BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 110

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suboptimal, und in Wirklichkeit ist auch vorhersehbar, dass es da Probleme geben wird. Sie bauen Keller, damit die Gefangenen nicht so leicht flüchten können beim Turnen, oder die Köche und das Küchenpersonal; ich weiß nicht.

Es ist auch vorhersehbar, dass es, wenn man Widmungen in Flussraumnähe macht, einfach möglicherweise in 20 Jahren Probleme geben wird. Und es ist vorhersehbar, dass, wenn man Flussbetten so wie an der Leitha nicht ausbaggert, also verschottern lässt und halt nicht in dem Ausmaß pflegt, wie es notwendig ist, dann, wenn das nächste Hochwasser kommt, das Wasser höher steigt und mehr anrichtet. Das ist alles vorhersehbar.

Deshalb bin ich der Meinung, dass es ganz wichtig ist, jetzt auch die Freiwilligen Feuerwehren mit dieser Änderung zu unterstützen. Aber es ist mindestens genauso wichtig, dass wir die Gelder des Katastrophenfonds sicherstellen und möglicherweise auch noch schauen, dass wir mehr dazubekommen, weil vorhersehbar ist, dass es mehr Katastrophen geben wird. Diesbezüglich gibt es viele Studien.

Ich hoffe, das hast du jetzt richtig verstanden. Ich möchte keine Hochwasser planen. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

15.16


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Schieder. – Bitte.

 


15.16.11

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ein paar Bemer­kun­gen.

Erstens: Raumordnung und Flächenwidmung, also die Entscheidung, in welcher Fluss­nähe was gebaut werden kann, ist keinesfalls Bundesangelegenheit, sondern Länder- und Gemeindesache, und daher ist diese Fragestellung dort zu behandeln.

Zweitens, wie ja auch in der Debatte erwähnt wurde: Das Feuerwehrwesen ist ja nur zu einem geringen Teil Bundesangelegenheit. Das heißt, ich würde dem Kollegen Bun­desrat aus Kärnten, wenn er diese Forderung wirklich für so richtig und wichtig hält, dringend empfehlen, sie bei seinem Landeshauptmann in Kärnten durchzusetzen, dann kann die Kärntner Landesregierung den Firmen in Kärnten einen Teil des Gehalts der Feuerwehrleute in Kärnten auch refundieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist ja immerhin auch die Landesregierung, die sich mitunter das Geld für eine Berufs­feuerwehr und dergleichen erspart. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Ebner.)

Ich selber komme aus einem Bundesland, das beides hat, eine Berufsfeuerwehr und auch Freiwillige Feuerwehrverbände, die dieses freiwillige Element der Zivilgesell­schaft, der Bürgerinnen- und Bürgergesellschaft auch sehr gut implementieren. Ich meine, dass heutzutage Feuerwehren nicht nur Löschtrupps sind, sondern auch viel stärker Katastrophenschutzeinrichtungen, aber auch ganz wesentliche Aufgaben im Um­weltschutzbereich haben. Sie nehmen – je nachdem natürlich, wo sie situiert sind – unterschiedlichste Aufgaben wahr, und das sind technisch hoch diffizile, verantwor­tungsvolle und auch für den einzelnen Feuerwehrmann, für die einzelne Feuerwehrfrau unterschiedlich gefährliche Aufgaben.

Wir haben bundesweit 300 000 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner – ich habe heute gehört, es sind 330 000, das ist gut so –, die bei den Freiwilligen Feuerwehren engagiert sind. Daher halte ich es auch für notwendig, dass mit diesem Gesetz hier jetzt der Rahmen für jene Mittel, die gebraucht werden, aber über die Feuerschutz-


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