BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 63

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Aus meiner Sicht sehr positiv ist die UVP-Dokumentation. Damit werden erstmals ös­terreichweit die tatsächlichen Verfahrensdauern veröffentlicht. Es soll damit vor allem eine Vergleichbarkeit der Verfahren in den Bundesländern geschaffen werden, und man wird in Zukunft wohl auch besser sehen, welche Behörden welche und wie viele Unterlagen verlangen und wo die Behörden in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich vorgehen.

Bei der unbefristeten Verlängerung des Umweltsenates schlagen irgendwie zwei Her­zen in meiner Brust. Prinzipiell gibt es ja gute Gründe dafür: Rechtssicherheit, einheit­liche Rechtsprechung in der zweiten Instanz, natürlich hohes Fachwissen der erfahre­nen Senatsmitglieder, die wiederholt mit der Thematik befasst sind – der Umweltsenat ist sicher eine Instanz, die hohes Ansehen genießt, was auch in Zukunft so beibehalten wird –, auf der anderen Seite bin ich aber neugierig, wie wir diesen Rechtsbereich dann regeln, wenn die im Raum stehenden Landesverwaltungsgerichte, die ja auch eine Änderung im Rechtsschutz der UVP-Angelegenheiten mit sich bringen sollten, kommen sollten. Den Ländern auf der einen Seite die Gerichtsbarkeit zu übertragen, den Umweltbereich aber als zu komplex und zu kompliziert für die Landesgerichtshöfe darzustellen, das, muss ich sagen, entspricht doch einer aus Ländersicht etwas frag­würdigen Einstellung.

Nicht fragwürdig, sondern – erlauben Sie mir, Herr Bundesminister, dass ich das jetzt so offen anspreche – fast ärgerlich aus Sicht der Bundesländer war die Vorgehenswei­se bezüglich des Umweltsenates beziehungsweise dessen Änderung. Die übermittelte Regierungsvorlage wurde keiner Begutachtung unterzogen. Es wurde eine Frist von einer Woche gesetzt, das ist natürlich nicht zu vergleichen mit der vierwöchigen Frist, die normalerweise im Konsultationsmechanismus vorgesehen ist. Es wurde hier aus meiner Sicht also doch unzulässig verkürzt – was natürlich inhaltlich nichts zur Sache tut, aber doch von der Vorgehensweise her vielleicht nicht ganz in Ordnung ist. Es wurde also den Ländern – und das möchte ich schon festhalten – keine Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der angemessenen Frist eingeräumt.

Prinzipiell und inhaltlich gesprochen nehmen wir den 4. UVP-Bericht aber selbstver­ständlich nicht nur zur Kenntnis, sondern sehr wohlwollend zur Kenntnis und werden gegen die USG-Novelle und gegen die Umweltinformationsgesetz-Novelle keinen Ein­spruch erheben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

12.38


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mit­terer zu Wort. – Bitte.

 


12.38.22

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich bin auch hier wieder als Kontraredner eingetra­gen, obwohl wir von der Sache her allen drei Gesetzen die Zustimmung geben sollten. Wir werden das in jedem Fall auch tun beim Tagesordnungspunkt 5, betreffend Um­weltinformationsgesetz, und beim Tagesordnungspunkt 6, betreffend UVP-Bericht, wir werden es aber nicht tun beim Tagesordnungspunkt 4, bei dem es um das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geht.

Hier ist zum Gesetz selbst ein klares Ja zu sagen, und ich möchte nur begründen, wa­rum wir dem heute nicht zustimmen: Sie alle wissen, dass es einen laufenden Spitzel-Untersuchungsausschuss gibt, dass in diesem von den Oppositionsparteien ein Antrag gestellt wurde, Minister und Ex-Minister vorzuladen, und sich die Koalitionsparteien nicht dazu durchringen können, obwohl es in verschiedensten anderen Untersuchungs­ausschüssen Jahre zuvor immer wieder möglich war, Minister vorzuladen.

 


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