Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 7)
*****
Schreiben des Bundesministers für Finanzen und des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„Josef Pröll BUNDESMINISTERIUM
Finanzminister FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament Wien, am 9. April 2010
1017 Wien GZ: BMF-010221/0461- IV /4/2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 55. Sitzung des Ministerrates am 6. April 2010 Verhandlungen für ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen aufgenommen wurden.
Mit Katar besteht derzeit keine Regelung zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Durch den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens, welches das Wirtschaftshindernis der doppelten Besteuerung vermeidet, könnte eine wesentliche Grundlage für den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und diesem interessanten Wirtschaftsraum geschaffen werden. Der Aufbau steuervertraglicher Beziehungen zu Katar liegt somit auch im Interesse der Förderung des Wirtschaftsstandorts Österreich.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
*****
„Josef Pröll BUNDESMINISTERIUM
Finanzminister FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament Wien, am 21. April 2010
1017 Wien GZ: BMF-010221/0494-IV/4/2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 57. Sitzung des Ministerrates am 20. April 2010 Verhandlungen mit Rumänien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 30. März 2005 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerum-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite