BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 48

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11.08.125. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2009 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und ver­pflich­tenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (205 d.B. und 210 d.B. sowie 8126/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu Punkt 5 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Tiefnig. Bitte um den Bericht.

 


11.08.36

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Geschätzter Herr Minister! Der Bericht des Aus­schusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2009 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungs­einrichtungen liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juni 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.09.25

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte am Anfang positiv anmerken, dass man sich nach fast jahrzehntelanger FPÖ-Forderung nach dem Gratiskindergarten jetzt bundesweit – wir haben es ja vor allem in Wien gemacht – doch entschlossen hat, diesen wenigstens halbtags zu ermöglichen. Das finde ich absolut positiv, darüber freue ich mich sehr.

Trotzdem gibt es dazu ein Nein seitens der FPÖ (Bundesrat Konecny: Es wäre ja alles andere eine Überraschung!), weil wir die Verpflichtung doch als besonderes Hindernis sehen. Die FPÖ ist immer für die Wahlfreiheit der Eltern eingetreten, dafür ein­getreten, ihnen die Möglichkeit zu lassen, ihre Kinder selbst zu betreuen, und dafür, das auch entsprechend zu respektieren und zu honorieren.

Diese neue Vereinbarung aber enthält die Verpflichtung! – und dazu sagen wir: Nein, das wollen wir so nicht!; noch dazu, wenn man bedenkt, dass 93,3 Prozent der Kinder österreichweit in den Kindergarten gehen.

Jetzt liegt die Vermutung nahe – auch aufgrund des Textes dieser Artikel-15a-Verein­barung –, dass die restlichen 6,7 Prozent vor allem jene sind, die einen Migrations­hintergrund haben oder aus sozial schwachen Familien kommen. Das wird wahr­scheinlich auch so sein, aber möglicherweise gibt es noch mehr, die sprachliche Schwierigkeiten haben, und da stellt sich nun die Frage: Wie soll das jetzt gehen?

Das BIFIE hat erhoben, dass die Kinder von Zuwanderern einen Förderbedarf von 73 bis 93 Prozent – über die Bundesländer verteilt –, die Kinder mit deutscher Mutter­sprache nur einen von 10 Prozent haben. – Das sollen jetzt die Kindergarten­päda­gogInnen wettmachen!

Die KindergartenpädagogInnen haben eine hervorragende Ausbildung und leisten auch hervorragende Arbeit, und ich möchte mich an dieser Stelle für diese verant­wortungsvolle Aufgabe, die sie alle tagtäglich für uns leisten, herzlich bedanken. Es


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