BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 85

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Verkehrsdiensteverträge, in die ÖBB hinein, wobei ich dazu sagen möchte: Diese Entwicklung stellt einen gewissen Anachronismus dar – und die Begehrlichkeit der ÖBB nimmt da kein Ende.

Es kann doch nicht so sein, dass bei jeder Maßnahme zusätzliche Zahlungen einge­fordert werden, wenn es beispielsweise darum geht, ob eine Haltestelle aufrecht­erhalten werden soll oder nicht. Wenn die Länder bezahlen, heißt es, dann bleibt diese Haltestelle bestehen. Und was Erhaltungsmaßnahmen anlangt – da gibt es jetzt ein aktuelles Beispiel, Frau Bundesminister –: Bei gewissen Haltestellen sollen Signal­tafeln angebracht werden, und da geht es auch wieder darum, ob die Länder – das Land Tirol in diesem speziellen Fall – da mitzahlen.

Das heißt, dieser Rückzug der ÖBB auf Kernleistungen kann nicht hingenommen werden, wenn man sieht, welche enormen Beträge hier fließen. Es ist allseits bekannt, dass mehr als 4 Milliarden € jährlich in Richtung ÖBB bewegt werden. In dieser Sum­me muss ein Sozialauftrag enthalten sein, und da ist auch ein Auftrag für den länd­lichen Raum inkludiert.

Stichwort: ländlicher Raum. – Das Postgesetz und das Telekommunikationsgesetz fallen, Frau Ministerin, in Ihren Kompetenzbereich. Da ist eine grundsätzliche Debatte erforderlich. Aber zuvor eine Nebenbemerkung.

Frau Bundesministerin, ich würde Sie dringend ersuchen, in Ihrem Hause dafür Sorge zu tragen, dass bei den Ausschussberatungen – Stichwort: Telekommunikations­ge­setz – Experten anwesend sind. Es ist unserer Arbeit nicht dienlich, dass Fragen, so wie im konkreten Fall, schriftlich zu stellen sind, weil im Ausschuss kein Experte anwesend ist, und wir erst danach die Antworten kriegen. Man könnte natürlich jetzt hier all das diskutieren, was man eigentlich im Ausschuss hätte machen wollen.

Das Telekommunikationsgesetz wird grundsätzlich, soviel ich weiß, von allen gutge­heißen, aber der wirkliche politische Job ist die Bewältigung des Investitionsvolumens, das je nach Definition zwischen einer und zwei Milliarden Euro liegt, um die Glasfaser letztlich auch in die Gemeinden hinaus zu bringen.

Da ist die Frage: Wie wird das bewältigt? – Und in Ihrer schriftlichen Antwort, die wir heute bekommen haben, steht drinnen, primär gehe es darum, die Marktteilnehmer zu stimulieren, auch in Regionen zu investieren, wo auf den ersten Blick kein rascher Return on Investment zu erwarten ist.

Da halte ich es einmal mit dem Kollegen Schennach, der sagte: Der Horizont 2013 ist übermorgen! Es ist bei solchen Planungsphasen selbstverständlich eines klar: Was nicht jetzt schon auf Schiene ist, wird 2013 ganz einfach nicht sein!

Weiters ist zu sagen: Es wird einfach nicht sein, dass der Wettbewerb die Glasfaser in den ländlichen Raum trägt. Das wird nicht der Fall sein, weil die Wirtschaft das nicht alleine tragen wird oder es, wenn sie es doch tut, bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag dauert, bis diese Investitionen getätigt sind, und der Wirtschaftsstandort „ländlicher Raum“ hat dann viele Jahre verloren.

Damit will ich sagen: Es ist Ihr politischer Job, erstens die Entscheidung zu treffen, was privat zu erfolgen hat und was aus öffentlichen Geldern zu zahlen ist, und zweitens für die Abwicklung zu sorgen und auf politischer Ebene durchzusetzen, dass die Investitionen getätigt werden und letztlich die Länder und die Gemeinden und vielleicht über Infrastrukturprogramme auch die Europäische Union zur Finanzierung an Bord geholt werden. Und wenn sich das Gesamte auf vier, fünf Jahre aufdröselt, dann bin ich der Überzeugung, dass auch 2 Milliarden bewältigt werden können, wenn wir die Obergrenze hernehmen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite