gierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich Film zu ermächtigen.
Wien, am 17. Juni 200903.08.2009
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Präsident Erwin Preiner: Eingelangt ist der Beschluss des Nationalrates vom 1. September 2009 betreffend ein Amtshilfe-Durchführungsgesetz, der dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde und den ersten und einzigen Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung bildet.
Der Ausschuss hat seine Vorberatung abgeschlossen und einen schriftlichen Ausschussbericht erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Erwin Preiner: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschussberichts Abstand zu nehmen.
Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschussberichts einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Vorschlag ist daher nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
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Ich habe den zuvor genannten Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Beschluss des Nationalrates vom 1. September 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) (681/A und 323 d.B. sowie 8174/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelangen zum ersten und einzigen Punkt.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Vladyka. Ich ersuche sehr herzlich um den Bericht und begrüße zugleich in unserer Runde Herrn Finanzstaatssekretär Dr. Lopatka. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Berichterstatterin Christa Vladyka: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 1. September 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher sogleich zur Antragstellung kommen.
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