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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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766. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

Dienstag, 3. März 2009

 

 


Stenographisches Protokoll

766. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Dienstag, 3. März 2009

Dauer der Sitzung

Dienstag, 3. März 2009: 14.01 – 16.57 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarkt­förderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosen­ver­sicherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigen­vorsorge­ge­setz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Beschäftigungsförderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförderungsgesetz 2009)

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung und das Europa-Wähler­evidenzgesetz geändert werden

3. Punkt: Wahl von Ausschüssen

*****

Inhalt

Bundesrat

Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten Dr. Johannes Kyrle gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Slo­wakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit durch den Herrn Bundespräsidenten ................................................... 6

Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten Dr. Johannes Kyrle gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität durch den Herrn Bundespräsidenten                       7

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichte gemäß § 44 (3) GO-BR .................................................................................................. 11


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 2

3. Punkt: Wahl von Ausschüssen ................................................................................. 52

Personalien

Verhinderungen ................................................................................................................ 5

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ....................................................................................................... 5

Schreiben des Bundeskanzlers Werner Faymann betreffend seinen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ................................................................................................... 9

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ............................................................................ 9

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................... 9

Verhandlungen

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarkt­förde­rungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenver­sicherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvor­sorge­gesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Beschäftigungsförderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförderungsgesetz 2009) (424/A und 57 d.B. sowie 8045/BR d.B.) ..... 12

Berichterstatterin: Juliane Lugsteiner .......................................................................... 12

Redner/Rednerinnen:

Efgani Dönmez ........................................................................................................ ..... 12

Mag. Gerald Klug .................................................................................................... ..... 14

Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 17

Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 19

Monika Mühlwerth .................................................................................................. ..... 21

Erwin Preiner .......................................................................................................... ..... 23

Ing. Siegfried Kampl ............................................................................................... ..... 26

Dr. Andreas Schnider ............................................................................................. ..... 28

Stefan Zangerl ......................................................................................................... ..... 31

Günther Kaltenbacher ............................................................................................ ..... 35

Franz Perhab ........................................................................................................... ..... 37

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ..... 39

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 42

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2009 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die Europawahlordnung und das Europa-Wählerevidenz­gesetz geändert werden (425/A und 84 d.B. sowie 8046/BR d.B.) ................................................................................................................. 43

Berichterstatter: Martin Preineder ................................................................................ 43

Redner/Rednerinnen:

Johann Ertl .............................................................................................................. ..... 43

Reinhard Todt ......................................................................................................... ..... 44


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 3

Georg Keuschnigg ................................................................................................. ..... 45

Reinhard Winterauer .............................................................................................. ..... 46

Jürgen Weiss ........................................................................................................... ..... 47

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ..... 49

Dr. Franz Eduard Kühnel ....................................................................................... ..... 51

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ..... 51

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 52

Eingebracht wurden

Zurückgezogen wurden die Anträge der Bundesräte

Dr. Herbert Schambeck und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird (41/A-BR/86) (Zu 41/A-BR/09) (zurückgezogen von Bundesrat Jürgen Weiss)

Dr. Dr.h.c. Herbert Schambeck und Kollegen betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie des Finanz-Verfassungsgesetzes (85/A-BR/94) (Zu 85/A-BR/09) (zurückgezogen von Bundesrat Jürgen Weiss)

Jürgen Weiss und Genossen betreffend Stärkung der Autonomie der Länder bei der Gestaltung ihres Wahlrechts [108/A(E)-BR/98] [Zu 108/A(E)-BR/09] (zurückgezogen von den Bundesräten Ludwig Bieringer und Jürgen Weiss)

Anfragen der Bundesräte

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schließung von Postämtern (2656/J-BR/09)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Alkohol­grenze bei Bootsführern auf dem Bodensee (2657/J-BR/09)

Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Tabak, Alkohol und Drogen: Kosten für das Pensionssystem (2658/J-BR/09)

Johann Ertl, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Skylink (2659/J-BR/09)

Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend das Verkehrsberuhigungskonzept lt. Be­scheid UVP S 1 West (2660/J-BR/09)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Erhöhung des Bun­desbeitrages für die Fachhochschulförderung (2661/J-BR/09)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Modernisierungskonzept für die Behandlung und Zwischenlagerung von in Österreich anfallenden radioaktiven Abfällen in Seibersdorf (2447/AB-BR/09 zu 2649/J-BR/08)


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 4

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuer­liche Absetzbarkeit von Spenden (2448/AB-BR/09 zu 2650/J-BR/08)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutzzonen vor Abtreibungskliniken (2449/AB-BR/09 zu 2653/J-BR/08)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend Akzeptanz des Führerscheins im Scheckkarten-Format (2450/AB-BR/09 zu 2654/J-BR/09)


14.01.00


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 5

Beginn der Sitzung: 14.01 Uhr

 


Präsident Harald Reisenberger: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 766. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 765. Sitzung des Bundesrates vom 5. Februar 2009 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Ing. Hans-Peter Bock und Johann Kraml.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Harald Reisenberger: Ich gebe bekannt, dass das Bundeskanzleramt die Mitteilung gemacht hat, dass sich innerhalb des Zeitraums von 28. Februar bis 5. März 2009 die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek in New York aufhalten und durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures vertreten wird beziehungsweise dass sich innerhalb des Zeitraumes von 3. bis 5. März 2009 der Bundeskanzler Werner Faymann in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten wird.

14.01.51Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Harald Reisenberger: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2447/AB bis 2450/AB sowie jener Verhandlungs­gegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bun­desrats unterliegen,

des Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über

einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Minister­kabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 3)

*****

Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungs­recht des Bundesrates unterliegen:

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2008) (15 und 68/NR der Beilagen),


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 6

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (33 und 63/NR der Beilagen).

*****

Anlage 1:

„Der Generalsekretär

für auswärtige Angelegenheiten

Dr. Johannes Kyrle

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Harald Reisenberger

Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3

1017 Wien                                                                                                                        20. Februar 2009

GZ: BMeiA-SK.8.33.02/0001-I.2a/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 10. Februar 2009 (Pkt. 28 des Beschl.Prot. Nr. 6) der Herr Bundespräsident am 13. Februar 2009 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

Beilage

*****

BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

BMeiA-SK.4.36.05/0002-IV.1/2009

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der

Slowakischen Republik zur Änderung und Ergänzung

des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der

Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit;

Verhandlungen

Vortrag an den Ministerrat

Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit ist am 13. Februar 2004 unterzeichnet worden und mit 1. Juli 2005 in Kraft getreten (BGBI. III Nr. 72/2005).


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 7

Infolge der inzwischen eingetretenen Entwicklungen, insbesondere der Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstandes für die Slowakei, der Fortentwicklung des Rechts­be­stands der Europäischen Union in der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziel­len Zusammenarbeit in Strafsachen sowie den gestiegenen Anforderungen an die polizeiliche Arbeit und Zusammenarbeit ist es erforderlich, den bestehenden Vertrag zu ändern und zu ergänzen.

Mit dem Vertrag zur Änderung und Ergänzung des bestehenden Vertrages soll ein moderner, den aktuellen rechtlichen sowie praktischen Notwendigkeiten entsprechen­der Vertrag geschaffen werden, der im bilateralen Zusammenwirken die Effizienz bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei der Verhütung und Verfolgung von strafbaren Handlungen weiter steigert.

Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 14. Oktober 2008 (sh. Pkt. 6 des Beschl.Prot. Nr. 67) wurde bereits eine entsprechende Verhandlungsvollmacht einge­holt. Aufgrund personeller Änderungen ist nun die Einholung einer neuerlichen Verhandlungsvollmacht erforderlich.

Der österreichischen Verhandlungsdelegation werden Vertreter/innen des Bundes­kanzleramtes, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegen­heiten, des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Justiz angehören.

Der geplante Vertrag wird gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt haben und der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Bundesministerin für Inneres und der Bundesministerin für Justiz stelle ich den

Antrag,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Gesandten Dr. Gerhard Deiss und im Falle seiner Verhinderung Gesandten Dr. Anton Kozusnik und im Falle von dessen Verhinderung Gesandten Dr. Helmut Koller zur Leitung der Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusam­menarbeit zu bevollmächtigen.

Wien, am 30. Jänner 2009

SPINDELEGGER m.p.“

*****

Anlage 2:

„Der Generalsekretär

für auswärtige Angelegenheiten

Dr. Johannes Kyrle

Herrn

Präsidenten des Bundesrates


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 8

Harald Reisenberger

Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3

1017 Wien                                                                                                                        20. Februar 2009

GZ: BMeiA-UA.8.33.02/0001-I.2a/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 10. Februar 2009 (Pkt. 29 des Beschl.Prot. Nr. 6) der Herr Bundespräsident am 13. Februar 2009 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

Beilage

*****

BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

BMeiA-UA.4.36.05/0002-IV.1/2009

Abkommen zwischen der Regierung der Republik

Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die

Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität;

Verhandlungen

Vortrag an den Ministerrat

Um den internationalen Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie der inter­nationalen Kriminalität wirksam zu begegnen, ist die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den österreichischen und den ukrainischen Sicherheitsbehörden erforderlich.

Es wird daher in Aussicht genommen, Verhandlungen mit der Ukraine über die Zusam­menarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität aufzunehmen. Der österreichischen Verhandlungsdelegation werden voraussichtlich Vertreter/innen des Bundeskanzler­amtes, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Justiz ange­hören.

Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 17. September 2008 (sh. Pkt. 29 des Beschl.Prot. Nr. 63) wurde bereits eine entsprechende Verhandlungsvollmacht einge­holt. Aufgrund personeller Änderungen und des festgestellten Erfordernisses, das geplante Abkommen als Staatsvertrag abzuschließen, ist die Einholung einer Verhand­lungsvollmacht durch den Bundespräsidenten erforderlich.

Das geplante Abkommen wird gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt haben und der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Auf­nahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 9

Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Bundesministerin für Inneres und der Bundesministerin für Justiz stelle ich den

Antrag,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Gesandten Dr. Gerhard Deiss und im Falle seiner Verhinderung Gesandten Dr. Anton Kozusnik und im Fall von dessen Verhinderung Gesandten Dr. Helmut Koller zur Leitung der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität zu bevollmächtigen.

Wien, am 30. Jänner 2009

SPINDELEGGER m.p.“

*****

Anlage 3:

„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

WERNER FAYMANN

BUNDESKANZLER

An den

Präsidenten des Bundesrates

Harald REISENBERGER

Parlament

1017 Wien

GZ 350.100/0004-I/4/09                                                                         Wien, am 27. Februar 2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass ich mich innerhalb des Zeitraumes vom 3. bis 5. März 2009 im Ausland, aber in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union auf­halten werde.

Mit den besten Grüßen“

*****

 


Präsident Harald Reisenberger: Eingelangt sind und den jeweiligen Ausschüssen zugewiesen wurden die Beschlüsse des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betref­fend

das Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III) beziehungsweise

ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pen­sionsgesetz geändert werden, sowie

ein Abkommen über die soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik Östlich des Uruguay beziehungsweise


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 10

ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundes­beteiligungen in das Eigentum der ÖIAG geändert wird, sowie

ein EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz beziehungsweise

ein Abgabenverwaltungsreformgesetz und

ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols beziehungsweise

ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz sowie weitere Gesetze geändert und das Börsefondsgesetz 1993 und das Börsefondsüberleitungsgesetz aufgehoben werden, sowie

ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias und

das Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur weiteren Abänderung des zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 unterzeichneten Protokolls und des am 26. Dezember 2001 unterzeichneten Protokolls beziehungsweise

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll und Annex und

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (22. StVO-Novelle) und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden, beziehungsweise

ein Bundesgesetz, mit dem das Schiffahrtsgesetz geändert wird, und

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre betreffend den Beitritt zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll und zum Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und die dazugehörigen Bedingungen bezie­hungsweise

das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre beziehungsweise

ein Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll und

eine Änderung des Übereinkommens zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slo­wenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung im


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 11

Rahmen des Central European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS II“) sowie

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Vietnam über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschul­bereich.

Eingelangt ist

die Strategische Jahresplanung 2009 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramm der französischen, tschechischen und schwedischen Präsidentschaften sowie

die Jahresvorschau des BMJ 2009 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeits­pro­gramms der Europäischen Kommission für 2009 sowie des operativen Achtzehn­mo­natsprogramms des französischen, tschechischen und schwedischen Ratsvorsitzes.

Ebenso eingelangt ist der Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2007).

Außerdem sind der Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend an das österreichische Parlament betreffend EU-Arbeitsprogramm 2009 und

der Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten an das österreichische Parlament betreffend EU-Arbeitsprogramm 2009 eingelangt.

Ebenfalls eingelangt sind die Petitionen

24/PET-BR/2009 betreffend Verlängerung der U-Bahn bis nach Schwechat und

25/PET-BR/2009 betreffend Alternative Energie – Windkraft für Schwechat,

jeweils überreicht von Bundesrat Johann Ertl.

Gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung gebe ich bekannt, dass die Selbständigen Anträge 41/A-BR/1986, 85/A-BR/1994 und 108/A(E)-BR/1998 zurückgezogen wur­den.

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Be­schlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Harald Reisenberger: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl von Aus­schüssen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 12

14.08.491. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Land­arbeitsgesetz 1984 und das Beschäftigungsförderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförderungsgesetz 2009) (424/A und 57 d.B. sowie 8045/BR d.B.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. Bitte um den Bericht.

 


14.09.16

Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Be­trieb­liche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsge­setz 1984 und das Beschäftigungsförderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungs­för­derungs­gesetz 2009).

Der gegenständliche Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 3. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Harald Reisenberger: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


14.10.19

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Sozialminister! Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer! Kurzarbeit ist in Zeiten wie diesen eine wichtige, aber kurzfristige Maßnahme. Aber besser Kurzarbeit als gar keine Arbeit – ich glaube, da sind wir alle d’accord.

Der heutigen Ausgabe des „Standard“ ist zu entnehmen, dass gegenwärtig 301 695 Menschen in Österreich arbeitslos sind. Von dieser Krise sind Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren am stärksten betroffen. In Österreich sind derzeit 47 428 Jugend­liche im Alter von bis zu 25 Jahren auf Jobsuche, und der Trend zeigt, dass es in den kommenden Wochen und Monaten sicherlich nicht weniger werden.

Die Möglichkeit der Kurzarbeit wird diesen Trend zwar kurzfristig abfedern, aber es ist sicherlich nicht das geeignete Instrument, längerfristig aus der Krise eine Chance zu machen. (Ruf bei der ÖVP: Und das wäre?) – Geduld, lieber Kollege, es kommt alles zu seiner Zeit!

Was wir benötigen, um aus der gegenwärtigen Krise eine Chance zu machen, ist ein radikales Umdenken, denn wir befinden uns in einer Weltwirtschaftskrise. Die strukturelle Krise betrifft alle Sektoren in allen Ländern der Welt, und der Höhepunkt dieser Krise ist bei Weitem noch nicht erreicht.


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 13

Zur Lösung dieser globalen Krisensituation müsste eine neue Architektur in das kapitalistische System eingezogen werden. Erst dann wäre der Ausweg aus der Krise möglich. Die Politik ist gefordert, diese Architektur zu finden. Es braucht auf politischer Ebene eine Systemdebatte, in der vor allem der Frage nachgegangen werden muss, wie menschlicher Kapitalismus, zukünftige Wirtschaftssysteme, Energiesysteme und Bildungssysteme aussehen sollen. Angenommen, wir würden morgen so eine umfas­sende Materie hier im Hohen Hause beschließen, so müssten selbst dann noch Jahre vergehen, bis diese Maßnahmen greifen würden.

Die vorliegende Gesetzesmaterie enthält Änderungen, die ein jeder/eine jede auf den ersten Blick bejahen würde, aber wie so oft muss man sich die Dinge im Detail ansehen.

Der vorliegende Antrag ermöglicht erhebliche Beeinträchtigungen der Lebenssituation der Beschäftigten, ohne dass eine entsprechende Absicherung durch die Gesetzgeber oder eine Gegenleistung durch den Unternehmer erfolgt.

Es geht uns vor allem um die Einkommenssituation der Betroffenen, die Sie hier in diesem Antrag vorzeichnen. Die Arbeitszeit kann künftig um bis zu 90 Prozent reduziert werden. Das heißt, es bleibt eine Restarbeitszeit und ein Restlohn von 10 Prozent des Gesamtvolumens übrig.

Das, was hier vorliegt, ermöglicht ein Minus an Einkommen von 63 Prozent. Das, was die Sozialpartner vorgestellt haben, enthält keinesfalls irgendeine Mindestsicherung, was die Einkommen der betroffenen Menschen betrifft.

Jahrelang haben die Unternehmen deutliche Gewinne gemacht. Die Aktionäre haben von diesen Gewinnen profitiert, während bei den Löhnen und Gehältern der Beschäf­tigten eine Stagnation oder sogar ein Rückgang zu verzeichnen war.

Und was ist jetzt? – Jetzt sind es wieder die Beschäftigten, die Zugeständnisse machen müssen und die Einkommensverluste hinnehmen müssen. Und es ist die öffentliche Hand, die massiv in Sachen Kurzarbeit investiert. Aber was machen die Aktionäre und die Unternehmer? – Da braucht es unserer Meinung nach endlich eine faire Beteiligung. Wir haben diesbezüglich einige Forderungen gestellt, die folgender­maßen aussehen:

Wir möchten, dass während der Zeit der Kurzarbeit und auch zwei Jahre danach allfällig ausgeschüttete Gewinne aufgesplittet werden zwischen den Aktionären, den betroffenen Beschäftigten, die Lohneinbußen hatten, und auch dem AMS als Financier der Beihilfen. Das ist fair und das Mindeste, was die Profiteure an Beitrag zu leisten haben. (Bundesrat Edgar Mayer: Träumerei ist das!) – Ja, ja, wir sehen ohnehin, wohin die Realität uns geführt hat, lieber Kollege!

Wir schlagen vor, dass die Behaltefrist nach Ablauf der Kurzarbeitszeit an eine pros­perierende wirtschaftliche Entwicklung zu knüpfen ist. Wir fordern eine genaue Beob­achtung der Gewinnentwicklung in Unternehmen während der Inanspruchnahme der Beihilfe und zwei Jahre danach. Eine etwaige Gewinnausschüttung in diesem Zeitraum ist zwischen den AktionärInnen beziehungsweise EigentümerInnen, den vorher vom Lohnverzicht durch Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten sowie dem AMS als Beihilfen- und Fördergeber aufzuteilen.

Prämien und Bonifikationen für das Management sind ebenso in diese Regelung ein­zubeziehen wie eine gesetzlich festgelegte Behaltefrist auch nach Beendigung der Kurzarbeit bei positiven Konjunkturtests, die sich an der Länge der Kurzarbeit der betroffenen ArbeitnehmerInnen orientiert und maximal sechs Monate betragen kann.


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 14

Die Kurzarbeitszeitunterstützung ist zu niedrig. Das Arbeitslosengeld – das habe ich schon in der letzten Sitzung angesprochen; da war der werte Herr Sozialminister auch anwesend – muss auf den EU-Schnitt von 70 Prozent erhöht werden.

Bei Teilzeit muss es gesonderte Bedingungen geben. Derzeit herrscht Gleichbehand­lung. Bei Teilzeitkräften darf jedoch nicht so stark reduziert werden, im besten Fall gar nicht. (Beifall des Bundesrates Schennach.)

Es gäbe auch andere Formen der Arbeitszeitverkürzung, zum Beispiel Urlaubsverlän­gerung, Überstundenabbau, Zeitkontenabbau, berufliche Umqualifizierung und Ausbau von Bildungskarenzen. Das gehört auch forciert.

Wie schaut es in Oberösterreich aus? – Als Bundesrat aus dem Bundesland Ober­österreich möchte ich nun einige Zahlen und Fakten liefern, wie wir dort mit der Krise umgehen.

Einer der wenigen Sektoren, die von der Wirtschaftskrise nicht betroffen sind, ist die Ökoenergiewirtschaft. Vor allem in Oberösterreich gibt es eine Vielzahl an innovativen und erfolgsträchtigen Unternehmen. Eines davon ist die Firma SOLution mit Sitz in Sattledt; die Kollegen aus Oberösterreich werden das wissen. Dieser Betrieb ist von keiner Krise bedroht. Ganz im Gegenteil: Dort gibt es Umsatzzuwächse, die nach wie vor überdurchschnittlich hoch sind. Dieser Betrieb ist auf der Suche nach geeignetem Personal, findet aber keines. Ich habe gestern mit der Geschäftsführerin dieser Firma gesprochen und erfahren, dass da ein riesengroßes Potenzial vorhanden ist.

Oberösterreich ist Weltmarktführer in der Solartechnik. Diese Vormachtstellung könnte man noch weiter ausbauen. Bis zum Jahr 2020 könnten allein in Oberösterreich 100 000 Arbeitsplätze geschaffen werden.

International und regional arbeiten die Grünen an einer konkreten Antwort auf die Wirtschafts- und Klimakrise. Der Grüne New Deal setzt auf klare Regeln und Kontrollen für die Finanzwirtschaft sowie auf eine Investitionsoffensive in Energieeffizienz und in erneuerbare Energieträger und einen Weltklimavertrag. Wir haben dafür auch sehr prominente Unterstützer und Unterstützerinnen wie zum Beispiel Ban Ki-moon.

