es kann in diesem Bereich nicht nur um die oft sehr problematische Nutzung dieses Erbes gehen. Es geht auch um das Erbe selbst, das über Jahrhunderte und manch­mal – siehe Römer! – noch sehr viel länger erhalten geblieben ist und das es für kommende Generationen zu bewahren gilt, wobei uns die Wissenschaft in den letzten Jahrzehnten in diesem Bereich viele zusätzliche Hinweise und Möglichkeiten geboten hat, dieses Erbe tatsächlich zu bewahren.

Nicht immer sind – das muss man einräumen – diese Hinweise tourismusverträglich. Aber es ist nun einmal so, dass in unserem Klima außen angebrachte Fresken nicht immer am besten aufgehoben sind, damit man sie den Touristen darbietet. Manchmal ist es klüger, sie wieder mit Putz abzudecken, weil es derzeit keine wirklich wirkungs­vollen Methoden gibt, ihre weitere Zerstörung zu verhindern.

Das ist in manchen Fällen sehr schade, wenn ich auf Oberösterreich verweisen darf. Aber solange uns keine besseren und neueren Möglichkeiten zur Verfügung stehen, wäre es schade, dort Mikroben ihre Zerstörungsarbeit, auch wenn es hinter Glas ist, vollführen zu lassen und damit ein Erbe zu zerstören. – Das ist das eine.

Das Zweite ist, da wir über Berichte sprechen, für die – das wurde vom Kollegen Schennach schon gesagt – die Frau Bundesminister nun wahrlich nicht verantwortlich zu machen ist: Wir haben in diesem Bereich einfach viel zu wenig Geld! Das gilt auch dort, wo sich Gemeinden und Länder bemühen, Mittel zur Verfügung zu stellen, wo es gelingt, Sponsoren zu werben. Aber im Bundesbudget handelt es sich wirklich um ein ziemlich auf das Existenzminimum oder auf die Hungerration gesetztes Stiefkind.

Wer immer das nächste Budget zu verhandeln hat – und ich wünsche mir von ganzem Herzen, dass Sie das sind, Frau Bundesminister –, es wäre in hohem Maße sinnvoll, diesen zukunftsichernden Bereich, da es eben wirklich um ein Erbe geht, auch mate­riell im Bundesbudget so auszustatten, dass tatsächlich ernstzunehmende Zu­schüsse gegeben werden können, damit tatsächlich auch große Projekte in Angriff genommen werden können und nicht auf die lange Bank geschoben werden müssen.

Wir müssen uns aber auch überlegen, welche strukturellen Maßnahmen zu treffen sind. Ich möchte Sie, Frau Bundesminister, wirklich beglückwünschen zu einer unge­wöhnlichen, aber erfolgversprechenden Bestellung in Form der neuen Präsidentin des Bundesdenkmalamtes, Frau Dr. Barbara Neubauer, denn – bei allem Respekt vor der geleisteten Arbeit – diese Institution kann eine Menge neuer Ideen, eine Menge neuer Dynamik vertragen. Frau Dr. Neubauer hat in Wien bewiesen, dass sie einer Dienst­stelle dieser Einrichtung diese neue Dynamik hat verleihen können.

Wir wissen natürlich alle, dass das Bundesdenkmalamt und die Landeskonservatoren die gewaltige Aufgabe haben, alle jene Baulichkeiten abzuarbeiten, die in der Vergan­genheit durch die Rechtsvermutung des bestehenden Denkmalschutzes aus aktuellen Überlegungen einmal ausgegliedert waren. Sie sind Stück für Stück abzuarbeiten und entweder unter Schutz zu stellen, oder der Schutz ist eben nicht zu beantragen oder


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nicht zu verkünden, weil es sich zwar um ein ehemals oder jetzt öffentliches Gebäude handelt, aber die Schutzwürdigkeit nicht gegeben ist.

Das ist ein gewaltiger Arbeitsaufwand, aber man gewinnt immer wieder den Eindruck, dass dort außer der Erfüllung dieser Aufgabe wenig Bereitschaft und Kapazität vorhan­den sind, auch andere Aufgaben in Angriff zu nehmen. Da wird – vor allem, weil sich ja diese Aufgabe doch auch ihrem Ende zuneigt – mit dieser neuen Führung hoffentlich eine neue Dynamik eintreten, die auch dem Denkmalschutz entsprechende Initiativen gibt.

Dass man in diesem Zusammenhang auch über das Denkmalschutzgesetz nachden­ken muss, ist sicherlich richtig. Aber ich möchte hier nicht ins Detail gehen. Diese Debatte wird zu führen sein.

Es ist sicher die Frage, ob es richtig ist, in vielen konkreten Entscheidungen zur Nutz­bar­machung von Denkmälern Anbauten, Zubauten oder Ergänzungen zu genehmigen, die in höchstem Maße problematisch sind. Wir haben gestern am anderen Ufer der Donau – skurrilerweise ist dieses Gebäude auch die neue Heimstätte des Landes­kon­servatorats für Niederösterreich – einen Anbau an der Gozzoburg besichtigt oder gesehen, bei dem man sich erlauben darf, über die Denkmalverträglichkeit mehrere Gedanken zu machen!

Es ist daher auch die Frage zu stellen, ob es in alle Ewigkeit als ein zugegebener­maßen wohlbegründeter und geheiligter Grundsatz des österreichischen und des deut­schen Denkmalschutzes bestehen bleiben muss, dass es nur eine Kategorie von Denkmälern gibt. In jenen Ländern, die ein System mit mehreren Graden der Schutz­würdigkeit haben, kann man bei weniger schutzwürdigen Bauten entsprechende An- und Zubauten sowie Anpassungen an neue Nutzungen vornehmen, aber bei den Heiligtümern der Nation tut man das besser nicht. Ich hätte die Gozzoburg für ein Heiligtum der Nation gehalten, weil es wenige so original erhaltene mittelalterliche Gebäude gibt. Aber das ist eine Debatte, die zur gegebenen Zeit geführt werden muss.

Der Sinn meines Redebeitrags war und ist, auch dieses Haus auf die Bedeutung die­ses Arbeitsbereiches aufmerksam zu machen und der Hoffnung Ausdruck zu verleihen, dass das Bundesdenkmalamt mit seiner neuen Spitze jene Dynamik erreichen und erzeugen wird, die dieser Bereich einfach braucht. (Allgemeiner Beifall.)

14.44


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Schnider. – Bitte.

 


14.45.00

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Ich glaube, es ist sehr gut, dass es eine Ressortverteilung gibt, nach welcher Unterricht, Kunst und Kultur zusammengehören. Wir haben heute im Laufe des Vormittags schon gesehen, wie wichtig gerade das kulturelle und auch künstle­rische Element innerhalb des Unterrichts und innerhalb von Bildung und Schule ist.

Ich glaube auch – so wie das meine Vorredner schon kurz angesprochen haben –, gerade dort, wo wir das eigene Kulturgut fördern, ist es wichtig, dass wir dafür auch Mittel zur Verfügung stellen. Ich darf als ein Mandatar, der aus der Kulturhauptstadt Graz kommt, sagen, dass es das Wichtigste für eine Kulturhauptstadt ist, dass es auch ein Nachher gibt, so etwas wie Nachhaltigkeit – wir haben früher einmal kurz darüber gesprochen; ich halte das für ganz, ganz wesentlich –, und dass man vor allem auch die eigenen Künstlerinnen und Künstler, die eigene Szene in diesen ganzen Prozess mit einbezieht.

Doch ich möchte in aller Kürze etwas zur strategischen Jahresplanung 2008 sagen. Erstens denke ich, dass auch von Seiten der EU die Themen sehr gut ausgewählt


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wurden, die meines Erachtens wie in einer Linie gut aufeinander aufbauen: 2007 Chancengleichheit, 2008 Interkultureller Dialog, 2009 Kreativität und Innovation.

Wenn man ein Stück in die Schriftstücke hineinschaut, dann entdeckt man, wie viele Möglichkeiten der Entfaltung und der Entwicklung wir haben. Ich möchte gerade in Anbetracht dieser zwei großen Pakete, wie ich sie nenne – 20. Dezember 2007 und eben heute, 25. Juli 2008 –, dazu sagen, dass vieles in diesen zwei Paketen enthalten ist, dass in diesen Dokumenten – ich möchte das dann auch noch kurz zitieren –, zum Beispiel in dem Grünbuch zum Thema „Migration“, das vor zwei Wochen heraus­gekommen ist, vieles grundgelegt und auch umgesetzt worden ist.

Zum Beispiel lese ich hier nur drei kleine Ausschnitte aus diesem neu erschienenen Grünbuch vor, die mir ganz wichtig sind, gerade für strategisches Denken dieser zwei Bereiche, die wir jetzt schon miteinander beschlossen haben, und der Bereiche, die da, glaube ich, noch kommen. In diesem Grünbuch steht drinnen: „Die Schulen müssen eine führende Rolle bei der Schaffung einer integrativen Gesellschaft übernehmen, denn vor allem sie bieten Jugendlichen aus Migrantenfamilien und einheimischen Jugendlichen die Möglichkeit, einander kennenzulernen und zu respektieren.“

Wenn ich mir nun die Schulmodelle anschaue, die wir hier im Dezember auch mit ermöglichten, und die Möglichkeiten, die wir dadurch in die Welt gesetzt haben, dann muss ich sagen: Es geht vieles in die Richtung, eine integrative Gesellschaft zu fördern. Es muss aber sehr wohl auch darauf hingewiesen werden, und zwar gerade in Anbetracht des Schwerpunktes 2007: Chancengleichheit, dass die Texte der EU keine Texte sind, die sich nur auf Österreich beziehen, sondern Texte, die sich auf ganz Europa beziehen!

Es wird sehr wohl klar, dass gerade die Thematik „Migration“ eine wesentliche ist, was Schule und Bildung betrifft, wenn hier Folgendes zu lesen ist – das kann man dann nachlesen –:

„Wie die nachstehend vorgelegten Daten beweisen, bestehen signifikante und häufig anhaltende Unterschiede bei den Bildungsleistungen von Kindern mit Migrations­hinter­grund im Vergleich zu Gleichaltrigen. In einem 1994 veröffentlichten Bericht ging die Kommission darauf ein, welche Risiken sich ergeben können, wenn die Bildungs­chancen von Migrantenkindern nicht verbessert werden – Vertiefung sozialer Gräben über Generationen hinweg ..., Ausgrenzung von Gemeinschaften und interethnische Konflikte. Das Potential hierfür ist weiterhin vorhanden.“

Ich denke, da ist schon ein Weg angezeigt, der wichtig ist. Ich möchte auf das ein­gehen, was Kollege Kampl vorhin gesagt hat, und möchte das nur richtigstellen. Ich wollte mich vorhin nicht zu einer Richtigstellung zu Wort melden, weil ich gewusst habe, dass ich mich hier noch einmal zu Wort melden kann.

Ich glaube, weder Kollege Schennach noch ich meinen, dass wir jetzt, was weiß ich, verschiedene Sprachen irgendwo einführen. Uns geht es um etwas anderes. Wenn wir wollen, dass jemand die deutsche Sprache oder eine zweite Sprache gut erlernt – das weiß jeder, der mit Sprache und mit Sprachlehrerinnen und -lehrern zu tun hat –, dann ist es wichtig, dass er die eigene Sprache gut beherrscht und dass diese auch gepflegt wird. Damit meine ich – und das ist auch sehr interessant, da stehen ganz konkrete Dinge drin –, dass man anfängt mit Internet-Kontakten zum eigenen Heimatland, mit Möglichkeiten, dass die Sprachlehrerin oder der Sprachlehrer, der Deutsch vermittelt, auch sehr gut beheimat ist in dieser ersten Mutter- und Vatersprache derjenigen, mit denen er zu tun hat, und, und, und.

Es geht da also nicht darum, irgendetwas einzuführen, sondern darum, Folgendes bewusst zu machen: Wenn wir möchten, dass junge Leute am Anfang ihrer Schul-


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laufbahn perfekt oder sehr gut Deutsch können, dann ist es wichtig, dass man da schon bei der Frühförderung ansetzt, dass Mutter- und Vatersprache wesentlich mit gepflegt und angedacht werden. (Beifall bei der ÖVP sowie demonstrativer Beifall des Bundesrates Dönmez.) – Das nur zur Erklärung.

Ein dritter Punkt, den ich für ganz, ganz wichtig halte, gerade bei den Diskussionen, die zurzeit über Europa und so weiter laufen, ist hier, glaube ich, ebenfalls sehr gut fest­geschrieben, auch dieses Gespür dafür, was wirklich nationales und was europäisches Anliegen ist. Hier steht ganz lapidar und einfach: „Die Bildungspolitik bleibt fest in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verankert.“

Ich glaube auch, genau das ist wichtig! Ich glaube, dass in diesem Grünbuch – ich habe das nur anhand von drei Ausschnitten zu zeigen versucht – strategisch etwas vorgegeben wird, was es natürlich zu füllen gilt. Auf der anderen Seite gilt es, viele Maßnahmen, die hier gerade in der letzten Zeit gesetzt worden sind, die aber selbst­verständlich auch in den letzten Jahren gesetzt worden sind, auch fortzusetzen.

Ich denke, wir sind da auf einem sehr guten Weg. Wir sollten diesen Weg unbedingt weiter beschreiten und wesentlich darauf Wert legen, dass gerade dann, wenn es um die Fragen von Schule und Bildung geht, die Kinder und Jugendlichen – egal, wo sie herkommen, egal, wie lange sie hier sind – wirklich spüren, dass wir eine integrative Gesellschaft sind. Das ist auch unser Ziel, das wir als Politikerinnen und Politiker dieser Kammer verfolgen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundes­rätinnen und Bundesräten der SPÖ und ohne Fraktionszugehörigkeit.)

14.52


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. – Bitte.

 


14.52.22

Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist dies nicht die erste Debatte über Kulturpolitik in diesem Haus, die ich miterlebe. Es freut mich aber, dass sie heute in einem so guten Ton, in einem so guten gemein­samen Willen um die Kultur in diesem Lande, einem Bemühen um die Kultur in diesem Lande erfolgt. Es ist auch das Schöne an diesen Kulturberichten, dass jeder, der diese Kulturberichte liest, sich Themen herauspicken kann, die ihm ein besonderes Anliegen sind und über die zu sprechen ihm ein besonderes Bedürfnis ist.

Es ist auffallend, dass heute bei einigen meiner Vorredner das kulturelle Erbe eine sehr bedeutende Rolle gespielt hat. Ich glaube, das ist die Rolle, die dem kulturellen Erbe unseres Landes, unserer Gesellschaft zukommt, die ihm zukommen sollte und auch in Zukunft zukommen muss, und zwar insbesondere, wenn der europäische Kontext angesprochen wird: Gerade eine Gesellschaft mit offenen Grenzen, zusammen­wach­send und vielfältig, ist auf Wurzeln angewiesen und wird nur dann in diesem breiten, großen Europa gut bestehen können, wenn sie feste Wurzeln hat. Diese Wurzeln können und sollen auch im kulturellen Erbe ihren Sitz haben.

Das Bekenntnis zum kulturellen Erbe einer Gesellschaft ist deshalb auch ein sehr wichtiges und gerade für die Identität einer Gesellschaft notwendiges und richtiges. Außerdem lässt sich am kulturellen Erbe sehr schön ablesen, wie international dieses eigentlich schon ist, weil natürlich große Teile solchen Strömungen zu verdanken sind. Ich denke an Barock, ich denke an Renaissance, ich denke an viele Dinge, die ja ursprünglich schon internationale Weltkultur waren, als sie in unser Land gekommen sind. Ein Chinesisches Kabinett im Schloss Schönbrunn ist Teil unseres kulturellen


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Erbes, und die Erhaltung dieses kulturellen Erbes muss uns ein wichtiges Anliegen sein.

Ich komme jetzt – wie immer geht es da sehr schnell – in Richtung Finanzen. Ich habe mir die Zahlen angesehen und habe dann versucht, eine schnelle Kopfrechnung zu machen. Die Subventionen, die Direktsubventionen im Jahr sind seit dem Jahr 1994 gleich bleibend, einmal 1 Million höher, einmal 1 Million niedriger. Wenn man sie durch die Menge der Objekte des kulturellen Erbes – von kleinen Kapellen und Bürger­häusern bis hin zu Schlössern, Burgen und Kirchen – dividiert, dann bleibt ein Betrag um die 100 € pro Jahr und pro Objekt übrig! Ich glaube, wenn man sich diese Zahlen anschaut, dann sieht man deutlich, dass da Handlungsbedarf besteht.

Um vor Augen zu führen, was denn andere Länder da tun, vergleiche ich jetzt Öster­reich mit Bayern. Bayern ist ungefähr gleich groß, die Direktsubventionen sind ver­gleichbar. Ich lege mich jetzt nicht auf anderthalb Mal so viel oder doppelt so viel fest, aber die Gelder, die in das kulturelle Erbe Bayerns durch eine verbesserte steuerliche Betrachtungsweise und Abzugsfähigkeit solcher Objekte fließen, sind das Dreißig­fache, und zwar pro Jahr, und das kontinuierlich!

Wenn wir wissen – und dankenswerterweise gibt es Studien in Ihrem Ministerium, die das besagen –, dass solche steuerlichen Verbesserungen den Steuerzahler nicht ein­mal etwas kosten, weil sie so arbeitsplatzschaffend sind, weil sie so investitions­schaf­fend sind, dass der Rückfluss an den Staat durch eine verbesserte Investitions­möglichkeit in solche Objekte eher höher ist, dann sollten wir – ganz in großkoali­tionärer Eintracht, glaube ich – in Zukunft, wer immer die Regierung bilden wird und wo immer Ihr Ministerium sein wird, weiter daran arbeiten. Ich hoffe, dass wir alle gemein­sam weiter daran arbeiten können.

Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass das Bekenntnis sehr früh beginnt: Das Bekenntnis beginnt mit Ausbildung und Bildung. Deshalb ist es auch sehr gut in diesem Ministerium angesiedelt. Ich glaube, wir brauchen ein Denkmalbewusstsein, und wir brauchen auch ein Bewusstsein dafür, dass uns nicht alles, was wir ererbt haben, zum Verbrauch gegeben ist, sondern dass uns vieles geliehen ist und dass wir eigentlich daran gemessen werden, wie wir diese geliehenen Güter an unsere Kinder und Kin­deskinder weitergeben. Ich glaube, dafür eignet sich ebendieses langfristige kulturelle Erbe sehr gut, um daran auch den Wert und die Wertigkeit von Politik zu bemessen. In diesem Sinne ist es meiner Ansicht nach wichtig, gemeinsame Wege zu finden, die hier zu Verbesserungen führen.

Wir dürfen aber nicht nur steuerliche Verbesserungen im Auge haben, weil steuerliche Verbesserungen immer diejenigen betreffen, die die Möglichkeit haben, etwas zu investieren, sondern wir brauchen, wie ich meine, auch noch andere Möglichkeiten, um nicht alle Objekte, bei denen die Finanzierung der Erhaltung nicht gesichert ist, end­gültig dem Staat überantworten zu müssen. Wir brauchen eine Stiftung, einen Fonds, eine Möglichkeit, hier fördernd einzugreifen, und zwar in einem höchst vermehrten Maße! Es haben zwar gerade baukulturelle Objekte die Eigenschaft, es relativ lange zu vertragen, wenn nichts geschieht (Bundesrat Konecny: Aber dann geht es schnell!), aber irgendwann beginnt diese Kurve massiv nach unten zu gehen, und dabei poten­ziert sich der Verfall. Dem soll man entgegenwirken.

Dann gibt es ein drittes Problem, und da bin ich sehr froh darüber, dass auch die neue Präsidentin des Bundesdenkmalamtes da große Erfahrung hat: Es gibt die Zerstörung durch Über-Investitionen. Auch da sollten wir darauf Rücksicht nehmen, dass nicht jedes Objekt sofort irgendeiner Nutzung zugeführt werden muss – scheinbar glücklich, aber für das Denkmal sehr oft unglücklich! Da haben wir auch einen Bereich, in dem eine Stiftung, ein Fonds gefragt wäre, sodass wir die großen Qualitäten, die im Per-


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sonal des Bundesdenkmalamtes vorhanden sind, für das nutzen können, wozu sie am besten eingesetzt sind, nämlich nicht dazu, um irgendwelche Papiere zu verfassen, sondern dazu, um tatsächlich Qualitätskontrolle an diesen vielen Objekten durchführen zu können. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Ich glaube – auch da wiederhole ich mich –, es gibt da Denkmalvermutungslisten. Wenn ich die Summe der tatsächlichen Unter-Schutz-Stellungen eines Jahres, die mit Bescheid abgeschlossen werden – es sind etwas mehr als 200 pro Jahr –, mit den vermutlichen Denkmälern in Verbindung setze, dann lande ich bei einer Bearbeitungs­dauer von ungefähr 400 bis 500 Jahren. Das kann es, bitte, nicht sein, und das ist auch nicht im Interesse einer Rechtssicherheit für den privaten Eigentümer.

Ich glaube, all diese Dinge sind gemeinsam zu lösen. Ich glaube, wir sind allein durch deren Erkenntnis – und auch diese Aussagen entnehme ich dem Kulturbericht – und durch das Bekenntnis zum Lösungsansatz dieser Dinge auf dem richtigen Weg. Es wird noch vieles eines weiten gemeinsamen Weges bedürfen, den ich mir wünsche, gemeinsam gehen zu können, um hiefür nachhaltig Verbesserungen zu erreichen. Aber ich glaube, die Erben unseres kulturellen Erbes werden es uns danken. In diesem Sinne alles Gute allen, die sich für dieses Thema interessieren, und ganz besonders Ihnen, Frau Ministerin. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

15.00


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesminister Dr. Schmied. – Bitte.

 


15.01.00

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Wir haben – leider, muss ich jetzt sagen – in den 17 Monaten wenig bis gar keine Gelegenheit gehabt, hier gemein­sam über Kunst- und Kulturpolitik zu sprechen. So möchte ich zumindest heute die Gelegenheit nutzen, zu den einzelnen Punkten – weniger zu den, zwischen Anfüh­rungszeichen, „historischen“ Berichten, sondern zu einzelnen, gerade auch von Ihnen gebrachten Punkten – persönlich Stellung zu nehmen.

Ich hätte es nicht anders formuliert als Sie, Herr Bundesrat Schnider, was die Zustän­digkeit betrifft. Ich muss sagen, dass mir mit jedem Monat meiner Zuständigkeit für Unterricht, Kunst und Kultur – wenngleich ich persönlich lieber die Begriffe Bildung, Kunst und Kultur verwende – klarer wurde, wie stark die Verbindungen dieser Ele­mente sind und welche Energie, welche Kraft, aber auch welche Schwingung für die Gesellschaft, wenn ich das so formulieren darf, aus der Verbindung dieser Bereiche zu gewinnen ist, sowohl was den Schulbereich betrifft, als auch was die Kunst- und Kulturinstitutionen und die Kunstschaffenden betrifft, wo es unbedingt und immer auch um das zeitgenössische, um die Gegenwartskunst gehen muss und ganz besonders um die Nachwuchsförderung, sprich: Stipendienprogramme.

Bundesrat Schennach hat das angesprochen. Darüber habe ich immer wieder heftige Debatten mit Herrn Abgeordnetem Zinggl geführt, der mir hiezu viel zu stark im Sinne von Entweder-oder argumentiert und immer wieder das Traditionelle versus Gegen­wartskunst, zeitgenössische Kunst- oder Kulturinitiativen, in den Raum stellt. Ich glaube, dass eine Verbindung beider Elemente herstellbar ist und dass es insbeson­dere darum geht, die Schätze der Vergangenheit mit der Gegenwart zu konfrontieren und mit dem Zeitgenössischen auseinanderzusetzen oder, anders formuliert, traditio­nelle Kunst- und Kulturinstitutionen in die Pflicht zu nehmen, was Zeitgenössisches und Gegenwartskunst betrifft.


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Morgen werden die Salzburger Festspiele eröffnet. Wenn ich mir das Programm der Salzburger Festspiele anschaue und dort erstmals – erstmals! – ein Young Singers Project entdecke, bei dem sich 200 Nachwuchssängerinnen und -sänger bewerben mussten und jetzt die Chance haben, in Salzburg aufzutreten, dann ist das, denke ich, richtungsweisend und bringt uns ein bisschen weg von der anders geführten Diskussion, bei der es um Spitzengagen der Topsängerinnen und -sänger geht. Ich denke, man sieht daran sehr deutlich, dass es Aufgabe einer öffentlichen Kunst- und Kulturförderung ist, diesen Aspekt besonders zu beleuchten.

Die Europäische Union und vor allem die Besuche der EU-Ministerräte – auch der informellen EU-Ministerräte – habe ich persönlich immer als überaus wertvoll empfun­den. Ich musste nämlich, im Unterschied zu manchen Kollegen, nicht dorthin fahren, um irgendetwas durchzusetzen oder zu verhandeln, denn die Kompetenz, die Verant­wortlichkeit für die Bereiche Kunst, Kultur und Bildung liegt an Österreich.

Ich hatte aber die Chance, im Rahmen der Methode der offenen Koordinierung wahr­zunehmen, wie andere Länder mit bestimmten Problemstellungen und Themen umgehen. Mir ist natürlich klar, dass nicht alles, was möglicherweise in Großbritannien funktioniert, eins zu eins auch bei uns klappen muss, aber allein diese Beispiele wahrzunehmen und sich diesbezüglich auszutauschen, das habe ich persönlich immer als Bereicherung empfunden. Ich denke, das hat auch in der Tat da und dort zu neuen Ideen, zu Innovationen geführt, die wir auch hier bei uns jetzt umsetzen und einsetzen können.

Ein Unterschied, der mir zwischen dem Bildungsbereich und dem Kunst- und Kultur­bereich aufgefallen ist, ist, dass wir im Bildungsbereich relativ viele Grundlagen haben. Da gibt es relativ viele Studien, Erforschungen, Prüfungen – sowohl auf österreichi­schem Gebiet als auch international. Nicht so im Bereich Kunst und Kultur. Ich hatte zu Beginn meiner Amtszeit kurz überlegt, ob ich nicht vielleicht eine Grundlagenabteilung schaffen sollte. Diese Idee habe ich wieder verworfen, weil die Themenstellungen doch sehr vielfältig sind, und bin dazu übergegangen, das eine oder andere an Frage­stellung auszulagern und mir mögliche Antworten geben zu lassen.

So freut es mich – da nehme ich auch Bezug auf Herrn Bundesrat Schimböck, der die Bedeutung der Museen im touristischen wie auch im wirtschaftlichen Bereich unter­strichen hat –, dass wir jetzt eine IHS-Studie über den Bereich der Museen, der Bundestheater und der großen Festspiele haben, aus der uns klar wird, welche Wert­schöpfungs-, Beschäftigungs- und Kaufkrafteffekte vom Bereich der Kunst und Kultur ausgehen.

Ich möchte jetzt nicht als jemand gesehen werden, der Kunst- und Kulturpolitik durch die neoliberale Brille betrachtet. Mir ist bewusst, dass ich als ehemalige Bankerin viel­leicht ein bisschen gefährdet bin, in dieses Eck gedrängt zu werden, aber ich glaube, es ist einfach wichtig in einer Welt, in der das Ökonomische solch große Bedeutung hat, auch bei Kunst und Kultur die gesamtwirtschaftlichen Effekte zu betonen.

Damit sind wir auch gleich bei einem der nächsten großen Themen. Sie kennen die Relationen des Bundeshaushaltes, und ich glaube, eines kann man in aller Deutlichkeit sagen: Über Kunst und Kultur lässt sich ein Bundeshaushalt nicht sanieren! Aufgrund dessen, was ich jetzt in all den persönlichen Wahrnehmungen, im Einblick, in der Mitarbeit und in vielen Gesprächen mit den Kunstschaffenden wahrnehmen durfte, möchte ich sagen: Wir dürfen in Zukunft – das ist etwas, das ich einer künftigen Regierung, wenn ich gefragt werde, mit auf den Weg geben kann – im Bereich Kunst und Kultur nicht sparen!

Das Einfrieren der Budgets in den letzten Jahren hat zu immensen Anspannungen in den einzelnen Institutionen geführt. Ich kann Ihnen nur sagen: Dort, wo Rücklagen


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vorhanden waren, sind sie aufgebraucht. Es ist jetzt dringend notwendig, hier Valo­risierungen vorzunehmen. Die Personal- und Betriebskosten steigen ständig an. Das kann sich auf den Bereich Kunst und Kultur nur belastend auswirken.

Ich glaube, gerade als Kulturnation sind wir aufgerufen, im Bereich Kunst und Kultur hier entscheidende Maßnahmen zu setzen und gleichzeitig Kunst und Kultur – viel­leicht ein Stück stärker, als wir das bisher getan haben – unter dem Vermittlungsaspekt wahrzunehmen und aus dem reichhaltigen Erbe, das wir Gott sei Dank übernehmen durften, Identifikation und Inspiration zu schöpfen und weiter innovativ tätig zu sein. Ich denke, dass das für die gesellschaftliche Entwicklung insgesamt nur von Nutzen sein kann.

Ich möchte mich zu ein paar Punkten äußern, die heute angeführt wurden. Ein paar nähere Informationen: Sie wissen, dass ich eine sehr breite Museumsdiskussion gestartet habe. Auf unserer Homepage erfahren Sie hiezu den derzeitigen Stand der Diskussionen. Wir haben uns intensiv den Themen staatliche Museumspolitik, Sammlungspolitik, aber auch Governance- und Strukturfragen gewidmet.

Es ist aus meiner Sicht unverzichtbar, hiezu den Dialog innerhalb des Ressorts, zwi­schen den einzelnen Museen zu intensivieren. In den letzten Monaten haben wir diesbezüglich Vertrauen aufgebaut. Es ist notwendig, die Museumsordnungen zu über­arbeiten, denn diese sind höchst individuell. Hier braucht es einen Standard. Es ist ebenfalls entscheidend, in Bezug auf Kunst-, Kultur- und Museumspolitik mit den einzelnen Häusern zeitgemäße Rahmenzielvereinbarungen zu schließen.

Wichtiges Ziel muss es sein, mehr Teilhabe der Bevölkerung zu erreichen. Es ist erfreulich, dass sehr viele Touristen – Kollege Konecny, du hast es ausgeführt – unsere Museen besuchen. Es muss aber auch gelingen, die österreichische Bevöl­kerung nachhaltig mit der Sammlung Österreich zu konfrontieren. Ich glaube, dass wir hiezu ein differenziertes Vermittlungsangebot brauchen, wo wir immer wieder die Themen der Zeit aufgreifen und die Sammlungen auch in anderen, neuen, zeitge­mäßen Kontexten darstellen. Gerade als Bildungsministerin denke ich, dass es drin­gend notwendig ist, dass zumindest für alle Jugendlichen bis zum 19. Lebensjahr der Eintritt in die Bundesmuseen frei ist und in Verbindung mit Vermittlungsprogram­men auch nachhaltig eine entsprechende Arbeit gelingt.

Unterstreichen möchte ich – das habe ich mir, wenn Sie so wollen, in den letzten Wochen und Monaten selbst erarbeitet und für mich selbst entdeckt –, welche Quelle und welcher Schatz auch in der Forschungskompetenz unserer Museen gegeben ist. Allein die Publikationen der Museen, die Ausstellungskataloge, haben Weltgeltung. Ich denke, wir sollten darauf ein Stück stolz sein.

Zuvor haben wir auch über das Bundesdenkmalamt diskutiert. Ja, ich kann das nur unterstreichen. Hier braucht es zum einen mehr finanzielle Mittel. Ein Förderbeitrag von 10 Prozent ist sehr gering. In diesem Bereich sind wir derzeit insgesamt bei einem Budgetposten von 13,5 Millionen €. Meiner Wahrnehmung nach geht es hier aber nicht nur um Budgetfragen, sondern es ist auch eine Frage, wie sich das Bundes­denk­malamt selbst präsentiert.

Ich weiß, dass Denkmalschutz immer viel Arbeit bedeutet und dass damit viele Auf­lagen verbunden sind, aber es muss doch auch gelingen, dass die Menschen, die ein denkmalgeschütztes Objekt haben, auch stolz darauf sind. Das heißt, auch hier gilt es im Bereich der Vermittlung, im Bereich des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit, sagen wir es einmal so, das ein Stück aufzufrischen.

Zu einem Punkt bin ich in diesen 17 Monaten leider nicht gekommen – es waren eben 17 Monate und nicht 48 –, das ist der Bereich der öffentlichen Büchereien. Ich halte es


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für ganz wichtig, dass dieser Punkt auf der Agenda bleibt. In Skandinavien sind 60 Prozent der Bevölkerung eingeschriebene Nutzer öffentlicher Büchereien, in Öster­reich sind es 14. Hier müssen wir, Gemeinden, Länder, aber auch der Bund, gemein­sam zeitgemäße Konzepte erarbeiten. Ich glaube, es führt in diesem Bereich auch an einem Bundesgesetz kein Weg vorbei.

Was die Förderung der regionalen Museen betrifft – ein Bereich, der Sie als Länder­kammer sicher besonders interessiert –, gibt es neue Richtlinien. Wir haben, um die Entscheidungen ein Stück zu objektivieren, einen Beirat für Museumsförderung eingerichtet. All das ist auch auf der Homepage zu finden.

Ganz zum Schluss noch eine Ankündigung: Ich habe mich etwas gewundert, dass wir im Jahr 2008 hier so „historische“ Berichte diskutieren. Ich habe jetzt jedenfalls veranlasst, dass das beschleunigt wird, auch in der Berichterstattung. Ich sage: Wenn es internationalen Banken möglich ist, im März oder April einen Konzernabschluss vorzulegen, dann werden wir das wohl auch im Förderbereich schaffen. Wir werden den Kunst- und den Kulturbericht gemeinsam publizieren. Für 2007 wird das im Herbst 2008 sein, aber ich darf ankündigen, dass der Kunst- und Kulturbericht 2008 dann schon im Mai 2009 vorliegen wird.

Einen Punkt, weil das eine Detailfrage war, möchte ich auch noch beantworten: Es tut mir leid, dass offensichtlich die Kommunikation mit dem Haus abgerissen ist, was das Thema Donau-Limes betrifft. Wir stehen dem sehr, sehr positiv gegenüber. Es muss hier die Einreichung in Abstimmung mit den Landeshauptleuten, aber auch mit den Nachbarstaaten Ungarn und Slowakei geschehen; daher ist das etwas zeitaufwendig, aber wir arbeiten daran. Für direkte Nachfragen ist bei uns im Haus Frau Dr. Brunner zuständig.

Soweit meine kurze Stellungnahme, Herr Präsident. – Ich darf einen schönen Sommer wünschen. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

15.15


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Berichte erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Kulturbericht 2004 der Bundes­minis­terin für Bildung, Wissenschaft und Kultur.


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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Kulturbericht 2005 der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Des Weiteren kommen wir zur Abstimmung über den Kulturbericht 2006 der Bundes­ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Strategische Jahresplanung 2007 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der deut­schen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaften.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die Strategische Jahresplanung 2008 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Legis­lativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der deutschen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaften.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

15.17.2612. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Ökostromgesetz-Novelle 2008) (553 d.B. und 643 d.B. sowie 7979/BR d.B. und 7987/BR d.B.)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz) (554 d.B. und 644 d.B. sowie 7988/BR d.B.)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird (589 d.B. und 645 d.B. sowie 7989/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz erlassen und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird (853/A sowie 7984/BR d.B. und 7990/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen nun zu den Punkten 12 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 12 bis 15 ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. Ich bitte um die Berichte.

 


15.18.20

Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für


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Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Ökostrom­gesetz-Novelle 2008).

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz).

Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird.

Auch hier liegt der schriftliche Bericht vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bringe weiters den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz erlassen und das Energie-Regulierungs­behördengesetz geändert wird.

Ich komme auch hier gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 110

15.21.32

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es heißt ja: Gut Ding braucht Weile. Bei der Ökostromgesetz-Novelle hat man sich Zeit gelassen – seit Dezember 2007 wurde über sie beraten –, ein wirklich gutes Ding ist dabei leider nicht herausgekommen. Das, was jetzt vorgelegt wurde, ist kein großer Wurf.

Dass das Ökostromgesetz 2006 ein Rückschritt war, haben inzwischen, so glaube ich, alle eingesehen, denn der Ökostromausbau wurde damit massiv beschnitten. Wenn man sich anschaut, dass 2007 und 2008 nur mehr 3 Biomasseanlagen errichtet wurden, 3 Windkraftanlagen und 13 Biogasanlagen, dann ist das jetzt nicht wirklich der große Schub, sondern ganz im Gegenteil stagniert die Entwicklung in diesem Bereich leider.

Die Novelle des Ökostromgesetzes, die uns seit mehr als einem Jahr versprochen wurde, sollte das wieder ändern, sollte das wieder rückgängig machen und wieder mehr frischen Wind in die Ökostromszene bringen. – Das ist leider nicht geschehen. Es ist zwar sehr viel Gesetzestext geschaffen worden und es sind ein paar Kleinigkeiten auch in dieser Novelle positiv zu bemerken, wie zum Beispiel, dass die Kofinan­zie­rungspflicht für PV-Anlagen weggefallen ist, aber im Großen und Ganzen bleibt alles beim Alten.

