BundesratStenographisches Protokoll775. Sitzung / Seite 39

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Führung der Bundesregierung übernommen haben, und wir stehen weiter dazu. (Bun­desrätin Mühlwerth: Aber haben tun wir es noch nicht!) Bitte? (Bundesrätin Mühl­werth: Aber wir haben es noch nicht!) – Entschuldigen Sie, ein Gesetz oder in dem Fall eine Geschäftsordnung ... (Bundesrätin Mühlwerth: Das dauert schon sehr lange! Jahrelang!)

Wir haben uns darüber – das ist halt auch so im politischen Prozess – mit dem Koali­tionspartner bisher nicht einigen können. Jetzt hat der Koalitionspartner in einer ande­ren Situation zugestimmt. Richtig! So läuft der politische Prozess ab, dass man Mond­fenster, die sich öffnen, auch zur Durchsetzung einer Forderung benützt, auch wenn wir in diesem Fall durchaus auf der Seite der Oppositionsparteien gestanden sind. Die ÖVP hat das zur Kenntnis genommen, und ich sehe keinen Grund, daran Kritik zu üben.

Frau Kollegin! Herr Kollege! Sie sind ja auch keine „frischg’fangten Hasen“. Auch in Gemeinderäten, auch in anderen Gremien werden so Vereinbarungen zwischen Par­teien geschlossen, bei denen man selten alles bekommt, was man will, aber in der Hoffnung, dass beide Seiten mit dem, was sie vereinbaren können, einen positiven Beitrag leisten. Damit habe ich überhaupt kein Problem, und dort, wo Sie an solchen Verhandlungen teilnehmen, Sie im Übrigen auch nicht.

Wichtig scheint mir eines zu sein – und das ist sicherlich eine schwierige Materie –: dass jener Punkt, der die Kontrolle durch Rechnungshöfe betrifft, nicht formalistisch, aber vor allem nicht asymmetrisch gelöst wird. Zu sagen, bestimmte Gemeinden wer­den nur von den Landesrechnungshöfen geprüft und anderswo gibt es keine autonome Prüfentscheidung der Landesrechnungshöfe, wäre mit Sicherheit ein Marsch in die Sackgasse. Wir müssen das als Gesamtkomplex betrachten, und – der Bundesrat darf das sagen – die Stellung der Landesrechnungshöfe gehört zweifelsfrei gestärkt. Nur dann ist es denkbar, zu einer wie immer gearteten Abgrenzung zwischen dem Tätig­keitsbereich des Bundesrechnungshofes und jenen der Länder zu kommen. Aber das ist sozusagen jedem Nachdenkenden ohnehin klar.

Viele andere Kontrollmechanismen leisten leider nicht das, was man hier vorgibt. Der eigene Prüfausschuss ist, mit Verlaub gesagt, in manchen Fällen gleich politisch mehr­heitlich gebildet, manchmal auch inkompetent in kleineren Gemeinden – das muss man auch offen sagen –, und viele der Kontrollen, die stattfinden, nicht nur in Niederös­terreich, haben eine Schlagseite. Das kann man offen zugeben.

Es geht um eine sachliche Prüfung, und die ist durch eine unabhängige Einrichtung, die auch selbst entscheiden kann, wo sie prüft und wie sie prüft, am besten gewährleis­tet. Das ist ein wirklicher Fortschritt. Nicht nur das Gesetz, das wir beschließen, son­dern gerade auch die politischen Vereinbarungen, die in diesem Zusammenhang ge­troffen werden.

Wir werden auch aufmerksam beobachten, dass jene Veränderungen, die uns betref­fen – die Geschäftsordnung des Nationalrates ist das nicht, aber die Veränderungen, die in Gesetze gegossen werden müssen –, rechtzeitig eintreffen.

Eine letzte Bemerkung: Kollegin Kerschbaum, wenn Sie meinen, dass die Bundesrats­geschäftsordnung undemokratisch ist, dann schießen Sie weit über das Ziel hinaus. (Bundesrätin Kerschbaum: Nicht minderheitenfreundlich!) Es ist das Delegations­prinzip nicht minderheitenfreundlich. Das ist eine Grundtatsache dieser Kammer. Wenn ich aus jedem Land nach einem bestimmten System Vertreter hierher delegiere, dann kommt für kleine Parteien unter dem Strich weniger heraus, als wenn ich es bundes­einheitlich berechnen würde. Das ist eine Abwägungssache. Die österreichische Bun­desverfassung hat sich für die Delegation durch die Länder entschieden. Das hat nichts mit unserer Geschäftsordnung zu tun.

 


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