Damit die richtigen Konsequenzen aus der Krise gezogen werden, müssen wir – auch in Oberösterreich – alle Chancen ergreifen, und das tun wir auch im Rahmen unserer Möglichkeiten. Schon jetzt arbeiten in der oberösterreichischen Ökoenergiebranche samt Zulieferfirmen rund 15 000 Menschen.

Verstärken wir durch die Energiewende den Heimmarkt und setzen wir, wie von uns angestrebt, eine umfassende Ökoenergie-Exportoffensive für diesen neuen boomen­den Markt, denn die Energieumstellung in der EU, in den USA und in Australien wird in den nächsten Jahren allein in Oberösterreich 50 000 neue Arbeitsplätze schaffen!

Die vorgesehene Kurzarbeitszeitregelung ist ein Tropfen auf dem heißen Stein und wird das Problem, wenn überhaupt, nur kurzfristig lösen. Wenn die Vorschläge aus dem Abänderungsantrag meiner Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat in die vorlie­gende Gesetzesmaterie mit eingeflossen wären, dann hätten wir dieser heute zustimmen können. Da das leider nicht der Fall ist, werden wir diesen Antrag ablehnen. (Beifall des Bundesrates Schennach.)

14.19


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


14.20.01

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gäbe es unter den


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 15

einzelnen Fraktionen und Bundesratskolleginnen und -kollegen nicht solch große Sympathie, so würde jetzt jemand von den Sozialdemokraten herauskommen und zu dem Vertreter oder den Vertretern der Grünen sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Österreich ist es gute gelebte Tradition, dass die wesentlichen Eckpunkte in der Arbeitswelt im Vorfeld von den Sozialpartnern geregelt werden, denn wenn man ungeschützt einzelne Politiker auf die Arbeitswelt losließe, würden genau solche Irrtümer entstehen, wie sie Kollege Dönmez heute zum Teil von sich gegeben hat. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube. Da ja sehr hohe gegenseitige Sympathie besteht, weiß ich, dass Kollege Dönmez mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Teilbewertung der Kurzarbeitsregelung neu einem kleinen, aber sehr beachtlichen Irrtum aufgesessen ist.

Wenn wir uns in diesem Zusammenhang an die letzte Fragestunde mit unserem Sozialminister erinnern – die Kolleginnen und Kollegen, die an der heutigen Sitzung des Sozialausschusses teilgenommen haben, konnten sich dort auch die eine oder andere Fragestellung auf der Zunge zergehen lassen –, dann wissen wir, wie schwierig es ist, die Materie Kurzarbeit neu und deren reale Auswirkungen auf die Arbeitswelt zu erfassen.

Ich gebe zu, dass die Frage, welche Auswirkungen die Kurzarbeit neu in der Arbeits­welt auf die Beschäftigungsverhältnisse, auf die Wirtschaft insgesamt haben wird, auch von uns zum Teil noch schwer einzuschätzen ist, aber wir dürfen keinesfalls dem Fehler aufsitzen, eine dieser Materien, nämlich das Beschäftigungsförderungs­gesetz 2009, zu fokussieren und allein zu bewerten.

Bei Beantwortung der Frage, wie sich die Kurzarbeit neu auf die Arbeitsverhältnisse in der realen Wirtschaft auswirken wird, haben wir mehrere Ebenen gemeinsam zu betrachten. Das Beschäftigungsförderungsgesetz neu ist ein wichtiges Kriterium. Wir müssen aber aufpassen, denn zur Kurzarbeit neu gehört natürlich auch die Richtlinie des AMS. Dazu kommt noch die Sozialpartner-Grundsatzvereinbarung. Und sehr häufig – fast im Regelfall – kommt noch eine vierte Ebene dazu: eine sogenannte Betriebsvereinbarung, in der weitere Kriterien und Bedingungen der Kurzarbeit geregelt sind.

Erst dann, wenn wir diese vier Ebenen gemeinsam bewerten, kommen wir zu dem Ergebnis, dass viele Fragen von den Sozialpartnern im Vorfeld gemeinsam und intensiv beraten und letztlich zu einem gemeinsamen und tragbaren Kompromiss zusammengefasst wurden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir in der Politik oder in der heutigen Plenar­sitzung des Bundesrates auch nur ein einziges Mal den Eindruck erwecken, dass wir heute ein Gesetz beschließen, durch das den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 40 Prozent vom Entgelt weggenommen werden, so muss ich entschieden sagen: Das ist schlichtweg falsch!

Ich habe mir das letzte Mal erlaubt zu sagen, dass die Art und Weise der skurrilen Fragestellungen in der Fragestunde schon das breite Feld der Unkenntnis von Kurzarbeit zeigt. Und genau diese segmenthafte Darstellung des Gesetzes führt dazu, dass man zu einem falschen Ergebnis kommt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist enorm wichtig, neben dem Beschäftigungs­förderungsgesetz die Bemühungen der Sozialpartner zur sozialrechtlichen, arbeits­rechtlichen, aber auch entgeltlichen Absicherung der Beschäftigten im Betrieb im Auge zu behalten. Erst dann kommt man wohl zu der richtigen Einschätzung, dass das Beschäftigungsförderungsgesetz 2009 ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der im


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 16

Moment leider stark steigenden Arbeitslosigkeit sein wird. Das ist der Beitrag, den wir heute leisten, ein Beitrag zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit.

Das Beschäftigungsförderungsgesetz 2009 und die breite Fläche der Kurzarbeit neu bedeuten natürlich ein schrittweises Ausdehnen und Verlängern in einer wirtschaft­lichen Krisensituation, in der Umsätze einbrechen, Aufträge storniert werden, Produk­tions­stunden in Unternehmungen fehlen.

Ich mache auch in diesem Zusammenhang aus meinem Herzen keine Mördergrube. Sie wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir von der Sozialdemokratie immer die Situation der Beschäftigten in den Betrieben im Auge haben, aber – ich schaue jetzt bewusst in Richtung der Frau Präsidentin Zwazl – ich kenne auch in der Steiermark viele Beispiele, wo die Unternehmer glaubhaft versichern, dass es sich um kein wie immer geartetes Fehlverhalten im Management, in der Unternehmensführung handelt.

Ein kleiner moralischer Appell sei mir in diesem Zusammenhang aber gestattet: Das sind jetzt die Auswirkungen der vorangegangenen Finanzmarktkrise in der Realwirt­schaft. Das dürfen wir nie vergessen; auch nicht, wenn wir die Kurzarbeit neu regeln.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Kurzarbeit neu wird im Wesentlichen geregelt, dass bei erheblichen Auftragseinbrüchen die Arbeitszeit stark reduziert werden kann, um letztlich Arbeitslosigkeit in breitem Umfang möglichst zu vermeiden. Der neue Aspekt, der uns von der Sozialdemokratie in diesem Zusammenhang ein wichtiges Anliegen ist, sind die neu geregelten Qualifizierungsmaßnahmen. Damit kommt auch auf das Arbeitsmarktservice Österreich eine große neue Herausforderung zu, da die bisherigen Qualifizierungsprogramme sehr stark adaptiert und auf die Bedürfnisse der Unternehmungen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgestimmt werden müssen.

Ich habe schon gesagt, welche Ebenen in der Regelung mit der Kurzarbeit neu im Wesentlichen angesprochen werden. Wichtig ist, dass weiterhin beachtet wird, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu 100 Prozent sozialversichert sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der keinesfalls unter den Tisch gekehrt werden darf, ist, dass die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter im Regelfall auf eine Lohn- beziehungsweise Gehalts­absicherung von 90 Prozentpunkten kommen werden – unabhängig von der Reduktion der Arbeitszeit! (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Kampl.)

Es ist, denke ich, eine gute Gelegenheit, dass wir uns auch seitens der Politik bedan­ken, nämlich einerseits bei den Sozialpartnern, die Wesentliches bei der Vorbe­reitung dieser gemeinsamen Neuregelung geleistet haben, andererseits bei dir, sehr geehrter Herr Bundesminister, für deine intensiven Kontakte mit den Sozialpartnern, weil du aus Sorge um die Entwicklung des Arbeitsmarktes ein unseres Erachtens sehr, sehr gutes Instrument neu auf die Beine gestellt hast.

In diesem Zusammenhang aber auch ein Dankeschön jenen, die mit diesem neuen Instrument in Zukunft in der Praxis arbeiten müssen. – Das sind die vielen Betriebs­rätinnen und Betriebsräte, die sich im Interesse der Kolleginnen und Kollegen um gute Kurzarbeitsregelungen bei den Verhandlungen bemühen, das sind die zahlreichen Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre, aber auch die Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter des AMS, die immer mit Rat und Tat zur Seite stehen.

In diesem Sinne bedeutet aktive Politik für die Menschen, in einer Krise rasch und richtig zu reagieren. Und daher wird die Sozialdemokratie dieser Neuregelung sehr gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

14.29



BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 17

Präsident Harald Reisenberger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


14.29.39

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekre­tärin! Lieber Kollege Klug, man kann natürlich auch sagen: Ich werde jetzt nicht sagen, was ich mir über jemanden denke, nämlich dass ich mir dies und das denke, sage es dabei aber gleich drei Mal. Aber das ist eine Methode, die Ihnen unbenommen sei.

Eines halte ich für alle Fraktionen hier fest – da schließe ich alle Fraktionen ein –: das aufrichtige und gemeinsame Ringen, die Herausforderungen, die wir derzeit in allen Bereichen haben, egal, ob Wirtschaft, Arbeitsmarkt oder Konjunktur, zu bewältigen; man kann eventuell unterschiedliche Akzente setzen.

Herr Kollege Klug, Sie haben zu Beginn Ihrer Ausführungen die Bedeutung der Sozial­partner angesprochen. Das 21. Jahrhundert hat jetzt einmal acht Jahre hinter sich gebracht, und in der Mehrzahl dieser Jahre war die Rolle der Sozialpartner nicht so stark, da wir eine Regierungsform hatten, durch die die Sozialpartner deutlich ge­schwächt waren. Wenn Sie hier also von einer großen Tradition der Stärke der Sozialpartnerschaft sprechen, muss ich sagen, dass das für das 21. Jahrhundert nicht ganz zutrifft. Ich erinnere mich an Reden von Ihnen, Kollege Klug, vom Kollegen Konecny und anderen hier heraußen in den letzten Jahren, in denen sehr wohl auf die mangelnden Möglichkeiten der Sozialpartnerschaft hingewiesen wurde. Tun wir daher nicht so, als wäre das alles schon immer und ewig so gewesen.

Es ist erfreulich – auch aus grüner Sicht –, dass die Sozialpartner zu neuer Stärke zurückgefunden haben, weil es wichtig ist, dass diese Interessenausgleiche funktio­nieren. Die Probleme können nur dann bewältigt werden, wenn auf der Arbeitnehmer­seite und auf der Arbeitgeberseite ein gemeinsames Ziehen und Wollen vorhanden sind, sodass die eine Seite die andere nicht „überhitzen“ kann. Das ist schon klar.

Es gibt hier aber trotzdem einige Punkte, um auf das zurückzukommen, was Kollege Dönmez gesagt hat, die man durchaus anders sehen und auch bewerten kann.

Etwas, dem Sie nicht widersprochen haben – Sie wissen, dass Sie da nicht wider­sprechen können –, ist, dass die Nettoersatzrate nicht erhöht wird, dass es sowohl beim Arbeitslosengeld als auch bei der Notstandsunterstützung keine Wertsicherung gibt; in anderen Ländern ist eine solche vorgesehen.

Ein alleinerziehender Mann oder eine alleinerziehende Frau, der oder die dann nur mehr 55 Prozent hat, muss trotzdem 100 Prozent der Kosten, die auf ihn oder sie zukommt, bezahlen.

Oder: Wenn wir sagen, dass wir ein arbeitsmarktpolitisches Sofortpaket haben, dann findet man das – wenn man es zum ersten Mal hört – toll angesichts der heute veröffentlichten Zahlen, aber in Wirklichkeit benennen wir nur bereits in diesem Bereich vergebene Mittel anders.

Wenn wir 45 Millionen € für Kurzarbeit, 90 Millionen € für die künftige Kurzarbeit, 45 Millionen für Qualifizierung und 42 Millionen für die Stiftung haben, dann ergibt das 222 Millionen €. Die sind aber nicht alle neu und kommen jetzt nicht als zusätzliche Initiative, sondern waren ja zum Teil schon vorgesehen.

Man muss ja hier nicht Dinge behübschen, die man nicht behübschen kann, kann aber trotzdem gemeinsam um etwas ringen.

Herr Kollege Klug, Tatsache ist: Kurzarbeit-neu heißt 90 Prozent bis 10 Prozent Arbeits­zeit. Und Kollege Dönmez hat nicht gesagt, dass jeder oder jede, der oder die


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jetzt in Kurzarbeit geht, 90 Prozent an Arbeitszeit verliert. Die 63 Prozent, die Kollege Dönmez erwähnt hat, sind richtig, aber das ist nicht der Maximalfall, den wir alle nicht annehmen und von dem wir hoffen, dass er nicht eintritt. Bei 20 Prozent wären das schon ungefähr 45 Prozent, eine Verbesserung.

Den Herrn Bundesminister habe ich und haben wir alle letztes Mal bei der Diskussion des Sozialberichts für das engagierte Eintreten, was die Armutsbekämpfung betrifft, gelobt. Aber es ist mir wichtig, noch einmal festzuhalten, was das bedeutet. Aus den Zahlen der armutsgefährdeten Personen in Österreich geht hervor, dass 33 Prozent der Arbeitslosen armutsgefährdet sind, dass bereits über 40 Prozent der Langzeit­arbeitslosen armutsgefährdet sind. Und uns geht es jetzt darum, dagegen anzu­kämpfen, dass durch die Kurzarbeit dieses Damoklesschwert Armutsgefährdung über noch mehr Personen schwebt.

Da geht es um ganz banale Dinge. Da geht es zum Beispiel darum – man kann in Österreich diese sozialen Unterschiede leider Gottes noch immer so gravierend an manchen Dingen, die man wirklich sieht, beobachten –, ob man sich eine Zahnspange für das Kind leisten kann. Können Kinder aus armutsgefährdeten Familien – und wie eine Zahnstellung ist, das sieht man; und das behindert vielleicht auch den späteren beruflichen Werdegang – eine Zahnspange haben, kann man sich das leisten?

Oder zum Beispiel jetzt, in dieser Zeit: Kann ich es mir noch leisten, wenn ich in einer dieser Maßnahmen bin, dass mein Kind an Schulveranstaltungen à la Wien-Woche aus dem Westen oder Schiwoche aus dem Osten teilnimmt? Das sind jetzt ganz, ganz knifflige Fragen, weil ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Nein, das hängt damit ... (Bundesrat Mayer: ... philosophische Frage!) – Das ist keine philosophische Frage, sondern Realität! Du dürftest schon ein bisschen durch den Plafond durchgeknallt sein, wenn du das als „philosophische Frage“ bezeichnest. Das ist nämlich etwas, mit dem sich derzeit viele Familien Tag für Tag auseinandersetzen müssen. (Beifall des Bundesrates Dönmez.)

Kollege Mayer, wenn du das als philosophische Frage bezeichnest, frage ich mich, in welcher Ecke oder in welchem Leben du eigentlich zu Hause bist. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.)

Das heißt, dass man weniger Einkommen hat. (Bundesrätin Zwazl: Um 10 Prozent!) Und der Politik muss klar sein, dass das die Gefahr bedeutet, an die Kante der Armutsgefährdung zu rutschen. Das bedeutet aber auch eine Nichtteilhabe am sozialen oder am kulturellen Leben. (Bundesrätin Zwazl: Aber das bedeutet ja nur, arbeitslos zu sein, oder Kurzarbeit! Und Kurzarbeit ...!) – Nein.

Liebe Frau Präsidentin Zwazl, du weißt, wie sehr ich dich und deine Arbeit schätze, aber wahrscheinlich habt ihr dem Kollegen Dönmez nicht zugehört. Kollege Dönmez hat zum Beispiel darauf hingewiesen – ob er es jetzt genau so gesagt hat, weiß ich nicht –, dass die Firmen VW, Daimler, Porsche, BASF andere Möglichkeiten genützt haben, etwa Zeitkontenabbau. Er hat hingewiesen auf die Urlaubsverlängerung in Frankreich und auf die skandinavischen Länder – auf all das hat Kollege Dönmez in seiner Rede hingewiesen –, auch auf die Umqualifizierungen, die derzeit zum Beispiel in Dänemark, Schweden oder in anderen skandinavischen Ländern stattfinden. Bei diesen Programmen muss man aber die Kurzarbeit nicht so sehr stretchen, dass man schon bei dem anklopft, was wir alle nicht wollen, nämlich dass in weiten Bereichen über jenen Menschen, die von Kurzarbeit bedroht sind, das Damoklesschwert Armutsgefährdung schwebt.

Liebe Frau Präsidentin Zwazl, ich bitte, das nicht misszuverstehen: Ich erkenne ja die Bemühungen der Wirtschaft und auch die Bemühungen der Gewerkschaft hier um Lösungen an, aber es soll auch die Möglichkeit sein – Kollege Mayer war in dieser


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Frage ein bisschen jenseits – und es ist wichtig, dass wir diese gemeinsame ... (Zwischenruf des Bundesrates Mayer. – Weitere Zwischenrufe.) – Wer abgehoben ist, mein lieber Freund, das können wir, glaube ich, sehen. Denn wer mit solchen Familien tagtäglich arbeitet, das bist nicht du, sondern das bin ich.

Um noch einmal auf Frau Präsidentin Zwazl zurückzukommen: Ja, dieses Bemühen sehen wir, und es ist auch richtig. Deshalb darf man aber trotzdem auch andere Modelle in die Diskussion mit einbringen und einmal mehr darauf pochen, dass wir zu einer Wertsicherung kommen, sowohl beim Arbeitslosengeld als auch bei der Not­stands­unterstützung. Und dass wir diese nicht haben, dem wurde vom Kollegen Klug nicht widersprochen. Es wäre schön, wenn wir zum Beispiel den Ausgleichs­zulagenrichtsatz von 772 € dafür als Maßstab hätten. – Danke. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum.)

14.39


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm. (Bundesrat Mag. Klug: Der Edgar Mayer redet wieder zur Gesetzesvorlage!)

 


14.40.03

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schennach, die von dir erwähnten Beispiele mögen ja schön und gut sein, aber das, was du zur Verteidigung deines Kollegen Dönmez gesagt hast, ist genauso falsch wie dessen Aussagen, auch wenn du seine Zahlen hier interpretiert hast. Das muss ich einfach in dieser Art und Weise feststellen. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Mag. Klug.)

Du hast Beispiele – ich zitiere dich – gebracht, wie das andere Firmen machen. Ich muss dir da leider folgenden Vorwurf machen: Offensichtlich bist du mehr im Ausland als im Inland, sodass du die Verhältnisse in Österreich nicht mehr richtig kommentieren kannst. Das muss ich dir in aller Deutlichkeit sagen, Herr Kollege Schennach. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, wir sind uns zumindest in einem Punkt einig, sehr verehrte Damen und Herren, nämlich dass die derzeitige Wirtschaftslage wirklich rasche und unbüro­krati­sche Maßnahmen erfordert. Ich bedanke mich hier wirklich bei unserem Sozialminister Rudi Hundstorfer für die rasche Umsetzung dieses sogenannten Kurzarbeits­zeit­modells, weil dringender Handlungsbedarf bestanden hat. Ich denke auch, diese rasche Umsetzung rechtfertigt alle Mittel und alle Vorgangsweisen, die sich in diesem Gesetz sehr gut widerspiegeln.

Es ist daher von immenser Wichtigkeit, die betroffenen Unternehmungen und ihre Arbeitnehmer zu schützen, den Beschäftigtenstand – und das ist entscheidend – über die Phase der Produktionsprobleme hinaus zu halten, somit Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitslosigkeit zu verhindern und in der Phase der Produktionsminderung alle möglichen Qualifizierungsmaßnahmen zu nutzen.

Ich kann deshalb dieses „philosophische Zahlengulasch“ des Kollegen Schennach nicht wirklich nachvollziehen, weil es einfach nicht den Tatsachen entspricht. Da müsst ihr wohl noch einmal sozusagen über die Bücher gehen, diese vielleicht noch einmal genau durchstudieren – und dann kommen wir vielleicht auf einen gemeinsamen Nenner. Es ist ja durchaus angebracht, Fehler einzugestehen und sich auch zu verbessern – auch im Bundesrat, Herr Kollege Schennach. (Beifall des Bundesrates Mag. Klug.)