Was auch noch beim Alten bleibt beziehungsweise neuerdings noch verstärkt wird, ist, dass zwar nicht unter dem Titel Ökostrom, aber über die Zählpunktpauschale auch fossile Kraft-Wärme-Kopplungen gefördert werden, dass Ablaugeanlagen gefördert werden und im Gegenzug die kleinen PV-Anlagen jetzt nicht mehr über das Ökostrom­gesetz, sondern über den Klimafonds gefördert werden. – Also zur Transparenz trägt all das nicht wirklich bei! Ich habe mich mit einigen Leuten unterhalten: Diese 98 Seiten Gesetzestext sind für einen Laien nicht mehr wirklich verständlich.

Keine Frage, es macht Sinn, Fernwärmeanschlüsse zu fördern, und es macht Sinn, Kraft-Wärme-Kopplungen und auch Ablaugeanlagen zu fördern, aber eben nicht unter dem Titel Ökostrom! Und gerade was die Fernwärme betrifft, finde ich es besonders schade, dass da die Förderung höher ist als jene für eine Ökostromanlage, die Fern­wärme produziert – das ist kontraproduktiv.

Insgesamt sind wir vom deutschen Erneuerbares Energiegesetz weit entfernt. – Dieses deutsche Erneuerbares Energiegesetz ist das Gesetz, dessen Übernahme wir immer gefordert haben. Warum sollten wir das nicht einfach abschreiben, so wie viele andere das machen? – Zuletzt wurde das auch in Tschechien kopiert; in Österreich sind wir wirklich weit hintennach. (Bundesrat Perhab: Die haben aber eine wesentlich andere Energiestruktur!) – Aber beim Ökostrom werden sie uns bald überholt haben, selbst die Tschechen, und das ist dann traurig. (Bundesrat Perhab: Wasserkraft!)

Auch Herr Landesrat Plank aus Niederösterreich hat im Wahlkampf bei allen Vorträgen regelmäßig und immer wieder gefordert, dass wir doch das EEG übernehmen mögen, und gesagt, dass er sich sehr dafür einsetzen werde. – Ich bin sehr gespannt, wie die niederösterreichischen BundesrätInnen auf der rechten Seite dieses Saales heute abstimmen werden (Bundesrat Dönmez – auf die schütter besetzten Bankreihen deutend –: Gar nicht!), sofern sie anwesend sind. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.)

Ich erinnere mich daran, dass ich Landesrat Plank einmal darauf angesprochen habe, wie er denn das sieht, dass dieses Ökostromgesetz 2006, das er dann kritisiert hat, im Bundesrat mitbeschlossen wurde. Da hat er gesagt: Das war ein Fehler! – Ich würde mich freuen, wenn jetzt einige – oder zumindest einer oder zwei – von den nieder-


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österreichischen ÖVP-Bundesräten hier herinnen diesen Fehler nicht wiederholen würden.

Ich habe über die OeMAG-Homepage in Erfahrung gebracht, wie viel von dem kontrahierbaren Einspeisevolumen von 2008 bereits verbraucht ist. Wenn man sich die Seite anschaut, ist das doch etwas überraschend, denn von den 17 Millionen, die derzeit noch jährlich zur Verfügung stehen, sind erst 1,5 Millionen vergeben. – Da denkt man sich: Die haben ohnehin so viel Geld, warum machen sie dann nicht mehr damit?

Dafür gibt es ein paar interessante Gründe: Einerseits liegt es daran, dass im Bereich Windkraft nichts mehr anfällt, weil die Einspeisetarife für Windkraft bereits unter dem Marktpreis liegen – sprich: Es fällt in diesem Bereich momentan keine zusätzliche Spanne für den Einspeisetarif an. In Wirklichkeit erspart man sich durch die Windkraft inzwischen schon etwas!

Das Problem, das wir haben, ist aber, dass laut Ökostromgesetz alle Einspeisetarife laufend weiter gesenkt werden. Es ist jetzt aber so, dass die Windkraft mit Anlagen produziert wird, die aus sehr viel Stahl bestehen, in die man zuerst einmal relativ viel Energie stecken muss, und Stahlpreise und andere Rohstoffpreise, das wissen wir, werden nicht niedriger – und auch die Energiepreise werden nicht niedriger. Das heißt, es ist sehr schwierig, Windkraft künftig immer billiger und billiger zu produzieren, wenn die Grundvoraussetzung zur Stromgewinnung, nämlich ein Windrad zu bauen, immer teurer und teurer wird. Windkraftanlagen sind in den letzten Jahren um 30 Prozent teurer geworden, als sie es vorher waren, der Einspeisetarif für den Strom, den man mit diesen Windkraftwerken produzieren kann, wird aber immer niedriger.

Im Bereich der Geothermie findet sich nicht wirklich etwas an neuen Anlagen. Das mag vielleicht auch wieder an der Einspeisevergütung liegen: In Deutschland gibt es für die Einspeisung von Energie aus Geothermie jeweils für 20 Jahre zwischen 15 Cent bei 5 Megawatt-Anlagen und 7,16 Cent bei 20 Megawatt-Anlagen; in Österreich gibt es generell 7,99 Cent, und das nur für 13 Jahre.

Es ist nun bei der Geothermie im Prinzip so wie beim Rohöl: Wir alle wissen, umso teurer das Rohöl wird, umso eher wird es sich auszahlen, auch Quellen zu erschließen, die nicht ganz so leicht zu erschließen sind. Beim Rohöl machen wir es, bei der Geothermie nicht – jedenfalls nicht zu diesen Preisen. Denn diese Preise führen leider nicht dazu, dass man in Österreich auch nicht ganz so leicht zugängliche Geothermie-Quellen erschließen könnte, was schade ist, weil Geothermie eine gewisse Ausgleichs­energie darstellt.

Bei der Photovoltaik gibt es momentan eine relativ günstige Einspeisevergütung, keine Frage! Es hat auch im Land Niederösterreich auch eine Aktion gegeben, die einen gewissen Boom ausgelöst hat, trotzdem liegen wir mit den Einspeisetarifen unter den Tarifen in Deutschland und unter den Tarifen in Tschechien, vor allem bei den größeren Anlagen. Und wieder kommt dazu, dass es auch hier in Österreich 13 Jahre lang Förderung gibt, in Deutschland 20 Jahre. Und es ist schon ein massiver Unterschied, ob ich den höheren Tarif 20 Jahre lang bekomme oder nur 13!

Trotzdem ist es auch in Österreich so, dass in letzter Zeit ein gewisser Run auf Photovoltaikanlagen bemerkbar ist. Dass die Menschen hier aktiv werden wollen, ist spürbar. Und wenn man sich anschaut, wie schnell beim Klimafonds die erste Förder­tranche weg war, weil sich die Leute richtiggehend angestellt haben und hier etwas tun wollten, dann sieht man, dass die Menschen sehr wohl willig sind, auch in Dinge zu investieren, die vielleicht nicht unbedingt immer gleich ertragreich sind.


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Wie gesagt, der Wegfall der Kofinanzierungspflicht bei der PV ist eines der wenigen positiven Dinge, die in dieser Novelle ersichtlich sind. Was für mich nicht ganz einsichtig ist, ist, warum man die kleinen Photovoltaikanlagen jetzt zum Klimafonds verschiebt – sie werden prinzipiell zum Klimafonds verschoben.

Das angekündigte 10 000-Dächer-Programm ist zwar gut, schön, nett und sicher erstrebenswert, ich möchte aber darauf hinweisen, dass es in Deutschland schon vor fünf Jahren ein 100 000-Dächer-Programm gegeben hat. Die Ersten, denen das eingefallen ist, sind wir also nicht. (Zwischenruf.) – Ja, es sind zehnmal so viel, aber ihnen ist es schon vor fünf Jahren und uns eben erst jetzt eingefallen.

Und wenn man das umrechnet: Wir haben laut Statistik Austria 2,05 Millionen Gebäude in Österreich, da sind 10 000 Dächer 0,5 Prozent. – Das ist schön, gut und nett, aber es ist jetzt nicht so lobenswert.

Meine Frage lautet – vielleicht können Sie, Frau Staatssekretärin Marek, sie beant­worten –: Wenn jetzt über das Ökostromgesetz in erster Linie nur mehr die größeren PV-Anlagen gefördert werden, weil das bei den kleinen über das 10 000-Dächer-Programm läuft, was machen wir dann, wenn die 10 000 Dächer abgearbeitet sind? Gibt es dann über das Ökostromgesetz für kleine Anlagen gar keine Förderung mehr, wird man dieses dann wieder „aufmachen“, oder wie darf man sich das vorstellen?

Im Prinzip ist es, wie gesagt, nett und gut, dass die Photovoltaik auch in diesem Bereich jetzt besser gefördert wird, ich denke aber, sie wäre direkt im Ökostromgesetz besser untergebracht gewesen.

Was wir in Österreich brauchen würden, um auch im Bereich Ökostrom wieder ein bisschen an die vordere Front zu kommen, wären langfristige Verträge für die Planungssicherheit – wie gesagt, in Deutschland gibt es durchgehend 20 Jahre lang Förderung, bei uns bei den meisten Anlagen 13 Jahre –, und wir brauchen gerechtere Einspeisetarife, denn niemand wird sich über allzu lange Zeit hinweg in Investitionen stürzen, die sich nie wieder hereinspielen. Das brauchen wir, um unsere europäischen Verpflichtungen und Ziele im Bereich des Ökostroms zu erreichen und um in unserer Energieversorgung unabhängiger zu werden – das würde ich Sie bitten nicht zu vergessen, denn es wird immer so hingestellt, als wäre das alles nur eine europäische Verpflichtung. Es ist auch wichtig für uns, dass unser Geld für Energie auch im Lande bleibt!

Was wir nicht brauchen, ist die Deckelung der Fördertöpfe, die es nach wie vor gibt, wir brauchen keine weiteren Vergünstigungen für energieintensive Industriebetriebe zu Lasten der Privathaushalte, wie sie durch dieses Gesetz jetzt verstärkt wurden. (Bun­desrat Perhab: Voest zusperren, Zellstoff-Fabrik zusperren?!) – Ja dann sperren wir lieber alle Privathaushalte zu, oder wie? Es gibt ja auch andere Länder, und in den anderen europäischen Ländern gibt es auch Ökostromgesetze, und die werden es sich auch leisten können!

Was wir nicht brauchen, ist eine Förderung von fossilen Energieträgern mehr oder weniger unter dem Deckmäntelchen des Ökostroms, und was wir auch nicht brauchen, ist eine Verwässerung des Ankaufs von Ökostrom durch suboptimalen Zertifikate­handel, also Zertifikatehandel mit Staaten, die die europäische Stromkenn­zeichnungs­verpflichtung noch nicht in dem Ausmaß umgesetzt haben wie wir – sprich: die „Graustrom“ verkaufen –, und bei uns kann man dann um 1 Cent zusätzlich Ökostrom daraus machen, was auch immer es vorher war. Das ist einfach kontraproduktiv und das wird die Konsumenten künftig leider skeptisch machen. Und nachdem es in Österreich keine Information darüber gibt, welches Energieversorgungsunternehmen mit Zertifikaten handelt und wie weit auch ich als Kundin dieses Unternehmens dann davon betroffen bin, ist zu befürchten, dass diese Skepsis berechtigt ist.


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Ich würde mir wünschen, dass man das Thema Ökostromgesetz nicht immer nur von der Kostenseite betrachtet, sondern dass man das Thema Ökostrom auch einmal von der Seite beleuchtet, dass es sowohl Atom als auch Öl als auch Gas nicht ewig geben wird. (Bundesrat Ing. Kampl: ... Atom?!) – Atom wird es schon geben, aber Uran für die Kernenergie wird nicht ewig vorhanden sein.

Es ist ganz wichtig, dass wir da nicht das allerletzte Schlusslicht bleiben und uns in diesem Bereich von Amerikanern, von Tschechen, von Deutschen – von allen! – überholen lassen, weil wir dann auch technologisch im Hintertreffen sind und deshalb auch unsere Wirtschaft darunter leiden wird. Momentan ist es ja so, dass wir glücklicherweise noch einen Vorsprung haben, aber wer weiß, wie lange das noch so ist, wenn wir keinen eigenen Markt für diese Sachen haben. (Beifall des Bundesrates Dönmez.)

15.34


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Winter­auer. – Bitte.

 


15.34.24

Bundesrat Reinhard Winterauer (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Hohes Haus! Angesichts der Klimaerwärmung halte ich die Novellierung des Ökostromgesetzes und der drei mit in Behandlung stehenden Gesetze für ein Gebot der Stunde. Im Unterschied zur Kollegin Kerschbaum bin ich nicht der Meinung, dass diese Gesetze kein „gut Ding“ sind, sondern sich durchaus auf der Höhe der Zeit befinden.

Wenn es zugegebenermaßen da oder dort den einen oder anderen Novellierungs­bedarf gibt, aber im Sinne der Evolution – wir wollen ja keine revolutionäre Umstellung haben, sondern ... (Bundesrätin Kerschbaum: Sie haben das letzte Mal ...!) – Sie haben die letzte Ökostromgesetz-Novelle zu Recht kritisiert, für die aber unsere Fraktion nicht so sehr verantwortlich war! Aber ich möchte jetzt nicht den Schwarzen Peter hin- und herschieben, sondern durchaus die Vorzüge dieser Gesetzesnovellen darstellen.

So sagen Experten, dass durch diese Novellen etwa 10 Millionen Tonnen Treibhaus­gase, also CO2-Emissionen, eingespart werden können, und das ist angesichts von etwa 100 Millionen Tonnen eine durchaus beachtliche, etwa in der Größe von 10 Prozent gelegene Menge, die man nicht einfach wegreden sollte, auch Sie von den Grünen nicht!

Einer der wesentlichsten Punkte dabei ist eine doch vorhandene Planungssicherheit. Jetzt kann man sagen, die Planungssicherheit sollte 20 oder 40 Jahre umfassen. – Wesentlich ist, dass wir Planungssicherheit haben, insbesondere durch die fokussierte Nutzung sowohl der Windenergie als auch der Solarenergie und – auch das ein ganz wichtiger Ansatz – durch neue geothermische Nutzungsmöglichkeiten.

Zum Zweiten, der Energieeffizienz im Bereich der Abwärmenutzung, die Sie bereits kurz angesprochen haben: Es ist insbesondere im industriellen Bereich interessant und auch eine Notwendigkeit, Emissionen zu verringern! Eine weitere Emissions­reduzie­rung wird durch den effizienten Leitungsausbau sowohl im Fernwärme- als auch im Kälteausbau möglich sein.

Für uns Sozialdemokraten ist besonders wichtig, und das ist ganz neu in dieser Gesetzesmaterie, die soziale Komponente, indem Ausgleichszulagenbezieher vom Ökostromzuschlag befreit sind. Denn, Kollegin Kerschbaum, wenn Sie sagen: Wir wollen höhere Einspeisetarife!, dann sagen Sie automatisch auch: „höhere Strom­preise“, das muss man dazusagen! Und angesichts der horrend steigenden Energie-


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preise muss man sich das überlegen. Deshalb ist es wichtig, diesen Weg in Schritten zu gehen. (Bundesrätin Kerschbaum: Warten wir, bis ...?!)

Was für mich darüber hinaus wesentlich ist, ist, dass im Bereich der Bio-Energie der Fokus letzten Endes darauf gelegt wird, dass es zunehmend um die Reststoff­verwertung geht; gerade im Zeitalter steigender Nahrungsmittelpreise – ich habe das in einer der letzten Sitzungen hier bereits angesprochen – ist das auch wichtig! Für mich ist es noch ein bisschen zu wenig, aber trotzdem ist es ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich darf auch noch Folgendes anmerken: Es gibt eine erhöhte Förderung von Klein- und Mittelkraftwerken, das ist insbesondere für die Wasserkraft notwendig. Und da würde ich, wenn wir schon revolutionäre Wege beschreiten, den Grünen empfehlen, jetzt einmal in sich zu gehen und die Haltung zur Wasserkraft zu überdenken, denn gerade dieser Aktionismus gegen den Ausbau und gegen die Nutzung der Wasserkraft hat uns in diese Situation gebracht. Das sollte man von Seiten der Grünen auch einmal bedenken! (Bundesrätin Kerschbaum: Die kostet nichts? Wasserkraft kostet nichts?)

Wenn man diese Diskussion führt, so ist zur Wasserkraft noch zu sagen, dass wir, so sehr ich für die zusätzliche und verbesserte Nutzung der Solar- und Windenergie bin, doch wissen müssen, dass Wind- und Solarenergie nicht immer bedarfsgerecht produ­ziert werden können. Und da ist es ganz wesentlich, dass man bei der Nutzung der Wasserkraft einerseits nicht auf Speicherkraftwerke verzichtet, weil die derzeitige Speicherung elektrischer Energie großvolumig eben nur mit Wasserspeichern geht, und dass man sich andererseits bei Kraftwerksketten durchaus mit einer Kaskaden­schaltung oder mit einem Schwellbetrieb abfindet, weil das in der Natur auch so ist.

In der Natur ist es auch nicht immer so, dass jeder Fluss dieselbe Wasserführung hat. Da braucht man sich nur jetzt im Sommer anzusehen, wie der Wasserstand täglich wechselt. Also das ist überhaupt kein ökologisches Thema, wenn man sich in einer gewissen Bandbreite bewegt. (Bundesrätin Kerschbaum: Die Ökologen sehen das anders!) Es ist ganz wesentlich, dass man umdenkt, um hier zu mehr Energieeffizienz zu kommen.

Im Großen und Ganzen, liebe Kollegin, würde ich sagen, dass diese Gesetzesnovellen wirklich auf der Höhe der Zeit sind und dass sie wichtig sind, um hier den weltweiten Klimazielen näher zu kommen, aber auch wenn es darum geht, die Energiepreise in den Griff zu bekommen. Dieses Gesetz entspricht dem, und ich kann deshalb nur die Beschlussfassung empfehlen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Ing. Kampl. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


15.41.15

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr ge­schätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Ökostromgesetz, E-Wirtschafts- und -organisationsgesetz möchte ich doch versuchen, von meinen Überlegungen Gebrauch zu machen. Die Bundes­regierung hat eine Zielsetzung bezüglich Klimaschutz. Dazu zählen der Ausbau der Ökostromproduktion – Hebung der regionalen Wertschöpfung damit verbunden – und die Beseitigung des bisherigen Einspeistarifs. Es wird auch ein 2-Cent-Zuschuss der Bundesregierung für Biogas und Bioenergie gewährt. Auch die Sicherung von Roh­stoffen für Ökostromanlagen soll verbessert werden. Verbesserte Umstellung für Kleinwasserkraftwerke – wogegen die Grünen in der Vergangenheit immer wieder waren. (Bundesrätin Kerschbaum: Nein, gegen Kleinwasserkraftwerke waren wir


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nicht!) – Bei den kleinsten Kraftwerken haben wir mit den Grünen die größten Probleme. Das sagen Ihnen die Bürgermeister. Da draußen haben Sie es zuwege gebracht, kleine Bürgerinitiativen zu formieren, und dort seid ihr überall dagegen, wo man wirklich das, was mein Kollege, der Vorredner, gesagt hat  (Bundesrätin Kersch­baum: Wir sind gegen die Großwasserkraftwerke! Nicht gegen die Kleinwas­ser­kraftwerke!) – Genau das ist die Realität, vor der wir schon lange einen wirt­schaftlichen Erfolg und auch die Ökotarife  (Bundesrätin Kerschbaum: Wir sind gegen die Großwasserkraftwerke! Nicht gegen die Kleinwasserkraftwerke!) – Na ja, ihr redet so, wie ihr es gerade braucht, aber bei den Grünen ist keine langfristige Perspektive vorhanden.

Wir Kärntner haben aber einen Entschließungsantrag über die Kärntner Landes­regierung gemacht, und zwar an die Bundesregierung, an den Herrn Bundeskanzler, betreffend Erhaltung und Ausbau der österreichischen Wasserkraft. Der Antrag von Kärnten ist sehr interessant: Wir haben uns bemüht, bei der Bundesregierung vorstellig zu werden, aufgrund eines einstimmigen Regierungsbeschlusses und im Kärntner Landtag. Da hat man der Bundesregierung einen Brief geschrieben, mit der Bitte – der erste Brief war schon im Jahr 2006 und der zweite 2007 – um die Möglichkeit der ganzen Refinanzierung der ganzen Teuerung, die hier auf die Pendler und letzten Endes auf die Familien zukommt. Die Antwort war nicht glücklich, ich möchte heute aber nicht darauf eingehen, denn sonst würde man sagen, auch der Kampl macht da Parteipolitik, die Wahl steht vor der Tür. (Bundesrat Jany: Für welche Partei denn?) Aber, Frau Staatssekretär, wenn ein Bundesland sich bemüht, die Bundesregierung rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, was man alles tun kann und tun sollte, und man noch nicht bereit ist – und jetzt haben wir die Situation ja so, dass wir für viele Familien, die gar nicht wissen, wie sie in Zukunft die ganze Finanzierung bewältigen werden, letzten Endes Schwierigkeiten kriegen.

Des Weiteren sieht das Land Kärnten auch im § 1 bezüglich Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz – die vorgesehene Regelung bietet der E-Wirtschaft eine kompetenzrechtliche Grundlage – vieles als offen. Weitere offene Fragen des Bundeslandes Kärnten: § 2 : Wie weit ist eine zusätzliche Impulsanregung für Fernwärmeausbau möglich? Zu §§ 5 und 6: Wie weit ist es möglich, für eine CO2-Verminderung von 40 auf 50 Prozent zusätzlich eine Förderung zu erhalten? Zu § 9: Information für Förderung sollte von der Abwicklungsstelle im Internet zugänglich gemacht werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt viele, viele Anregungen, die wir letzten Endes machen sollten. Nur eines ist auch klar: Die ganze Energie ist in zwei oder drei großen Weltkonzernen verankert. Heute müssen wir feststellen, dass es zwischen der Energie und den Lebensmitteln, dem Hunger in der Welt, bereits eine Zerreißprobe gibt. Wer wird der Stärkere sein? – Das in den Griff zu bekommen, glaube ich, ist auch unsere Aufgabe, und da sollten wir alle Möglichkeiten in Bewegung setzen, um unabhängig unsere Ökoenergiegewinnung zu forcieren.

Vielleicht ist es interessant, dass ich doch auf den Brief des Herrn Bundeskanzlers ganz kurz eingehe. Welche Antwort hat er gegeben? – Es hat Herr Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer mit Schreiben vom 21. März 2007 Folgendes mitgeteilt – ich zitiere –:

Selbstverständlich ist, wie im Regierungsprogramm festgehalten, die Bereitstellung von kostengünstiger Energie für die Konsumenten und die Wirtschaft durch inländische Energieproduktion, Versorgungssicherheit und Forcierung des europäischen Wett­bewerbs unser Ziel. Um dies zu erreichen, bilden etwa die Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie, die Verfolgung eines nationalen Energieeffizienzaktions­pro­gramms, die Einrichtung eines Energie- und Klimaschutzfonds oder die Erschließung


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neuer Transportoptionen im Rahmen der Transeuropäischen Netze und der Nabucco-Gaspipeline wichtige Elemente im Regierungsprogramm. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass wir im Rahmen der Anpassung der Klimastrategie zur Erreichung des Kyoto-Ziels 2012 beschlossen haben, die Mineralölsteuer auf Benzin um 3 Cent sowie auf Diesel um 5 Cent anzuheben. Als Ausgleichsmaßnahme wurde vereinbart, die Pendlerpauschale um 10 Prozent zu erhöhen. Voraussetzung für diese zusätzliche Erhöhung der Mineralölsteuer ist ein politisches Übereinkommen mit den Bundes­ländern, dass die Ertragsanteile der Länder aus dieser zusätzlichen Erhöhung der Mineralölsteuer für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs verwendet werden. Die zusätzlichen Mittel des Bundes werden für den Ausbau der Infrastruktur und klimarelevante Projekte verwendet. – Ende des Zitats.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht aber auch noch weiter. Mich wundert es – wir haben Landwirte hier –: Wenn die ÖVP in der Regierung ist, waren die Kollegen, ob jetzt im Nationalrat oder im Bundesrat, immer sehr zahm. Da höre ich nichts. Ich habe zum Beispiel noch nie eine Motorsäge auf der Straße daherkommen gesehen, und wir zahlen die Energieabgabe voll. (Zwischenruf des Bundesrates Jany.) Pro Jahr sind 50 Millionen Rückvergütung für die Landwirtschaft. Die Auswirkungen haben wir alle zu spüren, Herr Kollege, auch in Vorarlberg. Ich weiß nicht, wie in Vorarlberg die armen Weiberlein und die armen Familien im Herbst das Öl kaufen werden können. (Bundesrat Jany: Die kriegen einen höheren Heizkostenzuschuss als in Kärnten !) – In Kärnten werden wir unsere erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Lieber Kollege  (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Jany.  Heiterkeit bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! In der gesamten Frage der Ökoenergie, der gesamten Energie- und Elektrizitätswirtschaft, sind so viele Fragen offen, dass wir mit gutem Gewissen diesem Gesetz nicht die Zustimmung geben können, Frau Staatssekretär. – Danke schön. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)

15.49


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


15.50.09

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Energiehunger der Welt und auch Europas und Österreichs ist enorm und wird immer größer. Das wirkt sich insbesondere beim erhöhten Strombedarf aus. Der steigt ständig weiter an, ständig nimmt er zu. Der Zuwachs an erneuerbaren Energieformen, die wir ja heute auch zum Thema dieses Gesetzes haben, deckt nicht einmal diesen Bedarfszuwachs. Das muss uns zu denken geben.

Der Erneuerungsbedarf durch Alterung der Kraftwerke, die schon lange in Betrieb sind und erneuert werden müssen, verschärft diese Situation noch. Der Ersatz- und Zusatz­bedarf machen in der Europäischen Union bis 2020 in Summe voraussichtlich zirka 300 000 Megawatt zusätzliche Erzeugungskapazitäten notwendig. Zur Sicherung der Grundversorgung bedarf es ausreichender steuerbarer Erzeugungskapazitäten – sodass man also zum Beispiel Spitzen bedienen kann –, wie zum Beispiel Speicher­kraftwerke oder thermischer Kraftwerke. Von Kernkraftwerken rede ich nicht, das ist bei uns kein Thema. Aber diese tragen natürlich in anderen Ländern, wenn ich von Europa rede, auch dazu bei, dass vor allem Spitzen abgedeckt werden. Die Abhängigkeit der Europäischen Union von Energielieferungen aus instabilen Regionen – und da gebe ich meiner Vorrednerin, Frau Kollegin Kerschbaum, recht –, von Quasi-Monopolisten wie Russland und so weiter, von russischem Erdgas, nimmt ständig zu und wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen.


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Es ist interessant, dass sich Europa nur maximal – das sind optimistische Schät­zungen – zu 45 Prozent selbst mit Energie versorgen kann. Zu gut 55 Prozent sind wir bereits importabhängig. Was das für unsere energieabhängige, sensible Gesellschaft in der Wirtschaft und in anderen Bereichen – bis zum sozialen Zusammenhalt – bedeutet, das kann man sich, wenn man in diesen Bereichen ein bisschen versiert ist, ausmalen.

Viele europäische Staaten setzen deshalb auf Kernkraft – meiner Meinung nach ein falscher Weg. Aber wenn man die nordischen Staaten – Finnland und so weiter – betrachtet, die investieren wieder voll in Kernkraft. Wir sind ja vom europäischen Ener­gieraum nicht völlig abgekoppelt – mit Tschechien sowieso, mit dem Temelín-Problem.

In Österreich droht also eine Versorgungslücke. Der Bedarf bis 2015 – aus dem Ener­giebericht und dem Wirtschaftsbericht der Bundesregierung habe ich das entnom­men – beträgt bis zu 30 Terawattstunden pro Jahr, zirka 6 000 Megawatt durch Alterung und Verbrauchszuwachs. Das ergibt einen Investitionsbedarf von mehr als 5 Milliarden € im Energiesektor. Eine zusätzliche Verschärfung der Situation durch die Wasserrahmenrichtlinie der EU ist absehbar. Der Anteil der erneuerbaren Energien in Österreich ist im EU-Vergleich speziell bei der Stromerzeugung schon sehr hoch. Das Potenzial dafür ist bei den erneuerbaren Energien bereits zu einem großen Teil ausge­schöpft. Wasserkraft haben wir weitgehend ausgeschöpft, zum Beispiel. (Bundesrätin Kerschbaum: Ja, die Wasserkraft haben wir weitgehend ausgeschöpft!) Das ist eine erneuerbare Energie. Aber Wasserkraft ist ja doch eine erneuerbare Energie – kommt immer wieder; jetzt, wenn es regnet, besonders. (Bundesrätin Kerschbaum: Aber deshalb ist nicht alles ausgeschöpft!)

Frau Kollegin! Laut E-Control hat nach wie vor die Wasserkraft die besten Perspektiven bei den Erneuerbaren hierzulande. Die E-Control setzt nach wie vor auf die Wasser­kraft. (Bundesrätin Kerschbaum: Die E-Control setzt auf den öffentlichen Verkehr!) Das Angebot aus Ökostrom wie Wind und Photovoltaik leistet zwar einen wertvollen Beitrag, aber das Potenzial ist in Österreich beschränkt. Das hat Kollege Winterauer schon gesagt. Das Potenzial für Wind ist beschränkt. Die Sonne scheint auch nicht immer. Die Erzeugung in derartigen Anlagen variiert stark, benötigt dadurch zusätz­liche Speicher- und Transportkapazitäten; Kollege Winterauer hat das auch erwähnt. Das heißt, man muss neue Leitungen bauen, die schwierige Verhandlungen erfordern, bis man eine Leitung wieder entsprechend für ihre Leistung fertig gestellt hat, und man kann daher eine stabile Grundlastversorgung nur ergänzen, aber nicht ersetzen.

Österreich hat sich im vergangenen Jahrzehnt vom Stromexporteur zum Importeur gewandelt. Wir importieren Strom, oder wir müssen Strom importieren. Ohne eine vernünftige Strategie zum Ausbau der heimischen Erzeugungskapazitäten im Bereich der Wasserkraft und der thermischen Anlagen droht sich die Situation weiter zu verschärfen. Wir haben also eine ganz schwierige Situation im Energiebereich. Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber die Situation ist ernst im Energiebereich. Das bedeutet zusätzliche Abhängigkeit vom Ausland. Strom aus veralteten Ostblock-Kraftwerken ohne ausreichende Filteranlagen und Katalysatoren ist abzulehnen. Warum? – Was für uns nicht billig ist, das soll für andere recht sein – das glaube ich auch nicht. Das muss man, glaube ich, auch betonen. (Beifall des Bundesrates Dönmez.) Stromimporte sind außerdem nur in beschränktem Ausmaß möglich, weil die Situation in den Nachbarländern ähnlich ist und die vorhandenen Übertragungs­kapazitäten – ich habe das Leitungsproblem schon angesprochen – auch nicht aus­reichen.

Das ist die Situation. Was ist in dieser energiepolitischen Situation Österreichs notwen­dig? – Wir sind ja auch in das europäische Umfeld eingebettet. Erstens, Forcierung von Effizienzmaßnahmen – sparen, sparen, sparen, wo es geht. Da gibt es ein enormes


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Potenzial, und zwar in der gesamten Umwandlungskette, vom Kraftwerk angefangen bis zum Fernseher. Verkehr – effizientere Verkehrsmittel für den Individualverkehr sowie ein weiterer starker Ausbau des öffentlichen Verkehrs. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum.) – Bitte, das ist ja heutzutage nicht nur Programmatik der Grünen, mit Energie sparsam umzugehen. Das ist doch schon Allgemeingut. (Bun­desrätin Kerschbaum: Aber ihr tut nichts! In der Programmatik habt ihr es vielleicht!) – Heute weiß doch jeder, dass es an diesem Weg nicht vorbeigeht. Das ist heute gar keine Besonderheit, das ist Gott sei Dank Allgemeingut in allen Parteien, in allen Bevölkerungsgruppen.  Seien wir froh, dass wir so weit sind und diese Bewussts­einslage bereits bei der Bevölkerung haben. (Bundesrätin Kerschbaum: Nein, das merkt man auch nicht, außer, dass ihr davon redet!) 

Es hat vor Kurzem den Vorschlag gegeben, die öffentlichen Verkehrsmittel (Bundes­rätin Kerschbaum: Gratis!) ohne Karte gratis zu machen. Das halte ich für eine interessante Perspektive. Das halte ich für eine äußerst interessante Perspektive, wenn man alle Faktoren mit einbezieht (weiterer Zwischenruf der Bundesrätin Kersch­baum) – man muss aber alle Faktoren mit einbeziehen, was man bisher schon an Subventionen und Unterstützungen an diese Bereiche geleistet hat. Aber es muss erlaubt sein, auch darüber zu diskutieren. Warum nicht? (Bundesrat Ing. Kampl: Man muss aber auch die ländlichen Räume bedenken!) – Selbstverständlich, die brauchen es am meisten, um Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit zu erfahren.

Außerdem: Kraftwerkserneuerung. Ein Austausch des bestehenden Anlageparks durch moderne, viel effizientere, ich würde fast sagen, hocheffiziente Anlagen ist dringend notwendig. Das ist leichter gesagt als getan. (Bundesrätin Kerschbaum: Man merkt eh, dass ihr es tut!)

Ausbau der jeweils sinnvollsten erneuerbaren Ressourcen. – Ich rede jetzt von Europa: Wind an der Küste funktioniert, weil dort meistens der Wind weht. Das ist logisch: Wind an der Küste. Wasserkraft dort, wo Berge sind. Das ist auch logisch – und nicht nur Programmatik der Grünen, sondern allgemeines Gut, allgemeine Bewusstseinslage. Photovoltaik dort, wo viel Sonne scheint – auch logisch. (Bundesrätin Kerschbaum: In Afrika!) – Österreich ist weder ein Photovoltaik- noch ein Windland – das muss man auch sagen. Windenergie wird die Ausnahme bleiben. (Bundesrätin Kerschbaum: Deshalb ist sie jetzt billiger als der Marktpreis! – Bundesrat Dr. Kühnel: Sie kennen nur Niederösterreich! – Bundesrätin Kerschbaum: Nein, der Einspeistarif ist billiger als der Marktpreis! Ich kenne nicht nur Niederösterreich!)

Unsere Stärke – Frau Kollegin Kerschbaum, ich will ja eingehen auf Ihre Argumente –, unsere Stärke ist die Wasserkraft. (Bundesrätin Kerschbaum: Aber nicht für die Spitzenkraft!) Das ist einfach unser Asset, und darauf müssen wir setzen, weil die anderen Anlagen so viele Ersatzpotentiale brauchen, was ja wieder teurer kommt.

Sie können auch durch Ihre Mandatare und Funktionäre in den Ländern und Gemein­den einen Beitrag leisten, dass wir Konflikte ausräumen, Konflikte durch übertriebene Naturschutzauflagen zum Beispiel. (Bundesrätin Kerschbaum: Wasserkraft betrifft den Naturschutz!) Da gibt es viele Konflikte. Das gehört einmal ausgeräumt. Ganz wichtig! (Beifall bei der ÖVP.)

Wasserrahmenrichtlinie: Endlose Genehmigungsverfahren sowohl beim Kraftwerks- als auch beim Leitungsbau! Was es da für Initiativen gibt, weil eine Leitung gebaut werden muss! – Wir brauchen diese Versorgungslinien, unbedingt!

Zur Sicherung der Grundlastversorgung benötigen wir auch ausreichend thermische Kapazitäten. Dazu bedarf es der Errichtung von hochmodernen thermischen Anlagen, auch in Kombination mit anderen technologischen Verfahren, Abscheidung und unter­irdische Lagerung von CO2 zum Beispiel.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 119

Abscheidung und unterirdische Lagerung von CO2 gibt es bereits, zum Beispiel in alten Erdgaslagerstätten. Ein Kohlekraftwerk produziert heute kein CO2 mehr. Das kann man in alten Erdgaslagerstätten wieder deponieren, verpressen. (Bundesrätin Kersch­baum: Und das kostet nichts? Das ist alles gratis?) – Na ja, es kosten ja andere Verfahren auch etwas. Die sind ja nicht kostenlos.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind in der Länderkammer, wir haben in letzter Zeit große energiepolitische Diskussionen geführt, auch in meinem Heimatland. Wir haben eine gute Lösung getroffen mit einer Weiterentwicklung einer starken Westachse von Oberösterreich bis nach Tirol. Ich glaube, das gibt Sinn, dass sich auch Länder-EVUs zusammenschließen, gemeinsame, energiepolitisch ähnliche Interessen­lagen ausnützen und sich stark auf die Wasserkraft konzentrieren. Tirol verfügt zum Beispiel über viel Spitzenstrom, Oberösterreich über viel Grundlast, und der Austausch der beiden ergibt einen Sinn, denn da kann man dann am Markt besser reüssieren.

Zusammenarbeit im Bereich Forschung, Entwicklung und Realisierung von Alternativ­energie, bei der gerade Oberösterreich bereits großes Know-how aufgebaut hat, Zusammenarbeit im Vertrieb, insbesondere bei Großkunden, Aufbau eines gemein­samen Stromhandelshauses der Energieunternehmen der Bundesländer Oberöster­reich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, das dann europäische Dimensionen aufweist, sodass man im europäischen Wettbewerb auch standhalten kann – das ist die Zukunft. Und ich glaube, dass wir uns auch als Länderstromversorger gut aufzustellen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Versorgung Europas und speziell Öster­reichs mit ausreichender Menge, vor allem leistbarer, Energie – leistbar muss sie sein für alle Bevölkerungsgruppen – ist die zentrale Frage der Politik, der wir uns mit Sorge, Verantwortung und Augenmaß in den nächsten Monaten und Jahren zu widmen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

16.03


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Marek. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


16.03.47

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann sehr gut aufbauen auf dem, was Herr Bundesrat Kneifel jetzt gesagt hat, nämlich einerseits die Klimaschutz­ziele und andererseits die Ausgewogenheit, die soziale Verträglichkeit im Blickpunkt zu haben. Herr Bundesrat Winterauer hat auch gesagt, dass wir hier wirklich auf Ausge­wogenheit und nicht einseitige Belastung Wert gelegt haben, damit nicht die Kon­sumentinnen und Konsumenten belastet sind.

