chiger Ortstafeln durchringen. In der Türkei ist man weiter. – Man höre und staune! – Dabei fanden im Süden Österreichs die traumatischen Ereignisse, auf die man die Kärntner Urangst vor den Slawen zurückführt; vor über einem halben Jahrhundert und länger statt. Die Türkei blickt aber auf einen bewaffneten Konflikt mit den Kurden zurück, der bis in die jüngste Zeit wütete. – Zitatende.
Das einfach als kleine Anmerkung zu eurer Verknüpfung mit diesem Registerzählungsgesetz. (Beifall bei der ÖVP.)
Und jetzt noch kurz zu den Schweizern, den Minaretten und so weiter. – Die Kärntner und die Vorarlberger haben doch in ihren Bauordnungen und Raumordnungen entsprechende „Vorsichtsmaßnahmen“ geschaffen, damit man diskutieren kann. Und die Schweizer sind in Summe – das wird deutlich, wenn man auch die Statements der Regierung betrachtet – nicht wirklich glücklich über dieses Minarett-Verbot (Bundesrat Zwanziger: Aber das Volk hat anders entschieden!), vor allem, in welcher Art und Weise das zustande gekommen ist. Der Katzenjammer in der Schweiz ist größer als die Hysterie. Das kann ich dir auf diesem Wege mitgeben, denn ich wohne sehr nahe an der Schweiz.
Zurück zum Registerzählungsgesetz. Die Zielvorstellung ist klar definiert: Dieses Gesetz soll insgesamt, wie heute schon gehört, zur Verwaltungsvereinfachung beitragen. Die Statistik Österreich ist bekanntlich mit dieser Aufgabe betraut, beziehungsweise hat sie auch das Recht, amtliche Statistiken für Österreich zu erstellen. Diese Statistiken erfassen jene Bereiche, die auf Grund von EU-Normen, von Bundesgesetzen und Bundesverordnungen von der Bundesanstalt zu erstellen sind.
Die vorliegende Änderung des Registerzählungsgesetzes sieht insbesondere eine Verschiebung der nächsten Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählung auf das Jahr 2011 vor. Damit ist auch garantiert, dass die EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählung nicht doppelt gemacht wird, dass es hier zu keiner Doppelzählung kommt, und im Sinne der Verwaltungsökonomie ist diese Abänderung für mich deshalb auch selbstverständlich und nachvollziehbar.
Wie im Ausschuss ausgeführt wurde, wurde bereits im Jahr 2006 eine Probezählung gemacht, die bewiesen hat, dass sich das damals geschaffene Registerzählungsgesetz bewährt hat und in der Praxis auch entsprechend funktioniert.
Faktum ist auch, und das ist der Kernpunkt, dass das Ergebnis einer Volkszählung auch für die Gemeinden von eminenter Bedeutung ist, weil es die Hauptgrundlage ist für die Zuteilung von Ertragsanteilen und dies bei vielen Gemeinden die Haupteinnahmequelle ist, bei einigen Gemeinden überhaupt die einzige Einnahmequelle. Es ist daher nur verständlich, dass die Gemeinden sich sehr intensiv um jeden Bürger und natürlich auch um jede Bürgerin in unserem Land bemühen.
Wenn es bisher Usus war, dass die Statistik Austria betroffene Gemeinden mit der Begründung über die Zuerkennung von BewohnerInnen im Zweifelsfall in Kenntnis gesetzt hat, so gibt es hier nun neu normiert eine Verpflichtung, und ich denke, das ist auch eine wesentliche Neuerung, die man nur als sehr positiv bezeichnen kann. Damit erhalten auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger das Recht, eine Feststellung ihres Hauptwohnsitzes zu erreichen. Das ist eben auch eine Qualitätssteigerung und ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung.
Für wichtig halte ich auch das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister; Frau Kollegin Ebner hat es schon erwähnt. Ich war selbst viele Jahre lang Leiter eines Meldeamtes der 13.größten Stadt in Österreich. Wenn man denkt, was das damals, 2001 und davor, immer für ein riesiger Verwaltungsaufwand mit all diesen Bögen war, und auf Grund dieser Volkszählung auch das ZMR installiert wurde, das Zentrale
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