BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 119

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Dominique Strauss-Kahn als Chef des Internationalen Währungsfonds hat sich im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Tagung der Oesterreichischen Nationalbank sowohl in dem Gespräch mit Finanzminister Josef Pröll als auch in einem Gespräch, das er mit mir vor Ort geführt hat, als auch gegenüber der österreichischen Öffentlichkeit ent­schuldigt. Das ist auch gut so, denn wer sich verrechnet, der soll sich auch entschuldigen. Das ist auch kein großes Problem.

So viel zu dieser Frage. Ich glaube, dass es uns inzwischen gelungen ist, durch ein koordiniertes Engagement wieder Stabilität auf den Märkten einziehen zu lassen.

Des Weiteren haben ein, zwei BundesrätInnen auch erwähnt, was an Aufsicht auf internationaler und europäischer Ebene notwendig ist – sowohl für Banken als auch für Versicherungen als natürlich auch für Börsen und Wertpapierderivate. Ich möchte jetzt nicht den Rahmen der Diskussion sprengen, aber ich glaube, dass es gerade für eine kleine Volkswirtschaft wie Österreich notwendig ist, zu schauen, dass es gute, inter­nationale Standards an Transparenz, Information und auch an Kontrolle samt Strafen gibt, weil das unsere finanzwirtschaftliche Sicherheit erhöhen würde. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Schennach, Dönmez und Mitterer.)

15.48


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nom­men.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend Protokoll gemäß Art. 34 des Vertrages über die Europäische Union zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein


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