Die Lasten sind – den Klimaschutz gibt es einfach nicht zum Nulltarif, dessen sind wir uns hier, glaube ich, wohl alle bewusst – aufgeteilt sowohl auf die Wirtschaft als auch auf die Konsumentinnen und Konsumenten. Wir haben dabei natürlich energieintensive Unternehmen besonders berücksichtigt, aber auch sozial schwache Menschen in Österreich, was, glaube ich, ein ganz wichtiges Thema ist. Aber auch auf die Planungs- und auf die Investitionssicherheit ist Rücksicht zu nehmen. Desgleichen ist der Ausbau wieder zu fördern, der De-facto-Stillstand zu beseitigen und hier wieder ein bisschen Bewegung hineinzubringen.

Wir fördern mehr, wir fördern besser. Ich weiß, die Grünen sehen das anders. Man kann natürlich immer sagen, es ist alles zu wenig, es ist alles unzureichend. Vielleicht machen es andere besser, machen es anders, aber es gibt in den meisten Ländern andere Rahmenbedingungen und Situationen, als es bei uns der Fall ist, doch denke


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 120

ich und bin überzeugt davon, dass dieses Gesetz ein weiterer und ganz wesentlicher Schritt hin zu mehr Klimaschutz in Österreich ist.

Sie haben, Frau Bundesrätin Kerschbaum, die Photovoltaik, die 10 000 Dächer ange­sprochen und gemeint, dass das viel zu wenig wäre. Wir haben uns hier darauf geeinigt, die 10 000 Dächer als Rahmen zu sehen für drei Jahre, 2008, 2009 und 2010. Was danach ist, das wird dann zu verhandeln sein. Entsprechende Förderungen, ent­sprechende Rahmenbedingungen sind ab diesem Zeitpunkt vorzusehen, und ich bin überzeugt davon, wir werden gemeinsam auch wieder etwas Gutes im Sinne der Förderung von erneuerbarer Energie und von Anreizen in diesem Bereich beschließen.

Sie wissen, dass Förderungen niemals auf viele Jahrzehnte im Vorhinein zu be­schließen sind beziehungsweise vorzusehen sind, denn auch die Technologien werden sich wahrscheinlich oder sogar mit Sicherheit in den nächsten Jahren entsprechend weiterentwickeln. Und genau das ist ja etwas, was der KLI.EN-Fonds hier durchaus auch fördert: die Forschung und Entwicklung im Bereich der Umwelttechnologien.

Sie haben gefragt, warum die Kleinen, die 10 000 Dächer – hier geht es ja in erster Linie um die Häuselbauer – im KLI.EN-Fonds drinnen sind. Das ist deswegen der Fall, weil es darum geht, hier die Förderungen schnell umsetzbar und schnell abwickelbar zu haben. Hier geht es nicht um große, langfristige Technologien beziehungsweise Verträge, und deswegen sind eben die 10 000 Dächer entsprechend in den KLI.EN-Fonds hineingekommen.

Herr Bundesrat Keifel hat das Thema Wasser angesprochen. Das ist genau das, worauf wir setzen müssen. Wir sind bei der Windkraft mittlerweile nahe am Marktpreis, zwar noch knapp darunter, aber doch etwa beim Marktpreis, und das echte große Potential in Österreich ist in der Wasserkraft.

Herr Bundesminister Bartenstein hat ja vor einiger Zeit gemeinsam mit Herrn General­direktor Windtner den Masterplan Wasserkraft vorgestellt, um hier auch alle Potentiale, die wir in Österreich haben – und hier haben wir viel Potential –, für die Wasserkraft entsprechend zu nutzen und auch darauf eingehen zu können und darauf zu setzen.

Es sind von Herrn Bundesrat Keifel und ganz besonders von Ihnen, Herr Bundesrat Kampl, auch Effizienz und Fernwärme angesprochen worden.

Wir haben relativ kurzfristig – weil es uns einfach wichtig war, das im Rahmen des Ökostromgesetzes entsprechend mitzunehmen – das Wärme- und Kälteleitungs­aus­baugesetz, die Fernwärmeleitungen, finalisiert. Und hier geht es genau um die Effizienz. Es geht darum, Energie, die ohnehin vorhanden ist, die Fernwärme, mit Infra­strukturförderungen entsprechend hin zu den Abnehmerinnen und Abnehmern, zu den Haushalten bringen zu können. Das einfach mitzunehmen, ist, glaube ich, etwas, was sicher auch vonseiten der Grünen unumstritten sein wird. Uns ging es darum, bei höherer Energieintensität – hier geht es um Einkaufszentren, um Bürogebäude und so weiter – auch die Kälteleitung und nicht nur die Wärmeleitung, weil Klimaanlagen natürlich ein wichtiges Thema sind, mitzunehmen und das entsprechend zu fördern und die Errichtung von Kältenetzen etwa mit zu unterstützen.

Wir haben, wenn ich Ihnen die Zahlen dazu sagen darf, mit einem Mitteleinsatz von bis zu 60 Millionen € eine dauerhafte CO2-Emissionsreduktion von bis zu 3 Millionen Tonnen. Hier geht es um Energieeffizienz, die angesprochen wurde, es geht darum, das effizient zu nutzen, was ohnehin vorhanden ist. Ich glaube, dass das zum Thema Ökostrom mit dazugehört.

Wir haben zum Beispiel in der Stadt Graz – da war das ein großes Thema, was Graz und Umgebung betrifft; die Fernwärme hat dort eine hohe Zustimmung in der Bevöl­kerung – das Ziel, 25 0000 Haushaltsäquivalente in Graz und 15 000 Haushaltsäqui-


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 121

valente in Graz-Umgebung zu unterstützen mit Fernwärmeanschlüssen. Das sind in Summe 40 000 mit einer thermischen Leistung von etwa 200 Megawatt, und das ist, glaube ich, etwas, was auch Schwarz-Grün, Frau Bundesrätin Kerschbaum, in Graz gemacht hat, etwas, wovon ich glaube, dass das gerade die Grünen doch durchaus positiv und nicht absolut kritisch sehen sollten.

Herr Bundesrat Kampl! Sie haben die Leistbarkeit von Strompreisen angesprochen, und das ist uns ein ganz wichtiges Anliegen. Ich darf da in Erinnerung rufen, dass Herr Bundesminister Bartenstein gerade jetzt in den letzten Tagen mit den Strom­preis­versorgern Gespräche geführt hat und das Strompreismoratorium bis zum Jahresende besprochen hat. Es gibt auch vom Verbund und den meisten Landesversorgern die Zusagen beziehungsweise die Ankündigungen, die Strompreise bis zum Jahresende nicht zu erhöhen, und ich glaube, das ist etwas ganz Wichtiges. Wir haben uns immer gegen eine amtliche Preisregelung ausgesprochen. Ich glaube, dass das gerade im Sinne von Anlegern, denen die meisten börsenotierten Unternehmen verpflichtet sind, auch nicht verantwortungsvoll ist. Aber gemeinsam hier diesen Weg der Selbstverpflichtung, der Selbstbindung zu gehen, ist, glaube ich, etwas sehr, sehr Sinnvolles, damit wir für die nächsten Monate keine steigenden Preise haben.

Es haben bis auf Wien im Endeffekt alle Bundesländer positive Zustimmung signali­siert. Es wäre schön, wenn wir Wien mit ins Boot holen könnten, denn gerade Wien ist nicht börsennotiert, damit wäre das Anlegerthema hier überhaupt kein Problem. Schön wäre es auch, wenn mit 1. Jänner 2009 die Gebühren nicht inflationsbedingt angepasst würden mit dieser beschlossenen unseligen Automatik, die von Wien entsprechend angekündigt wurde.

Herr Bundesrat Kampl! Auch noch ein kurzes Wort zum sozialen Kärnten. Die Frage ist, ob es sozial ist, bis zum Kollaps einfach Ausgaben zu tätigen, ohne das Augen­maß: Was ist leistbar und was ist den nachfolgenden Generationen zumutbar?, im Auge zu haben. Der Schuldenstand des Landes Kärnten ist meines Wissens sehr hoch, wenn nicht überhaupt der höchste aller Bundesländer. Doch es ist unsere Verantwortung, dass wir nicht nur auf das schauen, was jetzt gut wirkt, sondern dass wir das, was jetzt notwendig ist, tun, um Härten zu lindern, dass wir aber auch die nachfolgenden Generationen nicht auf eine Art und Weise belasten, die unsere Kinder und Kindeskinder noch die Zinsen und Zinseszinsen bezahlen lässt.

Ich denke einmal, das ist verantwortungsvolle Politik, wie sie jedes Bundesland machen sollte, und das würde auch Kärnten gut zu Gesicht stehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

16.12


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kem­perle. Ich erteile ihr dieses.

 


16.12.24

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Zum Ökostromgesetz ist doch schon einiges gesagt worden, und es gibt sehr differenzierte Haltungen dazu, wie man ja aus den bisherigen Diskussionen heraushört.

Ich persönlich möchte aber Bezug nehmen auf das Wärme- und Kälteleitungs­aus­baugesetz, welches – die Frau Staatssekretärin Marek hat die Stadt Wien ange­sprochen – speziell für die Stadt Wien einen äußerst wichtigen Aspekt für den Leitungsausbau und für die Nah- und Fernwärmenetzversorgung darstellt. Es gibt nämlich Prognosen, dass alleine Wien in den nächsten Jahren um 300 000 Menschen mehr haben wird, und dazu ist es natürlich erforderlich, ein sicheres und gutes Netz


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 122

der Versorgung zu haben und dieses auch weiter auszubauen, um hier auch gewähr­leisten zu können, dass es in Zukunft ebenfalls ein gutes und sicheres Netz der Versorgung geben wird.

Derzeit hat die Fernwärme in Wien zirka 1 000 Kilometer Rohrleitungen, was nicht unwesentlich ist. Angehängt daran sind Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser und öffentliche Gebäude. Die Fernwärme bietet dabei eine große Versorgungssicherheit und vor allem auch höchsten Komfort.

Besonders intelligent ist aber die Kombination von Kraft-Wärme-Kopplung, thermischer Abfallbehandlung und erneuerbaren Energieträgern. Mit diesen drei Energieträgern der Fernwärme ist eine umweltverträgliche, sichere Alternative zu herkömmlichen Einzelöfen geschaffen worden, man schont wertvolle Ressourcen dabei und verursacht geringere CO2-Emissionen, wobei hier die CO2-Emissionen pro Megawattstunde genutzter Energie bei der Fernwärme nur 140 Kilo betragen.

Das Leitungsausbaugesetz bedeutet auch eine nachhaltige, kostengünstige CO2-Reduk­tion im Ausmaß von 3,4 Tonnen pro Jahr, was nicht unwesentlich ist, wenn man immer wieder auch davon spricht, hier Einsparungen vorzunehmen oder hier Maß­nahmen treffen zu wollen.

Gleichzeitig bietet das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz auch die Grundlage für die Fernwärmeleitungen. Hier auch ein nicht unwesentlicher Vergleich, wenn man Städte oder auch Kontinente und Länder dafür heranzieht. Amerika zum Beispiel hat 80 Prozent aller seiner Büroflächen klimatisiert, in Europa sind es derzeit zirka 50 Prozent. Wenn man sich die Klimaveränderungen anschaut, wird keiner bestreiten können, dass der Bedarf an Kühlenergie in nächster Zeit auch bei uns in Europa steigen wird. Dem wird sich auch Wien als Großstadt nicht entziehen können und Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen haben.

Die Erzeugung der Fernkälte kommt zum größten Teil aus Absorptionskältemaschinen. Ein zwischen vier- und zehnfach geringerer Verbrauch an fossilen Brennstoffen ist durch die Anwendung von Abwärme für diese Maschinen gegeben und damit auch ein wesentlich geringerer Teil an Emissionen vorgezeichnet, was wir auch grundsätzlich befürworten und worauf wir auch hinarbeiten in diesem Zusammenhang.

Entscheidend ist natürlich die Umweltfreundlichkeit der Anlagen, von denen die Wärme kommt. In Wien – hier ist für mich einfach die Möglichkeit gegeben, zu sehen, wo denn Maßnahmen getroffen werden, wo denn Vorkehrungen getroffen werden – sind es die Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerke, die Abfallverbrennungsanlagen und ein Wärme­poten­tial aus dem Wald-Biomasse-Kraftwerk in Simmering.

Vorkehrungen sind auch getroffen in diesem Zusammenhang, wenn im Herbst 2008 die jetzt im Bau befindliche dritte Müllverbrennungsanlage Pfaffenau in Betrieb geht, und ab 2011 gibt es noch die Geothermie in Aspern, die ebenfalls dazu beitragen wird, hier Emissionswerte zu verringern.

Dazu bietet genau dieses Gesetz eben die Grundlage. Es bietet eine gesicherte Förderung und auch Maßnahmen dafür, dass diese Vorkehrungen getroffen werden können, damit diese Anlagen gebaut werden können. Gerade die Kombination zwi­schen Fernwärme und Fernkälte stellt einen weiteren wichtigen Schritt für eine ganz­jährige Energieeffizienz dar.

Daher ist es wichtig und für uns auch keine Frage, diesem Gesetz zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.18



BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 123

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke. – Ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


16.18.12

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Ein paar tatsächliche Berichtigungen. Zum Thema Wasserkraft: Herr Kollege Winter­auer hat, glaube ich, vorher gesagt, Wasserkraft wäre so günstig, weil man damit den Spitzenstrom abdecken könnte.

Das ist mir ganz neu. Wasserkraft fällt üblicherweise, bei normalen Laufkraftwerken, fließend an und nicht unbedingt zu den Spitzen, sondern ganz im Gegenteil. Es gab früher einmal den thermo-hydraulischen Verbund – also ich habe das vor Kurzem noch gelernt in der Technik –, das heißt, zu jedem Wasserkraftwerk braucht man auch ein Gaskraftwerk, damit man die Spitzen und die Ausfälle abdecken kann.

Prinzipiell nichts gegen Wasserkraft. Wir haben Wasserkraftwerke, wir decken damit einen großen Bedarf ab, es ist aber jetzt die Ausbaukapazität im Prinzip ausgeschöpft. Was machbar ist, ist ohnehin schon passiert. Dazu kommt, dass Wasserkraft allein unsere Energieprobleme nicht wird lösen können. Wir brauchen einfach einen Mix. Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass wir einen Mix brauchen, denn es ist nicht besonders sinnvoll und das wird wahrscheinlich nicht einmal der Herr Boltz wollen, dass man nur mehr auf Wasserkraft setzt.

Herr Kollege Kneifel hat zuerst den Energiehunger der Welt angesprochen. Im Prinzip haben wir nach wie vor mehr Energiehunger als die Inder. Dass andere Regionen auch aufholen wollen, das ist verständlich, und wir werden damit leben müssen, dass sich diesbezüglich die Zeit nicht zurückdrehen lässt.

Energie ist knapp, und fossile Rohstoffe sind knapp, und wir müssen uns jetzt überlegen: Was machen wir, wenn all diese Rohstoffe knapp werden? – Wenn ich dann höre: Na ja, dann müssen wir eben Gaskraftwerke bauen!, ist das meiner Meinung nach nicht die richtige Antwort, weil Gas ja auch ein fossiler Rohstoff ist.

Daher haben wir auch vorhin applaudiert, als Herr Kollege Kneifel meinte: in erster Linie einmal Effizienz und dann öffentlicher Verkehr. Da kann ich nur laut applaudieren. Das war mir wirklich nicht bewusst, dass die ÖVP das auch schon so sieht.

Das ist ein Ansatz, dem man wirklich zustimmen kann. Ich finde es nur sehr lustig, wenn gerade Herr Boltz auf die Idee kommt, dass man jetzt den öffentlichen Verkehr gratis anbieten muss. Das ist irgendwie so typisch in dieser Regierung, solange es sie noch gibt – wobei er nicht in der Regierung ist, aber er wird ihr in gewisser Weise zugerechnet –, dass diejenigen, die jetzt für Energie zuständig sind, Vorschläge für den Verkehr machen, dass der Verkehrsminister dem Herrn Umweltminister Vorschläge macht und der Herr Umweltminister dem Wirtschaftsminister, und letztendlich tut keiner etwas! Das ist leider das, was zumindest in den letzten eineinhalb Jahren gespielt wurde.

Ich kann mir sogar vorstellen, dass es auch bei der ÖVP und bei der SPÖ Menschen gibt, die das Programm der Grünen inzwischen kennen und auch nachvollziehen können. Ich habe nur leider den Eindruck, dass bezüglich Umsetzung und auch bezüg­lich Umsetzungswillen einfach nichts passiert, weil ich dann immer wieder höre: Na ja, es muss ja auch leistbar sein.

Natürlich: die Kosten, das darf alles nicht so viel kosten! Ein neues Großwasser­kraft­werk produziert auch nicht den billigsten Strom; das werden Sie mir vielleicht auch bestätigen können. Wasserkraft ist dann billig, wenn das Wasserkraftwerk schon uralt und abgeschrieben ist. Dann kann es billigen Strom produzieren. Ein neues Wasser­kraftwerk, ein Großwasserkraftwerk, ist nicht wirklich das Kostengünstigste.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 124

Zur Energieeffizienz wollte ich noch kurz sagen: Natürlich steht Energieeffizienz an erster Stelle, nur berücksichtigt gerade dieses Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz leider keine Effizienzkriterien, sprich: Man leitet eben dann die Wärme in ein Büro­gebäude, das einfach mit Energieeffizienz nichts „am Hut“ hat, weil es ohnehin mit der Fernwärme gut geheizt wird.

Unser Kritikpunkt ist im Prinzip, dass der Zuschuss für diese Fernwärme- und Fernkältenetze höher ist als der Zuschuss für ein Kraftwerk, das Ökostrom produziert. Das ist unserer Meinung nach nicht der richtige Weg.

Natürlich ist Abwärme sinnvoll zu nutzen. Es ist aber schon auch so, dass man, wenn man bei einem Kraftwerk neben dem Strom auch Abwärme produziert, dann weniger Strom produziert. Es ist also nicht so, dass die Fernwärme gar nichts kostet, aber es ist sicherlich sinnvoll, sie zu nutzen. Nur ist es meiner Meinung nach nicht sinnvoll, Fernwärmenetze stärker zu fördern als die Produktion von Ökostrom.

Und ganz kurz noch zum Marktpreis, weil immer davon die Rede war, es darf nicht zu viel kosten. – Die Einspeisetarife für Ökostrom, egal, in welchem Bereich, ob Wind, Photovoltaik, Geothermie, werden regelmäßig heruntergesetzt. Wenn Sie sich die Entwicklung des Marktpreises für Strom anschauen, und zwar für Normalstrom, werden Sie sehen, dieser hat sich zwischen 2003 und 2008 fast vervierfacht. Und wenn wir uns die Frage stellen: Was können sich unsere Kinder noch leisten, was können wir den nach uns folgenden Generationen zumuten?, kann die Antwort nur lauten, eben nicht auf diesen Marktpreis zu setzen, sondern auf gute und vernünftige Einspeisetarife, mit denen Ökostromanlagen überleben können. Auf die müssen wir setzen – und nicht auf fossile Energien! (Beifall bei den Grünen.)

16.23


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Perhab. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


16.23.53

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß zwar nicht, was da geschäftsord­nungsmäßig gesehen in der Wortmeldung der Kollegin Kerschbaum jetzt eine tat­sächliche Berichtigung war. Ich weiß nicht, wen Sie berichtigt haben: Ihre Vorredner? Oder was war das? (Bundesrätin Kerschbaum: Nein, das war ein Scherz! Es war eine zweite Wortmeldung!) – Eine zweite Wortmeldung, ach so! Dann habe ich das falsch verstanden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zur Novelle des Ökostrom­geset­zes. Ich glaube, wir haben es das dritte Mal auf der Tagesordnung. Es sind auch wirklich fast alle Argumente und auch Nicht-Argumente diskutiert worden, und ich denke, es ist höchst an der Zeit, dass wir zu einer Beschlussfassung kommen.

Ich darf vielleicht daran erinnern, um welche Eckpunkte es eigentlich bei dieser Geset­zesnovelle geht und warum wir glauben, dass das ein Fortschritt und kein Rückschritt ist, sondern, im Gegenteil, auch für die österreichische Energiewirtschaft von beson­derer Bedeutung ist.

Die Kritik der Grünen daran ist nichts Neues und ist für uns teilweise auch nicht nachvollziehbar. Frau Kollegin! Ich kenne keine andere Wirtschaftsbranche, die sich 20 Jahre Planungssicherheit zuschanzen kann. 13 Jahre sind es hier, und wir wären froh in anderen Wirtschaftszweigen der österreichischen Volkswirtschaft, wenn wir Fünf-, Zehnjahrespläne für Einspeisetarife hätten und solche Dinge. Ich glaube, 13 Jahre sind ein guter Kompromiss, und damit können auch zukünftige Investoren


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leben. – No, na, wir könnten auch 20 Jahre beschließen, aber ich glaube, das hätte nichts mit einer verantwortungsvollen Wirtschaftspolitik zu tun.

Zweiter Punkt: Wir weiten den Umfang des Fördervolumens aus, wobei zu den bereits 300 Millionen jährlich 21 Millionen dazukommen, und das sogar noch flexibel, und die Deckelung ist ja eine theoretische. Minister Bartenstein hat auch ausgeführt, wenn es eine Evaluierung gibt, eine Notwendigkeit gibt, dann können wir über diese neuen Projekte natürlich zusätzlich verhandeln. Das ist ja ein Super-Angebot, glaube ich, auch seitens des Wirtschaftsministeriums, und hier kommen Sie ja in Argumen­tations­notstand, denn wer bezahlt denn das Ganze? (Bundesrätin Kerschbaum: Aber es baut keiner, weil es sich nicht auszahlt!)

Wir leben in einer Zeit der sensiblen Energiepreise. Der Mittelstand, von dem wir immer alle reden, bezahlt diese Ökostrompreistarife. Und wie sollen wir den Strompreis niedrig halten, wenn wir auf der anderen Seite die Förderzusagen erhöhen? Das passt nicht zusammen, das greift nicht ineinander. Entweder wir entlasten, oder wir fahren einen Kompromiss, indem wir sagen: Was ist notwendig? Was ist zumutbar? – Ich glaube, dieser Weg ist an und für sich in Ordnung.

Nächster Punkt: Wir schaffen mit diesem Gesetz nicht nur eine Rettung der Biogas- und auch der Biomasseanlagen. Wir wissen alle, die Rohstoffpreise sind ebenfalls explodiert. Daher haben wir eine Sonderaktion gestartet, damit diese Betriebe nicht Insolvenz anmelden mussten und dass in Zukunft ihre existenziellen Probleme gemil­dert werden.

Anreizsysteme für neue Anlagen, nämlich die Bindung an Effizienzkriterien in Form von Kraft-Wärme-Kopplungs-Technologie, oder auch ein Förderanreiz für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz sind sicher eine interessante Zukunftsvariante.

Und weil Sie gerade wieder kritisiert haben: Die Industrie wird entlastet, und der Konsument, der private Haushalt wird belastet! – Was ist volkswirtschaftlich wichtiger? Wenn wir am Beispiel der Zellstofffabrik Pöls sagen können: 350 Arbeitsplätze in dieser Region und mit der Umwegrentabilität noch einmal 2 000 Arbeitsplätze dazu, eine Laugenförderung, wo wir aus dieser Ablauge Strom erzeugen, so ist das aus meiner Sicht eine Win-win-Situation, wo man sowohl ökologisch richtig handelt als auch volkswirtschaftliche Vorteile für diese Region, Wertschöpfung und Einkommen sichert. (Bundesrätin Kerschbaum: Kein Ökostrom, denn die Lauge ist nicht bio!)

Dazu stehen wir; und diese Kritik halten wir locker aus. Ich glaube, wir haben eine ganz wichtige Zukunftsentscheidung nicht nur für die steirische Wirtschaft, sondern auch für den Industriestandort Österreich getroffen, und darauf sind wir stolz. Die Novelle zum Ökostromgesetz ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP.)

16.27


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Tiefnig. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


16.28.03

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Ich glaube, das Ökostromgesetz ist nach längerem Anlauf gelungen, und ich möchte einmal ein herzliches Dankeschön sagen besonders seitens der Betreiber, die mit ihren Biogasanlagen kurz vor einer Existenzkrise gestanden sind. Es war wich­tig, hier wieder politische Handschlagqualität zu zeigen und diese 4 Cent für die Betriebe zum Einspeisetarif dazuzugeben.

Es sind ja aus dem Jahr 2006 noch 17 Millionen € zur Verfügung gestanden, welche diese Betreiber nicht in Anspruch genommen haben, weil im Jahr 2006 keine zusätz-


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lichen Biogasanlagen gebaut worden sind. Aber jetzt ist Not am Mann gewesen, wie auch schon meine Vorredner gesagt haben, bezüglich der gestiegenen Rohstoffpreise.

Ein weiterer wichtiger Punkt, glaube ich, ist, dass auch Photovoltaik in diesem Öko­stromgesetz verankert ist. Ich als Abgeordneter an der Grenze zu Bayern sehe das wöchentlich, wenn ich in den bayerischen Raum hinüberschaue, dass dort Photovoltaik stetig vorangetrieben wird. Bei uns ist es genauso wichtig.

Ich habe nur eine Zahl von Deutschland hier. In Deutschland waren im Jahr 1998 5 500 Personen in dem Bereich der Erzeugung von Photovoltaik beschäftigt, im Jahr 2020 sollen laut Studie über 200 000 Beschäftigte in diesen Ressorts tätig sein. Ich glaube, das ist auch wichtig für Österreich, dass man schaut: Welchen CO2-Ausstoß vermindert man, welche Energieeffizienz hat man, wie viele Arbeitsplätze werden geschaffen?

Daher muss man auch hier den Blick in diese Richtung ausrichten und schauen, wie sinnvoll die Weiterentwicklung in Photovoltaik ist. Wenn man zum Beispiel die Firma Fronius in Wels hernimmt: Sie ist ein Vorzeigebetrieb in Österreich, der in diesem Bereich sicherlich Maßstäbe für die Zukunft setzen wird. Wir werden trachten müssen, auch die Photovoltaik in Zukunft voranzutreiben. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Ein weiterer Punkt ist natürlich der Energieverbrauch. Wenn wir schauen, wie weltweit der Energieverbrauch an Exajoule aussieht, sehen wir, im Jahr 2005 hat der Verbrauch zirka 500 Exajoule betragen; das ist der Ausstoß, das sind die Emissionen. Dieser Verbrauch wird bis zum Jahr 2020 auf 1 500 Exajoule steigen.

Und da (der Redner weist eine entsprechende Grafik vor) sieht man eigentlich die Entwicklung: Rohöl wird weniger, Gas und Kohle werden weniger. Photovoltaik und Energiegewinnung aus Wind werden ausgebaut.

Der nächste Punkt ist dann die Atomenergie. Davon hat sich, wie ich meine, Österreich in den vergangenen Jahren verabschiedet.

Ich ersuche Sie, dass die Notifizierung des Ökostromgesetzes auch auf europäischer Ebene schnellstmöglich vorangetrieben wird, damit diese Förderungen auch in An­spruch genommen werden.

Wir sind alle froh darüber, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen wurde, und ich danke allen zuständigen Ministerien und auch Ihnen, Frau Staatssekretärin. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.31


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend eine 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 127

der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksich­tigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Des Weiteren kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 128

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wärme- und Kälteleitungs­ausbaugesetz erlassen und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berück­sich­tigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

16.36.3216. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert wird (812/A und 646 d.B. sowie 7991/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nunmehr zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich bitte um den Bericht.

 


16.36.46

Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert wird.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 129

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher beschränke ich mich auf die Antragstellung:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Sodl. Ich erteile ihm dieses.

 


16.37.32

Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In Form eines gemein­samen Antrages seitens der SPÖ und der ÖVP wird auf ein Erkenntnis des Verfas­sungsgerichtshofes vom März 2007 reagiert, wodurch die pensionsrechtlichen Bestim­mungen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten novelliert und somit auch repariert werden. Die Überarbeitung wurde somit formal notwendig und zeitlich dringend. Mit der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten wurde die Novellierung abgestimmt, und es wurde deren Wunsch entsprochen.

Ich persönlich habe mich mit der Bundeskammer der Architekten und Ingenieur­konsulenten und deren Verantwortlichen nochmals in Verbindung gesetzt, die mir dies auch bestätigt haben.

Ich möchte auch auf einen Änderungsbedarf bei der Vergabekultur öffentlicher Einrich­tungen hinweisen. Das betrifft formal das Bundesvergabegesetz, personell aber die Mitglieder der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Die beiden Prinzipien der Vergabe, das Billigstbieterprinzip und das Bestbieterprinzip, stehen einander in der derzeitigen Praxis nicht gleichberechtigt gegenüber. Sehr oft wird nur aufgrund des Preises entschieden, was aber sehr oft auch gravierende Nachteile mit sich bringt.

Einen Punkt möchte ich dazu definitiv ansprechen, zum Beispiel die Vergabe bei Verkehrsprojekten, wo unter Umständen die Verkehrssicherheit darunter leiden könnte. Der Preisdruck darf nicht dazu führen, dass eine gute Lösung und nicht die beste Lösung gesucht wird und dadurch Innovationsüberlegungen unterbleiben. Im Endeffekt müssen dann teure Nachträge für zuvor nicht durchdachte Lösungen herhalten. Eine längere und sorgfältige Planungsphase kann bei Bauausführungen viel Geld sparen. Beispiele dafür kennen wir sicherlich genug.

Weiters gibt es eine langjährige Forderung der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten nach Verankerung des Vorrangs der getrennten Vergabe von Planungs- und Ausführungsleistungen im Bundesvergabegesetz.

Ich darf als Negativbeispiel das Fußballstadion Klagenfurt nennen. Durch die klare Trennung der Vergabe von Planung und Ausführung wäre es in Kärnten nicht zu diesem Desaster gekommen. Seitens der Bundeskammer wurden massive Bedenken bezüglich des Vergabeverfahrens für das Stadion Klagenfurt vorgebracht. Dennoch wurde nicht von der gemeinsamen Ausschreibung von Planungs- und Ausführungs­leistungen abgegangen und somit das erste Mal in Österreich ein Totalunternehmer­verfahren durchgeführt.

Es wurde dadurch mit einer jahrzehntealten Tradition im österreichischen Bau- und Bauplanungswesen gebrochen. Hätte man einen Architektenwettbewerb durchgeführt, dann den dort gekürten Gewinner mit der Planung beauftragt und den Auftrag erst danach an den Bauunternehmer vergeben, wäre es nicht zu den bekannten unbe­friedigenden Situationen gekommen.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 130

Abschließend darf und möchte ich noch darauf hinweisen, dass diese Berufsgruppe auch international einen sehr guten Ruf genießt. Das ist mitunter auch ein Grund dafür, dass das österreichische Bau- und Baunebengewerbe sehr oft weltweit tätig ist. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.42


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.42.3617. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (591 d.B. und 619 d.B. sowie 7992/BR d.B.)

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird (588 d.B. und 620 d.B. sowie 7993/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu diesen beiden Punkten ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich bitte um die Berichte.

 


16.42.58

Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Geschätzte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragsformel:


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 131

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhe­ge­setz geändert werden.

Auch dazu liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zum Antrag:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


16.44.08

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich meine Rede mit der Feststellung beginne, dass niemand von uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem Krankenhaus von einem übermüdeten oder gar ausgepowerten Arzt oder von einer übermüdeten oder ausgepowerten Krankenschwester behandelt werden möchte, dann ist es naheliegend, dass sich mein Redebeitrag zu diesen beiden unter einem behandelten Tagesordnungspunkten auf die Novellierung des Krankenanstalten-Ar­beitszeitgesetzes bezieht.

Ich schätze diese heute zu beschließende Novelle generell so ein, dass wir einen deutlichen Schritt in die Richtung eines Wertewandels hinsichtlich der Bewertung – auch der politischen Bewertung – der Arbeitszeit in den Krankenanstalten setzen.

Ich würde meine Redezeit bei Weitem überstrapazieren, unterzöge ich die gesamte Entwicklung der Arbeitszeit in den Krankenanstalten einer näheren Betrachtung. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch keinesfalls unter den Tisch kehren, dass wir ein­zelne Situationen vorgefunden haben, in denen es durchaus selbstverständlich war, dass eine überdurchschnittlich hohe Zahl von aufeinanderfolgenden Nachtdiensten geleistet wird, was letztlich zu diesem Gesamtzustand geführt hat.

Ich möchte auch nicht unter den Teppich kehren, dass sich einige Ärztinnen und Ärzte oder Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger bei der Beschränkung derartiger Nacht­dienste aufgrund ihres Berufes und ihrer Einstellung zu diesem Beruf gelegentlich durchaus auch gegängelt gefühlt haben.

Ich möchte aber an dieser Stelle trotzdem deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir mit der heutigen Novellierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes einen guten und deutlichen Schritt in die Richtung setzen, dass diese Praxis hoffentlich bald der Ver­gangenheit angehören wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Krankenanstalten, Gesundheitssystem, Gesundheits­politik: Wie gerne würde ich an dieser Stelle die Formulierung verwenden, dass wir mit dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz dieses schon viel strapazierte, gute Gesund­heitssystem zur Gänze sanieren. Das wäre jedoch eine deutliche Fehleinschätzung.

Ich möchte aber doch hervorheben, dass wir mit der Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz Rechtslücken schließen, was uns ein großes Anliegen ist. Es geht um Fragen wie: Kann die Arbeitszeit in den Krankenanstalten kontrolliert werden? Soll die Arbeitszeit in den Krankenanstalten kontrolliert werden? Wie soll die Arbeitszeit in den Krankenanstalten kontrolliert werden? – Es wird ja letztlich Arbeitszeitauf­zeichnun­gen geben.

Mich als Sozialdemokraten bringt der Gedanke an die Arbeitszeit bei dieser Gelegen­heit auf folgenden Punkt, den ich auch nicht unter den Tisch kehren möchte: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen immer wieder fest, dass es bei den Dienst­verhältnissen in der Arbeitswelt vermehrt zu Situationen kommt, in denen die Arbeit­nehmer sagen: Ich muss früher kommen, ich muss länger bleiben, und ich muss zur Kenntnis nehmen, dass meine Überstunden nicht zur Gänze bezahlt werden.


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Ich sage das an dieser Stelle ganz deutlich: Bei allen Situationen oder Entwicklungen in diese Richtung können sich die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer darauf verlassen, dass sie in der Sozialdemokratie immer einen Partner haben werden, der diesen grauslichen Entwicklungen entgegentritt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Edgar Mayer.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle auch heute eine Anmer­kung machen, wie Sie sie von mir wahrscheinlich schon gewohnt sind: Ein maß­geblicher Beitrag zur Novelle des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes kam auch diesmal von den österreichischen Sozialpartnern. Als Sozialdemokrat sage ich voller Stolz: Es gebührt ihnen an dieser Stelle großer Dank!

Abschließend und zusammenfassend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Mit der heuti­gen Novellierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes erreichen wir drei Dinge: Erstens erhöhen wir die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten; zweitens erhöhen wir die Qualität der medizinischen Dienstleistung; und drittens schützen wir die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Die Sozialdemokratie stimmt dem also gerne zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

16.49


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


16.49.32

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit den Regierungsvorlagen zum Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz setzen wir Bestimmungen der Europäischen Union um, was das Zugpersonal und das Bordpersonal im grenzüberschreitenden Verkehr auf der Schiene und in der Luft anlangt.

Für den Bereich der Beschäftigten in Zügen kommt es dadurch zu einer Verbesserung bei der Festlegung von täglichen und damit verbunden selbstverständlich auch von wöchentlichen Ruhezeiten. Für den Bereich des grenzüberschreitenden Verkehrs kommt es weiters zu einer besseren Pausenregelung sowie zu einheitlichen Fahr­zeiten.

Daraus hat sich eine Diskussion – auch im Nationalrat – entwickelt, weil auch von­seiten der Lokführer Kritik gekommen ist. Es ging darum, dass Arbeitszeiten nicht gleich Fahrzeiten sind. Das ist auch richtig.

Bei der Richtlinie, die wir heute diskutieren, geht es tatsächlich um die Aufzeichnung der Arbeitszeit und um die Arbeitszeit des grenzüberschreitenden Zugpersonals. Die Bereiche des Bodenpersonals beziehungsweise des Zugpersonals sind natürlich nicht so einfach vergleichbar, da im Bereich der Arbeitszeitaufzeichnungen zugleich das Problem besteht, dass Straßen- und Schienenverkehr verglichen wird. Das ist viel­leicht doch ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen, denn die Sicherheit im Flug­verkehr und im Schienenverkehr ist natürlich weitaus größer als im Straßen­verkehr, da – und das ist wesentlich – der Verkehr auf der Schiene geplanter Linienverkehr ist. Das heißt, die Fahrzeiten der Lokführer sind in entsprechenden Fahrplänen natürlich genau vorgezeichnet.

