BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 24

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DR. REINHOLD MITTERLEHNER                                                           Bundesministerium für

Bundesminister                                                                                 Wirtschaft, Familie und Jugend

GZ: BMWFJ-10.640/0014-IK/2/2009

Betreff: Erteilung der Verhandlungsvollmacht zum Abschluss eines Abkommens zwi­schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zu­sammenarbeit im Bereich Film

Vortrag an den Ministerrat

Im Interesse der Intensivierung filmwirtschaftlicher Beziehungen hat Österreich mit einer Reihe von Staaten, darunter auch mit Deutschland und der Schweiz, bilaterale Abkommen über Beziehungen im Bereich Film abgeschlossen. Ziele derartiger Abkom­men sind insbesondere eine vermehrte Durchführung von Gemeinschaftsproduktionen und Kofinanzierungen und eine stärkere Verbreitung von in den Vertragsstaaten produ­zierten Filmen.

Seitens Österreichs wie der anderen beteiligten Staaten besteht dringendes Interesse, die mit Deutschland (BGBl. Nr. 695/1990) und der Schweiz (BGBl. Nr. 642/1990) auf diesem Gebiet bestehenden Abkommen zu aktualisieren.

Gemäß offizieller Mitteilungen von Seiten Deutschlands und der Schweiz besteht der Wunsch, die zwischen den beiden Staaten und mit Österreich bestehenden bilateralen Abkommen durch ein trilaterales Abkommen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz zu ersetzen. Auch von Seiten der österreichischen Filmwirtschaft besteht Interesse am Abschluss eines derartigen trilateralen Abkommens. Ein solches Abkom­men würde bilaterale Gemeinschaftsproduktionen und Kofinanzierungen zwischen den beteiligten Staaten ebenso regeln wie allfällige trilaterale Projekte.

Daher erscheint es im Interesse des Filmstandorts Österreich tunlich, dass das Bun­desministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend unter Einbindung der zuständigen Abteilung VI/3 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur Verhandlungen über ein solches trilaterales Abkommen aufnimmt.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnah­me der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Das Abkommen wird gesetzesändernden Charakter haben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat bedürfen.

Ich stelle daher im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten und der Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur den

A n t r a g ,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Herrn Mag. Wolfgang SCHNEIDER, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit im Bundesministe­rium für Wirtschaft, Familie und Jugend, und Herrn Dr. Thomas KOHLERT, Leiter der Abteilung Informationsmanagement im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, zur Führung der Verhandlungen für ein Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Republik Österreich und der Re-


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