jemand viel Zug fährt oder viele Leistungen in Anspruch nimmt, dann weiß er auch, dass auf die ÖBB an sich Verlass ist, auch wenn die Ankunfts- und Abfahrtszeiten derzeit eher nicht so ganz den Plänen entsprechen.
Nur noch einen letzten Satz, weil Sie, Frau Bundesminister, gesagt haben, alle Politiker und Politikerinnen schneiden gerne die Bänder durch. Ja was fällt denn dabei auf? – Da würde mir schon auffallen, wenn das ÖBB-Management nicht mit dem Audi1 Klassewagen daherkäme, sondern vielleicht die Fahrzeuge des Unternehmens, das sind in diesem Fall die Züge, benützte. Das wäre nämlich eine Form von Beispielswirkung, die gerade einem Unternehmen in diesem Bereich nicht schaden würde. – Das musste ich jetzt einfach noch aufgrund meiner Erfahrungen sagen.
Als jemand, der zum Beispiel seit vielen Jahren Autoreisezüge benützt, muss ich sagen, Autoreisezüge werden lange im Voraus gebucht. Die kennen also ganz genau den Platzbedarf. Es ist aber so, dass es nicht einmal mehr einen Sitzplatz im Speisewagen gibt oder die Sitzordnung so ist, dass einem voneinander getrennte Plätze zugewiesen werden. Das weiß man, und da könnte man doch blitzartig einen Waggon einschieben. Solche Dinge verstehe ich einfach nicht. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Das geht einfach nicht! – Zwischenruf des Bundesrates Stadler.) Nein, das muss gehen. Herr Kollege, jeder weiß, wie es zu bestimmten Zeiten ausschaut. Und genau solche Züge, die schon Wochen vorher gebucht werden, müssten solche Engpässe nicht haben.
In diesem Sinne hoffe ich, dass die ÖBB einfach ein moderner Dienstleistungsbetrieb werden. – Danke schön. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum. – Bundesrat Mag. Klug: Das war eine Zwangsrede!)
11.46
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wünscht hiezu noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Somit ist der Bericht einhellig zur Kenntnis genommen.
Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz, das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister, das Bundesstatistikgesetz 2000 und das E-Government-Gesetz geändert werden (320 d.B. und 419 d.B. sowie 8199/BR d.B. und 8216/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Preineder. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Martin Preineder: Herr Präsident! Geschätzter Bundesrat! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz, das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister, das
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