Wenn dann auch die Eisenbahnergewerkschaft das Ziel verfolgt, dass Arbeitszeit als Lenkzeit betrachtet wird und umgekehrt, dann ist das eine durchaus legitime Forde­rung, die ich sehr unterstützen kann, jedoch ist das in anderen Verhandlungen ent­sprechend vorzubringen, aber eben nicht in diese EU-Richtlinie zu verpacken. Von meiner beziehungsweise unserer Seite gibt es dazu sicherlich Unterstützung, weil es eine legitime Forderung ist, die aber nicht im Zuge der Umsetzung dieser EU-Richtlinie


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erfüllt werden kann. Ich sehe in dieser Richtlinie aber insgesamt doch eine wesentliche Verbesserung für unsere Kolleginnen und Kollegen.

Kurz zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz: Damit schließen wir Lücken in der Um­setzung, wie Kollege Klug schon gesagt hat. Einerseits trägt die Vorschrift, Arbeits­aufzeichnungen zu führen, dazu bei, dass wir diese Regelungen auch entsprechend umsetzen können, da mit diesen Arbeitsaufzeichnungen, die in anderen Bereichen längst üblich sind, ganz klar festgehalten ist, dass Überstunden auch abgegolten werden, falls sie anfallen. – Das ist eine wesentliche Verbesserung.

Eine weitere Verbesserung ist natürlich auch, dass jetzt das Arbeitsinspektorat mit zuständig ist. Wichtig erscheint mir auch, dass unter diese Regelungen auch die ausgelagerten Betriebe und jene Betriebe und Betreibergesellschaften fallen, welche Krankenanstalten führen, und dass die Sanktionsmaßnahmen auch dort greifen wer­den.

Wenn es nicht wie etwa im Vorarlberger Heimgesetz bereits festgeschrieben ist, so wird mit diesem Gesetz geregelt, dass in diese Pflicht zum Führen von Aufzeichnungen auch die Pflegeeinrichtungen einbezogen werden. Ich denke, das ist auch eine wichtige Maßnahme, da wir natürlich auch in der Pflege entsprechende Betreuung und Qualität sicherstellen wollen. Das setzen wir jetzt mit diesem Gesetz auch um.

Ich bin der Auffassung, dass dieses Gesetz einen doppelten positiven Effekt hat: Es schützt einerseits das Personal in den Krankenanstalten und Pflegeheimen, aber natürlich auch die Patienten. Ich bedanke mich deshalb, Frau Staatssekretärin, für diese Gesetzesvorlagen. Wir werden dem natürlich gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.54


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


16.54.47

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde meine Ausführungen ganz kurz halten, weil meine Vorredner schon vieles vorweggenommen haben. Dennoch muss ich eine kleine Kritik anbringen.

Die vorliegende Gesetzesmaterie regelt die Arbeitszeiten, die Fahrzeiten, die Ruhe­pausen und die Ruhezeiten. Dass diese Regelungen von äußerster Wichtigkeit sind, steht außer Zweifel, denn man will sich nicht nur nicht von einem Arzt, der übermüdet ist, oder von einer Ärztin, die übermüdet ist, behandeln lassen, sondern man will sich auch nicht gerne in einen Zug setzen, dessen Lokführer oder Lokführerin am Einschlafen ist, weil er oder sie übermüdet ist.

Gerade in Zeiten, in denen aufgrund der steigenden Kosten des Individualverkehrs wieder mehr Menschen dazu tendieren, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen beziehungsweise noch mehr Güter auf der Schiene unterwegs sind, müssen wir den Fokus darauf legen, dass die Personen, die diese Tonnen von Eisen und Stahl herumkutschieren, ausgeruht sind und ihrer Tätigkeit konzentriert nachgehen können. Ohne höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten brauchen wir das Umsteigen auf die Bahn nämlich gar nicht zu forcieren.

Der Haken an der ganzen Sache ist jedoch, dass die Gesetzesnovelle das Vorsehen einer ausreichenden Kontrolle verabsäumt. Ihr Kollege im Nationalrat Dietmar Keck hat daran ebenfalls Kritik angebracht, die aber bei sehr vielen in der SPÖ offensichtlich auf taube Ohren gestoßen ist. Er hat gesagt, dass das Fehlen der Überprüfbarkeit der


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Fahrzeit ein Mangel ist. – Wenn wir das vielleicht in einer noch zu erfolgenden Novel­lierung nachholen könnten, wäre das im Interesse aller Beteiligten.

Beim grenzüberschreitenden Zugpersonal werden die Regelungen für Arbeitszeiten und Arbeitsruhezeiten geändert, aber nicht die dazugehörenden Kontrollinstrumente. Jedes Gesetz, das nicht kontrollierbar ist, ist zwar nett, aber schauen wir doch, dass das auch überprüft werden kann! – Das ist meine Kritik an diesem Punkt.

Zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz: Da gibt es eine Wende zum Positiven. – Das muss man herausstreichen; man darf nicht alles schlechtreden. Diese Wende birgt aber gleichzeitig auch Gefahren in sich, denn Menschen, die in Betreuungs- und Pflegeberufen tätig sind – zu diesem Bereich zähle ich auch die große Organisation, in der ich beschäftigt bin –, stöhnen über die Arbeitszeiten, über die unterschiedlichen Arbeitszeiten und über die Arbeitsbedingungen.

Wir müssen auch in Zukunft Überlegungen anstellen und Anstrengungen unter­nehmen, diese Menschen zu entlasten und die Arbeit in pflegenden und betreuenden Berufen wieder attraktiver zu machen. Die hohe Fluktuation in diesem Bereich zeigt, dass da etwas nicht passt, und es liegt in unserer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass es für die Menschen wieder passt. – So weit, so gut. Ich danke für die Auf­merksamkeit. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

16.58


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hladny. – Bitte.

 


16.58.57

Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Wesentliche Punkte der Umsetzung dieser EU-Richtlinie aus dem Jahr 2005 sind Regelungen für den grenzüberschreitenden Personaleinsatz. Diese Herausforderung ist nur in Zusammenarbeit mit vernünftigen politischen Begleit­maßnahmen im Sinne der Beschäftigten zu bewältigen.

Wie bereits Herr Bundesrat Edgar Mayer ausgeführt hat, wurden Sonderregelungen im Arbeitszeitgesetz geschaffen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten im grenzüber­schreitenden Bereich festgelegt, einheitliche Pausenregelungen für einheitlich maxi­male Fahrzeiten fixiert und Aufbewahrungsfristen vereinbart. Dass keine Aufzeich­nungspflicht für Lenkzeiten geschaffen wurde, ist ein Mangel und stellt ein gewisses Sicherheitsrisiko dar.

Die gesetzlichen Bestimmungen für das Bordpersonal sind zu begrüßen, da einerseits sichergestellt werden muss, dass Arbeiten nach einem bestimmten, auf die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer angepassten Rhythmus zu organisieren ist, und andererseits die jährliche Arbeitszeit möglichst gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilt werden soll.

Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

17.00


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Marek. – Bitte.

 


17.00.26

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bundesrat Klug, Sie haben angesprochen, dass es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchaus


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schwieriger wird, dass es immer wieder vorkommt, dass sehr viel mehr erwartet als bezahlt wird. Ich glaube, genau deswegen ist es wichtig, hier den Rahmen klar zu fixieren. Wir haben gemeinsam mit dem Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz einiges an Verbesserungen geschaffen. Wir haben auf der einen Seite flexiblere Möglichkeiten für die betriebliche Rahmengestaltung geschaffen, auf der anderen Seite aber den Gesundheitsaspekt und die Arbeitnehmer-Gestaltungsmöglichkeiten im Unternehmen auf betrieblicher Ebene deutlich ausgeweitet.

Ich glaube, das ist eine verantwortungsvolle Antwort für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – ich habe selbst acht Jahre lang in der Privatwirtschaft als Betriebsratsvorsitzende mitarbeiten dürfen –, denn es macht keinen Sinn, die Augen zu verschließen vor dem, was an Entwicklungen notwendig ist.

Ich meine, dass wir hier stärker Rahmen setzen müssen und dort, wo es ganz klar Missbrauch gibt, einen Riegel vorschieben müssen.

Das, was wir heute hier debattieren und Sie beschließen, ist ein weiterer Schritt. Wir sagen, so weit geht es, und dann, wenn Missbrauch stattfindet, wird gestraft. Und Strafen müssen wehtun. Das ist einfach so. Wir haben das beim Arbeitszeit­flexi­bilisierungsgesetz so gemacht, dass für jeden Arbeitnehmer/für jede Arbeitnehmerin, für den/für die es Arbeitszeitüberschreitungen gibt, Strafe zu bezahlen ist und nicht pauschal. Als die Strafen pauschal verhängt wurden, wurden sie oft aus der Porto­kasse bezahlt, das haben die Unternehmen nicht gespürt. Aber jetzt ist das anders, gerade beim Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz. Auch ich möchte nicht von einem Arzt/einer Ärztin behandelt werden, der/die schon seit vielen Stunden nicht geschlafen hat.

Neben den gesetzlichen Rahmen, den Strafen müssen wir in den Unternehmen, in der Wirtschaft ein stärkeres Bewusstsein dafür schaffen – wir tun das auch mit Studien zum Beispiel. Wir müssen den Unternehmen zeigen, dass es sich auszahlt, verant­wortungsvoll miteinander umzugehen und für die Ressource Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit diesen gemeinsam die Rahmenbedingungen zu gestalten.

Unser Haus hat eine Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnis ganz klar beweist, dass sich Familienfreundlichkeit und ein Vorgehen, bei dem die Menschen mit allem, mit Privatleben und so weiter, im Unternehmen berücksichtigt werden, wirtschaftlich rechnet. Ich denke, dass das ein starker Motivationsfaktor für die Unternehmen ist.

Wir haben zum Beispiel gesehen, dass familienfreundliche Unternehmen eine nur halb so hohe Krankenstandszahl pro Mitarbeiter und Jahr haben als der Durchschnitt der österreichischen Unternehmen, nämlich 5,9 pro Jahr und Mitarbeiter/Mitarbeiterin in den familienfreundlichen Unternehmen versus 12 im Schnitt aller österreichischen Unternehmen.

Das rechnet sich einfach – und da müssen wir, glaube ich, zusätzlich, neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen etwas machen und ganz klar aufzeigen, dass Burn-Out etwas ist, das der Wirtschaft, der Volkswirtschaft sehr, sehr hohe Kosten verursacht. Auch Mobbing ist ein solches Phänomen, das dann Überforderung provo­ziert und verursacht. Wir reden in diesem Zusammenhang von volkswirt­schaft­lichen Kosten mit einem gigantischen Volumen. Ich meine, wir alle tragen dies­bezüglich Verantwortung, neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Strafen für die, die es gar nicht einsehen wollen und die beratungsresistent sind, in den Köpfen das Bewusstsein zu verändern.

Herr Bundesrat Dönmez, Sie haben die Arbeitsbedingungen im Pflege- und Betreu­ungsbereich angesprochen. Ich bin Ihrer Meinung, dass wir alle gefordert sind, permanent die Rahmenbedingungen zu verbessern. Es wird nicht so leicht sein.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 136

Natürlich ist gerade diese Tätigkeit – ich denke dabei zum Beispiel an die Hospizarbeit, an Arbeit, wo es immer um Krankheit geht, wo es darum geht, Personen, die sozial, die gesundheitlich schwer angeschlagen sind, zu betreuen – belastend. Da geht es darum, dass wir die Menschen, die diese Arbeit tun, unterstützen, dass wir sie begleiten und ihnen vielleicht auch Auszeiten ermöglichen. Vielleicht geht es einfach darum, hier flexible Modelle zu finden, wie wir etwa Sabbaticals oder anderes in diesen Bereichen fördern können.

Ich glaube, wir alle haben noch ein Stück Arbeit zu tun, um die Bedingungen für diese schwierigen Herausforderungen in diesen durchaus sensiblen Bereichen unserer Arbeitswelt gemeinsam zu verbessern.

Mit den vorliegenden Novellen können wir Positives schaffen, aber ich denke, das Bewusstsein dafür zu schärfen und zu verändern, das wird noch sehr viel schwieriger sein, denn das ist nicht einfach mittels Gesetz möglich. Da wird sehr viel Bewusst­seinsarbeit erforderlich sein.

Aber ich denke, dass wir alle uns darin einig sind, dass wir da gemeinsam etwas zu tun haben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.05


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeits­zeitgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.06.5519. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (610 d.B. und 656 d.B. sowie 7994/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 137

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich bitte um den Bericht.

 


17.07.10

Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­sicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Herbert. Ich erteile ihm dieses.

 


17.07.56

Bundesrat Werner Herbert (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Raucher oder Nichtraucher, das ist hier die Frage, und zwar nicht nur in der öffent­lichen Diskussion mit den bekannt differenzierten Zugängen. Ich kann, wie ich meine, beide Seiten gut verstehen.

Ich war selbst zwölf Jahre lang ein sehr intensiver Raucher und bin es nunmehr seit fast zwölf Jahren nicht mehr. Man sagt ja allgemein, dass die ehemaligen Raucher auch die kritischsten und heftigsten Widersacher des Rauchens sind oder die stärksten Gegenargumente vorzuweisen haben.

Trotzdem werde ich dem vorliegenden Gesetz nicht zustimmen, und zwar nicht deswegen, weil ich der Meinung bin, dass man das Rauchen unbedingt fördern sollte, aber ich denke, dass dieser Gesetzentwurf, so wie er hier auf dem Tisch liegt, eine gesellschaftliche Bevormundung darstellt, und zwar eine Bevormundung unter dem Deckmantel der Gesundheit zum Schaden der Wirtschaft.

Wenn ich sehe, dass die Kosten für die Maßnahmen im Gastronomiebereich, die aus diesem Gesetzestitel erwachsen werden, derzeit noch nicht abschätzbar sind und daraus abzuleiten ist, dass dies eigentlich in keiner Relation dazu steht, dass der Erfolg dieses Gesetzes bestenfalls zu erahnen ist, dann denke ich mir, dass hier die erforderliche Relation nicht besteht.

Ich glaube, wir sind uns einig: Rauchen ist eine schädliche Sache. Darüber brauche ich, wie ich meine, keine allgemeine Diskussion zu entfachen, das ist so und ist auch medizinisch erwiesen.

Wenn man allerdings etwas für die Gesundheit der Bevölkerung und für das Bewusst­sein, vom Rauchen wegkommen zu sollen, machen möchte, dann frage ich mich: Warum nimmt man dann keinen anderen Ansatz? Warum macht man keine Zweck­bindung für die Mittel aus der Tabaksteuer und stellt diese Mittel jenen zur Verfügung, die tatsächlich vom Rauchen wegkommen wollen, und erhöht gleichzeitig die Thera­piemöglichkeiten?

Das wäre ein richtiger Ansatz, der nicht nur ehrlicher und glaubwürdiger, sondern auch effizienter wäre, weil er auf Freiwilligkeit beruhen würde und daher auch gesell­schaftliche Nachhaltigkeit gegeben wäre.

Ich glaube, dass das Gesetz in der Form, wie es derzeit vorliegt, zwar von der Intention her nicht abzulehnen ist, aber in der Art der Durchführung weit am Ziel vorbeigeht und


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 138

daher nicht den richtigen Ansatz darstellt, weshalb ich und auch meine Fraktion diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. – Danke schön. (Beifall der Bundesrätin Mühl­werth.)

17.11


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte.

 


17.11.29

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Minister! Geschätzte Damen und Herren! Es gibt wahrscheinlich kaum einen Punkt, der so intensiv und so unterschiedlich in der Öffentlichkeit diskutiert wurde wie die Thematik, die dieses Gesetz jetzt betrifft, denn wie bei kaum einem anderen Thema gehen die Standpunkte quer durch alle Bevölkerungsschichten, quer durch alle Parteien, sind also ganz unterschiedlich. Es gibt also sehr, sehr viele unterschiedliche Meinungen dazu.

In einem sind wir uns, so hoffe ich, doch alle einig: dass Rauchen – das hat auch Kollege Herbert, der jetzt vor mir gesprochen hat, gesagt – eine schädliche Sache ist und dass wir uns darüber im Klaren sein müssen, dass wir in diesem Bereich etwas unternehmen müssen.

Es geht nicht darum – das ist eines der großen Missverständnisse, denke ich –, dass man von Bevormundung spricht, dass man den Eindruck erweckt, als nähme man den Menschen eine Freiheit weg.

Nikotinabhängigkeit hat nichts mit Freiheit zu tun, Nikotinabhängigkeit ist eine Sucht, eine schwere Sucht. Ein verantwortungsvolles Gesundheitssystem und ein verant­wortungsvoller Staat müssen, wie ich meine, Maßnahmen setzen, damit jene Menschen, die von dieser Sucht wegkommen wollen, unterstützt werden, und wir müssen auch Maßnahmen setzen (Zwischenrufe der Bundesrätin Mühlwerth sowie des Bundesrates Perhab), dass weniger Menschen mit Rauchen in Kontakt kommen.

Meine Damen und Herren! In dieser ganzen Debatte geht es in erster Linie um Nichtraucherschutz. Es geht um die Menschen, die nicht von Rauch belästigt werden wollen. Auch die müssen wir schützen, und auch für die haben wir Verantwortung. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Molzbichler: Genau! Bravo! – Bundesrat Schim­böck: Bravo!)

Wie Sie an meiner Einleitung merken, bin ich einer, der sich viel restriktivere Maß­nahmen und einen besseren Nichtraucherschutz gewünscht hätte und diese auch gefordert hat.

Ich habe zu Beginn dieser Legislaturperiode eine Anfrage an Frau Minister Kdolsky gestellt, weil ich sehr früh wissen wollte, wie sie die Maßnahmen, die zum Nicht­raucherschutz im Regierungsprogramm festgelegt worden sind, umsetzen wird und welche Maßnahmen sie setzen wird.

Eine meiner Fragen, die dann auch parlamentarisch beantwortet wurde, war: Wie viele Menschen sind denn davon betroffen? Wie viele Todesopfer gibt es aufgrund von Passivrauchen in der Europäischen Union? – Es sind fast 100 000 Menschen pro Jahr, die durch den Einfluss des Passivrauchens in der EU sterben. Daher ist es sehr, sehr wichtig, dass wir gegen diese traurige Zahl etwas unternehmen.

Eine genaue Zahl für Österreich in diesem Bereich gibt es leider nicht, weil es nicht so fundierte Untersuchungen gibt, aber es gibt eine sehr ausführliche und hochwertige Studie aus der Schweiz. Da die Bevölkerungszahl ja vergleichbar ist, kann man das auf


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Österreich gut umlegen. Da lässt es sich mit ungefähr 1 000 Menschen pro Jahr beziffern, die an Passivrauch sterben.

Nicht nur das Thema, wie viele Menschen werden wirklich geschädigt durch das Passivrauchen, ist interessant, sondern ich habe dann auch nachgefragt – und die Zahlen wurden vom Gesundheitsministerium bestätigt –, wie viel Geld der öster­reichische Staat für die Folgen tabakbezogener Erkrankungen aufwenden muss.

Meine Damen und Herren! Da hat es keinen Sinn, eine Zweckbindung für die Mittel aus der Tabaksteuer zu beschließen, denn es geht um ganz andere Beträge. Ich nehme einen Satz aus der Anfragebeantwortung von Frau Minister Kdolsky heraus:

„Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger veranschlagt, dass rund 20 % der Versicherungsleistungen aller Krankenversicherungsträger im Zusam­menhang mit Sekundär-Erkrankungen im Zusammenhang mit Tabakkonsum ... aufge­wendet werden“.

20 Prozent aller Versicherungsmittel, meine Damen und Herren, werden für Erkran­kungen, die tabakbezogen entstehen, aufgewendet! Das ist eine Zahl, die uns zu denken geben sollte, gerade auch dann, wenn wir über Gesundheitsreformen sprechen, gerade auch dann, wenn wir darüber sprechen, wie wir unser Gesundheits­system finanzieren werden.

Aus meiner Sicht ist das eine sehr schwache und mit zu vielen Ausnahmen gespickte Gesetzesnovelle; so viele Ausnahmen und Sonderregelungen, die schlussendlich keinem etwas bringen werden und durch die Österreich im Nichtraucherschutz nach wie vor im hinteren Drittel des EU-Schnittes sein und auch dort bleiben wird.

Diese vielen Ausnahmen im Gastronomiebereich werden dem kleinen Wirt wehtun, die Großen können es sich richten, die werden es sich auch irgendwie richten. Ich hätte mir eine klare Haltung gewünscht; und eine klare Haltung hieße in diesem Bereich: rauchfrei in den Lokalen, rauchfrei in den Gastwirtschaften, ein klares Rauchverbot, denn dann hätten alle Wirte die gleiche Ausgangsposition.

Man sieht ja auch die positiven Entwicklungen in den anderen europäischen Ländern. Beispielsweise in Italien und Irland hat das sehr, sehr gut funktioniert.

Ich bin gespannt, wie man die Ausnahmen kontrollieren wird; darauf bin ich neugierig. Wie wird man kontrollieren, ob der Wirt das Raucherzimmer vom Nichtraucherzimmer gut getrennt hat? Wie wird man kontrollieren, ob die Tür dann immer gut geschlossen ist? – Das ist unmöglich! (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Es ist unmöglich, das zu kontrollieren. (Bundesrat Perhab: Lassen Sie uns Gastwirte das selbst entscheiden!)

Daher hätte es viel, viel effektiver sein können, wenn man einfach gesagt hätte: Wir verbieten das Rauchen in allen Gastwirtschaften, in allen Restaurants! Das wäre die bessere Lösung gewesen.

Aus meiner Sicht ist das so, Herr Kollege Perhab – wir kennen uns auch aus anderen Diskussionen hier herinnen –, und wenn Sie mir dann erklären, wie das kontrolliert werden wird (Bundesrätin Mühlwerth: Das funktioniert woanders auch!), dann bin ich ja schon gespannt, wie Sie das machen wollen. Ich bin wirklich neugierig, wie Sie mir das erklären werden.

Wie gesagt, mir geht diese Novelle zu wenig weit. Interessant wäre – ich weiß nicht, ob Sie mir das beantworten können, Frau Minister –, wie viel Mittel wir auf der anderen Seite in der Prävention auf den Tisch legen. Die Beträge für den Nichtraucherschutz oder für die Warnung vor dem Rauchen sind nicht so wahnsinnig hoch. Es hat sehr, sehr gute Initiativen gegen Alkoholmissbrauch gegeben, die ich hier auch erwähnen


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 140

möchte, aber gerade gegen Rauchen geschieht zu wenig. Sehr, sehr viele junge Menschen, und da wieder junge Mädchen, werden zu RaucherInnen, was gesund­heitliche Folgeschäden mit sich bringt, die nicht absehbar sind.

Also mehr Prävention, bessere Prävention, meine Damen und Herren, denn das, was jetzt auf dem Tisch liegt, ist ein Minischritt. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob es ein Minischritt ist oder ob man da nicht nur auf der Stelle herumtrappelt. Eine schwache, ganz schwache Verbesserung des Nichtraucherschutzes, und – man muss das so klar sagen – eine schwache Novelle von einer schwachen Ministerin. – Danke schön. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Wieso stimmen Sie dann zu?)

17.19


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


17.20.20

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich bin in Bezug auf viele Passagen der Rede meines Vorredners Einwallner einer Meinung mit ihm. Es gibt allerdings in der Folge dann einen wesentlichen Unterschied zwischen uns beiden: Ich werde dieses Gesetz genauso wie er kritisieren und werde dann auch dagegenstimmen – zum Unterschied von Herrn Kollegen Einwallner, der trotz heftiger Kritik und nicht mehr an eine Koalition gebunden diesem Gesetz zustimmen wird. Das ist der große Unter­schied! (Ruf bei der SPÖ: Das weiß man noch nicht!)

Ich spreche hier als einer von zwei Bundesräten von 62, die auch wissen, wovon sie reden, weil sie zwei Betroffene sind, und das ist der Herr Bundesrat Perhab und ich. Wir sind nämlich zwei praktizierende Gastronomen, die auch wissen, welche Aus­wirkungen dieses Gesetz insgesamt für uns hat.

Wir sind der Meinung, dass es nicht in erster Linie um die Gäste geht, denn es ist der freie Wille jedes Gastes, in ein Lokal zu gehen, wo es verraucht ist, oder nicht hineinzugehen und ein anderes aufzusuchen. Ich weiß, dass dieses Gesetz in erster Linie als Schutz für Mitarbeiter gedacht ist, die sich kaum wehren können. Nur: Ich vermisse dabei die Bereitschaft zu Reformen.

Diese große Koalition ist angetreten, mit Zweidrittelmehrheit große Reformen durch­zuführen. Es war nicht die Chemie, die nicht gestimmt hat, der einzige Grund dafür, warum diese Koalition so frühzeitig auseinandergebrochen ist, sondern es waren auch die Reformen, die nicht stattgefunden haben. In Anbetracht des Lüfterls, das Sie da erzeugt haben, kann man bei der Koalition Schwarz/Blau/Orange von einem Wirbel­wind reden, was die Reformen, die in den Jahren von 2000 bis 2006 durchgeführt wurden, anlangt. (Bundesrat Molzbichler: Mit 160 km/h auf der Autobahn!)

Ich verweise, was auch die Gastronomie betroffen hat, auf die „Abfertigung-neu“. Das ist nie einer sozialdemokratischen Regierung eingefallen, sondern das ist unserem Herrn Sigi Dolinschek eingefallen, damit die Gastronomiemitarbeiter in Zukunft eine Abfertigung erhalten. Das nenne ich Reform! (Bundesrat Gruber: Das muss ihm wer eingesagt haben! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ihr braucht euch nicht zu verteidigen, ihr habt es ja zugegeben. Und die Worte von Herrn Abgeordneten Einwallner, dies wäre ein schlechtes Gesetz von einer schlechten Ministerin, betone ich auch. Ich stehe auch dazu, denn ich habe mir da wirklich mehr erwartet. Warum sie heute nicht da ist, ist eine andere Frage. Ich denke, dass sie vielleicht in einen Nichtraucherlokal sitzt und dort ihr Essen genießt.

Die Chance ist vertan, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In zwei bis drei Jahren – und als gelernter Österreicher und eigentlich als


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glühender Europäer weiß ich, dass die Europäische Union sich in dieser Frage durch­setzen wird – werden womöglich noch einige der Bundesräte hier herinnen sitzen, die jetzt der Gastronomie und der Hotellerie weismachen wollen, dass sie, wenn sie die Wahlmöglichkeit in Anspruch nehmen, große Investitionen zu tätigen, richtig gehandelt haben werden, wo sich aber dann vielleicht herausstellen wird, dass diese Inves­titionen vergeblich waren, weil dann möglicherweise das generelle Rauchverbot auch in Österreich kommt. Deshalb bin ich für die direkte Wahlmöglichkeit.

Ich bin nicht der Meinung der Wirtschaftskammer, bin auch nicht eins zu eins der Meinung unserer BZÖ-Führung, ich spreche da wirklich nur für mich: Man hätte in der Zeit, bis die EU endgültig entschieden hat, die Wahlmöglichkeit zwischen Ja oder Nein lassen sollen. Das einzige Problem dabei wären die Mitarbeiter. Der Gast kann sich das selber aussuchen. Der Markt regelt sich selbst. Also das wäre nicht das Problem, sehr wohl aber der Schutz der Mitarbeiter.

Jetzt gibt es die Wahlmöglichkeit für Betriebe, die mehrere Räume haben, sowohl Nichtraucherzimmer als auch Raucherzimmer zu haben. Aber das, meine sehr geehrt­en Damen und Herren, sind die wahren Probleme, denn das ist Scheinheiligkeit pur. Ich betone: Das ist Scheinheiligkeit pur! Erstens einmal erfordert es einen hohen technischen Aufwand, dementsprechende baulichen Maßnahmen zu setzen. Es erfordert einen hohen finanziellen Aufwand, die klimatischen Verhältnisse so herzu­stellen, dass im Raucherraum die Absaugung und im Nichtraucherraum die Belüftung funktioniert, und umgekehrt wäre es schon komplett verkehrt. Und die Luft vermischt sich beim Aufmachen einer Türe sofort.

Jeder würde lachen, wenn man sagen würde, in einem öffentlichen Strandbad macht man in einer Ecke die Pissecke, und glauben würde, dass dieses Wasser sich nicht innerhalb von Sekunden mit dem anderen total vermischt. Bei der Luft geht es noch viel schneller als beim Wasser. Es wird also ein großes Problem werden.

Dazu kommt noch die Praxis, Herr Kollege Perhab. Auch der Raucher, der mit seiner Familie im Nichtraucherlokal sitzt, möchte vielleicht eine Zigarette rauchen. Wo macht er das? Das ist bei den meisten Betrieben – 80 Prozent der Betriebe sind so angelegt – der Eingangsbereich oder das Foyer oder die Bar. Das ist dann der Raum, wo am meisten geraucht wird. Dieser Raum darf nicht durchquert werden von Nichtrauchern, die auf die Toilette wollen. Wie wollen Sie denn das machen? Wo soll dann der Raucher dann hingehen, um zu rauchen.

Das größte Problem habe ich bei der Frage: Was macht man dann bei den Mit­arbeitern – in den meisten Fällen sind es junge Mitarbeiter –, wenn man eine Trennung in Raucher- und Nichraucherzimmer vornimmt. Ich rede immer noch davon. Ich habe gesagt, ich wäre für die Lösung: Ja oder nein? Ich mache auf die Problematik aufmerksam, die bei einer Trennung in einem Lokal auf uns zukommt: Wie soll man denn dann, wenn die Getränke an der Bar ausgegeben werden, wo man sehr wohl rauchen darf, dem Lehrling verbieten, dass er dort die Getränke holt? Wer wird den Gästen dann die Getränke im Restaurant bringen?

Denkt einmal an die Praxis! Ihr seid zwar nicht Wirte, aber Konsumenten und Kunden und Gäste und könnt das in der Praxis beobachten. Ich glaube, dass das nicht funktionieren wird. Und die Wirte, die die immensen Kosten auf sich nehmen, werden dann letztendlich von der EU vor die vollendete Tatsache gestellt werden, in Zukunft generell rauchfreie Zonen haben zu müssen.

Jetzt kommt noch ein wichtiger Punkt, Herr Kollege Einwallner, und da werden Sie mir recht geben. Wenn man Stammgäste hat, die rauchen, und man entscheidet sich, weil man ein ehrlicher Wirt ist, gegen die Trennung und für die Führung eines Nicht­raucherlokals und sagt: Diese Trennung ist nicht möglich, denn es wird immer der


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 142

Feinstaub vom Rauch in allen Winkeln sein!, dann wird man mit einem guten Stamm­kunden, der Raucher ist, herumstreiten müssen, warum man sich so entschieden hat und er als Raucher nun nicht mehr das Lokal besuchen darf.

Da hat sich die Politik von der Verantwortung verabschiedet und schiebt diese auf die Wirte, die sich in Zukunft nun mit den Stammgästen auseinandersetzen müssen. Das alles wäre uns erspart geblieben, gäbe es eine starke Ministerin, gäbe es eine starke Bundesregierung, die hier Nägel mit Köpfen gemacht hätte. Diese Regierung hat mit diesem Gesetz keinem einen guten Dienst erwiesen, weder den Rauchern noch den Nichtrauchern noch den Mitarbeitern und schon gar nicht den 60 000 Gastronomie- und Hotelbetrieben in Österreich. Daher werden wir dagegenstimmen

Nun ist diese Regierung zerbrochen, der Wähler hat das Wort, und ich hoffe, dass die neue Regierung, wie auch immer sie zusammengesetzt sein wird, bessere Lösungen für unsere Bürger und die sogenannten Nichtraucher in Österreich zustande bringt. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl.)

17.28


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Edgar Mayer. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


17.28.24

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Bei dem vorliegenden Tabakgesetz sehe ich keine, wie beinahe dramatisch dargestellt wurde, Stigmatisierung, keine Verteufelung der Raucher, wie heute hier gesagt wurde. Im Gegenteil: Wir können hier eine gut gelun­gene Gesetzesvorlage präsentieren.

Lieber Kollege Einwallner, Du hast im Zusammenhang mit diesem Gesetz von einer „schwachen Ministerin“ gesprochen. Dazu darf ich Dir sagen: Was schwache Minister anbelangt, müssen wir uns sicher von euch nichts sagen lassen. Da können wir eher bei euch einige Beispiele nennen. Wir tun das aber nicht, weil wir doch noch das Gemeinsame, das Miteinander in den Vordergrund stellen. (Bundesrat Konecny: Nobel, nobel!) Ja, so sind wir, Herr Professor! Geben Sie ein Beispiel und unterrichten Sie Ihre Fraktionskollegen in diese Richtung!

Herr Kollege Mitterer, wenn Sie davon gesprochen haben, dass dies ein „schwaches Gesetz“ von einer „schwachen Ministerin“ wäre, und dann ausgerechnet den Kollegen Sigi Dolinschek hier genannt und gesagt haben, was alles Gutes er denn gemacht hätte, dann muss ich Ihnen sagen: Da haben wir andere Dinge im Plenum erlebt! Diesen Kollegen würde ich eher nicht als gutes Beispiel heranziehen beziehungsweise zitieren, da werfen wir lieber den Mantel des Schweigens darüber, das halten wir für besser. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich sehe das Ganze aus einer anderen Sicht: Dieses Gesetz dient der Stärkung des Nichtraucherschutzes unter Einbindung der gastronomischen Betriebe. Ich glaube, dass diese Vorlage, wie schon erwähnt, doch einigermaßen gelungen ist.

Es geht mir als einem Arbeitnehmervertreter hauptsächlich um den Schutz der Arbeit­nehmerInnen. Es geht um MitarbeiterInnen, die als Passivraucher im Rauch in den Gastronomiebetrieben arbeiten müssen, um Lehrlinge, um schwangere Frauen, die als Gäste in die Lokale kommen.

Da gebe ich Dir recht, Kollege Mitterer, das kann ich auch unterstreichen, was Du in diese Richtung gesagt hast: Diese Personengruppen werden durch diese neue Rege­lung besonders geschützt werden!


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 143

Die Schutzmaßnahmen vor dem Passivrauchen im öffentlichen Raum werden von der WHO als ganz wesentliche gesundheitspolitische Maßnahme gesehen und anerkannt. Und unter diesem Titel sehe ich auch unser neues Tabakgesetz.

Ich habe hiezu einige Zahlen, die ich Ihnen präsentieren möchte. Es gibt ja auch einen Vorschlag der EU-Kommission. Die EU-Kommission will höhere Steuern auf Zigaret­ten, und das hat auch einen ursächlichen Zusammenhang. Der Mindest­steuersatz auf Zigaretten soll bis 2014 von derzeit 57 auf 63 Prozent angehoben werden. Das würde bei uns die Zigaretten um mehr als 15,5 Prozent verteuern.

Wenn ich Ihnen jetzt ein paar Zahlen aus einer Studie aus Deutschland zitiere, dann werden Sie sehen, welche Auswirkungen das hat: In Deutschland wurde nach dem stark ausgeweiteten Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten der Verkauf von Zigaretten weiter abgesenkt. Wie das Statistische Bundesamt gestern in Wiesbaden mitteilte, wurden von April bis Juni 22 Milliarden – man höre und staune! – Zigaretten versteuert. Das sind 5 Prozent weniger als im Vorjahrsquartal. Und im ersten Quartal 2008 gab es wiederum einen Rückgang von 8,7 Prozent. Diese restriktiven Rauchergesetze in Deutschland zeigen also doch ihre Wirkung.

Der Umkehreffekt ist – und da wird mir jeder Gastwirt natürlich recht geben –, dass die Brauereikonzerne, die bereits jammern, mit einem starken Rückgang zu rechnen haben, weil die Auswirkungen des Rauchverbots die Gastronomie natürlich zu spüren bekommt. Ich denke, dass wir mit diesem Gesetz diese Problematik nicht in der Schärfe angehen wie in Deutschland, weil die Deutschen ja sogar das Rauchen in Bierzelten verboten habe. Die Deutschen haben jetzt, wie etwa in Bayern, auch etwas von diesen restriktiven Gesetzen, Kollege Einwallner, zurückgenommen. Aber es gibt in Deutschland – das gebe ich zu – stärkere gesetzliche Bindungen, was Raucher- und Nichtraucherschutz anbelangt.

Dazu sei auch erwähnt, dass wir mit dem österreichischen Tabakgesetz einer der Vorreiter waren, was das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden anbelangt. Das haben wir auch im Gesetz festgeschrieben. Strafen gab es dafür allerdings keine. Ein Gesetz ohne Sanktion ist – und da wird mir der Herr Professor recht geben – wie ein Tiger ohne Zähne.

Ich denke, mit der vorliegenden Novelle wurden endlich auch Sanktionen im Sinne von Verwaltungsstrafen festgeschrieben. Wir haben im Ausschuss gehört, dass es die Möglichkeit gibt, eine Strafe in einer Höhe von bis zu 10 000 € festzulegen. Kontrolliert wird das Ganze, Herr Kollege Einwallner, wie im Ausschuss gesagt, durch die Bezirks­verwaltungsbehörden. Vielleicht gibt es dann eine Raucherpolizei oder so irgend­jemanden. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Einwallner.) Die Bezirksverwaltungs­behörde wird sich eben um die Vollziehung dieses Gesetzes bemühen müssen. Wer das in Feldkirch macht, das weiß ich nicht, denn ich habe diesbezüglich noch keinen Kontakt hergestellt. Aber das wirst ja Du dann als Vorarlberger Raucherapostel, als „Missionar“ sicher nachprüfen. Dann werden wir von Dir entsprechende Inputs bekom­men, lieber Kollege Einwallner.

