BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 18

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pflegende Angehörige ab der Pflegestufe 3, unbefristet und zur Gänze, solange die Be­treuung notwendig ist und geleistet wird.

Ich möchte schon sagen, wir haben hier natürlich eine Verschiebung, und diese Ver­schiebung hat mit vielen Faktoren zu tun. Aber im städtischen Bereich war es immer schon eine Herausforderung, in einer Durchschnittswohnung mit 60 Quadratmeter Grö­ße permanent 24 Stunden zu pflegen. Das schaut auch in einem kleinen Einfamilien­haus anders aus, das trotzdem um eine Spur größer ist als eine durchschnittliche 60 Qua­dratmeter-Wohnung.

Wir haben natürlich auch den Rechnungshof und den Rechnungshofbericht sehr ernst genommen. Darauf darf ich kurz replizieren. Im Bundesbereich konnte die Anzahl der Träger um zwei reduziert werden, es sind nicht mehr 25, sondern nur noch 23. Wir sind derzeit auch in Verhandlungen darüber, dass ein Träger, nämlich die AUVA, ihre Pflege­geldakten – es sind 1 600 – ebenfalls der Pensionsversicherung, und zwar in einem Ver­waltungsübereinkommen überantworten wird. Diese Gespräche laufen und werden bald beendet sein. Die Pensionsversicherung wird das dann mitmachen.

Wir administrieren im Bundesbereich 80 Prozent aller Pflegegeldanträge, 20 Prozent der Fälle sind im Landesbereich. Das möge man jetzt bitte nicht missverstehen, aber im Bundesbereich haben wir Folgendes zusammengebracht – mit viel Druck, mit vielen Dis­kussionen, aber wir haben es zusammengebracht –: Mit Stand März 2010 sind die Neu­anträge innerhalb von 59 Tagen erledigt, bei den Anträgen auf Pflegegelderhöhung sind es derzeit 58 Tage. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundes­rates Dönmez.)

Das heißt, im Bundesbereich sind wir grundsätzlich gut unterwegs und haben das Ziel, 60 Tage, unterschritten und werden alles daran setzen, dass wir dabei bleiben. Ob wir vielleicht auf 50 Tage kommen, das werden wir sehen. Das ist die nächste sportliche Herausforderung. Aber ich bin jetzt einmal froh darüber, dass wir diese 60 Tage unter­schritten und das erreicht haben.

Zur 24-Stunden-Betreuung. – Wir haben derzeit rund 5 500 Menschen, die über diese Schiene von 15 000 Personen betreut werden. Das ist, glaube ich, auch derzeit das Maximum; mehr wird es wahrscheinlich über diese Schiene nicht werden.

Ich möchte nur ganz kurz, da das Lämpchen schon blinkt, einen Punkt anschneiden, nämlich die Frage der Finanzierung und wie es weitergeht. Es ist ja keine Frage: Wir werden älter. Aber niemand hier kann uns zur Stunde sagen, um wie viel älter wir wer­den. Demzufolge haben wir mit allen Bundesländern – wir haben nicht geschlafen, Herr Bundesrat (in Richtung des Bundesrates Podgorschek) – bei der letzten Sozialreferen­tensitzung beschlossen, dass wir gemeinsam beim ÖBIG-Nachfolger, der Gesundheit Österreich GmbH, eine Studie mit den Daten von 2010 beauftragen, wie hoch der Auf­wand 2015 und 2020 sein wird. In welchen Mengengerüsten und in welcher Qualität wird er notwendig sein? – Das ist Punkt eins.

Und was wir auch noch im Hintergrund machen, ist Folgendes: Ich lasse derzeit 1 000 Se­niorinnen und Senioren befragen, wie sie betreut werden wollen, wenn es so weit ist, was sie für Vorstellungen haben, wenn es so weit ist.

Aufgrund dieser Studie, die im Sommer fertig werden wird, werden die weiteren Ver­handlungen und die weiteren Gespräche geführt. Es ist eben ein Riesenunterschied, ob der stationäre Sektor, der derzeit rund 20 Prozent des Betreuungsangebots stellt, ausge­baut wird oder nicht. Was heißt das? Wie weit schaffen wir es mit pflegenden Angehö­rigen? Wie weit ist die Lage mit sogenannten mobilen Diensten zu bewerkstelligen?

Langer Rede kurzer Sinn: Aufgrund dieser Studie werden alle Gespräche – und da sind wir uns mit allen Bundesländern einig; ich betone das: mit allen Bundesländern einig – weitergeführt werden.

 


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