BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 32

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innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Mit dieser Umsetzung werden manche Din­ge transparenter, es werden Anerkennungsrichtlinien geschaffen, und es werden auch Verbesserungen hinsichtlich der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten erzielt.

Es gibt zwei Punkte, die ich in diesem Zusammenhang ansprechen möchte: Punkt eins ist das „1-plus-1-Prinzip“. Als Ergebnis des Begutachtungsverfahrens wurde eine Lockerung des sogenannten 1-plus-1-Prinzips von mehreren Stellen vorgeschlagen, und letztendlich wurde dem auch stattgegeben.

Diese Änderung beziehungsweise vorgeschlagene Lockerung bedeutet, dass anstelle der diesbezüglichen Entscheidung durch den ärztlichen Leiter eine entsprechende an den Bundesminister gerichtete Verordnungsermächtigung vorgesehen wird. In diesem Zusammenhang werden der Österreichischen Ärztekammer, dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie der Gesundheit Österreich GmbH ein ausdrückliches Anhörungsrecht eingeräumt, um den Bedarf einer solchen Locke­rung zum Zweck der längerfristigen Sicherstellung der fachärztlichen Versorgung der österreichischen Bevölkerung eindeutig feststellen zu können.

Zusätzlich kann der Bundesminister für Gesundheit auch die erforderlichen Begleit­maßnahmen zur Sicherung der Ausbildungsqualität festlegen.

Darüber hinaus soll sich die Lockerung des „1-plus-1-Prinzips“ nur auf Sonderfächer beziehen und im Übrigen nur dann zulässig sein, wenn an einer Ausbildungsstätte mehr als eine Ausbildungsstelle zur Verfügung steht, um das sogenannte 1-plus-1-Prinzip zu wahren.

Die meisten von uns wissen, dass es in den letzten Jahren sehr schwierig war – vor allem in Mangelfächern, wie es Kollege Dönmez schon angesprochen hat –, Fachärzte zu finden und die Ausbildung zu garantieren. Dem wird hiemit Rechnung getragen, indem, wie ich schon gesagt habe, der Minister per Verordnung mehr oder weniger ein Mangelfach definieren kann und im Falle eines Mangelfaches dann trotzdem ausge­bildet werden kann.

Dies bedeutet natürlich wiederum eine Steigerung der ohnehin schon hohen Qualität im österreichischen Gesundheitswesen, was sicher in unser aller Sinne und im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger ist.

Geschätzte Damen und Herren, weiters wurde mit dieser Novelle auch für unsere Studentinnen und Studenten etwas Positives erreicht. So wird zum Beispiel die Famu­latur neu geregelt. Die Ausbildungssituation hat sich verändert, die Ausbildungsqualität hat sich verändert, und so ändern sich auch die Anforderungen, die an die Famulan­tinnen und Famulanten im Spital gestellt werden. Dem wird in dieser Ärztegesetz-Novelle ebenfalls Rechnung getragen, indem von der bloßen Hilfestellung bei ärzt­lichen Leistungen zur Durchführung einzelner ärztlicher Leistungen übergegangen wird. Damit wird man, wie ich meine, dem Ist-Zustand gerecht, und unsere zukünftigen Ärztinnen und Ärzte können in Rechtssicherheit arbeiten.

Geschätzte Damen und Herren! Zusammenfassend möchte ich sagen, dass sich das österreichische Gesundheitswesen meiner Meinung nach auf einem qualitativ sehr hohen Standard befindet und dass es von manchen Seiten sicher zu Unrecht oft krank­gejammert wird.

Die uns heute vorliegende Ärztegesetz-Novelle ist wieder ein Schritt in die richtige Richtung, um unser Gesundheitssystem noch ein wenig zu verbessern. Unsere Frak­tion wird daher gerne dieser Novelle zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Diesner-Wais.)

10.11

 


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