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 20

Die Neuregelung der Kurzarbeitszeithilfe durch das Beschäftigungsförderungs­ge­setz 2009 bringt einerseits eine größere Flexibilität, andererseits eine stärkere Ein­bindung der Arbeitsmarktpartner und des AMS im Rahmen dieser Richtlinien­erstel­lung. Es entscheidet also die jeweilige Landesdirektion des AMS über die Gewährung der Kurzarbeitszeithilfe beziehungsweise der sogenannten Qualifizierungshilfe. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist – das ist mir auch ein wichtiger Punkt, sehr verehrte Damen und Herren –, dann ist die Vereinbarung von diesem zu unterfertigen. Ist kein Betriebs­rat eingerichtet, so ist der Antrag von der/dem von Kurzarbeit betroffenen Arbeit­nehmer/in und den zuständigen Fachgewerkschaften zu unterfertigen.

Ich meine, das ist auch ganz wesentlich. In allen Fällen bedarf es einer Einigung der Sozialpartner. Das ist, wie man heute schon gehört hat, eine Rückkehr in gute alte Zeiten der Sozialpartnerschaft, eine Renaissance, wenn man so will, sehr verehrte Damen und Herren.

Zur Problematik, dass die Gewerkschaften zu massivem Nachgeben gezwungen wur­den: Davon kann keine Rede sein. Es ist, so glaube ich, inzwischen jedem Gewerk­schafter klar, dass es hier eines großen Schulterschlusses bedarf. Es ist auch nicht logisch, dass UnternehmerInnen zu großen Zugeständnissen gezwungen wurden, denn in einer derartigen Weltwirtschaftskrise, sehr verehrte Damen und Herren, kann man nicht von einem Betrieb nicht umsetzbare Beschäftigungsgarantien verlangen, denn die Rahmenbedingungen für dieses Kurzarbeitszeitmodell haben sich gegenüber den früheren Zeiten auch dramatisch verändert.

Insbesondere die Behaltepflicht war einer der am meisten diskutierten Punkte. In diesem Fall ging es ja auch um den Fall Hirschmann in Vorarlberg, wo es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem AMS-Vorarlberg und den zuständigen Fachgewerkschaften kam, wo es aber inzwischen eine Lösung gibt. Die Firma Hirschmann in Vorarlberg hat jetzt ein Kurzarbeitszeitmodell. Und das können wir auch aus Sicht des Landes Vorarlberg sehr begrüßen, weil es einfach ein Modell für die Zukunft ist.

Erwähnenswert ist auch, dass seitens des Finanzministers Josef Pröll dafür 220 Mil­lionen € – und nicht nur eine Aufsplittung, Kollege Schennach; das stelle ich wirklich in Frage – zur Verfügung gestellt werden. Das sind 220 Millionen €! Ich hoffe natürlich auch, dass diese Summe reichen wird.

Betrachten wir diesbezüglich die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Februar, so hege ich große Zweifel daran, ob das schlussendlich auch reichen wird, aber unser Sozial­minister wird vielleicht noch die eine oder andere Prognose abgeben. Auf jeden Fall – und das ist überraschend – sind zum Großteil junge Leute davon betroffen, also nicht, wie in diesem Projekt „Kurzarbeitszeitmodell“ auch für 45-Jährige und ältere Arbeit­nehmer ein zusätzliches Modell geschaffen wurde, sondern es sind jetzt massiv auch junge Leute betroffen, 25-Jährige, jüngere Arbeitnehmer, die eben Leiharbeiter waren.

Alle Firmen haben zuerst Leiharbeiter freigesetzt; das ist auch ein Problem unserer derzeitigen Beschäftigungssituation. Auch viele junge Leute, die Facharbeiter sind – wir hatten ja einen Facharbeitermangel in Österreich –, wurden freigesetzt. Das ist ein Problem in der Arbeitsmarktpolitik, denn das wäre auch der Schlüssel für die Bewäl­tigung der Krise.

Aber in der derzeitigen Situation, in der derzeitigen Rezession sind natürlich Freiset­zungen möglichst hintanzuhalten. Und das ist auch die Problematik, die wir hier andiskutiert haben, der Kollege Klug und auch ich jetzt: Wir müssen darauf schauen, dass wir jeden nur erdenklichen Arbeitsplatz absichern, dass wir Arbeitsplätze erhalten. Dazu ist dieses Kurzarbeitszeitmodell mehr als nur geeignet, weil es natürlich auch


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Qualifizierungsmaßnahmen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen vorsieht. Da ist der Kollege Dönmez wirklich auf dem falschen Dampfer, sehr verehrte Damen und Herren.

Einen wesentlicher Input noch am Schluss. Ein/e kurzarbeitende/r Mitarbeiter/in kostet den Staat in Summe um ein Drittel weniger als ein/e Arbeitslose/r. Schon allein dieses Argument spricht für sich selbst.

Kurzarbeit, sehr verehrte Damen und Herren, ist das Bekenntnis der Betriebe, der UnternehmerInnen zu ihren MitarbeiterInnen, der Versuch, eben die Arbeitskraft, den Facharbeiter/die Facharbeiterin, deren Know-how im Betrieb zu halten, die Krise durchzutauchen und dann mit einem Restart wieder neu anzufangen. Das ist einer der wichtigsten Punkte in diesem Kurzarbeitszeitmodell; da heißt es, alles unterzuordnen.

Das ist ein sehr gutes Gesetz, Herr Sozialminister, dem wir gerne unsere Zustimmung geben werden. – Danke, Herr Minister. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Mayer reicht Bundesminister Hundstorfer die Hand.)

14.46


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

 


14.47.02

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man die bisherige Debatte verfolgt hat, so ist es schon interessant, zu beobachten, welche Redebeiträge hier laufend in Bezug auf Mitarbeit der Opposition abgegeben werden und wie dann die Realität aussieht. Es ist zwar jetzt nicht unbedingt mein Anliegen, den Grünen den Rücken zu stärken oder sie zu verteidigen (Bundesrat Bieringer: Ganz etwas Neues!), aber hier lasse ich doch eine gewisse Solidarität erkennen, und zwar aus dem einfachen Grund, weil es uns allen in der Opposition so geht: Egal, ob es im Nationalrat oder im Bundesrat ist, was immer auch die Opposition vorbringt, wird weggewischt, wird – auf gut Wienerisch – „net amoi ignoriert“, und man sagt in wohlgesetzten Worten – nicht so direkt, aber so unterschwellig –, dass das, was sich die Opposition da wieder ausgedacht hat, eigent­lich ein ziemlicher Topfen ist. Wir nehmen gerne an, dass die Opposition mitarbeitet, sie ist dazu aufgefordert, sie soll sich einbringen. – Na, das Ergebnis haben wir ja heute schon erlebt; so viel dazu.

Auch wenn eine Krise an sich schlecht ist, das Gute an einer Krise ist – und in einer Krise ist es immer so –, irgendwann wird sie vorbei sein. Leider wissen wir derzeit noch nicht, wie groß sie anschwellen und wann sie zu Ende sein wird; aber dass sie irgendwann einmal vorbei sein wird, das ist gewiss. Bis dahin muss man natürlich genügend Anstrengungen unternehmen, um alle Auswirkungen möglichst abzufedern.

Wir alle haben ja den Medien gestern und heute die Arbeitslosenzahlen entnehmen können. Es ist tatsächlich erschreckend: 360 000 Arbeitslose, und da sind jene in den Schulungen schon dabei, sind 360 000 Schicksale, denn die meisten wollen wirklich arbeiten. Besonders betroffen sind die Jugendlichen, bei denen der Anstieg der Arbeitslosigkeit fast 36 Prozent ist, während die offenen Stellen um 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen sind – und auch da ist die Tendenz steigend.

Das AMS hat schon prognostiziert, es wird noch viel schlimmer werden. Es erwartet den Höhepunkt im Jahr 2010, das heißt, da ist noch ein Dreivierteljahr Zeit. Auch da wissen wir noch nicht, ob die Krise schon vorbei sein wird.

Daher sagen wir: Besser als Arbeitslosigkeit ist immer noch Kurzarbeit. Das sehen wir auch so, daher werden wir dieser Vorlage auch zustimmen. Es kommt auch den Staat wesentlich teurer, Arbeitslose zu haben, als Menschen in Kurzarbeit zu haben. Ich


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 22

halte es vor allem für ganz besonders wichtig, dass damit überbetriebliche Qualifizie­rungsprogramme einhergehen. Da bietet sich die Gelegenheit, die Menschen fit für die Zukunft zu machen und Dinge, die vielleicht bis dahin nicht passiert sind – aus welchen Gründen auch immer – voranzutreiben.

Allerdings wird da – das möchte ich schon anmerken – auch das AMS besondere Anstrengungen unternehmen müssen, denn es war in der Vergangenheit nicht immer so, dass die Kurse des AMS jene waren, die den Arbeitnehmern auch wirklich geholfen haben. (Demonstrativer Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.) Herr Sozialminister Hundstorfer hat das ja auch das letzte Mal hier indirekt zugegeben, indem er gesagt hat – völlig richtig, da stimme ich Ihnen zu –, dieser dritte Kurs, nämlich „Wie bewerbe ich mich richtig?“, kann es wohl nicht sein. Im AMS wird da also ein Umdenken erfolgen müssen. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

Wir wissen alle – das soll jetzt nicht ein generelles Misstrauen der Wirtschaft gegen­über sein –: Wenn etwas ein bisschen „lockerer“ geht, dann neigen manche dazu, das auszunützen, und daher meine ich, dass eine gewisse Kontrolle jener Unternehmen, die jetzt Gelder der öffentlichen Hand bekommen, gewährleistet sein muss. (Bun­desrätin Zwazl: Kurzarbeit kostet die Unternehmen mehr, weil sie Sozialversiche­rungs­beiträge von 100 Prozent zahlen! ...!) – Die kriegen aber auch Beihilfen, wie wir gesehen haben und wie aus dem Gesetz eindeutig hervorgeht. (Neuerlicher Zwischen­ruf der Bundesrätin Zwazl.)

Wo wir ganz besonders ansetzen müssen, ist bei der Qualifizierung der Jugendlichen; bei jenen 45 Prozent also, die lediglich einen Pflichtschulabschluss haben. Da muss angesetzt werden, natürlich auch schon vorher in der Schule. Da müssen wir von der politischen Seite her – da nehmen wir Freiheitlichen uns überhaupt nicht aus – tätig werden, und zwar auch dahin gehend, was eine Bewusstseinsbildung anlangt, was Bildung ist und welchen Wert Bildung hat.

Das müssen wir sowohl den Jugendlichen als auch den Eltern sagen, dass ihre Kinder nur dann eine Chance haben, wenn sie in der Schule lernen und eine entsprechende Qualifizierung erreichen. Damit meine ich aber jetzt nicht nur die Matura, obwohl ich weiß, dass sich in der Bildungspolitik eigentlich alles nur um Matura und Studium dreht. Ich meine, auf der einen Seite kann man nicht sagen „Karriere mit Lehre“, und man erlebt auf der anderen Seite in jeder Bildungsdiskussion – das ist jetzt kein Angriff auf Sie, Frau Präsidentin Zwazl –, dass immer nur von der Matura ausgegangen wird. Die Lehre wird offensichtlich immer so als zweitrangige Ausbildung betrachtet. (Zwischen­ruf der Bundesrätin Zwazl.) – Genau das sehe ich aber nicht so; da treffen wir uns ja ohnehin!

Ich sage: Auch der Lehrling kann sehr gut qualifiziert sein, wir müssen jedoch darauf achten, dass nicht nur die „üblichen“ drei Lehrberufe angestrebt werden, nämlich Kfz-Mechaniker, Friseurin und Bürokaufmann. Das sind die beliebtesten Lehrberufe. Das heißt, wir müssen auch bei den Mädchen schauen, dass sie sich trauen, andere Berufe als die bisher für Mädchen sozusagen traditionellen zu erlernen und dort etwas zu machen. Aber auch bei Burschen sollte es so sein, dass es für diese eben nicht nur die Automechaniker-Lehre gibt, sondern auch andere und durchaus interessante Berufe.

Das heißt, dass diese rund 47 500 arbeitlosen Jugendlichen eine Zukunftsperspektive haben müssen, denn wenn wir den Jugendlichen heute schon sagen, „Du hast überhaupt keine Chance!“, dann werden sie verzweifeln. Und wir wissen ja auch, dass damit einige andere unerwünschte Dinge einhergehen.

Daher ist sehr zu begrüßen, dass finanzielle Mittel für die Arbeitsstiftungen bereit­ge­stellt werden. Nur, Herr Minister: Eine Ausbildungsgarantie für Jugendliche wurde ja schon länger gegeben, ist also beschlossen worden, aber bislang konnte man nichts


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von einer Umsetzung bemerken. Ich hoffe, dass die Regierung diesbezüglich jetzt endlich in die Gänge kommt, denn seit der Amtszeit von Bundeskanzler Viktor Klima höre ich Jahr für Jahr den Satz: Im Herbst wird kein Jugendlicher mehr auf der Straße stehen! – Auch bei guter Konjunkturlage war das leider nicht Realität, aber vielleicht geht man jetzt endlich einmal daran, das in die Tat umzusetzen, denn es ist wirklich höchste Zeit, da etwas zu tun.

Meine Damen und Herren von der SPÖ, Sie haben es ja bei den Wahlen vom ver­gan­genen Sonntag erlebt, dass die Arbeiter Ihnen von der Sozialdemokratie das Vertrauen nicht mehr schenken. In Kärnten waren es 63 Prozent der Arbeiter, die eher dem BZÖ vertraut haben, in Salzburg waren es 41 Prozent der Arbeiter, die eher der FPÖ vertraut haben. Da haben Sie von der SPÖ einiges zu tun.

Zum Schluss kommend: Wir Freiheitlichen glauben trotzdem, dass Kurzarbeit noch immer besser ist als Arbeitslosigkeit, und daher werden wir dieser Vorlage zustimmen. (Beifall der Bundesräte Ertl und Perhab.)

14.55


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Preiner. Ich erteile ihm dieses.

 


14.55.37

Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­des­minister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es kommt nicht sehr oft vor, dass wir seitens der SPÖ-Fraktion bei einer Abstimmung inhaltlich mit der FPÖ stimmen, wie das heute anscheinend der Fall ist, wo es um das Beschäftigungsförderungsgesetz 2009 beziehungsweise um Kurzarbeit geht. Dieses Gesetz ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass die Sozialpartnerschaft in den letzten Wochen und Monaten, aber auch in den vergangenen Jahren gute Arbeit geleistet hat.

Letzten Endes geht es nicht nur um den inneren Frieden in unserem Land, sondern auch um ein vernünftiges und zielgerichtetes Miteinander von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschaft – und ich glaube, da sind wir nicht nur gegenwärtig, sondern auch künftig auf einem guten Weg.

Weiters möchte ich erwähnen, dass nicht nur das AMS, sondern auch die Institution Schule, die Bildungsinstitutionen insgesamt sehr viel für die schulische und auch für die berufliche Ausbildung der Jugendlichen in Österreich leisten. In diesem Zusam­menhang verweise ich unter anderem nur auf das Projekt „Lehre mit Matura“, das, glaube ich, bundesweit sehr gut eingeschlagen hat. Im Burgenland sind wir davon ausgegangen, dass es in etwa 30 bis 40 Jugendliche sein werden, die dieses Projekt in die Tat umsetzen wollen; schließlich sind es jedoch rund 100 Lehrlinge, die sich am Projekt „Lehre mit Matura“ gegenwärtig beteiligen. Dabei geht es darum, nicht nur eine theoretische, sondern auch eine qualifizierte, praktische, hochwertige Ausbildung zu bekommen.

1 Million Arbeitslose in Österreich im Jahr 2010? – Was würden wir zu solchen Zahlen sagen? – Ein Horrormärchen sondergleichen, wie auch wir meinen – was aber unter Umständen möglich wäre, wenn kein Staat, also auch nicht Österreich, entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise und gegen den Anstieg der Arbeitslosigkeit setzen würde.

Genau solche Maßnahmen werden aber mit dem vorliegenden Beschäftigungs­förde­rungs­gesetz 2009 meiner Meinung nach richtig gesetzt. Ein Dank diesbezüglich an alle Sozialpartner, an das AMS und natürlich auch an die Bundesregierung, und im Speziellen an Sie, Herr Sozialminister.


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 24

Werte Kolleginnen und Kollegen! Aus einer ursprünglichen Finanz- und Immobilien­krise von Banken und Versicherungen in den USA entwickelte sich eine handfeste globale Wirtschaftskrise, die in erster Linie die Auto- und Autozulieferindustrie traf. Betroffen sind aber auch immer mehr Unternehmen in anderen Branchen, so zum Beispiel Geräte- und Maschinenhersteller; ich nenne da nur etwa Liebherr, Voestalpine, aber auch Softwarefirmen sowie die Transport- und Bauwirtschaft.

Ende Jänner 2009 arbeiteten bereits rund 20 000 Beschäftigte in Österreich in Kurz­arbeit; laut Prognosen werden es bis zum Ende des Jahres noch etliche mehr sein. Wenn Aufträge ausbleiben, ist Kurzarbeit oft auch der einzige Weg, ohne Kündigung von Arbeitskräften durch die Krise zu kommen. Jeder achte unselbständig Beschäftigte hat einen Job, der mit der Autoindustrie zusammenhängt; in Österreich sind das derzeit zirka 360 000 Beschäftigte.

Die Eckpunkte für die Neuregelung der Kurzarbeit mussten daher sehr rasch von den Sozialpartnern, der Regierung, und zwar im Sinne von Unternehmern und Beschäftig­ten, neu geregelt werden. Ziel ist es, dass die Menschen im Betrieb behalten werden sollen und dass Einkommensverluste so gering wie möglich sind.

Investitionen in reine Arbeitslosigkeit kommen bekanntlich teurer als Investitionen in die Kurzarbeit, und zwar im Verhältnis von 1 : 3. Die wichtigsten Eckpunkte des nun zu novellierenden Kurzarbeitszeitgesetzes sind meiner Meinung nach folgende:

Die Ausdehnung von Kurzarbeit auf bis 18 Monate wird möglich. Weiters kann bei der Kurzarbeitszeit zwischen 10 und 90 Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit ausgewählt werden. Diese Flexibilität ist sehr wesentlich, weil man die arbeitenden Menschen im Betrieb dann braucht, wenn Arbeit vorhanden ist, wenn Aufträge da sind; wenn diese aber spärlicher eingehen, wird man eben entsprechend Kurzarbeit anbieten.

Wesentlich ist auch die Möglichkeit einer Verknüpfung der Kurzarbeit mit Qualifizie­rungs­maßnahmen. Dafür werden die Qualifizierungsbeihilfen des AMS erhöht. Auch diesbezüglich ein herzliches Dankeschön, Herr Sozialminister!

Die Beantragung der Kurzarbeit beim AMS erfolgt wie bis dato, nämlich drei Wochen vor Beginn.

Sozialversicherungsbeiträge sind während der Kurzarbeit ungekürzt zu leisten. Dies ist vor allem für Arbeitnehmer wichtig, um keine Leistungsreduktionen zu bekommen.

Während Kurzarbeit in Kraft ist, zahlt das AMS an die Unternehmen Qualifizierungs­beihilfen. Das ist meiner Meinung nach ein sehr wesentlicher Punkt, hier geht es um mehr Qualifikation für die Arbeitnehmer, was natürlich zugleich auch ein Mehr an Know-how für die Unternehmen und Betriebe bedeutet.

Wesentlich ist meines Erachtens auch, dass Kurzarbeit für Teilzeitbeschäftigte und Leiharbeiter möglich ist. Lehrlinge bleiben von dieser Maßnahme sinnvollerweise ausgeschlossen. Die meisten in Kurzarbeit Beschäftigten kamen in Summe auf zirka 90 Prozent ihres Gehaltes. Für diese arbeitsmarktpolitische Sofortmaßnahme stehen gegenwärtig 222 Millionen € zur Verfügung – das wurde heute schon erwähnt –, aber, falls erforderlich – und die Wirtschaftsprognosen zeigen in diese Richtung –, wird seitens des Bundes diesbezüglich in Zukunft auch mehr Geld bei einer Ausweitung der Kurzarbeit vorhanden sein.

Kolleginnen und Kollegen! Im Burgenland sieht die Situation noch relativ entspannt aus. Wir haben kaum Großbetriebsstandorte, daher wird bei uns kaum in Kurzarbeit gearbeitet. Wir haben keine Betriebe, die von der Kurzarbeit stark betroffen wären,


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 25

sondern vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, wo nur ein geringer Teil der Beleg­schaft in Kurzarbeit beschäftigt ist.

Andererseits gibt es bei uns entsprechende Konjunktur- und Entlastungspakete des Landes, die bereits greifen. Vor allem in der Tourismusbranche haben wir in den letzten Monaten einen unerwarteten Aufschwung zu verzeichnen.

Derzeit sind bei uns im Burgenland „nur“ 450 Arbeitnehmer in Kurzarbeit beschäftigt. Aber laut Prognosen – wir nehmen uns hier auch vom übrigen Bundesgebiet nicht aus – wird sich diese Zahl bis Ende des Jahres 2009 wahrscheinlich mindestens ver­doppeln.

Darüber hinaus setzen wir aber auch entsprechende Maßnahmen seitens des Landes gemeinsam mit dem AMS. Es gibt einen Schulterschluss zwischen der Landes­regie­rung und dem AMS, um Maßnahmen zu setzen, mit denen man der gegenwärtigen Krise die Stirn bieten kann.

