Gott sei Dank hat es wesentliche Verbesserungen gegeben, was die Betreuung rund um die Uhr betrifft. Da sind ja Maßnahmen gesetzt worden, um die Menschen psychisch, physisch und finanziell zu unterstützen und ihnen einiges zu erleichtern. Das ist auch begrüßenswert, nur betrifft es bloß 3 bis 4 Prozent der zu betreuenden Personen, der Pflegebedürftigen – und was ist sozusagen mit dem Rest? – Das heißt, da müssen wir noch intensivere Bemühungen setzen, um auch die anderen zu erreichen.
Dass es einen Mangel in den Pflegeberufen gibt, ist auch schon angedeutet worden. Es hat diese Woche einen sehr interessanten Bericht dazu auf „Ö1“ gegeben, und zwar darüber, dass arbeitslos gewordene Maschinenschlosser als Pflegehelfer ausgebildet werden. Das ist begrüßenswert, und das finde ich auch sehr gut, denn bevor jemand arbeitslos ist, soll er doch in einem anderen Berufszweig die Möglichkeit haben, sozusagen seine Brötchen zu verdienen.
Da müssen wir noch schauen, diesen Beruf und vor allem die Rahmenbedingungen für die Menschen, die in der Pflege tätig sind, attraktiver zu gestalten. Die finanzielle Abgeltung ist das eine, ist eine Anerkennung, aber auch die Rahmenbedingungen, unter denen die Menschen zu arbeiten haben, gehören wesentlich attraktiver gestaltet, damit keine große Lücke klafft und wir auch nicht zu sehr auf Pflegepersonal aus dem Ausland angewiesen sind.
Was ich noch anmerken möchte, ist, dass insbesondere den Frauen großer Dank auszusprechen ist, weil sie eine informelle Arbeit im Wert von 3 Milliarden € leisten. Das ist ja das gesamte Bundes- und Landesbudget, das in die Pflege gesteckt wird. Da müssen wir auch Überlegungen dazu anstellen, wie wir die Frauen, die ihre Angehörigen zu Hause betreuen, bestmöglich unterstützen können.
Positiv ist letztendlich anzumerken, dass neben der Fortbildung auch ein neuer Berufszugang für die Pflegehelfer/innen angedacht und gefunden wurde. Deshalb werden wir diesem Gesetzesbeschluss auch zustimmen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
14.48
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Greiderer. Ich erteile es ihr.
14.48
Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits erwähnt, haben meine Vorredner und Vorrednerinnen schon einiges dazu gesagt. Zusammenfassend darf ich sagen, dass diese Gesetzesnovelle wichtig und richtig ist. Gesetze dürfen sich nicht abgrenzen vom täglichen Bedarf und von den Bedürfnissen betroffener Menschen, sondern müssen sich der Realität anpassen und sollten flexibel sein, und zwar gerade auch in solch sensiblen Bereichen. Ich freue mich jedenfalls sehr darüber, dass dies gelungen ist.
Die demographische Entwicklung stellt uns permanent vor große Herausforderungen, daher sind die rechtlichen Entwicklungen im Bereich der Pflege und der Betreuung an die tatsächlichen Gegebenheiten, die es im Pflegealltag und insbesondere auch in der Hauskrankenpflege gibt, anzupassen. Dazu ist es aber insbesondere gut und wichtig, die Kompetenz des Pflegehelfers auszuweiten und den Beruf des Pflegehelfers aufzuwerten. Es ist eine große Erleichterung, dass nun nicht wegen jeder Kleinigkeit sozusagen diplomiertes Personal geholt werden muss, trotzdem aber Rechtssicherheit, Schutz und Qualität gewährleistet sind.
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