BundesratStenographisches Protokoll773. Sitzung / Seite 7

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Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 25. Sitzung des Ministerrates am 30. Juni 2009 Ver­handlungen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 30. April 1969 unterzeichneten Ab­kommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuer­umgehung bei den Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 390/1970, aufgenommen wur­den.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen“

*****

„Josef Pröll                                                                                                                                                BMF

Finanzminister                                                            BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament

1017 Wien                                                                                                              Wien, am 3. Juli 2009

                                                                                                             GZ: BMF-010221/0996-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 25. Sitzung des Ministerrates am 30. Juni 2009 Ver­handlungen mit dem Königreich Belgien zum Abschluss eines Protokolls zur Abände­rung des am 29. Dezember 1971 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern, BGBl. Nr. 415/1973, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen“

*****

„Josef Pröll                                                                                                                                                BMF

Finanzminister                                                            BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament

1017 Wien                                                                                                              Wien, am 3. Juli 2009

 


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