Wir haben mit diesem Gesetz auch einen Ausgleich mit den Gastronomen gefunden, weil wir hier eine recht große Flexibilität eingebaut haben, die es ermöglicht, sich auch freiwillig zu deklarieren. Wir haben uns bemüht, hier Wahlmöglichkeiten zu schaffen.

Damit wird sich dann Kollege Perhab, unser Paradegastronom, auseinandersetzen, denn Kollege Mitterer hat sich da selbst ein bisschen ins Abseits gestellt, indem er unsere Ministerin als schwächlich bezeichnet hat. Das kann man natürlich – schon gar nicht in diesem Ausmaß – goutieren, Herr Kollege.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 144

Die neue Regelung bedeutet für die Konsumenten, die Gäste, sich zu entscheiden: Verbringe ich einen Abend in einem Nichtraucherlokal oder in einer kleinen Bar mitten unter den Rauchern? Ich glaube, Herr Kollege Einwallner, dass die Gräben, die sich zwischen den Rauchern und Nichtrauchern aufgetan haben, aufgrund dieses Tabak­gesetzes recht bald wieder zuwachsen werden, weil hier doch sehr wohl ein Ausgleich gefunden wurde, insbesondere weil wir den Nichtraucherschutz forcieren.

Ich möchte mich bei der Frau Ministerin für diese gute Gesetzesvorlage bedanken, deren Erarbeitung in der Diskussion nicht einfach war. Um Mutmaßungen darüber entgegenzuwirken, warum Frau Ministerin Kdolsky nicht da ist, möchte ich Ihnen mitteilen: Sie ist nicht auf Urlaub, sondern sie ist erkrankt und im Spital. Darüber sollte man keine Witze machen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.

Wir werden dieser Gesetzesvorlage gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.35


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist Frau Ministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


17.35.31

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Bundesräte! Da hier eine heiße Debatte darüber entstanden ist, wer denn das kontrolliert und wer sich dann darum kümmert, möchte ich sagen: Das ist eine ganz einfache Sache! Arbeitnehmerschutz liegt in der Kom­petenz der Arbeitsinspektorate. Diese werden regelmäßige Kontrollen durch­führen. Wie das genau aussieht im Hinblick auf die 80 beziehungsweise 50 Quadrat­meter und die Abtrennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich, ist dann Angelegenheit der Gewerbebehörden, die das in ihre Anlagebescheide als Auflagen aufzunehmen haben. Auch dort wird das dann in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle fünf Jahre, kontrolliert. Die Arbeitsinspektorate kommen unangemeldet und können somit genau kontrollieren, wie sich das tatsächlich darstellt. Herr Kollege Einwallner, mit Sicherheit werden die Kollegen, die Wirte sind, Ihnen erklären, wie das mit den Kontrollen bei den Wirten läuft. (Beifall bei der ÖVP.)

17.36


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Kersch­baum zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


17.36.47

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde einmal meinen, dass Rauchen oder Nichtrauchen nicht unbedingt eine politische Kategorie ist. Ich hoffe, da sind wir uns einig.

Ich selbst zähle mich auch zu den Raucherinnen, habe nicht vor, es mir in der nächsten Zeit abzugewöhnen, und werde trotzdem für dieses Gesetz stimmen, und zwar ganz einfach deshalb, weil es bei diesem Gesetz nicht darum geht, dass irgend­jemand irgendjemandem zwanghaft das Rauchen abgewöhnen will. Das kann auch nicht funktionieren, denn das Rauchen kann man sich nur abgewöhnen, wenn man es selber will. Es geht vielmehr eben um den Schutz der Gesundheit, vor allem um den Gesundheitsschutz für die MitarbeiterInnen, aber verständlicherweise auch um den Schutz der Gesundheit der anderen Gäste.

Ich kenne es aus meinem Privatleben zur Genüge: Drei Leute gehen miteinander weg; zwei davon sind Nichtraucher, einer Raucher. Und wo setzt man sich hin? – Zu den Rauchern. Um diese Gewohnheit zu ändern, ist dieses Gesetz, wie ich meine, sicher


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sinnvoll und gut gemacht. Dass es jetzt natürlich in einigen Bereichen Probleme geben wird, glaube ich auch. Ich denke, dass es nicht ganz einfach sein wird, zu kontrollieren. Ich kann auch das nachvollziehen, was Kollege Mitterer gesagt hat, das mit der Schank und so weiter. Ich habe sehr viel mit meinen Wirten darüber diskutieren müssen. Aber ich denke, das sind Dinge, die sich einspielen werden. Es gibt viele Gesetze, die dann im Nachhinein korrigiert werden. Das wird sich auch bei diesem Gesetz so ergeben.

Prinzipiell ist es wichtig, dass jetzt endlich einmal etwas passiert, und es ist auch wichtig, dass die Gastwirte nicht ganz allein mit den Problemen, die das Gesetz aufwerfen wird, gelassen werden, dass man sie nicht im Regen stehen lässt. Ich denke, dass auch eine räumliche Abtrennung kostenintensiv sein kann, sagen wir einmal so. Aber ich hoffe doch, dass dafür Lösungen vorgesehen sind und dass die Wirtschaftskammer oder wer auch immer sich dafür einsetzen wird, dass es dafür im Rahmen der Wirtschaftsförderung Unterstützungen geben wird. Das wird sicher machbar sein.

17.38


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zur Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.

 


17.39.00

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als Raucher bin ich recht zufrieden mit dieser Geschichte, muss ich sagen. (Allgemeine Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

In vielen Diskussionspunkten bin ich mit Ihren Ausführungen, Kollege Einwallner, nicht einverstanden. Ich denke, die gesetzlichen Voraussetzungen, die jetzt im Konsens geschaffen wurden, sind ein guter Kompromiss. Es zeigt sich jetzt schon, dass in vielen Lokalen die Trennung von Räumen, wo gegessen wird, wo die Nichtraucher sitzen, und jenen Räumen, wo die Raucher sitzen, recht gut funktioniert. Vielleicht in Kärnten nicht. Ich kann da für meinen Bezirk, den Bezirk Murau, sprechen. Wie ihr bin auch ich sehr viel unterwegs.

Insbesondere gibt es bei uns sehr viele Kleinlokale, die weniger als 50 Quadratmeter Fläche haben. Diese werden absolut in ihrer Existenz bedroht. Auch dort gehen Arbeitsplätze verloren. Das darf man auch nicht außer Acht lassen.

Was den Schutz der Raucher oder die Therapien betrifft: Ich habe in drei Jahren ein­einhalb Jahre nicht geraucht. Okay, ich bin ein Süchtiger. Aber ich habe kein Problem damit, in Lokale zu gehen, wo nicht geraucht wird. Ich kann es mir aussuchen. Auch jetzt besteht die Möglichkeit dazu.

Bereits 1999, als ich die neue AMS-Geschäftsstelle in Judenburg übernahm – da hat man vom Nichtraucherschutz in öffentlichen oder halböffentlichen Einrichtungen noch gar nicht gesprochen –, haben wir gemeinsam mit allen Bediensten beschlossen, wir rauchen weder in den Büros noch in den Wartebereichen. Wir haben uns ein Raucherzimmer eingerichtet; und von 26 Begünstigten gibt es nur mehr vier, die rauchen. Okay, das ist so.

Weiters wird immer die Situation im Ausland angesprochen. Wie Sie, die viel unter­wegs sind, habe ich mir auch bei meinen Reisen nach Portugal, Deutschland, Italien, Belgien, angeschaut, wie das ist, wenn es ein generelles Rauchverbot gibt. Es gibt unterschiedlichste Varianten. In Lissabon steht: Raucher herzlich willkommen! In Hamburg oder in Hannover unterschreibt man, dass man einem Klub beitritt.


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Wir haben Möglichkeiten geschaffen, wo es legitim ist, zu rauchen oder nicht zu rauchen. Dass es nicht gesund ist, wissen wir. Aber ich denke, es ist ein guter Kompromiss. Daher werde ich gerne dieser Novelle zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.42


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.

 


17.42.13

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kollegen! Danke, Herr Kollege Mitterer, aber ich bin kein Parade­gastronom! Ich bin ein Durchschnittsgastronom, einer von den 60 000 österreichischen Wirten mit zurzeit fünf Mitarbeitern, 30 Betten und 26 Hausgästen, die ich morgen ab 8 Uhr beim Frühstück wieder persönlich bedienen werde. Daher nehme ich mir das Recht heraus ... (Bundesrat Gruber: Da bist du noch nicht zu Hause!) – Morgen um 8 Uhr bin ich schon zu Hause, weil ich heute hoffentlich ab 22 Uhr hier abkömmlich sein werde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nichtsdestotrotz muss ich einmal Kollegin Kerschbaum zu Ihrer Wortmeldung gratulieren. Sie hat etwas gesagt, dass in meinem persönlichen Wertegefüge auch so vorhanden ist, nämlich dass sich die Politik nicht anmaßen sollte, zu viel in den privaten Bereich hineinzuregieren. Hier spreche ich gar nicht als Gastronom. Ich selbst bin nie Raucher gewesen, habe aber das Gefühl, dass wir uns immer mehr legistisch und auf Gesetzesebene in private Dinge einmischen, was eigentlich von einem mündigen Bürger nicht zu akzeptieren ist.

Ich denke, dass das eine ganz grundsätzliche persönliche Entscheidung ist, außer wir gehen zurück in eine Volksdemokratie à la DDR, wo der Staat alles vorschreibt, was erlaubt ist. In diesem Zukunftsmodell möchte ich aber nicht mehr Bundesrat sein, da möchte ich auch nicht mehr in diesem Land leben. Das will ich auf keinen Fall!

Hier geht es doch auch um existentielle wirtschaftliche Gründe, wo wir als Interes­senvertreter in der Wirtschaftskammer, aber auch in der Gastronomie natürlich unsere Argumente gegenüber der Frau Ministerin, aber auch gegenüber anderen Sozial­part­nern zur Geltung bringen.

Ich möchte mich wirklich recht herzlich bei der Frau Minister bedanken, dass sie in dieser Sache ihren Mann gestellt hat und nicht verschiedenen Lobbys auf den Leim gegangen ist. Die Ärzte und die Pharmaindustrie sind genauso eine Lobby wie jede andere.

Es gibt ein Nichtraucherprodukt des amerikanischen Pharmariesen Pfizer, der unter den Top sechs in Amerika ist. Ich glaube, es geht um Geschäftemacherei und es ist eine wirtschaftliche Absicht dahinter, ein Nichtrauchergesetz in Europa durchzusetzen.

Ich denke, es sprechen zwei Argumente für dieses Gesetz. Und das ist auch der Grund, warum wir glauben, dass dieses Gesetz doch ein tragfähiger Kompromiss ist. Schauen wir uns international die Geschichte an! Rund um Österreich gibt es viele touristische Mitbewerber, die ein Nichtraucherverbot eingeführt haben: Italien, Deutsch­land. Deutschland ist überhaupt ein Sonderbeispiel. Der CSU geht es leider von meiner Sicht aus nicht nur wegen anderen Dingen nicht sehr gut, sondern auch wegen ihres rigorosen Rauchverbots, das die bayrische Mentalität und Seele natürlich ins Mark getroffen hat. Ich meine, jeder Mensch, der diese bayrische Mentalität kennt, muss das sehen!

Wollen wir das in Österreich nachmachen, dass jeder Wirt gezwungen wird, einen Pseudo-Klub mit 1 € Mitgliedsbeitrag, mit Listen zu gründen, wo der Gastraum dann


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der Klubraum der Raucher ist? – Ich glaube, da machen wir lieber ein Gesetz, wo das Prinzip der Wahlfreiheit besteht.

Es ist nicht vollkommen. Da gebe ich ihnen vollkommen recht, Herr Kollege Mitterer. Ich habe wirklich keinen Bedarf an zusätzlichen Kontrollen, auch nicht persönlich. Das muss ich dazu sagen. Ich habe in den letzten zwei Monaten eine KIAB-Überprüfung gehabt, eine HACCP-Überprüfung und eine Arbeitsinspektorratsüberprüfung. Ich bin überhaupt der am besten überprüfte Betrieb in meinem Bezirk, wie ich glaube. Das ist ja das Leiden eines Wirtschaftskammerfunktionärs.

Nichtsdestotrotz wird es für alle kleinen Lokale nicht leicht werden, diese baulichen Maßnahmen, wenn sie erforderlich sind, umzusetzen.

Trotzdem darf ich Ihnen eine Studie aus unserem Nachbarland Slowenien präsen­tieren. Diese Studie ist im Oktober 2007, zwei Monate nach Einführung des totalen Rauchverbots in der Gastronomie in Slowenien gemacht worden. Die wichtigsten Ergebnisse sind Folgende:

Der Geschäftsgang der Gastgewerbebetriebe zeigte, dass mehr als zwei Drittel der Gastwirte, 69,8 Prozent, Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben. Unter diesen Gastwirten sind mehrheitlich jene, die Umsatzeinbußen zwischen 31 und 50 Prozent, und solche, die Umsatzeinbußen zwischen 11 und 30 Prozent verzeichnen. Bei jedem sechsten Gastwirt, der Umsatzeinbußen verzeichnet, hat sich der Umsatz um mehr als die Hälfte verringert. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Das sind Fakten, die in Österreich genauso eintreten würden, wenn wir ein rigoroses Rauchverbot in der Gastronomie einführten.

Und weiter heißt es in dieser Studie: Unter jenen Gastwirten, die Entlassungen von Mitarbeitern planen, werden die meisten Umsatzeinbußen von 31 bis 50 Prozent verzeichnet. Und jene, die darüber nachdenken, ihr Lokal zu schließen, sind mehr­heitlich jene Gastwirte, die Umsatzeinbußen von mehr als 50 Prozent verzeichnen. – Zitatende.

Ich meine, der Gast ist König. Der Kunde ist König und wird entscheiden, ob er in diesem Lokal in Zukunft seine Speisen und seine Getränke konsumiert.

Am meisten trifft es natürlich die Kleingastronomie, die Pubs, die Beiseln, die Ein-Mann-Betriebe, die nicht die Möglichkeit haben, den Gastraum zu trennen.

Mit meinem Betrieb kann ich mit diesem Gesetz leben. Ich habe einen Speisesaal für 80 Personen, ich habe zwei andere Räume. Bei mir wird der Hauptraum, der Speisesaal natürlich rauchfrei, der Stammtisch und eine Stube, die ich habe, wird ein Raucherbereich bleiben. Ich glaube, dieses Gesetz ist ein tragfähiger Kompromiss, mit dem ich und mit dem die österreichische Gastronomie leben kann.

Ich glaube, das ist im Sinne der österreichischen Tourismuswirtschaft des ländlichen Raumes. Letzten Endes ist der Gastwirt im ländlichen Raum viel mehr als nur ein Umsatzträger und ein Steuerzahler, sondern er ist nicht wegdenkbar aus der dörflichen Wirtschaftsstruktur. In diesem Sinne wünsche ich ein gutes Überleben unserer Gastronomie in den nächsten Jahren. (Beifall bei der ÖVP.)

17.48


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 148

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.49.0420. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz – SMG und das Gesundheits- und Ernährungs­sicher­heitsgesetz – GESG geändert werden (SMG-Novelle 2008) (590 d.B. und 657 d.B. sowie 7995/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich bitte um den Bericht.

 


17.49.19

Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheits­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz und das Gesundheits- und Ernährungs­sicherheitsgesetz geändert werden.

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bun­desrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


17.50.07

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Gesetzesnovelle klingt ein bisschen nach Zuckerbrot und Peitsche für uns. Einerseits würden wir natürlich gerne zustimmen, dass der Cannabis-Anbau erlaubt wird, wenn auch nur für die medizinische Wirkstoffgewinnung. Auf der anderen Seite haben wir doch sehr große datenschutzrechtliche Bedenken gegen dieses Substitu­tions­monitoring einerseits und auch gegen die Suchtmitteldatenevidenz.

Ich bin einfach der Meinung, dass es nicht besonders produktiv ist, wenn jemand, der süchtig ist, zum Arzt geht und sagt, er möchte sich eine Droge abgewöhnen und möchte eine Ersatzdroge, vom Arzt hört: Gut, dann muss ich aber deine Daten erfassen und weitergeben!

Ebenso sehe ich auch keinen Sinn darin, Daten von jedem Menschen, der mit dem Suchtmittelgesetz in Konflikt geraten ist, zu sammeln und weiterzugeben. Ich denke, Suchtmittel gibt es von A bis Z, da gibt es große Unterschiede. Dafür sehe ich wirklich keine Rechtfertigung.

Daher müssen wir leider insgesamt die Gesetzesnovelle ablehnen, obwohl wir den ersten Teil sehr gerne mittragen würden.

17.51



BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 149

Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte.

 


17.51.39

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Frau Ministerin! Ich möchte eingang nur ganz kurz zur Rede von Kollegem Perhab etwas sagen: Sie haben seine Fähigkeiten ein bisschen überschätzt! Die Kontrollen hat er mir nicht erklären können! Sie von der ÖVP haben gesagt, der Kollege aus der Gastronomie wird mir das erklären. Wir werden das irgendwie anders klären. Es ist jedenfalls eindeutig eine Überschätzung des Kollegen Perhab. Die Kontrollen wurden nicht erklärt. Wer es kontrolliert, ist schon klar, aber die Erklärung, wie es dann tatsächlich in der Praxis kontrolliert werden sollte, hat nicht funktioniert. (Bundesrat Edgar Mayer: Raucherpolizei!) – Die Raucherpolizei wird es nicht sein.

Das ist so die Ausflucht der ÖVP, dass man Sachen ins Lächerliche zieht. Es geht um viele kranke Menschen, und man zieht es ins Lächerliche. So ist die ÖVP, das ist eine Art und Weise, die ich hier so nicht unterstützen kann. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Jetzt geht es aber um etwas anderes. Es war eine Meldung vor drei oder vier Tagen in einer kleinformatigen Zeitung: Ministerium baut Cannabis an. Da kann man schon zweimal hinschauen, ob das tatsächlich stimmt oder nicht. So oder so ähnlich hat diese Schlagzeile gelautet. Tatsächlich ist es so.

Es ist interessant, dass es jetzt zu einem kontrollierten Cannabis-Anbau kommt. Ich glaube, es ist auch richtig, dass es zu diesem kontrollierten Cannabis-Anbau kommt, weil man eben ganz bestimmte Wirkstoffe aus diesen Cannabis-Pflanzen gewinnen kann und diese Wirkstoffgewinnung dann auf der anderen Seite wieder zur Arznei­mittelherstellung gebraucht wird. Diese Möglichkeit wird jetzt in Österreich gegeben.

Klar ist, dass diese Anbautätigkeit ausschließlich im Rahmen der Österreichischen Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit durchgeführt werden darf. Diese unterliegt auch der Kontrolle der Gesundheitsministerin.

Der zweite Aspekt ist, dass es eine zentrale Datensammlung geben soll, und zwar mit dem Ziel, dass man bei der Abgabe der Substitutionsmittel mehr Überblick hat und auf der anderen Seite die notwendigen statistischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse daraus erzielen kann.

Ich gebe Ihnen schon recht, Frau Kollegin Kerschbaum: Man begibt sich mit solchen Thematiken immer in ein sehr schwieriges Spannungsfeld der Abwägung zwischen Datenschutz und doch auch notwendigen Instrumenten. In diesem Fall geht es um eine koordinierte Gesamtbetreuung von Suchtkranken. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag, der aus dem Ministerium kam, wurde im Rahmen der Verhandlungen doch noch das eine oder andere verbessert.

Eine wesentliche Verbesserung aus unserer Sicht ist, dass die ursprünglich ange­dachte Sammlung ganz konkreter personenbezogener Daten nicht mehr im vorliegen­den Entwurf enthalten ist. Das wurde herausverhandelt. Unter diesen Voraussetzungen können wir dem grundsätzlich zustimmen.

Klar sollte so eine Leitlinie in der Drogenpolitik sein. Diese muss heißen – das war beim Rauchen schon so –: Abhängigkeiten im Vorfeld zu vermeiden, also Prävention, Prävention und noch einmal Prävention, Suchtkranke zu unterstützen und zu heilen, und – auch wenn ich jetzt einen dritten Punkt formuliere, der vielleicht ein bisschen utopisch klingt – weiters sollten wir das Grundziel haben, dass wir eine Welt haben, in der Menschen nicht in eine Drogensucht flüchten. Das wäre eigentlich eine große Zielsetzung, die wir uns gemeinsam stellen sollten.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 150

Diese Novelle zum Suchtmittelgesetz ist aus unserer Sicht ein Mosaikstein zu einer sinnvollen Drogenpolitik. Ich bin der Meinung, dass man diesem Gesetzesentwurf beruhigt zustimmen kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Bieringer.)

17.55


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


17.56.07

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Wir beschließen heute eine Anpassung des Suchtmittelgesetzes an geltendes EU-Recht. Wir haben schon gehört: Einerseits dient der Anbau von Cannabis in den Glashäusern der AGES für wissenschaftliche Zwecke und zur Wirkstoffgewinnung für Arzneimittel.

Es würde da auch die Möglichkeit der synthetischen Gewinnung geben, aber die Herstellung durch Anbau ist wesentlich reiner und besser von der Qualität.

Es ist ja auch wissenschaftlich erwiesen, dass Extrakte aus Cannabis heilende Wir­kung vor allem bei Aidskranken, bei Multipler Sklerose und auch bei Krebskranken mit Brechreiz haben. Daher ist es wichtig, dass wir in diesem Bereich weiter forschen.

Andererseits geht es aber auch um das Suchtmittelregister, das bereits seit 1950 besteht. Nun soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass das E-Government zunutze gemacht wird.

Wie wir heute schon gehört haben, geht es aber auch um das bundesweite Sub­stitutionsregister, durch das auf der einen Seite ein Betreuungsnetzwerk aufgebaut werden soll und wodurch auf der anderen Seite Mehrfachverschreibungen verhindert werden sollen.

Da ist natürlich ein Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Gesamtbetreuung von Suchtkranken gegeben. Jedoch wurde dieses Gesetz vom Datenschutzrat geprüft, und auch der Drogenkoordinator war intensiv bei der Gestaltung mit dabei. Daher ist, wie ich glaube, der maximale Datenschutz für die Betroffenen gegeben. Da in den meisten Fällen ja vom Amtsarzt bereits die Codierung erfolgt, ist der Schutz gegeben. Die Daten sind beim Bundesministerium für Gesundheit gespeichert.

Es geht in diesem Gesetz aber auch darum, die Zahl der Drogentoten zu senken. Denn: Wenn wir über eine Statistik verfügen, dann haben wir die Möglichkeit, gezielt Maßnahmen zu setzen. Ich glaube aber, dass es auch besonders wichtig ist, dass wir in der Prävention, etwa zu Hause, in der Familie, in den Schulen, sehr stark ansetzen, denn wenn wir keine Drogenkranken entstehen lassen, dann brauchen wir auch nachher keine Register in Anwendung bringen.

Ich denke, bei diesem Gesetz wurde ein Pfad gefunden, wo Datenschutz und Nutzen für Betroffene gleichermaßen gegeben sind. Daher bitte ich Sie, diesem Gesetz zuzu­stimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.59


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 151

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.59.3421. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 sowie das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden (611 d.B. und 651 d.B. sowie 7996/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist wiederum Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich bitte um den Be­richt.

 


18.00.00

Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheits­aus­schus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 sowie das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Vladyka. – Bitte.

 


18.00.36

Bundesrätin Christa Vladyka (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geschätzte Frau Prä­sidentin! Frau Ministerin! Herr Präsident! Ich darf mich heute einer wichtigen Regie­rungsvorlage widmen, in der es um eine Änderung des Lebensmittelgesetzes, des Lebensmittelsicherheitsgesetzes und des Verbraucherschutzgesetzes geht. (Prä­sident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Politik zum Schutz von Konsumenteninteressen ist ja keine zeitlich beschränkte Aufgabe. Neue technologische und wirtschaftliche Entwicklungen bergen neben Chancen natürlich auch Risken für die Konsumentinnen und Kon­sumenten, denen durch eine aktive Konsumentenpolitik gegenzusteuern ist. Die Instrumente der Konsumentenpolitik sind dabei aber vielschichtiger und differenzierter geworden. Die Förderung von Wettbewerb und Transparenz hat ebenso an Bedeutung gewonnen wie die gezielte und umfassende Information der Verbraucherinnen und Verbraucher, denn Märkte sind gekennzeichnet von einem ungleichen Kräfteverhältnis der Marktteilnehmer.

In der Öffentlichkeit wird ja gern das Bild vom gut informierten Konsumenten gezeich­net, aber das entspricht oftmals nicht der Realität. Moderne Technologien und Werbe­formen tun ihr Übriges dazu und bringen neue konsumentenpolitische Heraus­forde-


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 152

rungen mit sich. Die Menschen finden sich dann häufig im Dschungel des Verbraucher­rechts nicht zurecht und zahlen oftmals auch drauf.

Durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz wurden ja alle lebens­mittelrechtlichen Vorschriften für alle Lebensmittelbetriebe zusammengeführt. Damit soll auch ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet werden. Ein Gesetz ist allerdings nur so gut wie seine Vollziehung, und gerade die Skandale in der Ver­gangenheit haben mehr als deutlich gemacht, wie wichtig Kontrollen, Überprüfun­gen und Untersuchungen sind. Ob Gammelfleisch, Salmonellen oder Genreis, wir als Konsumentinnen und Konsumenten sind letztendlich die Betroffenen. Daher haben auch wir das Recht, darauf vertrauen zu können, in den Regalen der Unternehmer unbedenkliche, kontrollierte Ware vorzufinden.

Meine Damen und Herren! Was erwartet sich der Verbraucher von Lebensmitteln? – Er erwartet sich, dass sie frisch, aber dennoch lagerfähig sind, gut aussehen, möglichst naturbelassen, aber dennoch haltbar sind, nahrhaft und vollwertig sind, nicht teuer sind und vor allem sicher sind.

Besonders wichtig ist daher die Lebensmittelkontrolle. Mit den nunmehrigen Rege­lungen des Kontrollsystems und Anpassungen hinsichtlich der neuen Bio-Verordnung ist auch ein wichtiger Schritt im Hinblick auf aktiven Konsumentenschutz gesetzt. Nur mit umfassenden Kontrollen ist die Sicherheit für die Konsumentinnen und Kon­sumenten, die aber natürlich auch für die Betriebe wichtig ist, zu gewährleisten. Kon­sumentenschutz ist daher ein unbedingtes Muss und kann nur in der aktiven Zusammenarbeit von Unternehmen, Konsumenten und Behörden funktionieren, nach dem Motto: Miteinander statt gegeneinander.

In diesem Sinne darf ich allen, die in diesem Bereich tätig sind, aufrichtig danken. Wir werden dieser Gesetzesvorlage selbstverständlich gerne unsere Zustimmung er­teilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

18.04


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

18.05.0022. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die polizeiliche Zusam­menarbeit (456 d.B. und 592 d.B. sowie 8010/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Jany. – Ich bitte um den Bericht.

 


18.05.14

Berichterstatter Reinhard Jany: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegen-


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 153

heiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die polizeiliche Zusammenarbeit.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme zum Antrag:

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Herzlichen Dank. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


18.06.04

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In einer globali­sierten Welt ist leider auch das Verbrechen international geworden, und das verlangt geradezu nach einer internationalen Verbrechensbekämpfung. Eine enge Zusam­men­arbeit mit den Staaten Südeuropas ist dabei für Österreich, wie ich meine, besonders wichtig. Es freut mich daher, dass Österreich und Kroatien in der polizeilichen Zusam­menarbeit zukünftig enger kooperieren werden.

Geschätzte Damen und Herren! Viele von uns haben miterlebt, wie in den letzten Monaten die sehr erfolgreiche Zusammenarbeit mit Kroatien funktioniert hat. Bei der EURO 2008 haben kroatische Polizeieinheiten erfolgreich unsere Exekutive unter­stützt. Der Startschuss für diese Intensivierung der Zusammenarbeit der Polizeibehör­den beider Länder zur EURO 2008 erfolgte bereits im Sommer letzten Jahres.

Der heute zur Abstimmung vorliegende Vertrag zwischen der Republik Österreich und Kroatien über die polizeiliche Zusammenarbeit intendiert, dass diese polizeiliche Zusam­menarbeit weiter vertieft wird. Laut Vertrag sollen die Strategien besser auf­einander abgestimmt werden, der Informationsaustausch sollte etwas schneller und einfacher erfolgen, und grenzüberschreitende Amtshandlungen sollten möglich wer­den.

Außerdem werden in der vorgesehenen Zusammenarbeit Richtlinien für ein grenzüber­schreitendes polizeiliches Einschreiten, so etwa für verdeckte Ermittlung und für gemeinsame Polizeistreifen geschaffen. Nicht zu vergessen ist die gegenseitige Unter­stützung beim Schutz von Zeugen und vor allem von deren Angehörigen. All das, werte Kolleginnen und Kollegen, ist zu begrüßen – zum einen, weil ja die Kriminalität ständig im Steigen ist, und zum anderen, weil vor allem leider die Aufklärungsrate im Sinken ist.

Aus all diesen erwähnten Gründen – und es gäbe noch mehrere aufzuzählen – werden wir selbstverständlich diesem Vertrag unsere Zustimmung erteilen.

Abschließend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich noch nachträglich die Gelegenheit wahrnehmen, allen Polizeibeamtinnen und -beamten für ihren Einsatz während der EURO 2008 zu danken, und ich möchte ihnen allen von dieser Stelle aus ein großes Lob aussprechen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Bieringer und Ing. Kampl.)

18.09


Präsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Dr. Fekter das Wort. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 154

18.09.21

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Entschuldigung, Herr Kollege Kühnel, nur ganz kurz:

Ich gehe ja davon aus, dass dieser Vertrag auf breite Zustimmung stößt, aber, sehr geehrte Frau Bundesrätin Mosbacher, ich muss Ihnen mitteilen, es ist unrichtig, wenn Sie sagen, die Kriminalität ist im Steigen. – Die Kriminalität ist im Sinken, und zwar um minus 5,9 Prozent österreichweit, insbesondere auch in den Grenzbezirken.

Es ist aber richtig, die Aufklärungsquote ist von 38,5 auf 38 Prozent leider nicht ange­stiegen, sondern eher rückläufig gewesen. Das heißt, hier würden wir uns auch noch Verbesserungen wünschen, und wir arbeiten daran. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

18.10


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


18.10.20

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf das eigentliche Thema eingehe, möchte ich als Vorsitzender des Innenausschusses die Frau Bundesministerin ganz herzlich begrüßen. Ich habe sie als Vorsitzende des Justizausschusses im Nationalrat kennengelernt, und dort hat sie immer eine hervorragende Leistung erbracht und vor allem auch gezeigt, welche juristische Ausbildung und welch juristisches positives Denken sie hat.

Das Zweite, was ich an ihr sehr schätze – und das ist in der Politik sicher nicht all­täglich zu finden –, das ist ihre klare Sprache: Rot ist rot, schwarz ist schwarz – und damit ist vieles geklärt.

Und als Letztes gefällt es mir auch, dass sie mit dem Kreuz des Südens den Konflikt nicht scheut, denn es ist immer wichtig, gewissen Typen von Männern zu zeigen, dass es auch starke Frauen gibt und dass man einem Konflikt nicht aus dem Wege geht. Herzlichen Dank für dieses Verhalten! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Ing. Kampl.)

Daher wünsche ich dir in deiner neuen Aufgabe viel Erfolg, und ich bin sicher, dass du diese Aufgabe mit Bravour bewältigen wirst.

Kollegin Mosbacher hat zu dem Polizeikooperationsabkommen mit Kroatien schon sehr viel gesagt. Sie hat aber auch der Polizei für die außerordentlichen Leistungen gedankt, die im Zusammenhang mit der EURO erbracht worden sind. Hiezu kann ich als häufiger Besucher der Fan-Meile – man würde mir das vielleicht nicht zutrauen, aber ich war trotzdem dort – sagen, dass sich die Polizei dort wirklich geschickt ver­halten hat. Man sieht, dass die österreichische Polizei eben nicht, wie oft von Genua-Freunden – ich meine den Konflikt damals beim G8-Gipfel – dargestellt, eine Schläger­truppe ist, sondern dass sie auf die Leute zugeht und nur dann eingreift, wenn es notwendig ist. Das heißt, unsere Polizisten sind hervorragend psychologisch geschult, und das ist ein Prozess, der nicht von heute auf morgen geschieht, das muss lange erfolgen. Daher muss die Polizei wirklich für ihren Einsatz gelobt werden, und das kann nicht oft genug geschehen – denn sonst sind sie ja oft von verschiedenen Kreisen nur als Prügelknaben in Verwendung. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

Frau Kollegin Mosbacher ist auf die Details des Abkommens mit Kroatien einge­gangen. Ich will dies daher nicht mehr tun, denn das hieße, zu wiederholen, und da die Zeit schon etwas vorgeschritten ist, sollte man auf eine gewisse Zeitökonomie achten. Ich möchte zum Schluss nur eines sagen: dass das Abkommen mit Kroatien ein Sicherheitsgewinn für Österreich und für die Europäische Union ist.


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Einen ganz kleinen Kritikpunkt möchte ich aber trotzdem anbringen: Dieses Abkommen wurde am 14. November 2007 unterzeichnet, und Kroatien hat dieses Abkommen bereits ratifiziert. Was ist die Ursache, dass das in Österreich noch nicht ratifiziert worden ist? Wir haben es heute zwar im Bundesrat, aber vielleicht hätte man das beschleunigen können. Einen Hintergedanken habe ich in diesem Zusammenhang: Vielleicht konnte der Innenausschuss des Nationalrates aufgrund seiner Überlastung mit dem Untersuchungsausschuss nicht zeitgerecht agieren? Und da ist meiner An­sicht nach schon wichtig, auch wenn eine Überlastung eintritt, dass solche Abkommen wie jenes mit Kroatien beschleunigt durch das Parlament zu schleusen sind. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.14


Präsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Bundesrätin Vladyka. – Bitte.

 


18.14.24

Bundesrätin Christa Vladyka (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geschätzter Herr Präsi­dent! Frau Ministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf mich nur ganz kurz zu Wort melden, denn ich möchte schon eines feststellen: Wenn heute hier gesagt wurde, dass die Kriminalitätsstatistik rückläufig ist, dass zwar die Auf­klärungs­rate auch zurückgegangen ist, aber die Kriminalität ebenfalls zurückgegangen wäre, so ist das nicht ganz richtig.

Da ja die Statistik hinsichtlich der Erfassung der einzelnen Tatbestände geändert wurde, sieht es heute so aus, als ob die Kriminalität zurückgegangen wäre. (Bundesrat Schimböck: Richtig! Richtig!) In Wirklichkeit stimmt das nicht, und viele, viele Fälle befinden sich praktisch im Hintergrund. (Bundesrat Schimböck: Genau!) Ich weiß das selbst von meinem Bezirk Bruck an der Leitha – ich bin aus einem Grenzbezirk –, wo einzelne Tatbestände gar nicht mehr aufgenommen werden. (Bundesrat Schimböck: So schaut es aus, ja!) Und daher stimmt diese Statistik in dieser Form nicht, sondern ist meiner Meinung nach geschönt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bun­desrates Ing. Kampl. – Ruf bei der SPÖ: Super!)

18.15


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

18.16.0723. Punkt

Bericht des Bundesministers für Inneres an das österreichische Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008 und zum Achtzehn­monatsprogramm des deutschen, portugiesischen und des slowenischen Vor­sitzes (III-345-BR/2008 d.B. sowie 8011/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist wieder Herr Bundesrat Jany. – Bitte.

18.16.25

 



BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 156

Berichterstatter Reinhard Jany: Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Bericht des Bundesministers für Inneres an das österreichische Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008 und zum Achtzehnmonats­programm des deutschen, portugiesischen und des slowenischen Vorsitzes.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag:

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 den Antrag, den Bericht des Bundesministers für Inneres an das öster­reichische Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008 und zum Achtzehnmonatsprogramm des deutschen, portugiesischen und des slowe­nischen Vorsitzes zur Kenntnis zu nehmen.

 


Präsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Kalina. – Bitte.

 


18.17.28

Bundesrat Josef Kalina (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst dem Lob des Kollegen Kühnel für die Exekutive speziell bei der EURO, aber auch insgesamt anschließen.

Weniger anschließen möchte ich mich dem aus meiner Sicht sehr verfrühten Lob für die Frau Bundesminister. Ich kann das auch gut begründen: Wir diskutieren hier heute einen Bericht – wir sollten auch einmal über die Art, wie wir das diskutieren, nach­denken – sehr spät. Es ist ja schon fast alles vorbei: Ich meine, der slowenische, der portugiesische, der deutsche Vorsitz – das ist alles schon vorbei. Aber immerhin, wir sind noch im Jahr 2008, und da diskutieren wir also das Programm für 2008. Darin sind sehr viele für Europa, aber auch für Österreich sehr wichtige Dinge enthalten, gerade was die Zuwanderung, das Asyl, die Sicherheit betrifft, sehr viele wichtige Dinge, wo ich mir denke, es wäre vielleicht gut gewesen, wenn man das früher diskutiert hätte und wenn der Amtsvorgänger der Frau Minister ein paar Dinge von dem, was sich die Kommission oder auch Europa da vornimmt, etwas beherzter angegangen wäre und gemacht hätte – denn die Lage, würde ich sagen, erfordert das.

