BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 47

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Ich möchte noch ein paar Zahlen anführen. In Österreich werden pro Jahr mehr als 500 000 Blutkonserven benötigt, die etwa von 300 000 SpenderInnen kommen. Das heißt, nur etwa 4 Prozent der österreichischen Bevölkerung spenden Blut, und das ist sicher ein Wert, der noch ausbaufähig wäre.

Abschließen möchte ich mit einem Zitat, das der österreichische Rot-Kreuz-Präsident – ein Vorarlberger mit einem einfach zu merkenden Namen, nämlich Fredy Mayer – bei einer Auszeichnung von Betrieben, die sich beim Blutspenden besonders hervorgetan haben, gesagt hat:

Blut kann nicht künstlich hergestellt werden, und eine Konserve hält nur 42 Tage. Wir brauchen das ganze Jahr über engagierte Blutspenderinnen und Blutspender, die ihren roten Lebenssaft für kranke und verletzte Menschen spenden. Wichtig sind auch Unternehmen und Betriebe, die soziale Verantwortung, konkretes Engagement zeigen. – Zitatende.

Wir werden dieser Vorlage gerne zustimmen, Herr Minister, weil das Gesetz wesent­liche Verbesserungen in diesem Bereich bringt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Dönmez und Zangerl.)

11.06


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.06.18

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr viel ist schon von meinen Vorrednern gesagt worden, darum fasse ich mich ganz kurz.

Dieses Gesetz ist einer der ganz wenigen und seltenen Schritte im Sinne einer Ver­waltungsreform und im Sinne des Gedankens, dem Föderalismus gewisse Grenzen zu setzen. Was die Landesbehörden leisten sollen und welche Kompetenzen sie sich dafür teilweise mühsam aufbauen müssen, ist kostentreibend. Warum aber nur statio­näre Einrichtungen der Vereinfachung unterliegen, nicht aber ambulante Blutspende­dienste, ist nur schwer nachzuvollziehen. Das ist ein Kompromiss, den man eigentlich vermeiden sollte.

Die stationären Einrichtungen haben schon aufgrund der Tatsache, dass sie in Kran­kenhäusern und in Rot-Kreuz-Zentren untergebracht sind, gewisse infrastrukturelle Vorgaben, die ein Bus, der durch die Lande fährt und zum Spenden aufruft, in diesem Ausmaß gar nicht haben kann.

Es ist schade, dass es da eine Trennung gibt; nichtsdestotrotz ist dieses Gesetz eine Verbesserung, und auch unsere Fraktion wird dieser Vorlage zustimmen. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

11.07


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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