BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 67

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denstellend vorhanden sind, und auf Gemeindeebene gilt es mindestens genauso. Wenn ich keine Daten habe, kann ich zwar sagen: ich bin Klimaschutzgemeinde und halbiere meine Treibhausgasausstöße!, aber wenn ich nicht weiß, wie viele ich habe, tue ich mich schwer. Das ist ein Problem, das wir vielerorts haben.

Auch wir finden es prinzipiell schade, dass das Register gegenüber dem EU-Register nicht ausführlicher ist und dass nicht mehr Daten ausgewertet werden. Kollege Ertl hat das ebenfalls kritisiert. Wir sehen aber diese jetzige Änderung einmal als ersten Schritt und werden dementsprechend auch zustimmen.

Zum Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfungen: Den werden wir natürlich auch wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Ich habe es schon im Ausschuss angesprochen: Das ist ein sehr schöner, umfassender Bericht über Umweltverträglichkeitsprüfungen, aber was meiner Meinung nach massiv fehlt, ist, dass man sich auch einmal überlegt, einen Bericht über Strategische Umweltprüfungen zu machen.

Dieses System der Strategischen Umweltprüfungen steckt in Österreich leider noch in den Kinderschuhen. Es gibt andere Länder, zum Beispiel unsere Nachbarländer Slo­wakei und Tschechien, die diverse Strategische Umweltprüfungen von Raumordnungs­plänen, von Energiekonzepten, von Energiestrategien oder von Klimastrategien ma­chen. Dazu kann man dann sogar grenzüberschreitend Stellungnahmen abgeben. In Österreich gibt es dafür keine gesetzliche Verpflichtung, darum gibt es auch keine SUP zu irgendwelchen Konzepten, die ausgearbeitet und vorgestellt werden, die aber dann meistens ohnedies leider nicht ganz eingehalten werden.

Im Prinzip wäre es daher wirklich erstrebenswert, dass man das auch im Bereich der Strategischen Umweltprüfung – nämlich im Vorfeld, bevor man dann Umweltverträglich­keitsprüfungen machen muss – schon ausbaut, es besser überlegt und auch da mehr Beteiligungsverfahren vorsieht.

Es steht im Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfungen auch drin, wie oft das Umweltministerium sich an Umweltverträglichkeitsverfahren beteiligt. Das ist sehr häu­fig der Fall, in 62 von 68 Verfahren. Meiner Meinung nach ist es schade, dass das Um­weltministerium da in Wirklichkeit auch nicht sehr viel mehr an Stellungnahmerecht als irgendeine Bürgerinitiative oder Sonstiges hat, denn ich denke, es sind oft sehr viele Kritiken angebracht. In Wirklichkeit ist es doch sehr häufig so, dass auch Stellungnah­men des Umweltministers nicht unbedingt so abgehandelt werden, wie wir es gerne hätten.

Auch im grenzüberschreitenden UVP-Bereich gibt das Umweltministerium immer wie­der zahlreiche Stellungnahmen ab. Das ist erfreulich. Das ist einer der wenigen Punk­te, über die man sagen kann, Österreich macht auch Anti-Atom-Politik, denn es geht in diesem Fall hauptsächlich um Atomkraftwerke.

Ich habe aber zuletzt vernommen, dass schon überlegt wird, ob man nicht auch da aus Kostengründen Prioritätenreihungen vornehmen muss, weil man vielleicht doch nicht bei jedem Kernkraftwerk etwas dazusagen muss. Es ist aber schon so: Gerade bei Atomkraftwerken ist es, wenn man davon ausgeht, dass die große Bedrohung ein Un­fall mit grenzüberschreitenden Auswirkungen ist, relativ egal, wie weit das weg ist, weil diese grenzüberschreitenden Auswirkungen bekanntlich über die Luft, über den Wind und über alles Mögliche auch sehr weit verfrachtet werden.

Darum ist es meiner Meinung nach ganz wichtig, dass wir dabei bleiben, dass wir zu allen Projekten, zumindest in Europa, Stellungnahmen abgeben. Das ist auch insofern wichtig, als Bürgerinitiativen in diesen Atomkraft-Ländern darauf bauen, dass sie aus Österreich Unterstützung bekommen. Darauf bin ich immer wieder hingewiesen wor-


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