BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 26

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tig diese mobile Pflege, auch Hauskrankenpflege, geworden ist – ein Service, das nicht mehr wegzudenken ist.

Geschätzte Anwesende! Es hat keinen Sinn, Zeit zu vergeuden. Bislang konnte es schon vorkommen, dass ein Pflegedienst aus Wolfsberg zu einem Pflegefall nach Bad Sankt Leonhard fuhr, obwohl in Bad Sankt Leonhard selbst ein anderer Pflegedienst die Leistung viel leichter erbringen hätte können. (Bundesrat Mag. Klug: Jetzt sind wir aber neugierig, wer dieser großartige Mann ist!) – Das sage ich Ihnen! – Das hat dazu ge­führt, dass unsere diplomierten Krankenschwestern in Kärnten 60 Prozent der Arbeit für die Pflege nutzten und 40 Prozent für die Verwaltung und die Fahrzeit aufbringen mussten. Das ist ohne Zweifel eine sehr unwirtschaftliche Tatsache und entspricht si­cher keiner Logik.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Probelauf hat in Kärnten bereits stattgefunden: Ein entsprechendes Pilotprojekt wurde im Lavanttal, wo drei Betreuungsdienste statio­niert sind, durchgeführt. Mit einem neu entwickelten Computersystem will das Land Kärnten die Verwaltungskosten der Pflege- und Betreuungsdienste verringern. Das Tou­renplanungsprogramm soll die Routen der Anbieter einer Region koordinieren, lange Anfahrten zu den Patienten sollen so vermieden werden. Patienten werden anhand von computerberechneten Routen dem Anbieter zugewiesen. Pro Anbieter gibt es ein Kon­tingent an Stunden und eine qualitative Checkliste, um Benachteiligungen zu vermei­den. In den vergangenen drei Monaten konnten dadurch rund 15 Prozent der Kilometer und rund 10 Prozent der Kosten eingespart werden. Eine raschestmögliche Umsetzung ist nun geplant.

Das Tourenplanungsprogramm soll in ganz Kärnten eingesetzt werden. Insgesamt soll durch die zentrale Planung rund 1 Million € zusätzlich für die Pflege zur Verfügung ste­hen. Das ist eine beachtliche Summe, meine Damen und Herren. Die Kosten für die mobilen Pflegedienste werden zu zwei Dritteln vom Land getragen und ein Drittel ist Selbstbehalt. Einen vom Tourenplanungsprogramm zugewiesenen Anbieter zu nehmen, ist nicht zwingend. Sollte ein Patient einen anderen Anbieter anfordern, so steigt der Selbstbehalt logischerweise je nach Distanz. Eine weitere Änderung gibt es: Der Selbst­behalt für die Pflege richtet sich bekanntlich nach dem Einkommen des Patienten. Das Einkommen muss nun nicht mehr dem Pflegedienst bekannt gegeben werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Eine funktionierende Ge­sellschaft darf Andersartigkeit nicht benachteiligen. Abschließend möchte ich Sie alle recht herzlich dazu einladen (Bundesrat Mag. Klug: Wer ist denn jetzt dieser gescheite Mann?), in unsere wunderschöne Seenlandschaft nach Kärnten zu kommen. (Bundes­rat Mag. Klug: Ja, wir kommen alle nach Kärnten!) Heute wird gerade die ReCare in Klagenfurt eröffnet, eine Messe für Rehabilitation, Integration und für Pflege. Es würde mich sehr freuen, wenn ich den einen oder anderen Kollegen dort antreffen würde. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Mag. Klug: Und wer ist es jetzt? – Zwischen­ruf des Bundesrates Dr. Schnider. – Bundesrat Zwanziger – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Landesrat Christian Ragger! – Bundesrat Mag. Klug: Oh mein Gott! – Zwi­schenruf des Bundesrates Konecny. – Heiterkeit bei der SPÖ.)

10.17


Präsident Peter Mitterer: Der Herr Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz ist noch einmal zu Wort gemeldet. Ich darf ihn noch einmal ersuchen, die fünf­minütige Redezeit nach Möglichkeit einzuhalten. – Bitte, Sie haben das Wort.

 


10.17.44

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstor­fer: Die Messe eröffne ich nicht. Dass sie in Klagenfurt ist, ist ein Zufall. Herr Bundes­rat! Sie haben einen entscheidenden Nebensatz nur überflogen: Der Selbstbehalt ist


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