barste und Wichtigste eines Betriebes sind sicherlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und sie sollen Rahmenbedingungen vorfinden, unter denen eine befriedigende Arbeit für alle möglich ist.
Die vorliegende Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ist ein wesentlicher Schritt der Gesundheitspolitik in die richtige Richtung. Meine Fraktion wird diesem Gesetzesbeschluss die Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
14.38
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.
14.38
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Änderung des GuKG beinhaltet wesentliche Verbesserungen im Bereich sowohl der Ausbildungsqualität als auch des Tätigkeitsbereichs, so zum Beispiel von Pflegehelferinnen in Krankenhäusern, die den Erfordernissen der praktischen Pflege und des Alltages in der Betreuung und in der Pflege entsprechen.
Damit ermöglichen wir eine Weiterentwicklung dieser Berufsbilder. Wir tragen dem auch Rechnung, dass sich da sehr vieles geändert hat, auch zum Positiven gewendet hat, und wir werten damit auch die PflegehelferInnen, wie Kollegin Hladny schon gesagt hat, auf.
Es geht da in erster Linie um Aufsicht und Kontrolle sowie um die Implementierung einer Fortbildungsverpflichtung für den Bereich Pflegehilfe. Für die professionelle Durchführung von Pflegemaßnahmen ist natürlich nach wie vor der diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegedienst verantwortlich, aber unter Aufsicht werden der Pflegehilfe weite Möglichkeiten und Kompetenzen übertragen. Damit soll in Summe auch ein flexibler Einsatz im Rahmen des jeweiligen Berufsbildes ermöglicht werden.
Pflegehelfer/innen können im Rahmen ihres Berufsbildes, wie erwähnt, derzeit nur unter Aufsicht von diplomiertem Personal beziehungsweise Ärzten Tätigkeiten durchführen. Eine begleitende, in regelmäßigen Intervallen auszuübende Kontrolle bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist meiner Meinung nach praxisnäher und wird jetzt mit dieser Novelle geschaffen und umgesetzt – dies war auch eine klare Forderung der Organisation der Anbieter im mobilen Bereich –, ohne dabei den hohen Qualitätsstandard, den es in Österreich gibt, zu verringern.
Einen Punkt zu erwähnen, scheint mir auch ganz wichtig zu sein. Der Pflegeberuf ist eigentlich ein Beruf, der hauptsächlich oder zu einem hohen Prozentsatz von Frauen besetzt wird. Deshalb ist es, denke ich, unabdingbar, dass die Fortbildung und die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die hier angesprochen werden, so gestaltet werden, dass dies für Frauen auch ermöglicht wird, besonders im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Nun komme ich zu einem zweiten Punkt dieser Gesetzesvorlage, der mir auch als Obmann einer Organisation, die sich mit Behindertenarbeit in Vorarlberg beschäftigt, sehr wichtig ist, da es oft zu Problemen in Betreuungseinrichtungen, zum Beispiel in Wohnheimen oder Behindertenwerkstätten, gekommen ist, weil da die Berufsbilder so eng gefasst sind, dass es kaum möglich war, in einem anderen Segment Betreuung anzubieten. Es kommt hier wirklich zu einer sinnvollen Regelung, weil jene, die im Bereich der Behindertenarbeit tätig sind, nun auch klar definierte Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten Basisversorgung machen können.
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