Keine Patente auf Verfahren zum Klonen von Menschen und zur Veränderung der menschlichen Keimbahn, kein Patentschutz für Verfahren, in denen menschliche Embryonen verwendet werden und für Embryonen selbst und keine weitere Einschränkung der Tierschutzklausel. Wahrung des Viehzüchter- und Landwirteprivilegs und der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Aufgrund der essentiellen und für die Zukunft sehr entscheidenden Aufgabenstellungen sollten daher aus dem Bereich der Zivilgesellschaft nicht nur eine ExpertIn, sondern drei ExpertInnen ernannt werden können. Das Ökobüro, dessen Mitgliedsorganisationen breit gestreut in diesem Aufgabenbereich tätig sind, sollte daher ermächtigt werden, drei Mitglieder beziehungsweise einschlägige ExpertInnen zu entsenden. Dies wird allerdings nur dann möglich sein, wenn für NGOs die Tätigkeit in diesem Gremium voll abgegolten wird.
Dem gegenüber verfügen die Ministerien und Interessenvertretungen sowie andere Institutionen, die an diesem Prozess beteiligt sind, über ausreichende Ressourcen – NGOs hingegen müssen diese Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich wahrnehmen, was NGOs aufgrund ihrer knappen Budgetlage nicht zumutbar ist.
Die Änderungen im Gesetz haben wir kritisch kommentiert. Es wurde auch ein Abänderungsvorschlag von meinen Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat eingebracht, der keine Beachtung gefunden hat. Daher werden wir dieser Gesetzesvorlage auch heute hier im Bundesrat unsere Zustimmung nicht geben. – Danke. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
10.34
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.
10.34
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es fällt auf, dass sich bei diesem Tagesordnungspunkt keine Pro-Redner zu Wort gemeldet haben. Das heißt, die Contra-Redner übernehmen auch die Funktion des Pro-Redners, denn wie auch schon meine beiden Vorredner angesprochen haben, sind viele Teile, ja fast alle Teile dieses Gesetzes eigentlich mit einem Pro zu debattieren. Jedenfalls: Die Regierung hätte es in dieser Frage leicht gehabt, einen einstimmigen Beschluss sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat zu erreichen.
Jedoch ist bei der Novellierung des Patentgesetzes wieder einmal zu Tage gekommen, wie die Koalitionsparteien mit berechtigten Einwendungen der Opposition umgehen: Deren Anträge werden abgeschmettert – dann aber, sozusagen fünf Minuten vor zwölf, in leicht abgeänderter Form von den Koalitionsparteien eingebracht. – Das ist nicht der richtige Weg, wenn man will, dass solch wichtige Gesetze, und zwar sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat, einstimmig beschlossen werden. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
Trotzdem: Dieses Gesetz ist im Großen und Ganzen positiv, aber die Abänderungsanträge im Nationalratsausschuss bezüglich Ausweitung der Kompetenzen des Biopatent-Monitoring-Komitees wurden – wie bereits Kollege Dönmez ausgeführt hat – abgelehnt. Das führte dazu, dass wir dem im Nationalrat nicht zugestimmt haben und auch heute im Bundesrat diesem Gesetzesbeschluss unsere Zustimmung verweigern werden. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit sowie der FPÖ.)
10.36
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Bures. – Bitte, Frau Bundesministerin.
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