Ich verweise auch darauf, dass bei uns fast alle in Kurzarbeit Beschäftigten in etwa 90 Prozent ihres Vollzeitnettolohnes erhalten. Die AMS-Kosten für die Kurzarbeit betrugen bis dato 1,5 Millionen €. 550 Jugendlichen werden Berufsausbildungsplätze zur Verfügung gestellt, darunter 13 Lehrwerkstätten, wo zum Beispiel der Beruf des Ökoenergietechnikers erlernt werden kann.

Auch die Nutzung der Kurzarbeit in Verbindung mit dem Projekt „Bildungskarenz plus“ ist etwas sehr Wesentliches. Dabei geht es darum, dass eben im Rahmen der Kurzarbeit in vertiefende Qualifizierung der Mitarbeiter investiert wird.

Die Ausbildungskosten dafür tragen je zur Hälfte der Betrieb und das Land. Mehr Projektarbeitsplätze für Problemgruppen wie Langzeitarbeitslose sollen natürlich auch geschaffen werden. Ich verweise hier nur auf ein Pilotprojekt des Vereines „Dialog“ in Neusiedl am See, wo es darum geht, langzeitarbeitslosen Jugendlichen Ausbildungs­möglichkeiten zu geben, und zwar in Form einer Facharbeiterausbildung von zirka eineinhalb Jahren. Herr Sozialminister, was dieses Projekt betrifft, hoffe ich auch auf entsprechende Unterstützung!

Des Weiteren versuchen wir natürlich, auch die entsprechenden Konjunktur­maß­nah­men und arbeitsplatzerhaltenden Maßnahmen bei uns im Burgenland weiter auszu­bauen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es in Zeiten einer Wirtschaftskrise, die in der Vergangenheit ihresgleichen sucht, sehr wohl auch Betriebe gibt, die expan­dieren, sich neu ausrichten oder neu angesiedelt werden. So wird bei uns zum Beispiel in einigen Wochen ein Hotelbetrieb neu eröffnen.

Des Weiteren baut die Firma Zörkler – ursprünglicher Firmensitz in Wien – im Burgen­land eine Produktionsstätte mit zirka 50 Beschäftigten, wo spezielle Zahnräder hergestellt werden. Außerdem wird im Herbst dieses Jahres die St. Martins-Therme als neue Therme in Betrieb gehen.

Kolleginnen und Kollegen! Diese punktuell genannten Beispiele zeigen, dass alle in der Gesellschaft Verantwortlichen eine gemeinsame Kraftanstrengung unternehmen müs­sen, um die Krise am Arbeitsplatz möglichst erträglich zu halten. Dazu gehört aus burgenländischer Sicht natürlich auch die Verlängerung der Übergangsfrist der Freizügigkeit am Arbeitsplatz bis 2011, ausgenommen in Bereichen mit absolutem Facharbeitermangel. Auch diesbezüglich ein Dankeschön an die Bundesregierung!

Kolleginnen und Kollegen! Es ist, meine ich, höchste Zeit, dem Neoliberalismus und der absoluten Freizügigkeit im internationalen Banken- und Finanzsystem Einhalt zu gebieten. Ziel kann es daher nur sein, eine einheitliche Bankenaufsicht und Regulie-


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 26

rung der Kapitalmärkte – sowohl innerhalb der EU als auch global – herzustellen, und zwar möglichst bald.

In nächster Zeit müssen konkrete Schritte gesetzt werden, um Vorfälle wie jene, die im Vorjahr Auslöser der Wirtschaftskrise waren, in Zukunft zu vermeiden. Andererseits müssen in Zukunft meiner Meinung nach auch verstärkt Unterstützungsgelder an die Bevölkerung verteilt werden. Ich denke, der Grundsatz, dass Banken nicht Herren, sondern Diener der Wirtschaft sein sollen, muss in Zukunft mehr beachtet werden.

Absolut unverständlich ist meiner Meinung auch, dass es einerseits in diversen Banken Rekordgewinne gibt, andererseits gerade diese Banken auch Finanzmittel vom Staat erhalten. Ich hoffe aber, dass sich auch das in nächster Zeit einpendeln wird.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Beschäftigungsförderungsgesetz 2009 ist meiner Meinung nach ein wichtiger, notwendiger Schritt im Sinne einer zukünftigen positiven Entwicklung unseres Landes Österreich: auch im Sinne der Wirtschaft und aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Daher stimmen wir, die SPÖ-Fraktion, dieser Gesetzesänderung gerne zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mitterer.)

15.08


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


15.08.52

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Frau Staatssekre­tärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Zusammenfassend diskutie­ren wir heute über das Arbeitsmarktförderungsgesetz und über das Beschäftigungsför­derungsgesetz.

Es ist wichtig, dass wir über diese Thematik reden. Die Zukunft wird uns einholen und wir, der Bundesrat, die Länderkammer und der Nationalrat, wir alle werden uns öfter damit befassen müssen. Das ist das Thema, das auf uns zukommt. Am Beginn meiner Rede möchte ich Ihnen, Herr Bundesminister, Folgendes sagen:

Es ist gut, dass die Sozialpartnerschaft in der Bundesregierung direkt vertreten ist. Es gab eine Zeit, als die Sozialpartner durchs Fenster hineinschauten, wie drinnen gewür­felt und manipuliert wurde, draußen Streitereien entstanden – und weitergebracht wur­de zum Teil sehr, sehr wenig.

Unsere Hauptaufgabe wird es sein, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Das geht uns alle an, das betrifft immer mehr Berufsgruppen. Wir alle werden diese Probleme in Zukunft verantworten müssen!

Vieles muss noch geändert und verbessert werden. Die Tatsache, dass die Bundes­regierung 1 Milliarde € für die Sicherung der Arbeitsplätze ausgibt, ist positiv. Davon sollen heuer 220 Millionen € für das Beschäftigungsförderungsgesetz verwen­det wer­den. Nur sollte der Bürokratieaufwand, Herr Bundesminister, auch mehr Bürgernähe bringen. Da hört man nämlich so Verschiedenes, hier soll noch aufgestockt werden, aber ich glaube, die ganze Arbeit in diesem Bereich soll effizienter werden. Da gibt es Klagen, da gibt es auch Probleme.

Konjunkturmaßnahmen sollen vorgezogen werden. Nicht verzögern! Es ist vieles in Planung, was erst in den nächsten Jahren, bis zum nächsten Jahrzehnt umgesetzt werden soll. Wir würden es heute brauchen, Herr Bundesminister! Daher heißt es: Rasch beginnen, damit wir diese Rezession überdauern und auch in Zukunft europa­weit als erfolgreiches Land gelten können!


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Im Zeitalter der Rezession wird man Maßnahmen für Mitarbeiter ergreifen müssen. Das heißt aber auch, dass während dieser Rezession für Mitarbeiter verstärkt Schulun­gen gefördert beziehungsweise finanziert werden müssen. Da muss man den betrof­fenen Menschen sagen: Jetzt ist die Zeit, sich weiterzubilden.

Die Ausbildung wird in Zukunft überhaupt eine wichtige Problematik darstellen. Des­halb muss man schon bei der Schulbildung beginnen und dann die weiterbildenden Maßnahmen fördern. Und wo ist die versprochene Ausbildungsgarantie, Herr Bun­desminister? Diese sollte man jetzt zur Diskussion stellen. Man erwartet sich etwas. Die Menschen vor Ort sagen: Vor der Wahl wurde von der Bundesregierung eine Garantie abgegeben. Und welche Maßnahmen sind das? Wie wird es greifen?

Was die Lehre mit Matura und weitere Sozialmaßnahmen angeht, war Kärnten das Vorbild für die Bundespolitik. Herr Bundesminister, es geht mir nicht darum, dass wir Kärntner das Privileg hatten, die Ersten zu sein, entscheidend ist, dass wir es über­haupt tun. Entscheidend ist, dass wir für die Österreicher und die Österreicherinnen die Zukunft bewältigen, wobei Sie als Bundesminister in Zukunft mehr denn je gefordert sein werden.

Derzeit gibt es in Österreich über 300 000 Arbeitslose. Meiner Meinung nach ist das für Österreich zu viel. Dabei gibt es Fachleute, die sagen, dass im Energiebereich – Holz, Sonne, Wind – durch richtige Konjunkturmaßnahmen bis zu 100 000 Arbeitsplätze sicher geschaffen werden könnten. In diese Richtung sollte man den Schwerpunkt hinlenken; damit wäre uns allen sehr, sehr geholfen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich glaube, auch die Landwirtschaft spielt in diesem ganzen Konzept eine Rolle. Wir haben bei der Landwirtschaft schon zwei Drittel im Nebenerwerb. Wenn wir die Existenz der Landwirtschaft nicht sichern, wird es in Zukunft noch mehr Arbeitslose geben!

Die Anreize, die von der Bundesregierung geschaffen werden, um Unternehmer dazu zu bewegen, mehr Arbeitnehmer einzustellen, sind sehr zu begrüßen. Herr Bundes­minister, es geht aber auch noch um ein Konzept für ältere Menschen. Menschen im Alter von 50, 55, auch schon 45 Jahren bekommen immer mehr Probleme. Immer mehr Menschen dieses Alters kommen zu den Bürgermeistern und sagen: Lieber Bürger­meister, was machen wir? Ich habe mir mit meiner Familie ein Haus gebaut, doch jetzt bin ich arbeitslos, und auch meine Frau wird wahrscheinlich den Job verlieren. Wie soll ich denn meine Rückzahlungen erledigen?

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Armutsgrenze. In Österreich leben zirka 800 000 Menschen oder 10 Prozent unter der Armutsgrenze, also von weniger als 720 €. Liebe Freunde, diese Zahl wird sich, ob wir wollen oder nicht, wesentlich erhöhen. Daher gilt es, alles zu tun, damit diese Zahl wegen der hohen Arbeitslosigkeit nicht weiter an­steigt!

In diesem Sinne glaube ich, dass wir dieser Gesetzesvorlage alle gemeinsam die Zustimmung erteilen sollten. Nur ist das erst der Beginn, Herr Bundesminister. Wir werden heuer noch feststellen, dass wir uns, wenn wir den Frieden, den Wohlstand und die Familien einigermaßen sichern wollen, in dieser Frage noch mehr als bis heute bemühen müssen. – Danke schön. (Beifall der Bundesrätin Mühlwerth sowie der Bundesräte Mitterer und Zangerl.)

15.15


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Schnider. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 28

15.16.12

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufrechtes, aufrich­tiges Ringen ist, Stefan Schennach, ein gutes Wort für diese Materie, das möchte ich hier nur einleitend sagen. Ich glaube, das muss auch die Grundhaltung sein, mit der wir an diese Materie herangehen.

Frau Kollegin Mühlwerth, es ist nicht ganz richtig, wenn Sie sagen, wir hätten etwas gegen die Opposition. Nur: Wenn man hier so ein Stückchen zuhört, dann hat man den Eindruck, dass wir mit der heutigen Gesetzesvorlage alles, was Arbeitsmarktpolitik betrifft, hier vollkommen neu verhandeln würden; dass alles, was es vorher gegeben hat und gibt, damit außer Kraft gesetzt würde und dass man deshalb Dinge wirklich rudimentär neu verhandeln müsste. (Bundesrätin Mühlwerth: Das sagt ja keiner!)

Sie sagen, dass über alles, was vonseiten der Opposition kommt, sofort gesagt wird, das passe nicht. (Bundesrätin Mühlwerth: So ist es ja auch!) Wenn wir auf das Beispiel des aufrechten und aufrichtigen Ringens eingehen, so sehen wir, dass hier die Sozialpartner auf wirklich gute, konstruktive Weise – das wurde bei all diesen Beiträgen schon angesprochen – zusammenarbeiten, dass sie gemeinsam eine Lösung suchen.

Jeder dieser Partner weiß, dass es hier um eine Lösung geht, die heute, im Hier und Jetzt Gültigkeit haben muss. Hier geht es nicht darum, irgendwelche für Arbeitnehmer günstige Gesetze außer Kraft zu setzen, sondern darum, eine Situation, die schwierig ist, wo wir gemeinsam am Anfang stehen, politisch in den Griff zu bekommen.

Daher ist diese Zusammensetzung der Regierung, so wie sie ist, und diese gute Zusammenarbeit der Sozialpartner, glaube ich, eine Sternsituation, weil sie es am besten verstehen, die Dinge miteinander auf gute – und ich möchte fast sagen, kollegiale – Art und Weise auszuverhandeln. Das Ergebnis dieses Gesetzestextes oder dieses Bündels der Gesetzestexte ist meines Erachtens ein wunderbares Beispiel dafür, wie es in dieser Republik auch laufen kann.

Deshalb – da möchte ich wirklich einmal ein Fragezeichen in Richtung der Opposition richten – wehre ich mich dagegen, dass man jetzt wieder mit Gewalt versucht, da­zwischen einen Keil hereinzubringen und fast so ein bisschen, entschuldigen Sie den Ausdruck, klassenkämpferisch die einen gegen die anderen auszuspielen.

Schauen Sie, es handelt sich hier doch um eine Win-Win-Situation! Aber sagen wir es doch deutlich: Es wird hier ein bisschen so getan, als würden die Arbeitgeber ein großes Geschäft daraus machen. Lesen Sie sich die Unterlagen doch genau durch! Da gibt es ganz klare Bedingungen dafür, unter welchen Voraussetzungen diese Gelder, sagen wir es einmal so, fließen! – Punkt eins.

Punkt zwei: Schauen Sie sich an, wer die vielen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, und zwar auf das Gesamt-, Hundertprozentpaket der Arbeits- und Geldleistung! – Das sind doch, bitte, die Unternehmerinnen und Unternehmer und die Firmen und Arbeitgeber!

Was soll das also für ein großes Geschäft sein, wenn die Stunde dann natürlich dadurch um etliches mehr kostet? – Machen wir uns doch nicht lächerlich und tun wir doch nicht so, als wenn da jetzt irgendwer danach trachten würde, dass er sich übers Eckerl für seine Betriebe, die vielleicht ohnehin nicht so gut gehen, ein Geld reißt! Es steht doch eindeutig drinnen, dass diejenigen, die das nur deswegen holen, weil sie ohnehin schon schwach auf der Matte sind, das nicht bekommen! – Bitte, das sollte man doch einmal klar rüberbringen. (Beifall bei der ÖVP.)


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 29

Ich denke, dann gibt es noch einen zweiten wichtigen Punkt: Wir können natürlich sagen, man investiert hier und man investiert dort. Okay. Aber wenn man in der Politik agieren möchte, dann gilt es, glaube ich, Schwerpunkte zu setzen. Und ich glaube wirklich, dass es richtig ist, in die Arbeitsmarktpolitik und nicht in die „Arbeitslosen­marktpolitik“ zu investieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Da, glaube ich, muss es uns schon darum gehen, dass wir als wesentlich einmal Folgendes sehen: Wenn wir in einer Situation sind, die sich „Krise“ nennt, die ja auch letztlich, wenn man es aus dem Griechischen ableitet – „krinein“ heißt ja „ent­scheiden“ –, eine Entscheidungssituation ist, dann wird von der Politik erst recht verlangt, nicht nur irgendwo irgendwelche Systemdiskussionen oder -debatten zu führen, sondern prinzipiell zu fragen: Was muss ich im Hier und Jetzt tun?

Ich glaube, dass im Grunde jetzt das kleinere Übel ist – und das wissen sehr wohl alle Sozialpartner –, zu sagen, wir gehen auf diese Kurzarbeitsregelung (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth) und investieren hier gemeinsam in einer Win-win-Situation sehr wohl in ein Gesamtpaket. Deshalb bitte ich eben, nicht immer solche Beispiele zu bringen, dass man den Leuten erklärt, ihr verliert damit ich weiß nicht wie viel Prozent. – Bitte, es ist Tatsache, dass jeder 10 Prozent von seinem Gehalt verliert. Schluss, basta, aus!

Natürlich ist das, was der Einzelne bekommt, ein Paket, das zusammengesetzt wird aus gewissen Unterstützungsleistungen aus dem Betrieb, auch aus dem, was das AMS betrifft, und, und, und. Das ist uns natürlich klar. Nur, bitte, tun wir doch jetzt nicht so, dass wir anfangen, zu argumentieren, die Armut oder die Armutsfalle werde jetzt genau mit diesem Gesetzestext ausgelöst. – Nein! Man versucht, möglichst viele Menschen in Arbeit zu halten – Punkt eins – und – Punkt zwei – ihnen auch dadurch zu zeigen, dass es sehr wohl wichtiger ist, dass man in der Arbeit, auch wenn es weniger ist, drinnen bleibt, auch für das eigene Selbstwertgefühl!

Ich glaube, in einer Situation wie jener, in der wir heute sind, ist das wichtig. Schauen Sie sich doch auch die Politik weltweit an: Heute sind jene Politiker gefragt, die Hoffnung ausstrahlen, die den Menschen Zuversicht geben, die sagen, du bekommst Arbeit, auch wenn es vielleicht weniger ist als in guten und wunderbaren wirt­schaftlichen Zeiten, und, und, und. Das ist doch besser, als den Menschen zu sagen: Nein, weißt Du, wir stimmen dem jetzt nicht zu, denn das und das könnte sich alles noch entwickeln, daher können wir auch dafür nicht sein. (Bundesrätin Mühlwerth: Sie haben nicht zugehört! Wir stimmen zu!)

Frau Mühlwerth, ich schaue Sie vielleicht immer so an, weil Sie mich so gern an­lächeln. (Heiterkeit.) Ich meine natürlich da immer die gesamte „Corona“ hier – um das auch klarzustellen. Aber ich kann mich auch in diese Richtung wenden und hierher schauen. Dann schaue ich eben auf diese Seite, nicht wahr? Nur: Ich habe einfach den Eindruck, dass diejenigen, die ein bisschen was oder die eben in größeren Ansätzen etwas gegen diesen Vorschlag haben, nicht da (in Richtung ÖVP) und nicht da (in Richtung SPÖ) sitzen, sondern eher da (in Richtung der Bundesräte ohne Fraktionszugehörigkeit) sitzen. (Allgemeine Heiterkeit.) Das möchte ich einfach hier einmal klar und deutlich sagen, und daher muss ich natürlich auch in diese Richtung reden, nicht wahr? (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Das möchte ich hier nur einmal klarmachen. Aber ich kann natürlich sehr gerne auch mit meiner Fraktion reden. Aber bei meinen Faktionskollegen weiß ich ja, wie sie darüber denken, und dazu bräuchte ich mich ja nicht hier ans Rednerpult zu stellen.

Etwas ist, glaube ich, auch ein wichtiger Punkt, der hier beschlossen wird und der von uns auch klargelegt werden muss: Es ist eine größere Flexibilität gegeben. Denn: Eine Situation wie die, die wir jetzt haben, verlangt, flexibel zu sein. Jeder, den Sie fragen


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und der sich auskennt, sagt: Ich kann dir nicht genau sagen, was morgen in der Früh sein wird, was übermorgen sein wird. – Ja da muss man doch denjenigen, die daran arbeiten, dass es auch Arbeit gibt, die Rahmenbedingungen schaffen, die Arbeit zur Verfügung stellen, auch mehr und flexiblere Instrumentarien in die Hand geben! Und ich denke, da ist dieses Gesetz wahrlich ein wunderbares Paket.

Über die Gelder ist ja bereits gesprochen worden, ob es die 222 Millionen € sind, die effektiv für dieses Beschäftigungsförderungsgesetz sind, ob es diese über 1 Milliarde € ist, die für das gesamte Paket ist. Es geht ja – ich sage das mit sehr, sehr großer Überzeugung – um das ganze arbeitsmarktpolitische Paket. Es hat ja, bitte, schon Konjunkturpakete gegeben! Stellen wir uns doch nicht hierher und tun wir doch nicht so, als passiere in diesem Land sonst nichts! Es ist ja schon viel gemacht worden, und es wird auch viel gemacht.

Ich möchte hier auch mit großer Überzeugung Folgendes sagen, weil hier auch ein paar Punkte angesprochen wurden, was die Bildung betrifft: Jawohl, ich glaube auch – da stimme ich all denjenigen zu, die sich dafür aussprechen –, da gehört etwas investiert! Nur, schauen wir uns doch die Zahlen an: Natürlich wird es überall weniger; aber das – und das kann auch vonseiten der Bildungsressorts nicht verleugnet werden –, wo noch mehr hineingesteckt wird, das ist die Bildung! Das wird in Amerika so gemacht, das wird in Frankreich so gemacht und auch bei uns! – Das heißt, natürlich ist das eine Investition, die wichtig ist und die natürlich auch, so wie auch gesagt worden ist, mit einem ordentlichen Zeitplan auf Jahre entwickelt gehört. Aber das passiert ja! (Bundesrat Ing. Kampl: Die Lehrer sollen sich nicht aufregen!)

