BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 65

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ausgelaufen wäre, wodurch der Umweltsenat keine Rechtsgrundlage mehr gehabt hät­te. Durch den heutigen Beschluss wird die erfolgreich fungierende Instanz für die Ver­fahren nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz auch in Zukunft für alle Betroffenen un­befristet verfügbar sein.

Weiters ist es gelungen, in Bezug auf Bestellungen und Wiederbestellungen eine Al­tersbegrenzung einzuziehen. Diese Altersbegrenzung endet mit 65 Jahren. Das heißt, dass künftig jungen Juristinnen und Juristen, die im Umweltbereich tätig sind, die Mög­lichkeit geboten wird, in diesem wichtigen Gremium mitzuwirken.

Der Umweltsenat ist eine wichtige Instanz in der Vollziehung des Umweltverträglich­keitsgesetzes; er ist aufgrund der hohen Qualität seiner Sprüche nicht mehr wegzuden­ken. Es ist heute ein erfreulicher Tag für die umweltbezogenen Menschen und für die umweltbewegten Parteien. Ich bin mir sicher, dass der Umweltsenat gerade als unbe­fristet eingerichtete Institution in der Vollziehung ein wichtiger Meilenstein in der Ge­schichte ist.

Ich möchte auch einige Worte und Gedanken zum Umweltinformationsgesetz vorbrin­gen: Das PRTR ist ein im Internet verfügbares Register, welches über die Emissionen von Schadstoffen sowie die Verbringung von Abfällen von Betrieben informiert.

Für bestimmte Industriebetriebe besteht eine PRTR-Verpflichtung, was ich auch für sehr gut halte. Ich bin davon überzeugt, dass dieses nationale Register den öffentli­chen Zugang zu Daten über Schadstoffemissionen und Abfallverbringung in Betriebs­einrichtungen deutlich verbessern wird. Das ist ein großer Vorteil: Die Öffentlichkeit wird mit diesem Schadstoffregister die Möglichkeit besitzen, sich einfach und schnell über Umweltdaten eines Betriebes, etwa aus der Nachbarschaft, zu informieren.

Das Register deckt dabei die Freisetzung und den Transfer von mindestens 86 Schad­stoffen ab, zum Beispiel von Treibhausgasen, die ozonschichtzerstörende Substanzen enthalten. Diese Transparenz soll letztlich auch dazu beitragen, dass Betriebe ihre Um­weltleistungen verbessern. – Das kommt im Endeffekt wieder uns allen zugute.

Besondere Beachtung gilt auch dem Informantenschutz, welcher Betriebsangehörige, die konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die europäische PRTR-Begleitver­ordnung anzeigen, gegenüber dem Betreiber schützt. Gleichzeitig dürfen auch Infor­manten, die einer zuständigen Behörde einen konkreten Verstoß anzeigen, von dieser nicht bestraft, verfolgt oder belästigt werden. Eine solche Vorgangsweise wäre sicher­lich kontraproduktiv und würde zu Verschleierungstaktiken beitragen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zusammengefasst heißt das: Mehr Information, die Erfassung weiterer Industriezweige und die einfache und direkte Verfügbarkeit wer­den dazu führen, dass die Öffentlichkeit in ihrem Anspruch auf freien Zugang zu um­fassenden Umweltinformationen unterstützt wird. Mehr Transparenz führt in letzter Konsequenz auch dazu, dass die Umweltleistung von Unternehmen sicherlich verbes­sert wird.

Weiters liegt auch der Antrag vor, den Bericht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Vollziehung der Umweltverträg­lichkeitsprüfung zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Bericht, der bereits zum vierten Mal der Bundesgesetzgebung zur Kenntnis gebracht wird, liefert seitens der Experten gut aufbereitete Daten und Informationen. Ich darf den Verantwortlichen und allen Mitarbei­tern, die an diesem Bericht mitgearbeitet und ihn erstellt haben, recht herzlich danken und ihnen auch dazu gratulieren.

Seitens der SPÖ werden wir der Novellierung hinsichtlich des Umweltsenates und des Umweltinformationsgesetzes gerne unsere Zustimmung geben und den UVP-Bericht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Schennach.)

12.47

 


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