BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 52

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son statistikbereinige – ein schreckliches Wort –, so muss ich doch fragen, ob es sich bei Andreas Schnider, Andreas Schnidér oder Schnider A. – weiß ich, wie – um die­selbe Person handelt. Das wäre durch eine Rückfrage irgendwo möglich. Aber das ist ja hier gar nicht vorgesehen. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Schnider.) Weil du am Schluss dann Schneider heißt.

Das wäre doch im Sinne einer Transparenz, denn wie Daten gesammelt werden, wie Daten verwendet werden, bedarf auch einer Transparenz. Wie ich datenmäßig behan­delt werde, sollte auch eine entsprechende Transparenz haben.

Dort, wo der Staat nämlich intransparent ist, verlangt er von den Bürgern und Bürgerin­nen, die er erfasst, völlige Transparenz. Aber dort, wo es um Freedom of Information geht, um den Zugriff der Bürger und Bürgerinnen auf Daten, warten wir ja schon lange auf gesetzliche Regelungen, wie es sie etwa in Schweden oder anderen sehr fort­schrittlichen Ländern gibt, was die Informationspflicht und den Informationszugriff be­trifft.

Aber umgekehrt werden wir immer gläserner, und es ist die Frage, ob dies in diesem Punkt zu Recht erfolgt. Ich bin in einem bestimmten Bereich für gläserne Menschen, aber nicht dort, wo es um die absoluten Grund- und Bürger- und Bürgerinnenrechte geht.

Diese Verknüpfung von Statistik und Verwaltung ist datenschutzrechtlich bedenklich. Deshalb werden wir dem nicht zustimmen. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Kersch­baum.)

11.54


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.54.59

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Als Bürgermeisterin einer kleinen Gemeinde kann ich dir, lieber Herr Kollege Schennach, nicht zustimmen. Ich bin sehr froh, dass wir Da­ten in der Verwaltung verwenden dürfen, um den immer größer werdenden Verwal­tungsaufwand und die Arbeiten, die den Gemeinden übertragen werden, etwas effizi­enter durchführen zu können.

Heute liegt uns eine Novellierung eines Gesetzes vor, das bereits im Jahr 2004 be­schlossen wurde, und zwar des Bundesgesetzes über das Gebäude- und Wohnungs­register und des E-Government-Gesetzes.

Und was beinhaltet das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister? – Es enthält sämtliche Adressen, Grundstücke, Gebäude und Wohnungen sowie deren Strukturdaten, was natürlich für den Gemeindebereich wichtig ist, wo wir auch arbeiten müssen. Und wir Gemeinden sind auch verpflichtet, sämtliche dieser Daten aus unse­ren Gemeinden in dieses Register einzuspielen.

Der Auftrag besteht aber unter anderem auch darin, dass diese Datei eine Großzäh­lung, wie sie das letzte Mal in Papierform im Jahr 2001 durchgeführt wurde, ersetzen wird. Dies wird als Basisregister für diese Registerzählung herangezogen. Im Gesetz ist der erste Termin für diese Zählung mit 31. Oktober 2010 festgeschrieben.

Wir Bürgermeister wissen, und viele meiner Kollegen werden mir hier auch beipflich­ten, wie viel Arbeit eine solche Volkszählung für die Kommunen bedeutet hat, abgese­hen auch von den finanziellen Aufwendungen für die Gemeinden. Der Steuerzahler hat für eine Volkszählung, für eine Großzählung zirka 72 Millionen € zur Verfügung stellen müssen.

 


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