BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 41

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aus dem Jahr 2006 zu entsprechen. Diese Regierungsvorlage beinhaltet daher die wichtigsten Punkte dieser EU-Richtlinie.

Im zweiten Teil dieser Vorlage kommt es zu einer längst fälligen Präzisierung des Anwendungsbereiches für Warmsprudelwannen. Diese Whirlpools erleben einen Boom, Untersuchungen ergaben aber ernüchternde Ergebnisse hinsichtlich der Was­serqualität.

Als wichtigste und wesentliche Neuerung dieser Regierungsvorlage kann man das regelmäßig zu erstellende Badegewässerprofil bezeichnen, das auch einer ständigen Aktualisierung bedarf. Es sind alle potenziellen Verschmutzungs- oder Verunreini­gungsquellen in der Nähe von Badegewässern zu beschreiben, zu qualifizieren, zu analysieren und zu kartographieren. Die daraus gewonnenen Informationen dienen in Zukunft als Grundlage für langfristige Planungs-, Erhaltungs- sowie Verbesserungs­programme, für die Erstellung von Checklisten bezüglich Verschmutzungsereignissen sowie für die Information der Öffentlichkeit; sie haben auch als Entscheidungs­grund­lage bezüglich der Häufigkeit der Überprüfungen sowie der Aktualisierung ihre Berech­tigung.

Damit verbunden ist eine weitere Neuerung, nämlich die jährliche Einstufung der Qualität der Badegewässer, die künftig die Daten der letzten vier Badesaisonen zur Grundlage hat – und nicht mehr nur jene der letzten Badesaison.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung neuer Parameter zur Überwachung und zur mikrobiologischen Beurteilung der Badegewässerqualität. Diese Maßnahme er­möglicht die Einführung von vier Qualitätsstufen. Eine erste Einstufung soll nach der neuen EU-Richtlinie spätestens zum Ende des Jahres 2015 erfolgen. Darüber hinaus sollten 2015 alle Badegewässer über eine ausgezeichnete Wasserqualität verfügen.

Waren Whirlwannen oder Whirlpools im geltenden Bäderhygienegesetz bisher als Nebeneinrichtungen rechtlich nur unzureichend geregelt, gilt ab sofort, dass der § 2 des Bäderhygienegesetzes nun Anwendung finden muss. Ich habe bereits zu Beginn meiner Ausführungen darauf hingewiesen, dass Untersuchungen zu ernüchternden Ergebnissen geführt haben; daher ist die stärkere Kontrolle von Whirlpools eine sinnvolle, gesundheitspolitische Maßnahme.

Gerade ein Tourismusland wie Österreich muss im Bereich von Bäderanlagen, Thermen und Wellness gut aufgestellt sein und darf sich keine Blöße geben, aber auch kein Risiko eingehen.

Wir Sozialdemokraten werden daher dieser Regierungsvorlage unsere Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

10.45


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Strohmayer-Dangl. – Bitte, Herr Kollege.

 


10.45.46

Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Beschluss wird unser Bäderhygienegesetz an eine EU-Richtlinie angepasst, die seit 2006 Gültigkeit hat. Einerseits bedeutet dies die Umsetzung dieser Richtlinie, in der es um die Qualität unserer Badegewässer und deren Bewirtschaftung geht, andererseits erfolgt eine Präzisierung hinsichtlich der hygienisch einwandfreien Betriebsführung von Warmwassersprudelwannen. Über diesen Begriff könnte man durchaus diskutieren; wir sagen ganz einfach „Whirlpools“.

 


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