BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 106

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darf auf die Ausführungen meines Vorredners replizieren: Selbstverständlich fordern die freiwilligen Feuerwehrmänner nicht. Selbstverständlich sind, wenn die Sirene geht, Männer und auch Frauen in der Zwischenzeit einsatzbereit, um sich für die Gemein­schaft einzusetzen.

Aber gerade deswegen haben wir als Vertreter dieser unserer Gesellschaft die morali­sche Verpflichtung, auch auf die Bedürfnisse und da und dort berechtigten Wünsche und Forderungen dieser freiwilligen Feuerwehrmänner einzugehen.

Ich sage dies hier nicht, weil Ferdinand Jergitsch in Klagenfurt vor knapp 130 Jahren das Freiwillige Feuerwehrwesen gegründet und in der gesamten Monarchie verbreitet hat, wobei das Freiwillige Feuerwehrwesen eine besondere Form des gesellschaft­lichen Miteinanders ist, sondern weil viele Staaten in Europa das Freiwillige Feuer­wehr­wesen in der Form, wie es bei uns etabliert ist, nicht kennen. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Aber wir haben nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern wenn wir – es ist schon mehrmals angesprochen worden – die Schäden der Katastrophenjahre und jetzt diese Schäden betrachten, dann sehen wir, diese gehen in die Millionen und Aber­millionen Euro, ja haben die Milliardengrenze schon bei Weitem überschritten. Wir set­zen also deswegen diesen Schritt, die freiwilligen Feuerwehrmänner und das Feuer­wehrwesen mit diesem Beschluss zu unterstützen, weil das ein Teil der Prävention, der Vorsorge und im Sinne von nachhaltiger Politik ist.

Diese 93 Millionen € sind ja nur ein Teil dessen, was an Geldmitteln notwendig ist, um einen Teil des Schutzbedürfnisses unserer Gesellschaft, unserer Infrastruktur, der volks­wirtschaftlichen Vermögenswerte und der privatwirtschaftlichen Vermögenswerte abzusichern, denn – und das steht auch hier in den Beschreibungen – die steuerlichen Veränderungen werden unter Umständen einkommensteuer-, körperschaftssteuer­relevant sein. Das hoffen ja die einen, aber andererseits bedeutet das unter Um­ständen geringere Mittel.

Andererseits wissen wir aber auch, dass es die Feuerschutzsteuer gibt. Was die Feuereinsätze im Bereich der freiwilligen Feuerwehrmänner, aber auch der anderen Feuerwehren betrifft, da soll auf die Feuerwehren in Wien und in Linz besonders hingewiesen werden, denn dort sind die zentralen Ausbildungsstätten für unsere österreichischen freiwilligen Feuerwehrmänner und dort wird optimale Ausbildung für die Offiziere und Mannschaft gewährleistet. Tatsache ist, dass derzeit etwa nur mehr ein Drittel tatsächlich Feuereinsätze sind, die anderen sind chemische Einsätze, Um­welteinsätze, technische Einsätze. Daher ist das, was hier heute beschlossen wird, notwendig, richtig und eine Entscheidung, die einfach schon angestanden ist.

Aber, Herr Staatssekretär, Sie werden sicherlich wissen, dass das nur ein Teil ist, denn mit Geld werden wir, wie ich es schon angesprochen habe, dieses Problem nicht lösen können, werden wir tatsächlich nur einen Teil ansprechen können, denn im letzten Rech­nungshofbericht heißt es eindeutig für diesen Bereich – ich darf zitieren –: „Kom­petenzzersplitterungen erschweren die einheitliche Abwicklung von Katastrophen­schutzmaßnahmen“, und, und, und, ein sehr ausführlicher Bericht.

Im Kärntner Feuerwehrgesetz steht ausdrücklich, der Feuerwehrmann hat zu kommen, wenn der Einsatz gefordert wird, nämlich auch der freiwillige Feuerwehrmann. Daher ist diese ihre Forderung berechtigt und richtig. Denn wenn er zu kommen hat, hat sich die Gemeinschaft auch für ihn einzusetzen, und das sind einige Punkte. Dann haben wir auch das Kompetenzwirrwarr der verschiedenen Ministerien, das Kompetenz­wirrwarr der verschiedenen Abteilungen und die unterschiedlichen Kompetenzen im Bereich des Bundes und der Länder endlich anzugehen, Richtlinien auszuarbeiten, endlich darauf zu achten, dass Geld nicht liegenbleibt, wie es vom Rechnungshof hier


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