ausgeführt hat, ist die konstituierende Sitzung des EU-Parlaments am 14. Juli 2009. Damit beginnt logischerweise eine neue Legislaturperiode, und damit tritt auch dieses sogenannte Abgeordnetenstatut in Kraft, das die allgemeinen Bedingungen für die Ausübung des Mandats festlegt.
Das Abgeordnetenstatut enthält insbesondere Regelungen betreffend Entschädigungsbestimmungen, Übergangs- und Ruhensbestimmungen, und damit werden natürlich auch die nationalen Pensions- und Bezügeregelungen abgelöst. Dies gilt also für jene EU-Abgeordneten, die am 14. 7. 2009 erstmals angelobt werden. Der durchaus sympathische Nebeneffekt für unser Budget ist die Tatsache, dass die Entschädigungen nach dem EP-Abgeordnetenstatut nun aus Mitteln der EU gewährt werden.
EU-Mandatare, die bisher schon im Europäischen Parlament waren, können nun binnen 30 Tagen wählen – wie schon ausgeführt –, ob sie im alten System bleiben oder in die neue Regelung optieren. Ein späterer Wechsel ins Bezügesystem des Abgeordnetenstatuts ist nicht möglich.
Im Bereich des Einkommensteuergesetzes und der Kranken- und Unfallversicherung liegen auch unbedingt erforderliche begleitende Änderungen zur Beschlussfassung vor. Konkret ist vorgesehen, dass alle österreichischen EU-Parlamentarier in die BVA, also in die Beamten-Kranken- und -Unfallversicherung aufgenommen werden, beziehungsweise diese darin zu belassen und auch die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Beitragszahlungen zu erschließen.
Wie heute im Ausschuss schon gehört, ist für die Einkommensteuer eine Änderung wesentlich: die Vermeidung einer Doppelbesteuerung, weil die MEPs mit ihren einheitlichen EU-Entschädigungen der EU-Steuer unterworfen sind und deshalb jegliche Doppelbesteuerung vermieden werden soll. – Der Progressionsvorbehalt wurde von Professor Konecny bereits eindrucksvoll erklärt; das kann ich mir, glaube ich, sparen.
Aus Vorarlberger Sicht vielleicht noch eine kleine Anmerkung, weil wir natürlich – ohne das jetzt werten zu wollen – immer auch mit Sparsamkeit unterwegs sind: Bei einer etwas sensibleren Managementführung hätte man sich vielleicht diese Sondersitzung, wie ich es jetzt einmal nenne, heute ersparen können. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.) – Bitte keine entsprechenden Applause, wir können uns das für den Schluss aufbewahren. (Heiterkeit des Bundesrates Konecny.)
Wir werden diesen Gesetzesvorlagen, die nachvollziehbar und natürlich auch sinnvoll sind, gerne unsere Zustimmung erteilen. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)
13.19
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.
13.19
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Da hat man sich ein bisschen zu viel vor der EU-Wahl gefürchtet – sonst hätten wir das alles ja schon früher machen können! Aber so unterblieb es aus Furcht vor einer Namensliste, denn was mein Vorredner ja irgendwie nicht gesagt hat, ist, dass diese Regelung natürlich auch deswegen notwendig geworden ist, weil es eine ganze Reihe von Missbräuchen gegeben hat.
Wenn der eigene Friseur zum Büromitarbeiter wird, damit der Friseur näher beim Haar ist, oder wenn andere ... (Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrat Konecny: Das verhindern wir mit dem Beschluss aber auch nicht!) – Na ja, ein bisschen schon, lieber Kollege Konecny, da es endlich etwas gibt, worauf wir immer schon hingewiesen haben: ordentliche Dienstvereinbarungen mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen! Das ist
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