Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 25. Sitzung des Ministerrates am 30. Juni 2009 Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 30. April 1969 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 390/1970, aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
*****
„Josef Pröll BMF
Finanzminister BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. Juli 2009
GZ: BMF-010221/0996-IV/4/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 25. Sitzung des Ministerrates am 30. Juni 2009 Verhandlungen mit dem Königreich Belgien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern, BGBl. Nr. 415/1973, aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
*****
„Josef Pröll BMF
Finanzminister BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. Juli 2009
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