BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 100

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für alle natürlichen und juristischen Personen ab Beginn des nächsten Jahres fest­gelegt wird, womit eigentlich 97 Prozent aller Spareinlagen abgedeckt sind. Damit ist auch weiterhin das gesichert, was die Bundesregierung und der Gesetzgeber im Zuge des Bankenpakets festgelegt haben, nämlich dass die gesamten Spareinlagen der Privatpersonen dieses Landes sicher sind, der Staat für diese haftet und dass sich niemand um deren Sicherheit Sorgen machen muss.

So gesehen freut es mich, dass ich schon der Debatte entnehmen konnte, dass kein Einspruch erhoben wird, und ich danke für die angeregte Diskussion. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Schennach und Mitterer.)

14.37


Präsident Erwin Preiner: Ich danke, Herr Staatssekretär, für die charmanten Worte das Burgenland betreffend.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung noch ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit ... (Bundesrätin Mühlwerth: Mehr­heit!) – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. – Man muss natürlich manchmal überprüfen, ob auch alle im Raum befindlichen Bundes­rätinnen und Bundesräte zu 100 Prozent aufmerksam sind.

14.38.1711. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (168 d.B. und 214 d.B. sowie 8118/BR d.B.)

Präsident Erwin Preiner: Nun gelangen wir zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich ersuche um den Bericht.

 


14.38.34

Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfonds­ge­setz 1996 geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2009 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jany. – Bitte.

 


14.39.06

Bundesrat Reinhard Jany (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Mit der Änderung des Katastrophenfondsgesetzes


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