Ich verwahre mich dagegen, dass man bei manchen Dingen – zum Beispiel gerade, was die Lehrlingsaktivitäten betrifft – so tut, als sei nichts geschehen. Ja bitte, wer, wenn nicht die Wirtschaft, wenn nicht gerade die Wirtschaftskammern – die haben doch da wesentliche Dinge hineingesetzt und gemacht! Lassen wir doch bitte einmal wirklich die Kirche im Dorf oder in der Stadt, denn da ist ja schon viel passiert und da passiert viel, ob mit Matura oder ohne Matura. Es sind genau diese Gruppen, die darauf achten, dass die Lehrlinge ein eigenes Image haben, auch wenn sie keine Matura haben – ja selbstverständlich!

Schauen wir uns doch an: Wo liegt das größte Problem? – 45 Prozent derer, die arbeitslos sind, haben (Bundesrat Ing. Kampl: Schlechte Ausbildung!) nur eine Pflicht­schulausbildung! Da müssen wir uns doch darum kümmern (Bundesrat Ing. Kampl: Und die Lehrer zwei Stunden länger arbeiten! – Herr Minister, da ist nichts dabei!) und uns fragen: Wie schaut es aus mit den jungen Leuten ab zehn? Und, bitte, nicht nur bis 14! Um das hier auch klarzustellen – das ist ja vielfach auch die Problematik, und das wird ja auch ganz richtigerweise immer wieder auch von der grünen Fraktion ange­sprochen –: Nicht nur bis zu den 14-, 15-Jährigen, sondern bis hinein in den tertiären Bereich!

Wir müssen uns überlegen: Wie schaut ein gesamtes Bildungswerk aus? Dieses beginnt meines Erachtens familiär, über die Kindergärten. Selbstverständlich müssen wir uns darüber unterhalten!

Ich habe manchmal den Eindruck, dass, wenn man von Bildung spricht, manche glauben, es handle sich immer gleich um einen Lehrplan. Wenn man von Bildung und Kindergarten redet, stellt jeder sofort alle Haare auf und sagt: Um Gottes willen, da auch noch ein Curriculum!

Bildung ist viel, viel mehr als Schule, ist viel, viel mehr als Lehrplan, ist viel, viel mehr als Curricula, und, und, und. Wenn wir von Bildung reden, reden wir von einer wesentlichen Grundkomponente des Menschseins schlechthin. Das heißt, wenn wir von lebensbegleitendem Lernen – ich rede viel lieber von lebensbegleitendem Bilden –


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 31

reden, dann ist es genau das, worum es gehen muss. Und ich glaube, dass wir uns auch in dieser Krise, in der wir uns jetzt befinden, in einer Entscheidungssituation befinden, die nicht nur etwas mit der hohen Finanzpolitik oder der hohen Finanzwirt­schaft zu tun hat, sondern genau auch etwas mit dem, was wir unter Bildung und gemeinsamem Tun verstehen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darum bitten, dass wir hier bei all diesen Gesetzesmaterien vielleicht weniger dieses Beckmesserische herausnehmen, sondern stärker den Blick darauf richten: Wo gibt es die großen gemeinsamen Linien? Wo brauchen wir sie, damit wir wirklich darauf achten können, dass uns die Arbeit erhalten bleibt, die ich letztlich wirklich als etwas bezeichne, das – so, wie es unser Obmann Hermann Schützenhöfer immer sagt – zu einem sinnerfüllten Leben dazugehört. Das ist das Um und Auf, das ist ein wesentlicher Grundsatz! Und ich finde, wenn das unsere Optik und Perspektive ist, dann werden wir natürlich auch mehr darüber nachdenken und danach trachten, dass Menschen in ihrer Arbeit bleiben können, und werden uns gleichzeitig darum kümmern. Denn es ist eine Win-win-Situation: Der eine behält seinen Job, und die anderen behalten ihre Fachkräfte. Der eine trägt dies dazu bei, und der andere trägt das dazu bei.

Ich finde, das ist die Grundvoraussetzung für dieses Gesetzespaket. Und deshalb glaube ich, dass es für diese Situation, in der wir uns jetzt befinden, das einzig Richtige ist, wo wir auch darauf bauen können, dass es uns ein Stück weiterführt in dieser Situation, in der wir uns jetzt befinden.

Dass wir auch eine Debatte führen müssen über ein Bildungssystem, über das Wie-geht-es-weiter, das ist für mich überhaupt keine Frage. Aber ich glaube, das vorliegende Paket ist ein Gesetzespaket, bei dem es nicht um die großen Debatten geht, sondern da geht es darum, dass wir heute und jetzt etwas tun und als Politiker zeigen, dass „Krisis“ von „entscheiden“ kommt. Und wer nicht entscheidet, der hat schon verloren. Wer entscheidet, hat einen ersten Schritt dahin gesetzt, dass er zu einer Lösung kommt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ und bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

15.29


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Zangerl. Ich erteile ihm dieses.

 


15.29.28

Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich als einen Newcomer in diesen „heiligen Hallen“ ist es natürlich schwierig, nach so einem brillanten Redner wie Kollegem Schnider ans Rednerpult zu treten. Ich werde mich trotzdem bemühen.

Ja, auch von meiner Seite kommt ein Ja, ein Ja zur raschen Umsetzung dieser Gesetzesvorlage.

Meine politische Heimat, wie ja einige wissen, ist der FCG-AAB Tirol, und ich stehe daher zu einem gelebten christlichsozialen Weltbild. – Damit das einmal festgestellt wird, um hier irgendwelche Hintertreppengerüchte zu entkräften. (Bundesrat Ing. Kampl: 200 Jahre Andreas Hofer!)

Wir befinden uns alle gemeinsam in der weltweit stärksten Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg. Wir müssen danach trachten, dass Österreich so gering wie möglich von dieser Situation betroffen wird. Vor allem sind es die Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer und ihre Familien, die dabei die Schwächsten sind. Kündigungen, Konkurse, Auslagerungen, steigende Arbeitslosigkeit – das alles sind Auswirkungen, die in erster


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Linie die Beschäftigten treffen. Deshalb ist es ein Gebot der Stunde, hier die richtigen Maßnahmen zu setzen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Die internationale Finanzwelt hat eine Wirtschaftskrise ausgelöst, deren wirkliches Ausmaß von niemandem voll abschätzbar ist. Die Menschen sorgen sich um ihren Arbeitsplatz, befürchten steigenden Druck in der Arbeit, sie fürchten um ihre betrieb­liche und auch um ihre private Altersvorsorge, fürchten den Verlust von Wohlstand und Einkommen.

Aber, geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer, diese Krise ist ja nicht naturgegeben, und die Politik kann und muss da gegensteuern. Wir müssen die Krise auch nutzen, um dieses Wirtschaftssystem gerechter zu machen. Wir müssen die drohende Arbeits­losigkeit bekämpfen und gemeinsam an einer besseren Zukunft bauen. Wir dürfen dabei keine Zeit verlieren. Arbeitslosigkeit ist teuer – teuer für die Betroffenen, teuer für die Wirtschaft und den Staat. Deshalb müssen wir jetzt investieren. Damit können wir auf mittlere Sicht höhere Defizite im Budget vermeiden. Die Lohnsteuersenkung ist ein wichtiger Schritt und muss rasch in Kraft treten.

Die Konjunkturprogramme müssen nicht nur beschlossen, sondern auch umgesetzt werden: öffentliche Investitionen im Wohnbau, im Verkehr, auch im Umweltschutz, geschätzter Herr Kollege Schennach, damit die Auftragslage der Unternehmen ge­stärkt wird und der Wirtschaftsmotor dadurch am Laufen gehalten werden kann. Ganz wichtig sind auch alle Investitionen – wir haben es heute schon mehrfach gehört – in die Aus- und Weiterbildung, damit die Chancen auf einen neuen Arbeits­platz auch unter geänderten Voraussetzungen intakt bleiben; weiters: mehr qualifizierte Schulun­gen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.

Wenn jeder zweite Arbeitslose nur einen Pflichtschulabschluss hat, wie mein Vorredner gesagt hat, dann müssen doch genau hier die Hebel angesetzt werden. Wir brauchen die Umsetzung des Jugendbeschäftigungspakets, um die Ausbildung für die Jugend­lichen abzusichern. Den Jungen muss trotz Wirtschaftsabschwungs die Chance auf eine gute, auf eine maximale Berufsausbildung gegeben werden.

Die Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darf nicht die erste Maßnahme sein. Wir müssen alle Instrumente der Arbeitsmarktpolitik nutzen, um den Zuwachs der Arbeitslosigkeit möglichst zu dämpfen, etwa durch die viel zitierte Kurzarbeit oder durch Arbeitszeitverringerung, kombiniert mit gezielten Aus- und Weiterbildungs­maßnahmen, damit die Errichtung von Arbeitsstiftungen, auch für Leiharbeiter, dann auch greifen kann.

Hier möchte ich noch etwas einfügen, der Aktualität halber: Wenn wir heute wieder in den Zeitungen lesen, dass 400 Postämter zugesperrt werden, allein in Tirol 42, dann muss ich schon fragen: Ist es nicht die Aufgabe dieses Staates, in seinem eigenen Bereich auch für die Staatsbürger zu sorgen, dass noch gesicherte Arbeitsplätze da sind? Kann es sein, dass ein Bundeskanzler ein Versprechen abgibt und dann von wild gewordenen Managern wie diesem Herrn Wais, diesem Generaldirektor Wais und dem Herrn Jettmar vorgeführt wird? – Liebe Freunde, das soll nicht sein, und darüber werden wir einmal nachdenken müssen. Wir müssen versuchen, alle Arbeitsplätze zu halten, auch bei Staatsbetrieben wie der Post, die finanziell so gut aufgestellt ist wie selten ein Unternehmen in Europa.

Auch die Banken müssen natürlich einen Beitrag zur Krisenbekämpfung leisten, ihre restriktive Praxis der Kreditvergabe aufgeben und Kreditmittel für Konsumenten und Unternehmungen bereitstellen. Außerdem dürfen Banken und Konzerne, die die Staatshilfe in Anspruch nehmen, im Gegenzug keine Massenentlassungen von Arbeit­nehmern durchführen, und es müssen klare Regeln – ich betone: klare Regeln – für die Einkünfte der Manager gelten.


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Auch die Prognosen des AMS zur Arbeitslosigkeit bestätigen, dass wir rasch etwas tun müssen. Im ersten Quartal dieses Jahres drohen deutlich höhere Arbeitslosenzahlen, wenn jetzt nicht schnell und entschlossen gegengesteuert wird. Wir müssen alles tun, um diese Arbeitsplätze zu schützen. Deshalb ist auch zu verlangen, dass Kündigun­gen, soweit und solange es geht, vermieden werden. Dafür müssen wir alle verfüg­baren Instrumente nutzen.

Notwendig sind eine finanziell abgesicherte, flexible Kurzarbeit und der Ausbau von Arbeitsstiftungen, kombiniert natürlich mit gezielten Aus- und Weiterbildungsmaß­nahmen. Das AMS muss für seine Aufgaben finanziell und personell rechtzeitig und vor allem auch gut ausgestattet werden, sonst greifen die Dinge nämlich nicht. Vor allem Jugendliche und ältere Arbeitnehmer sind von hoher Arbeitslosigkeit betroffen. Es ist zu fordern, dass alle Jugendlichen auch in wirtschaftlich schweren Zeiten die best­mögliche Berufsausbildung erhalten müssen, und für ältere Arbeitnehmer muss es eine besondere Leistung des AMS geben, wenn sie innerhalb von sechs bis zwölf Monaten nicht vermittelt werden können.

Besonders bedrückend ist es auch, wenn man die Lage der Leiharbeiter sieht. Die vergessen wir leider alle. Die Leiharbeiter sind jetzt die Ersten, die gehen müssen, und es zeigt sich, dass Leiharbeit keine sichere Option für einen Arbeitnehmer darstellt.

Kündigungen, geschätzte Zuhörer, müssen unbedingt vermieden werden. Dazu braucht es jetzt die vereinbarte finanziell abgesicherte Kurzarbeit und den Ausbau der Arbeitsstiftungen. Kurzarbeit muss viel leichter und besser als bisher mit Aus- und Weiterbildung der kurzarbeitenden Arbeitnehmer verbunden werden können. Arbeits­stiftungen müssen ausgebaut werden, um Kündigungen zu vermeiden. Das gilt insbe­sondere auch für die Leihfirmen. Aber auch die Altersteilzeit muss ihren Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen gerade in Klein- und Mittelunternehmen wieder besser leisten können. Es darf nicht sein, dass die Älteren zuerst gekündigt werden – und dann sind sie praktisch unvermittelbar, aber zu jung für die Pension.

Ja, liebe Leute, für junge Leute, die keine Ausbildungsstelle finden, muss man alles daransetzen, um genug Ausbildungsplätze in überbetrieblichen Ausbildungsein­rich­tungen zur Verfügung zu stellen – und nicht gute Ausbildungseinrichtungen zusperren, nur weil ein paar Megazocker die besseren Resultate erzielen wollen. In Innsbruck hat man bei der Post 40 Lehrstellen im Bereich der Garagen zugesperrt, hat keine Lehrlinge mehr genommen – und das waren Lehrlinge, die zu den bestausgebildeten zählten, denn die Lehrlinge der Post, die haben als Karosseriespengler vom Moped bis zum LKW, von der Elektrotechnik bis zum Wagenbau alles gelernt. Das waren hoch begehrte Lehrlinge, die in die Wirtschaft hinausgeschickt worden sind. Das hat man ganz brutal zugesperrt: Egal, brauchen wir nicht mehr! – Und dann ziehen durch Innsbruck und wahrscheinlich auch durch andere Städte ganze Scharen von jungen Leuten, die nach der vierten Klasse Hauptschule beziehungsweise ein Jahr später einen Arbeitsplatz suchen – und der Staat selbst ist derjenige, der diese Arbeitsstätten vernichtet.

Für all das braucht das AMS – um jetzt zum AMS zurückzukommen – mehr Geld und mehr Personal. Dem AMS müssen vom Finanzminister die Einnahmenausfälle in der Arbeitslosenversicherung wegen der Absenkung des Beitrages für Niedrigverdiener ersetzt werden. Das ist rechtlich so festgelegt und wurde meines Wissens in den Koalitionsverhandlungen auch so vereinbart. Außerdem braucht das AMS weitere Mittel, um sicherstellen zu können, dass so viele Arbeitsplätze wie möglich auch in der Krise gehalten werden können.

Wir werden weiters dafür sorgen müssen, dass die Übergangsfristen auch ausge­schöpft werden. Gerade jetzt müssen wir alles tun, um auch mit diesem Instrumen-


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tarium die Arbeitsplätze zu schützen und zu verhindern, dass die Arbeitsnehmer noch mehr unter Druck kommen. Die Folgen der Wirtschaftskrise sind überall spürbar. Immer mehr Menschen arbeiten in Kurzarbeit, die Zahl der Arbeitsuchenden steigt. Im Dezember waren es 22 000 mehr – und ich betone: 22 000 mehr  als im Vorjahr. Im Jänner waren es bereits 34 000 mehr. Die Wirtschaftsforscher schätzen im Jahres­schnitt einen Anstieg von 42 000. Die Entscheidung darüber, ob die Übergangsfristen fallen oder nicht, liegt bei uns Österreichern, vor allem aber auch bei Österreichs Politikern.

Gerade in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation müssen wir verhindern, dass die Arbeitnehmer noch mehr unter Druck kommen und eine Spirale aus Lohn- und Sozialdumping entsteht. Diese Gefahr ist sicher gegeben. Eine Öffnung des Arbeits­marktes würde die Arbeitnehmer noch mehr unter Druck setzen, als Erstes jene, die es auf dem Arbeitsmarkt ohnehin schon schwer haben, die Jungen, die Älteren und die bereits früh zugewanderten Arbeitnehmer. Gerade jetzt ist es am Wichtigsten, alles zu tun, um die Arbeitsplätze zu schützen. Die Übergangsfristen sollen voll ausgeschöpft werden und bis Ende April 2011 gelten.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nicht unbeachtet lassen möchte ich den Aspekt Arbeitslosengeld. Ein höheres Arbeitslosengeld wäre jetzt auch eine wichtige Konjunkturstütze und ist sozialpolitisch leider längst überfällig, weil immer mehr Men­schen in Österreich als Opfer der Krise ihren Arbeitsplatz verlieren oder in Kurz­arbeit geschickt werden. Für sie bedeutet das zumeist eine nur schwer auszu­gleichende Einkommenseinbuße, weil die Kosten des täglichen Lebens wie Miete, Wohnbau­kredite, Ausbildungskosten für die Kinder ja unvermindert weiterlaufen. Das reduziert sich deswegen ja nicht. Die Regierung soll also rasch das Arbeitslosengeld auf ein in der EU übliches Niveau anheben.

In Österreich sind Arbeitsuchende schlechter abgesichert als in den meisten anderen vergleichbaren EU-Ländern. (Bundesrat Perhab: Von 27 EU-Ländern?) So beträgt die Ersatzrate des Arbeitslosengeldes nur 50 bis 55 Prozent des vorherigen Nettoeinkom­mens. In den nordeuropäischen Ländern, geschätzter Kollege, beträgt sie bis zu 90 Pro­zent, was mir persönlich sehr hoch vorkommt, in Deutschland immerhin 60 Prozent. Hiezu kommt, dass sich die reale Kaufkraft des Arbeitslosengeldes in den letzten Jahren – und das wissen wir alle – massiv verschlechtert hat. So beträgt das durchschnittliche Arbeitslosengeld im Oktober 2008 real um 7 Prozent weniger als im Jahre 2000. Und diese Entwicklung sollte man nicht unkommentiert hinnehmen, wenn immer mehr Arbeitnehmer Opfer der Krise werden und die Arbeitslosigkeit in manchen Branchen zuletzt dramatisch ansteigt.

Ende Jänner sind die Arbeitslosenzahlen zum Beispiel bei Leiharbeit und in der Sach­güterproduktion um 32 beziehungsweise 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr ange­stiegen. Was wir jetzt brauchen – das ist meine bescheidene Meinung –, ist eine bessere finanzielle Hilfe für die Menschen, die ihre Arbeit verlieren oder eben in die besagte Kurzarbeit gehen müssen, denn sie profitieren von der geplanten Steuer­senkung gar nicht oder nur in einem geringen Ausmaß. Auf diese Menschen einfach zu vergessen ist nicht nur sozial unvertretbar, sondern auch wirtschaftspolitisch völlig falsch.

Auch die Wirtschaftsforscher weisen immer wieder darauf hin, dass eine Einkommens­anhebung für diese Gruppen praktisch zur Gänze in den Konsum fließt und die Inlandsnachfrage erhöht. Damit wäre eine solche Maßnahme auch eine wirksame konjunkturpolitische Hilfe, von der nicht nur unmittelbar Betroffene, sondern alle profitieren, ich betone: alle. Ich würde mir daher von der Regierung wünschen, dass sie so viel soziales Empfinden und wirtschaftlichen Sachverstand aufbringt, dass sie das Arbeitslosengeld rasch auf ein in der EU übliches Niveau anhebt.


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Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Kurzarbeit ist gut, aber nicht überall. Wir wollen keine Kultur des Hire and Fire, das sagt sogar der Wirtschaftskammerpräsident. Das Signal der Sozialpartner zur Einigung auf neue Regeln in der Kurzarbeit war wichtig. Und auch die neuen Rahmenbedingungen für Kurzarbeit sind wichtig, für Beschäftigung, gegen Kündigung, aber wir werden mit diesen Maßnahmen bestens dämpfend, aber nicht prophylaktisch wirken können. Eine möglichst geringe Zahl an Kündigungen in der Rezession ist natürlich schon in Ordnung, sowohl aus der Sicht des Einzelnen, da bei Arbeitslosigkeit nicht nur Einkommensreduktion, sondern auch Verlust der eigenen und fremden Wertschätzung drohen, als auch aus gesamtwirt­schaftlichen Perspektiven, weil weniger Jobs geringere Sozialabgaben und Lohn­steuern sowie Kosten in Form von Arbeitslosengeld verursachen.

Der daraus folgende Konsumverzicht, und das ist ja das Nächste in der Spirale, wirkt sich wiederum negativ auf die Wirtschaft aus. Wenn es sich auf die Wirtschaft auswirkt, dann wirkt es sich auch negativ auf die Staatseinnahmen aus. Laut Gewerkschaft sum­mieren sich die Effekte bei einem Anstieg der Arbeitslosigkeit um 100 000 Personen auf fast 5 Milliarden €. Das muss man sich einmal vorstellen: bei 100 000 Personen auf 5 Milliarden €! Somit ist es sinnvoll, im konjunkturellen Abschwung nicht gleich aufgrund von Auftragsmangel die Leute vor die Türe zu setzen, um dann im Auf­schwung einen Facharbeitermangel zu reklamieren. Die Kurzarbeit ist in vielen Fällen ein probates Mittel und kostet, wie wir heute schon gehört haben, im Schnitt zwei Drittel weniger als die Arbeitslosigkeit, aber nur, wenn die Kurzarbeit als Über­brückungshilfe gedacht ist.

Deswegen glauben wir, dass wir, wie der Kollege gesagt hat, bei der Bildung ansetzen sollen, denn Bildung ist ein gutes Rezept.

