BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 72

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möglich ist, bis 2012 zu erreichen. Es ist noch nicht zu spät. Vor allem ist es ja eine Überlebensfrage für diese und kommende Generationen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.09


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Preineder. – Bitte.

 


13.10.08

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kollegen! Ich darf noch kurz auf das Umweltgesetz eingehen, das sich mit der Umweltinformation beschäftigt, weil darin einfach klar festgelegt wird, dass Informationspflicht besteht, wenn es darum geht, dass Schadstoffe verfrachtet werden, dass Schadstoffe freigesetzt werden, wenn Schadstoffe transportiert werden. Es ist auch festgelegt, dass der Name des Eigentümers, des Betreibers von Betriebseinrich­tungen aufzuscheinen hat und dass diffuse Quellenangaben vermieden werden sollen.

Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass ein gewisser Informantenschutz in die­sem Umweltinformationsgesetz enthalten ist, der jene Menschen schützt, die in Betrie­ben tätig sind und vielleicht auf die eine oder andere Schwachstelle draufkommen. Damit sie nicht durch den Betreiber oder Betriebsinhaber verfolgt werden können, be­dürfen sie eines gewissen Schutzes.

Zu den Wortmeldungen meiner Vorredner: Herr Kollege Ertl, es freut mich, dass Sie sich sehr intensiv und sehr eng mit Ihrem Kollegen Hofer abgestimmt haben. Manche Passagen sind fast wortgleich. Aufzuklären ist vielleicht insofern, als Sie gesagt haben, es bestünden nur wenige Möglichkeiten, auf diese Datenbank zuzugreifen. Meinen In­formationen zufolge ist das eine Datenbank, die öffentlich ist, die nur in gewissen Aus­nahmesituationen in gewissen Punkten einer Vertraulichkeit unterliegen kann. Das heißt, ein Betrieb, eine Partei kann erwirken, dass Vertraulichkeit besteht, um Nach­barn oder Anrainer oder breite Bevölkerungsschichten nicht zu verunsichern oder wenn ansonsten internationale Beziehungen, die Landesverteidigung oder die öffentliche Si­cherheit beeinträchtigt werden. Und das werden Sie als Beamter im öffentlichen Dienst, im Sicherheitsbereich sehr gut verstehen.

Herr Kollege Mitterer, ich denke, es ist nicht unbedingt Aufgabe des Bundesrats, sich in Themen des Nationalrats einzumischen. Wenn es Untersuchungsausschüsse des Na­tionalrats gibt, dann ist es meiner Meinung nach nicht so gut, diesen Konflikt auch in den Bundesrat hineinzutragen, weil der Bundesrat als Länderkammer eben andere Aufgaben hat als der Nationalrat. (Bundesrätin Mühlwerth: Das gilt dann aber auch für Sie! Sie sollten das auch nicht tun!) Das ist unsere Identität, das ist unsere Besonder­heit, und die sollten wir auch entsprechend wahrnehmen.

Dass dieses Umweltinformationsgesetz entsprechenden Schutz bieten kann, weiß ich aus eigener Erfahrung mit dem EDM, mit der Datenbank, die sich mit biogenen Abfäl­len beschäftigt. Ein „Verschwinden“ von Stoffen kann damit verhindert, hintangehalten werden. Das sichert den fairen Wettbewerb aller, die sich mit Entsorgung beschäfti­gen – wir haben heute Fairtrade vor der Tür –, damit faires Handeln auch im Umwelt­bereich Platz greifen kann und geschützt wird.

In dem Sinn können wir diesem Umweltinformationsgesetz zustimmen. Transparenz ist etwas Gutes, Transparenz von Transfers ist etwas Gutes, und dafür sind wir immer. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.13


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte.

 


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