BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 61

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leben, unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft, zu bieten haben. Und daher ist eine entsprechende verpflichtende und für die Eltern kostenfrei stellende Maß­nahme gerechtfertigt.

Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass die sozioökonomische Herkunft bei Kindern mit 14 Jahren auf einmal keine Bedeutung mehr hat, sondern quasi hier enden sollte.

Daher darf ich noch einmal darauf hinweisen: Das Kindergartenjahr – mit diesem Modell: gratis und verpflichtend – ist eine bildungspolitische, eine gesellschafts­politi­sche Maßnahme. Vor allem sind es die Ein-Kind-Familien, die hier präsent sind, und wir haben es vermehrt mit allein erziehenden Müttern und Vätern zu tun. Und wir wissen auch, dass es 50 Prozent Scheidungen gibt, wo Kinder ebenfalls mit betroffen sind. Daher ist es umso wichtiger, dass die Familien entlastet werden.

Weil die Kollegin die Tiroler Ergebnisse angesprochen hat und betont hat, was hier von den Bundesländern eingebracht worden ist, darf ich sagen: Wir können das sicherlich auch von Kärnten sagen. Und jeder Repräsentant aus den Bundesländern kann dies für sein Bundesland ebenfalls tun.

Frau Staatssekretärin, Sie werden sicher auch Verständnis dafür haben, dass ich das nicht im Detail aufliste – wir könnten das Kärnten betreffend sicherlich auch minutiös auflisten –, sondern nur die Summe erwähne. Es ist etwa der Betrag von 63 Millionen € im Jahr 2008 gewesen; aber das ergibt sich wohl aus den Aufgabenstellungen der Bun­desländer. Wohl aber ist hier auch anzusprechen, dass die Träger der Kinder­gärten, und das sind 60 Prozent, die Träger der öffentlich-rechtlichen Institutionen, die Gemeinden, natürlich auch Kosten zu tragen haben.

Unser Bürgermeister Linder aus der Gemeinde Afritz hat als Abgeordneter zum Nationalrat deutlich gemacht, dass nur ein Drittel der Kosten vom Bund tatsächlich übernommen wird und dass wir – Sie haben es angesprochen, in diesen Jahren ist es budgetär fixiert, aber die nachfolgenden Jahre sind auch von unseren Nationalrats­abgeordneten angesprochen worden – hier eine entsprechende Wertsicherung, auch eine Wertsicherungszusage vom Bund haben wollen, dass diese Mittel dann auch in Zukunft in derselben Höhe, wenn nicht gar in einer größeren Höhe, fließen werden. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Frau Staatssekretärin Marek, Sie haben aber auch etwas anderes angesprochen, nämlich die bildungspolitische Aufwertung der Ausbildung der Kindergartenpäda­gogIn­nen. Da ist es so, dass von Klagenfurter Seite Frau Direktor Marisa Krenn-Wache, Leiterin der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik in Klagenfurt, BAKIPÄD, federführend nicht nur in Österreich, sondern in Europa hier Informationen gesammelt hat und auch deutlich macht, dass dieser pädagogische Schritt richtig und notwendig ist.

Folgendes darf ich Ihnen mitgeben: Genau dieselbe Diskussion bezüglich der Kosten hatten wir vor etwas über zehn Jahren, als die kindergartenpädagogische Ausbildung von der dreijährigen, vierjährigen zur Maturaausbildung geworden ist. Natürlich haben hier auch die Gemeinden gesagt: Wie finanzieren wir das, dass nunmehr die Kinder­gartenpädagogInnen als MaturantInnen anzustellen und zu entlohnen sind? – Aber hier haben die Gemeinden und die Länder deutlich gemacht, dass die bessere Ausbildung und auch entsprechend bessere Dotierung im Sinne der Kinder der richtige Weg sind.

Ich bin überzeugt davon, dass wir auch diesen Weg beschreiten werden, dass wir auch hier eine Fachhochschul- oder im Rahmen der Pädagogischen Akademien eine gesamtpädagogische Ausbildung bekommen und daher auch eine entsprechende kindergartenpädagogische Ausbildung auf einem entsprechend erweiterten Niveau.

 


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