Wir brauchen ganz dringend jede einzelne Maßnahme zur Sicherung der Beschäf­tigung, bei der neuen Kurzarbeitsregelung angefangen bis zu Investitions- und Kon­junk­tur­programmen und einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes, Bildungskarenz, neue Arbeitszeit‑, Teilzeitmodelle und Sicherung der Berufsausbildung für junge und neue Arbeitsmodelle für ältere Arbeitnehmer.

Und was wir schließlich ganz besonders brauchen, ist eine gemeinsame – und die Betonung liegt auf gemeinsame – Offensive für mehr Bildung, für mehr Qualifizierung. Wir können in Österreich nicht billiger werden, das ist illusorisch. Aber eine Chance haben wir: Unsere Arbeitnehmer können besser werden, besser durch Aus- und Weiterbildung, damit die Arbeit endlich geschätzt wird. – Ich danke für die Auf­merksamkeit. (Beifall bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

15.45


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.

 


15.46.07

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Bundes­minister! Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Über das Thema Kurzarbeit, deren Auswirkungen und so weiter ist schon vieles gesagt worden. Nichtsdestotrotz, Kollege Zangerl, möchte ich mich doch mit einigen Ausführungen beschäftigen und Ergänzungen anbringen.

Ich möchte mich vorerst einmal beim Herrn Bundesminister, bei den Sozialpartnern und den Mitarbeitern des Sozialministeriums sowohl für die inhaltliche Gestaltung des Gesetzes als auch die Richtlinie zur Kurzarbeitsbeihilfe recht herzlich bedanken, was uns – ich bin im AMS tätig – die Möglichkeit gibt, gemeinsam mit den Sozialpartnern


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vor Ort flexible Modelle auszuarbeiten, hinsichtlich Qualifizierung entsprechende Beratungen durchzuführen und so vorab zu versuchen, Kündigungen abzuwenden. Ich gratuliere einmal dazu. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Ing. Kampl.)

Ich bin 30 Jahre lang im AMS tätig, 20 Jahre davon als Leiter, und verhandle derzeit fast tagtäglich gemeinsam mit den Sozialpartnern über Kurzarbeit. Unser oberstes gemeinsames Ziel ist es, Kündigungen hintanzuhalten, zu schauen, ob wir die Leute in Bildungskarenz schicken können. Das Modell der flexiblen Kurzarbeit beinhaltet Regelungen, was den Durchrechnungszeitraum, die Dauer der Kurzarbeit, aber auch was die Behaltefristen betrifft, und ermöglicht es, parallel dazu entsprechende Bil­dungskonzepte während der Kurzarbeit anzubieten. Das ist, wie ich meine, wenn auch immer wieder kritisiert, der richtige Weg. Kollege Zangerl, ich glaube, hier wurde sehr gute Arbeit geleistet, insbesondere in der Steiermark, einer der hauptbetroffenen Regionen, was die negative Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt betrifft.

Man muss sich aber die Sache ein bisserl differenzierter anschauen. Wovon geht man aus? Geht man von den Jahren 2007, 2008 aus, in denen Höchstbeschäftigung und niedrigste Arbeitslosigkeit vorgeherrscht haben? Ein Vergleich mit den Jahren 2003, 2004 schaut schon wieder anders aus.

Nichtsdestotrotz stehen wir vor diesen Herausforderungen. Aber mit den Instrumenten, die derzeit geschaffen werden, eben mit der Kurzarbeitsbeihilfe, haben wir die richtigen Instrumente in der Hand. Allein in der Steiermark sind derzeit knapp 7 500 Personen in Kurzarbeit. Wir rechnen mit etwa 12 500. Dafür sind Mittel in Höhe von 45 Millionen € notwendig.

Kollege Zangerl, bitte zuhören! Was hat jetzt diese Regierung unter diesem Minister gemacht? – Sie hat es geschafft, die Kurzarbeitsbeihilfe aus dem aktiven Topf herauszunehmen, aus dem passiven Bereich zu finanzieren und die dadurch frei werdenden Mittel in die aktive Arbeitsmarktpolitik zu geben. Zuhören! Nicht fordern, sondern das wird mittlerweile umgesetzt!

Das heißt, für das AMS Österreich 2009 1,005 Milliarden € – das wurde bereits erwähnt – und für 2010 1,022 Milliarden €. Das bedeutet für uns in der Steiermark nebst den Mitteln für aktive Arbeitsmarktpolitik in Höhe von 125 Millionen € zusätzlich in etwa 7,7 Millionen €. Das heißt, wir können entsprechende Qualifizierungs­pro­gramme breiter streuen und auf Jugendliche, Frauen, Ältere abstimmen. Der Hand­lungsspielraum wird also größer.

Des Weiteren haben Sie gefordert, das AMS braucht mehr Personal. Gemeinsam mit den Sozialpartnern wurde das unter deiner Federführung beschlossen und wird realisiert. Wir bekommen ab dem zweiten Quartal 2009 150 zusätzliche Planstellen österreichweit, wobei sich die Zahl 2010 auf 200 erhöht.

Die Schwerpunkte, wofür diese zusätzlichen Planstellen eingesetzt werden, liegen in den regionalen Geschäftsstellen bei Aktivitäten wie Administration, Beratung Kurz­arbeit, Beratung im Bereich von Qualifizierungsmaßnahmen. Des Weiteren werden künftig 60 Planstellen den sogenannten Berufsinformationszentren zur Verfügung gestellt, um Jugendliche, Schüler über Lehre und schulische Ausbildung entsprechend informieren zu können. Es ist somit einmalig, muss ich sagen, dass in Zeiten wie diesen so rasch zusätzliches Personal bereitgestellt wird, um entsprechend entgegen­wirken zu können.

Ich gratuliere nochmals zu diesem Projekt. Das hilft zwar temporär, aber die derzeitige Krise kann durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen allein nicht bewältigt werden, sondern – das wurde auch schon mehrmals erwähnt – das erfordert die Anstrengung aller. Im Sozialministerium, bei den Sozialpartnern werden daher zusätzlich viele


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weitere Überlegungen angestellt, weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente, etwa Bildungskarenz und Altersteilzeit, einzusetzen, um die Vorgemerkten entsprechend qualifizieren zu können. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

15.52


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner: Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.

 


15.52.39

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist vielleicht kein Zufall, dass ich der vierte Redner aus der Steiermark bin, denn letzten Endes trifft diese Wirtschafts- und Finanzkrise unser Bundesland in besonderem Maße. Als industriell geprägtes Bundesland, das vor allem im automotiven Bereich tätig ist, treffen uns die Folgen dieser Finanzmarktkrise ganz besonders. Bis zum heutigen Zeitpunkt betrug der Anstieg der Arbeitslosigkeit in unserem Bundesland 24 Prozent. Wir sind Gott sei Dank noch nicht Spitzenreiter in Österreich, aber wir nähern uns der 50 000 Personen-Grenze, und das bedeutet ein Abgehen von allen persönlichen Eitelkeiten, von allen parteitaktischen Spielchen. Jetzt gilt es, ans Eingemachte zu gehen und jede politische Kooperation anzustreben, um wirklich gegensteuern zu können, soweit man als kleiner nationaler Staat, als Volkswirtschaft einer derartigen Krise überhaupt effizient und kurzfristig gegensteuern kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, über Kurzarbeit ist heute bereits aus­reichend gesprochen worden. Es gibt, wie ich meine, hier fast einen einhelligen Konsens. Die Grünen sind ja in Wirklichkeit auch fast mehr dafür als dagegen, aber sie müssen halt aus Parteiräson wahrscheinlich auch einmal dagegen stimmen. Das macht nichts, das haben wir auch schon tun müssen, das gebe ich zu. Aber es gibt, wie ich meine, dieses Mal fast ein einhelliges Bekenntnis zu dieser neuen Form der Kurzarbeit, was von allen Vorrednern bereits erwähnt wurde. In dieser schwierigen Situation kann man fast von einer Win-win-Situation sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer, als auch für den Finanzminister, sprich für den öster­reichischen Steuerzahler, sprechen, weil jeder der Beteiligten doch einige Vorteile hat.

Letzten Endes wissen wir aber – und das ist das Betrübliche, das sehr viele Vorredner ebenfalls bereits erwähnt haben –, es ist eine Übergangslösung, es kann nur eine flankierende Maßnahme sein. Letzten Endes hoffen wir alle, dass wir Ende dieses Jahres die Talsohle erreicht haben werden und wir 2010 vielleicht wieder die ersten Anzeichen einer wirtschaftlichen Erholung zumindest in der Industrie von der Auftrags­lage her sehen können. Kein Wirtschaftsforscher kann heute mit Fug und Recht behaupten, dass das so sein wird. Ich glaube auch nicht an all diese Prognosen, aber es gilt für uns, das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. Im Interesse der Wirtschaft, aber auch im Interesse von uns Wirtschaftstreibenden gilt es, mit solchen Maßnahmen wie Kurzarbeit auch das Vertrauen der Mitarbeiter zu gewinnen und den Mitarbeiter wissen zu lassen, dass er uns wichtig ist und dass wir ihn in Zukunft bei voller Auslastung auch wieder voll benötigen werden.

Ich möchte nur hinzufügen, wir haben vor allem in der österreichischen Industrie dieses Problem, und die Kurzarbeitsmodelle werden in erster Linie von Industriebetrieben angenommen. Ich könnte mir in meinem Betrieb mit sieben Mitarbeitern gar nicht vorstellen, dass dieses Modell für mich anwendbar wäre. Das ist natürlich eine ganz andere Branche. 70 Prozent haben ganz andere Betriebe und können dieses Modell wahrscheinlich gar nicht in Anspruch nehmen, somit auch Gott sei Dank nicht mit allen Konsequenzen, dass es vielleicht nach der Behaltezeit wirklich zu Kündigungen kommt.


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Was ändert sich mit unserem neuen Beschäftigungsgesetz? – Die Arbeitszeitregelung schafft mehr Spielraum. Bisher war die Regel so, dass von einem Unternehmen in jedem Vier-Wochen-Zeitraum, für den die Beihilfe genehmigt wurde, die Arbeitszeit auf maximal 80 Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit reduziert werden konnte. Es war notwendig, fast Einzelgespräche mit Einzelfirmen zu führen und ganz komplizierte Vereinbarungen zu schließen, die jetzt doch pragmatischer geworden sind.

Der wichtige Punkt der Behaltezeit nach der Kurzarbeit, der in der Sozialpartnerschaft heftig diskutiert worden ist, ist meiner Meinung nach mit einem Kompromiss gelöst worden, der tragbar ist, denn letzten Endes wäre ja jede verschärfte Form der Behaltezeit kontraproduktiv gewesen. Versetzen Sie sich in die Situation eines Arbeitgebers. Er würde sagen, wenn ich zu viele zusätzliche Auflagen bekomme, dann kündige ich den Mitarbeiter sofort. Das wollen wir alle nicht. In diesem Sinn ist es, wie ich meine, gelungen, doch einen tragfähigen Kompromiss auszuhandeln.

Kollegin Mühlwerth, weil Sie die Lehrlingsfrage wieder angesprochen haben: Ich glaube, man muss schon dazusagen, dass es in Österreich eine exzellente Lehrlings­ausbildung gibt, aber die Jugendlichen müssen die notwendige Grundlage für das Handwerk von der Pflichtschule mitbekommen. Da drehen wir uns wieder im Kreis. Wir kommen wieder zum Thema Bildung, Ausbildung, Qualifikation. Wenn wir heute einen 14-jährigen Jugendlichen in einem technischen Beruf ausbilden wollen, dieser aber die Grundrechnungsarten und die Kulturtechnik nach neun Pflichtschuljahren nicht beherrscht, dann muss man sich fragen, was wir in unserem System falsch machen. Das ist auch der Hauptgrund, warum viele Jugendliche letzten Endes scheitern. Es geht nicht darum, dass zu wenig Lehrausbildungsplätze vorhanden sind. Das mag in der einen oder anderen Branche der Fall sein. Es gibt auch Branchen, wo es zu viele gibt. Im Tourismus können wir noch immer nicht all unsere Ausbildungsplätze füllen. Das ist vielleicht nicht attraktiv, das mag schon sein, aus der Sicht eines Jugendlichen. Trotzdem muss man das feststellen.

Ich habe jetzt auch wieder zwei Lehrlinge, leider keine Österreicher, sondern welche aus Ostdeutschland, aber die Grundrechnungsarten und Kopfrechnen beherrschen sie noch. Das hat mich selbst gewundert. Ich will da keine allgemeine Bildungsdebatte bei der Behandlung der Frage der Kurzarbeit führen, möchte aber betonen, Lehrplätze, Lehrausbildungsplätze sind vorhanden, aber es bedarf schon auch zweier Voraus­setzungen.

Wenn sich jemand um die Verbesserung der Lehrlingssituation und um Karriere mit Lehre in Österreich auf sachlicher und fachlicher Ebene wirklich intensivst bemüht, viel Geld dafür ausgibt und viele Mittel einsetzt, dann, muss ich sagen, sind das schon die Wirtschaftskammern mit ihren Regionalstellen in Zusammenarbeit auch mit dem örtlichen AMS und so weiter. Wir versuchen bereits vor Schulabschluss jeden Lehrling in der Region mit Schnuppertagen, mit Schnupperlehren mit seinem künftigen Ausbil­dungsbetrieb in Kontakt zu bringen. Das ist, wie ich meine, das beste Instrument, um Jugendarbeitslosigkeit auch in Zukunft hintanzuhalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir auch noch, einen Konnex zwischen Wirtschaftskrise und Europa herzustellen. Wir werden im Juni Europawahlen bestreiten müssen, und ich ersuche wirklich alle Fraktionen, doch zu bedenken, dass es bei dieser Wahl auch darum geht, konstruktive Kräfte nach Brüssel zu entsenden und nicht in einen Protektionismus zurückzufallen, der 27 Nationalstaaten auf diesem Kontinent entzweit.

Das wäre auch für die Wirtschaft kontraproduktiv, würde jeder Nationalstaat nur sein Süppchen kochen und sein Konjunkturprogramm umsetzen. Ein schlechtes Beispiel derzeit vielleicht: Frankreich, Sarkozy: Förderung der Automobilindustrie mit der Bedin-


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gung, nur in Frankreich die Arbeitsplätze zu sichern und die Werke nicht zu schließen. Das ist keine europäische Integration, und das ist auch keine europäische Perspektive für unseren Arbeitsmarkt und für unsere wirtschaftliche Genesung.

In diesem Sinne hoffen wir doch, aus einer schwierigen Krise mit vereinten Kräften gestärkt hervorzugehen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

16.00


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


16.00.51

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gestatte mir, ein paar Dinge klarzustellen, Sie mit ein paar Informationen zu füttern – vielleicht können wir dann auch eine gemeinsamere politische Diskussion über Arbeitsmarktpolitik führen.

Vorweg möchte ich schon festhalten: Natürlich wird die Opposition von der Regierung sehr ernst genommen, Frau Mühlwerth. Das ist nicht das Thema. (Bundesrätin Mühlwerth: Da habe ich noch nichts gemerkt davon!) Aber wenn man meint, man arbeite für Menschen, wenn man meint, man sei für Menschen da, und gleichzeitig mit einem künstlich konstruierten Beispiel einen Gesetzesantrag, mit dem wir Menschen absichern wollen, ablehnt, dann muss ich das kritisieren, dann kann ich das nicht ernst nehmen. Ich habe das schon im Nationalratsplenum zu den Grünen gesagt. Wenn man wirklich meint, man sei für Menschen da, dann kann man wirklich nicht mit einem derart künstlich konstruierten Beispiel an die Öffentlichkeit gehen. Darum verstehe ich euch nicht. Ich verstehe das nicht, wenn man doch für Ökostrom ist, wenn man doch für ökologisch geprägte Arbeitsplätze ist. Das ist auch alles super, auch wenn aus diesem Öko-Konklave Oberösterreich 200 000 Jobs zustande kommen, alles super – aber was hat das mit Kurzarbeit zu tun? – Punkt eins.

Ich würde auch bitten und dringlich ersuchen, sich zu erkundigen, wann es überhaupt zu Kurzarbeit kommt. Es kommt nämlich erst dann zu Kurzarbeit, wenn alle Über­stunden aufgebraucht sind, wenn alle Resturlaube aufgebraucht sind; erst dann kommt es zu diesen Anträgen auf Kurzarbeit. An dieser Stelle auch gleich zur Klarstellung: Was muss man tun bei einem Antrag auf Kurzarbeit? – Man muss seine Bücher offenlegen. Es ist ja nicht so, dass – die Frau Präsidentin möge mir jetzt verzeihen – die Frau Präsidentin hingeht und sagt: Ich habe einen Auftragsrückgang, bitte unterschreibt das! Man muss seine Bilanzen offenlegen, man muss seine Auftrags­bücher offenlegen.

Eine Firma – bei allem Verständnis dafür, dass Aktionäre in der Vergangenheit gut verdient haben, aber dafür habe ich schon ein gewisses gesellschaftspolitisches Ver­ständnis, dass man die auch ein bisschen an die Kandare nimmt; da habe ich schon einen gewissen gesellschaftspolitischen Zugang –, und das ist Fakt, muss sich offenlegen, erst dann wird das Verfahren gestartet. Und das Verfahren sieht in Wahrheit so aus: Wirtschaftskammer, zuständige Gewerkschaft und AMS. Diese drei Interessenvertreter sitzen am Tisch, die Firma muss offenlegen, und dann wird weiter­verhandelt.

All das, was hier behauptet wird, zuerst Überstunden und so weiter, ist ja Geschichte. Das ist alles schon vorher geschehen. Keine Firma, vor allem auch die größeren nicht, wo es relativ stabile Betriebsratskörperschaften gibt, fängt mit Kurzarbeit an, sondern


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zuerst einmal werden der Überstundenpolster und das Zeitguthaben abgebaut. Das ist, glaube ich, der normale Vorgang.

Ich darf in diesem Zusammenhang eine kleine Botschaft verkünden: Wir haben einen Betrieb mit fünf Mitarbeitern in Kurzarbeit, und zwar in der Steiermark. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Ja, es gibt diesen Betrieb, ich gebe zu, es ist ein Exote, aber wir hegen und pflegen ihn. (Heiterkeit und Beifall bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.) Was ich damit sagen will: Es sind nicht nur Jumbos in Kurzarbeit, sondern auch eine ganze Reihe kleinerer Unternehmen; in Vorarlberg zum Beispiel ein Betrieb, eine Textilfirma, mit 24 Mitarbeitern, und da kann man nicht von einem Jumbo-Betrieb reden. Das heißt, es gibt auch viele kleinere, sehr mittelständische Betriebe darunter. – So weit zu Punkt eins.

Punkt zwei und hier vielleicht drei Gruppen. Zunächst die Lehrlinge: Wir haben bei den Lehrlingen natürlich ein Problem, aber wir haben bei den Lehrlingen nicht das Problem, das wir bei den Jungen haben. Bei den 15- bis 19-Jährigen sind derzeit rund 5 000 arbeitslos, die durchschnittliche Verweildauer beträgt 44 Tage. Das heißt, diese 5 000 wechseln alle 44 Tage, es sind dann wieder andere 5 000. Das heißt, wir bringen immer wieder Menschen ins System hinein und holen andere aus dem System heraus, aber wir haben bei den Lehrlingen nicht das De-facto-Problem.

Was meine ich damit? Wir haben bei den Lehrlingen – das sei jetzt kein Zahlenspiel, sondern nur zur Darstellung – zum Beispiel in Oberösterreich zur Stunde eine hoch interessante Situation: Wir haben mehr offene Lehrstellen als Lehrstellensuchende. Das ist zur Stunde in Oberösterreich der Fall. Das – das gebe ich schon zu – natürlich aus regionalen Gesichtspunkten, aufgrund falscher Angebote und, und, und. Aber wir haben hier, wo wir einen massiven Anstieg bei der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen haben, zum Beispiel bei den Lehrlingen zur Stunde kein wirkliches Problem, weil wir weniger Lehrlinge als offene Lehrstellen haben. Angesichts dessen müssen wir uns vielleicht fragen: Ist es ein Mobilitätsproblem? Ist es ein Problem des Angebotes? Wo ist das? Und so weiter.

Die Lehrlinge betreffend sage ich noch einmal: Die Ausbildungsgarantie wird gelebt, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben derzeit 7 200 Kids in Ausbil­dungslehrgängen. Die gibt es, die stehen nicht nur auf dem Papier, sondern die leben realiter. Wir wenden heuer für die Lehrlinge insgesamt folgende Summen auf: Blum 1 – altes Modell, das noch weiterläuft –: 66 Millionen; Blum 2 beziehungsweise neues Modell: 92 Millionen. Ausbildungsgarantie weiterführen, aufstocken von 9 000 – insge­samt haben wir für 9 000 Platz – auf 12 000, Kostenpunkt für das gesamte heurige Jahr: 123 Millionen. In Summe wenden wir für die Lehrlinge 283 Millionen € pro Jahr auf. Das ist die Summe für das heurige Jahr.

