Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 19. Mai 2009 (Pkt. 22 des Beschl.Prot. Nr. 19) der Herr Bundespräsident am 20. Mai 2009 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehest möglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
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„BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-EU.8.19.03/0014-I.2/2009
Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich
und der Agentur der Europäischen Union
für Grundrechte; Verhandlungen
Vortrag an den Ministerrat
Am 1. März 2007 nahm die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden: Grundrechteagentur) in Wien ihre Tätigkeit auf. Sie wurde mit Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 errichtet. Die Grundrechteagentur hat zur Aufgabe, Informationen und Daten zu sammeln und zu verbreiten, um die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf die Grundrechte zu unterstützen (vgl. Art. 4 Abs. 1 der Verordnung). Die Vorläufereinrichtung der Grundrechteagentur war die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die ebenfalls ihren Sitz in Wien hatte.
Mit der Grundrechteagentur ist nun ein Amtssitzabkommen abzuschließen.
Das BMeiA und das BKA tragen von den Nettomietkosten für das neue Amtssitzgebäude (Wien IV., Schwarzenbergplatz 11) in Höhe von insgesamt EUR 732.000 jeweils EUR 122.000 und bekommen von der Stadt Wien jeweils EUR 42.700, also 35 %, refundiert. Die Bedeckung ist bei der jeweiligen Untergliederung sichergestellt.
Auch für die kleinere Immobilie der Beobachtungsstelle (Wien VI., Rahlgasse 3) war seitens der Republik Österreich und der Stadt Wien bis Ende 2006 ein Mietkostenbeitrag in Höhe von 50% geleistet worden.
Das Amtssitzabkommen zwischen Österreich und der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (BGBI. III Nr. 84/2001) stellt das inhaltliche Vorbild für das nun neu abzuschließende Amtssitzabkommen mit der Grundrechteagentur dar. Es weicht insofern von den sonstigen österreichischen Amtssitzabkommen ab, als es nur ergänzende Regelungen zum Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (ABI. Nr. L 152 vom 13.7.1967 S. 13 idgF) und den Durchführungsmodalitäten zum Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften zwischen der österreichischen Bun-
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