BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 68

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den und dazu gefragt worden: Werdet ihr aus Österreich euch auch hier beteiligen, da­mit wir Unterstützung haben?

Noch ganz kurz ein Sidestep zur Anti-Atom-Politik, weil es doch aktuell ist: Es gibt laut Atomhaftungsgesetz eine Berichtspflicht des Justizministers beziehungsweise der Jus­tizministerin, alle drei Jahre Bericht zu legen, wie das denn mit den Haftungen nun so sei. Die letzten zwei Berichte sind leider irgendwo im Nirwana verschwunden. Inzwi­schen ist der Bericht aus dem Jahr 2004 aufgetaucht, er wurde aber noch nicht behan­delt, und ich würde doch bitten, dass man auch darüber einmal diskutiert.

Vielleicht können Sie das auch in der Regierung verstärkt einbringen, denn auf euro­päischer Ebene wird es jetzt eine Diskussion über die Atomhaftung geben, und das nicht unbedingt in die Richtung, in die wir es haben wollen. Die Haftung ist an und für sich das Um und Auf bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für Atomkraftwerke.

Ansonsten: UVP-Novellen gibt es fast jährlich, das wissen wir, da wir sie hier regelmä­ßig beschließen müssen. Was mich ein bisschen irritiert, ist die viel gelobte letzte UVP-Novelle, die ja aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet wurde, das bereits 2006 von der Kommission angestrengt worden war. 2009 haben wir es jetzt no­velliert – über die Qualität lässt sich diskutieren.

Wenn man sagt, es wird darin der Klimaschutz berücksichtigt, dann muss ich schon sa­gen: Das Ausmaß, in dem der Klimaschutz im UVP-Verfahren nach wie vor berücksich­tigt wird oder werden soll, ist marginal und sicherlich einer echten Klimaschutzpolitik nicht wirklich förderlich. Nur dass man sagt, man muss da einen Plan vorlegen, und der wird dann abgehakt, das ist noch keine Klimaschutzpolitik.

Zum Vertragsverletzungsverfahren zum Flughafen Wien – das ist auch schon ange­sprochen worden – denke ich mir, es wäre auch sehr wichtig, dass man im Bereich der Feststellungsverfahren vielleicht doch die Zugänge öffnet. Im Prinzip ist es ja so: Wenn man im Nachhinein ein UVP-Verfahren für Dinge macht, die schon gebaut worden sind, nur weil jetzt die Kommission beanstandet, es hätte doch ein Verfahren stattfin­den müssen, dann kann dabei nicht mehr wirklich viel herauskommen. Im Prinzip ist es schon sinnvoller, zu prüfen, bevor man baut, und nicht erst danach.

Probleme gibt es nach wie vor immer wieder bei den Schwellenwerten, denn unter je­dem Schwellenwert kann man bauen. Ich weiß, bei uns in der Nähe gab es das Prob­lem mit einem Schweinestall ... (Zwischenruf des Bundesrates Preineder.) Na sicher, bei den Ferkeln liegt der Schwellenwert bei 1 000 Stück! Wenn ich „999“ sage, dann habe ich kein UVP-Verfahren, und die Nachbarn können nichts mehr dagegen ma­chen. Das kommt vor. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Oder es kommt auch vor, dass Gasleitungen gebaut werden, die UVP-pflichtig sind; aber wenn die Rohre 2 Zentimeter dünner sind, dann sind sie eben nicht mehr UVP-pflichtig. Ich denke daher, dass man auch im Bereich der Schwellenwerte vielleicht ir­gendwelche fließenden Grenzen machen könnte, weil sonst dieses Problem immer wieder auftauchen wird. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ein weiteres Problem bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen, das jetzt mit dem Be­scheidverfahren noch verstärkt auftauchen wird, ist die Evaluierung und Kontrolle. Es ist schön, wenn ich eine Umweltverträglichkeitsprüfung abhandle und laut diesem Be­scheid irgendwelche Maßnahmen setzen soll. Wenn aber keiner überprüft, ob ich sie wirklich setze, und wenn zum Beispiel in einem Straßen-UVP-Verfahren Verkehrsda­ten – laut der Beantwortung einer Anfrage, die ich ans BMVIT gestellt habe – nicht ein­mal der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden, damit sie überprüfen kann, ob das stimmt, was darin abgehandelt worden ist, dann ist das einfach nachlässig.

 


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