BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 36

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Diese Gesetze, die heute auch den Bundesrat passieren, dienen im Kleinen dazu, die Situation zu verbessern. Wir wollen die Anerkennung mit dem Ausland verbessern. Es soll auch ein Austausch von Ärztinnen und Ärzten möglich sein. Es soll die Ausbildung in neuen Fächern möglich sein. Wenn wir uns für neue Fächer entscheiden, dann ist es notwendig, auch verbesserte Ausbildungszugänge zu haben. Insofern ist die Auflösung des Eins-zu-eins-Prinzips und die Einbeziehung auch des Leiters einer Abteilung wichtig und schafft die Chance, dass wir auch in der Jugendpsychiatrie und in anderen Mangelfächern zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten bekommen.

Wir schaffen Bürokratien ab. Bei der Zulassung zur Ausbildung gerade bei der Zahn­medizin wird eine Hürde beseitigt. Der Facharztabschluss wird in Zukunft noch nicht während des Studiums, sondern erst am Ende notwendig sein. Damit ist die Flexibilität in der Ausbildung erhöht, und das nützt letztendlich auch den Menschen.

Es geht darum, das Gesundheitswesen auch so zu gestalten, dass immer der Mensch im Mittelpunkt steht, im Gesundheitswesen gerade die kranken Menschen, die Versor­gung brauchen. Da müssen wir einen nachhaltigen Beitrag dazu leisten, dass die Versorgung möglich ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP und ohne Fraktionszugehörigkeit.)

10.26


Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung noch ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

10.26.512. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Gewebesicherheitsgesetz, das Arzneiwarenein­fuhrgesetz 2002 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geän­dert werden (155 d.B. und 184 d.B. sowie 8115/BR d.B. und 8123/BR d.B.)

 


Präsident Erwin Preiner: Nun kommen wir zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Greiderer. Ich ersuche um den Bericht.

 


10.27.07

Berichterstatterin Elisabeth Greiderer: Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Gewebesicherheitsgesetz, das Arzneiwarenein­fuhrgesetz 2002 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stel­lung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2009 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


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