BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 58

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Daher würde es mich freuen, wenn heute der Bundesrat gegen dieses wichtige Gesetz keinen Einspruch erheben würde. Das sage ich nicht nur in Vertretung des Bundes­kanzlers, wo es ressortiert, sondern vor allem auch als für die Verwaltungsreform Zu­ständiger und auch in meiner Eigenschaft als Sozialwissenschafter von der Ausbildung her, weil ich weiß, wie wichtig auch gute statistische Daten für alle Entscheidungen sind – sowohl des Bundesrates als auch der Regierung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.16


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.17.014. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden (USG-Novelle 2009) (395 d.B. und 423 d.B. sowie 8206/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (396 d.B. und 424 d.B. sowie 8197/BR d.B. und 8207/BR d.B.)

6. Punkt

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglich­keitsprüfung (4. UVP-Bericht) (III-377-BR/2009 d.B. sowie 8208/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zu den Punkten 4 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 4 bis 6 ist Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte um die Be­richte.

 


12.17.22

Berichterstatter Ing. Hans-Peter Bock: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren hier im Hause! Ich darf nun alle drei Berichte des Umweltausschusses zur Kenntnis bringen, auf die Verlesung der Berichte allerdings verzichten.

Der erste Bericht ist jener des Umweltausschusses über den Beschluss des National­rates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Ver­fassungsgesetz und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden, die USG-Novelle 2009. Ich darf auf die Verlesung verzichten und komme gleich zur An­tragstellung:

 


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