Nun, zu Ihnen, Frau Minister: Sie wurden am 1. Juli angelobt. Es sind jetzt ziemlich genau drei Wochen, seit Sie im Amt sind, und schon stehen Sie vor einem kompletten Scherbenhaufen Ihrer eigenen Politik. Und das ist der Grund, warum ich mich dem Lob gar nicht anschließen kann. (Bundesrat Perhab: Sind Sie da Geschäftsführer?) – Nein, ich bin nicht Geschäftsführer. Ich lese Zeitungen, und ich bin besorgt über das, was sich in Österreich im Amtsbereich, im Verantwortungsbereich der Frau Minister abspielt. (Bundesrat Schimböck: Und im Bezirk Vöcklabruck!)

Das, was Kollege Kühnel anspricht, mit dem – wie er das so behübschend nennt – Stern des Südens, das ist ein Konflikt, den Sie mit ausgelöst haben, Frau Minister. Und die Art und Weise, wie dieser Konflikt sich abspielt, und das, was sich zwischen Ihnen und Jörg Haider seit ein paar Tagen abspielt, ist eine ungustiöse Schlammschlacht, wie sie in Österreich noch nie da war. Dafür sind Sie mit verantwortlich, für den Inhalt und für die Form dieser Debatte.

Ich kann Ihnen das gut begründen. Ich habe das ja auch alles hier mit. Sie müssen mir nur kurz zuhören. Debatte kann man das nicht nennen: diese ungustiöse Schlamm­schlacht. (Bundesrat Bieringer: Das gibt es ja nicht!) – Der Herr Kühnel ist stolz auf das, was die Frau Ministerin geleistet hat. Ich kann Ihnen gleich sagen, was ihr Beitrag dazu ist. Darauf braucht man nicht stolz zu sein. Das, was sich in Österreich zurzeit abspielt, das ist eine Schlammschlacht auf dem Rücken von Müttern und Kindern, die in einem unfassbaren, in einem unmenschlichen und in einem unerträglichen Schau-


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spiel mit Bussen kreuz und quer durch Österreich gekarrt werden. Das ist die Realität, die heute, jetzt, während Ihrer Amtsführung hier in Österreich passiert. Darauf brauchen Sie nicht stolz zu sein! (Bundesrat Bieringer: Sagen Sie das dem Bürger­meister von Traiskirchen!) – Nein, lieber Herr Kollege, es wird einem schlecht, wenn man das mitansehen muss im Fernsehen und in Zeitungen. Es wird einem schlecht! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Eine internationale Schande!)

Aber, Kollege Bieringer, für diese Entwicklung sind die ÖVP, Ihr Vorgänger, Frau Minister, und Sie voll mitverantwortlich. Trotz Ihrer kurzen Amtszeit von 24 Tagen haben Sie nichts dazu beigetragen zu deeskalieren. Ganz im Gegenteil! Sie haben in Wahrheit fast den gleichen Stil eingeschlagen, wie Jörg Haider das selber gemacht hat.

Ich meine, man muss sich das einmal überlegen: Bis vor Kurzem saß hier Günther Platter. Er hat ständig den Eindruck vermittelt, dass er unter dem Auftrag der ÖVP-Zentrale leidet, wenn er hier den Härtling spielen muss. Er war sozusagen eine Art Innenminister wider Willen. Daher war es auch nur verständlich, dass er bei erster Gelegenheit die Flucht nach Tirol angetreten hat und aus dieser Position wegkam. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) – Das hat er immer gesagt. Er hat gelitten unter den Aufträgen der ÖVP-Zentrale.

Dann hat es überraschend lange gedauert. Die Wahl des Nachfolgers des Herrn Minister Platter – das hat ja alle überrascht, wie lange das gedauert hat, auch die ÖVP. Kein Wunder, wenn man dieses Rechtsaußen-Anforderungsprofil erfüllen muss, das einem von der ÖVP-Zentrale in dieser Arbeit auferlegt wird, nämlich dieses Anfor­derungsprofil, demonstrative Inhumanität an den Tag zu legen, dann muss man länger suchen. (Bundesrat Kneifel: Hier geht es um Rechtsstaatlichkeit!) Jetzt sitzen Sie hier, Frau Minister, und ganz im Gegensatz zu Günther Platter, der den Eindruck erweckt hat, er leidet, erwecken Sie den Eindruck, dass es Ihnen Freude macht, wenn Sie mit sogenannten Ausländern möglichst hart und möglichst kalt umgehen.

Ich habe Sie im Fernsehen gesehen. Ich habe Sie genau beobachtet. Sie vermitteln den Eindruck, das machen Sie gerne. Das, finde ich, ist etwas, was ich nicht gerne im Fernsehen sehe. Das ist eine unappetitliche Inszenierung; und an der haben Sie mitgewirkt, Frau Minister. Das ist die Wahrheit. Wir können ja gleich schauen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Nein, das ist nicht Wahlkampf. Das, was die Frau Minister macht, ist Wahlkampf, das ist der Versuch eines Wahlkampfs, aber eines Wahlkampfs, den man so schnell wie möglich einstellen sollte. (Ruf bei der ÖVP: Was machen Sie?) Unbedingt! (Bundesrat Perhab: Stehen Sie auf der Seite des Rechtsstaats?) – Ich stehe auf der Seite des Rechtsstaats. Das ist genau der Punkt. Auf das komme ich jetzt.

Denn bei dieser unappetitlichen und unsäglichen Inszenierung gibt es genau zwei erkennbare Ziele. Das ist das Buhlen um den äußersten rechten Rand in Österreich mit FPÖ und BZÖ, mit Strache und Haider. – Das ist das Ziel Nummer eins.

Das Ziel Nummer zwei dieser unsäglichen Inszenierung ist ein anderes. Das ist Tarnen und Täuschen, wie es immer in diesem Bereich war, leider, seit die ÖVP das Innen­ressort übernommen hat. Es sollen die Wähler nicht bemerken, dass die ÖVP in Österreich die einzige Partei ist, die ohne Unterlass ständig nach mehr Ausländern ruft, aber natürlich nur in Form von möglichst billigen und willigen Arbeitskräften. Aber das soll durch ein möglichst hartes und inhumanes Auftreten auf dem Rücken von Müttern und Kindern getarnt werden. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Perhab: Wo sind die meisten Ausländer in Österreich?) – Ich kann Ihnen das ja belegen.


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Frau Minister, daher haben Sie auf Stimmungsmache gesetzt. Das ist Ihr Auftrag aus der ÖVP-Zentrale: Stimmungsmache vor der Wahl. Deswegen geht es um Wahlkampf, nicht hier mit meiner Rede. Da geht es Ihrerseits um die Stimmungsmache vor der Wahl.

Daher haben Sie, wie im „Kurier“ ersichtlich, auf Schlammschlacht gesetzt und sind für diese Eskalation, die sich jetzt in Österreich abspielt, wo Menschen mit Bussen hin- und hergekarrt werden, voll verantwortlich. Ich bringe Ihnen dafür den Beweis. Schauen Sie: Hier ist der „Kurier“, eine ganze Seite. (Der Redner hält die Kopie einer „Kurier“-Seite in die Höhe.) Zu sehen ist die Frau Ministerin nach ihrem Amtsantritt: Wie erfülle ich den Auftrag der ÖVP-Zentrale? – Markig, grimmig dreinschauen und Dinge in den Raum stellen, die nur so vor Halbwahrheiten und Unwahrheiten und Anschuldigungen und vor allem natürlich vor Emotionalisierungen strotzen.

Die Frau Minister ist der Meinung – steht im „Kurier“, braucht man nur zu lesen –: Der Flüchtlingsstatus soll Asylwerbern aberkannt werden, wenn sie kriminell werden. (Rufe bei der ÖVP: Ja!)

Was spricht da dagegen? Wer fordert das? Wozu? – Alles längst in Kraft. Können Sie machen, Frau Minister! Tun Sie es! Reden Sie nicht darüber! Und setzen Sie keine Halbwahrheiten in die Welt! Das ist der Punkt. Und dann wundern Sie sich, wenn der Jörg Haider darauf reagiert? Das können Sie mir nicht einreden, dass Sie das nicht wissen.

„Generell will die Ministerin“ steht im „Kurier“ – „verurteilte ausländische Straftäter ,schneller außer Landes haben’. Um das zu erreichen, will sie neue Rückübernahme-Vereinbarungen mit den betreffen Staaten schließen.“ – Da schließt sich der Kreis. Damit kommen wir jetzt zu dem Bericht, den wir heute diskutieren, denn da steht das alles drinnen. (Bundesrat Dr. Kühnel: Kommen Sie doch irgendwann dazu?) – Ich rede die ganze Zeit darüber.

Die Frage ist, Frau Minister, das, was Sie im „Kurier“ ... Übrigens, die Kinder wollen Sie auch ins Gefängnis sperren. Alles nur rechte Emotionalisiererei! Aber all das hätten Ihre Vorgänger schon machen können, das hätten auch Sie machen können, aber in aller Ruhe und nicht hier über die Medien. Das, was hier der Sinn bei diesem Buhlen mit Halbwahrheiten und Verdrehungen war, das ist übrigens eines Regierungs­mitgliedes völlig unwürdig. (Bundesrat Mag. Himmer: Das ist das, was Sie machen, über die Medien!) Da haben Sie jetzt nicht mit dem Jörg Haider gerechnet. Das ist Ihr Problem.

Ihr Ziel war – das kann man erkennen –, am rechten Rand, ganz rechts außen sozu­sagen keinen Platz zu lassen. Das war Ihr politisches Ziel für diese Wahl. Und dieses Ziel, Frau Minister, haben Sie innerhalb von 21 Tagen – aber der Jörg Haider hat ja schon vor drei Tagen losgelegt – total verfehlt, nämlich am rechten Rand den anderen keinen Platz zu lassen. Denn mit einer Leichtigkeit hat Sie Ihr Lehrmeister, der Lehrmeister der ÖVP, in diesen Fragen im Wettrennen der Inhumanität locker rechts überholt, ganz locker, wie immer, und Sie stehen da mit Müttern und Kindern, die mit dem Autobus kreuz und quer durch Österreich geschickt werden. So ist die Realität.

Frau Minister, die Frage ist jetzt aber trotzdem: Wie kommt man aus dieser Situation heraus? Oder wollen Sie das jetzt auf Dauer haben? Weil mit Worten, Herr Kollege Kühnel, wird die Frau Minister den, wie Sie ihn so schön nennen, Stern des Südens wohl nicht dazu bringen, dass er mit dieser inhumanen Situation Schluss macht. Also ich möchte gerne wissen: Wie wird die Frau Minister real dieser Situation Herr? Wie wird sie beides machen? – Die Ziele, die wir beide unterstützen, nämlich real straffällig gewordene Personen möglichst schnell wieder ins Ausland zu bringen, dorthin, wo sie hingehören, und die, bei denen man nur Stimmungsmache macht, vor solchen Dingen


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zu beschützen, wie sie Jörg Haider jetzt unternimmt?! Wie will sie das machen? Ich glaube, da müssen wir uns gemeinsam überlegen, die, die das wollen, wie man ... (Zwischenrufe der Bundesräte Mag. Himmer und Dr. Kühnel.) – Ich komme zu dem. Nein, lieber Kollege Kühnel. Sie sind ja nach mir an der Reihe. Ich mache Ihnen jetzt die Vorschläge.

Ich glaube, man kommt aus der Situation so heraus: Erstens: Fakten auf den Tisch statt Halbwahrheiten und Unwahrheiten, wie sie hier im „Kurier“ von der Frau Ministerin in die Welt gesetzt wurden.

Zweitens: seriös bleiben, statt aufschaukeln.

Drittens: Zusammenarbeit der besonnenen Kräfte statt einen Wettlauf kurz vor der Wahl, einen eindeutig wahlpolitisch herausgeforderten Wettlauf der Hetzer.

Und viertens: eben kein Wahlkampf mit dem Schüren von Emotionen gegen Men­schen.

Frau Minister, das, was Sie im „Kurier“ gesagt haben, ist unseriös. Es ist nicht sachlich. Sie bieten keine Lösung für die Probleme an, die Sie hier genannt haben. Die wahren Probleme in diesem Bereich liegen ganz woanders. Die wahren Probleme liegen da drinnen, wie sie in großer Seriosität die Europäische Kommission und eben auch die verflossenen Vorsitzländer vorgeschlagen haben. Und übrigens: Seit dem 1. April 2008 hat Österreich sogar den Vorsitz in der Agentur FRONTEX, die die Sicherheit der Grenzen gewährleisten soll.

Da muss man doch fragen: Was ist in jener Zeit geschehen? Wo sind die realen Probleme? – Das echte Problem, das wir haben, ist, das Rückführen. Wie heißt das hier? Ich kann Ihnen das zitieren, und zwar ganz sachlich, wie es hier im Amtsdeutsch steht: „Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger“.

Da hat die Kommission schon im September 2005 einen Vorschlag vorgelegt. Aber leider ist nichts passiert. Es ist nichts passiert, vor allem nicht von österreichischer Seite. Nach wie vor haben wir dieses Problem.

Da geht es ganz konkret darum, dass man jene, die in Österreich schwere Straftaten begangen haben, in vielen Fällen – fragen Sie die Polizei, fragen Sie die Justiz­voll­zugsanstalten! – gar nicht abschieben kann, weil es diese Abkommen nicht gibt. Jetzt kann man Ihnen nicht vorwerfen, dass Sie in 24 Tagen so ein Abkommen nicht zustande gebracht haben, wie Sie jetzt gesagt haben. Aber wer waren denn Ihre Vorgänger? – Der Herr Platter, die Frau Prokop, der Herr Strasser. Die ÖVP ist seit Jahren in diesem Amt und dann kommen Sie her, schüren Emotionen statt dass Sie sagen, da haben meine Vorgänger geschlafen, ich werde mich jetzt dranmachen und solche Abkommen abschließen.

Was ist ein nächstes großes Problem? – Da habe ich einen ganz unverdächtigen Zeugen. Frau Minister! Sie haben ein riesiges Problem beim Abschieben – sagen wir es ruhig! –, beim Abschieben von Leuten, die nur unter dem Deckmantel des Asyls hier hergekommen sind, um in den allermeisten Fällen Straftaten zu begehen, nämlich beim Drogenhandel. Das gibt es. Ich habe da einen völlig unverdächtigen Zeugen, nämlich den Asylanwalt Bürstmayr, der Sie auch heftig in der Sache kritisiert.

Da heißt es: Tatsächliche Probleme gibt es laut Bürstmayr vielmehr mit Dealern, die Asylgründe vorschützen, um unter dem Deckmantel des im Asylverfahren geltenden Abschiebeschutzes Drogen zu verkaufen. – Zitatende.

Frau Minister! Was tun Sie gegen dieses real existierende Problem? – Das können Sie nur gemeinsam mit Nachbarländern lösen. Nehmen Sie sich ein Beispiel an Deutsch­land, das mit einigen afrikanischen Ländern schon sehr weit ist! Das können Sie nur


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lösen, wenn Sie dafür sorgen können, dass Sie die Leute, die Sie hier aufgreifen und die Sie hier einsperren, dann auch in ihre Heimatländer zurückbringen können. Aber nicht mit Emotionen, sondern mit Handeln, Frau Minister! Das wäre gefragt in dieser Situation.

In diesem Zusammenhang muss man noch ein anderes Problem aufwerfen, das es in Österreich gibt. Das ist das Problem der nicht vorhandenen Zusammenarbeit zwischen Außenministerium – ÖVP-geführt seit 200 Jahren schon, glaube ich; ich kann es nicht mehr zählen, aber 20 jedenfalls – und Innenministerium, auch seit Langem von der ÖVP geführt. Das Problem haben wir schon beim Visa-Skandal festgestellt. Da hat man festgestellt, diese beiden Ministerien wollen oder können nicht miteinander. Ungehindert sind so unter der Aufsicht von ÖVP-Innenministern und ÖVP-Außen­ministern österreichische Visa an Leute verkauft worden, die dann keine guten Dinge in Österreich gemacht haben.

Frau Minister! Das ist die Arbeit, die für Sie zu tun ist. Die SPÖ verlangt seit Jahren – unser Sicherheitssprecher Parnigoni im Nationalrat, alle anderen auch – mehr soge­nannte Rückübernahme-Vereinbarungen, wie es so schön heißt, damit man eben genau das erreichen kann, was Sie vorgeben zu wollen, aber nicht tun, nämlich jene, derer man habhaft wird, die hier etwas angestellt haben, in ihre Heimatländer zurück­zuführen und vor allem in jene Länder, wo es die größten Probleme gibt. Wenn man in diesen Bericht reinschaut – ich erspare mir jetzt aus Zeitökonomie, die Länder alle aufzuzählen –, so hat man Abschlüsse mit sehr vielen Ländern gefunden, wo es aber überhaupt keine Probleme gibt. Dort könnten wir problemlos Sträflinge hinschicken. Aber jene, vor allem mit den Drogendealern, dort haben Sie leider Gottes die Probleme nicht gelöst.

Frau Minister! Daher zusammenfassend: Der Weg, den Sie zu Amtsbeginn einge­schlagen haben, führt erkennbar ins Desaster. Das ist ein Debakel, das Sie hier nach drei Wochen mit Jörg Haider erlitten haben. Wir werden Sie jedenfalls, wenn Sie ernsthafte Versuche unternehmen, aus dem herauszukommen und nicht eine Wahl­kampfshow auf dem Rücken von Menschen abziehen, unterstützen, Frau Minister. Dazu ist es allerdings notwendig, dass Sie Ihren Kurs in Inhalt und Stil ändern. Ver­suchen Sie, Probleme zu lösen, statt sie aufzuschaukeln! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

18.34


Präsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Dr. Fekter das Wort. – Bitte.

 


18.34.18

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Also dass ich lösungs­orientiert vorgehe, das ist allgemein bekannt.

Ich möchte aber Folgendes vorausschicken: Wenn Sie schon aus Zeitungen zitieren, Herr Kalina, dann zitieren Sie richtig! Ich habe nämlich dort erwähnt, dass ich Kinder, sprich Jugendliche zwischen 13 und 14 diversionsfähig machen möchte für gemein­nützige Arbeit, für Entschuldigung beim Opfer, für einen Täter-Opferausgleich. Dort steht wörtlich auch drinnen, dass ich sie nicht vor Gericht zerren und nicht ins Gefängnis sperren will. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.) Wenn Sie mir daher unterstellen, ich möchte Kinder ins Gefängnis sperren, so ist das falsch! Ich ersuche darum, diese Lüge nicht wieder zu wiederholen. – Erstens.

Zweitens: Im Hinblick auf den Termin, dass das Arbeitsprogramm der vergangenen EU-Präsidentschaften erst heute hier diskutiert worden ist, ist zu sagen: Bereits im Februar – das ist jetzt fast ein halbes Jahr her – hat das Innenministerium den gesam-


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ten Bericht ins Parlament geschickt. Bedauerlicherweise konnte aber der Vorsitzende des Innenausschusses im Nationalratsplenum den Bericht nicht auf die Tagesordnung nehmen – und der gehört Ihrer Fraktion an. Daher: Schieben Sie das nicht dem Innenressort in die Schuhe! (He-Rufe bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Kalina, was ist denn?)

Bezüglich meiner Vorgangsweise im Hinblick auf die – und da gebe ich Ihnen sehr recht – auch mir unangenehme Situation, dass der Landeshauptmann von Kärnten Flüchtlinge in einen Bus „hineinverfrachtet“, wie er das selber bei einer Pressekon­ferenz tituliert hat und versucht hat, sie in Österreich herumzuschicken: Es gibt für so ein Herumschicken überhaupt keine Rechtsgrundlage, sondern es ist die derzeitige Situation rechtlich folgendermaßen: Nach den Amtshandlungen in den Erstaufnahme­zentren – wir haben zwei davon, eines in Traiskirchen, eines in Oberösterreich in meinem Heimatbezirk Vöcklabruck – wird festgestellt, ob ein Asylwerber in Österreich sein Verfahren abwickelt oder eben aufgrund des Dublin-Übereinkommens in einem anderen Land um Asyl hätte ansuchen müssen. Nach diesem Erstaufnahmezentrum werden die Flüchtlinge den Bundesländern zugewiesen. Diese Zuweisung erfolgt auf­grund einer 15a-Vereinbarung – Staatsvertrag der Bundesländer gemeinsam mit dem Bund –, wo festgelegt ist, wie viel Quote es gibt und welche Anzahl an Familien­mitgliedern, Flüchtlingen die einzelnen Bundesländer aufnehmen.

Dann obliegt es ausschließlich der Kompetenz des jeweiligen Landes, sprich, in dem Fall auch dem Landeshauptmann von Kärnten, geeignete Quartiere zu suchen, um die Flüchtlinge entsprechend unterzubringen. Daher: Wenn ein Landeshauptmann meint, dass verdächtige – ob jemand straffällig ist oder nicht bestimmen die Gerichte und nicht ein Landeshauptmann – Asylwerber nicht in Ballungszentren, nicht in der Ge­meinschaft der anderen Asylwerber untergebracht werden sollen, auch nicht eventuell an den Hauptverkehrsrouten, wo ihre Mobilität wieder unter Umständen zu Straftaten führt, dann kann er selbstverständlich geeignete Quartiere woanders zur Verfügung stellen. Das obliegt dem Landeshauptmann. Hier hat die Ministerin keinerlei Kom­petenz.

Es hat aber bereits der Unabhängige Verwaltungssenat in der Steiermark voriges Jahr judiziert, dass es rechtswidrig ist, wenn sich jemand in der Grundversorgung eines Bundeslandes befindet, ihn in ein anderes Bundesland zu schicken. Man kann hier keinen Tourismus stattfinden lassen. Es hat auch Salzburg einmal versucht, solche Leute zurück nach Oberösterreich zu bringen. Auch das ging nicht.

Das Spektakel, das der Herr Landeshauptmann von Kärnten hier inszeniert hat, hat er schon einmal versucht, indem er auch gemeint hat, er kündigt den 15a-Vertrag auf. Die Kündigung des 15a-Vertrages über die Grundversorgung und die Quote hat eine Kün­digungsfrist von 18 Monaten. Das heißt, er gilt auf alle Fälle auch über die Kärntner Wahl hinaus. Also diese Kündigung bringt dem Herrn Landeshauptmann einmal gar nichts.

Das Zweite ist, dass jedes Vertragsmitglied, sowohl die Länder als auch der Bund, Einspruch gegen so eine Kündigung erheben können. Das ist beim letzten Mal im Jahr 2004 auch passiert. Daher gibt es diesen 15a-Vertrag immer noch, auch wenn gelegentlich aus Kärnten andere Töne heraufklingen.

Es war daher für mich geboten, dieser unrechtmäßigen Vorgangsweise, nämlich Asyl­werber innerhalb Österreichs herumzuschicken, Einhalt zu gebieten! (Bundesrat Kalina: Rechtsstaat!) Herr Kalina, dass Sie mir in Ihrer Rede einen Vorwurf machen, habe ich nicht verstanden, weil nämlich ich dafür zu sorgen habe, dass hier die Gesetze eingehalten werden.


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Immerhin ist die Verdachtslage nahe gewesen, dass unter Umständen – nachdem uns bekannt geworden ist, dass der Landeshauptmann Asylwerber nach Traiskirchen heraufschicken will – diese Herrschaften nicht freiwillig ins Auto gestiegen sind und dass sie außerdem gar nicht gewusst haben, wo man sie hinbringt. Das heißt, hier waren einige Straftatbestände im Raum; nämlich Nötigung war im Raum, Freiheits­entziehung war im Raum, im Hinblick auf grobe Täuschung bezüglich dessen, was sie unterschrieben haben – ohne Dolmetscher ein deutsches Dokument zu unter­schreiben.

Die Ermittlung hat dann ergeben, dass nicht jedem ganz klar war, worum es da konkret ging. Es gab auch mehrere Fernsehaussagen von Betroffenen, dass man ihnen mit­geteilt hätte, sie würden alles verlieren, nämlich die Grundversorgung, das Taschen­geld, die gesamte Grundlage ihrer materiellen Existenz hier in Österreich. Das hat es gerechtfertigt erscheinen lassen, dass die Exekutive für solche amtswegig zu verfol­genden Delikte tätig wird – nicht die Ministerin, sondern wenn, dann sind das Offizial­delikte, hier hat die Exekutive amtswegig einzuschreiten. Das hat die Kärntner Polizei gemacht, und sie hat es sozusagen nicht zugelassen, dass diese Leute über Nacht nach Traiskirchen gebracht wurden.

Der zweite Transport ist nicht nach Traiskirchen gegangen, sondern sie sind irgendwo abgeladen worden. Auch das war, sage ich einmal, eine ausgesprochen ungustiöse Vorgangsweise, die ich nur ablehnen kann. Daher habe ich so gehandelt, wie ich gehandelt habe, und das mit vollem Recht, unter voller Deckung der Gesetze und Rechtsgrundlagen, die mir als Ministerin zur Einhaltung der Gesetze zur Verfügung stehen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Dönmez und Zangerl.)

Wenn Sie mich jetzt fragen: Na ja, wie geht das weiter? – Es gibt für derartige Konflikt­situationen sehr wohl ein Procedere. Gemäß dem Artikel-15a-Vertrag ist für Konflikt­situationen ein Bund-Länder-Koordinationsrat vorgesehen, der sich mit diesen Fragen befasst. Diesen Bund-Länder-Koordinationsrat habe ich auch als Teil des Vertrages einberufen.

Wir sind derzeit gerade dabei, eine Terminvereinbarung zustande zu bringen, dass alle Bundesländer an den Tisch kommen. Denn das ist nicht eine Angelegenheit von Kärnten und dem Bund allein, sondern das betrifft alle Bundesländer, auch jene, in die man die betroffenen Personen zurücksenden wollte, und jene Bundesländer, in die man sie zurückgesendet hat. Es sind ja auch welche in Wien angekommen. Wie kommt Wien dazu, diese aufzunehmen, obwohl sie noch in der Grundversorgung sind und Kärnten aufgrund der Grundversorgung die Mittel bezieht? – Das heißt, der Bund zahlt in Kärnten dem Landeshauptmann, geschickt hat er sie aber nach Wien. Das ist auch eine unsaubere Vorgangsweise.

Die Personen, die wir im Hinblick auf die Grundversorgung in Kärnten wieder in das Bundesland zurückgebracht haben – hier muss man wissen, dass es eine Möglichkeit gibt, die Grundversorgung zu kündigen, und zwar unter ganz gravierenden Voraus­setzungen. Das ist genau geregelt. Mit Bescheid geschieht das, gegen diesen Be­scheid hat man eine Berufungsmöglichkeit. Der Landeshauptmann von Kärnten hat noch keinen einzigen solchen Bescheid für die Personen, die er eigentlich von Kärnten weghaben wollte, ausgestellt. Das heißt, sie befinden sich alle nach wie vor in der Kärntner Grundversorgung; daher mussten wir sie auch wieder nach Kärnten bringen. Sie werden dort im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung untergebracht, die Kosten dafür werden dem Land Kärnten verrechnet.

Die weitere Vorgangsweise ist, im Hinblick auf die Bund-Länder-Gemeinschaft und Bund-Länder-Solidarität die Einhaltung des 15a-Vertrages in diesem Koordinierungsrat zu beraten. Dort ist die weitere Vorgangsweise mit den Ländern zu beraten. Wenn eine


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Abänderung des Vertrages im Hinblick auf einzelne Punkte gewünscht wird, so ist das mit den Ländern auszuverhanden. Wir werden das gelassen und weiter im Rahmen der Gesetze tun.

Es ist so, dass der Landeshauptmann von Kärnten über seine Beamten meinem Res­sort mitteilen ließ, was er sich alles nicht wünscht. Zu meinem Bedauern sind Dinge dabei, die rechtsstaatlich höchst bedenklich sind, wie beispielsweise, Untersuchungs­haft zu verhängen. Da gibt es ganz klare Gesetze: Das macht die Justiz, und Untersuchungshaft gibt es nur dort, wo Haftgründe vorliegen. Das kann man nicht willkürlich ausweiten, wie der Herr Landeshauptmann sich das wünscht.

Bezüglich der Abschiebung von straffällig gewordenen Asylwerbern, sprich von Verur­teilten, hat er meine vollste Unterstützung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Hinblick auf die Rücknahmeüberein­kommen darf ich Sie darüber aufklären, dass das größte Problem nicht in den Rück­nahmeübereinkommen liegt, sondern darin, dass ein Großteil der Asylwerber – auch im Hinblick auf die Beratungen oder das, was man ihnen sagt – das tut, was geschickt ist, nämlich keinen Ausweis bei sich zu haben und die Nationalität zu behaupten, bei der man möglichst sicher eine Asylberechtigung bekommt.

Wenn man dann doch versucht, Personen diesbezüglich abzuschieben, weigern sich manche Länder, sie zurückzunehmen, weil sie daran zweifeln, dass sie aus diesem Herkunftsland sind. Das heißt, einer behauptet beispielsweise, er wäre ein Marok­kaner, wir schicken ihn zurück, und dann sagen die Marokkaner: Wir haben uns mit ihm unterhalten, er spricht einen algerischen Dialekt, er ist ein Algerier.

Genau dasselbe haben wir bei afrikanischen ... (Bundesrat Kalina – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Das sind die Konflikte, die Sie lösen müssen!) Auch bei afrika­nischen Staaten haben wir dieses Problem, dass wir sehr häufig, wenn sie ohne Pass bei uns ankommen und wir keine Garantie darüber haben, aus welchem Staat sie stammen, ihnen das sozusagen glauben müssen. Dann versuchen wir, im Hinblick auf die bestehenden Rücknahmeübereinkommen ein Rücknahmepapier zu bekommen. Wenn sie mit dem Abschiebeflieger unten landen, dann gibt es unter Umständen kurze Gespräche, und es sagen die Länder: Der gehört nicht uns, der gehört ebenfalls nicht uns, und der ist auch nicht der. – Das ist eben der Identitätsmissbrauch, den ich angesprochen habe (Bundesrat Kalina: ... seit Jahren!), dass das sehr häufig vor­kommt und dass wir diesbezüglich Probleme haben.

Ich bin sehr froh darüber, Herr Kalina, dass Sie es positiv erwähnt haben, dass Sie in Bezug auf die straffälligen Drogendealer, auch wenn sie sich unter dem Schutzmantel des Asyls hier bewegen, willens sind, dass man streng gegen sie vorgeht. Ich nehme es sehr wohlwollend zur Kenntnis, das aus Ihrem Munde zu hören im Hinblick auf Asylwerber oder -berechtigte, die Drogendealer sind. Es freut mich, dass wir da einen Konsens haben, und Sie können in mir eine Mitstreiterin haben. (Bundesrat Kalina: Nicht Mitstreiterin! Sie sind die Ministerin ...!) Wenn es um kriminelle Energie geht, bin ich der Meinung, dass wir sie diesbezüglich nicht im Land haben wollen, sondern raschest in die Herkunftsländer abschieben sollen, aber nicht innerhalb Österreichs.

Zum Tagesordnungspunkt möchte ich Folgendes sagen. Ich bin sehr froh darüber, dass das hier an und für sich diskutiert wird. Ich kann Ihnen berichten, ich habe in meiner Amtszeit von inzwischen drei Wochen eine große Konferenz in Wien mit 16 Ministern der Westbalkan-Staaten und des Salzburg-Forums – darin befinden sich alle unsere Nachbarländer – im Hinblick auf die Polizeikooperation und Polizeizusam­menarbeit abgewickelt.


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Ich habe bereits zweimal an einem Innenministertreffen innerhalb des französischen Vorsitzes teilgenommen. Wir Österreicher sind sehr froh darüber, dass im Hinblick auf den Migrationspakt, den Asylpakt und die Integrationsschwerpunkte sich der fran­zösische Vorsitz sehr wohl der österreichischen Ideen angenommen hat. Ich bedanke mich bei meinen Beamten, die das hervorragend vorbereitet haben.

Im Hinblick auf dieses Thema haben wir inzwischen bereits sehr viel weitergebracht, Herr Kalina! (Beifall bei der ÖVP.)

18.49


Präsident Jürgen Weiss: Wenngleich wir es hier in der Debattenordnung nicht so streng wie im Nationalrat nehmen müssen, möchte ich in der Regel doch gerne davon ausgehen, dass Sie statt von „Lüge“, ebenso wie Herr Kollege Kalina, nur von „Unwahrheit“ sprechen wollten. (Bundesministerin Dr. Fekter nickt.)

Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


18.50.04

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich mir heute in der Früh die Rednerliste angesehen habe, habe ich festgestellt, dass auch Kollege Kalina das Wort ergreifen wird. Da gehen einem eben verschiedene Gedanken durch den Kopf, zum Beispiel erstens (Zwischenrufe bei der SPÖ): Ist zu dieser Rede die Kamera des ORF montiert?, und als Zweites natürlich: Was wird er wohl zur Tagesordnung zu sagen haben? (Bun­desrat Stadler: Da waren Sie in der Früh schon im Stress! – Heiterkeit bei der SPÖ.) – Ich habe mir gedacht, die Tagesordnung wird vielleicht 5, 7 oder 8 Prozent aus­machen, ansonsten wird er sein polemisches Talent polieren. So ist es auch einge­treten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Herr Kollege Kalina, ich möchte Ihnen schon eines sagen. Wir haben eine gewisse Kultur hier im Bundesrat, und es ist bis zu Ihrer Rede eigentlich sehr vernünftig über dieses und jenes gesprochen worden. Man kann unterschiedlicher Meinung sein, aber auf den Stil, den Sie angeschnitten und angeschlagen haben – das muss ich schon sagen –, brauchen Sie wirklich nicht stolz zu sein! (Beifall bei der ÖVP.)

Ihre Reden aus Halbzitaten, aus Halbwahrheiten – das muss man sagen, damit der Herr Präsident keinen Einwand hat – ist typisch für Sie, und Sie glauben, dass das der Stil des Bundesrates ist. Sie können das in einer SPÖ-Wahlveranstaltung gerne machen. Aber hier würde ich Sie schon bitten, etwas mehr Kultur zu zeigen – sofern Sie das können! (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Das Zweite ist: Wenn wir schon meinen, dass nun unbedingt der permanente Wahl­kampf notwendig ist, Herr Kollege Kalina, dann würde ich sagen: Denken Sie einmal nach! Die Reden, die Sie hier im Bundesrat gehalten haben, waren eigentlich immer sehr polemisch und auf Wahlkampf ausgerichtet. Ich erinnere mich an den Asyl­gerichtshof und so weiter. Da würde ich schon sagen: Warum tun Sie das?

Sie haben bisher als engster Berater zwei Kanzler ruiniert, das ist historisch bewiesen. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Wollen Sie jetzt die SPÖ noch weiter mit diesem Stil drangsalieren? (Ruf bei der SPÖ: Wo ist die Kultur ...? – Bundesrat Gruber: Jetzt sind wir bei der Kultur! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich meine, da möchte ich schon sagen, Herr Kollege Kalina: Eigenartig, wie Sie vorgehen! (Bundesrat Mag. Klug: Wie war das mit dem Stil? – Bundesrat Gruber: Jetzt redet der Richtige!) Ja, vielleicht noch einen Kanzlerkandidaten als Berater – lassen Sie sich engagieren! (Bundesrat Gruber: Vom Regen in die Traufe!) Mit Ihnen ist die Wahl vorbei. (Ruf bei der SPÖ: Wer im Glashaus sitzt ...!)


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 165

Nun möchte ich, damit man mir nicht den Vorwurf macht, dass ich nicht zum Thema rede, einerseits darauf hinweisen, dass eine Unterlage aus dem Bundesministerium für Inneres gekommen ist – Herr Kollege Kalina, Sie haben diese auch –, in der sehr viel über die Vorschläge der Kommission, der Legislative und so weiter drinsteht. Ich würde schon empfehlen, zumindest den Mitgliedern des Innenausschusses, und vielleicht werden Sie auch noch Mitglied des Innenausschusses im Bundesrat, Herr Kollege Kalina, dass Sie das wirklich intensiv studieren, darüber nachdenken und vor allem auch mehr Sachlichkeit in diesem Bereich anwenden können.

Ich möchte aus dem Arbeitsprogramm vor allem erwähnen, dass da schon sehr wichtige Schritte vorgesehen sind, nämlich dass in Bezug auf FRONTEX – jene Organisation, die die Außensicherung der EU durchführen soll – nicht nur evaluiert wird, sondern eine Weiterentwicklung stattfindet.

Was in der österreichischen Präsidentschaft 2006 angeschnitten worden ist, nämlich ein gemeinsames Asylrecht in Europa und womöglich auch ein gemeinsames Verfahrensrecht, ist ebenfalls in dem Programm erwähnt.

Ferner geht es um die Richtlinie über Verfahren zur Regelung der Einreise, des befristeten Aufenthaltes und der Wohnsitznahme von innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern und über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten Auszubildenden. Das soll harmonisiert werden.

Wichtig für die Sicherheit in Österreich ist – wie sich auch schon bei der EURO gezeigt hat –, dass innerhalb der 27 Mitteilungen ausgetauscht werden, wenn Radikalisierun­gen zu beobachten sind, insbesondere wenn es Gruppen gibt, die nicht nur radikal sind – das kann jemand ohneweiters sein, in Frankreich ist jeder stolz, wenn er den Titel „Radikal“ in irgendeiner Partei drinnen hat –, sondern vor allem dann, wenn es um Radikale geht, die Gewaltbereitschaft zeigen. Da ist es, finde ich, sehr wichtig, dass der entsprechende Informationsaustausch stattfindet.

