BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 44

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Nutzung vorliegt, und dann das nächste Gutachten wiederum im nächsten Frühjahr erfolgt, kommen wir nie in die „heißen“ Zonen.

Deshalb schlage ich Ihnen vor, Herr Bundesminister, durchaus zu überlegen, diese Überprüfung doppelt zu vorzunehmen. Man sollte einmal, meinetwegen am Beginn einer Saison, eine Kontrolle machen, aber man sollte das Gutachten oder die Über­prüfung durchaus zu einer Zeit wiederholen, in der auch eine starke, entsprechende Nutzung erfolgt. (Bundesrat Perhab: ... Reform!) Aber nur bei großen Anlagen, denn es soll ja auch nichts überbürokratisiert werden. Das sind Dinge, die ich so in der Praxis sehe.

Herr Bundesminister, etwas, was uns eigentlich immer wieder wirklich große Sorgen macht und immer eine Frage ist – die Bäderkommission hat ja dafür keine Handhabe –, sind sogenannte Liegesolarien, die in diesen Bädern unkontrolliert stehen – und das müsste einen Gesundheitsminister schon nervös machen. Da steht zwar immer nett auf irgendeinem Zettel: Machen Sie eine Selbsteinschätzung nach dem Hauttyp!, und dann macht man da so kleine Tests, aber diese Solarien kann man eigentlich ununter­brochen einschalten. Das heißt, wenn jetzt irgendjemand eine wahnsinnige Idee hat, was weiß ich, er trifft die neue Freundin in vier Tagen und will sich drei Tage bis zu dem Zeitpunkt durchgehend bräunen, dann kann er das in so einer Anlage, da das niemand kontrolliert.

Dagegen sollte man zumindest Standards entwickeln, denn diese Solarien werden meistens von einem Fremdbetreiber in eine solche Badeanlage gestellt. Manchmal findet man noch netterweise eine Einteilung in die vier Hauttypen, nach denen diese Anlagen dem Gesetz nach einzuteilen sind. Diese werden mittels Kinderphotos dar­gestellt. – Warum man das immer so witzig findet, dass man bei einem Solarium Kinderphotos als Beispiel hinhängt?! Die Besucher können diese Geräte wieder und wieder einschalten, denn in Wirklichkeit schalten sie sich zum Beispiel nicht nach einer 15-minütigen Nutzung aus und sind erst einmal blockiert – ist klar, weil sie wirtschaftlich genutzt werden und eigentlich sofort wieder funktionieren müssen.

Also, meine Damen und Herren, diese Weiterentwicklung des Badehygienegesetzes ist sinnvoll. Eine Differenzierung, was die großen Freibäder betrifft, sollte man sich trotzdem noch überlegen, sodass man sie von der Nutzung her unterschiedlich sieht.

Es ist sicher für den Tourismus gut, und es ist sicherlich auch für den Nutzungsbereich, sagen wir einmal, im Rotlichtmilieu gut, wenn auch dort höhere Hygienestandards gesetzt und auch diese Betriebe überprüft werden und einen jährlichen Besuch von Organen der Bezirkshauptmannschaft erleben, die sozusagen jeden Winkel durch­schauen. Wir werden dem zustimmen. – Danke. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

10.57


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? War das eine Wortmeldung? – Nein. Dann ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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