BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 97

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Betreffend das, was wir hier heute beschließen – auf die Kritik werde ich noch einmal kurz eingehen –, muss man prinzipiell sagen, dass wir mit dieser Payment Services Directive, deren Umsetzung per 1. November die EU vorgegeben hat, eigentlich ein gänzlich neues Kapitel oder eine neue Ära im Bereich des gesamten Zahlungsdienstes beginnen, was die Ein- und Auszahlungen betrifft, die Lastschriftgesetze oder die Zahlungskartengesetze – das ist schon eine sehr spannende Sache! – und dass Zahlungsdienste von Bankgeschäften entkoppelt werden, was meine Vorredner, und deshalb kommen wir vielleicht zu einem anderen Thema, noch gar nicht angesprochen haben.

Während ein normales Kreditinstitut einer entsprechenden Ausstattung von 5 Mil­lionen € bedarf, benötigen nun Zahlungsinstitute, die sowohl Kredite vergeben als auch Zahlungsdienste vornehmen können, ein Anfangskapital von 20 000 €, 50 000 € oder 125 000 €. – Das heißt, da ist Wettbewerb angesagt. Das geht natürlich zulasten unse­rer traditionellen Kreditinstitute.

Man muss natürlich der Fairness halber sagen, bei einer so knappen Kapitalaus­stattung bedarf es einiger Sicherheiten und einiger Garantien für die Person, die da Kreditgeschäfte macht. Diese kleinen Zahlungsinstitute dürfen also nur Kredite bis zu einer Laufzeit von 12 Monaten gewähren, und diese müssen auch innerhalb dieser 12 Monate zurückgezahlt werden. Das kann im internationalen Geschäft (sich an Bun­desrätin Zwazl wendend) – jetzt schaue ich noch einmal zur geschätzten Frau Präsidentin – und das kann im Bereich unserer KMUs durchaus von großem Interesse sein, da wir doch die Blockade der traditionellen Institute kennen, die derzeit auf „Rien ne va plus!“ spielen – womit wir eigentlich bei einem ganz anderen Thema gelandet sind, nämlich dass wir endlich ein einheitliches Glückspielgesetz bekommen, dass dem Haus derzeit noch nicht vorliegt, das aber im Sinne einer einheitlichen Regelung in Gesamtösterreich von Interesse wäre.

Was mich aber im Ausschuss so geärgert hat – Kollegen haben schon darauf hinge­wiesen –, Herr Staatssekretär, ist, dass der Konsumenten-/Konsumentinnenschutz bei dieser Novelle irgendwie verschlafen wurde, zumindest innerhalb der Regierung, dass man also die Möglichkeiten, die da bestanden hätten, nicht genutzt hat, denn die Richtlinie, die ich schon zitiert habe, sieht ja auch vor, dass man das nicht bis zum letzten Tag ausschöpfen muss, was die Drei-Tages-Frist betrifft.

Es wird eine Übergangsfrist von einem Jahr geben, und wie uns dann im Ausschuss mitgeteilt wurde, hat man die Banken gefragt, und die Banken haben gesagt, es gehe nicht schneller, sie müssten technisch umstellen. – Dazu kann ich nur sagen: Da lachen doch die Hühner! Am Tag des Ausschusses war ich um 9 Uhr auf der Bank und habe Geld nach England überwiesen; das war um 11 Uhr in England, und zwar bestätigterweise. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Mag. Schieder.) – Nur: Was wollen sie? – Technisch funktioniert das alles, sie wollen nur Geld kassieren!

Sagen Sie das einfach dazu: Wenn wir schon diese Zahlungsdienste einführen, durch die die Kreditinstitute jetzt Konkurrenz bekommen, machen wir eine Förderung der Bankenwelt und schauen wir, dass diese noch bis zum Jahre 2012 dieses Geld drei Tage lang arbeiten lassen können! – Das wäre ein bisschen offener und ehrlicher, denn so, wie diese Regelung vor uns liegt, ist sie gegen die Konsumenten, aber für die Banken. Mir gefällt dieser „Spin“ nicht, denn wir haben jetzt so viel für die Banken getan und die Banken tun derzeit so wenig für die Wirtschaft, könnte man durchaus sagen, und für die Endkonsumenten, nämlich jene, die den Zahlungsverkehr brauchen, könnte man das ein bisschen „turboisieren“.

Die Richtlinie sieht weiters vor, dass jeder Zahlungsdienstnutzer einmal im Monat kostenlos eine Auskunft in Papierform bekommt, und genau das verweigern wir hier:


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