Jeder Jugendliche, der im kommenden September neu auf dem Lehrlingsmarkt ist und nicht betrieblich unterkommt, wird überbetrieblich untergebracht werden. Aber auch hier sage ich gleich dazu: Wir werden Regionalisierungsprobleme haben. Wir werden nicht fünf Lehrwerkstätten im Waldviertel zustande bringen. Ich sage das so, wie es ist. Wir werden froh sein, wenn es zwei geben wird. Sie wissen, was ich meine. Wir werden nicht in jedem Tal Tirols eine überbetriebliche Lehrwerkstätte haben können. Das werden wir nicht schaffen. Wir werden auch da oder dort das Problem haben, dass die Wünsche der Jugendlichen nicht ganz einhergehen mit dem Angebot. Das sage ich hier auch ganz offen. Aber wir werden uns in höchstmöglichem Ausmaß bemühen, das umzusetzen.

Noch einmal: 66 Millionen Blum 1, 92 Millionen neues System und 123 Millionen Aus­bildungsgarantie. Dieses Geld fließt realiter, es ist nicht künstlich auf dem Papier stehend, sondern das gibt es. Und um mit diesem Zahlenspiel total zu verwirren: Diese


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92 Millionen sind zusätzlich zu 1 Milliarde Ausbildungsgarantie, denn das zahlen wir aus einem anderen Topf. Das heißt, wir haben für Lehrlinge genügend vorgesehen, und wenn es notwendig ist, werden wir noch etwas „z’samm’kratzen“. Ich hoffe aber, dass es ausreichen wird.

Bevor ich jetzt einen Schwenk zu den Älteren mache, sei mir ein kleiner Hinweis gestattet – das muss sein –: Kärnten war nicht das Vorbild für „Lehre mit Matura“. Die „Lehre mit Matura“ haben wir österreichweit beschlossen, und sie wurde auch öster­reichweit umgesetzt; in Kärnten hat man ein größeres Projekt daraus gemacht. In Wien zum Beispiel ist ein Riesenprojekt bei der Firma SPAR gestartet worden. Die Firma „SPAR“ hat das zelebriert, im Rathaus und so weiter. Seien wir froh, dass es das gibt, und seien wir froh, dass es umgesetzt wird!

Noch etwas zur Klarstellung, bevor ich zu der Situation der Älteren komme – bitte, verzeihen Sie, dass ich das so sage, missverstehen Sie das bitte nicht, es ist das meine erste Rede hier –: Die Übergangsfristen werden, das hat die Bundesregierung vor 14 Tagen beschlossen, ausgenützt bis zum letzten Tag! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.) Das auch nur zur Klarstellung.

Ich darf jetzt kurz etwas zu den Älteren sagen und dann etwas zu der Diskussion über die Nettoersatzrate.

Wir haben derzeit folgendes Phänomen, wenn man sich die Arbeitslosenstatistik genau anschaut: Der Anstieg bei den Älteren ist der geringste aller Anstiege. Ein wirklicher Anstieg ist zu verzeichnen bei den 20- bis 25-Jährigen, ein schwieriger Anstieg bei der Gruppe der 25- bis 49-Jährigen, aber der geringste Anstieg bei der Gruppe 50 plus, wenn ich das so salopp formulieren darf. (Bundesrat Ing. Kampl: Die Hoffnung verlieren die Menschen!) Noch einmal: Die Hoffnung verliert jeder Arbeitslose, wenn es nicht gelingt, ihn so rasch als möglich wieder ins System zu bringen. Da verliert jeder die Hoffnung. Wir bemühen uns, wir sehen nur derzeit in der Industrielandschaft – und das ist primär ein Thema der Industrielandschaft in Österreich –, dass man sich bemüht, ältere, mit hoher Qualität zu verbindende Arbeitnehmer zu halten, und die Jüngeren, vor allem die Leih- und Kurzarbeiter, werden jetzt sehr oft als „Reserve­armee“, wenn ich das so salopp formulieren darf, verwendet. Wir sehen das jetzt in diversesten Firmen.

Auf die Kurzarbeit zu sprechen kommend: Wir haben derzeit rund – diese Zahl schwankt nämlich tagtäglich – 30 000 Menschen in Kurzarbeit. Die längste Verein­barung, die von einer Firma unterschrieben wurde – zur Stunde, denn das ändert sich auch wöchentlich –, betrifft eine Firma aus der Steiermark. Es ist auch kein Geheimnis, wer das ist, nämlich der Autobauer, und der hat jetzt einmal für das Stammwerk in Graz bis Oktober unterschrieben. Wir werden sehen, wie es weitergeht. Also bis Oktober, das ist unsere längste Vereinbarung.

Die Zahl der in Kurzarbeit tretenden Firmen wird steigen, sage ich gleich dazu. Ich weiß, dass ich diesbezüglich schon ein paar Mal missverstanden wurde in der Öffentlichkeit, aber ich sage das trotzdem bewusst weiterhin so: Wenn die Kurzarbeit zunimmt und die Arbeitslosigkeit dadurch gedämpft wird, so ist mir das allemal recht. Das ist nicht das Thema. Das heißt, wenn wir einen stärkeren Anstieg bei der Kurzarbeit haben und eine Dämpfung bei der Arbeitslosigkeit, so soll uns das recht sein. Das ist, glaube ich, immer noch der vernünftigste aller Wege.

Ich möchte zum Schluss kommend noch auf ein Zahlenspiel eingehen – Frau Mühlwerth möge mir verzeihen, aber dieses Zahlenspiel muss sein –: Wenn man das Salzburger Wahlergebnis für die Sozialdemokratie so wertet, wie das eine Befragung ergeben hat, nämlich dass 40 Prozent der Arbeiter in Salzburg die Freiheitlichen


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gewählt haben, dann frage ich mich, warum die Freiheitlichen so wenig Stimmen bekommen haben, weil dann nämlich nur mehr 8 000 Stimmen für die Freiheitlichen aus einem anderen Segment hätten kommen können. Das heißt, das ist nicht ganz nachvollziehbar. Es gibt nämlich 60 000 Arbeiter in Salzburg, 40 Prozent davon sind 24 000. Die Freiheitlichen haben 36 000 Stimmen bekommen – das heißt, da passt irgendetwas nicht zusammen. Die Rechnung erfolgt anhand des Wahlergebnisses, aber das nur als kleinen Hinweis. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Noch einmal: 60 000 Arbeiter gibt es in Salzburg, mehr gibt es nicht.

Meine Damen und Herren, lassen wir uns aber nicht auf Zahlenspiele ein, denn wir verhandeln hier ein sehr schwieriges Thema! Ich möchte mich bedanken dafür, dass dieser Beschluss heute hier, wie auch im Nationalrat, von vier Parteien getragen wird.

Ich möchte Ihnen zum Abschluss auch noch versichern: Wir werden uns sehr bemühen, dass das, was wir unter aktiver Arbeitsmarktpolitik verstehen, auch aktiv gelebt wird. Das heißt, es wird – und ich sage das hier noch einmal – auf die Qualität der Kurse ein sehr hohes Augenmerk gelegt. Dazu stehe ich. Fünf Mal „Wie bewerbe ich mich richtig?“ ist nicht das, was ich als Qualität der Kurse bezeichne, damit das auch klar ist.

Wir investieren in die Ausbildungsgarantie, wir investieren in die Wiedereinsteiger, wir investieren in die diversen Qualifikationsprogramme. Diese 1 Milliarde gibt es wirklich, sie wird investiert. Wir haben auch das Personal des AMS – wie schon gesagt wurde – aufgestockt, aber nicht, um die Bürokratie aufzubauen, nicht, um EDV-Systeme zu verwalten, hinter denen Menschen stehen, sondern, um Menschen zu beraten und Menschen so rasch als möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Bei allen negativen Entwicklungen, die es auf dem Arbeitsmarkt gibt, zum Schluss noch kurz zwei Zahlen: Es haben gestern 10 000 Menschen neu ihre Arbeit begonnen, die Arbeitslosenstatistik hat sich somit gestern um 10 000 entspannt. Das bedeutet noch lange nicht eine Lösung des Problems, aber statt 301 000 sind es 291 000. – Punkt eins.

Punkt zwei – was sensationell ist –: In der Gesamtstatistik ist bei der Zahl der Lang­zeitarbeitslosen, das sind diejenigen Menschen, die länger als 12 Monate arbeitslos sind, ein Rückgang zu verzeichnen. Es sind derzeit nur 5 900 Menschen langzeit­arbeitslos, also länger als 12 Monate arbeitslos.

In diesem Sinne danke ich, auch für die fast einstimmige Beschlussfassung. Mit den Grünen, verspreche ich, werden wir noch weiterarbeiten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

16.16


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstatterin ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.


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16.16.532. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden (425/A und 84 d.B. sowie 8046/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Preineder. Ich bitte um den Bericht.

 


16.17.09

Berichterstatter Martin Preineder: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich darf berich­ten über die Ausschusssitzung des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2009 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die Europawahlordnung und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte, in die Verhandlungen einzutreten.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.

 


16.18.02

Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Eine zweifel­hafte Änderung der Briefwahl beim EU-Wahlrecht öffnet Tür und Tor für Wahlmanipulationen. Der Beschluss betreffend die fragwürdigen Änderungen zur Brief­wahl bei der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament ist äußerst bedenk­lich, ja, ich meine, sogar verfassungsmäßig fahrlässig. Die Möglichkeit eines mani­pulativen Wahlverhaltens wird damit nicht nur massiv ausgeweitet, sondern es bestehen auch mehr als gerechtfertigte Bedenken, dass die Ausübung des freien, des geheimen, des persönlichen und des unmittelbaren Wahlrechtes ernsthaft gefährdet wird.

Dieses Gesetz ermöglicht nämlich, dass zukünftig eine Stimmabgabe im Nachhinein, nämlich nach der Schließung der Wahllokale am Wahltag, erfolgen kann und es dann nicht mehr nachvollziehbar sein wird, wann und wo eine Stimme per Briefwahl abge­geben wurde. Lediglich eine vorgesehene eidesstattliche Erklärung des Wählers und dessen Unterschrift bestätigen, dass die Briefwahlkarte ordnungsgemäß, nämlich persönlich, unbeobachtet, unbeeinflusst und vor dem Schließen des letzten Wahll­okales, ausgefüllt wurde. Dieses Gesetz scheint kaum ein taugliches Mittel zu sein, um einem Missbrauch auch faktisch vorzubeugen.

Rechts- und Verfassungsexperten sehen in dieser strittigen Änderung des EU-Wahl­rechts im Bereich der Briefwahl einen weiteren Schritt in die Richtung eines problematischen und zweifelhaften Wahlsystems ohne faktische Kontrolle, dazu mangelhafte Nachvollziehbarkeit hinsichtlich der abgegebenen Wählerstimmen.

Die Briefwahl darf nur jenen Wahlberechtigten offenstehen, die sich im Ausland auf­halten und ihrem Wahlrecht nicht anders nachkommen können. Unsere Regierungs­parteien gefährden das bewährte Wahlrechtsprinzip. Die Österreichische Hochschüler­schaft liegt völlig richtig, wenn sie in einer Aussendung die Wahrung der Grundsätze des geheimen, persönlichen und freien Wahlrechts – kurz: einer demokratischen Stimmabgabe – durch die Briefwahl gefährdet sieht.


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 44

Die Kritik der Österreichischen Hochschülerschaft zeigt, dass selbst unter Studenten ein höher entwickeltes Demokratiebewusstsein Platz greift, als es bei den Abgeord­neten von SPÖ, ÖVP und der Grünen der Fall ist. (Widerspruch bei der SPÖ. Heiterkeit des Redners.  Bundesrat Reisenberger: Da muss er selber lachen! Bundesrätin Mühlwerth: Und das heißt was!) Schließlich teilen mittlerweile auch Verfassungsexperten die langjährige FPÖ-Skepsis gegenüber der Briefwahl: Keine Briefwahl im Inland! Es geht um eine Festigung der Prinzipien unseres Wahlrechts, zu einer Aufweichung derselben darf es nicht kommen.

Am stärksten werden folgende Prinzipien des Wahlrechts verletzt: das allgemeine Wahlrecht durch verlorengegangene Briefwahlkarten und nicht zugestellte Stimm­zettel – das bedeutet, dass alle Staatsbürger das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, nicht uneingeschränkt ausüben können –; das freie Wahlrecht insofern, als es möglich ist, die Stimme nach der ersten Hochrechnung abzugeben, und dadurch eine Beeinflussung besteht; und das geheime Wahlrecht dadurch, dass die Abgabe in einer für die Wahlbehörde und die Öffentlichkeit nicht erkennbaren Weise geschieht. (Beifall der Bundesrätin Mühlwerth.)

16.22


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte.

 


16.22.28

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr verehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Ertl, ich würde ganz gerne eine Rechnung mit Ihnen anstellen, nämlich wie viele Briefwahlstimmen es geben muss, damit durch diese nach der Hochrechnung das Wahlergebnis beeinflusst werden kann. Ich schätze, es sind so einige hunderttausend. Und wie Sie das manipulieren wollen, das müssen Sie mir erst zeigen! (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Aber Spaß beiseite: Grundsätzlich ist die Briefwahl dazu da, dass das Wahlrecht besser ausgeübt werden kann. Das ist eine Grundsatzfrage für viele Menschen. Es gibt in unserer Gesellschaft Behinderte, es gibt Bettlägerige, es gibt ältere Menschen, es gibt einfach auch Menschen, die nicht in ein Wahllokal gehen können. Daher hat man die Briefwahl eingeführt, und das ist auch gut so.

Die Novelle tut ja nichts anderes, als die Erfahrungen aufzunehmen, die bei der Abwicklung der Briefwahl bei der letzten Nationalratswahl gemacht wurden. Die Novelle enthält einige Neuerungen und wesentliche Verbesserungen für die Stimm­abgabe, und zwar bei dieser Europawahl jetzt, weil das die erste Wahl ist, bei der man diese Erfahrungen, die in der Nationalratswahl gewonnen wurden, einmal anwenden kann.

Gleichgültig, von wo aus die Wählerin oder der Wähler von der Möglichkeit der Brief­wahl Gebrauch macht – egal, ob vom Inland oder vom Ausland –, das Porto wird vom Bund getragen.

Die Wahlkarte, die für die Briefwahl verwendet wird, muss auch nicht mehr unbedingt auf dem Postweg befördert werden, sondern sie kann auch persönlich bei der zustän­digen Wahlbehörde abgegeben werden, wie das auch schon 1990 bei Wahlkarten, die für die Stimmabgabe im Ausland verwendet wurden, der Fall war, ohne dass es zu Problemen gekommen ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.– Ja, natürlich, da haben Sie zwei Zeugen gehabt, die unterschreiben mussten, die Passnummer musste angegeben werden, und jetzt gibt es eben nur einen Zeugen, der unter­schreiben muss. (Bundesrätin Mühlwerth: Genau!)

Also welchen ganz großen Unterschied gibt es dabei? Sie haben nur ein Problem im Inland. (Bundesrätin Mühlwerth: Genau!) Wir helfen nur, dass es weniger fliegende


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 45

Wahlbehörden gibt. Es wird dazu beigetragen, dass die Stimme leichter abgegeben werden kann – nämlich für jene Menschen, die nicht in der Lage sind, am Wahltag wählen zu gehen –, und das ist eigentlich eine Mithilfe bei der Ausübung eines demo­kratischen Grundrechts.

Es gibt eine Reihe von Verbesserungen: Das Layout der Wahlkarte ist geändert worden, weil eben nur mehr eine Unterschrift nötig ist, und vieles andere mehr.

Die uns vorliegende Novelle ist im Regierungsübereinkommen zu wahlrechtlichen Fragen festgelegt und ist jetzt – sozusagen am Vorabend der Europawahlen – bereits zum Großteil umgesetzt worden. Nicht in Angriff genommen worden ist – und da gibt es ja dann eine neuerliche Verhandlung – die Überprüfung der Fristen – vor allen Dingen der Acht-Tage-Frist –, die bei der Nationalratswahl 2006 für das Rückeinlangen der Wahlkarte gegolten hat.

Die Zeit für die Vorbereitung dieser relativ entscheidenden Änderung hätte für die Europawahl 2009 nicht ausgereicht. Das heißt, Nationalrat und Bundesrat werden sich mit dieser Frage der Briefwahl weiter beschäftigen müssen, und das möglichst im Herbst, damit es für die Bundespräsidentenwahl 2010 rechtzeitig vorbereitet wird.

Ich begrüße diese Gesetzesänderung, ganz besonders auch für die ältere Generation. Diese Gesetzesänderung erleichtert vielen Menschen die Ausübung ihres Wahl­rechtes.

Frau Bundesministerin Fekter, ich möchte gerne mit einer Bitte schließen: Vielleicht kann die Innenministerin, die ja für die Wahlen zuständig ist, die Briefwahl ent­sprechend propagieren beziehungsweise auch die Vorgangsweise veröffentlichen, so­dass sich die Menschen auskennen und dieses Wahlrecht auch entsprechend nützen können. (Beifall bei der SPÖ.)

16.27


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Keuschnigg. – Bitte.

 


16.27.50

Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Ertl, ich darf ganz kurz auf Ihren Redebeitrag eingehen. Ich stelle fest, dass Sie in Ihrer Rede eigentlich gegen die Mobilität, die heute den Lebensstil prägt, gegen den Zeitgeist, der in der Wählerschaft herrscht, argumentieren. (Bundesrätin Mühlwerth: Man muss ja nicht immer für den Zeitgeist sein!) Nein, muss man mit Sicherheit nicht. Ich frage Sie aber ganz einfach: Wo ist die Alternative? Wenn man Ihnen da zuhört, denkt man, das müsse ewig so bleiben, man dürfe nichts ändern, obwohl sich die Gesellschaft rundherum wesentlich ändert. (Bundesrätin Mühlwerth: Aber es soll zum Guten sein!)

Es gibt ja schon eine Reihe von Beispielen, wo die Briefwahl eingesetzt worden ist: die Nationalratswahl, die schon erwähnt wurde, mehrere Landtagswahlen, die Gemeinde­ratswahl in Graz zum Beispiel. Wir haben laufend Wahlverfahren, in denen teilweise auch neue Wahlmodelle probiert werden. Ich verweise weiters auf die Arbeiterkam­merwahl, auf die Landwirtschaftskammerwahl in Tirol, die ausschließlich als Briefwahl durchgeführt wird – und das ist von einer hohen Akzeptanz der Wählerschaft gekenn­zeichnet.

Ich bin überzeugt davon, dass bei den nächsten Wahlgängen die Inanspruchnahme der Briefwahl geradezu explodieren wird, wenn die Wählerinnen und Wähler merken, wie einfach so etwas abzuwickeln ist, wie der Beteiligungsprozess an der Demokratie funktionieren kann – ein Anruf bei der Gemeinde, ein E-Mail, dann ausfüllen und in den Briefkasten, und man ist frei für diesen Tag, für die verschiedensten Dispositionen, die


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jedes Berufsleben und jedes Freizeitverhalten mit sich bringt. (Bundesrat Ertl: Gefahr der Manipulation!)

Ich habe bei der Nationalratswahl 2006 x-fach festgestellt, dass die Leute noch nicht wirklich etwas damit anzufangen gewusst haben, aber die, die das in Anspruch genom­men haben, sind vollkommen befreit gewesen. Wir haben also eine hohe Akzeptanz, und es ist ja, glaube ich, unser Job hier, dass wir jede Art von Fehlentwicklung, sofern es eine solche gibt, wahrnehmen. Diese Novelle wird also nicht die letzte sein, sondern man wird weiterhin schauen, wo noch nachjustiert werden muss.

Ich glaube, man kann politische Prozesse nicht immer mit Prozessen in der Wirtschaft vergleichen, aber wenn ich sehe, mit welchem Nachdruck in der Wirtschaft Kun­denbindung betrieben, wie Werbung gemacht wird, muss ich sagen: Ein bisschen etwas davon kann man sich in der Politik schon abschauen. Wir wollen von der Wählerin/vom Wähler, dass sie mitbestimmen, und wir wollen und brauchen ihr Votum, ihr Urteil, ihre Wertung für die Weiterentwicklung der Demokratie – und das muss, eben auch in einem Prozess, signalisiert werden.

Das heißt, wir brauchen eine Demokratie, wir brauchen einen Staat mit einer hohen Servicequalität den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber; ihnen muss es Spaß und Freude machen, mitzubestimmen. Und ich glaube, aus diesem Grunde beschließen wir diese heutige Novelle.

Ich brauche im Einzelfall nicht mehr auf diese Gesetzesvorlage einzugehen, da bereits dargelegt wurde, was wir heute beschließen. Jedenfalls meine ich, dass das eine ganz normale Weiterentwicklung eines Prozesses ist, der zeitgemäß und gut ist und über den wir uns freuen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

16.31


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Winterauer. – Bitte.

 


16.31.21

Bundesrat Reinhard Winterauer (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt gerade von den Vorrednern gehört, wie wichtig diese Gesetzesänderung ist, die ja durchaus als service- und demokratiepolitischer Schub zu betrachten ist.

Nun, Herr Kollege Ertl, zu Ihren vorgebrachten Bedenken, wobei ich diese gar nicht wegzuwischen versuche, denn diese waren ja auch immer Bedenken unserer Partei. Wir von der SPÖ – um der Wahrheit die Ehre zu geben – haben relativ lange gezögert in Bezug auf eine Zustimmung zur Briefwahl, weil wir uns immer als Hüterin des geheimen Wahlrechts und der Demokratie gesehen haben, was ich hiemit nochmals deponieren möchte. Ich hoffe jedenfalls, dass die Diskussion über das e-Voting vom Tisch ist, da auf diese Weise das geheime Wahlrecht nicht mehr kontrollierbar wäre. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Ich meine aber, dass mit den heute zu beschließenden Änderungen betreffend Europa­wahlordnung und Europa-Wählerevidenzgesetz mehr Bürgerfreundlichkeit erzielt wer­den kann.

Kollege Toth hat ja hier erwähnt, wie das mit den älteren Menschen ist. – Ich selbst war bei der letzten Nationalratswahl als Vorsitzender der Besonderen Wahlkommission in meiner Heimatgemeinde unterwegs und kann daher sagen, dass das jetzt durchaus eine Erleichterung für die Wählerinnen und Wähler, ja einen zusätzlichen demokratie­politischen Schub darstellt.


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 47

Natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es jetzt auch die Erwartungshaltung, dadurch die Wahlbeteiligung bei der kommenden EU-Wahl etwas anheben zu können, dennoch müssen wir ehrlich genug sein, zu sagen, dass das allein nicht genügen wird.

Als einer, der in der sozialdemokratischen Bewegung ein EU-Skeptiker war – und meine Heimatgemeinde war ja 1994 die größte Gemeinde Österreichs, in der gegen einen EU-Beitritt gestimmt wurde –, muss ich sagen, dass es schon einen eigenwilligen Umgang mit dem Subsidiaritätsprinzip gibt, denn: Alles, was auf europäischer Ebene gut ist, nehmen wir für uns selbst in Anspruch – egal, ob auf lokaler, regionaler oder auch auf nationaler Ebene; Ministerinnen und Minister davon gar nicht ausge­schlos­sen –, aber bei allem, was ein bisschen schlechter oder zumindest hinterfragens­würdig ist, heißt es: Das wird in Brüssel von der EU entschieden!

Wenn wir uns nicht bemühen, dass da eine andere politische Kultur einzieht, dann werden wir dieser wichtigen Europäischen Union – wobei sich gerade in den letzten Monaten der Finanzkrise erwiesen hat, dass uns diese Gemeinschaft vor noch stärkeren Auswirkungen bewahrt hat – leider nicht das notwendige Fundament geben. Das heißt also, wir alle sind aufgerufen, einen Beitrag zur Stärkung der Europäischen Gemeinschaft zu leisten, und ich glaube, diese Novelle ist zumindest ein kleiner Beitrag dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

16.34


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

 


16.34.59

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Gesetzesvorlage bemühen wir uns, die bei der Nationalratswahl gemachten Erfahrungen mit der im Wesentlichen neu eingeführten Briefwahl – jedenfalls für die breitere Anwendung neu eingeführten Briefwahl – für die bevorstehende EU-Wahl zu nutzen.

Dabei soll insbesondere die Zahl ungültiger Stimmen aus rein formalen Gründen – immerhin rund 7 Prozent – verringert und diese Wahl insgesamt bürgerfreundlicher werden. – Im Detail will ich aber jetzt gar nicht näher darauf eingehen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das Regierungsprogramm, und zwar auf Seite 99, die – nun zumindest für die EU-Wahl umgesetzte – Absicht enthält, dass bei einer Briefwahl von den Wählerinnen und Wählern anstatt der detaillierten Angabe zu Wahlort, Uhrzeit und Datum nur mehr eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden müsse.

Auf Seite 243 des Regierungsprogramms ist darüber hinaus vorgesehen, eine Stimm­abgabe per Briefwahl nach Schluss der Wahllokale überhaupt zu verhindern. Daher sollen, so das Regierungsprogramm, Möglichkeiten geprüft werden, um eine nach­trägliche Stimmabgabe ohne Angabe von Ort und Zeit auf der Wahlkarte zu verhin­dern.

Die dazu geführte Diskussion bestätigt mich in der Überzeugung, dass an der inter­national üblichen Regelung kein Weg vorbeiführt, nur bereits vor Schluss der Wahllokale eingelangte Wahlkarten zu berücksichtigen – und ich verstehe nach wie vor nicht, warum das ausgerechnet nur in Österreich nicht möglich sein sollte, zumal es auch zahlreiche andere Staaten gibt, in denen am Samstag keine Postzustellung erfolgt.

Richtig ist, dass dann der Fristenlauf des Wahlkalenders um einige Tage vorgezogen werden müsste, aber das wäre von den wahlwerbenden Parteien wohl leicht zu verkraften.


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Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, dass sich auch der Niederöster­reichische Landtag am 22. Jänner 2009 mit einer Entschließung dafür ausgesprochen hat, die Frist für das Einlangen der Briefwahlkarten generell auf den Wahltag vor­zuverlegen.

Angesichts der in drei Monaten stattfindenden EU-Wahl standen wir bezüglich dieser Gesetzesvorlage natürlich unter einem großen Zeitdruck, und daher kommt es bei uns heute sozusagen zu einer vorgezogenen Beschlussfassung. Wie in anderen derartigen Fällen der letzten Monate ist das zwar für sich allein verständlich, in Summe jedoch bildet sich dadurch eine fremdbestimmte Sitzungsplanung heraus, die auch aus der Sicht der Länder nicht wünschenswert sein kann.

Gestern haben wir erfahren, dass dieser Nationalratsbeschluss vom vergangenen Donnerstag heute hier bei uns im Bundesrat behandelt werden soll. Es liegt auf der Hand, dass dabei eine politische Koordination mit den von solchen Änderungen mittelbar und maßgeblich betroffenen Landtagen nicht in ausreichender Form möglich ist. – Die Landtage sind ja davon insoweit mitbetroffen, als sie die Wahlgesetze für Landtag und Gemeinderäte entsprechend anzupassen haben.

Dabei kritisiere ich gar nicht, dass es in diesem Fall kein Begutachtungsverfahren gegeben hat – wohl auch nicht geben konnte –, weil ich aus meinem Land und aus eigener Erfahrung weiß, dass gerade das Innenministerium die Ämter der Landes­regierungen in einer für andere Ressorts beispielgebenden Weise frühzeitig einbindet und die Dinge im Dialog mit den Fachleuten vor Ort entwickelt.

Nun möchte ich mich kurz mit zwei Aspekten der Ablehnung der Briefwahl auseinan­dersetzen.

Zunächst möchte ich den Vertretern der FPÖ als einziger sogar Verbesserungen der Briefwahl ablehnenden Gruppe in Erinnerung rufen, dass Ihre Partei, die FPÖ, im Vorarlberger Landtag bereits vor acht Jahren gefordert hat, den Ländern die Ein­führung der Briefwahl zu ermöglichen, und die FPÖ im Vorarlberger Landtag hat erst im November 2008 einen Antrag gestellt, in dem, ziemlich deckungsgleich, jene Änderungen gefordert wurden, die jetzt umgesetzt wurden. Der Landtag hat das auch so beschlossen.

Verschiedentlich wird ja die Briefwahl aus der Sorge heraus abgelehnt, dass dabei das Wahlgeheimnis und die unbeeinflusste Wahl nicht gewährleistet seien. – Nach diesem strengen Maßstab dürfte es aber auch bei behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern keine Stimmabgabe durch Vertrauenspersonen geben, weiters keine Wahlkom­mis­sionen am Krankenbett und auch keine Wahlteilnahme von im Ausland lebenden Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, weil auch da bei Gesetzesverletzungen, die unter Strafsanktion stehen, potenzielle Missbrauchsmöglichkeiten gegeben sein könnten.

Es ist bemerkenswert, dass wir bei zahlreichen Wahlen auch in Österreich schon längst eine Briefwahl hatten, etwa bei den Betriebsrats- und Personal­vertretungs­wahlen und bei Wahlen in andere Interessensvertretungen, ohne dass es da zu geltend gemachten Missbräuchen gekommen wäre.

Interessant ist auch, dass die Briefwahl in Europa schon viele Jahre zurück eher die Regel als die Ausnahme ist und auch aus diesen Ländern keine Kritik derartigen Ausmaßes bekannt ist. In Liechtenstein wurde kürzlich der Landtag neu gewählt. Da haben 80 Prozent der Wählerinnen und Wähler völlig kritiklos von der Briefwahl Gebrauch gemacht. Auch in der Schweiz gibt es verschiedentlich schon eine solche Nutzungsintensität.


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Wenn die Sorge berechtigt wäre, dass ausgerechnet Frau und Herr Österreicher vor unzulässigen Eingriffen in die freie und geheime Ausübung des Wahlrechts besonders geschützt werden müssten, dann sollte man sich schon fragen, in welch – in negativer Weise einzigartigem – Land wir eigentlich leben. Aber vielleicht hatte Josef Weinheber recht, wenn er, was ich jetzt gar nicht speziell auf die Stadt Wien allein bezogen wissen möchte (Bundesrat Konecny: Der war kein Wiener!), meinte:

„War net Wean, wann net durt, wo ka Gfrett is’, ans wurdt.“ (Heiterkeit.)

Hoffnungsvoller stimmt allerdings die Fortsetzung dieser Strophe:

Denn das Gfrett ohne Grund gibt uns Kern, halt’ uns g’sund. (Neuerliche Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.41


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


16.41.33

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Ich bedanke mich dafür, dass diese Novelle so rasch auf die Tagesordnung genommen wurde. Das hilft meinem Haus auch, im Hinblick auf die Vorbereitung zur Europawahl die richtigen Schritte zu setzen.

In den letzten 15 Jahren ist die Wahlordnung des Öfteren geändert worden, und es gab nie eine Regierungsvorlage. Das heißt, das Parlament bestimmt mit Initiativanträgen die Wahlordnung zu den gesetzgebenden Körperschaften immer selbst, und das ist gut so, wiewohl es im Vorfeld im Hinblick auf die Fachexpertise eine ganz enge Ko­operation gibt: mit den Ländern, mit dem Gemeindebund, mit dem Städtebund, selbstverständlich mit dem Außenministerium, gerade was die Briefwahl betrifft, mit dem Auslandsösterreicher-Weltbund, mit jenen Unternehmen, die die Druckvorlagen liefern, die heute als Novellenbestandteil zur Debatte stehen, und selbstverständlich auch mit dem Innenministerium, mit unserem Haus. Hier ist immer eine sehr enge und gute Zusammenarbeit gegeben, und dafür bedanke ich mich.

Ich bedanke mich an dieser Stelle heute auch einmal bei allen, die Wahlen abwickeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Demokratie funktioniert in Österreich! Wählen ist etwas, was einen sehr hohen organisatorischen Aufwand bedeutet, aber kaum irgendwelche Schwierigkeiten mit sich bringt, bis hin zu den kleinsten Gemeinden, bis hin zu allen Wahlsprengeln. (Allgemeiner Beifall.)

Daher ein Dank an alle Wahlkommissionen – an die Beisitzer, an die Wahlzeugen –, an die Kommunen und Städte, die das ja im Vorfeld vorbereiten und die damit auch ihren Aufwand haben. Wir haben daher in dieser Novelle jene Kritik mit berücksichtigt, die von den Kommunen an uns herangetragen wurde, nämlich die Wählerevidenzen doch ein bisschen effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Es hat sich gezeigt, dass die Evidenzeinschau am Sonntag eine Menge Geld kostet. Da müssen immer mehrere Personen präsent sein – und keine Menschenseele kommt und schaut ein. Daher werden wir in Zukunft die Evidenzeinschau am Sonntag fallen lassen können, denn diese ist nicht mehr notwendig.

Es hat sich auch gezeigt, dass bei den Landtagswahlordnungen eine Evidenzeinschau am Sonntag nicht notwendig ist, und daher können wir das auch bei den bundesweiten Wahlen entfallen lassen. Wir kommen hiemit einem Wunsch des Gemeindebundes und des Städtebundes entgegen.

Wir haben mit dieser Novelle die Briefwahl optimiert. Die Erfahrungen der National­ratswahl haben gezeigt, dass es doch einige Kritik gab. Ein Kritikpunkt war beispiels-


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weise das Porto: Warum soll jemand, der per Briefwahl wählt, eine Marke drauf kleben, sich darum kümmern, dass eine Marke drauf klebt? Daher wird es pro futuro so sein, dass der Bund dieses Porto übernimmt. Wir rechnen in etwa mit 400 000 €. Demokratie kostet eben, und das sind sozusagen Kosten, die selbstverständlich gerechtfertigt sind.

Wir werden weiters jene Fehleranfälligkeiten, die bei der letzten Nationalratswahl zutage getreten sind, beseitigen. Das heißt, wir machen die Briefwahl bürgerfreund­licher. Es haben nämlich die komplizierten Angaben – Ort, Datum, Uhrzeit – für Verwirrung gesorgt. Das wird in Zukunft entfallen. Man muss nur mehr eine eides­stattliche Erklärung, sprich Unterschrift, abgeben.

Damit wird die Briefwahl bürgerfreundlicher – sie hat ja eine sehr hohe Akzeptanz. Sie kennen ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wahlkartensystematik, die heute unbestritten ist. Wahlkarten – das ist etwas, womit alle gut umgehen können, und die Briefwahl orientiert sich ja sehr nahe am Wahlkartensystem.

Wir hoffen, dass damit einerseits die Wahlbeteiligung erhöht werden kann und dass wir andererseits dem Freizeitverhalten entsprechen, dem Wunsch der Menschen, nicht an einen bestimmten Wahltag gebunden zu sein, sondern dass sie, wenn sie mobil sind, im Urlaub sind, im Ausland sind oder sonst wie verreist sind, per Briefwahl wählen können.

Herr Bundesrat Todt hat gewünscht, dass wir vom Innenministerium diese Änderungen auch der Bevölkerung bekannt machen. Wir haben die Briefwahl das letzte Mal schon erläutert, an einen Haushalt geschickt, mit einer Anforderungskarte und unter Hinweis darauf, dass man diese Briefwahlkarten bei der Gemeinde anfordern kann. Wir haben daraus gelernt, dass, wenn wir das an einen Haushalt schicken, mit einer Anfor­derungskarte, ein Ehepaar oder ein Partner dann sagt: Warum nur eine Karte?, in unserem Haushalt brauchen wir mindestens zwei Karten!

Das werden wir berücksichtigen. Das heißt, die Informationen bezüglich der Neuerun­gen, die wir an die Haushalte verschicken werden, werden in Zukunft zwei Wahlkarten in der Allonge enthalten, damit dann in einem Haushalt, in dem sich zwei Personen befinden, Mann und Frau oder auch Kinder, die das in Anspruch nehmen wollen, sich darum kümmern können.

Wir sind selbstverständlich sehr bemüht, uns genau anzuschauen, wo Befürchtungen im Hinblick auf Missbrauch gegeben sind. Wir glauben, dass wir mit dieser Novelle den Missbrauch möglichst hintanhalten werden. Bezüglich der Frist, bis wann die Wahlkarte bei der zuständigen Behörde eingelangt sein muss, gibt es noch eine Diskussion; das ist hier nicht geändert. Hier bleibt es bei dieser Acht-Tage-Frist, und dann werden wir sehen, wie die weiteren Beratungen bezüglich der Bundespräsidentenwahl, bezüglich der Nationalratswahl ganz konkret im Hinblick auf die Frist verlaufen.

Ich möchte aber nicht verhehlen, dass man im Hinblick auf die Fairness, sein Wahl­recht auszuüben, schon berücksichtigen muss, dass allen Wählerinnen und Wählern doch die gleichen Entscheidungsgrundlagen beigegeben werden sollen. Wenn wir wissen, dass beispielsweise die Wahlentscheidungen oft sehr kurzfristig getroffen werden, bei manchen eben erst in der letzten Woche, auch aufgrund dessen, dass erst dann die „Elefantenrunden“ stattfinden, dass sich aufgrund der intensiven Bericht­erstattung sehr viele erst in den letzten Tagen ein Bild machen über ihre Wahl­entscheidung, dann muss man schon sagen, dass man allen die gleichen Chancen für ihre Wahlentscheidung im Sinne einer Chancengleichheit gewähren muss.

Wenn man aber die Abgabe der Wahlkarten auf sehr viel früher vorverlegt, damit diese rechtzeitig am Wahlsonntag eingelangt sind – das heißt, dass die Wahlkarten bereits


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am Freitag bei der Behörde sind, weil ja am Samstag nicht mehr zugestellt wird –, so ist das doch etwas, wodurch im Hinblick auf die Entscheidung, im Hinblick auf die Informationen, die zu einer Wahlentscheidung führen können, jene besonders benach­teiligt wären, die sich sozusagen nicht über das gesamte Spektrum informieren kön­nen.

Die eine Position ist, man sollte nicht nach dem Wahlsonntag die Möglichkeit haben, seine Stimme abzugeben, um diese eben nicht manipulativ einzusetzen – und die andere Position ist, man muss im Hinblick auf den Informationsstand allen faire und gleiche Möglichkeiten bieten, ihre Wahlentscheidung zu treffen. Darüber wird hier im Hohen Haus noch zu beraten sein.

Für diese Novelle wurde die Frist beibehalten, wie sie derzeit geltendes Recht ist. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.51


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kühnel. Ich erteile ihm dieses.

 


16.51.24

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich hier in die Runde blicke, sehe ich den Kollegen Winterauer, den Kollegen Todt, Herrn Vizepräsidenten Weiss und selbstverständlich auch Frau Bundesministerin Fekter und kann unterm Strich nur sagen, dass zu dieser Gesetzesvorlage inhaltlich bereits alles gesagt wurde. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Allerdings könnte man auch sagen: Es wurde noch nicht von allen alles gesagt! (Ah-Rufe bei der SPÖ), aber hoffentlich – vor dem soll Gott abhüten – wird das nicht falsch interpretiert!

Nach deinen Worten, Frau Ministerin, würde ich jedoch schlicht und einfach sagen: Roma locuta, causa finita. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.52


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte. (Aha-Rufe bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Mag. Klug: Das war als Schlusssatz gedacht! – Heiterkeit.)

 


16.53.28

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Grüne. Niederösterreich. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Lieber Herr Kollege Kühnel, es tut mir leid, das war wirklich keine Absicht und es war eigentlich nicht geplant, dass ich nun nach Ihrer – sozusagen abschließenden – Rede jetzt doch noch das letzte Wort habe.

Mir ist es aber ein Bedürfnis, noch ganz kurz zu erläutern, warum wir Grünen in diesem Fall zustimmen, obwohl es, wie auch seitens der FPÖ vorhin angeführt wurde, schon Gründe gibt, warum man diese Gesetzesvorlage auch ablehnen könnte. Meiner Ansicht nach ist diese Missbrauchsmöglichkeit, die vor allem dadurch entsteht, dass man theoretisch sehr wohl auch nach Schließung der Wahllokale seine Stimme abgeben kann, nach wie vor offen. Ich selbst bin bei den Nationalratswahlen beim Auszählen mit eingebunden gewesen, und in der Bezirkswahlbehörde haben wir sehr deutlich festgestellt beziehungsweise auch darüber diskutiert, wo denn da so manche Tücken in diesem Gesetz liegen.

Insofern betrachte ich es als sehr positiv, dass da jetzt einige dieser Tücken ausge­räumt werden, wie das zum Beispiel die verpflichtende Angabe des Datums war. Wir


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haben gesehen, dass ein großer Teil der Wahlkarten als ungültig gewertet wurde, obwohl durch den Poststempel offensichtlich war, dass diese vor dem Wahltag abgegeben wurden.

Diese Gesetzesnovelle enthält sehr viele positive Änderungen, aber es gibt nach wie vor auch einige kritische Punkte. So bin auch ich der Meinung, dass es nicht ganz verhindert werden kann, dass Stimmen auch nach der Wahl abgegeben werden. Auch eine Beeinflussung im Familienkreis kann man nicht ausschließen, aber das ist allgemein ein Problem, das es bei der Briefwahl eben gibt.

Den heute zum Beschluss vorliegenden Änderungen jedoch können wir von den Grünen zustimmen. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

16.54


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.54.553. Punkt

Wahl von Ausschüssen

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tages­ordnung: Wahl von Ausschüssen.

Es liegt mir hiezu der Antrag der Bundesräte Konecny, Bieringer, Kolleginnen und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Aus­schuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz anstelle des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz beziehungsweise den Wirtschaftsausschuss anstelle des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit mit jeweils zehn Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils fünf Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ sowie fünf Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP entfallen, neu zu wählen beziehungs­weise aufzulösen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustim­mung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung neu gewählt.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen; diese gelten damit als gewählt.

Für die Konstituierung der neu gewählten Ausschüsse ist Mittwoch, 11. März 2009, in Aussicht genommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 53

16.56.11Einlauf

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letz­ten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt sechs Anfragen, 2656/J-BR bis 2661/J-BR, eingebracht wurden.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Freitag, 13. März 2009, 9 Uhr, in Aussicht genom­men.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Mittwoch, 11. März 2009, 13 Uhr, vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.

16.56.50 Schluss der Sitzung: 16.57 Uhr

 

 

 

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