Weiters ist im Programm des Rates vorgesehen, dass die effektive Inbetriebnahme des Visa-Informationssystems erfolgt. Sie, Herr Kollege, haben vorhin angeschnitten, dass die Zusammenarbeit zwischen Innen- und Außenministerium – jetzt: Ministerium für europäische und internationale Angelegenheiten – nicht entsprechend sei. Hier ist es bereits drinnen, dass ein Zusammenschluss erfolgt, und das ist auch auf österreichi­sche Initiative hin geschehen. Man hat also aus dem Fall Kiew, wenn Sie meinen, und Belgrad zeitgerecht die entsprechenden Schlüsse gezogen. – Das wäre zu dem Programm zu sagen.

Zuletzt möchte ich erwähnen, dass auch die französische Präsidentschaft bei der COSAC-Konferenz Anfang Juli in Paris ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass ihr ein gemeinsames europäisches Asylrecht und auch eine effiziente gemeinsame Grenzsicherung besonders am Herzen liegt.

Aus dem heraus möchte ich sagen: Seien wir froh, dass wir einerseits die Europäische Union haben und dass sich zweitens die Europäische Union intensiv bemüht, in ver­schiedenen Rechtsbereichen, die wir national einfach nicht mehr bewältigen können, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Als Drittes gilt, was ich immer wieder sagen möchte: Seien wir froh, dass wir der Europäischen Union angehören, nicht nur wegen dieser großen Friedensgemeinschaft, sondern auch, weil wir bemüht sind, gemein­same Lösungen in den verschiedensten Bereichen zu finden. – In dem Sinne: Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.56


Präsident Jürgen Weiss: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Bundesrat Bieringer. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 166

18.56.45

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Kollege Kalina hierher ans Rednerpult gegangen ist, habe ich mir gedacht: Na heute haben wir, obwohl wir zwei Monate vor einer entscheidenden Wahl stehen, ein hervorragendes Klima in diesem Haus gehabt; ich bin neugierig, ob das dann, wenn er von diesem Rednerpult weggeht, auch noch so ist. – Leider hat er einmal mehr gezeigt, dass er bei seinen Reden von Sachlichkeit weit entfernt ist. (Bundesrat Kalina: Kühnel aber auch!)

Herr Kollege Kalina, ich frage Sie allen Ernstes: Gibt es in diesem Land noch einen Rechtsstaat? Gibt es in diesem Land noch Länder, die sich mit dem Bund zusam­mensetzen und eine Artikel-15a-Vereinbarung abschließen, und dann glaubt irgend­jemand, er braucht sich nicht daran zu halten, und derjenige (Bundesrat Kalina: Die Saat der ÖVP!) – warte ein wenig! –, und derjenige, der das einfordert, wird in Form der Frau Bundesministerin angeschüttet? (Bundesrat Kalina: ... mitverantwortlich!) Ja, wo sind wir denn?!

Sie werfen der Frau Bundesminister vor, sie würde Kinder und Jugendliche kreuz und quer durch Österreich schicken. Bitte sehr, wer hat denn die Kinder und die Jugend­lichen weggeschickt? – Ich glaube, aus Kärnten sind sie weggeschickt worden!

Da gibt es eine Vereinbarung, eine 15a-Vereinbarung, und die Frau Bundesministerin hat darauf hingewiesen. Wie kommen denn andere Länder dazu, wenn Kärnten von Haus aus schon um 39,4 Prozent weniger an Asylanten aufnimmt, als das in der Artikel-15a-Vereinbarung steht? Wie soll denn Niederösterreich diese aufnehmen? – Erklären Sie das, bitte, dem Bürgermeister von Traiskirchen! Dort hat Herr Haider sie hingeschickt. Die Frau Bundesminister hat meiner Meinung nach – und nicht nur meiner Meinung nach – das einzig Richtige getan: Sie hat sie zurückfahren lassen. Sie hat sie nicht geschickt, mit der Post oder was weiß ich was, sondern sie hat das einzig Richtige getan.

Herr Kalina, ich werde diesen Verdacht nicht los (Bundesrat Kalina: Wie oft schickt man sie noch hin und her?): Weil ganz Österreich sagt, wir haben eine Innenministerin, auf die wir stolz sein können (Beifall bei der ÖVP), kommen jetzt Sie unter der alten Devise daher: Schütten wir sie an, ein bissel wird schon hängen bleiben! Das ist das Einzige, was Sie dazu beitragen können, statt dass Sie hergehen und sagen: Jawohl, Frau Minister, Sie haben recht gehabt, Vereinbarungen müssen eingehalten werden!

Am witzigsten habe ich gefunden, dass Sie gesagt haben, dass die ÖVP-Zentrale der Frau Bundesministerin etwas anschafft. – Sie sind wohl neidisch, weil Sie in der SPÖ‑Zentrale nicht mehr das Sagen haben und in der ÖVP-Zentrale immer noch derjenige sitzt, der gemeinsam mit Ihnen angefangen hat! Das ist aber Ihr Pech, Herr Kollege Kalina! Bei der ÖVP ist es nämlich nicht üblich, dass ein Brief an eine Boule­vardzeitung geschickt wird und eine gemeinsame Linie, die in der Außenpolitik in diesem Land sechzig Jahre immer gegolten hat, einfach aufgekündigt wird! (Zwischen­ruf des Bundesrates Mag. Erlitz.)

Herr Kollege! Ich darf mit gleicher Münze zurückzahlen. Ich lasse mir nicht auf den Kopf machen und ziehe den Kopf ein! Herr Kollege Erlitz, das sage ich dir schon. Denn Herr Kalina tut nichts anderes als herausgehen und irgendjemanden anschütten, unter der Devise: Ein bissel etwas wird schon hängen bleiben! – Unterlassen Sie das! Das haben wir hier im Bundesrat nie gehabt, und wir brauchen das auch in Zukunft nicht! Auf solche Redebeiträge können wir gerne verzichten! (Beifall bei der ÖVP.)

19.01


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Siegfried Kampl.

 



BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 167

19.01.30

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Kollege Kalina! Heute wird von Ihnen Schmutzwäsche gewaschen. Das kommt mir so vor wie bei einer Scheidung: Wenn zwei sich scheiden lassen, wird auch immer Schmutzwäsche ge­waschen. – Ich meine, dass das eigentlich heute auf Grund der sehr vielen und erfolgreichen Gesetzesbeschlüsse nicht notwendig gewesen wäre! Aber das hat auch viel an den Tag gebracht: Dass nämlich die Zusammenarbeit der Bundesregierung von Haus aus nicht funktioniert hat und dass die Erfolge der Bundesregierung sehr zu wünschen übrig lassen. Die österreichische Bevölkerung ist unzufrieden, und die österreichische Bevölkerung wird am 28. September sicherlich in der Lage sein, eine bessere verantwortliche Bundesregierung zu wählen, die es auf Grund ihrer demo­kratischen Zusammensetzung wirklich verdient, Bundesregierung zu sein, und die auch bereit ist, für die österreichische Bevölkerung und für das Land vollen Ernstes zu arbeiten, anstatt zu streiten.

Heute kommt nämlich genau das zum Ausdruck, was wir immer festgestellt haben: Es funktioniert nicht! Dabei sollten wir etwas weiterbringen! Wir hätten für Österreich so viele Probleme zu lösen! Aber das wollen sie nicht!

Nun zur Frau Bundesminister und zu dem Problem, das Herr Bundesrat Kalina ange­sprochen hat. Der Landeshauptmann von Kärnten hat die straffälligen Asylanten mit Recht ausgewiesen. Meine Damen und Herren! Das ist nicht das erste Mal! Vor zwei Jahren gab es einen ähnlichen Fall. Ihr werdet euch sicher noch erinnern können. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.) Passt auf! Warten wir ab! Ich komme schon noch darauf zu sprechen!

Vor zwei Jahren hatten wir in Kärnten einen Fall, in dem Asylanten auf frischer Tat ertappt wurden, die Menschen zusammengeschlagen haben. Da hat der Herr Lan­deshauptmann gesagt: Sofort zusammenpacken und sofort außer Landes! Man hat sie ohne Aufregung nach Traiskirchen gebracht. (Bundesrat Reisenberger: Ist Trais­kirchen „außer Landes“?) Jeder hat das als selbstverständlich empfunden!

Und jetzt eine Frage: Frau Bundesminister! Ich stehe nicht an, zu sagen, ob das Ihr Recht ist oder nicht. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das glaube ich nicht! Das wird geprüft werden! Ein Landeshauptmann hat angeordnet, dass sie in einem Bus mit Exekutive begleitet werden. Es ist nicht so, wie Sie sagen, dass die Asylanten getäuscht worden sind, dass die Asylanten nicht gewusst haben, wo sie hingebracht werden, und so weiter. Frau Bundesminister! Sie sagen hier die Unwahrheit! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Frau Bundesminister! Sie sagen hier die Unwahrheit!

Diese Situation wird sich regeln lassen. Es hat sich ein verdienter Landeshauptmann bereit erklärt, diese Sache im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz auf die Tages­ordnung zu bringen. Frau Bundesminister! Sie sind ja dabei, und selbstverständlich muss diese Sache geklärt werden. Selbstverständlich! Wir sind bemüht, als Bun­desland ein guter Partner in Österreich zu sein, und wir sind stolz auf unseren Landes­hauptmann! (Bundesrätin Mag. Neuwirth: So schaut’s aus! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Jetzt zur 18a-Vereinbarung. (Bundesrat Gruber: 15a-Ver­einbarung!) Wir in Kärnten haben alle 18a-Vereinbarungen eingehalten. Nennen Sie mir bitte eine 18a‑Vereinbarung, wo Kärnten nicht treu war und zur Republik Österreich gestanden ist! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und auch diese wird eingehalten werden. Es ist nur fraglich, Frau Bundesminister, wie dieses Gespräch bei der Landeshaupt­leutekonferenz ausgehen wird. – Ich glaube, Ihre Meinung wird sicher nicht zu 100


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Prozent übernommen werden! Sie werden sehen: Da wird es Kompromisse geben, und diese Kompromisse werden letzten Endes für uns alle entscheidend sein.

Meine Damen und Herren! Nun noch eine allgemeine Bemerkung betreffend Asylan­ten: Wir sollen die Asylanten aufnehmen, wir brauchen die Asylanten, wir brauchen gute Arbeitskräfte, und wir brauchen auch jene mit Familien‑Zuzug. Aber sie haben sich in unserem Land so zu benehmen, wie sich ein ordentlicher Österreicher benimmt! Ich glaube, das ist das Mindeste, was wir verlangen können! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Frau Bundesminister! Sammeln Sie jetzt bitte nicht acht oder zehn Wochen vor der Wahl Kleingeld! Das wird Ihnen nämlich nichts bringen! Mit der gesamten Asylan­tenpolitik wollen Sie sich natürlich profilieren. Die ÖVP und die SPÖ, meine Damen und Herren, werden jedoch das Wahlergebnis, das sie gehabt haben, sicherlich nicht mehr erreichen, weil sie mit dieser Politik für Österreich versagt haben! Daher muss es eine Alternative geben, denn die SPÖ und die ÖVP werden die Österreicher sicherlich nicht mehr für eine Regierung wollen! – Danke.

19.07


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht zum Tagesordnungspunkt noch jemand das Wort? – Bitte, Bundesrat Molz­bichler.

 


19.07.15

Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Frau Ministerin! Herr Staats­sekre­tär! Herr Präsident! Kollege Kampl Sigi! Ich kann es nicht lassen: Ich muss dir widersprechen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Da kann es doch nicht sein, dass sich der Herr Landeshauptmann von Kärnten bemüßigt fühlt, Leute ohne Anhörung bezie­hungsweise Verurteilung einfach auszuweisen. – Ich muss sagen: Das ist für mich sehr traurig. Und wenn du sagst, dass das der beste Landeshauptmann ist, dann mag das aus deiner Sicht zutreffen, aus meiner Sicht jedoch nicht!

Kollege Kampl Sigi! Ich möchte nur daran erinnern: Zu Silvester, also zum Jahres­wechsel, hat es in Villach Auseinandersetzungen mit tschetschenischen Asylanten gegeben. Diese wurden auch abgeschoben. Von diesen 15 oder 16 Personen war einer an dieser Sache beteiligt, die anderen nicht. Drei Monate später wurde in Klagenfurt am Neuen Platz ein älteres Ehepaar überfallen. Das weißt du ganz genau! Sämtliche Kärntnerinnen und Kärntner und auch Jugendliche haben zugesehen, und niemand hat einen Finger gerührt. Zwei Tschetschenen haben diesem alten Ehepaar jedoch geholfen! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP und der Grünen.)

Im Hinblick darauf fordere ich vom Landeshauptmann von Kärnten, dass er auch diesen beiden Tschetschenen, die den beiden älteren KärntnerInnen geholfen haben, das gleiche Maß an Respekt zukommen lässt wie allen anderen! Das kannst du dem Herrn Landeshauptmann ausrichten. Bei der Landtagssitzung am Donnerstag werde ich ihm das auch berichten. Es gilt gleiches Recht für alle! Auch das muss einmal gesagt werden, Sigi, und dazu musst du stehen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.09

 


Präsident Jürgen Weiss: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein.

Wir kommen zur Abstimmung.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 169

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

19.09.4324. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz über die Finanzprokuratur (Finanzprokuraturgesetz – ProkG) (609 d.B. und 647 d.B. sowie 7982/BR d.B. und 8007/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Vladyka.

 


19.10.10

Berichterstatterin Christa Vladyka: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz über die Finanzprokuratur, Finanz­prokuraturgesetz, berichten.

Der Bericht liegt Ihnen ohnehin in schriftlicher Form vor, ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Danke sehr.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Wolfgang Schimböck.

 


19.10.49

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Finanz­prokuratur tritt eigentlich wenig in der Öffentlichkeit auf. Umso wichtiger wird aber, wie ich meine, zunehmend ihre Aufgabe: Sie ist quasi der Anwalt der Republik und hat die Republik vor ordentlichen Gerichten zu vertreten.

Damit komme ich schon zum Punkt: Die Republik ist in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach in einem etwas umfangreicheren Sinn zu sehen, denn die Finanzpro­kuratur hat jetzt auch all jene Rechtsträger zu vertreten, die quasi im Auftrag der Republik tätig werden, also insbesondere auch alle ausgegliederten Betriebe. Wir wissen, dass eine Reihe von hoheitsrechtlichen Aufgaben von der früheren Regierung ausgegliedert wurde und von den ausgegliederten Betrieben jetzt Aufgaben wahrge­nommen werden, die eigentlich als hoheitsrechtliche Akte anzusehen sind. Ich denke jetzt etwa an die Bundeswettbewerbsbehörde und vor allem auch an die Finanzmarkt­aufsicht.

Ich habe mir da im Internet verschiedene Presseaussendungen betreffend die Vorfälle rund um die Meinl Bank angesehen. Da ist auch ein früherer Finanzminister invol­viert. – Kollege Kampl schaut mich ganz entsetzt an. Er war bei dir zu Hause sogar einmal Landeshauptmannstellvertreter! Und wenn ich dann sehe, dass von diesen Teilnehmern am Finanzmarkt fast ein Bedrohungsszenario gegenüber der Finanz­markt­aufsicht aufgebaut wird, dann meine ich, Herr Staatssekretär, dass es sehr wichtig sein wird, die Finanzprokuratur entsprechend zu stärken.

Herr Staatssekretär! Sie kommen nicht ganz aus dem Fach, aber die Fachbeamten werden Ihnen bestätigen, dass die Finanzprokuratur auch die Aufgabe hat, die ent-


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sprechenden hoheitsrechtlich ausgestatteten Stellen rechtlich zu beraten. Daher stimmt unsere Fraktion diesem Bundesgesetz sicherlich zu.

Ich glaube aber, das kann nur ein Anfang sein. Man wird die Finanzprokuratur weiter ausbauen müssen. So bestehen jetzt bekanntlich Probleme mit den steigenden Lebensmittelpreisen, und es gibt diesbezüglich nur mehr zwei oder drei große Player auf dem Markt. Und auch in diesem Zusammenhang sieht sich die Bundeswettbe­werbsbehörde bei ihrem Einschreiten ständig damit konfrontiert, dass sie von ganzen Anwaltssozietäten quasi bedroht wird und erklärt wird, dass hier eine Haftung vorliegt, et cetera. – Im Hinblick darauf wird es ganz wichtig sein, die Finanzprokuratur zu stärken, und ich bitte in diesem Sinne Sie alle, diesem Gesetz zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.13

 


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich erteile ihm das Wort.

 


19.13.45

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kalina! Auch wenn Sie jetzt eine abwehrende Geste machen: Ich meine, es ist nun absoluter Friede zwischen uns beiden ausgebrochen. – Gut. Ich möchte daher nur zum Finanzprokuraturgesetz sprechen und nicht zu Ihren diversen vorigen Äußerungen.

Das Finanzprokuraturgesetz beruht auf Empfehlungen des Rechnungshofes, und der Rechnungshof ist immerhin eine Einrichtung, die weit über die Parteigrenzen hinaus Achtung genießt und auch immer sehr vernünftige, fundierte Vorschläge macht. All diese Vorschläge sind schriftlich niedergelegt, ich möchte daher im Detail nicht darauf eingehen.

Ich möchte nur erwähnen, dass es hier vor allem darum geht, dass nunmehr die Finanzprokuratur gestärkt wird, und zwar einerseits in der Organisation, andererseits aber auch durch eine entsprechende Erhöhung der Manpower, wie es heute Neu­englisch heißt. Das heißt, dass es dort entsprechend gut ausgebildete Juristen gibt, und – was besonders wichtig wäre – man sollte diese hervorragenden Leute auch in der Finanzprokuratur halten können. Letzteres ist allerdings in diesem Gesetz leider nicht berücksichtigt. Daher möchte ich diesen kleinen Kritikpunkt anbringen: Es wäre, wenn man das Problem gesamthaft betrachtet, vernünftig, wenn man gleichzeitig entsprechende finanzielle Ansätze vorgelegt hätte, wie die gut ausgebildeten und erfahrenen Leute, die dort arbeiten, auch in Hinkunft in der Finanzprokuratur gehalten werden können.

Der zweite Punkt, den ich in diesem Zusammenhang noch erwähnen möchte, betrifft die Tatsache, dass man sich mit Recht in den letzten Jahren darüber beschwert hat, dass verschiedene Ministerien Beratung zugekauft haben und dieses Zukaufen von Beratungen – wie ich mir vorstellen kann – sehr teuer geworden ist. Ich kenne ein anderes Ressort, das ich jetzt nicht erwähnen will, das neulich für 40 000 € Beratung zugekauft hat. Vor ein paar Jahren war es durchaus noch möglich, dass diese Beratung aus dem Ressort selbst kommt. Offensichtlich ist aber der Zukauf von Beratung der neue Stil, und dem soll eben durch dieses Gesetz jetzt etwas Einhalt geboten werden.

Auch nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass auch der Rechtsanwaltskammertag eine Stellungnahme zum Finanzprokuraturgesetz abgegeben hat. Diese ist, was wohl nicht erstaunlich ist, negativ ausgefallen. Und auch Kollege Fichtenbauer aus dem


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Nationalrat hat sich negativ über dieses Gesetz geäußert. Auch das ist nicht ganz verwunderlich. Grosso modo möchte ich jedoch sagen, dass dieses Gesetz auf jeden Fall ein hervorragender Anfang ist. Schauen wir uns an, wenn die besoldungsrechtliche Seite noch dazukommt, wie lange die Verweildauer der Spitzenleute dort sein wird! Wenn die Leute dort recht lange bleiben, dann ist das sicherlich eine hervorragende Einrichtung, die der Republik Geld sparen hilft. – In diesem Sinne danke ich. (Beifall bei der ÖVP.)

19.17


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Die Zurückziehung seiner Wortmeldung wird zur Kenntnis genommen.

Nunmehr gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort.

 


19.17.28

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe vier Anmerkungen zu diesem Aktenstück.

Erster Punkt: Seitens des Finanzministeriums wurde allen Anregungen des Rech­nungshofes Rechnung getragen. Sämtliche Empfehlungen wurden im Herbst 2006 bei dieser Novelle berücksichtigt.

Der zweite Punkt wurde von den Rednern schon erwähnt: Ich glaube, es gibt keine Alternative zur Finanzprokuratur. Würden nämlich Anwälte diese Aufgaben über­nehmen, dann würde in den Prozessen nicht immer das im Vordergrund stehen, was bei einem Prozess, den die Republik führt, im Vordergrund stehen soll, nämlich die Sache. Dann gäbe es vermutlich beim Verhandeln auch eine Ausrichtung auf den Gewinn, was ja in der Natur der Sache liegt, wenn das Ganze an Rechtsanwälte über­geben wird.

Der nächste Punkt wurde auch schon angesprochen: Externe Beratungskosten können in Millionenhöhe gehen. Wenn hier die Finanzprokuratur einschreitet, spart sich die Republik natürlich viel Geld.

Letzter Punkt – weil wir hier in der Länderkammer sind –: Natürlich steht die Finanz­prokuratur auch den Bundesländern zur Verfügung und ist somit nicht nur eine Einrichtung des Bundes, sondern auch eine Einrichtung der Länder und der Körper­schaften öffentlichen Rechts. Diese Möglichkeit wurde durch diese Vorlage eindeutig verbessert. Es freut mich, dass es dazu eine so große Zustimmung gibt. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)

19.19


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 172

19.19.4125. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grundsteuergesetz 1955, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuer­ge­setz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995 und das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2008) (586 d.B. und 648 d.B. sowie 8008/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Vladyka. – Bitte um den Bericht.

 


19.20.10

Berichterstatterin Christa Vladyka: Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grund­steuergesetz 1955, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaum­wein­steuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995 und das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungs­gesetz 2008).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht. Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.

 


19.21.12

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Abgabenänderungsgesetz können wir die Handschrift des Staatssekretärs Christoph Matznetter sehen – und: Es gibt eine ganz starke Vereinfachung. Damit wird Wirt­schaftstreibenden künftig eine ganze Reihe an Möglichkeiten geboten, mit der Finanzverwaltung online zu verkehren. Es ist ja bekannt, dass Staatssekretär Matz­netter einer der führenden Autoren bei finanzonline war, und das schon viele Jahre.

Gestatten Sie mir ein paar ganz allgemeine Bemerkungen zu unserem Steuersystem. Der OECD-Bericht hat ergeben, dass wir mit 42,1 Prozent Steuerbelastung und Sozialabgaben – also Pensionskrankenkassenversicherung et cetera inkludiert –, zwar 6 Prozent über dem Schnitt liegen – Kollegin Zwazl schaut jetzt fast entsetzt –, aber man muss auch die andere Seite sehen. Ich glaube, in diese Richtung wird künftig der Zug fahren müssen. Im OECD-Bericht zu unserem Steuersystem wird nämlich auch dargestellt, dass wir im Bereich der Vermögensbesteuerung, im Immobilienbereich und vor allen Dingen – ich habe das heute im Zusammenhang mit der Finanzprokuratur schon erwähnt – bei der Besteuerung von Finanztransaktionen leider ganz hinten sind.

Ich glaube, wir sollten unser Steuersystem in die Richtung überdenken (Zwischenruf des Bundesrates Perhab), dass die Arbeit in jenen Bereichen weniger besteuert wird, die arbeitsintensiv sind, wo viele Arbeitskräfte sind – darum habe ich jetzt den Zwischenruf des Kollegen, der aus der Gastronomie kommt, nicht ganz verstanden. In diesen Bereichen muss die Arbeit weniger besteuert werden.

In diese Richtung muss der Zug fahren. Zu diesem Schluss komme ich, wenn ich mir die Zahlen ansehe, die uns das Wifo liefert. Auch der langjährige Wirtschaftsberater der Österreichischen Volkspartei, Vorstandsdirektor, Generaldirektor Claus Raidl, be-


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tont immer wieder, dass es notwendig sein wird, den Faktor Arbeit zu entlasten und den Finanzsektor zu besteuern. Raidl sowie Wifo-Forscher Aichinger haben errechnet, dass etwa 300 Millionen € herausschauen könnten, wenn hiezu eine Besteuerung gegeben wäre. Diese 300 Millionen € könnte man sinnhaft für die Entlastung des Faktors Arbeit verwenden.

Das wäre ein richtiger Weg, und so sollte die Zukunft aussehen. In diesem Sinne werden wir diesem Gesetzeswerk, das eine Vereinfachung für Wirtschaftstreibende mit sich bringt, unsere Zustimmung geben.

Herr Staatssekretär, ich gebe Ihnen aber mit auf den Weg, dass es in einer neuen Legislaturperiode sicherlich ganz, ganz wichtig sein wird, ein Umdenken bei der Besteuerung Realität werden zu lassen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

19.24


Präsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte.

 


19.24.13

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Abgabenänderungsgesetz stellt eine Anpassung der verschiedenen Abgabengesetze an die aktuelle Situation dar.

Die Änderung des Grundsteuergesetzes ist eine rechtlich und politisch richtige Maßnahme zur Gleichbehandlung von internationalen Organisationen mit Botschaften. Damit werden internationale Organisationen für den Grundbesitz, der von einer Organisation als ständiger Amtssitz benutzt wird, von der Grundsteuer befreit. Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind eher bescheiden, da nur sehr wenige Befreiungsfälle zu erwarten sind.

Die Änderung des Alkoholsteuergesetzes, des Biersteuergesetzes, des Schaumwein­steuer­gesetzes, des Tabaksteuergesetzes und des Mineralölsteuergesetzes ist dage­gen eine weitere positive Maßnahme zur Vereinfachung des Verwaltungsablaufes. Da geht es nämlich letztlich um eine Vernetzung aller verbrauchersteuerpflichtigen Waren, sprich: im Wesentlichen der Alkohol- und Tabakwaren im EU-Binnenmarkt.

Damit wird ein europaweit einheitliches System zur Kontrolle der Beförderung ver­brauchersteuerpflichtiger Waren geschaffen. Mit diesem europäischen System werden alle Mitgliedsstaaten in der Lage sein, die in ihrem Gebiet ankommenden Beförderun­gen elektronisch zu bearbeiten. Dieses System erlaubt die EDV-geschützte Anmel­dung, Überwachung und Erledigung innergemeinschaftlicher Beförderungen der Waren und der Aussetzung der Steuern.

In unseren vorliegenden Gesetzesänderungen wird jetzt für Österreich die Möglichkeit elektronischer Anmeldungen und Ansuchen vorgesehen. Diese Anwendung wird ins­besondere über das bewährte System von finanzonline möglich sein. Was bringt es? – Eine Verwaltungslastverminderung für Unternehmen von 1,3 Millionen € pro Jahr; dies deshalb, weil sich der Arbeitsaufwand für abgegebene Anmeldungen und Ansuchen in Papierform durch den Einsatz elektronischer Übermittlungsmöglichkeiten verringern lässt.

Als Vertreterin der Wirtschaft und als Unternehmerin halte ich es für einen guten Schritt, bei solchen Maßnahmen an die Senkung des Verwaltungsaufwandes bei den Unternehmen anzuknüpfen. Es gibt nämlich genügend Beispiele, wo der öffentliche Verwaltungsaufwand zwar eingespart, dafür aber 1 : 1 auf unsere Unternehmen über­tragen wird. Unserem Verständnis von Verwaltungseinsparung entspricht das nicht.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 174

Im Gegensatz dazu hilft diese Maßnahme der elektronischen Verwaltungsabläufe der Wirtschaft unmittelbar. In dieser Hinsicht ist Österreich schon zweifacher Europa­meister. 2006 und 2007 belegten wir im europäischen Vergleich im E-Government jedes Mal den ersten Platz. Die Dienstleistungen für Unternehmen sind da besonders umfangreich. Über 80 Prozent der Betriebe benützen das E-Government-Service. 88 Prozent der Nutzer sind sehr zufrieden beziehungsweise zufrieden. Die durch­schnittliche Zeitersparnis pro E-Government-Service beträgt 65 Minuten.

Zusammenfassend: Wir befinden uns also auf einem sehr guten Weg, die Verwal­tungsabläufe mit Einsatz elektronischer Möglichkeiten immer mehr zu verbessern. Genau das ist ein Bereich, wo wir uns im europäischen und internationalen Standort­wett­bewerb einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Deshalb sind die uns heute hier vorliegenden Gesetzesänderungen uneingeschränkt zu begrüßen; ebenso die Änderung des Mineralölsteuergesetzes, mit der der Neusiedlersee in die Gruppe der für Schifffahrtsunternehmen mineralölsteuerbegünstigten Gewässer aufgenommen wird. Das bringt eine Ersparnis von 30 000 €.

Insgesamt ist das vorliegende Abgabenänderungsgesetz eine gelungene Maßnahme und findet daher unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bun­desräten der SPÖ.)

19.28


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

19.29.0926. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird (837/A und 649 d.B. sowie 7983/BR d.B. und 8009/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist wieder Frau Bundesrätin Vladyka.

 


19.29.25

Berichterstatterin Christa Vladyka: Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekre­tär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücks­spielgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher beschränke ich mich auf den Antrag des Finanzausschusses.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 175

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Manfred Gruber.

 


19.30.16

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Novelle zum Glücksspielgesetz dient der Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union im Bereich der Casinos. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Zur Information: Die Frist dafür ist am 15. Dezember 2007 abgelaufen. Daher hat die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

Geldwäsche, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, muss unterbunden werden! Wir alle wissen, dass Geldwäsche, wo immer sie stattfindet, letztlich nur einen Zweck hat: die Herkunft des Geldes zu verschleiern, das Geld vor dem Zugriff der Straf­ver­folgungsbehörden und des Finanzamtes zu schützen und so die Gewinne aus der Schattenwirtschaft in legale Bereiche zu überführen.

Wir werden dieser Änderung des Glücksspielgesetzes natürlich unsere Zustimmung geben, denn sie dient dem Schutz unseres Finanzsystems sowie dem Funktionieren des Binnenmarktes und verhindert die Finanzierung von Kriminalität und Terrorismus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte aber aufzeigen, dass es auch nach dem Beschluss dieser Änderungen im Bereich der österreichischen Glücksspielszene einige Defizite gibt. Damit meine ich nicht jene Konzessionäre, die unter strengen Auflagen des Bundes tätig sind, nämlich Casinos Austria. Nein, ich meine jene Leute, die in Österreich unkontrolliert und ungestraft illegales Glücksspiel und illegale Wettbüros betreiben.

Ich frage mich, was das zuständige Bundeskriminalamt bisher gemacht hat. Darauf gibt es eine klare Antwort: nichts. Warum toleriert die Behörde illegale Kartencasinos und Wettbüros? Warum werden illegale Automaten nicht beschlagnahmt? Warum werden Beamte und Polizisten nicht ausreichend geschult und informiert – zum Beispiel über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom September 2005, aus der klar hervorgeht, wann bei einem Kartenspiel verbotenes Glücksspiel und somit ein Verstoß gegen § 168 des Strafgesetzbuches vorliegt?

Warum werden Beamte und Polizisten zu wenig darüber informiert, wie gegen illegales Glücksspiel vorgegangen werden kann? Ich frage mich, wo hier das Bundeskriminal­amt ist. Wo ist hier die Kontrolle und wo ist hier der Vollzug?

Eine Ausnahme scheint Salzburg zu sein. Die Salzburger Polizei hat in den letzten Wochen bei Razzien in Bars und Lokalen in Begleitung von Finanzbeamten mehrmals Kontrollen durchgeführt. Ergebnis: jede Menge beschlagnahmte Automaten; Verwal­tungsstrafverfahren gegen Automatenaufsteller und Lokalbesitzer wurden wegen des Verdachtes des illegalen Glücksspieles eingeleitet.

Daher fordere ich die für das Glücksspiel zuständigen politischen Verantwortlichen und die für die Vollziehung zuständigen Behörden auf, österreichweit dem Salzburger Beispiel zu folgen und endlich gegen illegale Casinos und illegale Wettbüros vorzu­gehen.

Fast jeder von uns kennt jemanden persönlich oder ist darüber in Kenntnis, welche Folgen die Spielsucht nach sich zieht: Existenzen werden zerstört, Familien werden zerrüttet, es kommt zum Abrutschen in die Kriminalität und mehr. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass die Einhaltung der im Glücksspielgesetz vorgesehenen Schutzmechanismen rigoros kontrolliert wird.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 176

Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger und vor allem unsere Jugend, sie alle haben ein Recht darauf, vor illegalem Glücks- und Wettspiel geschützt zu werden. Wir sollten die Warnungen der Jugendanwaltschaft ernst nehmen. Sie hat bereits vor einiger Zeit auf von illegalen Glücks- und Wettspielbüros ausgehende Gefahren für die Jugendlichen hingewiesen. Es ist auch kein Geheimnis, dass die Beschaffungskriminalität im Umfeld von Wettbüros und Wettcafés gerade unter den Jugendlichen deutlich zugenommen hat.

Wir Sozialdemokraten werden daher in nächster Zeit dem Umgang der Behörden mit dem illegalen Glücksspiel sowie der Vollziehung des Glücksspielgesetzes größte Auf­merksamkeit schenken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.35


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


19.35.04

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Wenn wir heute eine Änderung des Glücksspielgesetzes beschließen, setzen wir damit die 3. Geldwäsche-Richtlinie der EU um – diese macht nämlich eine Anpassung des Glücksspielgesetzes notwendig. Wir hatten ja vor, eine große Glücksspielgesetz-Novelle zu machen. Es gibt bereits seit November 2007 eine Regierungsvorlage für eine große Glücksspielgesetz-Novelle, die aber bis heute nicht beschlossen wurde.

Im Bereich der Gewerbeordnung und des Bankengesetzes haben wir die 3. Geld­wäsche-Richtlinie bereits umgesetzt; im Bereich des Glücksspiels ist ein Diskussions­prozess im Gange. Es gibt große Unterschiede zwischen dem großen und dem kleinen Glücksspiel. Das große Glücksspiel betrifft zwölf Casinos, die bundesweit einheitlich geregelt sind. Es ist für die Casinostandorte eine besondere Attraktion, dass es dort so etwas gibt; das betrifft nicht nur den Bereich des Spiels, sondern auch den gastro­nomischen Bereich sowie Kongress- und Veranstaltungszentren.

In den Casinos ist der Besuch der Spielbank nur bei Volljährigkeit, natürlich mit Nach­weis der Identität, erlaubt. (Bundesrat Gruber: Na Gott sei Dank!) – Ja, das habe ich ja gesagt, beim großen Glücksspiel ist das geregelt. Es ist – wie auch Sie, Kollege Gruber, schon angeführt haben – wichtig, dass Transaktionen zur Geldwäsche und zur Terrorismusbekämpfung bei uns in Österreich bestmöglich ausgeschlossen sind, dass unsere Casinos einen guten Ruf haben und dass dieser weiter aufrecht bleibt. So ist die Anpassung der geltenden Sorgfalts- und Meldepflicht ein großes Anliegen.

Das kleine Glücksspiel ist hingegen Landessache. Es ist von den Bundesländern unterschiedlich geregelt, und da kommt es öfters zu Übertretungen. Wir in Nieder­österreich hatten vor zwei Jahren eine große Diskussion über das Glücksspiel und über die Neuregelung. Wir haben das insofern geregelt, als jeder Betreiber die Seriosität nachweisen muss, der Spieler volljährig sein und dies durch einen Lichtbildausweis nachweisen muss und die Gemeinden die Möglichkeit haben, Bannmeilen zu schaffen. Das heißt, dass im Umkreis von Schulen, Kirchen und ande­ren wichtigen Gebäuden keine Glücksspiele angeboten werden dürfen. Ich glaube, das ist sehr wichtig, um dem Jugendschutz gerecht zu werden.

Es gibt auch eine Mindest- und Maximalanzahl von Spielgeräten. Ich denke, die Spiel­salons werden bei uns ähnlich wie die Casinos kontrolliert. Wir haben das in Niederösterreich in eine gute Form gestellt. Es ist wichtig, dass das bei beiden gut geregelt ist – sowohl beim kleinen als auch beim großen Glücksspiel. Wir sollten


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 177

daher in Zukunft verstärkt die große Reform des Glücksspielgesetzes vorantreiben. (Beifall bei der ÖVP.)

19.38


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


19.38.54

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist erfreulich, dass wir uns so einig sind. Auch wir sind der Meinung, dass die jetzige Novelle sinnvoll und nützlich ist und natürlich umgesetzt werden muss. Sie hätte schon schneller umgesetzt werden können. Auch wir möchten darauf aufmerksam machen, dass es Glücksspiel nicht nur in den Casinos gibt, sondern auch in anderen mehr oder weniger legalen Bereichen.

Mit Frau Kollegin Diesner-Wais gehe ich nicht ganz konform, und zwar mit der Behauptung, das kleine Glücksspiel würde in Niederösterreich von den Ansprüchen her so geführt wie die Casinos Austria. Was die Zugangsbeschränkungen und vor allem die Beratung für Menschen betrifft, bei denen man beobachtet, dass sie sehr viel spielen und sich das eigentlich nicht leisten können, muss ich sagen, das ist in einem Casino ganz anders als – nennen wir es beim Namen – bei den Admiral Sport­wetten.Es ist für mich gerade beim kleinen Glücksspiel in Niederösterreich schon auch sehr beunruhigend, dass offensichtlich inzwischen in jeder Kleinstadt ein kleines Casino vonnöten ist. Diese Zunahme von sehr niederschwelligen Spielmöglichkeiten – sprich: da kann ich ja auch hingehen, wenn ich nur eine Jean anhabe; das geht im Casino nicht – finde ich beunruhigender als ein Casino, das irgendwo herumsteht und möglicherweise auch Spielsucht hervorrufen kann. Ich denke, dass dieses kleine Glücksspiel, das jederzeit und leicht erreichbar ist, um einiges gefährlicher ist und man dieses sicher nicht mit Casinos vergleichen kann.

