BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 56

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beitet werden, die möglichst bundeseinheitlich sein sollen. Genau das ist einer dieser Standards, an dem wir arbeiten. In der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG ist festgehalten – die Länder haben das unterschrieben –, dass sich die Länder dazu verpflichten, die Gruppengrößen eben nicht zu erhöhen und das Maximum nicht zu überschreiten. Wir haben gemeinsam einen bundeseinheitlichen Bildungsplan verein­bart.

Das, meine Damen und Herren, ist wirklich ein bildungspolitischer Meilenstein. In diesem Bildungsplan für alle Fünfjährigen werden nämlich auch erstmals Bildungsziele gemeinsam vereinbart und konkret festgehalten: Wo soll ein Kind zum Zeitpunkt des Schuleintritts in der Sprache, in der sozialen Kompetenz, in der Teamkompetenz stehen, damit es dem Unterricht folgen kann und echte, beste Chancen für die Schule hat? Ich glaube, genau das muss unser Ziel sein. Potentielle Ausländerfeindlichkeit auf dem Rücken der Kleinsten auszutragen, das ist wohl auch nicht das Ziel dieser Debatte.

Es wurde kritisiert, dass die Kosten nur bis 2013 gedeckt sind. Wir haben einen Bundesfinanzrahmen, der bis 2013 fixiert ist; dann wird der Finanzausgleich wieder neu verhandelt. Und im Rahmen dessen haben wir vereinbart, dass es dazu weitere Gespräche gibt.

Wir haben auch mit den Gemeinden sehr intensive Gespräche geführt. Da haben wir die Schwierigkeit, dass die Gemeindevertreterinnen und -vertreter sagen, sie seien finanziell sehr belastet, alles, was die Kosten in die Höhe treibe, sei für sie ein Prob­lem. Da reden wir natürlich auch von der Hochschulausbildung der PädagogInnen, vom Einkommen von KindergartenpädagogInnen. Da haben wir Handlungsbedarf, und genau in diesem Spannungsfeld bewegen wir uns.

Ich denke, wir haben eine gute Lösung gefunden, vor allem weil die Länder die Mittel für all das bekommen, was an Aufwand im Zusammenhang mit diesem letzten, ver­pflichtenden Gratis-Kindergartenjahr anfällt. Das heißt, dort, wo es besonders schwie­rig ist, gibt es zum Beispiel die Möglichkeit für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – und das wird für Sie, meine Damen und Herren, ein Thema sein –, auch Fahrtkosten abzurechnen. Die Länder haben diese Mittel zur Verfügung und müssen sie mit den Gemeinden entsprechend aufteilen.

Ich meine, dass wir ein wirklich zukunftsfähiges und tragfähiges Konzept erarbeitet haben. Ich unterstütze sehr, was Frau Bundesrätin Kerschbaum gesagt hat, dass wir natürlich, wenn es Erfahrungswerte gibt, diese auch beachten müssen. Das haben wir auch in vielen Gesprächen gemacht. Das Bundesland Kärnten, das da schon Erfah­rung hat, weil das verpflichtende letzte Kindergartenjahr dort bereits seit einem knap­pen Jahr Realität ist, und auch das, was in Niederösterreich in den letzten Monaten und Jahren passiert ist, war für uns wichtig, um Informationen zu sammeln. Da bin ich bei Ihnen, dass man Fehler nicht noch einmal machen soll; Erfahrungen sind da einzubeziehen. Das machen wir. Wir haben mit den Ländern diesbezüglich eine sehr konstruktive Gesprächsbasis.

Ich freue mich, dass wir hier ein ganz wichtiges Puzzlesteinchen einfügen. Und genau das ist es: Es ist ein Teil des Gesamtbaus unserer gemeinsamen Zukunft – eines Baus in bestmöglicher Qualität, mit bestmöglicher Unterstützung für unsere Kinder, die unsere Zukunft sind. Es freut mich, dass Sie uns bei diesem Weiterbauen an unserer Zukunft auch unterstützen, und ich darf auch für die Zukunft darum ersuchen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

11.40


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grei­derer. Ich erteile es ihr.

 


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