Der Badewasserreport der Europäischen Kommission sagt, dass man in den österreichischen Badeseen und Badeteichen unbedenklich baden kann. Von den 268 Badestellen entsprachen im Jahre 2008 261 den Qualitätskriterien der Europäischen Union. Zahlreiche Seen verfügen über eine exzellente Wasserqualität bis hin zur Trinkwasserqualität. Darauf können wir alle sehr stolz sein.
Sieben Badestellen wurden beanstandet. Diese haben den EU-Hygienebestimmungen nicht entsprochen. Die festgestellten Grenzwertüberschreitungen sind zwar in keinem einzigen Fall gesundheitsgefährdend; trotzdem muss man die Ursachen suchen und auch an deren Behebung arbeiten.
Vier dieser Stellen befinden sich in Niederösterreich, drei davon in meiner Heimatregion. Das Land Niederösterreich hat diesbezüglich bereits eine Studie in Auftrag gegeben, und es liegt auch schon ein Ergebnis vor. Kleinere Zubringergerinne zu diesen Badestellen, hinter denen kleinere Ortschaften liegen, die noch keine ordentliche Abwasserbeseitigungsanlage haben, bringen oft die Grundlage für diese erhöhten Werte mit sich; an der Behebung wird bereits gearbeitet.
Speziell beim Herrensee in Litschau ist es so, dass die größere Anzahl an Starkregenereignissen zu immer größeren Erdmassen führt, die in Gewässern bis zu 48 Stunden lang die Wasserqualität trüben. Wenn derartige Messungen in die Zeit dieser immer häufiger werdenden Starkregenereignisse fallen, kann man leicht einen Zusammenhang zu diesen überhöhten Werten herstellen. Solche Verfälschungen tragen dann natürlich zur Beeinträchtigung des Gesamtergebnisses bei.
Dies wird aufgrund der zukünftigen Messpraktiken nicht mehr möglich sein, da derartige durch Naturereignisse bedingte Abweichungen unberücksichtigt bleiben können. Mit der Erstellung von Badewasserprofilen, die regelmäßig erfolgen und stets aktualisiert werden, ist mit Sicherheit eine nachhaltige Planung und auch eine Verbesserung von Checklisten und anderen formellen Verpflichtungen möglich. Diese Umstände werden sich sicher positiv auf unsere Badeseen und Badeteiche auswirken.
Zum Thema Warmwassersprudelwannen: Diese boomen derzeit; die Anzahl der Anlagen verschiedenster Arten ist stark im Steigen. Wir wissen aber auch, dass bei unsachgemäßer Betriebsführung Keime und Bakterien im warmen Wasser eine ideale Brutstätte finden. Da derartige Anlagen ja nicht nur in Kuranstalten und großen Wellness-Ressorts oder anderen jetzt schon unter Kontrolle stehenden Betriebsanlagen vorhanden sind, ist eine strengere Kontrolle aller Anlagen durchaus notwendig.
Darum ist es wichtig und richtig, dass zukünftig auch jene Unternehmungen mit Whirlpools, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, eine Betriebsgenehmigung benötigen und damit auch einer wasserhygienischen Kontrolle unterzogen werden. Zukünftig müssen alle Betreiber von solchen Warmwassersprudelanlagen einmal jährlich ein Gutachten an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde liefern. Diese Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes für Warmwassersprudelwannen sind wichtig, denn damit wird den Bakterien und Keimen der Nährboden und so den damit verbundenen Infektionskrankheiten jegliche Grundlage entzogen, und wir können dem Vergnügen von Wellness mit Whirlpool ohne Bedenken frönen.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass mit dieser Gesetzesänderung ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung unseres Heimatlandes im Hinblick auf höhere Standards in den Bereichen Tourismus, Freizeitvergnügen und Gesundheit gesetzt wird. Mehr Transparenz und Informationen über die Wasserqualität sichern auch in Zukunft ein ungetrübtes Badevergnügen in unseren Seen und Teichen. Die permanenten Kontrollen unserer Whirlpools sind aus gesundheitlicher Sicht ebenfalls ein richtiger Schritt.
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