BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 93

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barste und Wichtigste eines Betriebes sind sicherlich die Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter, und sie sollen Rahmenbedingungen vorfinden, unter denen eine befriedigende Arbeit für alle möglich ist.

Die vorliegende Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ist ein wesent­licher Schritt der Gesundheitspolitik in die richtige Richtung. Meine Fraktion wird die­sem Gesetzesbeschluss die Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

14.38


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.

 


14.38.47

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Änderung des GuKG be­inhaltet wesentliche Verbesserungen im Bereich sowohl der Ausbildungsqualität als auch des Tätigkeitsbereichs, so zum Beispiel von Pflegehelferinnen in Krankenhäu­sern, die den Erfordernissen der praktischen Pflege und des Alltages in der Betreuung und in der Pflege entsprechen.

Damit ermöglichen wir eine Weiterentwicklung dieser Berufsbilder. Wir tragen dem auch Rechnung, dass sich da sehr vieles geändert hat, auch zum Positiven gewendet hat, und wir werten damit auch die PflegehelferInnen, wie Kollegin Hladny schon ge­sagt hat, auf.

Es geht da in erster Linie um Aufsicht und Kontrolle sowie um die Implementierung einer Fortbildungsverpflichtung für den Bereich Pflegehilfe. Für die professionelle Durchfüh­rung von Pflegemaßnahmen ist natürlich nach wie vor der diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegedienst verantwortlich, aber unter Aufsicht werden der Pflegehilfe weite Möglichkeiten und Kompetenzen übertragen. Damit soll in Summe auch ein fle­xibler Einsatz im Rahmen des jeweiligen Berufsbildes ermöglicht werden.

Pflegehelfer/innen können im Rahmen ihres Berufsbildes, wie erwähnt, derzeit nur un­ter Aufsicht von diplomiertem Personal beziehungsweise Ärzten Tätigkeiten durchfüh­ren. Eine begleitende, in regelmäßigen Intervallen auszuübende Kontrolle bei Vorlie­gen bestimmter Voraussetzungen ist meiner Meinung nach praxisnäher und wird jetzt mit dieser Novelle geschaffen und umgesetzt – dies war auch eine klare Forderung der Organisation der Anbieter im mobilen Bereich –, ohne dabei den hohen Qualitätsstan­dard, den es in Österreich gibt, zu verringern.

Einen Punkt zu erwähnen, scheint mir auch ganz wichtig zu sein. Der Pflegeberuf ist eigentlich ein Beruf, der hauptsächlich oder zu einem hohen Prozentsatz von Frauen besetzt wird. Deshalb ist es, denke ich, unabdingbar, dass die Fortbildung und die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die hier angesprochen werden, so gestaltet werden, dass dies für Frauen auch ermöglicht wird, besonders im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Nun komme ich zu einem zweiten Punkt dieser Gesetzesvorlage, der mir auch als Ob­mann einer Organisation, die sich mit Behindertenarbeit in Vorarlberg beschäftigt, sehr wichtig ist, da es oft zu Problemen in Betreuungseinrichtungen, zum Beispiel in Wohn­heimen oder Behindertenwerkstätten, gekommen ist, weil da die Berufsbilder so eng gefasst sind, dass es kaum möglich war, in einem anderen Segment Betreuung anzu­bieten. Es kommt hier wirklich zu einer sinnvollen Regelung, weil jene, die im Bereich der Behindertenarbeit tätig sind, nun auch klar definierte Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten Basisversorgung machen können.

 


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