BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 51

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Bundesstatistikgesetz 2000 und das E-Government-Gesetz geändert werden, liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Ich darf Herrn Staatssekretär Schieder sehr herzlich in unserem Kreise willkommen heißen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. (Bundesrat Mag. Klug: Ohne Zwang!)

 


11.49.01

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Für den Kollegen Schnider zum Beispiel – er ist ja ein bibelfester Mann – muss es ja auch einen gewissen Charme haben, dass das Volkszählungsge­setz, das ja hier mit berücksichtigt wird, ausgerechnet in der Adventzeit diskutiert wird. (Bundesrat Dr. Schnider: Wir nähern uns der Adventzeit!) Wir nähern uns, genau.

Es ist ja auch gut, dass dieses Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz und das Bundesstatistikgesetz geändert werden, ein paar sehr gute und interessante Neuerungen enthält. Dies auch angesichts der vorher geführten Debatte und der Frage der Energieeffizienz, die ja nun bei Häusern erhoben wird.

Das ist ein ganz wichtiger Bestandteil, um in Klimaschutzzeiten, in Zeiten der Umrüs­tung von Häusern – wir haben ja spezielle Programme – auch reagieren zu können.

Eines der Hauptprobleme – und deshalb bin ich als Kontraredner zu Wort gemeldet – ist ein Thema, auf das ich leider Gottes immer wieder hinweisen muss, nämlich dass Datenerhebung auch viel mit Datenschutz zu tun hat und dass bei Datenerhebung auch die Datenverknüpfung stattfinden kann und somit auch eine Form des Datenmiss­brauchs gegeben sein kann.

Wenn wir diese Materie näher anschauen, sehen wir, hier ist etwas nicht gegeben, was eigentlich, europäisch gesehen, so etwas wie ein heiliger Grundsatz ist: Wenn man Daten erhebt, dann muss man die Benützung zweckbinden.

Diese Zweckbindung wird in diesem Fall im Grunde durch zwei Dinge unterlaufen – die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mag es ja freuen, aber sie wird unterlaufen –, nämlich dadurch, dass ich einerseits Daten für die Statistik und andererseits für die Verwaltung erhebe und diese dann vermenge. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Du nicht, Kollege Mayer, aber wenn du einmal Bürgermeister von Feldkirch bist, dann schon. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Es ist nun so, dass die Gemeinden diese Daten verwaltungsmäßig auch abrufen kön­nen. Man vermischt hier also zwei ganz wichtige Bereiche, das heißt aus den Verwal­tungsregistern.

Das andere, was ich am Anfang schon angesprochen habe, ist, dass diese klassische Volkszählung in der Form jetzt ja nicht kommt mit den groß eingesetzten Fragebögen, wo wir damals diskutiert haben, ob es einen Familienvorstand gibt, ob die Religion zu erheben ist. Manche wollten auch die Sprache, die Muttersprache erheben, was man ja schon gar nicht tut, wenn man aufgerufen ist, autochthone Minderheiten zu schützen.

Nun wird diese zusammengesetzt aus verschiedenen Quellen, aus verschiedenen Res­sourcen. Und da kann es natürlich zu Divergenzen kommen. Wenn ich jetzt eine Per-


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