Es wäre uns ein großes Anliegen, dass man da Regelungen schafft, dass auch zumindest in diesem Bereich mehr geschaffen wird als freiwillige Beschränkungen, denn mehr gibt es in Niederösterreich derzeit auch nicht. Ja, es gilt das Jugend­schutz­gesetz, aber es gibt auch Menschen über 18, die spielsuchtgefährdet sind, und auch zu deren Schutz sollte man dafür sorgen, dass es zumindest einige Sicherheitsvor­kehrungen gibt.

Dass man Glücksspiel nicht verbieten kann, ist klar – jede Sucht, die man verbietet, wird eher zur Kriminalität führen, als dass die Sucht beendet wird –, aber es ist eben wichtig, dass man unterstützt, wenn man merkt, dass Menschen suchtgefährdet sind.

Wichtig sind faire Regeln, wichtig ist Unterstützung bei Suchtentwöhnung und vor allem, dass eben Suchterkrankungen rechtzeitig erkannt werden können – und das muss für alle Anbieter von Glücksspiel gelten. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Zangerl.)

19.41


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Molz­bichler. – Bitte.

 


19.41.47

Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Um für eine zeitgerechte Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union zu sorgen, wurde im Nationalrat der Änderung des Glücksspielgesetzes zugestimmt, und auch ich werde heute dieser Änderung zustimmen, da sie meiner Meinung nach längst fällig ist, obwohl bis dato die


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Arbeiten betreffend die Regierungsvorlage für den gesamten Bereich des Glücks­spielwesens noch nicht vollständig abgeschlossen werden konnten.

Da der gleichartige Spielerschutz für alle Bürgerinnen und Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie das Werbeverbot auf europäischer Ebene gelöst werden müssen, müssen alle beteiligten Länder entsprechende gesetzliche Regelungen vor­weisen, damit es keine Hindernisse für das Inkrafttreten dieser gemeinsamen Rege­lung gibt.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der Neuwahlen im Herbst dieses Jahres sowie der noch nicht vollständig ausgearbeiteten Regierungsvorlage für das Glücks­spielwesen war beziehungsweise ist dieser Antrag meiner Meinung nach dringend erforderlich. Zusätzlich muss noch darauf hingewiesen werden, dass diese Änderun­gen auf den Empfehlungen des internationalen Gremiums zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der Financial Action Task Force on Money Laundering, beruhen und bereits seit 15. Dezember 2007 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hätten umgesetzt werden müssen.

Die 3. Geldwäsche-Richtlinie wurde beinahe gänzlich in österreichisches Recht umge­setzt, mit Ausnahme im Bereich der Casinos. – Die Europäische Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Zudem wird Österreich als Mitglied dieser Organi­sation durch den Internationalen Währungsfonds auf die Einhaltung der Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung hin geprüft werden. Für eine positive Bewertung Österreichs bei der bevorstehenden Prüfung ist jedoch die vollständige Umsetzung dieser Geldwäscherichtlinie eine grundlegende Voraus­setzung.

Da das Volumen der Geldwäsche in den letzten Jahren zugenommen hat und es aufgrund der Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu einer verschärften Kontrolle im Bereich des Finanzsektors gekommen ist, werden immer häufiger Fälle von Geld­wäsche durch Glücksspiel bekannt. So wird etwa Geld aus Drogengeschäften in bar an der Kasse in Spielchips gewechselt und mit möglichst geringem Verlust gesetzt. Anschließend werden die Spielchips wieder in Bargeld umgetauscht und als sauberer Spielgewinn deklariert.

Genaue Daten und Untersuchungen in diesem Bereich gibt es leider nicht. Expertinnen und Experten meinen, dass eine Gesamtsumme im Bereich der Geldwäsche schwer zu nennen sei, festzustellen sei jedoch eine starke Zunahme der Geldwäsche in den letzten Jahren. Es wird davon ausgegangen, dass weltweit zwischen 508 Milliarden € und 1 586 Milliarden € saubergewaschen werden.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Abschließend ist festzustellen, dass in der kom­menden Legislaturperiode an der Konkretisierung der Regierungsvorlage zum Glücks­spielgesetz verstärkt gearbeitet werden muss. Dabei sind aus sozialdemokratischer Sicht folgende Aspekte wichtig: Ausweitung des Spielerschutzes sowie Schutz der Jugendlichen bezüglich Zugang zu Glücksspielen, und auch der Bereich Kontrolle und staatlicher Einfluss auf den Glücksspielbereich muss weiterhin diskutiert werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.45


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.

 


19.46.05

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese zwei Vertragsverletzungsverfahren


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 179

haben eines sehr deutlich zutage gebracht, nämlich dass es Sinn macht, in Österreich ein Glücksspielmonopol zu haben, um – und die Gefahren sind aufgezeigt worden – einerseits einen effizienten Spielerschutz gewährleisten zu können, aber natürlich auch, um die vielfältigen Formen von Kriminalität abwehren zu können.

Dieses strenge Konzessionssystem und diese hohen österreichischen Schutzstan­dards sind notwendig, weil im Glücksspiel einfach besondere Gefahren gegeben sind und wir auch eine strenge innerstaatliche Glücksspielaufsicht brauchen.

Es gibt aber noch einen weiteren ganz wesentlichen Grund, den ich als Sportstaats­sekretär hier ansprechen möchte: Unsere gesamte Sportförderung lebt auch vom Glücksspielmonopol, und wir konnten daher – hier gibt es steigende Gewinne – vom Jahr 2000 bis jetzt, bis 2008, die Gelder, die in den Sport fließen, verdoppeln.

Daran sieht man schon, wie wichtig in diesem Bereich strenge gesetzliche Maß­nahmen sind, damit man das Glücksspiel zwar einerseits kundenfreundlich gestaltet, auf der anderen Seite aber auch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen setzt, damit uns das Glücksspiel nicht entgleitet.

Daher bin ich froh, dass es hier zu Verbesserungen kommt, und ich gehe davon aus, dass diese Novelle auch im Bundesrat eine breite Zustimmung finden wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum.)

19.48


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

19.48.3727. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, das Arzneimittelgesetz und das Rezept­pflichtgesetz geändert werden (561 d.B. und 665 d.B. sowie 7981/BR d.B. und 8006/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Stadler. Ich bitte um den Bericht.

 


19.48.58

Berichterstatter Werner Stadler: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, das Arzneimittelgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sofort zur Antrag­stellung:


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Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gruber. Ich erteile ihm dieses.

 


19.49.41

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer erinnert sich nicht an die unrühmlichen Vorkommnisse während der Olympischen Spiele in Turin? – Wenn man sich die Chronologie der Dopingskandale anschaut, kommt man allerdings unweiger­lich zu dem Schluss, dass es nicht fünf vor zwölf, sondern schon einiges nach zwölf ist.

Ja – ein eindeutiges Ja! – zu verschärften Doping-Bestimmungen. Wir begrüßen, dass in Zukunft das Vorrätighalten von Anabolika, Hormonen und Stimulanzien unter Strafe gestellt wird. Es ist gut, wenn Gen-Doping und Blut-Doping in die Strafbestimmungen aufgenommen werden; es ist sehr gut, wenn eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die die Veröffentlichung von Namen gesperrter Doping-Sünder möglich macht.

In Zukunft können auch Polizeiorgane bei Kontrollen nach § 22 des Anti-Doping-Ge­setzes herangezogen werden. Bedauerlich ist allerdings, dass ein Unterausschuss, in dem weitere wichtige Punkte erörtert werden sollten, wegen der vorzeitigen Been­digung der Gesetzgebungsperiode nicht mehr zusammentritt.

Diskussionsstoff soll der Grundsatz bieten, warum Sportlerinnen und Sportler, die selbst dopen, nicht strafbar sein sollen. Ich persönlich teile hier die Auffassung einiger Experten, dass man nur über mögliche Strafandrohungen zu den Hintermännern kommt.

Sportlerinnen und Sportler, die bei internationalen oder nationalen Veranstaltungen mit Hilfe fremder Personen oder in Eigenverantwortung sich selbst dopen, setzen nicht nur ihre Gesundheit aufs Spiel, sondern zeigen meines Erachtens auch eine große Unfairness und Unsportlichkeit gegenüber den anderen Teilnehmern und machen sich durch Entgegennahme von Preis- und Sieggeldern meiner Meinung nach eines Betruges schuldig – man könnte das unter Umständen auch „Sportbetrug“ nennen.

Als großes Problem stellt sich immer mehr die uneinheitliche Regelung von Anti-Doping-Maßnahmen auf europäischer Ebene heraus. Es wäre daher höchste Zeit und enorm wichtig, dass auf europäischer Ebene endlich Maßnahmen gesetzt werden, die zu einer Harmonisierung strafrechtlicher Anti-Doping-Bestimmungen führen.

Genauso wichtig wäre es aber auch, Aufklärungsarbeit zu leisten, die dazu führen soll, dass das Unrechtsbewusstsein bei Trainern, Betreuern und Aktiven gestärkt wird. Die Botschaft muss lauten: Doping ist kein Kavaliersdelikt, Doping ist unfair und unsportlich, Doping erfüllt den Tatbestand des Sportbetrugs, Doping gefährdet die Gesundheit und hat im Sport nichts zu suchen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

19.52


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Edgar Mayer. – Bitte.

 


19.53.10

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben uns vor zirka einem Jahr mit der Verschärfung der Doping-Gesetze befasst, und ich habe damals schon angemerkt,


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 181

dass es auch wichtig ist, dass wir die Sportler nicht kriminalisieren und nicht solche Wege gehen wie zum Beispiel Spanien, Italien oder auch Frankreich. Diese Verhält­nisse wollen wir eher nicht, und das ist auch in diesem Gesetz jetzt so geblieben. Das ist mir ganz wichtig!

Ich habe damals auch schon gesagt, dass, sollte es bei der Umsetzung dieser neuen Doping-Gesetze Probleme geben, man das dann rasch evaluieren sollte. – Und tatsächlich hat es wieder einige Probleme gegeben, und ich bin dem Herrn Staats­sekretär sehr dankbar, dass wir hier so rasch mit einem neuen Gesetz darauf reagieren konnten, weil wirklich Handlungsbedarf besteht.

Es kommt nun zu einer Zusammenfassung der gerichtlichen Strafbestimmungen sozu­sagen unter einem Hut, auch unter Einbeziehung von Blut-Doping und Genmanipu­lationen. Hier gibt es auch eindeutige Verbesserungen im Gesetz.

Ich finde es auch wichtig, dass der Besitz von Drogen-Substanzen jetzt unter Strafe gestellt wird. Auch die Vorgabe, die Namen von wegen Dopingvergehen gesperrter Sportler zu veröffentlichen, ist richtig, genauso wie die Schaffung einer Rechts­grund­lage für die Heranziehung von Polizeiorganen bei Kontrollen nach § 68a Arzneimittel­gesetz. – Das sind, wie gesagt, wesentliche Verbesserungen.

Sie werden mir auch recht geben, dass wir hier nicht nur den Spitzensport genauer unter die Lupe nehmen müssen, sondern auch den Breitensport. Es ist auch ganz, ganz wichtig, Voraussetzungen zu schaffen, um diese Fitnesseinrichtungen, diese Sporteinrichtungen zu kontrollieren, wie wir ja vorgestern im Ausschuss gehört haben, wo wir wirklich sehr gut von Leuten des Ministeriums informiert wurden. Ich darf mich diesbezüglich also für eine sehr gute Ausschussarbeit im Bundesrat herzlich bedanken.

Ich denke, dass besonders unter dem Deckmantel des Breitensports buchstäblich Schindluder getrieben wird. Es wird auf kriminelle Weise mit verbotenen anabolen Substanzen gedealt, und einfache sogenannte Fitness-Sportler haben plötzlich Muskelberge wie Conan der Barbar.

Ich kann auch aufgrund der aktuellen Situation bei der Tour de France, die ja vom Spitzensport zum Spritzensport verkommt, betonen, dass Österreich hier eine ganz vorbildliche Gesetzesmaterie vorgelegt hat.

Das Ganze wird aus österreichischer Sicht doch etwas versöhnlicher, wenn wir an die großartigen Erfolge von Bernhard Kohl denken. Wir freuen uns sehr über einen ausgezeichneten österreichischen Sportler, der hier wirklich aufzeigt! Ich hoffe wirklich von ganzem Herzen, dass Bernhard Kohl ein sauberer Radsportler ist, mit dem wir Österreicher noch viele, viele Jahre unsere Freude haben werden.

Ich muss dich, Herr Staatssekretär, wirklich und mit allem Ernst ersuchen, auch im Bereich der Europäischen Union etwas zu unternehmen – Kollege Gruber hat das richtigerweise angesprochen –, dass wir hier doch gemeinsam vorgehen, dass sich die Europäische Union auch insgesamt klar wird bezüglich dieser Situation und dass wir hier gemeinsame Bestimmungen bekommen, um wirklich einheitlich vorzugehen.

Ich darf hier ganz kurz einen Bericht aus der „Kleinen Zeitung“ erwähnen, in dem ein Labor gezieltes Doping anbietet. Ich zitiere:

„Ein spanisches Labor soll Radsport-Profiteams ein Angebot für interne Doping-Kon­trollen unterbreitet haben. ,In einer E-Mail, die an mehr als zehn Profi-Radsportteams adressiert wurde und der ARD‘“, also der deutschen Fernsehanstalt, „,vorliegt, bietet die Universidad de Extremadura in Cáceres an, durch Urin-Analysen ein komplettes Steroid-Profil der Radfahrer der Profiteams durchzuführen‘, hieß es dazu in einer


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Pressemitteilung des Westdeutschen Rundfunks Köln. Mit solchen Steroid-Profil-Analysen können sich Sportler an Grenzwerte herandopen und positiv getestete Fahrer rechtzeitig vor einer offiziellen Doping-Kontrolle aus dem Rennen genommen werden.

Der in der ARD-Livesendung von der Tour am Samstag als Absender genannte Prof. Dr. Marcos Maynar Marino habe in der E-Mail explizit darauf hingewiesen, dass sein Labor die gleiche Untersuchungsmethode wie der Weltradsportverband UCI verwende.“

Ich darf es nochmals erwähnen: Wenn wir hier keine gemeinsame Handhabe gegen derartige zweideutige Angebote haben, dann werden wir diesen Radsport niemals sauber bekommen. Da gebe ich dir, lieber Kollege Gruber, hundertprozentig recht!

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch die Fußball-Europameisterschaft positiv erwähnen. Hier wurden mehr als 300 Proben genommen, und kein einziger dieser Fußballsportler war gedopt. – Das ist, so glaube ich, ein deutliches Zeichen aus dem Bereich des Fußballsports, dass dieser sauber ist und keine Probleme wie der Radsport hat, oder wie das auch immer wieder in der Leichtathletik vorkommt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich denke, wir können natürlich nicht alle Spitzensportler über einen Kamm scheren. Es ist nach wie vor ein kleiner Prozentsatz, der sich Dopingmittel bedient – es sind in etwa 2 Prozent –, und viele, viele sind auf der sauberen Seite, und diese gehören durch dieses Gesetz geschützt.

Ich bin sehr dankbar für den Abänderungsantrag aus dem Nationalrat, durch den auch Gen-Doping in diese Vorlage aufgenommen und bei den Jugendlichen, bei den Minderjährigen das Strafausmaß auf drei Jahre erhöht wurde, damit wir in Hinkunft diese ganzen Geschichten besser kontrollieren beziehungsweise in diesem Gesetz wiederfinden können.

Es ist wichtig, dass es zu diesem Thema – das möchte ich extra bemerken – einen gemeinsamen, einen einstimmigen Beschluss gibt und wir gemeinsam und geschlos­sen gegen Doping auftreten werden.

Wir würden uns vielleicht eines wünschen, nämlich dass die etwa 70 österreichischen Sportler, die jetzt bei Olympia in China dabei sein werden, sozusagen sauber sind und dass wir uns gemeinsam über gute Ergebnisse und vielleicht die eine oder andere Medaille freuen können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

19.59


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


19.59.45

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Leben von Millionen von Menschen spielt der Sport eine bedeutende Rolle, weit mehr als früher – der Hochleistungssport genauso wie der Breitensport.

Sport ist eine sinnvolle Freizeitgestaltung und dient zur Vorbeugung im Gesundheits­bereich beziehungsweise zur Rehabilitation. Sport dient zur Unterhaltung oder zum Erleben der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit. Besonders wichtig scheint mir der Profisport zu sein, weil dieser eine Vorbildwirkung hat.

Was mich persönlich aber etwas nachdenklich stimmt, ist jener Umstand, dass von den Sportlern Leistungen erwartet werden, welche meist ohne Zufuhr von legalen und illegalen Substanzen gar nicht mehr möglich sind. Der gesellschaftliche Druck, immer


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schneller und immer besser zu sein und immer spektakulärere Ergebnisse zu erzielen, ist immens.

Daher sollte auch seitens der Politik signalisiert werden, dass Sport in all seinen Facetten gewünscht und gefördert wird, jedoch nicht um den Preis der Gefährdung der eigenen Gesundheit und unter Verwendung von illegalen Substanzen.

Mit dem Anti-Doping-Gesetz wird es endlich möglich sein, die Handlanger des Dopings gesetzlich zu belangen. Bisher war es ja so, dass in erster Linie die SportlerInnen selbst strafbar wurden. Auch die bestehende Gesetzeslage machte es SportlerInnen schwer, illegale Substanzen zu sich zu nehmen. Um an Dopingmittel zur rechten Zeit heranzukommen, braucht es ja ein ausgeklügeltes System vor allem von Menschen, die bereit sind oder waren, diese Substanzen zu besorgen, zur Verfügung zu stellen und auch zu verabreichen. Das kann man sich ja nicht beim Greißler um die Ecke besorgen.

Mit der Verabschiedung dieser Gesetzesmaterie werden wir diese Handlanger­tätig­keiten, den Besitz und den Handel mit Dopingmitteln strafbar machen. Das ist eine gute und richtige Entwicklung, denn wenn wir wirklich erreichen wollen, dass beim Sport fair gearbeitet wird, dann müssen wir auch zu solchen Mitteln greifen.

Wir sehen aber noch zahlreiche Bereiche, die wir novellieren möchten, Herr Staats­sekretär, vor allem in Verbindung mit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, einer GmbH. Hier gibt es doch einige Punkte, die nicht klar genug geregelt sind: Inwiefern kann die AGES Daten weiterleiten, wenn sie eine GmbH und keine Behörde ist? Können illegale Substanzen an der Grenze abgefangen werden? Kann die Zollwache diese beschlagnahmen? – Das sind einige der Fragen, die uns auch noch in Zukunft beschäftigen werden.

Ein anderes Thema ist das Berufsverbot. Klar ist, dass Ärzte einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen, wenn sie wissentlich, bewusst Dopingmittel anwenden. Was aber, wenn Ärztinnen und Ärzte das nicht wissen und diese Substanzen aus Unwis­senheit verabreichen und verschreiben? Wie gehen wir dann vor? Können wir von diesen Ärztinnen und Ärzten erwarten, dass sie das Doping-Gesetz oder die Doping-Bestimmungen auswendig kennen? Wie gehen wir mit Verurteilten um? Ist es akzep­tabel, dass SportlerInnen, die des Dopings überführt wurden, nach der Sperrfrist mit einer Selbstverständlichkeit wieder weitermachen beziehungsweise als Trainer weiter­arbeiten? – Also hier gilt es noch etliche Fragen zu klären, und wir hoffen auf eine Novellierung, die diese Punkte, diese offenen Fragen beantworten wird. Denn letzt­endlich geht es darum, im Sport das Fairplay zu begrüßen und zu unterstützen, und Dopingmittel haben darin nichts verloren. Die Hintermänner und die Hinterfrauen sollen letztendlich strafrechtlich verfolgt werden. Aber nur mit diesem Gesetz alleine wird es leider Gottes nicht getan sein. – Danke. (Beifall bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

20.04


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


20.04.30

Bundesrat Werner Herbert (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich eigentlich den Ausführungen meiner Vorredner überwiegend an­schließen. Sie haben schon vieles vorweggenommen, was es zu dieser Materie zu sagen gibt. Wir wissen, dass Doping – insbesondere im Leistungssport – mittlerweile ein Wirtschaftsfaktor geworden ist, wo irrsinnig viel Geld gemacht werden kann, und in


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der Gegenüberstellung zu dem, was man im Sport alles erreichen kann, ist das offensichtlich ein so lukratives Geschäft geworden, dass man mittlerweile internationale Querverbindungen feststellen kann.

Ich möchte aber eines hier schon ganz besonders festhalten, und zwar dass offen­sichtlich Doping, wenn auch gut organisiert und international verzweigt, doch nur einen kleinen Kreis der Sportler – und insbesondere der Spitzensportler – betrifft und der überwiegende Teil der Sportler sicherlich außerhalb der Verwendung verbotener Sub­stanzen oder strafbarer medizinischer Anwendungen steht. Kollege Mayer hat schon gesagt, die Fußball-Europameisterschaft ist ein Beispiel dafür, dass nicht alles im Sport mit Doping in Verbindung gebracht werden kann, wenngleich es natürlich viele nega­tive Beispiele dazu gibt.

In diesem Zusammenhang muss man schon auch die Sportverbände in die Pflicht nehmen, denn hier sind sie schon gefordert, sich ganz klar zu positionieren. Wenn man sieht, wie zaghaft der Sportverband in der Leichtathletik-Branche in Verbindung mit der Entsendung unserer Sportler und Betreuer – ohne hier explizit Namen zu nennen – zur Weltmeisterschaft nach Peking umgeht (Ruf bei der ÖVP: Olympiade!), dann darf man sich – Olympiade, Entschuldigung, danke für den Hinweis – natürlich nicht wundern, wenn das vielleicht auch von manchen Spitzensportlern doch als Kavaliersdelikt betrachtet wird. Daher mein Appell: Die Sportverbände müssen klarer gegen Doping auftreten, Dopingfälle effizient und nachhaltig verfolgen und auch sanktionieren und das natürlich auch in der Öffentlichkeit klar transportieren.

Der Botschaft des Kollegen Gruber, Doping hat bei uns keinen Platz, ist nichts hinzuzufügen. Wenn es uns gelingt, auch in der Öffentlichkeit dieses Bild weiter­zutransportieren und auch in erster Linie die Jugend und den Nachwuchssport damit anzusprechen, dann, glaube ich, haben wir jene sauberen und fairen sportlichen Aktivitäten, die wir uns alle wünschen. Wir glauben, dass dieses Bundesgesetz ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist. Es wird daher auch unsere Zustimmung finden. – Danke. (Beifall der Bundesräte Gruber und Ing. Kampl.)

20.07


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.

 


20.07.41

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Doping ist wahrscheinlich die größte Gefahr für den Sport über­haupt. Wenn in den Sport Vertrauen gesetzt und dieses Vertrauen dann missbraucht wird, dann verliert der Sport natürlich viel von seiner Faszination.

Junge Menschen suchen Idole. In vielen Bereichen finden sie diese nicht. Im Sport werden diese gefunden. Und ein Idol kann nur jemand sein, der strahlt und glänzt – und strahlen und glänzen kann man nur, wenn man nicht selbst beschmutzt ist. Der Erste, den die Verantwortung trifft, ist schon der Sportler, die Sportlerin. Diese Verant­wortung kann niemand dem Sportler, der Sportlerin abnehmen. Allerdings sind die Sportler in der Kette des Sports das schwächste Glied. Das heißt, wollen wir im Kampf gegen Doping erfolgreich sein, muss die Politik ihre Hausaufgaben erfüllen. Die Sportverbände sind angesprochen worden. Sie müssen ihren Beitrag leisten. Es ist aber auch die Wirtschaft gefordert und sollte sich dort, wo Doping im Spiel ist, sofort vom Sponsoring zurückzieht. Nur wenn alle hier mittun, dann besteht eine Chance, diesen Kampf zu gewinnen.


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Es gibt welche, die im Anti-Doping-Kampf tätig sind, die vom verratenen Sport sprechen und davon, dass dieser Kampf nicht zu gewinnen ist. Ich will mir den Glauben nicht nehmen lassen, dass es doch möglich ist, auch heute sauber und fair zu siegen. Das, was wir als Bundesregierung machen können, das, was das öster­reichische Parlament machen kann, was im Nationalrat schon beschlossen worden ist, was von Ihnen heute hier im Bundesrat beschlossen wird, ist natürlich nur ein Rädchen in diesem großen System.

International, auf europäischer Ebene, ist es leider so, dass ein gemeinsames Vor­gehen nicht möglich ist, weil hier die nationalen Regelungen völlig unterschiedlich sind und auch seitens der Länder wenig Bereitschaft besteht, gemeinsam vorzugehen. Das reicht von strengen strafrechtlichen Bestimmungen, zum Beispiel in Italien, aber jetzt auch in Frankreich, bis hin zu Ländern, wo dieser Bereich gesetzlich überhaupt nicht geregelt ist, aber trotzdem ganz gut funktioniert. Schweden ist zum Beispiel ein solches Land, wo die Sportverbände alles selbst regeln.

Was haben wir hier in Österreich gemacht? Wo sind die entscheidenden Verbes­serungen? – Erstens einmal muss jetzt die Polizei helfen, wenn es notwendig ist, zum Beispiel in den Fitnessstudios. Zweitens – das möchte ich dem Kollegen von den Grünen sagen –: Es ist unrichtig, dass die Zollbehörden nicht verpflichtet sind, etwas zu tun. § 29 legt eindeutig fest, die Zollbehörden und die Zollorgane haben an der Vollziehung von Verboten und Beschränkungen des Besitzes, der Verbringung und der Verwendung mitzuwirken. Es ist also in § 29 geregelt, dass hier selbstverständlich auch die Zollbehörden mit eingebunden sind.

Noch ein wichtiger Punkt: Was war bisher das Problem? – Polizisten haben fest­gestellt, dass jemand mit Dopingsubstanzen unterwegs war. Derjenige hat behauptet, er braucht das für seinen Eigenbedarf. Auch wenn das völlig unglaubwürdig war, hat das ausgereicht, und man konnte nichts machen. Wir haben jetzt den Besitz unter Strafe gestellt. Turin ist im Zusammenhang mit Blutdoping mehrfach erwähnt worden. Das war auch unklar. Jetzt haben wir klar geregelt, dass Blutdoping und auch Gen­doping unter Strafe gestellt sind. Das sind entscheidende Fortschritte, denn bisher war nur das Inverkehrbringen und das Verabreichen von Dopingmitteln unter Strafe gestellt.

Man soll und darf hier nie selbstzufrieden sein, aber wir können zu Recht sagen, dass dieses Gesetz auch bei den Verantwortlichen des Internationalen Olympischen Komitees entsprechende Beachtung gefunden hat. Österreich wird unter Beobachtung stehen, auch in Peking, aufgrund der Vorkommnisse sowohl in Salt Lake als auch in Turin.

Daher bin ich froh, dass wir heute gerade noch zeitgerecht vor dem 8. August, wenn dann – ungefähr um diese Zeit, nämlich um 8.08 Uhr, weil das eine Glückszahl in China ist – die Olympischen Spiele eröffnet werden, in Österreich dieses moderne Anti-Doping-Gesetz beschließen. Und wir haben die neue Struktur der NADA Austria, der Nationalen Anti-Doping-Agentur, mit einer neuen Geschäftsführung, mit doppelt so vielen Mitteln ausgestattet wie in der Vergangenheit. Seitens des Bundes wird hier die Ernsthaftigkeit im Kampf gegen Doping von uns, glaube ich, klar unterstrichen. Wir sind hier auf einem guten Weg, aber noch lange nicht im Ziel. Aber ich bin froh, dass wir einmal diesen Schritt übereinstimmend hier setzen können, und bedanke mich für die Unterstützung. Es liegt im Interesse des Sportes, aber auch im Interesse des Rufes der Republik Österreich. (Allgemeiner Beifall.)

20.12


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.


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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nom­men.

20.13.1728. Punkt

Entschließungsantrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Grundrechte-Charta, weltweit zunehmende Verfolgungen von Christen und Sicherung der Religionsfreiheit (168/A(E)-BR/2008 sowie 8012/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mayr. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Walter Mayr: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen.

Der Entschließungsantrag vom 24. April 2008 und der Abänderungsantrag vom 22. Juli 2008 liegen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 den Antrag, die dem schriftlichen Ausschussbericht angeschlossene Entschließung anzunehmen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke. Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. – Bitte.

 


20.14.31

Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist dieser Tag schon lange und es hat heftige Diskussionen gegeben. Ich bin ganz froh darüber, dass beim letzten Punkt dieser Tagesordnung ein gemeinsamer Ent­schließungsantrag zu einem Thema steht, das uns allen miteinander ein wichtiges Anliegen sein muss. Es geht um Menschenrechte, es geht um die Verankerung von Menschenrechten und um das eindeutige Bekenntnis zu Menschenrechten und im besonderen Fall zur Freiheit der Religionsausübung. Wir haben ja in Österreich die gute Tradition, die Ausübung von Religion frei zu gestalten.

Wir haben ja da eine Tradition, die über 100 Jahre alt ist. Überhaupt: Menschenrechte werden nie von heute auf morgen auf der ganzen Welt dort sein, wo wir sie uns wünschen. Wir haben aber den Auftrag, wenn es uns auf dem Gebiet schon besser geht wie bedrohten Christen irgendwo in der Welt, bedrohten Religionsausübern und


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Religionsbekennern irgendwo in der Welt, dann darauf zumindest aufmerksam zu machen und alles zu tun, dass es dort besser wird.

Es ist vielleicht ein nicht ganz passendes Datum: Als Oberösterreicher möchte ich es aber nicht verabsäumen, darauf hinzuweisen, dass natürlich auch politische Men­schenrechte hier im Raum stehen und dass es interessant ist, dass heute der 600. Jahrestag des ersten Zusammentretens des oberösterreichischen Landtages in Ausübung seiner politischen Grundrechte oder am Beginn dieser politischen Grund­rechte ist. (Bundesrat Bieringer: Wir Oberösterreicher!) – Wir Oberösterreicher, seit 600 Jahren! So ein Datum muss man fast nennen.

Man sieht, es hat vielleicht lange gedauert, bis sich dieses politische Menschenrecht dorthin entwickelt hat, wo es heute ist. Ich hoffe aber, dass wir beim Recht auf freie Religionsausübung schneller auf der ganzen Welt wirkliche und merkliche Verbes­serungen erreichen werden. Wenn wir gemeinsam hier einen ganz kleinen Beitrag leisten können, dann soll es dieser Entschließungsantrag sein.

In diesem Sinne hoffe ich, dass dieser Antrag auch völlig einhellig in diesem Hause angenommen wird, so wie viele Dinge in dieser Kammer einhellig angenommen wurden und wir das Gemeinsame über das Trennende gestellt haben. – In diesem Sinne danke sehr. (Allgemeiner Beifall.)

20.17


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Wink­ler. – Bitte.

 


20.17.45

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Hans Winkler: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, es ist jetzt schon spät; Sie hatten einen langen Tag, aber ich wollte mich dennoch kurz zu Wort melden, um auch von Seiten der Regierung ein Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte abzulegen.

Die Achtung der Menschenrechte ist seit jeher ein besonderes Anliegen, ein Pfeiler der österreichischen Außenpolitik – und ist es natürlich auch in dieser Bundesregierung. Ausdrücklich möchte ich betonen, dass gerade das Recht auf Ausübung der Religion ein grundlegendes Menschenrecht ist, das auch in der Europäischen Men­schen­rechtskonvention verankert ist. Es ist das ein wichtiges Recht, das – scheinbar – manchmal im Widerspruch zu anderen Menschenrechten steht. Daher möchte ich in aller Deutlichkeit sagen, dass für uns – ich bin davon überzeugt: für Sie alle – Menschenrechte unteilbar sind; sie sind universell und unteilbar. Das heißt, dass ein Berufen auf Menschenrechte nicht andere Menschenrechte außer Kraft setzen kann.

Gerade das Recht auf freie Religionsausübung kommt manchmal in Konflikt mit ande­ren Rechten. Denken wir zum Beispiel an das Recht der freien Meinungs­äußerung. Im Karikaturenstreit war ja eindeutig ein Widerstreit zwischen diesen beiden Menschen­rechten erkennbar. Da muss man eben mit Augenmaß – auch mit einem gewissen Verständnis – vorgehen. Aber niemals kann das Recht auf freie Religions­ausübung das Recht auf Leben, das Recht von Frauen, das Recht, vor unmenschlicher Bestrafung geschützt zu sein, außer Kraft setzen.

Das ist auch besonders dann wichtig, wenn wir darüber sprechen und uns mit der Frage des Dialogs der Kulturen und Religionen auseinandersetzen. Daher hat auch die Europäische Union konsequent immer dann, wenn Vorbehalte aus Gründen der Religionsausübung – zum Beispiel im Hinblick auf die Scharia – bei internationalen


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Menschenrechtsverträgen gemacht werden, regelmäßig und geschlossen Einspruch erhoben, denn es nicht sein kann, dass eine Berufung auf die Religion grundlegende Menschenrechte außer Kraft setzt. (Allgemeiner Beifall.)

Lassen Sie mich noch kurz ein Wort zum eigentlichen Gegenstand dieses Ent­schließungsantrages sagen, zum Recht von Christen auf der ganzen Welt. Es ist in der Tat so, dass auch der christliche Glaube Verfolgungen ausgesetzt ist. Erst vor kurzem haben in Wien Kopten demonstriert gegen eine Diskriminierung in ihrem Heimatland, in Ägypten. Frau Außenministerin Ursula Plassnik hat sich deswegen auch an den ägyptischen Außenminister gewandt und ihm die Sorge über die Diskriminierung von Kopten in Ägypten zum Ausdruck gebracht.

Es gibt also immer wieder auch aktuelle Anlässe, und ich kann Ihnen versichern, dass sich das Außenministerium auch in Hinkunft vehement und mit Nachdruck für die Rechte aller Religionsgemeinschaften, auch der christlichen, in aller Welt einsetzen wird.

Ich danke Ihnen für die Annahme; das heißt, ich hoffe, dass dieser Antrag einstimmig angenommen werden wird. Er ist, wie ich meine, wichtig, er gibt ein Zeichen, dass sich Österreich grundsätzlich und überall zur Unteilbarkeit der Menschenrechte bekennt. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

20.21


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Kollege Winterauer, bitte.

 


20.21.31

Bundesrat Reinhard Winterauer (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsiden­tin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Spiegelfeld hat mich mit seinem geschichtlichen Rückblick zu dieser Wortmeldung inspiriert, denn als Bürger und langjähriger Bürgermeister einer protestantischen Toleranzgemeinde habe ich die 600-jährige Geschichte der Religionsfreiheit natürlich in etwas anderer Erinnerung. (Heiterkeit.)

Aber in christlicher Analogie dieser Saulus-Paulus-Metamorphose bei der christlich-sozialen Partei hier auf der rechten Seite dieses Hauses stimmen wir selbstver­ständ­lich diesem Antrag gerne zu. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall der Bundesräte Weiss, Ing. Kampl und Zangerl.)

20.22


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem gegenständlichen Ent­schließungsantrag 168/A(E) der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Grundrechtscharta, weltweit zunehmende Verfolgung von Christen und Sicherung der Religionsfreiheit, in der Fassung des Abänderungsantrages, ihre Zustim­mung geben um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der gegen­ständliche Entschließungsantrag 168/A(E) der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 189

und Kollegen in der Fassung des Abänderungsantrages ist somit angenommen. (E 230-BR/08.)

20.23.2029. Punkt

Selbständiger Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Mag. Susanne Neuwirth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Rahmenbedingungen und Erfahrungen grenzüberschreitender regionaler Zusammenarbeit“ (170/A-BR/2008)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun aufgrund der ergänzten Tagesordnung zum 29. Punkt der Tagesordnung.

Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 170/A der Bundesräte Jürgen Weiss, Mag. Susanne Neuwirth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhal­tung einer Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Thema „Rahmenbedingungen und Erfahrungen grenzüberschreitender regionaler Zusammen­arbeit“.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag auf Abhaltung der gegenständlichen Enquete ist somit angenommen.

Hinsichtlich des Termins, der Tagesordnung und des Teilnehmerkreises für die soeben beschlossene Enquete darf ich auf den bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangenen Selbständigen Antrag 170/A verweisen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

20.24.30Einlauf

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt drei Anfragen, 2641/J bis 2643/J, eingebracht wurden.

*****

Weiters teile ich mit, dass die Bundesräte Ludwig Bieringer, Kolleginnen und Kollegen den Selbständigen Antrag 171/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen zur Förderung der Legalisierung der Pflege und Betreuung in Privathaushalten erlassen werden, das so genannte Pflege-Verfassungsgesetz,

sowie

die Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen den Selb­ständigen Antrag 172/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, eingebracht haben.


BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 190

In Entsprechung von jeweils ausreichend unterstützten Verlangen von je einem Drittel der Bundesräte werden diese Anträge gemäß Art. 41 Abs. 1 Bundes-Verfassungs­gesetz in Verbindung mit dem § 21 Abs. 6 der Geschäftsordnung dem Nationalrat zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Beschlüsse in Betracht die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Ich wünsche eine schöne Sommerzeit! (Allgemeiner Beifall.)

Die Sitzung ist geschlossen.

20.25.56Schluss der Sitzung: 20.26 Uhr

 

 

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