BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 70

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für alle Kinder geben, egal ob in Wien, im Zillertal oder in Oberösterreich. Wir fordern auch einen Rechtsanspruch.

Das Ganze ist natürlich mit Kosten verbunden, das ist mir klar. Aber erlauben Sie mir da eine Anmerkung, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es ist eine Frage der Wertigkeit. Geld ist vorhanden, das haben wir in den letzten Wochen, Monaten und Jahren ge­sehen, es ist nur die Frage, wofür es ausgegeben wird. Unsere Kinder, die Kleinsten, die unsere Zukunftsträger sein werden, müssen uns einfach das wert sein, von dem man sagt: Das ist das Beste, was ihnen zusteht und was wir ihnen zukommen lassen können. Da gibt es meines Erachtens Handlungsbedarf.

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Marek, einen Punkt möchte ich herausgreifen, der mir aufgefallen ist und von dem ich glaube, dass in der Praxis Probleme auftreten werden. Es ist in der Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG unter anderem enthalten, dass es bei Kindern, die verpflichtet sind, den Kindergarten zu besuchen, Ausnahmen gibt, wenn zum Beispiel das Kind oder die Eltern erkrankt sind, wenn außerge­wöhnliche Ereignisse eintreten oder wenn man auf Urlaub fährt. Da ist es maximal drei Wochen möglich, das Kind vom Kindergarten abzumelden – sofern ich das richtig herausgelesen habe –, ohne dass es zu einer Verwaltungsstrafe kommt.

Aus der Praxis wissen wir, dass sehr viele Migranten und Migrantinnen mindestens drei, vier, fünf oder auch sechs Wochen in ihre Herkunftsländer auf Urlaub fahren. Ich glaube, sie sparen sich einfach Zeitausgleich an ... (Staatssekretärin Marek: Das bezieht sich nicht auf die Schulferien!) Drei Wochen? (Staatssekretärin Marek: Zusätz­lich zu den Schulferien!) Ach so, okay. Ich habe mir nämlich gedacht, wenn es so kommt, wird es sicher Probleme in der Praxis geben, weil da eben sehr viele auf Urlaub sein werden. – Gut, dann ist das ausgeräumt.

Dass von uns immer eine hundertprozentige Betreuungsquote eingefordert worden ist, brauche ich nicht extra zu betonen. Da werden wir sicher noch einigen Bedarf haben, das auszubauen, aber wir sind auf einem guten Weg.

Ihnen, Ihren Mitarbeiterinnen und allen, die sich in diesen Diskussionsprozess einge­bracht haben, einen herzlichen Dank! Wie auch Kollege Schnider schon angemerkt hat, ist dies ein richtiger Weg in die richtige Richtung. Dass da noch Verbesserungs­potenzial vorhanden ist, ist klar, aber die Richtung passt. – Danke. (Beifall bei Bun­desräten ohne Fraktionszugehörigkeit sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

12.38


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Ich begrüße Frau Bundesministerin Bures in unseren Reihen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

 


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