Führung der Bundesregierung übernommen haben, und wir stehen weiter dazu. (Bundesrätin Mühlwerth: Aber haben tun wir es noch nicht!) Bitte? (Bundesrätin Mühlwerth: Aber wir haben es noch nicht!) – Entschuldigen Sie, ein Gesetz oder in dem Fall eine Geschäftsordnung ... (Bundesrätin Mühlwerth: Das dauert schon sehr lange! Jahrelang!)
Wir haben uns darüber – das ist halt auch so im politischen Prozess – mit dem Koalitionspartner bisher nicht einigen können. Jetzt hat der Koalitionspartner in einer anderen Situation zugestimmt. Richtig! So läuft der politische Prozess ab, dass man Mondfenster, die sich öffnen, auch zur Durchsetzung einer Forderung benützt, auch wenn wir in diesem Fall durchaus auf der Seite der Oppositionsparteien gestanden sind. Die ÖVP hat das zur Kenntnis genommen, und ich sehe keinen Grund, daran Kritik zu üben.
Frau Kollegin! Herr Kollege! Sie sind ja auch keine „frischg’fangten Hasen“. Auch in Gemeinderäten, auch in anderen Gremien werden so Vereinbarungen zwischen Parteien geschlossen, bei denen man selten alles bekommt, was man will, aber in der Hoffnung, dass beide Seiten mit dem, was sie vereinbaren können, einen positiven Beitrag leisten. Damit habe ich überhaupt kein Problem, und dort, wo Sie an solchen Verhandlungen teilnehmen, Sie im Übrigen auch nicht.
Wichtig scheint mir eines zu sein – und das ist sicherlich eine schwierige Materie –: dass jener Punkt, der die Kontrolle durch Rechnungshöfe betrifft, nicht formalistisch, aber vor allem nicht asymmetrisch gelöst wird. Zu sagen, bestimmte Gemeinden werden nur von den Landesrechnungshöfen geprüft und anderswo gibt es keine autonome Prüfentscheidung der Landesrechnungshöfe, wäre mit Sicherheit ein Marsch in die Sackgasse. Wir müssen das als Gesamtkomplex betrachten, und – der Bundesrat darf das sagen – die Stellung der Landesrechnungshöfe gehört zweifelsfrei gestärkt. Nur dann ist es denkbar, zu einer wie immer gearteten Abgrenzung zwischen dem Tätigkeitsbereich des Bundesrechnungshofes und jenen der Länder zu kommen. Aber das ist sozusagen jedem Nachdenkenden ohnehin klar.
Viele andere Kontrollmechanismen leisten leider nicht das, was man hier vorgibt. Der eigene Prüfausschuss ist, mit Verlaub gesagt, in manchen Fällen gleich politisch mehrheitlich gebildet, manchmal auch inkompetent in kleineren Gemeinden – das muss man auch offen sagen –, und viele der Kontrollen, die stattfinden, nicht nur in Niederösterreich, haben eine Schlagseite. Das kann man offen zugeben.
Es geht um eine sachliche Prüfung, und die ist durch eine unabhängige Einrichtung, die auch selbst entscheiden kann, wo sie prüft und wie sie prüft, am besten gewährleistet. Das ist ein wirklicher Fortschritt. Nicht nur das Gesetz, das wir beschließen, sondern gerade auch die politischen Vereinbarungen, die in diesem Zusammenhang getroffen werden.
Wir werden auch aufmerksam beobachten, dass jene Veränderungen, die uns betreffen – die Geschäftsordnung des Nationalrates ist das nicht, aber die Veränderungen, die in Gesetze gegossen werden müssen –, rechtzeitig eintreffen.
Eine letzte Bemerkung: Kollegin Kerschbaum, wenn Sie meinen, dass die Bundesratsgeschäftsordnung undemokratisch ist, dann schießen Sie weit über das Ziel hinaus. (Bundesrätin Kerschbaum: Nicht minderheitenfreundlich!) Es ist das Delegationsprinzip nicht minderheitenfreundlich. Das ist eine Grundtatsache dieser Kammer. Wenn ich aus jedem Land nach einem bestimmten System Vertreter hierher delegiere, dann kommt für kleine Parteien unter dem Strich weniger heraus, als wenn ich es bundeseinheitlich berechnen würde. Das ist eine Abwägungssache. Die österreichische Bundesverfassung hat sich für die Delegation durch die Länder entschieden. Das hat nichts mit unserer Geschäftsordnung zu tun.
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