ausgelaufen wäre, wodurch der Umweltsenat keine Rechtsgrundlage mehr gehabt hätte. Durch den heutigen Beschluss wird die erfolgreich fungierende Instanz für die Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz auch in Zukunft für alle Betroffenen unbefristet verfügbar sein.
Weiters ist es gelungen, in Bezug auf Bestellungen und Wiederbestellungen eine Altersbegrenzung einzuziehen. Diese Altersbegrenzung endet mit 65 Jahren. Das heißt, dass künftig jungen Juristinnen und Juristen, die im Umweltbereich tätig sind, die Möglichkeit geboten wird, in diesem wichtigen Gremium mitzuwirken.
Der Umweltsenat ist eine wichtige Instanz in der Vollziehung des Umweltverträglichkeitsgesetzes; er ist aufgrund der hohen Qualität seiner Sprüche nicht mehr wegzudenken. Es ist heute ein erfreulicher Tag für die umweltbezogenen Menschen und für die umweltbewegten Parteien. Ich bin mir sicher, dass der Umweltsenat gerade als unbefristet eingerichtete Institution in der Vollziehung ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte ist.
Ich möchte auch einige Worte und Gedanken zum Umweltinformationsgesetz vorbringen: Das PRTR ist ein im Internet verfügbares Register, welches über die Emissionen von Schadstoffen sowie die Verbringung von Abfällen von Betrieben informiert.
Für bestimmte Industriebetriebe besteht eine PRTR-Verpflichtung, was ich auch für sehr gut halte. Ich bin davon überzeugt, dass dieses nationale Register den öffentlichen Zugang zu Daten über Schadstoffemissionen und Abfallverbringung in Betriebseinrichtungen deutlich verbessern wird. Das ist ein großer Vorteil: Die Öffentlichkeit wird mit diesem Schadstoffregister die Möglichkeit besitzen, sich einfach und schnell über Umweltdaten eines Betriebes, etwa aus der Nachbarschaft, zu informieren.
Das Register deckt dabei die Freisetzung und den Transfer von mindestens 86 Schadstoffen ab, zum Beispiel von Treibhausgasen, die ozonschichtzerstörende Substanzen enthalten. Diese Transparenz soll letztlich auch dazu beitragen, dass Betriebe ihre Umweltleistungen verbessern. – Das kommt im Endeffekt wieder uns allen zugute.
Besondere Beachtung gilt auch dem Informantenschutz, welcher Betriebsangehörige, die konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die europäische PRTR-Begleitverordnung anzeigen, gegenüber dem Betreiber schützt. Gleichzeitig dürfen auch Informanten, die einer zuständigen Behörde einen konkreten Verstoß anzeigen, von dieser nicht bestraft, verfolgt oder belästigt werden. Eine solche Vorgangsweise wäre sicherlich kontraproduktiv und würde zu Verschleierungstaktiken beitragen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zusammengefasst heißt das: Mehr Information, die Erfassung weiterer Industriezweige und die einfache und direkte Verfügbarkeit werden dazu führen, dass die Öffentlichkeit in ihrem Anspruch auf freien Zugang zu umfassenden Umweltinformationen unterstützt wird. Mehr Transparenz führt in letzter Konsequenz auch dazu, dass die Umweltleistung von Unternehmen sicherlich verbessert wird.
Weiters liegt auch der Antrag vor, den Bericht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Bericht, der bereits zum vierten Mal der Bundesgesetzgebung zur Kenntnis gebracht wird, liefert seitens der Experten gut aufbereitete Daten und Informationen. Ich darf den Verantwortlichen und allen Mitarbeitern, die an diesem Bericht mitgearbeitet und ihn erstellt haben, recht herzlich danken und ihnen auch dazu gratulieren.
Seitens der SPÖ werden wir der Novellierung hinsichtlich des Umweltsenates und des Umweltinformationsgesetzes gerne unsere Zustimmung geben und den UVP-Bericht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Schennach.)
12.47
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite